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Was sind die Pläne der sozialen Opposition im Bundestag? – Veranstaltung der Partei DIE LINKE am 23.03.2018 in Flensburg

Informations- und Diskussionsveranstaltung

Mit:

Jan Korte (MdB), Parlamentarischer Geschäftsführer der Linksfraktion
Lorenz Gösta Beutin (MdB) , Klima- und energiepolitischer Sprecher der Linksfraktion

am Freitag, 23. März, um 18:30 Uhr
Linkes Büro, Norderstraße 88, 24937 Flensburg

Angela Merkel wird wieder Kanzlerin, SPD und CDU regieren weiter, und bei den Themen Rente, Gesundheit, Soziales oder der Bekämpfung des Klimawandels ist nach Ansicht der LINKEN im besten Falle Stillstand zu erwarten. Wie stellt sich die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag als soziale Opposition im Bundestag auf? Mit welchen Themen will sie punkten?

Hierzu berichten Jan Korte und der schleswig-holsteinische Abgeordnete Lorenz Gösta Beutin im Flensburger Büro. Jan Korte wird als Parlamentarischer Geschäftsführer der LINKEN-Bundestagsfraktion die zentralen Vorhaben, die sich die Fraktion aufgegeben hat, darstellen. Der Klima- und energiepolitische Sprecher Lorenz Gösta Beutin wird von seinen Erfahrungen als Neuling im Bundestag erzählen, aufzeigen, wo Verknüpfungen von Landes- und Bundespolitik möglich sind und einen Blick werfen auf das Versagen der Bundesregierung bei der Bekämpfung der Klimakatastrophe.

Beide Bundestagsabgeordneten freuen sich auf eine rege Diskussion, über Fragen und Anregungen zur Arbeit der Linksfraktion.

Der Eintritt ist frei.

Mehr Geld für Hartz IV-Bezieher ab 1.1.2022 in Flensburg

Neben den untenstehenden Hinweisen und Tipps gibt es weitere Beiträge und aktuelle Meldungen zum Thema „Hartz IV“ und zur sozialen Situation in Flensburg hier

Das sind die Hartz IV Regelsätze 2022

Soziale Grundsicherung

Regelsätze werden angepasst

Ab 1. Januar 2022 erhalten Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 0,76 Prozent mehr Geld. Mit der Anpassung sollen die Regelsätze auch im kommenden Jahr ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleisten.

Diese Regelsätze gelten ab Januar 2022 (Veränderung gegenüber 2021 in Klammern)

Neben den Leistungen für die Erwachsenen steigen auch die Sätze für Kinder und Jugendliche. Sie erhöhen sich um zwei bzw. drei Euro auf 311 und 376 Euro. Für Kinder bis zu sechs Jahren steigt der Satz um zwei Euro auf dann 285 Euro. Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf erhöht sich im ersten Schulhalbjahr von 103 Euro auf 104 Euro und für das zweite Schulhalbjahr von 51,50 Euro auf 52,00 Euro.

Der Bundesrat hat der Verordnung der Bundesregierung zugestimmt. Am 1. Januar 2022 soll die Verordnung in Kraft treten.

Jährliche Fortschreibung der Regelbedarfe

Grundlage der Fortschreibung für 2022 sind die Bedarfssätze aus dem Jahr 2021. Das Statistische Bundesamt errechnet die sogenannte Fortschreibung der Regelbedarfe jährlich anhand eines Mischindex. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen.

Grundsätzlich festgelegt werden die Regelsätze auf Basis einer Einkaufs- und Verbraucherstichprobe (EVS). Diese wird alle fünf Jahre durchgeführt, zuletzt 2018. In den Jahren, in denen keine EVS durchgeführt wird, ist eine Fortschreibung der Regelbedarfsstufen vorgesehen.

Die Preisentwicklung wird ausschließlich aus regelbedarfsrelevanten Waren und Dienstleistungen ermittelt. Dazu gehören neben Nahrungsmitteln und Kleidung etwa auch Fahrräder und Hygieneartikel. Kosten für Zeitungen und Friseurbesuche fließen ebenso in die Berechnung ein. Die Nettolohnentwicklung wird auf Grundlage der durchschnittlichen Lohn- und Gehaltsentwicklung berechnet.

Laut Anlage zu § 28 SGB XII gelten die vorgenannten Regelbedarfe für folgende Personen:
Regelbedarfsstufe 1:
Für eine erwachsene leistungsberechtigte Person, die als alleinstehende oder alleinerziehende Person einen eigenen Haushalt führt; dies gilt auch dann, wenn in diesem Haushalt eine oder mehrere weitere erwachsene Personen leben, die der Regelbedarfsstufe 3 zuzuordnen sind.

Regelbedarfsstufe 2:
Für jeweils zwei erwachsene Leistungsberechtigte, die als Ehegatten, Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führen.

Regelbedarfsstufe 3:
Für eine erwachsene leistungsberechtigte Person, die weder einen eigenen Haushalt führt, noch als Ehegatte, Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führt.

Regelbedarfsstufe 4:
Für eine leistungsberechtigte Jugendliche oder einen leistungsberechtigten Jugendlichen vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Regelbedarfsstufe 5:
Für ein leistungsberechtigtes Kind vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.

Regelbedarfsstufe 6:
Für ein leistungsberechtigtes Kind bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.

Die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen zum 1. Januar 2022 wirkt sich darüber hinaus auf die Bedarfssätze der Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie auf die so genannten Analogleistungen aus. Dabei findet die Veränderungsrate bei der Fortschreibung der Bedarfssätze der Grundleistungen nach § 3a AsylbLG Anwendung.

Bedarfsätze der Grundleistungen nach § 3a AsylbLG ab 2022 in Euro je Monat

Neue Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Die für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2022 geltenden Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden durch das BMAS bekannt gegeben.

Um die Höhe der Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) an der bundesdurchschnittlichen Entwicklung der Preise und der Nettolöhne auszurichten, werden die Geldbeträge für den notwendigen Bedarf und den notwendigen persönlichen Bedarf nach dem AsylbLG entsprechend der jährlichen Fortschreibung der Regelbedarfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) jährlich angepasst, sofern keine gesetzliche Neuermittlung zu erfolgen hat. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt die fortgeschriebenen Beträge gemäß § 3a Absatz 4 AsylbLG im Bundesgesetzblatt bekannt.

Diese Bekanntgabe der für das Jahr 2022 geltenden Beträge erfolgte am 18. Oktober 2021 im Bundesgesetzblatt (siehe BGBl. I 2021 S. 4678). Die Beträge für den notwendigen Bedarf und den notwendigen persönlichen Bedarf ab dem 1. Januar 2022 sind wie folgt:

Bis zum 31. Dezember 2021 gelten die Leistungssätze gemäß § 3a Absatz 1, 2 und 2a AsylbLG.

Die Regelsätze decken künftig neben den Kosten für Festnetztelefon und Internet auch die Verbrauchskosten für die Mobiltelefonie ab. Sie halten so mit den gesellschaftlichen und technischen Veränderungen Schritt.

Welche Leistungen erhalten die Berechtigten darüber hinaus?

Als weitere staatliche Unterstützung werden die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen, soweit sie angemessen sind. Die Leistungen orientieren sich am Niveau der Mieten auf dem örtlichen Wohnungsmarkt.

Welche weiteren Leistungen wurden neu festgesetzt?

Die Geldleistungen im Asylbewerberleistungsgesetz werden mit dem Gesetzentwurf zum Regelbedarfsermittlungsgesetz ebenfalls zum 1. Januar 2022 neu festgesetzt.

Wie werden die Regelsätze berechnet?

Zur Berechnung der Regelsätze zieht das Statistische Bundesamt die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe heran.

Außerdem fließen die Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter sowie die Preisentwicklung sogenannter regelbedarfsrelevanter Güter und Dienstleistungen in die Berechnung ein. Das sind Güter und Dienstleistungen, die wichtig sind, um ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern; etwa Lebensmittel, Bekleidung und Drogeriewaren.

Was ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe?

Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ist eine Haushaltsbefragung. Sie liefert unter anderem statistische Informationen über die Ausstattung mit Gebrauchsgütern, die Einkommens-, Vermögens- und Schuldensituation sowie die Konsumausgaben privater Haushalte. Einbezogen werden Haushalte aller sozialen Gruppierungen. Die EVS bildet damit ein repräsentatives Bild der Lebenssituation nahezu der Gesamtbevölkerung in Deutschland ab.

Das Statistische Bundesamt führt die Befragung alle fünf Jahre durch. Rund 60.000 private Haushalte in Deutschland nehmen regelmäßig freiwillig daran teil.

Warum werden die Daten der einkommensschwächsten Haushalte genutzt?

Würden für die Berechnung der Regelbedarfe auch mittlere Einkommen berücksichtigt, bestünde die Gefahr, dass Leistungsberechtigte über ein höheres monatliches Budget verfügen könnten als Menschen, die im Mindestlohnbereich arbeiten und damit selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen.

Wann werden die Regelsätze jeweils angepasst?

Die Regelsätze für Sozialleistungsempfänger werden jährlich angepasst. Alle fünf Jahre, wenn die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorliegen, ist der Gesetzgeber verpflichtet, die Sätze neu zu ermitteln und im Regelbedarfsermittungsgesetz neu festzulegen. In den Jahren dazwischen werden die Regelsätze anhand der Lohn- und Preisentwicklung fortgeschrieben.

Kritik an der Festsetzung der Höhe der neuen Regelsätze:

Hartz IV: Paritätischer kritisiert geplante Anpassung der Regelsätze um drei Euro als “lächerlich gering” und warnt vor realen Kaufkraftverlusten

Berlin, 26.08.2021. Der Hartz IV Regelsatz soll 2022 um lediglich drei Euro angehoben werden. Das gleicht nicht einmal die Inflation aus, kritisiert der Paritätische scharf.

