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Sozialatlas 2022 für Flensburg liegt vor: Stadtbevölkerung wächst auf 97.882 Einwohner*innen

  • Deutlicher Rückgang der Arbeitslosigkeit

  • Aber 17,5% der erwerbsfähigen Bevölkerung beziehen Sozialleistungen nach SGB II, III und XII

  • Nur leichter Rückgang der Kinderarmut – jedes zweite Kind in der Neustadt lebt weiterhin in einem Armutshaushalt

  • 29.129 Menschen mit Migrationshintergrund, 29,8% Anteil an der Gesamtbevölkerung

„Mit dem Sozialatlas 2022 liegt die 21. kleinräumige Fortschreibung von Sozialstrukturdaten für die Stadt Flensburg und ihre 13 Stadtteile vor“, heißt es in der Mitteilungsvorlage für die Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschuss am 30.01.2023.

Im Folgenden die zentralen Ergebnisse:

Bevölkerungswachstum:

Zum 31.12.2021 zählt die Stadt Flensburg 97.882 Einwohner*innen, davon sind 48.653 männlich und 49.229 weiblich. Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Zahl um 1,2% (+1.151 Personen). Diese Entwicklung zeigt sich auch in mehreren Stadtteilen. Zu besonders starken Zuwächsen kommt es in den Stadtteilen Nordstadt (+234 Personen) und Tarup (+249 Personen). In Fruerlund geht die Einwohnendenzahl im Vergleich zum Vorjahr am stärksten zurück (-86 Personen).

Altersstruktur:

Die Gruppe der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren umfasst 14.947 Personen (+208 ggü. 2020). Sie bildet damit einen Anteil von 15,3% an der Gesamtbevölkerung. In 2021 beläuft sich die Anzahl der Personen im erwerbsfähigen Alter (18-u.65 Jahre) auf insgesamt 63.572 Personen (+792 ggü. 2020). Der Anteil der Altersgruppe an der Gesamtbevölkerung liegt bei 64,9%.

Die Zahl der ü.65-Jährigen steigt auf 19.363 Menschen in 2021 an (+151 ggü. 2020). Das sind 19,8% der Gesamtbevölkerung. Ein besonders dynamisches Wachstum zeigt sich für die Gruppe der Hochaltrigen (ü.80 Jahre), deren Zahl im Vergleich zu 2011 um 41,4% angestiegen ist (+1.897).

Empfänger*innen von Sozialleistungen:

In 2021 beziehen insgesamt 11.579 Personen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren Leistungen nach SGB II, III und XII. Dies entspricht einem Anteil von 17,5% an der erwerbsfähigen Bevölkerung (15-u.65 Jahre). Im Vergleich zum Vorjahr geht die Zahl um 2,7% (-325 ggü. 2020) zurück.

Näheres ist dem Sozialatlas2022 zu entnehmen. Die Präsentation des Sozialatlas 2022 für die Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 30.01.2023 gibt es hier

Weitere Ergebnisse aus der Zusammenfassung des Sozialatlas 2022, S. 4-6:

Einwohnendenzahl wieder steigend

Zum 31.12.2021 zählt die Stadt Flensburg 97.882 Einwohner*innen, davon sind 48.653 männlich und 49.229 weiblich. Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Zahl um 1,2% (+1.151 Personen). Diese Entwicklung zeigt sich auch in mehreren Stadtteilen. Zu besonders starken Zuwächsen kommt es in den Stadtteilen Nordstadt (+234 Personen) und Tarup (+249 Personen). In Fruerlund geht die Einwohnendenzahl im Vergleich zum Vorjahr am stärksten zurück (-86 Personen).

Rückgang der Geburtenzahl in 2021

Im Vergleich zum Vorjahr geht die Zahl der Geburten in 2021 um 4,5% auf insgesamt 898 Geburten (-42 Geburten ggü. 2020) zurück. Das sind 16% bzw. 124 Geburten mehr ggü. 2011. Zwischen 2011 und 2020 waren es durchschnittlich 872 Geburten pro Jahr. Die Geburtenzahlen der letzten 5 Jahren liegen deutlich darüber. In 2021 liegt die Geburtenquote in Flensburg bei 45,2.

Vergleichsweise hohe Geburtenquoten weisen Engelsby (60,7), Mürwik (58,0) und die Südstadt (54,2) auf. Die niedrigste Geburtenquote ist in der Altstadt (28,3) zu verzeichnen. Deutlich über dem Durchschnitt der letzten 10 Jahre liegen die Geburtenquoten in Engelsby, Mürwik und der Südstadt. Rückläufige Geburtenquoten im 10-Jahres-Vergleich zeigen sich hingegen in den Stadtteilen Tarup, Weiche und Sandberg.

Altersstruktur größtenteils konstant, dynamisches Wachstum der Hochaltrigen

Die Zahl der Kinder und Jugendlichen nimmt im Vergleich zum Vorjahr zu (+208 Personen) und umfasst in 2021 insgesamt 14.947 Menschen. Im Vergleich zu 2011 ist die Zahl der u.18-Jährigen um 11,5% gestiegen (+1.546 Personen). Damit bildet die Gruppe der Kinder und Jugendlichen einen Anteil von 15,3% an der Gesamtbevölkerung.

Bei einer stadtteilbezogenen Betrachtung zeigen sich teilweise groûe Unterschiede. In Engelsby ist die Zahl der u.18-Jährigen innerhalb der letzten 10 Jahre um 12,7% zurückgegangen (-182 Personen). Deutliche Zuwächse hingegen sind in den Stadtteilen Altstadt (+21,2% bzw. +63 Personen), Neustadt (+29,8% bzw. +171 Personen), Nordstadt (+17,5% bzw. +322 Personen), Südstadt (+18,2% bzw. +91 Personen), Sandberg (+19,9% bzw. +109 Personen), Mürwik (+13,8% bzw. +287 Personen) und Tarup (+28,4% bzw. +275 Personen) zu verzeichnen.

In 2021 beläuft sich die Anzahl der Personen im erwerbsfähigen Alter (18-u.65 Jahre) auf insgesamt 63.572 Personen. Im Vergleich zu 2020 steigt die Zahl der 18-u.65-Jährigen um 1,3% (+792 Personen). Besonders hohe Zuwächse sind für die Stadtteile Nordstadt (+2,2% bzw. +185 Personen) und Altstadt (+4,9% bzw. +144 Personen) zu verzeichnen. Der Anteil der Altersgruppe an der Flensburger Gesamtbevölkerung liegt bei 64,9%.

Die Altersgruppe der ü.65-Jährigen steigt in 2021 auf insgesamt 19.363 Personen (+151 Personen ggü. 2020). Der Anteil der Altersgruppe an der Gesamtbevölkerung liegt bei 19,8%. In den StadtteilenWestliche Höhe (24,8%),Weiche (19,9%), Fruerlund (24,2%), Mürwik (28,7%) und Engelsby (22,7%) liegt der Anteil der Altersgruppe über dem gesamtstädtischen Durchschnitt (19,8%).

Für die Gruppe der ü.80-Jährigen ist ab dem Jahr 2014 ein sehr dynamisches Wachstum zu verzeichnen. Die Altersgruppe ist im Vergleich zu 2011 um 41,4% auf insgesamt 6.478 Personen in 2021 angewachsen. Dies entspricht einer Zunahme um 1.897 Menschen seit 2011. Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Zahl der ü.80-Jährigen um 3,6% (+228 Personen ggü. 2020).

29.129 Menschen mit Migrationshintergrund

Zum Jahresende 2021 weisen insgesamt 29.129 Menschen in Flensburg einen Migrationshintergrund auf. Dies entspricht einem Anteil von 29,8% an der Gesamtbevölkerung. Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Zahl um 4,7% (+1.295). Etwas mehr als die Hälfte der Menschen mit Migrationshintergrund (57,1% bzw. 16.621 Personen) verfügen über eine ausländische Staatsangehörigkeit, etwas weniger als die Hälfte über die deutsche (42,9% bzw. 12.508 Personen).

Die Zahl der Personen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit ist seit 2011 um 10.171 auf insgesamt 16.621 Menschen im Jahr 2021 angewachsen und hat sich damit mehr als verdoppelt. In 2021 ist die Zahl der Einbürgerungen im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. Insgesamt wurden 125 Menschen eingebürgert, das sind 3 mehr als in 2020 (+2,5%).

Deutlicher Rückgang der Arbeitslosigkeit

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist im Vergleich zum Vorjahr um 4,9% bzw. 1.619 Personen gestiegen. Stand Dezember 2021 gingen 34.535 Flensburger*innen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, dies entspricht einer Beschäftigungsquote von 52,3%. Innerhalb der letzten 5 Jahre ist die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten um 10,1% angestiegen (+3.157 Personen ggü. 2017).

Zum 30.06.2021 waren 4.440 Einwohner*innen als arbeitslos gemeldet. Im Vergleich zum Vorjahr nimmt die Zahl der Arbeitlosen um 12,5% bzw. -635 Personen ab. Damit liegt der Anteil der Arbeitslosen an der Bevölkerung von 18 bis unter 65 Jahren für das Jahr 2021 bei 7,0%. Innerhalb der letzten 5 Jahre ist die Zahl der Arbeitslosen um 1,0% zurückgegangen (-47 Personen ggü. 2017).

Empfänger*innen von Sozialleistungen

In 2021 bezogen insgesamt 12.870 Personen Leistungen nach SGB II, III und XII. Das sind 279 Personen weniger als im Vorjahr (-2,2%). Im Alter von 15 bis unter 65 Jahren waren es insgesamt 11.579 Personen, die Leistungen nach SGB II, III und XII erhielten. Dies entspricht einem Anteil von 17,5% aller Einwohner*innen im erwerbsfähigen Alter.

Anzahl der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 15 Jahren geht zurück
Die Zahl der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 15 Jahren sowie deren Anteil an der Bevölkerung unter 15 Jahren gehen leicht zurück. Im Vergleich zum Vorjahr sinkt die Zahl um 4,8% (-141) auf insgesamt 2.807 Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren, die Leistungen nach SGB II erhalten. Dies entspricht einem Anteil von 22,4% an der Bevölkerung unter 15 Jahren.
Die Zahl der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten variiert je nach Stadtteil teilweise sehr stark. Den höchsten Anteil im Vergleich zur Bevölkerung unter 15 Jahren weist die Neustadt mit 48,3% auf (307 Personen). Die höchsten absoluten Zahlen sind für die Nordstadt (585 Personen) sowie für Mürwik (441 Personen) zu verzeichnen.
Besonders niedrig fällt die Quote in Tarup aus (2,9% bzw. 30 Personen).

Anstieg der Zahl der Grundsicherungsempfänger*innen
In 2021 bezogen insgesamt 2.941 Personen Leistungen der Grundsicherung. Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Zahl um 89 Personen bzw. +3,1%. Im Vergleich zu 2017 ist die Anzahl der Grundsicherungsempfänger*innen um 27,6% gewachsen (+636 Personen).
Der Anstieg ab 2020 ist in erster Linie auf das Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes zum 1.1.2020 zurückzuführen, gemäû dem teil- und vollstationäre Unterbringungen in der Eingliederungshilfe nun als Wohnformen auûerhalb von Einrichtungen gelten und somit in die Statistik einflieûen. Dies gilt es bei der Interpretation der Daten zu beachten.

Zahl der Wohngeldempfänger*innen nimmt ab

Die Zahl der Wohngeldempfänger*innen ist im Vergleich zum Vorjahr um 6,1% zurückgegangen (-233 Personen). In 2021 bezogen damit 3.592 Personen Wohngeld.
Dies entspricht einem Anteil von 3,7% an der Gesamtbevölkerung. Besonders viele Wohngeldempfänger*innen sind in der Nordstadt (523 Personen) sowie in Mürwik (484 Personen) zu verzeichnen.

