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Neues Zentralklinikum in Flensburg: Aus der Traum

Nicht fusionsfähiges und insolventes DIAKO-Krankenhaus in Flensburg: Mehr als 110 Mitarbeitende sollen gehen – Foto: Jörg Pepmeyer

Die Fusionsinszenierung – Wieso, Weshalb, Warum?

Ein Beitrag von Jörg Pepmeyer

Es ist schon erstaunlich, wie vor sechs Jahren im Landtagswahlkampf von interessierten Kreisen und einem CDU-Kandidaten eine neue Sau durchs Dorf, sprich Flensburg, getrieben wurde. Geradezu euphorisiert waren Oberbürgermeisterin Simone Lange, viele Kommunalpolitiker, Baunternehmer und auch unzählige Laien von der Vorstellung, dass ein nigelnagelneues Krankenhaus dem verstaubten Flensburg endlich dem ihm gebührenden Platz bei der weiteren Privatisierung und Ökonomisierung des Gesundheitswesens, ganz im neoliberalen Geiste, sichern könnte. Schick, modern, effizient und profitabel. Und natürlich mit einer viel besseren Versorgung der Patienten.

Dieser Trigger wirkte offenbar äußerst benebelnd und nachhaltig. Vor allem nachdem die Krankenhausleitungen von DIAKO und Franziskus sich den Wünschen der unverzagt kratzenden Lobbyisten für ein Zentralklinikum beugten. Das, obwohl die DIAKO-Geschäftsführung im April 2017 von Noch-SPD-Ministerpräsident Torsten Albig den Bescheid für ein millionenschweres Förderpaket vom Land überreicht bekam, um damit das Krankenhaus fit für die Zukunft zu machen. Albig lobte dabei gleichzeitig die Entscheidung der Flensburger Krankenhausträger, sich auf bestehendem Grund zu erneuern. Was ja auch im Sinne der viel geforderten Suffizienz ist…

Das interessierte wenig später jedoch keinen mehr so richtig und ebenso wenig, dass bei einer möglichen Fusion der beiden Flensburger Krankenhäuser und dem Neubau eines Zentralklinikums auf dem Peelwatt diese Förder-Millionen eigentlich wieder zurückgezahlt werden müssten. Und schließlich war bei Beginn der Debatte 2017 sogar von 220-230 Mio. Euro für den Klinikneubau die Rede, für die die neue schwarz-gelb-grüne Landesregierung im Sommer 2017 ebenso eine hohe Förderbeteiligung von -zig Millionen in Aussicht stellte und  FDP-Gesundheitsminister Heiner Garg persönlich seine Unterstützung für das Projekt zusicherte. Da rieben sich die üblichen Verdächtigen in Flensburg schon erwartungsfroh die Hände. Und alle Beteiligten wollten natürlich, dass jetzt alles ganz, ganz schnell geht und drückten ab Mai 2017 mächtig auf die Tube. Wer sich dieser Überrumpelungstatktik in der Kommunalpolitik und anderswo widersetzte, galt trotz guter Argumente unversehens als ewiggestriger Nörgler und Modernisierungsverweigerer.

Protestaktion am 18.11.2019 vor dem Flensburger Rathaus während der Runde Tisch tagt – Foto: Ursula Vonberg

Und die laute Kritik von Frauen an der Ankündigung der Malteser, dass es im gemeinsamen, neuen Zentralklinikum keine Schwangerschaftsabbrüche geben werde, erschien dann als eher vernachlässigbar, ohne dass sich tatsächlich bemüht wurde, eine zufriedenstellende Lösung oder Alternative für das Problem zu finden.

Angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Entwicklung dürfte allerdings die ursprünglich genannte Summe für den Klinikneubau bei weitem nicht mehr ausreichen und legt nun dem Ganzen erhebliche Fesseln an. Und dass mit dem pleiten DIAKO-Krankenhaus, dessen prekäre Situation schon längere Zeit bekannt und Thema der öffentlichen Berichterstattung war, kein Staat mehr zu machen ist, hat die Geschäftsleitung des Franziskus-Krankenhauses dazu bewogen, auf Abstand zu gehen.

Auf Abstand zu einer Fusion ging auch DIAKO-Chef Ingo Tüchsen, der auf einer DGB-Veranstaltung vor wenigen Tagen kleinlaut zugeben musste, dass die hochfliegenden Pläne wohl erst mal auf Eis gelegt werden müssen. Bis klar ist, wie es mit dem insolventen Krankenhaus überhaupt weitergeht, das gezwungen ist, mehr als 15 Mio. Euro jährlich im Betrieb einzusparen. Von einer zeitnahen Fusion spricht nun auch keiner mehr. Vielleicht 2030, vielleicht auch später oder vielleicht auch gar nicht. Ganz zu schweigen von einem Termin für den Baubeginn des neuen Krankenhauses.

Währenddessen hat die Politik alles dafür getan, um mit den Stimmen der Grünen am Peelwatt eine wertvolle Grünfläche mit Bachlauf zu vernichten und die dort jahrzehntelang beheimateten Kleingärtner zu verjagen, ohne wirklich Ersatz zu schaffen. Völlig unnötig, wie sich jetzt herausstellt. Auch der Ratsbeschluss über den überaus preiswerten Verkauf der Fläche am Peelwatt an die neue Krankenhausbetreibergesellschaft, dem sich nur ganz wenige Fraktionen widersetzten, erscheint ebenfalls überflüssig und unsinnig. Und gleichzeitig wurde im Rahmen des Planungsverfahrens bereits jetzt schon viel städtisches Geld buchstäblich in den Sand gesetzt. Das erinnert an andere Projekte in Flensburg, aus denen nach großspurigen Ankündigungen nichts wurde, aber vorab von der Politik und Verwaltung im vorauseilenden Gehorsam unumkehrbar vollendete Tatsachen geschaffen wurden.

Während die Euphorie nun einem ausgewachsenen Kater weicht, bangen mehr als 110 Mitarbeitende um ihre Jobs im DIAKO-Krankenhaus und darüber hinaus. Es ist schon bemerkenswert, wie eine gar nicht mal so klug inszenierte öffentliche Kampagne zu solchen Ergebnissen führt. Die Frage ist, was haben nicht nur die beteiligten EntscheiderInnen möglicherweise zu sich genommen, dass ihr Blick auf die Realität so getrübt war? Oder ging es in dieser Inszenierung vor allem um handfeste wirtschaftliche Privat-Interessen, bei der die verantwortlichen Akteure und der Kandidat alles dafür taten, ihre Karten nicht auf den Tisch legen zu müssen? Und sind die Leute, die möglicherweise daran mitgewirkt oder das unterstützt haben, bei der kommenden Kommunalwahl überhaupt wählbar?

Zur Geschichte um den angedachten Klinik-Neubau der untenstehende Beitrag des Stadtblog Flensburg vom 12. Mai 2017 mit weiteren Links zu aufschlussreichen Beiträgen und Artikeln. Insbesondere im Mai 2017 machten die Krankenhauslobbyisten nach der für die CDU gewonnenen Landtagswahl vom 7. Mai 2017 richtig Druck, dabei hatte Ministerpräsident Albig im April 2017 den Förderbescheid für das DIAKO-Krankenhaus mit einer klaren und verbindlichen Vorgabe überreicht. Aber am 7. Mai 2017 wurden durch das Ergebnis der Landtagswahl die Karten neu gemischt. Neuer Ministerpräsident einer schwarz-gelb-grünen Landesregierung wurde Daniel Günther und Gesundheitsminister, Heiner Garg von der FDP.

„Krankenhaus-Dialog“ am 9. Mai 2017 in der Bürgerhalle des Flensburger Rathauses. Unter Leitung von Carsten Kock diskutierten Flensburgs Oberbürgermeisterin Simone Lange, die Vorstandsmitglieder des Diako- und des Franziskus-Krankenhauses, Martin Wilde und Klaus Deitmaring sowie Susanne Seemann, als Vertreterin des Gesundheitsministeriums in Kiel, aber auch ehemalige leitende Mitarbeiter des Diako-Krankenhauses und Kommunalpolitiker  über die aktuelle Situation der beiden Krankenhäuser.

Krankenhausneubau in Flensburg – Gesundheitsexperten und Politiker drücken auf´s Tempo

Herr Rüstemeier, achten Sie die Persönlichkeitsrechte!

Der Umgang des Flensburger CDU-Fraktionsvorsitzenden Arne Rüstemeier mit politischen Gegnern wirft kein gutes Licht auf ihn.

AKOPOL-Aktivist Jörg Pepmeyer schreibt dazu in eigener Sache:

Sehr geehrter Herr Rüstemeier,

in mehreren öffentlichen Kommentaren und Posts der sozialen Netzwerke, wie auch jüngst in einem Kommentar von Ihnen auf shz.de erwecken Sie den Eindruck, dass ich Kandidat bzw. Mitglied der Partei DIE LINKE sei. Dazu möchte ich feststellen, ich bin weder Kandidat der Partei DIE LINKE noch Mitglied der Partei DIE LINKE. Mir zu unterstellen, dass ich eine Parteikarriere in der Partei DIE LINKE anstrebe, wie von Ihnen im untenstehenden Kommentar auf shz.de behauptet, entspricht daher nicht den Tatsachen. Ich bitte Sie daher solcherart wahrheitswidrige Behauptungen, Unterstellungen und Vermutungen in der Öffentlichkeit zu unterlassen. Im Wiederholungsfall werde ich entsprechende rechtliche Schritte einleiten.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Pepmeyer

Rüstemeier-Zitat: „Dass Sie, Herr Pepmeyer, es mit dem Rechtsstaat nicht so haben, hatten Sie durch Ihre lautstarke Parteinahme für die Besetzer fremden Eigentums ja schon deutlich gemacht. Jetzt aber so zu tun, als gäbe es irgendeine Art greifbaren Erfolgs, scheint Ihrer neuen Parteikarriere – diesmal bei den Linken – dienen zu sollen.“ – Quelle: https://www.shz.de/26554737 ©2019

Untenstehend die ziemlich respektlose und verächtliche Antwort von Arne Rüstemeier, die Jörg Pepmeyer am 4.12. über den Facebook-Messenger bekam:

Streit um Informations- und Bürgerrechte in Flensburg: Der Stadtpräsident als Zensor der Einwohnerfragestunde?

Kritische Fragen zu neuer Geschäftsordnung der Ratsversammlung und zur Verschärfung der Regelungen für die Einwohnerfragestunde am 5.12. nicht zugelassen

Politische Aktivisten fordern Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit an der Debatte und wollen am 3.12. auf der HA-Sitzung die Beratungen verfolgen

Ein Beitrag von Jörg Pepmeyer

Im Streit um die neue Geschäftsordnung der Flensburger Ratsversammlung und die beabsichtigte und von Kritikern als undemokratisch bezeichnete Verschärfung der Regelungen für die Einwohnerfragestunde hat sich nun Stadtpräsident Hannes Fuhrig eingeschaltet.

Für die nächste Einwohnerfragestunde bei der Ratsversammlung am 5.12. hatten mehrere Flensburger Einwohner*innen kritische Fragen an die Politik und Verwaltung zum Thema „Änderung der Geschäftsordnung“ beim Stadtpräsidenten eingereicht. Entsprechend der Vorgaben der schleswig-holsteinischen Gemeindeeordnung, in der es unter § 16 c heißt:
„(1) Die Gemeindevertretung muss bei öffentlichen Sitzungen Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit einräumen, Fragen zu Beratungsgegenständen oder anderen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Die Gemeindevertretung kann Betroffenen die Rechte nach Satz 1 einräumen. Die Einwohnerfragestunde ist Bestandteil der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung. (…)“

Kommende Einwohnerfragestunde am 5.12.: Schreiben des Stadtpräsidenten vom 29.11. an die Fragesteller*innen

Doch nun bekamen die Fragesteller*innen ein wortgleiches Schreiben des Stadtpräsidenten, in dem ihnen mitgeteilt wird, dass „eine Behandlung Ihrer Fragen mit Bezug auf die Änderung der Geschäftsordnung in der kommenden Ratsversammlung nicht sinnvoll erscheint.“ Anders ausgedrückt, die vorliegenden Fragen werden auf der Einwohnerfragestunde am 5.12. nicht zugelassen und ebensowenig beantwortet werden.

Siglinde Cüppers, eine der Betroffenen, empfindet das Vorgehen des Stadtpräsidenten gegen sie und zahlreiche Mitstreiter*innen als unglaublichen Affront. „Das wäre ein klarer Verstoß gegen die Gemeindeordnung und die dort festgelegten Rechte der Bürger*innen“. Sie droht sogar verwaltungsgerichtlich dagegen vorzugehen. Auch die geplante Verschärfung der Regelungen für die Einwohnerfragestunde hält sie für rechtlich zweifelhaft, weil damit der Wesensgehalt des § 16 der  Gemeindeordnung in Frage gestellt werde. Sie bestehe weiterhin darauf, dass ihre Fragen und Anregungen bei der kommenden Einwohnerfragestunde behandelt werden.

Zwar schreibt Stadtpräsident Hannes Fuhrig, dass die ursprünglich angedachte Entscheidung über die neue Geschäftsordnung vertagt sei und eine Beschlussfassung auf der Ratsversammlung am 5.12. nicht mehr vorgesehen ist, dennoch heißt das nicht, dass darüber nicht weiter beraten werden soll. Der vorliegende Entwurf der neuen GO sei eine Grundlage für die weitere Diskussion in den politischen Gremien. Siglinde Cüppers hält die Ausführungen von Herrn Fuhrig für wenig glaubwürdig: „Wenn wir nicht Rabbatz gemacht hätten, hätten die doch die neue Geschäftsordnung und die Einschränkungen für die Einwohnerfragestunde auf der kommenden Ratsversammlung mal eben kurz beschlossen.“ Sie und andere politische Aktivist*innen wollen daher, dass die weiteren Beratungen nicht hinter den verschlossenen Türen des Rathauses stattfinden, sondern öffentlich und mit allen daran interessierten Bürger*innen. Schließlich ginge es es um fundamentale Informations- und Bürgerrechte.

LINKE-Ratsfrau Gabi Ritter hält den jetzigen GO-Entwurf und den Ablauf des Diskussions- und Entscheidungsprozesses für völlig misslungen. Ebensowenig nachvollziehbar sei die Begründung im Schreiben des Stadtpräsidenten, die vorliegenden Fragen und Anregungen auf der nächsten Einwohnerfragestunde nicht zu behandeln. Auch sie unterstützt die Forderung von Siglinde Cüppers die Debatte über die neue GO und Regelungen für die Einwohnerstunde mit allen daran Interessierten öffentlich zu führen.

Die Fragesteller*innen wollen nun auf der öffentlichen Hauptausschuss-Sitzung am Dienstag, den 3.12. um 16.00 Uhr im Europa-Raum (E 67) des Rathauses die weiteren politischen Beratungen verfolgen. Auf der Sitzung geht es noch mal unter TOP 5 um die umstrittene neue Geschäftsordnung der Ratsversammlung. Deshalb sollten alle interessierten Bürger*innen unbedingt die Chance nutzen, sich ein Bild von den Positionen der Fraktionen zu diesem Thema zu machen.

Zur Vorgeschichte und zum bisherigen Sachstand:

Am 3.9. wurde im Hauptausschuss unter TOP 5.: „Aktualisierung der Geschäftsordnung der Ratsversammlung“ auf Antrag des CDU-Fraktionsvorsitzenden Arne Rüstemeier die Vorlage HA-43/2019 beschlossen. Dort heißt es: „Die Verwaltung wird beauftragt, der Ratsversammlung eine Neufassung der Geschäftsordnung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen und darin die Punkte Einwohnerfragestunde, Ordnung in Sitzungen und Redeordnung besonders zu berücksichtigen.“ In der Begründung der CDU-Vorlage geht es vor allem darum, die Regelungen für die Einwohnerfragestunde zu verschärfen und die Redezeiten der Fraktionen zu begrenzen. Angenommen wurde die Vorlage bei 10 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen. Und zwar mit den Stimmen der CDU, SPD, Grünen, SSW und FDP-Vertreter im Hauptausschuss.

Entsprechend dieses Auftrags wurde von der Stabsstelle Recht im Rathaus unter Leitung von Ellen Eichmeier ein Entwurf mit den von der CDU geforderten Änderungen erarbeitet. Dieser Entwurf wurde mit Stand 1.11. ebenso wie die dazugehörigen Beschlussvorlagen in das Ratsinformationssystem eingestellt.

