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FriedensaktivistInnen der DFG-VK begrüßen Antrag der SPD-Landtagsfraktion zum Atomwaffenverbot

Mahnwache und Kungebung am 24.02., 25.02. und 26.02. ab 9.00 Uhr vor dem Kieler Landtag

Ein Beitrag von Jörg Pepmeyer

In der nächsten Woche steht im Landtag ein Antrag der SPD-Fraktion zum Atomwaffenverbot zur Abstimmung an.

Im Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine deutsche Unterzeichnung und Ratifizierung des UN-Vertrages über das Verbot von Kernwaffen einzusetzen.

Plakat der Deutschen Friedensgesellschaft –
Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK)

Nachdem ihn mittlerweile 51 Staaten ratifiziert haben, ist der Vertrag  am 22. Januar in Kraft getreten. Bisher gehört Deutschland jedoch nicht dazu. Das Abkommen wurde maßgeblich angestoßen durch die internationale Kampagne zur atomaren Abrüstung, ICAN.  Die in Genf ansässige Organisation wurde 2017 dafür mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.

Die UnterzeichnerInnen verpflichten sich in dem völkerrechtlich bindenden Vertrag, «nie, unter keinen Umständen» Atomwaffen zu entwickeln, herzustellen, anzuschaffen, zu besitzen oder zu lagern. Es zählt jedoch keiner der Staaten zu den Unterzeichnern, die Atomwaffen besitzen.

Mit Bremen, Berlin, Rheinland- Pfalz und Hamburg haben bereits vier Landesparlamente beschlossen, den Vertrag zum Verbot von Atomwaffen zu unterstützen bzw. die Bundesregierung aufzufordern, ihm beizutreten. Parallel dazu gibt es den ICAN-Städteappell, dem sich neben über hundert anderen deutschen Städten, Gemeinden und Landkreisen in Schleswig-Holstein die Stadt Kiel, Bad Oldesloe, Neumünster und Flensburg (mit Ratsbeschluss am 16. Mai 2019) anschlossen. Ende 2020 forderte zudem Gabriela Heinrich, die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, die Bundesregierung auf, «ihre kategorische Ablehnung des Vertrages abzulegen». 

Eine Nagelprobe wird die Abstimmung über den SPD-Antrag vor allem für die in der Kieler Regierungskoalition mit der CDU und FDP verpaarten Grünen. Als ehemalige Friedenspartei müssten sie eigentlich dem Antrag zustimmen. Ob sie bereit sind, dafür den Koalitionsfrieden zu riskieren, wird die nächtse Woche zeigen.

Auf jeden Fall wollen zahlreiche Friedensinitiativen mit Mahnwachen und Kundgebungen vor dem Landtag nächste Woche das Anliegen der SPD unterstützen.

Untenstehend der Wortlaut des Antrages, anschließend dazu die Stellungnahme der Deutschen Friedengesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK)

Antrag des Fraktionsvorsitzenden der SPD Dr. Ralf Stegner zum Atomwaffenverbotsvertrag

Die Fraktion der SPD im Landtag Schleswig-Holstein wird in den Sitzungstagen vom 24. bis 26.02.2021 im Landtag folgenden Antrag stellen:

„Der Landtag wolle beschließen: Für eine atomwaffenfreie Welt!

Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für eine deutsche Unterzeichnung und Ratifizierung des UN Vertrages über das Verbot von Kernwaffen einzusetzen.

Begründung
Auch mehr als 30 Jahre nach Ende des Kalten Krieges lagern weltweit mehrere tausend Atomwaffensprengköpfe in den Arsenalen der Atommächte. Diese Waffen stellen weltweit nach wie vor eine immense Bedrohung für die Gesundheit und das Leben von Menschen dar. Jeder Gebrauch von Atomwaffen hätte katastrophale humanitäre Auswirkungen.
Im Juli 2017 wurde der Vertrag über das Verbot von Kernwaffen von der Generalversammlung der Vereinten Nationen mit breiter Mehrheit verabschiedet. Er trat am 22. Januar 2021 nach Ratifizierung durch mittlerweile 51 Länder in Kraft. Der Vertrag verbietet die Entwicklung und Produktion, den Test, Erwerb, die Lagerung und den Transport, die Stationierung und den Einsatz von Atomwaffen sowie die Drohung mit ihnen. Deutschland hat den UN -Atomwaffenverbotsvertrag bisher nicht unterzeichnet.
Mit Bremen, Berlin, Rheinland- Pfalz und Hamburg haben bereits vier Länderparlamente beschlossen, den Vertrag zum Verbot von Atomwaffen zu unterstützen bzw. die Bundesregierung aufzufordern, ihm beizutreten.

Dr. Ralf Stegner und Fraktion“

Dazu die Stellungnahme der DFG-VK:

Wir begrüßen den Antrag der Fraktion der SPD und wollen ihn unterstützen.

Deswegen haben wir Mahnwachen mit Kundgebungen am 24.02., 25.02. und 26.02. ab 9.00 Uhr vor dem Landtag, Düsternbrooker Weg 70 in Kiel angemeldet.
Zusammen mit anderen Initiativen werden wir an diesen Tagen dafür werben, dass die Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages den Antrag der SPD unterstützen.
Die Deutsche Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen hat seit mehreren Jahren in Bad Oldesloe, Lübeck, Kiel, Heide und Flensburg über den Atomwaffenverbotsvertrag informiert, Postkarten verteilt und Mitmenschen dazu aufgefordert, diese an die Fraktionen im Schleswig-Holsteinischen Landtag zu schicken, damit sie den Atomwaffenverbotsvertrag unterstützen und sich bei der Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Bundesregierung den UN-Atomwaffenverbotsvertrag unterzeichnet.
Die Städte Kiel, Neumünster, Bad Oldesloe und Flensburg haben den ICAN-Städteappell in ihren Ratsversammlungen beschlossen und unterzeichnet. Bündnis90/Die Grünen und SPD haben in den Städten Anträge an die Ratsversammlungen initiiert und unterstützt. Aber ohne die Zustimmung von Ratsmitgliedern auch aus der CDU hätte es keine Mehrheiten für die Unterzeichnungen gegeben.
Nun wünschen wir uns, dass auch die Abgeordneten im Landtag dem Antrag der SPD über die Parteigrenzen hinweg zustimmen und sich den Risiken und Gefahren eines Atomkriegs in den Weg stellen. Wir fordern die Landtagsabgeordneten auf, ihrem Gewissen und nicht der Koalitionsdisziplin zu folgen und auch die Haltung der Menschen in Schleswig-Holstein zu respektieren, die mit einer großen Mehrheit Atomwaffen ablehnen.
Den genauen Zeitpunkt der Abstimmung werden wir noch mitteilen.

Kontakt:

Deutsche Friedensgesellschaft –
Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen
DFG-VK Gruppe Flensburg
v.i.S.d.P.: Siglinde & Ralf Cüppers, Mühlenholz 28a, 24943 Flensburg.
Email: flensburg@bundeswehrabschaffen.de

 

Grüner Wasserstoff als goldener Weg der Flensburger Energiewende?

Energie-Puzzle – Grafik: CC by oemof-developer group

Ein Beitrag von Simon Hilpert & Jonas Lage

Das Thema Wasserstoff (H2) wird von verschiedenen Initiativen und Akteur*innen im Zuge der Diskussion um die Zukunft der Strom- und Wärmeversorgung der Stadtwerke Flensburg immer wieder auf den Tisch gebracht. Die Diskussionen werden seit dem Jahr 2020 zudem durch die verkündete nationale Wasserstoffstrategie[1] der Bundesregierung befördert. Von zivilgesellschaftlichen Initiativen, wie dem Verein Erneuerbare Energien & Speicher e. V., wird grüner Wasserstoff schon länger als ein Lösungsansatz für eine klimafreundliche Flensburger Fernwärmeversorgung befürwortet. Die Idee: es könne lokaler Überschussstrom, der aufgrund von Netzengpässen anfällt, sinnvoll genutzt werden. Und auch die Stadtwerke Flensburg haben bei der neuen Gas- und Dampfturbinen (GUD)Anlage in wasserstofffähige Gasturbinen investiert, um in Zukunft auch Wasserstoff statt Erdgas einsetzten zu können.

Nun ist im Dezember 2020 eine Studie im Auftrag von Greenpeace Energy mit dem Titel „Grün oder Blau? Wege in die Wasserstoffwirtschaft 2020-2040[2] veröffentlicht worden. In dieser Studie wird die zukünftige Nutzung von Wasserstoff aus ökologischer und wirtschaftlicher Perspektive analysiert. Die Studie zeigt, dass sogenannter „grüner“ Wasserstoff – hergestellt durch Elektrolyse von Wasser mit erneuerbarem Strom – sowohl aus Kosten- als auch Klimaschutzgesichtspunkten  „blauem“ Wasserstoff – in der Regel hergestellt aus Erdgas mit nachgelagerter CO2 Speicherung – überlegen ist. Für uns ist die Studie ein Anlass, die Zukunft von Wasserstoff in Flensburg noch einmal unter die Lupe zu nehmen.

Wasserstoff – die Zukunftstechnologie für Strom- und Wärmewende?

Grüner Wasserstoff ist knapp und wird es auf absehbare Zeit auch bleiben, da das inländische wirtschaftliche und technische Potential begrenzt ist. Konsequenterweise kommen viele Studien zu dem Schluss, dass Wasserstoff vorwiegend dort eingesetzt werden sollte, wo keine Alternativen zur Verfügung stehen und ein hohes CO2-Minderungspotential besteht. Dazu zählen u.a. die Bereitstellung von Prozessdampf in der Chemieindustrie, die CO2-neutrale Eisenerzreduktion  in der Stahlindustrie sowie der Schwerlastgütervekehr. Die Strom- und Wärmeversorgung stehen in diesen Studien in der Regel nicht an erster Stelle. Allerdings entwickelt eine Studie[3] der Agora Energiewende aus dem November 2020 Szenarien, nach denen im Jahr 2050 durchaus 156 TWh H2 zur Produktion von Strom und Fernwärme eingesetzt werden. Gleichzeitig, so nimmt die Studie an, beläuft sich der Import von H2 im Jahr 2050 auf 184 TWh. Von wo dieser Wasserstoff importiert wird, steht nicht fest, zumal andere westliche Industrieländer vor genau demselben Problem des hohen Energiebedarfs bei begrenzten einheimischen Ressourcen stehen dürften.

