Blog-Archive

Baustopp am Flensburger Bahnhofswald: Stellungnahme des BUND SH zum Beschluss des Oberverwaltungsgerichts

Aktuell: Sickerquelle und sich neu bildendes Feuchtbiotop auf dem abgeräumten Gelände am  ehemaligen Bahnhofswald. Das Wasser läuft in einem breiten Streifen auf den oben zu sehenden Parkplatz. – Foto Günter Strempel, 25. Mai 2023.

Flensburger Bahnhofswald gerettet?

  • Oberverwaltungsgericht bestätigt Baustopp für das geplante Intercity-Hotel am Bahnhof Flensburg bis zum Hauptverfahren

  • Das Gericht hat seine „durchgreifenden Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans geäußert

Flensburg. Am 26. Mai hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig (OVG) in einem Eilverfahren die Beschwerden der Stadt Flensburg und des Investors gegen eine Verfügung eines Baustopps des geplanten Intercity-Hotels nicht nur als unbegründet zurückgewiesen, sondern gleichzeitig schon vor dem Hauptverfahren seine „durchgreifenden Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans geäußert.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e.V. (BUND SH) hatte gegen die im Januar 2021 erteilte Baugenehmigung der Stadt Flensburg zum Bebauungsplan Nr. 303 „Hauptpost“ im November 2021 Klage eingereicht und damit einen vorläufigen Baustopp bewirkt. Da der Projektträger JARA Immobilien GmbH trotzdem illegalerweise mit massiven Erdarbeiten im Bereich des Baufeldes begann, war der BUND SH gezwungen beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht, um einen einstweiligen Rechtsschutz nachzusuchen. Dem folgte das OVG damals und verfügte umgehend eine Baustilllegung. Dagegen legten die Stadt Flensburg sowie JARA am 25. Juli 2022 Beschwerde ein, über die das OVG nun in seinem richtungsweisenden Urteil verfügte.

Denn nach Ansicht des Gerichts ist voraussichtlich schon die zugrundeliegende Bauleitplanung der Stadt Flensburg aus verschiedenen Gründen unwirksam. Im Vordergrund stehen Verstöße gegen den gesetzlichen Biotop- und Artenschutz sowie eklatante Abwägungsfehler. Unabhängig davon erweise sich die angefochtene Baugenehmigung zudem wegen einer defizitären Artenschutzfestsetzungen als voraussichtlich rechtswidrig.

Ole Eggers, Landesgeschäftsführer des BUND SH

„Mehr geht kaum!“ freut sich Ole Eggers, Landesgeschäftsführer des BUND SH. „In der Begründung zur Ablehnung sind die wesentlichen Rechtszweifel zu der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans, die den BUND SH zur Klageerhebung veranlasst haben, vollumfänglich aufgenommen. Dem anstehenden Hauptverfahren sehen wir nun mit einer gewissen Gelassenheit entgegen“. Weiterhin betont Eggers, dass der Umweltverband trotz der rabiaten Wald- und Biotopvernichtung der JARA im Februar 2021 in der Folgezeit mehrfach das Gespräch mit dem Projektträger gesucht habe, um einen außergerichtlichen Ausgleich zu bewirken.

Christiane Schmitz-Strempel und Günter Strempel von der mit dem BUND SH kooperierenden Bürgerinitiative Bahnhofsviertel Flensburg ergänzen: „Wir sind erleichtert, dass nach den vielen Jahren engagierten Widerstands endlich auch gerichtlich Klarheit über die große Bedeutung des Biotops geschaffen wurde. Wir hoffen, dass die Stadt Flensburg nun ihren B-Plan zurücknimmt und wirkungsvolle Maßnahmen ergreift um das Quellgebiet und ehemaligen Bach zu renaturieren und den für die Stadt so notwendigen Biotopverbund zu sichern.“ 

BUND

Der BUND  auf seinen sozialen Medien:
bei Twitter unter @SHBUND, bei Facebook unter @BUNDSchleswigHolstein und bei Instagram unter @bund_sh und auf seiner Website unter: https://www.bund-sh.de/


Weitere Infos der Stadtblog-Redaktion zum Hintergrund der  Entscheidung des OVG:

14. Juli 2022: Die Reste des geschützten Quellbiotops werden im Auftrag der Hotel-Investoren Jan Duchkewitz und Ralf Hansen rechtswidrig weggebaggert. – Foto: Günter Strempel

Der BUND und die BI Bahnhofsviertel sammelten bereits seit dem Jahr 2020 Belege dafür, dass sich auf dem vorgesehenen Baugelände eine schützenswerte Sickerquelle befindet. Die Ergebnisse dieser Nachforschungen wurden den Investoren mitgeteilt. Daraufhin gab es Gespräche, die bereits soweit gediehen waren, dass man sich auf einen renommierten Gutachter verständigte, der im Juli 2022 seine Arbeit aufnehmen sollte. Das allerdings wurde am 14. Juli 2022 durch eine Aktion der Investoren unmöglich gemacht, mit der sie offensichtlich Fakten schaffen wollten. Die beauftragten nämlich eine Abbruchfirma, die die Fläche mit dem geschützten Quellbiotop abbaggerte und planierte. Anschließend wurde das Ganze mit einer 50 Zentimeter dicken Sandschicht zugedeckt.

Tatort Bahnhofswald am 16. Juli 2022: Die mit Sand aufgefüllte Fläche des zerstörten und geschützten Quellbiotops – Links am Bildrand die vom Bagger zusammengeschobenen Reste der Biotop-Vegetation – Foto: Jörg Pepmeyer

Schon Monate zuvor hatte der BUND bereits Klage gegen die erteilte Baugenehmigung für das Hotel erhoben. Als Reaktion auf die Vorgänge am 14. Juli  2022 wandten sich der BUND wie auch die BI Bahnhofsviertel noch am gleichen Tag mit einem Eilantrag gegen die (sofortige) Vollziehung der Baugenehmigung an das Verwaltungsgericht in Schleswig und hatten Erfolg: der erkennende Vorsitzende Richter beurteilte die Interessen des BUND an der objektiven Rechtmäßigkeit des Baus, wobei umweltbezogene Rechtsvorschriften des Bundes, des Landes und der EU zu prüfen seien, als vorranging gegenüber dem Vollzugsinteresse der beigeladenen Immobiliengesellschaft. Das Gericht verfügte einen sofortigen Baustopp und legte bei seiner Entscheidung ebenso  maßgeblich zugrunde, dass bereits seitens der Stadt Flensburg als Antragsgegnerin ein Baustopp verfügt worden sei.

Mit dem Beschluss vom 26. Mai 2023 bestätigt das Oberverwaltungsgericht nun die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 14. Juli, macht aber in seiner ganz am Ende dieses Beitrags folgenden Pressemitteilung explizit deutlich, dass der Bebauungsplan „Hauptpost“ (303) und die Baugenehmigung für das Hotelprojekt angesichts der naturrechtlichen Verstöße insgesamt rechtswidrig sind und somit nicht umgesetzt werden dürfen.

Ehemaliges Quellgebiet und Biotop im Bahnhofswald. Ursprünglich führte sogar eine Bach durch das Gebiet, der später verrohrt wurde. Nach Ansicht der Stadt Flensburg nicht schützenswert. Das sah das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) vollkommen anders und stellte  Anfang August 2020 das Quellgebiet unter gesetzlichen Biotopschutz .  Foto: Dr. Helmreich Eberlein

Mehr zum Eilantrag des BUND vom 14. Juli 2022 in dem Stadtblog-Beitrag vom 20. Juli 2022: Verwaltungsgericht stoppt Bauarbeiten im Bahnhofswald Flensburg – Eilantrag des BUND erfolgreich! unter: https://akopol.wordpress.com/2022/07/20/verwaltungsgericht-stoppt-bauarbeiten-im-bahnhofswald-flensburg-eilantrag-des-bund-erfolgreich/

Und ebenso in dem Stadtblog-Beitrag vom 15.07.2022: Bahnhofswald Flensburg: Plötzlich rollen die Bagger – BUND hält dagegen! unter: https://akopol.wordpress.com/2022/07/15/bahnhofswald-flensburg-plotzlich-rollen-die-bagger-bund-halt-dagegen/

Die Beschlussvorlage (RV-51/2020) und alle weiteren Unterlagen zum Bebauungsplan Hauptpost (303) findet man hier 

Der Planentwurf Bebauungsplan „Hauptpost“ (Nr. 303) https://akopol.wordpress.com/wp-content/uploads/2020/07/planentwurf-zur-vorlage-rv-51-2020-.pdf

Spannend auch das Entwässerungsgutachten für das Plangebiet, das auch den ehemaligen Bach erwähnt

 

Beschluss des Oberverwaltungsgerichts: Hotelvorhaben am Bahnhof Flensburg droht das Aus

Aktuell: Sickerquelle und sich neu bildendes Feuchtbiotop auf dem abgeräumten Gelände am  ehemaligen Bahnhofswald. Das Wasser läuft in einem breiten Streifen auf den oben zu sehenden Parkplatz. – Foto Günter Strempel, 25. Mai 2023.

