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ReparaturCafé am 11. März im IDEENREICH an der Hochschule in Flensburg – jetzt anmelden!

Flicken, löten, nähen,  Kaffee trinken im Containergebäude 13 in der Thomas-Finke-Straße

ReparaturCafé im März

Start

11.03.2023 – 14:00 Uhr

Ende

11.03.2023 – 17:00 Uhr

Was ist das ReparaturCafé

Das ReparaturCafé Flensburg organisiert einmal im Monat – jeweils am zweiten Samstag des Monats – ein Treffen, bei dem defekte Alltagsgegenstände in angenehmer Atmosphäre gemeinschaftlich repariert werden können. Dazu zählen u.a. elektrische und mechanische Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik, aber auch Textilien, Fahrräder, Spielzeug und andere Dinge.

Anmeldung

Bitte nutzt diese Seite, um euch und eure Reparatur anzumelden und dafür einen Zeitslot zu reservieren.

Bitte beachten

Bei den Reparaturen und im Gebäude besteht Maskenpflicht.

Wie immer sind wir im IDEENREICH (Containergebäude 13) an der Hochschule in Flensburg; Kanzleistr. 91 – 93 in 24943 Flensburg zu finden. Siehe Lageplan >

ReparaturCafé im IDEENREICH

Das IDEENREICH ist das Fablab der Hochschule Flensburg. Hier ist neben 3D-Druckern, Standbohrmaschinen, Laser Cutter und Lötstation noch einiges anderes an Werkzeugen zu finden, um zu Tüfteln, Auszuprobieren und neu zu entdecken.
Do-it-yourself ist das Motto und nach kurzer Einweisung kann hier direkt repariert, entworfen und gestaltet werden.
Auch ohne Vorkenntnisse ist jeder Interessierte gern gesehen und ein Team steht jederzeit hilfsbereit zur Verfügung.

Mehr auch unter: https://hs-flensburg.de/hochschule/organisation/einrichtungen/fablab-ideenreich

Flensburger Arbeitslosenquote im Februar 2023 bei 8,1% – Zahl der Regelleistungsberechtigten nach SGB II bei 10.117

Der Arbeitsmarkt im Agenturbezirk Flensburg Februar 2023

  • Zahl der Arbeitslosen ist gestiegen (Plus 7,8 Prozent zum Vorjahresmonat)
  • Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten (Plus 2,7 Prozent zum Vorjahr)
  • Hohe Nachfrage nach Arbeitskräften (3.993 sozialver­sicherungspflichtige Arbeitsstellen im Bestand)

„Der Anstieg der Arbeitslosigkeit im Februar ist für die Jahreszeit nicht ungewöhnlich. Verstärkt wird er im Vorjahresvergleich insbesondere durch den Zugang geflüchteter Menschen aus der Ukraine, die seit dem 01. Juni 2022 durch die Jobcenter betreut werden“, sagt Thorben Sauck, Leiter der Arbeitsagentur Flensburg.

Arbeitslosigkeit nach Agentur für Arbeit und Jobcenter

Im Agenturbezirk Flensburg waren im Februar insgesamt 15.223 Menschen von Arbeitslosigkeit betroffen. Das sind 1.103 mehr als im Februar 2022 (plus 7,8 Prozent) plus 69 zum Vormonat (plus 0,5 Prozent).

Die Arbeitslosenquote lag bei 6,1 Prozent, Vorjahresmonat 5,6 Prozent, Vormonat 6,0 Prozent.

Die Zahl der bei der Agentur für Arbeit (SGB III) arbeitslos gemeldeten Menschen beträgt im Februar 5.985 Personen. 142 Personen mehr als im Vorjahresmonat (plus 2,4 Prozent), 55 mehr als zum Vormonat (plus 0,9 Prozent).

Bei den Jobcentern im Agenturbezirk (SGB II) waren im Berichtsmonat 9.238 Menschen arbeitslos gemeldet. 961 mehr als im Vorjahresmonat (plus 11,6 Prozent), 14 mehr als im Vormonat (plus 0,2 Prozent).

„Saisontypisch ist die Zahl der Arbeitslosen in einem normalen Maß gestiegen. Erfahrungsgemäß verringert sich diese Zahl mit Beginn der Tourismussaison 2023 spätestens ab Ostern wieder. Verstärkt wird die Zahl in diesem Jahr durch die arbeitslos gemeldeten geflüchteten Menschen aus der Ukraine, die seit Juni 2022 durch die Jobcenter betreut werden. Im Februar 2023 waren in dort 963 Menschen aus der Ukraine arbeitslos gemeldet.

Erfreulich ist, dass sich der Trend der Reduzierung der Arbeitslosigkeit der in der Agentur und den Jobcentern gemeldeten langzeitarbeitslosen Menschen weiter fortsetzt. Im Februar verringerte sich die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 611 Menschen (minus 10,9 Prozent) auf 5.014.

Der Anstieg bei den Jugendlichen bis 25 Jahren ist nicht ungewöhnlich. Es handelt sich dabei in den meisten Fällen um junge Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger, die ihre Ausbildung mit Bestehen der Abschluss­prüfungen beendet haben und nicht übernommen wurden bzw. nicht gleich eine Anschlussbeschäftigung gefunden haben

Ich rate den jungen Menschen, die noch vor der Abschlussprüfung stehen und bisher keine Zusage für eine Übernahme erhalten haben, sich umgehend bei der Agentur für Arbeit zu melden. Wir können so frühzeitig bei der Suche nach einer Anschlussbeschäftigung unterstützen“, so Sauck.

Unterbeschäftigung

Im Agenturbezirk Flensburg waren im Februar 2023 19.022 Personen in Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit). Die Unterbeschäftigungsquote lag bei 7,5 Prozent, im Vorjahresmonat betrug sie 7,0 Prozent.

Arbeitskräftenachfrage

Im Bezirk der Agentur für Arbeit Flensburg waren im Februar 2023 3.993 sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen im Bestand.

Im Februar meldeten Arbeitgeber 982 neue sozialversicherungs­pflichtige Arbeitsstellen, zum Vorjahresmonat ein Minus von 72 Stellen (minus 6,8 Prozent), zum Vormonat ein Plus von 363 Stellen (plus 58,6 Prozent).

„Auch wenn im Berichtsmonat Februar im Vergleich zum Vorjahresmonat weniger Stellen gemeldet wurden, ist die Nachfrage nach Arbeitskräften im Agenturbezirk Flensburg weiterhin hoch und spiegelt sich im Bestand der offenen sozialversicherungspflichtigen Stellen wider. Der Rückgang im Vorjahresvergleich resultiert aus einer zurückhaltenden Nachfrage insbe­sondere im Handel, der Gastronomie, im Bereich der Information und Kommunikation sowie bei den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (z.B. Gebäudebetreuung, Garten-u. Landschaftsbau, Wach- und Sicher­heits­­dienste, Überlassung von Arbeitskräften).

Unverändert hoch ist der Bedarf an ausgebildeten Arbeitskräften, eine der größten Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt“, so Sauck weiter. 55,9 Prozent der angebotenen Stellenangebote richten sich an Fachkräfte.

Sozialversicherte Beschäftigte

Der Bestand an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten liegt bei 170.154 Personen (Stand Juni 2022). Gegenüber dem Vorjahresquartal ein Plus von 4.540 (plus 2,7 Prozent).

Arbeitsmarkt in der Stadt Flensburg

  • waren im Februar insgesamt 4.196 Menschen arbeitslos gemeldet. 252 mehr als vor einem Jahr (plus 6,4 Prozent) und 45 weniger als vor einem Monat (minus 1,1 Prozent).

Die Zahl der bei der Agentur für Arbeit (SGB III) arbeitslos gemeldeten Menschen lag im Februar bei 1.304 Personen. 118 Personen mehr als im Vorjahresmonat (plus 9,9 Prozent), 24 mehr als im Vormonat (plus 1,9 Prozent).

Bei den Jobcenter Flensburg (SGB II) waren im Berichtsmonat 2.892 Menschen arbeitslos gemeldet. 134 mehr als im Vorjahresmonat (plus 4,9 Prozent), 69 weniger zum Vormonat (minus 2,3 Prozent).

  • lag die Arbeitslosenquote bei 8,1 Prozent. Vormonat 8,2 Prozent, Vorjahresmonat 7,6 Prozent.
  • wurden im Februar 263 neue sozialversicherungspflichtige Stellen gemeldet. 14 weniger als im Vorjahresmonat (minus 5,1 Prozent), 93 mehr als im Vormonat (plus 54,7 Prozent).

Jobcenter Flensburg

Im Februar 2023 betreute das Jobcenter Flensburg 2.892 arbeitslose Personen (Empfänger von Arbeitslosengeld II); das sind 69 weniger als im Vormonat (minus 2,3 Prozent) und 134 Personen (plus 4,9 Prozent) mehr als im Vorjahresmonat.

Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften sank im Februar im Vergleich zum Vormonat um 40 (minus 0,7 Prozent) auf 5.652; im Vergleich zum Vorjahresmonat sank die Zahl um 62 (minus 1,1 Prozent). Dies ist der kleinste Wert an Bedarfsgemeinschaften in einem Februar, der je für das Jobcenter Flensburg gemessen wurde.

Die Zahl der Regelleistungsberechtigten sank im Vergleich zum Vormonat um 70 auf 10.117 (minus 0,7 Prozent), im Vergleich zum Vorjahresmonat sank sie um 23 (minus 0,2 Prozent). Dies ist ebenfalls der kleinste Wert in einem Februar, der je für das Jobcenter Flensburg gemessen wurde.

ReparaturCafé am 11. Februar im IDEENREICH an der Hochschule in Flensburg – jetzt anmelden!

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ReparaturCafé im Februar

Start

11.02.2023 – 14:00 Uhr

Ende

11.02.2023 – 17:00 Uhr

Was ist das ReparaturCafé

Das ReparaturCafé Flensburg organisiert einmal im Monat – jeweils am zweiten Samstag des Monats – ein Treffen, bei dem defekte Alltagsgegenstände in angenehmer Atmosphäre gemeinschaftlich repariert werden können. Dazu zählen u.a. elektrische und mechanische Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik, aber auch Textilien, Fahrräder, Spielzeug und andere Dinge.

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ReparaturCafé im IDEENREICH

Das IDEENREICH ist das Fablab der Hochschule Flensburg. Hier ist neben 3D-Druckern, Standbohrmaschinen, Laser Cutter und Lötstation noch einiges anderes an Werkzeugen zu finden, um zu Tüfteln, Auszuprobieren und neu zu entdecken.
Do-it-yourself ist das Motto und nach kurzer Einweisung kann hier direkt repariert, entworfen und gestaltet werden.
Auch ohne Vorkenntnisse ist jeder Interessierte gern gesehen und ein Team steht jederzeit hilfsbereit zur Verfügung.

