Richtwerte des Flensburger Jobcenter für die Leistungen für Unterkunft und Heizung
Für Empfänger von Grundsicherung nach SGB II („Hartz IV“) und SGB XII sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden die Mietobergrenzen in der Stadt Flensburg zum 1.7.2020 angehoben. In Flensburg gelten folgende Kosten der Unterkunft als angemessen (im Ausnahme- und Einzefall können diese Grenzen auch überschritten werden):
Haushalte | Angemessenheit* | Zahl der Wohnräume | Wohnfläche (Orientierungswerte) |
---|---|---|---|
Personen | Regelfall | ||
1 | 425 € | bis zu 50 m | |
2 | 479 € | 2 | oder bis zu 60 qm |
3 | 555 € | 3 | oder bis zu 75 qm |
4 | 705 € | 4 | oder bis zu 90 qm |
5 | 756 € | 5 | oder bis zu 105 qm |
jede weitere Person |
weitere 72 € | 1 weiterer Raum | oder weitere 10 qm |
Die Angemessenheit bezieht sich dabei auf die Kaltmiete inklusive der Betriebskosten. Die Betriebskosten müssen mindestens 1,30 €/ qm betragen und im Mietangebot gesondert ausgewiesen werden.
Zusätzlich werden die Heizkosten grundsätzlich in tatsächlicher Höhe (als Richtwert gilt 1 €/qm) übernommen. Sollte jedoch ein unwirtschaftliches Verhalten vorliegen, kann eine Begrenzung der Heizkosten erfolgen.
Alle Angaben sowie weitere Infos mit einer Arbeitshilfe zur Berechnung der Kosten der Unterkunft sind zu finden auf der Seite des Jobcenter Flensburg unter: https://jobcenter-flensburg.de/kunden/arbeitslosengeld-ii/kosten-der-unterkunft/
Siehe dazu auch die Arbeitshinweise zu SGB II § 22 – Unterkunft und Heizung –: https://jobcenter-flensburg.de/wp-content/uploads/2020/06/KDU_Arbeitshilfe_Stand_07_2020.pdf
Bei rechtlichen Fragen immer einen Rechtsbeistand oder zumindest eine entsprechende Beratungsstelle kontakten!
Trotz der Anhebung der Mietobergrenzen gibt es immer wieder Streit um die Angemessenheit der obigen Grenzen. Dies gilt auch bei der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung nach SGB II (Hartz IV) und SGB XII. Bevor es zu ernsthaften Konflikten mit den MitarbeiterInnen der Jobcenter kommt, sollte man im Streitfall entweder eine entsprechende Beratungsstelle oder einen Rechtsbeistand kontakten. Da Rechtsanwalt Dirk Audörsch zahlreiche Mandanten bei Rechtsstreitigkeiten und Klagen gegen Sozialzentren bzw. Jobcenter vertritt und als Sozialrechtsexperte gilt, empfehlen wir allen Klagewilligen in solch einem Fall bzw. vor einem Widerspruch oder einer Klage mit ihm Kontakt aufzunehmen. Die Erstberatung in Hartz IV-Angelegenheiten ist im Regelfall kostenfrei:
Dirk Audörsch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht
Osterender Chaussee 4
25870 Oldenswort
Fon: 04864-271 88 99
Fax: 04864- 271 75 11
email: info@rechtundschlichtung.de
Bei rechtlichen Fragen immer einen Rechtsbeistand oder zumindest eine entsprechende Beratungsstelle kontakten!
