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Flensburger Arbeitslosenquote im Februar 2023 bei 8,1% – Zahl der Regelleistungsberechtigten nach SGB II bei 10.117

Der Arbeitsmarkt im Agenturbezirk Flensburg Februar 2023

  • Zahl der Arbeitslosen ist gestiegen (Plus 7,8 Prozent zum Vorjahresmonat)
  • Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten (Plus 2,7 Prozent zum Vorjahr)
  • Hohe Nachfrage nach Arbeitskräften (3.993 sozialver­sicherungspflichtige Arbeitsstellen im Bestand)

„Der Anstieg der Arbeitslosigkeit im Februar ist für die Jahreszeit nicht ungewöhnlich. Verstärkt wird er im Vorjahresvergleich insbesondere durch den Zugang geflüchteter Menschen aus der Ukraine, die seit dem 01. Juni 2022 durch die Jobcenter betreut werden“, sagt Thorben Sauck, Leiter der Arbeitsagentur Flensburg.

Arbeitslosigkeit nach Agentur für Arbeit und Jobcenter

Im Agenturbezirk Flensburg waren im Februar insgesamt 15.223 Menschen von Arbeitslosigkeit betroffen. Das sind 1.103 mehr als im Februar 2022 (plus 7,8 Prozent) plus 69 zum Vormonat (plus 0,5 Prozent).

Die Arbeitslosenquote lag bei 6,1 Prozent, Vorjahresmonat 5,6 Prozent, Vormonat 6,0 Prozent.

Die Zahl der bei der Agentur für Arbeit (SGB III) arbeitslos gemeldeten Menschen beträgt im Februar 5.985 Personen. 142 Personen mehr als im Vorjahresmonat (plus 2,4 Prozent), 55 mehr als zum Vormonat (plus 0,9 Prozent).

Bei den Jobcentern im Agenturbezirk (SGB II) waren im Berichtsmonat 9.238 Menschen arbeitslos gemeldet. 961 mehr als im Vorjahresmonat (plus 11,6 Prozent), 14 mehr als im Vormonat (plus 0,2 Prozent).

„Saisontypisch ist die Zahl der Arbeitslosen in einem normalen Maß gestiegen. Erfahrungsgemäß verringert sich diese Zahl mit Beginn der Tourismussaison 2023 spätestens ab Ostern wieder. Verstärkt wird die Zahl in diesem Jahr durch die arbeitslos gemeldeten geflüchteten Menschen aus der Ukraine, die seit Juni 2022 durch die Jobcenter betreut werden. Im Februar 2023 waren in dort 963 Menschen aus der Ukraine arbeitslos gemeldet.

Erfreulich ist, dass sich der Trend der Reduzierung der Arbeitslosigkeit der in der Agentur und den Jobcentern gemeldeten langzeitarbeitslosen Menschen weiter fortsetzt. Im Februar verringerte sich die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 611 Menschen (minus 10,9 Prozent) auf 5.014.

Der Anstieg bei den Jugendlichen bis 25 Jahren ist nicht ungewöhnlich. Es handelt sich dabei in den meisten Fällen um junge Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger, die ihre Ausbildung mit Bestehen der Abschluss­prüfungen beendet haben und nicht übernommen wurden bzw. nicht gleich eine Anschlussbeschäftigung gefunden haben

Ich rate den jungen Menschen, die noch vor der Abschlussprüfung stehen und bisher keine Zusage für eine Übernahme erhalten haben, sich umgehend bei der Agentur für Arbeit zu melden. Wir können so frühzeitig bei der Suche nach einer Anschlussbeschäftigung unterstützen“, so Sauck.

Unterbeschäftigung

Im Agenturbezirk Flensburg waren im Februar 2023 19.022 Personen in Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit). Die Unterbeschäftigungsquote lag bei 7,5 Prozent, im Vorjahresmonat betrug sie 7,0 Prozent.

Arbeitskräftenachfrage

Im Bezirk der Agentur für Arbeit Flensburg waren im Februar 2023 3.993 sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen im Bestand.

Im Februar meldeten Arbeitgeber 982 neue sozialversicherungs­pflichtige Arbeitsstellen, zum Vorjahresmonat ein Minus von 72 Stellen (minus 6,8 Prozent), zum Vormonat ein Plus von 363 Stellen (plus 58,6 Prozent).

„Auch wenn im Berichtsmonat Februar im Vergleich zum Vorjahresmonat weniger Stellen gemeldet wurden, ist die Nachfrage nach Arbeitskräften im Agenturbezirk Flensburg weiterhin hoch und spiegelt sich im Bestand der offenen sozialversicherungspflichtigen Stellen wider. Der Rückgang im Vorjahresvergleich resultiert aus einer zurückhaltenden Nachfrage insbe­sondere im Handel, der Gastronomie, im Bereich der Information und Kommunikation sowie bei den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (z.B. Gebäudebetreuung, Garten-u. Landschaftsbau, Wach- und Sicher­heits­­dienste, Überlassung von Arbeitskräften).

Unverändert hoch ist der Bedarf an ausgebildeten Arbeitskräften, eine der größten Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt“, so Sauck weiter. 55,9 Prozent der angebotenen Stellenangebote richten sich an Fachkräfte.

Sozialversicherte Beschäftigte

Der Bestand an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten liegt bei 170.154 Personen (Stand Juni 2022). Gegenüber dem Vorjahresquartal ein Plus von 4.540 (plus 2,7 Prozent).

Arbeitsmarkt in der Stadt Flensburg

  • waren im Februar insgesamt 4.196 Menschen arbeitslos gemeldet. 252 mehr als vor einem Jahr (plus 6,4 Prozent) und 45 weniger als vor einem Monat (minus 1,1 Prozent).

Die Zahl der bei der Agentur für Arbeit (SGB III) arbeitslos gemeldeten Menschen lag im Februar bei 1.304 Personen. 118 Personen mehr als im Vorjahresmonat (plus 9,9 Prozent), 24 mehr als im Vormonat (plus 1,9 Prozent).

Bei den Jobcenter Flensburg (SGB II) waren im Berichtsmonat 2.892 Menschen arbeitslos gemeldet. 134 mehr als im Vorjahresmonat (plus 4,9 Prozent), 69 weniger zum Vormonat (minus 2,3 Prozent).

  • lag die Arbeitslosenquote bei 8,1 Prozent. Vormonat 8,2 Prozent, Vorjahresmonat 7,6 Prozent.
  • wurden im Februar 263 neue sozialversicherungspflichtige Stellen gemeldet. 14 weniger als im Vorjahresmonat (minus 5,1 Prozent), 93 mehr als im Vormonat (plus 54,7 Prozent).

Jobcenter Flensburg

Im Februar 2023 betreute das Jobcenter Flensburg 2.892 arbeitslose Personen (Empfänger von Arbeitslosengeld II); das sind 69 weniger als im Vormonat (minus 2,3 Prozent) und 134 Personen (plus 4,9 Prozent) mehr als im Vorjahresmonat.

Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften sank im Februar im Vergleich zum Vormonat um 40 (minus 0,7 Prozent) auf 5.652; im Vergleich zum Vorjahresmonat sank die Zahl um 62 (minus 1,1 Prozent). Dies ist der kleinste Wert an Bedarfsgemeinschaften in einem Februar, der je für das Jobcenter Flensburg gemessen wurde.

Die Zahl der Regelleistungsberechtigten sank im Vergleich zum Vormonat um 70 auf 10.117 (minus 0,7 Prozent), im Vergleich zum Vorjahresmonat sank sie um 23 (minus 0,2 Prozent). Dies ist ebenfalls der kleinste Wert in einem Februar, der je für das Jobcenter Flensburg gemessen wurde.

Neue Mietobergrenzen (KDU) für „Hartz IV“-Bezieher in Flensburg

Richtwerte des Flensburger Jobcenter für die Leistungen für Unterkunft und Heizung

Für Empfänger von Grundsicherung nach SGB II („Hartz IV“) und SGB XII sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden die Mietobergrenzen in der Stadt Flensburg zum 1.7.2021 angehoben. In Flensburg gelten folgende Kosten der Unterkunft als angemessen (im Ausnahme- und Einzefall können diese Grenzen auch überschritten werden):kdu-flensburg

Die Angemessenheit bezieht sich dabei auf die Kaltmiete inklusive der Betriebskosten. Die Betriebskosten müssen mindestens 1,30 €/ qm betragen und im Mietangebot gesondert ausgewiesen werden.

Zusätzlich werden die Heizkosten grundsätzlich in tatsächlicher Höhe (als Richtwert gilt 1 €/qm) übernommen. Sollte jedoch ein unwirtschaftliches Verhalten vorliegen, kann eine Begrenzung der Heizkosten erfolgen.

Alle Angaben sowie weitere Infos mit einer Arbeitshilfe zur Berechnung der Kosten der Unterkunft sind zu finden auf der Seite des Jobcenter Flensburg unter: https://jobcenter-flensburg.de/kunden/arbeitslosengeld-ii/kosten-der-unterkunft/

Siehe auch: Stadt Flensburg Fortschreibung des Konzeptes zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft 2019 Bericht vom 06.05.2021
https://www.flensburg.de/PDF/Angemessenheitsgrenzen_der_Stadt_Flensburg_g%C3%BCltig_ab_01_07_2021.PDF?ObjSvrID=2306&ObjID=5210&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1623665300

Bei rechtlichen Fragen immer einen Rechtsbeistand oder zumindest eine entsprechende Beratungsstelle kontakten!

Trotz der Anhebung der Mietobergrenzen gibt es immer wieder Streit um die Angemessenheit der obigen Grenzen. Dies gilt auch bei der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung nach SGB II (Hartz IV) und SGB XII. Bevor es zu ernsthaften Konflikten mit den MitarbeiterInnen der Jobcenter kommt, sollte man im Streitfall entweder eine entsprechende Beratungsstelle oder einen Rechtsbeistand kontakten. Da Rechtsanwalt Dirk Audörsch zahlreiche Mandanten bei Rechtsstreitigkeiten und Klagen gegen Sozialzentren bzw. Jobcenter vertritt und als Sozialrechtsexperte gilt, empfehlen wir allen Betroffenen in solch einem Fall bzw. vor einem Widerspruch oder einer Klage mit ihm Kontakt aufzunehmen. Die Erstberatung in Hartz IV-Angelegenheiten ist im Regelfall kostenfrei:

Dirk Audörsch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht

Osterender Chaussee 4
25870 Oldenswort
Fon: 04864-271 88 99
Fax: 04864- 271 75 11
email: info@rechtundschlichtung.de

Grundsicherung / ALG II (“Hartz IV”)

Regelbedarfe und Beträge

Der Regelbedarf deckt laufende und einmalige Bedarfe pauschal ab. Er berücksichtigt insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Erzeugung von Warmwasser). Zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens gehört auch die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
Mehr hierzu, zu Mehrbedarfe und Einmalleistungen sowie die genaue Höhe der Beträge unter:  https://jobcenter-flensburg.de/kunden/arbeitslosengeld-ii/arbeitslosengeld-ii/

Regelsätze steigen ab 2022

Wer auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II angewiesen ist, bekommt ab Januar 2022 mehr Geld. Alleinstehende Erwachsene erhalten dann 449 Euro im Monat – drei Euro mehr als bisher. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche steigen ebenfalls.

Wer in Deutschland in eine Notlage gerät und nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann, hat Anspruch auf staatliche Leistungen. Diese Leistungen werden jährlich überprüft und angepasst. Zum kommenden Jahr werden die Leistungssätze deshalb erneut steigen.

Erhöhung auch für Kinder und Jugendliche

Ab 1. Januar 2022 erhalten Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 0,76 Prozent mehr Geld. Mit der Anpassung sollen die Regelsätze auch im kommenden Jahr ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleisten.

Diese Regelsätze gelten ab Januar 2022 (Veränderung gegenüber 2021 in Klammern)

 
Alleinstehende / Alleinerziehende 449 Euro
(+3 Euro)
Regelbedarfsstufe 1
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften 404 Euro
(+3 Euro)
Regelbedarfsstufe 2
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII) 360 Euro
(+3 Euro)
Regelbedarfsstufe 3
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern 360 Euro
(+3 Euro)
Regelbedarfsstufe 3
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 376 Euro
(+3 Euro)
Regelbedarfsstufe 4
Kinder von 6 bis 13 Jahren 311 Euro
(+2 Euro)
Regelbedarfsstufe 5
Kinder von 0 bis 5 Jahren 285 Euro
(+2 Euro)
Regelbedarfsstufe 6

Neben den Leistungen für die Erwachsenen steigen auch die Sätze für Kinder und Jugendliche. Sie erhöhen sich um zwei bzw. drei Euro auf 311 und 376 Euro. Für Kinder bis zu sechs Jahren steigt der Satz um zwei Euro auf dann 285 Euro. Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf erhöht sich im ersten Schulhalbjahr von 103 Euro auf 104 Euro und für das zweite Schulhalbjahr von 51,50 Euro auf 52,00 Euro.

Der Bundesrat hat der Verordnung der Bundesregierung zugestimmt. Am 1. Januar 2022 soll die Verordnung in Kraft treten.

Jährliche Fortschreibung der Regelbedarfe

Grundlage der Fortschreibung für 2022 sind die Bedarfssätze aus dem Jahr 2021. Das Statistische Bundesamt errechnet die sogenannte Fortschreibung der Regelbedarfe jährlich anhand eines Mischindex. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen.

Grundsätzlich festgelegt werden die Regelsätze auf Basis einer Einkaufs- und Verbraucherstichprobe (EVS). Diese wird alle fünf Jahre durchgeführt, zuletzt 2018. In den Jahren, in denen keine EVS durchgeführt wird, ist eine Fortschreibung der Regelbedarfsstufen vorgesehen.

Die Preisentwicklung wird ausschließlich aus regelbedarfsrelevanten Waren und Dienstleistungen ermittelt. Dazu gehören neben Nahrungsmitteln und Kleidung etwa auch Fahrräder und Hygieneartikel. Kosten für Zeitungen und Friseurbesuche fließen ebenso in die Berechnung ein. Die Nettolohnentwicklung wird auf Grundlage der durchschnittlichen Lohn- und Gehaltsentwicklung berechnet.

Laut Anlage zu § 28 SGB XII gelten die vorgenannten Regelbedarfe für folgende Personen:
Regelbedarfsstufe 1:
Für eine erwachsene leistungsberechtigte Person, die als alleinstehende oder alleinerziehende Person einen eigenen Haushalt führt; dies gilt auch dann, wenn in diesem Haushalt eine oder mehrere weitere erwachsene Personen leben, die der Regelbedarfsstufe 3 zuzuordnen sind.

Regelbedarfsstufe 2:
Für jeweils zwei erwachsene Leistungsberechtigte, die als Ehegatten, Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führen.

Regelbedarfsstufe 3:
Für eine erwachsene leistungsberechtigte Person, die weder einen eigenen Haushalt führt, noch als Ehegatte, Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führt.

Regelbedarfsstufe 4:
Für eine leistungsberechtigte Jugendliche oder einen leistungsberechtigten Jugendlichen vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Regelbedarfsstufe 5:
Für ein leistungsberechtigtes Kind vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.

Regelbedarfsstufe 6:
Für ein leistungsberechtigtes Kind bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.

Die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen zum 1. Januar 2022 wirkt sich darüber hinaus auf die Bedarfssätze der Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie auf die so genannten Analogleistungen aus. Dabei findet die Veränderungsrate bei der Fortschreibung der Bedarfssätze der Grundleistungen nach § 3a AsylbLG Anwendung.

Bedarfsätze der Grundleistungen nach § 3a AsylbLG ab 2022 in Euro je Monat

Neue Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Die für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2022 geltenden Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden durch das BMAS bekannt gegeben.

Um die Höhe der Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) an der bundesdurchschnittlichen Entwicklung der Preise und der Nettolöhne auszurichten, werden die Geldbeträge für den notwendigen Bedarf und den notwendigen persönlichen Bedarf nach dem AsylbLG entsprechend der jährlichen Fortschreibung der Regelbedarfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) jährlich angepasst, sofern keine gesetzliche Neuermittlung zu erfolgen hat. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt die fortgeschriebenen Beträge gemäß § 3a Absatz 4 AsylbLG im Bundesgesetzblatt bekannt.

Diese Bekanntgabe der für das Jahr 2022 geltenden Beträge erfolgte am 18. Oktober 2021 im Bundesgesetzblatt (siehe BGBl. I 2021 S. 4678). Die Beträge für den notwendigen Bedarf und den notwendigen persönlichen Bedarf ab dem 1. Januar 2022 sind wie folgt:

Asylbewerber

Bis zum 31. Dezember 2021 gelten die Leistungssätze gemäß § 3a Absatz 1, 2 und 2a AsylbLG.