Mehr auch unter: https://hs-flensburg.de/hochschule/organisation/einrichtungen/fablab-ideenreich

Sozialatlas 2022 für Flensburg liegt vor: Stadtbevölkerung wächst auf 97.882 Einwohner*innen

  • Deutlicher Rückgang der Arbeitslosigkeit

  • Aber 17,5% der erwerbsfähigen Bevölkerung beziehen Sozialleistungen nach SGB II, III und XII

  • Nur leichter Rückgang der Kinderarmut – jedes zweite Kind in der Neustadt lebt weiterhin in einem Armutshaushalt

  • 29.129 Menschen mit Migrationshintergrund, 29,8% Anteil an der Gesamtbevölkerung

„Mit dem Sozialatlas 2022 liegt die 21. kleinräumige Fortschreibung von Sozialstrukturdaten für die Stadt Flensburg und ihre 13 Stadtteile vor“, heißt es in der Mitteilungsvorlage für die Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschuss am 30.01.2023.

Im Folgenden die zentralen Ergebnisse:

Bevölkerungswachstum:

Zum 31.12.2021 zählt die Stadt Flensburg 97.882 Einwohner*innen, davon sind 48.653 männlich und 49.229 weiblich. Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Zahl um 1,2% (+1.151 Personen). Diese Entwicklung zeigt sich auch in mehreren Stadtteilen. Zu besonders starken Zuwächsen kommt es in den Stadtteilen Nordstadt (+234 Personen) und Tarup (+249 Personen). In Fruerlund geht die Einwohnendenzahl im Vergleich zum Vorjahr am stärksten zurück (-86 Personen).

Altersstruktur:

Die Gruppe der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren umfasst 14.947 Personen (+208 ggü. 2020). Sie bildet damit einen Anteil von 15,3% an der Gesamtbevölkerung. In 2021 beläuft sich die Anzahl der Personen im erwerbsfähigen Alter (18-u.65 Jahre) auf insgesamt 63.572 Personen (+792 ggü. 2020). Der Anteil der Altersgruppe an der Gesamtbevölkerung liegt bei 64,9%.

Die Zahl der ü.65-Jährigen steigt auf 19.363 Menschen in 2021 an (+151 ggü. 2020). Das sind 19,8% der Gesamtbevölkerung. Ein besonders dynamisches Wachstum zeigt sich für die Gruppe der Hochaltrigen (ü.80 Jahre), deren Zahl im Vergleich zu 2011 um 41,4% angestiegen ist (+1.897).

Empfänger*innen von Sozialleistungen:

In 2021 beziehen insgesamt 11.579 Personen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren Leistungen nach SGB II, III und XII. Dies entspricht einem Anteil von 17,5% an der erwerbsfähigen Bevölkerung (15-u.65 Jahre). Im Vergleich zum Vorjahr geht die Zahl um 2,7% (-325 ggü. 2020) zurück.

Näheres ist dem Sozialatlas2022 zu entnehmen. Die Präsentation des Sozialatlas 2022 für die Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 30.01.2023 gibt es hier

Weitere Ergebnisse aus der Zusammenfassung des Sozialatlas 2022, S. 4-6:

Einwohnendenzahl wieder steigend

Zum 31.12.2021 zählt die Stadt Flensburg 97.882 Einwohner*innen, davon sind 48.653 männlich und 49.229 weiblich. Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Zahl um 1,2% (+1.151 Personen). Diese Entwicklung zeigt sich auch in mehreren Stadtteilen. Zu besonders starken Zuwächsen kommt es in den Stadtteilen Nordstadt (+234 Personen) und Tarup (+249 Personen). In Fruerlund geht die Einwohnendenzahl im Vergleich zum Vorjahr am stärksten zurück (-86 Personen).

Rückgang der Geburtenzahl in 2021

Im Vergleich zum Vorjahr geht die Zahl der Geburten in 2021 um 4,5% auf insgesamt 898 Geburten (-42 Geburten ggü. 2020) zurück. Das sind 16% bzw. 124 Geburten mehr ggü. 2011. Zwischen 2011 und 2020 waren es durchschnittlich 872 Geburten pro Jahr. Die Geburtenzahlen der letzten 5 Jahren liegen deutlich darüber. In 2021 liegt die Geburtenquote in Flensburg bei 45,2.

Vergleichsweise hohe Geburtenquoten weisen Engelsby (60,7), Mürwik (58,0) und die Südstadt (54,2) auf. Die niedrigste Geburtenquote ist in der Altstadt (28,3) zu verzeichnen. Deutlich über dem Durchschnitt der letzten 10 Jahre liegen die Geburtenquoten in Engelsby, Mürwik und der Südstadt. Rückläufige Geburtenquoten im 10-Jahres-Vergleich zeigen sich hingegen in den Stadtteilen Tarup, Weiche und Sandberg.

Altersstruktur größtenteils konstant, dynamisches Wachstum der Hochaltrigen

Die Zahl der Kinder und Jugendlichen nimmt im Vergleich zum Vorjahr zu (+208 Personen) und umfasst in 2021 insgesamt 14.947 Menschen. Im Vergleich zu 2011 ist die Zahl der u.18-Jährigen um 11,5% gestiegen (+1.546 Personen). Damit bildet die Gruppe der Kinder und Jugendlichen einen Anteil von 15,3% an der Gesamtbevölkerung.

Bei einer stadtteilbezogenen Betrachtung zeigen sich teilweise groûe Unterschiede. In Engelsby ist die Zahl der u.18-Jährigen innerhalb der letzten 10 Jahre um 12,7% zurückgegangen (-182 Personen). Deutliche Zuwächse hingegen sind in den Stadtteilen Altstadt (+21,2% bzw. +63 Personen), Neustadt (+29,8% bzw. +171 Personen), Nordstadt (+17,5% bzw. +322 Personen), Südstadt (+18,2% bzw. +91 Personen), Sandberg (+19,9% bzw. +109 Personen), Mürwik (+13,8% bzw. +287 Personen) und Tarup (+28,4% bzw. +275 Personen) zu verzeichnen.

In 2021 beläuft sich die Anzahl der Personen im erwerbsfähigen Alter (18-u.65 Jahre) auf insgesamt 63.572 Personen. Im Vergleich zu 2020 steigt die Zahl der 18-u.65-Jährigen um 1,3% (+792 Personen). Besonders hohe Zuwächse sind für die Stadtteile Nordstadt (+2,2% bzw. +185 Personen) und Altstadt (+4,9% bzw. +144 Personen) zu verzeichnen. Der Anteil der Altersgruppe an der Flensburger Gesamtbevölkerung liegt bei 64,9%.

Die Altersgruppe der ü.65-Jährigen steigt in 2021 auf insgesamt 19.363 Personen (+151 Personen ggü. 2020). Der Anteil der Altersgruppe an der Gesamtbevölkerung liegt bei 19,8%. In den StadtteilenWestliche Höhe (24,8%),Weiche (19,9%), Fruerlund (24,2%), Mürwik (28,7%) und Engelsby (22,7%) liegt der Anteil der Altersgruppe über dem gesamtstädtischen Durchschnitt (19,8%).

Für die Gruppe der ü.80-Jährigen ist ab dem Jahr 2014 ein sehr dynamisches Wachstum zu verzeichnen. Die Altersgruppe ist im Vergleich zu 2011 um 41,4% auf insgesamt 6.478 Personen in 2021 angewachsen. Dies entspricht einer Zunahme um 1.897 Menschen seit 2011. Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Zahl der ü.80-Jährigen um 3,6% (+228 Personen ggü. 2020).

29.129 Menschen mit Migrationshintergrund

Zum Jahresende 2021 weisen insgesamt 29.129 Menschen in Flensburg einen Migrationshintergrund auf. Dies entspricht einem Anteil von 29,8% an der Gesamtbevölkerung. Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Zahl um 4,7% (+1.295). Etwas mehr als die Hälfte der Menschen mit Migrationshintergrund (57,1% bzw. 16.621 Personen) verfügen über eine ausländische Staatsangehörigkeit, etwas weniger als die Hälfte über die deutsche (42,9% bzw. 12.508 Personen).

Die Zahl der Personen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit ist seit 2011 um 10.171 auf insgesamt 16.621 Menschen im Jahr 2021 angewachsen und hat sich damit mehr als verdoppelt. In 2021 ist die Zahl der Einbürgerungen im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. Insgesamt wurden 125 Menschen eingebürgert, das sind 3 mehr als in 2020 (+2,5%).

Deutlicher Rückgang der Arbeitslosigkeit

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist im Vergleich zum Vorjahr um 4,9% bzw. 1.619 Personen gestiegen. Stand Dezember 2021 gingen 34.535 Flensburger*innen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, dies entspricht einer Beschäftigungsquote von 52,3%. Innerhalb der letzten 5 Jahre ist die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten um 10,1% angestiegen (+3.157 Personen ggü. 2017).

Zum 30.06.2021 waren 4.440 Einwohner*innen als arbeitslos gemeldet. Im Vergleich zum Vorjahr nimmt die Zahl der Arbeitlosen um 12,5% bzw. -635 Personen ab. Damit liegt der Anteil der Arbeitslosen an der Bevölkerung von 18 bis unter 65 Jahren für das Jahr 2021 bei 7,0%. Innerhalb der letzten 5 Jahre ist die Zahl der Arbeitslosen um 1,0% zurückgegangen (-47 Personen ggü. 2017).

Empfänger*innen von Sozialleistungen

In 2021 bezogen insgesamt 12.870 Personen Leistungen nach SGB II, III und XII. Das sind 279 Personen weniger als im Vorjahr (-2,2%). Im Alter von 15 bis unter 65 Jahren waren es insgesamt 11.579 Personen, die Leistungen nach SGB II, III und XII erhielten. Dies entspricht einem Anteil von 17,5% aller Einwohner*innen im erwerbsfähigen Alter.

Anzahl der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 15 Jahren geht zurück
Die Zahl der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 15 Jahren sowie deren Anteil an der Bevölkerung unter 15 Jahren gehen leicht zurück. Im Vergleich zum Vorjahr sinkt die Zahl um 4,8% (-141) auf insgesamt 2.807 Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren, die Leistungen nach SGB II erhalten. Dies entspricht einem Anteil von 22,4% an der Bevölkerung unter 15 Jahren.
Die Zahl der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten variiert je nach Stadtteil teilweise sehr stark. Den höchsten Anteil im Vergleich zur Bevölkerung unter 15 Jahren weist die Neustadt mit 48,3% auf (307 Personen). Die höchsten absoluten Zahlen sind für die Nordstadt (585 Personen) sowie für Mürwik (441 Personen) zu verzeichnen.
Besonders niedrig fällt die Quote in Tarup aus (2,9% bzw. 30 Personen).