Trotz der Anhebung der Mietobergrenzen gibt es immer wieder Streit um die Angemessenheit der obigen Grenzen. Dies gilt auch bei der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung nach SGB II (Hartz IV) und SGB XII. Bevor es zu ernsthaften Konflikten mit den MitarbeiterInnen der Jobcenter kommt, sollte man im Streitfall entweder eine entsprechende Beratungsstelle oder einen Rechtsbeistand kontakten. Da Rechtsanwalt Dirk Audörsch zahlreiche Mandanten bei Rechtsstreitigkeiten und Klagen gegen Sozialzentren bzw. Jobcenter vertritt und als Sozialrechtsexperte gilt, empfehlen wir allen Klagewilligen in solch einem Fall bzw. vor einem Widerspruch oder einer Klage mit ihm Kontakt aufzunehmen. Die Erstberatung in Hartz IV-Angelegenheiten ist im Regelfall kostenfrei:
Dirk Audörsch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht
Osterender Chaussee 4
25870 Oldenswort
Fon: 04864-271 88 99
Fax: 04864- 271 75 11
email: info@rechtundschlichtung.de
Grundsicherung / ALG II (“Hartz IV”)
Regelbedarfe und Beträge
Der Regelbedarf deckt laufende und einmalige Bedarfe pauschal ab. Er berücksichtigt insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Erzeugung von Warmwasser). Zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens gehört auch die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
Mehr hierzu, zu Mehrbedarfe und Einmalleistungen sowie die genaue Höhe der Beträge unter: http://www2.jobcenterflensburg.de/index.php/kunden/arbeitslosengeld-ii/arbeitslosengeld-ii
Berechnung des Hartz IV-Regelbedarf fehlerhaft
Immer mehr Menschen in Deutschland nutzen Tafeln, auch in Flensburg. Ein Grund sind die knappen Hartz-IV-Bezüge, die sich am Existenzminimum ausrichten. Das aber wird – mit Wissen der Regierung – seit Jahren zu niedrig berechnet. Dazu auch der Artikel auf SPIEGEL-Online:
Fehlerhafte Statistiken:Wieso Hartz IV tatsächlich zu wenig zum Leben ist unter: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/tafel-streit-wieso-hartz-iv-tatsaechlich-zu-wenig-zum-leben-ist-a-1197012.html
KdU-Tabelle und Mietobergrenzen für den Kreis Nordfriesland
Mit Wirkung ab 01.01.2021 hat der Kreistag in Husum folgende Obergrenzen für die Berücksichtigung von Kosten der Unterkunft (Brutto-Kaltmiete) in Leistungsfällen nach dem SGB II (Hartz IV), dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz neu festgelegt. Hier die Beschlusvorlage des Kreistages Nordfriesland und die ab 1.1.2021 gültige Tabelle mit den Mietobergrenzen für den Bereich Husum, Niebüll, Tönning, und Umgebung sowie die Inseln Sylt, Amrum und Föhr:
In den vorstehenden Beträgen sind Betriebskosten für Kabel-TV und für Aufzüge nicht enthalten. Ist die Unterkunft ohne Berücksichtigung dieser Nebenkosten im Rahmen der vorstehenden Tabellenwerte angemessen und ist die Wohnung mit einem Fahrstuhl ausgestattet oder besteht für die Wohnung mietvertraglich ein Anschlusszwang für Kabel-TV (Nachweis erforderlich), werden die Kabelanschlussgebühren und die Betriebskosten für den Fahrstuhl zusätzlich in nachgewiesener tatsächlicher Höhe berücksichtigt.
Fettgedruckte Zahlen: Das mit der Konzepterstellung beauftragte Unternehmen empirica hat für das Konzept 2021 bezüglich des Vergleichsraums Sylt nur Zahlen für Haushalte bis 3 Personen ermittelt. Bei den größeren Haushalten erfolgten keine Angaben mangels zu geringer Fallzahlen. Es wurde daher auf der Basis des ermittelten Wertes für 3-Personenhaushalte der Quadratmeterpreis errechnet und mit den angemessenen Wohnflächen der nachfolgenden größeren Haushalbe multipliziert. Bei allen größeren Haushalten lag das Ergebnis unter dem aktuellen Wert. Hinsichtlich der 2-Personen-Haushalte auf Sylt ist das ermittelte Ergebnis von empirica niedriger als das empirica-Ergebnis für das aktuelle Konzept 2019.
Damit wegen der niedrigeren Werte die Leistungsempfänger im laufenden Bezug auf Sylt keine Nachteile haben und nicht umziehen müssen, bleibt es bei den fett markierten Haushaltsgrößen auch ab 2021 bei den bis 31. Dezember 2020 geltenden Mietobergrenzen (Bestandschutzregelung).
