Neben den untenstehenden Hinweisen und Tipps gibt es weitere Beiträge und aktuelle Meldungen zum Thema „Hartz IV“ und zur sozialen Situation in Flensburg hier
Das sind die Hartz IV Regelsätze 2022
Soziale Grundsicherung
Regelsätze werden angepasst
Hartz IV: Paritätischer kritisiert geplante Anpassung der Regelsätze um drei Euro als “lächerlich gering” und warnt vor realen Kaufkraftverlusten
Berlin, 26.08.2021. Der Hartz IV Regelsatz soll 2022 um lediglich drei Euro angehoben werden. Das gleicht nicht einmal die Inflation aus, kritisiert der Paritätische scharf.
Die für 2022 angekündigte Hartz IV-Regelsatz-Erhöhung um zwei Euro für Kinder unter 14 und drei Euro für Jugendliche und Erwachsene kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband als “blanken Hohn”, viel zu niedrig und bitter für alle Betroffenen. Faktisch gleiche die “lächerlich geringe” Anpassung von weniger als einem Prozent nicht einmal die Inflation aus und komme somit sogar einer Kürzung gleich, kritisiert der Verband. Der Verband fordert die Bundesregierung auf, umgehend dafür zu sorgen, dass die Fortschreibungsformel für die Regelsätze in der Grundsicherung so angepasst wird, dass Preissteigerungen immer mindestens ausgeglichen werden. Davon unabhängig kritisiert der Paritätische die Regelsätze als grundsätzlich nicht bedarfsdeckend und fordert eine zügige Erhöhung auf mindestens 600 Euro.
“Es ist nicht zu fassen, dass die Bundesregierung die Armen wieder einmal im Regen stehen lässt. Es war bereits seit Monaten absehbar, dass sich die Grundsicherungsleistungen zu Beginn nächsten Jahres noch weiter vom tatsächlichen Bedarf der Menschen entfernen, wenn bei dem im Gesetz verankerten Fortschreibungsmechanismus nicht nachjustiert wird“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Der Paritätische hatte bereits im Frühjahr davor gewarnt, dass angesichts der Entwicklung der Löhne in der Pandemie nicht nur die Renten im kommenden Jahr eine Nullrunde erfahren werden, sondern voraussichtlich auch Beziehenden von Hartz IV und Altersgrundsicherung ein realer Kaufkraftverlust droht. “Es ist ein Trauerspiel, wie wenig die Bundesregierung im wahrsten Sinne des Wortes für arme Menschen übrig hat”, so Schneider.
Nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle hätte ein sachgerecht ermittelter Regelsatz für einen alleinlebenden Erwachsenen bereits jetzt mindestens 644 Euro statt den geltenden 446 Euro betragen müssen. In einer breiten Allianz mit Gewerkschaften, anderen Wohlfahrtsverbänden und weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen fordert der Verband eine Anhebung der Regelsätze auf mindestens 600 Euro und hatte den im Mai ausgezahlten einmaligen Corona-Zuschuss als allenfalls einen „Tropfen auf den heißen Stein” kritisiert.
Zum Hintergrund: Die Höhe der aktuellen Regelsätze wurde im sogenannten Regelbedarfsermittlungsgesetz zum 1.1.2021 festgelegt. Der Paritätische kritisiert, dass der Gesetzgeber hier einmal mehr die verfassungsrechtlich eingeräumten gesetzgeberischen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Ermittlung der Regelbedarfe ausschließlich zur Kürzung genutzt hat. Die Regelsätze sind im Ergebnis zu niedrig und nicht bedarfsdeckend. Die allgemeine Inflationsrate lag im Juli diesen Jahres bei 3,8 Prozent. Die jährliche Fortschreibung der Regelsätze zum 1. Januar erfolgt jedoch nach dem Sozialgesetzbuch XII auf Basis eines Mischindexes, der zu 70 Prozent die regelsatz-spezifische Preisentwicklung und zu 30 Prozent die Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter berücksichtigt. Nach aktuellen Medienberichten soll der Regelsatz für Jugendliche und Erwachsene zum 1.1.2022 um drei Euro und für Kinder unter 14 um um zwei 2 Euro angehoben werden.