In der Hauptausschuss-Sitzung am 5.11. wurde dann die von der Verwaltung bzw. Stabsstelle Recht vorgestellte Beschlussvorlage RV-137/2019  beraten, darin heißt es: Antrag: Die Ratsversammlung beschließt die in der Anlage beigefügte Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung vom 17.12.1993 wird außer Kraft gesetzt.“ Lediglich Ratsherr Marc Paysen von der Fraktion Flensburg Wählen! machte in dieser Sitzung seine grundsätzliche Kritik an dem Entwurf und an dem Vorgehen deutlich. Und besonders aufschlussreich: LINKE-Ratsherr Frank Hamann hielt es nicht für notwendig, sich ebenfalls deutlich und kritisch gegen den Entwurf zu positionieren und Marc Paysen in seinem Anliegen zu unterstützen. Mehrheitlich wurde dann vereinbart, mit der RV-137/2019  am 5.12. über die neue Geschäftsordnung und die Verschärfungen der Regelungen für die Einwohnerfragestunde in der Ratsversammlung zu beschließen.

Nach Bekanntwerden dieser Pläne regte sich, wie oben bereits geschrieben,  in der Flensburger Öffentlichkeit und vor allem bei politischen Aktivisten massiver Widerstand. Nun soll am 5.12. auf der Ratsversammlung die neue Geschäftsordnung noch nicht beschlossen werden und steht der enstprechende TOP auch nicht mehr auf der Tagesordnung für die Sitzung. Allerdings steht auf der Hauptausschuss-Sitzung am 3.12. noch mal in zweiter Lesung die Befassung mit der Ratsvorlage 137/2019 (Geschäftsordnung der Ratsversammlung) auf der Tagesordnung.

(Mehr zur strittigen Neufassung der Geschäftsordnung auch im AKOPOL-Beitrag vom 27.11.2019:
Keine Einschränkung der Bürgerrechte in Flensburg! – Keine Verschärfung der Regelungen für die Einwohnerfragestunde! unter https://akopol.wordpress.com/2019/11/27/keine-einschraenkung-der-buergerrechte-in-flensburg-keine-verschaerfung-der-regelungen-fuer-die-einwohnerfragestunde/ )

Hier kann man die beabsichtigten Änderungen vergleichen:

Quelle:

(1) Geschäftsordnung der Ratsversammlung alt (Einwohnerfragestunde §11):
https://www.flensburg.de/PDF/Gesch%C3%A4ftsordnung_der_Stadt_Flensburg_f%C3%BCr_die_Ratsversammlung_und_ihre_Aussch%C3%BCsse_i_d_F_der_7_%C3%84nderung_vom_10_09_2015_.PDF?ObjSvrID=2306&ObjID=1219&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1477570937

(2) GO-Entwurf neu (Einwohnerfragestunde §8):
https://ratsinfo.flensburg.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZeBdNyWEd7hmsdLIKmQAZln6UA_VYdSaeDMaAIteo6F9/GeschaeftsordnungNeu.pdf

Dazu die Ausführungen in der

Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung – GO -)

§ 16 a
Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner

(1) Die Gemeinde muss die Einwohnerinnen und Einwohner über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft unterrichten und fördert das Interesse an der Selbstverwaltung.

(2) Bei wichtigen Planungen und Vorhaben, die von der Gemeinde durchgeführt werden, sollen die Einwohnerinnen und Einwohner möglichst frühzeitig über die Grundlagen, Ziele und Auswirkungen unterrichtet werden. Sofern dafür ein besonderes Bedürfnis besteht, soll den Einwohnerinnen und Einwohnern allgemein Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden. Vorschriften über eine förmliche Beteiligung oder Anhörung bleiben unberührt.

(3) Die Unterrichtung kann in den Fällen, in denen die Gemeindevertretung oder ein Ausschuss entschieden hat, durch die Person erfolgen, die jeweils den Vorsitz hat. In allen anderen Fällen unterrichtet die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister.

(4) Die Rechte der Einwohnerinnen und Einwohner nach dem Gesetz über den Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung für das Land Schleswig-Holstein (Informationszugangsgesetz – IZG-SH) bleiben unberührt.

unter: http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=GemO+SH+%C2%A7+16a&psml=bsshoprod.psml&max=true

§ 16 c
Einwohnerfragestunde, Anhörung und Einwohnerbefragung

(1) Die Gemeindevertretung muss bei öffentlichen Sitzungen Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit einräumen, Fragen zu Beratungsgegenständen oder anderen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Die Gemeindevertretung kann Betroffenen die Rechte nach Satz 1 einräumen. Die Einwohnerfragestunde ist Bestandteil der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung. Die Ausschüsse können in ihren Sitzungen ebenfalls eine Einwohnerfragestunde durchführen.

(2) Die Gemeindevertretung kann beschließen, Sachkundige sowie Einwohnerinnen und Einwohner, die von dem Gegenstand der Beratung betroffen sind, anzuhören. An der Beratung und Beschlussfassung in nichtöffentlicher Sitzung dürfen sie nicht teilnehmen.

(3) In Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft kann eine konsultative Befragung der Einwohnerinnen und Einwohner durchgeführt werden. In Angelegenheiten eines Ortsteiles nach § 47 a , für welche der Ortsbeirat zuständig ist, kann eine auf das Gebiet des Ortsteils beschränkte konsultative Befragung der Einwohnerinnen und Einwohner durchgeführt werden. Soweit anwendbar, gilt für die Durchführung § 16 g Abs. 1 bis 7 entsprechend mit der Maßgabe, dass an der Einwohnerbefragung in Ortsteilen nur die im Ortsteil wohnenden Einwohnerinnen und Einwohner teilnahmeberechtigt sind und der Ortsbeirat an die Stelle der Gemeindevertretung tritt. Ortsbeirat und Gemeindevertretung sind bei ihren Entscheidungen über den Gegenstand der Befragung an deren Ergebnis nicht gebunden, haben dieses jedoch angemessen zu berücksichtigen.

(4) Das Nähere regelt die Geschäftsordnung.

unter: http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=GemO+SH+%C2%A7+16c&psml=bsshoprod.psml&max=true

 

Torpedieren die Grünen das Volksbegehren zum Schutz des Wassers in Schleswig-Holstein?

Die Verantwortlichen der Initiative für das Volksbegehren bitten in einem Offenen Brief die Grüne Landtagsfraktion nachdrücklich, „die Verbreitung alternativer Fakten zum Volksbegehren zu beenden und den Schutz des Wassers und den Einsatz für mehr Transparenz nicht weiter zu bekämpfen.“

Offener Brief an die Landtagsfraktion SH von Bündnis90/Die Grünen

Unterzeichnende Vertrauenspersonen des Volksbegehrens zum Schutz des Wassers
Am Holm 17
24326 Nehmten

Nehmten, den 26.08.2019

Sehr geehrte Damen und Herren der Landtagsfraktion SH von Bündis 90/Die Grünen,

uns wurde der Sprechzettel Ihrer Fraktion zum Volksbegehren zum Schutz des Wassers zugeleitet, verbunden mit der Bitte eines Empfängers um eine detaillierte Antwort. Da dieser Sprechzettel offensichtlich schon weite Kreise gezogen hat, antworten wir in einem offenen Brief.

Die kursiv gestellten Passagen stellen die Behauptungen der Landtagsfraktion dar (kleinere Schreibfehler wurden der besseren Lesbarkeit wegen korrigiert). Unsere Erwiderung folgt jeweils in normaler Schrift.

Bereits am 24.02.2017, also noch vor dem Start der Volksinitiative, nutzte der damalige Minister Dr. Robert Habeck Amt und Rederecht im Landtag, um die Initiatoren der Volksinitiative in einer öffentlichen Versammlung zu verleumden, indem er uns unterstellte, vorsätzlich gegen die Verfassung zu verstoßen (Beweis: Aufnahme der Landtagssitzung vom 24.02.2017 ab ca. 1:52). Dabei wusste er, dass wir die Rechtsauffassung der Landesregierung nicht teilten und bis heute nicht teilen. Ihm musste bekannt sein, dass fünf der sechs Punkte der Volksinitiative zulässig sind und das Frackingverbot im Landeswasserrecht umstritten ist. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hatte in einem Gutachten dargelegt, dass diese Rechtsfrage offen ist. Derzeit wird die Zulässigkeit eines Frackingverbots im Landeswasserrecht vor dem Landesverfassungsgericht in Schleswig verhandelt. Die mündliche Verhandlung ist für den 01.10.2019 um 10 Uhr angesetzt.