Anders als die Studie von der Agora Energiewende, hat die Bundesregierung schon Ideen, wo der Wasserstoff herkommen könnte: aus Afrika. Unlängst hat der Afrikabeauftragte der Bundesregierung den Kongo als möglichen Produzent für Wasserstoff für Deutschland ins Spiel gebracht[4], schon zu Beginn des vergangenen Jahres, hatte Entwicklungsminister Müller ein Wasserstoffabkommen mit Marokko angebahnt[5].  Diese Logik ist schon lange bekannt: Der Ressourcenhunger der reichen Länder des Globalen Nordens soll durch Ausbeutung von Ressourcen vornehmlich in Ländern des Globalen Südens gestillt werden. Ermöglicht wurde dies früher durch Beherrschung und Ausbeutung von Kolonien, heutzutage durch ungleiche Machtverhältnisse auf dem Weltmarkt. Ein solcher Import von Energie lagert die Kosten unserer Lebensweise im Globalen Norden aus und schreibt damit koloniale Ungerechtigkeiten und Ausbeutung fort.

Darüber hinaus spricht auch die praktische Erfahrung mit derartigen internationalen Großprojekten im Energiebereich gegen diese Strategie. So etwa das an kulturell-politischen und techno-ökonomischen Herausforderungen gescheiterte DESERTEC Projekt, bei dem Strom aus der MENA Region (Middle East & North Africa) nach Europa importiert werden sollte. Auch hier gab es seinerzeit schon massive Kritik aufgrund der Auslagerung von Kosten, der Ausnutzung und Fortschreibung kolonialer Machtverhältnisse.

Als weiteres Argument spricht der Klimaschutz selbst gegen Wasserstoff als Schlüsseltechnologie für die (Flensburger) Wärmewende: Der Fokus auf Wasserstoff führt zur weiteren Nutzung von Gas in der Übergangsphase bis ausreichend Wasserstoff zur Verfügung stehen könnte, wodurch zusätzliche CO2 Emissionen verursacht werden. Mit diesen kumulierten Emissionen ist mit Blick auf das verbleibende CO2-Budget davon auszugehen, dass Flensburg seinen Beitrag für die Erreichung des 1.5 °C Ziels deutlich verfehlen würde. Berechnungen hierzu, die am Zentrum für nachhaltige Energiesysteme der Univerität Flensburg angefertigt wurden, befinden sich aktuell im Veröffentlichungsprozess.

Was heißt das für die Strom- und Wärmeversorgung in Flensburg?

Angesichts der stark wachsenden Nachfrage nach Wasserstoff hebt die Greenpeace Studie hervor, dass dieser aus Kosten- und Klimagesichtspunkten erst nach (in dieser Reihenfolge) Suffizienz-, Effizienz- und Elektrifizierungsmaßnahmen eingesetzt werden sollte. Konkret für Flensburg könnte diese Priorisierung der Maßnahmen der Greenpeace Energy Studie folgendes bedeuten:

  • Suffizienz: Forderung der Reduktion von Wohnflächen pro Kopf, da in den vergangenen fünf Jahrzehnten die Wohnfläche pro Kopf um 250 Prozent gestiegen ist und damit alle Effizienzgewinne durch bessere Dämmung zunichtegemacht worden sind. Dies kann z.B. durch die Begrenzung von Neubaugebieten für Einfamilienhäuser bei einer gleichzeitigen Förderung gemeinschaftlicher Wohnprojekte – etwa durch Konzeptvergaben – geschehen. Eine soziale Wohnraumförderung im Bestand, wie es sie beispielsweise in Tübingen gibt, könnte dazu beitragen bestehende Wohnfläche besser auszunutzen und sozial verträglichen Wohnraum zu schaffen.
  • Effizienz: Energetische Sanierungen sollten auch in Flensburg vorangetrieben werden. Dabei ist es wichtig von den Stadtwerken Flensburg Strategien einzufordern, wie das Fernwärmenetz mit der höchsten Anschlussdichte in Deutschland auch bei einem stark reduzierten Wärmebedarf ökonomisch und ökologisch sinnvoll betrieben werden kann – oder eben auch nicht. Möglicherweise hat die Fernwärme, wie wir sie jetzt kennen, dann auch keine oder nur eine eingeschränkte Zukunft in Flensburg? Gerade bei einer großen Infrastruktur mit langfristigen Investitionen ist die fehlende langfristige Strategie der Stadtwerke hoch problematisch. Hier blindlings allein auf Wasserstoff zu setzen verlagert das Problem nur, anstatt es zu lösen.
  • Elektrifizierung als Alternative: Großwärmepumpen, genutzt in Zeiten hoher Wind- und PV-Erzeugung und damit korrespondierenden niedrigen Börsenpreisen, könnten schon vor 2030 dazu beitragen, die Emissionen der Stadtwerke zu senken. Aus Perspektive des deutschen Stromsystems haben wir in Flensburg an der Küste einen Vorteil, da wir das Wasser als Wärmequelle nutzen können. Anderen Städten in Deutschland steht eine solche Wärmequelle für Wärmepumpen wie die Förde nicht zur Verfügung. Solidarisch und systemisch kosteneffizient wäre es daher, sich diesen Vorteil zu Nutze zu machen, um die begrenzten Wasserstoffmengen, für Spezialanwendungen oder in Sonderfällen auch für die Wärmeversorgung für andere Stadtwerke in Deutschland frei zu machen.

Die Aufgabe für die Stadtwerke Flensburg ist zugegebener Maßen eine große techno-ökonomische und soziale Herausforderung. Daher ist es wichtig, dass sich zivilgesellschaftlichen Initiativen wie beispielsweise Bündnis Fossilfreies Flensburg, Aktionsgruppe Klima oder Fridays for Future weiter kritisch mit den Plänen der Stadtwerke auseinandersetzen und sich in die Debatte einschalten. Im Hinblick auf den Klimaschutz ist Wasserstoff zur Strom- und Wärmeproduktion in Flensburg allerdings weder global sozial gerecht noch systemisch sinnvoll. Natürlich kann ein kleiner Teil für Spitzenlastzeiten oder sogenannte Dunkelflauten auch in wasserstofffähigen Gasturbinen verwendet werden. Als grüner, zukunftsfähiger Hauptenergieträger der Stadtwerke Flensburg sollte Wasserstoff allerdings nicht verstanden werden. Im Gegenteil: die alleinige Fokussierung auf Wasserstoff behindert aus unserer Sicht eine konstruktive Debatte über sinnvolle Lösungsansätze zur Transformation hin zu einer langfristig klimaneutralen Flensburger Energieversorgung, die eine Reduktion des Energieverbrauchs sowie alternative Technologien einschließt.


[1]  https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/die-nationale-wasserstoffstrategie.html

[2]  https://www.greenpeace-energy.de/fileadmin/docs/pressematerial/2020_Studie_Gruen_oder_Blau_final.pdf

[3]  https://static.agora-energiewende.de/fileadmin2/Projekte/2020/2020_10_KNDE/A-EW_195_KNDE_WEB_V111.pdf

[4]  https://taz.de/Energiewende-auf-Kosten-Afrikas/!5717316/

[5] https://www.wiwo.de/politik/deutschland/csu-entwicklungsminister-mueller-will-wasserstoff-produktion-mit-marokko-aufbauen/25544390.html

Mehr Geld für Hartz IV-Bezieher ab 1.1.2022 in Flensburg

Neben den untenstehenden Hinweisen und Tipps gibt es weitere Beiträge und aktuelle Meldungen zum Thema „Hartz IV“ und zur sozialen Situation in Flensburg hier

Das sind die Hartz IV Regelsätze 2022

Soziale Grundsicherung

Regelsätze werden angepasst

Ab 1. Januar 2022 erhalten Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 0,76 Prozent mehr Geld. Mit der Anpassung sollen die Regelsätze auch im kommenden Jahr ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleisten.

Diese Regelsätze gelten ab Januar 2022 (Veränderung gegenüber 2021 in Klammern)

Neben den Leistungen für die Erwachsenen steigen auch die Sätze für Kinder und Jugendliche. Sie erhöhen sich um zwei bzw. drei Euro auf 311 und 376 Euro. Für Kinder bis zu sechs Jahren steigt der Satz um zwei Euro auf dann 285 Euro. Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf erhöht sich im ersten Schulhalbjahr von 103 Euro auf 104 Euro und für das zweite Schulhalbjahr von 51,50 Euro auf 52,00 Euro.

Der Bundesrat hat der Verordnung der Bundesregierung zugestimmt. Am 1. Januar 2022 soll die Verordnung in Kraft treten.

Jährliche Fortschreibung der Regelbedarfe

Grundlage der Fortschreibung für 2022 sind die Bedarfssätze aus dem Jahr 2021. Das Statistische Bundesamt errechnet die sogenannte Fortschreibung der Regelbedarfe jährlich anhand eines Mischindex. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen.

Grundsätzlich festgelegt werden die Regelsätze auf Basis einer Einkaufs- und Verbraucherstichprobe (EVS). Diese wird alle fünf Jahre durchgeführt, zuletzt 2018. In den Jahren, in denen keine EVS durchgeführt wird, ist eine Fortschreibung der Regelbedarfsstufen vorgesehen.

Die Preisentwicklung wird ausschließlich aus regelbedarfsrelevanten Waren und Dienstleistungen ermittelt. Dazu gehören neben Nahrungsmitteln und Kleidung etwa auch Fahrräder und Hygieneartikel. Kosten für Zeitungen und Friseurbesuche fließen ebenso in die Berechnung ein. Die Nettolohnentwicklung wird auf Grundlage der durchschnittlichen Lohn- und Gehaltsentwicklung berechnet.

Laut Anlage zu § 28 SGB XII gelten die vorgenannten Regelbedarfe für folgende Personen:
Regelbedarfsstufe 1:
Für eine erwachsene leistungsberechtigte Person, die als alleinstehende oder alleinerziehende Person einen eigenen Haushalt führt; dies gilt auch dann, wenn in diesem Haushalt eine oder mehrere weitere erwachsene Personen leben, die der Regelbedarfsstufe 3 zuzuordnen sind.

Regelbedarfsstufe 2:
Für jeweils zwei erwachsene Leistungsberechtigte, die als Ehegatten, Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führen.

Regelbedarfsstufe 3:
Für eine erwachsene leistungsberechtigte Person, die weder einen eigenen Haushalt führt, noch als Ehegatte, Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führt.

Regelbedarfsstufe 4:
Für eine leistungsberechtigte Jugendliche oder einen leistungsberechtigten Jugendlichen vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Regelbedarfsstufe 5:
Für ein leistungsberechtigtes Kind vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.

Regelbedarfsstufe 6:
Für ein leistungsberechtigtes Kind bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.

Die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen zum 1. Januar 2022 wirkt sich darüber hinaus auf die Bedarfssätze der Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie auf die so genannten Analogleistungen aus. Dabei findet die Veränderungsrate bei der Fortschreibung der Bedarfssätze der Grundleistungen nach § 3a AsylbLG Anwendung.

Bedarfsätze der Grundleistungen nach § 3a AsylbLG ab 2022 in Euro je Monat

Neue Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Die für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2022 geltenden Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden durch das BMAS bekannt gegeben.

