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Hartz IV: Sozialgericht Berlin verurteilt Jobcenter zur Übernahme der Brillen-Kosten

Ein Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 28.08.2019 Az: S 114  AS 1147/17

Untenstehend dokumentieren wir eine Meldung von Harald Thomé, Referent für Arbeitslosen- und Sozialhilferecht und Sozialrechtsexperte. Wichtig auch für alle Leistungsempfänger nach SGB II / „Hartz IV“ in Flensburg.

Harald Thomé schreibt auf seiner Facebook-Seite:
„Sozialgericht Berlin verurteilt Jobcenter zur Übernahme von Brillenkosten als Vorraussetzung zur Integration in den Arbeitsmarkt

Im Vorliegen taufrischen Urteil hat das SG Berlin zur Übernahme der Kosten zur Anschaffung einer Brille in Höhe von 602 EUR verurteilt. Als Anspruchsgrundlage wurde das Vermittlungsbudget nach § 16 Abs. 1 SGB II iVm § 44 Abs. 1 SGB III genannt. Da nur mit ausreichender Sehhilfenversorgung eine Einsatzfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erreicht werden kann.

Also eine klare und richtige Ansage, sinngemäß: wer nicht gucken kann, kann auch nicht Arbeiten.“

Mehr zum Urteil und die Urteilsbegründung des Sozialgerichts Berlins auf der Facebook-Seite von Harald Thomé unter: https://www.facebook.com/harald.thome.3/posts/1237955213031625 und: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/SG_Berlin_v.__28.08.23019_-_S_114_AS_1147-17.pdf

Achtung: Das Urteil bzw. die Begründung kann auch für entsprechende Widersprüche oder Klagen gegen das jeweils zuständige Jobcenter (z. B. auch in Flensburg) oder Sozialzentrum dienen, falls eine derartige Kostenerstattung verweigert wird. Aber der Anspruch muss individuell begründet werden. Man kann nicht einfach sagen, weil das Sozialgericht in Berlin so entschieden hat, müsst ihr mir jetzt die Kosten für meine neue Brille erstatten.

Warum im Rahmen des Vermittlungsbudgets? Es geht in diesem Fall darum, die Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt generell zu verbessern, sozusagen als vorausschauende Leistung. Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget ist eine Sozialleistung zur Unterstützung der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Es handelt sich um eine Ermessensleistung, die in § 44 SGB III (bis 31. März 2012: § 45 SGB III a.F.) gesetzlich geregelt ist. https://de.wikipedia.org/wiki/Vermittlungsbudget

Bei rechtlichen Fragen und im Streitfall besser einen Rechtsbeistand oder zumindest eine entsprechende Beratungsstelle kontakten!

Bevor es zu ernsthaften Konflikten mit den MitarbeiterInnen der Jobcenter bei der Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II und XII kommt, sollte man im Streitfall entweder eine entsprechende Beratungsstelle oder einen Rechtsbeistand kontakten. Da Rechtsanwalt Dirk Audörsch zahlreiche Mandanten bei Rechtsstreitigkeiten und Klagen gegen Sozialzentren bzw. Jobcenter vertritt und als Sozialrechtsexperte gilt, empfehlen wir allen Klagewilligen in solch einem Fall bzw. vor einem Widerspruch oder einer Klage mit ihm Kontakt aufzunehmen. Die Erstberatung in Hartz IV-Angelegenheiten ist im Regelfall kostenfrei:

Dirk Audörsch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht

Osterender Chaussee 4
25870 Oldenswort
Fon: 04864-271 88 99
Fax: 04864- 271 75 11
email: info@rechtundschlichtung.de

Siehe dazu auch den AKOPOL-Beitrag vom 01.09.2019: Brille vom Jobcenter – geht doch unter: https://akopol.wordpress.com/2019/09/01/brille-vom-jobcenter-geht-doch/

Und den AKOPOL-Beitrag vom 06.11.2017: SGB II-Leistungsempfänger hat Anspruch auf Kostenerstattung der Brillenreparatur – Bundessozialgericht: Brillenreparatur gilt als Sonderbedarf unter: https://akopol.wordpress.com/2017/11/06/sgb-ii-leistungsempfaenger-hat-anspruch-auf-kostenerstattung-der-brillenreparatur/