Anstieg der Zahl der Grundsicherungsempfänger*innen
In 2021 bezogen insgesamt 2.941 Personen Leistungen der Grundsicherung. Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Zahl um 89 Personen bzw. +3,1%. Im Vergleich zu 2017 ist die Anzahl der Grundsicherungsempfänger*innen um 27,6% gewachsen (+636 Personen).
Der Anstieg ab 2020 ist in erster Linie auf das Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes zum 1.1.2020 zurückzuführen, gemäû dem teil- und vollstationäre Unterbringungen in der Eingliederungshilfe nun als Wohnformen auûerhalb von Einrichtungen gelten und somit in die Statistik einflieûen. Dies gilt es bei der Interpretation der Daten zu beachten.

Zahl der Wohngeldempfänger*innen nimmt ab

Die Zahl der Wohngeldempfänger*innen ist im Vergleich zum Vorjahr um 6,1% zurückgegangen (-233 Personen). In 2021 bezogen damit 3.592 Personen Wohngeld.
Dies entspricht einem Anteil von 3,7% an der Gesamtbevölkerung. Besonders viele Wohngeldempfänger*innen sind in der Nordstadt (523 Personen) sowie in Mürwik (484 Personen) zu verzeichnen.

Handlungsansätze und Projekte

Ausgehend von der Strukturanalyse im Sozialatlas und anderen Informationen stellt die Stadt Flensburg sich in Kooperation mit den örtlichen Organisationen und Einrichtungsträgern mit Engagement und teilweise erheblichen Eigenmitteln den quartiersbezogenen Herausforderungen. Von den vielfältigen Aktivitäten und Projekten sind insbesondere zu nennen: Soziale Stadt, Stadtumbau West, Unterstützung im Schulbereich durch das Zentrum für kooperative Erziehungshilfen und die Schulsozialarbeit, Ausbau der Kindertagesbetreuung und verstärkte Förderung der Angebote und Einrichtungen in diesem Bereich, Unterstützungsangebote in den Familienzentren durch die Förderung von Zusatzangeboten, Frühe Hilfen (z.B. Lokales Netz für Kind und Familie Flensburg und Aktivierung der Hebammen-Arbeit), Jugendberufsagentur, Projektfonds Wir im Quartier sowie der Einsatz von Schulgesundheitsfachkräften.

Weitere ausführliche Daten, Zahlen und Fakten gibt es im  Sozialatla2022

Flensburger Sozialatlas 2010/11/12/13/14/15/16/17/18/19/20/21/22

Der Flensburger Sozialatlas mit Daten zur sozialen Situation der Bevölkerung in Flensburg

Wer sich einen Überblick über die Entwicklung der Flensburger Sozialdaten und deren Veränderung in den letzten Jahren verschaffen möchte, dem sei auch ein Blick  in den Sozialatlas der Jahre 2010/11/12/13/14/15/16/17/18/19/20/21 empfohlen. Hier geht´s zum Flensburger Sozialatlas 2010 , Sozialatlas_2011Sozialatlas 2012 , Sozialatlas_2013 , Sozialatlas 2014 , Sozialatlas 2015, Sozialatlas 2016 , Sozialatlas_2017 , Sozialatlas 2018 , Sozialatlas 2019 , Sozialatlas 2020, Sozialatlas 2021Sozialatlas2022

ReparaturCafé am 14. Januar im IDEENREICH an der Hochschule in Flensburg – jetzt anmelden!

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ReparaturCafé im Januar

Start

14.01.2023 – 14:00 Uhr

Ende

14.01.2023 – 17:00 Uhr

Was ist das ReparaturCafé

Das ReparaturCafé Flensburg organisiert einmal im Monat – jeweils am zweiten Samstag des Monats – ein Treffen, bei dem defekte Alltagsgegenstände in angenehmer Atmosphäre gemeinschaftlich repariert werden können. Dazu zählen u.a. elektrische und mechanische Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik, aber auch Textilien, Fahrräder, Spielzeug und andere Dinge.

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ReparaturCafé im IDEENREICH

Das IDEENREICH ist das Fablab der Hochschule Flensburg. Hier ist neben 3D-Druckern, Standbohrmaschinen, Laser Cutter und Lötstation noch einiges anderes an Werkzeugen zu finden, um zu Tüfteln, Auszuprobieren und neu zu entdecken.
Do-it-yourself ist das Motto und nach kurzer Einweisung kann hier direkt repariert, entworfen und gestaltet werden.
Auch ohne Vorkenntnisse ist jeder Interessierte gern gesehen und ein Team steht jederzeit hilfsbereit zur Verfügung.

Mehr auch unter: https://hs-flensburg.de/hochschule/organisation/einrichtungen/fablab-ideenreich

ReparaturCafé am 10. Dezember im IDEENREICH an der Hochschule in Flensburg – jetzt anmelden!

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ReparaturCafé im Dezember!

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10.12.2022 – 14:00 Uhr

Ende

10.12.2022 – 17:00 Uhr

Was ist das ReparaturCafé

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ReparaturCafé am 8. Oktober im IDEENREICH an der Hochschule in Flensburg – jetzt anmelden!

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ReparaturCafé im Oktober!

Start

08.10.2022 – 14:00 Uhr

Ende

08.10.2022 – 17:00 Uhr

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Sozialatlas Flensburg 2021: Zahl der Sozialleistungsempfänger*innen nimmt weiter zu

Bevölkerungszahl sinkt leicht auf 96.731 Personen

Kinderarmut – Knapp ein Viertel aller Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren lebt in Armutshaushalten sowie jedes zweite Kind in der Neustadt

27.834 Menschen mit Migrationshintergrund, 28,8% Anteil an der Gesamtbevölkerung

Mit dem Sozialatlas 2021 liegt die 20. kleinräumige Fortschreibung von Sozialstrukturdaten für die Stadt Flensburg und ihre 13 Stadtteile vor, heißt es in der Mitteilungsvorlage für die Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschuss am 15.11.2021. Im Folgenden die zentralen Ergebnisse mit Stichtag 31.12..2020:

Download hier

Bevölkerungswachstum:

Zum 31.12.2020 zählt die Stadt Flensburg 96.731 Einwohner*innen. Im Vergleich zum Vorjahr geht die Zahl um 0,2% zurück (-189 Personen). Gegenüber 2019 geht die Zahl der Einwohnenden in den meisten Stadtteilen leicht zurück, am stärksten in der Westlichen Höhe (-150 ggü. 2019) und in der Südstadt (-105 ggü. 2019). Einzig in den Stadtteilen Nordstadt (+131), Mürwik (+69) und Tarup (+250) steigt die Bevölkerungszahl im Vergleich zu 2019.

Altersstruktur:

Die Gruppe der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren umfasst 14.739 Perso-nen (+2 ggü. 2019). Sie bildet damit einen Anteil von 15,2% an der Gesamtbevölkerung. In 2020 beläuft sich die Anzahl der Personen im erwerbsfähigen Alter (18-u.65 Jahre) auf insgesamt 62.780 Personen (-357 ggü. 2019). Der Anteil der Altersgruppe an der Gesamtbevölkerung liegt bei 64,9%. Die Zahl der ü.65-Jährigen steigt auf 19.212 Menschen in 2020 an (+166 ggü. 2019). Das sind 19,9% der Gesamtbevölkerung. Ein besonders dynamisches Wachstum zeigt sich für die Gruppe der Hochaltrigen (ü.80 Jahre), deren Zahl im Vergleich zu 2010 um 38,2% angestiegen ist (+1.728).

Empfänger*innen von Sozialleistungen:

In 2020 beziehen insgesamt 11.904 Personen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren Leistungen nach SGB II, III und XII. Dies entspricht einem Anteil von 18,3% an der erwerbsfähigen Bevölkerung (15-u.65 Jahre). Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Zahl um 7,9% (+869 ggü. 2019).

Die Präsentation des Sozialatlas 2021 für die Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschuss am 15.11.2021 gibt es hier

Weitere Ergebnisse aus der Zusammenfassung des Sozialatlas 2021, S. 4-6:

Einwohnendenzahl geht leicht zurück

Zum 31.12.2020 zählt die Stadt Flensburg 96.731 Einwohner*innen. Im Vergleich zum Vorjahr geht die Zahl um 0,2% zurück (-189 Personen). Damit ist die Bevölkerungszahl zum ersten Mal seit 2010 rückläufig. Diese Entwicklung zeigt sich auch auf Stadtteilebene.
Im Vergleich zum Vorjahr geht die Zahl der Einwohnenden in den meisten Stadtteilen leicht zurück, am stärksten in der Westlichen Höhe (-150 ggü. 2019) und in der Südstadt (-105 ggü. 2019). Einzig in den Stadtteilen Nordstadt (+131), Mürwik (+69) und Tarup (+250) steigt die Bevölkerungszahl im Vergleich zu 2019.

Rückgang der Geburtenzahl in 2020

Im Vergleich zum Vorjahr geht die Zahl der Geburten in 2020 um 6,7% auf insgesamt 940 Geburten (-67 Geburten ggü. 2019) zurück. Das sind 11,8% bzw. 99 Geburten mehr ggü. 2010. Zwischen 2010 und 2019 waren es durchschnittlich 862 Geburten pro Jahr. Die Geburtenzahlen der letzten 5 Jahren liegen deutlich darüber. In 2020 liegt die Geburtenquote in Flensburg bei 48,4. Vergleichsweise hohe Geburtenquoten weisen die Nordstadt (60,6) und Fruerlund (61,5) auf. Die niedrigsten Geburtenquoten sind in den Stadtteilen Friesischer Berg (37,2) und Sandberg (37,0) zu verzeichnen.
Deutlich über dem Durchschnitt der letzten 10 Jahre liegen die Geburtenquoten in der Nordstadt, Jürgensby und Fruerlund. Rückläufige Geburtenquoten im 10-Jahres-Vergleich zeigen sich hingegen in den Stadtteilen Weiche und Sandberg.

Altersstruktur größtenteils konstant, dynamisches Wachstum der Hochaltrigen

Die Zahl der Kinder und Jugendlichen bleibt im Vergleich zum Vorjahr konstant (+2 Personen) und umfasst in 2020 insgesamt 14.739 Menschen. Im Vergleich zu 2010 ist die Zahl der u.18-Jährigen um 9,1% gestiegen (+1.227 Personen). Damit bildet die Gruppe der Kinder und Jugendlichen einen Anteil von 15,2% an der Gesamtbevölkerung.