Die für 2022 angekündigte Hartz IV-Regelsatz-Erhöhung um zwei Euro für Kinder unter 14 und drei Euro für Jugendliche und Erwachsene kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband als “blanken Hohn”, viel zu niedrig und bitter für alle Betroffenen. Faktisch gleiche die “lächerlich geringe” Anpassung von weniger als einem Prozent nicht einmal die Inflation aus und komme somit sogar einer Kürzung gleich, kritisiert der Verband. Der Verband fordert die Bundesregierung auf, umgehend dafür zu sorgen, dass die Fortschreibungsformel für die Regelsätze in der Grundsicherung so angepasst wird, dass Preissteigerungen immer mindestens ausgeglichen werden. Davon unabhängig kritisiert der Paritätische die Regelsätze als grundsätzlich nicht bedarfsdeckend und fordert eine zügige Erhöhung auf mindestens 600 Euro.

“Es ist nicht zu fassen, dass die Bundesregierung die Armen wieder einmal im Regen stehen lässt. Es war bereits seit Monaten absehbar, dass sich die Grundsicherungsleistungen zu Beginn nächsten Jahres noch weiter vom tatsächlichen Bedarf der Menschen entfernen, wenn bei dem im Gesetz verankerten Fortschreibungsmechanismus nicht nachjustiert wird“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Der Paritätische hatte bereits im Frühjahr davor gewarnt, dass angesichts der Entwicklung der Löhne in der Pandemie nicht nur die Renten im kommenden Jahr eine Nullrunde erfahren werden, sondern voraussichtlich auch Beziehenden von Hartz IV und Altersgrundsicherung ein realer Kaufkraftverlust droht. “Es ist ein Trauerspiel, wie wenig die Bundesregierung im wahrsten Sinne des Wortes für arme Menschen übrig hat”, so Schneider.

Der ParitätischeNach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle hätte ein sachgerecht ermittelter Regelsatz für einen alleinlebenden Erwachsenen bereits jetzt mindestens 644 Euro statt den geltenden 446 Euro betragen müssen. In einer breiten Allianz mit Gewerkschaften, anderen Wohlfahrtsverbänden und weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen fordert der Verband eine Anhebung der Regelsätze auf mindestens 600 Euro und hatte den im Mai ausgezahlten einmaligen Corona-Zuschuss als allenfalls einen „Tropfen auf den heißen Stein” kritisiert.

Zum Hintergrund: Die Höhe der aktuellen Regelsätze wurde im sogenannten Regelbedarfsermittlungsgesetz zum 1.1.2021 festgelegt. Der Paritätische kritisiert, dass der Gesetzgeber hier einmal mehr die verfassungsrechtlich eingeräumten gesetzgeberischen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Ermittlung der Regelbedarfe ausschließlich zur Kürzung genutzt hat. Die Regelsätze sind im Ergebnis zu niedrig und nicht bedarfsdeckend. Die allgemeine Inflationsrate lag im Juli diesen Jahres bei 3,8 Prozent. Die jährliche Fortschreibung der Regelsätze zum 1. Januar erfolgt jedoch nach dem Sozialgesetzbuch XII auf Basis eines Mischindexes, der zu 70 Prozent die regelsatz-spezifische Preisentwicklung und zu 30 Prozent die Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter berücksichtigt. Nach aktuellen Medienberichten soll der Regelsatz für Jugendliche und Erwachsene zum 1.1.2022 um drei Euro und für Kinder unter 14 um um zwei 2 Euro angehoben werden.

Hartz IV Rechner – Berechnung Arbeitslosengeld II

Mit dem folgenden Hartz IV Rechner können Sie das Arbeitslosengeld II direkt online berechnen. Dabei wird im Rechner der Basis-Regelsatz von 449 € ab 01.01.2022 berücksichtigt, der maßgeblich für die gesamte Berechnung der Leistungen ist. Der Onlinerechner für die Ermittlung des Ihnen zustehenden Arbeitslosengeldes berücksichtigt noch die aktuellen Regelsätze für 2021. Der Rechner wird angepasst, sobald die Bedarfe für 2022 in Kraft treten. Hier geht´s zum Hartz IV Rechner http://www.hartziv.org/hartz-iv-rechner.html

Hartz IV-Regelsatz: Wichtige Aufschlüsselung

Regelbedarf Hartz IV – Regelsatz 2022

Zur offiziell festgelegten Zusammensetzung, Aufschlüsselung und Höhe des Regelsatzes bzw. Regelbedarfs siehe auch Regelbedarf Hartz IV – Regelsatz 2022 unter: http://www.hartz-iv.info/ratgeber/regelbedarf.html

Richtwerte des Flensburger Jobcenter für die Leistungen für Unterkunft und Heizung

Für Empfänger von Grundsicherung nach SGB II („Hartz IV“) und SGB XII sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden die Mietobergrenzen in der Stadt Flensburg zum 1.7.2021 angehoben. In Flensburg gelten folgende Kosten der Unterkunft als angemessen (im Ausnahme- und Einzefall können diese Grenzen auch überschritten werden):

Haushalte Angemessenheit* Zahl der Wohnräume Wohnfläche (Orientierungswerte)
Personen Regelfall
1 433,00 € bis zu 50 qm
2 487,00 € 2 oder bis zu 60 qm
3 564,00 € 3 oder bis zu 75 qm
4 717,00 € 4 oder bis zu 90 qm
5 769,00 € 5 oder bis zu 105 qm
jede weitere
Person
weitere 74,00 € 1 weiterer Raum oder weitere 10 qm

Die Angemessenheit bezieht sich dabei auf die Kaltmiete inklusive der Betriebskosten. Die Betriebskosten müssen mindestens 1,30 €/ qm betragen und im Mietangebot gesondert ausgewiesen werden.

Zusätzlich werden die Heizkosten grundsätzlich in tatsächlicher Höhe (als Richtwert gilt 1 €/qm) übernommen. Sollte jedoch ein unwirtschaftliches Verhalten vorliegen, kann eine Begrenzung der Heizkosten erfolgen.

Alle Angaben sowie weitere Infos mit einer Arbeitshilfe zur Berechnung der Kosten der Unterkunft sind zu finden auf der Seite des Jobcenter Flensburg unter: https://jobcenter-flensburg.de/kunden/arbeitslosengeld-ii/kosten-der-unterkunft/

Siehe auch: Stadt Flensburg Fortschreibung des Konzeptes zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft 2019 Bericht vom 06.05.2021
https://www.flensburg.de/PDF/Angemessenheitsgrenzen_der_Stadt_Flensburg_g%C3%BCltig_ab_01_07_2021.PDF?ObjSvrID=2306&ObjID=5210&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1623665300

Bei rechtlichen Fragen immer einen Rechtsbeistand oder zumindest eine entsprechende Beratungsstelle kontakten!

Trotz der Anhebung der Mietobergrenzen gibt es immer wieder Streit um die Angemessenheit der obigen Grenzen. Dies gilt auch bei der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung nach SGB II (Hartz IV) und SGB XII. Bevor es zu ernsthaften Konflikten mit den MitarbeiterInnen der Jobcenter kommt, sollte man im Streitfall entweder eine entsprechende Beratungsstelle oder einen Rechtsbeistand kontakten. Da Rechtsanwalt Dirk Audörsch zahlreiche Mandanten bei Rechtsstreitigkeiten und Klagen gegen Sozialzentren bzw. Jobcenter vertritt und als Sozialrechtsexperte gilt, empfehlen wir allen Klagewilligen in solch einem Fall bzw. vor einem Widerspruch oder einer Klage mit ihm Kontakt aufzunehmen. Die Erstberatung in Hartz IV-Angelegenheiten ist im Regelfall kostenfrei:

Dirk Audörsch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht

Osterender Chaussee 4
25870 Oldenswort
Fon: 04864-271 88 99
Fax: 04864- 271 75 11
email: info@rechtundschlichtung.de

Grundsicherung / ALG II (“Hartz IV”)

Regelbedarfe und Beträge

Der Regelbedarf deckt laufende und einmalige Bedarfe pauschal ab. Er berücksichtigt insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Erzeugung von Warmwasser). Zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens gehört auch die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
Mehr hierzu, zu Mehrbedarfe und Einmalleistungen sowie die genaue Höhe der Beträge unter:  https://jobcenter-flensburg.de/kunden/arbeitslosengeld-ii/arbeitslosengeld-ii/

KdU-Tabelle und Mietobergrenzen für den Kreis Nordfriesland

Mit Wirkung ab 01.01.2022 gelten folgende Obergrenzen für die Berücksichtigung von Kosten der Unterkunft (Brutto-Kaltmiete) in Leistungsfällen nach dem SGB II (Hartz IV), dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz. Hier die ab 1.1.2022 gültige Tabelle mit den Mietobergrenzen für den Bereich Husum, Niebüll, Tönning, und Umgebung sowie die Inseln Sylt, Amrum und Föhr:

In den vorstehenden Beträgen sind Betriebskosten für Kabel-TV und für Aufzüge nicht enthalten. Ist die Unterkunft ohne Berücksichtigung dieser Nebenkosten im Rahmen der vorstehenden Tabellenwerte angemessen und ist die Wohnung mit einem Fahrstuhl ausgestattet oder besteht für die Wohnung mietvertraglich ein Anschlusszwang für Kabel-TV (Nachweis erforderlich), werden die Kabelanschlussgebühren und die Betriebskosten für den Fahrstuhl zusätzlich in nachgewiesener tatsächlicher Höhe berücksichtigt.