Hartz IV Rechner – Berechnung Arbeitslosengeld II
Mit dem folgenden Hartz IV Rechner können Sie das Arbeitslosengeld II direkt online berechnen. Dabei wird im Rechner der Basis-Regelsatz von 449 € ab 01.01.2022 berücksichtigt, der maßgeblich für die gesamte Berechnung der Leistungen ist. Der Onlinerechner für die Ermittlung des Ihnen zustehenden Arbeitslosengeldes berücksichtigt noch die aktuellen Regelsätze für 2021. Der Rechner wird angepasst, sobald die Bedarfe für 2022 in Kraft treten. Hier geht´s zum Hartz IV Rechner http://www.hartziv.org/hartz-iv-rechner.html
Hartz IV-Regelsatz: Wichtige Aufschlüsselung
Regelbedarf Hartz IV – Regelsatz 2022
Zur offiziell festgelegten Zusammensetzung, Aufschlüsselung und Höhe des Regelsatzes bzw. Regelbedarfs siehe auch Regelbedarf Hartz IV – Regelsatz 2022 unter: http://www.hartz-iv.info/ratgeber/regelbedarf.html
Richtwerte des Flensburger Jobcenter für die Leistungen für Unterkunft und Heizung
Für Empfänger von Grundsicherung nach SGB II („Hartz IV“) und SGB XII sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden die Mietobergrenzen in der Stadt Flensburg zum 1.7.2021 angehoben. In Flensburg gelten folgende Kosten der Unterkunft als angemessen (im Ausnahme- und Einzefall können diese Grenzen auch überschritten werden):
Haushalte |
Angemessenheit* |
Zahl der Wohnräume |
Wohnfläche (Orientierungswerte) |
Personen |
Regelfall |
|
|
1 |
433,00 € |
|
bis zu 50 qm |
2 |
487,00 € |
2 |
oder bis zu 60 qm |
3 |
564,00 € |
3 |
oder bis zu 75 qm |
4 |
717,00 € |
4 |
oder bis zu 90 qm |
5 |
769,00 € |
5 |
oder bis zu 105 qm |
jede weitere
Person |
weitere 74,00 € |
1 weiterer Raum |
oder weitere 10 qm |
Die Angemessenheit bezieht sich dabei auf die Kaltmiete inklusive der Betriebskosten. Die Betriebskosten müssen mindestens 1,30 €/ qm betragen und im Mietangebot gesondert ausgewiesen werden.
Zusätzlich werden die Heizkosten grundsätzlich in tatsächlicher Höhe (als Richtwert gilt 1 €/qm) übernommen. Sollte jedoch ein unwirtschaftliches Verhalten vorliegen, kann eine Begrenzung der Heizkosten erfolgen.
Alle Angaben sowie weitere Infos mit einer Arbeitshilfe zur Berechnung der Kosten der Unterkunft sind zu finden auf der Seite des Jobcenter Flensburg unter: https://jobcenter-flensburg.de/kunden/arbeitslosengeld-ii/kosten-der-unterkunft/
Siehe auch: Stadt Flensburg Fortschreibung des Konzeptes zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft 2019 Bericht vom 06.05.2021
https://www.flensburg.de/PDF/Angemessenheitsgrenzen_der_Stadt_Flensburg_g%C3%BCltig_ab_01_07_2021.PDF?ObjSvrID=2306&ObjID=5210&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1623665300
Bei rechtlichen Fragen immer einen Rechtsbeistand oder zumindest eine entsprechende Beratungsstelle kontakten!