OVG in Schleswig bestätigt Baustopp für das Hotelprojekt am Flensburger Bahnhofswald – Entscheidung des Gerichts nicht anfechtbar

Große Freude bei Umweltschützern und der BI Bahnhofsviertel Flensburg

Ein Beitrag von Jörg Pepmeyer

Der Baustopp für das geplante  Intercity Hotel am Flensburger Bahnhof gilt weiter. Heute hat das Oberverwaltungsgericht in Schleswig den Beschluss der 8. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts  vom 18. Juli 2022 bestätigt. Die hatte  anläßlich eines Eilantrags und der Klage des BUND Schleswig-Holstein gegen die erteilte Baugenehmigung für das geplante Hotelprojekt  im Juli letzten Jahres einen sofortigen Baustopp angeordnet (AZ 8 B 54/22). 

„Durchgreifende Zweifel“ zur Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans

In der Pressemitteilung des OVG zu seiner Entscheidung von heute heißt es dazu: „Nach umfänglicher Prüfung teilt das Gericht vor allem die natur- und artenschutzrechtlichen Bedenken, die der BUND (als Antragsteller und Kläger), der NABU und eine Bürgerinitiative schon gegen den Bebauungsplan Nr. 303 „Hauptpost“ und gegen die auf dieser Grundlage im Januar 2021 von der Stadt Flensburg erteilte Baugenehmigung erhoben hatten.“ Das Gericht macht deutlich, dass  insbesondere an der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans  „durchgreifende Zweifel“ bestünden. So heißt es weiter in der Mitteilung: „Er verstoße voraussichtlich gegen den gesetzlichen Biotopschutz – unter anderem deshalb, weil Hinweisen auf die Existenz einer oder gar mehrerer Quellen im Baufeld des geplanten Hotels nicht ausreichend nachgegangen worden sei. Ferner fehle es an ausreichenden Schutzvorkehrungen im Interesse des Artenschutzes, insbesondere der im Stadtgebiet selten vorzufindenden Brutvögel und einiger streng geschützter Fledermausarten, für die das Plangebiet mit teilweise altem Baumbestand als Teil eines innerstädtischen Biotopverbundsystems bedeutsam sei.“ Und geradezu eine Klatsche für die Planungsabteilung des Rathauses und die Stadt Flensburg: „Schließlich sei nicht nachvollziehbar, dass die Stadt das Interesse des Investors an der Errichtung einer Parkpalette und eines Hotels als gewichtiger eingestuft habe als das öffentliche Interesse am Erhalt der im Plangebiet liegenden Waldfläche als hochwertigen Lebensraum für verschiedene, teils streng geschützte Tier- und Pflanzenarten.“  Und abschließend heißt es: „Der heutige Beschluss des OVG zum Baustopp ist nicht anfechtbar.“ (Die heutige Pressemitteilung des OVG steht ganz am Ende dieses Beitrags zur Ansicht und zum Download bereit)

Große Freude und Genugtuung bei der Bürgerinitiative Bahnhofsviertel Flensburg

Die Entscheidung des Gerichts hat bei den Umweltaktivisten der BI Bahnhofsviertel geradezu Feierlaune ausgelöst. Günter Strempel, Sprecher der BI, in einem Statement am heutigen Abend: „Es herrscht große Freude bei uns, dass das lange Durchhalten und der jahrelange Kampf der Bürgerinitiative gegen das Bauprojekt sich als erfolgreich erwiesen haben. Wir haben das insbesondere auch der Zusammenarbeit mit dem BUND Schleswig-Holstein zu verdanken.“ Christiane Schmitz-Strempel, Sprecherin der BI, ist vor allem von der Begründung des Oberverwaltungsgerichts beeindruckt, das „durchgreifende Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans deutlich machte.  Christiane Schmitz-Strempel: „Für uns als BI scheint mit der Entscheidung des OVG eine klare Wegweisung vorgezeichnet, nämlich dass auf diesem Gelände weder ein Hotel, noch ein anderes Bauprojekt realisert werden darf.“ Und Günter Strempel schließt mit einer klaren Forderung an Stadt und Investoren: „Die Natur, deren übergeordnete Bedeutung das Gericht mit seinem Beschluss ausdrücklich anerkennt, sollte zu ihrem Recht kommen.  Wir fordern als BI daher, dass das Gelände unter Erhalt der dortigen Quellen renaturiert und unter dauerhaften Schutz gestellt wird.“

Riesenblamage für Investoren und Stadt Flensburg

Für die beiden Flensburger Hotel-Investoren Jan Duschkewitz und Ralf Hansen, wie auch die Stadt Flensburg ist der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts und der weiterhin geltende Baustopp geradezu der SUPER-GAU, denn eine Wiederaufnahme der Bauarbeiten für das Hotelprojekt ist derzeit völlig ausgeschlossen. Entsprechende Planungen der Investoren sind somit obsolet und nicht mehr umsetzbar. Allerdings dürfte dies auch angesichts der veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wohl das endgültige Aus für das geplante Intercity Hotel sein. Das Ganze könnte zudem mit teuren Regressforderungen  der Investoren an die Stadt Flensburg enden, denn die hatte das Gelände mit seinem Quellgebiet als nicht schutzwürdig eingestuft und den rechtlich zweifelhaften Bebauungsplan gegen erheblichen Widerstand von etlichen Kommunalpolitikern und zahlreichen Umweltschützern durch die politischen Gremien gepeitscht.  Wollte man den Investoren damit einen besonderen Gefallen erweisen? Diese Frage und warum sollte schleunigst von den Beteiligten beantwortet werden.

Weitere Infos zum Hintergrund der heutigen Entscheidung des OVG:

14. Juli 2022: Die Reste des geschützten Quellbiotops werden im Auftrag der Hotel-Investoren Jan Duchkewitz und Ralf Hansen rechtswidrig weggebaggert. – Foto: Günter Strempel

Der BUND und die BI Bahnhofsviertel sammelten bereits seit dem Jahr 2020 Belege dafür, dass sich auf dem vorgesehenen Baugelände eine schützenswerte Sickerquelle befindet. Die Ergebnisse dieser Nachforschungen wurden den Investoren mitgeteilt. Daraufhin gab es Gespräche, die bereits soweit gediehen waren, dass man sich auf einen renommierten Gutachter verständigte, der im Juli 2022 seine Arbeit aufnehmen sollte. Das allerdings wurde am 14. Juli 2022 durch eine Aktion der Investoren unmöglich gemacht, mit der sie offensichtlich Fakten schaffen wollten. Die beauftragten nämlich eine Abbruchfirma, die die Fläche mit dem geschützten Quellbiotop abbaggerte und planierte. Anschließend wurde das Ganze mit einer 50 Zentimeter dicken Sandschicht zugedeckt.

Tatort Bahnhofswald am 16. Juli 2022: Die mit Sand aufgefüllte Fläche des zerstörten und geschützten Quellbiotops – Links am Bildrand die vom Bagger zusammengeschobenen Reste der Biotop-Vegetation – Foto: Jörg Pepmeyer

Schon Monate zuvor hatte der BUND bereits Klage gegen die erteilte Baugenehmigung für das Hotel erhoben. Als Reaktion auf die Vorgänge am 14. Juli  2022 wandten sich der BUND wie auch die BI Bahnhofsviertel noch am gleichen Tag mit einem Eilantrag gegen die (sofortige) Vollziehung der Baugenehmigung an das Verwaltungsgericht in Schleswig und hatten Erfolg: der erkennende Vorsitzende Richter beurteilte die Interessen des BUND an der objektiven Rechtmäßigkeit des Baus, wobei umweltbezogene Rechtsvorschriften des Bundes, des Landes und der EU zu prüfen seien, als vorranging gegenüber dem Vollzugsinteresse der beigeladenen Immobiliengesellschaft. Das Gericht verfügte einen sofortigen Baustopp und legte bei seiner Entscheidung ebenso  maßgeblich zugrunde, dass bereits seitens der Stadt Flensburg als Antragsgegnerin ein Baustopp verfügt worden sei.

Mit dem Beschluss vom 26. Mai 2023 bestätigt das Oberverwaltungsgericht nun die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 14. Juli, macht aber explizit deutlich, dass der Bebauungsplan „Hauptpost“ (303) und die Baugenehmigung für das Hotelprojekt angesichts der naturrechtlichen Verstöße insgesamt rechtswidrig sind und somit nicht umgesetzt werden dürfen.

