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Flensburg: Ausschüsse und Ratsversammlung tagen
Öffentlichkeit erwünscht!
Flensburg. Nach der Sommerpause nimmt die kommunalpolitische Arbeit wieder Fahrt auf. In der kommenden Woche finden mehrere Sitzungen statt.
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss tagt am Montag, 19.08.2019, ab 17:00 Uhr im Europa-Raum (E67) des Rathauses.
Am Dienstag, 20. August 2019, findet im Rathaus, Europa-Raum (E 67), die 19. Sitzung des Hauptausschusses statt. Der öffentliche Teil der Sitzung beginnt um 16:00 Uhr.
Der Jugendhilfeausschuss trifft sich zu seiner 11. Sitzung am Mittwoch, 21. August 2019, um 16:00 Uhr im Gemeindezentrum Engelsby. Brahmsstr. 13.
Am Donnerstag, 22.08.2019, tritt die Flensburger Ratsversammlung zu ihrer 12. Sitzung im Ratssaal zusammen. Der Beginn ist ebenfalls um 16:00 Uhr.
Die Tagesordnungen für alle Sitzungen findet man im Ratsinformationssystem:
http://www.flensburg.de/politik-verwaltung/ratsinformationssystem/index.php.
Abriss eines historischen Hauses und Neubau in der Norderstraße 41 in Flensburg
Öffentlichkeitsbeteiligung vor Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens
(Pressemitteilung der Stadt Flensburg) Am 20. August steht die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für den Neubau des Gebäudes Norderstraße 41 zur Entscheidung im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung an. Vor der Entscheidung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, bis zum 15. August Anregungen und Einwände zu diesem Vorhaben einzubringen. Nähere Informationen gibt es im Internet unter http://www.flensburg.de/bauen-wohnen/aktuelle-bauanfragen/norderstrasse-41/index.php oder direkt bei der Stadt- und Landschaftsplanung im Technischen Rathaus, Am Pferdewasser 14.
Für das Gelände des ehemaligen Roxy gibt es eine Entwurfsplanung aus dem Jahr 2011, der vom zuständigen Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung zugestimmt wurde. Diese umfasst das gesamte Gelände der Grundstücke Norderstraße 41 – 45.
Damals war man von einem Erhalt des Gebäudes Norderstraße 41 ausgegangen. In der weiteren Ausführungsplanung hat sich ergeben, dass das Gebäude nun doch abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden soll. In dem dreigeschossigen Neubau sollen eine Gewerbefläche (an der Norderstraße) und bis zu sechs Wohnungen entstehen.
Die denkmalgeschützte Straßenfassade wird in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde erhalten.
Die Verwaltung empfiehlt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens. Das Vorhaben entspricht in seiner Nutzung den Festsetzungen des Bebauungsplanes und der Neubau hält die Baugrenzen ein. Die Grundstücksausnutzung fügt sich in die Umgebung ein.
Erweiterung des ehemaligen Güterbahnhofes in Flensburg: BürgerInnen können bis zum 27.3.2013 Anregungen und Einwände einbringen
Öffentlichkeitsbeteiligung vor Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens
(Aus einer Pressemeldung der Stadt Flensburg) Am 2. April steht die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für die Erweiterung des ehemaligen Güterbahnhofes um zwei Gebäude zur Entscheidung im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung an. Vor der Entscheidung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, bis zum 27. März Anregungen und Einwände zu diesem Vorhaben einzubringen. Nähere Informationen gibt es im Internet unter http://www.flensburg.de/bauen-wohnen/aktuelle-bauanfragen/gueterbahnhof/index.php oder direkt bei der Stadt- und Landschaftsplanung im Technischen Rathaus, Am Pferdewasser 14.
Für den Bereich hinter dem ehemaligen Güterbahnhof wird eine Erweiterung um zwei weitere Gebäude für Gewerbe und Dienstleistungen beantragt. Die Gestaltung orientiert sich in der Materialwahl an dem vor wenigen Jahren sanierten Güterbahnhofsgebäude.
AKOPOL: Hände weg vom Kühlhaus und vom Sportplatz des VfB Nordmark!
Das Bahnhofsviertel darf nicht zur Spielwiese von Immobilienspekulanten werden!