Trotz der Anhebung der Mietobergrenzen gibt es immer wieder Streit um die Angemessenheit der obigen Grenzen. Dies gilt auch bei der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung nach SGB II (Hartz IV) und SGB XII. Bevor es zu ernsthaften Konflikten mit den MitarbeiterInnen der Jobcenter kommt, sollte man im Streitfall entweder eine entsprechende Beratungsstelle oder einen Rechtsbeistand kontakten. Da Rechtsanwalt Dirk Audörsch zahlreiche Mandanten bei Rechtsstreitigkeiten und Klagen gegen Sozialzentren bzw. Jobcenter vertritt und als Sozialrechtsexperte gilt, empfehlen wir allen Klagewilligen in solch einem Fall bzw. vor einem Widerspruch oder einer Klage mit ihm Kontakt aufzunehmen. Die Erstberatung in Hartz IV-Angelegenheiten ist im Regelfall kostenfrei:
Osterender Chaussee 4
25870 Oldenswort
Fon: 04864-271 88 99
Fax: 04864- 271 75 11
email: info@rechtundschlichtung.de
Grundsicherung / ALG II (“Hartz IV”)
Regelbedarfe und Beträge
Der Regelbedarf deckt laufende und einmalige Bedarfe pauschal ab. Er berücksichtigt insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Erzeugung von Warmwasser). Zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens gehört auch die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
Mehr hierzu, zu Mehrbedarfe und Einmalleistungen sowie die genaue Höhe der Beträge unter: https://jobcenter-flensburg.de/kunden/arbeitslosengeld-ii/arbeitslosengeld-ii/
KdU-Tabelle und Mietobergrenzen für den Kreis Nordfriesland
Mit Wirkung ab 01.01.2022 gelten folgende Obergrenzen für die Berücksichtigung von Kosten der Unterkunft (Brutto-Kaltmiete) in Leistungsfällen nach dem SGB II (Hartz IV), dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz. Hier die ab 1.1.2022 gültige Tabelle mit den Mietobergrenzen für den Bereich Husum, Niebüll, Tönning, und Umgebung sowie die Inseln Sylt, Amrum und Föhr: 
In den vorstehenden Beträgen sind Betriebskosten für Kabel-TV und für Aufzüge nicht enthalten. Ist die Unterkunft ohne Berücksichtigung dieser Nebenkosten im Rahmen der vorstehenden Tabellenwerte angemessen und ist die Wohnung mit einem Fahrstuhl ausgestattet oder besteht für die Wohnung mietvertraglich ein Anschlusszwang für Kabel-TV (Nachweis erforderlich), werden die Kabelanschlussgebühren und die Betriebskosten für den Fahrstuhl zusätzlich in nachgewiesener tatsächlicher Höhe berücksichtigt.
Mehr auch auf der Website des Kreises Nordfriesland: https://www.nordfriesland.de/Kreis-Verwaltung/Jobcenter-Nordfriesland/Angemessene-Mietobergrenzen/
Streit um KDU-Sätze
So schreibt der Oldensworter Rechtsanwalt und Sozialrechtsexperte Dirk Audörsch auf seiner Homepage:
„Zwar ist eine Anhebung der Mietobergrenzen zu begrüßen, jedoch werden dadurch noch immer nicht die steigenden Mietkosten hireichend berücksichtigt, so dass die Anwaltskanzlei Audörsch auch weiterhin im Falle der Beauftragung für eine höhere Mietkostenübernahme erstreiten wird. Nehmen Sie daher gerne mittels Kontaktformular mit der Anwaltskanzlei Audörsch Kontakt auf.“
Auch hier gilt: Bevor es zu ernsthaften Konflikten mit den MitarbeiterInnen der Jobcenter über die angemessene Höhe der KdU bzw. Übernahme der Mietkosten kommt, sollte man im Streitfall entweder eine entsprechende Beratungsstelle oder einen Rechtsbeistand kontakten. Da Rechtsanwalt Dirk Audörsch zahlreiche Mandanten bei Rechtsstreitigkeiten und Klagen auch gegen Sozialzentren in Nordfriesland vertritt empfehlen wir in solch einem Fall bzw. vor einem Widerspruch oder einer Klage ebenfalls mit ihm Kontakt aufzunehmen. Kontaktdaten siehe oben.
KdU-Tabelle und Mietobergrenzen für den Kreis Schleswig-Flensburg

Maßgeblich für die Festlegung und Höhe der Richtwerte von Kosten der Unterkunft im Kreis Schleswig-Flensburg für den Bereich des SGB II und SGB XII ist das Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft, Bericht vom 17.02.2020 (Schlüssiges Konzept) und die 4. Änderung der Richtlinie zur Bestimmung der Richtwerte von Kosten der Unterkunft im Kreis Schleswig-Flensburg für den Bereich des SGB II und SGB XII (Schlüssiges Konzept)
Das Schlüssige Konzept, die Richtlinie, die KdU-Tabelle und weitere Angaben und Informationen zum Thema SGB II und XII-Leistungen finden sich auf der Seite des Kreises Schleswig-Flensburg unter: https://www.schleswig-flensburg.de/Navigation-/Arbeit-/Leistungen/
Übersicht der angemessenen Heizkosten für den Kreis Schleswig-Flensburg ab 01.11.2020

Pauschalisierte Mietobergrenzen für das gesamte Kreisgebiet?
Auch mit diesen Mietobergrenzen droht weiterhin Streit, denn bis Oktober 2015 gab es für die einzelnen Orte im Kreis Schleswig-Flensburg gesonderte Festlegungen (die alten Mietobergrenzen findet man hier KdU-Schleswig-Flensburg-Kreis—01.09.2013). Wie der Kreis seine pauschalisierten Mietobergrenzen trotz „schlüssigem Konzept“ weiterhin im Falle sozialgerichtlicher Auseinandersetzungen begründen will, ist fraglich, denn in den traditionellen Urlaubsorten im Kreis Schleswig-Flensburg sind die Wohnungen teurer, als beispielsweise in Schleswig. Auch allgemein gibt es im Kreis ein ganz erhebliches Mietpreisgefälle. Bei neuen KDU-Bescheiden und Aufforderung zum Wohnungswechsel bzw. Senkung der Mietkosten daher auf jeden Fall einen Rechtsanwalt konsultieren! Auch hier empfehlen wir den bereits oben genannten Rechtsanwalt Dirk Audörsch.
KdU-Tabelle und Mietobergrenzen für den Kreis Dithmarschen
Eine Übersicht der für den Raum Dithmarschen angemessenen Bruttokalt-Mieten (Kaltmiete inkl. Betriebskosten ohne Heizkosten) entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Übersicht:
Infos zum SGB II und SGB XII
Die Infoplattform SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bietet Zugänge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozioökonomischen Hintergründen und Auswirkungen.
Infos zum SGB II auf wikipedia: Zweites Buch Sozialgesetzbuch – Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende in der Bundesrepublik Deutschland. http://de.wikipedia.org/wiki/Zweites_Buch_Sozialgesetzbuch
Merkblatt (jeweils auf deutsch und türkisch)
Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Bundesagentur für Arbeit August 2018
Aus dem Vorwort:
Dieses Merkblatt zum Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) informiert Sie über die wichtigsten Voraussetzungen und die notwendigen Schritte, um Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu erhalten.
Es erläutert Ihnen die Stationen im Jobcenter, Besonderheiten für den Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II und auch das, was Sie beachten und befolgen sollten, wenn Sie Leistungen beantragt haben.
Das Merkblatt gibt Ihnen einen Überblick über den wesentlichen Inhalt der gesetzlichen Regelungen. Lesen Sie es bitte genau durch, damit Sie über Ihre Rechte und Pflichten unterrichtet sind.
Auf jede Einzelheit kann das Merkblatt natürlich nicht eingehen. Nähere Auskünfte erhalten Sie in Ihrem Jobcenter.
Die Broschüre in deutscher Sprache zum Herunterladen als PDF-Datei: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/Merkblatt-ALGII_ba015397.pdf
Die Broschüre in türkischer Sprache zum Herunterladen als PDF-Datei: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/SGB2-Merkblatt-tr_ba015625.pdf
Broschüre des Bundesministerium für Arbeit und Soziales
SOZIALHILFE und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
Diese Broschüre gibt Ihnen einen Überblick über das Sozialhilferecht im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Das Sozialhilferecht umfasst neben den Leistungen und Voraussetzungen der Sozialhilfe auch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Jeder Mensch kann in eine Situation geraten, in der er staat licher Hilfe bedarf: zum Beispiel durch einen Unfall, Krankheit, eine Behinderung, Pflegebedürftigkeit, den Tod des Partners, Arbeitslosigkeit oder zu geringes Erwerbseinkommen.
Gegen die Folgen der meisten dieser Fälle sind wir versichert, z. B. durch die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, die Unfallversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Rentenversicherung. Was aber, wenn wir in eine Situation geraten, in der all dies nicht in Frage kommt? In eine Notlage, in der die eigenen Mittel nicht mehr ausreichen, uns aber auch keine Versicherung, keine Agentur für Arbeit, keine Bank und kein Verwandter hilft?
Für diese Situationen gibt es die Sozialhilfe. Sie ist im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) geregelt. Die Sozialhilfe ist eine staatliche Leistung, auf die jede Bürgerin und jeder Bürger unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch hat, wie dies auch bei anderen Sozialleistungen, z. B. beim Kindergeld oder Wohngeld, der Fall ist. Jeder Mensch kann Sozialhilfe in Anspruch nehmen und zwar gesetzlich garantiert. Ein Anspruch besteht jedoch nur, wenn und soweit sie bzw. er sich nicht selber helfen kann und ihr bzw. ihm auch kein anderer hilft. In diesem Fall besteht Hilfebedürftigkeit. Dabei spielt es keine Rolle, wodurch die Notlage verursacht worden ist.
