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Baustopp am Flensburger Bahnhofswald: Stellungnahme des BUND SH zum Beschluss des Oberverwaltungsgerichts

Aktuell: Sickerquelle und sich neu bildendes Feuchtbiotop auf dem abgeräumten Gelände am  ehemaligen Bahnhofswald. Das Wasser läuft in einem breiten Streifen auf den oben zu sehenden Parkplatz. – Foto Günter Strempel, 25. Mai 2023.

Flensburger Bahnhofswald gerettet?

  • Oberverwaltungsgericht bestätigt Baustopp für das geplante Intercity-Hotel am Bahnhof Flensburg bis zum Hauptverfahren

  • Das Gericht hat seine „durchgreifenden Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans geäußert

Flensburg. Am 26. Mai hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig (OVG) in einem Eilverfahren die Beschwerden der Stadt Flensburg und des Investors gegen eine Verfügung eines Baustopps des geplanten Intercity-Hotels nicht nur als unbegründet zurückgewiesen, sondern gleichzeitig schon vor dem Hauptverfahren seine „durchgreifenden Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans geäußert.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e.V. (BUND SH) hatte gegen die im Januar 2021 erteilte Baugenehmigung der Stadt Flensburg zum Bebauungsplan Nr. 303 „Hauptpost“ im November 2021 Klage eingereicht und damit einen vorläufigen Baustopp bewirkt. Da der Projektträger JARA Immobilien GmbH trotzdem illegalerweise mit massiven Erdarbeiten im Bereich des Baufeldes begann, war der BUND SH gezwungen beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht, um einen einstweiligen Rechtsschutz nachzusuchen. Dem folgte das OVG damals und verfügte umgehend eine Baustilllegung. Dagegen legten die Stadt Flensburg sowie JARA am 25. Juli 2022 Beschwerde ein, über die das OVG nun in seinem richtungsweisenden Urteil verfügte.

Denn nach Ansicht des Gerichts ist voraussichtlich schon die zugrundeliegende Bauleitplanung der Stadt Flensburg aus verschiedenen Gründen unwirksam. Im Vordergrund stehen Verstöße gegen den gesetzlichen Biotop- und Artenschutz sowie eklatante Abwägungsfehler. Unabhängig davon erweise sich die angefochtene Baugenehmigung zudem wegen einer defizitären Artenschutzfestsetzungen als voraussichtlich rechtswidrig.

Ole Eggers, Landesgeschäftsführer des BUND SH

„Mehr geht kaum!“ freut sich Ole Eggers, Landesgeschäftsführer des BUND SH. „In der Begründung zur Ablehnung sind die wesentlichen Rechtszweifel zu der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans, die den BUND SH zur Klageerhebung veranlasst haben, vollumfänglich aufgenommen. Dem anstehenden Hauptverfahren sehen wir nun mit einer gewissen Gelassenheit entgegen“. Weiterhin betont Eggers, dass der Umweltverband trotz der rabiaten Wald- und Biotopvernichtung der JARA im Februar 2021 in der Folgezeit mehrfach das Gespräch mit dem Projektträger gesucht habe, um einen außergerichtlichen Ausgleich zu bewirken.

Christiane Schmitz-Strempel und Günter Strempel von der mit dem BUND SH kooperierenden Bürgerinitiative Bahnhofsviertel Flensburg ergänzen: „Wir sind erleichtert, dass nach den vielen Jahren engagierten Widerstands endlich auch gerichtlich Klarheit über die große Bedeutung des Biotops geschaffen wurde. Wir hoffen, dass die Stadt Flensburg nun ihren B-Plan zurücknimmt und wirkungsvolle Maßnahmen ergreift um das Quellgebiet und ehemaligen Bach zu renaturieren und den für die Stadt so notwendigen Biotopverbund zu sichern.“ 

BUND

Der BUND  auf seinen sozialen Medien:
bei Twitter unter @SHBUND, bei Facebook unter @BUNDSchleswigHolstein und bei Instagram unter @bund_sh und auf seiner Website unter: https://www.bund-sh.de/


Weitere Infos der Stadtblog-Redaktion zum Hintergrund der  Entscheidung des OVG:

14. Juli 2022: Die Reste des geschützten Quellbiotops werden im Auftrag der Hotel-Investoren Jan Duchkewitz und Ralf Hansen rechtswidrig weggebaggert. – Foto: Günter Strempel

Der BUND und die BI Bahnhofsviertel sammelten bereits seit dem Jahr 2020 Belege dafür, dass sich auf dem vorgesehenen Baugelände eine schützenswerte Sickerquelle befindet. Die Ergebnisse dieser Nachforschungen wurden den Investoren mitgeteilt. Daraufhin gab es Gespräche, die bereits soweit gediehen waren, dass man sich auf einen renommierten Gutachter verständigte, der im Juli 2022 seine Arbeit aufnehmen sollte. Das allerdings wurde am 14. Juli 2022 durch eine Aktion der Investoren unmöglich gemacht, mit der sie offensichtlich Fakten schaffen wollten. Die beauftragten nämlich eine Abbruchfirma, die die Fläche mit dem geschützten Quellbiotop abbaggerte und planierte. Anschließend wurde das Ganze mit einer 50 Zentimeter dicken Sandschicht zugedeckt.