Die AKOPOL-Fraktion steht diesem Bau-Projekt, wie auch den Bemühungen der Flensburger Stadtverwaltung das Kunst- und Kulturzentrum Kühlhaus zu „verlagern“ außerordentlich kritisch gegenüber. Insbesondere hätten wir uns gewünscht, dass im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eine öffentliche Informationsveranstaltung/ Bürgerversammlung stattfindet, auf der die BürgerInnen ihre Bedenken und Anregungen vortragen können. Die wird es nicht geben und deshalb bitten wir alle BürgerInnen, und vor allem auch die AktivistInnen des Kühlhauses sich umfänglich hierüber zu informieren und ggfs. Bedenken und Anregungen vorzubringen. Mehr zu dem umstrittenen Projekt auch in einem Bericht von Uwe Sprenger in der Flensborg Avis vom 8.3.2013 Ausbau-Plan scheidet die Geister unter: Erweiterung Güterbahnhof Flensborg Avis 8.3.2013
sowie zum Konflikt um´s Kühlhaus ein Bericht auf shz.de von Holger Ohlsen vom 8.3.2013 Kulturzentrum in Flensburg – Stadt setzt Kühlhaus unter Druck unter: http://www.shz.de/nachrichten/lokales/flensburger-tageblatt/artikeldetails/artikel/stadt-setzt-kuehlhaus-unter-druck.html
Armut und Stromabschaltungen: Stadtwerke Flensburg verweigern Herausgabe öffentlichkeitsrelevanter Daten
AKOPOL-Fraktion bittet den schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten um rechtliche Stellungnahme
AKOPOL fordert Darstellung über die Zahl der Menschen in Flensburg, die ihre Stromrechnungen nicht mehr bezahlen können
Angesichts der Weigerung der Stadtwerke Flensburg, der AKOPOL-Fraktion und der Öffentlichkeit allgemeine Daten zur Anzahl der Stromkunden, die mit ihren Zahlungen im Verzug sind und zur Zahl der Mahnverfahren, wie auch zur Zahl derjenigen Kunden, denen der Strom abgestellt wurde, zu Verfügung zu stellen, hat der AKOPOL-Fraktionsvorsitzende Jörg Pepmeyer den Datenschutzbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein eingeschaltet.
Er hat Dr. Thilo Weichert als Leiter des „Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein“ um eine datenschutzrechtliche Stellungnahme für die AKOPOL-Fraktion gebeten.
Untenstehend die Mail an ihn.
Jörg Pepmeyer
Vorsitzender der Fraktion AKOPOL
(Arbeitskreis Kommunalpolitik Flensburg)
in der Flensburger Ratsversammlung
Rathausplatz 1
24937 Flensburg
An Herrn
Dr. Thilo Weichert
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Bitte um datenschutzrechtliche Stellungnahme
Betreff: | AW: Auswirkung der Kostensteigerungen für Energie auf „Zahlungsmoral“ |
Datum: | Tue, 25 Sep 2012 13:17:42 +0000 |
Von: | Holdensen, Peer ( US ) <peer.holdensen@Stadtwerke-Flensburg.de> |
An: | AKOPOL-Fraktion <akopol-fraktion@gmx.de> |
Hallo Herr Pepmeyer,
gern sende ich Ihnen, soweit möglich, die Antworten zu Ihren Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
STADTWERKE FLENSBURG GMBH
Peer Holdensen
Unternehmenssprecher
Batteriestr. 48, 24939 Flensburg
Tel.: +49 461 487-1365 Fax: +49 461 487-2365 Mobil: +49 170 766 29 76
e-mail: peer.holdensen@stadtwerke-flensburg.de
internet: www.stadtwerke-flensburg.de
Sitz der Gesellschaft: Flensburg, Amtsgericht Flensburg HRB1283
Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Dipl. Wirt.-Ing. Maik Render
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Rolf Helgert
—–Ursprüngliche Nachricht—–
Von: AKOPOL-Fraktion [mailto:akopol-fraktion@gmx.de]
Gesendet: Donnerstag, 20. September 2012 12:32
An: Holdensen, Peer ( US ); Ursula Thomsen-Marwitz
Betreff: Auswirkung der Kostensteigerungen für Energie auf „Zahlungsmoral“
Sehr geehrter Herr Holdensen,
anlässlich unseres heutigen Telefongesprächs bedanke ich mich vielmals für Ihre Bereitschaft, uns mit aussagekräftigen Informationen in unserem Anliegen zu unterstützen.
Hier nun die Fragen der AKOPOL-Fraktion.
Angesichts der erheblichen Preissteigerungen für Fernwärme und Strom in den letzten Jahren würden wir gerne wissen:
1. Sind die vom Jobcenter Flensburg festgelegten Sätze im Rahmen der sog. Kosten der Unterkunft (KDU) für die Übernahme der Energiekosten für SGB II und SGB XII (Hartz IV) Leistungsempfänger im Bereich der Fernwärme von 1 Euro pro Quadratmeter aus Sicht der Stadtwerke noch realistisch. Dies gilt insbesondere für kleine (< 50 qm) und Altbauwohnungen.
Antwort Stadtwerke: Es ist äußerst schwierig, hier wirklich belastbare Vergleiche zu erstellen, da jede Wohnung individuell beheizt wird und unterschiedlich isoliert ist.
Bei unseren Vergleichsrechnungen gehen wir von einem Preis für die Fernwärme von rund 560 Euro brutto pro Jahr für eine 70 m²-Wohnung aus. Eine 50 m²- Wohnung würde bei einer vergleichbaren Rechnung bei rund 450 Euro liegen.