Mehr auch auf der Website des Kreises Nordfriesland: https://www.nordfriesland.de/Kreis-Verwaltung/Jobcenter-Nordfriesland/Angemessene-Mietobergrenzen/

Streit um KDU-Sätze

So schreibt der Oldensworter Rechtsanwalt und Sozialrechtsexperte Dirk Audörsch auf seiner Homepage:

„Zwar ist eine Anhebung der Mietobergrenzen zu begrüßen, jedoch werden dadurch noch immer nicht die steigenden Mietkosten hireichend berücksichtigt, so dass die Anwaltskanzlei Audörsch auch weiterhin im Falle der Beauftragung für eine höhere Mietkostenübernahme erstreiten wird. Nehmen Sie daher gerne mittels Kontaktformular mit der Anwaltskanzlei Audörsch Kontakt auf.“

Auch hier gilt: Bevor es zu ernsthaften Konflikten mit den MitarbeiterInnen der Jobcenter über die angemessene Höhe der KdU bzw. Übernahme der Mietkosten kommt, sollte man im Streitfall entweder eine entsprechende Beratungsstelle oder einen Rechtsbeistand kontakten. Da Rechtsanwalt Dirk Audörsch zahlreiche Mandanten bei Rechtsstreitigkeiten und Klagen auch gegen Sozialzentren in Nordfriesland  vertritt empfehlen wir in solch einem Fall bzw. vor einem Widerspruch oder einer Klage ebenfalls mit ihm Kontakt aufzunehmen. Kontaktdaten siehe oben.

KdU-Tabelle und Mietobergrenzen für den Kreis Schleswig-Flensburg

Kreis Schleswig

Maßgeblich für die Festlegung und Höhe der Richtwerte von Kosten der Unterkunft im Kreis Schleswig-Flensburg für den Bereich des SGB II und SGB XII ist das Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft, Bericht vom 17.02.2020 (Schlüssiges Konzept) und die 4. Änderung der Richtlinie zur Bestimmung der Richtwerte von Kosten der Unterkunft im Kreis Schleswig-Flensburg für den Bereich des SGB II und SGB XII (Schlüssiges Konzept)

Das Schlüssige Konzept, die Richtlinie, die KdU-Tabelle und weitere Angaben und Informationen zum Thema SGB II und XII-Leistungen finden sich auf der Seite des Kreises Schleswig-Flensburg unter: https://www.schleswig-flensburg.de/Navigation-/Arbeit-/Leistungen/

Übersicht der angemessenen Heizkosten für den Kreis Schleswig-Flensburg ab 01.11.2020

Schleswig-Flensburg Heizkosten

Pauschalisierte Mietobergrenzen für das gesamte Kreisgebiet?

Auch mit diesen Mietobergrenzen droht weiterhin Streit, denn bis Oktober 2015 gab es für die einzelnen Orte im Kreis Schleswig-Flensburg gesonderte Festlegungen (die alten Mietobergrenzen findet man hier KdU-Schleswig-Flensburg-Kreis—01.09.2013). Wie der Kreis  seine pauschalisierten Mietobergrenzen trotz „schlüssigem Konzept“ weiterhin im Falle sozialgerichtlicher Auseinandersetzungen begründen will, ist fraglich, denn in den traditionellen Urlaubsorten im Kreis Schleswig-Flensburg sind die Wohnungen teurer, als beispielsweise in Schleswig. Auch allgemein gibt es im Kreis ein ganz erhebliches Mietpreisgefälle. Bei neuen KDU-Bescheiden und Aufforderung zum Wohnungswechsel bzw. Senkung der Mietkosten daher auf jeden Fall einen Rechtsanwalt konsultieren! Auch hier empfehlen wir den bereits oben genannten Rechtsanwalt Dirk Audörsch.

KdU-Tabelle und Mietobergrenzen für den Kreis Dithmarschen

Eine Übersicht der für den Raum Dithmarschen angemessenen Bruttokalt-Mieten (Kaltmiete inkl. Betriebskosten ohne Heizkosten) entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Übersicht:

Mehr unter: https://www.jobcenter-dithmarschen.de/kunden/neukunde/leistungen/

Infos zum SGB II und SGB XII

Die Infoplattform SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bietet Zugänge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozioökonomischen Hintergründen und Auswirkungen.

Infos zum SGB II auf wikipedia: Zweites Buch Sozialgesetzbuch – Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende in der Bundesrepublik Deutschland. http://de.wikipedia.org/wiki/Zweites_Buch_Sozialgesetzbuch

Merkblatt (jeweils auf deutsch und türkisch)
Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Bundesagentur für Arbeit August 2018

Aus dem Vorwort:

Dieses Merkblatt zum Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) informiert Sie über die wichtigsten Voraussetzungen und die notwendigen Schritte, um Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu erhalten.

Es erläutert Ihnen die Stationen im Jobcenter, Besonderheiten für den Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II und auch das, was Sie beachten und befolgen sollten, wenn Sie Leistungen beantragt haben.
Das Merkblatt gibt Ihnen einen Überblick über den wesentlichen Inhalt der gesetzlichen Regelungen. Lesen Sie es bitte genau durch, damit Sie über Ihre Rechte und Pflichten unterrichtet sind.

Auf jede Einzelheit kann das Merkblatt natürlich nicht eingehen. Nähere Auskünfte erhalten Sie in Ihrem Jobcenter.

Die Broschüre in deutscher Sprache zum Herunterladen als PDF-Datei:  https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/Merkblatt-ALGII_ba015397.pdf

Die Broschüre in türkischer Sprache zum Herunterladen als PDF-Datei:  https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/SGB2-Merkblatt-tr_ba015625.pdf

Broschüre des Bundesministerium für Arbeit und Soziales

SOZIALHILFE und Grundsicherung im Alter  und bei Erwerbsminderung (SGB XII)

Diese Broschüre gibt Ihnen einen Überblick über das Sozialhilferecht im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Das Sozialhilferecht umfasst neben den Leistungen und Voraussetzungen der Sozialhilfe auch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Jeder Mensch kann in eine Situation geraten, in der er staat­ licher Hilfe bedarf: zum Beispiel durch einen Unfall, Krankheit, eine Behinderung, Pflegebedürftigkeit, den Tod des Partners, Arbeitslosigkeit oder zu geringes Erwerbseinkommen.
Gegen die Folgen der meisten dieser Fälle sind wir versichert, z. B. durch die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, die Unfallversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Rentenversicherung. Was aber, wenn wir in eine Situation geraten, in der all dies nicht in Frage kommt? In eine Notlage, in der die eigenen Mittel nicht mehr ausreichen, uns aber auch keine Versicherung, keine Agentur für Arbeit, keine Bank und kein Verwandter hilft?
Für diese Situationen gibt es die Sozialhilfe. Sie ist im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) geregelt. Die Sozialhilfe ist eine staatliche Leistung, auf die jede Bürgerin und jeder Bürger unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch hat, wie dies auch bei anderen Sozialleistungen, z. B. beim Kindergeld oder Wohngeld, der Fall ist. Jeder Mensch kann Sozialhilfe in Anspruch nehmen und zwar gesetzlich garantiert. Ein Anspruch besteht jedoch nur, wenn und soweit sie bzw. er sich nicht selber helfen kann und ihr bzw. ihm auch kein anderer hilft. In diesem Fall besteht Hilfebedürftigkeit. Dabei spielt es keine Rolle, wodurch die Notlage verursacht worden ist.
Bei den Leistungen der Sozialhilfe zum Lebensunterhalt ist allerdings eine Besonderheit zu beachten: Neben den für den Lebensunterhalt vorgesehenen Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII gibt es auch Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
Wer bei Hilfebedürftigkeit auf welche der beiden Leistungen einen Leistungsanspruch hat, richtet sich danach, ob sie bzw. er erwerbsfähig ist oder nicht. Bei Erwerbsfähigkeit besteht in der Regel Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Ist dies nicht der Fall, besteht in der Regel ein Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII). Eine Übersicht, welches System gegebenenfalls in Frage kommt, siehe das Schaubild auf der Seite 14.

Die Broschüre zum Herunterladen als PDF-Datei: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a207-sozialhilfe-und-grundsicherung.pdf;jsessionid=EB76217AF9FDB7AF4610BE854C7FCDF3?__blob=publicationFile&v=9

Hartz IV-Broschüre mit hilfreichen Tipps und Hinweisen

Die im April 2017 aktualisierte und überarbeitete Broschüre der LINKEN-Fraktion im Bundestag ist ein Ratgeber für alle, die mit dem System Hartz IV zu tun haben – entweder als Betroffene oder aber als Teil der Öffentlichkeit, die sich gegen dieses System wendet.

Die Broschüre will über die rechtlichen Möglichkeiten im System Hartz IV informieren und Hinweise geben  auf Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner auf der lokalen Ebene.