Die Regelsätze decken künftig neben den Kosten für Festnetztelefon und Internet auch die Verbrauchskosten für die Mobiltelefonie ab. Sie halten so mit den gesellschaftlichen und technischen Veränderungen Schritt.

Welche Leistungen erhalten die Berechtigten darüber hinaus?

Als weitere staatliche Unterstützung werden die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen, soweit sie angemessen sind. Die Leistungen orientieren sich am Niveau der Mieten auf dem örtlichen Wohnungsmarkt.

Welche weiteren Leistungen wurden neu festgesetzt?

Die Geldleistungen im Asylbewerberleistungsgesetz werden mit dem Gesetzentwurf zum Regelbedarfsermittlungsgesetz ebenfalls zum 1. Januar 2022 neu festgesetzt.

Wie werden die Regelsätze berechnet?

Zur Berechnung der Regelsätze zieht das Statistische Bundesamt die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe heran.

Außerdem fließen die Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter sowie die Preisentwicklung sogenannter regelbedarfsrelevanter Güter und Dienstleistungen in die Berechnung ein. Das sind Güter und Dienstleistungen, die wichtig sind, um ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern; etwa Lebensmittel, Bekleidung und Drogeriewaren.

Was ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe?

Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ist eine Haushaltsbefragung. Sie liefert unter anderem statistische Informationen über die Ausstattung mit Gebrauchsgütern, die Einkommens-, Vermögens- und Schuldensituation sowie die Konsumausgaben privater Haushalte. Einbezogen werden Haushalte aller sozialen Gruppierungen. Die EVS bildet damit ein repräsentatives Bild der Lebenssituation nahezu der Gesamtbevölkerung in Deutschland ab.

Das Statistische Bundesamt führt die Befragung alle fünf Jahre durch. Rund 60.000 private Haushalte in Deutschland nehmen regelmäßig freiwillig daran teil.

Warum werden die Daten der einkommensschwächsten Haushalte genutzt?

Würden für die Berechnung der Regelbedarfe auch mittlere Einkommen berücksichtigt, bestünde die Gefahr, dass Leistungsberechtigte über ein höheres monatliches Budget verfügen könnten als Menschen, die im Mindestlohnbereich arbeiten und damit selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen.

Wann werden die Regelsätze jeweils angepasst?

Die Regelsätze für Sozialleistungsempfänger werden jährlich angepasst. Alle fünf Jahre, wenn die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorliegen, ist der Gesetzgeber verpflichtet, die Sätze neu zu ermitteln und im Regelbedarfsermittungsgesetz neu festzulegen. In den Jahren dazwischen werden die Regelsätze anhand der Lohn- und Preisentwicklung fortgeschrieben.

Kritik an der Festsetzung der Höhe der neuen Regelsätze:

Hartz IV: Paritätischer kritisiert geplante Anpassung der Regelsätze um drei Euro als “lächerlich gering” und warnt vor realen Kaufkraftverlusten

Berlin, 26.08.2021. Der Hartz IV Regelsatz soll 2022 um lediglich drei Euro angehoben werden. Das gleicht nicht einmal die Inflation aus, kritisiert der Paritätische scharf.

Die für 2022 angekündigte Hartz IV-Regelsatz-Erhöhung um zwei Euro für Kinder unter 14 und drei Euro für Jugendliche und Erwachsene kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband als “blanken Hohn”, viel zu niedrig und bitter für alle Betroffenen. Faktisch gleiche die “lächerlich geringe” Anpassung von weniger als einem Prozent nicht einmal die Inflation aus und komme somit sogar einer Kürzung gleich, kritisiert der Verband. Der Verband fordert die Bundesregierung auf, umgehend dafür zu sorgen, dass die Fortschreibungsformel für die Regelsätze in der Grundsicherung so angepasst wird, dass Preissteigerungen immer mindestens ausgeglichen werden. Davon unabhängig kritisiert der Paritätische die Regelsätze als grundsätzlich nicht bedarfsdeckend und fordert eine zügige Erhöhung auf mindestens 600 Euro.

“Es ist nicht zu fassen, dass die Bundesregierung die Armen wieder einmal im Regen stehen lässt. Es war bereits seit Monaten absehbar, dass sich die Grundsicherungsleistungen zu Beginn nächsten Jahres noch weiter vom tatsächlichen Bedarf der Menschen entfernen, wenn bei dem im Gesetz verankerten Fortschreibungsmechanismus nicht nachjustiert wird“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Der Paritätische hatte bereits im Frühjahr davor gewarnt, dass angesichts der Entwicklung der Löhne in der Pandemie nicht nur die Renten im kommenden Jahr eine Nullrunde erfahren werden, sondern voraussichtlich auch Beziehenden von Hartz IV und Altersgrundsicherung ein realer Kaufkraftverlust droht. “Es ist ein Trauerspiel, wie wenig die Bundesregierung im wahrsten Sinne des Wortes für arme Menschen übrig hat”, so Schneider.

Der ParitätischeNach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle hätte ein sachgerecht ermittelter Regelsatz für einen alleinlebenden Erwachsenen bereits jetzt mindestens 644 Euro statt den geltenden 446 Euro betragen müssen. In einer breiten Allianz mit Gewerkschaften, anderen Wohlfahrtsverbänden und weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen fordert der Verband eine Anhebung der Regelsätze auf mindestens 600 Euro und hatte den im Mai ausgezahlten einmaligen Corona-Zuschuss als allenfalls einen „Tropfen auf den heißen Stein” kritisiert.

Zum Hintergrund: Die Höhe der aktuellen Regelsätze wurde im sogenannten Regelbedarfsermittlungsgesetz zum 1.1.2021 festgelegt. Der Paritätische kritisiert, dass der Gesetzgeber hier einmal mehr die verfassungsrechtlich eingeräumten gesetzgeberischen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Ermittlung der Regelbedarfe ausschließlich zur Kürzung genutzt hat. Die Regelsätze sind im Ergebnis zu niedrig und nicht bedarfsdeckend. Die allgemeine Inflationsrate lag im Juli diesen Jahres bei 3,8 Prozent. Die jährliche Fortschreibung der Regelsätze zum 1. Januar erfolgt jedoch nach dem Sozialgesetzbuch XII auf Basis eines Mischindexes, der zu 70 Prozent die regelsatz-spezifische Preisentwicklung und zu 30 Prozent die Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter berücksichtigt. Nach aktuellen Medienberichten soll der Regelsatz für Jugendliche und Erwachsene zum 1.1.2022 um drei Euro und für Kinder unter 14 um um zwei 2 Euro angehoben werden.

Hartz IV Rechner – Berechnung Arbeitslosengeld II

Mit dem folgenden Hartz IV Rechner können Sie ab Mitte Dezember 2021 daher das Arbeitslosengeld II direkt online berechnen. Dabei wird im Rechner der Basis-Regelsatz von 449 € ab 01.01.2022 berücksichtigt, der maßgeblich für die gesamte Berechnung der Leistungen ist. Hier geht´s zum Hartz IV Rechner http://www.hartziv.org/hartz-iv-rechner.html

Hartz IV-Regelsatz: Wichtige Aufschlüsselung

Regelbedarf Hartz IV – Regelsatz 2022

Zur offiziell festgelegten Zusammensetzung, Aufschlüsselung und Höhe des Regelsatzes bzw. Regelbedarfs siehe auch Regelbedarf Hartz IV – Regelsatz 2022 unter: http://www.hartz-iv.info/ratgeber/regelbedarf.html

Hartz IV: Tipps und wichtige Hinweise zum Thema SGB II/XII (Hartz IV), Grundsicherung im Alter und Kosten der Unterkunft (KdU) in der Stadtblog-Rubrik HARTZ IV

Neben den oben stehenden Hinweisen und Tipps gibt es weitere Beiträge und aktuelle Meldungen zum Thema „Hartz IV“ und zur sozialen Situation in Flensburg hier

Flensburger Arbeitslosenquote steigt im April 2020 auf 9,3 % – Ein Drittel der Unternehmen hat Kurzarbeit angemeldet

4.897 Menschen offiziell arbeitslos, 611 mehr als im Vormonat

Unterbeschäftigungsquote bei 12,1%: Tatsächlich 6.537 Erwerbslose ohne reguläres Beschäftigungsverhältnis

Zahl der Flensburger SGB II-Regelleistungsberechtigten („Hartz IV“) steigt um 211 auf 11.282 Personen

Arbeitsmarkt:

Im Stadtgebiet Flensburg stieg die Zahl der Arbeitslosen nach Angaben der Agentur für Arbeit Flensburg im Berichtsmonat April 2020 im Vergleich zum Vormonat um 611 (+14,3 Prozent) auf 4.897 Personen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat stieg die Zahl der Arbeitslosen um 892 (+22,3 Prozent).

Die offiziell gemeldete Arbeitslosenquote für den April 2020 lag damit bei 9,3 Prozent (Vormonat 8,2 Prozent, April 2019: 7,6 Prozent). Die aufgrund der Corona-Krise in Kurzarbeit befindlichen ArbeitnehmerInnen sind in dieser Arbeitslosenstatistik nicht berücksichtigt.

Entwicklung des Arbeitsmarktes im Agenturbezirk Flensburg

Arbeitslosigkeit in Flensburg nach Rechtskreisen:

• SGB III: 1.749 Personen. Anteil an allen Arbeitslosen =  35,7 Prozent. Im Vergleich zum Vormonat +281 Personen + 19,1 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahresmonat + 531 Personen, + 43,6 Prozent.

• SGB II: 3.148  Personen, Anteil an allen Arbeitslosen = 64,3 Prozent, im Vergleich zum Vormonat + 330 Personen, + 11,7 Prozent, im Vergleich zum Vorjahresmonat + 361 Personen, + 13,0 Prozent

Flensburg hat von allen Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein die höchste Arbeitslosenquote (Daten aus Schleswig-Holstein hier)

Arbeitskräftenachfrage

Die Nachfrage nach Personal in der Stadt Flensburg lag im April unter dem Niveau des Vorjahresmonats (-160 = -60,8 Prozent) und dem Vormonat -188 oder -64,6 Prozent. Im Februar 2020 waren 766 Stellen gemeldet. Seit Jahresbeginn wurden dem gemeinsamen Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur Flensburg und des Jobcenters Flensburg insgesamt 905 Stellen angezeigt.

Besonders hoch ist die Nachfrage nach Arbeitskräften bei den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen, im Gesundheits- und Sozialwesen sowie im Handel.

Ausbildungsmarkt

  • aktuell unbesetzte Ausbildungsstellen: 361 / -29 oder -7,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr
  • aktuell unversorgte Bewerber/-innen: 278 / -37 oder -11,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr

Top Ten der unbesetzten Ausbildungsstellen im April

Kaufmann/-frau im Einzelhandel                        36 Ausbildungsstellen
Verkäufer/in                                                             19 Ausbildungsstellen
Handelsfachwirt/in (Ausb.)                                  18 Ausbildungsstellen
Kaufmann –Groß-/Außenhandel –Großh.           14 Ausbildungsstellen
Kfz-Mechatroniker –PKW-Technik                      12 Ausbildungsstellen
Kfz-Mechatroniker –Nutzfahrzeugtechnik          12 Ausbildungsstellen
Anlagenmech. – Sanitär-/Heiz.-Klimatech.          12 Ausbildungsstellen
Augenoptiker/in                                                       12 Ausbildungsstellen
Fachmann/-frau – Systemgastronomie               10 Ausbildungsstellen
Metallbauer/in – Konstruktionstechnik               19 Ausbildungsstellen

Corona-Folgen: Ein Drittel der Betriebe in Kurzarbeit

Allerdings geben die obigen Zahlen nicht das Ausmaß der durch die Corona-Krise und des wirtschaftlichen Shutdowns bedingten Beschäftigunglosigkeit vieler ArbeitnehmerInnen wieder. Rechnet man die in der Kurzarbeit befindlichen Beschäftigten hinzu, die derzeit von der Agentur lediglich 60 bzw. 67% ihres Nettogehalts als Kurzarbeitergeld erhalten, aber nicht in der Arbeitslosenstatistik geführt werden, ergibt sich ein erheblich dramatischeres Bild.

Leider gibt es jedoch keine detaillierten Zahlen der Geschäftsstellenbezirke der Arbeitsagentur (z.B. auch die Stadt Flensburg) für die in Kurzarbeit geschickten Beschäftigten. Für den gesamten Agenturbezirk Flensburg, der die Stadt Flensburg und die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg umfasst, sind seit Beginn der Krise 4.945 Anzeigen auf Kurzarbeit für 56.550 Personen von den Unternehmen eingegangen. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es 11 Anzeigen für 339 Personen. Im Agenturbezirk Flensburg sind ca. 14.700 Unternehmen mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gemeldet, ca. 33 Prozent der Unternehmen sind somit von Kurzarbeit betroffen. Das bedeutet, dass mit den für den Agenturbezirk Flensburg offiziell gemeldeten 15.886 Arbeitslosen über 72.000 Erwerbsfähige im nördlichen Schleswig-Holstein derzeit ohne Beschäftigung sind.

Nach Angaben der Gewerkschaft Nahrung, Genuss Gastsstätten (NGG) hätten in Flensburg 38 Prozent der Unternehmen Kurzarbeit angemeldet. Die NGG beruft sich dabei auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Danach hätten bis Ende April 906 der insgesamt 2.362 Betriebe in der Stadt Kurzarbeitergeld bei der Agentur beantragt.

Darüber hinaus haben die Einschränkungen bei der Durchführung von Bildungsmaßnahmen dazu geführt, dass deutlich weniger Menschen als im April des Vorjahres an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilnehmen konnten. Im April 2020 haben insgesamt 477 weniger Menschen an Maßnahmen der beruflichen Eingliederung oder Weiterbildung teilgenommen.

Siehe auch zu den obigen Zahlen, Daten und Tabellen: Der Arbeitsmarkt im Agenturbezirk Flensburg – Monatsbericht: April 2020

Unterbeschäftigung: Tatsächliche Erwerbslosenquote in Flensburg im April bei 12,1 Prozent

Die genannten Arbeitslosenzahlen der Flensburger Arbeitsagentur beinhalten ebensowenig die Menschen, die sich in der verdeckten Arbeitslosigkeit oder sog. „Unterbeschäftigung“ befinden. In der Unterbeschäftigung werden zusätzlich zu den registrierten Arbeitslosen auch die Personen abgebildet, die nicht als arbeitslos gelten, weil sie z. B. Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsmarktpolitik oder in einem arbeitsmarktbedingten Sonderstatus sind. Diese Personen werden zur Unterbeschäftigung gerechnet, weil sie für Menschen stehen, denen ein reguläres Beschäftigungsverhältnis fehlt. Die in Kurzarbeit befindlichen ArbeitnehmerInnen werden nicht dazu gezählt.
Es wird unterstellt, dass ohne den Einsatz dieser Maßnahmen bzw. ohne die Zuweisung zu einem Sonderstatus die Arbeitslosigkeit entsprechend höher ausfallen würde. Mit dem Konzept der Unterbeschäftigung werden Defizite an regulärer Beschäftigung umfassender erfasst und realwirtschaftlich bedingte Einflüsse auf den Arbeitsmarkt besser erkannt. Dazu unten die Flensburger Zahlen.

Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung in der Stadt Flensburg: 6.537 Flensburger*innen ohne reguläres Beschäftigungsverhältnis

  Arbeitsmarkt im Überblick – Berichtsmonat April 2020 – Flensburg, Stadt

Ausgewählte Merkmale Aktueller Monat Veränderung zum Vorjahresmonat
Arbeitslose 4.897 892
Arbeitslose SGB III 1.749 531
Arbeitslose SGB II 3.148 361
Arbeitslosenquote 9,3 1,7
Arbeitslosenquote SGB III 3,3 1,0
Arbeitslosenquote SGB II 6,0 0,7
Gemeldete Arbeitsstellen 766 -57
Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit) 6.537 605
Unterbeschäftigungsquote 12,1 1,1

(Quelle: https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Regionen/Politische-Gebietsstruktur/Schleswig-Holstein/Flensburg-Stadt-Nav.html )

Die April-Zahlen des Jobcenter Flensburg

Die Zahl der Arbeitslosen im Rechtsbereich SGB II („Hartz IV“) steigt um 330 auf 3.148 Personen
Die Zahl der SGB II-Bedarfsgemeinschaften steigt um 154 auf 6.354
Die Zahl der Regelleistungsberechtigten (Hartz IV) steigt um 211 auf 11.282Personen

Das Jobcenter Flensburg betreute im April 2020 3.148 arbeitslose Flensburger (Empfänger von Arbeitslosengeld II); das sind 330 Personen mehr als im Vormonat (+11,7%) und 361 Personen (+13,0%) mehr als im Vorjahresmonat.
Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften stieg im April im Vergleich zum Vormonat um 154 (+2,5%) auf 6.354; im Vergleich zum Vorjahresmonat fiel die Zahl um 72 (-1,1%).
Die Zahl der Regelleistungsberechtigten stieg im Vergleich zum Vormonat um 211 auf 11.282 (+1,9%), im Vergleich zum Vorjahresmonat stieg sie um 152 (+1,4%).
Die Steigerungen im aktuellen Monat basieren überwiegend auf den Auswirkungen der Corona-Krise.