Handlungsansätze und Projekte

Ausgehend von der Strukturanalyse im Sozialatlas und anderen Informationen stellt die Stadt Flensburg sich in Kooperation mit den örtlichen Organisationen und Einrichtungsträgern mit Engagement und teilweise erheblichen Eigenmitteln den quartiersbezogenen Herausforderungen. Von den vielfältigen Aktivitäten und Projekten sind insbesondere zu nennen: Soziale Stadt, Stadtumbau West, Unterstützung im Schulbereich durch das Zentrum für kooperative Erziehungshilfen und die Schulsozialarbeit, Ausbau der Kindertagesbetreuung und verstärkte Förderung der Angebote und Einrichtungen in diesem Bereich, Unterstützungsangebote in den Familienzentren durch die Förderung von Zusatzangeboten, Frühe Hilfen (z.B. Lokales Netz für Kind und Familie Flensburg und Aktivierung der Hebammen-Arbeit), Jugendberufsagentur, Projektfonds Wir im Quartier sowie der Einsatz von Schulgesundheitsfachkräften.

Weitere ausführliche Daten, Zahlen und Fakten gibt es im  Sozialatla2022

Flensburger Sozialatlas 2010/11/12/13/14/15/16/17/18/19/20/21/22

Der Flensburger Sozialatlas mit Daten zur sozialen Situation der Bevölkerung in Flensburg

Wer sich einen Überblick über die Entwicklung der Flensburger Sozialdaten und deren Veränderung in den letzten Jahren verschaffen möchte, dem sei auch ein Blick  in den Sozialatlas der Jahre 2010/11/12/13/14/15/16/17/18/19/20/21 empfohlen. Hier geht´s zum Flensburger Sozialatlas 2010 , Sozialatlas_2011Sozialatlas 2012 , Sozialatlas_2013 , Sozialatlas 2014 , Sozialatlas 2015, Sozialatlas 2016 , Sozialatlas_2017 , Sozialatlas 2018 , Sozialatlas 2019 , Sozialatlas 2020, Sozialatlas 2021Sozialatlas2022

Streit zwischen Bauer Knop und Stadt: Neuer und rechtsfester Bebauungsplan für die K8?

Nach OVG-Entscheidung zur K8: Flensburger Ratsversammlung soll am  2. Juni über Vorlage der Verwaltung beschließen

Ein Beitrag von Jörg Pepmeyer

Am 5. Mai hat das Oberverwaltungsgericht in Schleswig in einem Normen-Kontrollverfahren entschieden, dass der Bebauungsplan für den 4. Abschnitt der K 8 von 2017 rechtsunwirksam ist. Die bereits fertig gestellte Trasse führt in diesem Abschnitt über die ehemaligen Ländereien von Bauer Ingo Knop, der dagegen Anfang 2018 klagte. Bereits 2017 gab es ein Enteignungsverfahren, das mit der vorläufigen Übertragung der für den Straßenbau benötigten Flächen von Ingo Knop an die Stadt Flensburg endete. Dabei begründete die Enteignungsbehörde in Kiel ihre Entscheidung mit einem allgemeinen öffentlichen Interesse für den Bau der K8 und bezog sich hierbei auch auf den Bebauungsplan. Somit wurde 2018 mit dem Bau des umstrittenen Streckenabschnitts der K8 auf dem Grundstück von Ingo Knop begonnnen. Begleitet allerdings von massiven öffentlichen Protesten.

Rechtsunwirksamer Bebauungsplan „Groß-Tarup – K8“ (Nr. 272): Einmal mittenmang und großspurig durch die Ländereien von Bauer Ingo Knop. Die befinden sich am rechten Ende der Trasse.

Das OVG machte bei seiner Entscheidung am 5. Mai jedoch deutlich, dass dieser Bebauungplan schwerwiegende Abwägungsmängel beinhalte. So seien die privaten Interessen von Bauer Knop gegenüber den öffentlichen Interessen, also was die Notwendigkeit des Straßenbaus angeht, nicht ausreichend berücksichtigt und abgewogen worden. Im Rahmen solch einer Abwägung sei zu klären, wie sind die Zugangsmöglichkeiten zu den verbleibenden Flächen nach dem Bau der Straße und welche Einschränkung bedeutet das für den Eigentümer. Diesen Sachverhalt sah das Gericht nicht ausreichend ermittelt und berücksichtigt. Ebenso forderte das OVG die Aktualisierung der gutachterlichen Bewertungen, z.B. hinsichtlich des Artenschutzes. Das Gericht ließ eine Revision gegen diese Entscheidung nicht zu.

Nun soll mit der Beschlussvorlage Bebauungsplan „Groß-Tarup – K 8“ (Nr. 321) Aufstellungsbeschluss am 2. Juni in der Sitzung der Ratsversammlung ein neuer und rechtsfester Bebauungplan Groß-Tarup K8 (Nr. 321) beschlossen werden, der die vom Gericht kritisierten Mängel beseitigt, und „Planrecht für die Hochfelder Landstraße (K 8) im Abschnitt zwischen der Anbindung Tastruper Weg und der Anbindung an die Landesstraße 21 sowie den Flächen für Ausgleichs- und Immissionsschutzmaßnahmen“ schafft. Gleichzeitig ist für „die beabsichtigte straßenrechtliche Widmung (…) die verbindlich abgeschlossene Eigentumsübertragung erforderlich, die insofern alternativ im Anschluss an ein erfolgreiches Revisionsverfahren oder die Neuaufstellung des Bebauungsplanes erfolgen kann.“ Ebenso soll die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Versammlung hergestellt  werden.

Der neue Bebauungsplan soll endgültig Rechtssicherheit schaffen

Hinsichtlich der Entscheidung des OVG, das ja eine Revsion nicht zugelassen hat, hofft die Stadt Flensburg mit diesem neuen Bebauungsplan vor allem auf einen Erfolg bei Ihrer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revsion. Sollte der auf Grundlage des neuen Bebauungsplans stattgegeben werden, bestünde für die Stadt die Möglichkeit mit dem neuen und mängelbeseitigtem Bebauungsplan bei einem Revisionsverfahrten vor dem OVG doch noch Recht zu bekommen. Damit wäre auch der Bau der K8 schlussendlich rechtsgültig. Das würde auch bedeuten, dass die „Besitzeinweisung“ durch die Enteignungsbehörde, die 2017 mit der vorläufigen Übertragung der für den Straßenbau benötigten Flächen von Ingo Knop an die Stadt Flensburg erfolgte, ebenso endgültig wäre. Lediglich die Höhe der Entschädigungszahlung an Ingo Knop müsste dann noch geklärt werden.

Es ist daher kaum anzunehmen, dass die Beschlussvorlage in der Ratsversammlung am Donnerstag durchfällt. Dazu steht für die Stadt zu viel auf dem Spiel. Andererseits werden diejenigen Fraktionen, die damals für den Bau der K8 votierten, sich kaum die Blöße geben, ihre Entscheidung von damals zu revidieren. Allerdings dürften die Gegner der K8 am Donnerstag in der Ratsversammlung sicherlich noch mal ihren Standpunkt laut und deutlich vertreten. Kritik wird es da sicherlich auch an der Verhandlungsführung der Oberbürgermeisterin Simone Lange geben.

Und es  bleibt abzuwarten, ob bei einer neuerlichen gerichtlichen Prüfung der neue Bebauungsplan dann alle Hürden erfolgreich nimmt. Falls nicht, hätte die Stadt ein echtes Problem. Dann könnte rein theoretisch Ingo Knop einen „Folgenbeseitungsanspruch“ geltend machen, der ebenso theoretisch den Rückbau der K8 auf seinen ehemaligen Ländereien und die Rückübertragung der Flächen bedeuten könnte. Allerdings sehen Verwaltungsrechtsexperten diese Möglichkeit als sehr gering an und gehen nicht davon aus, dass es dazu tatsächlich kommen wird. Eher wird man dann einen finanziellen Ausgleich suchen.

Interessierte EinwohnerInnen, können die Sitzung am Donnerstag, den 2. Juni ab 16 Uhr in der Bürgerhalle des Rathauses mitverfolgen. Während des Aufenthaltes im Rathaus wird jedoch zum Schutz Aller das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen.

Dazu ein Kommentar von Jörg Pepmeyer

Autoritär, undemokratisch und unnötig

Alles in allem dokumentiert der Streit um die K8, wie die Stadt Flensburg und zahlreiche KommunalpolitikerInnen über Jahre hinweg den Protest der BürgerInnen weitgehend ignoriert haben und nicht bereit waren alternative Streckenführungen ins Auge zu fassen. Vorschläge dafür gab es. Stattdessen hat man unter Aushebelung der Beteiligungsrechte der BürgerInnen mit einer Salami-Taktik den Bau der K 8 im Eiltempo voran getrieben. Und ebenso hat das Vorgehen der Stadt vor allem beim Enteignungsverfahren gegen Ingo Knop für einen Vertrauensschwund der Stadt und Politik bei vielen Flensburgern und zu umfangreichen Protesten gefüht. Das alles hätte mit mehr Fingerspitzengefühl, Ehrlichkeit, Dialog- und Kompromissbereitschaft vermieden werden können. Und dies gilt auch für ähnliche Vorhaben in den letzten Jahren in Flensburg.

„Baustopp, Baustopp – ja!“ – 350 Menschen demonstrierten am 24. Februar 2018 auf der Hofkoppel von Bauer Ingo Knop gegen den Weiterbau der K8 und die Enteignungspläne der Stadt Flensburg. – Foto: Henrik Johannsen

Desweiteren wird immer wieder behauptet, die Forderung nach der jetzigen Trassenführung und dem Ausbauvolumen sei aus dem Stadtteil Tarup gekommen. Das ist so nicht richtig, denn als ehemaliges Mitglied des Umwelt- und Planungsausschusses und der Ratsversammlung war ich an den Beratungen und der Entscheidung zur K 8 beteiligt. Ich habe im Übrigen aus guten Gründen keinem der Bebauungspläne zugestimmt.

Aber es ging damals bei den Beratungen und Entscheidungen zum K8-Ausbau und der Verlängerung (Bebauungsplan „Groß-Tarup – K8“ Nr. 272) in den Ausschüssen und der Ratsversammlung lediglich darum, eine Lösung zu finden, wie der Stadtteil verkehrlich entlastet und die Neubaugebiete zugleich besser angeschlossen werden könnten. Das war jedoch keine pauschale Zustimmung der Taruper zum Ausbau und zur Trassenführung der K8 in der dann beschlossenen, überdimensionierten und äußerst kostenträchtigen Variante.

Zumal die BürgerInnen und Verbände aufgrund des gewählten Planungsverfahrens auch gar keine Möglichkeiten hatten die Trassenführung und die Art und Weise des Ausbaus mit ihren Anregungen, Widersprüchen und Einwänden wirklich zu beeinflussen. Dazu wurden nämlich im Rahmen einer Salami-Taktik auf Vorschlag der Verwaltung die einzelnen Bauabschnitte alternativlos und ohne ein Planfeststellungsverfahren durch die Ausschüsse und die Ratsversammlung gewunken. Bei einem Planfeststellungsverfahren hätte es nämlich die entsprechenden Rechte der BürgerInnen und Verbände gegeben. Das hätte jedoch erheblich Zeit gekostet. Ebenso hätte sich das Fördermittelprocedere in die Länge gezogen. Das wollte die Mehrheit der Ratsfraktionen und die Verwaltung jedoch vermeiden. Allerdings gegen die Stimmen der WiF, der LINKEN, und anfangs auch gegen die Stimmen der Grünen und der FDP. Ab 2010 kam die AKOPOL-Fraktion als weiterer Gegner der Umgehung dazu.

Dass anschließend für diese Planungsfehler, für die die Verwaltung und die ProK8-Ratsfraktionen verantwortlich waren, Bauer Knop mit der Enteignung seiner Ländereien herhalten musste, empfinde ich als ehemaliger Kommunalpolitiker immer noch als einen nicht hinnehmbaren Skandal.