Tatort Bahnhofswald am 16. Juli 2022: Die mit Sand aufgefüllte Fläche des zerstörten und geschützten Quellbiotops – Links am Bildrand die vom Bagger zusammengeschobenen Reste der Biotop-Vegetation – Foto: Jörg Pepmeyer

Schon Monate zuvor hatte der BUND bereits Klage gegen die erteilte Baugenehmigung für das Hotel erhoben. Als Reaktion auf die Vorgänge am 14. Juli  2022 wandten sich der BUND wie auch die BI Bahnhofsviertel noch am gleichen Tag mit einem Eilantrag gegen die (sofortige) Vollziehung der Baugenehmigung an das Verwaltungsgericht in Schleswig und hatten Erfolg: der erkennende Vorsitzende Richter beurteilte die Interessen des BUND an der objektiven Rechtmäßigkeit des Baus, wobei umweltbezogene Rechtsvorschriften des Bundes, des Landes und der EU zu prüfen seien, als vorranging gegenüber dem Vollzugsinteresse der beigeladenen Immobiliengesellschaft. Das Gericht verfügte einen sofortigen Baustopp und legte bei seiner Entscheidung ebenso  maßgeblich zugrunde, dass bereits seitens der Stadt Flensburg als Antragsgegnerin ein Baustopp verfügt worden sei.

Mit dem Beschluss vom 26. Mai 2023 bestätigt das Oberverwaltungsgericht nun die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 14. Juli, macht aber in seiner ganz am Ende dieses Beitrags folgenden Pressemitteilung explizit deutlich, dass der Bebauungsplan „Hauptpost“ (303) und die Baugenehmigung für das Hotelprojekt angesichts der naturrechtlichen Verstöße insgesamt rechtswidrig sind und somit nicht umgesetzt werden dürfen.

Ehemaliges Quellgebiet und Biotop im Bahnhofswald. Ursprünglich führte sogar eine Bach durch das Gebiet, der später verrohrt wurde. Nach Ansicht der Stadt Flensburg nicht schützenswert. Das sah das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) vollkommen anders und stellte  Anfang August 2020 das Quellgebiet unter gesetzlichen Biotopschutz .  Foto: Dr. Helmreich Eberlein

Mehr zum Eilantrag des BUND vom 14. Juli 2022 in dem Stadtblog-Beitrag vom 20. Juli 2022: Verwaltungsgericht stoppt Bauarbeiten im Bahnhofswald Flensburg – Eilantrag des BUND erfolgreich! unter: https://akopol.wordpress.com/2022/07/20/verwaltungsgericht-stoppt-bauarbeiten-im-bahnhofswald-flensburg-eilantrag-des-bund-erfolgreich/

Und ebenso in dem Stadtblog-Beitrag vom 15.07.2022: Bahnhofswald Flensburg: Plötzlich rollen die Bagger – BUND hält dagegen! unter: https://akopol.wordpress.com/2022/07/15/bahnhofswald-flensburg-plotzlich-rollen-die-bagger-bund-halt-dagegen/

Planentwurf Bebauungsplan „Hauptpost“ (Nr. 303) https://akopol.files.wordpress.com/2020/07/planentwurf-zur-vorlage-rv-51-2020-.pdf

Spannend auch das Entwässerungsgutachten für das Plangebiet, das auch den ehemaligen Bach erwähnt

 

Das Asylbewerberleistungsgesetz gehört abgeschafft!

Beschluss des Oberverwaltungsgerichts: Hotelvorhaben am Bahnhof Flensburg droht das Aus

Aktuell: Sickerquelle und sich neu bildendes Feuchtbiotop auf dem abgeräumten Gelände am  ehemaligen Bahnhofswald. Das Wasser läuft in einem breiten Streifen auf den oben zu sehenden Parkplatz. – Foto Günter Strempel, 25. Mai 2023.

OVG in Schleswig bestätigt Baustopp für das Hotelprojekt am Flensburger Bahnhofswald – Entscheidung des Gerichts nicht anfechtbar

Große Freude bei Umweltschützern und der BI Bahnhofsviertel Flensburg

Ein Beitrag von Jörg Pepmeyer

Der Baustopp für das geplante  Intercity Hotel am Flensburger Bahnhof gilt weiter. Heute hat das Oberverwaltungsgericht in Schleswig den Beschluss der 8. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts  vom 18. Juli 2022 bestätigt. Die hatte  anläßlich eines Eilantrags und der Klage des BUND Schleswig-Holstein gegen die erteilte Baugenehmigung für das geplante Hotelprojekt  im Juli letzten Jahres einen sofortigen Baustopp angeordnet (AZ 8 B 54/22). 

„Durchgreifende Zweifel“ zur Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans

In der Pressemitteilung des OVG zu seiner Entscheidung von heute heißt es dazu: „Nach umfänglicher Prüfung teilt das Gericht vor allem die natur- und artenschutzrechtlichen Bedenken, die der BUND (als Antragsteller und Kläger), der NABU und eine Bürgerinitiative schon gegen den Bebauungsplan Nr. 303 „Hauptpost“ und gegen die auf dieser Grundlage im Januar 2021 von der Stadt Flensburg erteilte Baugenehmigung erhoben hatten.“ Das Gericht macht deutlich, dass  insbesondere an der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans  „durchgreifende Zweifel“ bestünden. So heißt es weiter in der Mitteilung: „Er verstoße voraussichtlich gegen den gesetzlichen Biotopschutz – unter anderem deshalb, weil Hinweisen auf die Existenz einer oder gar mehrerer Quellen im Baufeld des geplanten Hotels nicht ausreichend nachgegangen worden sei. Ferner fehle es an ausreichenden Schutzvorkehrungen im Interesse des Artenschutzes, insbesondere der im Stadtgebiet selten vorzufindenden Brutvögel und einiger streng geschützter Fledermausarten, für die das Plangebiet mit teilweise altem Baumbestand als Teil eines innerstädtischen Biotopverbundsystems bedeutsam sei.“ Und geradezu eine Klatsche für die Planungsabteilung des Rathauses und die Stadt Flensburg: „Schließlich sei nicht nachvollziehbar, dass die Stadt das Interesse des Investors an der Errichtung einer Parkpalette und eines Hotels als gewichtiger eingestuft habe als das öffentliche Interesse am Erhalt der im Plangebiet liegenden Waldfläche als hochwertigen Lebensraum für verschiedene, teils streng geschützte Tier- und Pflanzenarten.“  Und abschließend heißt es: „Der heutige Beschluss des OVG zum Baustopp ist nicht anfechtbar.“ (Die heutige Pressemitteilung des OVG steht ganz am Ende dieses Beitrags zur Ansicht und zum Download bereit)