Bestellungen bitte über das Versandportal der Fraktion DIE LINKE http://versand.linksfraktion.net

Bestellungen von Initiativen, Vereine usw. bitte mit Lieferadresse an: versand@linksfraktion.de

Die Broschüre zum Herunterladen als PDF-Datei:
https://www.linksfraktion.de/fileadmin/user_upload/Broschuere_HartzIV_2017.pdf

Datenschutz-Bruschüre ULDDatenschutz und Persönlichkeitsrechte bei Bezug von Sozialhilfe, Grundsicherung und Arbeitslosengeld II (Hartz IV)

Broschüre des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein beantwortet die häufigsten Fragen

Da es oftmals Unsicherheit über die Frage gibt, welche datenschutzrechtlichen Bestimmungen für Bezieher von Sozialhilfe, Grundsicherung und Arbeitslosengeld II bzw. “Hartz IV” gelten und welche Rechte nicht nur Teilnehmer an sog. Integrationsmaßnahmen der Jobcenter hinsichtlich der Dokumentation und Weitergabe ihrer persönlichen Daten haben, möchten wir auf eine entsprechende Broschüre “Sozialhilfe, Grundsicherung und Arbeitslosengeld II – die häufigsten Fragen zum Datenschutz ” (Stand Mai 2016) des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hinweisen. Die Broschüre des ULD ist kostenfrei abzurufen unter: https://www.datenschutzzentrum.de/uploads/blauereihe/blauereihe-alg2.pdf

Gleichzeitig gibt es auf der Seite des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein zum Thema Datenschutz im Sozialamt – häufig gestellte Fragen“ zusammenfassende Informationen unter: https://www.datenschutzzentrum.de/sozialdatenschutz/faq-sozialamt/

Siehe zum gleichen Thema auch:

Hartz IV: Die Machtspielchen der Jobcenter unter: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-die-machtspielchen-der-jobcenter-90016592.php

(…) Diese Rechtsunsicherheiten (hinsichtlich des Datenschutzes) haben auch den Datenschutzbeauftragten des Bundes Peter Schaar und seine Behörde mehrfach beschäftigt und das Eingreifen erforderlich gemacht. Im Februar 2012 erschien ein kurzes Infoblat. „Datenschutz im Jobcenter“. Durch Nachfrage auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes wurden weitere Details bekanntgegeben.
So enthielt ein Auszug aus dem „Empfehlungspaket zum Aufbau und Führen einer Leistungsakte im Rechtskreis SGB II“, SP II 23 – II-5020, vom Januar 2012 eine vierseitige Übersicht „Was Jobcenter kopieren dürfen“.

Hartz IV

Tipps und wichtige Hinweise zum Thema SGB II/XII (Hartz IV) und Kosten der Unterkunft (KdU)

Neben den oben stehenden Hinweisen und Tipps gibt es weitere Beiträge und aktuelle Meldungen zum Thema „Hartz IV“ und zur sozialen Situation in Flensburg hier sowie im AKOPOL-Blog unter https://akopol.wordpress.com/hartz-iv/

Zwei kostenfreie Broschüren zum Thema Hartz IV mit zahlreichen Tipps und Hinweisen

Datenschutz-Bruschüre ULDDatenschutz und Persönlichkeitsrechte bei Bezug von Sozialhilfe, Grundsicherung und Arbeitslosengeld II (Hartz IV)

Broschüre des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein beantwortet die häufigsten Fragen

Da es oftmals Unsicherheit über die Frage gibt, welche datenschutzrechtlichen Bestimmungen für Bezieher von Sozialhilfe, Grundsicherung und Arbeitslosengeld II bzw. “Hartz IV” gelten und welche Rechte nicht nur Teilnehmer an sog. Integrationsmaßnahmen der Jobcenter hinsichtlich der Dokumentation und Weitergabe ihrer persönlichen Daten haben, möchten wir auf eine entsprechende Broschüre “Sozialhilfe, Grundsicherung und Arbeitslosengeld II – die häufigsten Fragen zum Datenschutz ” des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hinweisen. Die Broschüre des ULD ist kostenfrei abzurufen unter: https://www.datenschutzzentrum.de/blauereihe/blauereihe-alg2.pdf

Hartz IV-Broschüre „Wer sich wehrt, lebt nicht verkehrt“

Die im April 2017 aktualisierte und überarbeitete Broschüre der LINKEN-Fraktion im Bundestag ist ein Ratgeber für alle, die mit dem System Hartz IV zu tun haben – entweder als Betroffene oder aber als Teil der Öffentlichkeit, die sich gegen dieses System wendet.

Die Broschüre will über die rechtlichen Möglichkeiten im System Hartz IV informieren und Hinweise geben  auf Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner auf der lokalen Ebene.

Bestellungen bitte über das Versandportal der Fraktion DIE LINKE http://versand.linksfraktion.net

Bestellungen von Initiativen, Vereine usw. bitte mit Lieferadresse an: versand@linksfraktion.de

Die Broschüre zum Herunterladen als PDF-Datei:
https://www.linksfraktion.de/fileadmin/user_upload/Broschuere_HartzIV_2017.pdf

Neue Hartz IV-Broschüre mit hilfreichen Tipps und Hinweisen erschienen

Die aktualisierte und überarbeitete Broschüre der LINKEN-Fraktion im Bundestag ist ein Ratgeber für alle, die mit dem System Hartz IV zu tun haben – entweder als Betroffene oder aber als Teil der Öffentlichkeit, die sich gegen dieses System wendet.

Die Broschüre will über die rechtlichen Möglichkeiten im System Hartz IV informieren und Hinweise geben  auf Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner auf der lokalen Ebene.

Bestellungen bitte über das Versandportal der Fraktion DIE LINKE http://versand.linksfraktion.net

Lieferbar ab 24. April.

Bestellungen von Initiativen, Vereine usw. bitte mit Lieferadresse an: versand@linksfraktion.de

Man kann sie auch hier als PDF-Datei herunterladen:
https://www.linksfraktion.de/fileadmin/user_upload/Broschuere_HartzIV_2017.pdf

Mehr Geld für Hartz-IV-Bezieher ab 1.1.2017 auch in Flensburg

Bundesrat stimmt zu

Regelsätze steigen ab 2017

Wer Grundsicherung bezieht, erhält ab Januar 2017 mehr Geld. Der Regelsatz für Alleinstehende steigt von 404 Euro auf 409 Euro pro Monat. Die Grundsicherung für Kinder vom 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres erhöht sich um 21 Euro. Der Bundesrat hat dem zugestimmt.

Zum Jahresbeginn 2017 steigen die Leistungen für alle, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Das gilt für die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und die Sozialhilfe nach SGB XII. Das Gesetz wurde durch den Bundestag am 01.12.2016 beschlossen. Der Bundesrat hat abschließend zugestimmt. Nicht zugestimmt hat er den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz.

Leistungen für 6 bis 14jährige am stärksten erhöht

Am stärksten steigen die Regelleistungen für Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Ab 1. Januar 2017 erhalten sie 291 Euro statt bisher 270 Euro. Dem Plus liegt die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamts von 2013 zugrunde. Demnach ist der Bedarf in dieser Altersgruppe für Lebensmittel und Getränke erheblich höher als bisher berechnet.

Diese Regelsätze gelten ab 1. Januar 2017 (Veränderung gegenüber 2016 in Klammern):

Alleinstehend / Alleinerziehend 409 Euro (+ 5 Euro) Regelbedarfsstufe 1
Erwachsene nicht-erwerbsfähige / Behinderte (z.B. Wohngemeinschaften) 409 Euro (+ 5 Euro) Regelbedarfsstufe 1
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften 368 Euro (+ 4 Euro) Regelbedarfsstufe 2
Erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen (bis Ende 2019) 327 Euro (+ 3 Euro) Regelbedarfsstufe 3
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern 327 Euro (+ 3 Euro) Regelbedarfsstufe 3
Jugendliche vom 15. bis Vollendung des 18. Lebensjahres 311 Euro (+ 5 Euro) Regelbedarfsstufe 4
Kinder vom 7. bis Vollendung des 14. Lebensjahres 291 Euro (+ 21 Euro) Regelbedarfsstufe 5
Kinder bis Vollendung des 6. Lebensjahres 237 Euro (unverändert) Regelbedarfsstufe 6

Verbesserungen für Menschen mit Behinderung

Künftig erhalten nicht-erwerbsfähige oder behinderte erwachsene Sozialhilfeempfänger 100 statt 80 Prozent der Grundsicherung. Wenn sie zum Beispiel bei den Eltern oder in einer WG leben, gehören sie zur Regelbedarfsstufe 1. Dadurch können Sozialhilfeempfänger leichter ihre Kosten für Unterkunft und Heizung geltend machen, wenn sie beispielsweise bei den Eltern leben. Dies ist eine wesentliche Verbesserung für erwachsene Menschen mit Behinderung.

Neu ist, das Menschen mit Behinderung, in stationären Einrichtungen ab 2020 die Regelbedarfsstufe 2 (90 Prozent) statt Regelbedarfsstufe 3 (80 Prozent) erhalten. Dies wurde durch die Neuregelungen im Bundesteilhabegesetz möglich.

Aufwendungen für Altersvorsorge als Bedarf berücksichtigt

Aufwendungen zur gesetzlichen Rentenversicherung oder landwirtschaftlichen Alterskasse können als Bedarfe berücksichtigt werden. Dies gilt nicht für Aufwendungen, die vom Einkommen abgesetzt werden können.

Nach vier Wochen Ausland Leistungen gestrichen

Leistungsempfänger von Sozialleistungen können sich bis zu vier Wochen im Ausland aufhalten. Nach vier Wochen werden die Leistungen bis zur nachgewiesenen Rückkehr gestrichen. Dies soll verhindern, dass Leistungsempfänger dauerhaft im Ausland leben und somit dem heimischen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.

Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz noch offen

Der Bundesrat hat dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht zugestimmt. Das Bundestag hatte es am 1. Dezember 2016 verabschiedete. Das Gesetz sah geringere Regelbedarfe und neue Bedarfsstufen für Asylsuchende in Sammelunterkünften vor. Es sollte ebenfalls zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Ohne Zustimmung des Bundesrates kann das Gesetz nicht verkündet werden. Bundesregierung und Bundestag können nun den Vermittlungsausschuss anrufen, um eine Einigung zwischen Bund und Ländern zu erzielen.

