Archiv der Kategorie: Wirtschaft
Artikel zum Thema Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Unternehmen. Strukturdaten, Zahlen und Fakten zur regionalen Wirtschaft, Wirtschaftsentwicklung und -struktur
Verena Bentele, VdK: „Staat in der Verantwortung für die Existenzsicherung von Kindern“
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Familien leiden weiterhin unter hohen Preisen vor allem bei Lebensmitteln
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Sozialverband VdK: Gute Kindergrundsicherung muss dringend eingeführt werden
Berlin, 31. Mai 2023.Die bundesweite Inflationsrate ist weiter zurückgegangen; sie lag im Mai bei 6,1 Prozent, wie das Statistische Bundesamt heute Nachmittag bekannt gegeben hat. Dazu erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

Verena Bentele – Präsidentin des größten deutschen Sozialverbandes VdK – Foto: © VdK / Marlene Gawrisc
„Die Inflation geht erfreulicherweise etwas zurück, sie ist aber weiterhin auf hohem Niveau. Von einer spürbaren Entlastung der Verbraucher kann keine Rede sein: Lebensmittel sind immer noch etwa 15 Prozent teurer als im Mai des vergangenen Jahres. Das setzt gerade Familien stark unter Druck, vor allem, da sie eine lange Phase sehr hoher finanzieller Belastung hinter sich haben und die Rücklagen bei vielen restlos aufgebraucht sind.
Gleichzeitig ist die Zahl der von Armut bedrohten Kinder auf einem Rekordniveau: Über 21 Prozent aller Kinder in Deutschland sind armutsgefährdet, also mehr als jedes fünfte Kind. An diese hohe Armutsquote dürfen wir uns nicht gewöhnen. Die Zahlen sind erschreckend und zeigen ganz klar, wie dringend wir eine gute Kindergrundsicherung brauchen. Jedes Kind in Deutschland muss ohne finanzielle Sorgen aufwachsen können und abgesichert sein. Dafür trägt der Staat die Verantwortung.
Der Sozialverband VdK fordert die Regierungskoalition auf, endlich zu handeln und die lang versprochene Kindergrundsicherung so schnell wie möglich umzusetzen. Ohne finanzielle Mittel, die der Finanzminister freigibt, können Kinder nicht vor Armut geschützt werden.“
Über den VdK:
Der Sozialverband VdK ist mit über 2,1 Millionen Mitgliedern die größte sozialpolitische Interessenvertretung Deutschlands. Er setzt sich seit mehr als 70 Jahren erfolgreich für diejenigen ein, die sonst zu wenig wahrgenommen werden. Der Sozialverband VdK kämpft gegen soziale Ausgrenzung, Armut und ungleiche Chancen und für faire Bezahlung, solidarisches Miteinander und für soziale Gerechtigkeit.
Der VdK bietet außerdem kompetente Sozialrechtsberatung und vertritt seine Mitglieder vor den Sozialgerichten. Die 13 Landesverbände sind mit ihren Geschäftsstellen bundesweit vor Ort präsent und organisieren Hilfe und Beratung, Informationsveranstaltungen und gemeinsame Freizeitaktivitäten.
Weitere Infos unter: www.vdk.de
Kindergrundsicherung: Breites Bündnis kritisiert Untätigkeit von Bundesarbeitsminister Heil im Kampf gegen Kinderarmut
Der Paritätische ist ein Wohlfahrtsverband von eigenständigen Organisationen, Einrichtungen und Gruppierungen der Wohlfahrtspflege, die Soziale Arbeit für andere oder als Selbsthilfe leisten. Getragen von der Idee der Parität, das heißt der Gleichheit aller in ihrem Ansehen und ihren Möglichkeiten, getragen von Prinzipien der Toleranz, Offenheit und Vielfalt, will der Paritätische Mittler sein zwischen Generationen und zwischen Weltanschauungen, zwischen Ansätzen und Methoden sozialer Arbeit, auch zwischen seinen Mitgliedsorganisationen. Mehr unter: https://www.der-paritaetische.de/verband/
Öffentliche Sitzung des Finanzausschusses am 8. Juni im Rathaus Flensburg
Interessierte EinwohnerInnen können die Sitzung ab 16 Uhr im Ratssaal mitverfolgen. Aus organisatorischen Gründen werden Gäste mit einer Mobilitätseinschränkung gebeten, sich anzumelden. Mehr unten in der Tagesordnung.
Wichtige TOPs:
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Aussetzung der Hundesteuer bei Vermittlungen von Hunden aus dem Flensburger Tierheim Antrag der Ratsfraktionen CDU, BSS, FDP, Flensburg Wählen!, Die
Linke, SSW und WIF RV-95/2023 -
Änderung der Hundesteuersatzung RV-95/2023 2. Ergänzung
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Erneuerung und Anschaffung von Verkehrsüberwachungsanlagen
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Aufwendungen der Praxis ohne Grenzen für Geflüchtete aus der Ukraine
Jahresabschlüsse und Wirtschaftsprüfer der Sondervermögen
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Sondervermögen Kommunale Immobilien
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Sondervermögen Infrastruktur
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Kernhaushalt hier: Tertialbericht zum 30.04.2023
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Sondervermögen Infrastruktur Radweg Schleswiger Straße – Eckernförder Landstraße
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Grundstücksangelegenheit: Maßnahme des Flächenrecyclings Fahrensodde 20
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Mitteilungen und Anfragen
- Steuerschätzung Mai 2023
- Personalressource Frauenhaus
- Finanzierung Fahrradfähre
nichtöffentlich:
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Vertragsangelegenheit
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Grundstücksangelegenheit: Neufestlegung der Verkaufspreise städtischer Gewerbegrundstücke in aktuellen Gewerbegebieten
Stadt Flensburg Flensburg, 31.05.2023
Der Vorsitzende des Finanzausschusses
Bekanntmachung
zur 57. Sitzung des Finanzausschusses
am Donnerstag, 08.06.2023, 16:00 Uhr,
Rathaus, Ratssaal
Die unter „B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil“ aufgeführten Tagesordnungspunkte werden nach Maß gabe der Beschlussfassung des Finanzausschusses voraussichtlich nichtöffentlich beraten.
Unser Angebot für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen:
Aus organisatorischen Gründen bitten wir Gäste mit einer Mobilitätseinschränkung um eine vorherige Anmeldung unter der Telefonnummer 0461/85-4068 bzw.- der Mailadresse finanzausschuss@flensburg.de.
Tagesordnung
A. Öffentlicher Teil
1. Bestätigung der Tagesordnung
2. Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 56. Sitzung vom 27.04.2023
3. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
4. Aussetzung der Hundesteuer bei Vermittlungen von Hunden aus dem Flensburger Tierheim Antrag der Ratsfraktionen CDU, BSS, FDP, Flensburg Wählen!, Die Linke, SSW und WIF RV-95/2023
4.1 Aussetzung der Hundesteuer bei Vermittlungen von Hunden aus dem Flensburger Tierheim Antrag der Ratsfraktionen CDU und Die Linke RV-95/2023 1. Ergänzung
4.2 Änderung der Hundesteuersatzung RV-95/2023 2. Ergänzung
5. MV: Sachstandmitteilung zur Kostenermittlung für die Erneuerung
und Anschaffung von Verkehrsüberwachungsanlagen ASO-15/2023
5.1 Erneuerung und Anschaffung von Verkehrsüberwachungsanlagen ASO-15/2023 1. Ergänzung
5.2 Erneuerung und Anschaffung von Verkehrsüberwachungsanlagen (Beratungsstand: ASO 17.05.2023) ASO-15/2023 2. Ergänzung
6. Aufwendungen der Praxis ohne Grenzen für Geflüchtete aus der Ukraine FA-18/2023
7. Jahresabschlüsse und Wirtschaftsprüfer der Sondervermögen
7.1 Sondervermögen Kommunale Immobilien hier: Jahresabschluss 2022 FA-19/2023
7.2 Sondervermögen Kommunale Immobilien hier: Bestellung des Abschlussprüfers 2023 FA-21/2023
7.3 Sondervermögen Infrastruktur hier: Jahresabschluss 2022 FA-34/2023
7.4 Sondervermögen Infrastruktur hier: Bestellung der Wirtschaftsprüfer für den Jahresabschluss 2023 FA-38/2023
8. MV: Kernhaushalt hier: Tertialbericht zum 30.04.2023 FA-40/2023
9. Sondervermögen Infrastruktur hier: 1. Nachtragswirtschaftsplan 2023 FA-37/2023
10. Sondervermögen Infrastruktur
10.1 Sondervermögen Infrastruktur Kostensteigerung Maßnahme „Christiansens Gärten, Reepschlägerbahn“ FA-24/2023
10.2 Sondervermögen Infrastruktur Radweg Schleswiger Straße – Eckernförder Landstraße FA-36/2023
11. Grundstücksangelegenheit: Maßnahme des Flächenrecyclings Fahrensodde 20 FA-43/2023
12. Mitteilungen und Anfragen
12.1 Steuerschätzung Mai 2023
12.2 Personalressource Frauenhaus
12.3 Finanzierung Fahrradfähre
13. Beschlusskontrolle
B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil
14. Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der 56. Sitzung vom 27.04.2023
15. Vertragsangelegenheit FA-35/2023
16. Grundstücksangelegenheit: Neufestlegung der Verkaufspreise städtischer Gewerbegrundstücke in aktuellen Gewerbegebieten FA-42/2023
17. Mitteilungen und Anfragen
17.1 Sachstand Angelegenheiten der Finanzbuchhaltung
18. Beschlusskontrolle
C. Voraussichtlich öffentlicher Teil
19. Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse
Für die Richtigkeit:
Christian Schweckendieck, Vorsitzender
Henning Dunken, Fachbereichsleitung
Alle Unterlagen und die Beschlussvorlagen zur Sitzung gibt es hier
Baustopp am Flensburger Bahnhofswald: Stellungnahme des BUND SH zum Beschluss des Oberverwaltungsgerichts

Aktuell: Sickerquelle und sich neu bildendes Feuchtbiotop auf dem abgeräumten Gelände am ehemaligen Bahnhofswald. Das Wasser läuft in einem breiten Streifen auf den oben zu sehenden Parkplatz. – Foto Günter Strempel, 25. Mai 2023.
Flensburger Bahnhofswald gerettet?
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Oberverwaltungsgericht bestätigt Baustopp für das geplante Intercity-Hotel am Bahnhof Flensburg bis zum Hauptverfahren
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Das Gericht hat seine „durchgreifenden Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans geäußert
Flensburg. Am 26. Mai hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig (OVG) in einem Eilverfahren die Beschwerden der Stadt Flensburg und des Investors gegen eine Verfügung eines Baustopps des geplanten Intercity-Hotels nicht nur als unbegründet zurückgewiesen, sondern gleichzeitig schon vor dem Hauptverfahren seine „durchgreifenden Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans geäußert.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e.V. (BUND SH) hatte gegen die im Januar 2021 erteilte Baugenehmigung der Stadt Flensburg zum Bebauungsplan Nr. 303 „Hauptpost“ im November 2021 Klage eingereicht und damit einen vorläufigen Baustopp bewirkt. Da der Projektträger JARA Immobilien GmbH trotzdem illegalerweise mit massiven Erdarbeiten im Bereich des Baufeldes begann, war der BUND SH gezwungen beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht, um einen einstweiligen Rechtsschutz nachzusuchen. Dem folgte das OVG damals und verfügte umgehend eine Baustilllegung. Dagegen legten die Stadt Flensburg sowie JARA am 25. Juli 2022 Beschwerde ein, über die das OVG nun in seinem richtungsweisenden Urteil verfügte.
Denn nach Ansicht des Gerichts ist voraussichtlich schon die zugrundeliegende Bauleitplanung der Stadt Flensburg aus verschiedenen Gründen unwirksam. Im Vordergrund stehen Verstöße gegen den gesetzlichen Biotop- und Artenschutz sowie eklatante Abwägungsfehler. Unabhängig davon erweise sich die angefochtene Baugenehmigung zudem wegen einer defizitären Artenschutzfestsetzungen als voraussichtlich rechtswidrig.
„Mehr geht kaum!“ freut sich Ole Eggers, Landesgeschäftsführer des BUND SH. „In der Begründung zur Ablehnung sind die wesentlichen Rechtszweifel zu der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans, die den BUND SH zur Klageerhebung veranlasst haben, vollumfänglich aufgenommen. Dem anstehenden Hauptverfahren sehen wir nun mit einer gewissen Gelassenheit entgegen“. Weiterhin betont Eggers, dass der Umweltverband trotz der rabiaten Wald- und Biotopvernichtung der JARA im Februar 2021 in der Folgezeit mehrfach das Gespräch mit dem Projektträger gesucht habe, um einen außergerichtlichen Ausgleich zu bewirken.
Christiane Schmitz-Strempel und Günter Strempel von der mit dem BUND SH kooperierenden Bürgerinitiative Bahnhofsviertel Flensburg ergänzen: „Wir sind erleichtert, dass nach den vielen Jahren engagierten Widerstands endlich auch gerichtlich Klarheit über die große Bedeutung des Biotops geschaffen wurde. Wir hoffen, dass die Stadt Flensburg nun ihren B-Plan zurücknimmt und wirkungsvolle Maßnahmen ergreift um das Quellgebiet und ehemaligen Bach zu renaturieren und den für die Stadt so notwendigen Biotopverbund zu sichern.“
Der BUND auf seinen sozialen Medien:
bei Twitter unter @SHBUND, bei Facebook unter @BUNDSchleswigHolstein und bei Instagram unter @bund_sh und auf seiner Website unter: https://www.bund-sh.de/
Weitere Infos der Stadtblog-Redaktion zum Hintergrund der Entscheidung des OVG:

14. Juli 2022: Die Reste des geschützten Quellbiotops werden im Auftrag der Hotel-Investoren Jan Duchkewitz und Ralf Hansen rechtswidrig weggebaggert. – Foto: Günter Strempel
Der BUND und die BI Bahnhofsviertel sammelten bereits seit dem Jahr 2020 Belege dafür, dass sich auf dem vorgesehenen Baugelände eine schützenswerte Sickerquelle befindet. Die Ergebnisse dieser Nachforschungen wurden den Investoren mitgeteilt. Daraufhin gab es Gespräche, die bereits soweit gediehen waren, dass man sich auf einen renommierten Gutachter verständigte, der im Juli 2022 seine Arbeit aufnehmen sollte. Das allerdings wurde am 14. Juli 2022 durch eine Aktion der Investoren unmöglich gemacht, mit der sie offensichtlich Fakten schaffen wollten. Die beauftragten nämlich eine Abbruchfirma, die die Fläche mit dem geschützten Quellbiotop abbaggerte und planierte. Anschließend wurde das Ganze mit einer 50 Zentimeter dicken Sandschicht zugedeckt.

Tatort Bahnhofswald am 16. Juli 2022: Die mit Sand aufgefüllte Fläche des zerstörten und geschützten Quellbiotops – Links am Bildrand die vom Bagger zusammengeschobenen Reste der Biotop-Vegetation – Foto: Jörg Pepmeyer
Schon Monate zuvor hatte der BUND bereits Klage gegen die erteilte Baugenehmigung für das Hotel erhoben. Als Reaktion auf die Vorgänge am 14. Juli 2022 wandten sich der BUND wie auch die BI Bahnhofsviertel noch am gleichen Tag mit einem Eilantrag gegen die (sofortige) Vollziehung der Baugenehmigung an das Verwaltungsgericht in Schleswig und hatten Erfolg: der erkennende Vorsitzende Richter beurteilte die Interessen des BUND an der objektiven Rechtmäßigkeit des Baus, wobei umweltbezogene Rechtsvorschriften des Bundes, des Landes und der EU zu prüfen seien, als vorranging gegenüber dem Vollzugsinteresse der beigeladenen Immobiliengesellschaft. Das Gericht verfügte einen sofortigen Baustopp und legte bei seiner Entscheidung ebenso maßgeblich zugrunde, dass bereits seitens der Stadt Flensburg als Antragsgegnerin ein Baustopp verfügt worden sei.
Mit dem Beschluss vom 26. Mai 2023 bestätigt das Oberverwaltungsgericht nun die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 14. Juli, macht aber in seiner ganz am Ende dieses Beitrags folgenden Pressemitteilung explizit deutlich, dass der Bebauungsplan „Hauptpost“ (303) und die Baugenehmigung für das Hotelprojekt angesichts der naturrechtlichen Verstöße insgesamt rechtswidrig sind und somit nicht umgesetzt werden dürfen.

Ehemaliges Quellgebiet und Biotop im Bahnhofswald. Ursprünglich führte sogar eine Bach durch das Gebiet, der später verrohrt wurde. Nach Ansicht der Stadt Flensburg nicht schützenswert. Das sah das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) vollkommen anders und stellte Anfang August 2020 das Quellgebiet unter gesetzlichen Biotopschutz . Foto: Dr. Helmreich Eberlein
Mehr zum Eilantrag des BUND vom 14. Juli 2022 in dem Stadtblog-Beitrag vom 20. Juli 2022: Verwaltungsgericht stoppt Bauarbeiten im Bahnhofswald Flensburg – Eilantrag des BUND erfolgreich! unter: https://akopol.wordpress.com/2022/07/20/verwaltungsgericht-stoppt-bauarbeiten-im-bahnhofswald-flensburg-eilantrag-des-bund-erfolgreich/
Und ebenso in dem Stadtblog-Beitrag vom 15.07.2022: Bahnhofswald Flensburg: Plötzlich rollen die Bagger – BUND hält dagegen! unter: https://akopol.wordpress.com/2022/07/15/bahnhofswald-flensburg-plotzlich-rollen-die-bagger-bund-halt-dagegen/
Die Beschlussvorlage (RV-51/2020) und alle weiteren Unterlagen zum Bebauungsplan Hauptpost (303) findet man hier
Der Planentwurf Bebauungsplan „Hauptpost“ (Nr. 303) https://akopol.files.wordpress.com/2020/07/planentwurf-zur-vorlage-rv-51-2020-.pdf
Spannend auch das Entwässerungsgutachten für das Plangebiet, das auch den ehemaligen Bach erwähnt
Das Asylbewerberleistungsgesetz gehört abgeschafft!

Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) dient einmal mehr der Abschreckung von Schutzsuchenden und gehört abgeschafft. Foto: flickr / Medien AG Freiburg/ CC BY-NC-SA 2.0
Positioniert euch gegen 30 Jahre Entrechtung von Geflüchteten!
Aus dem Newsletter von Harald Thomé
Am 26. Mai 1993 verabschiedete der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der CDU/CSU, FDP und SPD eine Änderung in Artikel 16 des Grundgesetzes (heute Art. 16a). Die Aushöhlung des Grundrechts auf Asyl wurde über den sog. „Asylkompromiss“, den die vorgenannten Parteien auf Kosten Schutz suchender Menschen gefunden haben, beschlossen. Teil dieses „Asylkompromisses“ war auch die Einführung eines Sondersozialgesetzes, das Asylbewerberleistungsgesetz, das die Leistungen für Geflüchtete seitdem enorm beschneidet, so weit, dass das Existenzminimum regelmäßig unterschritten wurde und wird – wie mittlerweile das Bundesverfassungsgericht und mehrere Sozialgerichte festgestellt haben.
Auch heute liegen die Regelsätze des AsylbLG deutlich unter denen des Bürgergelds beziehungsweise der Sozialhilfe. Sachleistungen statt Geld bedeuten für die Betroffenen zusätzliche Einbußen. Zudem führt eine nach dem Gesetzeswortlaut stark beschränkte Gesundheitsversorgung in der Praxis zu verspäteter und unzureichender Behandlung, und behördliche Sanktionen führen zu weiteren Kürzungen.
Die unantastbare Würde des Menschen wurde damit antastbar.
Ein paar Tage später, am 29. Mai 1993 – vor 30 Jahren – erfolgte der verheerende Brandanschlag in Solingen mit 5 Toten.
Das AsylbLG gehört abgeschafft, alle Leistungsberechtigten sollten in das SGB II überführt werden. Aber anstatt dieser Gleichstellung durchzuführen, wird die Situation für Geflüchtete immer unerträglicher, das gesamte EU-Asylrecht immer mehr verschärft. Aktuell auch wieder durch geplante Änderungen im Migrations- und Asylrecht europa- und auch bundesweit. Deswegen haben mehr als 50 namhafte NGOs die Bundesregierung eindringlich dazu aufgefordert, keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes einzugehen. Aus dem Aufruf:
Keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes
Europaweit arbeiten politische und gesellschaftliche Strömungen auf die weitgehende Abschaffung des Flüchtlingsschutzes hin. Sie stellen die Allgemeingültigkeit von Menschenrechten, rechtsstaatlichen Grundsätzen und europäischen Werten infrage. Gleichzeitig beobachten wir einen massiven Anstieg und die billigende Inkaufnahme von gewaltsamen und menschenunwürdigen Handlungen gegenüber Schutzsuchenden, insbesondere an den Außengrenzen der Europäischen Union. Verstöße gegen geltendes Recht werden teils gar nicht mehr oder nur unzureichend verfolgt.
Der vollständige Aufruf: https://t1p.de/itp93
Appell: „Es gibt nur eine Menschenwürde – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!“
Unter den 200 Unterzeichner*innen des Appells „Es gibt nur eine Menschenwürde – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!“ finden sich u.a. Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbände, Organisationen von Migrant*innen, Vereinigungen von Anwält*innen, Jurist*innen, Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen, Frauenverbände und Kinderrechtsorganisationen.
Der vollständige Text des Appells und die aktuelle Unterzeichnerliste finden Sie hier.
Eine gute Zusammenfassung, dessen, was die Bundesregierung plant, gibt es von Maximilian Pichl bei Medico: Entrechtung an der Grenze: Wie die geplante Vereinheitlichung des europäischen Asylrechts den individuellen Anspruch auf Schutz vor Verfolgung aushöhlt. Download: https://t1p.de/zuixz
Dazu auch ein offener Brief von über 700 Rechtsanwält*innen und Jurist*innen: Das Recht auf Schutz darf nicht abgeschafft werden – Dem rechten Diskurs mit einer Politik der Menschenrechte entgegentreten
zum Download: https://t1p.de/e92rd
Dazu auch die GGUA: https://t1p.de/gog0r
Geplant ist die Allgemeingültigkeit von Menschenrechten, rechtsstaatlichen Grundsätzen und europäischen Werten infrage zu stellen und das geht nicht, hier muss gehandelt werden. Hier muss Position bezogen werden! Dazu möchte ich alle Lesende und demokratisch gesinnten Organisationen auffordern!
Beschluss des Oberverwaltungsgerichts: Hotelvorhaben am Bahnhof Flensburg droht das Aus

Aktuell: Sickerquelle und sich neu bildendes Feuchtbiotop auf dem abgeräumten Gelände am ehemaligen Bahnhofswald. Das Wasser läuft in einem breiten Streifen auf den oben zu sehenden Parkplatz. – Foto Günter Strempel, 25. Mai 2023.
OVG in Schleswig bestätigt Baustopp für das Hotelprojekt am Flensburger Bahnhofswald – Entscheidung des Gerichts nicht anfechtbar
Große Freude bei Umweltschützern und der BI Bahnhofsviertel Flensburg
Ein Beitrag von Jörg Pepmeyer
Der Baustopp für das geplante Intercity Hotel am Flensburger Bahnhof gilt weiter. Heute hat das Oberverwaltungsgericht in Schleswig den Beschluss der 8. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 18. Juli 2022 bestätigt. Die hatte anläßlich eines Eilantrags und der Klage des BUND Schleswig-Holstein gegen die erteilte Baugenehmigung für das geplante Hotelprojekt im Juli letzten Jahres einen sofortigen Baustopp angeordnet (AZ 8 B 54/22).