Wir haben diesen Angriff damals nicht öffentlich kommentiert, da wir uns nicht auf ein so tiefes Niveau begeben wollten.

In der Kurzfassung eines Schreibens von Nina Schneider vom 27.06.2019 werden nachweislich unwahre Behauptungen aufgestellt:

1. Von den 4 Anliegen der Volksinitiative (VI) soll nun 1 Punkt mit einem Volksbegehren durchgesetzt werden. Dieser betrifft die Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, wenn es um relevante Informationen z.B. in Bezug auf Fracking geht. Im April 2019 gab es dazu einen mit der Initiative geeinten Kompromiss wegen erheblicher rechtlicher Bedenken an der ursprünglichen Formulierung der VI. Die Koalition hat diesen Kompromiss aufgrund rechtlicher Hinweise aus der Anhörung von Sachverständigen in zwei kleinen Punkten verändert. Diese Änderungen sind in einem Punkt lediglich klarstellend und stärken außerdem den Rechtsschutz der Betroffenen. Diese minimale Änderung des Kompromisses will die Volksinitiative trotz der Hinweise aus der Anhörung nicht mitgehen. Die VI muss nun ihre ursprüngliche Formulierung verwenden, gegen die erhebliche rechtliche Bedenken bestehen. Aus diesem Grund und weil wir die Forderung inhaltlich weitestgehend umgesetzt haben, sollten wir die Volksinitiative nicht unterstützen.

Tatsache ist, dass nicht 4, sondern 6 Anliegen mit der Volksinitiative verfolgt werden.

Wie der auch den Grünen bekannten Bekanntmachung der Landesregierung vom 02. Juli 2019 zum Start des Volksbegehrens zum Schutz des Wassers zu entnehmen ist, hat der Landtag fünf Punkte des Volksbegehrens für zulässig erklärt, einschließlich des Punktes zur Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Auch das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Landtages hatte diesen Punkt als zulässig erachtet. Die Behauptung erheblicher rechtlicher Bedenken, ohne die Stellungnahmen und ihre jeweiligen Verfasser vollständig mitzuteilen, ist daher unzutreffend. Vielmehr gibt es von Seiten der Koalition massiven Widerstand dagegen, dass auskunftspflichtige Stellen von sich aus im überwiegenden öffentlichen Interesse Geheimnisse offenbaren dürfen. Es ist auch unwahr, dass nur zwei kleine Punkte verändert worden seien und es sich dabei um minimale Änderungen handeln würde. Vielmehr ist der Zweck der Gesetzesänderung mit den Änderungen weitgehend aufgegeben worden.

2. Im Einzelnen:

1)

Was wollte die Volksinitiative ursprünglich? Die VI verfolgte insgesamt 3 Änderungen im Landeswassergesetz und 1 Änderung im Landesverwaltungsgesetz.

Tatsache ist, dass insgesamt 5 Änderungen im Landeswassergesetz und eine Ergänzung im Landesverwaltungsgesetz angestrebt werden.

3. a) Klarstellung, dass unter Grundwasser i.S.d. Landeswassergesetzes auch das sog. „tiefe Grundwasser“ (z.B. Sole) gemeint ist. Diesbezüglich besteht nach Auffassung des wissenschaftlichen Dienst des Landtags keine Gesetzgebungsbefugnis des Landes, weil diese grundsätzliche Begriffsbestimmung dem Bundeswassergesetz vorbehalten ist. Der Landtag hat die Volksinitiative daher in diesem Punkt als unzulässig abgelehnt. Dagegen hat die VI das Landesverfassungsgericht zur Klärung angerufen.

Diese Darstellung ist falsch. Diese Gesetzesergänzung ist als zulässig anerkannt worden und Teil des vom Landtag genehmigten Volksbegehrens. Sie ist Bestandteil eines auch von Bündnis90/Die Grünen getragenen Antrags auf Änderung des Landeswassergesetzes (Umdruck 19/2253). Eine Anrufung des Landesverfassungsgerichts wegen diese Punktes hat nicht stattgefunden. Wir haben das Landesverfassungsgerichts wegen des von uns geforderten Frackingverbots im Landeswasserrecht angerufen. Die Landtagsverwaltung hat bisher weder Kosten noch Mühen gescheut, um ein Frackingverbot im Landeswasserrecht zu verhindern.

4. b) 2 weitere von der VI gewünschte Änderungen im Landeswassergesetz (Haftung für Eingriffe ins Grundwasser und Meldepflicht bei unvorhergesehener Erschließung von Grundwasser) sind in der laufenden Novellierung des Landeswassergesetzes aufgenommen worden, also VI diesbezüglich erfolgreich. Der Gesetzentwurf befindet sich aktuell in der Anhörung. Es ist nicht zu erwarten, dass diesbezüglich Änderungsbedarf entsteht.

Es ist richtig, dass vier Punkte aus der Volksinitiative auf der Tagesordnung des Landtags stehen (Umdruck 19/2253). Allerdings standen diese Punkte Anfang des Jahres bei Behandlung der Volksinitiative schon einmal auf der Tagesordnung des Landtages und wurden dann ohne Begründung einfach wieder abgesetzt. Aufgrund des bisherigen Verhaltens der Regierungskoalition besteht kein Vertrauen unsererseits mehr auf die vollständige Umsetzung. Nur in dem Druck des Volksbegehrens sehen wir eine Absicherung dafür, dass es nicht wieder zu einer Absetzung dieser Punkte von der Tagesordnung kommt. Erfolgreich ist eine Volksinitiative erst, wenn das Gesetz beschlossen worden ist, nicht schon bei unverbindlichen und bereits in der Vergangenheit mehrfach gebrochenen Versprechungen und Anträgen.

5. c) Über das Thema Wasser hinaus, forderte die VI, dass in Fällen eines überwiegenden öffentlichen Interesses, Behörden Informationen auch dann veröffentlich können, wenn Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse tangiert wären. § 88 a LVwG SH – Geheimhaltung Die Beteiligten haben Anspruch darauf, daß ihre Geheimnisse, insbesondere die zum persönlichen Lebensbereich gehörenden Geheimnisse sowie die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, von der Behörde nicht unbefugt offenbart werden. „Das gilt nicht, wenn das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt.“ (Ergänzung der VI unterstrichen)

2) Was hat die Koalition nun beschlossen?

1. a) Im Gemeinsamen Arbeitskreis wurde gemeinsam mit der Volksinitiative der ursprüngliche Vorschlag der VI wegen rechtlicher Bedenken des MILI modifiziert. Der geeinte Vorschlag wurde zur Anhörung in den Innenausschuss eingereicht. Dieser lautete sodann: 12 Absatz 5 IZG SH:

„(5) Unbeschadet anderer Vorschriften können informationspflichtige Stellen nach § 2 Absatz 3 Nummer 1 dieses Gesetzes Geheimnisse Verfahrensbeteiligter (§ 88a des Landesverwaltungsgesetzes) offenbaren, soweit dies nach den Umständen zur Wahrung überwiegender öffentlicher Interessen oder zum Schutz höher zu bewertender Rechtsgüter der Allgemeinheit erforderlich ist.“

b)

In der schriftlichen Anhörung gab es relevante Hinweise darauf, die beabsichtigte Gesetzesformulierung dahingehend zu ergänzen, dass Umweltinformationen nach Abs. 1 und 4 des § 12 IZG handelt und dass in der Regel vor einer Offenbarung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen eine Anhörung der Betroffenen durchzuführen ist. Der Gesetzentwurf wurde daher vor allem auf Wunsch der FDP ergänzt. Die Volksinitiative konnte sich den Anregungen der Anzuhörenden nicht öffnen und beharrte auf dem ursprünglich gefundenen Kompromiss.

c)

Grüne Position: Wir hätten eine Beibehaltung der mit der Volksinitiative geeinten Textfassung präferiert. Aus Sicht der Anzuhörenden war eindeutig, dass aus der Systematik des IZG und des weiteren Absätze von § 12 bereits ohne ausdrückliche Nennung mit dem Gesetzentwurf nur Umweltinformationen gemeint sein können. Das Anliegen der FDP sollte daher im Wesentlichen zur Klarstellung dienen, dem haben wir uns letztlich angeschlossen. Die Volksinitiative sieht in der Beschränkung auf Umweltinformationen eine Beschränkung des Anwendungsbereichs. Auch die grundsätzliche Anhörungsverpflichtung der Behörden gegenüber Betroffenen ergibt sich bereits aus dem Gesetzen ((IZG, LVwG) und letztlich aus dem im Grundgesetz garantierten Recht auf Rechtsschutz und ein faires Verfahren. Insbesondere hatten wir das Anhörungsrecht so gestaltet, dass es in eiligen Fällen zu Gunsten des Schutzes der Öffentlichkeit auch entfallen kann. Deswegen war auch diese Ergänzung letztlich für die Intention der VI völlig unschädlich. Das jetzt von der VI eingeleitete Volksbegehren (mindestens 80.000 Unterschriften erforderlich) muss sich auf den ursprünglichen Text der Volksinitiative beziehen. Zu diesem bestehen erhebliche rechtliche Bedenken. Insoweit sollte das Volksbegehren also vom Landesverband nicht weiter unterstützt werden. Den mit der Initiative getroffenen Kompromiss haben wir aus unserer Sicht umgesetzt und hinsichtlich der Anhörungsrechte rechtsstaatlich ergänzt.