Mehr zum Thema „Hartz IV“ und Sozialrecht auch im AKOPOL-Blog unter: https://akopol.wordpress.com/hartz-iv/

 

 

Brille vom Jobcenter – geht doch

Harald Thomé, Referent für Arbeitslosen- und Sozialhilferecht und Sozialrechtsexperte, hat zum Thema Übernahme der Kosten für eine Brille durch das Jobcenter einen Beitrag auf seiner Facebook-Seite veröffentlicht, den wir untenstehend dokumentieren. Wichtig auch für alle Leistungsempfänger nach SGB II / „Hartz IV“ in Flensburg:

„Ich möchte mal auf die spezielle Situation von Brillen im SGB II hinweisen. Frau von der Leyen hat bei der Festsetzung der Regelbedarfe die Brille aus den Regelbedarfen gestrichen. Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli 2014 festgestellt, dass Brillen nicht mehr im Regelbedarf enthalten sind und die Bundesregierung aufgefordert eine Anspruchsgrundlage für Brillen zu schaffen (BVerfG v. 23.07.2014 – 1 BvL 10/12 ua RN 120).
Bis es eine eigenständige Anspruchsgrundlage gibt, ist das Recht weit auszulegen, so das BVerfG. Entsprechend dieser weiten Auslegung hat das JC Berlin Spandau eine Brille im Rahmen des Vermittlungsbudget nach § 16 Abs. 1 SGB II iVm § 44 Abs. 1 SGB III in Höhe von 230 EUR gewährt. Begründung: „die Brille ist für die Eingliederung erforderlich und angemessen und unterstützt die mit Ihnen vereinbarte Vermittlungsstrategie“.
Dem ist nichts hinzuzufügen, da hat das Jobcenter einfach Recht, denn wer nicht gucken kann, kann auch nicht arbeiten. Zudem gehört die Brille zum Menschwürdigen Dasein im Sinne von § 1 Abs. 1 SGB II.“

Den kompletten Bescheid mit der Begründung des Jobcenter Spandau gibt es hier

Aber Achtung: Der Anspruch muss beim Jobcenter Flensburg individuell begründet werden. Man kann nicht einfach sagen, weil das Jobcenter Spandau so entschieden hat, müsst ihr mir jetzt die Kosten für meine neue Brille erstatten. Allerdings kann man die Begründung im Spandauer Bescheid sehr gut nutzen. Warum im Rahmen des Vermittlungsbudgets? Es geht in diesem Fall darum, die Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt generell zu verbessern, sozusagen als vorausschauende Leistung. Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget ist eine Sozialleistung zur Unterstützung der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Es handelt sich um eine Ermessensleistung, die in § 44 SGB III (bis 31. März 2012: § 45 SGB III a.F.) gesetzlich geregelt ist. https://de.wikipedia.org/wiki/Vermittlungsbudge

Siehe dazu auch den AKOPOL-Beitrag vom 06.11.2017: SGB II-Leistungsempfänger hat Anspruch auf Kostenerstattung der Brillenreparatur – Bundessozialgericht: Brillenreparatur gilt als Sonderbedarf unter: https://akopol.wordpress.com/2017/11/06/sgb-ii-leistungsempfaenger-hat-anspruch-auf-kostenerstattung-der-brillenreparatur/

Mehr zum Thema „Hartz IV“ und Sozialrecht auch im AKOPOL-Blog unter: https://akopol.wordpress.com/hartz-iv/

 

 

Initiative Stoppt TTIP lädt zu einer Veranstaltung mit dem CETA-Rechtsexperten Prof. Andreas Fisahn am 10.5.2017 um 19 Uhr im Kühlhaus Flensburg ein

Liebe Freund*innen,
viele von Ihnen / von uns haben die recht bedeutsame Klage gegen CETA vor dem Bundesverfassungsgericht von Marianne Grimmenstein (u.a.) mit unterstützt. 