Streit um die neuen KDU-Sätze
So schreibt der Oldensworter Rechtsanwalt und Sozialrechtsexperte Dirk Audörsch auf seiner Homepage:
„Zwar ist eine Anhebung der Mietobergrenzen zu begrüßen, jedoch werden dadurch noch immer nicht die steigenden Mietkosten hireichend berücksichtigt, so dass die Anwaltskanzlei Audörsch auch weiterhin im Falle der Beauftragung für eine höhere Mietkostenübernahme erstreiten wird. Nehmen Sie daher gerne mittels Kontaktformular mit der Anwaltskanzlei Audörsch Kontakt auf.“
Auch hier gilt: Bevor es zu ernsthaften Konflikten mit den MitarbeiterInnen der Jobcenter über die angemessene Höhe der KdU bzw. Übernahme der Mietkosten kommt, sollte man im Streitfall entweder eine entsprechende Beratungsstelle oder einen Rechtsbeistand kontakten. Da Rechtsanwalt Dirk Audörsch zahlreiche Mandanten bei Rechtsstreitigkeiten und Klagen auch gegen Sozialzentren in Nordfriesland vertritt empfehlen wir in solch einem Fall bzw. vor einem Widerspruch oder einer Klage ebenfalls mit ihm Kontakt aufzunehmen. Kontaktdaten siehe oben.
KdU-Tabelle und Mietobergrenzen für den Kreis Schleswig-Flensburg
Zum 1. November 2019 wurden die Mietobergrenzen im Kreis Schleswig-Flensburg der allgemeinen Preissteigerung angepasst. Diese Grenzen gelten für einen Zeitraum von zwei Jahren.
Richtwerte der angemessenen Kosten der Unterkunft 
Die Regelungen der Richtlinie zur Bestimmung der Richtwerte von Kosten der Unterkunft im Kreis Schleswig-Flensburg für den Bereich des SGB II und SGB XII (Schlüssiges Konzept) vom 29.09.2015 und die 1. Änderung der Richtlinie zur Bestimmung der Richtwerte von Kosten der Unterkunft im Kreis Schleswig-Flensburg für den Bereich des SGB II und SGB XII (Schlüssiges Konzept) vom 6.11.2017 gelten unverändert.
Grundlage der Richtlinie sind die bei einer im Auftrage des Kreises Schleswig-Flensburg durchgeführten Untersuchung des Instituts für Wohnen und Umwelt (IWU) aus Darmstadt ermittelten Richtwerte für angemessene Kosten der Unterkunft nach dem SGB II und SGB XII im Kreis Schleswig-Flensburg Erhebung 2015: IWU KDU Schleswig-Flensburg 27.11.2015
Übersicht der angemessenen Heizkosten ab 01.12.2019
Weitere Informationen auf der Seite des Kreises Schleswig-Flensburg unter: https://www.schleswig-flensburg.de/Leben-Soziales/Jobcenter-SGB-II/Arbeitslosengeld-II/index.php
Siehe dazu auch: Gemeinsame Hinweise der Kreise Schleswig-Holsteins: Arbeitsempfehlung zu den Kosten der Unterkunft und Heizung (§§ 22 – 22c SGB II §§ 35 – 36, 42a SGB XII)
Stand: 25.04.2017 (ASK Beschluss vom 25.04.2017) https://www.schleswig-flensburg.de/media/custom/146_12347_1.PDF?1499764139
Pauschalisierte Mietobergrenzen für das gesamte Kreisgebiet?
Auch mit diesen Mietobergrenzen droht weiterhin Streit, denn bis Oktober 2015 gab es für die einzelnen Orte im Kreis Schleswig-Flensburg gesonderte Festlegungen (die alten Mietobergrenzen findet man hier KdU-Schleswig-Flensburg-Kreis—01.09.2013). Wie der Kreis seine pauschalisierten Mietobergrenzen trotz „schlüssigem Konzept“ weiterhin im Falle sozialgerichtlicher Auseinandersetzungen begründen will, ist fraglich, denn in den traditionellen Urlaubsorten im Kreis Schleswig-Flensburg sind die Wohnungen teurer, als beispielsweise in Schleswig. Auch allgemein gibt es im Kreis ein ganz erhebliches Mietpreisgefälle. Bei neuen KDU-Bescheiden und Aufforderung zum Wohnungswechsel bzw. Senkung der Mietkosten daher auf jeden Fall einen Rechtsanwalt konsultieren!Bei neuen KDU-Bescheiden und Aufforderung zum Wohnungswechsel bzw. Senkung der Mietkosten daher auf jeden Fall einen Rechtsanwalt konsultieren! Auch hier empfehlen wir den bereits oben genannten Rechtsanwalt Dirk Audörsch.
KdU-Tabelle und Mietobergrenzen für den Kreis Dithmarschen
Eine Übersicht der für den Raum Dithmarschen angemessenen Bruttokalt-Mieten (Kaltmiete inkl. Betriebskosten ohne Heizkosten) entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Übersicht: