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Stadtpolitik mit der Brechstange
„Flensburg will dein Engagement…“ und wie man es in Flensburg unmöglich macht
Ein Beitrag von Sabine Scholl
Die Verwüstung des Bahnhofswaldes kann jeder Passant sich anschauen, so mancher bisher Unbeteiligter beginnt zu ahnen, welche Dimension dieses Bauvorhaben hat und dass zu große Bauten auf zu kleiner Fläche platziert werden. So erging es einem Befürworter, der nach der Räumung zum ersten Mal das nackte Gelände sehen konnte. Nachdem er eine Weile durch den Zaun gesehen hatte, meinte er: „Also das sehe ich ja jetzt erst, wie hässlich das hier ist, mit den Brauereifassaden… und da geht es ja richtig runter, da ist ja auch Wasser – wieso will man denn DA bauen? Wieso nicht gegenüber am Sportplatz?“
Aber egal, die Bäume sind gefällt, das Vertrauen zu den Investoren ist offenbar wieder hergestellt, denn bestimmt sollen sie in Flensburg noch einiges tun dürfen, und die Unruhen haben sich, wenigstens äußerlich, gelegt.
Was ist aber mit dem Schaden, der in den politisch Interessierten und Engagierten angerichtet wurde?
Was ist mit unserem Vertrauen in die Stadtpolitik?
Will das überhaupt jemand wissen?
Machtdemonstration aus Angst vor Autoritätsverlust ist beileibe kein Phänomen, das es nur hier in Flensburg gibt, aber für eine Stadt wie Flensburg ist es ein Armutszeugnis, wenn ungeachtet aller Zweifel, die sogar noch am Vorabend des 19.2. in der Ratsversammlung anklangen, die Investoreninteressen mit der Brechstange durchgesetzt werden. Das Vorgehen mit dem größten Polizeiaufgebot seit der Nachkriegszeit und die für Bürger*innen zweifelhaften Umstände, die dies ermöglichten, hat sogar zu einer Neuschöpfung in der Sprache geführt: Menschen und ihr Engagement können „geflensburgt“ werden. Besonders in einer jungen, politisch wachen Generation ist mit diesem einen Wort seit dem 19.2.2021 alles gesagt.

Flensburg Strategie? Konfrontation statt Dialog am Bahnhofswald: Von den Investoren Jan Duschkewitz und Ralf Hansen angeheuerte Privatarmee sichert Waldzerstörung ab – Foto: Jörg Pepmeyer
Wäre die Flensburg Strategie eine ehrliche, müsste man sie so formulieren: Bürger dürfen ein bisschen reinschnuppern, in das was da städtebaulich passiert, aber bitte nicht hinterfragen, schließlich sind die Vertreter gewählt und damit ermächtigt. Die Verwaltung trägt das Ihre dazu bei, indem sie nur die positiven Aspekte der Bauvorhaben nach außen darstellt (z.B. Bahnhofsviertel, Museumsberg usw.) und den Naturschutz je nach Bedarf aushebelt.
Als ein Mensch bei den bewachten Fällarbeiten am Bahnhof seine Wut laut äußerte, sagte eine Polizistin: „Na ja, so kommt man natürlich nicht weiter!“ Am Bahnhofswald ist in den letzten zwei Jahren „bürgerliches Engagement“ auf der Ebene der Argumente und in den Versuchen, mit politischen Entscheider*innen ins Gespräch zu kommen, nicht einen Deut weitergekommen, da ein ehrlicher Diskurs offenbar nur stört und deshalb vermieden wird. 2007 sorgten Einwohner*innenproteste dafür, dass ein Prestigeobjekt am Hafen nicht gebaut wurde. Einige Ratsleute hatten Skrupel, die massiven Proteste einfach zu ignorieren. Das darf wohl nicht nochmal passieren. Am Bahnhofswald solidarisierten sich keinesfalls „nur Anwohner“ oder „Krawalltouristen“, sondern Menschen aus den unterschiedlichsten Gruppierungen in Flensburg – und dagegen half dann wohl nur noch ein Einsatz der Exekutive, der in die Geschichte Flensburgs eingehen wird.
Das Mindeste ist jetzt eine lückenlose Aufklärung der Vorgänge, die zu diesen traurigen Ereignissen am Bahnhofswald geführt haben und zwar mit Vertretern der engagierten Gegner des Bauvorhabens, denn deren Vertrauen wurde am meisten beschädigt.
Zu einer lückenlosen Aufklärung gehören Fragen, wie:
Weshalb vernahmen so viele Menschen unabhängig voneinander im Rundfunk, dass der Bahnhofswald im Februar nicht mehr geräumt werden könne? Später wurde das von der Oberbürgermeisterin Simone Lange dementiert. Aber auch die überregionale Presse berichtete darüber. Noch am Freitagabend (19.2.2021) sagte Frau Lange persönlich zu den Demonstrant*innen vor Ort, es werde im Februar nicht geräumt (es gibt mehrere Zeugen dafür). Das aufziehende gewaltige Polizeiaufgebot ließ anderes vermuten, was sich dann am Sonntag auch bewahrheitete.

Räumung des Bahnhofswalds: Lautstarker Protest vor der Polizeikette am 21. Februar – Foto: Jörg Pepmeyer
Weshalb verkündete Ministerpräsident Daniel Günther und nicht Simone Lange die Ausgangssperre für Flensburg? Für die Verwaltung in Flensburg war genau diese Auflage DIE Möglichkeit, eine rechtliche Grundlage für eine Räumung, die infektionsbedingt ist, zu haben (ab 21 Uhr müssen sich alle in ihren Wohnungen einfinden, Baumhäuser sind keine Wohnungen). Am Samstag gab es sogar noch eine Ergänzung, so dass nachts nicht einmal ein Mensch an der Mahnwache sein durfte. Das Gericht in Schleswig befand diese Ergänzung jedoch als unangemessen. Die Ausgangssperre wurde nach sieben Tagen trotz stagnierender Infektionszahlen nicht verlängert. Das wirft Fragen auf.
Weshalb sagte Frau Lange am Freitagabend am Bahnhofswald zu Demonstrant*innen, sie habe ÜBERHAUPT KEIN Vertrauen mehr in die Investoren? Am Nachmittag konnte ein Mensch aus günstiger Perspektive jedoch beobachten, wie die Oberbürgermeisterin, die Polizei und ein Investor das Gelände vom Postparkplatz aus besichtigten und wie es dabei zu sehr vertrauensvollen Gesten zwischen Frau Lange und einem der Investoren kam.
Auch wenn die Oberbürgermeisterin im Tageblatt erklärte, sie fühle sich von den Investoren „hinter‘s Licht geführt“, so blieb beim fraktionsübergreifenden Treffen wenige Tage nach der Räumung die mehrfache Frage nach den rechtlichen Konsequenzen für die Selbstjustiz der Investoren unbeantwortet!
Das und der plötzliche Friede mit den Investoren wirft Fragen auf!

Im Auftrag des Investors: Rechtswidrige Verwüstung der Kleingartenkolonie 115 am Wasserturm – Foto: Dr. Ralf Cüppers
Weshalb erfolgt eine sehr aufwändige Konsequenz für den zivilen Ungehorsam in Form einer Waldbesetzung, aber keine deutliche Konsequenz für Investoren, die das Recht in die eigene Hand nehmen, wie jüngst die FFG, der Investor Methmann an der Kolonie 115 und jetzt auch JaRa? Wird Flensburg damit zur Oase für Investoren, die der Meinung sind, allein ihr Kapital berechtige sie zu Naturzerstörung? JaRa lässt neuerdings den verbleibenden geschützten Wald mit extrem starken Scheinwerfern Tag und Nacht ausleuchten und verstößt damit ungestraft gegen das Artenschutzgesetz (hier werden Fledermäuse geschädigt) und die eigenen Auflagen im B-Plan 303! Wie verantwortungslos werden sie erst mit dem Hang umgehen?
Weshalb sagte Frau Takla-Zehrfeld am Samstag, kurz vor der Räumung am Bahnhofswald (sie machte Fotos von der Schleswiger Straße aus), sie verstehe die Proteste nicht, es werde doch nur auf versiegeltem Gelände gebaut UND die gefällten Bäume seien Pappeln, die ihr Alter erreicht hätten. Das ist schon fast ein Fall für die „heuteshow“, denn als oberste Stadtplanerin muss Frau Takla-Zehrfeld bestens informiert gewesen sein und hat Planskizzen und Baumkataster nicht nur ein Mal gesehen. Neben der Tatsache, dass es keine altersschwachen Pappeln waren, sondern teilweise geschützte Habitatbäume, spielt vielleicht die kursierende Planskizze von Tim Meyer-König (der übrigens mit besten Verbindungen zur CDU) eine Rolle, die den Baugrundriss nicht korrekt abbildet. Diese irreführende Darstellung wird aktuell auch bei der geplanten Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes verwendet. Es bleibt zu hoffen, dass die Rats-Fraktionen nicht auf Grundlage dieses Plans ihre Entscheidung für das Bauvorhaben getroffen haben.