Ehemaliges Quellgebiet und Biotop im Bahnhofswald. Ursprünglich führte sogar eine Bach durch das Gebiet, der später verrohrt wurde. Nach Ansicht der Stadt Flensburg nicht schützenswert. Das sah das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) vollkommen anders und stellte  Anfang August 2020 das Quellgebiet unter gesetzlichen Biotopschutz .  Foto: Dr. Helmreich Eberlein

Mehr zum Eilantrag des BUND vom 14. Juli 2022 in dem Stadtblog-Beitrag vom 20. Juli 2022: Verwaltungsgericht stoppt Bauarbeiten im Bahnhofswald Flensburg – Eilantrag des BUND erfolgreich! unter: https://akopol.wordpress.com/2022/07/20/verwaltungsgericht-stoppt-bauarbeiten-im-bahnhofswald-flensburg-eilantrag-des-bund-erfolgreich/

Und ebenso in dem Stadtblog-Beitrag vom 15.07.2022: Bahnhofswald Flensburg: Plötzlich rollen die Bagger – BUND hält dagegen! unter: https://akopol.wordpress.com/2022/07/15/bahnhofswald-flensburg-plotzlich-rollen-die-bagger-bund-halt-dagegen/

Planentwurf Bebauungsplan „Hauptpost“ (Nr. 303) https://akopol.wordpress.com/wp-content/uploads/2020/07/planentwurf-zur-vorlage-rv-51-2020-.pdf

Spannend auch das Entwässerungsgutachten für das Plangebiet, das auch den ehemaligen Bach erwähnt

Verwaltungsgericht stoppt Bauarbeiten im Bahnhofswald Flensburg – Eilantrag des BUND erfolgreich!

Durch Bauarbeiten im Wurzelwerk stark beschädigte Bäume im Bahnhofswald

Baubeginn des Flensburger Bahnhofshotels verzögert sich weiter

Der Baubeginn für das geplante Intercity Hotel am Flensburger Bahnhof wird sich weiter verzögern, nachdem die 8. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts  in einem Beschluss vom 18. Juli 2022 die aufschiebende Wirkung der Klage des BUND Schleswig-Holstein gegen die erteilte Baugenehmigung für das geplante Hotelprojekt im Bahnhofswald angeordnet hat (AZ 8 B 54/22).

Am Morgen des 14. Juli hatten der BUND Schleswig-Holstein und die Bürgerinitiative Bahnhofsviertel, erfahren, dass auf dem möglichen Baugelände des aus Naturschutzgründen heftig umstrittenen Bahnhofshotels Baggerarbeiten im Gange sind. Daraufhin wandte sich der BUND mit einem Eilantrag gegen die (sofortige) Vollziehung der Baugenehmigung an das Verwaltungsgericht in Schleswig und hatte Erfolg: der erkennende Vorsitzende Richter beurteilte die Interessen des BUND an der objektiven Rechtmäßigkeit des Baus, wobei umweltbezogene Rechtsvorschriften des Bundes, des Landes und der EU zu prüfen seien, als vorranging gegenüber dem Vollzugsinteresse der beigeladenen Immobiliengesellschaft. Hierbei legte das Gericht maßgeblich zugrunde, dass bereits seitens der Stadt Flensburg als Antragsgegnerin ein Baustopp verfügt worden sei.

Geschütztes Quellbiotop: Abgegraben, planiert und zugedeckt mit Sand

Die Verfügung hatte die Stadt neben verfahrensrechtlichen Gründen auf die Nichteinhaltung naturschutzrechtlicher Auflagen gestützt. Da der Sachverhalt aufgrund der Kürze der Zeit nicht weiter aufgeklärt werden könne und selbst die Stadt Flensburg derzeit davon ausgehe, dass die durchgeführten Bauarbeiten gegen umweltbezogene Vorschriften bzw. hierauf gestützte Auflagen verstoßen, erscheine es angebracht, die aufschiebende Wirkung der Klage anzuordnen, so das Gericht. Die Beigeladene hat gegen den Beschluss vom 18. Juli 2022 (8 B 54/22) bereits Beschwerde beim SchleswigHolsteinischen Oberverwaltungsgericht eingelegt.

Damit hat die Entscheidung, wie eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts auf Anfrage des Stadtblog mitteilte, ebenfalls bindenden Charakter, darf auf dem Gelände mindestens bis zu einer Entscheidung des OVG über den Widerspruch der Investoren nicht gebaut werden.

Sollte das Oberverwaltungsgericht den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom Montag zudem bestätigen, was noch eine Weile dauern kann, sähe es für die Investoren ganz schlecht aus. Dann würde auch bis zu einer Entscheidung des OVG im Hauptsacheverfahren, also der im letzten Jahr erhobenen Klage des BUND gegen die Baugenehmigung für das Hotelprojekt (AZ 8 A 208/21), nicht weitergebaut werden dürfen. Bis zu einer Verhandlung dieser Klage vor dem OVG könnte es allerdings noch ein bis zwei Jahre dauern.

Für die Investoren sind der Spruch des Verwaltungsgerichts, wie auch die Baustopp-Verfügung der Stadt eine richtige Klatsche, denn eine Wiederaufnahme der Bauarbeiten für das Hotelprojekt ist derzeit völlig ausgeschlossen. Entsprechende Planungen der Investoren sind somit erstmal auf Eis gelegt.

Mehr zum Eilantrag des BUND in dem Stadtblog-Beitrag vom 15.07.2022: Bahnhofswald Flensburg: Plötzlich rollen die Bagger – BUND hält dagegen! unter: https://akopol.wordpress.com/2022/07/15/bahnhofswald-flensburg-plotzlich-rollen-die-bagger-bund-halt-dagegen/

Siehe auch den Stadtblog-Beitrag: Bahnhofswald Flensburg: Mehrere geschützte Bäume durch Bauarbeiten stark beschädigt unter: https://akopol.wordpress.com/2022/07/19/bahnhofswald-flensburg-mehrere-geschutzte-baume-durch-bauarbeiten-stark-beschadigt/

Mehr zu den Vorgängen am 14. Juli auf dem Gelände im Bahnhofswald auch in dem Stadtblog-Beitrag vom 15. Juli 2022: Bahnhofswald Flensburg: Investoren lassen geschütztes Quellbiotop wegbaggern und planieren unter: https://akopol.wordpress.com/2022/07/14/bahnhofswald-flensburg-investoren-lassen-geschutztes-quell-biotop-wegbaggern-und-planieren/

Zum Hintergrund:

Der BUND und die BI Bahnhofsviertel sammelten in den letzten Monaten Belege dafür, dass sich auf dem vorgesehenen Baugelände eine schützenswerte Sickerquelle befindet. Ergebnisse dieser Nachforschungen wurden den Investoren mitgeteilt. Daraufhin gab es Gespräche, die bereits soweit gediehen waren, dass man sich auf einen renommierten Gutachter verständigte, der noch in diesem Monat seine Arbeit aufnehmen sollte. Das allerdings wurde durch die Aktion der Investoren am letzten Donnerstag unmöglich gemacht.

Und bereits vor Monaten hat der BUND Klage gegen die erteilte Baugenehmigung für das Hotel erhoben. Als Reaktion auf die aktuellen Vorgänge stellte der BUND beim Verwaltungsgericht in Schleswig nun einen Eilantrag auf sofortige Einstellung der Arbeiten.

Ehemaliges Quellgebiet und Biotop im Bahnhofswald. Ursprünglich führte sogar eine Bach durch das Gebiet, der später verrohrt wurde. Nach Ansicht der Stadt Flensburg nicht schützenswert. Das sah das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) vollkommen anders und stellte  Anfang August 2020 das Quellgebiet unter gesetzlichen Biotopschutz . – Foto: Dr. Helmreich Eberlein

 

Critical Mass der BUNDjugend am 20. Mai – Start um 8:30 Uhr an der Waldorfschule Flensburg

Die BUNDjugend organisiert eine Critical Mass am 20.05.2022 um 08:30 Uhr. Start ist der Schulhof der Waldorfschule Flensburg, Valentiner Allee 1.

Liebe Cricital-Mass Fans!

Mit einem kleinen Team der BUNDjugend SH machen wir ein Klimaschutzprojekt an der Waldorfschule Flensburg. Als Abschluss fahren wir mit der 9. Klasse als Critical Mass durch Flensburg und lernen an verschiedenen Stationen, wie Klima- und Umweltschutz heute in Flensburg möglich ist, was aber auch noch getan werden muss. Dafür wollen wir euch herzlich einladen, teilzunehmen!

Von der Waldorfschule aus fahren wir eine eher innerstädtische Tour, u.a. vorbei an den Stadtwerken, der 108, dem Bahnhofswald und der Förde (die Reihenfolge wird von einer Schüler*innengruppe gerade noch erstellt). Unterwegs wird es auch einen Snack für alle geben! Wir werden an 6-7 Stationen anhalten, an denen die Schüler*innen jeweils ca. 10min einen kreativen Input zu den Themen Klima/Umweltschutz machen (Mobilität, Ernährung, Energie, Meer, Wald, Schule, Konsum). Wir planen um ca. 12.00 Uhr zurück an der Waldorschule zu sein.

Tag der biologischen Vielfalt: Bundesregierung muss Arten und Lebensräume schützen

Durch Umweltzerstörung und Gift gefährdete Insekten: Auch das Tagpfauenauge ist selten geworden – Foto: Jörg Pepmeyer

Zum Internationalen Tag der biologischen Vielfalt am Samstag, den 22. Mai, fordert der Landesverband Schleswig-Holstein des Bund für Umwelt und Naturschutz e. V.  (BUND SH) die Bundesregierung zu konsequentem Naturschutz auf. „Wir müssen endlich handeln und mit gutem Vorbild vorangehen: Geht die biologische Vielfalt verloren, sind nicht nur hierzulande die Lebensgrundlagen bedroht! Der Weltbiodiversitätsrat warnt vor einem ökologischen Kollaps“, mahnt Ole Eggers, Landesgeschäftsführer des BUND SH.