Zur Geschichte des Streits um die K8 untenstehend entsprechende Links zu Beiträgen und Hintergrundinformationen:

Bauer Knop gewinnt im Streit um die K8

Eine Darstellung der Stadt Flensburg zum Konflikt um die K 8: K8 – Faktencheck  unter: https://www.flensburg.de/Startseite/K8.php?object=tx,2306.5&ModID=7&FID=2306.8427.1

Ein Stadtblog-Beitrag vom 25. Februare 2018: K8: „Baustopp, Baustopp – ja!“ – Erfolgreiche Protestaktion und Menschenkette auf der Hofkoppel von Bauer Knop in Tarup unter: https://akopol.wordpress.com/2018/02/25/k8-baustopp-baustopp-ja-erfolgreiche-protestaktion-und-menschenkette-auf-der-hofkoppel-von-bauer-knop-in-tarup/

Ein Beitrag auf Stadtblog Flensburg vom 16. Februar 2018:  Neue Homepage der Stadt Flensburg zur K8: Nebelkerzen und postfaktische Wahrheiten? unter: https://akopol.wordpress.com/2018/02/16/neue-homepage-der-stadt-flensburg-zur-k8-nebelkerzen-und-postfaktische-wahrheiten/

Auf der Sitzung der Flensburger Ratsversammlung am 15.02.2018 gabe es eine aktuelle Stunde zum Enteignungsverfahren und dem Streit über den Ausbau der K8. Zur Debatte dort und dem „Faktencheck“ der Stadt auch der Beitrag von Holger Ohlsen auf shz.de:  Enteigung von Bauer Knop : K 8: Stadt stellt Faktencheck online vom 19. Februar 2018 – Quelle: https://www.shz.de/19120456 ©2018

Ein Beitrag von Holger Ohlsen vom 29.1.2018 auf shz.de: Tarup-Umgehung Flensburg : K8: Baubeginn trotz Rechtsstreit – Quelle: https://www.shz.de/18945151 ©2018

Ein Beitrag von Antje Walther vom 9.11.2017 auf shz.de: Tarup-Umgehung Flensburg : Krokodilstränen für Bauer Knop – Quelle: https://www.shz.de/18276861 ©2018

In diesem Beitrag von Gunnar Domasch vom 17.06.2017 auf shz.de sind die alternativen Streckenführungen dargestellt: Für Ortsumgehung K8 : Enteignung in Tarup: Stadt fährt schweres Geschütz auf – Quelle: https://www.shz.de/17076086 ©2018

Ein Beitrag von Jörg Pepmeyer im AKOPOL-Blog vom 1.7.2015:  Tarup-Umgehung: Millionen in den Sand gesetzt? unter: https://akopol.wordpress.com/2015/07/01/tarup-umgehung-millionen-in-den-sand-gesetzt/

Bauer Knop gewinnt im Streit um die K8

Normen-Kontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht: Bebauungsplan zum 4. Abschnitt der K8 ist rechtsunwirksam

Ein Beitrag von Jörg Pepmeyer

Der Bebauungsplan für den 4. Abschnitt der K 8, die in diesem Abschnitt über die ehemaligen Flächen des Landwirts Ingo Knop führt, ist rechtsunwirksam. Das entschied das Oberwaltungsgericht in einem Normen-Kontrollverfahren mit dem Aktenzeichen 1 KN 3/18 am Donnerstag, den 5. Mai.

K8-Trasse: Ohne rechtswirksamen Bebauungsplan einmal mittenmang und großspurig durch die Ländereien von Bauer Ingo Knop. Die befinden sich an der rechten Seite der Trasse.

Wie die Sprecherin des Oberwaltungsgerichts Christine Nordmann heute auf Anfrage des Stadtblog Flensburg mitteilte, seien die Gründe hierfür vor allem erhebliche Abwägungsmängel des Bebauungsplans. So seien die privaten Interessen von Bauer Knop gegenüber den öffentlichen Interessen, also was die Notwendigkeit des Straßenbaus angeht, nicht ausreichend berücksichtigt und abgewogen worden. Dies betrifft insbesondere die Frage, wie sind die privaten Eigentums- und Besitzverhältnisse der für den Straßenbau benötigten Flächen, welche Größe haben sie und wie werden sie genutzt. Ebenso wichtig sei bei dieser Abwägung zu klären, wie sind die Zugangsmöglichkeiten zu den verbleibenden Flächen nach dem Bau der Straße, welche Einschränkung bedeutet das für den Eigentümer. Diesen Sachverhalt sah das Oberverwaltungsgericht in dem Bebaungsplan nicht ausreichend ermittelt und berücksichtigt und erklärte ihn deshalb für rechtsunwirksam. Ebenso ließ es eine Revision gegen diese Entscheidung nicht zu. Das Urteil des Gerichts liegt zwar noch nicht in schriftlicher Form vor, dennoch hat die Stadt Flensburg nach Meldung des shz bereits angekündigt, gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen. Das müsste sie dann binnen einen Monat nach Zustellung der Urteilsschrift tun.

Für die Stadt besteht jedoch die Möglichkeit die angemahnten Abwägungsmängel des Bebauungsplan zu beheben und dann einen geänderten und rechtsfesten Bebauungsplan im Umwelt- und Planungsausschuss bzw. der Ratsversammlung neu beschließen zu lassen. Eben das hat sie nach einer Meldung des shz bereits angekündigt. Das Enteignungsverfahren gegen Bauer Knop bliebe damit allerdings erstmal unberührt. Was bedeutet, dass die „Besitzeinweisung“ durch die Enteignungsbehörde, die 2017 mit der vorläufigen Übertragung der für den Straßenbau benötigten Flächen von Ingo Knop an die Stadt Flensburg erfolgte, weiter Bestand hat. Auch ein Urteil des Landgerichts Kiel vom 31.08.2018 hatte nach Klage von Ingo Knop die vorzeitige Besitzeinweisung als rechtmäßig bestätigt.

Anders wäre es, wenn auch mit dem geänderten Bebauungsplan die schwerwiegenden Abwägungsmängel nicht behoben werden können. Dann könnte rein theoretisch Ingo Knop einen „Folgenbeseitungsanspruch“ geltend machen, der ebenso theoretisch den Rückbau der K8 auf seinen ehemaligen Ländereien und die Rückübertragung der Flächen bedeuten könnte Allerdings sehen Verwaltungsrechtsexperten diese Möglichkeit als sehr gering an und gehen nicht davon aus, dass es dazu tatsächlich kommen wird.

Dazu ein Kommentar von Jörg Pepmeyer

Fehlende Mitwirkungsrechte und Tricksereien bei Bauvorhaben sind nicht geeignet das Vertrauen der BürgerInnen in Politik und Verwaltung zu stärken

Alles in allem ist die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ein weiteres Dokument dafür, wie die Stadt Flensburg und zahlreiche KommunalpolitikerInnen bei der Planung und der Entscheidung zum Bau der K 8 über Jahre hinweg den Protest der BürgerInnen weitgehend ignoriert haben und nicht bereit waren alternative Streckenführungen ins Auge zu fassen. Vorschläge dafür gab es. Stattdessen hat man unter Aushebelung der Beteiligungsrechte der BürgerInnen mit einer Salami-Taktik den Bau der K 8 im Eiltempo voran getrieben. Und ebenso hat das Vorgehen der Stadt vor allem beim Enteignungsverfahren gegen Ingo Knop für einen Vertrauensschwund der Stadt und Politik bei vielen Flensburgern gefüht. Das alles hätte mit mehr Fingerspitzengefühl, Ehrlichkeit, Dialog- und Kompromissbereitschaft vermieden werden können. Und dies gilt auch für ähnliche Vorhaben in den letzten Jahren in Flensburg.

„Baustopp, Baustopp – ja!“ – 350 Menschen demonstrierten am 24. Februar 2018 auf der Hofkoppel von Bauer Ingo Knop gegen den Weiterbau der K8 und die Enteignungspläne der Stadt Flensburg. – Foto: Henrik Johannsen

Desweiteren wird immer wieder behauptet, die Forderung nach der jetzigen Trassenführung und dem Ausbauvolumen sei aus dem Stadtteil Tarup gekommen. Das ist so nicht richtig, denn als ehemaliges Mitglied des Umwelt- und Planungsausschusses und der Ratsversammlung war ich an den Beratungen und der Entscheidung zur K 8 beteiligt. Ich habe im Übrigen aus guten Gründen keinem der Bebauungspläne zugestimmt.

Aber es ging damals bei den Beratungen und Entscheidungen zum K8-Ausbau und der Verlängerung (Bebauungsplan „Groß-Tarup – K8“ Nr. 272) in den Ausschüssen und der Ratsversammlung lediglich darum, eine Lösung zu finden, wie der Stadtteil verkehrlich entlastet und die Neubaugebiete zugleich besser angeschlossen werden könnten. Das war jedoch keine pauschale Zustimmung der Taruper zum Ausbau und zur Trassenführung der K8 in der dann beschlossenen, überdimensionierten und äußerst kostenträchtigen Variante.

Zumal die BürgerInnen und Verbände aufgrund des gewählten Planungsverfahrens auch gar keine Möglichkeiten hatten die Trassenführung und die Art und Weise des Ausbaus mit ihren Anregungen, Widersprüchen und Einwänden wirklich zu beeinflussen. Dazu wurden nämlich im Rahmen einer Salami-Taktik auf Vorschlag der Verwaltung die einzelnen Bauabschnitte alternativlos und ohne ein Planfeststellungsverfahren durch die Ausschüsse und die Ratsversammlung gewunken. Bei einem Planfeststellungsverfahren hätte es nämlich die entsprechenden Rechte der BürgerInnen und Verbände gegeben. Das hätte jedoch erheblich Zeit gekostet. Ebenso hätte sich das Fördermittelprocedere in die Länge gezogen. Das wollte die Mehrheit der Ratsfraktionen und die Verwaltung jedoch vermeiden. Allerdings gegen die Stimmen der WiF, der LINKEN, und anfangs auch gegen die Stimmen der Grünen und der FDP. Ab 2010 kam die AKOPOL-Fraktion als weiterer Gegner der Umgehung dazu.

Dass anschließend für diese Planungsfehler, für die die Verwaltung und die ProK8-Ratsfraktionen verantwortlich waren, Bauer Knop mit der Enteignung seiner Ländereien herhalten musste und jetzt lediglich eine kurze Atempause bekommen hat, empfinde ich auch als ehemaliger Kommunalpolitiker immer noch als einen nicht hinnehmbaren Skandal.

Zur Geschichte des Streits um die K8 untenstehend entsprechende Links zu Beiträgen und Hintergrundinformationen:

K8: „Baustopp, Baustopp – ja!“ – Erfolgreiche Protestaktion und Menschenkette auf der Hofkoppel von Bauer Knop in Tarup

K8: „Baustopp, Baustopp – ja!“ – Erfolgreiche Protestaktion und Menschenkette auf der Hofkoppel von Bauer Knop in Tarup

Eine Darstellung der Stadt Flensburg zum Konflikt um die K 8: K8 – Faktencheck  unter: https://www.flensburg.de/Startseite/K8.php?object=tx,2306.5&ModID=7&FID=2306.8427.1

Ein Beitrag auf Stadtblog Flensburg vom 16. Februar 2018:  Neue Homepage der Stadt Flensburg zur K8: Nebelkerzen und postfaktische Wahrheiten? unter: https://akopol.wordpress.com/2018/02/16/neue-homepage-der-stadt-flensburg-zur-k8-nebelkerzen-und-postfaktische-wahrheiten/

Auf der Sitzung der Flensburger Ratsversammlung am 15.02.2018 gabe es eine aktuelle Stunde zum Enteignungsverfahren und dem Streit über den Ausbau der K8. Zur Debatte dort und dem „Faktencheck“ der Stadt auch der Beitrag von Holger Ohlsen auf shz.de:  Enteigung von Bauer Knop : K 8: Stadt stellt Faktencheck online vom 19. Februar 2018 – Quelle: https://www.shz.de/19120456 ©2018

Ein Beitrag von Holger Ohlsen vom 29.1.2018 auf shz.de: Tarup-Umgehung Flensburg : K8: Baubeginn trotz Rechtsstreit – Quelle: https://www.shz.de/18945151 ©2018

Ein Beitrag von Antje Walther vom 9.11.2017 auf shz.de: Tarup-Umgehung Flensburg : Krokodilstränen für Bauer Knop – Quelle: https://www.shz.de/18276861 ©2018

In diesem Beitrag von Gunnar Domasch vom 17.06.2017 auf shz.de sind die alternativen Streckenführungen dargestellt: Für Ortsumgehung K8 : Enteignung in Tarup: Stadt fährt schweres Geschütz auf – Quelle: https://www.shz.de/17076086 ©2018

Ein Beitrag von Jörg Pepmeyer im AKOPOL-Blog vom 1.7.2015:  Tarup-Umgehung: Millionen in den Sand gesetzt? unter: https://akopol.wordpress.com/2015/07/01/tarup-umgehung-millionen-in-den-sand-gesetzt/

Gerade jetzt! Ostermarsch 2022 nach Jagel: Karfreitag, 15. April, um 11.58 Uhr ab Bahnhof Schleswig

Ein Aufruf der DFG-VK Gruppe Flensburg

Krieg ist ein Verbrechen an den Menschen und kein Mittel der Politik

Deshalb verurteilen wir den Angriffskrieg der russischen Regierung auf die Ukraine. Wir brauchen eine demokratische und diplomatische Lösung des Konfliktes durch Verhandlungen und nicht das Recht des Stärkeren.

