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Prism-Affäre: Schriftsteller fordern in einem Offenen Brief an Angela Merkel die volle Wahrheit

In einem Offenen Brief fordern fast sechzig namhafte Schriftsteller von Bundeskanzlerin Angela Merkel, den Menschen im Land die volle Wahrheit über die Spähangriffe zu sagen.

Angemessene Reaktion auf die NSA-Affäre!

Empfänger:
Bundeskanzlerin Angela Merkel
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

seit Edward Snowden die Existenz des PRISM-Programms öffentlich gemacht hat, beschäftigen sich die Medien mit dem größten Abhörskandal in der Geschichte der Bundesrepublik. Wir Bürger erfahren aus der Berichterstattung, dass ausländische Nachrichtendienste ohne konkrete Verdachtsmomente unsere Telefonate und elektronische Kommunikation abschöpfen. Über die Speicherung und Auswertung von Meta-Daten werden unsere Kontakte, Freundschaften und Beziehungen erfasst. Unsere politischen Einstellungen, unsere Bewegungsprofile, ja, selbst unsere alltäglichen Stimmungslagen sind für die Sicherheitsbehörden transparent.

Damit ist der „gläserne Mensch“ endgültig Wirklichkeit geworden.
Wir können uns nicht wehren. Es gibt keine Klagemöglichkeiten, keine Akteneinsicht. Während unser Privatleben transparent gemacht wird, behaupten die Geheimdienste ein Recht auf maximale Intransparenz ihrer Methoden. Mit anderen Worten: Wir erleben einen historischen Angriff auf unseren demokratischen Rechtsstaat, nämlich die Umkehrung des Prinzips der Unschuldsvermutung hin zu einem millionenfachen Generalverdacht.

Frau Bundeskanzlerin, in Ihrer Sommer-Pressekonferenz haben Sie gesagt, Deutschland sei „kein Überwachungsstaat“. Seit den Enthüllungen von Snowden müssen wir sagen: Leider doch. Im gleichen Zusammenhang fassten Sie Ihr Vorgehen bei Aufklärung der PRISM-Affäre in einem treffenden Satz zusammen: „Ich warte da lieber.“

Aber wir wollen nicht warten. Es wächst der Eindruck, dass das Vorgehen der amerikanischen und britischen Behörden von der deutschen Regierung billigend in Kauf genommen wird. Deshalb fragen wir Sie: Ist es politisch gewollt, dass die NSA deutsche Bundesbürger in einer Weise überwacht, die den deutschen Behörden durch Grundgesetz und Bundesverfassungsgericht verboten sind? Profitieren die deutschen Dienste von den Informationen der US-Behörden, und liegt darin der Grund für Ihre zögerliche Reaktion? Wie kommt es, dass BND und Verfassungsschutz das NSA-Spähprogramm XKeyScore zur Überwachung von Suchmaschinen einsetzen, wofür es keine gesetzliche Grundlage gibt? Ist die Bundesregierung dabei, den Rechtsstaat zu umgehen, statt ihn zu verteidigen?
Wir fordern Sie auf, den Menschen im Land die volle Wahrheit über die Spähangriffe zu sagen. Und wir wollen wissen, was die Bundesregierung dagegen zu unternehmen gedenkt. Das Grundgesetz verpflichtet Sie, Schaden von deutschen Bundesbürgern abzuwenden. Frau Bundeskanzlerin, wie sieht Ihre Strategie aus?

Juli Zeh
Ilija Trojanow
Carolin Emcke
Friedrich von Borries
Moritz Rinke
Eva Menasse
Tanja Dückers
Norbert Niemann
Sherko Fatah
Angelina Maccarone
Michael Kumpfmüller
Tilman Spengler
Steffen Kopetzky
Sten Nadolny
Markus Orths
Sasa Stanisic
Micha Brumlik
Josef Haslinger
Simon Urban
Kristof Magnusson
Andres Veiel
Feridun Zaimoglu
Ingo Schulze
Falk Richter
Hilal Sezgin
Georg M. Oswald
Ulrike Draesner
Clemens J. Setz
Ulrich Beck
Katja Lange-Müller
Ulrich Peltzer
Thomas von Steinaecker
Peter Kurzeck
Jo Lendle
Jan Christophersen
Angela Krauß
Christiane Neudecker
Kurt Drawert
Michael Augustin
Robert Menasse
Mareike Krügel
Annett Gröschner
Tanja Langer
Ron Winkler
Artur Becker
Cornelia Becker
Antje Ravic Strubel
Ulrike Steglich
Norbert Kron
Benjamin Lauterbach
Anton G. Leitner
Anke Bastrop
Annika Reich
Ditha Brickwell
Marica Bodrozic
Gisela von Wysocki
Kerstin Grether
Nora Bossong
Zora del Buono

Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]

Die Initiatoren des Offenen Briefs haben ihn auch als Petition auf www.change.org veröffentlicht. Er kann hier von allen unterzeichnet werden.