Die Zerstörung der biologischen Vielfalt bedroht die Menschheit mindestens so sehr wie die Klimakrise, so Dr. Claudia Bielfeldt, Landesvorsitzende des BUND SH: „Jeder einzelne von uns ist mitverantwortlich. Würden alle Menschen auf der Welt so leben, wie wir Deutschen, bräuchten wir drei Planeten Erde: Wir verbrauchen zu viele Ressourcen und tragen damit zur Zerstörung der biologischen Vielfalt weltweit bei.“

Der BUND SH fordert, dass die Landes- und die Bundesregierung schnelle und wirksame Maßnahmen gegen den drohenden ökologischen Zusammenbruch umsetzen: Nachhaltigkeit ist wichtiger als ständiges Wirtschaftswachstum.

„Wir brauchen mehr naturfreundliche Rahmenbedingungen: Auch Schleswig-Holstein sollte dazu beitragen, Deutschlands viel zu großen ökologischen Fußabdruck in der Welt zu verkleinern“, resümiert Ole Eggers. „Viele natürliche Lebensräume übernehmen wichtige Aufgaben und können durch ihren Erhalt helfen, die Klimakrise auszubremsen: Moore und Wälder wirken als Kohlenstoffsenke, Wiesen bieten zudem unzähligen schützenswerten Insekten- und Tierarten Zuflucht, Auen fungieren als Hochwasserbarrieren und Filter für die Meere.“

Der BUND-Landesverband fordert von der Landesregierung ein Investitionsprogramm für den Naturschutz. Sie muss wirksame Artenhilfsprogramme und ein engagiertes Qualitätsprogramm bereitstellen. Nur dann können die bestehenden Schutzgebiete endlich ihre volle Schutzwirkung entfalten und ihren Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt leisten. Die kommende Biodiversitätsstrategie muss auf jeden Fall mit ausreichenden Ressourcen ausgestattet werden.

Gemeinsam mit den anderen Landesverbänden und dem Bundesverband hat der BUND SH die Tage vor dem Internationalen Tag der Biodiversität am 22. Mai zur Woche der Biodiversität ernannt und genutzt, um in den sozialen Medien auf zahlreiche Problemfelder hinzuweisen.

 

Neuer Strategieentwurf legt Grundstein für den Erhalt der biologischen Vielfalt in Schleswig-Holstein

Durch Umweltzerstörung und Gift gefährdete Insekten: Auch das Tagpfauenauge ist selten geworden – Foto: Jörg Pepmeyer

Umweltverbände warnen jedoch vor unzureichenden Maßnahmen

Einvernehmlich begrüßen mehrere Umwelt- und Naturschutzorganisationen den vom Umweltministerium unter dem Titel „Kurs Natur 2030“ am 31. März 2021 vorgelegten Arbeitsentwurf für die Biodiversitätsstrategie Schleswig-Holsteins.

Sie fordern jedoch noch einige Nachbesserungen. „Wir begrüßen es sehr, dass das Umweltministerium nun einen Entwurf präsentiert hat, der eine gute Basis für eine fachlich tragfähige und konsequente Biodiversitätsstrategie im Lande bieten kann, und mit dem sich der Artenrückgang zumindest abbremsen lässt. Die Strategie muss nun in gemeinsamer Arbeit weiter konkretisiert werden. Dabei ist es gut, dass das Land allen relevanten Gruppen und Betroffenen die Mitarbeit von Anfang an angeboten hat,“ so Jürgen Leicher, der stellvertretende Landesvorsitzende des Bundes für Umwelt und Naturschutz Schleswig-Holstein e. V. (BUND SH). Auch Dr. Wolfgang Scharenberg, stellvertretender Vorsitzender des Landesnaturschutzverbandes Schleswig-Holstein e.V. (LNV) ist optimistisch: „Fast alle Bundesländer haben bereits eine Biodiversitätsstrategie mit konkreten Zielen und Maßnahmen beschlossen und befinden sich in der Umsetzung. Schleswig-Holstein ist nun auf einem engagierten Weg. Damit es aber nicht nur bei einem guten Papier bleibt, ist jetzt eine spürbare Personalaufstockung in den Behörden, die die Umsetzung begleiten und kontrollieren, ebenso wichtig wie eine engere Vernetzung untereinander.“

Für die Umweltverbände ist entscheidend, dass die Biodiversitätsstrategie einen konkreten Handlungsrahmen aufzeigt und konsequente Maßnahmen beschreibt: Sie müssen verlässlich finanziert, umgesetzt und qualifiziert überwacht werden. Auch sehen die Verbände Nachholbedarf bei einigen Punkten, wie bei den zu hohen Belastungen der Strand- und Dünenlebensräume an den Küsten oder der fehlenden Durchlässigkeit für wandernde Fische an vielen Küstenzuflüssen.

„Wir freuen uns darauf, mit dem Umweltministerium weiter konstruktiv an einer Biodiversitätsstrategie für das Land mitzuarbeiten. Klar sollte dabei allerdings sein, dass am verstärkten und wirksameren Schutz der Arten und Lebensräume kein Weg mehr vorbeiführen kann,“ stellt Joachim Schulz, naturschutzfachlicher Sprecher des Bundesverbands Beruflicher Naturschutz e. V. in Schleswig-Holstein (BBN-SH) fest. Der Wirtschaftsfaktor Tourismus darf nicht zulasten der Natur vorangetrieben werden.

„Die biologische Vielfalt, der Artenreichtum und die Lebensräume fast der Hälfte der Arten sind auch in Schleswig-Holstein massiv bedroht. Um unsere Lebensgrundlagen dauerhaft zu sichern, müssen wir nicht nur den Klimaschutz mit aller Kraft angehen, sondern auch die Biodiversität erhalten und stärken,“ ergänzt Harald Förster, Geschäftsführer der Schutzstation Wattenmeer e.V..

Auch der WWF sieht in dem Entwurf der Strategie viel Positives: „Für das Wattenmeer wäre das geplante Ziel, mehr wilde Natur im Nationalpark zuzulassen, ein großer Fortschritt. So könnte dort endlich eine wichtige Anforderung des Bundesnaturschutzgesetzes erfüllt werden“, sagt Dr. Hans-Ulrich Rösner, Leiter des WWF Wattenmeerbüros. „An einigen Stellen springt die Strategie jedoch auch für das Wattenmeer noch zu kurz. Vor allem muss sie die notwendige Klimaanpassung dieses einmaligen Naturraumes stärker berücksichtigen.“

Der vorgelegte Entwurf der Biodiversitätsstrategie findet in großen Teilen den Zuspruch der Naturschutzorganisationen, braucht aber noch Verbesserungen und eine solide Finanzierung. Die Naturschutzorganisationen freuen sich darauf, die Weiterentwicklung der Strategie und ihre Umsetzung tatkräftig zur begleiten.

Bahnhofswald Thema in der Flensburger Ratsversammlung und Einwohnerfragestunde am 18.02.2021

Der Flensburger Bahnhofswald aus der Vogelperspektive: Das wertvolle innerstädtische Naturhabitat soll dem Neubau eines Hotels und Parkhauses zum Opfer fallen. Die WiF-Fraktion will zur Rettung des Bahnhofswalds einen Antrag in der Ratsversammlung am 18.2. zur Abstimmung stellen. Sie möchte, dass den Hotelinvestoren J. Duschkewitz und R. Hansen eine alternative Grundstücksfläche im Bahnhofsviertel als Tauschgrundstück angeboten wird. – Foto: Bernd Schütt

Bahnhofswald: WiF mit Antrag auf Grundstückstausch

Fragen von Dr. Helmreich Eberlein zum Bahnhofswald in der Einwohnerfragestunde

Am 18.02. wird in der Flensburger Ratsversammlung auch das Thema Bahnhofswald auf der Tagesordnung stehen. So will die WiF-Ratsfraktion einen Antrag „Konfliktsituation am Bahnhofswald, Grundstückstausch als Kompromiss zur Deeskalation“ zur Abstimmung stellen. Sie möchte, dass den Hotelinvestoren J. Duschkewitz und R. Hansen eine alternative Grundstücksfläche im Bahnhofsviertel als Tauschgrundstück angeboten wird (den Text des Antrages findet man hier).
Gleichzeitig hat Dr. Helmreich Eberlein, Mitglied der BI Bahnhofsviertel Flensburg brisante Fragen für die Einwohnerfragestunde der Ratsversammlung formuliert, die wir untenstehend dokumentieren. Daran anschließend folgt die Einladung zur Ratsversammlung mit Tagesordnung:

Fragen an die Ratsversammlung 18.2.2021

Die Oberbürgermeisterin hat in ihrer Antwort auf meine Fragen auf der letzten Ratsversammlung betont, der Rechtsstaat schütze auch die Interessen der Gegner des Hotelprojekts am Bahnhofswald. Es wäre sehr schön, wenn wir das glauben könnten.