Um die Höhe der Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) an der bundesdurchschnittlichen Entwicklung der Preise und der Nettolöhne auszurichten, werden die Geldbeträge für den notwendigen Bedarf und den notwendigen persönlichen Bedarf nach dem AsylbLG entsprechend der jährlichen Fortschreibung der Regelbedarfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) jährlich angepasst, sofern keine gesetzliche Neuermittlung zu erfolgen hat. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt die fortgeschriebenen Beträge gemäß § 3a Absatz 4 AsylbLG im Bundesgesetzblatt bekannt.

Diese Bekanntgabe der für das Jahr 2022 geltenden Beträge erfolgte am 18. Oktober 2021 im Bundesgesetzblatt (siehe BGBl. I 2021 S. 4678). Die Beträge für den notwendigen Bedarf und den notwendigen persönlichen Bedarf ab dem 1. Januar 2022 sind wie folgt:

Bis zum 31. Dezember 2021 gelten die Leistungssätze gemäß § 3a Absatz 1, 2 und 2a AsylbLG.

Die Regelsätze decken künftig neben den Kosten für Festnetztelefon und Internet auch die Verbrauchskosten für die Mobiltelefonie ab. Sie halten so mit den gesellschaftlichen und technischen Veränderungen Schritt.

Welche Leistungen erhalten die Berechtigten darüber hinaus?

Als weitere staatliche Unterstützung werden die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen, soweit sie angemessen sind. Die Leistungen orientieren sich am Niveau der Mieten auf dem örtlichen Wohnungsmarkt.

Welche weiteren Leistungen wurden neu festgesetzt?

Die Geldleistungen im Asylbewerberleistungsgesetz werden mit dem Gesetzentwurf zum Regelbedarfsermittlungsgesetz ebenfalls zum 1. Januar 2022 neu festgesetzt.

Wie werden die Regelsätze berechnet?

Zur Berechnung der Regelsätze zieht das Statistische Bundesamt die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe heran.

Außerdem fließen die Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter sowie die Preisentwicklung sogenannter regelbedarfsrelevanter Güter und Dienstleistungen in die Berechnung ein. Das sind Güter und Dienstleistungen, die wichtig sind, um ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern; etwa Lebensmittel, Bekleidung und Drogeriewaren.

Was ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe?

Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ist eine Haushaltsbefragung. Sie liefert unter anderem statistische Informationen über die Ausstattung mit Gebrauchsgütern, die Einkommens-, Vermögens- und Schuldensituation sowie die Konsumausgaben privater Haushalte. Einbezogen werden Haushalte aller sozialen Gruppierungen. Die EVS bildet damit ein repräsentatives Bild der Lebenssituation nahezu der Gesamtbevölkerung in Deutschland ab.

Das Statistische Bundesamt führt die Befragung alle fünf Jahre durch. Rund 60.000 private Haushalte in Deutschland nehmen regelmäßig freiwillig daran teil.

Warum werden die Daten der einkommensschwächsten Haushalte genutzt?

Würden für die Berechnung der Regelbedarfe auch mittlere Einkommen berücksichtigt, bestünde die Gefahr, dass Leistungsberechtigte über ein höheres monatliches Budget verfügen könnten als Menschen, die im Mindestlohnbereich arbeiten und damit selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen.

Wann werden die Regelsätze jeweils angepasst?

Die Regelsätze für Sozialleistungsempfänger werden jährlich angepasst. Alle fünf Jahre, wenn die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorliegen, ist der Gesetzgeber verpflichtet, die Sätze neu zu ermitteln und im Regelbedarfsermittungsgesetz neu festzulegen. In den Jahren dazwischen werden die Regelsätze anhand der Lohn- und Preisentwicklung fortgeschrieben.

Kritik an der Festsetzung der Höhe der neuen Regelsätze:

Hartz IV: Paritätischer kritisiert geplante Anpassung der Regelsätze um drei Euro als “lächerlich gering” und warnt vor realen Kaufkraftverlusten

Berlin, 26.08.2021. Der Hartz IV Regelsatz soll 2022 um lediglich drei Euro angehoben werden. Das gleicht nicht einmal die Inflation aus, kritisiert der Paritätische scharf.

Die für 2022 angekündigte Hartz IV-Regelsatz-Erhöhung um zwei Euro für Kinder unter 14 und drei Euro für Jugendliche und Erwachsene kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband als “blanken Hohn”, viel zu niedrig und bitter für alle Betroffenen. Faktisch gleiche die “lächerlich geringe” Anpassung von weniger als einem Prozent nicht einmal die Inflation aus und komme somit sogar einer Kürzung gleich, kritisiert der Verband. Der Verband fordert die Bundesregierung auf, umgehend dafür zu sorgen, dass die Fortschreibungsformel für die Regelsätze in der Grundsicherung so angepasst wird, dass Preissteigerungen immer mindestens ausgeglichen werden. Davon unabhängig kritisiert der Paritätische die Regelsätze als grundsätzlich nicht bedarfsdeckend und fordert eine zügige Erhöhung auf mindestens 600 Euro.

“Es ist nicht zu fassen, dass die Bundesregierung die Armen wieder einmal im Regen stehen lässt. Es war bereits seit Monaten absehbar, dass sich die Grundsicherungsleistungen zu Beginn nächsten Jahres noch weiter vom tatsächlichen Bedarf der Menschen entfernen, wenn bei dem im Gesetz verankerten Fortschreibungsmechanismus nicht nachjustiert wird“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Der Paritätische hatte bereits im Frühjahr davor gewarnt, dass angesichts der Entwicklung der Löhne in der Pandemie nicht nur die Renten im kommenden Jahr eine Nullrunde erfahren werden, sondern voraussichtlich auch Beziehenden von Hartz IV und Altersgrundsicherung ein realer Kaufkraftverlust droht. “Es ist ein Trauerspiel, wie wenig die Bundesregierung im wahrsten Sinne des Wortes für arme Menschen übrig hat”, so Schneider.

Der ParitätischeNach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle hätte ein sachgerecht ermittelter Regelsatz für einen alleinlebenden Erwachsenen bereits jetzt mindestens 644 Euro statt den geltenden 446 Euro betragen müssen. In einer breiten Allianz mit Gewerkschaften, anderen Wohlfahrtsverbänden und weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen fordert der Verband eine Anhebung der Regelsätze auf mindestens 600 Euro und hatte den im Mai ausgezahlten einmaligen Corona-Zuschuss als allenfalls einen „Tropfen auf den heißen Stein” kritisiert.

Zum Hintergrund: Die Höhe der aktuellen Regelsätze wurde im sogenannten Regelbedarfsermittlungsgesetz zum 1.1.2021 festgelegt. Der Paritätische kritisiert, dass der Gesetzgeber hier einmal mehr die verfassungsrechtlich eingeräumten gesetzgeberischen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Ermittlung der Regelbedarfe ausschließlich zur Kürzung genutzt hat. Die Regelsätze sind im Ergebnis zu niedrig und nicht bedarfsdeckend. Die allgemeine Inflationsrate lag im Juli diesen Jahres bei 3,8 Prozent. Die jährliche Fortschreibung der Regelsätze zum 1. Januar erfolgt jedoch nach dem Sozialgesetzbuch XII auf Basis eines Mischindexes, der zu 70 Prozent die regelsatz-spezifische Preisentwicklung und zu 30 Prozent die Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter berücksichtigt. Nach aktuellen Medienberichten soll der Regelsatz für Jugendliche und Erwachsene zum 1.1.2022 um drei Euro und für Kinder unter 14 um um zwei 2 Euro angehoben werden.

Hartz IV Rechner – Berechnung Arbeitslosengeld II

Mit dem folgenden Hartz IV Rechner können Sie das Arbeitslosengeld II direkt online berechnen. Dabei wird im Rechner der Basis-Regelsatz von 449 € ab 01.01.2022 berücksichtigt, der maßgeblich für die gesamte Berechnung der Leistungen ist. Der Onlinerechner für die Ermittlung des Ihnen zustehenden Arbeitslosengeldes berücksichtigt noch die aktuellen Regelsätze für 2021. Der Rechner wird angepasst, sobald die Bedarfe für 2022 in Kraft treten. Hier geht´s zum Hartz IV Rechner http://www.hartziv.org/hartz-iv-rechner.html

Hartz IV-Regelsatz: Wichtige Aufschlüsselung

Regelbedarf Hartz IV – Regelsatz 2022

Zur offiziell festgelegten Zusammensetzung, Aufschlüsselung und Höhe des Regelsatzes bzw. Regelbedarfs siehe auch Regelbedarf Hartz IV – Regelsatz 2022 unter: http://www.hartz-iv.info/ratgeber/regelbedarf.html

Richtwerte des Flensburger Jobcenter für die Leistungen für Unterkunft und Heizung

Für Empfänger von Grundsicherung nach SGB II („Hartz IV“) und SGB XII sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden die Mietobergrenzen in der Stadt Flensburg zum 1.7.2021 angehoben. In Flensburg gelten folgende Kosten der Unterkunft als angemessen (im Ausnahme- und Einzefall können diese Grenzen auch überschritten werden):

Haushalte Angemessenheit* Zahl der Wohnräume Wohnfläche (Orientierungswerte)
Personen Regelfall
1 433,00 € bis zu 50 qm
2 487,00 € 2 oder bis zu 60 qm
3 564,00 € 3 oder bis zu 75 qm
4 717,00 € 4 oder bis zu 90 qm
5 769,00 € 5 oder bis zu 105 qm
jede weitere
Person
weitere 74,00 € 1 weiterer Raum oder weitere 10 qm

Die Angemessenheit bezieht sich dabei auf die Kaltmiete inklusive der Betriebskosten. Die Betriebskosten müssen mindestens 1,30 €/ qm betragen und im Mietangebot gesondert ausgewiesen werden.

Zusätzlich werden die Heizkosten grundsätzlich in tatsächlicher Höhe (als Richtwert gilt 1 €/qm) übernommen. Sollte jedoch ein unwirtschaftliches Verhalten vorliegen, kann eine Begrenzung der Heizkosten erfolgen.

Alle Angaben sowie weitere Infos mit einer Arbeitshilfe zur Berechnung der Kosten der Unterkunft sind zu finden auf der Seite des Jobcenter Flensburg unter: https://jobcenter-flensburg.de/kunden/arbeitslosengeld-ii/kosten-der-unterkunft/

Siehe auch: Stadt Flensburg Fortschreibung des Konzeptes zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft 2019 Bericht vom 06.05.2021
https://www.flensburg.de/PDF/Angemessenheitsgrenzen_der_Stadt_Flensburg_g%C3%BCltig_ab_01_07_2021.PDF?ObjSvrID=2306&ObjID=5210&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1623665300

Bei rechtlichen Fragen immer einen Rechtsbeistand oder zumindest eine entsprechende Beratungsstelle kontakten!

