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Meldegesetz und Datenhandel – Bürgerrechte mal eben so durchgerutscht?

Flensburger Meldeamt und Bürgerbüro als verlängerter Arm der Werbewirtschaft?

Es ist schon erstaunlich, wie binnen weniger Tage die bereits am 28. Juni mit den Stimmen der Regierungskoalition gegen SPD, Grüne und LINKE beschlossene Änderung des sogenannten Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) für einen öffentlichen Sturm der Entrüstung sorgte. Besonderer Knackpunkt der Gesetzesänderung: Meldeämter können jetzt personenbezogene Daten der BürgerInnen an Werbetreibende und Adresshändler verkaufen, ohne dass die Betroffenen dem widersprechen können. Dies gilt insbesondere dann, wenn Unternehmen bereits über ältere Datensätze verfügen und diese aktualisieren wollen. Gleichzeitig wurden mit der Novellierung weitreichende Kompetenzen von den Ländern auf den Bund übertragen.

Dass mit dem neuen Gesetz allerdings auch grundlegende Bürgerrechte in Frage gestellt werden, fiel den politischen Akteuren jedoch erst auf, als eine kritische und sensible Öffentlichkeit in kurzer Zeit einen Proteststurm vor allem über das Internet und die sozialen Netzwerke entfachte. Mit dabei sogar die Diskutanten der Flensburger Facebook-Gruppe „Wenn Du in Flensburg wählen könntest….“

Wenig schmeichelhaft also für die Regierung, aber ein gefundenes Sommerfresschen für die Medien. Selbst die BILD-Zeitung titelte „Wie konnte das Gesetz einfach so durchrutschen“ und spricht von Daten-Gau. Nun rudern alle in Berlin wieder zurück, und überhaupt sind doch alle für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der BundesbürgerInnen. Da das Gesetz auch noch vom Bundesrat abgesegnet werden müsste, will man es dort erst einmal auf Eis legen, um es zu überarbeiten und ein aktives Widerspruchsrecht einzufügen.

Sehr schön. Aber dennoch bleiben Fragen. Denn aufgrund der alten landesrechtlichen Regelungen konnten die kommunalen Meldeämter, ebenso in Flensburg, bisher auch schon entsprechende Daten verkaufen (*). Was in diesem Zusammenhang daher von besonderem Interesse ist, in welchem Umfang und zu welchem Preis die Stadt Flensburg in der Vergangenheit bereits personenbezogene Daten verkauft hat – auch ohne ausdrückliche (aktive) Zustimmung der BürgerInnen – und wie hoch die Einnahmen der Stadt hieraus waren. Ebenso stellt sich die Frage, welche Bedeutung das neue Bundesgesetz in diesem Zusammenhang für die zukünftige Praxis in Flensburg hat und ob wir uns sogar als Kommune generell weigern können, solche Daten ohne aktive Zustimmung der Betroffenen rauszurücken. Wenn natürlich die Auskunft gebende Stelle qua Gesetz nicht mehr die Kommune ist, sondern eine Bundesbehörde, bzw. diese hoheitlich die jeweilige kommunalen Meldeämter dazu anweisen kann, stellt sich zudem die Frage, wer kassiert dann die Einnahmen aus dem Handel mit personenbezogenen Daten der Flensburger Bevölkerung? All das soll Inhalt einer Anfrage der AKOPOL-Fraktion im Hauptausschuss und BSO-Ausschuss nach den Sommerferien sein.

Zu guter Letzt und angesichts der leeren Kassen in Flensburg  möchte ich noch einen originellen Beitrag aus dem Freitag vom 8.7. zum Lesen empfehlen: Datenhandel in Volkes Hände! – Meldegesetz Können wir mit Adressenspenden unsere Kommunen stärken? http://www.freitag.de/autoren/frank-r/datenhandel-in-volkes-hande

*) Zur derzeitigen Praxis in Flensburg: Verarbeitung der Daten aus dem Melderegister – Informationen des Bürgerbüro Flensburg http://www.flensburg.de/buergerservice/schutz-und-ordnung/verarbeitung-der-daten-aus-dem-melderegister/

Jörg Pepmeyer, AKOPOL-Fraktion

Das Video zur Abstimmung und mehr Infos zum Thema auch unter den folgenden Links:

Der Ablauf der Abstimmung des umstrittenen Meldegesetzes ist auch auf einem Video der 187. Plenarsitzung des 17. Deutschen Bundestages in der Mediathek des Bundestages unter www.bundestag.de/Mediathek/ zu finden. Dort kann man dann sehen, wie sich mit Beginn des EM-Fußballspiels Italien-Deutschland der Plenarsaal langsam leert. Achtung: Der anschließenden Ablauf der Abstimmung zum Meldegesetz ist über den Timecode des Videos auf 11:51:21 zu finden. Wenn man das Video auf Vollbild stellt, ist es erschreckend zu sehen, wie wenige Abgeordneten überhaupt noch anwesend waren und abgestimmt haben. Das Video ist auch über den folgenden Permalink abrufbar: http://dbtg.tv/fvid/1770347 . Wer sich die Mühe sparen will und eine schlechtere Wiedergabequalität akzeptiert, kann unten die 57-Sekunden-Kurzfassung auf youtube sehen:


Desweiteren gibt es das Protokoll der Sitzung, in dem man allerdings keine Namen findet, wer wie abgestimmt hat, das hat einen einfachen Grund, da es ja keine namentliche Abstimmung zum Meldegesetz gab. unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/17/17187.pdf Das Meldegesetz wurde unter TOP 21 Fortenwicklugn des Meldewesen behandelt Auf Seite 22464 im Protokoll
Die Zeitschrift CHIP brachte am 4.7. einem ausgezeichneten Artikel zum Thema auf ihrem Online-Portal: Adressauskunft: Widerspruchsrecht abgeschafft http://www.chip.de/news/Adressauskunft-Widerspruchsrecht-abgeschafft_56540821.html

Hier geht´s zur BILD-Nachricht vom 9.7.; Wie konnte das Gesetz einfach so durchrutschen? http://www.bild.de/geld/wirtschaft/datenschutz/daten-gau-wie-konnte-die-aenderung-im-meldegesetz-einfach-so-im-bundestag-durchrutschen-25067960.bild.html

Hintergrundinformationen zum neuen Meldegesetz, insbesondere was die zweifelhafte Rolle der FDP angeht, auf SPIEGEL-Online vom 9.7. Streit über Meldegesetz – Plötzlich sind alle Datenschützer unter:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/datenschutz-regierung-lenkt-bei-neuem-meldegesetz-ein-a-843386.html

Mehr zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung auf wikipedia unter http://de.wikipedia.org/wiki/Informationelle_Selbstbestimmung