Weitere und ausführlichere Zahlen aus dem Arbeitsmarktreport der Agentur für Arbeit Flensburg vom Januar für den Agenturbezirk und den Geschäftsstellenbereich Flensburg gibt es hier: Arbeitsmarktreport für_AA 119 Flensburg_202004

Schönrechnen der Arbeitslosenzahlen: Mehr zu den Zahlen der Arbeitslosen und nicht Arbeitslosen unter den erwerbsfähigen Empfängern der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) im Jahr 2019 bzw. 2018 gibt es hier:  http://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Sozialstaat/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII57.pdf

Zum Thema Unterbeschäftigung, verdeckte Arbeitslosigkeit und „Stille Reserve“ ein Beitrag auf Spiegel-Online vom 01.03.2017: Statistiktricks – So wird die Arbeitslosigkeit schöngerechnet

Zeichnet die offizielle Statistik ein geschöntes Bild vom Arbeitsmarkt? Tatsächlich gelten viele nicht als arbeitslos, obwohl sie Arbeit suchen. Verschwiegen werden sie nicht – aber man muss nach ihnen suchen. Unter: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/arbeitslosenstatistik-so-hoch-ist-die-verdeckte-arbeitslosigkeit-a-1133354.html

 

 

Flensburger Arbeitslosenquote steigt im Januar 2020 auf 8,4 % – Stadt Schlusslicht in Schleswig-Holstein

4.421 Menschen offiziell ohne Beschäftigung, 285 mehr als im Vormonat

Unterbeschäftigungsquote bei 11,4%: Tatsächlich 6.188 Erwerbslose ohne reguläres Beschäftigungsverhältnis

Flensburg hat von allen Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein die höchste Arbeitslosenquote (Daten aus Schleswig-Holstein hier)

Zwei Drittel der gemeldeten Arbeitslosen im Hartz IV-Bezug

Zahl der Flensburger SGB II-Regelleistungsberechtigten („Hartz IV“) steigt um 44 auf 11.038 Personen

Arbeitsmarkt:

Im Stadtgebiet Flensburg stieg die Zahl der Arbeitslosen nach Angaben der Agentur für Arbeit Flensburg im Berichtsmonat Januar 2020 im Vergleich zum Vormonat um 285 (+6,9 Prozent) auf 4.421 Personen.

Im Vergleich zum Vorjahresmonat stieg die Zahl der Arbeitslosen um 146 (+3,4 Prozent).

Die offiziell gemeldete Arbeitslosenquote für den Januar 2020 lag damit bei 8,4 Prozent (Vormonat 7,9 Prozent, Januar 2019: 8,2 Prozent)

Entwicklung des Arbeitsmarktes im Agenturbezirk Flensburg

Arbeitslosigkeit in Flensburg nach Rechtskreisen:

• SGB III: 1.481 Personen. Anteil an allen Arbeitslosen =  33,5 Prozent. Im Vergleich zum Vormonat +157 Personen + 11,9 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahresmonat + 117 Personen, + 8,6 Prozent.

• SGB II: 2.940  Personen, Anteil an allen Arbeitslosen = 66,5 Prozent, im Vergleich zum Vormonat + 128 Personen, + 4,6 Prozent, im Vergleich zum Vorjahresmonat + 29 Personen, + 1,0 Prozent

Siehe auch zu den obigen Zahlen, Daten und Tabellen: Der Arbeitsmarkt im Agenturbezirk Flensburg – Monatsbericht: Januar 2020

Unterbeschäftigung: Tatsächliche Erwerbslosenquote in Flensburg bei 11,4 Prozent

Die genannten Arbeitslosenzahlen der Flensburger Arbeitsagentur beinhalten jedoch nicht die Menschen, die sich in der verdeckten Arbeitslosigkeit oder sog. „Unterbeschäftigung“ befinden. In der Unterbeschäftigung werden zusätzlich zu den registrierten Arbeitslosen auch die Personen abgebildet, die nicht als arbeitslos gelten, weil sie Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsmarktpolitik oder in einem arbeitsmarktbedingten Sonderstatus sind. Diese Personen werden zur Unterbeschäftigung gerechnet, weil sie für Menschen stehen, denen ein reguläres Beschäftigungsverhältnis fehlt.
Es wird unterstellt, dass ohne den Einsatz dieser Maßnahmen bzw. ohne die Zuweisung zu einem Sonderstatus die Arbeitslosigkeit entsprechend höher ausfallen würde. Mit dem Konzept der Unterbeschäftigung werden Defizite an regulärer Beschäftigung umfassender erfasst und realwirtschaftlich bedingte Einflüsse auf den Arbeitsmarkt besser erkannt. Dazu unten die Flensburger Zahlen.

Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung in der Stadt Flensburg: 6.188 Flensburger*innen ohne reguläres Beschäftigungsverhältnis

  Arbeitsmarkt im Überblick – Berichtsmonat Januar 2020 – Flensburg, Stadt

Ausgewählte Merkmale Aktueller Monat Veränderung zum Vorjahresmonat
Arbeitslose 4.421 146
Arbeitslose SGB III 1.481 117
Arbeitslose SGB II 2.940 29
Arbeitslosenquote 8,4 0,2
Arbeitslosenquote SGB III 2,8 0,2
Arbeitslosenquote SGB II 5,6 0,0
Gemeldete Arbeitsstellen 713 -106
Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit) 6.188 22
Unterbeschäftigungsquote 11,4 0,0

(Quelle: https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Regionen/Politische-Gebietsstruktur/Schleswig-Holstein/Flensburg-Stadt-Nav.html )

Arbeitskräftenachfrage:

Freie Arbeitsstellen in Flensburg / Quelle: Agentur für Arbeit Flbg.

Die Nachfrage nach Personal in der Stadt Flensburg lag im Januar über dem Niveau des Vorjahresmonats (17 / 8,9 Prozent) und dem Vormonat (18 / 9,5 Prozent).

Im Januar 2020 waren 713 Stellen gemeldet. Seit Jahresbeginn wurden dem gemeinsamen Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur Flensburg und des Jobcenters Flensburg insgesamt 207 Stellen angezeigt.

Besonders hoch ist die Nachfrage nach Arbeitskräften bei den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen, im Gesundheits- und Sozialwesen sowie im Handel.

Die Januar-Zahlen des Jobcenter Flensburg

Die Zahl der Arbeitslosen im Rechtsbereich SGB II („Hartz IV“) steigt um 128 auf 2.940 Personen
Die Zahl der SGB II-Bedarfsgemeinschaften steigt um 39 auf 6.205
Die Zahl der Regelleistungsberechtigten (Hartz IV) steigt um 44 auf 11.038 Personen

Das Jobcenter Flensburg betreute im Januar 2020 2.940 arbeitslose Flensburger (Empfänger von Arbeitslosengeld II); das sind 128 Personen mehr als im Vormonat (+4,6%) und 29 Personen (+1,0%) mehr als im Vorjahresmonat.
Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften stieg im Januar im Vergleich zum Vormonat um 39 (+0,6%) auf 6.205; im Vergleich zum Vorjahresmonat fiel die Zahl um 265 (-4,1%).
Die Zahl der Regelleistungsberechtigten stieg im Vergleich zum Vormonat um 44 auf 11.038 (+0,4%), im Vergleich zum Vorjahresmonat fiel sie um 414 (-3,6%).

Weitere und ausführlichere Zahlen aus dem Arbeitsmarktreport der Agentur für Arbeit Flensburg vom Januar für den Agenturbezirk und den Geschäftsstellenbereich Flensburg gibt es hier: Arbeitsmarktreport für_AA 119 Flensburg_202001

Schönrechnen der Arbeitslosenzahlen: Mehr zu den Zahlen der Arbeitslosen und nicht Arbeitslosen unter den erwerbsfähigen Empfängern der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) im Jahr 2019 bzw. 2018 gibt es hier:  http://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Sozialstaat/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII57.pdf

Zum politischen Streit um die Schönung der Arbeitslosenzahlen in Schleswig-Holstein auch ein Beitrag von Till H. Lorenz vom 3.10.2016 auf shz.de:
Arbeitsagentur in SH : So viele Menschen sind in Schleswig-Holstein wirklich arbeitslos
Tausende Erwerbslose werden aus der Statistik der Arbeitsagentur herausgerechnet – weil die Politik es so möchte.
unter: http://www.shz.de/deutschland-welt/wirtschaft/so-viele-menschen-sind-in-schleswig-holstein-wirklich-arbeitslos-id14995576.html

Zum Thema verdeckte Arbeitslosigkeit und „Stille Reserve“ ein Beitrag auf Spiegel-Online vom 01.03.2017: Statistiktricks – So wird die Arbeitslosigkeit schöngerechnet

Zeichnet die offizielle Statistik ein geschöntes Bild vom Arbeitsmarkt? Tatsächlich gelten viele nicht als arbeitslos, obwohl sie Arbeit suchen. Verschwiegen werden sie nicht – aber man muss nach ihnen suchen. Unter: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/arbeitslosenstatistik-so-hoch-ist-die-verdeckte-arbeitslosigkeit-a-1133354.html

Ein Beitrag des ZDF vom 2.11.2017: Eine Million Arbeitslose mehr – Wie die Arbeitslosenzahl schöngerechnet wird

Der Arbeitsmarkt entwickelt sich freundlich. Seit Jahren sinkt die Zahl der Arbeitslosen. Doch viele Arbeitslose werden gar nicht mitgezählt. Unter https://www.zdf.de/nachrichten/heute/arbeitslose-wer-in-der-statistik-nicht-beruecksichtigt-wird-100.html

Und zum gleichen Thema ein Beitrag von correktiv.org vom 31. Mai 2017:

Warum eine Million Arbeitslose in der offiziellen Statistik nicht sichtbar sind
Die am Dienstag vorgestellte Arbeitslosenzahl ist um mindestens eine Million zu niedrig. Die geschönte Zahl kommt durch mehrere Gesetzesänderungen zu Stande. Sogar die Bundesagentur für Arbeit spricht sich für eine neue Berechnungsgrundlage aus, damit die offizielle Arbeitslosenzahl mehr der Wirklichkeit entspricht
https://correctiv.org/recherchen/arbeit/artikel/2017/05/31/zeit-fuer-die-echte-arbeitslosenzahl/

 

Flensburger Arbeitslosenquote im Oktober 2019 bei 8,1 % – Stadt übernimmt rote Laterne in Schleswig-Holstein

4.228 Menschen offiziell ohne Beschäftigung, 131 weniger als im Vormonat

Unterbeschäftigungsquote bei 11,0%: Tatsächlich 5.927 Erwerbslose ohne reguläres Beschäftigungsverhältnis

Flensburg hat von allen Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein die höchste Arbeitslosenquote (Daten aus Schleswig-Holstein hier)

Über 70 Prozent der gemeldeten Arbeitslosen im Hartz IV-Bezug

Zahl der Flensburger SGB II-Regelleistungsberechtigten („Hartz IV“) sinkt um 72 auf 11.072 Personen

Arbeitsmarkt:

Im Stadtgebiet Flensburg sank die Zahl der Arbeitslosen nach Angaben der Agentur für Arbeit Flensburg im Berichtsmonat Oktober 2019 im Vergleich zum Vormonat um 131 oder -3,0 Prozent auf 4.228 Personen.

Im Vergleich zum Vorjahresmonat stieg die Zahl der Arbeitslosen um 176 (+4,3 Prozent).

Die offiziell gemeldete Arbeitslosenquote für den Oktober 2019 lag damit bei 8,1 Prozent (Vormonat 8,3 Prozent, Oktober 2018: 7,7 Prozent)

Entwicklung des Arbeitsmarktes im Agenturbezirk Flensburg

Arbeitslosenzahlen im Agenturbezirk Flensburg / Quelle: Agentur für Arbeit Flbg.

Arbeitslosigkeit in Flensburg nach Rechtskreisen:

• SGB III: 1.261 (-90 Personen) Anteil an allen Arbeitslosen = 29,8 Prozent, im Vergleich zum Vormonat – 6,7 Prozent, im Vergleich zum Vorjahresmonat  + 4,2 Prozent

• SGB II: 3.008  Personen, Anteil an allen Arbeitslosen = 70,2 Prozent, im Vergleich zum Vormonat – 41 Personen, – 1,4 Prozent, im Vergleich zum Vorjahresmonat + 125 Personen, + 4,4 Prozent

Siehe auch zu den obigen Zahlen, Daten und Tabellen: Der Arbeitsmarkt im Agenturbezirk Flensburg – Monatsbericht: Oktober 2019

Unterbeschäftigung: Tatsächliche Erwerbslosenquote in Flensburg bei 11,0 Prozent

Die genannten Arbeitslosenzahlen der Flensburger Arbeitsagentur beinhalten jedoch nicht die Menschen, die sich in der verdeckten Arbeitslosigkeit oder sog. „Unterbeschäftigung“ befinden. In der Unterbeschäftigung werden zusätzlich zu den registrierten Arbeitslosen auch die Personen abgebildet, die nicht als arbeitslos gelten, weil sie Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsmarktpolitik oder in einem arbeitsmarktbedingten Sonderstatus sind. Diese Personen werden zur Unterbeschäftigung gerechnet, weil sie für Menschen stehen, denen ein reguläres Beschäftigungsverhältnis fehlt.
Es wird unterstellt, dass ohne den Einsatz dieser Maßnahmen bzw. ohne die Zuweisung zu einem Sonderstatus die Arbeitslosigkeit entsprechend höher ausfallen würde. Mit dem Konzept der Unterbeschäftigung werden Defizite an regulärer Beschäftigung umfassender erfasst und realwirtschaftlich bedingte Einflüsse auf den Arbeitsmarkt besser erkannt. Dazu unten die Flensburger Zahlen.

Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung in der Stadt Flensburg: 5.927 Flensburger*innen ohne reguläres Beschäftigungsverhältnis

  Arbeitsmarkt im Überblick – Berichtsmonat September 2019 – Flensburg, Stadt

Ausgewählte Merkmale Aktueller Monat Veränderung zum Vorjahresmonat
Arbeitslose 4.228 176
Arbeitslose SGB III 1.261 51
Arbeitslose SGB II 2.967 125
Arbeitslosenquote 8,1 0,4
Arbeitslosenquote SGB III 2,4 0,1
Arbeitslosenquote SGB II 5,7 0,3
Gemeldete Arbeitsstellen 814 -61
Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit) 5.927 -59
Unterbeschäftigungsquote 11,0 -0,1

(Quelle: https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Regionen/Politische-Gebietsstruktur/Schleswig-Holstein/Flensburg-Stadt-Nav.html )

Arbeitskräftenachfrage:

Freie Arbeitsstellen in Flensburg / Quelle: Agentur für Arbeit Flbg.

Die Nachfrage nach Personal in der Stadt Flensburg lag im Oktober leicht unter dem Niveau des Vorjahresmonats (-61 / -7,0 Prozent), zum Vormonat (-37 / -4,3 Prozent).

Im Oktober 2019 waren 814 Stellen gemeldet. Seit Jahresbeginn wurden dem gemeinsamen Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur Flensburg und des Jobcenters Flensburg insgesamt 2.435 Stellen angezeigt.

Besonders hoch ist die Nachfrage nach Arbeitskräften bei den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen, im Handel sowie im Gesundheits- und Sozialwesen.

Die Oktober-Zahlen des Jobcenter Flensburg

Die Zahl der Arbeitslosen im Rechtsbereich SGB II („Hartz IV“) sinkt um 41 auf 2.967 Personen
Die Zahl der SGB II-Bedarfsgemeinschaften sinkt um 63 auf 6.226
Die Zahl der Regelleistungsberechtigten (Hartz IV) sinkt um 72 auf 11.072 Personen

Das Jobcenter Flensburg betreute im Oktober 2019 2.967 arbeitslose Flensburger (Empfänger von Arbeitslosengeld II); das sind 41 Personen weniger als im Vormonat (-1,4%) und 125 Personen (+4,4%) mehr als im Vorjahresmonat.

Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften sank im Oktober im Vergleich zum Vormonat um 63 (-1,0%) auf 6.226; im Vergleich zum Vorjahresmonat fiel die Zahl um 332 (-5,1%).

Die Zahl der Regelleistungsberechtigten sank im Vergleich zum Vormonat um 72 auf 11.072 (-0,6%), im Vergleich zum Vorjahresmonat fiel sie um 370 (-3,2%).

Weitere und ausführlichere Zahlen aus dem Arbeitsmarktreport der Agentur für Arbeit Flensburg vom Oktober 2019 für den Agenturbezirk und den Geschäftsstellenbereich Flensburg gibt es hier: Arbeitsmarktreport für_AA 119 Flensburg_201910

Schönrechnen der Arbeitslosenzahlen: Mehr zu den Zahlen der Arbeitslosen und nicht Arbeitslosen unter den erwerbsfähigen Empfängern der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) im Jahr 2019 bzw. 2018 gibt es hier:  http://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Sozialstaat/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII57.pdf

Zum politischen Streit um die Schönung der Arbeitslosenzahlen in Schleswig-Holstein auch ein Beitrag von Till H. Lorenz vom 3.10.2016 auf shz.de:
Arbeitsagentur in SH : So viele Menschen sind in Schleswig-Holstein wirklich arbeitslos
Tausende Erwerbslose werden aus der Statistik der Arbeitsagentur herausgerechnet – weil die Politik es so möchte.
unter: http://www.shz.de/deutschland-welt/wirtschaft/so-viele-menschen-sind-in-schleswig-holstein-wirklich-arbeitslos-id14995576.html

Zum Thema verdeckte Arbeitslosigkeit und „Stille Reserve“ ein Beitrag auf Spiegel-Online vom 01.03.2017: Statistiktricks – So wird die Arbeitslosigkeit schöngerechnet

Zeichnet die offizielle Statistik ein geschöntes Bild vom Arbeitsmarkt? Tatsächlich gelten viele nicht als arbeitslos, obwohl sie Arbeit suchen. Verschwiegen werden sie nicht – aber man muss nach ihnen suchen. Unter: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/arbeitslosenstatistik-so-hoch-ist-die-verdeckte-arbeitslosigkeit-a-1133354.html

Ein Beitrag des ZDF vom 2.11.2017: Eine Million Arbeitslose mehr – Wie die Arbeitslosenzahl schöngerechnet wird

Der Arbeitsmarkt entwickelt sich freundlich. Seit Jahren sinkt die Zahl der Arbeitslosen. Doch viele Arbeitslose werden gar nicht mitgezählt. Unter https://www.zdf.de/nachrichten/heute/arbeitslose-wer-in-der-statistik-nicht-beruecksichtigt-wird-100.html

Und zum gleichen Thema ein Beitrag von correktiv.org vom 31. Mai 2017:

Warum eine Million Arbeitslose in der offiziellen Statistik nicht sichtbar sind
Die am Dienstag vorgestellte Arbeitslosenzahl ist um mindestens eine Million zu niedrig. Die geschönte Zahl kommt durch mehrere Gesetzesänderungen zu Stande. Sogar die Bundesagentur für Arbeit spricht sich für eine neue Berechnungsgrundlage aus, damit die offizielle Arbeitslosenzahl mehr der Wirklichkeit entspricht
https://correctiv.org/recherchen/arbeit/artikel/2017/05/31/zeit-fuer-die-echte-arbeitslosenzahl/

 

Flensburger Arbeitslosenquote im September 2019 weiter bei 8,3 %

4.359 Menschen offiziell ohne Beschäftigung, 23 weniger als im Vormonat

Unterbeschäftigungsquote bei 11,4%: Tatsächlich 6.149 Erwerbslose in Flensburg

69 Prozent der gemeldeten Arbeitslosen im Hartz IV-Bezug

Zahl der Flensburger SGB II-Regelleistungsberechtigten („Hartz IV“) sinkt um 67 auf 11.144 Personen

Arbeitsmarkt:

Im Stadtgebiet Flensburg sank die Zahl der Arbeitslosen nach Angaben der Agentur für Arbeit Flensburg im Berichtsmonat September 2019 im Vergleich zum Vormonat um 23 oder -0,5 Prozent auf 4.359 Personen.

Im Vergleich zum Vorjahresmonat stieg die Zahl der Arbeitslosen um 278 (6,8 Prozent).

Die offiziell gemeldete Arbeitslosenquote für den September 2019 lag damit bei 8,3 Prozent (Vormonat 8,3 Prozent, September 2018: 7,8 Prozent)

Entwicklung des Arbeitsmarktes im Agenturbezirk Flensburg

Quelle: Bundesagentur für Arbeit / Agentur für Arbeit Flensburg

Arbeitslosigkeit in Flensburg nach Rechtskreisen:

• SGB III: 1.351 (+13 Personen) Anteil an allen Arbeitslosen = 31,0 Prozent, im Vergleich zum Vormonat + 1,0 Prozent, zum Vorjahresmonat + 15,3 Prozent
• SGB II: 3.008  (-36 Personen) Anteil an allen Arbeitslosen = 69,0 Prozent, im Vergleich zum Vormonat .1,2 Prozent, zum Vorjahresmonat + 3,4 Prozent

Siehe auch zu den obigen Zahlen, Daten und Tabellen: Der Arbeitsmarkt im Agenturbezirk Flensburg – Monatsbericht: September 2019

Unterbeschäftigung: Tatsächliche Erwerbslosenquote in Flensburg bei 11,4 Prozent

Die genannten Arbeitslosenzahlen der Flensburger Arbeitsagentur beinhalten jedoch nicht die Menschen, die sich in der verdeckten Arbeitslosigkeit oder sog. „Unterbeschäftigung“ befinden. In der Unterbeschäftigung werden zusätzlich zu den registrierten Arbeitslosen auch die Personen abgebildet, die nicht als arbeitslos gelten, weil sie Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsmarktpolitik oder in einem arbeitsmarktbedingten Sonderstatus sind. Diese Personen werden zur Unterbeschäftigung gerechnet, weil sie für Menschen stehen, denen ein reguläres Beschäftigungsverhältnis fehlt.
Es wird unterstellt, dass ohne den Einsatz dieser Maßnahmen bzw. ohne die Zuweisung zu einem Sonderstatus die Arbeitslosigkeit entsprechend höher ausfallen würde. Mit dem Konzept der Unterbeschäftigung werden Defizite an regulärer Beschäftigung umfassender erfasst und realwirtschaftlich bedingte Einflüsse auf den Arbeitsmarkt besser erkannt. Dazu unten die Flensburger Zahlen.

Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung in der Stadt Flensburg: 6.149 gemeldete Arbeitslose in Flensburg ohne reguläres Beschäftigungsverhältnis

  Arbeitsmarkt im Überblick – Berichtsmonat September 2019 – Flensburg, Stadt

Ausgewählte Merkmale Aktueller Monat Veränderung zum Vorjahresmonat
Arbeitslose 4.359 278
Arbeitslose SGB III 1.351 179
Arbeitslose SGB II 3.008 99
Arbeitslosenquote 8,3 0,5
Arbeitslosenquote SGB III 2,6 0,4
Arbeitslosenquote SGB II 5,7 0,1
Gemeldete Arbeitsstellen 851 3
Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit) 6.149 137
Unterbeschäftigungsquote 11,4 0,3

(Quelle: https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Regionen/Politische-Gebietsstruktur/Schleswig-Holstein/Flensburg-Stadt-Nav.html )

Arbeitskräftenachfrage:

Die Nachfrage nach Personal in der Stadt Flensburg lag im September leicht unter dem Niveau des Vorjahresmonats (-22 / -7,6 Prozent), stieg zum Vormonat an (48 / 22,0 Prozent).

Freie Arbeitsstellen in Flensburg / Quelle: Agentur für Arbeit Flbg.

Im September 2019 waren 851 Stellen gemeldet. Seit Jahresbeginn wurden dem gemeinsamen Arbeit-geberservice der Arbeitsagentur Flensburg und des Jobcenters Flensburg insgesamt 2.200 Stellen angezeigt.
Besonders hoch ist die Nachfrage nach Arbeitskräften bei den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen, im Handel sowie im Gesundheits- und Sozialwesen.

Die September-Zahlen des Jobcenter Flensburg

Die Zahl der Arbeitslosen im Rechtsbereich SGB II („Hartz IV“) sinkt um 36 auf 3.008 Personen
Die Zahl der SGB II-Bedarfsgemeinschaften sinkt um 75 auf 6.289
Die Zahl der Regelleistungsberechtigten (Hartz IV) sinkt um 67 auf 11.144 Personen

Das Jobcenter Flensburg betreute im September 2019 3.008 arbeitslose Flensburger (Empfänger von Arbeitslosengeld II); das sind 36 Personen weniger als im Vormonat (-1,2%) und 99 Personen (+3,4%) mehr als im Vorjahresmonat.

Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften sank im September im Vergleich zum Vormonat um 75 (-1,2%) auf 6289; im Vergleich zum Vorjahresmonat fiel die Zahl um 295 (-4,5%).

Die Zahl der Regelleistungsberechtigten sank im Vergleich zum Vormonat um 67 auf 11.144 (-0,6%), im Vergleich zum Vorjahresmonat fiel sie um 293 (-2,6%).

Weitere Zahlen aus dem Arbeitsmarktreport der Agentur für Arbeit Flensburg vom September 2019 für den Agenturbezirk und den Geschäftsstellenbereich Flensburg

Komponenten der Unterbeschäftigung: Zahlen für den gesamten Agenturbezirk Flensburg

Unterbeschäftigung sinkt um 42 auf 17.377 Personen

Gemeldete Arbeitslosenzahl bei 12.543 Personen

Für den gesamten Agenturbezirk Flensburg, also mit den Geschäftsstellenbezirken Flensburg, Husum, Kappeln, Niebüll, Schleswig, Westerland und Tönning, ergibt sich im September 2019 ein Rückgang der Zahl der gemeldeten Arbeitslosen um 336 auf 12.543 Personen (Vormonat 12.879), zuzüglich der Unterbeschäftigung sind es jedoch  17.377 (Vormonat  17.561 ).

Nicht inbegriffen bei der Berechnung der offiziellen Arbeitslosenzahlen und -quote sind aber auch die Arbeitslosen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder sonstigen Gründen als nicht mehr vermittelbar gelten und/oder vorzeitig zwangsverrentet wurden und/oder in den SGB-XII-Leistungsbereich fallen.

Dazu noch die Zahlen
„Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen“

Arbeitsuchende

Ebenso wenig in der offiziellen Arbeitslosenquote enthalten sind die erwerbsfähigen Arbeitslosen, die nicht im Leistungsbezug des ALG I oder II stehen, bzw. keinen Anspruch mehr darauf haben oder auf Inanspruchnahme derartiger Leistungen verzichten und sich dennoch als arbeitsuchend gemeldet haben. Zur Gruppe der Arbeitsuchenden gehören neben den offiziell registrierten Arbeitslosen auch 1-Euro-Jobbern sowie Teilnehmer staatlich finanzierter Weiterbildungs- oder Trainingsmaßnahmen. Arbeitsuchende sind gemäß § 15 Satz 2 SGB III Personen, die nach einer Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen.

Es ist zu beachten, dass die Zahl der Arbeitsuchenden neben den Arbeitslosen auch Erwerbstätige beeinhaltet, die in einem regulären Beschäftigungsverhältnis stehen oder eine selbständige Tätigkeit ausüben können. Es gehören dazu auch versicherungspflichtig beschäftigte Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, und die sich nach § 38 SGB III spätestens 3 Monate vor der Beendigung bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden müssen. Erfahren sie erst später von der Beendigung, müssen sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes arbeitsuchend melden. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen hat die Arbeitsuchendmeldung mindestens drei Monate vor Fristablauf zu erfolgen. Leider wird in der untenstehenden Aufstellung der Arbeitsagentur nicht genau dargestellt, wie viele von den Arbeitsuchenden in einem regulären Beschäftigungsverhältnis stehen und wie viele nicht. Allgemeine Schätzungen zur Zahl der Nichtleistungsempfänger bei den erwerbslosen Arbeitsuchenden bzw. ihrem Anteil: „Arbeitslosigkeit ohne Arbeitslosengeld – Jede vierte arbeitslose Person im Versicherungssystem ist betroffen“ finden sich hier: arbeitsmarkt-aktuell-04-2014-1

Sie alle gelten nicht als arbeitslos im eigentlichen Sinne und werden somit bei der Berechnung der offiziellen Arbeitslosenquote nicht berücksichtigt.

Dazu die Zahl der Arbeitsuchenden im Geschäftsstellenbereich Flensburg, der die Stadt Flensburg und Randgemeinden umfasst:

Eckwerte des Arbeitsmarktes für den Geschäftsstellenbereich Flensburg – Arbeitsuchende

Die Zahl der Arbeitsuchenden im Geschäftstellenbereich Flensburg sank im September 2019 um 80 auf 10.924 Personen.

Das sind zur  Zahl der gemeldeten Arbeitslosen von 5.958 (94 weniger als im Vormonat) im Geschäftsstellenbereich Flensburg aber immer noch 4.966 Personen zusätzlich

Zahl der Arbeitsuchenden im Agenturbezirk

Für den gesamten Agenturbezirk Flensburg, also mit den Geschäftsstellenbezirken Flensburg, Husum, Kappeln, Niebüll, Schleswig, Westerland und Tönning, lag im Septembert 2019 die Zahl der Arbeitsuchenden inklusive der statistisch registrierten Arbeitslosen bei  23.461 Personen und damit um 140 (0,6 %) über der vom August 2019 mit  23.321 Personen (siehe Arbeitsmarktreport der Agentur für Arbeit Flensburg, September 2019, S. 5). Dies sind im Vergleich zu den für den Agenturbezirk offiziell gemeldeten Arbeitslosenzahl von 12.543 aber immer noch 10.778 Personen zusätzlich. Darunter fallen ebenfalls wieder die Arbeitslosen, deren Arbeitslosengeld I ausgelaufen ist, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II nach dem SGB II haben oder die auf Inanspruchnahme derartiger Leistungen verzichten. Sie gelten daher ebenso nicht als arbeitslos im eigentlichen Sinne und tauchen in der Arbeitslosenstatistik nicht auf.

Und die von der Agentur für den August 2019 offiziell gemeldete Arbeitslosenquote liegt im gesamten Agenturbezirk Flensburg bei 4,9 Prozent. (Vorjahr 5,4 Prozent, Vormonat 5,1 Prozent). Diese Quote dürfte aber angesichts der vorangegangenen Erläuterungen ebenso erheblich höher liegen

Eckwerte des Arbeitsmarktes für den Agenturbezirk Flensburg – Arbeitsuchende

Schönrechnen der Arbeitslosenzahlen: Mehr zu den Zahlen der Arbeitslosen und nicht Arbeitslosen unter den erwerbsfähigen Empfängern der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) im Jahr 2019 bzw. 2018 gibt es hier:  http://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Sozialstaat/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII57.pdf

Zum politischen Streit um die Schönung der Arbeitslosenzahlen in Schleswig-Holstein auch ein Beitrag von Till H. Lorenz vom 3.10.2016 auf shz.de:
Arbeitsagentur in SH : So viele Menschen sind in Schleswig-Holstein wirklich arbeitslos
Tausende Erwerbslose werden aus der Statistik der Arbeitsagentur herausgerechnet – weil die Politik es so möchte.
unter: http://www.shz.de/deutschland-welt/wirtschaft/so-viele-menschen-sind-in-schleswig-holstein-wirklich-arbeitslos-id14995576.html

Zum Thema verdeckte Arbeitslosigkeit und „Stille Reserve“ ein Beitrag auf Spiegel-Online vom 01.03.2017: Statistiktricks – So wird die Arbeitslosigkeit schöngerechnet

Zeichnet die offizielle Statistik ein geschöntes Bild vom Arbeitsmarkt? Tatsächlich gelten viele nicht als arbeitslos, obwohl sie Arbeit suchen. Verschwiegen werden sie nicht – aber man muss nach ihnen suchen. Unter: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/arbeitslosenstatistik-so-hoch-ist-die-verdeckte-arbeitslosigkeit-a-1133354.html

Ein Beitrag des ZDF vom 2.11.2017: Eine Million Arbeitslose mehr – Wie die Arbeitslosenzahl schöngerechnet wird

Der Arbeitsmarkt entwickelt sich freundlich. Seit Jahren sinkt die Zahl der Arbeitslosen. Doch viele Arbeitslose werden gar nicht mitgezählt. Unter https://www.zdf.de/nachrichten/heute/arbeitslose-wer-in-der-statistik-nicht-beruecksichtigt-wird-100.html

Und zum gleichen Thema ein Beitrag von correktiv.org vom 31. Mai 2017:

Warum eine Million Arbeitslose in der offiziellen Statistik nicht sichtbar sind
Die am Dienstag vorgestellte Arbeitslosenzahl ist um mindestens eine Million zu niedrig. Die geschönte Zahl kommt durch mehrere Gesetzesänderungen zu Stande. Sogar die Bundesagentur für Arbeit spricht sich für eine neue Berechnungsgrundlage aus, damit die offizielle Arbeitslosenzahl mehr der Wirklichkeit entspricht
https://correctiv.org/recherchen/arbeit/artikel/2017/05/31/zeit-fuer-die-echte-arbeitslosenzahl/

 

Hartz IV: Sozialgericht Berlin verurteilt Jobcenter zur Übernahme der Brillen-Kosten

Ein Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 28.08.2019 Az: S 114  AS 1147/17

Untenstehend dokumentieren wir eine Meldung von Harald Thomé, Referent für Arbeitslosen- und Sozialhilferecht und Sozialrechtsexperte. Wichtig auch für alle Leistungsempfänger nach SGB II / „Hartz IV“ in Flensburg.