Trotz der Anhebung der Mietobergrenzen gibt es immer wieder Streit um die Angemessenheit der obigen Grenzen. Dies gilt auch bei der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung nach SGB II (Hartz IV) und SGB XII. Bevor es zu ernsthaften Konflikten mit den MitarbeiterInnen der Jobcenter kommt, sollte man im Streitfall entweder eine entsprechende Beratungsstelle oder einen Rechtsbeistand kontakten. Da Rechtsanwalt Dirk Audörsch zahlreiche Mandanten bei Rechtsstreitigkeiten und Klagen gegen Sozialzentren bzw. Jobcenter vertritt und als Sozialrechtsexperte gilt, empfehlen wir allen Klagewilligen in solch einem Fall bzw. vor einem Widerspruch oder einer Klage mit ihm Kontakt aufzunehmen. Die Erstberatung in Hartz IV-Angelegenheiten ist im Regelfall kostenfrei:

Dirk Audörsch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht

Osterender Chaussee 4
25870 Oldenswort
Fon: 04864-271 88 99
Fax: 04864- 271 75 11
email: info@rechtundschlichtung.de

Grundsicherung / ALG II (“Hartz IV”)

Regelbedarfe und Beträge

Der Regelbedarf deckt laufende und einmalige Bedarfe pauschal ab. Er berücksichtigt insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Erzeugung von Warmwasser). Zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens gehört auch die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
Mehr hierzu, zu Mehrbedarfe und Einmalleistungen sowie die genaue Höhe der Beträge unter:  https://jobcenter-flensburg.de/kunden/arbeitslosengeld-ii/arbeitslosengeld-ii/

KdU-Tabelle und Mietobergrenzen für den Kreis Nordfriesland

Mit Wirkung ab 01.01.2022 gelten folgende Obergrenzen für die Berücksichtigung von Kosten der Unterkunft (Brutto-Kaltmiete) in Leistungsfällen nach dem SGB II (Hartz IV), dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz. Hier die ab 1.1.2022 gültige Tabelle mit den Mietobergrenzen für den Bereich Husum, Niebüll, Tönning, und Umgebung sowie die Inseln Sylt, Amrum und Föhr:

In den vorstehenden Beträgen sind Betriebskosten für Kabel-TV und für Aufzüge nicht enthalten. Ist die Unterkunft ohne Berücksichtigung dieser Nebenkosten im Rahmen der vorstehenden Tabellenwerte angemessen und ist die Wohnung mit einem Fahrstuhl ausgestattet oder besteht für die Wohnung mietvertraglich ein Anschlusszwang für Kabel-TV (Nachweis erforderlich), werden die Kabelanschlussgebühren und die Betriebskosten für den Fahrstuhl zusätzlich in nachgewiesener tatsächlicher Höhe berücksichtigt.

Mehr auch auf der Website des Kreises Nordfriesland: https://www.nordfriesland.de/Kreis-Verwaltung/Jobcenter-Nordfriesland/Angemessene-Mietobergrenzen/

Streit um KDU-Sätze

So schreibt der Oldensworter Rechtsanwalt und Sozialrechtsexperte Dirk Audörsch auf seiner Homepage:

„Zwar ist eine Anhebung der Mietobergrenzen zu begrüßen, jedoch werden dadurch noch immer nicht die steigenden Mietkosten hireichend berücksichtigt, so dass die Anwaltskanzlei Audörsch auch weiterhin im Falle der Beauftragung für eine höhere Mietkostenübernahme erstreiten wird. Nehmen Sie daher gerne mittels Kontaktformular mit der Anwaltskanzlei Audörsch Kontakt auf.“

Auch hier gilt: Bevor es zu ernsthaften Konflikten mit den MitarbeiterInnen der Jobcenter über die angemessene Höhe der KdU bzw. Übernahme der Mietkosten kommt, sollte man im Streitfall entweder eine entsprechende Beratungsstelle oder einen Rechtsbeistand kontakten. Da Rechtsanwalt Dirk Audörsch zahlreiche Mandanten bei Rechtsstreitigkeiten und Klagen auch gegen Sozialzentren in Nordfriesland  vertritt empfehlen wir in solch einem Fall bzw. vor einem Widerspruch oder einer Klage ebenfalls mit ihm Kontakt aufzunehmen. Kontaktdaten siehe oben.

KdU-Tabelle und Mietobergrenzen für den Kreis Schleswig-Flensburg

Kreis Schleswig

Maßgeblich für die Festlegung und Höhe der Richtwerte von Kosten der Unterkunft im Kreis Schleswig-Flensburg für den Bereich des SGB II und SGB XII ist das Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft, Bericht vom 17.02.2020 (Schlüssiges Konzept) und die 4. Änderung der Richtlinie zur Bestimmung der Richtwerte von Kosten der Unterkunft im Kreis Schleswig-Flensburg für den Bereich des SGB II und SGB XII (Schlüssiges Konzept)

Das Schlüssige Konzept, die Richtlinie, die KdU-Tabelle und weitere Angaben und Informationen zum Thema SGB II und XII-Leistungen finden sich auf der Seite des Kreises Schleswig-Flensburg unter: https://www.schleswig-flensburg.de/Navigation-/Arbeit-/Leistungen/

Übersicht der angemessenen Heizkosten für den Kreis Schleswig-Flensburg ab 01.11.2020

Schleswig-Flensburg Heizkosten

Pauschalisierte Mietobergrenzen für das gesamte Kreisgebiet?

Auch mit diesen Mietobergrenzen droht weiterhin Streit, denn bis Oktober 2015 gab es für die einzelnen Orte im Kreis Schleswig-Flensburg gesonderte Festlegungen (die alten Mietobergrenzen findet man hier KdU-Schleswig-Flensburg-Kreis—01.09.2013). Wie der Kreis  seine pauschalisierten Mietobergrenzen trotz „schlüssigem Konzept“ weiterhin im Falle sozialgerichtlicher Auseinandersetzungen begründen will, ist fraglich, denn in den traditionellen Urlaubsorten im Kreis Schleswig-Flensburg sind die Wohnungen teurer, als beispielsweise in Schleswig. Auch allgemein gibt es im Kreis ein ganz erhebliches Mietpreisgefälle. Bei neuen KDU-Bescheiden und Aufforderung zum Wohnungswechsel bzw. Senkung der Mietkosten daher auf jeden Fall einen Rechtsanwalt konsultieren! Auch hier empfehlen wir den bereits oben genannten Rechtsanwalt Dirk Audörsch.

KdU-Tabelle und Mietobergrenzen für den Kreis Dithmarschen

Eine Übersicht der für den Raum Dithmarschen angemessenen Bruttokalt-Mieten (Kaltmiete inkl. Betriebskosten ohne Heizkosten) entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Übersicht:

Mehr unter: https://www.jobcenter-dithmarschen.de/kunden/neukunde/leistungen/

Infos zum SGB II und SGB XII

Die Infoplattform SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bietet Zugänge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozioökonomischen Hintergründen und Auswirkungen.

Infos zum SGB II auf wikipedia: Zweites Buch Sozialgesetzbuch – Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende in der Bundesrepublik Deutschland. http://de.wikipedia.org/wiki/Zweites_Buch_Sozialgesetzbuch

Merkblatt (jeweils auf deutsch und türkisch)
Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Bundesagentur für Arbeit August 2018

Aus dem Vorwort:

Dieses Merkblatt zum Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) informiert Sie über die wichtigsten Voraussetzungen und die notwendigen Schritte, um Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu erhalten.

Es erläutert Ihnen die Stationen im Jobcenter, Besonderheiten für den Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II und auch das, was Sie beachten und befolgen sollten, wenn Sie Leistungen beantragt haben.
Das Merkblatt gibt Ihnen einen Überblick über den wesentlichen Inhalt der gesetzlichen Regelungen. Lesen Sie es bitte genau durch, damit Sie über Ihre Rechte und Pflichten unterrichtet sind.

Auf jede Einzelheit kann das Merkblatt natürlich nicht eingehen. Nähere Auskünfte erhalten Sie in Ihrem Jobcenter.

Die Broschüre in deutscher Sprache zum Herunterladen als PDF-Datei:  https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/Merkblatt-ALGII_ba015397.pdf

Die Broschüre in türkischer Sprache zum Herunterladen als PDF-Datei:  https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/SGB2-Merkblatt-tr_ba015625.pdf

Broschüre des Bundesministerium für Arbeit und Soziales

SOZIALHILFE und Grundsicherung im Alter  und bei Erwerbsminderung (SGB XII)

Diese Broschüre gibt Ihnen einen Überblick über das Sozialhilferecht im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Das Sozialhilferecht umfasst neben den Leistungen und Voraussetzungen der Sozialhilfe auch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Jeder Mensch kann in eine Situation geraten, in der er staat­ licher Hilfe bedarf: zum Beispiel durch einen Unfall, Krankheit, eine Behinderung, Pflegebedürftigkeit, den Tod des Partners, Arbeitslosigkeit oder zu geringes Erwerbseinkommen.
Gegen die Folgen der meisten dieser Fälle sind wir versichert, z. B. durch die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, die Unfallversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Rentenversicherung. Was aber, wenn wir in eine Situation geraten, in der all dies nicht in Frage kommt? In eine Notlage, in der die eigenen Mittel nicht mehr ausreichen, uns aber auch keine Versicherung, keine Agentur für Arbeit, keine Bank und kein Verwandter hilft?
Für diese Situationen gibt es die Sozialhilfe. Sie ist im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) geregelt. Die Sozialhilfe ist eine staatliche Leistung, auf die jede Bürgerin und jeder Bürger unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch hat, wie dies auch bei anderen Sozialleistungen, z. B. beim Kindergeld oder Wohngeld, der Fall ist. Jeder Mensch kann Sozialhilfe in Anspruch nehmen und zwar gesetzlich garantiert. Ein Anspruch besteht jedoch nur, wenn und soweit sie bzw. er sich nicht selber helfen kann und ihr bzw. ihm auch kein anderer hilft. In diesem Fall besteht Hilfebedürftigkeit. Dabei spielt es keine Rolle, wodurch die Notlage verursacht worden ist.
Bei den Leistungen der Sozialhilfe zum Lebensunterhalt ist allerdings eine Besonderheit zu beachten: Neben den für den Lebensunterhalt vorgesehenen Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII gibt es auch Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
Wer bei Hilfebedürftigkeit auf welche der beiden Leistungen einen Leistungsanspruch hat, richtet sich danach, ob sie bzw. er erwerbsfähig ist oder nicht. Bei Erwerbsfähigkeit besteht in der Regel Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Ist dies nicht der Fall, besteht in der Regel ein Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII). Eine Übersicht, welches System gegebenenfalls in Frage kommt, siehe das Schaubild auf der Seite 14.