Die Behauptung, bei der von uns geforderten Ergänzung des Landesverwaltungsgesetzes respektive dem dazu vereinbarten Kompromiss ginge es nur um Umweltinformationen, ist unwahr. Das Gegenteil ist den Grünen auch wiederholt und nachdrücklich von den Vertrauenspersonen des Volksbegehrens mitgeteilt worden. Ziel der Regierungskoalition bei der kurzfristigen Änderung des vereinbarten Kompromisses sollte daher keinesfalls im Wesentlichen eine „Klarstellung“ sein, sondern zentrale Folgen der Gesetzesergänzung wurden aushebelt. Die Änderungen waren weder mit den Initiatoren der Volksinitiative abgesprochen worden, noch den anderen Landtagsfraktionen ausreichend frühzeitig zur Kenntnis gebracht worden. Das undemokratische und unredliche Vorgehen der Regierungskoalition war ein wesentlicher Grund dafür, dass sich SPD und SSW dem Volksbegehren angeschlossen haben.

Die Vertrauenspersonen fordern deshalb die Landtagsfraktion Bündnis90/Die Grünen auf, weitere unwahre Tatsachenbehauptungen zu unterlassen.

Insbesondere sind folgende oder vergleichbare Aussagen, die hier zusammenfassend bzw. exemplarisch dargestellt wurden, gegenüber allen bisherigen Empfängern dieser Behauptungen deutlich als unwahr klarzustellen:

  1. Die Initiatoren des Volksbegehrens hätten mit der Volksinitiative vorsätzlich gegen die Verfassung verstoßen.
  2. Die von der Regierungskoalition vorgenommenen Änderungen des Kompromisses zum Informationsgesetz seien in einem Punkt lediglich klarstellend und stärkten außerdem den Rechtsschutz der Betroffenen. Diese seien minimale Änderung des Kompromisses, die den Zielen der Volksinitiative nicht entgegenstehen.
  3. Unter Grundwasser i.S.d. Landeswassergesetzes sei auch das sog. „tiefe Grundwasser“ (z.B. Sole) gemeint ist. Diesbezüglich besteht nach Auffassung des wissenschaftlichen Dienst des Landtags keine Gesetzgebungsbefugnis des Landes, weil diese grundsätzliche Begriffsbestimmung dem Bundeswassergesetz vorbehalten sei. Der Landtag habe die Volksinitiative daher in diesem Punkt als unzulässig abgelehnt. Dagegen habe die VI das Landesverfassungsgericht zur Klärung angerufen.
  4. Die VI verfolgte insgesamt 3 Änderungen im Landeswassergesetz und 1 Änderung im Landesverwaltungsgesetz.

Wir bitten die Landtagsfraktion nachdrücklich, die Verbreitung alternativer Fakten zum Volksbegehren zu beenden und den Schutz des Wassers und den Einsatz für mehr Transparenz nicht weiter zu bekämpfen.

 

Die Vertrauenspersonen:                       Die Vertreter der Vertrauenspersonen:

Dr. Reinhard Knof

Dr. Patrick Breyer                                  Frank Tietgen

Klaus Schöllhorn

Anhänge: 

2019_Bekanntmachung Ges-entwurf u Begr des Volksbegehrens

umdruck-19-02253

umdruck-19-02253-1

WD 3-049-17

Mehr zum Volksbegehren:

Unterstütze das Volksbegehren zum Schutz des Wassers in Schleswig-Holstein! – Auch im Bürgerbüro im Flensburger Rathaus kann bis zum 2. März 2020 mit der Abgabe der Unterschrift das Volksbegehren unterstützt werden.
unter https://akopol.wordpress.com/2019/09/02/unterstuetze-das-volksbegehren-zum-schutz-des-wassers-in-schleswig-holstein/

Süddeutsche Zeitung vom 2.9.2019: Volksinitiative zum Schutz des Wassers im Clinch mit Grünen unter: https://www.sueddeutsche.de/wissen/umwelt-kiel-volksinitiative-zum-schutz-des-wassers-im-clinch-mit-gruenen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-190902-99-713288

Weitere Infos: http://www.vi-wasser.de/ und der Infoflyer: http://www.vi-wasser.de/files/Folder_VI-Wasser_web.pdf

Auf Facebook: https://www.facebook.com/VolksbegehrenWasser/

 

Hotelprojekt am Flensburger Bahnhof: Öffentliche Stellungnahme von Greenpeace zur neuerlichen Beschlussvorlage von CDU und FDP

Deutliche Kritik an der Begründung der Beschlussvorlage

Zum angedachten Hotel- und Parkhaus-Neubau am Flensburger Bahnhof gibt es eine neue Beschlussvorlage der CDU- und FDP-Fraktion, über die sie am 18.6. im Planungsausschuss und am 27.6. in der Ratsversammlung abstimmen lassen wollen, obwohl das Projekt bereits am 7. Mai im Ausschuss keine Mehrheit fand. Zum Vorgehen von CDU und FDP und zu ihrer Beschlussvorlage hat die Flensburger Greenpeace-Gruppe eine außerordentlich kritische und umfangreiche Stellungnahme an den CDU-Fraktionsvorsitzenden Arne Rüstemeier und den CDU-Kreisverband veröffentlicht, die wir untenstehend dokumentieren. (Gibt es als PDF-Datei auch hier: https://akopol.files.wordpress.com/2019/06/oc2a8ffentliche-stellungnahme-an-cdu-fraktion-13.6.19.pdf). Zum Streit um das Hotelprojekt, den bedrohten Wald an der Bahnhostraße und die neue Beschlussvorlage ebenso der AKOPOL-Beitrag vom 8.6.2019: Hotelprojekt am Flensburger Bahnhof: CDU und FDP wollen Entscheidung in der Ratsversammlung erzwingen –
Mit „alternativen Fakten“ Stimmung für private Investoren machen?

unter: https://akopol.wordpress.com/2019/06/08/hotelprojekt-am-flensburger-bahnhof-cdu-und-fdp-wollen-entscheidung-in-der-ratsversammlung-erzwingen/

Hier geht es zur Beschlussvorlage_der_CDU- und FDP-Ratsfraktionen_RV-87-2019

Zum neuerlichen Versuch der CDU und FDP das Hotelprojekt doch noch durchzubekommen, auch der Leserbrief von Claus Kühne vom 12.6. als Antwort auf einen Beitrag des Flensburger Tageblatt vom 11.6. :

Mehr zum Thema hier:

AKOPOL-Beitrag vom 10.05.2019: Flensburger Bahnhofsquartier im Fadenkreuz der Bau- und Immobilienwirtschaft – Neues Projekt an der Bahnhofstraße?
unter: https://akopol.wordpress.com/2019/05/10/flensburger-bahnhofsquartier-im-fadenkreuz-der-bau-und-immobilienwirtschaft/

AKOPOL-Beitrag vom 7.5.2019: Keine Mehrheit im Flensburger Planungsausschuss für Hotel- und Parkhausprojekt am Bahnhof
unter: https://akopol.wordpress.com/2019/05/07/keine-mehrheit-im-flensburger-planungsausschuss-fuer-hotel-und-parkhausprojekt-am-bahnhof/