Große Freude und Genugtuung bei der Bürgerinitiative Bahnhofsviertel Flensburg

Die Entscheidung des Gerichts hat bei den Umweltaktivisten der BI Bahnhofsviertel geradezu Feierlaune ausgelöst. Günter Strempel, Sprecher der BI, in einem Statement am heutigen Abend: „Es herrscht große Freude bei uns, dass das lange Durchhalten und der jahrelange Kampf der Bürgerinitiative gegen das Bauprojekt sich als erfolgreich erwiesen haben. Wir haben das insbesondere auch der Zusammenarbeit mit dem BUND Schleswig-Holstein zu verdanken.“ Christiane Schmitz-Strempel, Sprecherin der BI, ist vor allem von der Begründung des Oberverwaltungsgerichts beeindruckt, das „durchgreifende Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans deutlich machte.  Christiane Schmitz-Strempel: „Für uns als BI scheint mit der Entscheidung des OVG eine klare Wegweisung vorgezeichnet, nämlich dass auf diesem Gelände weder ein Hotel, noch ein anderes Bauprojekt realisert werden darf.“ Und Günter Strempel schließt mit einer klaren Forderung an Stadt und Investoren: „Die Natur, deren übergeordnete Bedeutung das Gericht mit seinem Beschluss ausdrücklich anerkennt, sollte zu ihrem Recht kommen.  Wir fordern als BI daher, dass das Gelände unter Erhalt der dortigen Quellen renaturiert und unter dauerhaften Schutz gestellt wird.“

Riesenblamage für Investoren und Stadt Flensburg

Für die beiden Flensburger Hotel-Investoren Jan Duschkewitz und Ralf Hansen, wie auch die Stadt Flensburg ist der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts und der weiterhin geltende Baustopp geradezu der SUPER-GAU, denn eine Wiederaufnahme der Bauarbeiten für das Hotelprojekt ist derzeit völlig ausgeschlossen. Entsprechende Planungen der Investoren sind somit obsolet und nicht mehr umsetzbar. Allerdings dürfte dies auch angesichts der veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wohl das endgültige Aus für das geplante Intercity Hotel sein. Das Ganze könnte zudem mit teuren Regressforderungen  der Investoren an die Stadt Flensburg enden, denn die hatte das Gelände mit seinem Quellgebiet als nicht schutzwürdig eingestuft und den rechtlich zweifelhaften Bebauungsplan gegen erheblichen Widerstand von etlichen Kommunalpolitikern und zahlreichen Umweltschützern durch die politischen Gremien gepeitscht.  Wollte man den Investoren damit einen besonderen Gefallen erweisen? Diese Frage und warum sollte schleunigst von den Beteiligten beantwortet werden.

Weitere Infos zum Hintergrund der heutigen Entscheidung des OVG:

14. Juli 2022: Die Reste des geschützten Quellbiotops werden im Auftrag der Hotel-Investoren Jan Duchkewitz und Ralf Hansen rechtswidrig weggebaggert. – Foto: Günter Strempel

Der BUND und die BI Bahnhofsviertel sammelten bereits seit dem Jahr 2020 Belege dafür, dass sich auf dem vorgesehenen Baugelände eine schützenswerte Sickerquelle befindet. Die Ergebnisse dieser Nachforschungen wurden den Investoren mitgeteilt. Daraufhin gab es Gespräche, die bereits soweit gediehen waren, dass man sich auf einen renommierten Gutachter verständigte, der im Juli 2022 seine Arbeit aufnehmen sollte. Das allerdings wurde am 14. Juli 2022 durch eine Aktion der Investoren unmöglich gemacht, mit der sie offensichtlich Fakten schaffen wollten. Die beauftragten nämlich eine Abbruchfirma, die die Fläche mit dem geschützten Quellbiotop abbaggerte und planierte. Anschließend wurde das Ganze mit einer 50 Zentimeter dicken Sandschicht zugedeckt.

Tatort Bahnhofswald am 16. Juli 2022: Die mit Sand aufgefüllte Fläche des zerstörten und geschützten Quellbiotops – Links am Bildrand die vom Bagger zusammengeschobenen Reste der Biotop-Vegetation – Foto: Jörg Pepmeyer

Schon Monate zuvor hatte der BUND bereits Klage gegen die erteilte Baugenehmigung für das Hotel erhoben. Als Reaktion auf die Vorgänge am 14. Juli  2022 wandten sich der BUND wie auch die BI Bahnhofsviertel noch am gleichen Tag mit einem Eilantrag gegen die (sofortige) Vollziehung der Baugenehmigung an das Verwaltungsgericht in Schleswig und hatten Erfolg: der erkennende Vorsitzende Richter beurteilte die Interessen des BUND an der objektiven Rechtmäßigkeit des Baus, wobei umweltbezogene Rechtsvorschriften des Bundes, des Landes und der EU zu prüfen seien, als vorranging gegenüber dem Vollzugsinteresse der beigeladenen Immobiliengesellschaft. Das Gericht verfügte einen sofortigen Baustopp und legte bei seiner Entscheidung ebenso  maßgeblich zugrunde, dass bereits seitens der Stadt Flensburg als Antragsgegnerin ein Baustopp verfügt worden sei.