UN-Atomwaffenverbotsvertrag unterzeichnen

Keine Atombomber für die Bundeswehr

Wir müssen unsere Regierung dazu bringen, endlich den UN-Atomwaffenverbotsvertrag zu unterzeichnen und zu ratifizieren. Wir müssen auf nukleare Teilhabe und neue Atombomber für die Bundeswehr verzichten. Sie erhöhen die Gefahr eines Atomkrieges.

Keine Waffenexporte, erst recht nicht in Krisen- und Kriegsgebiete

Verzicht auf die Produktion von Rüstungsgütern

Wir müssen verhindern, dass Waffen exportiert werden. Waffenexporte sind Kriegs-vorbereitung. Wenn sie in Krisen- oder Kriegsgebiete exportiert werden verlängern sie das leid und die Not der Menschen, verletzen und töten.

Keine 100 Milliarden extra für die Bundeswehr

Keine Erhöhung des Verteidigungsetats

Wir brauchen die Menschen und das Geld, das für Rüstung verschwendet wird, für Gesundheit, Pflege, bezahlbaren Wohnraum, Bildung, Klimaschutz, Bekämpfung des Hungers, Wohlstand und Frieden.

Keine Aufrüstung mit Drohnen, Kampfflugzeugen, Kriegsschiffen und autonomen Waffensystemen

Mit der Aufrüstung der Bundeswehr für Cyberkrieg, Drohnen und Elektronischer Kampfführung treibt Deutschland die qualitative Aufrüstung voran. Die Bundesrepublik Deutschland will weiterhin Kriege zur Rekolonisierung mit technischer Überlegenheit führen. Autonome Waffensysteme müssen geächtet werden.

Offene Grenzen und Asyl für Kriegsdienstverweigerer und Deserteure

Wir müssen Kriegsdienstverweigerer und Deserteure aller Armeen und Kampfverbände unterstützen und ihnen ein sicheres und dauerhaftes Bleiberecht und eine berufliche Perspektive bieten.

Auflösung des Militärbündnis NATO

Wir brauchen Entspannungspolitik jetzt. Vor 40 Jahren mitten im Kalten Krieg wurde u. a. von Olof Palme ein Konzept der gemeinsamen Sicherheit in Europa entwickelt, in das alle Staaten in Europa, auch Russland als gleichberechtigte Partner einbezogen sind. Das Konzept sah vor: Der Frieden in der Welt muss sich auf ein Engagement für das gemeinsame Überleben statt auf die Drohung durch gegenseitige Auslöschung gründen. Angesichts des Krieges in der Ukraine ist diese Kernbotschaft besonders aktuell. Wir sind in der Verantwortung, uns darauf zu besinnen und die Kriegspolitik zu beenden.

Die Bundeswehr muss abgeschafft werden

Militärische Verteidigung eines Hochtechnologielandes mit Atomkraftwerken, Chemiefabriken, zentralisierter Energie- und Trinkwasserversorgung führt zur völligen Selbstzerstörung. Militärische Landesverteidigung ist nicht möglich.

Dafür müssen wir auf die Straße

Wer nicht in Jagel dabei sein kann, hat die Möglichkeit dies in Kiel zu tun:

Ostermarsch in KIEL , Samstag 16. April , 12 Uhr Europaplatz 

Veranstalter: Kieler Friedensforum (FLYER zum Ostermarsch in Kiel)

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Kein Krieg! – Asyl für Kriegsdienstverweigerer und Deserteure

Wir sind bei den letzten Mahnwachen gegen den Ukraine-Krieg oft gefragt worden, was man denn tun könne. Daraus ist dann der folgende Text entstanden zum Thema der Unterstützung von Kriegsdienstverweigerern und Deserteuren.

Denn unabhängig von den unterschiedlichen Analysen zur Entstehung der Konflikte in der Ukraine, die in dem Angriffskrieg der russischen Armee eskalierten, kommt es jetzt darauf an, dem Krieg den Boden und die Menschen zu entziehen. Keine Waffenlieferungen in das Kriegsgebiet und nicht noch mehr Geld für Kriegswaffen zu verschwenden fordern wir von der Regierung, Unterstützung von Kriegsdienstverweigerern und Deserteuren müssen wir schon selber leisten.

Für Frieden und Abrüstung einzutreten und sich dem Krieg zu verweigern, ist keine neutrale Position. Es bedeutet, die militärische Sichtweise mit der Rechtfertigung von Krieg und Gewalt abzulehnen und stattdessen für Gewaltfreiheit einzutreten. Wenn der Krieg nicht verhindert worden ist, weil er politisch gewollt war und die Bilder von Not. Leid, Tod und Zerstörung über die Bildschirme gelangen, wir das Geschrei laut, mit noch mehr Waffen und Soldat*innen den Krieg angeblich schnell zu beenden. Als gerechter Krieg soll er angeblich Frieden bringen. Aber er führt zu weiterer Aufrüstung, noch mehr Toten und noch mehr Leid und Zerstörung und nutzt nur denjenigen, die von Rüstung und Krieg profitieren und ist die Vorbereitung für den nächsten Krieg.

Den Krieg ablehnen und ihm den Boden entziehen

Als Pazifist*innen stellen wir uns an die Seite der Kriegsdienstverweigerer*innen und Deserteur*innen. Es gibt sie immer in allen Kriegen bei jedem Militär, auch jetzt im russischen und ukrainischen Militär.

Der größte Teil der Soldat*innen im russischen und ukrainischen Militär sind Wehrpflichtige zwischen 18 und 60 Jahren. In beiden Gesellschaften ist das Recht auf Kriegsdienstverweigerung nur sehr eingeschränkt möglich. Für den Wehrdienst werden die Daten der wehrpflichtigen Männer erfasst, sie werden aufgefordert, sich in Einberufungsbüros zu melden. Dort werden ihnen ihre Pässe abgenommen und sie bekommen statt dessen einen Wehrpass. Sie dürfen das Land nicht mehr verlassen. Viele von ihnen wollen sich am Krieg nicht beteiligen, haben aber oft keine andere Wahl. Wenn sie versuchen, sich der Einberufung zu entziehen, werden sie zwangsrekrutiert. In Russland und in der Ukraine gibt es Zwangsrekrutierungen. Das bedeutet, die Wehrpflichtigen werden am Arbeitsplatz, aus ihren Wohnungen und von der Straße abgeholt und zwangsweise in die Kasernen verbracht. Oft wissen die Angehörigen nicht, wo sie geblieben sind. Familien werden getrennt. Seit dem 4. März findet die Mobilmachung in Weißrussland statt. Auch hier gibt es Wehrpflicht und wehrpflichtige Männer zwischen 18 und 60 Jahren werden massenweise einberufen zur Unterstützung der russischen Armee. Ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung gibt es nicht. Wenn sie der Einberufung nicht folgen werden auch die weißrussischen Männer zwangsrekrutiert.

Zwangsrekrutierungen sind nach der Menschenrechtskonvention der vereinten Nationen eine massive Menschenrechtsverletzung.

Unterstützung für Kriegsdienstverweigerer und Deserteure

In der Ukraine gibt es die Ukrainische pazifistische Bewegung, die sich für ein umfassendes Recht auf Kriegsdienstverweigerung in der Ukraine einsetzt und Kriegsdienstverweigerer unterstützt.

In Russland gibt es die Bewegung für Kriegsdienstverweigerung in Russland.

Wir können an unseren Wohnorten, bei Infoständen, Mahnwachen und Kundgebungen diese Organisationen bekannt machen. Wir können Mitbürger*innen, die aus der Ukraine, Russland, Weißrussland kommen darauf hinweisen, dass sie diese Bewegungen in ihren Herkunftsländern bei Bekannten, Verwandten und Freunden, die dort leben bekannt machen, damit darüber Kriegsdienstverweigerer und Deserteure Unterstützung bekommen.

Wir können sie bitten, Kriegsdienstverweigern und Deserteuren dabei zu helfen, dem Militär zu entkommen und ihnen unsere Hilfe anbieten.

Offene Grenzen für Deserteure und Kriegsdienstverweigerer

Wir müssen offen für Kriegsdienstverweigerung und Desertion von allen Armeen und Kampfverbänden eintreten und dafür werben, dass die Grenzen für sie geöffnet werden und sie vor erneuter Einberufung und Verfolgung sicher sind.

Recht auf politisches Asyl für Kriegsdienstverweigerer und Deserteure

Kriegsdienstverweigerung und Desertion muss endlich als eigenständiger Grund für politisches Asyl anerkannt werden. Wer glaubwürdig Kriege beenden will, ermöglicht Kriegsdienstverweigerern und Deserteuren Unterstützung und Zuflucht.

Kriegsdienstverweigerung auch hier!

Wir rufen die Soldat*innen der Bundeswehr auf, jetzt den Kriegsdienst zu verweigern. Wenn sie den Befehl für einen Kriegseinsatz in der Ukraine bekämen, müssten sie den Antrag auf Kriegsdienstverweigerung im Kriegseinsatz stellen und das ist nicht so einfach.

Veranstalter:

Deutsche Friedensgesellschaft –
Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen
DFG-VK Gruppe Flensburg
v.i.S.d.P.: Siglinde & Ralf Cüppers, Mühlenholz 28a, 24943 Flensburg.
Email: flensburg@bundeswehrabschaffen.de

Kundgebung zum feministischen Kampftag am 8. März auf dem Südermarkt in Flensburg

Protestaktion am 18.11.2019 vor dem Flensburger Rathaus anlässlich der Debatte zum Abbruch von Schwangerschaften im neuen Zentralkrankenhaus – Foto: Nicolas Jähring

Feminismus jeden Tag! Statt Rosen am „Frauentag“

Ein Beitrag von Feministische Aktion Flensburg

Der 8. März ist kein Feiertag in Flensburg. Das Netzwerk “Feministische Aktion Flensburg“ veranstaltet ab 17:00 Uhr auf dem Südermarkt eine Kundgebung zum feministischen Kampftag, auch bekannt als Internationaler Frauenkampftag.

Wir fordern:

  • sofortige Streichung des § 219a StGB und freien Zugang zu Information über Schwangerschaftsabbruch
  • uneingeschränkten Zugang zu legalem Schwangerschaftsabbruch und die Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch.

Wir bieten:

  • eine Plattform für feministische Redebeiträge von FLINTA*-Personen (Frauen, Lesben, Inter*, Nichtbinäre, Trans* und Agender Personen)
  • feministische Musik
  • eine kleine und feine Ausstellung zu den Themen Sorgearbeit und patriarchale Gewalt
  • eine Kleiderbügel-Ausstellung rund um das Thema Schwangerschaftsabbruch
  • Wertschätzung für FLINTA* Personen und ihre Bedürfnisse
  • Informationen und Sticker für den feministischen Alltag

Wir haben keinen Platz für:

  • Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, Alter, sozialer Herkunft, sexueller Orientierung, physischer und psychischer Verfassung
  • Rassismus, Antisemitismus, Holocaustverharmlosung und Verschwörungstheorien

Schwangerschaftsabbrüche im geplanten Peelwatt Klinikum:

Das katholische Franziskus Hospital setzt die evangelische DIAKO unter Druck, ab der Fusion 2024 keine Schwangerschaftsabbrüche mehr durchführen zu dürfen. Nur im medizinischen Notfall darf den sogenannten „notleidenden Frauen“ geholfen werden. Die eigentliche Not entsteht durch die Verweigerung der Malteser, Abbrüche bei sozialer Indikation vorzunehmen. Die katholische Ideologie zum Schwangerschaftsabbruch ist die Ursache des Problems. Eine Lösung kann es nur außerhalb der katholischen Moralvorstellungen geben. Die unterlassene medizinische Hilfe bei sozialer Indikation ist ethisch nicht gerechtfertigt.