Keine Beschnüffelung der BürgerInnen im Internet – AKOPOL fordert Flensburger BundestagskandidatInnen zur Stellungnahme auf

Unsere Demokratie und die Bürgerrechte in ernster Gefahr

Die MitstreiterInnen des Arbeitskreises Kommunalpolitik halten den derzeitigen Skandal zur Totalüberwachung der deutschen und somit auch Flensburger Internetnutzer für unglaublich und ebenso für ein Thema, das sehr wohl auch in Flensburg von besonderer Relevanz ist und in unserer Stadt breit und öffentlich diskutiert werden sollte. Wie stehen insbesondere die Flensburger VertreterInnen der zum Bundestag kandidierenden Parteien und die BundestagskandidatInnen hierzu und wie wollen sie die Rechte der BürgerInnen, der politischen und zivilgesellschaftlichen Öffentlichkeit entsprechend der Verfassung zukünftig vor derartigen Übergriffen schützen? Diese Frage würden wir gerne von ihnen im kommenden Bundestagswahlkampf  eindeutig und klar beantwortet haben. Wir sind ebenso der Überzeugung, dass die derzeitige Praxis der deutschen Geheimdienste und das Verhalten der Bundesregierung den Kern unserer Demokratie und der durch die Verfassung garantierten Bürgerrechte nachhaltig beschädigt und aushebelt. Wir sind nicht bereit, das hinzunehmen.

Hierzu empfehlen wir zum Lesen die ausgezeichnete Kolumne von Jakob Augstein auf SPIEGEL-Online S.P.O.N. – Im Zweifel links: Merkel lässt die Deutschen im Stich unter: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/jakob-augstein-ueber-angela-merkel-und-den-spionage-skandal-a-911146.html

Totalüberwachung der deutschen InternetnutzerInnen und Bruch der Verfassung

Es ist schon erstaunlich: Innenminister Friedrich und Bundeskanzlerin Merkel wissen angeblich von nichts, während sich deutsche Staatschutzbehörden und Geheimdienste seit Jahren amerikanischer Schnüffelsoftware bedienen und eng mit den US-Behörden zusammenarbeiten. Was wird in den nächsten Tagen und Wochen noch herauskommen?

Hierzu schreibt SPIEGEL-Online:
„Das System „XKeyscore“ ist einer internen NSA-Präsentation vom Februar 2008 zufolge ein ergiebiges Spionagewerkzeug und ermöglicht annähernd die digitale Totalüberwachung. Ausgehend von Verbindungsdaten („Metadaten“) lässt sich darüber beispielsweise rückwirkend sichtbar machen, welche Stichworte Zielpersonen in Suchmaschinen eingegeben haben. Zudem ist das System in der Lage, für mehrere Tage einen „full take“ aller ungefilterten Daten aufzunehmen – also neben den Verbindungsdaten auch zumindest teilweise Kommunikationsinhalte.“ Weiterlesen auf SPIEGEL-Online: Schnüffelsoftware „XKeyscore“: Deutsche Geheimdienste setzen US-Spähprogramm ein unter: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bnd-und-bfv-setzen-nsa-spaehprogramm-xkeyscore-ein-a-912196.html

So funktioniert das auch von den deutschen Sicherheitsbehörden genutzte Überwachungssystem XKeyscore. SPIEGEL-Online vom 21.7.2013: Spähsystem XKeyscore: Ergiebiges Spionagewerkzeug Deutsche Geheimdienste nutzen nach Informationen des SPIEGEL das NSA-System XKeyscore – das hat Verfassungsschutz-Präsident Maaßen nun bestätigt. Folien aus dem Fundus von Edward Snowden zeigen, wie ergiebig dieses Werkzeug ist. Weiterlesen unter: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/xkeyscore-spionagewerkzeug-wird-von-bnd-und-bfv-genutzt-a-912260.html