AKOPOL-Beitrag vom 6.5.2019 Drohende Rodung des Bahnhofswaldes: Leserbrief von Anwohner Claus Kühne
unter https://akopol.wordpress.com/2019/05/06/drohende-rodung-des-bahnhofswaldes-leserbrief-von-anwohner-claus-kuehne/

AKOPOL-Beitrag vom 3.5.2019: Stellungnahme des BUND zum Bauprojekt Hotel und Parkhaus an der Bahnhofstraße Hier finden sich auch andere Stellungnahmen und das von der Stadt Flensburg in Auftrag gegebene ökologische Gutachten
unter: https://akopol.wordpress.com/2019/05/03/stellungnahme-des-bund-zum-bauprojekt-hotel-und-parkhaus-an-der-bahnhofstrasse/

AKOPOL-Beitrag vom 21.04.2019, da finden sich detaillierte und umfangreiche Infos und auch der komplette Plan für den drohenden Waldfrevel:
Waldstück an der Schleswiger Straße: Unter Ausschluss der Öffentlichkeit vollendete Tatsachen schaffen?
unter: https://akopol.wordpress.com/2019/04/21/waldstueck-an-der-schleswiger-strasse-unter-ausschluss-der-oeffentlichkeit-vollendete-tatsachen-schaffen-profit-vor-naturschutz-und-anwohnerinteressen/

Siehe dazu ebenfalls den AKOPOL-Beitrag vom 03.11.2018:
Waldstück an der Schleswiger Straße – Profit vor Naturschutz und Anwohnerinteressen? BürgerInnen kämpfen gegen drohende Abholzung und Hotelneubau
unter: https://akopol.wordpress.com/2018/11/03/waldstueck-an-der-schleswiger-strasse-profit-vor-naturschutz-und-anwohnerinteressen/

Mehr zum Thema, dem neuen Hotelprojekt und den Gefahren für Wald und Hang auch in dem AKOPOL-Beitrag vom 06.07.2018:
Geplanter Hotelneubau an der Bahnhofstraße sorgt weiter für Ärger – Stellungnahme von Anwohner Dr. Thomas Gädeke
https://akopol.wordpress.com/2018/07/06/geplanter-hotelneubau-an-der-bahnhofstrasse-sorgt-weiter-fuer-aerger/

Ebenso auch der AKOPOL-Beitrag vom 05.07.2018:
Hotelneubau an der Bahnhofstraße: Naturschutz in Flensburg – Nur eine Farce?
Scharfe Kritik am Bauvorhaben – Stellungnahme von Anwohner Claus Kühne
https://akopol.wordpress.com/2018/07/05/hotelneubau-an-der-bahnhofstrasse-naturschutz-in-flensburg-nur-eine-farce/

Zum Thema drei Beiträge auf shz.de:

Zum Problem des Hangs und der dortigen Häuser ein Beitrag auf shz.de. Da gibt es auch eine entsprechende Planskizze, die das Problem verdeutlicht. Carlo Jolly am 1. Febrauer 2018 auf shz.de Hotel und Parkhaus am Flensburger Bahnhof : Ohne Brücke zur Schleswiger Straße Quelle: https://www.shz.de/18964206 ©2018

Carlo Jolly am 28. Dezember 2017 auf shz.de Hotel- und Parkhaus-Planung in Flensburg : Es rumort am Hang des Mühlenteichs
Nachbarn an der Schleswiger Straße sind besorgt, dass eine geplante Parkpalette die Statik des sensiblen Geländes verändern könnte – Quelle: https://www.shz.de/18671291 ©2018

Joachim Pohl am 25. Juni 2018 auf shz.de Hotels in Flensburg : Steigenberger an der Bahnhofstraße
Von den drei aktuellen konkreten Hotel-Planungen ist das an der Bahnhofstraße das jüngste. Ebenso wie das am Rathaus geplante wird es das Quartier, in dem es vorgesehen ist, städtebaulich prägen. Die beiden Flensburger Investoren Ralf Hansen und Jan Duschkewitz haben es für das derzeit unbebaute Areal zwischen der Bahnhofstraße und dem Hang hinauf zur Schleswiger Straße vorgesehen.
Quelle: https://www.shz.de/20242492 ©2018

Simone Lange zu links? – Flensburger CDU-Chef droht indirekt Oberbürgermeisterin mit Abwahl

„Vertrauen der CDU Flensburg zur Oberbürgermeisterin zerstört“

Der Entschluss von Flensburgs Oberbürgermeisterin Simone Lange sich der neuen linken Sammlungsbewegung „Aufstehen“ um Sahra Wagenknecht anzuschließen, sorgt in der Flensburger CDU für erheblichen Verdruss. Simone Lange, die noch als gemeinsame Kandidatin von SPD, Grünen und CDU die Oberbürgermeisterwahl 2016 in Flensburg im ersten Wahlgang mit 51,4 Prozent der Wählerstimmen gewann, sei so die Flensburger CDU in einer Pressemitteilung, als Oberbürgermeisterin nicht mehr tragbar. Eine Unterstützung der Oberbürgermeisterin durch die CDU werde es zukünftig nicht mehr geben. Der CDU-Kreisvorsitzende und Vorsitzende der CDU-Ratsfraktion, Arne Rüstemeier, droht sogar indirekt Simone Lange mit der Abwahl aus ihrem Amt. In der Pressemitteilung der CDU Flensburg vom 31.8.2018 heißt es dazu:

Die Ankündigung der Flensburger Oberbürgermeisterin Simone Lange, sich der sozialistischen Wagenknecht-Initiative „Aufstehen“ anschließen zu wollen, hat die Flensburger CDU veranlasst, sich von Frau Lange nun auch öffentlich zu distanzieren. Das Maß sei voll.

In einem Vorstandsbeschluss heißt es: „Schon das unverständliche Agieren der SPD nach der Kommunalwahl war als Aufkündigung der Zusammenarbeit zu verstehen. Frau Langes Kandidatur zum Bundesvorsitz war von keiner Absprache gedeckt. Ihr jetziges Engagement für eine Initiative, die links der SPD anzusiedeln ist, ist für Flensburg und die CDU eine Zumutung. Die Grundlage der Zusammenarbeit 2016 bildete eine weitgehend bürgerliche Haltung der Oberbürgermeisterin. Durch Langes Verhalten ist diese nicht mehr ersichtlich. Eine Unterstützung der Oberbürgermeisterin durch die CDU auf Grundlage alter Absprache wird es nicht mehr geben.“

Kreisvorsitzender Arne Rüstemeier geht noch einen Schritt weiter: „Wenn Frau Lange ihren bundespolitischen Ambitionen nachgehen möchte, steht die CDU mit Kandidaten bereit, die sich auf Flensburg und die Arbeit für Flensburg und seine Einwohner konzentrieren werden.“

Sowohl von der Bundesvorsitzkandidatur, als auch von ihrem neuerlichen Vorstoß Richtung Bund erfuhr die CDU erst auf Presseanfrage. „Das ist keine Vertrauensbasis,“ heißt es aus der CDU.“ „

Mehr auch in dem Beitrag von Henning Baethge und Carlo Jolly in der NOZ vom 31.08.2018: Wagenknecht-Initiative – Flensburgs OB Simone Lange tritt linker Sammlungsbewegung „Aufstehen“ bei unter: https://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/1511875/flensburgs-ob-simone-lange-tritt-linker-sammlungsbewegung-aufstehen-bei

Eine Abwahl der Oberbürgermeisterin wäre zwar mit einigen Hürden verbunden, ist aber nach der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein sehr wohl möglich:

Gemeindeordnung – GO in der Fassung vom 28. Februar 2003

§ 57 d

Abwahl

(1) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister kann vor Ablauf der Amtszeit von den Bürgerinnen und Bürgern abgewählt werden. Zur Einleitung des Abwahlverfahrens bedarf es

1.   eines Beschlusses der Gemeindevertretung mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder oder

2.   eines Antrags der Wahlberechtigten, der von mindestens 20 % der Wahlberechtigten unterzeichnet sein muss.

(2) Die Abwahl bedarf einer Mehrheit der gültigen Stimmen, die mindestens 20 % der Zahl der Wahlberechtigten betragen muss. Für die Durchführung des Abwahlverfahrens sind die Vorschriften über den Bürgerentscheid sinngemäß anzuwenden. Nach Einleitung eines Abwahlverfahrens kann die Gemeindevertretung beschließen, dass die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ihre oder seine Dienstgeschäfte bis zur Veröffentlichung des Abstimmungsergebnisses durch die Abstimmungsleiterin oder den Abstimmungsleiter nicht führen darf. Der Beschluss bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreterinnen und -vertreter.