„Durchgreifende Zweifel“ zur Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans
In der Pressemitteilung des OVG zu seiner Entscheidung von heute heißt es dazu: „Nach umfänglicher Prüfung teilt das Gericht vor allem die natur- und artenschutzrechtlichen Bedenken, die der BUND (als Antragsteller und Kläger), der NABU und eine Bürgerinitiative schon gegen den Bebauungsplan Nr. 303 „Hauptpost“ und gegen die auf dieser Grundlage im Januar 2021 von der Stadt Flensburg erteilte Baugenehmigung erhoben hatten.“ Das Gericht macht deutlich, dass insbesondere an der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans „durchgreifende Zweifel“ bestünden. So heißt es weiter in der Mitteilung: „Er verstoße voraussichtlich gegen den gesetzlichen Biotopschutz – unter anderem deshalb, weil Hinweisen auf die Existenz einer oder gar mehrerer Quellen im Baufeld des geplanten Hotels nicht ausreichend nachgegangen worden sei. Ferner fehle es an ausreichenden Schutzvorkehrungen im Interesse des Artenschutzes, insbesondere der im Stadtgebiet selten vorzufindenden Brutvögel und einiger streng geschützter Fledermausarten, für die das Plangebiet mit teilweise altem Baumbestand als Teil eines innerstädtischen Biotopverbundsystems bedeutsam sei.“ Und geradezu eine Klatsche für die Planungsabteilung des Rathauses und die Stadt Flensburg: „Schließlich sei nicht nachvollziehbar, dass die Stadt das Interesse des Investors an der Errichtung einer Parkpalette und eines Hotels als gewichtiger eingestuft habe als das öffentliche Interesse am Erhalt der im Plangebiet liegenden Waldfläche als hochwertigen Lebensraum für verschiedene, teils streng geschützte Tier- und Pflanzenarten.“ Und abschließend heißt es: „Der heutige Beschluss des OVG zum Baustopp ist nicht anfechtbar.“ – (Die heutige Pressemitteilung des OVG steht ganz am Ende dieses Beitrags zur Ansicht und zum Download bereit)
Große Freude und Genugtuung bei der Bürgerinitiative Bahnhofsviertel Flensburg
Die Entscheidung des Gerichts hat bei den Umweltaktivisten der BI Bahnhofsviertel geradezu Feierlaune ausgelöst. Günter Strempel, Sprecher der BI, in einem Statement am heutigen Abend: „Es herrscht große Freude bei uns, dass das lange Durchhalten und der jahrelange Kampf der Bürgerinitiative gegen das Bauprojekt sich als erfolgreich erwiesen haben. Wir haben das insbesondere auch der Zusammenarbeit mit dem BUND Schleswig-Holstein zu verdanken.“ Christiane Schmitz-Strempel, Sprecherin der BI, ist vor allem von der Begründung des Oberverwaltungsgerichts beeindruckt, das „durchgreifende Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans deutlich machte. Christiane Schmitz-Strempel: „Für uns als BI scheint mit der Entscheidung des OVG eine klare Wegweisung vorgezeichnet, nämlich dass auf diesem Gelände weder ein Hotel, noch ein anderes Bauprojekt realisert werden darf.“ Und Günter Strempel schließt mit einer klaren Forderung an Stadt und Investoren: „Die Natur, deren übergeordnete Bedeutung das Gericht mit seinem Beschluss ausdrücklich anerkennt, sollte zu ihrem Recht kommen. Wir fordern als BI daher, dass das Gelände unter Erhalt der dortigen Quellen renaturiert und unter dauerhaften Schutz gestellt wird.“
Riesenblamage für Investoren und Stadt Flensburg
Für die beiden Flensburger Hotel-Investoren Jan Duschkewitz und Ralf Hansen, wie auch die Stadt Flensburg ist der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts und der weiterhin geltende Baustopp geradezu der SUPER-GAU, denn eine Wiederaufnahme der Bauarbeiten für das Hotelprojekt ist derzeit völlig ausgeschlossen. Entsprechende Planungen der Investoren sind somit obsolet und nicht mehr umsetzbar. Allerdings dürfte dies auch angesichts der veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wohl das endgültige Aus für das geplante Intercity Hotel sein. Das Ganze könnte zudem mit teuren Regressforderungen der Investoren an die Stadt Flensburg enden, denn die hatte das Gelände mit seinem Quellgebiet als nicht schutzwürdig eingestuft und den rechtlich zweifelhaften Bebauungsplan gegen erheblichen Widerstand von etlichen Kommunalpolitikern und zahlreichen Umweltschützern durch die politischen Gremien gepeitscht. Wollte man den Investoren damit einen besonderen Gefallen erweisen? Diese Frage und warum sollte schleunigst von den Beteiligten beantwortet werden.
Weitere Infos zum Hintergrund der heutigen Entscheidung des OVG:

14. Juli 2022: Die Reste des geschützten Quellbiotops werden im Auftrag der Hotel-Investoren Jan Duchkewitz und Ralf Hansen rechtswidrig weggebaggert. – Foto: Günter Strempel
Der BUND und die BI Bahnhofsviertel sammelten bereits seit dem Jahr 2020 Belege dafür, dass sich auf dem vorgesehenen Baugelände eine schützenswerte Sickerquelle befindet. Die Ergebnisse dieser Nachforschungen wurden den Investoren mitgeteilt. Daraufhin gab es Gespräche, die bereits soweit gediehen waren, dass man sich auf einen renommierten Gutachter verständigte, der im Juli 2022 seine Arbeit aufnehmen sollte. Das allerdings wurde am 14. Juli 2022 durch eine Aktion der Investoren unmöglich gemacht, mit der sie offensichtlich Fakten schaffen wollten. Die beauftragten nämlich eine Abbruchfirma, die die Fläche mit dem geschützten Quellbiotop abbaggerte und planierte. Anschließend wurde das Ganze mit einer 50 Zentimeter dicken Sandschicht zugedeckt.

Tatort Bahnhofswald am 16. Juli 2022: Die mit Sand aufgefüllte Fläche des zerstörten und geschützten Quellbiotops – Links am Bildrand die vom Bagger zusammengeschobenen Reste der Biotop-Vegetation – Foto: Jörg Pepmeyer
Schon Monate zuvor hatte der BUND bereits Klage gegen die erteilte Baugenehmigung für das Hotel erhoben. Als Reaktion auf die Vorgänge am 14. Juli 2022 wandten sich der BUND wie auch die BI Bahnhofsviertel noch am gleichen Tag mit einem Eilantrag gegen die (sofortige) Vollziehung der Baugenehmigung an das Verwaltungsgericht in Schleswig und hatten Erfolg: der erkennende Vorsitzende Richter beurteilte die Interessen des BUND an der objektiven Rechtmäßigkeit des Baus, wobei umweltbezogene Rechtsvorschriften des Bundes, des Landes und der EU zu prüfen seien, als vorranging gegenüber dem Vollzugsinteresse der beigeladenen Immobiliengesellschaft. Das Gericht verfügte einen sofortigen Baustopp und legte bei seiner Entscheidung ebenso maßgeblich zugrunde, dass bereits seitens der Stadt Flensburg als Antragsgegnerin ein Baustopp verfügt worden sei.