Mit dem Beschluss vom 26. Mai 2023 bestätigt das Oberverwaltungsgericht nun die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 14. Juli, macht aber explizit deutlich, dass der Bebauungsplan „Hauptpost“ (303) und die Baugenehmigung für das Hotelprojekt angesichts der naturrechtlichen Verstöße insgesamt rechtswidrig sind und somit nicht umgesetzt werden dürfen.

Ehemaliges Quellgebiet und Biotop im Bahnhofswald. Ursprünglich führte sogar eine Bach durch das Gebiet, der später verrohrt wurde. Nach Ansicht der Stadt Flensburg nicht schützenswert. Das sah das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) vollkommen anders und stellte  Anfang August 2020 das Quellgebiet unter gesetzlichen Biotopschutz .  Foto: Dr. Helmreich Eberlein

Mehr zum Eilantrag des BUND vom 14. Juli 2022 in dem Stadtblog-Beitrag vom 20. Juli 2022: Verwaltungsgericht stoppt Bauarbeiten im Bahnhofswald Flensburg – Eilantrag des BUND erfolgreich! unter: https://akopol.wordpress.com/2022/07/20/verwaltungsgericht-stoppt-bauarbeiten-im-bahnhofswald-flensburg-eilantrag-des-bund-erfolgreich/

Und ebenso in dem Stadtblog-Beitrag vom 15.07.2022: Bahnhofswald Flensburg: Plötzlich rollen die Bagger – BUND hält dagegen! unter: https://akopol.wordpress.com/2022/07/15/bahnhofswald-flensburg-plotzlich-rollen-die-bagger-bund-halt-dagegen/

Planentwurf Bebauungsplan „Hauptpost“ (Nr. 303) https://akopol.files.wordpress.com/2020/07/planentwurf-zur-vorlage-rv-51-2020-.pdf

Spannend auch das Entwässerungsgutachten für das Plangebiet, das auch den ehemaligen Bach erwähnt

Verena Bentele, VdK: „Diese Pflegereform ist Augenwischerei“

  • „Pflegende Angehörige sind am Limit und brauchen sofort mehr Unterstützung – nicht erst in zwei Jahren“

  • „Entlastungsbudget kann nur ein allererster Schritt auf dem Weg zu einer echten Reform sein“

Berlin, 26. Mai 2023. Der Bundestag hat heute das Pflegeunterstützungs- und-entlastungsgesetz (PUEG) beschlossen. Dazu erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

Verena Bentele – Präsidentin des größten deutschen Sozialverbandes VdK – Foto: © VdK / Marlene Gawrisc

„Für alle pflegenden Angehörigen, die Tag für Tag ihre Gesundheit aufs Spiel setzen und viele Einbußen in Kauf nehmen, ist diese Pflegereform eine große Enttäuschung und reine Augenwischerei. Das Entlastungsbudget ist ein allererster Schritt in die richtige Richtung, hier hat der Druck des VdK Wirkung gezeigt. Jedoch kommt es erst in zwei Jahren voll zum Zug. Das ist viel zu spät, denn die Nächstenpflege ist am Limit, weil sie seit Jahren von der Politik ignoriert wurde, und auch jetzt kommt sie wieder viel zu kurz.

Diese Reform bleibt Stückwerk, bis nicht endlich der Bürokratiedschungel im Pflegebereich gelichtet wird und Unterstützungsleistungen den Bedürfnissen der Pflegenden und Gepflegten entsprechend zur Verfügung stehen. Es fehlt an allen Ecken und Enden an Tagespflegeplätzen, und ein Online-Portal, das bundesweit freie Plätze anzeigen sollte, ist wieder aus dem Gesetzentwurf verschwunden.

Über den VdK:

Der Sozialverband VdK ist mit über 2,1 Millionen Mitgliedern die größte sozialpolitische Interessenvertretung Deutschlands. Er setzt sich seit mehr als 70 Jahren erfolgreich für diejenigen ein, die sonst zu wenig wahrgenommen werden. Der Sozialverband VdK kämpft gegen soziale Ausgrenzung, Armut und ungleiche Chancen und für faire Bezahlung, solidarisches Miteinander und für soziale Gerechtigkeit.

Der VdK bietet außerdem kompetente Sozialrechtsberatung und vertritt seine Mitglieder vor den Sozialgerichten. Die 13 Landesverbände sind mit ihren Geschäftsstellen bundesweit vor Ort präsent und organisieren Hilfe und Beratung, Informationsveranstaltungen und gemeinsame Freizeitaktivitäten.
Weitere Infos unter: www.vdk.de

Kinderarmut auf Rekordhoch: Paritätischer kommentiert Zwischenergebnisse des Mikrozensus zu Armut 2022

Der Paritätische ist ein Wohlfahrtsverband von eigenständigen Organisationen, Einrichtungen und Gruppierungen der Wohlfahrtspflege, die Soziale Arbeit für andere oder als Selbsthilfe leisten. Der ParitätischeGetragen von der Idee der Parität, das heißt der Gleichheit aller in ihrem Ansehen und ihren Möglichkeiten, getragen von Prinzipien der Toleranz, Offenheit und Vielfalt, will der Paritätische Mittler sein zwischen Generationen und zwischen Weltanschauungen, zwischen Ansätzen und Methoden sozialer Arbeit, auch zwischen seinen Mitgliedsorganisationen. Mehr unter:  https://www.der-paritaetische.de/verband/

ReparaturCafé am 10. Juni im IDEENREICH an der Hochschule in Flensburg – jetzt anmelden!