(3) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister scheidet mit Ablauf des Tages, an dem der Abstimmungsausschuss die Abwahl feststellt, aus dem Amt und tritt in den einstweiligen Ruhestand.

(4) Wurde die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister nach § 57 Abs. 2 durch die Gemeindevertretung gewählt, kann eine Abwahl auch durch die Gemeindevertretung erfolgen.

http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=GemO+SH+%C2%A7+57d&psml=bsshoprod.psml&max=true

„Vor 50 Jahren: Prager Frühling“ – Vortrag und Diskussion mit Andreas Bachmann am 23.08.2018 im Gewerkschaftshaus Flensburg

Bewegung für einen „Sozialismus mit menschlichem Antlitz“

In der Nacht zum 21. August 1968 beendete der Einmarsch der Truppen des Warschauer Paktes die demokratische Reformbewegung in der Tschechoslowakei, vorausgegangen war der „Prager Frühling“ eine Bewegung für einen „Sozialismus mit menschlichem Antlitz“.
Der Prager Frühling war Teil einer Art „globalem 1968“, das die gesamte Welt umspannte. Von Tokio über Paris, Frankfurt, San Francisco und natürlich Prag gingen Menschen auf die Straße: gegen autoritäre Strukturen und für eine radikale Demokratisierung.

Welche Menschen und Ideen die Debatten des Prager Frühlings prägten, darüber wollen wir diskutieren mit

Andreas Bachmann, der für die Kurt und Herma Römer Stiftung
eine Tagung zum Prager Frühling gestaltet hat.

Wir freuen uns auf euer, auf lhr Kommen!

V.i.S.d.P.: Susanne Uhl, DGB Schleswig-Holstein Nordwest, Rote Straße 1, Flensburg. flensburg@dgb.de

Flensburger Streit um Ausschuss-Sitze: „Schlechte Verlierer beschädigen die kommunale Demokratie“

Durchsichtiges und undemokratisches Machtspiel von CDU, SSW und SPD

Ein Beitrag von Jörg Pepmeyer

Das Flensburger Kommunalwahlergebnis hat bei einigen Parteien offensichtlich für wenig Einsicht in die eigenen Fehler und kommunalpolitischen Versäumnisse gesorgt. Während die Grünen drei Sitze, DIE LINKE und die FDP jeweils einen Sitz in der Ratsversammlung durch den Wählerwillen dazu gewannen, mussten vor allem die SPD, die CDU, der SSW und die WiF enorm Federn lassen.  Das Wahlergebnis bedeutet für die CDU einen Verlust von zwei Ratssitzen und für die SPD von einem. Der SSW behielt trotz eines Stimmverlustes von 1,4% mit Ach und Krach seine bisherigen acht Sitze, während die WiF von den WählerInnen regelrecht abgestraft wurde und zwei Mandate verlor. Nun aber wollen vor allem die Wahlverlierer SPD, CDU und SSW ihr schlechtes Wahlergebnis mit einem unverschämten Coup drehen.

Mit einem Dringlichkeitsantrag, der mehrheitlich auf der Hauptausschuss-Sitzung am 22.5.2018 abgesegnet wurde, wird die Verwaltung beauftragt, eine Beschlussvorlage für die Ratsversammlung am 14.6.2018 zur Änderung der Hauptsatzung zu erarbeiten. Konkret geht es um die Vergrößerung der Ausschüsse von derzeit 11 bzw. 12 auf 15 Mitglieder. In den Ausschüssen erfolgt unter Beisein der interessierten Öffentlichkeit die eigentliche kommunalpolitische Debatte und Arbeit, werden weichenstellende Beschlüsse gefasst und Entscheidungen der Ratsversammlung vorbereitet.

Was wie eine Petitesse wirkt, entpuppt sich bei näherem Hinsehen allerdings als dreister Versuch das Kräfteverhältnis in den Ausschüssen zugunsten der Wahlverlierer zu drehen. Denn der damit verbundene neue Verteilungsmodus würde bedeuten, dass die vier jetzt gleichgroßen Fraktionen von CDU, SPD, SSW und Grünen mit jeweils 8 Ratsmandaten proportional erheblich mehr Ausschuss-Sitze bekommen würden, als die kleinen Fraktionen, wie FDP, Linke und die WiF. Das Verhältnis würde sich von 3:1 bei den bisherigen 11er Ausschüssen zukünftig auf 4:1 bei den 15er Ausschüssen verändern. Damit würde das Wahlergebnis aber gleichsam auf den Kopf gestellt und die kleinen Fraktionen enorm benachteiligt.

Die Grünen, die mit 18,8% und drei zusätzlichen Mandaten zu den Top-Gewinnern gehören, lehnten ebenso wie die kleinen Fraktionen den Antrag ab. Ob aus Dummheit oder Kalkül gab allerdings auch die FDP ihr Okay. Das, obwohl auch sie Leidtragende des neuen Verteilungsmodus wäre. Insider vermuten denn auch, dass es zwischen den drei großen Fraktionen und der FDP hinsichtlich ihrer Zusstimmung möglicherweise einen Deal gibt, die FDP dafür z.B. mit einem Ausschuss-Vorsitz belohnt werden könnte. Im anderen Fall hätte die FDP regelrecht geschlafen. Auf der Sitzung der Ratsversammlung am 14.6. soll abschließend mit einer Beschlussvorlage der Verwaltung die Änderung der Hauptsatzung und die Vergrößerung der Ausschüsse beschlossen werden. Mit 24 von 43 Ratssitzen könnten somit CDU, SPD und SSW mehrheitlich vollendete Tatsachen schaffen.

Droht eine Neuauflage des Flensburger Modells?

Das alles erinnert stark an das unselige „Flensburger Modell“, mit dem CDU, SPD und SSW über Jahrzehnte hinweg sich Posten und Pöstchen zuschanzten, und gleichzeitig die kommunale Demokratie in Flensburg und ihre Institutionen für sich und ihre Klientel instrumentalisierten, Hinterzimmerpolitik betrieben und eine öffentliche und demokratische Kontrolle ihres Handelns enorm erschwerten. Im Ergebnis stand die Pleite der Stadtsparkasse, die Fast-Pleite der Stadtwerke, hochspekulative Swap-Geschäfte zum Nachteil der Stadt Flensburg usw. usf. Natürlich streiten die kommunalpolitischen Akteure von damals auch heute noch jede Verantwortung dafür ab.

Der Streit um die Vergrößerung der Auschüsse und die damit verbundenen Folgen, nicht nur für die kommunale Demokratie wird also noch länger die politische Debatte in unserer Stadt bestimmen. Auch für die Vorsitzende der Flensburger Ratsfraktion DIE LINKE, Gabi Ritter, war dies Grund sich überaus kritisch zu Wort zu melden:

„Schlechte Verlierer beschädigen die kommunale Demokratie“

Die Fraktion DIE LINKE lehnt die von CDU, SPD und SSW beabsichtigte Erhöhung der Ausschusssitze von bisher 12 auf 15 ab. Die drei antragstellenden Parteien haben bei der Kommunalwahl erheblich Stimmen und damit insgesamt 3 Ratssitze verloren. Nun wollen sie das Wahlergebnis trotzdem in eine Richtung verschieben, die sie weiterhin auf ihre gefühlte Größe aufbläht und ihnen ihre Posten sichert.

Die Vergrößerung der Ausschüsse begründen sie mit „… den Willen der Wähler*innen in den Gremien der Stadt wieder zu spiegeln. Tatsächlich – so die die Vorsitzende der Linksfraktion, Gabi Ritter – marschieren sie an diesem Ziel meilenweit vorbei.

Wärend sowohl das Wahlergebnis (Wähler*innen-Wille), als auch in der Ratsversammlung das Verhältnis der „großen“ zu den kleinen Fraktionen 3:1 beträgt, wollen  es die drei Fraktionen durch die Vergrößerung der Ausschüsse auf 4:1 zu ihren Gunsten verändern.

Es geht also wiedermal um Pöstchenverteilung und Machterhalt auf Kosten von Demokratie, Minderheitenschutz, Transparenz und Wähler*innenwille.