Das Interesse der Gegner des Projektes ist in erster Linie die Erhaltung der Lebensgrundlagen von uns allen in der gegenwärtigen dramatischen Krise des Klimawandels, des Artenschwunds und der Entwaldung.

Deshalb meine Fragen:

  1. Wird die Stadt sicher stellen, dass die gesetzlichen Schutzfristen für die Fledermäuse und Vögel eingehalten werden und keine Ausnahmeerlaubnis erteilt wird zum Fällen von Bäumen nach dem 1. März, in Bezug auf die Habitat-geeigneten Bäume mit mehr als 50 cm Stammdurchmesser schon ab dem 1. Februar, so wie es im Bebauungsplan 303 Hauptpost festgelegt ist, den diese Ratsversammlung erst vor 8 Monaten beschlossen hat? Dabei ist zu beachten, dass es nach Auskunft von Fledermaus-Experten auch für geschulte Biologen nicht möglich ist, die Anwesenheit von Fledermäusen auf einem Baum sicher auszuschließen und damit das Tötungsverbot des §44 BNSchG beim Fällen einzuhalten.
  2. Wenn der Rechtsstaat auch die Projekt-Gegner schützt, wieso tritt die Verwaltung dann deren Informationsrechte mit Füßen und verweigert den Mitgliedern der Bürgerinitiative Bahnhofsviertel und ihrem Anwalt seit Dezember den Einblick in den städtebaulichen Vertrag mit den Investoren sowie seit Wochen auch den Einblick in die Baugenehmigung des Bahnhofshotels, obwohl nach dem Informationszugangsgesetz ein Rechtsanspruch auf Offenlegung innerhalb 4 Wochen besteht und die Oberbürgermeisterin öffentlich immer beteuert, dass im Rathaus totale Transparenz herrsche?
  3. Die Baugenehmigung für das Bahnhofshotel beruht auf einer heimlich erteilten Sondererlaubnis der Unteren Forstbehörde, beim Bau des Bahnhofshotels den gesetzlichen Abstand von 30 m zum Wald zu unterschreiten, ohne dass zuvor der Widerspruch des BUND gegen die Waldumwandlung abschließend beschieden worden wäre. Damit stellt diese Sondererlaubnis einen Eingriff in ein laufendes Verfahren dar. Sie ist rechtswidrig. Und damit ist auch die Baugenehmigung rechtswidrig. Um den Rechtsstaat wieder herzustellen, müsste die Stadt die Baugenehmigung widerrufen. Wird die Stadt das tun?
  4. Nach den Aussagen der Verwaltung im SUPA und vor der Ratsversammlung besteht im Städtebaulichen Vertrag mit den Investoren am Bahnhofswald eine Verpflichtung der Investoren, bei Baugenehmigung für das Hotel auch das Parkhaus zu bauen. Das Parkhaus allerdings kann derzeit wegen der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs des BUND nicht gebaut werden, es ist völlig offen, ob nicht dieser Widerspruch oder eine evtl. nachfolgende Klage dazu führt, dass das Parkhaus gar nicht gebaut werden kann. Wird dadurch nicht auch die Baugenehmigung für das Hotel rechtswidrig, die ja durch den genannten Vertrag mit dem Parkhaus verpflichtend verknüpft ist?

 

Dr. med. Helmreich Eberlein

Ahornweg 20

24941 Flensburg

Weitere Infos und Beiträge zum Thema Hotel- und Parkhausprojekt am Flensburger Bahnhofswald auch hier

 

Interessierte EinwohnerInnen können die Übertragung der Sitzung der Ratsversammlung auch am 18.02. ab 16 Uhr im Europaraum des Rathauses live mitverfolgen und sind herzlich willkommen. Weiterhin kann die Sitzung auf der Homepage der Stadt Flensburg unter www.flensburg.de verfolgt werden und wird durch den Offenen Kanal im Kabelfernsehen übertragen.

Wichtige TOPs der Sitzung unter anderem zum Thema: Konfliktsituation am Bahnhofswald (siehe dazu auch am Ende dieser Einladung die Fragen für die Einwohnerfragestunde), Flensburger Aufruf zur Beendigung der „Corona-Pandemie“, Teilnahme am Förderprogramm SmartCity, Haushalt 2021/2022 – Schlusslesung, Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein, Einrichtung eines Ökokonto Ö 4 „Tarup“, Änderung des Bebauungsplans „Valentinerallee“ und Aufstellungsbeschluss, Änderung des Flächennutzungsplans,  Landschaftsplans, Bebauungsplan „Ringstraße“ (Nr. 317), Krankenhausplanung

 

Stadt Flensburg                                                                                                      Flensburg, 10.02.2021
Der Stadtpräsident

 

Bekanntmachung
zur 25. Sitzung der Ratsversammlung
am Donnerstag, 18.02.2021 um 16:00 Uhr
Digitale Sitzung

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Fallzahlen wird die Sitzung der Ratsversammlung gemäß § 35a Gemeindeordnung Schleswig-Holstein i. V. m. § 12 unserer Hauptsatzung digital abgehalten.

Die unter „B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil“ aufgeführten Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung der Ratsversammlung voraussichtlich nichtöffentlich beraten.

Bitte beachten Sie die nachstehenden Hinweise für die Öffentlichkeit:
Gemäß § 35 Absatz 1 Satz 1 ist die Öffentlichkeit durch zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton in einen öffentlich zugänglichen Raum und durch eine Echtzeitübertragung herzustellen. Eine Übertragung der Sitzung erfolgt auf der Homepage der Stadt Flensburg unter www.flensburg.de . Ferner wird die Sitzung durch den Offenen Kanal im Kabelfernsehen angeboten. Für Personen, die keine entsprechende technische Infrastruktur vorhalten, bieten wir die Möglichkeit an, eine Übertragung im Europaraum des Rathauses zu verfolgen.

Für Ihren Besuch im Rathaus beachten Sie bitte folgende Hinweise:
–  Gemäß der aktuellen Corona-Verordnung sind wir verpflichtet, Ihre Kontaktdaten zu erheben
–  Der Zugang für alle Gäste erfolgt ausschließlich über den Haupteingang „Am Pferdewasser“
–  Beim Fortbewegen in den Räumlichkeiten des Rathauses ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Am Platz darf diese abgelegt werden.

Tagesordnung

A. Voraussichtlich öffentlicher Teil

1. Bestätigung der Tagesordnung

2. Einwohnerfragestunde

3. Aktuelle Stunde

4. Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 24. Sitzung vom 21.01.2021

5. Mitteilungen des Stadtpräsidenten

6. Mitteilungen der Oberbürgermeisterin

7. Resolution – Agenda 2030: Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen in Flensburg umsetzen. Antrag der Flensburger Ratsfraktionen RV-21/2021

8. Konfliktsituation am Bahnhofswald; Antrag der Ratsfraktion Flensburg WÄHLEN! RV-24/2021
8.1 Grundstückstausch als Kompromiss zur Deeskalation; Antrag der WiF-Ratsfraktion RV-24/2021 1. Ergänzung

9. Flensburger Aufruf zur Beendigung der „Corona-Pandemie“ angesichts der Fakten; Antrag der Ratsfraktion Flensburg WÄHLEN ! RV-26/2021

10. Teilnahme am Förderprogramm SmartCity im Rahmen eines Regionalverbundes mit den Nachbarkreisen Schleswig-Flensburg und Nordfriesland RV-22/2021

11. Haushalt 2021/2022 – Schlusslesung RV-15/2021

12. Flensburger Qualitätsoffensive für die Kindertagesbetreuung – Anpassung aufgrund des neuen KitaG (ersetzt die Beschlussvorlage RV-157/2020) RV-16/2021

13. Sondervermögen Kommunale Immobilien hier: Anpassung der Strategischen Ausrichtung sowie der Geschäftsordnung RV-9/2021

14. 2. Entwurf (2020) der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010 (LEP) Stellungnahme der Stadt Flensburg im Rahmen des zweiten förmlichen Beteiligungsverfahrens des Landes RV-5/2021

15. Einrichtung eines Ökokonto Ö 4 „Tarup“ RV-17/2021

16. 6. Änderung des Bebauungsplans „Valentinerallee“ (Nr. 84) Aufstellungsbeschluss RV-1/2021

17. 89. Änderung des Flächennutzungsplans, 55. Änderung des Landschaftsplans, Bebauungsplan „Ringstraße“ (Nr. 317) Aufstellungsbeschluss RV-2/2021

B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil

18. Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der 24. Sitzung vom 21.01.2021

19. Mitteilungen des Stadtpräsidenten

20. Mitteilungen der Oberbürgermeisterin

21. Krankenhausplanung

Alle Unterlagen und die Beschlussvorlagen zur Sitzung gibt es hier

 

Bahnhofswald Flensburg: Stellungnahme der BI Bahnhofsviertel zu den Falschbehauptungen der Hotel-Investoren

Der Flensburger Bahnhofswald aus der Vogelperspektive: Das wertvolle innerstädtische Naturhabitat soll dem Neubau eines Hotels und Parkhauses zum Opfer fallen – Foto: Bernd Schütt

Ein Beitrag der Bürgerinitiative Bahnhofsviertel Flensburg vom 8.2.2021

Presseerklärung – Richtigstellung

Betrifft: Die Investoren drohen der Stadt mit Regress

Am 6.2.21 veröffentlichte das Flensburger Tageblatt ein Interview mit den beiden Bahnhofshotel Investoren, in dem sie von der Stadt mit unverhohlenen Drohungen fordern, noch im Februar eine Räumung des Bahnhofswaldes durchzuführen. Ab März sei der Bau des Hotels bis zum Oktober nicht möglich, das wäre das Ende der gesamten geplanten Investition. Sie drohen Regressforderungen in Millionenhöhe an.