Bei einer stadtteilbezogenen Betrachtung zeigen sich teilweise große Unterschiede.
In Engelsby ist die Zahl der u.18-Jährigen innerhalb der letzten 10 Jahre um 17,6% zurückgegangen (-255 Personen). Deutliche Zuwächse hingegen sind in den Stadtteilen Nordstadt (+13,8% bzw. +256 Personen), Mürwik (+13,0% bzw. +270 Personen) und Tarup (+25,5% bzw. +240 Personen) zu verzeichnen.

In 2020 beläuft sich die Anzahl der Personen im erwerbsfähigen Alter (18-u.65 Jahre) auf insgesamt 62.780 Personen. Im Vergleich zu 2019 geht die Zahl der 18-u.65-Jährigen um 0,6% zurück (-357 Personen). Zu einem ausgeprägteren Rückgang kam es in den Stadtteilen Westlichen Höhe (-100 Personen ggü. 2019), Südstadt (-87 Personen ggü. 2019) und Weiche (-84 Personen ggü. 2019). In Tarup hingegen ist die Altersgruppe im Vergleich zum Vorjahr um 152 Menschen gewachsen. Der Anteil der Altersgruppe an der Flensburger Gesamtbevölkerung liegt bei 64,9%.
Die Altersgruppe der ü.65-Jährigen steigt in 2020 auf insgesamt 19.212 Personen (+166 Personen ggü. 2019). Der Anteil der Altersgruppe an der Gesamtbevölkerung liegt bei 19,9%. In den StadtteilenWestliche Höhe (24,8%), Fruerlund (23,9%), Mürwik
(28,2%) und Engelsby (22,8%) liegt der Anteil der Altersgruppe über dem gesamtstädtischen Durchschnitt.
Für die Gruppe der ü.80-Jährigen ist ab dem Jahr 2014 ein sehr dynamisches Wachstum zu verzeichnen. Die Altersgruppe ist im Vergleich zu 2010 um 38,2% auf insgesamt 6.250 Personen in 2020 angewachsen. Dies entspricht einer Zunahme um 1.728 Menschen seit 2010. Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Zahl der ü.80-Jährigen um 5,5% (+328 Personen ggü. 2019).

27.834 Menschen mit Migrationshintergrund

Zum Jahresende 2020 weisen insgesamt 27.834 Menschen in Flensburg einen Migrationshintergrund auf. Dies entspricht einem Anteil von 28,8% an der Gesamtbevölkerung.
Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Zahl um 1,7% (+472). Etwas mehr als die Hälfte der Menschen mit Migrationshintergrund (55,3% bzw. 15.397 Personen) verfügen über eine ausländische Staatsangehörigkeit, etwas weniger als die Hälfte über die deutsche (44,7% bzw. 12.437 Personen). Die Zahl der Personen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit ist seit 2010 um 9.042 auf insgesamt 15.397 Menschen im Jahr 2020 angewachsen und hat sich damit mehr als verdoppelt. In 2020 ist die Zahl der Einbürgerungen im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen. Insgesamt wurden 122 Menschen eingebürgert, das sind 6 weniger als in 2019 (-4,7%).

Deutlicher Anstieg der Arbeitslosigkeit

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten geht im Vergleich zum Vorjahr um 0,2% bzw. 66 Personen zurück. Stand Dezember 2020 gingen 32.916 Flensburger*innen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach. Innerhalb der letzten 5 Jahre ist die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten um 8,6% angestiegen (+2.593 Personen ggü. 2016).
Zum 30.06.2020 waren 5.075 Einwohner*innen als arbeitslos gemeldet. Im Vergleich zum Vorjahr nimmt die Zahl der Arbeitlosen um 25,8% bzw. +1.042 Personen zu. Damit liegt der Anteil der Arbeitslosen an der Bevölkerung von 18 bis unter 65 Jahren für das Jahr 2020 bei 8,1%. Innerhalb der letzten 5 Jahre ist die Zahl der Arbeitslosen um 17,5% gestiegen (+756 Personen ggü. 2016).

Zunahme der Empfänger*innen von Sozialleistungen

In 2020 bezogen insgesamt 13.149 Personen Leistungen nach SGB II, III und XII. Das sind 953 Personen mehr als im Vorjahr (+7,8%). Im Alter von 15 bis unter 65 Jahren waren es insgesamt 11.904 Personen, die Leistungen nach SGB II, III und XII erhielten. Dies entspricht einem Anteil von 18,3% aller Einwohner*innen im erwerbsfähigen Alter.

Anzahl der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 15 Jahren geht leicht zurück

Die Zahl der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sowie deren Anteil an der Bevölkerung unter 15 Jahren gehen leicht zurück. Im Vergleich zum Vorjahr sinkt die Zahl um 3,8% (-115) auf insgesamt 2.948 Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren, die Leistungen nach SGB II erhalten. Dies entspricht einem Anteil von 23,8% an der Bevölkerung unter 15 Jahren.
Die Zahl der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten variiert je nach Stadtteil teilweise sehr stark. Den höchsten Anteil im Vergleich zur Bevölkerung unter 15 Jahren weist die Neustadt mit 49,9% auf (299 Personen). Die höchsten absoluten Zahlen sind für die Nordstadt (626 Personen) sowie für Mürwik (470 Personen) zu verzeichnen. Besonders niedrig fällt die Quote in Tarup aus (3,2% bzw. 31 Personen).

Anstieg der Zahl der Grundsicherungsempfänger*innen infolge gesetzlicher Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz

In 2020 bezogen insgesamt 2.852 Personen Leistungen der Grundsicherung. Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Zahl um 450 Personen bzw. +15,8%. Dieser Anstieg ist in erster Linie das Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes zum 1.1.2020 zurückzuführen, gemäß dem teil- und vollstationäre Unterbringungen in der Eingliederungshilfe nun als Wohnformen außerhalb von Einrichtungen gelten und somit in die Statistik einfließen. Dies gilt es bei der Interpretation der Daten zu beachten. Im Vergleich zu 2016 ist die Anzahl der Grundsicherungsempfänger*innen um 30,1% gewachsen (+659 Personen).

Zahl der Wohngeldempfänger*innen nimmt zu

Die Zahl der Wohngeldempfänger*innen ist im Vergleich zum Vorjahr um 10,2% gestiegen (+355 Personen). In 2020 bezogen damit 3.825 Personen Wohngeld. Dies entspricht einem Anteil von 4,0% an der Gesamtbevölkerung. Besonders viele Wohngeldempfänger* innen sind in der Nordstadt (722 Personen) sowie in Mürwik (601 Personen) zu verzeichnen.

Handlungsansätze und Projekte

Ausgehend von der Strukturanalyse im Sozialatlas und anderen Informationen stellt die Stadt Flensburg sich in Kooperation mit den örtlichen Organisationen und Einrichtungsträgern mit Engagement und teilweise erheblichen Eigenmitteln den quartiersbezogenen Herausforderungen. Von den vielfältigen Aktivitäten und Projekten sind insbesondere zu nennen: Soziale Stadt, Stadtumbau West, Unterstützung im Schulbereich durch das „Zentrum für kooperative Erziehungshilfen“ und die Schulsozialarbeit, Ausbau der Kindertagesbetreuung und verstärkte Förderung der Angebote und Einrichtungen in diesem Bereich, die Verstetigung der Arbeit in den „Familienzentren“ durch die Förderung von Zusatzangeboten, Frühe Hilfen (z.B. Lokales Netz für Kind und Familie Flensburg und Aktivierung der Hebammen-Arbeit), der Aufbau einer Jugendberufsagentur und die Neuausrichtung der Mittelverteilung in der Offenen Altenhilfe.

Weitere ausführliche Daten, Zahlen und Fakten gibt es im  Sozialatlas 2021

Flensburger Sozialatlas 2010/11/12/13/14/15/16/17/18/19/20

Der Flensburger Sozialatlas mit Daten zur sozialen Situation der Bevölkerung in Flensburg

Wer sich einen Überblick über die Entwicklung der Flensburger Sozialdaten und deren Veränderung in den letzten Jahren verschaffen möchte, dem sei auch ein Blick  in den Sozialatlas der Jahre 2010/11/12/13/14/15/16/17/18/19/20 empfohlen. Hier geht´s zum Flensburger Sozialatlas 2010 , Sozialatlas_2011Sozialatlas 2012 , Sozialatlas_2013 , Sozialatlas 2014 , Sozialatlas 2015, Sozialatlas 2016 , Sozialatlas_2017 , Sozialatlas 2018 , Sozialatlas 2019 , Sozialatlas 2020

Neue Mietobergrenzen (KDU) für „Hartz IV“-Bezieher in Flensburg

Richtwerte des Flensburger Jobcenter für die Leistungen für Unterkunft und Heizung

Für Empfänger von Grundsicherung nach SGB II („Hartz IV“) und SGB XII sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden die Mietobergrenzen in der Stadt Flensburg zum 1.7.2021 angehoben. In Flensburg gelten folgende Kosten der Unterkunft als angemessen (im Ausnahme- und Einzefall können diese Grenzen auch überschritten werden):kdu-flensburg

Die Angemessenheit bezieht sich dabei auf die Kaltmiete inklusive der Betriebskosten. Die Betriebskosten müssen mindestens 1,30 €/ qm betragen und im Mietangebot gesondert ausgewiesen werden.

Zusätzlich werden die Heizkosten grundsätzlich in tatsächlicher Höhe (als Richtwert gilt 1 €/qm) übernommen. Sollte jedoch ein unwirtschaftliches Verhalten vorliegen, kann eine Begrenzung der Heizkosten erfolgen.

Alle Angaben sowie weitere Infos mit einer Arbeitshilfe zur Berechnung der Kosten der Unterkunft sind zu finden auf der Seite des Jobcenter Flensburg unter: https://jobcenter-flensburg.de/kunden/arbeitslosengeld-ii/kosten-der-unterkunft/

Siehe auch: Stadt Flensburg Fortschreibung des Konzeptes zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft 2019 Bericht vom 06.05.2021
https://www.flensburg.de/PDF/Angemessenheitsgrenzen_der_Stadt_Flensburg_g%C3%BCltig_ab_01_07_2021.PDF?ObjSvrID=2306&ObjID=5210&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1623665300

Bei rechtlichen Fragen immer einen Rechtsbeistand oder zumindest eine entsprechende Beratungsstelle kontakten!

Trotz der Anhebung der Mietobergrenzen gibt es immer wieder Streit um die Angemessenheit der obigen Grenzen. Dies gilt auch bei der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung nach SGB II (Hartz IV) und SGB XII. Bevor es zu ernsthaften Konflikten mit den MitarbeiterInnen der Jobcenter kommt, sollte man im Streitfall entweder eine entsprechende Beratungsstelle oder einen Rechtsbeistand kontakten. Da Rechtsanwalt Dirk Audörsch zahlreiche Mandanten bei Rechtsstreitigkeiten und Klagen gegen Sozialzentren bzw. Jobcenter vertritt und als Sozialrechtsexperte gilt, empfehlen wir allen Betroffenen in solch einem Fall bzw. vor einem Widerspruch oder einer Klage mit ihm Kontakt aufzunehmen. Die Erstberatung in Hartz IV-Angelegenheiten ist im Regelfall kostenfrei:

Dirk Audörsch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht

Osterender Chaussee 4
25870 Oldenswort
Fon: 04864-271 88 99
Fax: 04864- 271 75 11
email: info@rechtundschlichtung.de

Grundsicherung / ALG II (“Hartz IV”)

Regelbedarfe und Beträge

Der Regelbedarf deckt laufende und einmalige Bedarfe pauschal ab. Er berücksichtigt insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Erzeugung von Warmwasser). Zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens gehört auch die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
Mehr hierzu, zu Mehrbedarfe und Einmalleistungen sowie die genaue Höhe der Beträge unter:  https://jobcenter-flensburg.de/kunden/arbeitslosengeld-ii/arbeitslosengeld-ii/

Regelsätze steigen ab 2022

Wer auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II angewiesen ist, bekommt ab Januar 2022 mehr Geld. Alleinstehende Erwachsene erhalten dann 449 Euro im Monat – drei Euro mehr als bisher. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche steigen ebenfalls.

Wer in Deutschland in eine Notlage gerät und nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann, hat Anspruch auf staatliche Leistungen. Diese Leistungen werden jährlich überprüft und angepasst. Zum kommenden Jahr werden die Leistungssätze deshalb erneut steigen.

Erhöhung auch für Kinder und Jugendliche

Ab 1. Januar 2022 erhalten Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 0,76 Prozent mehr Geld. Mit der Anpassung sollen die Regelsätze auch im kommenden Jahr ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleisten.

Diese Regelsätze gelten ab Januar 2022 (Veränderung gegenüber 2021 in Klammern)

 
Alleinstehende / Alleinerziehende 449 Euro
(+3 Euro)
Regelbedarfsstufe 1
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften 404 Euro
(+3 Euro)
Regelbedarfsstufe 2
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII) 360 Euro
(+3 Euro)
Regelbedarfsstufe 3
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern 360 Euro
(+3 Euro)
Regelbedarfsstufe 3
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 376 Euro
(+3 Euro)
Regelbedarfsstufe 4
Kinder von 6 bis 13 Jahren 311 Euro
(+2 Euro)
Regelbedarfsstufe 5
Kinder von 0 bis 5 Jahren 285 Euro
(+2 Euro)
Regelbedarfsstufe 6

Neben den Leistungen für die Erwachsenen steigen auch die Sätze für Kinder und Jugendliche. Sie erhöhen sich um zwei bzw. drei Euro auf 311 und 376 Euro. Für Kinder bis zu sechs Jahren steigt der Satz um zwei Euro auf dann 285 Euro. Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf erhöht sich im ersten Schulhalbjahr von 103 Euro auf 104 Euro und für das zweite Schulhalbjahr von 51,50 Euro auf 52,00 Euro.

Der Bundesrat hat der Verordnung der Bundesregierung zugestimmt. Am 1. Januar 2022 soll die Verordnung in Kraft treten.

Jährliche Fortschreibung der Regelbedarfe

Grundlage der Fortschreibung für 2022 sind die Bedarfssätze aus dem Jahr 2021. Das Statistische Bundesamt errechnet die sogenannte Fortschreibung der Regelbedarfe jährlich anhand eines Mischindex. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen.

Grundsätzlich festgelegt werden die Regelsätze auf Basis einer Einkaufs- und Verbraucherstichprobe (EVS). Diese wird alle fünf Jahre durchgeführt, zuletzt 2018. In den Jahren, in denen keine EVS durchgeführt wird, ist eine Fortschreibung der Regelbedarfsstufen vorgesehen.

Die Preisentwicklung wird ausschließlich aus regelbedarfsrelevanten Waren und Dienstleistungen ermittelt. Dazu gehören neben Nahrungsmitteln und Kleidung etwa auch Fahrräder und Hygieneartikel. Kosten für Zeitungen und Friseurbesuche fließen ebenso in die Berechnung ein. Die Nettolohnentwicklung wird auf Grundlage der durchschnittlichen Lohn- und Gehaltsentwicklung berechnet.

Laut Anlage zu § 28 SGB XII gelten die vorgenannten Regelbedarfe für folgende Personen:
Regelbedarfsstufe 1:
Für eine erwachsene leistungsberechtigte Person, die als alleinstehende oder alleinerziehende Person einen eigenen Haushalt führt; dies gilt auch dann, wenn in diesem Haushalt eine oder mehrere weitere erwachsene Personen leben, die der Regelbedarfsstufe 3 zuzuordnen sind.

Regelbedarfsstufe 2:
Für jeweils zwei erwachsene Leistungsberechtigte, die als Ehegatten, Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führen.

Regelbedarfsstufe 3:
Für eine erwachsene leistungsberechtigte Person, die weder einen eigenen Haushalt führt, noch als Ehegatte, Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führt.

Regelbedarfsstufe 4:
Für eine leistungsberechtigte Jugendliche oder einen leistungsberechtigten Jugendlichen vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Regelbedarfsstufe 5:
Für ein leistungsberechtigtes Kind vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.

Regelbedarfsstufe 6:
Für ein leistungsberechtigtes Kind bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.

Die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen zum 1. Januar 2022 wirkt sich darüber hinaus auf die Bedarfssätze der Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie auf die so genannten Analogleistungen aus. Dabei findet die Veränderungsrate bei der Fortschreibung der Bedarfssätze der Grundleistungen nach § 3a AsylbLG Anwendung.

Bedarfsätze der Grundleistungen nach § 3a AsylbLG ab 2022 in Euro je Monat

Neue Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Die für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2022 geltenden Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden durch das BMAS bekannt gegeben.

Um die Höhe der Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) an der bundesdurchschnittlichen Entwicklung der Preise und der Nettolöhne auszurichten, werden die Geldbeträge für den notwendigen Bedarf und den notwendigen persönlichen Bedarf nach dem AsylbLG entsprechend der jährlichen Fortschreibung der Regelbedarfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) jährlich angepasst, sofern keine gesetzliche Neuermittlung zu erfolgen hat. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt die fortgeschriebenen Beträge gemäß § 3a Absatz 4 AsylbLG im Bundesgesetzblatt bekannt.

Diese Bekanntgabe der für das Jahr 2022 geltenden Beträge erfolgte am 18. Oktober 2021 im Bundesgesetzblatt (siehe BGBl. I 2021 S. 4678). Die Beträge für den notwendigen Bedarf und den notwendigen persönlichen Bedarf ab dem 1. Januar 2022 sind wie folgt:

Asylbewerber

Bis zum 31. Dezember 2021 gelten die Leistungssätze gemäß § 3a Absatz 1, 2 und 2a AsylbLG.

Die Regelsätze decken künftig neben den Kosten für Festnetztelefon und Internet auch die Verbrauchskosten für die Mobiltelefonie ab. Sie halten so mit den gesellschaftlichen und technischen Veränderungen Schritt.

Welche Leistungen erhalten die Berechtigten darüber hinaus?

Als weitere staatliche Unterstützung werden die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen, soweit sie angemessen sind. Die Leistungen orientieren sich am Niveau der Mieten auf dem örtlichen Wohnungsmarkt.

Welche weiteren Leistungen wurden neu festgesetzt?

Die Geldleistungen im Asylbewerberleistungsgesetz werden mit dem Gesetzentwurf zum Regelbedarfsermittlungsgesetz ebenfalls zum 1. Januar 2022 neu festgesetzt.

Wie werden die Regelsätze berechnet?

Zur Berechnung der Regelsätze zieht das Statistische Bundesamt die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe heran.

Außerdem fließen die Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter sowie die Preisentwicklung sogenannter regelbedarfsrelevanter Güter und Dienstleistungen in die Berechnung ein. Das sind Güter und Dienstleistungen, die wichtig sind, um ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern; etwa Lebensmittel, Bekleidung und Drogeriewaren.

Was ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe?

Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ist eine Haushaltsbefragung. Sie liefert unter anderem statistische Informationen über die Ausstattung mit Gebrauchsgütern, die Einkommens-, Vermögens- und Schuldensituation sowie die Konsumausgaben privater Haushalte. Einbezogen werden Haushalte aller sozialen Gruppierungen. Die EVS bildet damit ein repräsentatives Bild der Lebenssituation nahezu der Gesamtbevölkerung in Deutschland ab.

Das Statistische Bundesamt führt die Befragung alle fünf Jahre durch. Rund 60.000 private Haushalte in Deutschland nehmen regelmäßig freiwillig daran teil.

Warum werden die Daten der einkommensschwächsten Haushalte genutzt?

Würden für die Berechnung der Regelbedarfe auch mittlere Einkommen berücksichtigt, bestünde die Gefahr, dass Leistungsberechtigte über ein höheres monatliches Budget verfügen könnten als Menschen, die im Mindestlohnbereich arbeiten und damit selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen.

Wann werden die Regelsätze jeweils angepasst?

Die Regelsätze für Sozialleistungsempfänger werden jährlich angepasst. Alle fünf Jahre, wenn die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorliegen, ist der Gesetzgeber verpflichtet, die Sätze neu zu ermitteln und im Regelbedarfsermittungsgesetz neu festzulegen. In den Jahren dazwischen werden die Regelsätze anhand der Lohn- und Preisentwicklung fortgeschrieben.

Kritik an der Festsetzung der Höhe der neuen Regelsätze:

Hartz IV: Paritätischer kritisiert geplante Anpassung der Regelsätze um drei Euro als “lächerlich gering” und warnt vor realen Kaufkraftverlusten

Berlin, 26.08.2021. Der Hartz IV Regelsatz soll 2022 um lediglich drei Euro angehoben werden. Das gleicht nicht einmal die Inflation aus, kritisiert der Paritätische scharf.