Die Broschüre zum Herunterladen als PDF-Datei: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a207-sozialhilfe-und-grundsicherung.pdf;jsessionid=EB76217AF9FDB7AF4610BE854C7FCDF3?__blob=publicationFile&v=9

Hartz IV-Broschüre mit hilfreichen Tipps und Hinweisen

Die im April 2017 aktualisierte und überarbeitete Broschüre der LINKEN-Fraktion im Bundestag ist ein Ratgeber für alle, die mit dem System Hartz IV zu tun haben – entweder als Betroffene oder aber als Teil der Öffentlichkeit, die sich gegen dieses System wendet.

Die Broschüre will über die rechtlichen Möglichkeiten im System Hartz IV informieren und Hinweise geben  auf Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner auf der lokalen Ebene.

Bestellungen bitte über das Versandportal der Fraktion DIE LINKE http://versand.linksfraktion.net

Bestellungen von Initiativen, Vereine usw. bitte mit Lieferadresse an: versand@linksfraktion.de

Die Broschüre zum Herunterladen als PDF-Datei:
https://www.linksfraktion.de/fileadmin/user_upload/Broschuere_HartzIV_2017.pdf

Datenschutz-Bruschüre ULDDatenschutz und Persönlichkeitsrechte bei Bezug von Sozialhilfe, Grundsicherung und Arbeitslosengeld II (Hartz IV)

Broschüre des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein beantwortet die häufigsten Fragen

Da es oftmals Unsicherheit über die Frage gibt, welche datenschutzrechtlichen Bestimmungen für Bezieher von Sozialhilfe, Grundsicherung und Arbeitslosengeld II bzw. “Hartz IV” gelten und welche Rechte nicht nur Teilnehmer an sog. Integrationsmaßnahmen der Jobcenter hinsichtlich der Dokumentation und Weitergabe ihrer persönlichen Daten haben, möchten wir auf eine entsprechende Broschüre “Sozialhilfe, Grundsicherung und Arbeitslosengeld II – die häufigsten Fragen zum Datenschutz ” (Stand Mai 2016) des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hinweisen. Die Broschüre des ULD ist kostenfrei abzurufen unter: https://www.datenschutzzentrum.de/uploads/blauereihe/blauereihe-alg2.pdf

Gleichzeitig gibt es auf der Seite des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein zum Thema Datenschutz im Sozialamt – häufig gestellte Fragen“ zusammenfassende Informationen unter: https://www.datenschutzzentrum.de/sozialdatenschutz/faq-sozialamt/

Siehe zum gleichen Thema auch:

Hartz IV: Die Machtspielchen der Jobcenter unter: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-die-machtspielchen-der-jobcenter-90016592.php

(…) Diese Rechtsunsicherheiten (hinsichtlich des Datenschutzes) haben auch den Datenschutzbeauftragten des Bundes Peter Schaar und seine Behörde mehrfach beschäftigt und das Eingreifen erforderlich gemacht. Im Februar 2012 erschien ein kurzes Infoblat. „Datenschutz im Jobcenter“. Durch Nachfrage auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes wurden weitere Details bekanntgegeben.
So enthielt ein Auszug aus dem „Empfehlungspaket zum Aufbau und Führen einer Leistungsakte im Rechtskreis SGB II“, SP II 23 – II-5020, vom Januar 2012 eine vierseitige Übersicht „Was Jobcenter kopieren dürfen“.

Hartz IV

Tipps und wichtige Hinweise zum Thema SGB II/XII (Hartz IV) und Kosten der Unterkunft (KdU)

Neben den oben stehenden Hinweisen und Tipps gibt es weitere Beiträge und aktuelle Meldungen zum Thema „Hartz IV“ und zur sozialen Situation in Flensburg hier sowie im AKOPOL-Blog unter https://akopol.wordpress.com/hartz-iv/

Armutsbericht 2017: Anstieg der Armut in Deutschland auf neuen Höchststand.

Armutskongress in Berlin: Veranstalter  fordern in einem Aufruf zur Bundestagswahl eine armutspolitische Offensive

Organisationen und Verbände beklagen skandalöse Zunahme der Armut bei allen Risikogruppen

Armutsrisiko in Schleswig-Holstein steigt rasant

Die Armut in Deutschland ist auf einen neuen Höchststand von 15,7 Prozent angestiegen, so der Befund des aktuellen Armutsberichts des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, der dieses Jahr wieder unter Mitwirkung weiterer Verbände und Fachorganisationen erscheint. Nach Aussagen des Verbandes markiert dieser Höchstwert einen mehrjährigen Trend wachsender Armut. Er fordert die Politik zu einem entschlossenen Handeln in der Arbeitsmarktpolitik, beim Wohnungsbau, in der Bildung und dem Ausbau sozialer Dienstleistungen und Angebote in den Kommunen auf. Voraussetzung für eine offensive Armutsbekämpfung sei ein rigoroser Kurswechsel in der Steuer- und Finanzpolitik.

Erstmals ermöglicht der Bericht des Paritätischen einen Zehn-Jahres-Vergleich. Auffällig sei dabei der Rückgang der Armutsquote in allen ostdeutschen Bundesländern mit Ausnahme Berlins. Auf der anderen Seite stieg die Armut in allen westdeutschen Bundesländern mit Ausnahme Hamburgs und Bayerns merkbar an. Als besondere Problemregionen identifiziert der Bericht im Zehn-Jahres-Vergleich die Länder Berlin und Nordrhein-Westfalen. Unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahl, der Bevölkerungsdichte und der längerfristigen Trends müssten das Ruhrgebiet und Berlin als die armutspolitischen Problemregionen Deutschlands angesehen werden.

Bei allen bekannten Risikogruppen habe die Armut im Vergleich zum Vorjahr noch einmal zugenommen: Bei Erwerbslosen auf 59 Prozent, bei Alleinerziehenden auf 44 Prozent, bei kinderreichen Familien auf 25 Prozent, bei Menschen mit niedrigem Qualifikationsniveau auf 32 Prozent und bei Ausländern auf 34 Prozent. Alarmierend sei im Zehn-Jahres-Vergleich insbesondere die Armutsentwicklung bei Rentnerinnen und Rentnern. Ihre Armutsquote stieg zwischen 2005 und 2015 von 10,7 auf 15,9 Prozent und damit um 49 Prozent, ein völliger „Ausreißer in der Armutsstatistik“. Durchgreifende Reformen in der Alterssicherung seien daher unausweichlich, um Altersarmut vorzubeugen.

Der Armutsbericht enthält neben empirischen Daten zur Armutsentwicklung in Deutschland Analysen zur Lebenssituation und Armut einzelnen Personengruppen (Alleinerziehende, Kinder und Jugendliche, Arbeitslose, Alte Menschen, Geflüchtete, Migranten, Menschen mit psychischer Erkrankung, Menschen mit Behinderung) sowie zu Querschnittsthemen (Wohnungslosigkeit, Gesundheit und Armut). Herausgeber des Armutsberichts sind Der Paritätische Gesamtverband, das Deutsche Kinderhilfswerk, der Volkssolidarität Bundesverband, die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe, der Deutsche Kinderschutzbund, der Verband alleinerziehender Mütter und Väter, der Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte, die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie, PRO ASYL und die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben (ISL).

Gemeinsam fordern die Organisationen von der Politik entschlossenes Handeln und eine Sozialpolitik, die alle Menschen mitnimmt. Es sei Zeit für einen sozial- und steuerpolitischen Kurswechsel, um Armut zu bekämpfen und eine Verringerung sozialer Ungleichheit zu erreichen.

Am 27. und 28. Juni 2017 veranstalteten die Organisationen einen großen armutspolitischen Hauptstadtkongress, für den u.a. auch der DGB und die Nationale Armutskonferenz als Mitveranstalter gewonnen werden konnten. Infos bzw. Links zu diesem Kongress mit einer umfangreichen Online-Dokumentation und den Armutsbericht gibt es nach dem Beitrag über Schleswig-Holstein untenstehend. Ebenso wie ein kritischer Beitrag aus der Wochenzeitung der Freitag zum kürzlich veröffentlichten 5. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung.

Arm – Reich: Zerrissenes Schleswig-Holstein

Zum Armutsrisiko in Schleswig-Holstein auch der Bericht im Flensburger Tageblatt vom Freitag, den 3. März 2017 auf Seite 3

Zur Armutssituation in Flensburg siehe auch den AKOPOL-Beitrag
Sozialatlas 2016 für Flensburg liegt vor – Altersarmut nimmt weiter zu
Zahl der Leistungsempfänger/innen im Bereich SGB II („Hartz IV“), III und XII weiterhin auf hohem Niveau – Mehr Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter
unter: https://akopol.wordpress.com/2016/12/06/sozialatlas-2016-fuer-flensburg-liegt-vor-altersarmut-nimmt-weiter-zu/

Sozialatlas 2017 für Flensburg liegt vor – Weiterhin hohe Armutsquote
Bevölkerungszahl wächst auf 94.227 Personen
Fast 20.000 FlensburgerInnen brauchen staatliche Transferleistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes unter: https://akopol.wordpress.com/2017/10/18/sozialatlas-2017-fuer-flensburg-liegt-vor-weiterhin-hohe-armutsquote/

Den genannten Armutsbericht des Paritätischen gibt es hier: https://www.armutskongress.de/fileadmin/files/Dokumente/AK_Dokumente/armutsbericht-2017.pdf  weitere Infos und eine detaillierte Suchfunktion nach Postleitzahlen finden Sie im Internet unter: http://www.der-paritaetische.de/schwerpunkte/armutsbericht/

Armutskongress 2017 in Berlin

Unter dem Motto „Umsteuern: Armut stoppen, Zukunft schaffen.“ fand am 27. und 28. Juni 2017 der zweite Armutskongress in Berlin statt.

Beim Armutskongress 2016 sind die TeilnehmerInnen den Fragen nachgegangen, was Armut in einem reichen Land bedeutet, wo Armut systematisch produziert wird und wer die Betroffenen sind. Schwerpunkt in diesem Jahr war es zu zeigen, wie eine Gesellschaft ohne Armut aussehen kann. Im Bundestagswahljahr 2017 wurden klare Forderungen an die Politik formuliert. Dazu stellten am 27.6.2017 Organisationen und Gewerkschaften einen Aufruf zur Bundestagswahl vor.