Jährliche Erhöhung folgt der Preisentwicklung

Grundlage für die Neuberechnung der Regelsätze ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), die alle fünf Jahre vom Statistischen Bundesamt durchgeführt wird. Die Höhe der Regelsätze richtet sich nach den Lebensverhältnissen der einkommensschwächsten Haushalte in Deutschland. Als Vergleichsmaßstab für Familienhaushalte werden dabei die Konsumausgaben der unteren 20 Prozent der Haushalte herangezogen, bei Alleinstehenden sind es die unteren 15 Prozent.

Pressemitteilung der Bundesregierung vom 16.12.2016, siehe auch https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/09/2016-09-21-erhoehung-regelbedarf.html

 

Information & Diskussion mit Dr. Christian Christen: „TTIP – Dieses Freihandelsabkommen darf nicht sein!“ am 4.3.2014 im KKI, Flensburg

TTIP FL 4.3.2014TTIP – Dieses Freihandelsabkommen darf nicht sein!

Das zwischen der EU und den USA geplante „Transatlantische Freihandels- und Investitionsabkommen“ (TTIP) ist ökologisch, sozial, politisch und wirtschaftlich eine Katastrophe. In Geheimverhandlungen zwischen der EU-Kommission und der Regierung der USA wird eine Offensive in den beteiligten Staaten vorbereitet, die die Öffentlichkeit bewusst aus den Verhandlungen heraushält, um Widerstand gegen diese Politik zu ersticken. Es geht in den Verhandlungen nur am Rande um Zollsenkungen, sondern um sehr grundlegende Dinge, die jede und jeden in unserer Gesellschaft etwas angehen. Von der Aushebelung nationaler Gerichtsbarkeit durch die Festlegung internationaler Schiedsgerichte bis hin zur Einführung von Genprodukten und Chlorhühnern auf dem europäischen Markt sowie der Senkung von Lohnstandards in der EU und den USA steht einiges auf dem Spiel. Sogar Gesetzgebungsprozesse an sich könnten in der EU und in den USA durch die Verabschiedung des Abkommens TTIP grundlegend verändert werden.

Das darf nicht sein!

Referent: Dr. Christian Christen, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Linksfraktion im Bundestag

Dienstag | 04.03.2014 | 19:30 Uhr
KKI Laboratorium|Flensburg
Duburger Str. 14
24939 Flensburg
Kunst und Kultur Initiativen Laboratorium

Veranstalter: werkstatt utopie gedächtnis e.V., RLS-SH www.sh.rosalux.de in Zusammenarbeit mit der Linksfraktion im Bundestag, MdB Cornelia Möhring

Hier geht´s zum Veranstaltungsflyer TTIP_Flyer_web

Diskussionsveranstaltung zur Bundestagswahl: „Stimme abgeben? – Ungültig wählen? – Nicht wählen?“ am 15.9.2013 im Stadtteilhaus Neustadt, Flensburg

Cafe Zukunft 15.9.2013Die MitstreiterInnen des Café Zukunft in Flensburg laden alle interessierten BürgerInnen ein

am Sonntag, den 15.9.2013 um 15.00 Uhr
im Stadtteilhaus Neustadt
Neustadt 12, Flensburg

zum Austausch von Gedanken, Meinungen und Ideen.

Diskussionsleitung: Peter Walpurgis

Kommentar zur Veranstaltung von Jörg Pepmeyer:

Ist dieses System noch wählbar?

Kaum ein Bundestagswahlkampf der letzten Jahrzehnte ist so langeweilig gewesen, wie dieser. Das überaus peinliche, weichgespülte und quotenhaschende Fernseh-„Duell“ von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Herausforderer Peer Steinbrück offenbarte, dass die mögliche Neuauflage der Großen Koalition bereits schon längst vereinbart ist. Sicherlich kein Gewinn für die Demokratie und das politisch-repräsentative System in Deutschland. Mehr Mitbestimmung, die Stärkung der direkten Demokratie, mehr Volksentscheide und Bürgerbegehren, all das wird sicherlich nicht auf der Agenda der neuen Regierung der beiden Blockparteien stehen.

Folgt man den bisherigen Wahlprognosen und dem Szenario einer Großen Koalition, dürften SPD und CDU zudem deutlich mehr als zwei Drittel der Abgeordneten im Bundestag stellen, beste Voraussetzungen, um zusammen ohne Probleme Änderungen der Verfassung anzugehen. Die Rolle der Oppositionsparteien dürfte sich damit vor allem auf lautstarken Protest beschränken.

Programmtisch unterscheiden sich SPD und CDU mittlerweile nur noch wenig, stehen beide Seite an Seite, wenn es darum geht, vor allem die Lasten der europäischen Banken- und Finanzkrise vornehmlich den abhängig Beschäftigten, Rentnern und Erwerbslosen nicht nur in Deutschland aufzubürden. Andererseits sind die Vermögen der Reichen in den letzten Jahren wieder exorbitant angestiegen, während der Anteil der prekär beschäftigten ArbeitnehmerInnen und die Altersarmut in unserem Land ebenfalls dramatisch steigt. Das öffentliche Bildungs- und Erziehungssystem marode und unterfinanziert, das Gesundheitssystem und die öffentliche Infrastruktur  im Würgegriff des neoliberalen Privatisierungswahns und die Kommunen hochverschuldet. Und kaum Aussichten darauf, dass sich daran etwas grundsätzlich änderen wird.

Was soll man also wählen, wenn die beiden großen Parteien sich bereits schon stillschweigend geeinigt haben? Macht es dehalb Sinn kleinere Parteien in die Opposition zu wählen, nach dem Motto, dann ist jedenfalls jemand da, der „das Maul aufmacht“? Oder ist das gesamte politisch-parlamentarische System mit seinem Konzept der repräsentativen Demokratie in Deutschland am Ende und lediglich nur noch ein medial gehypter, politischer Budenzauber?Anders ausgedrückt, ist dieses System, sind die Parteien überhaupt noch wählbar? Und wie könnten zivilgesellschaftliche und demokratische Alternativen dazu aussehen? Welche Formen der politischen Selbstorganisation sollten dafür entwickelt werden, um auch als außerparlamentarische Opposition politisch handlungs- und mehrheitsfähiger zu werden?

Fragen, die sicherlich auch auf der Veranstaltung diskutiert werden sollten, um auch in den nächsten Jahren nicht lediglich seine Stimme an das „kleinere Übel“ abzugeben, oder sich rein defensiv politisch komplett zu verweigern, sondern sich aktiv in die Politik einzumischen.

Zur Einstimmung auf die Diskussion am nächsten Sonntag empfehle ich als Lesestoff das bereits in der Einladung zitierte Essay von Harald Welzer zum Ende des kleineren Übels und warum er nicht mehr wählen geht, einen Kommentar von Heribert Prantl zum Zustand der SPD und dann einen Aufsatz zur Zukunft Europas und seiner Demokratie im Zeichen der Finanz- und Wirtschaftskrise von Peter Bofinger, Jürgen Habermas und Julian Nida-Rümelin, sowie eine Replik von Oskar Lafontaine dazu und ein Beitrag von ihm zu neoliberalen Sprachregelungen und der neoliberalen Ideologie und ihrer Folgen für die politischen Diskurse in unserem Land.  Für die Diskussion am kommenden Sonntag wäre es besonders empfehlenswert, wenn man sich zumindest den sehr pointierten Beitrag von Harld Welzer auf jeden Fall durchliest

Jörg Pepmeyer

DER SPIEGEL 27. Mai 2013

ESSAY: Das Ende des kleineren Übels

Warum ich nicht mehr wähle

Von Harald Welzer

Der Nichtwähler hat keine gute Presse, ich weiß. In Deutschland zumal, das aus gleich zwei postdiktatorischen Gesellschaften zusammengesetzt ist, schauen mich die meisten Leute an wie einen Kinderschänder, wenn ich sage, dass ich nicht wählen will. Wie? Wo anderswo darum gekämpft wird, wählen zu dürfen? Wo wir wissen, was im 20. Jahrhundert geschehen ist? Nicht wählen geht gar nicht. Wählen ist Bürgerpflicht. Und wenn man schon nicht voller Überzeugung sein Kreuzchen bei CDUFDPSPDGRÜNELINKE machen kann, dann kann man doch wenigstens “das kleinere Übel” wählen, die am wenigsten Schlimmen, oder strategisch, so dass durch die Koalitionsmöglichkeitsarithmetik hinterher etwas herauskommt, was als kleineres Übel gelten kann. Weiterlesen unter: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-96238982.html

Süddeutsche Zeitung 10. August 2013

Die SPD – 100 Jahre nach August Bebel

Auf der Suche nach der verlorenen Zeit – Die SPD braucht eine Identität

Ein Kommentar von Heribert Prantl

August Bebel, der große Arbeiterführer, ging immer mit der Überzeugung zu Bett, dass es bis zur Revolution nur noch wenige Tage dauert. Das ist passé, Bebel ist 100 Jahre tot. Nicht passé ist die Idee, dass aus einer erschreckend ungerechten Gesellschaft wieder ein Land der guten Nachbarn werden muss. Nur gelingt es der SPD und Steinbrück nicht, diese Idee mit Leben zu füllen. Weiterlesen unter: http://www.sueddeutsche.de/politik/die-spd-jahre-nach-august-bebel-auf-der-suche-nach-der-verlorenen-zeit-1.1743492  

Und für die weitere, streitbare Diskussion und zum Thema Fassadendemokratie, die  Zukunft Europas und seiner Demokratie, neoliberale Sprachregelungen, Begriffe und Politik-Ideologien noch mal drei weitere und spannende Beiträge aus der Frankfurter Allgemeinen Zeitung:

Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 3. August 2012

Kurswechsel für Europa – Einspruch gegen die Fassadendemokratie

Von Peter Bofinger, Jürgen Habermas und Julian Nida-Rümelin

Ohne einen Strategiewechsel wird die Währungsunion nicht mehr lange überleben. Es bedarf eines neuen Kurses. Er muss die Rolle Europas im Rahmen der Weltpolitik definieren. Weiterlesen unter: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/europas-zukunft/kurswechsel-fuer-europa-einspruch-gegen-die-fassadendemokratie-11842820.html

Frankfurter Allgemeine Zeitung  vom 22. November 2012

Europas Zukunft – Wartet nicht auf bessere Zeiten

Ein größerer europäischer Staat allein ist keine Lösung, wenn er den wahren Souverän aus den Augen verliert. Oskar Lafontaine antwortet auf den obigen FAZ-Beitrag von Peter Bofinger, Jürgen Habermas und Julian Nida-Rümelin und auf die Forderung nach einem europäischen Verfassungskonvent. Weiterlesen unter: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/europas-zukunft/europas-zukunft-wartet-nicht-auf-bessere-zeiten-11967491.html

Die Langfassung von Lafontaines Beitrag „Europas Zukunft – Wartet nicht auf bessere Zeiten“ aus der FAZ vom 22.11.2012 gibt es unter dem Titel Europa beginnt zu Hause hier: 121130_Lafontaine_FAZ_Langfassung_Europa_beginnt_zu_Hause

Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 11. September 2012

Lafontaines Lektion Warum die Linke oft recht hat, es aber nur selten bekommt

Von Oskar Lafontaine

11.09.2012 ·  In der Krise müssten linke Ideen und Argumente den Diskurs bestimmen. Doch nach wie vor dominieren jene Begriffe und Ideologien, die uns ins Verderben geführt haben. Das liegt am strukturellen Ungleichgewicht der Öffentlichkeit. Doch auch das lässt sich ändern. Weiterlesen unter: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/lafontaines-lektion-warum-die-linke-oft-recht-hat-es-aber-nur-selten-bekommt-11885411.html

Keine Beschnüffelung der BürgerInnen im Internet – AKOPOL fordert Flensburger BundestagskandidatInnen zur Stellungnahme auf

Unsere Demokratie und die Bürgerrechte in ernster Gefahr

Die MitstreiterInnen des Arbeitskreises Kommunalpolitik halten den derzeitigen Skandal zur Totalüberwachung der deutschen und somit auch Flensburger Internetnutzer für unglaublich und ebenso für ein Thema, das sehr wohl auch in Flensburg von besonderer Relevanz ist und in unserer Stadt breit und öffentlich diskutiert werden sollte. Wie stehen insbesondere die Flensburger VertreterInnen der zum Bundestag kandidierenden Parteien und die BundestagskandidatInnen hierzu und wie wollen sie die Rechte der BürgerInnen, der politischen und zivilgesellschaftlichen Öffentlichkeit entsprechend der Verfassung zukünftig vor derartigen Übergriffen schützen? Diese Frage würden wir gerne von ihnen im kommenden Bundestagswahlkampf  eindeutig und klar beantwortet haben. Wir sind ebenso der Überzeugung, dass die derzeitige Praxis der deutschen Geheimdienste und das Verhalten der Bundesregierung den Kern unserer Demokratie und der durch die Verfassung garantierten Bürgerrechte nachhaltig beschädigt und aushebelt. Wir sind nicht bereit, das hinzunehmen.

Hierzu empfehlen wir zum Lesen die ausgezeichnete Kolumne von Jakob Augstein auf SPIEGEL-Online S.P.O.N. – Im Zweifel links: Merkel lässt die Deutschen im Stich unter: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/jakob-augstein-ueber-angela-merkel-und-den-spionage-skandal-a-911146.html

Totalüberwachung der deutschen InternetnutzerInnen und Bruch der Verfassung

Es ist schon erstaunlich: Innenminister Friedrich und Bundeskanzlerin Merkel wissen angeblich von nichts, während sich deutsche Staatschutzbehörden und Geheimdienste seit Jahren amerikanischer Schnüffelsoftware bedienen und eng mit den US-Behörden zusammenarbeiten. Was wird in den nächsten Tagen und Wochen noch herauskommen?

Hierzu schreibt SPIEGEL-Online:
„Das System „XKeyscore“ ist einer internen NSA-Präsentation vom Februar 2008 zufolge ein ergiebiges Spionagewerkzeug und ermöglicht annähernd die digitale Totalüberwachung. Ausgehend von Verbindungsdaten („Metadaten“) lässt sich darüber beispielsweise rückwirkend sichtbar machen, welche Stichworte Zielpersonen in Suchmaschinen eingegeben haben. Zudem ist das System in der Lage, für mehrere Tage einen „full take“ aller ungefilterten Daten aufzunehmen – also neben den Verbindungsdaten auch zumindest teilweise Kommunikationsinhalte.“ Weiterlesen auf SPIEGEL-Online: Schnüffelsoftware „XKeyscore“: Deutsche Geheimdienste setzen US-Spähprogramm ein unter: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bnd-und-bfv-setzen-nsa-spaehprogramm-xkeyscore-ein-a-912196.html

So funktioniert das auch von den deutschen Sicherheitsbehörden genutzte Überwachungssystem XKeyscore. SPIEGEL-Online vom 21.7.2013: Spähsystem XKeyscore: Ergiebiges Spionagewerkzeug Deutsche Geheimdienste nutzen nach Informationen des SPIEGEL das NSA-System XKeyscore – das hat Verfassungsschutz-Präsident Maaßen nun bestätigt. Folien aus dem Fundus von Edward Snowden zeigen, wie ergiebig dieses Werkzeug ist. Weiterlesen unter: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/xkeyscore-spionagewerkzeug-wird-von-bnd-und-bfv-genutzt-a-912260.html

„Vermögensteuer ohne Schlupflöcher!“ – Bündnis UMfairTEILEN übt deutliche Kritik an SPD-Konzept für eine Vermögensteuer

Aktion des Bündnisses „Umfairteilen“ bei SPD-Parteitag in Augsburg

Umfairteilen(Pressemitteilung des Bündnis Umfairteilen vom 14.04.2013) Unter dem Motto „Vermögensteuer ohne Schlupflöcher!“ hat das Bündnis „Umfairteilen“ am Sonntag vor dem SPD-Bundesparteitag Kritik am Vorschlag der SPD-Führung für eine Vermögenssteuer geübt. Das Bündnis begrüßte zwar, dass die SPD eine Vermögensteuer einführen will, warnte aber vor großen Schlupflöchern für Superreiche im SPD-Konzept für eine solche Steuer. Bei der Aktion direkt vor dem Parteitagsgelände in Augsburg schlüpften „Vermögende“ durch Löcher in einem großen Banner mit der Aufschrift „Vermögen besteuern“. Auch ein „Picasso“ wurde durch ein „Steuerschlupfloch“ gereicht. An die Delegierten wurden außerdem Flugblätter verteilt.
„Der Vorschlag von Kanzlerkandidat Steinbrück, Betriebsvermögen steuerfrei zu stelllen, ist nicht genügend durchdacht. Denn wenn Aktienpakete, Firmenbeteiligungen und Unternehmensanleihen steuerfrei bleiben, werden die Vermögen gerade der Superreichen fast gar nicht besteuert“, sagte Jutta Sundermann von Attac. „Wir hoffen, dass die SPD hier nachbessert. Denn wir brauchen eine echte Vermögensteuer und kein Placebo.“
„Der Bundesfinanzhof hat zudem darauf hingewiesen, dass eine Überprivilegierung des Betriebsvermögens gegen das Gleichbehandlungsgebot unserer Verfassung verstößt. Um kleine und mittelständische Betriebe vor zu großen Belastungen zu schützen, gibt es zielgenauere Instrumente – etwa höhere Freibeträge oder die Möglichkeit, die Steuerschuld in ertragsarmen Jahren zu stunden“, erläuterte Markus Fuss von Verdi.
Dem parteipolitisch unabhängigen Bündnis „Umfairteilen“ gehören über 20 zivilge-sellschaftliche Organisationen an: Vom globalisierungskritischen Netzwerk Attac und dem Kampagnennetzwerk Campact, Gewerkschaften wie Verdi, GEW und NGG, Sozialverbänden wie dem Paritätischen Wohlfahrtsverband und dem Sozialverband VdK über die Katholische Arbeitnehmerbewegung, Migrantenverbände, Jugend- und Studierendenorganisationen bis hin zu den Naturfreunden Deutschlands und der Initiative Vermögender für eine Vermögensabgabe.

Offener Brief des Bündnis UMfairTEILEN an die BundestagskandidatInnen

Das Bündnis Umfairteilen hat gleichzeitig einen offenen Brief an die Spitzenkandidatinnen und -kandidaten der im Bundestag vertretenen Parteien gesendet, in dem diese zur Stellungnahme zu den vom Bündnis formulierten Forderungen zur Vermögensabgabe und Vermögensteuer aufgefordert werden. Den offenen Brief gibt es auf der Bündniswebsite:
http://kurzlink.de/Umfairteilen_OfBrief

Noch mehr auf http://umfairteilen.de

Vortrag und Diskussion: „Umverteilungsmaschine Euro? – Rettungsschirme, Bankenunion und Exportweltmeisterschaft“ am 13.3.2013 im Flensburger Borgerforeningen

Wie sieht die Zukunft des Euro und der Euro-Länder aus?