Dieses Interview ist so voller Falschbehauptungen, dass wir uns wundern, dass die Stadt nicht längst selber eine Richtigstellung veröffentlicht hat.

Falsch ist z.B. dass die Investoren seit Juni 2020 alle Genehmigungen beisammen hätten. Der Bauantrag wurde unseres Wissens erst im September gestellt! Im Juni wurde z. B. die Quelle noch verleugnet, die mittlerweile vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) unter gesetzlichen Biotopschutz gestellt wurde und berücksichtigt werden muss. Und selbst heute sind noch nicht alle Unterlagen beisammen: Es fehlen immer noch die geforderten hydrogeologischen Untersuchungen des Hanges auf dem Gelände der Nachbarn, die notwendig sind, um die Gefahr eines Hangrutsches einzuschätzen. Sie wurden „in der Phase des Bauantrags“ versprochen. Es fehlen die Ersatzquartiere für die geschützten Fledermäuse, ein klares und öffentlich kommuniziertes Konzept für den Schutz der Quelle, und es fehlt eine rechtssichere Baugenehmigung!

Die am 14. Januar ausgesprochene Baugenehmigung ist nicht rechtssicher, denn die Sondergenehmigung zur Unterschreitung des Waldabstands hätte von der Unteren Forstbehörde nicht ohne einen Bescheid über den Widerspruch des BUND gegen die Waldumwidmung ausgesprochen werden dürfen. Und ohne diese Sondergenehmigung kann das Hotel nicht gebaut werden.

Falsch ist, dass die Bäume erst ab 1. März nicht gefällt werden dürfen. Vielmehr ist bereits seit 1. Februar das Fällen aller Bäume mit mehr als 50 cm Stammdurchmesser verboten. Schon jetzt kann aufgrund gesetzlicher Schonfristen nicht gebaut werden. Der Druck läuft also völlig ins Leere.

Auch die Drohung mit Regressansprüchen ist völlig leer. In einer Pandemiesituation, die als „Höhere Gewalt“ offiziell anerkannt ist, und in der für Alle zahlreiche Grundrechte eingeschränkt sind, haben diese beiden Herren keinen Anspruch darauf, dass ihre finanziellen Privatinteressen absoluten Vorrang genießen würden gegenüber der Gefahr, durch einen unsinnigen Räumungseinsatz für die ganze Stadt einen Superspreading Event mit der hochansteckenden britischen Variante zu veranstalten, dadurch viele Menschen schwer erkranken und evtl. sogar sterben zu lassen, die ganze Wirtschaft unnötig lange lahmzulegen und möglicherweise die gesamte Polizeiarbeit für Wochen in Quarantäne stillzulegen!

Glücklicherweise können in Deutschland selbst Investoren einer Stadt nicht diktieren, was zu tun ist, und Ultimaten setzen. Sie können nicht die Klärung der Rechtsfragen überspringen. Wenn die in China beheimateten Besitzer:innen der Deutschen Hospitality, die heute die Marke Steigenberger betreibt, darüber „fassungslos“ sind, müssen sie wohl begreifen, dass anders als in China die Bürger die Städte und die Natur hier Rechte haben. Und glücklicherweise fühlen sich die Verantwortlichen dieser Stadt auch noch anderen Werten verpflichtet als nur den finanziellen Vorteilen zweier Investoren. Nicht genug, aber immerhin.

Aber vielleicht geht es den Herren Investoren ja in Wirklichkeit nur darum, bei einer bevorstehenden Aufgabe der Pläne den Schwarzen Peter der Stadt zuzuschieben und noch etwas dabei rauszuholen?

Günter Strempel – Christiane Schmitz Strempel, Sprecher*in der Bürgerinitiative Bahnhofsviertel Flensburg

Weitere Infos und Beiträge zum Thema Hotel- und Parkhausprojekt am Flensburger Bahnhofswald auch hier

Der BUND Schleswig-Holstein: Rettet den Bahnhofswald in Flensburg!

Transparent am Bahnhofswald – Foto: Brigitte Rotermund

Wenn es nach dem Willen eines Investors und dem Stadtrat geht, so wächst bald in Flensburg statt der Bäume ein Hotel samt Parkhaus im Bahnhofswald. Der BUND Schleswig-Holstein (BUND SH) solidarisiert sich mit seiner Kreisgruppe, die sich vor Ort gegen die aus ökologischer Sicht irrsinnige Waldumwandlung einsetzt.

Die gesamte Fläche erfüllt eine wichtige Funktion im Biotopverbund der Stadt Flensburg und gehört zu den Kalt- und Frischluftschneisen der weiter im Tal gelegenen Innenstadt“, sagt Brigitte Rotermund aus der BUND Kreisgruppe Flensburg, „Nicht nur die bis zu 150 Jahre alten Bäume, auch der steile Hang und eine Quelle, die früher einen Bach gespeist hat, sind wertvolle teils geschützte Biotope. Über dreißig Vogel- und vier Fledermausarten leben im Bahnhofswald. Gründe genug, sich für den Erhalt einzusetzen!“

Gegen die Bauplanungen gibt es schon seit 2018 Widerstand aus der Bevölkerung. Viele befürchten ein Rutschen des Steilhangs durch die geplanten Abholzungen. Natur- und Umweltschützer sehen den Biotopverbund in Gefahr und befürchten die Zerstörung der ökologischen Funktionen des kleinen Waldes und des gesamten, über Jahrzehnte gewachsenen Areals. Eine Online-Petition brachte fast 80.000 Unterschriften und auch Fridays For Future veranstaltete mehrere Demos für den Bahnhofswald. Im Februar 2020 gründete sich die Bürgerinitiative (BI) Bahnhofsviertel Flensburg, an deren Aktionen und regelmäßigen Mahnwachen sich der BUND Flensburg beteiligt. Mittlerweile gibt es sogar eine Reihe von Aktiven, die ein Baumdorf im Wald gebaut haben.

Trotz der vom BUND eingereichten ausführlichen Stellungnahmen erteilte die untere Forstbehörde Ende Oktober die Bewilligung zur Waldumwandlung. Der BUND Landesverband erhob darauf am 5. November einen 17-seitigen Widerspruch, der bis zu seiner Beantwortung eine aufschiebende Wirkung entfaltet.

Am 14.01.2021 erteilte die Stadt Flensburg trotzdem eine Baugenehmigung für das Hotel mittels einer Ausnahmegenehmigung für den zu geringen Waldabstand und umgeht somit die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs. Eine daraufhin angesetzte Räumung des Bahnhofswaldes wurde kurzfristig wegen Corona-Risiken abgesagt.
Der BUND SH steht nicht in Verbindung mit den in den letzten Tagen begangenen Sachbeschädigungen und distanziert sich von jeglicher Gewaltanwendung.

„Unsere Argumente sind fundiert, wir hoffen trotz der neuen Entwicklung auf eine Einsicht seitens der Stadtverwaltung“, so Ole Eggers, Geschäftsführer des BUND SH. Bei Kälte und Schnee harren die Baumbesetzer*innen weiter aus, um die grüne Oase in Flensburg vor der Rodung zu bewahren. „Das erfordert enormes Engagement und Kraft. Wir bedanken uns bei den Aktiven, die in den Baumdörfern ausharren und an den zahlreichen Mahnwachen teilnehmen“, so Eggers weiter.

Mehr zum BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. Friends of the Earth Germany
Landesverband Schleswig-Holstein e.V.  unter: www.bund-sh.de

Weitere Infos und Beiträge zum Thema Hotel- und Parkhausprojekt am Flensburger Bahnhofswald auch hier

Streit um den Bahnhofswald in Flensburg: Dr. Helmreich Eberlein antwortet der Oberbürgermeisterin

„Kein Baum ist egal“: Besetzter Bahnhofswald in Flensburg – Foto: Jörg Pepmeyer

Die Demokratie ist der Teilhabe aller BürgerInnen verpflichtet

In der Einwohnerfragestunde anlässlich der letzten Sitzung der Flensburger Ratsversammlung am 21.1. hatte Dr. Helmreich Eberlein, Mitglied der Bürgerinitiative Bahnhofsviertel Flensburg, zahlreiche Fragen zum Thema Bahnhofswald gestellt. Die Oberbürgermeisterin Simone Lange nahm diese in ihrer Antwort zum Anlass, die Aktivitäten der Bürgerinitiative und der WaldbesetzerInnen scharf zu kritisieren. In einem offenen Brief nimmt nun Dr. Helmreich Eberlein Stellung zu den Ausführungen der Oberbürgermeisterin:

Dr. med. Helmreich Eberlein

Ahornweg 20

24941 Flensburg

Email: h-eberlein@posteo.de


An

Frau Oberbürgermeisterin Simone Lange

Am Pferdewasser  1

24937 Flensburg

Flensburg, den 24.1.2021

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

auf meine Fragen vor der Ratsversammlung vom 21.1.21 haben Sie mir geantwortet (ich verkürze), dass die Demokratie dem Rechtsstaat verpflichtet sei und Sie den durchsetzen müssten. Sie forderten die Baumbesetzer auf (denen Sie zu Unrecht auch das Beschmieren von Autos mit der Drohung, diese anzuzünden, anlasteten), freiwillig den Bahnhofswald zu verlassen, denn der Rechtsstaat schütze auch ihre Interessen.