Es wirft allerdings viele Fragen auf!
Der Ratsherr Glenn Dierking erwähnte in der letzten Ratsversammlung am 18.2.2021 dass es die Verwaltung war, genauer der frühere Stadtplaner Dr. Schroeders, der die Investoren ermunterte, das Parkhaus zu bauen. Die Oberbürgermeisterin konnte sich nicht mehr erinnern, es sei „ja auch egal“. Mitnichten! Damit würde sich das eiserne Festhalten der Verwaltungsspitze am Bauvorhaben gegen jegliches Argument und das Abwimmeln der Einwendungen erklären.
Auch das wirft Fragen auf!
Sogar aus der Vergangenheit gibt es noch immer Unbeantwortetes zum Bauvorhaben am Bahnhof:
Weshalb änderte die SPD im Juni 2020 ihren Standpunkt zum Bauvorhaben, nachdem es zu einem gemeinsamen Abendessen mit den Investoren kam?
Weshalb wird das Unternehmen BioConsult weiterhin im Rahmen des Bebauungsplans mit Gutachtenerstellungen beauftragt, obwohl es in Sachen Quelle auf dem Gelände zu einer leichtfertigen Fehleinschätzung kam UND die Oberbürgermeisterin einem BI Mitglied dazu wörtlich sagte, solche zweifelhaften Gutachtenerstellungen sollten eigentlich verboten werden. Leider konnte Frau Lange sich, später damit konfrontiert, nicht mehr an diese Aussage erinnern.
Sicher gibt es noch mehr Fragen.
Aber was geschieht nun mit alldem?
Das gängige Aussitzen dieser Vielzahl von Fragen macht alles noch schlimmer.
Nachdem CDU, SPD und FDP im Hauptausschuss am 2.3.2021 die Dringlichkeit einer zeitnahen umfassenden Aufklärung ablehnten und diese deshalb nicht auf die Tagesordnung kam, wird deutlich, dass es noch kein Bewusstsein für die angerichteten Schäden im Vertrauen einer beträchtlichen Gruppe von Einwohner*innen gibt!

Bürgerschaftliches Engagement: Aktivistinnen werben für die Ziele der Bürgerinitiative Bahnhofsviertel vor dem Schrangen am Nordermarkt – Foto: Jörg Pepmeyer
„Flensburg will dein Engagement…“ und wie man es in Flensburg unmöglich macht!
Wie ist es generell um das Engagement der Einwohner*innen in Flensburg bestellt?
So soll theoretisch bürgerschaftliches Engagement in Flensburg aussehen.
https://www.flensburg.de/media/custom/2306_2659_1.PDF?1467719692
Nach den Ereignissen am Bahnhofswald und dem offenbar fehlenden Willen zur sofortigen Aufarbeitung der Vorgänge, wirkt diese Beschreibung wie eine Farce.
Welche Möglichkeiten hat ein engagierter Mensch aktuell in Flensburg?
1. Resignation: „Ich blende Politik aus, kann da ohnehin nichts tun, denn Kritik ist nicht erwünscht“ und „Zur Wahl gehe ich nicht mehr. Wen soll ich da auch wählen?“
2. Stilles Leiden: ( gab es z.B. im Zusammenhang mit gekündigten Kleingärten nicht zu knapp)
3. Politisches Engagement in den Fraktionen: Wenn man allerdings überhaupt noch Vertrauen in die bestehenden Parteien hat, dass Umweltschutz wirklich eine Rolle spielt, dauert es bei sofortigem Eintritt in eine Partei zu lange, um Vorhaben, die sehr bald das Gesicht von Flensburg sehr verändern werden, auf angemessene Umweltkriterien zu prüfen. Dazu gehören z.B.:
- Das Bahnhofsviertel mit dem Abriss der Kita Schwedenheim (Stiftung!) und der Fahrschule Simonsen, sowie mit dem Neubau der Feuerwache und des Hotels mit Parkhaus. Hier sind Blockrandbebauungen, also Häuserschluchten auf Kosten von Grünflächen und wertvollem Baumbestand, vorgesehen.
- Das zusätzliche Treppenkonstrukt und die Versiegelung am Museumsberg bzw. am Vorplatz des alten Friedhofs, mit einer Eigenbeteiligung der Stadt von 800.000 Euro am gesamten Projekt, wobei die Landschaftsplaner WES prozentual beteiligt sind, was heißt: Je mehr gebaut wird, desto mehr verdient WES.
- Die geplante Entstellung des Dorfes Fruerlund.
- Die Hafenverlegung und die damit verbundenen Folgen für die gesamte Stadt.
- Usw.
4. Einwohnerfragestunde: Sie ist kein Dialog, Nachfragen ist nicht möglich, daher dient sie nicht zur Konfliktbereinigung.
5. Diverse Proteste bis hin zum zivilen Ungehorsam: Dieser Prozess hat bereits begonnen und die Aktiven werden sich auch nicht einschüchtern lassen. Eine Stadtpolitik mit der Brechstange, die nichts reflektieren und keine Fehler eingestehen will, wird immer stärkere Reaktionen bewirken. Reines Aussitzen der Fragen und bloße Machtausübung (wie aktuell der Antrag der FDP in Bezug auf das Freie Radio) werden auch zivilen Ungehorsam befeuern.
Für welchen Weg wird sich die Stadt Flensburg nun entscheiden?
Für einen Weg MIT ihren engagierten Bürger*innen oder für einen OHNE sie?

Sinnbild für die städtische Politik, in der offensichtlich die Beton-Fraktionen im Rathaus das Sagen haben – Foto: Jörg Pepmeyer
Kommunalpolitik attraktiv machen – Demokratie wagen
Die LINKE zur neuen Geschäftsordnung der Flensburger Ratsversammlung
LINKE-Ratsfrau Gabi Ritter fordert mehr Beteiligung der Einwohner*innen
Geschäftsordnungen müssen Rahmen setzen, für die Zusammenarbeit untereinander. In der Geschäftsordnung der Ratsversammlung geht es aber auch um die Zusammenarbeit zwischen Kommunalpolitiker*innen und Einwohner*innen. Die Gemeindeordnung für das Land Schleswig-Holstein ist die gesetzliche Grundlage für diese Zusammenarbeit, und sie sieht weitreichende Mitbestimmungsrechte vor, die die Ratsversammlung interessierten Einwohner*innen zugestehen kann, wenn sie das will. Nicht nur Fragen an die Ratsversammlung sind im §16 der schleswig-holsteinischen Gemeindeordnung vorgesehen, auch Vorschläge und Anregungen sieht die Gemeindeordnung ausdrücklich vor, ebenso wie die Möglichkeit, eine solche Fragestunde auch in den Ausschüssen der Ratsversammlung einzuführen.
Eine fortschrittliche Geschäftsordnung ist Ausdruck einer lebendigen Demokratie. Eine Ratsversammlung, die sich zu Demokratie und Transparenz bekennt, kann sich kritikfähig zeigen und den Menschen in unserer Stadt öffnen.
Attraktive Kommunalpolitik nutzt das Wissen und die Erfahrung der Menschen, die von ihren Beschlüssen betroffen sind, für ihre Entscheidungsfindung. Das führt nicht nur zu mehr Beteiligung, sondern auch zu einer viel größeren Akzeptanz der Beschlüsse.
Für DIE LINKE steht daher fest: Wir brauchen eine Diskussion über die Geschäftsordnung, die wir nicht nur im „eigenen Saft“ organisieren dürfen. Von jeder Änderung sind Einwohnerinnen und Einwohner unmittelbar betroffen, also müssen sie auch im Vorfeld ihre Meinung dazu einbringen können. Auch wenn bei vielen Kommunalpolitiker*innen eine irrationale Angst vor weitergehender Beteiligung herrscht, führt an mehr Beteiligung kein Weg vorbei.
Gabi Ritter (Ratsfrau DIE LINKE)
Mehr zum Thema Geschäftsordnung der Ratsversammlung und dem Streit um die Regelungen für die Einwohnerfragestunde
AKOPOL-Beitrag vom 1.12.2019: Informations- und Bürgerrechte in Flensburg: Der Stadtpräsident als Zensor der Einwohnerfragestunde?
unter: https://akopol.wordpress.com/2019/12/01/streit-um-informations-und-buergerrechte-in-flensburg-der-stadtpraesident-als-zensor-der-einwohnerfragestunde/
AKOPOL-Beitrag vom 27.11.2019: Keine Einschränkung der Bürgerrechte in Flensburg! – Keine Verschärfung der Regelungen für die Einwohnerfragestunde!
unter: https://akopol.wordpress.com/2019/11/27/keine-einschraenkung-der-buergerrechte-in-flensburg-keine-verschaerfung-der-regelungen-fuer-die-einwohnerfragestunde/
Streit um Informations- und Bürgerrechte in Flensburg: Der Stadtpräsident als Zensor der Einwohnerfragestunde?