Dokumentation des Armutskongress 2017 jetzt online

Vorträge, Impulsforen, Workshops und Open Space – auch in diesem Jahr hatten die Veranstalter ein vielfältiges Programm zusammengestellt. Für alle, die nicht dabei sein konnten oder für diejenigen, die sich gerne weiter mit den Kongressinhalten befassen möchten, gibt es eine Online-Dokumentation. Hier können Sie sich die Vorträge noch mal ansehen oder anhören, die Inputs in den Foren nachlesen oder sich Präsentationen ansehen. Hier geht´s zur  Dokumentation https://www.armutskongress.de/armutskongress-2017/dokumentation/

Mehr zum Armutskongress am 27. und 28. Juni 2017 in Berlin auch unter: www.armutskongress.de

Im Gegensatz zu den Ergebnissen des Armutsbericht des Paritätischen steht der 5. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, der Mitte April 2017 vom Bundeskabinett beschlossen wurde

Dazu schreibt der Freitag am 14.07.2017 unter dem Titel

Armut ist das Letzte

Bundestag – Die Große Koalition hat den Armutsbericht lange verschleppt und unangenehme Wahrheiten darin getilgt

Im April hatte das Kabinett mit anderthalbjähriger Verspätung Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung verabschiedet. Grund für die große Terminüberschreitung waren Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Großen Koalition. Man stritt über das Verhältnis von Armut, Reichtum und Demokratie. Kanzleramt und das Finanzministerium, beide CDU-geführt, verbaten sich die Feststellung, dass ein sehr Reicher im Zeitalter des organisierten Lobbyismus auch politisch einflussreicher als ein „Normalbürger“ ist. Daher wollten die CDU-Ministerien auch nicht ausführlich dargestellt wissen, dass sich Arme immer weniger an Wahlen beteiligen – und man deshalb von einer Krise der politischen Repräsentation sprechen kann. Selbst der Hinweis, dass extreme soziale Ungleichheit das Wirtschaftswachstum und damit den Wohlstand einer Gesellschaft beeinträchtigt, wurde im Rahmen der ersten Ressortabstimmung aus dem Ursprungsentwurf des Arbeits- und Sozialministeriums unter Leitung von Andrea Nahles (SPD) gestrichen. Weiterlesen hier

Hier geht es zum 5. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung http://www.armuts-und-reichtumsbericht.de/DE/Bericht/Der-fuenfte-Bericht/fuenfter-bericht.html

 

Mehr Geld für Hartz-IV-Bezieher ab 1.1.2017 auch in Flensburg

Bundesrat stimmt zu

Regelsätze steigen ab 2017

Wer Grundsicherung bezieht, erhält ab Januar 2017 mehr Geld. Der Regelsatz für Alleinstehende steigt von 404 Euro auf 409 Euro pro Monat. Die Grundsicherung für Kinder vom 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres erhöht sich um 21 Euro. Der Bundesrat hat dem zugestimmt.

Zum Jahresbeginn 2017 steigen die Leistungen für alle, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Das gilt für die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und die Sozialhilfe nach SGB XII. Das Gesetz wurde durch den Bundestag am 01.12.2016 beschlossen. Der Bundesrat hat abschließend zugestimmt. Nicht zugestimmt hat er den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz.

Leistungen für 6 bis 14jährige am stärksten erhöht

Am stärksten steigen die Regelleistungen für Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Ab 1. Januar 2017 erhalten sie 291 Euro statt bisher 270 Euro. Dem Plus liegt die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamts von 2013 zugrunde. Demnach ist der Bedarf in dieser Altersgruppe für Lebensmittel und Getränke erheblich höher als bisher berechnet.

Diese Regelsätze gelten ab 1. Januar 2017 (Veränderung gegenüber 2016 in Klammern):

Alleinstehend / Alleinerziehend 409 Euro (+ 5 Euro) Regelbedarfsstufe 1
Erwachsene nicht-erwerbsfähige / Behinderte (z.B. Wohngemeinschaften) 409 Euro (+ 5 Euro) Regelbedarfsstufe 1
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften 368 Euro (+ 4 Euro) Regelbedarfsstufe 2
Erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen (bis Ende 2019) 327 Euro (+ 3 Euro) Regelbedarfsstufe 3
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern 327 Euro (+ 3 Euro) Regelbedarfsstufe 3
Jugendliche vom 15. bis Vollendung des 18. Lebensjahres 311 Euro (+ 5 Euro) Regelbedarfsstufe 4
Kinder vom 7. bis Vollendung des 14. Lebensjahres 291 Euro (+ 21 Euro) Regelbedarfsstufe 5
Kinder bis Vollendung des 6. Lebensjahres 237 Euro (unverändert) Regelbedarfsstufe 6

Verbesserungen für Menschen mit Behinderung

Künftig erhalten nicht-erwerbsfähige oder behinderte erwachsene Sozialhilfeempfänger 100 statt 80 Prozent der Grundsicherung. Wenn sie zum Beispiel bei den Eltern oder in einer WG leben, gehören sie zur Regelbedarfsstufe 1. Dadurch können Sozialhilfeempfänger leichter ihre Kosten für Unterkunft und Heizung geltend machen, wenn sie beispielsweise bei den Eltern leben. Dies ist eine wesentliche Verbesserung für erwachsene Menschen mit Behinderung.

Neu ist, das Menschen mit Behinderung, in stationären Einrichtungen ab 2020 die Regelbedarfsstufe 2 (90 Prozent) statt Regelbedarfsstufe 3 (80 Prozent) erhalten. Dies wurde durch die Neuregelungen im Bundesteilhabegesetz möglich.

Aufwendungen für Altersvorsorge als Bedarf berücksichtigt

Aufwendungen zur gesetzlichen Rentenversicherung oder landwirtschaftlichen Alterskasse können als Bedarfe berücksichtigt werden. Dies gilt nicht für Aufwendungen, die vom Einkommen abgesetzt werden können.

Nach vier Wochen Ausland Leistungen gestrichen

Leistungsempfänger von Sozialleistungen können sich bis zu vier Wochen im Ausland aufhalten. Nach vier Wochen werden die Leistungen bis zur nachgewiesenen Rückkehr gestrichen. Dies soll verhindern, dass Leistungsempfänger dauerhaft im Ausland leben und somit dem heimischen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.

Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz noch offen

Der Bundesrat hat dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht zugestimmt. Das Bundestag hatte es am 1. Dezember 2016 verabschiedete. Das Gesetz sah geringere Regelbedarfe und neue Bedarfsstufen für Asylsuchende in Sammelunterkünften vor. Es sollte ebenfalls zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Ohne Zustimmung des Bundesrates kann das Gesetz nicht verkündet werden. Bundesregierung und Bundestag können nun den Vermittlungsausschuss anrufen, um eine Einigung zwischen Bund und Ländern zu erzielen.

Jährliche Erhöhung folgt der Preisentwicklung

Grundlage für die Neuberechnung der Regelsätze ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), die alle fünf Jahre vom Statistischen Bundesamt durchgeführt wird. Die Höhe der Regelsätze richtet sich nach den Lebensverhältnissen der einkommensschwächsten Haushalte in Deutschland. Als Vergleichsmaßstab für Familienhaushalte werden dabei die Konsumausgaben der unteren 20 Prozent der Haushalte herangezogen, bei Alleinstehenden sind es die unteren 15 Prozent.

Pressemitteilung der Bundesregierung vom 16.12.2016, siehe auch https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/09/2016-09-21-erhoehung-regelbedarf.html

 

Energiewende retten! Demonstration am 22.3.2014 in Kiel

Wenn hier kein Bild angezeigt wird, müssen Sie die Anzeige von Bildern freischalten!Aufruf von Campact

Am 22. März auf nach Kiel

Wirtschaftsminister Gabriel will die Energiewende ausbremsen. Doch die Ministerpräsidenten können ihn im Bundesrat aufhalten. Am 22. März 2014 wollen wir sie mit Demos in Kiel und sechs weiteren Landeshauptstädten dazu bringen.

Demonstrieren Sie mit…

In den Chefetagen der Energiekonzerne dürfte der Sekt für den April schon kalt stehen: Dann will Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel seine Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) im Kabinett beschließen lassen. Kommt der Entwurf durch, haben RWE, Eon und Vattenfall Grund zum Feiern: Die Energiewende wird ausgebremst. Fast alle Kohlekraftwerke bleiben für die nächsten 20 Jahre am Netz. Und auch der Atomausstieg wird wieder in Frage gestellt.

Wir haben Großes vor, um das zu verhindern. Und damit unser Plan gelingt, brauchen wir Sie! Am 22. März 2014 wollen wir mit zehntausenden Menschen auf die Straße gehen – und zwar zeitgleich in Kiel und sechs weiteren Landeshauptstädten!

Die Ministerpräsident/innen der Länder sind die Einzigen, die Gabriel noch aufhalten können. Unter ihnen gibt es große Bedenken gegenüber Gabriels Plänen. Nun wollen wir dafür sorgen, dass sie Gabriel die Stirn bieten.

Deshalb: Kommen Sie bitte am Samstag, den 22. März nach Kiel zu unserer bunten und vielfältigen Demonstration. Diese organisieren wir zusammen mit dem BUND, .ausgestrahlt und den Naturfreunden Deutschland.

Ort: Asmus-Bremer-Platz, Kiel
Zeit: Samstag, 22. März 2014, 12 Uhr

(Mehr zum Ablauf und Programm der Demo in Kiel auch hier: http://energiewende-demo.de/start/demos/kiel/  )

Die Demos werden nur dann ein Erfolg, wenn sich jetzt sehr viele Menschen in die Mobilisierung reinhängen. Helfen Sie mit und rühren Sie in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis die Werbetrommel für die Demos.

Freunde auf die Demo hinweisen – per Mail, Twitter & Facebook…

Flyer & Plakate bestellen…

Der 22. März ist enorm wichtig, um überall im Land die Ministerpräsident/innen und Sigmar Gabriel zu gewinnen. Doch auch darüber hinaus setzen wir gerade alles in Bewegung: Kreuz und quer sind wir in der Republik unterwegs – immer auf den Fersen von Gabriel und den wichtigsten Landeschef/innen. Bei vielen ihrer öffentlichen Auftritte sind wir mit bildstarken Aktionen und zahlreichen Campact-Aktiven aus der jeweiligen Region vor Ort – und konfrontieren sie mit den mehr als 215.000 Unterschriften unter unseren Appell „Energiewende nicht absägen!“.

Etliche Ministerpräsidenten stellen sich mittlerweile gegen Gabriels Pläne. So nennt Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Albig den Deckel für den Ausbau der Windkraft „volkswirtschaftlich unsinnig“. Niedersachsens Ministerpräsident Weil teilte bei einem Gespräch an diesem Montag unsere Kritik an Gabriels Vorhaben, die Förderung der Erneuerbaren künftig auszuschreiben. Auch er befürchtet, dass damit die Energiewende ausgebremst wird. Und Baden-Württembergs Ministerpräsident Kretschmann beklagt, die geplante Drosselung bei der Wind-Förderung werfe dem Südwesten „Knüppel zwischen die Beine“.