Ganz grundsätzlich zählen die Fernwärmepreise der Stadtwerke schon zu den günstigeren Angeboten in ganz Deutschland und liegen preislich deutlich unter dem Niveau von Heizungen auf Erdölbasis.
Hier wäre es aber sicher sehr hilfreich, einige konkrete Fälle zu recherchieren, da dort konkrete Daten zu Heizkosten und Größe der Wohnung aus der Praxis vorliegen.
2. Verfügen die Stadtwerke über Kennzahlen und Daten zum durchschnittlichen Energieverbrauch pro Quadratmeter, gestaffelt nach Wohnungstyp (z. B. Baujahr, Mehrgeschosswohnungen, Einfamilienhäuser) bzw. daraus folgernd auch über Angaben zum Preisindex und Steigerungen pro Quadratmeter in den letzten Jahren.
Antwort Stadtwerke: Hier können wir leider keine Daten liefern.
3. Wie hoch ist die Zahl derjenigen Kunden der Stadtwerke, die mit ihren Strom-Zahlungen mehr als drei Monate im Rückstand sind.
Antwort Stadtwerke: Diese Daten werden von uns nicht in einer Statistik erfasst.
4. Wie hoch ist in diesem Zusammenhang die Zahl der Kunden, denen zeitweise der Strom abgestellt wurde.
Antwort Stadtwerke: Diese hochsensiblen internen Daten möchten wir nicht kommunizieren.
5. Wie hoch ist ebenfalls die Zahl der Mahnverfahren.
Antwort Stadtwerke: Diese hochsensiblen internen Daten möchten wir nicht kommunizieren.
6. Wie ist das Verfahren der Stadtwerke insbesondere bei säumigen Kunden, die ihre aufgelaufenen Rechnungsbeträge nicht aus eigener Kraft zahlen können.
Antwort Stadtwerke: Bevor ein Zähler gesperrt wird, werden 3 Mahnungen zugestellt. Nach jedem Schreiben hat der betroffene Kunde die Möglichkeit, mit uns persönlich oder telefonisch eine Lösung für sein Zahlungsproblem zu vereinbaren. Auch nach der 3. letzten Mahnung (Sperrankündigung) wird nicht umgehend gesperrt, sondern der Kunde hat auch dann noch einige Tage Zeit, um mit uns eine tragbare Lösung zu finden.
7. Gibt es in diesem Zusammenhang eine Beratungsstelle bei den Stadtwerken.
Antwort Stadtwerke: Ansprechpartner für säumige Kunden sind die Mitarbeiter im Service-Center der Stadtwerke, die der Kunde persönlich oder per Telefon kontaktieren kann.
Wir würden uns freuen, wenn Sie die Fragen zeitnah beantworten könnten.
MIt freundlichen Grüßen
Jörg Pepmeyer
AKOPOL-Fraktionsvorsitzender
Meldegesetz und Datenhandel – Bürgerrechte mal eben so durchgerutscht?
Flensburger Meldeamt und Bürgerbüro als verlängerter Arm der Werbewirtschaft?
Es ist schon erstaunlich, wie binnen weniger Tage die bereits am 28. Juni mit den Stimmen der Regierungskoalition gegen SPD, Grüne und LINKE beschlossene Änderung des sogenannten Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) für einen öffentlichen Sturm der Entrüstung sorgte. Besonderer Knackpunkt der Gesetzesänderung: Meldeämter können jetzt personenbezogene Daten der BürgerInnen an Werbetreibende und Adresshändler verkaufen, ohne dass die Betroffenen dem widersprechen können. Dies gilt insbesondere dann, wenn Unternehmen bereits über ältere Datensätze verfügen und diese aktualisieren wollen. Gleichzeitig wurden mit der Novellierung weitreichende Kompetenzen von den Ländern auf den Bund übertragen.
Dass mit dem neuen Gesetz allerdings auch grundlegende Bürgerrechte in Frage gestellt werden, fiel den politischen Akteuren jedoch erst auf, als eine kritische und sensible Öffentlichkeit in kurzer Zeit einen Proteststurm vor allem über das Internet und die sozialen Netzwerke entfachte. Mit dabei sogar die Diskutanten der Flensburger Facebook-Gruppe „Wenn Du in Flensburg wählen könntest….“
Wenig schmeichelhaft also für die Regierung, aber ein gefundenes Sommerfresschen für die Medien. Selbst die BILD-Zeitung titelte „Wie konnte das Gesetz einfach so durchrutschen“ und spricht von Daten-Gau. Nun rudern alle in Berlin wieder zurück, und überhaupt sind doch alle für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der BundesbürgerInnen. Da das Gesetz auch noch vom Bundesrat abgesegnet werden müsste, will man es dort erst einmal auf Eis legen, um es zu überarbeiten und ein aktives Widerspruchsrecht einzufügen.