Wer die Debatte verfolgt, muss leider immer wieder feststellen, dass die Kommunalpolitik sehr wenig Interesse daran hat, sich mit dem Thema angemessen auseinander zu setzen. Der Ausschutzvorsitzende Axel Kohrt (SPD) des SUPA möchte eine Debatte über Schwangerschaftsabbrüche in „seinem“ Ausschuss verhindern. Die Kritik und der Protest werden als Problem identifiziert. Das Spiel heißt „verkehrte Welt“. Die Konservativen von CDU und FDP suggerieren in der aktuellen Stunde in der Ratsversammlung, dass der Protest gegen die katholische Doktrin für „Verunsicherung“ sorgt. Ob ein neues Krankenhaus gebaut wird oder nicht, steht aber gar nicht zur Debatte. Die katholische Ärzteschaft äussert sich in einem Leserbrief und sieht die Finanzierung des Krankenhauses durch den Protest gefährdet. Einer öffentlichen Debatte verweigern sie sich.

Das Land Schleswig-Holstein hat bereits die Finanzierung des Gebäudes zugesichert. Diese ist unabhängig vom Träger des Klinikums. Die kassenärztliche Vereinigung regelt die Bezahlung der medizinischen Leistungen.

„Die katholische Arroganz gehört auf den Müllhaufen der Geschichte“ sagt Birte Lohmann. „Das unsachliche Gesabbel in den Gremien der Stadt Flensburg muss beendet werden. Das bringt uns nicht weiter.“

Wenn am 28.03.22 um 16:00 im Sozialausschuss die Lösungsszenarien vom Arbeitskreis Schwangerschaftsabbruch vorgestellt werden, so werden die Betroffenen schon wieder aus der Debatte ausgeschlossen und ihre Interessen ignoriert. Die Stadt Flensburg darf nicht weiter an Lösungen um die katholische Ignoranz herum „basteln“. Es ist an der Zeit, dass das Franzsikus Hospital Konsequenzen ziehen muss und aus der Trägerschaft für ein zukunftsweisendes Klinikum ausgeschlosssen wird. Wir fordern einen respektvolleren Umgang gegenüber den zukünftigen Patient*innen.

Ein kooperatives medizinisches Versorgungszentrum in unmittelbare Nähe der Altstandorte und nach dem Umzug in unmittelbarer Nähe des Klinikums Peelwatt sind finanzielle Luftschlösser und würden erst recht zu einer Stigmatisierung von ungewollt Schwangeren führen.

Wir fordern:

  • Eine öffentliche Debatte über ernstzunehmende Lösungen für gesundheitlich sichere Schwangerschaftsabbrüche in Flensburg

Wir bringen Offenheit für kreative Lösungen mit:

  • Bürger*innenrat pro Schwangerschaftsabbrüche
  • Die Fusion der kirchlichen Krankenhausträger stoppen
  • Ein Krankenhaus in öffentlicher Hand

Links

https://www.sexuelle-selbstbestimmung.de

https://femaktionflensburg.noblogs.org

https://www.amnesty.at/%C3%BCber-amnesty/aktivist-innen/netzwerk-frauenrechte/news-events/wichtige-fakten-ueber-schwangerschaftsabbrueche/

https://www.profamilia.de/themen/ungewollt-schwanger

Zur Geschichte des Internationalen Frauentages:

Plakat der Frauenbewegung. Quelle: Wikimedia/Karl Maria Stadler, gemeinfrei.

Im März 1911 kamen in einer New Yorker Textilfabrik 146 Frauen und Mädchen bei einem Brand ums Leben, weil die Ausgänge verschlossen waren. Daraufhin kam es zu Protestmärschen der Näherinnen, bei denen die Frauen sangen: „Wir wollen Brot und Rosen!“

Das Lied wurde zum Symbol der proletarisch-sozialistischen Frauenbewegung: Wir brauchen Brot, um materielle Voraussetzungen für ein Leben ohne Hunger und Armut zu haben, und Rosen, um die Schönheit des Lebens genießen zu können.

Am 8. März 1917 streikten in Sankt Petersburg die Arbeiter- und Soldatenfrauen des armen Stadtviertels Wyborg und lösten damit die Februarrevolution aus.

Im Gedenken an die Leistungen all der Frauen, die an ihren jeweiligen Orten für Frauenrechte gekämpft haben, wurde der 8. März als internationaler Gedenktag eingeführt.
1975 erkannten die Vereinten Nationen den 8. März als Internationalen Frauentag an.

Mehr zum Internationalen Frauentag auch auf einer ausgezeichneten Homepage der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg unter: https://www.lpb-bw.de/08_maerz_frauentag.html

Sozialatlas Flensburg 2021: Zahl der Sozialleistungsempfänger*innen nimmt weiter zu

Bevölkerungszahl sinkt leicht auf 96.731 Personen

Kinderarmut – Knapp ein Viertel aller Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren lebt in Armutshaushalten sowie jedes zweite Kind in der Neustadt

27.834 Menschen mit Migrationshintergrund, 28,8% Anteil an der Gesamtbevölkerung

Mit dem Sozialatlas 2021 liegt die 20. kleinräumige Fortschreibung von Sozialstrukturdaten für die Stadt Flensburg und ihre 13 Stadtteile vor, heißt es in der Mitteilungsvorlage für die Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschuss am 15.11.2021. Im Folgenden die zentralen Ergebnisse mit Stichtag 31.12..2020:

Download hier

Bevölkerungswachstum:

Zum 31.12.2020 zählt die Stadt Flensburg 96.731 Einwohner*innen. Im Vergleich zum Vorjahr geht die Zahl um 0,2% zurück (-189 Personen). Gegenüber 2019 geht die Zahl der Einwohnenden in den meisten Stadtteilen leicht zurück, am stärksten in der Westlichen Höhe (-150 ggü. 2019) und in der Südstadt (-105 ggü. 2019). Einzig in den Stadtteilen Nordstadt (+131), Mürwik (+69) und Tarup (+250) steigt die Bevölkerungszahl im Vergleich zu 2019.

Altersstruktur:

Die Gruppe der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren umfasst 14.739 Perso-nen (+2 ggü. 2019). Sie bildet damit einen Anteil von 15,2% an der Gesamtbevölkerung. In 2020 beläuft sich die Anzahl der Personen im erwerbsfähigen Alter (18-u.65 Jahre) auf insgesamt 62.780 Personen (-357 ggü. 2019). Der Anteil der Altersgruppe an der Gesamtbevölkerung liegt bei 64,9%. Die Zahl der ü.65-Jährigen steigt auf 19.212 Menschen in 2020 an (+166 ggü. 2019). Das sind 19,9% der Gesamtbevölkerung. Ein besonders dynamisches Wachstum zeigt sich für die Gruppe der Hochaltrigen (ü.80 Jahre), deren Zahl im Vergleich zu 2010 um 38,2% angestiegen ist (+1.728).

Empfänger*innen von Sozialleistungen:

In 2020 beziehen insgesamt 11.904 Personen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren Leistungen nach SGB II, III und XII. Dies entspricht einem Anteil von 18,3% an der erwerbsfähigen Bevölkerung (15-u.65 Jahre). Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Zahl um 7,9% (+869 ggü. 2019).

Die Präsentation des Sozialatlas 2021 für die Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschuss am 15.11.2021 gibt es hier

Weitere Ergebnisse aus der Zusammenfassung des Sozialatlas 2021, S. 4-6:

Einwohnendenzahl geht leicht zurück

Zum 31.12.2020 zählt die Stadt Flensburg 96.731 Einwohner*innen. Im Vergleich zum Vorjahr geht die Zahl um 0,2% zurück (-189 Personen). Damit ist die Bevölkerungszahl zum ersten Mal seit 2010 rückläufig. Diese Entwicklung zeigt sich auch auf Stadtteilebene.
Im Vergleich zum Vorjahr geht die Zahl der Einwohnenden in den meisten Stadtteilen leicht zurück, am stärksten in der Westlichen Höhe (-150 ggü. 2019) und in der Südstadt (-105 ggü. 2019). Einzig in den Stadtteilen Nordstadt (+131), Mürwik (+69) und Tarup (+250) steigt die Bevölkerungszahl im Vergleich zu 2019.

Rückgang der Geburtenzahl in 2020

Im Vergleich zum Vorjahr geht die Zahl der Geburten in 2020 um 6,7% auf insgesamt 940 Geburten (-67 Geburten ggü. 2019) zurück. Das sind 11,8% bzw. 99 Geburten mehr ggü. 2010. Zwischen 2010 und 2019 waren es durchschnittlich 862 Geburten pro Jahr. Die Geburtenzahlen der letzten 5 Jahren liegen deutlich darüber. In 2020 liegt die Geburtenquote in Flensburg bei 48,4. Vergleichsweise hohe Geburtenquoten weisen die Nordstadt (60,6) und Fruerlund (61,5) auf. Die niedrigsten Geburtenquoten sind in den Stadtteilen Friesischer Berg (37,2) und Sandberg (37,0) zu verzeichnen.
Deutlich über dem Durchschnitt der letzten 10 Jahre liegen die Geburtenquoten in der Nordstadt, Jürgensby und Fruerlund. Rückläufige Geburtenquoten im 10-Jahres-Vergleich zeigen sich hingegen in den Stadtteilen Weiche und Sandberg.

Altersstruktur größtenteils konstant, dynamisches Wachstum der Hochaltrigen

Die Zahl der Kinder und Jugendlichen bleibt im Vergleich zum Vorjahr konstant (+2 Personen) und umfasst in 2020 insgesamt 14.739 Menschen. Im Vergleich zu 2010 ist die Zahl der u.18-Jährigen um 9,1% gestiegen (+1.227 Personen). Damit bildet die Gruppe der Kinder und Jugendlichen einen Anteil von 15,2% an der Gesamtbevölkerung.

Bei einer stadtteilbezogenen Betrachtung zeigen sich teilweise große Unterschiede.
In Engelsby ist die Zahl der u.18-Jährigen innerhalb der letzten 10 Jahre um 17,6% zurückgegangen (-255 Personen). Deutliche Zuwächse hingegen sind in den Stadtteilen Nordstadt (+13,8% bzw. +256 Personen), Mürwik (+13,0% bzw. +270 Personen) und Tarup (+25,5% bzw. +240 Personen) zu verzeichnen.

In 2020 beläuft sich die Anzahl der Personen im erwerbsfähigen Alter (18-u.65 Jahre) auf insgesamt 62.780 Personen. Im Vergleich zu 2019 geht die Zahl der 18-u.65-Jährigen um 0,6% zurück (-357 Personen). Zu einem ausgeprägteren Rückgang kam es in den Stadtteilen Westlichen Höhe (-100 Personen ggü. 2019), Südstadt (-87 Personen ggü. 2019) und Weiche (-84 Personen ggü. 2019). In Tarup hingegen ist die Altersgruppe im Vergleich zum Vorjahr um 152 Menschen gewachsen. Der Anteil der Altersgruppe an der Flensburger Gesamtbevölkerung liegt bei 64,9%.
Die Altersgruppe der ü.65-Jährigen steigt in 2020 auf insgesamt 19.212 Personen (+166 Personen ggü. 2019). Der Anteil der Altersgruppe an der Gesamtbevölkerung liegt bei 19,9%. In den StadtteilenWestliche Höhe (24,8%), Fruerlund (23,9%), Mürwik
(28,2%) und Engelsby (22,8%) liegt der Anteil der Altersgruppe über dem gesamtstädtischen Durchschnitt.
Für die Gruppe der ü.80-Jährigen ist ab dem Jahr 2014 ein sehr dynamisches Wachstum zu verzeichnen. Die Altersgruppe ist im Vergleich zu 2010 um 38,2% auf insgesamt 6.250 Personen in 2020 angewachsen. Dies entspricht einer Zunahme um 1.728 Menschen seit 2010. Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Zahl der ü.80-Jährigen um 5,5% (+328 Personen ggü. 2019).

