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Volksinitiative „Mehr Demokratie in Schleswig-Holsteins Kommunen“ erfolgreich
Schleswig-Holsteinischer Landtag beschließt Gesetz zur Stärkung der kommunalen Bürgerbeteiligung
Der Kieler Landtag hat am 21.2.2013 wesentliche Forderungen der von Mehr Demokratie e. V. initiierten und von 25.000 Menschen (darunter auch AKOPOL) unterstützten Volksinitiative „Mehr Demokratie in Schleswig-Holsteins Kommunen“ übernommen. Das beschlossene Gesetz zur Stärkung der kommunalen Bürgerbeteiligung tritt am 26.2. in Kraft.
Aus dem Newsletter von Mehr Demokratie e. V. vom 22.2.2013:
Eine weitere erfolgreiche Brücke von Bürgerinnen und Bürgern zu Politikern ist erbaut: Mit 25.000 Unterschriften, einem Bündnis und guten Verhandlungen ist es uns in Schleswig-Holstein nach zwei Jahren gelungen, Erleichterungen für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zu erreichen. Und dies ohne Volksbegehren oder Volksentscheid. Allein die von uns gestartete Volksinitiative löste bereits die Verhandlungsbereitschaft der Regierung aus. Das mit der schleswig-holsteinischen Küstenkoalition aus SPD, Grünen und SSW ausgehandelte Gesetz ist ein echter Fortschritt!
Damit ist es ab 26. Februar 2013 möglich, auch Bürgerbegehren zu Bauthemen zu starten. Die Frist für Bürgerbegehren gegen Ratsbeschlüsse wurde von sechs Wochen auf ein halbes Jahr verlängert. Die Unterschriften können innerhalb eines halben Jahres gesammelt werden. Des Weiteren wurde der Kostendeckungsvorschlag durch eine Kostenschätzung der Verwaltung ersetzt. Zudem ist es jetzt auch den Gemeinden möglich, einen Alternativvorschlag mit zur Abstimmung zu stellen, über den die Stimmberechtigten bei deutlich gesenkten Quoren zustimmen können.
Damit ist nun auch das nördlichste Bundesland deutlich bürgerfreundlicher geworden.
Mehr Infos gibt’s hier: http://www.mehr-demokratie.de/sh-volksinitiative_erfolgreich.html
Mit besten Grüßen aus der Leuchtturmregion zwischen Nord- und Ostsee!
Ihre Claudine Nierth (Bundesvorstandssprecherin)
Hier noch der Bericht Bürgerbegehren in Schleswig-Holstein
künftig leichter möglich aus plenum-online, dem Online-Magazin des schleswig-holsteinischen Landtags unter: http://www.landtag.ltsh.de/plenumonline/februar2013/texte/06_buergerbeteiligung.htm
Mehr Demokratie e. V. in Karlsruhe: Bericht über die Verhandlung des Eilantrages zu ESM und Fiskalpakt vor dem Bundesverfassungsgericht
Absolutes Novum: Verfassungsgericht setzt mündliche Verhandlung für Eilantrag an
Da auch MitstreiterInnen des Arbeitskreises Kommunalpolitik die Verfassungsklage von Mehr Demokratie e. V. gegen den ESM und Fiskalpakt unterstützen, bzw. Kläger sind, möchten wird den untenstehenden Bericht von Roman Huber (Geschäftsführender Vorstand Mehr Demokratie e.V.) von der Verhandlung am letzten Dienstag allen Interessierten zum Lesen wärmstens ans Herz legen:
Das war für mich der spannendste Tag in diesem Jahr. Verhandelt wurde in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht unser Eilantrag zu ESM und Fiskalpakt. Allein dieser Fakt ist bereits einer unserer politischen Erfolge. Denn bisher wurde noch nie zu einem Eilantrag eine mündliche Verhandlung angesetzt. Anders am Dienstag. Aufgerufen waren die Bevollmächtigten der fünf Klagen sowie Vertreter von Bundestag und Bundesregierung. Es gab rund 100 Redebeiträge. Anwesend war auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble. Verhandelt wurde von Vormittag an bis 20.30 Uhr. Eine würdige, hoch konzentrierte Veranstaltung. Jeder Beschwerdeführer und Bevollmächtigte konnte mehrfach zu Wort kommen und es gab keinerlei Redebegrenzungen. Uns haben die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin und der Staatsrechtsprofessor Christoph Degenhart engagiert vertreten. Ich bin sehr dankbar für diese profunde Begleitung.
Prof. Peter Danckert, Mitglied des Bundestages (SPD), einer unserer Beschwerdeführer berichtete davon, wie gerade heute Nacht Finanzminister Schäuble zusammen mit den anderen Finanzministern 30 Mrd. Euro für Spanien beschlossen hatte. Er fragte das Gericht: „Sie glauben doch wohl nicht, dass wir darüber auch nur eine Minute im Bundestag beraten haben. Was sollen wir denn in 4-5 Wochen, wenn das in den Bundestag kommt, machen, als nur zustimmen?“ Und Manfred Kolbe, ebenfalls Bundestagsabgeordneter (CDU) setze hinzu: „Ich kann doch nicht jedes Mal meine eigene Regierung in Frage stellen, wenn ich über Finanzhilfen entscheide. Das System funktioniert so nicht.“
Dies zeigt, wie richtig wir mit unseren Hauptargumentation liegen: Warum auch sollten wir den Bundestag wählen, wenn er immer weniger zu sagen und zu entscheiden hat?! Genau darauf hat sich der Bundestag schon eingestellt. Prof. Martin Nettesheim hat die komplett überarbeiteten Beteiligungsrechte des Bundestags sehr präzise dargestellt. Dies dürfen wir als wichtigen Vorerfolg unserer Beschwerde werten. Das Eigeninteresse des Bundestages, sich nicht selbst zu entmachten, scheint erwacht. Gut so.
Von Seiten der Bundesregierung und von Teilen des Bundestags wurde ein Szenario gezeichnet, das bis zum Zusammenbruch des Währungsraumes reichte, falls der ESM jetzt nicht in Kraft tritt. Das hat das Gericht nach meiner Wahrnehmung nicht allzu sehr beeindruckt. Andererseits wollte Präsident Voßkuhle aber auch keine Schlagzeilen produzieren wie „Gericht stoppt Euro-Rettung“ – mit all seinen möglichen, teilweise irrationalen Folgewirkungen auf den Märkten.
Die Position der Gegenseite war, dass Karlsruhe sowohl ESM und Fiskalvertrag passieren lassen, so dass sie sofort verabschiedet werden können. Schäuble bat das Gericht am Ende der Verhandlung noch einmal explizit in 2-3 Wochen zu entscheiden und unsere Eilanträge abzulehnen. Das wird das Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht tun. Das ist genauso ein Erfolg wie die breite Debatte in den Medien, die wir mit der Klage ausgelöst haben.
Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Herzlich grüßt Sie
Roman Huber
Geschäftsführender Vorstand Mehr Demokratie e.V.
P.S.: Die Verfassungsbeschwerde im Wortlaut finden Sie hier: http://www.verfassungsbeschwerde.eu/
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