Flicken, löten, nähen,  Kaffee trinken im Containergebäude 13 in der Thomas-Finke-Straße

ReparaturCafé im Juni

Start: 10.06.2023 – 14:00 Uhr

Ende: 10.06.2023 – 17:00 Uhr

Was ist das ReparaturCafé

Das ReparaturCafé Flensburg organisiert einmal im Monat – jeweils am zweiten Samstag des Monats – ein Treffen, bei dem defekte Alltagsgegenstände in angenehmer Atmosphäre gemeinschaftlich repariert werden können. Dazu zählen u.a. elektrische und mechanische Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik, aber auch Textilien, Fahrräder, Spielzeug und andere Dinge.

Anmeldung

Bitte nutzt diese Seite, um euch und eure Reparatur anzumelden und dafür einen Zeitslot zu reservieren.

Wie immer sind wir im IDEENREICH (Containergebäude 13) an der Hochschule in Flensburg; Kanzleistr. 91-93 in 24943 Flensburg zu finden.
Siehe nebenstehenden Lageplan >

ReparaturCafé im IDEENREICH

Das IDEENREICH ist das Fablab der Hochschule Flensburg. Hier ist neben 3D-Druckern, Standbohrmaschinen, Laser Cutter und Lötstation noch einiges anderes an Werkzeugen zu finden, um zu Tüfteln, Auszuprobieren und neu zu entdecken.
Do-it-yourself ist das Motto und nach kurzer Einweisung kann hier direkt repariert, entworfen und gestaltet werden.
Auch ohne Vorkenntnisse ist jeder Interessierte gern gesehen und ein Team steht jederzeit hilfsbereit zur Verfügung.

Mehr auch unter: https://hs-flensburg.de/hochschule/organisation/einrichtungen/fablab-ideenreich

30 Jahre Asylbewerberleistungsgesetz: Paritätischer fordert Abschaffung

Der Paritätische ist ein Wohlfahrtsverband von eigenständigen Organisationen, Einrichtungen und Gruppierungen der Wohlfahrtspflege, die Soziale Arbeit für andere oder als Selbsthilfe leisten. Der ParitätischeGetragen von der Idee der Parität, das heißt der Gleichheit aller in ihrem Ansehen und ihren Möglichkeiten, getragen von Prinzipien der Toleranz, Offenheit und Vielfalt, will der Paritätische Mittler sein zwischen Generationen und zwischen Weltanschauungen, zwischen Ansätzen und Methoden sozialer Arbeit, auch zwischen seinen Mitgliedsorganisationen. Mehr unter:  https://www.der-paritaetische.de/verband/

Tag der biologischen Vielfalt 2023: Ohne Insekten keine Menschen

  • BUND SH warnt vor dramatischen Folgen des Biodiversitätsschwundes

  • Weltweite Nahrungssicherheit hängt von funktionierenden und vielfältigen Ökosystemen ab

Zum „Tag der biologischen Vielfalt“ am 22. Mai appelliert der BUND für Umwelt und Naturschutz e. V. Landesverband Schleswig-Holstein (BUND SH) an die Politik und Verbraucher*innen, die Biodiversitätskrise endlich ernst zu nehmen.

Bedrohte Insekten: Auch das Tagpfauenauge wird seltener – Foto: Jörg Pepmeyer

Millionen Tier- und Pflanzenarten sind heute weltweit vom Aussterben bedroht. Die Biotope und Arten verschwinden auch direkt vor unserer Haustür – hier in Schleswig-Holstein. Es wird immer wahrscheinlicher, dass ganze ökologische Netzwerke zusammenbrechen. Die menschliche Existenz ist an funktionierende Ökosysteme gebunden. In zahlreichen Beiträgen, Stellungnahmen und Positionen zeigt der BUND SH mögliche Wege auf, wie wir alle unsere Natur schützen können.

„Der Natur geht es schlecht. Die Lebensräume und die Arten schwinden, die Gewässer sind verschmutzt. Das Netz des Lebens wird poröser,“ erklärt Bini Schlamann, Agrar- und Biodiversitätsreferentin des BUND SH und verdeutlicht die Auswirkungen: „Biologische Vielfalt beeinflusst unsere Nahrungsmittel, unsere Gesundheit und auch die wirtschaftlichen Grundlagen für die kommenden Generationen. Aber wir alle können etwas tun! Eine Möglichkeit unter vielen ist der massive Ausbau von Ökolandbau. Deshalb empfehle ich den Kauf von Bioprodukten, da kann jede*r etwas tun.“

Vielen Menschen sind die Gefahren durch das Sterben der Arten und das Verschwinden der Biotope nicht bewusst, weil es nicht sichtbar genug ist  Der weltweit anerkannte Biodiversitätsexperte Edward Wilson hat vorgerechnet: Wenn alle Insekten aussterben würden, würde ihnen in nicht einmal einem einzigen Jahr der Mensch folgen.

Sterben beispielsweise pflanzenbestäubende Insekten aus, wird es in der Folge keine Blüh-Pflanzen mehr geben, auf die wiederum viele Pflanzenfresser angewiesen sind. Zusätzlich verhungern Vögel und kleine Säugetiere, die sich von genau diesen Insekten ernähren. So zieht sich der Artenschwund bei den Gliedertieren durch das Nahrungsnetz bis zu uns Menschen.