Was noch fehlt, ist eine gemeinsame Linie. Und der Druck, dass sich die Ministerpräsidenten von Gabriel nicht über den Tisch ziehen lassen. Dafür sorgen wir mit unserer Tour – und den Demonstrationen am 22. März. Helfen Sie mit, dass sie ein Erfolg werden – und es uns gemeinsam gelingt, die Energiewende zu retten.

Demonstrieren Sie am 22. März in Kiel mit!

Alle Infos finden Sie hier…

Mit herzlichen Grüßen

Ihr Christoph Bautz, Geschäftsführer Campact


Aktuell, kritisch, aktiv! Mischen Sie sich ein und gestalten Sie Politik! Nirgendwo geht das so umfassend und schnell wie bei uns. 1.191.647 Menschen sind schon dabei. Innerhalb weniger Minuten verleiht Campact Ihnen eine Stimme!

Unterstützen Sie Campact! Werden Sie Fördermitglied! | Campact | info@campact.de | Campact e. V. | Artilleriestraße 6 | 27283 Verden | www.campact.de

Das Mobilisierungsvideo

Prism-Affäre: Schriftsteller fordern in einem Offenen Brief an Angela Merkel die volle Wahrheit

In einem Offenen Brief fordern fast sechzig namhafte Schriftsteller von Bundeskanzlerin Angela Merkel, den Menschen im Land die volle Wahrheit über die Spähangriffe zu sagen.

Angemessene Reaktion auf die NSA-Affäre!

Empfänger:
Bundeskanzlerin Angela Merkel
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

seit Edward Snowden die Existenz des PRISM-Programms öffentlich gemacht hat, beschäftigen sich die Medien mit dem größten Abhörskandal in der Geschichte der Bundesrepublik. Wir Bürger erfahren aus der Berichterstattung, dass ausländische Nachrichtendienste ohne konkrete Verdachtsmomente unsere Telefonate und elektronische Kommunikation abschöpfen. Über die Speicherung und Auswertung von Meta-Daten werden unsere Kontakte, Freundschaften und Beziehungen erfasst. Unsere politischen Einstellungen, unsere Bewegungsprofile, ja, selbst unsere alltäglichen Stimmungslagen sind für die Sicherheitsbehörden transparent.

Damit ist der „gläserne Mensch“ endgültig Wirklichkeit geworden.
Wir können uns nicht wehren. Es gibt keine Klagemöglichkeiten, keine Akteneinsicht. Während unser Privatleben transparent gemacht wird, behaupten die Geheimdienste ein Recht auf maximale Intransparenz ihrer Methoden. Mit anderen Worten: Wir erleben einen historischen Angriff auf unseren demokratischen Rechtsstaat, nämlich die Umkehrung des Prinzips der Unschuldsvermutung hin zu einem millionenfachen Generalverdacht.

Frau Bundeskanzlerin, in Ihrer Sommer-Pressekonferenz haben Sie gesagt, Deutschland sei „kein Überwachungsstaat“. Seit den Enthüllungen von Snowden müssen wir sagen: Leider doch. Im gleichen Zusammenhang fassten Sie Ihr Vorgehen bei Aufklärung der PRISM-Affäre in einem treffenden Satz zusammen: „Ich warte da lieber.“

Aber wir wollen nicht warten. Es wächst der Eindruck, dass das Vorgehen der amerikanischen und britischen Behörden von der deutschen Regierung billigend in Kauf genommen wird. Deshalb fragen wir Sie: Ist es politisch gewollt, dass die NSA deutsche Bundesbürger in einer Weise überwacht, die den deutschen Behörden durch Grundgesetz und Bundesverfassungsgericht verboten sind? Profitieren die deutschen Dienste von den Informationen der US-Behörden, und liegt darin der Grund für Ihre zögerliche Reaktion? Wie kommt es, dass BND und Verfassungsschutz das NSA-Spähprogramm XKeyScore zur Überwachung von Suchmaschinen einsetzen, wofür es keine gesetzliche Grundlage gibt? Ist die Bundesregierung dabei, den Rechtsstaat zu umgehen, statt ihn zu verteidigen?
Wir fordern Sie auf, den Menschen im Land die volle Wahrheit über die Spähangriffe zu sagen. Und wir wollen wissen, was die Bundesregierung dagegen zu unternehmen gedenkt. Das Grundgesetz verpflichtet Sie, Schaden von deutschen Bundesbürgern abzuwenden. Frau Bundeskanzlerin, wie sieht Ihre Strategie aus?

Juli Zeh
Ilija Trojanow
Carolin Emcke
Friedrich von Borries
Moritz Rinke
Eva Menasse
Tanja Dückers
Norbert Niemann
Sherko Fatah
Angelina Maccarone
Michael Kumpfmüller
Tilman Spengler
Steffen Kopetzky
Sten Nadolny
Markus Orths
Sasa Stanisic
Micha Brumlik
Josef Haslinger
Simon Urban
Kristof Magnusson
Andres Veiel
Feridun Zaimoglu
Ingo Schulze
Falk Richter
Hilal Sezgin
Georg M. Oswald
Ulrike Draesner
Clemens J. Setz
Ulrich Beck
Katja Lange-Müller
Ulrich Peltzer
Thomas von Steinaecker
Peter Kurzeck
Jo Lendle
Jan Christophersen
Angela Krauß
Christiane Neudecker
Kurt Drawert
Michael Augustin
Robert Menasse
Mareike Krügel
Annett Gröschner
Tanja Langer
Ron Winkler
Artur Becker
Cornelia Becker
Antje Ravic Strubel
Ulrike Steglich
Norbert Kron
Benjamin Lauterbach
Anton G. Leitner
Anke Bastrop
Annika Reich
Ditha Brickwell
Marica Bodrozic
Gisela von Wysocki
Kerstin Grether
Nora Bossong
Zora del Buono

Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]

Die Initiatoren des Offenen Briefs haben ihn auch als Petition auf www.change.org veröffentlicht. Er kann hier von allen unterzeichnet werden.

Keine Beschnüffelung der BürgerInnen im Internet – AKOPOL fordert Flensburger BundestagskandidatInnen zur Stellungnahme auf

Unsere Demokratie und die Bürgerrechte in ernster Gefahr

Die MitstreiterInnen des Arbeitskreises Kommunalpolitik halten den derzeitigen Skandal zur Totalüberwachung der deutschen und somit auch Flensburger Internetnutzer für unglaublich und ebenso für ein Thema, das sehr wohl auch in Flensburg von besonderer Relevanz ist und in unserer Stadt breit und öffentlich diskutiert werden sollte. Wie stehen insbesondere die Flensburger VertreterInnen der zum Bundestag kandidierenden Parteien und die BundestagskandidatInnen hierzu und wie wollen sie die Rechte der BürgerInnen, der politischen und zivilgesellschaftlichen Öffentlichkeit entsprechend der Verfassung zukünftig vor derartigen Übergriffen schützen? Diese Frage würden wir gerne von ihnen im kommenden Bundestagswahlkampf  eindeutig und klar beantwortet haben. Wir sind ebenso der Überzeugung, dass die derzeitige Praxis der deutschen Geheimdienste und das Verhalten der Bundesregierung den Kern unserer Demokratie und der durch die Verfassung garantierten Bürgerrechte nachhaltig beschädigt und aushebelt. Wir sind nicht bereit, das hinzunehmen.

Hierzu empfehlen wir zum Lesen die ausgezeichnete Kolumne von Jakob Augstein auf SPIEGEL-Online S.P.O.N. – Im Zweifel links: Merkel lässt die Deutschen im Stich unter: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/jakob-augstein-ueber-angela-merkel-und-den-spionage-skandal-a-911146.html

Totalüberwachung der deutschen InternetnutzerInnen und Bruch der Verfassung

Es ist schon erstaunlich: Innenminister Friedrich und Bundeskanzlerin Merkel wissen angeblich von nichts, während sich deutsche Staatschutzbehörden und Geheimdienste seit Jahren amerikanischer Schnüffelsoftware bedienen und eng mit den US-Behörden zusammenarbeiten. Was wird in den nächsten Tagen und Wochen noch herauskommen?

Hierzu schreibt SPIEGEL-Online:
„Das System „XKeyscore“ ist einer internen NSA-Präsentation vom Februar 2008 zufolge ein ergiebiges Spionagewerkzeug und ermöglicht annähernd die digitale Totalüberwachung. Ausgehend von Verbindungsdaten („Metadaten“) lässt sich darüber beispielsweise rückwirkend sichtbar machen, welche Stichworte Zielpersonen in Suchmaschinen eingegeben haben. Zudem ist das System in der Lage, für mehrere Tage einen „full take“ aller ungefilterten Daten aufzunehmen – also neben den Verbindungsdaten auch zumindest teilweise Kommunikationsinhalte.“ Weiterlesen auf SPIEGEL-Online: Schnüffelsoftware „XKeyscore“: Deutsche Geheimdienste setzen US-Spähprogramm ein unter: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bnd-und-bfv-setzen-nsa-spaehprogramm-xkeyscore-ein-a-912196.html

So funktioniert das auch von den deutschen Sicherheitsbehörden genutzte Überwachungssystem XKeyscore. SPIEGEL-Online vom 21.7.2013: Spähsystem XKeyscore: Ergiebiges Spionagewerkzeug Deutsche Geheimdienste nutzen nach Informationen des SPIEGEL das NSA-System XKeyscore – das hat Verfassungsschutz-Präsident Maaßen nun bestätigt. Folien aus dem Fundus von Edward Snowden zeigen, wie ergiebig dieses Werkzeug ist. Weiterlesen unter: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/xkeyscore-spionagewerkzeug-wird-von-bnd-und-bfv-genutzt-a-912260.html

Demonstration und Kundgebung für die Arbeitsplätze und die Zukunft der Küste am 8.4.2013 in Kiel

Demo Maritime Konferenz  KielChancen für die Küste nutzen! Dafür gehen wir am 8. April in Kiel auf die Straße.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die aktuelle Energiepolitik der Bundesregierung ist im größten Maße fahrlässig gegenüber der Natur, den Mensch und den Arbeitsplätzen.

Da am 8. April die Achte Nationale Maritime Konferenz in Kiel stattfindet, an der auch die Bundeskanzlerin teilnimmt, werden wir zu einer Demonstration mit Kundgebung aufrufen.