Die für 2022 angekündigte Hartz IV-Regelsatz-Erhöhung um zwei Euro für Kinder unter 14 und drei Euro für Jugendliche und Erwachsene kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband als “blanken Hohn”, viel zu niedrig und bitter für alle Betroffenen. Faktisch gleiche die “lächerlich geringe” Anpassung von weniger als einem Prozent nicht einmal die Inflation aus und komme somit sogar einer Kürzung gleich, kritisiert der Verband. Der Verband fordert die Bundesregierung auf, umgehend dafür zu sorgen, dass die Fortschreibungsformel für die Regelsätze in der Grundsicherung so angepasst wird, dass Preissteigerungen immer mindestens ausgeglichen werden. Davon unabhängig kritisiert der Paritätische die Regelsätze als grundsätzlich nicht bedarfsdeckend und fordert eine zügige Erhöhung auf mindestens 600 Euro.

“Es ist nicht zu fassen, dass die Bundesregierung die Armen wieder einmal im Regen stehen lässt. Es war bereits seit Monaten absehbar, dass sich die Grundsicherungsleistungen zu Beginn nächsten Jahres noch weiter vom tatsächlichen Bedarf der Menschen entfernen, wenn bei dem im Gesetz verankerten Fortschreibungsmechanismus nicht nachjustiert wird“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Der Paritätische hatte bereits im Frühjahr davor gewarnt, dass angesichts der Entwicklung der Löhne in der Pandemie nicht nur die Renten im kommenden Jahr eine Nullrunde erfahren werden, sondern voraussichtlich auch Beziehenden von Hartz IV und Altersgrundsicherung ein realer Kaufkraftverlust droht. “Es ist ein Trauerspiel, wie wenig die Bundesregierung im wahrsten Sinne des Wortes für arme Menschen übrig hat”, so Schneider.

Der ParitätischeNach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle hätte ein sachgerecht ermittelter Regelsatz für einen alleinlebenden Erwachsenen bereits jetzt mindestens 644 Euro statt den geltenden 446 Euro betragen müssen. In einer breiten Allianz mit Gewerkschaften, anderen Wohlfahrtsverbänden und weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen fordert der Verband eine Anhebung der Regelsätze auf mindestens 600 Euro und hatte den im Mai ausgezahlten einmaligen Corona-Zuschuss als allenfalls einen „Tropfen auf den heißen Stein” kritisiert.

Zum Hintergrund: Die Höhe der aktuellen Regelsätze wurde im sogenannten Regelbedarfsermittlungsgesetz zum 1.1.2021 festgelegt. Der Paritätische kritisiert, dass der Gesetzgeber hier einmal mehr die verfassungsrechtlich eingeräumten gesetzgeberischen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Ermittlung der Regelbedarfe ausschließlich zur Kürzung genutzt hat. Die Regelsätze sind im Ergebnis zu niedrig und nicht bedarfsdeckend. Die allgemeine Inflationsrate lag im Juli diesen Jahres bei 3,8 Prozent. Die jährliche Fortschreibung der Regelsätze zum 1. Januar erfolgt jedoch nach dem Sozialgesetzbuch XII auf Basis eines Mischindexes, der zu 70 Prozent die regelsatz-spezifische Preisentwicklung und zu 30 Prozent die Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter berücksichtigt. Nach aktuellen Medienberichten soll der Regelsatz für Jugendliche und Erwachsene zum 1.1.2022 um drei Euro und für Kinder unter 14 um um zwei 2 Euro angehoben werden.

Hartz IV Rechner – Berechnung Arbeitslosengeld II

Mit dem folgenden Hartz IV Rechner können Sie ab Mitte Dezember 2021 daher das Arbeitslosengeld II direkt online berechnen. Dabei wird im Rechner der Basis-Regelsatz von 449 € ab 01.01.2022 berücksichtigt, der maßgeblich für die gesamte Berechnung der Leistungen ist. Hier geht´s zum Hartz IV Rechner http://www.hartziv.org/hartz-iv-rechner.html

Hartz IV-Regelsatz: Wichtige Aufschlüsselung

Regelbedarf Hartz IV – Regelsatz 2022

Zur offiziell festgelegten Zusammensetzung, Aufschlüsselung und Höhe des Regelsatzes bzw. Regelbedarfs siehe auch Regelbedarf Hartz IV – Regelsatz 2022 unter: http://www.hartz-iv.info/ratgeber/regelbedarf.html

Hartz IV: Tipps und wichtige Hinweise zum Thema SGB II/XII (Hartz IV), Grundsicherung im Alter und Kosten der Unterkunft (KdU) in der Stadtblog-Rubrik HARTZ IV

Neben den oben stehenden Hinweisen und Tipps gibt es weitere Beiträge und aktuelle Meldungen zum Thema „Hartz IV“ und zur sozialen Situation in Flensburg hier

Paritätischer Armutsbericht 2020: Armut in Deutschland auf Rekordhoch

Daten aus: Der Paritätische Armutsbericht 2020, S. 41

Daten aus: Der Paritätische Armutsbericht 2020, S. 54

Mehr zum Thema und zu den aktuellen Daten aus Flensburg:

AKOPOL-Beitrag vom 04.12.2020:
Sozialatlas Flensburg 2020: Mehr Geburten – Bevölkerungszahl steigt auf 96.920 Personen
unter: https://akopol.wordpress.com/2020/12/04/sozialatlas-flensburg-2020-mehr-geburten-bevoelkerungszahl-steigt-auf-96-920-personen/

 

Sozialatlas Flensburg 2020: Mehr Geburten – Bevölkerungszahl steigt auf 96.920 Personen

Über 20.000 FlensburgerInnen brauchen staatliche Transferleistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes

Kinderarmut – Ein Viertel aller Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren lebt in Armutshaushalten sowie jedes zweite Kind in der Neustadt

27.362 Menschen mit Migrationshintergrund, 28,2% Anteil an der Gesamtbevölkerung

Mit dem Sozialatlas 2020 liegt die 19. kleinräumige Fortschreibung von Sozialstrukturdaten für die Stadt Flensburg und ihre 13 Stadtteile vor, heißt es in der Mitteilungsvorlage für die Sitzung des Jugendhilfeausschuss am 16.12.2020 und weiter:

Im Folgenden die zentralen Ergebnisse mit Fokus auf die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen

Geburtenzahl:

Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Zahl der Geburten in 2019 um 10,5% auf insgesamt 1.007 (+96). Damit liegt der Wert deutlich über dem Durchschnitt der letzten 10 Jahre: zwischen 2009 und 2018 waren es durchschnittlich 843 Geburten pro Jahr. Die Geburtenquote steigt auf 51,4 Geburten je 1.000 Frauen im Alter von 15 bis unter 45 Jahren (+4,5 ggü. 2018). Die Geburtenquoten liegen in 2019 in allen Stadtteilen, außer dem Sandberg, über dem Durchschnitt der letzten 10 Jahre.

Entwicklung der Altersgruppe der u.18-Jährigen:

Die Zahl der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren steigt weiterhin an, wenn auch etwas weniger stark als in den Vorjahren (+210 ggü. 2018). In 2019 waren es insgesamt 14.737 Flensburger*innen unter 18 Jahren. Damit bildet die Gruppe der Kinder und Jugendlichen einen Anteil von 15,2% an der Gesamtbevölkerung. In den meisten Stadtteilen zeigt sich eine positive Entwicklung der Altersgruppe. Lediglich in Engelsby geht die Zahl der Kinder und Jugendlichen zurück.

Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund:

Besonders viele Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund leben in den Stadtteilen Nordstadt (1.221), Mürwik (868) und Weiche. Anteilig zu der Gesamtzahl der u.18-Jährigen in den Stadtteilen wohnen besonders viele Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund in der Neustadt (66,5%), Nordstadt (59,0%) und Südstadt (51,3%).

Beratungsfallzahlen der Fachstelle für Wohnhilfen und Schuldnerberatung:

In 2019 wurden insgesamt 1.296 Haushalte von der Fachstelle für Wohnhilfen und Schuldnerberatung der Stadt Flensburg betreut. In 317 der Haushalte leben Kinder, das ist fast jeder 4. betroffene Haushalt. In 42,3% davon ist die Mutter alleinerziehend.

Empfänger*innen von Sozialleistungen:

In 2019 beträgt die Zahl der Regelleistungsberechtigten nach SGB II insgesamt 11.435 Personen. Von den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind 14,5% alleinerziehend (1.190). Vergleichsweise hohe Zahlen liegen für die Nordstadt (231), Fruerlund (124) und Mürwik (211) vor.

Anteil der nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 15 Jahren:

Die Zahl der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 15 Jahren steigt weiterhin an und umfasst in 2019 insgesamt 3.063 Personen. Dies entspricht einem Anteil von 24,7% an der Bevölkerung unter 15 Jahren. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg um 3,0% (+88).

In der Schuldnerberatung beratene Personen 2019:

In 2019 suchten insgesamt 2.250 Personen eine Schuldnerberatung auf. Darunter waren 496 Paare mit Kindern (22,0%), 307 alleinerziehende Frauen (13,6%) sowie 5 alleinerziehende Männer (0,2%).

Anzahl der Hilfen zur Erziehung:

In 2019 wurden insgesamt 600 Hilfen zur Erziehung geleistet. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl um 4,5% zurückgegangen (bzw. -28). Den größten Anteil bilden nach wie vor die Fallzahlen in den Bereichen sozialpädagogische Familienhilfe (25,7% bzw.154 Fälle), Eingliederungshilfen nach §35a (23,5% bzw. 141 Fälle), Heimerziehung/sonstige betreute Wohnform nach §34 SGB VIII (20,0% bzw. 120 Fälle) sowie Vollzeitpflege nach §33 SGB VIII (17,7% bzw. 106 Fälle).

Im Vergleich zu 2015 ist die Zahl der Eingliederungshilfen (+42) sowie der sozialpädagogischen Famili-enhilfe (+25) besonders gestiegen. In den Bereichen Vollzeitpflege (-38) sowie soziale Gruppenarbeit (-20) sind die Zahlen seit 2015 besonders zurückgegangen.

Die Präsentation des Sozialatlas für die Sitzung des  Sitzung des Jugendhilfeausschuss am 16.12.2020 gibt es hier

Die Präsentation des Sozialatlas für die Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 7.12.2020 gibt es hier

Weitere Ergebnisse:

Zum Download des Sozialatlas Doppelklick auf das Bild

Bevölkerungswachstum hält an

Mit 96.920 Einwohner*innen am 31.12.2019 erreicht Flensburg den höchsten Bevölkerungsstand seit fast 60 Jahren (+ 0,74% ggü. 2018).
Insbesondere Mürwik (+286 bzw. 1,9%) und Tarup (+188 bzw. 3,8%) sind im Vergleich zum Vorjahr überdurchschnittlich gewachsen.
Zu einem deutlichen Rückgang der Einwohner*innen kommt es in den Stadtteilen Engelsby (-94 ggü. 2018) und Westliche Höhe (-49 ggü. 2018).