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Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG räumt mit Mythen auf

SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier: „Eine gute materielle Absicherung bleibt die Grundvoraussetzung für gute Bildung, denn mit leerem Magen lässt es sich schlecht lernen.“

Berlin, 22. Mai 2023. Bereits seit 2009 setzt sich das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG dafür ein, dass Kinderarmut wirksam bekämpft wird. Das Bündnis um den SoVD besteht aus inzwischen 20 Verbänden und 13 unterstützenden Wissenschaftler*innen und fordert die Einführung einer echten Kindergrundsicherung, die ihren Namen verdient. Hierfür sollen große Teile der bisherigen staatlichen Leistungen für Kinder sowohl gebündelt und automatisiert, als auch auf ein armutsverhinderndes Niveau erhöht werden. Mit dieser echten Kindergrundsicherung sollen alle Kinder in Deutschland so finanziell ausreichend abgesichert werden, dass sie unabhängig von ihrem Elternhaus echte Teilhabechancen erhalten.

Die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier – Foto: Susie Knoll / SoVD

Die Verhandlungen der Bundesregierung zur Einführung einer Kindergrundsicherung sind derzeit umfangreich Gegenstand der öffentlichen Debatten. Das Bündnis nimmt dabei mit Sorge zur Kenntnis, dass immer wieder Mythen und Vorurteile zur Kindergrundsicherung und Armutsbetroffenheit kursieren. Diese möchte das Bündnis mit folgender Zusammenstellung ein für alle Mal abräumen: https://kinderarmut-hat-folgen.de/Mythen-zur-Kindergrundsicherung.

Die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier stellt klar: „Eine gute materielle Absicherung ist die Grundvoraussetzung für gute Bildung. Kinder brauchen daher heute schon ausreichend finanzielle Unterstützung für Essen, Kleidung und angemessenen Wohnraum. Denn mit leerem Magen lässt es sich schlecht lernen. Neben Bildung und Geld ist auch die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern wichtig. Hierfür bedarf es guter Freizeitangebote und auch gebührenfreier Kita- und Hortplätze. Es geht also nicht um ein Entweder-oder: gegen Kinderarmut hilft nur ein Miteinander von mehr Geld für die Familien und einer besseren Bildung und Infrastruktur für Kinder“.

Weitere Infos zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG gibt es: HIER.

Weitere Infos unter: www.sovd.de

Internationaler Tag des Ostseeschweinswals: Umweltverbände fordern Ende der Stellnetzfischerei in seinem Verbreitungsgebiet

  • BUND, DUH und Whale and Dolphin Conservation legen Bericht zum Schutz des Wales vor

  • Schweinswal in zentraler Ostsee durch Stellnetze bedroht

  • Pinger (akustische Warnmelder am Netz) als einzige technische Lösung dürfen wegen Marine nicht benutzt werden

  • Ende der Stellnetzfischerei im Verbreitungsgebiet der Schweinswale letzte Option

Berlin/Kiel. Zum Internationalen Tag des Ostseeschweinswals am 21. Mai fordern der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Whale and Dolphin Conservation (WDC) in einem gemeinsamen Bericht die Beendigung oder wenigstens drastische Reduzierung der Stellnetzfischerei im Verbreitungsgebiet des Ostseeschweinswals. Nur so kann sich die vom Aussterben bedrohte Schweinswalpopulation in der zentralen Ostsee erholen.

Zwei Gewöhnliche Schweinswale – Von Ecomare/Sytske Dijksen – Ecomare, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons

Stefanie Sudhaus, Meeresschutzexpertin beim BUND Landesverband betont für Schleswig-Holstein: „Auch in der Westlichen Ostsee – also vor unserer Haustür – geht die Bestandsgröße der Population laut wissenschaftlicher Einschätzung zurück. Es muss dringend etwas für diese nur in der Ostsee lebende Spezies getan werden, sonst können wir ihr Aussterben nicht mehr aufhalten!“

Die Verbände machen in ihrem Bericht konkrete länderspezifische Vorschläge für die Einschränkung der Stellnetzfischerei in Gewässern von Deutschland, Schweden, Finnland, Polen und den baltischen Staaten.

„Es ist höchste Zeit, dass Deutschland und die anderen Ostsee-Anrainerstaaten endlich effektive Maßnahmen für den Schutz des Ostseeschweinwals ergreifen und den EU-Aktionsplan schnell in die Tat umsetzen. Jeder Schweinswal, der als Beifang im Stellnetz endet, ist ein Baustein des Aussterbens. Die Zukunft einer einzigartigen Spezies ist in Gefahr”, erklären die Verbände gemeinsam. „Die Reduzierung des Beifangs ist nur eine Möglichkeit, um den Schweinswal in der zentralen Ostsee zu retten. Die Auswirkungen durch Unterwasserlärm, Klimakrise und Verschmutzung machen ihnen das Leben schwer und müssen unbedingt mitgedacht werden.” Die EU-Kommission hatte in ihrem „EU-Aktionsplan zum Schutz und zur Wiederherstellung mariner Ökosysteme für eine nachhaltige und widerstandsfähige Fischerei” im Februar 2023 ähnliche Maßnahmen vorgeschlagen. Jedoch hakt es an der Umsetzung.

Akustische „Pinger“-Geräte kommen als einzige technische Lösung aktuell nicht zum Einsatz  

Eine technische Lösung für den Schutz des Schweinswales sind sogenannte Pinger. Diese akustischen Warnmelder werden an den Stellnetzen angebracht und halten die Schweinswale von den Netzen fern. Für die Gewässer außerhalb von Schutzgebieten sind Pinger bisher die einzige technische Lösung, um das qualvolle Ertrinken der Wale in den Netzen zu verhindern. Auch der Internationale Rat für Meeresforschung empfiehlt diese Methode. In ihrem Bericht kritisieren die Umweltverbände, dass die Marine in einigen Ostsee-Anrainerstaaten versucht den Einsatz von Pingern zu verhindern. Ihrer Begründung nach, stören die akustischen Warnsignale militärische Aktivitäten. Auch die Deutsche Bundeswehr gehört zu den Kritikern von Pingern.