Mit dem Beschluss vom 26. Mai 2023 bestätigt das Oberverwaltungsgericht nun die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 14. Juli, macht aber explizit deutlich, dass der Bebauungsplan „Hauptpost“ (303) und die Baugenehmigung für das Hotelprojekt angesichts der naturrechtlichen Verstöße insgesamt rechtswidrig sind und somit nicht umgesetzt werden dürfen.

Ehemaliges Quellgebiet und Biotop im Bahnhofswald. Ursprünglich führte sogar eine Bach durch das Gebiet, der später verrohrt wurde. Nach Ansicht der Stadt Flensburg nicht schützenswert. Das sah das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) vollkommen anders und stellte Anfang August 2020 das Quellgebiet unter gesetzlichen Biotopschutz . Foto: Dr. Helmreich Eberlein
Mehr zum Eilantrag des BUND vom 14. Juli 2022 in dem Stadtblog-Beitrag vom 20. Juli 2022: Verwaltungsgericht stoppt Bauarbeiten im Bahnhofswald Flensburg – Eilantrag des BUND erfolgreich! unter: https://akopol.wordpress.com/2022/07/20/verwaltungsgericht-stoppt-bauarbeiten-im-bahnhofswald-flensburg-eilantrag-des-bund-erfolgreich/
Und ebenso in dem Stadtblog-Beitrag vom 15.07.2022: Bahnhofswald Flensburg: Plötzlich rollen die Bagger – BUND hält dagegen! unter: https://akopol.wordpress.com/2022/07/15/bahnhofswald-flensburg-plotzlich-rollen-die-bagger-bund-halt-dagegen/
Planentwurf Bebauungsplan „Hauptpost“ (Nr. 303) https://akopol.files.wordpress.com/2020/07/planentwurf-zur-vorlage-rv-51-2020-.pdf
Spannend auch das Entwässerungsgutachten für das Plangebiet, das auch den ehemaligen Bach erwähnt
Verena Bentele, VdK: „Diese Pflegereform ist Augenwischerei“
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„Pflegende Angehörige sind am Limit und brauchen sofort mehr Unterstützung – nicht erst in zwei Jahren“
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„Entlastungsbudget kann nur ein allererster Schritt auf dem Weg zu einer echten Reform sein“
Berlin, 26. Mai 2023. Der Bundestag hat heute das Pflegeunterstützungs- und-entlastungsgesetz (PUEG) beschlossen. Dazu erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

Verena Bentele – Präsidentin des größten deutschen Sozialverbandes VdK – Foto: © VdK / Marlene Gawrisc
„Für alle pflegenden Angehörigen, die Tag für Tag ihre Gesundheit aufs Spiel setzen und viele Einbußen in Kauf nehmen, ist diese Pflegereform eine große Enttäuschung und reine Augenwischerei. Das Entlastungsbudget ist ein allererster Schritt in die richtige Richtung, hier hat der Druck des VdK Wirkung gezeigt. Jedoch kommt es erst in zwei Jahren voll zum Zug. Das ist viel zu spät, denn die Nächstenpflege ist am Limit, weil sie seit Jahren von der Politik ignoriert wurde, und auch jetzt kommt sie wieder viel zu kurz.
Diese Reform bleibt Stückwerk, bis nicht endlich der Bürokratiedschungel im Pflegebereich gelichtet wird und Unterstützungsleistungen den Bedürfnissen der Pflegenden und Gepflegten entsprechend zur Verfügung stehen. Es fehlt an allen Ecken und Enden an Tagespflegeplätzen, und ein Online-Portal, das bundesweit freie Plätze anzeigen sollte, ist wieder aus dem Gesetzentwurf verschwunden.
Über den VdK:
Der Sozialverband VdK ist mit über 2,1 Millionen Mitgliedern die größte sozialpolitische Interessenvertretung Deutschlands. Er setzt sich seit mehr als 70 Jahren erfolgreich für diejenigen ein, die sonst zu wenig wahrgenommen werden. Der Sozialverband VdK kämpft gegen soziale Ausgrenzung, Armut und ungleiche Chancen und für faire Bezahlung, solidarisches Miteinander und für soziale Gerechtigkeit.
Der VdK bietet außerdem kompetente Sozialrechtsberatung und vertritt seine Mitglieder vor den Sozialgerichten. Die 13 Landesverbände sind mit ihren Geschäftsstellen bundesweit vor Ort präsent und organisieren Hilfe und Beratung, Informationsveranstaltungen und gemeinsame Freizeitaktivitäten.
Weitere Infos unter: www.vdk.de
Kinderarmut auf Rekordhoch: Paritätischer kommentiert Zwischenergebnisse des Mikrozensus zu Armut 2022
Aktuelle Expertise zu Armut in Deutschland.
26. Mai 2023. Nach vorläufigen Zwischenergebnissen zur Armutsentwicklung in Deutschland des Statistischen Bundesamts, über die das Redaktionsnetzwerk Deutschland heute berichtet, ist die Armut 2022 deutschlandweit leicht gesunken, insbesondere in Ostdeutschland. Die Kinderarmut erreicht mit 21,3 Prozent ein neues Rekordhoch. Der Paritätische Wohlfahrtsverband betrachtet die Ergebnisse mit großer Sorge. Umfassende Anstrengungen, um Armut wirksam zu bekämpfen, seien angesichts von Inflation und realem Kaufkraftverlust dringlicher als je zuvor. Der Verband appelliert an die Bundesregierung, endlich gezielte Maßnahmen zur Armutsbekämpfung zu ergreifen und den Weg für eine armutsfeste Kindergrundsicherung frei zu machen.
“Die vorläufigen Daten deuten darauf hin, dass einige pandemiebedingte Verwerfungen u.a. durch eine Erhöhung des Mindestlohns ausgeglichen werden konnten. Gleichzeitig hat sich aber für eine große Mehrheit Armutsbetroffener die Lage durch die Inflation weiter verschärft”, warnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. “Zwar handelt es sich nur um Zwischenergebnisse, die mit großer Vorsicht zu betrachten sind. Der sich abzeichnende Anstieg der Kinderarmut aber sollte alle politisch Verantwortlichen alarmieren. SPD und FDP müssen endlich den Weg frei machen für eine armutsfeste Kindergrundsicherung, die den Namen wirklich verdient”, fordert Schneider.