„Vermögensteuer ohne Schlupflöcher!“ – Bündnis UMfairTEILEN übt deutliche Kritik an SPD-Konzept für eine Vermögensteuer

Aktion des Bündnisses „Umfairteilen“ bei SPD-Parteitag in Augsburg

Umfairteilen(Pressemitteilung des Bündnis Umfairteilen vom 14.04.2013) Unter dem Motto „Vermögensteuer ohne Schlupflöcher!“ hat das Bündnis „Umfairteilen“ am Sonntag vor dem SPD-Bundesparteitag Kritik am Vorschlag der SPD-Führung für eine Vermögenssteuer geübt. Das Bündnis begrüßte zwar, dass die SPD eine Vermögensteuer einführen will, warnte aber vor großen Schlupflöchern für Superreiche im SPD-Konzept für eine solche Steuer. Bei der Aktion direkt vor dem Parteitagsgelände in Augsburg schlüpften „Vermögende“ durch Löcher in einem großen Banner mit der Aufschrift „Vermögen besteuern“. Auch ein „Picasso“ wurde durch ein „Steuerschlupfloch“ gereicht. An die Delegierten wurden außerdem Flugblätter verteilt.
„Der Vorschlag von Kanzlerkandidat Steinbrück, Betriebsvermögen steuerfrei zu stelllen, ist nicht genügend durchdacht. Denn wenn Aktienpakete, Firmenbeteiligungen und Unternehmensanleihen steuerfrei bleiben, werden die Vermögen gerade der Superreichen fast gar nicht besteuert“, sagte Jutta Sundermann von Attac. „Wir hoffen, dass die SPD hier nachbessert. Denn wir brauchen eine echte Vermögensteuer und kein Placebo.“
„Der Bundesfinanzhof hat zudem darauf hingewiesen, dass eine Überprivilegierung des Betriebsvermögens gegen das Gleichbehandlungsgebot unserer Verfassung verstößt. Um kleine und mittelständische Betriebe vor zu großen Belastungen zu schützen, gibt es zielgenauere Instrumente – etwa höhere Freibeträge oder die Möglichkeit, die Steuerschuld in ertragsarmen Jahren zu stunden“, erläuterte Markus Fuss von Verdi.
Dem parteipolitisch unabhängigen Bündnis „Umfairteilen“ gehören über 20 zivilge-sellschaftliche Organisationen an: Vom globalisierungskritischen Netzwerk Attac und dem Kampagnennetzwerk Campact, Gewerkschaften wie Verdi, GEW und NGG, Sozialverbänden wie dem Paritätischen Wohlfahrtsverband und dem Sozialverband VdK über die Katholische Arbeitnehmerbewegung, Migrantenverbände, Jugend- und Studierendenorganisationen bis hin zu den Naturfreunden Deutschlands und der Initiative Vermögender für eine Vermögensabgabe.

Offener Brief des Bündnis UMfairTEILEN an die BundestagskandidatInnen

Das Bündnis Umfairteilen hat gleichzeitig einen offenen Brief an die Spitzenkandidatinnen und -kandidaten der im Bundestag vertretenen Parteien gesendet, in dem diese zur Stellungnahme zu den vom Bündnis formulierten Forderungen zur Vermögensabgabe und Vermögensteuer aufgefordert werden. Den offenen Brief gibt es auf der Bündniswebsite:
http://kurzlink.de/Umfairteilen_OfBrief

Noch mehr auf http://umfairteilen.de

Sozialgericht Mainz hält Angemessenheitsregelung bei den Kosten der Unterkunft für SGB II und SGB XII-Empfänger für verfassungswidrig

Auch für Flensburg gilt: Klagen hilft siegen!

Angesichts der aktuellen Debatte in Flensburg zum Thema Wohnungsnot, Gentrifizierung und zur Höhe der sog. Angemessenheitsgrenzen für die Übernahme der Kosten der Unterkunft (KDU) durch das Flensburger Jobcenter möchten wir auf ein spannendes Urteil zum Thema KDU-Angemessenheitsgrenzen besonders hinweisen.

