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Flensburger LINKEN-Antrag zur genderkorrekten Bezeichnung von Papierkörben und mehr
Eine satirische Replik auf die verbohrte Ignoranz der Kommunalpolitiker
Für viel öffentlichen Wirbel und ein reges Medienecho von BILD bis über den SPIEGEL sorgt derzeit ein Antrag der LINKEN-Fraktion für die nächste Sitzung der Flensburger Ratsversammlung. Die LINKE fordert eine genderkorrekte Bezeichnung der Büro- und Arbeitsgeräte, angefangen von Papierkörben, Lochern bis hin zu Scannern. Die Absicht dahinter ist, wie man der untenstehenden Pressemitteilung der LINKEN entnehmen kann, diesen Antrag als Anlass zu nehmen, den Focus der kommunalpolitischen Debatte stärker auf die Benachteiligung von Frauen in Gesellschaft und Beruf zu richten und auf die äußerst schwierige Situation von alleinerziehenden Müttern in unserer Stadt.
Leider haben nur wenige Leserinnen und Leser die satirische Ironie des LINKEN-Antrages verstanden. Denn der ist unter anderem eine Replik auf einen Antrag der WiF-Fraktion für die kommende Sitzung der Ratsversammlung. Den WiFlern fällt offensichtlich kommunalpolitisch nicht mehr viel ein, weshalb sie sich nun mit einem Antrag zu genderkorrekten Bezeichnungen profilieren wollen, ohne das eigentliche Problem aber beim Namen zu nennen. Das ist so ähnlich, wie der völlig überflüssige WiF-Antrag zur Vorsorge hinsichtlich des durch den Klimawandel bedingten Meeresspiegel-Anstieges in Flensburg, über den Daniel Schmidt vom shz ja sehr süffisant berichtete.
Dabei gibt es neben der oben beschriebenen Situation vieler Frauen noch so viele wichtige Themen für die kommunalpolitische Debatte in Flensburg: Fehlende KITA-Plätze, kaputte Straßen, marode Schulen, fehlende Wohnungen für Menschen mit niedrigen Einkommen, eine besonders hohe Armutsquote in Flensburg mit einer entsprechend hohen Zahl von Hilfeempfängern und benachteiligten Kindern, die unzureichende Betreuung und Förderung der Flüchtlinge in unserer Stadt, usw. usf. Aber die große Koalition der wohlstandsverwöhnten Mittelschichtsparteien in der Ratsversammlung ist an solchen Debatten ja nicht interessiert. Stattdessen lässt sie lieber die Harniskaispitze räumen und setzt dabei 360.000 Euro Steuergelder in den Sand. Insofern bleibt oft nur die Satire und die Ironie, um sich gegen so viel verbohrte Ignoranz und Dummheit zu wehren.
Jörg Pepmeyer
Mehr zu dem Antrag auch in dem Beitrag von Holger Ohlsen vom 27.09.2016 auf shz.de Gender-Debatte in Flensburg – Aufregung um eine Papierkörb/in: Linke will Antrag zurückziehen unter:
http://www.shz.de/lokales/flensburger-tageblatt/aufregung-um-eine-papierkoerb-in-linke-will-antrag-zurueckziehen-id14939216.html
Siehe hierzu auch die Pressemitteilugn der Flensburger LINKEN-Fraktion vom 26.09.2016:
Nicht jede/r mag Satire – aber in diesem Punkt sollten wir uns doch einig sein:
Ob Satire gelungen oder ist, darüber können wir gerne streiten. Dass von rechten Medien unterschlagen wurde, dass es sich beim Antrag der LINKE Flensburg um Satire handelt, ist verständlich. Dass viele andere Medien auf die Hetze der Zeitung, die weder jung noch frei ist, hereingefallen sind, ist arm.