Harald Thomé schreibt auf seiner Facebook-Seite:
„Sozialgericht Berlin verurteilt Jobcenter zur Übernahme von Brillenkosten als Vorraussetzung zur Integration in den Arbeitsmarkt

Im Vorliegen taufrischen Urteil hat das SG Berlin zur Übernahme der Kosten zur Anschaffung einer Brille in Höhe von 602 EUR verurteilt. Als Anspruchsgrundlage wurde das Vermittlungsbudget nach § 16 Abs. 1 SGB II iVm § 44 Abs. 1 SGB III genannt. Da nur mit ausreichender Sehhilfenversorgung eine Einsatzfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erreicht werden kann.

Also eine klare und richtige Ansage, sinngemäß: wer nicht gucken kann, kann auch nicht Arbeiten.“

Mehr zum Urteil und die Urteilsbegründung des Sozialgerichts Berlins auf der Facebook-Seite von Harald Thomé unter: https://www.facebook.com/harald.thome.3/posts/1237955213031625 und: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/SG_Berlin_v.__28.08.23019_-_S_114_AS_1147-17.pdf

Achtung: Das Urteil bzw. die Begründung kann auch für entsprechende Widersprüche oder Klagen gegen das jeweils zuständige Jobcenter (z. B. auch in Flensburg) oder Sozialzentrum dienen, falls eine derartige Kostenerstattung verweigert wird. Aber der Anspruch muss individuell begründet werden. Man kann nicht einfach sagen, weil das Sozialgericht in Berlin so entschieden hat, müsst ihr mir jetzt die Kosten für meine neue Brille erstatten.

Warum im Rahmen des Vermittlungsbudgets? Es geht in diesem Fall darum, die Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt generell zu verbessern, sozusagen als vorausschauende Leistung. Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget ist eine Sozialleistung zur Unterstützung der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Es handelt sich um eine Ermessensleistung, die in § 44 SGB III (bis 31. März 2012: § 45 SGB III a.F.) gesetzlich geregelt ist. https://de.wikipedia.org/wiki/Vermittlungsbudget

Bei rechtlichen Fragen und im Streitfall besser einen Rechtsbeistand oder zumindest eine entsprechende Beratungsstelle kontakten!

Bevor es zu ernsthaften Konflikten mit den MitarbeiterInnen der Jobcenter bei der Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II und XII kommt, sollte man im Streitfall entweder eine entsprechende Beratungsstelle oder einen Rechtsbeistand kontakten. Da Rechtsanwalt Dirk Audörsch zahlreiche Mandanten bei Rechtsstreitigkeiten und Klagen gegen Sozialzentren bzw. Jobcenter vertritt und als Sozialrechtsexperte gilt, empfehlen wir allen Klagewilligen in solch einem Fall bzw. vor einem Widerspruch oder einer Klage mit ihm Kontakt aufzunehmen. Die Erstberatung in Hartz IV-Angelegenheiten ist im Regelfall kostenfrei:

Dirk Audörsch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht

Osterender Chaussee 4
25870 Oldenswort
Fon: 04864-271 88 99
Fax: 04864- 271 75 11
email: info@rechtundschlichtung.de

Siehe dazu auch den AKOPOL-Beitrag vom 01.09.2019: Brille vom Jobcenter – geht doch unter: https://akopol.wordpress.com/2019/09/01/brille-vom-jobcenter-geht-doch/

Und den AKOPOL-Beitrag vom 06.11.2017: SGB II-Leistungsempfänger hat Anspruch auf Kostenerstattung der Brillenreparatur – Bundessozialgericht: Brillenreparatur gilt als Sonderbedarf unter: https://akopol.wordpress.com/2017/11/06/sgb-ii-leistungsempfaenger-hat-anspruch-auf-kostenerstattung-der-brillenreparatur/

Mehr zum Thema „Hartz IV“ und Sozialrecht auch im AKOPOL-Blog unter: https://akopol.wordpress.com/hartz-iv/

 

 

Brille vom Jobcenter – geht doch

Harald Thomé, Referent für Arbeitslosen- und Sozialhilferecht und Sozialrechtsexperte, hat zum Thema Übernahme der Kosten für eine Brille durch das Jobcenter einen Beitrag auf seiner Facebook-Seite veröffentlicht, den wir untenstehend dokumentieren. Wichtig auch für alle Leistungsempfänger nach SGB II / „Hartz IV“ in Flensburg:

„Ich möchte mal auf die spezielle Situation von Brillen im SGB II hinweisen. Frau von der Leyen hat bei der Festsetzung der Regelbedarfe die Brille aus den Regelbedarfen gestrichen. Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli 2014 festgestellt, dass Brillen nicht mehr im Regelbedarf enthalten sind und die Bundesregierung aufgefordert eine Anspruchsgrundlage für Brillen zu schaffen (BVerfG v. 23.07.2014 – 1 BvL 10/12 ua RN 120).
Bis es eine eigenständige Anspruchsgrundlage gibt, ist das Recht weit auszulegen, so das BVerfG. Entsprechend dieser weiten Auslegung hat das JC Berlin Spandau eine Brille im Rahmen des Vermittlungsbudget nach § 16 Abs. 1 SGB II iVm § 44 Abs. 1 SGB III in Höhe von 230 EUR gewährt. Begründung: „die Brille ist für die Eingliederung erforderlich und angemessen und unterstützt die mit Ihnen vereinbarte Vermittlungsstrategie“.
Dem ist nichts hinzuzufügen, da hat das Jobcenter einfach Recht, denn wer nicht gucken kann, kann auch nicht arbeiten. Zudem gehört die Brille zum Menschwürdigen Dasein im Sinne von § 1 Abs. 1 SGB II.“

Den kompletten Bescheid mit der Begründung des Jobcenter Spandau gibt es hier

Aber Achtung: Der Anspruch muss beim Jobcenter Flensburg individuell begründet werden. Man kann nicht einfach sagen, weil das Jobcenter Spandau so entschieden hat, müsst ihr mir jetzt die Kosten für meine neue Brille erstatten. Allerdings kann man die Begründung im Spandauer Bescheid sehr gut nutzen. Warum im Rahmen des Vermittlungsbudgets? Es geht in diesem Fall darum, die Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt generell zu verbessern, sozusagen als vorausschauende Leistung. Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget ist eine Sozialleistung zur Unterstützung der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Es handelt sich um eine Ermessensleistung, die in § 44 SGB III (bis 31. März 2012: § 45 SGB III a.F.) gesetzlich geregelt ist. https://de.wikipedia.org/wiki/Vermittlungsbudge

Siehe dazu auch den AKOPOL-Beitrag vom 06.11.2017: SGB II-Leistungsempfänger hat Anspruch auf Kostenerstattung der Brillenreparatur – Bundessozialgericht: Brillenreparatur gilt als Sonderbedarf unter: https://akopol.wordpress.com/2017/11/06/sgb-ii-leistungsempfaenger-hat-anspruch-auf-kostenerstattung-der-brillenreparatur/

Mehr zum Thema „Hartz IV“ und Sozialrecht auch im AKOPOL-Blog unter: https://akopol.wordpress.com/hartz-iv/

 

 

Flensburger Arbeitslosenquote steigt im August 2019 auf 8,3 %

4.382 Menschen offiziell ohne Beschäftigung, 106 mehr als im Vormonat

Unterbeschäftigungsquote bei 11,4%: Tatsächlich 6.151 Erwerbslose in Flensburg

Rund 70 Prozent der gemeldeten Arbeitslosen im Hartz IV-Bezug

Zahl der Flensburger SGB II-Regelleistungsberechtigten („Hartz IV“) sinkt um 168 auf 11.211 Personen

Arbeitsmarkt:

Im Stadtgebiet Flensburg stieg die Zahl der Arbeitslosen nach Angaben der Agentur für Arbeit Flensburg im Berichtsmonat August 2019 im Vergleich zum Vormonat um 106 oder 2,5 Prozent auf 4.382 Personen.

Im Vergleich zum Vorjahresmonat stieg die Zahl der Arbeitslosen um 29 (0,7 Prozent).

Die offiziell gemeldete Arbeitslosenquote für den August 2019 lag damit bei 8,3 Prozent (Vormonat 8,1 Prozent, August 2018: 8,3 Prozent)

Entwicklung des Arbeitsmarktes im Agenturbezirk Flensburg

Quelle: Bundesagentur für Arbeit / Agentur für Arbeit Flensburg

Arbeitslosigkeit in Flensburg nach Rechtskreisen:

• SGB III: 1.338 (+30 Personen) Anteil an allen Arbeitslosen = 30,5 Prozent, im Vergleich zum Vormonat + 2,3 Prozent, zum Vorjahresmonat + 6,1 Prozent
• SGB II: 3.044  (+76 Personen) Anteil an allen Arbeitslosen = 69,5 Prozent, im Vergleich zum Vormonat + 2,6 Prozent, zum Vorjahresmonat – 1,6 Prozent

Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung in der Stadt Flensburg

(Quelle: https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Regionen/Politische-Gebietsstruktur/Schleswig-Holstein/Flensburg-Stadt-Nav.html )

Arbeitsmarkt im Überblick – Berichtsmonat August 2019 – Flensburg, Stadt

Ausgewählte Merkmale Aktueller Monat Veränderung zum Vorjahresmonat
Arbeitslose 4.382 29
Arbeitslose SGB III 1.338 77
Arbeitslose SGB II 3.044 -48
Arbeitslosenquote 8,3 % 0,0
Arbeitslosenquote SGB III 2,5 % 0,1
Arbeitslosenquote SGB II 5,8 % -0,1
Gemeldete Arbeitsstellen 816 -13
Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit) 6.151 9
Unterbeschäftigungsquote 11,4 % 0,0

 

Arbeitskräftenachfrage:

45 offene Stellen weniger als im Vormonat und 43 mehr als im  August 2018

Freie Arbeitsstellen in Flensburg / Quelle: Agentur für Arbeit Flbg.

Die Nachfrage nach Personal in der Stadt Flensburg lag im August über dem Niveau des Vorjahresmonats (43 / +24,6 Prozent), sank zum Vormonat (-45 / -17,1 Prozent).

Im August 2019 waren 816 Stellen gemeldet. Seit Jahresbeginn wurden dem gemeinsamen Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur Flensburg und des Jobcenters Flensburg insgesamt 1.934 Stellen angezeigt.

Besonders hoch ist die Nachfrage nach Arbeitskräften bei den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen, im Handel sowie im Gesundheits- und Sozialwesen.

Ausbildungsmarkt

  • aktuell unbesetzte Ausbildungsstellen: 147 / -8 oder -5,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr
  • aktuell unversorgte Bewerber/-innen: 158 / +-0 oder +-0 Prozent im Vergleich zum Vorjahr

Top Ten der unbesetzten Ausbildungsstellen in Flensburg im August

Verkäufer/in 21 Ausbildungsstellen
Kaufmann/-frau im Einzelhandel 20 Ausbildungsstellen
Fleischer /in 9 Ausbildungsstellen
Handelsfachwirt/in (Ausbildung) 8 Ausbildungsstellen
Anlagenmech. – Sanitär-/Heiz.-Klimatech. 6 Ausbildungsstellen
Fachkraft – Gastgewerbe 6 Ausbildungsstellen
Fachmann/ -frau – Systemgastronomie 6 Ausbildungsstellen
B. A. Betriebswirtschaftslehre 6 Ausbildungsstellen
Fachverk. Lebensm.handwerk – Fleischerei 5 Ausbildungsstellen
Kaufmann/ -frau – Büromanagement 5 Ausbildungsstellen

Empfehlung an alle Jugendlichen ohne Ausbildungsstelle sich bei der Berufsberatung zu melden

Im gesamten Agenturbezirk Flensburg sind kurz nach dem Ausbildungsbeginn 2019 noch 817 Ausbildungsplätze als unbesetzt gemeldet. Dem stehen 686 unversorgte Jugendliche gegenüber. Besonders im Einzelhandel, im Handwerk sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe sind noch zahlreiche Ausbildungsplätze unbesetzt.
„Allen Jugendlichen, die noch keine Zusage für einen Ausbildungsplatz haben, empfehle ich sich schnellst möglich bei der Berufsberatung* zu melden. Einen schnellen Überblick über die noch zu besetzenden Ausbildungsstellen kann man sich in der Jobbörse der Agentur für Arbeit verschaffen. Zahlreiche Informationen und Tipps rund um das Thema Ausbildungsplatz und Bewerbung finden Sie auf der Seite http://www.planet-beruf.de“ , so Markus Hoell, stv. Leiter der Arbeitsagentur Flensburg.
Ferner empfiehlt Hoell Arbeitgebern, die bisher ihren Ausbildungsplatz noch nicht besetzen konnten, auch schwächeren Jugendlichen eine Chance zu geben. „Schauen Sie sich diese Bewerber persönlich an und beurteilen Sie deren Kompetenzen nicht nur nach den Bewerbungsunterlagen und den Zeugnissen. Wir können Sie dabei unterstützen, einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss zu erreichen. Dazu gehören z.B. die assistierte Ausbildung, die ausbildungsbegleitenden Hilfen oder die Einstiegs-qualifizierung (EQ). Zur Klärung offener Fragen stehen Ihnen meine Kolleginnen und Kollegen gerne unter der kostenlosen Arbeitgeberservice-Rufnummer 0800 4 5555 20 zur Verfügung.“

*Jugendlichen bietet die gebührenfreie Service-Rufnummer 0800 4 5555 00 die Möglichkeit, einen Beratungstermin bei der Berufsberatung zu vereinbaren

Weitere Infos rund um das Thema ‚Berufswahl und Ausbildung‘:
http://www.planet-beruf.de
http://www.berufe.tv
http://www.berufenet.arbeitsagentur.de
http://www.entdecker.biz-medien.de
http://www.abi.de
http://www.arbeitsagentur.de/schule-ausbildung-studium
http://www.dasbringtmichweiter.de
http://www.jobboerse.arbeitsagentur.de

Die August-Zahlen des Jobcenter Flensburg

Die Zahl der Arbeitslosen im Rechtsbereich SGB II („Hartz IV“) steigt um 26 auf 3.044 Personen
Die Zahl der SGB II-Bedarfsgemeinschaften sinkt um 11 auf 6.364
Die Zahl der Regelleistungsberechtigten (Hartz IV) sinkt um 168 auf 11.211 Personen

Das Jobcenter Flensburg betreute im August 2019 3.044 arbeitslose Flensburger (Empfänger von Arbeitslosengeld II); das sind 76 Personen mehr als im Vormonat (+2,6%) und 48 Personen (-1,6%)
weniger als im Vorjahresmonat.

Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften fiel im August im Vergleich zum Vormonat um 11 (-0,2%) auf 6.364; im Vergleich zum Vorjahresmonat sank die Zahl um 302 (-4,5%).

Die Zahl der Regelleistungsberechtigten fiel im Vergleich zum Vormonat um 168 auf 11.211 (-1,5%), im Vergleich zum Vorjahresmonat sank sie um 368 (-3,2%).