Nun haben wir die Zusage erhalten, dass Prof. Dr. Andreas Fisahn, der massgeblich die juristische Vorbereitung dieser Klage betreut hat, auf unsere Einladung hin zu einer Informations- und Diskussions-Veranstaltung nach Flensburg ins Kühlhaus kommt
–  am Mittwoch,
den 10.5. 2017 um 19 Uhr!

Andreas Fisahn ist Professor für öffentliches Recht, Umwelt- und Technikrecht sowie Rechtstheorie an der Universität Bielefeld.

Alle Interessierten, die über TTIP & CETA hinaus sich generelle Fragen nach dem juristischen und politischen Sinn und Zweck der verschiedenen Freihandelsverträge oder Fragen des zukünftigen Welthandels stellen, sind hiermit eingeladen – wir bitten um rege Weiterverbreitung dieses Termins!

Solidarische Grüsse,
„Initiative Stoppt TTIP – Flensburg,
Henning Nielsen

Mehr Demokratie e. V. in Karlsruhe: Bericht über die Verhandlung des Eilantrages zu ESM und Fiskalpakt vor dem Bundesverfassungsgericht

Absolutes Novum: Verfassungsgericht setzt mündliche Verhandlung für Eilantrag an 

Da auch MitstreiterInnen des Arbeitskreises Kommunalpolitik die Verfassungsklage von Mehr Demokratie e. V. gegen den ESM und Fiskalpakt unterstützen, bzw. Kläger sind, möchten wird den untenstehenden Bericht von Roman Huber (Geschäftsführender Vorstand Mehr Demokratie e.V.) von der Verhandlung am letzten Dienstag allen Interessierten zum Lesen wärmstens ans Herz legen:

Das war für mich der spannendste Tag in diesem Jahr. Verhandelt wurde in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht unser Eilantrag zu ESM und Fiskalpakt. Allein dieser Fakt ist bereits einer unserer politischen Erfolge. Denn bisher wurde noch nie zu einem Eilantrag eine mündliche Verhandlung angesetzt. Anders am Dienstag. Aufgerufen waren die Bevollmächtigten der fünf Klagen sowie Vertreter von Bundestag und Bundesregierung. Es gab rund 100 Redebeiträge. Anwesend war auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble. Verhandelt wurde von Vormittag an bis 20.30 Uhr. Eine würdige, hoch konzentrierte Veranstaltung. Jeder Beschwerdeführer und Bevollmächtigte konnte mehrfach zu Wort kommen und es gab keinerlei Redebegrenzungen. Uns haben die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin und der Staatsrechtsprofessor Christoph Degenhart engagiert vertreten. Ich bin sehr dankbar für diese profunde Begleitung.

Prof. Peter Danckert, Mitglied des Bundestages (SPD), einer unserer Beschwerdeführer berichtete davon, wie gerade heute Nacht Finanzminister Schäuble zusammen mit den anderen Finanzministern 30 Mrd. Euro für Spanien beschlossen hatte. Er fragte das Gericht: „Sie glauben doch wohl nicht, dass wir darüber auch nur eine Minute im Bundestag beraten haben. Was sollen wir denn in 4-5 Wochen, wenn das in den Bundestag kommt, machen, als nur zustimmen?“ Und Manfred Kolbe, ebenfalls Bundestagsabgeordneter (CDU) setze hinzu: „Ich kann doch nicht jedes Mal meine eigene Regierung in Frage stellen, wenn ich über Finanzhilfen entscheide. Das System funktioniert so nicht.“

Dies zeigt, wie richtig wir mit unseren Hauptargumentation liegen: Warum auch sollten wir den Bundestag wählen, wenn er immer weniger zu sagen und zu entscheiden hat?! Genau darauf hat sich der Bundestag schon eingestellt. Prof. Martin Nettesheim hat die komplett überarbeiteten Beteiligungsrechte des Bundestags sehr präzise dargestellt. Dies dürfen wir als wichtigen Vorerfolg unserer Beschwerde werten. Das Eigeninteresse des Bundestages, sich nicht selbst zu entmachten, scheint erwacht. Gut so.