Die schwierige Situation in einigen Euro-Ländern und die hohen deutschen Außenstände von über 700 Milliarden Euro werfen Fragen auf, ob die bisherigen Rettungsansätze für den Euro Erfolg versprechen…

Am 26. Februar zeigte ARTE, wie in Spanien riesige Feriensiedlungen entstehen sollten, Häuserketten wie Prora auf Rügen, die im Rohbau stecken geblieben sind. Spanische aber auch deutsche und französische Banken haben darin investiert und wollen nun über Euro-Rettungsmassnahmen, letzten Endes vom Steuerzahler ihre Verluste ausgleichen.

„Umverteilungsmaschine Euro? – Rettungsschirme, Bankenunion und Exportweltmeisterschaft“ 
am 13.03.2013 um 19.00 Uhr
im Restaurant Borgerforeningen (Holm 17, 24937 Flensburg)

Die Referenten:

  • Prof. Dr. Charlotte Gaitanides,Vizepräsidentin der Universität Flensburg
    Expertin für deutsches, europäisches und internationales Finanz- und Wirtschaftsrecht.
  • Frank Schäffler, Mitglied des Bundestags (FDP)
    Diplom-Betriebswirt (FH) und Mitglied des Finanzausschuss

Moderiert wird die Veranstaltung von Prof. Dr. Werner Schurawitzki, Dekan des Fachbereichs Wirtschaft der FH Flensburg.

Nutzen Sie die Gelegenheit, mit Fachleuten über die Euro-Krise zu diskutieren und einen offenen Diskurs über die wohl größte Herausforderung der Politik zu führen. 

Nachtrag vom 19.3. 2013:

Unser Mitstreiter Gerd Schroeder hat die Veranstaltung besucht und uns diesen Bericht zur Verfügung gestellt (mehr von ihm zum Thema Finanzen und Märkte auch unter http://economyths.info ):

„Umverteilungsmaschine Euro?“

Zu dieser Frage fand im Borgerforeningen eine Veranstaltung mit dem FDP-Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler und Prof. Dr. Charlotte Gaitanides (Vizepräsidentin der Uni Flensburg) über die Zukunft der Währungsunion statt.

Frank Schäffler, der „Euro-Rebell“, trat mit der These in Vorlage, dass der Euro nur funktionieren könne, wenn Europa sich ein stringente, zentralistische Regierung geben würde und die Politik auf den verschiedenen Feldern – zumindest in den Ländern der Eurozone – angleichen würde: Arbeitsmarkt, Steuern und soziale Sicherung.

Alle Vereinbarungen auf dem Weg dorthin (insbesondere Maastricht) wurden gebrochen – allen voran durch Deutschland und Frankreich. Allein als Inhaber der EZB und der ESM sind die Geberländer längst in die Haftung gedrängt worden. Alle Länder mit Rettungsmassnahmen fallen als ESM-Geber naturgemäß aus. aus.

Zu stärkerer Integration sind viele Länder nicht bereit. Man würde England verlieren. Einige neuen Mitglieder in Osteueuropa brauchen zwar dringend die finanzielle Mittel aus der EU, entdecken aber zunächst ihre eigene Nationalität, die sie im Ostblock nicht entfalten konnten.

Ja, da meist große Banken die Rettungsaktionen fordern, die zu groß seien, um sie fallen zu lassen, kann man den Eindruck gewinnen, daß gerade sie die Zentralisierung Europas betreiben, weil es für sie dann ein leichtes Spiel ist, ihre Vorteile durchzusetzen.

„Ist die EZB noch das richtige Instrument zur Bankenaufsicht?“ Die EZB sieht sich als Teil des Finanzsektors und ist dabei, die Intervention durch billiges Geld zu überdehnen. Schäffler sieht darin ein zentrales Problem – eine Katastrophe!. Die deutsche Aufsicht BaFin hat 10 Jahre gebraucht, um zu wirken. Charlotte Gaitanides mit u.a. beruflichen Stationen am Europäischen Parlament, der LSE-Universität in London, Komission in Brüssel, Bundeswehruniversität in Hamburg ergänzte, dass die EZB wegen des extremen Prüfungsaufwandts die Prüfer-Rolle gar nicht spielen wolle.

Auch ist die EZB selbst aktiv in den „Finanzmärkte“ mit Aufkäufen von Staatsanleihen, Devisen und Gold. Wie soll sie dann Insider-Geschäfte ihrer Mitarbeiter ahnden?

Von Prof. Dr. Werner Schurawitzki, Dekan des Fachbereich Wirtschaft an der FH Flensburg, der die Diskussion souverän führte, warf hier das Stichwort „Bilderberg-Konferenzen“ ein, seit Jahrzehnten informelle, private Treffen von einflussreichen Personen aus Wirtschaft, Militär, Politik, Medien, Hochschulen und europäischen Königshäusern. Deutsche wie EU-Politiker treffen hier mit Zentralbankern und Chefs von Goldman Sachs, Coca Cola, Google bis Siemens zusammen. (Relativ fern von demokratischen Prozeduren, unter dem Aspekt der Chancengleichheit hat „der Wähler“ von Lieschen Müller bis zum Oberstudienrat bestehen hier wenig Einflußmöglichkeiten.)

Frau Gaitanides gab zu bedenken, wie schwierig es aufgrund der vertraglichen Bindungen sei, aus dem Euro-Verbund auszutreten – für Nehmer- wie für Geberländer. Aber, ein Einwand von Schäffler: Es hält sich kaum ein EU-Land an die Maastrichter Verträgen mit den Waigelschen Stabilitätskriterien. Ähnliches ist auch beim Fiskalpakt zu befürchten. Der ESM-Fonds sei ein Zeichen europäischer Solidarität. Aber er war in Maastricht so nicht vereinbart und rettet vorallem große Banken. Kleine Banken werden in Fusionen gedrängt, weil sie sonst in diesem Spiel nicht mehr mitthalten können.

Dänemark kam zur Sprache. Dort scheint sich eine Immobilien-„Blase“ zu entwickeln. Das kann virulent werden. Zum Euro hat Dänemarkt jedoch eine ideale Position: Seit über 10 Jahren pflegen Dänemark und EZB einen Devisenkurs um 7,46 Kronen für einen Euro. Das bedeutet für die Wirtschaft und Bevölkerung – auch für Touristen – Stabilität. Aber mit den „Rettunngsmaßnahmen“ und Bürgschaften haben die Dänen nichts zu tun. Im Gegenteil: Wenn es morgen opportun wäre, die dänische Krone auf- oder abzuwerten, könnten sie sich aus der Bindung lösen. Dann wäre der Einstieg in den Euro nicht mehr spontan möglich. Aber das wollen die Dänen ohnehin nicht. (Sie sagen, sie wollen Margrethe II nicht auf die Euro-Rückseite verbannen!)

Euro-Skepsis ist nicht Europa-Skepsis. Über den Euro ein zentralistisches Europa zu erzwingen, dürfte jedoch die Stimmung für Europa nicht verbessern.

Referenzen:

Bei Maybritt Illner hat es am 7. März eine interessante Runde gegeben. Neben den bekannten Teilnehmern möchte ich auf Prof. Lucke, Uni-HH, hinweisen:

Forum der über 200 Ökonomen, Bündnis-Bürgerwille und „Alternative für Deutschland“ (AfD).

Da das ZDF Beiträge nur 7 Tage vorhält, gibt es die folgende Möglichkeit, zum Reinschmecken sind Teile 2/5 und 3/5 geeignet. Maybritt Illner über Youtube: Veröffentlicht am 09.03.2013 Sehen Sie hier die „maybrit illner“-Sendung vom 7. März: „Chaos, Clowns und Euro-Krise – zieht uns Italien in den Abgrund?“ Mit der italienischen Journalistin Flaminia Bussotti, dem FDP Fraktionsvorsitzenden Rainer Brüderle, dem LINKEN Politiker Oskar Lafontaine, Bernd Lucke dem Mitbegründer der neuen Anti-Euro-Partei alternative für Deutschland, dem Außenminister von Luxemburg Jean Asselborn, und Finanzexperten und Börsenhändler Dirk Müller („Mr. DAX“).

Prof. Hans-Werner Sinn vom ifo-Institut München, „Die Targetfalle – Gefahren für unser Geld und unsere Kinder“, 19,90€

Mehr Demokratie e. V. in Karlsruhe: Bericht über die Verhandlung des Eilantrages zu ESM und Fiskalpakt vor dem Bundesverfassungsgericht

Absolutes Novum: Verfassungsgericht setzt mündliche Verhandlung für Eilantrag an 

Da auch MitstreiterInnen des Arbeitskreises Kommunalpolitik die Verfassungsklage von Mehr Demokratie e. V. gegen den ESM und Fiskalpakt unterstützen, bzw. Kläger sind, möchten wird den untenstehenden Bericht von Roman Huber (Geschäftsführender Vorstand Mehr Demokratie e.V.) von der Verhandlung am letzten Dienstag allen Interessierten zum Lesen wärmstens ans Herz legen:

Das war für mich der spannendste Tag in diesem Jahr. Verhandelt wurde in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht unser Eilantrag zu ESM und Fiskalpakt. Allein dieser Fakt ist bereits einer unserer politischen Erfolge. Denn bisher wurde noch nie zu einem Eilantrag eine mündliche Verhandlung angesetzt. Anders am Dienstag. Aufgerufen waren die Bevollmächtigten der fünf Klagen sowie Vertreter von Bundestag und Bundesregierung. Es gab rund 100 Redebeiträge. Anwesend war auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble. Verhandelt wurde von Vormittag an bis 20.30 Uhr. Eine würdige, hoch konzentrierte Veranstaltung. Jeder Beschwerdeführer und Bevollmächtigte konnte mehrfach zu Wort kommen und es gab keinerlei Redebegrenzungen. Uns haben die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin und der Staatsrechtsprofessor Christoph Degenhart engagiert vertreten. Ich bin sehr dankbar für diese profunde Begleitung.