Quelle: Jobcenter Flensburg

Unterbeschäftigung: Tatsächliche Arbeitslosenquote in Flensburg aufgrund der verdeckten Arbeitslosigkeit bei mehr als 12 Prozent

Die genannten Arbeitslosenzahlen der Flensburger Arbeitsagentur beinhalten jedoch nicht die Menschen, die sich in der verdeckten Arbeitslosigkeit oder sog. „Unterbeschäftigung“ befinden. In der Unterbeschäftigung werden zusätzlich zu den registrierten Arbeitslosen auch die Personen abgebildet, die nicht als arbeitslos gelten, weil sie Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsmarktpolitik oder in einem arbeitsmarktbedingten Sonderstatus sind. Diese Personen werden zur Unterbeschäftigung gerechnet, weil sie für Menschen stehen, denen ein reguläres Beschäftigungsverhältnis fehlt.
Es wird unterstellt, dass ohne den Einsatz dieser Maßnahmen bzw. ohne die Zuweisung zu einem Sonderstatus die Arbeitslosigkeit entsprechend höher ausfallen würde. Mit dem Konzept der Unterbeschäftigung werden Defizite an regulärer Beschäftigung umfassender erfasst und realwirtschaftlich bedingte Einflüsse auf den Arbeitsmarkt besser erkannt. Zudem können die direkten Auswirkungen der Arbeitsmarktpolitik auf die Arbeitslosenzahlen nachvollzogen werden. Leider gibt es nur Zahlen zur Unterbeschäftigung für den gesamten Agenturbezirk. Insofern muss für das Flensburger Stadtgebiet von diesen Zahlen ausgehend die tatsächliche Arbeitslosenquote entsprechend hochgerechnet bzw. geschätzt werden. Dazu die untenstehenden Zahlen.

Komponenten der Unterbeschäftigung: Zahlen für den gesamten Agenturbezirk Flensburg

Unterbeschäftigung sinkt um 106 auf 17.561 Personen

Offizielle Arbeitslozenzahl bei 12.879 Personen

Für den gesamten Agenturbezirk Flensburg, also mit den Geschäftsstellenbezirken Flensburg, Husum, Kappeln, Niebüll, Schleswig, Westerland und Tönning, ergibt sich im August 2019 ein Rückgang der Zahl der gemeldeten Arbeitslosen um 168 auf 12.879 Personen (Vormonat 13.047), zuzüglich der Unterbeschäftigung sind es jedoch  17.561 (Vormonat  17.667).

Nicht inbegriffen bei der Berechnung der offiziellen Arbeitslosenzahlen und -quote sind aber auch die Arbeitslosen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder sonstigen Gründen als nicht mehr vermittelbar gelten und/oder vorzeitig zwangsverrentet wurden und/oder in den SGB-XII-Leistungsbereich fallen.

Dazu noch die Zahlen
„Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen“

Arbeitsuchende

Ebenso wenig in der offiziellen Arbeitslosenquote enthalten sind die erwerbsfähigen Arbeitslosen, die nicht im Leistungsbezug des ALG I oder II stehen, bzw. keinen Anspruch mehr darauf haben oder auf Inanspruchnahme derartiger Leistungen verzichten und sich dennoch als arbeitsuchend gemeldet haben. Zur Gruppe der Arbeitsuchenden gehören neben den offiziell registrierten Arbeitslosen auch 1-Euro-Jobber sowie Teilnehmer staatlich finanzierter Weiterbildungs- oder Trainingsmaßnahmen. Arbeitsuchende sind gemäß § 15 Satz 2 SGB III Personen, die nach einer Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen.

Es ist zu beachten, dass die Zahl der Arbeitsuchenden neben den Arbeitslosen auch Erwerbstätige beeinhaltet, die in einem regulären Beschäftigungsverhältnis stehen oder eine selbständige Tätigkeit ausüben können. Es gehören dazu auch versicherungspflichtig beschäftigte Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, und die sich nach § 38 SGB III spätestens 3 Monate vor der Beendigung bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden müssen. Erfahren sie erst später von der Beendigung, müssen sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes arbeitsuchend melden. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen hat die Arbeitsuchendmeldung mindestens drei Monate vor Fristablauf zu erfolgen. Leider wird in der untenstehenden Aufstellung der Arbeitsagentur nicht genau dargestellt, wie viele von den Arbeitsuchenden in einem regulären Beschäftigungsverhältnis stehen und wie viele nicht. Allgemeine Schätzungen zur Zahl der Nichtleistungsempfänger bei den erwerbslosen Arbeitsuchenden bzw. ihrem Anteil: „Arbeitslosigkeit ohne Arbeitslosengeld – Jede vierte arbeitslose Person im Versicherungssystem ist betroffen“ finden sich hier: arbeitsmarkt-aktuell-04-2014-1

Sie alle gelten nicht als arbeitslos im eigentlichen Sinne und werden somit bei der Berechnung der offiziellen Arbeitslosenquote nicht berücksichtigt.

Dazu die Zahl der Arbeitsuchenden im Geschäftsstellenbereich Flensburg, der die Stadt Flensburg und Randgemeinden umfasst:

Eckwerte des Arbeitsmarktes für den Geschäftsstellenbereich Flensburg – Arbeitsuchende

 Die Zahl der Arbeitsuchenden im Geschäftstellenbereich Flensburg sank im August um 199 auf 11.004 Personen.

Das sind zur  Zahl der gemeldeten Arbeitslosen von 6.052 (36 mehr als im Vormonat) im Geschäftsstellenbereich Flensburg aber immer noch 4.952 Personen zusätzlich (siehe Arbeitsmarktreport der Agentur für Arbeit Flensburg, August 2019, S. 19).

Damit dürfte auch die eigentliche Zahl der „Arbeitslosen“ in Flensburg im August 2019 nicht wie offiziell gemeldet 4.382 betragen haben, sondern lag hochgerechnet bei deutlich mehr als 6.000 Personen und die tatsächliche Arbeitslosenquote damit bei über 12 Prozent.

Zahl der Arbeitsuchenden im Agenturbezirk

Für den gesamten Agenturbezirk Flensburg, also mit den Geschäftsstellenbezirken Flensburg, Husum, Kappeln, Niebüll, Schleswig, Westerland und Tönning, lag im August 2019 die Zahl der Arbeitsuchenden inklusive der statistisch registrierten Arbeitslosen bei  23.321 Personen und damit um 226 (1,0 %) unter der vom Juli 2019 mit  23.547 Personen (siehe Arbeitsmarktreport der Agentur für Arbeit Flensburg, August 2019, S. 5). Dies sind im Vergleich zu den für den Agenturbezirk offiziell gemeldeten Arbeitslosenzahl von 12.879 aber immer noch 10.442 Personen zusätzlich. Darunter fallen ebenfalls wieder die Arbeitslosen, deren Arbeitslosengeld I ausgelaufen ist, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II nach dem SGB II haben oder die auf Inanspruchnahme derartiger Leistungen verzichten. Sie gelten daher ebenso nicht als arbeitslos im eigentlichen Sinne und tauchen in der Arbeitslosenstatistik nicht auf.

Und die von der Agentur für den August 2019 offiziell gemeldete Arbeitslosenquote liegt im gesamten Agenturbezirk Flensburg bei 5,1 Prozent. (Vorjahr 5,7 Prozent, Vormonat 5,1 Prozent). Diese Quote dürfte aber angesichts der vorangegangenen Erläuterungen ebenso erheblich höher liegen

Eckwerte des Arbeitsmarktes für den Agenturbezirk Flensburg – Arbeitsuchende

Schönrechnen der Arbeitslosenzahlen: Mehr zu den Zahlen der Arbeitslosen und nicht Arbeitslosen unter den erwerbsfähigen Empfängern der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) im Jahr 2019 bzw. 2018 gibt es hier:  http://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Sozialstaat/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII57.pdf

Zum politischen Streit um die Schönung der Arbeitslosenzahlen in Schleswig-Holstein auch ein Beitrag von Till H. Lorenz vom 3.10.2016 auf shz.de:
Arbeitsagentur in SH : So viele Menschen sind in Schleswig-Holstein wirklich arbeitslos
Tausende Erwerbslose werden aus der Statistik der Arbeitsagentur herausgerechnet – weil die Politik es so möchte.
unter: http://www.shz.de/deutschland-welt/wirtschaft/so-viele-menschen-sind-in-schleswig-holstein-wirklich-arbeitslos-id14995576.html

Zum Thema verdeckte Arbeitslosigkeit und „Stille Reserve“ ein Beitrag auf Spiegel-Online vom 01.03.2017: Statistiktricks – So wird die Arbeitslosigkeit schöngerechnet

Zeichnet die offizielle Statistik ein geschöntes Bild vom Arbeitsmarkt? Tatsächlich gelten viele nicht als arbeitslos, obwohl sie Arbeit suchen. Verschwiegen werden sie nicht – aber man muss nach ihnen suchen. Unter: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/arbeitslosenstatistik-so-hoch-ist-die-verdeckte-arbeitslosigkeit-a-1133354.html

Ein Beitrag des ZDF vom 2.11.2017: Eine Million Arbeitslose mehr – Wie die Arbeitslosenzahl schöngerechnet wird

Der Arbeitsmarkt entwickelt sich freundlich. Seit Jahren sinkt die Zahl der Arbeitslosen. Doch viele Arbeitslose werden gar nicht mitgezählt. Unter https://www.zdf.de/nachrichten/heute/arbeitslose-wer-in-der-statistik-nicht-beruecksichtigt-wird-100.html

Und zum gleichen Thema ein Beitrag von correktiv.org vom 31. Mai 2017:

Warum eine Million Arbeitslose in der offiziellen Statistik nicht sichtbar sind
Die am Dienstag vorgestellte Arbeitslosenzahl ist um mindestens eine Million zu niedrig. Die geschönte Zahl kommt durch mehrere Gesetzesänderungen zu Stande. Sogar die Bundesagentur für Arbeit spricht sich für eine neue Berechnungsgrundlage aus, damit die offizielle Arbeitslosenzahl mehr der Wirklichkeit entspricht
https://correctiv.org/recherchen/arbeit/artikel/2017/05/31/zeit-fuer-die-echte-arbeitslosenzahl/

 

Flensburger Arbeitslosenquote steigt im Januar 2019 auf 8,2 %

4.275 Menschen offiziell ohne Beschäftigung, 447 mehr als im Vormonat – Tatsächliche Arbeitslosenquote durch verdeckte Arbeitslosigkeit bei mehr als 12%

Zahl der Flensburger SGB II-Regelleistungsberechtigten („Hartz IV“) sinkt um 37 auf 11.389 Personen

Arbeitsmarkt:

Im Stadtgebiet Flensburg stieg die Zahl der Arbeitslosen nach Angaben der Agentur für Arbeit Flensburg im Berichtsmonat Januar 2019 im Vergleich zum Vormonat um 447 auf 4.275 Personen.

Im Vergleich zum Januar 2018 sank die Zahl der Arbeitslosen um 422 (-9,0 Prozent) Personen.

Die offiziell gemeldete Arbeitslosenquote für den Januar 2018 lag damit bei 8,2 Prozent (Vormonat 7,3 Prozent, Januar 2018: 9,7 Prozent)

Entwicklung des Arbeitsmarktes im Agenturbezirk Flensburg

Quelle: Bundesagentur für Arbeit / Agentur für Arbeit Flensburg

Arbeitslosigkeit in Flensburg nach Rechtskreisen:

• SGB III: 1.364 (+190) Personen = 2,6 Prozent, Vormonat 2,2 Prozent, Vorjahresmonat 2,8 Prozent
• SGB II: 2.911  (+258) Personen = 5,6 Prozent, Vormonat 5,1 Prozent, Vorjahresmonat 6,5 Prozent

Arbeitskräftenachfrage:

39 offene Stellen mehr als Vormonat und 44 mehr als im Jauar 2018

Freie Arbeitsstellen in Flensburg / Quelle: Agentur für Arbeit Flbg.

Die Nachfrage nach Personal in der Stadt Flensburg lag im Januar über dem Niveau des Vorjahresmonats (+44) und gegenüber dem Vormonat (39). Im Januar 2019 waren 819 Stellen gemeldet. Seit Jahresbeginn wurden dem gemeinsamen Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur Flensburg und des Jobcenters Flensburg insgesamt 180 sozial-versicherungspflichtige Stellen angezeigt.
Besonders hoch ist die Nachfrage nach Arbeitskräften bei den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen, im Handel und im Gesundheits- und Sozialwesen.

Die Januar-Zahlen des Jobcenter Flensburg

Die Zahl der Empfänger von Arbeitslosengeld II steigt um 258
Die Zahl der SGB II-Bedarfsgemeinschaften steigt um 4
Die Zahl der Regelleistungsberechtigten (Hartz IV) sinkt um 37 auf 11.389 Personen

Das Jobcenter Flensburg betreute im Januer 2019 2.911 arbeitslose Flensburger (Empfänger von Arbeitslosengeld II); das sind 258 Personen mehr als im Vormonat (+ 9,7%), aber 367 Personen (-11,2%) weniger als im Vorjahresmonat und der geringste Wert in einem Januar seit Bestehen des Jobcenters (2005).

Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften stieg im Januar im Vergleich zum Vormonat um 4 auf 6.482 (+ 0,06%); im Vergleich zum Vorjahresmonat sank die Zahl aber um 220 (-3,3%).

Die Zahl der Regelleistungsberechtigten sank im Vergleich zum Vormonat um 37 auf 11.389 (-0,3%), im Vergleich zum Vorjahresmonat sank sie um 155 (-1,4%).

Quelle: Jobcenter Flensburg

Unterbeschäftigung: Tatsächliche Arbeitslosenquote in Flensburg aufgrund der verdeckten Arbeitslosigkeit bei mehr als 12 Prozent

Die genannten Arbeitslosenzahlen der Flensburger Arbeitsagentur beinhalten jedoch nicht die Menschen, die sich in der verdeckten Arbeitslosigkeit oder sog. „Unterbeschäftigung“ befinden. In der Unterbeschäftigung werden zusätzlich zu den registrierten Arbeitslosen auch die Personen abgebildet, die nicht als arbeitslos gelten, weil sie Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsmarktpolitik oder in einem arbeitsmarktbedingten Sonderstatus sind. Diese Personen werden zur Unterbeschäftigung gerechnet, weil sie für Menschen stehen, denen ein reguläres Beschäftigungsverhältnis fehlt.
Es wird unterstellt, dass ohne den Einsatz dieser Maßnahmen bzw. ohne die Zuweisung zu einem Sonderstatus die Arbeitslosigkeit entsprechend höher ausfallen würde. Mit dem Konzept der Unterbeschäftigung werden Defizite an regulärer Beschäftigung umfassender erfasst und realwirtschaftlich bedingte Einflüsse auf den Arbeitsmarkt besser erkannt. Zudem können die direkten Auswirkungen der Arbeitsmarktpolitik auf die Arbeitslosenzahlen nachvollzogen werden. Leider gibt es nur Zahlen zur Unterbeschäftigung für den gesamten Agenturbezirk. Insofern muss für das Flensburger Stadtgebiet von diesen Zahlen ausgehend die tatsächliche Arbeitslosenquote entsprechend hochgerechnet bzw. geschätzt werden. Dazu die untenstehenden Zahlen.

Komponenten der Unterbeschäftigung: Zahlen für den gesamten Agenturbezirk Flensburg

Unterbeschäftigung steigt um 991 auf 19.640 Personen

Offizielle Arbeitslozenzahl steigt um 1.496 auf 15.183 Personen

Für den gesamten Agenturbezirk Flensburg, also mit den Geschäftsstellenbezirken Flensburg, Husum, Kappeln, Niebüll, Schleswig, Westerland und Tönning, ergibt sich im Januar 2018 ein Anstieg der Zahl der gemeldeten Arbeitslosen um 1.496 auf 15.183 Personen (Vormonat 13.687), zuzüglich der Unterbeschäftigung sind es jedoch  19.640 (Vormonat  18.649). Das sind noch einmal zusätzlich 5.953 Arbeitslose und ein Anstieg von 991 Personen.

Nicht inbegriffen bei der Berechnung der offiziellen Arbeitslosenzahlen und -quote sind aber auch die Arbeitslosen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder sonstigen Gründen als nicht mehr vermittelbar gelten und/oder vorzeitig zwangsverrentet wurden und/oder in den SGB-XII-Leistungsbereich fallen.