Kritische Fragen zu neuer Geschäftsordnung der Ratsversammlung und zur Verschärfung der Regelungen für die Einwohnerfragestunde am 5.12. nicht zugelassen
Politische Aktivisten fordern Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit an der Debatte und wollen am 3.12. auf der HA-Sitzung die Beratungen verfolgen
Ein Beitrag von Jörg Pepmeyer
Im Streit um die neue Geschäftsordnung der Flensburger Ratsversammlung und die beabsichtigte und von Kritikern als undemokratisch bezeichnete Verschärfung der Regelungen für die Einwohnerfragestunde hat sich nun Stadtpräsident Hannes Fuhrig eingeschaltet.
Für die nächste Einwohnerfragestunde bei der Ratsversammlung am 5.12. hatten mehrere Flensburger Einwohner*innen kritische Fragen an die Politik und Verwaltung zum Thema „Änderung der Geschäftsordnung“ beim Stadtpräsidenten eingereicht. Entsprechend der Vorgaben der schleswig-holsteinischen Gemeindeeordnung, in der es unter § 16 c heißt:
„(1) Die Gemeindevertretung muss bei öffentlichen Sitzungen Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit einräumen, Fragen zu Beratungsgegenständen oder anderen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Die Gemeindevertretung kann Betroffenen die Rechte nach Satz 1 einräumen. Die Einwohnerfragestunde ist Bestandteil der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung. (…)“

Kommende Einwohnerfragestunde am 5.12.: Schreiben des Stadtpräsidenten vom 29.11. an die Fragesteller*innen
Doch nun bekamen die Fragesteller*innen ein wortgleiches Schreiben des Stadtpräsidenten, in dem ihnen mitgeteilt wird, dass „eine Behandlung Ihrer Fragen mit Bezug auf die Änderung der Geschäftsordnung in der kommenden Ratsversammlung nicht sinnvoll erscheint.“ Anders ausgedrückt, die vorliegenden Fragen werden auf der Einwohnerfragestunde am 5.12. nicht zugelassen und ebensowenig beantwortet werden.
Siglinde Cüppers, eine der Betroffenen, empfindet das Vorgehen des Stadtpräsidenten gegen sie und zahlreiche Mitstreiter*innen als unglaublichen Affront. „Das wäre ein klarer Verstoß gegen die Gemeindeordnung und die dort festgelegten Rechte der Bürger*innen“. Sie droht sogar verwaltungsgerichtlich dagegen vorzugehen. Auch die geplante Verschärfung der Regelungen für die Einwohnerfragestunde hält sie für rechtlich zweifelhaft, weil damit der Wesensgehalt des § 16 der Gemeindeordnung in Frage gestellt werde. Sie bestehe weiterhin darauf, dass ihre Fragen und Anregungen bei der kommenden Einwohnerfragestunde behandelt werden.
Zwar schreibt Stadtpräsident Hannes Fuhrig, dass die ursprünglich angedachte Entscheidung über die neue Geschäftsordnung vertagt sei und eine Beschlussfassung auf der Ratsversammlung am 5.12. nicht mehr vorgesehen ist, dennoch heißt das nicht, dass darüber nicht weiter beraten werden soll. Der vorliegende Entwurf der neuen GO sei eine Grundlage für die weitere Diskussion in den politischen Gremien. Siglinde Cüppers hält die Ausführungen von Herrn Fuhrig für wenig glaubwürdig: „Wenn wir nicht Rabbatz gemacht hätten, hätten die doch die neue Geschäftsordnung und die Einschränkungen für die Einwohnerfragestunde auf der kommenden Ratsversammlung mal eben kurz beschlossen.“ Sie und andere politische Aktivist*innen wollen daher, dass die weiteren Beratungen nicht hinter den verschlossenen Türen des Rathauses stattfinden, sondern öffentlich und mit allen daran interessierten Bürger*innen. Schließlich ginge es es um fundamentale Informations- und Bürgerrechte.
LINKE-Ratsfrau Gabi Ritter hält den jetzigen GO-Entwurf und den Ablauf des Diskussions- und Entscheidungsprozesses für völlig misslungen. Ebensowenig nachvollziehbar sei die Begründung im Schreiben des Stadtpräsidenten, die vorliegenden Fragen und Anregungen auf der nächsten Einwohnerfragestunde nicht zu behandeln. Auch sie unterstützt die Forderung von Siglinde Cüppers die Debatte über die neue GO und Regelungen für die Einwohnerstunde mit allen daran Interessierten öffentlich zu führen.
Die Fragesteller*innen wollen nun auf der öffentlichen Hauptausschuss-Sitzung am Dienstag, den 3.12. um 16.00 Uhr im Europa-Raum (E 67) des Rathauses die weiteren politischen Beratungen verfolgen. Auf der Sitzung geht es noch mal unter TOP 5 um die umstrittene neue Geschäftsordnung der Ratsversammlung. Deshalb sollten alle interessierten Bürger*innen unbedingt die Chance nutzen, sich ein Bild von den Positionen der Fraktionen zu diesem Thema zu machen.
Zur Vorgeschichte und zum bisherigen Sachstand:
Am 3.9. wurde im Hauptausschuss unter TOP 5.: „Aktualisierung der Geschäftsordnung der Ratsversammlung“ auf Antrag des CDU-Fraktionsvorsitzenden Arne Rüstemeier die Vorlage HA-43/2019 beschlossen. Dort heißt es: „Die Verwaltung wird beauftragt, der Ratsversammlung eine Neufassung der Geschäftsordnung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen und darin die Punkte Einwohnerfragestunde, Ordnung in Sitzungen und Redeordnung besonders zu berücksichtigen.“ In der Begründung der CDU-Vorlage geht es vor allem darum, die Regelungen für die Einwohnerfragestunde zu verschärfen und die Redezeiten der Fraktionen zu begrenzen. Angenommen wurde die Vorlage bei 10 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen. Und zwar mit den Stimmen der CDU, SPD, Grünen, SSW und FDP-Vertreter im Hauptausschuss.
Entsprechend dieses Auftrags wurde von der Stabsstelle Recht im Rathaus unter Leitung von Ellen Eichmeier ein Entwurf mit den von der CDU geforderten Änderungen erarbeitet. Dieser Entwurf wurde mit Stand 1.11. ebenso wie die dazugehörigen Beschlussvorlagen in das Ratsinformationssystem eingestellt.
In der Hauptausschuss-Sitzung am 5.11. wurde dann die von der Verwaltung bzw. Stabsstelle Recht vorgestellte Beschlussvorlage RV-137/2019 beraten, darin heißt es: „Antrag: Die Ratsversammlung beschließt die in der Anlage beigefügte Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung vom 17.12.1993 wird außer Kraft gesetzt.“ Lediglich Ratsherr Marc Paysen von der Fraktion Flensburg Wählen! machte in dieser Sitzung seine grundsätzliche Kritik an dem Entwurf und an dem Vorgehen deutlich. Und besonders aufschlussreich: LINKE-Ratsherr Frank Hamann hielt es nicht für notwendig, sich ebenfalls deutlich und kritisch gegen den Entwurf zu positionieren und Marc Paysen in seinem Anliegen zu unterstützen. Mehrheitlich wurde dann vereinbart, mit der RV-137/2019 am 5.12. über die neue Geschäftsordnung und die Verschärfungen der Regelungen für die Einwohnerfragestunde in der Ratsversammlung zu beschließen.
Nach Bekanntwerden dieser Pläne regte sich, wie oben bereits geschrieben, in der Flensburger Öffentlichkeit und vor allem bei politischen Aktivisten massiver Widerstand. Nun soll am 5.12. auf der Ratsversammlung die neue Geschäftsordnung noch nicht beschlossen werden und steht der enstprechende TOP auch nicht mehr auf der Tagesordnung für die Sitzung. Allerdings steht auf der Hauptausschuss-Sitzung am 3.12. noch mal in zweiter Lesung die Befassung mit der Ratsvorlage 137/2019 (Geschäftsordnung der Ratsversammlung) auf der Tagesordnung.
(Mehr zur strittigen Neufassung der Geschäftsordnung auch im AKOPOL-Beitrag vom 27.11.2019:
Keine Einschränkung der Bürgerrechte in Flensburg! – Keine Verschärfung der Regelungen für die Einwohnerfragestunde! unter https://akopol.wordpress.com/2019/11/27/keine-einschraenkung-der-buergerrechte-in-flensburg-keine-verschaerfung-der-regelungen-fuer-die-einwohnerfragestunde/ )
Hier kann man die beabsichtigten Änderungen vergleichen:
Quelle:
(1) Geschäftsordnung der Ratsversammlung alt (Einwohnerfragestunde §11):
https://www.flensburg.de/PDF/Gesch%C3%A4ftsordnung_der_Stadt_Flensburg_f%C3%BCr_die_Ratsversammlung_und_ihre_Aussch%C3%BCsse_i_d_F_der_7_%C3%84nderung_vom_10_09_2015_.PDF?ObjSvrID=2306&ObjID=1219&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1477570937
(2) GO-Entwurf neu (Einwohnerfragestunde §8):
https://ratsinfo.flensburg.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZeBdNyWEd7hmsdLIKmQAZln6UA_VYdSaeDMaAIteo6F9/GeschaeftsordnungNeu.pdf
Dazu die Ausführungen in der
§ 16 a
Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner
(1) Die Gemeinde muss die Einwohnerinnen und Einwohner über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft unterrichten und fördert das Interesse an der Selbstverwaltung.
(2) Bei wichtigen Planungen und Vorhaben, die von der Gemeinde durchgeführt werden, sollen die Einwohnerinnen und Einwohner möglichst frühzeitig über die Grundlagen, Ziele und Auswirkungen unterrichtet werden. Sofern dafür ein besonderes Bedürfnis besteht, soll den Einwohnerinnen und Einwohnern allgemein Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden. Vorschriften über eine förmliche Beteiligung oder Anhörung bleiben unberührt.
(3) Die Unterrichtung kann in den Fällen, in denen die Gemeindevertretung oder ein Ausschuss entschieden hat, durch die Person erfolgen, die jeweils den Vorsitz hat. In allen anderen Fällen unterrichtet die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister.
(4) Die Rechte der Einwohnerinnen und Einwohner nach dem Gesetz über den Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung für das Land Schleswig-Holstein (Informationszugangsgesetz – IZG-SH) bleiben unberührt.
§ 16 c
Einwohnerfragestunde, Anhörung und Einwohnerbefragung
(1) Die Gemeindevertretung muss bei öffentlichen Sitzungen Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit einräumen, Fragen zu Beratungsgegenständen oder anderen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Die Gemeindevertretung kann Betroffenen die Rechte nach Satz 1 einräumen. Die Einwohnerfragestunde ist Bestandteil der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung. Die Ausschüsse können in ihren Sitzungen ebenfalls eine Einwohnerfragestunde durchführen.
(2) Die Gemeindevertretung kann beschließen, Sachkundige sowie Einwohnerinnen und Einwohner, die von dem Gegenstand der Beratung betroffen sind, anzuhören. An der Beratung und Beschlussfassung in nichtöffentlicher Sitzung dürfen sie nicht teilnehmen.
(3) In Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft kann eine konsultative Befragung der Einwohnerinnen und Einwohner durchgeführt werden. In Angelegenheiten eines Ortsteiles nach § 47 a , für welche der Ortsbeirat zuständig ist, kann eine auf das Gebiet des Ortsteils beschränkte konsultative Befragung der Einwohnerinnen und Einwohner durchgeführt werden. Soweit anwendbar, gilt für die Durchführung § 16 g Abs. 1 bis 7 entsprechend mit der Maßgabe, dass an der Einwohnerbefragung in Ortsteilen nur die im Ortsteil wohnenden Einwohnerinnen und Einwohner teilnahmeberechtigt sind und der Ortsbeirat an die Stelle der Gemeindevertretung tritt. Ortsbeirat und Gemeindevertretung sind bei ihren Entscheidungen über den Gegenstand der Befragung an deren Ergebnis nicht gebunden, haben dieses jedoch angemessen zu berücksichtigen.
Flensburger Streit um Ausschuss-Sitze: „Schlechte Verlierer beschädigen die kommunale Demokratie“
Durchsichtiges und undemokratisches Machtspiel von CDU, SSW und SPD
Ein Beitrag von Jörg Pepmeyer
Das Flensburger Kommunalwahlergebnis hat bei einigen Parteien offensichtlich für wenig Einsicht in die eigenen Fehler und kommunalpolitischen Versäumnisse gesorgt. Während die Grünen drei Sitze, DIE LINKE und die FDP jeweils einen Sitz in der Ratsversammlung durch den Wählerwillen dazu gewannen, mussten vor allem die SPD, die CDU, der SSW und die WiF enorm Federn lassen. Das Wahlergebnis bedeutet für die CDU einen Verlust von zwei Ratssitzen und für die SPD von einem. Der SSW behielt trotz eines Stimmverlustes von 1,4% mit Ach und Krach seine bisherigen acht Sitze, während die WiF von den WählerInnen regelrecht abgestraft wurde und zwei Mandate verlor. Nun aber wollen vor allem die Wahlverlierer SPD, CDU und SSW ihr schlechtes Wahlergebnis mit einem unverschämten Coup drehen.
Mit einem Dringlichkeitsantrag, der mehrheitlich auf der Hauptausschuss-Sitzung am 22.5.2018 abgesegnet wurde, wird die Verwaltung beauftragt, eine Beschlussvorlage für die Ratsversammlung am 14.6.2018 zur Änderung der Hauptsatzung zu erarbeiten. Konkret geht es um die Vergrößerung der Ausschüsse von derzeit 11 bzw. 12 auf 15 Mitglieder. In den Ausschüssen erfolgt unter Beisein der interessierten Öffentlichkeit die eigentliche kommunalpolitische Debatte und Arbeit, werden weichenstellende Beschlüsse gefasst und Entscheidungen der Ratsversammlung vorbereitet.
Was wie eine Petitesse wirkt, entpuppt sich bei näherem Hinsehen allerdings als dreister Versuch das Kräfteverhältnis in den Ausschüssen zugunsten der Wahlverlierer zu drehen. Denn der damit verbundene neue Verteilungsmodus würde bedeuten, dass die vier jetzt gleichgroßen Fraktionen von CDU, SPD, SSW und Grünen mit jeweils 8 Ratsmandaten proportional erheblich mehr Ausschuss-Sitze bekommen würden, als die kleinen Fraktionen, wie FDP, Linke und die WiF. Das Verhältnis würde sich von 3:1 bei den bisherigen 11er Ausschüssen zukünftig auf 4:1 bei den 15er Ausschüssen verändern. Damit würde das Wahlergebnis aber gleichsam auf den Kopf gestellt und die kleinen Fraktionen enorm benachteiligt.
Die Grünen, die mit 18,8% und drei zusätzlichen Mandaten zu den Top-Gewinnern gehören, lehnten ebenso wie die kleinen Fraktionen den Antrag ab. Ob aus Dummheit oder Kalkül gab allerdings auch die FDP ihr Okay. Das, obwohl auch sie Leidtragende des neuen Verteilungsmodus wäre. Insider vermuten denn auch, dass es zwischen den drei großen Fraktionen und der FDP hinsichtlich ihrer Zusstimmung möglicherweise einen Deal gibt, die FDP dafür z.B. mit einem Ausschuss-Vorsitz belohnt werden könnte. Im anderen Fall hätte die FDP regelrecht geschlafen. Auf der Sitzung der Ratsversammlung am 14.6. soll abschließend mit einer Beschlussvorlage der Verwaltung die Änderung der Hauptsatzung und die Vergrößerung der Ausschüsse beschlossen werden. Mit 24 von 43 Ratssitzen könnten somit CDU, SPD und SSW mehrheitlich vollendete Tatsachen schaffen.
Droht eine Neuauflage des Flensburger Modells?
Das alles erinnert stark an das unselige „Flensburger Modell“, mit dem CDU, SPD und SSW über Jahrzehnte hinweg sich Posten und Pöstchen zuschanzten, und gleichzeitig die kommunale Demokratie in Flensburg und ihre Institutionen für sich und ihre Klientel instrumentalisierten, Hinterzimmerpolitik betrieben und eine öffentliche und demokratische Kontrolle ihres Handelns enorm erschwerten. Im Ergebnis stand die Pleite der Stadtsparkasse, die Fast-Pleite der Stadtwerke, hochspekulative Swap-Geschäfte zum Nachteil der Stadt Flensburg usw. usf. Natürlich streiten die kommunalpolitischen Akteure von damals auch heute noch jede Verantwortung dafür ab.
Der Streit um die Vergrößerung der Auschüsse und die damit verbundenen Folgen, nicht nur für die kommunale Demokratie wird also noch länger die politische Debatte in unserer Stadt bestimmen. Auch für die Vorsitzende der Flensburger Ratsfraktion DIE LINKE, Gabi Ritter, war dies Grund sich überaus kritisch zu Wort zu melden:
„Schlechte Verlierer beschädigen die kommunale Demokratie“
Die Fraktion DIE LINKE lehnt die von CDU, SPD und SSW beabsichtigte Erhöhung der Ausschusssitze von bisher 12 auf 15 ab. Die drei antragstellenden Parteien haben bei der Kommunalwahl erheblich Stimmen und damit insgesamt 3 Ratssitze verloren. Nun wollen sie das Wahlergebnis trotzdem in eine Richtung verschieben, die sie weiterhin auf ihre gefühlte Größe aufbläht und ihnen ihre Posten sichert.
Die Vergrößerung der Ausschüsse begründen sie mit „… den Willen der Wähler*innen in den Gremien der Stadt wieder zu spiegeln. Tatsächlich – so die die Vorsitzende der Linksfraktion, Gabi Ritter – marschieren sie an diesem Ziel meilenweit vorbei.
Wärend sowohl das Wahlergebnis (Wähler*innen-Wille), als auch in der Ratsversammlung das Verhältnis der „großen“ zu den kleinen Fraktionen 3:1 beträgt, wollen es die drei Fraktionen durch die Vergrößerung der Ausschüsse auf 4:1 zu ihren Gunsten verändern.
Es geht also wiedermal um Pöstchenverteilung und Machterhalt auf Kosten von Demokratie, Minderheitenschutz, Transparenz und Wähler*innenwille.
Darüber hinaus belasten die Sparfüchse der Vergangeheit mit ihrem selbstgemachten, unverhältnismäßigen Wachstumsschub in den Ausschüssen die klamme Kasse der Stadt. Pro Person und Sitzung schlagen rund 50,. Euro zu Buche. Wer so handelt, hat aus dem Wahlergebnis nichts gelernt und muss sich über die Politikerverdrossenheit der Menschen nicht wundern!
Das es auch anders geht zeigen die Grünen. Die, mit 3 hinzu gewonnenen Mandaten wirklichen Gewinner der Wahl schlagen vor, die Ausschüsse auf 11 Sitze zu verkleinern.
Das Flensburger Tageblatt berichtete am 24.5.2018 über den Streit in dem untenstehenden Artikel (auch auf shz.de unter: https://www.shz.de/lokales/flensburger-tageblatt/gerangel-um-groesse-der-ausschuesse-im-neuen-rat-id19946971.html )
Hier der besagte Antrag von CDU, SPD, SSW und FDP zur Vergrößerung der Ausschüsse Beschlussvorlage_HA-18-2018
Mehr Demokratie wagen? Flensburger Hauptausschuss debattiert über „Leitlinien zur Bürgerbeteiligung“
Flensburg übt mehr Demokratie….
Auf der letzten Hauptausschuss-Sitzung am 24.9. debattierten die Flensburger KommunalpoltikerInnen eifrig über mehr Bürgerbeteiligung in der Stadt. Nachdem die Legitimationsbasis der Kommunalpolitik außerordentlich schwächelt, fast 2/3 der Flensburger Wahlberechtigten hatten bei der letzten Kommunalwahl den KommunalpolitikerInnen und den Parteien den Rücken gekehrt, sollen es nun neue „Leitlinien zur Bürgerbeteiligung“ richten. Dafür hatten die MitarbeiterInnen des Büros für Grundsatzangelegenheiten der Stadt Flensburg eine entsprechende Beschlussvorlage vorgelegt, mit der erste Schritte und Verfahren zur Erarbeitung der Leitlinien festgelegt werden sollten. Blumig wird darin als Globalziel genannt: „Flensburg will dein Engagement und macht es möglich.“ Und ein wenig konkreter als Teilziel: „Flensburg etabliert eine transparente und moderne Beteiligungskultur.“
Allerdings drängt sich beim Lesen der Vorlage der Verdacht auf, dass es letztlich gar nicht um tatsächliche und verbindliche „Leitlinien“ oder Verfahren für mehr demokratische Teilhabe der BürgerInnen an den politischen Entscheidungsprozessen in Flensburg geht. Offensichtlich will man vor allem den Eindruck erwecken, als würde man sich wirklich um mehr Demokratie bemühen, jedoch ohne den eigenen Pelz nass machen zu müssen. Wie heißt es in der Vorlage HA-45/2013: „Ab sofort sind bei der Vorbereitung von öffentlichen Beschlussvorlagen, die einzelne oder mehrere Stadtteile betreffen, die betroffenen Bürgerforen, Interessengemeinschaften etc. zu beteiligen. Deren Stellungnahme ist in der Begründung der Vorlage unter dem Punkt „Beteiligung“ darzustellen, damit sie in den politischen Entscheidungsprozess einfließen kann.“ Nur ist damit gar keine Beteiligung im Sinne einer demokratischen Entscheidung der Bevölkerung oder z. B. gewählter Stadtteilbeiräte über die sie betreffenden Angelegenheiten angedacht. Gemeint ist damit lediglich „Stellung nehmen“ zu können im politischen Entscheidungsprozess, also angehört zu werden. Das können die Träger öffentlicher Belange bereits jetzt schon. Besonders „beteiligungsdemokratisch“ ist das sicherlich nicht. Und weiter heißt es in der Vorlage „Zur Erarbeitung der „Leitlinien zur Bürgerbeteiligung“ wird eine Arbeitsgruppe aus Politik (1Vertreter je Ratsfraktion = 7 Vertreter), Verwaltung (4 Vertreter) und Bürgerschaft (4 Vertreter) gebildet. Die Vertreter der Verwaltung werden vom Oberbürgermeister benannt. Die Vertreter der Bürgerschaft können von der Arbeitsgemeinschaft der Bürgerforen und eventuell anderen Gruppierungen benannt werden.“ Was machen dann die Stadtteile, in denen es keine Bürgerforen gibt? Denn davon gibt es eine ganze Menge. Hört die Bürgerbeteiligung somit in den Stadtteilen auf, in denen es keine Bürgerforen gibt? Und die Verwaltung stellt die gleiche Anzahl von VertreterInnen, wie die Bürgerschaft? Da ist das Ergebnis doch absehbar.
Und was solche Leitlinien letztlich wert sind, zeigt beispielhaft der von der Ratsversammlung beschlossene Flensburger Kodex. Weichgespült, in vielen Teilen unverbindlich und mit fehlenden Sanktionsmöglichkeiten, wenn dagegen verstoßen wird und zudem nicht wirklich an konkrete Verfahren geknüpft. In der Praxis konnte man schon bei der Entlassung der TBZ-Geschäftsführerin Maren Reimann und von Finn Jensen, dem Geschäftsführer der Flensburg Fjord TourismusGmbH, erleben, dass noch nicht mal dieser weichgespülte Kodex eingehalten wird. Gleiches gilt für die geschlechtergerechte Besetzung von städtischen Leitungspositionen und Aufsichtsgremien kommunaler Unternehmen. Was sollen dann also Leitlinien für die Bürgerbeteiligung? Und es ist kaum anzunehmen, dass angesichts dieses Umgehens mit dem Flensburger Kodex, die Parteien und ihre in der Ratsversammlung sitzenden VertreterInnen auch nur einen klitzekleinen Teil ihrer Macht an die BürgerInnen übertragen werden. Das dokumentierten beispielhaft die SPD-Vertreter im Ausschuss, die keine BürgerInnen an der Erarbeitung der Leitlinien beteiligen wollten. Selbst da hapert es bei den sozialdemokratischen Genossen schon.
Wer gibt somit den politisch interessierten BürgerInnen und der Flensburger Bevölkerung die Garantie dafür, dass diese „Leitlinien“ nicht genauso blumig und unverbindlich sein werden, wie der Flensburger Kodex und dass es mit diesen Leitlinien tatsächlich mehr „Bürgerbeteiligung“ in unserer Stadt geben wird?
Zusammenfassend bleibt also festzustellen: Demokratie ist vor allem an konkrete Verfahren der Beteiligung, Beratung, Meinungsbildung und Entscheidung gebunden. Wie sollen also Verfahren der Stadtteildemokratie in Flensburg konkret aussehen und wie hoch soll der Beteiligungs- und Entscheidungsgrad der BürgerInnen bei den politischen Beschlüssen sein? Diese grundsätzlichen Fragen sollte man vorher klären, bevor man irgendwelche blumigen und unverbindlichen Leitlinien verabschiedet. Aber vielleicht sind unsere KommunalpolitikerInnen und die Verwaltung ja lernfähig.
Jörg Pepmeyer
Nachtrag und Kommentar von Jörg Pepmeyer (29.9.2013):
Mehr direkte Demokratie in Flensburg!
Angesichts einer sehr engagierten Debatte zu diesem Thema in der Flensburger Facebook-Gruppe „Wenn Du in Flensburg wählen könntest….“ ( https://www.facebook.com/groups/215005051894864 ) hier noch ein paar ergänzende Gedanken: Ich hätte es besser gefunden, wenn gleichzeitig in der Vorlage von direkter und aktiver Beteiligung der EinwohnerInnen der Stadt an den politischen Entscheidungen die Rede gewesen wäre und nicht von „Stellung nehmen“ können. Das gilt auch für die Diskussion über die Leitlinien, die letztlich von einer starken Übermacht der Kommunalpolitik und Verwaltung gekennzeichnet sein wird. Politisch, inhaltlich und institutionell präferiere ich von der Bevölkerung in den Stadtteilen gewählte Stadteilbeiräte, wie sie in der SH-Gemeindeordnung vorgesehen sind und wie es sie in Kiel und anderen deutschen Städten schon seit längerem gibt. Im Übrigen haben die EinwohnerInnen auch in Schleswig-Holstein aufgrund von Änderungen in der Gemeindeordnung jetzt die Möglichkeit, verstärkt Bürgerentscheide und Bürgerbegehren zu nutzen. Deshalb wundere ich mich über die Formulierungen in der Vorlage, die das mit keinem Wort erwähnt. War das vorauseilender Gehorsam der Verwaltung, um die Vorlage möglichst konfliktfrei durch den Ausschuss zu bekommen und fürchtet man die Folgen direktdemokratischer Entscheidungsverfahren in Flensburg? Warum haben die WiF- und die VertreterInnen der LINKEN im Hauptausschuss nicht sofort darauf insistiert? Denn dieses Thema ist sehr ausführlich schon vor Jahren in der WiF, wie auch in der LINKEN diskutiert worden. Die Einführung und Nutzung direktdemokratischer Verfahren in der Flensburger Kommunalpolitik war zudem ein wichtiger Programmpunkt der WiF bei der Kommunallwahl 2008. Ich finde, nicht nur die WiF, sondern auch DIE LINKE solltet da erheblich mutiger sein und mehr Druck in dieser Richtung machen.
Untenstehend deshalb noch mal ein Hinweis auf die Seite des schleswig-holsteinischen Inneministeriums mit den derzeit möglichen Beteiligungsverfahren auf Grundlage der novellierten Gemeindeordnung und anderer gesetzlicher Vorgaben:
Bürgerrechte in Schleswig-Holstein: Mitsprache in den Kommunen unter: http://www.schleswig-holstein.de/IM/DE/KommunalesSport/Kommunalrecht/Buergerrechte/Buergerrechte_node.html
Hier geht es zur Vorlage „Leitlinien zur Bürgerbeteiligung – hier: erste Schritte und Verfahren“: Beschlussvorlage_HA-47-2013
Als Teaser zum Thema Stadtteildemokratie und entsprechender Verfahren: Mehr Stadtteildemokratie: Beirätegesetz muss grundlegend novelliert werden unter: http://www.dielinke-bremen.de/politik/presse/detail/browse/150/zurueck/presse/artikel/mehr-stadtteildemokratie-beiraetegesetz-muss-grundlegend-novelliert-werden-3/
Und passend zum Thema auch die Ankündigung: »Demokratie im Stadtteil – nur mit uns!« zum Aktionstag des Netzwerks Hamburger Stadtteilbeiräte am 27. April unter: http://www.netzwerk-buergerbeteiligung.de/themen-diskurse/aktuelle-meldungen/detailansicht/article/demokratie-im-stadtteil-nur-mit-uns/
Flensburger „Dienstwagen-Affäre“: Peinliche Pressemitteilung der Stadt und Politik
Das möchten wir unseren LeserInnen auf keinen Fall vorenthalten. Was heute in der Hauptausschuss-Sitzung zum Thema „Dienstwagen-Affäre“ herauskam, ist ein peinliches Zeugnis des Versagens von Verwaltung und Politik in Flensburg. Nicht nur handwerklich haben sich beide geradezu dämlich angestellt, nein gleichzeitig musste Finn Jensen als Geschäftsführer der Flensburg Fjord Tourismus (FFT) seinen Hut nehmen und verlor seinen Arbeitsplatz. Dass die Stadt und die Aufsichtsgremien der FFT, sowie der Hauptausschuss als Gesellschafterversammlung der FFT ebenso gegenüber Geschäftsführern städtischer Töchter eine Fürsorge- und Sorgfaltspflicht haben und auch zu deren Schutz auf die Einhaltung gültiger Rechtsnormen zu achten haben, scheint man wohl vor lauter Flensburger Kodex-Geschwätz vergessen zu haben. Finn Jensen sollte als Betroffener gegen diese Leute arbeitsgerichtlich vorgehen und gegen die Kündigung klagen. (Mehr Hintergründe zur Flensburger Dienstwagen-Affäre in einem Beitrag des Flensburger Tageblattes von Holger Ohlsen vom 28.8.2013 Flensburgs Ex-Tourismuschef – Jensens Dienstwagen-Affäre ist beendet http://www.shz.de/nachrichten/lokales/flensburger-tageblatt/artikeldetails/artikel/dienstwagen-affaere-beendet.html und in einem älteren Beitrag von Holger Ohlsen vom 26.6.2013 Dienstwagen-Affäre – FFT-Chef macht Auto-Geschäft mit sich selbst unter: http://www.shz.de/nachrichten/lokales/flensburger-tageblatt/artikeldetails/artikel/illegales-auto-geschaeft-mit-sich-selbst.html )
Bericht über die Aufarbeitung des FFT-Dienstwagenankaufs
Heutige Sitzung des Hauptausschusses der Flensburger Ratsversammlung
(Pressemitteilung der Stadt Flensburg) Der Hauptausschuss der Flensburger Ratsversammlung hat heute den abschließenden Bericht des Verwaltungsvorstandes zur verwaltungsseitigen Aufarbeitung des Dienstwagenankaufs durch die Geschäftsführung der FFT GmbH im Sommer 2012 entgegengenommen.
Im Zuge der Wirtschaftsprüfung für das Jahr 2012 ist festgestellt worden, dass die Gesellschaft zu einem überteuerten Preis ein Dienstfahrzeug erworben hatte.
Der heutige Bericht des Verwaltungsvorstandes hatte die Rolle der Verwaltung zum Gegenstand. Zwar sind die Entscheidungen durch Geschäftsführung und Aufsichtsrat veranlasst worden, die verwaltungsseitige Betreuung der Angelegenheit war jedoch auch nicht zufriedenstellend.
Kritisiert wird, dass seitens der Verwaltung nicht frühzeitig und konsequent ein „so nicht“ in Richtung der FFT kommuniziert wurde, dass die Beratung nicht hinreichend präzise war, und dass Teile des Aufsichtsrats nicht ausreichend über die Hintergründe des Geschäfts informiert wurden. Diese Kritik trifft zu.
Der Vorgang wird zum Anlass genommen die Richtlinien, Abläufe und Strukturen innerhalb der Verwaltung sowie im Verhältnis zwischen der Verwaltung und den städtischen Tochtergesellschaften zu überprüfen. Angeregt wurde auch eine weitere Stärkung der Beteiligungssteuerung.
„Dort, wo die Verwaltung die Tochtergesellschaften begleitet und berät, muss die Qualität natürlich stimmen. Im vorliegenden Fall wurde die erforderliche Qualität und Konsequenz leider nicht erreicht. Dafür übernehmen wir die Verantwortung und werden entsprechend handeln. Gleichzeitig muss aber auch klar sein, dass die primäre, operative Verantwortung stets bei der jeweiligen Gesellschaft liegt“ erklärt Oberbürgermeister Simon Faber.
„Der im Sommer 2012 beschlossene Flensburger Kodex, der Leitlinien guter Unternehmensführung für die kommunalen Gesellschaften formuliert, zeigt den richtigen Weg auf“, erklärt der für die Beteiligungen zuständige Bürgermeister Henning Brüggemann: „Allerdings müssen diese Leitlinien nun auch konsequent gelebt werden“.
Der Verwaltungsvorstand sowie der Hauptausschuss sind sich einig, dass zukünftig konsequenter auf Fehlentwicklungen reagiert werden muss.
„Die politischen Vertreterinnen und Vertreter in den Aufsichtsräten, Verwaltungsräten und Gesellschafterversammlungen der vielen Tochtergesellschaften tragen eine hohe Verantwortung“, fasst der Vorsitzende des Hauptausschusses, Thomas Dethleffsen, die heutige Beratung zusammen. „Damit sie diese Aufsichts- und Kontrollfunktion gut wahrnehmen zu können, muss das Rollenverständnis und Problembewusstsein geschärft werden. Desweiteren kommt der Verwaltung eine Pflicht zur Dienstleistung zu. Diese muß zukünftig im Interesse der Stadt gelebt werden, so Dethleffsen weiter.
Die Gesellschafterversammlung und der Hauptausschuss werden sich auch mit der Frage zu befassen haben, welche Verantwortlichkeiten des früheren Aufsichtsrates und seines Vorsitzenden bestehen, und wie darauf zu reagieren ist.