Ich möchte Ihnen dazu einige Gedanken schreiben und bitte Sie, diesen Brief zu Ende zu lesen.

  1. Selbstverständlich muss die Demokratie dem Rechtsstaat verpflichtet sein. Ich möchte nicht in einem Land leben, in dem der Staat willkürlich handelt, und auch nicht in einem Land, in dem sich diejenigen durchsetzen, die am hemmungslosesten Terror machen. Wir brauchen den Rechtsstaat wegen seiner friedensstiftenden Wirkung.
  2. Aber ist er dafür hinreichend? Offensichtlich nein! Wäre die Demokratie nur dem Rechtsstaat verpflichtet, so wäre sie nicht besser als irgendein Obrigkeitsstaat. Denn Recht ist kein statisches Phänomen, sondern sehr dynamisch: das Baurecht, das Sie meinen durchsetzen zu müssen, haben Sie selber kurz zuvor geschrieben! Deshalb ist es entscheidend wichtig, wie und nach welchen Kriterien das Recht formuliert wird. Die Demokratie ist hier der Teilhabe aller BürgerInnen verpflichtet – das unterscheidet sie vom Obrigkeitsstaat. Nur wenn das tatsächlich und redlich so gehandhabt und erlebt wird, gelingt die friedensstiftende Wirkung. Leider ist das bei dem Projekt am Bahnhofswald nicht geschehen. Ja, es gab einen Meinungsbildungsprozess und die Möglichkeit der Einwendungen. Aber wie der ehem. Ratsherr Sigmund Pfingsten treffend formulierte: die Einwendungen wurden nicht abgewogen, sondern abgewimmelt. Die Abwägungen, die wir erhielten, waren gespickt mit sachlichen Fehlern, irreführenden Behauptungen, Zirkelschlüssen, und dienten offensichtlich nur dem Zweck, das Projekt durchzusetzen, nicht die Bedenken der BürgerInnen (und selbst die der UNB und des Naturschutzbeirats) ehrlich einzubinden oder gar das Projekt prinzipiell in Frage stellen zu lassen. Ein Dialog, in dem der Eine zwar reden darf, der Andere sich aber die Ohren zuhält, verdient den Namen nicht und ist keine Beteiligung. – Dieselbe Erfahrung haben in den letzten Jahren sehr viele Bürger gemacht, die sich an zahlreichen Stellen engagiert haben, deshalb hat sich FLiB gegründet; Sie haben die Klagen bei Ihrem Treffen mit den Vertretern der verschiedenen Initiativen gehört. Das hat dazu geführt, dass die BürgerInnen sich nicht als angemessen gehört erleben und die Entscheidungen nicht als hinreichend legitimiert ansehen, sondern als vorherbestimmt und von anderen Interessen geleitet als dem Wohl Aller.  Und dass die Ratsversammlung das mitmacht, erzeugt einen Unwillen gegen die darin vertretenen Parteien, Wahlenthaltung und ein Desinteresse, das auch mit PR-Maßnahmen nicht verbessert werden kann.
  3. Die Demokratie muss aber unbedingt auch dem Schutz der Lebensgrundlagen verpflichtet sein! In einer zerstörten Welt kann auch kein Geld mehr verdient werden, selbst die Fragen der Machtverteilung verlieren ihre Bedeutung. Unser aller  Lebensgrundlagen sind in der schwersten Krise seit dem Untergang der Saurier – durch Klimakrise, Artensterben, Waldsterben. Wissenschaftler geben der Menschheit noch eine Überlebenschance von 10% (https://www.heise.de/tp/features/Die-Menschheit-hat-eine-zehnprozentige-Wahrscheinlichkeit-des-Ueberlebens-4925936.html). Diese Tatsache ist im geschriebenen Recht noch nicht hinreichend berücksichtigt, sonst wären wir nicht in dieser Krise. Besonders für die jüngeren Generationen, für die die Krise der Lebensgrundlagen ihr künftiges Leben beschreibt, bedeutet das ein Lebensgefühl mit dem Rücken zur Wand. Wie sehr sie auf schnelle Änderungen dringt, kann Ihnen nicht verborgen geblieben sein – Jule Niedrich z. B. schließt jede ihrer Fragen in der Ratsversammlung mit dem Hinweis ab: „Die Uhr tickt!“  Die Fortsetzung des bisherigen Weges ist deshalb demokratisch nicht mehr tolerabel, nicht zu rechtfertigen, führt zwangsläufig in heftige Auseinandersetzungen.

Was das mit der Auseinandersetzung um den Bahnhofswald zu tun hat? Eine Menge! An diesem Projekt kulminieren ganz viele Aspekte der Krisen:

  • hier geht es um die Klimakrise (denn die zu fällenden Bäume, auch die nicht von der Baumschutzsatzung geschützten, leisten einen Beitrag gegen die CO2-Verseuchung, und die Ausgleichsmaßnahmen sind  bei Betrachtung der nächsten Jahrzehnte lächerlich: sollte die Klimawirkung dieser zu fällenden 64 Großbäume real ausgeglichen werden, müssten 64 000 – 128 000 neue Bäume gepflanzt werden* – und sollten die Klimawirkungen aller zu fällenden Bäume wirklich ausgeglichen werden, müssten es wohl 200 000 sein). Und da ist die Klimawirkung des Unterholzes, das im offiziellen Waldgebiet entfernt werden soll, noch nicht einmal mitgerechnet.
  • es geht um das Artensterben (niemand kann glauben, dass die Federmäuse durch die Baumaßnahmen nicht vertrieben würden, die Gutachten von BioConsult sind völlig unglaubwürdig – übrigens wird der Firma dasselbe auch an anderen Stellen vorgeworfen; aber auch die geplante Vernichtung des Unterholzes und Totholzes im Waldbereich mit ihrer Biotopwirkung wird nicht ausgeglichen, und bis sich in Wald-Neupflanzungen ein Biotop vergleichbarer Qualität entwickeln kann gehen viele Jahrzehnte ins Land; das Biotop Artenreicher Steilhang wird nicht wieder zu erkennen sein – schauen Sie einmal von der Serpentine hinter das Mehrfamilienhaus südlich des Planungsgebietes, wo der Steilhang sich fortsetzt! Auch die Quelle, die schon durch die vorhandene Dränage in einen traurigen Zustand gebracht wurde, wird den Bau des Hotels nicht überleben);
  • es geht um die Anpassung der Stadt an die Klimakrise (andere Städte pflanzen Innenstadt-nahe kleine Wäldchen, um die Auswirkungen abzumildern, und hier wird ein viel effizienterer alter, gesunder Laubwald in der Innenstadt zerstört, seine Bedeutung geleugnet mit Hinweis darauf, das sei doch ein sehr grünes Gebiet – als könnte der Carlisle-Park der Wald ersetzen und als wären nicht weitere Bauten auf dem Gelände des VfB Nordmark geplant, wo die vorhandenen Einzelbäume auch einen zusammenhängenden Wald keinesfalls ersetzen können!).
  • Es geht auch um eine Auto-zentrierte Verkehrspolitik, die unbedingt das Parkhaus will statt Alternativen zum Auto-Verkehr, was wieder eine Blockierung einer wirksamen Klima-Politik darstellt.
  • Und es geht nicht zuletzt um das Aufeinandertreffen der treibenden Kräfte des bisherigen Weges in die Krisen – die Priorisierung privater Investoren-Interessen und der Autozentrierten Stadt – gegen die Menschen, die verzweifelt einen andern Weg fordern.

Deshalb ist der Kampf um den Bahnhofswald zu einem Symbol geworden für den Kampf um den Entwicklungsweg der Stadt überhaupt, um die Bedeutung von Naturschutz und der genannten Menschheitskrisen in der Stadtplanung.