Dazu noch die Zahlen
„Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen“

Arbeitsuchende:

Ebenso wenig in der offiziellen Arbeitslosenquote enthalten sind die erwerbsfähigen Arbeitslosen, die nicht im Leistungsbezug des ALG I oder II stehen, bzw. keinen Anspruch mehr darauf haben oder auf Inanspruchnahme derartiger Leistungen verzichten und sich dennoch als arbeitsuchend gemeldet haben. Zur Gruppe der Arbeitsuchenden gehören neben den offiziell registrierten Arbeitslosen auch 1-Euro-Jobber sowie Teilnehmer staatlich finanzierter Weiterbildungs- oder Trainingsmaßnahmen. Arbeitsuchende sind gemäß § 15 Satz 2 SGB III Personen, die nach einer Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen.

Es ist zu beachten, dass die Zahl der Arbeitsuchenden neben den Arbeitslosen auch Erwerbstätige beeinhaltet, die in einem regulären Beschäftigungsverhältnis stehen oder eine selbständige Tätigkeit ausüben können. Es gehören dazu auch versicherungspflichtig beschäftigte Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, und die sich nach § 38 SGB III spätestens 3 Monate vor der Beendigung bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden müssen. Erfahren sie erst später von der Beendigung, müssen sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes arbeitsuchend melden. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen hat die Arbeitsuchendmeldung mindestens drei Monate vor Fristablauf zu erfolgen. Leider wird in der untenstehenden Aufstellung der Arbeitsagentur nicht genau dargestellt, wie viele von den Arbeitsuchenden in einem regulären Beschäftigungsverhältnis stehen und wie viele nicht. Allgemeine Schätzungen zur Zahl der Nichtleistungsempfänger bei den erwerbslosen Arbeitsuchenden bzw. ihrem Anteil: „Arbeitslosigkeit ohne Arbeitslosengeld – Jede vierte arbeitslose Person im Versicherungssystem ist betroffen“ finden sich hier: arbeitsmarkt-aktuell-04-2014-1

Sie alle gelten nicht als arbeitslos im eigentlichen Sinne und werden somit bei der Berechnung der offiziellen Arbeitslosenquote nicht berücksichtigt.

Dazu die Zahl der Arbeitsuchenden im Geschäftsstellenbereich Flensburg, der die Stadt Flensburg und Randgemeinden umfasst:

Eckwerte des Arbeitsmarktes für den Geschäftsstellenbereich Flensburg – Arbeitsuchende

Die Zahl der Arbeitsuchenden im Geschäftstellenbereich Flensburg sank im Januar um 79 auf 11.112 Personen.

Das sind zur  Zahl der gemeldeten Arbeitslosen von 6.132 (543 mehr als im Vormonat) im Geschäftsstellenbereich Flensburg aber immer noch 4.980 Personen zusätzlich (siehe Arbeitsmarktreport der Agentur für Arbeit Flensburg, Januar 2019, S. 18).

Damit dürfte auch die eigentliche Zahl der „Arbeitslosen“ in Flensburg im Januar 2019 nicht wie offiziell gemeldet 4.275 betragen haben, sondern lag hochgerechnet bei mehr als 6.000 Personen und die tatsächliche Arbeitslosenquote damit bei über 12 Prozent.

Zahl der Arbeitsuchenden im Agenturbezirk

Für den gesamten Agenturbezirk Flensburg, also mit den Geschäftsstellenbezirken Flensburg, Husum, Kappeln, Niebüll, Schleswig, Westerland und Tönning, lag im Januar 2019 die Zahl der Arbeitsuchenden inklusive der statistisch registrierten Arbeitslosen bei  25.617 Personen und damit um 32 (0,1%) unter der vom Januar 2019 mit  25.649 Personen (siehe Arbeitsmarktreport der Agentur für Arbeit Flensburg, Januar 2019, S. 5). Dies sind im Vergleich zu den für den Agenturbezirk offiziell gemeldeten Arbeitslosenzahl von 15.183 aber immer noch 10.466 Personen zusätzlich. Darunter fallen ebenfalls wieder die Arbeitslosen, deren Arbeitslosengeld I ausgelaufen ist, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II nach dem SGB II haben oder die auf Inanspruchnahme derartiger Leistungen verzichten. Sie gelten daher ebenso nicht als arbeitslos im eigentlichen Sinne und tauchen in der Arbeitslosenstatistik nicht auf.

Und die von der Agentur für den Januar 2018 offiziell gemeldete Arbeitslosenquote liegt im gesamten Agenturbezirk Flensburg bei 6,0 Prozent. (Vorjahr 7,2 Prozent, Vormonat 5,4 Prozent). Diese Quote dürfte aber angesichts der vorangegangenen Erläuterungen ebenso erheblich höher liegen

Eckwerte des Arbeitsmarktes für den Agenturbezirk Flensburg – Arbeitsuchende

Zum politischen Streit um die Schönung der Arbeitslosenzahlen in Schleswig-Holstein auch ein Beitrag von Till H. Lorenz vom 3.10.2016 auf shz.de:
Arbeitsagentur in SH : So viele Menschen sind in Schleswig-Holstein wirklich arbeitslos
Tausende Erwerbslose werden aus der Statistik der Arbeitsagentur herausgerechnet – weil die Politik es so möchte.
unter: http://www.shz.de/deutschland-welt/wirtschaft/so-viele-menschen-sind-in-schleswig-holstein-wirklich-arbeitslos-id14995576.html

Zum Thema verdeckte Arbeitslosigkeit und „Stille Reserve“ ein Beitrag auf Spiegel-Online vom 01.03.2017: Statistiktricks – So wird die Arbeitslosigkeit schöngerechnet

Zeichnet die offizielle Statistik ein geschöntes Bild vom Arbeitsmarkt? Tatsächlich gelten viele nicht als arbeitslos, obwohl sie Arbeit suchen. Verschwiegen werden sie nicht – aber man muss nach ihnen suchen. Unter: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/arbeitslosenstatistik-so-hoch-ist-die-verdeckte-arbeitslosigkeit-a-1133354.html

Ein Beitrag des ZDF vom 2.11.2017: Eine Million Arbeitslose mehr – Wie die Arbeitslosenzahl schöngerechnet wird

Der Arbeitsmarkt entwickelt sich freundlich. Seit Jahren sinkt die Zahl der Arbeitslosen. Doch viele Arbeitslose werden gar nicht mitgezählt. Unter https://www.zdf.de/nachrichten/heute/arbeitslose-wer-in-der-statistik-nicht-beruecksichtigt-wird-100.html

Und zum gleichen Thema ein Beitrag von correktiv.org vom 31. Mai 2017:

Warum eine Million Arbeitslose in der offiziellen Statistik nicht sichtbar sind
Die am Dienstag vorgestellte Arbeitslosenzahl ist um mindestens eine Million zu niedrig. Die geschönte Zahl kommt durch mehrere Gesetzesänderungen zu Stande. Sogar die Bundesagentur für Arbeit spricht sich für eine neue Berechnungsgrundlage aus, damit die offizielle Arbeitslosenzahl mehr der Wirklichkeit entspricht
https://correctiv.org/recherchen/arbeit/artikel/2017/05/31/zeit-fuer-die-echte-arbeitslosenzahl/

 

Flensburger Arbeitslosenquote im Dezember 2018 bei 7,3 %

3.828 Menschen offiziell ohne Beschäftigung, 124 weniger als im Vormonat – Arbeitslosenzahl durch verdeckte Arbeitslosigkeit in Flensburg weiterhin erheblich höher

Zahl der Flensburger SGB II-Regelleistungsberechtigten („Hartz IV“) steigt um 27 auf 11.426 Personen

Arbeitsmarkt:

Im Stadtgebiet Flensburg sank die Zahl der Arbeitslosen nach Angaben der Agentur für Arbeit Flensburg im Berichtsmonat Dezember 2018 im Vergleich zum Vormonat um 124 auf 3.828 Personen.

Im Vergleich zum Dezember 2017 sank die Zahl der Arbeitslosen um 520 (-12,0 Prozent) Personen.

Die offiziell gemeldete Arbeitslosenquote für den Dezember 2018 lag damit bei 7,3 Prozent (Vormonat 7,5 Prozent, Dezember 2017: 8,6 Prozent)

Entwicklung des Arbeitsmarktes im Agenturbezirk Flensburg

Quelle: Bundesagentur für Arbeit / Agentur für Arbeit Flensburg

Arbeitslosigkeit in Flensburg nach Rechtskreisen:

• SGB III: 1.175 (-33) Personen = 2,2 Prozent, Vormonat 2,3 Prozent, Vorjahresmonat 2,5 Prozent
• SGB II: 2.744 (- 91) Personen = 5,1 Prozent, Vormonat 5,2 Prozent, Vorjahresmonat 6,1 Prozent

Arbeitskräftenachfrage:

77 offene Stellen weniger als im November – 34 weniger als im Vorjahresmonat

Freie Arbeitsstellen in Flensburg / Quelle: Agentur für Arbeit Flbg.

Die Nachfrage nach Personal in der Stadt Flensburg lag im Dezember leicht unter dem Niveau des Vorjahresmonats (-34), sank gegenüber dem Vormonat November (-77). Im Dezember 2018 waren 780 Stellen gemeldet. Seit Jahresbeginn wurden dem gemeinsamen Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur Flensburg und des Jobcenters Flensburg insgesamt 2.749 sozialversicherungspflichtige Stellen angezeigt.
Besonders hoch ist die Nachfrage nach Arbeitskräften bei den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen, im Handel und im Gesundheits- und Sozialwesen.

Unterbeschäftigung: Tatsächliche Arbeitslosenquote in Flensburg aufgrund der verdeckten Arbeitslosigkeit weiter bei rund 12 Prozent

Die genannten Arbeitslosenzahlen der Flensburger Arbeitsagentur beinhalten jedoch nicht die Menschen, die sich in der verdeckten Arbeitslosigkeit oder sog. „Unterbeschäftigung“ befinden. In der Unterbeschäftigung werden zusätzlich zu den registrierten Arbeitslosen auch die Personen abgebildet, die nicht als arbeitslos gelten, weil sie Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsmarktpolitik oder in einem arbeitsmarktbedingten Sonderstatus sind. Diese Personen werden zur Unterbeschäftigung gerechnet, weil sie für Menschen stehen, denen ein reguläres Beschäftigungsverhältnis fehlt.
Es wird unterstellt, dass ohne den Einsatz dieser Maßnahmen bzw. ohne die Zuweisung zu einem Sonderstatus die Arbeitslosigkeit entsprechend höher ausfallen würde. Mit dem Konzept der Unterbeschäftigung werden Defizite an regulärer Beschäftigung umfassender erfasst und realwirtschaftlich bedingte Einflüsse auf den Arbeitsmarkt besser erkannt. Zudem können die direkten Auswirkungen der Arbeitsmarktpolitik auf die Arbeitslosenzahlen nachvollzogen werden. Leider gibt es nur Zahlen zur Unterbeschäftigung für den gesamten Agenturbezirk. Insofern muss für das Flensburger Stadtgebiet von diesen Zahlen ausgehend die tatsächliche Arbeitslosenquote entsprechend hochgerechnet bzw. geschätzt werden. Dazu die untenstehenden Zahlen.

Komponenten der Unterbeschäftigung: Zahlen für den gesamten Agenturbezirk Flensburg

Unterbeschäftigung steigt um 785 auf 18.650 Personen

Offizielle Arbeitslozenzahl steigt um 632 auf 13.687 Personen

Für den gesamten Agenturbezirk Flensburg, also mit den Geschäftsstellenbezirken Flensburg, Husum, Kappeln, Niebüll, Schleswig, Westerland und Tönning, ergibt sich im Dezember 2018 ein Anstieg der Zahl der gemeldeten Arbeitslosen auf 13.687 Personen (Vormonat 13.055), zuzüglich der Unterbeschäftigung sind es jedoch  18.650 (Vormonat  17.865). Das sind noch einmal zusätzlich 4.963 Arbeitslose und ein Anstieg von 785 Personen.

Nicht inbegriffen bei der Berechnung der offiziellen Arbeitslosenzahlen und -quote sind aber auch die Arbeitslosen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder sonstigen Gründen als nicht mehr vermittelbar gelten und/oder vorzeitig zwangsverrentet wurden und/oder in den SGB-XII-Leistungsbereich fallen.

Arbeitsuchende:

Ebenso wenig enthalten sind die erwerbsfähigen Arbeitslosen, die nicht im Leistungsbezug des ALG I oder II stehen, bzw. keinen Anspruch mehr darauf haben oder auf Inanspruchnahme derartiger Leistungen verzichten und sich dennoch als arbeitsuchend gemeldet haben. Zur Gruppe der Arbeitsuchenden gehören neben den offiziell registrierten Arbeitslosen auch 1-Euro-Jobber sowie Teilnehmer staatlich finanzierter Weiterbildungs- oder Trainingsmaßnahmen. Arbeitsuchende sind gemäß § 15 Satz 2 SGB III Personen, die nach einer Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen.

Es ist zu beachten, dass die Zahl der Arbeitsuchenden neben den Arbeitslosen auch Erwerbstätige beeinhaltet, die in einem regulären Beschäftigungsverhältnis stehen oder eine selbständige Tätigkeit ausüben können. Es gehören dazu auch versicherungspflichtig beschäftigte Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, und die sich nach § 38 SGB III spätestens 3 Monate vor der Beendigung bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden müssen. Erfahren sie erst später von der Beendigung, müssen sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes arbeitsuchend melden. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen hat die Arbeitsuchendmeldung mindestens drei Monate vor Fristablauf zu erfolgen. Leider wird in der untenstehenden Aufstellung der Arbeitsagentur nicht genau dargestellt, wie viele von den Arbeitsuchenden in einem regulären Beschäftigungsverhältnis stehen und wie viele nicht. Allgemeine Schätzungen zur Zahl der Nichtleistungsempfänger bei den erwerbslosen Arbeitsuchenden bzw. ihrem Anteil: „Arbeitslosigkeit ohne Arbeitslosengeld – Jede vierte arbeitslose Person im Versicherungssystem ist betroffen“ finden sich hier: arbeitsmarkt-aktuell-04-2014-1

Sie alle gelten nicht als arbeitslos im eigentlichen Sinne und werden somit bei der Berechnung der offiziellen Arbeitslosenquote nicht berücksichtigt.

Dazu die Zahl der Arbeitsuchenden im Geschäftsstellenbereich Flensburg, der die Stadt Flensburg und Randgemeinden umfasst:

Eckwerte des Arbeitsmarktes für den Geschäftsstellenbereich Flensburg – Arbeitsuchende

Die Zahl der Arbeitsuchenden im Geschäftstellenbereich Flensburg steigt im Dezember um 130 auf 11.191 Personen.

Das sind zur  Zahl der gemeldeten Arbeitslosen von 5.589 im Geschäftsstellenbereich Flensburg noch mal 5.602 Personen zusätzlich (siehe Arbeitsmarktreport der Agentur für Arbeit Flensburg, Dezember 2018, S. 18).

Damit dürfte auch die eigentliche Zahl der „Arbeitslosen“ in Flensburg im Dezember 2018 nicht wie offiziell gemeldet 3.828 betragen haben, sondern lag hochgerechnet immer noch bei rund 6.000 Personen und die tatsächliche Arbeitslosenquote weiterhin bei knapp 12 Prozent.

Zahl der Arbeitsuchenden im Agenturbezirk steigt um über 500 Personen

Für den gesamten Agenturbezirk Flensburg, also mit den Geschäftsstellenbezirken Flensburg, Husum, Kappeln, Niebüll, Schleswig, Westerland und Tönning, lag im Dezember 2018 die Zahl der Arbeitsuchenden inklusive der statistisch registrierten Arbeitslosen bei  25.649 Personen und damit um 504 (+2,0%) über der vom November 2018 mit  25.145 Personen (siehe Arbeitsmarktreport der Agentur für Arbeit Flensburg, Dezember 2018, S. 5). Dies sind im Vergleich zu den für den Agenturbezirk offiziell gemeldeten Arbeitslosenzahl von 13.687 aber immer noch 11.962 Personen zusätzlich. Darunter fallen ebenfalls wieder die Arbeitslosen, deren Arbeitslosengeld I ausgelaufen ist, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II nach dem SGB II haben oder die auf Inanspruchnahme derartiger Leistungen verzichten. Sie gelten daher ebenso nicht als arbeitslos im eigentlichen Sinne und tauchen in der Arbeitslosenstatistik nicht auf.