Sehr schön. Aber dennoch bleiben Fragen. Denn aufgrund der alten landesrechtlichen Regelungen konnten die kommunalen Meldeämter, ebenso in Flensburg, bisher auch schon entsprechende Daten verkaufen (*). Was in diesem Zusammenhang daher von besonderem Interesse ist, in welchem Umfang und zu welchem Preis die Stadt Flensburg in der Vergangenheit bereits personenbezogene Daten verkauft hat – auch ohne ausdrückliche (aktive) Zustimmung der BürgerInnen – und wie hoch die Einnahmen der Stadt hieraus waren. Ebenso stellt sich die Frage, welche Bedeutung das neue Bundesgesetz in diesem Zusammenhang für die zukünftige Praxis in Flensburg hat und ob wir uns sogar als Kommune generell weigern können, solche Daten ohne aktive Zustimmung der Betroffenen rauszurücken. Wenn natürlich die Auskunft gebende Stelle qua Gesetz nicht mehr die Kommune ist, sondern eine Bundesbehörde, bzw. diese hoheitlich die jeweilige kommunalen Meldeämter dazu anweisen kann, stellt sich zudem die Frage, wer kassiert dann die Einnahmen aus dem Handel mit personenbezogenen Daten der Flensburger Bevölkerung? All das soll Inhalt einer Anfrage der AKOPOL-Fraktion im Hauptausschuss und BSO-Ausschuss nach den Sommerferien sein.
Zu guter Letzt und angesichts der leeren Kassen in Flensburg möchte ich noch einen originellen Beitrag aus dem Freitag vom 8.7. zum Lesen empfehlen: Datenhandel in Volkes Hände! – Meldegesetz Können wir mit Adressenspenden unsere Kommunen stärken? http://www.freitag.de/autoren/frank-r/datenhandel-in-volkes-hande
*) Zur derzeitigen Praxis in Flensburg: Verarbeitung der Daten aus dem Melderegister – Informationen des Bürgerbüro Flensburg http://www.flensburg.de/buergerservice/schutz-und-ordnung/verarbeitung-der-daten-aus-dem-melderegister/
Jörg Pepmeyer, AKOPOL-Fraktion
Das Video zur Abstimmung und mehr Infos zum Thema auch unter den folgenden Links:
Der Ablauf der Abstimmung des umstrittenen Meldegesetzes ist auch auf einem Video der 187. Plenarsitzung des 17. Deutschen Bundestages in der Mediathek des Bundestages unter www.bundestag.de/Mediathek/ zu finden. Dort kann man dann sehen, wie sich mit Beginn des EM-Fußballspiels Italien-Deutschland der Plenarsaal langsam leert. Achtung: Der anschließenden Ablauf der Abstimmung zum Meldegesetz ist über den Timecode des Videos auf 11:51:21 zu finden. Wenn man das Video auf Vollbild stellt, ist es erschreckend zu sehen, wie wenige Abgeordneten überhaupt noch anwesend waren und abgestimmt haben. Das Video ist auch über den folgenden Permalink abrufbar: http://dbtg.tv/fvid/1770347 . Wer sich die Mühe sparen will und eine schlechtere Wiedergabequalität akzeptiert, kann unten die 57-Sekunden-Kurzfassung auf youtube sehen:
Desweiteren gibt es das Protokoll der Sitzung, in dem man allerdings keine Namen findet, wer wie abgestimmt hat, das hat einen einfachen Grund, da es ja keine namentliche Abstimmung zum Meldegesetz gab. unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/17/17187.pdf Das Meldegesetz wurde unter TOP 21 Fortenwicklugn des Meldewesen behandelt Auf Seite 22464 im Protokoll
Die Zeitschrift CHIP brachte am 4.7. einem ausgezeichneten Artikel zum Thema auf ihrem Online-Portal: Adressauskunft: Widerspruchsrecht abgeschafft http://www.chip.de/news/Adressauskunft-Widerspruchsrecht-abgeschafft_56540821.html
Hier geht´s zur BILD-Nachricht vom 9.7.; Wie konnte das Gesetz einfach so durchrutschen? http://www.bild.de/geld/wirtschaft/datenschutz/daten-gau-wie-konnte-die-aenderung-im-meldegesetz-einfach-so-im-bundestag-durchrutschen-25067960.bild.html
Hintergrundinformationen zum neuen Meldegesetz, insbesondere was die zweifelhafte Rolle der FDP angeht, auf SPIEGEL-Online vom 9.7. Streit über Meldegesetz – Plötzlich sind alle Datenschützer unter:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/datenschutz-regierung-lenkt-bei-neuem-meldegesetz-ein-a-843386.html
Mehr zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung auf wikipedia unter http://de.wikipedia.org/wiki/Informationelle_Selbstbestimmung
Niemals aufgeben! – Offener Brief der IG Ostufer an die Flensburger Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Öffentlichkeit
,,Klarschiff“‘ wächst in den Flensburger Himmel…
Ein Mahnmal an Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Öffentlichkeit
. IG Ostufer, im Januar 2012
Wie ein Krebsgeschwür im historischen Stadtbild wächst der monströse Neubau „Klarschiff“ Tag für Tag höher und zeigt Flensburgern und Besuchern der Stadt das klägliche Versagen aller Verantwortlichen auf.