Darüber hinaus belasten die Sparfüchse der Vergangeheit mit ihrem selbstgemachten, unverhältnismäßigen Wachstumsschub in den Ausschüssen die klamme Kasse der Stadt. Pro Person und Sitzung schlagen rund 50,. Euro zu Buche. Wer so handelt, hat aus dem Wahlergebnis nichts gelernt und muss sich über die Politikerverdrossenheit der Menschen nicht wundern!

Das es auch anders geht zeigen die Grünen. Die, mit 3 hinzu gewonnenen Mandaten wirklichen Gewinner der Wahl schlagen vor, die Ausschüsse auf 11 Sitze zu verkleinern.

Das Flensburger Tageblatt berichtete am 24.5.2018 über den Streit in dem untenstehenden Artikel (auch auf shz.de unter: https://www.shz.de/lokales/flensburger-tageblatt/gerangel-um-groesse-der-ausschuesse-im-neuen-rat-id19946971.html )

Hier der besagte Antrag von CDU, SPD, SSW und FDP zur Vergrößerung der Ausschüsse Beschlussvorlage_HA-18-2018

 

Kommunalwahl in Flensburg 2018: Grüne, FDP und DIE LINKE sind die Gewinner der Wahl

Grüne gewinnen 7 Direktmandate, DIE LINKE verdoppelt ihren Stimmanteil, FDP legt ebenso zu. CDU, SPD und der SSW verlieren erheblich. Flensburg WÄHLEN ebenfalls schlechter. WiF stürzt ab.

Wahlbeteiligung etwa auf dem Niveau von 2013

Bei einer Wahlbeteiligung von 35,57 % (2013: 35,91%) blieben wieder knapp 2/3 der Flensburger Wahlbevölkerung der Wahl fern.

DIE LINKE mit Achtungserfolg

Die Flensburger LINKE verdoppelt ihren Stimmanteil und AKOPOL-Mitstreiter Jörg Pepmeyer erzielt als parteiloser Direktkandidat der LINKEN im Innenstadt-Wahlkreis 4 (Duburg, sowie Norder-, Wald-, Dorotheen-, Getruden-, und Hochstraße) hinter Pelle Hansen von den Grünen mit 17,75% das beste Einzelergebnis für DIE LINKE in Flensburg. Gabi Ritter erzielt im Wahlkreis 3 in der Neustadt ebenfalls für DIE LINKE beachtliche 13,62%.

Ergebnis Kommunalwahl 2018 Flensburg

Vorläufiges Endergebnis
44 Stimmbezirke

Wahl-
berech-
tigte
Wähler
/-innen
Wahl-
beteili-
gung

76.827

27.330

35,57%

Stimmenzahl und Prozente

CDU

SPD

GRÜNE

FDP

DIE

SSW

Flensburg

WiF

LINKE

WÄHLEN!

5.233

4.929

5.088

2.087

2.021

4.756

599

2.319

19,36%

18,23%

18,82%

7,72%

7,48%

17,59%

2,22%

8,58%

Hier geht´s zu den Einzelergebnissen in den Wahlkreisen https://wahlen.flensburg.de/Flensburg/FLKW2018.html
Zum Vergleich die Ergebnisse von 2013 aus den Wahlkreisen https://formular.flensburg.de/App/gw2013.html

Politische Kräfteverhältnisse haben sich verschoben – Vier gleichstarke Fraktionen zukünftig in der Flensburger Ratsversammlung:

Sitzverteilung, sowie in Klammern Veränderung zu 2013

CDU:  8   ( -2 )
SPD:  8   ( -1 )
Grüne:  8  ( +3 )
FDP:  3   ( +1 )
Linke:  3  ( +1 )
SSW:  8   ( 0 )
Flensburg Wählen:  1   ( 0 )
WiF:  4   ( -2 )

Die Ergebnisse, Verluste und Gewinne noch mal grafisch aufbereitet:

Zum Vergleich die Ergebnisse von 2013: https://akopol.files.wordpress.com/2013/05/kommunalwahl-2013-flensburg.jpg

Kommunalwahl: Diskussionsveranstaltung mit den Flensburger Spitzenkandidaten am 25.04.2018 ab 18.30 Uhr in der Bürgerhalle des Rathauses

Am Mittwochabend lädt das Flensburger Tageblatt die Spitzenkandidaten der sechs antretenden Parteien, zweier Wählergemeinschaften und die interessierte Öffentlichkeit in die Bürgerhalle des Rathauses ein.
Ab 18.30 Uhr (Einlass 18 Uhr) befragen die Tageblatt-Redakteure Antje Walther und Carlo Jolly nicht nur die Spitzenkandidaten der drei großen Ratsfraktionen: Arne Rüstemeier (CDU), Helmut Trost (SPD), Susanne Schäfer Quäck (SSW). Weiter auf dem Podium: Andreas Rothgaenger (WiF), Ellen Kittel-Wegner (Grüne), Kay Richert (FDP), Gabi Ritter (Die Linke) und Karsten Kuhls von „Flensburg wählen“.
Der Eintritt für den Abend ist frei.

Wahlvorschläge für die Kommunalwahl in Flensburg am 6. Mai zugelassen

CDU, SPD, Grüne, FDP, Die Linke, SSW, Flensburg WÄHLEN und die WiF treten an

Flensburg. Der Gemeindewahlausschuss hat in der Sitzung am 16. März 2018 über die von den Parteien und Wählergruppen zur Kommunalwahl eingereichten Wahlvorschläge entschieden. Mit einer kleinen Korrektur im Vorschlag von „Flensburg wählen“ wurden alle Vorschläge zur Kommunalwahl einstimmig zugelassen.
Folgende Parteien und Wählergruppen haben Vorschläge eingereicht:
CDU, SPD, Grüne, FDP, Die Linke, SSW, Flensburg WÄHLEN, WiF
Im Listenvorschlag von „Flensburg WÄHLEN“ musste ein Kandidat wegen nicht vorhandener Wählbarkeit ausgeschlossen werden. Dem wurde ebenfalls einstimmig zugestimmt.
Alle Parteien und Wählergruppen treten in allen Flensburger Wahlkreisen an.
Am 16. Mai 2018 tritt der Gemeindewahlausschuss zur Feststellung des Amtlichen Endergebnisses der Kommunalwahl wieder zusammen.

Wo finde ich meinen Wahlkreis, mein Wahllokal und wer sind meine wählbaren KandidatInnen?

Die Liste mit den Namen der zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten, und in welchen Wahlkreisen sie kandidieren, wurde am 26.3. in einer Amtlichen Bekanntmachung veröffentlicht.

In der nebenstehenden Listen kann man entnehmen, zu welchem Wahlkreis bzw. Wahlbezirk die eigene Wohnstraße gehört und wo sich das zugehörige Wahllokal befindet: Übersicht der Flensbuger Wahlbezirke/Wahlkreise mir den jeweils zugeordneten Straßen und Übersicht aller Flensburger Straßen mit dem jeweils zugeordneten Wahlbezirk und Wahkreis

Desweiteren gibt es eine Straßen- bzw. Übersichtskarte mit der Einteilung der Wahlkreise bzw. Wahlbezirke in der Stadt Flensburg Übersichtskarte der Flensburger Wahlbezirke

flurgespräche: 100 Tage schwarz-gelb-grün – Veranstaltung des DGB mit Uwe Polkaehn am 05.10.2017 im Gewerkschaftshaus Flensburg

flurgespräche…

erhellen oft mehr als offizielle Termine. Zum Kennennenlernen und Austauschen für Streitbares und Versöhnliches.

Und ein Thema in Kurzbeiträgen – diesmal:

100 Tage im Amt – was tut die schwarz-gelb-grüne Landesregierung für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Schleswig-Holstein?

Mit Uwe Polkaehn, Vorsitzender des DGB Nord

Selbstverständlich gehört dazu – wie immer – ein Mittagsimbiss.
Wir freuen uns auf Sie und Euch !

Um Anmeldung wird gebeten, per E-Mail: flensburg@dgb.de oder Telefon unter: 0461-1444010.

Diese Veranstaltung berechtigt eine Freistellung nach §37(2) BetrVG und nach §37(2) MBG Schl-H.

V.i.S.d.P.: Susanne Uhl, DGB Schleswig-Holstein Nordwest, Rote Straße 1, Flensburg.

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