Wir fragen uns aber: Warum solche Aufregung um eine Nebensächlichkeit? Warum keine Aufregung darüber, dass in Schleswig-Holstein Frauen überdurchschnittlich von Niedriglöhnen und prekärer Beschäftigung betroffen sind? Dass alleinerziehende Frauen häufig bei uns von ihrem Lohn nicht leben können und Grundsicherung beantragen müssen? Dass das Prinzip gleicher Lohn für gleiche Arbeit in kaum einem anderen Staat Europas so mit Füßen getreten wird, wie in der Bundesrepublik?
Also mal wieder runter kommen vom Baum. Lasst uns über die Dinge sprechen, die wirklich zählen: Wie können wir das Prinzip gleicher Lohn für gleich(wertig)e Arbeit durchsetzen? Wie können wir gemeinsam, Männer und Frauen, für tatsächliche gesellschaftliche Gleichstellung kämpfen?
Das wäre doch mal eine spannende Diskussion, im Gegensatz zu dieser Panne-Diskussion, oder?!
Zum Hintergrund des Antrags der Flensburger Linksfraktion http://www.vice.com/de/read/der-die-staubsaugerin-die-linke-flensburg-trollt-rechte-medien-mit-gender-vorschlag
Meldegesetz und Datenhandel – Bürgerrechte mal eben so durchgerutscht?
Flensburger Meldeamt und Bürgerbüro als verlängerter Arm der Werbewirtschaft?
Es ist schon erstaunlich, wie binnen weniger Tage die bereits am 28. Juni mit den Stimmen der Regierungskoalition gegen SPD, Grüne und LINKE beschlossene Änderung des sogenannten Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) für einen öffentlichen Sturm der Entrüstung sorgte. Besonderer Knackpunkt der Gesetzesänderung: Meldeämter können jetzt personenbezogene Daten der BürgerInnen an Werbetreibende und Adresshändler verkaufen, ohne dass die Betroffenen dem widersprechen können. Dies gilt insbesondere dann, wenn Unternehmen bereits über ältere Datensätze verfügen und diese aktualisieren wollen. Gleichzeitig wurden mit der Novellierung weitreichende Kompetenzen von den Ländern auf den Bund übertragen.
Dass mit dem neuen Gesetz allerdings auch grundlegende Bürgerrechte in Frage gestellt werden, fiel den politischen Akteuren jedoch erst auf, als eine kritische und sensible Öffentlichkeit in kurzer Zeit einen Proteststurm vor allem über das Internet und die sozialen Netzwerke entfachte. Mit dabei sogar die Diskutanten der Flensburger Facebook-Gruppe „Wenn Du in Flensburg wählen könntest….“
Wenig schmeichelhaft also für die Regierung, aber ein gefundenes Sommerfresschen für die Medien. Selbst die BILD-Zeitung titelte „Wie konnte das Gesetz einfach so durchrutschen“ und spricht von Daten-Gau. Nun rudern alle in Berlin wieder zurück, und überhaupt sind doch alle für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der BundesbürgerInnen. Da das Gesetz auch noch vom Bundesrat abgesegnet werden müsste, will man es dort erst einmal auf Eis legen, um es zu überarbeiten und ein aktives Widerspruchsrecht einzufügen.
Sehr schön. Aber dennoch bleiben Fragen. Denn aufgrund der alten landesrechtlichen Regelungen konnten die kommunalen Meldeämter, ebenso in Flensburg, bisher auch schon entsprechende Daten verkaufen (*). Was in diesem Zusammenhang daher von besonderem Interesse ist, in welchem Umfang und zu welchem Preis die Stadt Flensburg in der Vergangenheit bereits personenbezogene Daten verkauft hat – auch ohne ausdrückliche (aktive) Zustimmung der BürgerInnen – und wie hoch die Einnahmen der Stadt hieraus waren. Ebenso stellt sich die Frage, welche Bedeutung das neue Bundesgesetz in diesem Zusammenhang für die zukünftige Praxis in Flensburg hat und ob wir uns sogar als Kommune generell weigern können, solche Daten ohne aktive Zustimmung der Betroffenen rauszurücken. Wenn natürlich die Auskunft gebende Stelle qua Gesetz nicht mehr die Kommune ist, sondern eine Bundesbehörde, bzw. diese hoheitlich die jeweilige kommunalen Meldeämter dazu anweisen kann, stellt sich zudem die Frage, wer kassiert dann die Einnahmen aus dem Handel mit personenbezogenen Daten der Flensburger Bevölkerung? All das soll Inhalt einer Anfrage der AKOPOL-Fraktion im Hauptausschuss und BSO-Ausschuss nach den Sommerferien sein.