Clemens Teschendorf, Pressestelle der Stadt Flensburg
Tycoon/Highship-Projekt am Harniskai: Flensburgs Oberbürgermeister Simon Faber empfiehlt Auflösung des Vertrages
Vorhaben der Firma Tycoon am Harniskai unrealistisch
(Pressemitteilung der Stadt Flensburg vom 8.4.2013) Angesichts der Berichterstattungen der vergangenen Tage wird immer deutlicher, dass das Vorhaben der Firma Tycoon, am Flensburger Harniskai Bodeneffektfahrzeuge zu montieren nunmehr als unrealistisch anzusehen ist. Die Versprechungen der Firma, die im Übrigen auch gegenüber der WTSH abgegeben wurden, haben sich mittlerweile vielfach als ungedeckte Schecks erwiesen. Der Oberbürgermeister wird deshalb dem Hauptausschuss empfehlen, ihm das Mandat zu erteilen, das Vertragsverhältnis mit der Firma Tycoon so schnell wie möglich zu beenden. Als solide Entscheidungsgrundlage für die nichtöffentliche Sitzung wird den Fraktionen dazu auch der Kaufvertrag (Anm. J.P.: da hat sich offenbar ein kleiner Fehler in der PM der Stadt eingeschlichen, es muss wohl „Pachtvertrag“ heißen ) in Kopie zum internen Gebrauch ausgehändigt
Oberbürgermeister Simon Faber: „Das Projekt High-Ship wurde der Stadt Flensburg seinerzeit als eine große Chance verkauft. Ich kann zwar verstehen, dass mein Vorgänger diese nicht verstreichen lassen wollte, in Zukunft muss bei geplanten Ansiedlungsvorhaben jedoch eine gründlichere Prüfung erfolgen – auch wenn uns die Investoren von Dritten angedient werden“. Gleichwohl unterstreicht Oberbürgermeister Faber die Wichtigkeit von innovativen Ansiedlungsprojekten: „Der Fall High-Ship darf nun nicht dazu führen, dass wir attraktive Ansiedlungen in Flensburg nicht mehr realisieren wollen. Im konkreten Fall sind wir jedoch nun an einem Punkt angelangt, an dem wir unsere Vertragspartner nicht mehr als seriös anerkennen können. Die Stadt kann sich hier nicht länger an der Nase herumführen lassen. Deswegen werde ich dem Hauptausschuss empfehlen, uns das Mandat für eine schnellstmögliche Beendigung des Vertragsverhältnisses zu erteilen“.
Der Vertrag mit der Firma Tycoon sah ursprünglich eine Nutzung des Grundstückes Harniskaispitze über 30 Jahre vor. Produziert werden sollten hier neuartige Bodeneffektfahrzeuge.
Kathrin Ove, Pressestelle des Rathauses, Stadt Flensburg
Droht die Privatisierung der Wasserversorgung in Flensburg?
EU-Pläne würden Zwangsverkauf der Wasserversorgung in vielen deutschen Kommunen bedeuten
Der Binnenmarktausschuss (IMCO) des Europäischen Parlaments verabschiedete am 24. Januar 2013 Änderungen des Kommissionsvorschlags für eine Konzessionsvergaberichtlinie. Mit dieser neuen Wettbewerbsrichtlinie plant die EU-Kommission im großen Stil die europäische Wasserversorgung zu privatisieren. „Künftig sollen Städte und Gemeinden die Konzession zur Wasserversorgung ab einer bestimmten Höhe europaweit ausschreiben müssen. Ausgenommen davon soll nur die Vergabe an Stadtwerke sein, die komplett in öffentlicher Hand ist“, schreibt SPIEGEL-Online. Und weiter heißt es: „Viele Stadtwerke in Deutschland sind inzwischen jedoch nicht mehr allein im Besitz von Städten und Gemeinden und würden daher in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen.“ Das heißt, dass Versorgungsbetriebe, die sich nicht in 100%-igen Besitz der Kommunen befinden, gezwungen wären, sich von ihren Wassersparten zu trennen. Allerdings gibt es in der Richtlinie eine Regelung, die sehr wohl auch vollständig in kommunalem Besitz befindliche Stadtwerke betrifft. Hierbei ist entscheidend, ob in diesem Beispiel die Stadtwerke Flensburg mindesten 80 % ihres Umsatzes aus Dienstleistungen für ihre Eignerkommune erzielen, von der sie die Wasserkonzession erhalten. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft hat deshalb in einer Stellungnahme vom 28.1.2013 die neuen EU-Richtlinie kritisiert und fordert dringendst eine Überarbeitung. (Mehr dazu am Ende dieses Beitrages)
Aus diesen Gründen wird daher die AKOPOL-Fraktion in der nächsten Hauptausschuss-Sitzung zu den möglichen Auswirkungen der geplanten EU-Richtlinie auf die Flensburger Wasserversorgung und die Stadtwerke Flensburg entsprechende Fragen stellen. Grundsätzlich spricht sich die AKOPOL-Fraktion gegen alle Versuche aus, Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge, kommunale Unternehmen und Versorgungsbetriebe in Flensburg ganz oder teilweise zu privatisieren. Wir bitten daher alle AKOPOL-Blog-LeserInnen sich auch an der Unterschriftenkampagne der europäischen Bürgerinitiative und dem Bündnis gegen die Privatisierung der europäischen Wasserversorgung Wasser ist ein Menschenrecht zu beteiligen. Unter: www.right2water.eu
Mehr Hintergrundberichte zu den EU-Plänen und Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände auch in den untenstehenden Links
Jörg Pepmeyer, AKOPOL-Fraktion
Monitor-Sendung vom 13.12.2012 Geheimoperation Wasser:Wie die EU-Kommission Wasser zur Handelsware machen will unter: http://www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2012/1213/wasser.php5
Deutschlandfunk vom 24.1.2013: Der Kampf ums Wasser – EU will die Privatisierung der Trinkwasserversorgung erleichtern unter: http://www.dradio.de/dlf/sendungen/umwelt/1988616/
Ein Beitrag von Jens Berger vom 24.1.2013 auf nachdenkseiten.de: Wasserprivatisierung durch die Hintertür unter: http://www.nachdenkseiten.de/?p=15941
SPIEGEL-Online vom 26.01.2013 Privatisierung: CSU macht Front gegen EU-Wasserpläne unter: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/csu-wehrt-sich-gegen-privatisierung-der-wasserversorgung-a-879787.html
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft hat in einer Stellungnahme vom 28.1.2013 die neuen EU-Richtlinie kritisiert. Siehe hierzu auch folgende Stellungnahme des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.: Binnenmarktausschuss im Europäischen Parlament verabschiedet Änderungen des Kommissionsvorschlags für eine Konzessionsvergaberichtlinie unter: 130128 Neue Konzessionsvergaberichtlinie Wasser BDEW_extra_WW_1_2013
Siehe hierzu ebenso die Stellungnahme des Deutschen Städte- und Gemeindebund: Richtlinienvorschlag über die Konzessionsvergabe unter: http://www.dstgb-vis.de/home/aktuelles_news/aktuell/richtlinienvorschlag_ueber_die_konzessionsvergabe/index.html
Meldegesetz und Datenhandel – Bürgerrechte mal eben so durchgerutscht?
Flensburger Meldeamt und Bürgerbüro als verlängerter Arm der Werbewirtschaft?
Es ist schon erstaunlich, wie binnen weniger Tage die bereits am 28. Juni mit den Stimmen der Regierungskoalition gegen SPD, Grüne und LINKE beschlossene Änderung des sogenannten Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) für einen öffentlichen Sturm der Entrüstung sorgte. Besonderer Knackpunkt der Gesetzesänderung: Meldeämter können jetzt personenbezogene Daten der BürgerInnen an Werbetreibende und Adresshändler verkaufen, ohne dass die Betroffenen dem widersprechen können. Dies gilt insbesondere dann, wenn Unternehmen bereits über ältere Datensätze verfügen und diese aktualisieren wollen. Gleichzeitig wurden mit der Novellierung weitreichende Kompetenzen von den Ländern auf den Bund übertragen.
Dass mit dem neuen Gesetz allerdings auch grundlegende Bürgerrechte in Frage gestellt werden, fiel den politischen Akteuren jedoch erst auf, als eine kritische und sensible Öffentlichkeit in kurzer Zeit einen Proteststurm vor allem über das Internet und die sozialen Netzwerke entfachte. Mit dabei sogar die Diskutanten der Flensburger Facebook-Gruppe „Wenn Du in Flensburg wählen könntest….“
Wenig schmeichelhaft also für die Regierung, aber ein gefundenes Sommerfresschen für die Medien. Selbst die BILD-Zeitung titelte „Wie konnte das Gesetz einfach so durchrutschen“ und spricht von Daten-Gau. Nun rudern alle in Berlin wieder zurück, und überhaupt sind doch alle für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der BundesbürgerInnen. Da das Gesetz auch noch vom Bundesrat abgesegnet werden müsste, will man es dort erst einmal auf Eis legen, um es zu überarbeiten und ein aktives Widerspruchsrecht einzufügen.