Reduzierung oder Schließung der Stellnetzfischerei letzte Option

Aufgrund der Pinger-Blockade steht der Prozess für einen besseren Schutz des Ostseeschweinswals bereits seit 2021 still. Einzige Chance für den Zwergwal: Die Stellnetzfischerei muss jetzt in den letzten verbleibenden Lebensräumen der Schweinswale drastisch reduziert oder beendet werden. In ihrem Bericht empfehlen die Verbände zum Beispiel die Schutzgebiete „Westliche Pommersche Bucht“ und „Rönnebank-Adlergrund“ für die Stellnetzfischerei zu schließen. Denn nur so lässt sich der Beifang ohne den Einsatz von Pingern in dem Maß reduzieren, dass die Population des Ostseeschweinswals eine Überlebenschance hat.

Hintergrund: Wissenschaftliche Studien gehen davon aus, dass die Schweinswalpopulation der zentralen Ostsee nur noch etwa 450 Individuen umfasst und selbst dem Verlust von nur einem Tier pro Jahr nicht dauerhaft standhalten wird. Derzeit sterben in dem Gebiet jedoch jedes Jahr geschätzt allein als Beifang drei bis sieben Schweinswale.

In dem EU-Aktionsplan geht die EU-Kommission auf die Bedrohung der Schweinswalpopulation in der zentralen Ostsee durch Beifang in der Stellnetzfischerei ein und fordert mehr Ambition von den Mitgliedstaaten, nationale Maßnahmen einzuführen, die den Beifang der Kleinwale so weit reduzieren, dass sich die Population vollständig erholen kann.

Der Schweinswal (Phocoena phocoena) ist die einzige in Deutschland heimische Walart und steht unter strengem Schutz. Jedes Jahr zum 3. Sonntag im Mai ruft das von Deutschland unterzeichnete Kleinwalschutzabkommen ASCOBANS zum Tag des Ostseeschweinswals auf, um auf seine Bedrohung aufmerksam zu machen. In den vergangenen Jahrzehnten ist der Bestand der Schweinswalpopulationen insbesondere östlich des Darß dramatisch zurückgegangen.

Mehr Informationen:

Link zum Bericht der Umweltverbände: www.bund.net/service/publikationen/detail/publication/reduktion-von-beifaengen-des-gewoehnlichen-schweinswals-in-der-ostsee/

www.bund.net/meere/belastungen/fischerei
www.bund.net/meere/unterwasserlaerm

Gesetzesentwurf: Paritätischer sieht grundlegenden Reformbedarf beim SGB XII (Sozialhilfe)

Stellungnahme zum SGB XII- und SGB XIV-Anpassungsgesetz

Der Gesetzentwurf zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze wurde dem Paritätischen Gesamtverband zur Stellungnahme vorgelegt. Der Paritätische nutzt die Gelegenheit, um auf grundlegenden Reformbedarf im SGB XII hinzuweisen.

Der vorliegende Gesetzentwurf (SGB XII/SGB XIV-AnpG) beinhaltet begrenzte Änderungen in den Sozialgesetzbüchern II, XII, IX, XIV, dem Bundesversorgungsgesetz, dem sozialen Entschädigungsrecht sowie dem Soldatenversorgungsrecht. Der Gesetzentwurf strebt keine weitreichenden inhaltlichen Änderungen an. Einige Änderungen aus dem Bürgergeldgesetz werden in das SGB XII übertragen. Der Gesetzentwurf besteht daneben in größeren Teilen aus Klarstellungen und redaktionellen Korrekturen.

In der Stellungnahme wird auf weitergehenden Reformbedarf im SGB XII hingewiesen. Dieser Reformbedarf ergibt sich vor allem aus grundlegenden Defiziten der Grundsicherung in Bezug auf die angemessene Bedarfsdeckung und aus den weiterhin bestehenden zentralen Unterschieden zwischen den Regelungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) gegenüber der Sozialhilfe (SGB XII). Die vielfach gegebene Schlechterstellung der Bedingungen im SGB XII – d.h. vor allem ältere und erwerbsgeminderte hilfebedüftige Menschen sind betroffen – gegenüber dem SGB II lässt sich mit dem zentralen Unterscheidungsmerkmal „erwerbsfähig / nicht-erwerbsfähig“ nicht rechtfertigen. Die Schlechterstellung im SGB XII wird daher vielfach von den Betroffenen als diskriminierend empfunden. Der Paritätische fordert die Bundesregierung daher zu einer grundlegenden Reform des SGB XII auf.

Ergänzend wird an dieser Stelle auf die umfassende Stellungnahme von Tacheles e.V. hingewiesen.

Der Paritätische ist ein Wohlfahrtsverband von eigenständigen Organisationen, Einrichtungen und Gruppierungen der Wohlfahrtspflege, die Soziale Arbeit für andere oder als Selbsthilfe leisten. Der ParitätischeGetragen von der Idee der Parität, das heißt der Gleichheit aller in ihrem Ansehen und ihren Möglichkeiten, getragen von Prinzipien der Toleranz, Offenheit und Vielfalt, will der Paritätische Mittler sein zwischen Generationen und zwischen Weltanschauungen, zwischen Ansätzen und Methoden sozialer Arbeit, auch zwischen seinen Mitgliedsorganisationen. Mehr unter:  https://www.der-paritaetische.de/verband/

Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerservice, Schutz und Ordnung am 17. Mai im Rathaus Flensburg

Brannte am 13. Oktober letzten Jahres in Windeseile vollständig ab: Blick von der Bergstraße auf die Rückseite des in Flammen stehenden Wohnhauses auf Duburg . – Foto: Jörg Pepmeyer

Regelmäßige Brandschutzüberprüfungen und -begehungen?