Hartz IV Angemessenheitsregelung verfassungswidrig

Angemessensheitsbegriff bei den Unterkunftskosten verstößt gegen die Verfassung

Laut eines aktuellen Urteils des Sozialgerichts Mainz verstoßen die Angemessensheitsregelungen bei den Kosten der Unterkunft bei Hartz IV und der Sozialhilfe (SGB II und SGB XII) gegen die bundesdeutsche Verfassung (Aktenzeichen: S 17 AS 1452/09). Weiterlesen…

Jetzt haben alle diejenigen SGB II und SGB XII-Leistungsbezieher (fälschlich auch Hartz IV genannt), die aufgrund der Angemessenheitsgrenzen keine menschenwürdige Wohnung in Flensburg finden und bezahlen können, wenn Sie das Jobcenter auf die Übernahme entsprechend höherer Mietkosten verklagen wollen, zumindest schon mal ein Vergleichsurteil, auf das sie sich berufen können. Allerdings muss einschränkend gesagt werden, dass dieses Urteil höchstinstanzlich, also durch ein Landessozialgericht oder das Bundessozialgericht bzw. das Bundesverfassungsgericht noch nicht bestätigt ist. Das vollständige Urteil des Sozialgerichts Mainz gibt es hier zum Nachlesen: http://www.elo-forum.org/unterkunft/100526-sg-mainz-angemessenheitsregelungen-kosten-unterkunft-kdu-verfassungswidrig.html

Ebenso möchten wir in diesem Zusammenhang noch auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Neuruppin hinweisen. Ein Arbeitslosengeld II-Empfänger (“Hartz IV”) aus Hohen Neuendorf (Brandenburg) hatte sich erfolgreich gegen die zu niedrigen Richtwerte für Wohnkosten im Landkreis Oberhavel zu Wehr gesetzt. Vor dem Sozialgericht Neuruppin schlossen das Jobcenter und der Hilfeempfänger im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens einen Vergleich, wonach das Jobcenter dem 44-Jährigen die Unterkunftskosten auf Basis des Wohngeldgesetzes zuzüglich zehn Prozent Sicherheitszuschlag zu gewähren hat. Mehr hierzu in dem AKOPOL-Blog-Beitrag Jobcenter muss höhere Miete für “Hartz IV”-Empfänger zahlen Mietobergrenzen auch in Flensburg zu niedrig? unter: https://akopol.wordpress.com/2012/09/19/jobcenter-muss-hohere-miete-fur-hartz-iv-empfanger-zahlen-mietobergrenzen-auch-in-flensburg-zu-niedrig/

Ebenso möchten wir auf ein wichtiges Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 16.10.2012 hinweisen, das auch für Flensburg von besonderer Bedeutung ist:

Jobcenter muss schlüssiges Konzept zur Festlegung der KDU-Angemessenheitsgrenze nachweisen

Ein schlüssiges Konzept erfordert nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, dass die Datenerhebung ausschließlich in dem genau eingegrenzten und über den gesamten Vergleichsraum erfolgt – eine „Ghettobildung“ soll ausgeschlossen werden.

Sozialgericht Aachen, Urteil vom 16.10.2012, – S 11 AS 620/12 , Berufung zugelassen

Fehlt es an einem schlüssigen Konzept im Sinne der Anforderungen des BSG und lässt sich wegen einer fehlenden validen Datengrundlage keine angemessene Vergleichsmiete bestimmen, kann auf die derzeitigen Tabellenwerte nach § 12 WoGG als absolute Obergrenze der Kosten der Unterkunft zurückgegriffen werden(in diesem Sinne auch SG Aachen, Urteil vom 31.01.2012 – S 14 AS 1061/11, Nichtzulassungsbeschwerde anhängig beim LSG Nordrhein-Westfalen – L 6 AS 415/11 NZB). Weiterlesen unter: http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/10/ein-schlussiges-konzept-erfordert-nach.html

Widerspruch gegen KDU-Bescheide des Jobcenter einlegen – Wichtige Infos und Musteranschreiben auf www.erwerbslosenforum.de

Daher empfiehlt es sich auch bei strittigen KDU-Bescheiden des Jobcenter Flensburg bzw. der Aufforderung zur Senkung für die Kosten der Unterkunft die Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen. Der erste Schritt hierzu ist frist- und formgerecht Widerspruch beim Jobcenter einzulegen. Ein Musteranschreiben von www.erwerbslosenforum.de gibt es hier: Musterwiderspruch zu Kosten für Unterkunft und Heizung  Sollte diesem Widerspruch nicht stattgegeben werden, sollte man auf jeden Fall einen Rechtsbeistand konsultieren (kann man auch schon beim Widerspruch) und ggfs. vor dem Sozialgericht klagen, insbesondere dann, wenn sich das Jobcenter unter dem Stichwort Angemessenheit weigert, bei Mieterhöhungen oder Umzug die KDU-Kosten in voller Höhe zu übernehmen.