27.834 Menschen mit Migrationshintergrund

Zum Jahresende 2020 weisen insgesamt 27.834 Menschen in Flensburg einen Migrationshintergrund auf. Dies entspricht einem Anteil von 28,8% an der Gesamtbevölkerung.
Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Zahl um 1,7% (+472). Etwas mehr als die Hälfte der Menschen mit Migrationshintergrund (55,3% bzw. 15.397 Personen) verfügen über eine ausländische Staatsangehörigkeit, etwas weniger als die Hälfte über die deutsche (44,7% bzw. 12.437 Personen). Die Zahl der Personen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit ist seit 2010 um 9.042 auf insgesamt 15.397 Menschen im Jahr 2020 angewachsen und hat sich damit mehr als verdoppelt. In 2020 ist die Zahl der Einbürgerungen im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen. Insgesamt wurden 122 Menschen eingebürgert, das sind 6 weniger als in 2019 (-4,7%).

Deutlicher Anstieg der Arbeitslosigkeit

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten geht im Vergleich zum Vorjahr um 0,2% bzw. 66 Personen zurück. Stand Dezember 2020 gingen 32.916 Flensburger*innen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach. Innerhalb der letzten 5 Jahre ist die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten um 8,6% angestiegen (+2.593 Personen ggü. 2016).
Zum 30.06.2020 waren 5.075 Einwohner*innen als arbeitslos gemeldet. Im Vergleich zum Vorjahr nimmt die Zahl der Arbeitlosen um 25,8% bzw. +1.042 Personen zu. Damit liegt der Anteil der Arbeitslosen an der Bevölkerung von 18 bis unter 65 Jahren für das Jahr 2020 bei 8,1%. Innerhalb der letzten 5 Jahre ist die Zahl der Arbeitslosen um 17,5% gestiegen (+756 Personen ggü. 2016).

Zunahme der Empfänger*innen von Sozialleistungen

In 2020 bezogen insgesamt 13.149 Personen Leistungen nach SGB II, III und XII. Das sind 953 Personen mehr als im Vorjahr (+7,8%). Im Alter von 15 bis unter 65 Jahren waren es insgesamt 11.904 Personen, die Leistungen nach SGB II, III und XII erhielten. Dies entspricht einem Anteil von 18,3% aller Einwohner*innen im erwerbsfähigen Alter.

Anzahl der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 15 Jahren geht leicht zurück

Die Zahl der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sowie deren Anteil an der Bevölkerung unter 15 Jahren gehen leicht zurück. Im Vergleich zum Vorjahr sinkt die Zahl um 3,8% (-115) auf insgesamt 2.948 Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren, die Leistungen nach SGB II erhalten. Dies entspricht einem Anteil von 23,8% an der Bevölkerung unter 15 Jahren.
Die Zahl der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten variiert je nach Stadtteil teilweise sehr stark. Den höchsten Anteil im Vergleich zur Bevölkerung unter 15 Jahren weist die Neustadt mit 49,9% auf (299 Personen). Die höchsten absoluten Zahlen sind für die Nordstadt (626 Personen) sowie für Mürwik (470 Personen) zu verzeichnen. Besonders niedrig fällt die Quote in Tarup aus (3,2% bzw. 31 Personen).

Anstieg der Zahl der Grundsicherungsempfänger*innen infolge gesetzlicher Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz

In 2020 bezogen insgesamt 2.852 Personen Leistungen der Grundsicherung. Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Zahl um 450 Personen bzw. +15,8%. Dieser Anstieg ist in erster Linie das Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes zum 1.1.2020 zurückzuführen, gemäß dem teil- und vollstationäre Unterbringungen in der Eingliederungshilfe nun als Wohnformen außerhalb von Einrichtungen gelten und somit in die Statistik einfließen. Dies gilt es bei der Interpretation der Daten zu beachten. Im Vergleich zu 2016 ist die Anzahl der Grundsicherungsempfänger*innen um 30,1% gewachsen (+659 Personen).

Zahl der Wohngeldempfänger*innen nimmt zu

Die Zahl der Wohngeldempfänger*innen ist im Vergleich zum Vorjahr um 10,2% gestiegen (+355 Personen). In 2020 bezogen damit 3.825 Personen Wohngeld. Dies entspricht einem Anteil von 4,0% an der Gesamtbevölkerung. Besonders viele Wohngeldempfänger* innen sind in der Nordstadt (722 Personen) sowie in Mürwik (601 Personen) zu verzeichnen.

Handlungsansätze und Projekte

Ausgehend von der Strukturanalyse im Sozialatlas und anderen Informationen stellt die Stadt Flensburg sich in Kooperation mit den örtlichen Organisationen und Einrichtungsträgern mit Engagement und teilweise erheblichen Eigenmitteln den quartiersbezogenen Herausforderungen. Von den vielfältigen Aktivitäten und Projekten sind insbesondere zu nennen: Soziale Stadt, Stadtumbau West, Unterstützung im Schulbereich durch das „Zentrum für kooperative Erziehungshilfen“ und die Schulsozialarbeit, Ausbau der Kindertagesbetreuung und verstärkte Förderung der Angebote und Einrichtungen in diesem Bereich, die Verstetigung der Arbeit in den „Familienzentren“ durch die Förderung von Zusatzangeboten, Frühe Hilfen (z.B. Lokales Netz für Kind und Familie Flensburg und Aktivierung der Hebammen-Arbeit), der Aufbau einer Jugendberufsagentur und die Neuausrichtung der Mittelverteilung in der Offenen Altenhilfe.

Weitere ausführliche Daten, Zahlen und Fakten gibt es im  Sozialatlas 2021

Flensburger Sozialatlas 2010/11/12/13/14/15/16/17/18/19/20

Der Flensburger Sozialatlas mit Daten zur sozialen Situation der Bevölkerung in Flensburg

Wer sich einen Überblick über die Entwicklung der Flensburger Sozialdaten und deren Veränderung in den letzten Jahren verschaffen möchte, dem sei auch ein Blick  in den Sozialatlas der Jahre 2010/11/12/13/14/15/16/17/18/19/20 empfohlen. Hier geht´s zum Flensburger Sozialatlas 2010 , Sozialatlas_2011Sozialatlas 2012 , Sozialatlas_2013 , Sozialatlas 2014 , Sozialatlas 2015, Sozialatlas 2016 , Sozialatlas_2017 , Sozialatlas 2018 , Sozialatlas 2019 , Sozialatlas 2020

Tag der offenen Moscheen am 03.10.2021 in Flensburg

Um Anmeldung wird gebeten

Im Rahmen der Interkulturen Wochen 2021 in Flensburg steht auch der Austausch und der Dialog der Religionen im Vordergrund. Der Tag der offenen Moscheen am 03.10.2021 in Flensburg soll in diesem Sinne allen Menschen die Möglichkeit geben, sich über den Islam zu informieren, sich mit den Muslimen nicht nur über Glaubensfragen auszutauschen und ihre Gastfreundschaft zu genießen.

Wenn Sie Interesse haben, eine der fünf islamischen Gemeinden in Flensburg kennen zu lernen, dann melden Sie sich bitte an unter 0461 – 85 11 88.

Sonntag, 03.10.21, nach Absprache

Eine Veranstaltung im Rahmen der Interkulturellen Wochen

Die diesjährigen Interkulturellen Wochen finden noch bis zum 16. Oktober statt.

Interkulturelle Woche 2021

Das gegenseitige Anerkennen von Kultur, Werten und Lebensstilen auch in der neuen Heimat ist wesentliche Grundlage erfolgreicher Integration und wird durch die Flensburger „Interkulturellen Wochen“ seit Jahren gefördert. Jedes Jahr stellt daher der Arbeitskreis „Interkulturelle Wochen“ in Kooperation mit der Stabsstelle Integration ein buntes, internationales Programm zusammen.

Lesungen, Vorträge, Aktivitäten für Jung und Alt, Live-Konzerte und der „Tag der Offenen Moscheen“ sollen Fragen beantworten und gegenseitiges Verständnis fördern, während Stadtteilfeste wie das „Interkulturelle Kinderfest“ auf dem Spielplatz Schwarzental interkulturelle Begegnungen in fröhlicher Atmosphäre garantieren.

Den Programm- und Einladungsflyer für die Interkulturellen Wochen 2021 in Flensburg gibt es hier

Neue Mietobergrenzen (KDU) für „Hartz IV“-Bezieher in Flensburg

Richtwerte des Flensburger Jobcenter für die Leistungen für Unterkunft und Heizung

Für Empfänger von Grundsicherung nach SGB II („Hartz IV“) und SGB XII sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden die Mietobergrenzen in der Stadt Flensburg zum 1.7.2021 angehoben. In Flensburg gelten folgende Kosten der Unterkunft als angemessen (im Ausnahme- und Einzefall können diese Grenzen auch überschritten werden):kdu-flensburg

Die Angemessenheit bezieht sich dabei auf die Kaltmiete inklusive der Betriebskosten. Die Betriebskosten müssen mindestens 1,30 €/ qm betragen und im Mietangebot gesondert ausgewiesen werden.

Zusätzlich werden die Heizkosten grundsätzlich in tatsächlicher Höhe (als Richtwert gilt 1 €/qm) übernommen. Sollte jedoch ein unwirtschaftliches Verhalten vorliegen, kann eine Begrenzung der Heizkosten erfolgen.

Alle Angaben sowie weitere Infos mit einer Arbeitshilfe zur Berechnung der Kosten der Unterkunft sind zu finden auf der Seite des Jobcenter Flensburg unter: https://jobcenter-flensburg.de/kunden/arbeitslosengeld-ii/kosten-der-unterkunft/

Siehe auch: Stadt Flensburg Fortschreibung des Konzeptes zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft 2019 Bericht vom 06.05.2021
https://www.flensburg.de/PDF/Angemessenheitsgrenzen_der_Stadt_Flensburg_g%C3%BCltig_ab_01_07_2021.PDF?ObjSvrID=2306&ObjID=5210&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1623665300

Bei rechtlichen Fragen immer einen Rechtsbeistand oder zumindest eine entsprechende Beratungsstelle kontakten!

Trotz der Anhebung der Mietobergrenzen gibt es immer wieder Streit um die Angemessenheit der obigen Grenzen. Dies gilt auch bei der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung nach SGB II (Hartz IV) und SGB XII. Bevor es zu ernsthaften Konflikten mit den MitarbeiterInnen der Jobcenter kommt, sollte man im Streitfall entweder eine entsprechende Beratungsstelle oder einen Rechtsbeistand kontakten. Da Rechtsanwalt Dirk Audörsch zahlreiche Mandanten bei Rechtsstreitigkeiten und Klagen gegen Sozialzentren bzw. Jobcenter vertritt und als Sozialrechtsexperte gilt, empfehlen wir allen Betroffenen in solch einem Fall bzw. vor einem Widerspruch oder einer Klage mit ihm Kontakt aufzunehmen. Die Erstberatung in Hartz IV-Angelegenheiten ist im Regelfall kostenfrei:

Dirk Audörsch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht

Osterender Chaussee 4
25870 Oldenswort
Fon: 04864-271 88 99
Fax: 04864- 271 75 11
email: info@rechtundschlichtung.de

Grundsicherung / ALG II (“Hartz IV”)

Regelbedarfe und Beträge

Der Regelbedarf deckt laufende und einmalige Bedarfe pauschal ab. Er berücksichtigt insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Erzeugung von Warmwasser). Zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens gehört auch die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
Mehr hierzu, zu Mehrbedarfe und Einmalleistungen sowie die genaue Höhe der Beträge unter:  https://jobcenter-flensburg.de/kunden/arbeitslosengeld-ii/arbeitslosengeld-ii/

Regelsätze steigen ab 2022

Wer auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II angewiesen ist, bekommt ab Januar 2022 mehr Geld. Alleinstehende Erwachsene erhalten dann 449 Euro im Monat – drei Euro mehr als bisher. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche steigen ebenfalls.

Wer in Deutschland in eine Notlage gerät und nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann, hat Anspruch auf staatliche Leistungen. Diese Leistungen werden jährlich überprüft und angepasst. Zum kommenden Jahr werden die Leistungssätze deshalb erneut steigen.

Erhöhung auch für Kinder und Jugendliche

Ab 1. Januar 2022 erhalten Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 0,76 Prozent mehr Geld. Mit der Anpassung sollen die Regelsätze auch im kommenden Jahr ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleisten.