Und die von der Agentur für den November 2018 offiziell gemeldete Arbeitslosenquote liegt im gesamten Agenturbezirk Flensburg bei 5,4 Prozent. (Vorjahr 6,6 Prozent, Vormonat 5,2 Prozent). Diese Quote dürfte aber angesichts der vorangegangenen Erläuterungen ebenso erheblich höher liegen

Eckwerte des Arbeitsmarktes für den Agenturbezirk Flensburg – Arbeitsuchende

Die November-Zahlen des Jobcenter Flensburg

Die Zahl der Empfänger von Arbeitslosengeld II sinkt um 91
Die Zahl der SGB II-Bedarfsgemeinschaften sinkt um 2
Die Zahl der Regelleistungsberechtigten (Hartz IV) steigt um 27 auf 11.426 Personen

Das Jobcenter Flensburg betreute im Dezember 2018 2.653 arbeitslose Flensburger (Empfänger von Arbeitslosengeld II); das sind 91 Personen weniger als im Vormonat (- 3,3%) bzw. 432 Personen (-14,0%) weniger als im Vorjahresmonat und der geringste Wert seit Bestehen des Jobcenters (2005).

Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften sank im Dezember im Vergleich zum Vormonat um 2 auf 6.478 (- 0,03%) und im Vergleich zum Vorjahresmonat um 162 (-2,4%).

Die Zahl der Regelleistungsberechtigten stieg im Vergleich zum Vormonat um 27 auf 11.426 (+0,2%), im Vergleich zum Vorjahresmonat stiegen sie um 13 (+0,1%).

Quelle: Jobcenter Flensburg

Zum politischen Streit um die Schönung der Arbeitslosenzahlen in Schleswig-Holstein auch ein Beitrag von Till H. Lorenz vom 3.10.2016 auf shz.de:
Arbeitsagentur in SH : So viele Menschen sind in Schleswig-Holstein wirklich arbeitslos
Tausende Erwerbslose werden aus der Statistik der Arbeitsagentur herausgerechnet – weil die Politik es so möchte.
unter: http://www.shz.de/deutschland-welt/wirtschaft/so-viele-menschen-sind-in-schleswig-holstein-wirklich-arbeitslos-id14995576.html

Zum Thema verdeckte Arbeitslosigkeit und „Stille Reserve“ ein Beitrag auf Spiegel-Online vom 01.03.2017: Statistiktricks – So wird die Arbeitslosigkeit schöngerechnet

Zeichnet die offizielle Statistik ein geschöntes Bild vom Arbeitsmarkt? Tatsächlich gelten viele nicht als arbeitslos, obwohl sie Arbeit suchen. Verschwiegen werden sie nicht – aber man muss nach ihnen suchen. Unter: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/arbeitslosenstatistik-so-hoch-ist-die-verdeckte-arbeitslosigkeit-a-1133354.html

Ein Beitrag des ZDF vom 2.11.2017: Eine Million Arbeitslose mehr – Wie die Arbeitslosenzahl schöngerechnet wird

Der Arbeitsmarkt entwickelt sich freundlich. Seit Jahren sinkt die Zahl der Arbeitslosen. Doch viele Arbeitslose werden gar nicht mitgezählt. Unter https://www.zdf.de/nachrichten/heute/arbeitslose-wer-in-der-statistik-nicht-beruecksichtigt-wird-100.html

Und zum gleichen Thema ein Beitrag von correktiv.org vom 31. Mai 2017:

Warum eine Million Arbeitslose in der offiziellen Statistik nicht sichtbar sind
Die am Dienstag vorgestellte Arbeitslosenzahl ist um mindestens eine Million zu niedrig. Die geschönte Zahl kommt durch mehrere Gesetzesänderungen zu Stande. Sogar die Bundesagentur für Arbeit spricht sich für eine neue Berechnungsgrundlage aus, damit die offizielle Arbeitslosenzahl mehr der Wirklichkeit entspricht
https://correctiv.org/recherchen/arbeit/artikel/2017/05/31/zeit-fuer-die-echte-arbeitslosenzahl/

 

Flensburger Arbeitslosenquote im November 2018 bei 7,5 %

3.952 Menschen offiziell ohne Beschäftigung, 100 weniger als im Vormonat – Arbeitslosenquote durch verdeckte Arbeitslosigkeit in Flensburg bei rund 12%

Zahl der Flensburger SGB II-Regelleistungsberechtigten („Hartz IV“) sinkt im November lediglich um 9 auf 11.399 Personen

Arbeitsmarkt:

Im Stadtgebiet Flensburg sank die Zahl der Arbeitslosen nach Angaben der Agentur für Arbeit Flensburg im Berichtsmonat November 2018 im Vergleich zum Vormonat um 100 auf 3.952 Personen. Im Vorjahresvergleich sank die Zahl der Arbeitslosen um 441 (-10,0 Prozent) Personen.
Die offiziell gemeldete Arbeitslosenquote für den November 2018 lag damit bei 7,5 Prozent (Vormonat 7,7 Prozent, November 2017: 8,7 Prozent)

Entwicklung des Arbeitsmarktes im Agenturbezirk Flensburg

Quelle: Bundesagentur für Arbeit / Agentur für Arbeit Flensburg

Arbeitslosigkeit in Flensburg nach Rechtskreisen:

• SGB III: 1.208 (-2) Personen = 2,3 Prozent, Vormonat 2,3 Prozent, Vorjahresmonat 2,5 Prozent
• SGB II: 2.744 (- 98) Personen = 5,2 Prozent, Vormonat 5,4 Prozent, Vorjahresmonat 6,2 Prozent

Arbeitskräftenachfrage:

35 offene Stellen weniger als im Vormonat – 46 mehr als im November 2017

Freie Arbeitsstellen in Flensburg / Quelle: Agentur für Arbeit Flbg.

Die Nachfrage nach Personal in der Stadt Flensburg sank gegenüber dem Vormonat Oktober leicht (-35), lag im November aber über dem Niveau des Vorjahresmonats (+46).  Im November 2018 waren 857 offene Stellen gemeldet. Seit Jahresbeginn wurden dem gemeinsamen Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur Flensburg und des Jobcenters Flensburg insgesamt 2.782 sozialversicherungspflichtige Stellen angezeigt.
Besonders hoch ist die Nachfrage nach Arbeitskräften bei den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen, im Handel und im Gesundheits- und Sozialwesen.

Unterbeschäftigung: Tatsächliche Arbeitslosenquote in Flensburg aufgrund der verdeckten Arbeitslosigkeit weiter bei rund 12 Prozent

Die genannten Arbeitslosenzahlen der Flensburger Arbeitsagentur beinhalten jedoch nicht die Menschen, die sich in der verdeckten Arbeitslosigkeit oder sog. „Unterbeschäftigung“ befinden. In der Unterbeschäftigung werden zusätzlich zu den registrierten Arbeitslosen auch die Personen abgebildet, die nicht als arbeitslos gelten, weil sie Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsmarktpolitik oder in einem arbeitsmarktbedingten Sonderstatus sind. Diese Personen werden zur Unterbeschäftigung gerechnet, weil sie für Menschen stehen, denen ein reguläres Beschäftigungsverhältnis fehlt.
Es wird unterstellt, dass ohne den Einsatz dieser Maßnahmen bzw. ohne die Zuweisung zu einem Sonderstatus die Arbeitslosigkeit entsprechend höher ausfallen würde. Mit dem Konzept der Unterbeschäftigung werden Defizite an regulärer Beschäftigung umfassender erfasst und realwirtschaftlich bedingte Einflüsse auf den Arbeitsmarkt besser erkannt. Zudem können die direkten Auswirkungen der Arbeitsmarktpolitik auf die Arbeitslosenzahlen nachvollzogen werden. Leider gibt es nur Zahlen zur Unterbeschäftigung für den gesamten Agenturbezirk. Insofern muss für das Flensburger Stadtgebiet von diesen Zahlen ausgehend die tatsächliche Arbeitslosenquote entsprechend hochgerechnet bzw. geschätzt werden.

Komponenten der Unterbeschäftigung: Zahlen für den gesamten Agenturbezirk Flensburg

Für den gesamten Agenturbezirk Flensburg, also mit den Geschäftsstellenbezirken Flensburg, Husum, Kappeln, Niebüll, Schleswig, Westerland und Tönning, ergibt sich im November 2018 eine Zahl von 13.055  Arbeitslosen (Vormonat 13.557), zuzüglich der Unterbeschäftigung sind es jedoch  17.801 (Vormonat  18.158). Das sind noch einmal zusätzlich 4.746 Arbeitslose.

Nicht inbegriffen bei der Berechnung der offiziellen Arbeitslosenzahlen und -quote sind aber auch die Arbeitslosen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder sonstigen Gründen als nicht mehr vermittelbar gelten und/oder vorzeitig zwangsverrentet wurden und/oder in den SGB-XII-Leistungsbereich fallen.

Arbeitsuchende:

Ebenso wenig enthalten sind die erwerbsfähigen Arbeitslosen, die nicht im Leistungsbezug des ALG I oder II stehen, keinen Rechtsanspruch darauf haben oder auf Inanspruchnahme derartiger Leistungen verzichten und sich dennoch als arbeitsuchend gemeldet haben. Zur Gruppe der Arbeitsuchenden gehören neben den offiziell registrierten Arbeitslosen auch 1-Euro-Jobber sowie Teilnehmer staatlich finanzierter Weiterbildungs- oder Trainingsmaßnahmen. Arbeitsuchende sind gemäß § 15 Satz 2 SGB III Personen, die nach einer Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen.

Es ist zu beachten, dass die Zahl der Arbeitsuchenden neben den Arbeitslosen auch Erwerbstätige beeinhaltet, die in einem regulären Beschäftigungsverhältnis stehen oder eine selbständige Tätigkeit ausüben können. Es gehören dazu auch versicherungspflichtig beschäftigte Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, und die sich nach § 38 SGB III spätestens 3 Monate vor der Beendigung bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden müssen. Erfahren sie erst später von der Beendigung, müssen sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes arbeitssuchend melden. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen hat die Arbeitsuchendmeldung mindestens drei Monate vor Fristablauf zu erfolgen. Leider wird in der untenstehenden Aufstellung der Arbeitsagentur nicht genau dargestellt, wie viele von den Arbeitsuchenden in einem regulären Beschäftigungsverhältnis stehen und wie viele nicht. Allgemeine Schätzungen zur Zahl der Nichtleistungsempfänger bei den erwerbslosen Arbeitsuchenden bzw. ihrem Anteil: „Arbeitslosigkeit ohne Arbeitslosengeld – Jede vierte arbeitslose Person im Versicherungssystem ist betroffen“ finden sich hier: arbeitsmarkt-aktuell-04-2014-1

Sie alle gelten nicht als arbeitslos im eigentlichen Sinne und werden somit bei der Berechnung der Arbeitslosenquote nicht berücksichtigt.

Dazu die Zahl der Arbeitsuchenden im Geschäftsstellenbereich Flensburg, der die Stadt Flensburg und Randgemeinden umfasst:

Eckwerte des Arbeitsmarktes für den Geschäftsstellenbereich Flensburg – Arbeitsuchende

Die Zahl der Arbeitsuchenden im Geschäftstellenbereich Flensburg sinkt im November nur leicht um 13 auf 11.061 Personen.

Das sind zur  Zahl der gemeldeten Arbeitslosen von 6.629 im Geschäftsstellenbereich Flensburg noch mal 4.432 Personen zusätzlich (siehe Arbeitsmarktreport der Agentur für Arbeit Flensburg, November 2018, S. 18).

Damit dürfte auch die eigentliche Zahl der „Arbeitslosen“ in Flensburg im November 2018 nicht 3.952 betragen haben, sondern lag hochgerechnet immer noch bei mehr als 6.000 Personen und die tatsächliche Arbeitslosenquote weiterhin bei rund 12 Prozent.

Zahl der Arbeitsuchenden im Agenturbezirk steigt

Für den gesamten Agenturbezirk Flensburg, also mit den Geschäftsstellenbezirken Flensburg, Husum, Kappeln, Niebüll, Schleswig, Westerland und Tönning, lag im November 2018 die Zahl der Arbeitsuchenden inklusive der statistisch registrierten Arbeitslosen bei 25.145 Personen und damit um 261 (+1,0%) über der vom Oktober 2018 mit 24.884 Personen (siehe Arbeitsmarktreport der Agentur für Arbeit Flensburg, November 2018, S. 5). Dies sind im Vergleich zu den für den Agenturbezirk offiziell gemeldeten Arbeitslosenzahl von 13.055 aber immer noch 12.090 Personen zusätzlich. Darunter fallen ebenfalls wieder die Arbeitslosen, deren Arbeitslosengeld I ausgelaufen ist, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II nach dem SGB II haben oder die auf Inanspruchnahme derartiger Leistungen verzichten. Sie gelten daher ebenso nicht als arbeitslos im eigentlichen Sinne und tauchen in der Arbeitslosenstatistik nicht auf.

Und die von der Agentur für den November 2018 offiziell gemeldete Arbeitslosenquote liegt im gesamten Agenturbezirk Flensburg bei 5,2 Prozent. (Vorjahr 6,3 Prozent, Vormonat 5,4 Prozent). Diese Quote dürfte aber angesichts der vorangegangenen Erläuterungen ebenso erheblich höher liegen

Eckwerte des Arbeitsmarktes für den Agenturbezirk Flensburg – Arbeitsuchende

Die November-Zahlen des Jobcenter Flensburg

Die Zahl der SGB II-Bedarfsgemeinschaften sinkt um 28
Die Zahl der Regelleistungsberechtigten (Hartz IV) sinkt lediglich um 9 Personen

Das Jobcenter Flensburg betreute im November 2018 2.744 arbeitslose Flensburger (Empfänger von Arbeitslosengeld II); das sind 98 Personen weniger als im Vormonat (- 3,4%) bzw. 374 Personen (-12,0%) weniger als im Vorjahresmonat und der geringste Wert seit Bestehen des Jobcenters (2005).

Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften sank im November im Vergleich zum Vormonat um 28 auf 6.480 (- 0,4%) und im Vergleich zum Vorjahresmonat um 139 (-2,1%).

Die Zahl der Regelleistungsberechtigten sank im Vergleich zum Vormonat um 9 auf 11.399 (-0,1%), im Vergleich zum Vorjahresmonat sanken sie um 43 (-0,4%).

Quelle: Jobcenter Flensburg

Zum politischen Streit um die Schönung der Arbeitslosenzahlen in Schleswig-Holstein auch ein Beitrag von Till H. Lorenz vom 3.10.2016 auf shz.de:
Arbeitsagentur in SH : So viele Menschen sind in Schleswig-Holstein wirklich arbeitslos
Tausende Erwerbslose werden aus der Statistik der Arbeitsagentur herausgerechnet – weil die Politik es so möchte.
unter: http://www.shz.de/deutschland-welt/wirtschaft/so-viele-menschen-sind-in-schleswig-holstein-wirklich-arbeitslos-id14995576.html

Zum Thema verdeckte Arbeitslosigkeit und „Stille Reserve“ ein Beitrag auf Spiegel-Online vom 01.03.2017: Statistiktricks – So wird die Arbeitslosigkeit schöngerechnet

Zeichnet die offizielle Statistik ein geschöntes Bild vom Arbeitsmarkt? Tatsächlich gelten viele nicht als arbeitslos, obwohl sie Arbeit suchen. Verschwiegen werden sie nicht – aber man muss nach ihnen suchen. Unter: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/arbeitslosenstatistik-so-hoch-ist-die-verdeckte-arbeitslosigkeit-a-1133354.html

Ein Beitrag des ZDF vom 2.11.2017: Eine Million Arbeitslose mehr – Wie die Arbeitslosenzahl schöngerechnet wird

Der Arbeitsmarkt entwickelt sich freundlich. Seit Jahren sinkt die Zahl der Arbeitslosen. Doch viele Arbeitslose werden gar nicht mitgezählt. Unter https://www.zdf.de/nachrichten/heute/arbeitslose-wer-in-der-statistik-nicht-beruecksichtigt-wird-100.html

Und zum gleichen Thema ein Beitrag von correktiv.org vom 31. Mai 2017:

Warum eine Million Arbeitslose in der offiziellen Statistik nicht sichtbar sind
Die am Dienstag vorgestellte Arbeitslosenzahl ist um mindestens eine Million zu niedrig. Die geschönte Zahl kommt durch mehrere Gesetzesänderungen zu Stande. Sogar die Bundesagentur für Arbeit spricht sich für eine neue Berechnungsgrundlage aus, damit die offizielle Arbeitslosenzahl mehr der Wirklichkeit entspricht
https://correctiv.org/recherchen/arbeit/artikel/2017/05/31/zeit-fuer-die-echte-arbeitslosenzahl/

 

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