SGB-II und XII-Leistungsempfänger (“Hartz IV”) können zudem Prozesskostenhilfe beantragen (mehr hierzu unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe ) Und Achtung: Immer darauf achten, die entsprechenden Fristen einzuhalten. Weitere wichtige Infos, Urteile und Musteranschreiben findet man zudem im Download-Bereich von erwerbslosenforum.de unter: http://www.erwerbslosenforum.de/downloads.htm

Entscheidungsdatenbanken des Bundessozialgerichts, der Landessozialgerichte und Sozialgerichte mit Urteilen und Entscheidungen – auch zum Rechtsbereich SGB II und SGB XII

Allen Klagewilligen möchten wir in diesem Zusammenhang ebenso die untenstehenden Entscheidungsdatenbanken mit Sozialgerichtsurteilen (auch zu KDU) im Rechtsbereich des SGB II und SGB XII empfehlen:

Entscheidungsdatenbank des Bundessozialgerichts (BSG): http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bsg&Art=en

Komplette Urteile des Bundessozialgerichts, der  Landessozialgerichte und Sozialgerichte mit Begründungen und nach Datum und Aktenzeichen sortiert findet man auf der Seite Sozialgerichtsbarkeit Bundesrepublik Deutschland unter https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/index.php

Gemeinsame Rechtssprechungsdatenbank des Landes Berlin und Brandenburg – Berlin.de: Das Informationsangebot der Gerichte ist deutlich erweitert worden:
Jetzt steht Ihnen eine Auswahl von Urteilen und Beschlüssen aller Gerichte aus Berlin und Brandenburg zur Verfügung. Auch Entscheidungen der Sozialgerichte und des Landessozialgerichts sind enthalten.

Angesichts der zahlreichen Klagen von „Hartz-IV“-Empfängern bei den Sozialgerichten wegen zu niedriger Regelsätze und des Streits um die Übernahme von Wohnungs- bzw. Mietkosten im Rahmen der Kosten der Unterkunft (KDU) durch die Jobcenter möchten wir auch die untenstehende Meldung von http://www.gegen-hartz.de allen Betroffenen zum Lesen wärmstens empfehlen.

Hartz IV-Regelsatz-Klage: Wichtige Aufschlüsselung

Aufteilung der Hartz IV Regelbedarfe 2011 – 2012 – 2013

13.11.2012

In Deutschland sind derzeit mehrere Klagen gegen die verfassungswidrig zu niedrig bemessene Hartz IV Regelbedarfe anhängig. Rüdiger Böker, bestellter Gutachter beim Bundesverfassungsgericht zur Regelsatzentscheidung vom 9. Februar 2010 und Sachverständiger vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages hat ein aktuelles Papier veröffentlicht, in dem er die Zusammensetzung der Hartz IV Regelsätze/Regelbedarfe 2011/2012/2013 aufschlüsselt.

Harald Thomé von Tacheles e.V. in Wuppertal, schreibt dazu in seinem Newsletter: „Das Papier ist dann wichtig, wenn geprüft werden soll, in welcher Höhe Strom im Regelsatz enthalten ist, Fahrtkosten oder auch Ernährung und Hygiene. Auch spannend ist, darin zu sehen, wie viel zum Leben und zur Teilhabe die Politik den Hartz IV-/SGB XII-Leistungsbeziehern zuerkennt.“ Weiterlesen unter: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-regelsatz-klage-wichtige-aufschluesselung-9001190.php

Übrigens, den Newsletter von Harald Thomé kann man über diesen Link abonnieren: http://www.harald-thome.de/newsletter.html

Zur offiziell festgelegten Zusammensetzung, Aufschlüsselung und Höhe des Regelsatzes bzw. Regelbedarfs siehe auch Regelbedarf Hartz IV unter: http://www.hartz-iv.info/ratgeber/regelbedarf.html

Zur Höhe der KDU-Sätze in Flensburg siehe auch den AKOPOL-Blog-Artikel: Flensburg: Neue Mietobergrenzen für Empfänger von Grundsicherung („Hartz IV“) unter: https://akopol.wordpress.com/2011/09/01/flensburg-neue-mietobergrenzen-fur-empfanger-von-grundsicherung-%e2%80%9ehartz-iv%e2%80%9c/

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