Trotz der Proteste vieler Tausend Bürger, trotz der Vorschläge aller Stadtdenker, entgegen den Meinungen und Warnungen zahlreicher Fachleute, blieb die Stadt stur bei ihrer verheerenden Planung.
Jetzt sieht auch der Dümmste, was dieser modernistische und völlig unpassende, überdimensionierte Luxuswohnbau für die (touristische) Zukunft unserer Stadt bedeutet:
Die Zerstörung des historischen Stadtpanoramas, um das uns andere Städte bisher beneideten und das der Stadtdenker Prof. Kähler als würdig für den Eintrag als Weltkulturerbe befand.
Die Vernichtung des natürlichen Ufers im Zentrum der Stadt, das mit seiner Flora und Fauna als beliebter Treffpunkt für erholungssuchende Bürger und zahllose Touristen überaus populär war.
Die Errichtung von Teilen des ersten Geschosses zeigt schon heute, wie sehr der Bau in das Stadtbild eingreift
Schon verschwinden die alten, schönen Bürgerhäuser des Ostufers hinter dem Betonbau.
Die Sichtachse vom Ballastkai zur Westseite des Hafens wird aus vielen Blickrichtungen so unterbrochen, dass wohl mit dem Wachsen des Gebäudes das historische Panorama weitgehend verschwinden wird.
Mindestens genauso schwer, wenn nicht schwerer wiegt der Verlust des über 6000 qm großen Areals, die der Bau verschlingt und damit für die Nutzung im Tourismus und als Naherholungspark für die Bürger verloren ging
Hier hat die Stadt eine Jahrhundertchance vertan, diesen grünen Bereich in bester Südlage zu einer touristischen Perle zu entwickeln, wie es Bürger seit Jahren fordem und die IG—Ostufer in vielen Vorschlägen unterbreitete.
Geradezu zerstörerisch auf die Tourismuspläne der Stadt (Kapitänsweg rund um den Hafen) wirkt sich schon heute der Abriss des fast 100jährigen, gut erhaltenen Kailagerhauses aus, auf dessen Grund jetzt „Klarschiff“ entsteht
Die IG-Ostufer hatte bereits detaillierte Pläne für die Umgestaltung der traditionsreichen Flugzeughalle mit ihrem prägnanten Tonnendach – einschließlich ihrem Umfeld — entwickelt Diese hätte sich harmonisch in unser Hafenpanorama eingefügt. Sie sahen eine Markt-Mehrzweckhalle mit gastronomischen Einrichtungen vor. In ihr sollten maritime Veranstaltungen, Märkte, Konzerte und andere kulturelle Events stattfinden, um so einen touristischen „Frequenzbringer“ für den gesamten Hafen und unsere Stadt aufzubauen.
Es ist zu befürchten, dass auch die kläglichen Reste am Ostufer (Hafenspitze bis ca Fischereiverein) angesichts klammer Stadtkassen ebenfalls ,,vermarktet“ werden und damit der Bürger dann dort vollständig ausgesperrt ist
Deshalb unsere Forderung und Bitte an die Verantwortlichen in der Verwaltung und Politik:
Schluss mit dem Ausverkauf der Grundstücke – Das Ostufer gehört(e) allen Bürgern!
Reinhard Thomas
Flensburgs Oberbürgermeister Simon Faber gibt Einblicke in seine Arbeit
Transparenter Terminkalender
Mit Beginn des neuen Jahres möchte Flensburgs Oberbürgermeister Simon Faber noch mehr Transparenz zeigen. Zukünftig sollen wichtige Termine aus dem Kalender des Oberbürgermeisters veröffentlicht werden. Ziel ist es, die Arbeit besser und nachvollziehbarer zu dokumentieren.
„Ich bin der Auffassung, dass es für den Bürger nicht immer nachvollziehbar ist, was ein Oberbürgermeister den lieben langen Tag so treibt“, begründet Faber den Vorstoß. „Dieses Verständnis ist aber wichtig, um sich ein Bild von den Zielen zu machen, an denen ich arbeite und um die Themen zu verstehen, mit denen ich unsere Stadt voranbringen will“, so Faber weiter.
Die ausgewählten Termine werden ab Freitag den 13. Januar 2012 den Medien auf dem üblichen Verteiler zur Verfügung gestellt und sind dann auch auf der Internetseite der Stadt Flensburg unter „Pressestelle“ zu finden. Die Termine dürfen gerne veröffentlicht werden.