Wir werden am Montag, 8. April mit einem Bus nach Kiel fahren (dir entstehen natürlich keine Kosten!):

8.30 Uhr:   Achtung – Der Bus wird aufgrund des Jahrmarktes nicht wie geplant von der Exe fahren können, nun ist der Treffpunkt der Parkplatzder Eckener-Schule auf der anderen Straßenseite. Dort stehen euch Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Die Uhrzeit ändert sich nicht.

und
8.45 Uhr:   Bus-Abfahrt FSG
10.30 Uhr:   Demonstrationszug zur Sparkassen-Arena-Kiel (ehemalige Ostseehalle)
13.00 Uhr:   nach der Kundgebung Rückfahrt mit dem Bus

Wir gehen auf die Straße, weil wir von der Bundesregierung fordern:
– Energiewende beschleunigen!
– Finanzierung von Schiffbau und Offshore-Anlagen in Deutschland sichern
– Sicherung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen in gefährdeten Betrieben
– Mehr Geld für Forschung und Entwicklung sowie Innovationen

Meldet euch unbedingt bei mir (bis 2. April) an und teilt mit, wie viele von euch mitkommen.

Ich danke und wünsche eine erholsame Osterzeit.

Michael Schmidt
IG Metall Flensburg
1. Bevollmächtigter

Rote Str. 1
24937 Flensburg

fon.:   04 61 / 1 44 40 22
mobil:  01 70 / 33 33 219
mail:   michael.schmidt@igmetall.de
fax:    04 61 / 1 44 40 29

Homepage http://netkey40.igmetall.de/homepages/flensburg/

Mitglied werden: https://www.igmetall.de/cps/rde/xchg/internet/style.xsl/view_beitrittsformular.htm

Hier geht´s zum Demo-Flyer: Aufruf_Maritime_Konferenz

Armutsdebatte: Bundesregierung definiert Armut weg

Auch angesichts der Armutsdebatte in Flensburg und fast eines Viertels der Stadt-Bevölkerung, der ganz oder teilweise von staatlichen Transferleistungen leben muss, ist es schon erstaunlich, wie die Bundesregierung aus politischem Kalkül zentrale Aspekte der Armutsdiskussion und -forschung ausblendet. Dass sich dabei auch Wissenschaftler von der Regierung instrumentalisieren lassen, weil diese unter anderem die drohende Alterarmut nich als politisch prioritär zu behandelndes Thema betrachtet, und die Expertenkommission des Wirtschaftsministeriums dies daher auch nicht in ihrem Gutachten tiefergehender beleuchtete, ist  fast schon ein Skandal. Scharf war dann auch die Kritik der Vertreter der Nationalen Armutskonferenz an diesem Vorgehen. Aus diesem Grund möchten wir allen Blog-LeserInnen einen ausgezeichneten Beitrag von Wolfgang Lieb auf nachdenkseiten.de empfehlen:

“Armut ist politisch gewollt” – oder: Es kann nicht sein, was nicht sein darf

Von Wolfgang Lieb

Zeitgleich zu den Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und Gewerkschaften legte der „Wissenschaftliche Beirat“ des Wirtschaftsministeriums ein Gegengutachten vor. Wie schon beim Armutsbericht der Bundesregierung versucht das „Rösler“-Ministerium erneut, die Wirklichkeit zu verfälschen. Der „Schattenbericht“ der Nationalen Armutskonferenz (nak)[PDF – 2 MB] stellt noch einmal die allseits bekannte traurige Realität dar und resümiert, dass „Armut politisch gewollt sei“. Das eigentlich zur Verharmlosung und zur Ablenkung von der Wirklichkeit gedachte „Gegen“-Gutachten zum Thema „Altersarmut“ des „Wissenschaftlichen Beirats“ [PDF – 110 KB] bestätigt dieses Urteil der nak einer politisch gewollten Armut unfreiwillig nur ein weiteres Mal, indem es die Armut einfach wegdefiniert. Weiterlesem auf http://www.nachdenkseiten.de/?p=15505

Auch in Flensburg Aktionstag am 29.9.2012 unter dem Motto „Vermögensteuer und UmFAIRteilen jetzt!“

Seit Jahrzehnten Steuergeschenke für die Reichen, während den Städten und Gemeinden das Geld ausgeht!

Wir diskutieren ja im AKOPOL-Blog auch viel über die marode Finanzlage der Stadt Flensburg. Interessant ist unten zu sehen, wie in den letzten 60 Jahren die Steuersätze nicht nur in Deutschland für die wirklich Vermögenden systematisch heruntergefahren wurden. Mit der Folge, dass in vielen Staaten vor allem die Investitionen in die öffentliche Infrastruktur und die Bildungs- und Sozialetats eingedampft werden und gleichzeitig auf unterer Ebene Städte und Gemeinden einen immer kleineren Anteil am Steuerkuchen erhalten. Deshalb empfehle ich ebenso einen Blick auf die Homepage des überparteilichen Bündnisses Umfairteilen auf www.umfairteilen.de .

Im übrigen soll es am 29.9. anlässlich eines bundesweiten Aktionstages auch in Flensburg Veranstaltungen geben. Vorbereitend hierzu wird es Gespräche mit den Sozialverbänden, Gewerkschaften, ATTAC, den Basisinitiativen und Parteien in Flensburg geben. Gleichzeitig habe ich als AKOPOL-Fraktionsvorsitzender bereits Kontakt mit der LINKEN- und GRÜNEN-Rats-Fraktion aufgenommen, wir wollen auf jeden Fall auch eine Resolution in der Flensburger Ratsversammlung zur Abstimmung stellen, mit der die Bundes- und die schleswig-holsteinische Landesregierung aufgefordert werden sollen, die Steuergesetzgebung zu ändern und die Einkommensteuer- und Vermögensteuersätze für die wirklich Reichen zu erhöhen.  (Jörg Pepmeyer)

Ein interessanter Vergleich: Verdi Wirtschaftspolitik aktuell vergleicht in seiner aktuellen Ausgabe die Einkommensteuerspitzensätze in Deutschland, Frankreich, Schweden und der USA über die Jahre 1950, 1980 und 2010. Deutlich wird: überall wurden die Steuern für die hohen Einkommen in den letzten 60 Jahren drastisch gesenkt. In den USA z. B. von 90% auf 35%, in Deutschland von 95% auf 45%. Hier der Link auf verdi Wirtschaftspolitik aktuell: http://wipo.verdi.de/wirtschaftspolitik_aktuell/data/04-12-Spitzensteuern.pdf

Statistiken aus der Broschüre Vermögensteuer – Erbschaftsteuer, Herausgeber: ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V. – Bereich Wirtschaftspolitik gibt`s hier: Statistiken . Die entsprechende Broschüre kann auch von der Website Vermögensteuer Jetzt herunter geladen werden. Von: Vermögensteuer Jetzt

Mehr Demokratie e. V. in Karlsruhe: Bericht über die Verhandlung des Eilantrages zu ESM und Fiskalpakt vor dem Bundesverfassungsgericht

Absolutes Novum: Verfassungsgericht setzt mündliche Verhandlung für Eilantrag an 

Da auch MitstreiterInnen des Arbeitskreises Kommunalpolitik die Verfassungsklage von Mehr Demokratie e. V. gegen den ESM und Fiskalpakt unterstützen, bzw. Kläger sind, möchten wird den untenstehenden Bericht von Roman Huber (Geschäftsführender Vorstand Mehr Demokratie e.V.) von der Verhandlung am letzten Dienstag allen Interessierten zum Lesen wärmstens ans Herz legen:

Das war für mich der spannendste Tag in diesem Jahr. Verhandelt wurde in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht unser Eilantrag zu ESM und Fiskalpakt. Allein dieser Fakt ist bereits einer unserer politischen Erfolge. Denn bisher wurde noch nie zu einem Eilantrag eine mündliche Verhandlung angesetzt. Anders am Dienstag. Aufgerufen waren die Bevollmächtigten der fünf Klagen sowie Vertreter von Bundestag und Bundesregierung. Es gab rund 100 Redebeiträge. Anwesend war auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble. Verhandelt wurde von Vormittag an bis 20.30 Uhr. Eine würdige, hoch konzentrierte Veranstaltung. Jeder Beschwerdeführer und Bevollmächtigte konnte mehrfach zu Wort kommen und es gab keinerlei Redebegrenzungen. Uns haben die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin und der Staatsrechtsprofessor Christoph Degenhart engagiert vertreten. Ich bin sehr dankbar für diese profunde Begleitung.

Prof. Peter Danckert, Mitglied des Bundestages (SPD), einer unserer Beschwerdeführer berichtete davon, wie gerade heute Nacht Finanzminister Schäuble zusammen mit den anderen Finanzministern 30 Mrd. Euro für Spanien beschlossen hatte. Er fragte das Gericht: „Sie glauben doch wohl nicht, dass wir darüber auch nur eine Minute im Bundestag beraten haben. Was sollen wir denn in 4-5 Wochen, wenn das in den Bundestag kommt, machen, als nur zustimmen?“ Und Manfred Kolbe, ebenfalls Bundestagsabgeordneter (CDU) setze hinzu: „Ich kann doch nicht jedes Mal meine eigene Regierung in Frage stellen, wenn ich über Finanzhilfen entscheide. Das System funktioniert so nicht.“

Dies zeigt, wie richtig wir mit unseren Hauptargumentation liegen: Warum auch sollten wir den Bundestag wählen, wenn er immer weniger zu sagen und zu entscheiden hat?! Genau darauf hat sich der Bundestag schon eingestellt. Prof. Martin Nettesheim hat die komplett überarbeiteten Beteiligungsrechte des Bundestags sehr präzise dargestellt. Dies dürfen wir als wichtigen Vorerfolg unserer Beschwerde werten. Das Eigeninteresse des Bundestages, sich nicht selbst zu entmachten, scheint erwacht. Gut so.

Von Seiten der Bundesregierung und von Teilen des Bundestags wurde ein Szenario gezeichnet, das bis zum Zusammenbruch des Währungsraumes reichte, falls der ESM jetzt nicht in Kraft tritt. Das hat das Gericht nach meiner Wahrnehmung nicht allzu sehr beeindruckt. Andererseits wollte Präsident Voßkuhle aber auch keine Schlagzeilen produzieren wie „Gericht stoppt Euro-Rettung“ – mit all seinen möglichen, teilweise irrationalen Folgewirkungen auf den Märkten.

Die Position der Gegenseite war, dass Karlsruhe sowohl ESM und Fiskalvertrag passieren lassen, so dass sie sofort verabschiedet werden können. Schäuble bat das Gericht am Ende der Verhandlung noch einmal explizit in 2-3 Wochen zu entscheiden und unsere Eilanträge abzulehnen. Das wird das Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht tun. Das ist genauso ein Erfolg wie die breite Debatte in den Medien, die wir mit der Klage ausgelöst haben.

Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Herzlich grüßt Sie
Roman Huber
Geschäftsführender Vorstand Mehr Demokratie e.V.

P.S.: Die Verfassungsbeschwerde im Wortlaut finden Sie hier: http://www.verfassungsbeschwerde.eu/

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Kontaktadresse
Mehr Demokratie e.V.
Roman Huber
roman.huber@mehr-demokratie.de
Tempelhof 3
74594 Kreßberg

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