Prof. Peter Danckert, Mitglied des Bundestages (SPD), einer unserer Beschwerdeführer berichtete davon, wie gerade heute Nacht Finanzminister Schäuble zusammen mit den anderen Finanzministern 30 Mrd. Euro für Spanien beschlossen hatte. Er fragte das Gericht: „Sie glauben doch wohl nicht, dass wir darüber auch nur eine Minute im Bundestag beraten haben. Was sollen wir denn in 4-5 Wochen, wenn das in den Bundestag kommt, machen, als nur zustimmen?“ Und Manfred Kolbe, ebenfalls Bundestagsabgeordneter (CDU) setze hinzu: „Ich kann doch nicht jedes Mal meine eigene Regierung in Frage stellen, wenn ich über Finanzhilfen entscheide. Das System funktioniert so nicht.“

Dies zeigt, wie richtig wir mit unseren Hauptargumentation liegen: Warum auch sollten wir den Bundestag wählen, wenn er immer weniger zu sagen und zu entscheiden hat?! Genau darauf hat sich der Bundestag schon eingestellt. Prof. Martin Nettesheim hat die komplett überarbeiteten Beteiligungsrechte des Bundestags sehr präzise dargestellt. Dies dürfen wir als wichtigen Vorerfolg unserer Beschwerde werten. Das Eigeninteresse des Bundestages, sich nicht selbst zu entmachten, scheint erwacht. Gut so.

Von Seiten der Bundesregierung und von Teilen des Bundestags wurde ein Szenario gezeichnet, das bis zum Zusammenbruch des Währungsraumes reichte, falls der ESM jetzt nicht in Kraft tritt. Das hat das Gericht nach meiner Wahrnehmung nicht allzu sehr beeindruckt. Andererseits wollte Präsident Voßkuhle aber auch keine Schlagzeilen produzieren wie „Gericht stoppt Euro-Rettung“ – mit all seinen möglichen, teilweise irrationalen Folgewirkungen auf den Märkten.

Die Position der Gegenseite war, dass Karlsruhe sowohl ESM und Fiskalvertrag passieren lassen, so dass sie sofort verabschiedet werden können. Schäuble bat das Gericht am Ende der Verhandlung noch einmal explizit in 2-3 Wochen zu entscheiden und unsere Eilanträge abzulehnen. Das wird das Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht tun. Das ist genauso ein Erfolg wie die breite Debatte in den Medien, die wir mit der Klage ausgelöst haben.

Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Herzlich grüßt Sie
Roman Huber
Geschäftsführender Vorstand Mehr Demokratie e.V.

P.S.: Die Verfassungsbeschwerde im Wortlaut finden Sie hier: http://www.verfassungsbeschwerde.eu/

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Impressum

Kontaktadresse
Mehr Demokratie e.V.
Roman Huber
roman.huber@mehr-demokratie.de
Tempelhof 3
74594 Kreßberg

Meldegesetz und Datenhandel – Bürgerrechte mal eben so durchgerutscht?

Flensburger Meldeamt und Bürgerbüro als verlängerter Arm der Werbewirtschaft?

Es ist schon erstaunlich, wie binnen weniger Tage die bereits am 28. Juni mit den Stimmen der Regierungskoalition gegen SPD, Grüne und LINKE beschlossene Änderung des sogenannten Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) für einen öffentlichen Sturm der Entrüstung sorgte. Besonderer Knackpunkt der Gesetzesänderung: Meldeämter können jetzt personenbezogene Daten der BürgerInnen an Werbetreibende und Adresshändler verkaufen, ohne dass die Betroffenen dem widersprechen können. Dies gilt insbesondere dann, wenn Unternehmen bereits über ältere Datensätze verfügen und diese aktualisieren wollen. Gleichzeitig wurden mit der Novellierung weitreichende Kompetenzen von den Ländern auf den Bund übertragen.

Dass mit dem neuen Gesetz allerdings auch grundlegende Bürgerrechte in Frage gestellt werden, fiel den politischen Akteuren jedoch erst auf, als eine kritische und sensible Öffentlichkeit in kurzer Zeit einen Proteststurm vor allem über das Internet und die sozialen Netzwerke entfachte. Mit dabei sogar die Diskutanten der Flensburger Facebook-Gruppe „Wenn Du in Flensburg wählen könntest….“

Wenig schmeichelhaft also für die Regierung, aber ein gefundenes Sommerfresschen für die Medien. Selbst die BILD-Zeitung titelte „Wie konnte das Gesetz einfach so durchrutschen“ und spricht von Daten-Gau. Nun rudern alle in Berlin wieder zurück, und überhaupt sind doch alle für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der BundesbürgerInnen. Da das Gesetz auch noch vom Bundesrat abgesegnet werden müsste, will man es dort erst einmal auf Eis legen, um es zu überarbeiten und ein aktives Widerspruchsrecht einzufügen.

Sehr schön. Aber dennoch bleiben Fragen. Denn aufgrund der alten landesrechtlichen Regelungen konnten die kommunalen Meldeämter, ebenso in Flensburg, bisher auch schon entsprechende Daten verkaufen (*). Was in diesem Zusammenhang daher von besonderem Interesse ist, in welchem Umfang und zu welchem Preis die Stadt Flensburg in der Vergangenheit bereits personenbezogene Daten verkauft hat – auch ohne ausdrückliche (aktive) Zustimmung der BürgerInnen – und wie hoch die Einnahmen der Stadt hieraus waren. Ebenso stellt sich die Frage, welche Bedeutung das neue Bundesgesetz in diesem Zusammenhang für die zukünftige Praxis in Flensburg hat und ob wir uns sogar als Kommune generell weigern können, solche Daten ohne aktive Zustimmung der Betroffenen rauszurücken. Wenn natürlich die Auskunft gebende Stelle qua Gesetz nicht mehr die Kommune ist, sondern eine Bundesbehörde, bzw. diese hoheitlich die jeweilige kommunalen Meldeämter dazu anweisen kann, stellt sich zudem die Frage, wer kassiert dann die Einnahmen aus dem Handel mit personenbezogenen Daten der Flensburger Bevölkerung? All das soll Inhalt einer Anfrage der AKOPOL-Fraktion im Hauptausschuss und BSO-Ausschuss nach den Sommerferien sein.

Zu guter Letzt und angesichts der leeren Kassen in Flensburg  möchte ich noch einen originellen Beitrag aus dem Freitag vom 8.7. zum Lesen empfehlen: Datenhandel in Volkes Hände! – Meldegesetz Können wir mit Adressenspenden unsere Kommunen stärken? http://www.freitag.de/autoren/frank-r/datenhandel-in-volkes-hande

*) Zur derzeitigen Praxis in Flensburg: Verarbeitung der Daten aus dem Melderegister – Informationen des Bürgerbüro Flensburg http://www.flensburg.de/buergerservice/schutz-und-ordnung/verarbeitung-der-daten-aus-dem-melderegister/

Jörg Pepmeyer, AKOPOL-Fraktion

Das Video zur Abstimmung und mehr Infos zum Thema auch unter den folgenden Links:

Der Ablauf der Abstimmung des umstrittenen Meldegesetzes ist auch auf einem Video der 187. Plenarsitzung des 17. Deutschen Bundestages in der Mediathek des Bundestages unter www.bundestag.de/Mediathek/ zu finden. Dort kann man dann sehen, wie sich mit Beginn des EM-Fußballspiels Italien-Deutschland der Plenarsaal langsam leert. Achtung: Der anschließenden Ablauf der Abstimmung zum Meldegesetz ist über den Timecode des Videos auf 11:51:21 zu finden. Wenn man das Video auf Vollbild stellt, ist es erschreckend zu sehen, wie wenige Abgeordneten überhaupt noch anwesend waren und abgestimmt haben. Das Video ist auch über den folgenden Permalink abrufbar: http://dbtg.tv/fvid/1770347 . Wer sich die Mühe sparen will und eine schlechtere Wiedergabequalität akzeptiert, kann unten die 57-Sekunden-Kurzfassung auf youtube sehen:


Desweiteren gibt es das Protokoll der Sitzung, in dem man allerdings keine Namen findet, wer wie abgestimmt hat, das hat einen einfachen Grund, da es ja keine namentliche Abstimmung zum Meldegesetz gab. unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/17/17187.pdf Das Meldegesetz wurde unter TOP 21 Fortenwicklugn des Meldewesen behandelt Auf Seite 22464 im Protokoll
Die Zeitschrift CHIP brachte am 4.7. einem ausgezeichneten Artikel zum Thema auf ihrem Online-Portal: Adressauskunft: Widerspruchsrecht abgeschafft http://www.chip.de/news/Adressauskunft-Widerspruchsrecht-abgeschafft_56540821.html

Hier geht´s zur BILD-Nachricht vom 9.7.; Wie konnte das Gesetz einfach so durchrutschen? http://www.bild.de/geld/wirtschaft/datenschutz/daten-gau-wie-konnte-die-aenderung-im-meldegesetz-einfach-so-im-bundestag-durchrutschen-25067960.bild.html

Hintergrundinformationen zum neuen Meldegesetz, insbesondere was die zweifelhafte Rolle der FDP angeht, auf SPIEGEL-Online vom 9.7. Streit über Meldegesetz – Plötzlich sind alle Datenschützer unter:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/datenschutz-regierung-lenkt-bei-neuem-meldegesetz-ein-a-843386.html

Mehr zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung auf wikipedia unter http://de.wikipedia.org/wiki/Informationelle_Selbstbestimmung