Anstieg der Geburtenzahl in 2019

Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Zahl der Geburten in 2019 um 10,5% auf insgesamt 1.007 (+96). Damit liegt der Wert deutlich über dem Durchschnitt der letzten 10 Jahre: zwischen 2009 und 2018 waren es durchschnittlich 843 Geburten pro Jahr.
Die Geburtenquote steigt auf 51,4 Geburten je 1.000 Frauen im Alter von 15 bis unter 45 Jahren (+4,5 ggü. 2018).
Die höchsten Geburtenquoten sind in den Stadtteilen Mürwik (64,5), Tarup (62,2) und Nordstadt (60,8) zu verzeichnen.
Am niedrigsten fallen die Geburtenquoten in den Stadtteilen Sandberg (32,7) und Altstadt (39,1) aus.

Die Geburtenquoten liegen in 2019 in allen Stadtteilen, außer dem Sandberg, über dem Durchschnitt der letzten 10 Jahre.

Altersstruktur konstant

Insgesamt ist in allen Altersgruppen eine positive Entwicklung zu verzeichnen. Gleichzeitig zeigen sich die jeweiligen Anteile an der Gesamtbevölkerung konstant.
Die Zahl der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren steigt auf insgesamt 14.737 an (+210 ggü. 2018). Sie bildet damit einen Anteil von 15,2% an der Gesamtbevölkerung.
In 2019 beläuft sich die Anzahl der Personen im erwerbsfähigen Alter (18-u.65 Jahre) auf insgesamt 63.137 Personen (+ 286 ggü. 2018). Der Anteil der Altersgruppe an der Gesamtbevölkerung liegt bei 65,1%.
Die Zahl der ü.65-Jährigen steigt auf 19.046 Menschen in 2019 an (+220 ggü. 2018). Das sind 19,7% der Gesamt-bevölkerung.
Ein besonders dynamisches Wachstum zeigt sich für die Gruppe der Hochaltrigen (ü.80 Jahre), deren Zahl im Vergleich zu 2009 um 32,9% angestiegen ist (+1.465).
Insgesamt ist in allen Altersgruppen eine positive Entwicklung zu verzeichnen. Gleichzeitig zeigen sich die jeweiligen Anteile an der Gesamtbevölkerung konstant. Die Zahl der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren steigt weiterhin an, wenn auch etwas weniger stark als in den Vorjahren (+210 ggü. 2018).

In 2019 waren es insgesamt 14.737 Flensburger*innen unter 18 Jahren. Damit bildet die Gruppe der Kinder und Jugendlichen einen Anteil von 15,2% an der Gesamtbevölkerung. In den meisten Stadtteilen zeigt sich eine positive Entwicklung der Altersgruppe. Lediglich in Engelsby geht die Zahl der Kinder und Jugendlichen zurück.

In 2019 beläuft sich die Anzahl der Personen im erwerbsfähigen Alter (18-u.65 Jahre) auf insgesamt 63.137 Personen.
Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einem Anstieg um 286 Personen (+0,5%). Der Anteil der Altersgruppe an der Gesamtbevölkerung liegt bei 65,1%. Die Zahl der ü.65-Jährigen steigt auf 19.046 Menschen in 2019 an (+220 ggü. 2018). Das sind 19,7% der Gesamtbevölkerung. Ein besonders dynamisches Wachstum zeigt sich für die Gruppe der Hochaltrigen (ü.80 Jahre), deren Zahl im Vergleich zu 2009 um 32,9% angestiegen ist (+1.465).

Der Altersdurchschnitt für Flensburg liegt bei 42,4 Jahren. Der Altenquotient steigt im Vergleich zum Vorjahr leicht an und liegt in 2019 bei 31,3.

27.362 Menschen mit Migrationshintergrund

Zum Jahresende 2019 weisen insgesamt 27.362 Menschen in Flensburg einen Migrationshintergrund auf. Dies entspricht einem Anteil von 28,2% an der Gesamtbevölkerung.
Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Zahl um 5,1% (+1.323). Etwas mehr als die Hälfte der Menschen mit Migrationshintergrund (54,4% bzw. 14.872 Personen) verfügen über eine ausländische Staatsangehörigkeit, etwas weniger als die Hälfte über die deutsche (45,6% bzw. 12.490 Personen). Die Zahl der Personen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit ist seit 2009 um 8.443 Personen gewachsen und hat sich damit mehr als verdoppelt. Die Zahl der Einbürgerungen ist im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen. Insgesamt wurden 128 Menschen eingebürgert.

Anstieg der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten steigt weiter an und beläuft sich in 2019 auf insgesamt 32.982 Personen. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einer Zunahme um 2,5% bzw. 798 Personen. Im 5-Jahres-Rückblick zeigt sich ein Anstieg der Beschäftigungsquote um 12,2% (+3.591).

Die Arbeitslosenquote* geht im Vergleich zum Vorjahr leicht zurück (-0,5%-Punkte). Zum 30.06.2019 liegt der Anteil der Arbeitslosen an der Bevölkerung im Alter von 18 bis unter 65 Jahren bei 6,4%. Im Vergleich zu 2015 ist die Zahl der Arbeitslosen um 16,4% zurückgegangen.
(*Anteil der Arbeitslosen an der Bevölkerung im Alter von 18 bis unter 65 Jahren.)

Zahl der Empfänger*innen von Sozialleistungen stagniert auf hohem Niveau

In 2019 beziehen insgesamt 11.035 Personen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren Leistungen nach SGB II, III und XII. Dies entspricht einem Anteil von 16,9% an der erwerbsfähigen Bevölkerung (15-u.65 Jahre). Im Vergleich zum Vorjahr geht die Zahl leicht zurück (-2,0% bzw. -225 Personen).

Anzahl der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 15 Jahren steigt
Die Zahl der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 15 Jahren steigt weiterhin an und umfasst in 2019 insgesamt 3.063 Personen. Dies entspricht einem Anteil von 24,7% an der Bevölkerung unter 15 Jahren. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg um 3,0% (+88).
Die Zahl der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten variiert je nach Stadtteil teilweise sehr stark. Besonders hohe Quoten sind in der Neustadt (48,8%), Nordstadt (37,3%) sowie in der Südstadt (39,1%) zu verzeichnen.

Zahl der Empfänger*innen von Grundsicherung konstant
In 2019 beziehen insgesamt 2.402 Personen Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII. Dies entspricht dem Vorjahresniveau (2.388 in 2018).

Zahl der Wohngeldempfänger*innen geht zurück
Im Vergleich zum Vorjahr geht die Zahl der Wohngeldempfänger*innen um 5,9% zurück. So sind es in 2019 insgesamt 3.470 Menschen, die Wohngeld beziehen. Dies entspricht einem Anteil von 3,6% an der Gesamtbevölkerung. Die höchsten Zahlen an Wohngeldempfänger*innen sind in der Nordstadt (571) sowie in Mürwik (569) zu verzeichnen.

Ausführlichere Daten, Zahlen und Fakten gibt es im  Sozialatlas 2020

Zum Anliegen des Sozialatlas

Aus der Einleitung:

Ziel: kontinuierliche Beobachtung der sozialen Lage

Mit dem Sozialatlas 2020 liegt die neunzehnte kleinräumige Fortschreibung von Sozialstrukturdaten für die Stadt Flensburg und ihre 13 Stadtteile vor. Das Ziel ist eine differenzierte Beobachtung von relevanten Indikatoren, die Aufschluss über die soziale Lage in Flensburg geben. Der Sozialatlas liefert damit wichtige Grundinformationen für Planungen, wie z.B. in der Jugendhilfe, im Bereich älterer Menschen oder der

Stadtplanung. Orientierung nach Stadtteilen

Der Sozialatlas ist eine dauerhafte Aufgabe. Die Orientierung nach Sozialräumen – in diesem Fall nach Stadtteilen – bedeutet, dass kleinräumige, sozioökonomische und demografische Daten im Hinblick auf die soziale Lebensrealität der Bewohner*innen untersucht und analysiert werden. Durch die Fortschreibung können langfristig kleinräumige Veränderungen nachgezeichnet werden, z.B. in der Altersstruktur der Bevölkerung, der Erwerbstätigkeit oder im Bezug von Sozialleistungen. Dabei erfolgt die Darstellung der Entwicklung der Bevölkerungsdaten in einem 10-Jahresvergleich. Die themenspezifischen Informationen werden in der Regel in einem 5-Jahresrückblick betrachtet.

Stichtag 31.12.2019

Der Sozialatlas zum Stichtag 31.12.2019 ist in fünf Kapitel unterteilt: 1. Bevölkerung, 2. Arbeitsmarkt und Beschäftigung, 3. Wohnen, 4. Soziale Sicherung und 5. Hilfen zur Erziehung. Den Kapiteln ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse vorangestellt.
Die umrandeten Textblöcke weisen auf allgemeingültige Informationen hin. Am Ende befinden sich kurze Steckbriefe für die Stadt Flensburg und die 13 Stadtteile. Sofern nicht anders angegeben, handelt es sich bei allen Abbildungen und Tabellen um Darstellungen des Fachbereichs Soziales und Gesundheit auf Basis von Daten der Statistikstelle der Stadt Flensburg. Daten für die Jahre vor 2015 wurden in der Regel aus vorhergehenden Sozialatlanten übernommen.

Flensburger Sozialatlas 2010/11/12/13/14/15/16/17/18/19/20

Der Flensburger Sozialatlas mit Daten zur sozialen Situation der Bevölkerung in Flensburg

Wer sich einen Überblick über die Entwicklung der Flensburger Sozialdaten und deren Veränderung in den letzten Jahren verschaffen möchte, dem sei auch ein Blick  in den Sozialatlas der Jahre 2010/11/12/13/14/15/16/17/18/19/20 empfohlen. Hier geht´s zum Flensburger Sozialatlas 2010 , Sozialatlas_2011Sozialatlas 2012 , Sozialatlas_2013 , Sozialatlas 2014 , Sozialatlas 2015, Sozialatlas 2016 , Sozialatlas_2017 , Sozialatlas 2018 , Sozialatlas 2019 , Sozialatlas 2020

Flensburger Arbeitslosenquote steigt im April 2020 auf 9,3 % – Ein Drittel der Unternehmen hat Kurzarbeit angemeldet

4.897 Menschen offiziell arbeitslos, 611 mehr als im Vormonat

Unterbeschäftigungsquote bei 12,1%: Tatsächlich 6.537 Erwerbslose ohne reguläres Beschäftigungsverhältnis

Zahl der Flensburger SGB II-Regelleistungsberechtigten („Hartz IV“) steigt um 211 auf 11.282 Personen

Arbeitsmarkt:

Im Stadtgebiet Flensburg stieg die Zahl der Arbeitslosen nach Angaben der Agentur für Arbeit Flensburg im Berichtsmonat April 2020 im Vergleich zum Vormonat um 611 (+14,3 Prozent) auf 4.897 Personen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat stieg die Zahl der Arbeitslosen um 892 (+22,3 Prozent).