Diese Regelsätze gelten ab Januar 2022 (Veränderung gegenüber 2021 in Klammern)

 
Alleinstehende / Alleinerziehende 449 Euro
(+3 Euro)
Regelbedarfsstufe 1
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften 404 Euro
(+3 Euro)
Regelbedarfsstufe 2
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII) 360 Euro
(+3 Euro)
Regelbedarfsstufe 3
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern 360 Euro
(+3 Euro)
Regelbedarfsstufe 3
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 376 Euro
(+3 Euro)
Regelbedarfsstufe 4
Kinder von 6 bis 13 Jahren 311 Euro
(+2 Euro)
Regelbedarfsstufe 5
Kinder von 0 bis 5 Jahren 285 Euro
(+2 Euro)
Regelbedarfsstufe 6

Neben den Leistungen für die Erwachsenen steigen auch die Sätze für Kinder und Jugendliche. Sie erhöhen sich um zwei bzw. drei Euro auf 311 und 376 Euro. Für Kinder bis zu sechs Jahren steigt der Satz um zwei Euro auf dann 285 Euro. Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf erhöht sich im ersten Schulhalbjahr von 103 Euro auf 104 Euro und für das zweite Schulhalbjahr von 51,50 Euro auf 52,00 Euro.

Der Bundesrat hat der Verordnung der Bundesregierung zugestimmt. Am 1. Januar 2022 soll die Verordnung in Kraft treten.

Jährliche Fortschreibung der Regelbedarfe

Grundlage der Fortschreibung für 2022 sind die Bedarfssätze aus dem Jahr 2021. Das Statistische Bundesamt errechnet die sogenannte Fortschreibung der Regelbedarfe jährlich anhand eines Mischindex. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen.

Grundsätzlich festgelegt werden die Regelsätze auf Basis einer Einkaufs- und Verbraucherstichprobe (EVS). Diese wird alle fünf Jahre durchgeführt, zuletzt 2018. In den Jahren, in denen keine EVS durchgeführt wird, ist eine Fortschreibung der Regelbedarfsstufen vorgesehen.

Die Preisentwicklung wird ausschließlich aus regelbedarfsrelevanten Waren und Dienstleistungen ermittelt. Dazu gehören neben Nahrungsmitteln und Kleidung etwa auch Fahrräder und Hygieneartikel. Kosten für Zeitungen und Friseurbesuche fließen ebenso in die Berechnung ein. Die Nettolohnentwicklung wird auf Grundlage der durchschnittlichen Lohn- und Gehaltsentwicklung berechnet.

Laut Anlage zu § 28 SGB XII gelten die vorgenannten Regelbedarfe für folgende Personen:
Regelbedarfsstufe 1:
Für eine erwachsene leistungsberechtigte Person, die als alleinstehende oder alleinerziehende Person einen eigenen Haushalt führt; dies gilt auch dann, wenn in diesem Haushalt eine oder mehrere weitere erwachsene Personen leben, die der Regelbedarfsstufe 3 zuzuordnen sind.

Regelbedarfsstufe 2:
Für jeweils zwei erwachsene Leistungsberechtigte, die als Ehegatten, Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führen.

Regelbedarfsstufe 3:
Für eine erwachsene leistungsberechtigte Person, die weder einen eigenen Haushalt führt, noch als Ehegatte, Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führt.

Regelbedarfsstufe 4:
Für eine leistungsberechtigte Jugendliche oder einen leistungsberechtigten Jugendlichen vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Regelbedarfsstufe 5:
Für ein leistungsberechtigtes Kind vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.

Regelbedarfsstufe 6:
Für ein leistungsberechtigtes Kind bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.

Die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen zum 1. Januar 2022 wirkt sich darüber hinaus auf die Bedarfssätze der Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie auf die so genannten Analogleistungen aus. Dabei findet die Veränderungsrate bei der Fortschreibung der Bedarfssätze der Grundleistungen nach § 3a AsylbLG Anwendung.

Bedarfsätze der Grundleistungen nach § 3a AsylbLG ab 2022 in Euro je Monat

Neue Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Die für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2022 geltenden Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden durch das BMAS bekannt gegeben.

Um die Höhe der Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) an der bundesdurchschnittlichen Entwicklung der Preise und der Nettolöhne auszurichten, werden die Geldbeträge für den notwendigen Bedarf und den notwendigen persönlichen Bedarf nach dem AsylbLG entsprechend der jährlichen Fortschreibung der Regelbedarfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) jährlich angepasst, sofern keine gesetzliche Neuermittlung zu erfolgen hat. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt die fortgeschriebenen Beträge gemäß § 3a Absatz 4 AsylbLG im Bundesgesetzblatt bekannt.

Diese Bekanntgabe der für das Jahr 2022 geltenden Beträge erfolgte am 18. Oktober 2021 im Bundesgesetzblatt (siehe BGBl. I 2021 S. 4678). Die Beträge für den notwendigen Bedarf und den notwendigen persönlichen Bedarf ab dem 1. Januar 2022 sind wie folgt:

Asylbewerber

Bis zum 31. Dezember 2021 gelten die Leistungssätze gemäß § 3a Absatz 1, 2 und 2a AsylbLG.

Die Regelsätze decken künftig neben den Kosten für Festnetztelefon und Internet auch die Verbrauchskosten für die Mobiltelefonie ab. Sie halten so mit den gesellschaftlichen und technischen Veränderungen Schritt.

Welche Leistungen erhalten die Berechtigten darüber hinaus?

Als weitere staatliche Unterstützung werden die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen, soweit sie angemessen sind. Die Leistungen orientieren sich am Niveau der Mieten auf dem örtlichen Wohnungsmarkt.

Welche weiteren Leistungen wurden neu festgesetzt?

Die Geldleistungen im Asylbewerberleistungsgesetz werden mit dem Gesetzentwurf zum Regelbedarfsermittlungsgesetz ebenfalls zum 1. Januar 2022 neu festgesetzt.

Wie werden die Regelsätze berechnet?

Zur Berechnung der Regelsätze zieht das Statistische Bundesamt die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe heran.

Außerdem fließen die Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter sowie die Preisentwicklung sogenannter regelbedarfsrelevanter Güter und Dienstleistungen in die Berechnung ein. Das sind Güter und Dienstleistungen, die wichtig sind, um ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern; etwa Lebensmittel, Bekleidung und Drogeriewaren.

Was ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe?

Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ist eine Haushaltsbefragung. Sie liefert unter anderem statistische Informationen über die Ausstattung mit Gebrauchsgütern, die Einkommens-, Vermögens- und Schuldensituation sowie die Konsumausgaben privater Haushalte. Einbezogen werden Haushalte aller sozialen Gruppierungen. Die EVS bildet damit ein repräsentatives Bild der Lebenssituation nahezu der Gesamtbevölkerung in Deutschland ab.

Das Statistische Bundesamt führt die Befragung alle fünf Jahre durch. Rund 60.000 private Haushalte in Deutschland nehmen regelmäßig freiwillig daran teil.

Warum werden die Daten der einkommensschwächsten Haushalte genutzt?

Würden für die Berechnung der Regelbedarfe auch mittlere Einkommen berücksichtigt, bestünde die Gefahr, dass Leistungsberechtigte über ein höheres monatliches Budget verfügen könnten als Menschen, die im Mindestlohnbereich arbeiten und damit selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen.

Wann werden die Regelsätze jeweils angepasst?

Die Regelsätze für Sozialleistungsempfänger werden jährlich angepasst. Alle fünf Jahre, wenn die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorliegen, ist der Gesetzgeber verpflichtet, die Sätze neu zu ermitteln und im Regelbedarfsermittungsgesetz neu festzulegen. In den Jahren dazwischen werden die Regelsätze anhand der Lohn- und Preisentwicklung fortgeschrieben.

Kritik an der Festsetzung der Höhe der neuen Regelsätze:

Hartz IV: Paritätischer kritisiert geplante Anpassung der Regelsätze um drei Euro als “lächerlich gering” und warnt vor realen Kaufkraftverlusten

Berlin, 26.08.2021. Der Hartz IV Regelsatz soll 2022 um lediglich drei Euro angehoben werden. Das gleicht nicht einmal die Inflation aus, kritisiert der Paritätische scharf.

Die für 2022 angekündigte Hartz IV-Regelsatz-Erhöhung um zwei Euro für Kinder unter 14 und drei Euro für Jugendliche und Erwachsene kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband als “blanken Hohn”, viel zu niedrig und bitter für alle Betroffenen. Faktisch gleiche die “lächerlich geringe” Anpassung von weniger als einem Prozent nicht einmal die Inflation aus und komme somit sogar einer Kürzung gleich, kritisiert der Verband. Der Verband fordert die Bundesregierung auf, umgehend dafür zu sorgen, dass die Fortschreibungsformel für die Regelsätze in der Grundsicherung so angepasst wird, dass Preissteigerungen immer mindestens ausgeglichen werden. Davon unabhängig kritisiert der Paritätische die Regelsätze als grundsätzlich nicht bedarfsdeckend und fordert eine zügige Erhöhung auf mindestens 600 Euro.

“Es ist nicht zu fassen, dass die Bundesregierung die Armen wieder einmal im Regen stehen lässt. Es war bereits seit Monaten absehbar, dass sich die Grundsicherungsleistungen zu Beginn nächsten Jahres noch weiter vom tatsächlichen Bedarf der Menschen entfernen, wenn bei dem im Gesetz verankerten Fortschreibungsmechanismus nicht nachjustiert wird“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Der Paritätische hatte bereits im Frühjahr davor gewarnt, dass angesichts der Entwicklung der Löhne in der Pandemie nicht nur die Renten im kommenden Jahr eine Nullrunde erfahren werden, sondern voraussichtlich auch Beziehenden von Hartz IV und Altersgrundsicherung ein realer Kaufkraftverlust droht. “Es ist ein Trauerspiel, wie wenig die Bundesregierung im wahrsten Sinne des Wortes für arme Menschen übrig hat”, so Schneider.

Der ParitätischeNach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle hätte ein sachgerecht ermittelter Regelsatz für einen alleinlebenden Erwachsenen bereits jetzt mindestens 644 Euro statt den geltenden 446 Euro betragen müssen. In einer breiten Allianz mit Gewerkschaften, anderen Wohlfahrtsverbänden und weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen fordert der Verband eine Anhebung der Regelsätze auf mindestens 600 Euro und hatte den im Mai ausgezahlten einmaligen Corona-Zuschuss als allenfalls einen „Tropfen auf den heißen Stein” kritisiert.

Zum Hintergrund: Die Höhe der aktuellen Regelsätze wurde im sogenannten Regelbedarfsermittlungsgesetz zum 1.1.2021 festgelegt. Der Paritätische kritisiert, dass der Gesetzgeber hier einmal mehr die verfassungsrechtlich eingeräumten gesetzgeberischen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Ermittlung der Regelbedarfe ausschließlich zur Kürzung genutzt hat. Die Regelsätze sind im Ergebnis zu niedrig und nicht bedarfsdeckend. Die allgemeine Inflationsrate lag im Juli diesen Jahres bei 3,8 Prozent. Die jährliche Fortschreibung der Regelsätze zum 1. Januar erfolgt jedoch nach dem Sozialgesetzbuch XII auf Basis eines Mischindexes, der zu 70 Prozent die regelsatz-spezifische Preisentwicklung und zu 30 Prozent die Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter berücksichtigt. Nach aktuellen Medienberichten soll der Regelsatz für Jugendliche und Erwachsene zum 1.1.2022 um drei Euro und für Kinder unter 14 um um zwei 2 Euro angehoben werden.