Angesichts der tragischen Ereignisse und des Todes einer Frau und eines Kindes beim Großbrand des Wohnhauses in der Harrisleer Straße, erscheint es notwendig, dass die Stadt Flensburg mehr für den vorbeugenden Brandschutz tun muss. Denn vor allem die Neustadt und Duburg verfügen über einen hohen Anteil von älteren Wohnhäusern, die zum Teil in einem schlechten baulichen Zustand sind und in vielen Fällen beim Brandschutz erhebliche Mängel aufweisen. Eine vorbeugende Maßnahme zum Brandschutz wäre regelmäßige Brandschutzüberprüfungen und -begehungen zur Gefahrenabwehr vor allem in Vierteln mit hohem Altbaubestand anzuordnen. Daher wäre es sinnvoll  wenn der Leiter der Berufsfeuerwehr Flensburg, Carsten Herzog, dazu ganz offiziell Stellung nimmt und in der Sitzung des BSO-Ausschuss am 17. Mai den Stand der Dinge erläutert. Mehr zum Thema auch in dem Stadtblog-Beitrag vom 8. Mai 20323:  Mehr für den vorbeugenden Brandschutz in Flensburg tun!

Interessierte EinwohnerInnen können die Sitzung ab 16 Uhr im Ratssaal des Flensburger Rathauses mitverfolgen.

Untenstehend die Einladung und Tagesordnung:

Stadt Flensburg                                                                                                           Flensburg, 10.05.2023
Der Vorsitzende des Ausschusses für
Bürgerservice, Schutz und Ordnung

Bekanntmachung
zur 30. Sitzung des Ausschusses für Bürgerservice, Schutz und Ordnung
am Mittwoch, 17.05.2023, 16:00 Uhr,
Rathaus, Ratssaal

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet die Ernennung der neuen Wehrführerin und des neuen stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Klues statt.

Die unter „B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil“ aufgeführten Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung des Ausschusses für Bürgerservice, Schutz und Ordnung voraussichtlich nichtöffentlich beraten.

Unser Angebot für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen:
Aus organisatorischen Gründen bitten wir Gäste mit einer Mobilitätseinschränkung um eine vorherige Anmeldung unter der Telefonnummer 0461 85 4334 bzw.- der Mailadresse bso-ausschuss@flensburg.de .

Tagesordnung

A. Voraussichtlich öffentlicher Teil

1. Bestätigung der Tagesordnung

2. Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse der letzten Sitzung

3. Genehmigung der Niederschriften
3.1
Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 28. Sitzung vom 22.03.2023
3.2
Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 29. Sitzung vom 28.03.2023

4. Über- außerplanmäßige Erträge / Aufwendungen

5. Aussetzung der Hundesteuer bei Vermittlungen von Hunden aus dem Flensburger Tierheim
RV-95/2023

6. Anpassung der zu entrichtenden Mietkosten an das DRK Flensburg Antrag der FDP-Ratsfraktion
FA-33/2023

7. Erlass der Personalausweisantragsgebühr für Obdachlose und Inhaber*innen des Sozialpasses ASO-17/202

8. MV: Erlass der Personalausweisgebühren hier: Anwendbarkeit der Härtefallregelung. SUG-6/2023

9. MV: Bericht über die Zusammenarbeit gem. § 19 Abs.5 Selbstbestimmungsstärkungsgesetz für 2022, prospektiv 2023
ASO-10/2023

10. MV: Richtlinie zur Einwohner*innenbeteiligung – Fortschreibung Vorhabenliste ASO-13/2023

11. MV: Benennung der Untersuchungsstandorte für die Flensburger Berufsfeuerwehr ASO-14/2023

12. MV: Warnkonzept ASO-11/2023

13. MV: Feuerkrebs ASO-12/2023

14. MV: Sachstandmitteilung zur Kostenermittlung für die Erneuerung und Anschaffung von Verkehrsüberwachungsanlagen ASO-15/2023

15. MV: Sachstand Prüfauftrag Digitale Online Anhörung ASO-16/2023

16. MV: Ausschluss aus öffentlichen Versammlungen ohne gesetzlichen Tatbestand Mitteilung der Ratsfraktion Flensburg WÄHLEN ! ASO-3/2023

17. Mitteilungen aus dem Fachbereich Einwohnerservice, Schutz und Ordnung
17.1
Sachstand zur Beschlussvorlage Unterstützung des Tierheims
17.2
Personelle Situation Wohnpflegeaufsicht

18. Anfragen an den Fachbereich Einwohnerservice, Schutz und Ordnung

19. Beschlusskontrolle

B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil

20. Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der 28. Sitzung vom 22.03.2023

21. Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der 29. Sitzung vom 28.03.2023

22. Mitteilungen aus dem Fachbereich Einwohnerservice, Schutz und Ordnung

23. Anfragen an den Fachbereich Einwohnerservice, Schutz und Ordnung

24. Anfrage zur Beschlagnahmung von Kühen am Hof Knop Anfrage der Ratsfraktion Flensburg WÄHLEN !

25. Anfrage zur Beschlagnahmung von Kühen am Hof Knop Anfrage der Ratsfraktion Flensburg WÄHLEN ! Hier: Antwort der Verwaltung
AF-30/2023 1. Ergänzung

26. Beschlusskontrolle

 

Für die Richtigkeit:
Frank Hamann, Vorsitzender
Gesa Lamp, Geschäftssführung

Alle Unterlagen und die Beschlussvorlagen zur Sitzung finden Sie hier

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