In einer aktuellen Expertise ordnet der Paritätische Gesamtverband die vorliegenden Daten ein. Endgültige Schlüsse zur Armutsentwicklung im Inflationsjahr 2022 könnten aus ihnen noch nicht gezogen werden. In der Vergangenheit stellten sich erhebliche Unterschiede zwischen den Erst- und Endergebnissen heraus. So lag die Armutsquote für Deutschland nach Erstergebnissen im Jahr 2021 bei 16,6 Prozent. Nach den Endergebnissen musste dann eine Quote von 16,9 Prozent festgestellt werden.
Dokumente zum Download
Armut im Blick: Expertise zu den Erstergebnissen der amtlichen Armutsberichterstattung für 2022 (2 MB)
Der Paritätische ist ein Wohlfahrtsverband von eigenständigen Organisationen, Einrichtungen und Gruppierungen der Wohlfahrtspflege, die Soziale Arbeit für andere oder als Selbsthilfe leisten. Getragen von der Idee der Parität, das heißt der Gleichheit aller in ihrem Ansehen und ihren Möglichkeiten, getragen von Prinzipien der Toleranz, Offenheit und Vielfalt, will der Paritätische Mittler sein zwischen Generationen und zwischen Weltanschauungen, zwischen Ansätzen und Methoden sozialer Arbeit, auch zwischen seinen Mitgliedsorganisationen. Mehr unter: https://www.der-paritaetische.de/verband/
ReparaturCafé am 10. Juni im IDEENREICH an der Hochschule in Flensburg – jetzt anmelden!
Flicken, löten, nähen, Kaffee trinken im Containergebäude 13 in der Thomas-Finke-Straße
ReparaturCafé im Juni
Start: 10.06.2023 – 14:00 Uhr
Ende: 10.06.2023 – 17:00 Uhr
Was ist das ReparaturCafé
Das ReparaturCafé Flensburg organisiert einmal im Monat – jeweils am zweiten Samstag des Monats – ein Treffen, bei dem defekte Alltagsgegenstände in angenehmer Atmosphäre gemeinschaftlich repariert werden können. Dazu zählen u.a. elektrische und mechanische Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik, aber auch Textilien, Fahrräder, Spielzeug und andere Dinge.
Anmeldung
Bitte nutzt diese Seite, um euch und eure Reparatur anzumelden und dafür einen Zeitslot zu reservieren.
Wie immer sind wir im IDEENREICH (Containergebäude 13) an der Hochschule in Flensburg; Kanzleistr. 91-93 in 24943 Flensburg zu finden.
Siehe nebenstehenden Lageplan >
ReparaturCafé im IDEENREICH
Das IDEENREICH ist das Fablab der Hochschule Flensburg. Hier ist neben 3D-Druckern, Standbohrmaschinen, Laser Cutter und Lötstation noch einiges anderes an Werkzeugen zu finden, um zu Tüfteln, Auszuprobieren und neu zu entdecken.
Do-it-yourself ist das Motto und nach kurzer Einweisung kann hier direkt repariert, entworfen und gestaltet werden.
Auch ohne Vorkenntnisse ist jeder Interessierte gern gesehen und ein Team steht jederzeit hilfsbereit zur Verfügung.
Mehr auch unter: https://hs-flensburg.de/hochschule/organisation/einrichtungen/fablab-ideenreich
30 Jahre Asylbewerberleistungsgesetz: Paritätischer fordert Abschaffung

Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) dient einmal mehr der Abschreckung von Schutzsuchenden und gehört abgeschafft. Foto: flickr / Medien AG Freiburg/ CC BY-NC-SA 2.0
Mehr als 200 Organisationen unterstützen den Appell: „Es gibt nur eine Menschenwürde – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!“
25. Mai 2023. Anlässlich des 30. Jahrestages des sogenannten “Asylkompromisses” bekräftigt der Paritätische Gesamtverband die Forderung nach einer Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG), das der Verband als diskriminierendes Sondergesetz scharf kritisiert. Es sei menschenverachtend und nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren, dass Schutzsuchenden zur „Abschreckung” existenzsichernde Leistungen vorenthalten werden. Zusammen mit mehr als 200 Organisationen fordert der Verband die Gleichbehandlung aller Menschen in Deutschland nach den Regeln des Sozialgesetzbuchs und unterstützt den Appell: „Es gibt nur eine Menschenwürde – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!“
“Das Asylbewerberleistungsgesetz ist ein Schandfleck deutscher Asylpolitik und gehört endlich abgeschafft. So fragwürdig die politische Zielsetzung der Abschreckung von Anfang an war, so inhuman sind die praktischen Auswirkungen für Menschen, die in ihrer Not Schutz und Zuflucht in Deutschland suchen”, kritisiert Harald Löhlein, seit Anfang der 1990er im Paritätischen Gesamtverband zuständig für Flüchtlingspolitik. Das AsylbLG ist nach Ansicht des Verbandes mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. “Faktisch existiert mit dem Asylbewerberleistungsgesetz ein Sondersozialhilfesystem, das hilfebedürftigen Menschen in Deutschland die zur Existenzsicherung nötigen Leistungen vorenthält. Die Würde des Menschen aber ist unteilbar, genauso wie das Existenzminimum”, betont Löhlein. Daher gehöre das Gesetz abgeschafft. Stattdessen sollten die Leistungsberechtigten in die regulären Sozialsysteme einbezogen werden.
Zum Hintergrund:
Am 26.5.1993 beschloss der Bundestag im sogenannten „Asylkompromiss“, das in der Verfassung garantierte Grundrecht auf Asyl stark zu beschneiden, um Flüchtlinge möglichst fernzuhalten. Gleichzeitig wurde mit dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ein neues Gesetz geschaffen, das die Lebensverhältnisse von Asylsuchenden in Deutschland gezielt verschlechtern und die soziale Versorgung auf ein Niveau deutlich unterhalb der regulären Sozialleistungen absenken sollte. Ziel des Gesetzes war es, Schutzsuchende durch das Wohnen in Sammelunterkünften, durch niedrigere Leistungen und durch Sachleistungen statt Geld abzuschrecken oder zur Ausreise zu bewegen. Auch heute liegen die Regelsätze des AsylbLG deutlich unter denen des Bürgergelds beziehungsweise der Sozialhilfe. Sachleistungen statt Geld bedeuten für die Betroffenen zusätzliche Einbußen. Zudem führt eine nach dem Gesetzeswortlaut stark beschränkte Gesundheitsversorgung in der Praxis zu verspäteter und unzureichender Behandlung, und behördliche Sanktionen führen zu weiteren Kürzungen.