Bei den Leistungen der Sozialhilfe zum Lebensunterhalt ist allerdings eine Besonderheit zu beachten: Neben den für den Lebensunterhalt vorgesehenen Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII gibt es auch Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
Wer bei Hilfebedürftigkeit auf welche der beiden Leistungen einen Leistungsanspruch hat, richtet sich danach, ob sie bzw. er erwerbsfähig ist oder nicht. Bei Erwerbsfähigkeit besteht in der Regel Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Ist dies nicht der Fall, besteht in der Regel ein Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII). Eine Übersicht, welches System gegebenenfalls in Frage kommt, siehe das Schaubild auf der Seite 14.
Die Broschüre zum Herunterladen als PDF-Datei: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a207-sozialhilfe-und-grundsicherung.pdf;jsessionid=EB76217AF9FDB7AF4610BE854C7FCDF3?__blob=publicationFile&v=9
Hartz IV-Broschüre mit hilfreichen Tipps und Hinweisen
Die im April 2017 aktualisierte und überarbeitete Broschüre der LINKEN-Fraktion im Bundestag ist ein Ratgeber für alle, die mit dem System Hartz IV zu tun haben – entweder als Betroffene oder aber als Teil der Öffentlichkeit, die sich gegen dieses System wendet.
Die Broschüre will über die rechtlichen Möglichkeiten im System Hartz IV informieren und Hinweise geben auf Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner auf der lokalen Ebene.
Bestellungen bitte über das Versandportal der Fraktion DIE LINKE http://versand.linksfraktion.net
Bestellungen von Initiativen, Vereine usw. bitte mit Lieferadresse an: versand@linksfraktion.de
Die Broschüre zum Herunterladen als PDF-Datei:
https://www.linksfraktion.de/fileadmin/user_upload/Broschuere_HartzIV_2017.pdf
Datenschutz und Persönlichkeitsrechte bei Bezug von Sozialhilfe, Grundsicherung und Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
Broschüre des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein beantwortet die häufigsten Fragen
Da es oftmals Unsicherheit über die Frage gibt, welche datenschutzrechtlichen Bestimmungen für Bezieher von Sozialhilfe, Grundsicherung und Arbeitslosengeld II bzw. “Hartz IV” gelten und welche Rechte nicht nur Teilnehmer an sog. Integrationsmaßnahmen der Jobcenter hinsichtlich der Dokumentation und Weitergabe ihrer persönlichen Daten haben, möchten wir auf eine entsprechende Broschüre “Sozialhilfe, Grundsicherung und Arbeitslosengeld II – die häufigsten Fragen zum Datenschutz ” (Stand Mai 2016) des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hinweisen. Die Broschüre des ULD ist kostenfrei abzurufen unter: https://www.datenschutzzentrum.de/uploads/blauereihe/blauereihe-alg2.pdf
Gleichzeitig gibt es auf der Seite des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein zum Thema „Datenschutz im Sozialamt – häufig gestellte Fragen“ zusammenfassende Informationen unter: https://www.datenschutzzentrum.de/sozialdatenschutz/faq-sozialamt/
Siehe zum gleichen Thema auch:
(…) Diese Rechtsunsicherheiten (hinsichtlich des Datenschutzes) haben auch den Datenschutzbeauftragten des Bundes Peter Schaar und seine Behörde mehrfach beschäftigt und das Eingreifen erforderlich gemacht. Im Februar 2012 erschien ein kurzes Infoblat. „Datenschutz im Jobcenter“. Durch Nachfrage auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes wurden weitere Details bekanntgegeben.
So enthielt ein Auszug aus dem „Empfehlungspaket zum Aufbau und Führen einer Leistungsakte im Rechtskreis SGB II“, SP II 23 – II-5020, vom Januar 2012 eine vierseitige Übersicht „Was Jobcenter kopieren dürfen“.
Hartz IV
Tipps und wichtige Hinweise zum Thema SGB II/XII (Hartz IV) und Kosten der Unterkunft (KdU)
Neben den oben stehenden Hinweisen und Tipps gibt es weitere Beiträge und aktuelle Meldungen zum Thema „Hartz IV“ und zur sozialen Situation in Flensburg hier sowie im AKOPOL-Blog unter https://akopol.wordpress.com/hartz-iv/
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