Von Seiten der Bundesregierung und von Teilen des Bundestags wurde ein Szenario gezeichnet, das bis zum Zusammenbruch des Währungsraumes reichte, falls der ESM jetzt nicht in Kraft tritt. Das hat das Gericht nach meiner Wahrnehmung nicht allzu sehr beeindruckt. Andererseits wollte Präsident Voßkuhle aber auch keine Schlagzeilen produzieren wie „Gericht stoppt Euro-Rettung“ – mit all seinen möglichen, teilweise irrationalen Folgewirkungen auf den Märkten.

Die Position der Gegenseite war, dass Karlsruhe sowohl ESM und Fiskalvertrag passieren lassen, so dass sie sofort verabschiedet werden können. Schäuble bat das Gericht am Ende der Verhandlung noch einmal explizit in 2-3 Wochen zu entscheiden und unsere Eilanträge abzulehnen. Das wird das Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht tun. Das ist genauso ein Erfolg wie die breite Debatte in den Medien, die wir mit der Klage ausgelöst haben.

Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Herzlich grüßt Sie
Roman Huber
Geschäftsführender Vorstand Mehr Demokratie e.V.

P.S.: Die Verfassungsbeschwerde im Wortlaut finden Sie hier: http://www.verfassungsbeschwerde.eu/

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Impressum

Kontaktadresse
Mehr Demokratie e.V.
Roman Huber
roman.huber@mehr-demokratie.de
Tempelhof 3
74594 Kreßberg

Abstimmung über ESM und Fiskalpakt am 29.6.2012 – Demonstration und Protestaktionen vor dem Bundestag

(Zwei Meldungen zum Wochenende aus dem Newsletter des taz-Bewegungsteams vom 28. Juni 2012, etwas aktualisiert)

Protest gegen ESM und Fiskalpakt vor dem Bundestag

Am heutigen Abend soll der Fiskalpakt und die Gründung der neuen ESM-Institution im Bundestag beschlossen werden. Inzwischen mehren sich die kritischen Stimmen, auch in den Medien. Vielleicht besser spät als nie. Von einem kalten Putsch gegen das Grundgesetz ist die Rede. Wer sich die Verträge selber einmal durchgelesen hat, kann da leider nur zustimmen. Bleibt nur zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht die Verträge kassiert. Pünktlich zur Abstimmung wird ab 15.40 Uhr vor dem Bundestag demonstriert. Mit dem Fiskalpakt verpflichten sich die Euro-Staaten zu unrealistischen Sparprogrammen, bei deren Nichteinhaltung wesentliche Teile der Haushaltspolitik von EU-Gremien übernommen werden können. Mit der Gründung der neuen ESM-Institution verpflichten sich die Euro-Staaten zudem, auf Abruf – innerhalb von 7 Tagen – bis zu 700
Milliarden Euro an die ESM-Institution zu überweisen.
Die ESM-Institution genießt vollkommene Immunität, arbeitet eng mit dem IWF und der EU-Kommission zusammen und hat weitestgehende Handlungsfreiheit in ihren Geschäften.

Der Protesttermin vor dem Bundestag: http://bit.ly/NQkxSc

Die Verfassungsklage von „Mehr Demokratie“: http://bit.ly/MDvrrb

Der ESM-Vetrag im Original: http://bit.ly/N0de9V

Der Fiskalpakt im Original: http://bit.ly/ISdAiq

Verfassungsschutz-Klausel gefährdet gemeinnützige Organisationen

Eine kleine Änderung hat große Wirkung. Nach der Sommerpause soll der Bundestag ein neues Jahressteuergestez 2013 beschliessen. In dem neuen Entwurf wurde ein Wort gestrichen, dass nun ausgerechnet dem Verfassungsschutz ermöglichen würde, Organisationen die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Wenn der Verfassungsschutz einen Verein als extremistisch einstuft, dann wäre das automatisch der Fall. Nach NPD und NSU können wir uns zwar keine vertrauenswürdigere Institution als den Verfassungsschutz vorstellen und dennoch melden 36 namenhafte NGO’s bedenken an: http://bit.ly/KFsuoF

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@bewegungsteam – www.twitter.com/bewegungsteam

Mehr auch unter: http://bewegung.taz.de/

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