Unter den 200 Unterzeichner*innen des Appells „Es gibt nur eine Menschenwürde – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!“ finden sich u.a. Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbände, Organisationen von Migrant*innen, Vereinigungen von Anwält*innen, Jurist*innen, Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen, Frauenverbände und Kinderrechtsorganisationen.
Der vollständige Text des Appells und die aktuelle Unterzeichnerliste finden Sie hier.
Der Paritätische ist ein Wohlfahrtsverband von eigenständigen Organisationen, Einrichtungen und Gruppierungen der Wohlfahrtspflege, die Soziale Arbeit für andere oder als Selbsthilfe leisten. Getragen von der Idee der Parität, das heißt der Gleichheit aller in ihrem Ansehen und ihren Möglichkeiten, getragen von Prinzipien der Toleranz, Offenheit und Vielfalt, will der Paritätische Mittler sein zwischen Generationen und zwischen Weltanschauungen, zwischen Ansätzen und Methoden sozialer Arbeit, auch zwischen seinen Mitgliedsorganisationen. Mehr unter: https://www.der-paritaetische.de/verband/
Tag der biologischen Vielfalt 2023: Ohne Insekten keine Menschen
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BUND SH warnt vor dramatischen Folgen des Biodiversitätsschwundes
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Weltweite Nahrungssicherheit hängt von funktionierenden und vielfältigen Ökosystemen ab
Zum „Tag der biologischen Vielfalt“ am 22. Mai appelliert der BUND für Umwelt und Naturschutz e. V. Landesverband Schleswig-Holstein (BUND SH) an die Politik und Verbraucher*innen, die Biodiversitätskrise endlich ernst zu nehmen.
Millionen Tier- und Pflanzenarten sind heute weltweit vom Aussterben bedroht. Die Biotope und Arten verschwinden auch direkt vor unserer Haustür – hier in Schleswig-Holstein. Es wird immer wahrscheinlicher, dass ganze ökologische Netzwerke zusammenbrechen. Die menschliche Existenz ist an funktionierende Ökosysteme gebunden. In zahlreichen Beiträgen, Stellungnahmen und Positionen zeigt der BUND SH mögliche Wege auf, wie wir alle unsere Natur schützen können.
„Der Natur geht es schlecht. Die Lebensräume und die Arten schwinden, die Gewässer sind verschmutzt. Das Netz des Lebens wird poröser,“ erklärt Bini Schlamann, Agrar- und Biodiversitätsreferentin des BUND SH und verdeutlicht die Auswirkungen: „Biologische Vielfalt beeinflusst unsere Nahrungsmittel, unsere Gesundheit und auch die wirtschaftlichen Grundlagen für die kommenden Generationen. Aber wir alle können etwas tun! Eine Möglichkeit unter vielen ist der massive Ausbau von Ökolandbau. Deshalb empfehle ich den Kauf von Bioprodukten, da kann jede*r etwas tun.“
Vielen Menschen sind die Gefahren durch das Sterben der Arten und das Verschwinden der Biotope nicht bewusst, weil es nicht sichtbar genug ist Der weltweit anerkannte Biodiversitätsexperte Edward Wilson hat vorgerechnet: Wenn alle Insekten aussterben würden, würde ihnen in nicht einmal einem einzigen Jahr der Mensch folgen.
Sterben beispielsweise pflanzenbestäubende Insekten aus, wird es in der Folge keine Blüh-Pflanzen mehr geben, auf die wiederum viele Pflanzenfresser angewiesen sind. Zusätzlich verhungern Vögel und kleine Säugetiere, die sich von genau diesen Insekten ernähren. So zieht sich der Artenschwund bei den Gliedertieren durch das Nahrungsnetz bis zu uns Menschen.
Der BUND auf seinen sozialen Medien:
bei Twitter unter @SHBUND, bei Facebook unter @BUNDSchleswigHolstein und bei Instagram unter @bund_sh und auf seiner Website unter: https://www.bund-sh.de/
Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG räumt mit Mythen auf
SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier: „Eine gute materielle Absicherung bleibt die Grundvoraussetzung für gute Bildung, denn mit leerem Magen lässt es sich schlecht lernen.“
Berlin, 22. Mai 2023. Bereits seit 2009 setzt sich das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG dafür ein, dass Kinderarmut wirksam bekämpft wird. Das Bündnis um den SoVD besteht aus inzwischen 20 Verbänden und 13 unterstützenden Wissenschaftler*innen und fordert die Einführung einer echten Kindergrundsicherung, die ihren Namen verdient. Hierfür sollen große Teile der bisherigen staatlichen Leistungen für Kinder sowohl gebündelt und automatisiert, als auch auf ein armutsverhinderndes Niveau erhöht werden. Mit dieser echten Kindergrundsicherung sollen alle Kinder in Deutschland so finanziell ausreichend abgesichert werden, dass sie unabhängig von ihrem Elternhaus echte Teilhabechancen erhalten.
Die Verhandlungen der Bundesregierung zur Einführung einer Kindergrundsicherung sind derzeit umfangreich Gegenstand der öffentlichen Debatten. Das Bündnis nimmt dabei mit Sorge zur Kenntnis, dass immer wieder Mythen und Vorurteile zur Kindergrundsicherung und Armutsbetroffenheit kursieren. Diese möchte das Bündnis mit folgender Zusammenstellung ein für alle Mal abräumen: https://kinderarmut-hat-folgen.de/Mythen-zur-Kindergrundsicherung.
Die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier stellt klar: „Eine gute materielle Absicherung ist die Grundvoraussetzung für gute Bildung. Kinder brauchen daher heute schon ausreichend finanzielle Unterstützung für Essen, Kleidung und angemessenen Wohnraum. Denn mit leerem Magen lässt es sich schlecht lernen. Neben Bildung und Geld ist auch die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern wichtig. Hierfür bedarf es guter Freizeitangebote und auch gebührenfreier Kita- und Hortplätze. Es geht also nicht um ein Entweder-oder: gegen Kinderarmut hilft nur ein Miteinander von mehr Geld für die Familien und einer besseren Bildung und Infrastruktur für Kinder“.
Weitere Infos zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG gibt es: HIER.

Weitere Infos unter: www.sovd.de