Beispiel: Termine der 3. Kalenderwoche 2012
(16.01. – 22.01.2012):
18.01., 10:00 Uhr Gespräch zu neuen Ansiedlungsvorhaben in Flensburg
19.01., 10:00 Uhr Gespräche zur Landesplanung im Innenministerium in Kiel
19.01., 15:00 Uhr Gespräch mit dem neuen Geschäftsführer der Wireg, Herrn Dr. Krüger
20.01., 09:00 Uhr Sitzung des Executive Board „Sønderborg 2017“ in Sonderburg
Clemens Teschendorf, Stadt Flensburg, Pressestelle des Rathauses
Flensburger Haushalt – Zukünftig keine aktive und „partizipative“ Beteiligung der BürgerInnen an der Haushaltsdebatte?
„Strategische Haushaltskonsolidierung“ – Oder, wie schließe ich die Öffentlichkeit und die Bevölkerung aus den Beratungen und aus dem Entscheidunsgprozess über den Haushalt aus?
Mehr als unverständlich hält die AKOPOL-Fraktion die Entscheidung und den Beschluss der Ratsversammlung vom 8.12.2011 über die Festlegung eines strategischen Haushaltskonsolidierungsverfahrens. In dem in der Verwaltungsvorlage RV 131/2011 bereits vorgegebenen Rahmen ist gleichsam jede Möglichkeit ausgeschaltet worden, die BürgerInnen unserer Stadt aktiv und partizipativ an der Debatte, den Beratungen und der Entscheidungsfindung zum nächsten Flensburger Haushalt zu beteiligen. Unglücklich auch deshalb, weil gleichzeitig für die Jahre 2013 und 14 ein Doppelhaushalt geplant ist.
Wir halten angesichts der allgemeinen Diskussion um die Stärkung der Mitwirkungsrechte der BürgerInnen und der deutschlandweiten Forderung nach Implementierung von kommunalen Beteiligungsverfahren, den Beschluss vom 8.12. für einen enormen Rückschritt und kontraproduktiv. Dabei hatte die Ratsversammlung am 18.3. 2010 im Rahmen des HSP beschlossen, die BürgerInnen Flensburgs mittels eines „partizipativen“ Beteiligungsverfahrens in die Debatte und Entscheidungsfindung einzubeziehen. Vorbild war dabei das Beteiligungsverfahren im Rahmen des Hafenmasterplans. Alles nur Fake?
Insbesondere der neue Präsident des deutschen Städtetages, Münchens Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) hat in seiner Antrittsrede auf der Versammlung des Deutschen Städtetages im Frühjahr ebenfalls diese Beteiligungsverfahren angemahnt und hierbei auch den sog. Beteiligungshaushalt erwähnt. (Mehr zu seiner Rede in einem AKOPOL-Blog-Artikel vom 6.5.2011 Deutscher Städtetag 2011: Kommunale Demokratie durch verbesserte Bürgerbeteiligung stärken
Christian Ude auf der Hauptversammlung des Deutschen Städtetages am 5. Mai 2011 in Stuttgart unter: https://akopol.wordpress.com/2011/05/06/deutscher-stadtetag-2011-kommunale-demokratie-durch-verbesserte-burgerbeteiligung-starken/ )
Noch schlimmer, das untenstehende Verfahren benachteiligt vor allem die kleineren Fraktionen bei der Debatte und Entscheidungsfindung. Letztlich können die großen Fraktionen, weil sie die Vorsitzenden der Ausschüsse stellen, alleine entscheiden, ob „Maßnahmen“ im Rahmen der „strategischen Haushaltskonsolidierung“ öffentlich und ob sie überhaupt im Fachausschuss beraten werden sollen, oder nicht. Dies sehen wir als Abbau demokratischer Rechte und gleichzeitig als ein Verbiegen der Kommunalverfassung. Gleichzeitig ist es eine Verhöhnung des Ehrenamtes und des Engagements der bürgerschaftlichen Mitglieder in den Fachausschüssen, deren Urteil auf einmal nichts mehr wert zu sein scheint.
Nicht nur die Kommunalpolitiker aller Parteien und Fraktionen, sondern auch die Öffentlichkeit hat ein Recht zu erfahren, in welchem Umfang Haushaltseinsparungen und sog. „Konsolidierungsmaßnahmen“ erfolgen sollen. Der Hauptausschuss und der Finanzausschuss werden aufgewertet und mit zusätzlichen Rechten ausgestattet, gleichsam zu Super-Ausschüssen.
Gleichzeitig wird der Verwaltung geradezu ein Blanko-Scheck ausgestellt, kann sie das gesamte Verfahren und die entsprechenden Durchführungsdetails passgenau zu den Einsparvorgaben des Innenministeriums festlegen. Eine ergebnisoffene politische Debatte hierüber ist damit faktisch unmöglich. Das geht zu weit!