Sehr schön. Aber dennoch bleiben Fragen. Denn aufgrund der alten landesrechtlichen Regelungen konnten die kommunalen Meldeämter, ebenso in Flensburg, bisher auch schon entsprechende Daten verkaufen (*). Was in diesem Zusammenhang daher von besonderem Interesse ist, in welchem Umfang und zu welchem Preis die Stadt Flensburg in der Vergangenheit bereits personenbezogene Daten verkauft hat – auch ohne ausdrückliche (aktive) Zustimmung der BürgerInnen – und wie hoch die Einnahmen der Stadt hieraus waren. Ebenso stellt sich die Frage, welche Bedeutung das neue Bundesgesetz in diesem Zusammenhang für die zukünftige Praxis in Flensburg hat und ob wir uns sogar als Kommune generell weigern können, solche Daten ohne aktive Zustimmung der Betroffenen rauszurücken. Wenn natürlich die Auskunft gebende Stelle qua Gesetz nicht mehr die Kommune ist, sondern eine Bundesbehörde, bzw. diese hoheitlich die jeweilige kommunalen Meldeämter dazu anweisen kann, stellt sich zudem die Frage, wer kassiert dann die Einnahmen aus dem Handel mit personenbezogenen Daten der Flensburger Bevölkerung? All das soll Inhalt einer Anfrage der AKOPOL-Fraktion im Hauptausschuss und BSO-Ausschuss nach den Sommerferien sein.
Zu guter Letzt und angesichts der leeren Kassen in Flensburg möchte ich noch einen originellen Beitrag aus dem Freitag vom 8.7. zum Lesen empfehlen: Datenhandel in Volkes Hände! – Meldegesetz Können wir mit Adressenspenden unsere Kommunen stärken? http://www.freitag.de/autoren/frank-r/datenhandel-in-volkes-hande
*) Zur derzeitigen Praxis in Flensburg: Verarbeitung der Daten aus dem Melderegister – Informationen des Bürgerbüro Flensburg http://www.flensburg.de/buergerservice/schutz-und-ordnung/verarbeitung-der-daten-aus-dem-melderegister/
Jörg Pepmeyer, AKOPOL-Fraktion
Das Video zur Abstimmung und mehr Infos zum Thema auch unter den folgenden Links:
Der Ablauf der Abstimmung des umstrittenen Meldegesetzes ist auch auf einem Video der 187. Plenarsitzung des 17. Deutschen Bundestages in der Mediathek des Bundestages unter www.bundestag.de/Mediathek/ zu finden. Dort kann man dann sehen, wie sich mit Beginn des EM-Fußballspiels Italien-Deutschland der Plenarsaal langsam leert. Achtung: Der anschließenden Ablauf der Abstimmung zum Meldegesetz ist über den Timecode des Videos auf 11:51:21 zu finden. Wenn man das Video auf Vollbild stellt, ist es erschreckend zu sehen, wie wenige Abgeordneten überhaupt noch anwesend waren und abgestimmt haben. Das Video ist auch über den folgenden Permalink abrufbar: http://dbtg.tv/fvid/1770347 . Wer sich die Mühe sparen will und eine schlechtere Wiedergabequalität akzeptiert, kann unten die 57-Sekunden-Kurzfassung auf youtube sehen:
Desweiteren gibt es das Protokoll der Sitzung, in dem man allerdings keine Namen findet, wer wie abgestimmt hat, das hat einen einfachen Grund, da es ja keine namentliche Abstimmung zum Meldegesetz gab. unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/17/17187.pdf Das Meldegesetz wurde unter TOP 21 Fortenwicklugn des Meldewesen behandelt Auf Seite 22464 im Protokoll
Die Zeitschrift CHIP brachte am 4.7. einem ausgezeichneten Artikel zum Thema auf ihrem Online-Portal: Adressauskunft: Widerspruchsrecht abgeschafft http://www.chip.de/news/Adressauskunft-Widerspruchsrecht-abgeschafft_56540821.html
Hier geht´s zur BILD-Nachricht vom 9.7.; Wie konnte das Gesetz einfach so durchrutschen? http://www.bild.de/geld/wirtschaft/datenschutz/daten-gau-wie-konnte-die-aenderung-im-meldegesetz-einfach-so-im-bundestag-durchrutschen-25067960.bild.html
Hintergrundinformationen zum neuen Meldegesetz, insbesondere was die zweifelhafte Rolle der FDP angeht, auf SPIEGEL-Online vom 9.7. Streit über Meldegesetz – Plötzlich sind alle Datenschützer unter:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/datenschutz-regierung-lenkt-bei-neuem-meldegesetz-ein-a-843386.html
Mehr zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung auf wikipedia unter http://de.wikipedia.org/wiki/Informationelle_Selbstbestimmung
Einwohnerversammlung zum Strategieprozesss der Stadt Flensburg am 29. Mai 2012 in der Bürgerhalle des Rathauses
Strategiediskussion – Die Meinung der BürgerInnen ist gefragt!
(Stadt Flensburg) Der Hauptausschuss der Stadt Flensburg hat beschlossen, für die strategische Ausrichtung der zukünftigen Arbeit neue Ziele zu definieren.
Aus diesem Beschluss leitet sich der Strategieprozess ab, der inzwischen mehrere Phasen durchlaufen hat. Beginnend mit einer repräsentativen Bürgerbefragung im Januar 2010 wurden Handlungsfelder abgeleitet, die in Arbeitsgruppen zusammengesetzt aus Politik, Verwaltung und externen Experten und moderiert von der Fachhochschule Flensburg weiter bearbeitet wurden.
Der Prozess wurde nach einiger Zeit des Stillstands nach dem Amtsantritt von Oberbürgermeister Simon Faber erneut aufgegriffen. Diesmal bekam ein so genanntes Kreativteam, bestehend aus vier Verwaltungsmitarbeitern den Auftrag, die Ansätze wieder aufzugreifen und unterstützt durch eine Reihe von Interviews einen Zwischenbericht zu fertigen.
Diesen nahm der Hauptausschuss im Dezember 2011 schließlich zur Kenntnis.
Im März und April 2012 wurden dann die zehn strategischen Handlungsfelder zu sechs Themengruppen zusammengefasst und von regionalen und überregionalen Experten bewertet und ergänzt. Diese Expertenanhörungen fanden bewusst ohne die Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern aus Verwaltung und Politik statt.
Die jeweiligen Ergebnisse der Expertenhearings wurden jeweils im Hauptausschuss vorgestellt.
Am Dienstag, dem 29.05.2012 um 19.00 Uhr sollen die nun vorliegenden Ergebnisse in der Bürgerhalle des Rathauses allen interessierten Einwohnerinnen und Einwohnern und der Ratsversammlung vorgestellt werden.
Danach wird allen die Gelegenheit gegeben, sich zu diesem Prozess und seinen Ergebnissen zu äußern und diese gemeinsam zu diskutieren.
Ergänzungs- und Veränderungsvorschläge können dann bis zum 31. Juli 2012 über die Ratsfraktionen oder per Mail an die Adresse strategie@flensburg.de eingebracht werden. Wichtig ist dabei, zu beachten, dass nur konkrete Maßnahmenvorschläge berücksichtigt werden können. Ebenso können bestehende Maßnahmen ergänzt oder gestrichen werden. Textbeiträge der Kommentare werden in der Schlussredaktion nicht berücksichtigt! Entscheiden, welche Vorschläge Berücksichtigung finden, wird die Ratsversammlung.
Die Ergebnisse des Strategieprozesses sollen schließlich im Herbst 2012 in einen Beschluss der Ratsversammlung über die strategischen Ziele der Stadt Flensburg münden. Anschließend soll die Zielerreichung in einer jährlichen Klausurtagung von Politik und Verwaltung überprüft und ggf. angepasst werden.
Hier geht´s zu den Ergebnissen, Berichten und zur Info-Seite Strategieprozess der der Stadt Flensburg: http://www.flensburg.de/politik-verwaltung/stadtverwaltung/strategieprozess/index.php
Kritische Anmerkungen zur Strategiediskussion vom Vorsitzenden des Seniorenbeirats Dr. Ekkehard Krüger
Im Rahmen der Strategiediskussion gab es auch am 15.5.2012 eine sogenannte Denkwerkstatt zum Strategieprozess der Stadt Flensburg. Ekkehard Krüger hat die vorliegenden Ergebnisse der Arbeitsgruppen und der Denkwerkstatt noch mal einer kritischen Prüfung unterzogen und hierzu Anmerkungen formuliert, die wir nebenstehend dokumentieren: Kritische Anmerkungen Ekkehard Krüger