Hartz IV Rechner – Berechnung Arbeitslosengeld II

Mit dem folgenden Hartz IV Rechner können Sie ab Mitte Dezember 2021 daher das Arbeitslosengeld II direkt online berechnen. Dabei wird im Rechner der Basis-Regelsatz von 449 € ab 01.01.2022 berücksichtigt, der maßgeblich für die gesamte Berechnung der Leistungen ist. Hier geht´s zum Hartz IV Rechner http://www.hartziv.org/hartz-iv-rechner.html

Hartz IV-Regelsatz: Wichtige Aufschlüsselung

Regelbedarf Hartz IV – Regelsatz 2022

Zur offiziell festgelegten Zusammensetzung, Aufschlüsselung und Höhe des Regelsatzes bzw. Regelbedarfs siehe auch Regelbedarf Hartz IV – Regelsatz 2022 unter: http://www.hartz-iv.info/ratgeber/regelbedarf.html

Hartz IV: Tipps und wichtige Hinweise zum Thema SGB II/XII (Hartz IV), Grundsicherung im Alter und Kosten der Unterkunft (KdU) in der Stadtblog-Rubrik HARTZ IV

Neben den oben stehenden Hinweisen und Tipps gibt es weitere Beiträge und aktuelle Meldungen zum Thema „Hartz IV“ und zur sozialen Situation in Flensburg hier

Mahnwache am Tag der Bundeswehr am 12. Juni an der Brandtauchermole in Kiel

Mahnwache
am Sonnabend, 12.06.2021 um 13.00 Uhr
an der Brandtauchermole, Brandenburger Str. in Kiel
54°21′15.0″N
10°08′38.0″E

Eine Einladung der DFG-VK

BrandtauchermoleDas ist doch ein Grund zur Freude: schon zum zweiten Mal in Folge findet das Militär — Propaganda — Event „Tag der Bundeswehr“ nicht statt, leider nicht wegen unserem politischen Widerstand von unten sondern wegen der Pandemie.
Und die Bundeswehr scheint sich zu sagen, wenn die militärinteressierten Menschen nicht zu uns kommen können, dann kommen wir zu ihnen. Das tun sie mit großem Aufwand, grün-Flecktarn ist überall, auf den Bahnhöfen und Zügen, in Impfzentren und Gesundheitsämtern, privat im Supermarkt, als Untergrund der Plakatkampagne „mach, was wirklich zählt”, oder ın den youtube-Serien zu Rekrutierung, bzw. zum militärischen Alltag bei der Bundeswehr und in den Kriegsgebieten.

Dazu kommt auch noch die nicht auf den ersten Blick sichtbare Militarisierung der Gesellschaft. Junge, fähige Sportler*innen kommen an den Sportfördergruppen der Bundeswehr oder der Bundespolizei meist nicht vorbei, wenn sie ihr zeit- und geldaufwendiges Training organisieren wollen. Lehrerausbildungsgruppen machen Tages-“Informations“-Fahrten, genau wie auch Schulklassen. Die Hochschulen der Bundeswehr bieten exklusiv ihren uniformierten Studenten das, was allen Studierenden zusteht: kleine Gruppen, Arbeitsbedingungen erster Klasse, kostenlose Unterkunft, Essen und Bekleidung frei, gute finanzielle Absicherung.

Die Marine hat in Wilhelmshaven ein neues Mlilitärmusikkorps mit 56 Dienstposten. Tucholsky schrieb zur militärischen Blasmusik: „…die Miltärkapellen spielen auf zu eurem Totentanz !“, doch die verteidigungspolitische Sprecherin der SPD, Siemtje Möller, sieht das Militärgetute als „…wichtiges Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Soldatinnen und Soldaten“.

Gegen diese Durchdringung der Gesellschaft mit Uniformträgern und Militärwerbung richtet sich unsere Aktion „Tag der Abschaffung der Bundeswehr“. In Kiel ist das Treffen am 12. Juni 13.00 Uhr an der ehemaligen „Tirpitzmole“. Sie heißt nicht mehr nach den kaiserlichen Großadmiral, doch eigentlich passt der Name nicht so schlecht. Steht doch dieser Tirpitz für eine jahrzehntelange massive teure Aufrüstung des Kaiserreichs durch den Bau der Hochseeflotte, deren Nutzlosigkeit sich bald zeigte. Der einzige Nutzen, den sie erbrachte, war die Meuterei der Matrosen im November 1918, wo Marineangehörige einen entscheidenden Beitrag leisteten, um das Massenmorden des I. Weltkrieges zu beenden.

Mehr dazu im Veranstaltungsflyer

Veranstalter:

Deutsche Friedensgesellschaft –
Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen
DFG-VK, LV Hamburg-Schleswig-Holstein, Exerzierplatz 19, 24103 Kiel, V.i.S.d.P .: Dr. Ralf Cüppers

www.bundeswehrabschaffen.de

Ostermarsch von Schleswig nach Jagel

Der Protestzug in Schleswig

Ostermarsch von Schleswig nach Jagel am Karfreitag trotz Corona mit 60 Teilnehmenden

Die Veranstalter sehen es als Erfolg, auch wenn es weniger Menschen waren als vor einem Jahr. „Im letzten Jahr war es der einzige Ostermarsch am Karfreitag auf der Straße, diesmal fand in Neumünster am Karfreitag zeitgleich ein weiterer Ostermarsch statt. Mit den Teilnehmenden in Neumünster haben wir am Karfreitag die Beteiligung insgesamt gesteigert,“ so Dr. Ralf Cüppers (DFG-VK), einer der Organisatoren des diesjährigen Ostermarsches von Schleswig nach Jagel.

Beim Auftakt am Bahnhof Schleswig wies Dr. Cüppers auf den Effekt von „Abstand halten“ zur Coronainfektionaverhinderung hin. „Viren können nicht mit Soldaten und Kriegswaffen bekämpft werden. Wir brauchen den Rüstungsetat für den Aufbau eines funktionierenden Gesundheitswesens.“

Auf der Abschlußkundgebung in Jagel hob die Flensburger Kirchen-Pröpstin Carmen Rahlf die besondere Bedeutung des UN-Atomwaffenverbotsvertrages hervor und dass der Landtag von Schleswig-Holstein diesen unterstützen müsse, wie es auch schon Rheinland-Pfalz und alle Stadtstaaten beschlossen haben.

Dr. Helmreich Eberlein von der Organisation Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW), stellte den klimaschädlichen Effekt des Militärs dar, und mit welchen Emissionen das Militär zur Erderwärmung beiträgt. Diese werden aber im Pariser Klimaabkommen nicht erwähnt. 414 Liter Kraftstoff auf 100 km verbraucht ein Bundeswehrpanzer. Dagegen führt ein Atomwaffeneinsatz zum nuklearen Winter, der die Nahrungsmittelproduktion auf der Erde unmöglich macht.

Hans Joachim Flicek von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft verurteilte die Aktivitäten der Bundeswehr zur Rekrutierung von Jugendlichen an Schulen und Siglinde Cüppers (DFG-VK) die Anschaffung der Euro-Drohne und deren geplante Stationierung in Jagel.

Die vollständigen Redebeiträge von Dr. Ralf Cüppers, Siglinde Cüppers und Dr. Helmreich Eberlein gibt es als PDF zum Download und zum Nachlesen hier: redebeitrag-dr.-ralf-cueppers, redebeitrag-siglinde-cueppers und redebeitrag-dr.-helmreich-eberlein

Untenstehend eine kleine Fotostrecke der Veranstaltung

Kundgebung vor dem Fliegerhorst Jagel mit musikalischer Unterstützung
Pröpstin Carmen Rahlf
Siglinde Cüppers
Dr. Helmreich Eberlein
Die Kundgebungsteilnehmenden hören aufmerksam den Ausführungen von Pröpstin Carmen Rahlf zu

Ostermarsch 2021 nach Jagel: Karfreitag, 2. April, um 11.58 Uhr ab Bahnhof Schleswig

Ein Aufruf der DFG-VK Gruppe Flensburg

Auch in diesem Jahr gibt es wieder einen Ostermarsch zum Drohnen- und Tornadostandort Jagel. Die Bundeswehr will weiter aufrüsten. Die „Eurodrohne“ wird in Jagel stationiert.

Wir laden herzlich dazu ein, am diesjährigen Ostermarsch teilzunehmen. Unter „Coronabedingungen“ werden wir in hinreichendem Abstand zueinander nach Jagel demonstrieren, das Hygienekonzept stellt sicher, dass es hier nicht zu Übertragungen kommen kann.

Gute Gründe für die Teilnahme am Ostermarsch 2021 von Schleswig nach Jagel

122 Länder haben 2017 bei den UN mit ihrer Unterschrift für den UN-Atomwaffenverbotsvertrag gestimmt. Nachdem 50 Staaten den Vertrag ratifiziert haben, ist er ein Teil des Völkerrechtes geworden. Atomwaffen werden damit rechtlich genauso geächtet wie chemische und biologische Waffen. Deutschland hat den Vertrag noch nicht unterzeichnet

Wir wollen, dass der Schleswig-Hosteinische Landtag den Antrag zur Unterstützung des Atomwaffenverbotsvertrages beschließt, wonach die Bundesregierung den AVV unterschreibt und der Bundestag ihn ratifiziert.

Alle Atomwaffen müssen abgeschafft werden.

Die Rüstungsausgaben betrugen 2019: weltweit 1.917.000.000.000 US-$ .

Die USA halten mit 732 Milliarden US-$ von den weltweiten Militärausgaben, 38%. Insgesamt lagen die Militärausgaben der 29 NATO-Mitgliedsstaaten bei etwa 1.035 Milliarden US-Dollar, davon in Deutschland 45 Milliarden € = 54 Milliarden US-$. Zum Vergleich: Russlands Ausgaben lagen im selben Jahr bei 65,1 Milliarden US-$. Die Rüstungsausgaben für die Bundeswehr steigen stetig an. An Bildung, Gesundheit und allen anderen zivilen Bereichen wird gespart.

Armut, Klimawandel und Pandemie-Viren können nicht mit Kriegswaffen und Soldat*innen bekämpft werden. Wir brauchen den Rüstungsetat für ein funktionierendes Gesundheitswesen, Bildung und wirksamen Umwelt- und Klimaschutzschutz und für eine Sozialpolitik, die Armut wirksam verhindert.

Mit der Aufrüstung der Bundeswehr für Cyberkrieg, Drohnen und Elektronischer Kampfführung treibt Deutschland die qualitative Aufrüstung voran. Die Bundesrepublik Deutschland will weiterhin Kriege zur Rekolonisierung mit technischer Überlegenheit führen und hat die  Einsätze gegen Afghanistan,  Mali, Irak und Syrien verlängert.

Wir fordern die Beendigung aller Auslandseinsätze der Bundeswehr. Die Bundeswehr darf keine Kampfdrohnen haben. Autonome Waffensysteme müssen geächtet werden.

Krieg, wirtschaftlich Ausbeutung, Klimawandel und Armut zwingen Mensch zu Flucht und Migration. Deutschland hat auch mit Kriegsführung.eine Mitschuld daran.

Wir müssen MigrantInnen aufnehmen, Offene Grenzen und Bleiberecht für alle!

Deutschland ist viertgrößter Rüstungsexporteur weltweit. Empfänger sind Länder wie Ägypten und Saudi-Arabien, die damit Krieg gegen den Jemen führen.

Wir wollen ein Verbot aller Rüstungsexporte und Umstellung der Rüstungsproduktion auf zivile Produkte.

Die Bundesregierung will Reservisten und Einjährig-Freiwillige („Dein Jahr für Deutschland“) für die Bundeswehr zur Landesverteidigung rekrutieren.

Militärische Verteidigung eines Hochtechnologielandes mit  Atomkraftwerken, Chemiefabriken, zentralisierter Energie- und Trinkwasserversorgung führt zur völligen Selbstzerstörung, Militärische Landesverteidigung ist nicht möglich. Die Bundeswehr muss abgeschafft werden.

Veranstalter:

Deutsche Friedensgesellschaft –
Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen
DFG-VK Gruppe Flensburg
v.i.S.d.P.: Siglinde & Ralf Cüppers, Mühlenholz 28a, 24943 Flensburg.
Email: flensburg@bundeswehrabschaffen.de

Paritätischer Armutsbericht 2020: Armut in Deutschland auf Rekordhoch

Daten aus: Der Paritätische Armutsbericht 2020, S. 41

Daten aus: Der Paritätische Armutsbericht 2020, S. 54

Mehr zum Thema und zu den aktuellen Daten aus Flensburg:

AKOPOL-Beitrag vom 04.12.2020:
Sozialatlas Flensburg 2020: Mehr Geburten – Bevölkerungszahl steigt auf 96.920 Personen
unter: https://akopol.wordpress.com/2020/12/04/sozialatlas-flensburg-2020-mehr-geburten-bevoelkerungszahl-steigt-auf-96-920-personen/

 

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