Jörg Pepmeyer (AKOPOL-Fraktionsvorsitzender)
Untenstehend der Text der Beschlussvorlage RV-131/2011 (hier geht´s zur kompletten Vorlage mit der Begründung: Beschlussvorlage_RV-131-2011 )
Strategische Haushaltskonsolidierung
Antrag:
1) Die Verwaltung wird beauftragt, der Ratsversammlung bis zur Ratssitzung am 21.06.2012 ein Konzept für ein strategisches Haushaltskonsolidierungsverfahren mit folgenden Rahmenvorgaben vorzulegen:
a) Mittelfristig ist bis zum Jahr 2017 ein Konsolidierungsziel von 5,7 Mio. € anzustreben. Dabei wird davon ausgegangen, dass damit das strukturelle Defizit auf maximal 15 Mio. € begrenzt werden kann, soweit dies nicht durch externe Umstände, z.B. im Rahmen einer Verschärfung der Finanz- und Wirtschaftskrise, verhindert wird. Zu erfüllen ist die Konsolidierungsvorgabe mit steuerbaren Einnahmesteigerungen und Ausgabekürzungen im Rahmen aufgabenkritischer Ansätze. Zur Umsetzung sind ehrgeizige aber realistische Ziele (s. Indikatorenbeispiele unter „Ableitung des Konsolidierungszieles“ auf S. 3) zu formulieren.
b) Langfristig soll durch die Umsetzung stadtentwicklungspolitischer Ziele unter Berücksichtigung der aktuellen Bevölkerungsprognose, die von einem Zuwachs auf bis zu 94.500 Einwohnern bis zum Jahr 2025 ausgeht, eine Einnahmeverbesserung um weitere 5 Mio. € angestrebt werden.
c) Verfahren und Zuständigkeiten:
– Die Federführung für die Umsetzung des strategischen Haushaltskonsolidierungskonzeptes und des finanziellen Konsolidierungsrahmens liegt beim Finanzausschuss, der hier eine Controllingfunktion übernimmt.
– Konsolidierungsverfahren und -maßnahmen werden vorher im nichtöffentlichen Teil des Finanzausschusses beraten. Dazu sind die Vorsitzenden der jeweils betroffenen Fachausschüsse einzuladen.
– Die Vorsitzenden der Fachausschüsse entscheiden, inwieweit Maßnahmen vor einer öffentlichen Beratung im Finanzausschuss auch im Fachausschuss zu beraten sind.
– Soweit Beratungsergebnisse der Fachausschüsse von den Konsolidierungszielen abweichen, ist eine Entscheidung des Hauptausschusses einzuholen.
2) Konsequent weiter zu verfolgen ist eine Verbesserung der Finanzausstattung der kommunalen Ebene durch Bund und Land.
Flensburger Stadtverwaltung – Mehr Transparenz schafft mehr Vertrauen !
AKOPOL fordert: Regelungs- und Kontrollmechanismen zur Überwachung und Prüfung der Nebentätigkeiten von VerwaltungsmitarbeiterInnen öffentlich vorstellen
Offenbar ist bei der öffentlichen Auseinandersetzung um die unternehmerische Nebentätigkeit eines ranghohen Verwaltungsbeamten des Flensburger Rathauses leider nicht deutlich geworden, um was es dabei in der Sache eigentlich geht und welche grundsätzlichen Fragestellungen damit berührt werden.
Vorweg, in diesem Beitrag geht es nicht um einzelne Personen, einen Generalverdacht oder den Ankauf von Microsoft-Lizenzen. Es geht zum einen um die Frage, wie mittels vorhandener Verfahren, Regelungs- und Kontrollmechanismen seitens der Rathausspitze verhindert wird, dass es bei einer beruflichen bzw. unternehmerischen Nebentätigkeit insbesondere von leitenden MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung zu Interessenkollisionen kommt.
Zum anderen stellt sich die Frage, inwieweit eine Information der Öffentlichkeit oder zumindest der KommunalpolitikerInnen ganz allgemein oder im Einzelfall über Nebentätigkeiten sinnvoll ist, welche Verfahren der Information es hierzu gibt und wie diese ergänzt werden können.
Generell muss betont werden, dass die kommunalpolitischen Entscheidungsträger wie auch die Entscheidungsträger der Verwaltung ganz besonders im Licht der Öffentlichkeit und der Medien stehen. Dies gilt neben dem Oberbürgermeister und den beiden Bürgermeistern mittlerweile auch für die Fachbereichsleiter; insbesondere im Rahmen von Planungsprojekten, haushalterischen oder sonstigen Entscheidungen,
Sie sind daher umso mehr verpflichtet, nicht nur im Rahmen der öffentlichen Debatte und aufgrund der kritischen Beobachtung durch die Medien, ihr Handeln jederzeit transparent, klug und durch objektive Argumente begründen zu können. Insofern muss absolut außer Zweifel stehen, dass die Verwaltung als neutrale und objektive Instanz agiert, d. h. dass sie entsprechend den gesetzlichen und den besonderen Vorgaben des Verwaltungsrechts allein zum Wohle der Stadt und aller BürgerInnen handelt. Dass sich diese Rolle und Aufgabe der Verwaltung gelegentlich in der Wahrnehmung einzelner politischer Akteure und BürgerInnen verliert, muss Anlass genug sein, durch mehr Transparenz das Vertrauen der BürgerInnen und der KommunalpolitikerInnen in die Flensburger Verwaltung, ihre Angestellten und Beamten zu stärken.