Die offiziell gemeldete Arbeitslosenquote für den April 2020 lag damit bei 9,3 Prozent (Vormonat 8,2 Prozent, April 2019: 7,6 Prozent). Die aufgrund der Corona-Krise in Kurzarbeit befindlichen ArbeitnehmerInnen sind in dieser Arbeitslosenstatistik nicht berücksichtigt.

Entwicklung des Arbeitsmarktes im Agenturbezirk Flensburg

Arbeitslosigkeit in Flensburg nach Rechtskreisen:

• SGB III: 1.749 Personen. Anteil an allen Arbeitslosen =  35,7 Prozent. Im Vergleich zum Vormonat +281 Personen + 19,1 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahresmonat + 531 Personen, + 43,6 Prozent.

• SGB II: 3.148  Personen, Anteil an allen Arbeitslosen = 64,3 Prozent, im Vergleich zum Vormonat + 330 Personen, + 11,7 Prozent, im Vergleich zum Vorjahresmonat + 361 Personen, + 13,0 Prozent

Flensburg hat von allen Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein die höchste Arbeitslosenquote (Daten aus Schleswig-Holstein hier)

Arbeitskräftenachfrage

Die Nachfrage nach Personal in der Stadt Flensburg lag im April unter dem Niveau des Vorjahresmonats (-160 = -60,8 Prozent) und dem Vormonat -188 oder -64,6 Prozent. Im Februar 2020 waren 766 Stellen gemeldet. Seit Jahresbeginn wurden dem gemeinsamen Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur Flensburg und des Jobcenters Flensburg insgesamt 905 Stellen angezeigt.

Besonders hoch ist die Nachfrage nach Arbeitskräften bei den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen, im Gesundheits- und Sozialwesen sowie im Handel.

Ausbildungsmarkt

  • aktuell unbesetzte Ausbildungsstellen: 361 / -29 oder -7,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr
  • aktuell unversorgte Bewerber/-innen: 278 / -37 oder -11,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr

Top Ten der unbesetzten Ausbildungsstellen im April

Kaufmann/-frau im Einzelhandel                        36 Ausbildungsstellen
Verkäufer/in                                                             19 Ausbildungsstellen
Handelsfachwirt/in (Ausb.)                                  18 Ausbildungsstellen
Kaufmann –Groß-/Außenhandel –Großh.           14 Ausbildungsstellen
Kfz-Mechatroniker –PKW-Technik                      12 Ausbildungsstellen
Kfz-Mechatroniker –Nutzfahrzeugtechnik          12 Ausbildungsstellen
Anlagenmech. – Sanitär-/Heiz.-Klimatech.          12 Ausbildungsstellen
Augenoptiker/in                                                       12 Ausbildungsstellen
Fachmann/-frau – Systemgastronomie               10 Ausbildungsstellen
Metallbauer/in – Konstruktionstechnik               19 Ausbildungsstellen

Corona-Folgen: Ein Drittel der Betriebe in Kurzarbeit

Allerdings geben die obigen Zahlen nicht das Ausmaß der durch die Corona-Krise und des wirtschaftlichen Shutdowns bedingten Beschäftigunglosigkeit vieler ArbeitnehmerInnen wieder. Rechnet man die in der Kurzarbeit befindlichen Beschäftigten hinzu, die derzeit von der Agentur lediglich 60 bzw. 67% ihres Nettogehalts als Kurzarbeitergeld erhalten, aber nicht in der Arbeitslosenstatistik geführt werden, ergibt sich ein erheblich dramatischeres Bild.

Leider gibt es jedoch keine detaillierten Zahlen der Geschäftsstellenbezirke der Arbeitsagentur (z.B. auch die Stadt Flensburg) für die in Kurzarbeit geschickten Beschäftigten. Für den gesamten Agenturbezirk Flensburg, der die Stadt Flensburg und die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg umfasst, sind seit Beginn der Krise 4.945 Anzeigen auf Kurzarbeit für 56.550 Personen von den Unternehmen eingegangen. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es 11 Anzeigen für 339 Personen. Im Agenturbezirk Flensburg sind ca. 14.700 Unternehmen mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gemeldet, ca. 33 Prozent der Unternehmen sind somit von Kurzarbeit betroffen. Das bedeutet, dass mit den für den Agenturbezirk Flensburg offiziell gemeldeten 15.886 Arbeitslosen über 72.000 Erwerbsfähige im nördlichen Schleswig-Holstein derzeit ohne Beschäftigung sind.

Nach Angaben der Gewerkschaft Nahrung, Genuss Gastsstätten (NGG) hätten in Flensburg 38 Prozent der Unternehmen Kurzarbeit angemeldet. Die NGG beruft sich dabei auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Danach hätten bis Ende April 906 der insgesamt 2.362 Betriebe in der Stadt Kurzarbeitergeld bei der Agentur beantragt.

Darüber hinaus haben die Einschränkungen bei der Durchführung von Bildungsmaßnahmen dazu geführt, dass deutlich weniger Menschen als im April des Vorjahres an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilnehmen konnten. Im April 2020 haben insgesamt 477 weniger Menschen an Maßnahmen der beruflichen Eingliederung oder Weiterbildung teilgenommen.

Siehe auch zu den obigen Zahlen, Daten und Tabellen: Der Arbeitsmarkt im Agenturbezirk Flensburg – Monatsbericht: April 2020

Unterbeschäftigung: Tatsächliche Erwerbslosenquote in Flensburg im April bei 12,1 Prozent

Die genannten Arbeitslosenzahlen der Flensburger Arbeitsagentur beinhalten ebensowenig die Menschen, die sich in der verdeckten Arbeitslosigkeit oder sog. „Unterbeschäftigung“ befinden. In der Unterbeschäftigung werden zusätzlich zu den registrierten Arbeitslosen auch die Personen abgebildet, die nicht als arbeitslos gelten, weil sie z. B. Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsmarktpolitik oder in einem arbeitsmarktbedingten Sonderstatus sind. Diese Personen werden zur Unterbeschäftigung gerechnet, weil sie für Menschen stehen, denen ein reguläres Beschäftigungsverhältnis fehlt. Die in Kurzarbeit befindlichen ArbeitnehmerInnen werden nicht dazu gezählt.
Es wird unterstellt, dass ohne den Einsatz dieser Maßnahmen bzw. ohne die Zuweisung zu einem Sonderstatus die Arbeitslosigkeit entsprechend höher ausfallen würde. Mit dem Konzept der Unterbeschäftigung werden Defizite an regulärer Beschäftigung umfassender erfasst und realwirtschaftlich bedingte Einflüsse auf den Arbeitsmarkt besser erkannt. Dazu unten die Flensburger Zahlen.

Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung in der Stadt Flensburg: 6.537 Flensburger*innen ohne reguläres Beschäftigungsverhältnis

  Arbeitsmarkt im Überblick – Berichtsmonat April 2020 – Flensburg, Stadt

Ausgewählte Merkmale Aktueller Monat Veränderung zum Vorjahresmonat
Arbeitslose 4.897 892
Arbeitslose SGB III 1.749 531
Arbeitslose SGB II 3.148 361
Arbeitslosenquote 9,3 1,7
Arbeitslosenquote SGB III 3,3 1,0
Arbeitslosenquote SGB II 6,0 0,7
Gemeldete Arbeitsstellen 766 -57
Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit) 6.537 605
Unterbeschäftigungsquote 12,1 1,1

(Quelle: https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Regionen/Politische-Gebietsstruktur/Schleswig-Holstein/Flensburg-Stadt-Nav.html )

Die April-Zahlen des Jobcenter Flensburg

Die Zahl der Arbeitslosen im Rechtsbereich SGB II („Hartz IV“) steigt um 330 auf 3.148 Personen
Die Zahl der SGB II-Bedarfsgemeinschaften steigt um 154 auf 6.354
Die Zahl der Regelleistungsberechtigten (Hartz IV) steigt um 211 auf 11.282Personen

Das Jobcenter Flensburg betreute im April 2020 3.148 arbeitslose Flensburger (Empfänger von Arbeitslosengeld II); das sind 330 Personen mehr als im Vormonat (+11,7%) und 361 Personen (+13,0%) mehr als im Vorjahresmonat.
Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften stieg im April im Vergleich zum Vormonat um 154 (+2,5%) auf 6.354; im Vergleich zum Vorjahresmonat fiel die Zahl um 72 (-1,1%).
Die Zahl der Regelleistungsberechtigten stieg im Vergleich zum Vormonat um 211 auf 11.282 (+1,9%), im Vergleich zum Vorjahresmonat stieg sie um 152 (+1,4%).
Die Steigerungen im aktuellen Monat basieren überwiegend auf den Auswirkungen der Corona-Krise.

Weitere und ausführlichere Zahlen aus dem Arbeitsmarktreport der Agentur für Arbeit Flensburg vom Januar für den Agenturbezirk und den Geschäftsstellenbereich Flensburg gibt es hier: Arbeitsmarktreport für_AA 119 Flensburg_202004

Schönrechnen der Arbeitslosenzahlen: Mehr zu den Zahlen der Arbeitslosen und nicht Arbeitslosen unter den erwerbsfähigen Empfängern der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) im Jahr 2019 bzw. 2018 gibt es hier:  http://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Sozialstaat/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII57.pdf

Zum Thema Unterbeschäftigung, verdeckte Arbeitslosigkeit und „Stille Reserve“ ein Beitrag auf Spiegel-Online vom 01.03.2017: Statistiktricks – So wird die Arbeitslosigkeit schöngerechnet

Zeichnet die offizielle Statistik ein geschöntes Bild vom Arbeitsmarkt? Tatsächlich gelten viele nicht als arbeitslos, obwohl sie Arbeit suchen. Verschwiegen werden sie nicht – aber man muss nach ihnen suchen. Unter: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/arbeitslosenstatistik-so-hoch-ist-die-verdeckte-arbeitslosigkeit-a-1133354.html

 

 

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