Zu guter Letzt und angesichts der leeren Kassen in Flensburg möchte ich noch einen originellen Beitrag aus dem Freitag vom 8.7. zum Lesen empfehlen: Datenhandel in Volkes Hände! – Meldegesetz Können wir mit Adressenspenden unsere Kommunen stärken? http://www.freitag.de/autoren/frank-r/datenhandel-in-volkes-hande
*) Zur derzeitigen Praxis in Flensburg: Verarbeitung der Daten aus dem Melderegister – Informationen des Bürgerbüro Flensburg http://www.flensburg.de/buergerservice/schutz-und-ordnung/verarbeitung-der-daten-aus-dem-melderegister/
Jörg Pepmeyer, AKOPOL-Fraktion
Das Video zur Abstimmung und mehr Infos zum Thema auch unter den folgenden Links:
Der Ablauf der Abstimmung des umstrittenen Meldegesetzes ist auch auf einem Video der 187. Plenarsitzung des 17. Deutschen Bundestages in der Mediathek des Bundestages unter www.bundestag.de/Mediathek/ zu finden. Dort kann man dann sehen, wie sich mit Beginn des EM-Fußballspiels Italien-Deutschland der Plenarsaal langsam leert. Achtung: Der anschließenden Ablauf der Abstimmung zum Meldegesetz ist über den Timecode des Videos auf 11:51:21 zu finden. Wenn man das Video auf Vollbild stellt, ist es erschreckend zu sehen, wie wenige Abgeordneten überhaupt noch anwesend waren und abgestimmt haben. Das Video ist auch über den folgenden Permalink abrufbar: http://dbtg.tv/fvid/1770347 . Wer sich die Mühe sparen will und eine schlechtere Wiedergabequalität akzeptiert, kann unten die 57-Sekunden-Kurzfassung auf youtube sehen:
Desweiteren gibt es das Protokoll der Sitzung, in dem man allerdings keine Namen findet, wer wie abgestimmt hat, das hat einen einfachen Grund, da es ja keine namentliche Abstimmung zum Meldegesetz gab. unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/17/17187.pdf Das Meldegesetz wurde unter TOP 21 Fortenwicklugn des Meldewesen behandelt Auf Seite 22464 im Protokoll
Die Zeitschrift CHIP brachte am 4.7. einem ausgezeichneten Artikel zum Thema auf ihrem Online-Portal: Adressauskunft: Widerspruchsrecht abgeschafft http://www.chip.de/news/Adressauskunft-Widerspruchsrecht-abgeschafft_56540821.html
Hier geht´s zur BILD-Nachricht vom 9.7.; Wie konnte das Gesetz einfach so durchrutschen? http://www.bild.de/geld/wirtschaft/datenschutz/daten-gau-wie-konnte-die-aenderung-im-meldegesetz-einfach-so-im-bundestag-durchrutschen-25067960.bild.html
Hintergrundinformationen zum neuen Meldegesetz, insbesondere was die zweifelhafte Rolle der FDP angeht, auf SPIEGEL-Online vom 9.7. Streit über Meldegesetz – Plötzlich sind alle Datenschützer unter:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/datenschutz-regierung-lenkt-bei-neuem-meldegesetz-ein-a-843386.html
Mehr zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung auf wikipedia unter http://de.wikipedia.org/wiki/Informationelle_Selbstbestimmung