Insofern wäre es wünschenswert, wenn die Verwaltungsspitze in Person von Oberbürgermeister Simon Faber auch der Öffentlichkeit die entsprechenden Verfahren, Regelungs- und Kontrollmechanismen vorstellt, die verhindern, dass es zu Interessenkollisionen kommt, sollten VerwaltungsmitarbeiterInnen beruflichen und unternehmerischen Tätigkeiten neben ihrem eigentlichen Job nachgehen.
Ebenso stellt sich die Frage, ob nicht zumindest ab Abteilungs- und Fachbereichsleiterebene, die Öffentlichkeit im Rahmen geeigneter Verfahren auch informiert wird, in welchem Umfang leitende Verwaltungsbeamte beruflichen und/oder privaten unternehmerischen Nebentätigkeiten nachgehen.
Vorbild hierfür könnte der Beschluss des Hauptausschusses der Stadt Flensburg vom 27.01.2009 sein. Der hatte in seiner damaligen Sitzung die Stadtverwaltung beauftragt, für die gewählten Ratsmitglieder Stadt Flensburg ein Angabenblatt zu führen und auf der Internetseite der Stadt zu veröffentlichen. Dieses Angabenblatt gibt Auskunft über die Funktionen, in denen das Ratsmitglied innerhalb und außerhalb des Rates tätig ist.
Die Mitglieder der Ratsversammlung haben dann zu folgenden Informationen ihre Daten geliefert:
- Name
- Kontakdaten
- Persönliche Daten / Beruf (teilweise auch mit Angabe des Arbeitgebers)
- Kommunalpolitische Tätigkeiten und Vergütung
- Sonstige vergütete Tätigkeiten / Mitgliedschaften
- Ehrenamtliche Tätigkeiten
Zu finden sind die für alle BürgerInnen einsehbaren, persönlichen Angaben der Ratsmitglieder im öffentlich zugänglichen Ratsinformationssystem der Stadt Flensburg unter: http://imperia-asp.cybay.de/flensburg/politik-verwaltung/rat-und-ausschuesse/ratsmitglieder/index.php
Von besonderem Interesse wäre in diesem Zusammenhang aber auch die Beantwortung folgender Fragen:
Erfolgt bei Nebentätigkeiten die Anrechnung der hierfür aufgewendeten Stunden auch im Rahmen der regulären Arbeitszeit, werden MitarbeiterInnen der Verwaltung im Rahmen ihrer Arbeitszeit hierfür freigestellt?
Gibt es dafür festgelegte Stundenkontingente?
Müssen für die mögliche Freistellung einzelner MitarbeiterInnen, KollegInnen aus anderen Aufgabenbereichen ersatzweise abgezogen werden und einspringen?
Wie wird das in der Personalabteilung und haushalterisch verrechnet, fallen dadurch zusätzliche Personalkosten an?
Hat die nebenberufliche Tätigkeit ausschließlich in der Freizeit zu erfolgen?
Unter welchen Bedingungen gibt es Ausnahmen?
Wie werden durch Nebentätigkeiten erhaltene Vergütungen insbesondere bei Beamten angerechnet?
Es wäre wünschenswert, wenn diese und andere Fragen durch den Oberbürgermeister im Rahmen einer öffentlichen Information beantwortet werden könnten.
Ebenso wäre es sinnvoll, in diesem Zusammenhang entsprechende Regelungen, Verfahren und die Art und Weise, wie die Öffentlichkeit informiert wird, zum inhaltlichen Bestandteil des kommunalen Corporate Governance Kodex zu machen.
Zusammenfassend sollte hiermit nicht nur ein Mehr an Transparenz hergestellt werden, sonder auch ein Mehr an Vertrauen. Gleichzeitig würde das möglichen Spekulationen, Verdächtigungen und Unterstellungen frühzeitig den Boden entziehen. Ebenso ist es auch ein Gebot der Fairness, wenn die kommunalpolitischen Entscheidungsträger ihre Karten auf den Tisch legen, dass dies dann auch die Entscheidungsträger der Stadtverwaltung tun sollten.
Im Übrigen würde es nebenbei auch verdeutlichen, über wie viel fachliche und personelle Kompetenzen die Flensburger Verwaltung verfügt, es wäre somit eine Werbung für die Stadt und ihr Personal. Und abschließend würde das unmissverständlich deutlich machen, dass wir FlensburgerInnen nicht wie oftmals unterstellt, völlig dümmlich und phlegmatisch im provinziellen Saft vor uns hin schmoren.
Jörg Pepmeyer (AKOPOL-Fraktionsvorsitzender)