Vollends unhaltbar würde die Situation, wenn Sie – wie Gerüchte behaupten – den Investoren am Bahnhofswald eine Sondergenehmigung geben würden, auch nach dem 1. März Bäume zu fällen, und damit die Naturschutzgesetze für dieses Projekt außer Kraft setzen würden. Können Sie sich vorstellen, was für ein fatales Signal das an all die Menschen sendet, denen unsere Lebensgrundlagen am Herzen liegen? Glauben Sie, das würde die Überzeugung fördern, dass „auch ihre Interessen vom Rechtsstaat geschützt werden“, wie sie sagten? Ich denke, es würde im Gegenteil die Überzeugung fördern, dass der Rechtsstaat ihre lebenswichtigen Interessen mit Füßen tritt, dass selbst die unzureichenden Schutzgesetze für die Investoren nicht gelten und dass die Menschen den Schutz ihrer Lebensgrundlagen deshalb in die eigene Hand nehmen müssten. Mit allen Mitteln. Dass die Gesetze auch für sie nicht gelten könnten, wenn sie für die Investoren nicht gelten. Ich kann Ihnen nur raten: tun Sie’s nicht! Man verteidigt die friedensstiftende Wirkung des Rechtsstaates nicht, indem man ihn einseitig auslegt. Und Macht allein ist schon immer ein ganz schlechtes Argument gewesen.

Ich möchte Ihnen nahelegen, als gesichtswahrende Sofort-Lösung die erteilte Baugenehmigung außer Kraft zu setzen, bis der Hang selbst – auch auf dem Gelände der Nachbarn – geologisch untersucht ist und die Gefahr eines Hangrutsches ernsthaft geprüft wurde. Untersuchungen im Baugrund wie bisher reichen dafür nicht. Ohne dass solche Untersuchungen vorliegen den Bau zu beginnen, löst bei jedem Unbeteiligten ungläubiges Kopfschütteln aus. Die gewonnene Zeit bis zum Herbst sollte für eine Mediation genutzt werden, in der nochmal alle Optionen auf den Tisch kommen, einschließlich einer Verlegung des Bauprojektes. Naturschutz muss in der künftigen Stadtplanung grundsätzlich oberste Priorität bekommen. Und um Zweifel diesbezüglich auszuräumen, möchte ich Sie persönlich bitten, die Leitung der UNB abzugeben in andere, fachkundige Hände, damit nicht mehr die ständige Besorgnis besteht, dass die Stellungnahmen der UNB durch Weisungen von Ihnen aufgrund fachfremder Interessen bestimmt sind.

Mit freundlichen Grüßen

(Eberlein)

* »Die Grünen-Kreistagsfraktion hat das Thema in den Ausschuss für Umwelt und Planung (von Rothenburg a.d. Wümme – Anmerkung von mir) gebracht, der sich am Dienstag, 4.  Juni, damit befasst. Ihren Angaben zufolge habe eine 100 Jahre alte Buche im Laufe ihres Lebens „einen ökologischen Gesamtwert von 230 000 Euro“. Um ihre ökologische Leistung zu ersetzen, müssten 2000 Jungbäume gepflanzt werden….. «  https://www.weser-kurier.de/region/wuemme-zeitung_artikel,-kritik-an-baumfaellungen-_arid,1833246.html

Weitere Infos und Beiträge zum Thema Hotel- und Parkhausprojekt am Flensburger Bahnhofswald auch hier

Besetzter Bahnhofswald in Flensburg: Von Rechtsstaatlichkeit, Protesten und ihren Ursachen

Protestbanner und das Böömdorp im besetzten Bahnhofswald – Foto: Jörg Pepmeyer

Ein Beitrag von Sabine Scholl

In der Ratsversammlung am 21.1.2021 nutzte Frau Oberbürgermeisterin Simone Lange die Gelegenheit in der Einwohner*innenfragestunde, dem Bürger Dr. Helmreich Eberlein eine Standpauke über die Waldbesetzung zu halten.

Einmal abgesehen davon, dass das Biotop bisher überhaupt noch erhalten ist, weil Waldschützer*innen sich dort eingerichtet haben, soll hier auf das Argument der Rechtsstaatlichkeit eingegangen werden. Darauf hatte sich die Oberbürgermeisterin in ihrer Rede deutlich bezogen.

„Der Rechtsstaat schützt auch Ihre Interessen.“

Der Rechtsstaat hat allerdings einige Schwächen, wie man sie auch hier beobachten kann.

Ein Beispiel wäre das Informationszugangsgesetz, das Bürger*innen zusichert, Einblick in Unterlagen, z.B. in den Städtebaulichen Vertrag der Investoren, zu nehmen. Anfragen von Bürger*innen nach diesem Vertrag werden bis heute ausgesessen. Ähnlich verhält es sich mit der Frage, ob es ein Hanggutachten gebe. Schriftliche Anfragen wurden bisher hingehalten. Nun hörte man in der Rede vom 21.1., die Besetzer*innen seien schuld daran, dass es keine Untersuchungen geben könne. Aber Fakt ist: Es wurde auch vor der Besetzung nie im Einvernehmen mit der Anwohnerschaft versucht, den Hang näher zu begutachten.

Die deutlichste Schwäche des Rechtsstaates ist die des Schutzes von Arten, Umwelt und Klima. Hier gibt es einfach zu viele Möglichkeiten, den Schutz per Ausnahmeregelung zu umgehen, wie man es auch in Flensburg immer wieder erleben kann (Bsp: K8, Bau des ALDI Marktes an der Apenrader Straße, Bahnhofswald usw.) Schutzgebiete können offenbar leicht entwidmet werden, bei Einwänden dann eben über die Oberen Behörden. So ist es beim Bahnhofswald gewesen, und auch in Fruerlund wurde kürzlich ein Landschaftsschutzgebiet entwidmet, indem die Obere Behörde den Weg frei machte, damit Baufahrzeuge kürzere Wege haben. Offen ist auch noch immer, ob im Wäldchen am Museumsberg gefällt werden kann, damit für Besucher*innen der Blick von oben auf die Förde frei ist. Auch hier wurde eine Behörde in Kiel eingeschaltet.

Der Schutz der Natur ist in Flensburg immer nachrangig, besonders, wenn es um Investitionen geht.

Das besorgt mittlerweile viele Menschen in Flensburg – quer durch alle sozialen Zusammenhänge. Deutlich wird das am Bericht einer Baumfällung in der Travestraße, an den solidarischen Besuchern der Mahnwache am Bahnhof, an den sich häufenden Anfragen beim TBZ und – ganz wichtig – an den Protesten! Immer mehr Menschen sind so verzweifelt über die Zerstörung der Lebensgrundlagen, dass sie sogar Bäume und Wälder mit dem eigenen Leib schützen. Sie riskieren dabei ihre körperliche Unversehrtheit, sie bekommen Anzeigen, aber die Aktivist*innen tun das mit dem Wissen, dass wir alle die Wälder brauchen und die Zeit uns davonläuft!

Wird die Flensburger Stadtplanung nicht eindeutig, also in Taten, eine andere Richtung einschlagen, wird sich das weiterhin in der Wahlbeteiligung, aber vor allem in zunehmenden Protesten zeigen. Die Proteste richten sich nicht „gegen die Stadt“. Die Haltung „der Stadt“ ist entscheidend! Klimaschutz muss wichtiger sein, als das schnelle Geld in der Stadtkasse und der Profit von Investoren! Umwelt- und Klimaschäden, die beim derzeitigen Kurs sicher sind, werden neben dem Schwinden von Leben auch erhebliche Kosten verursachen.

Wann erleben wir, dass ein Bauvorhaben nicht umgesetzt wird, weil der Klimaschutz Vorrang hat?

Ein Lösungsansatz wäre eine Vorgehensweise, wie sie in Lübeck umgesetzt wurde. Hier hat man mit Hilfe einer unabhängigen fachkundigen Stelle zunächst Gebiete in der Stadt festgelegt, die aufgrund ihres ökologischen Wertes und ihrer Bedeutung für das Klima unbedingt dauerhaft zu schützen sind. Alle Bauvorhaben müssen sich diesen Schutzgebieten ausnahmslos unterordnen. Es gab auch das Angebot an die Stadt Flensburg, den Flächennutzungsplan nach diesem Vorbild zu entwickeln. Leider ist daraus nichts geworden, weil es eigene Ideen für die Stadt- und Landschaftsplanung gebe. Jetzt sind wir gespannt auf diese eigenen Pläne.

Ein weiterer Weg ist, sofort damit aufzuhören, öffentliche Grünflächen an private Investoren zu verkaufen, die damit relativ ungehindert ihre rein wirtschaftlichen Interessen verwirklichen können. Stattdessen könnte Natur erhalten und auch soziokulturelle Angebote, die Einwohner*innen über Jahre entwickelt haben – wie z.B. die Bunnies Ranch und der Sportplatz im Bahnhofstal – in ein entstehendes Viertel eingegliedert werden.

Eine Stadt wie ein reines Wirtschaftsunternehmen führen zu wollen, ist einseitig, denn eine Stadt ist ein Lebensraum, u.a. der Menschen, die dort wohnen und die sie mitentwickeln. Wachsen können sollte unsere Stadt vor allem in ihrer Qualität. Dann hätten auch die zukünftigen Generationen etwas davon.

Bezug auch zum SHZ Artikel:
https://www.shz.de/lokales/flensburger-tageblatt/kommen-sie-runter-oberbuergermeisterin-simone-lange-kritisiert-waldbesetzer-id31008562.html

Das Beispiel Lübeck: https://www.luebeck.de/de/stadtentwicklung/klimaschutz/anpassung-an-den-klimawandel.html

https://geo-net.de/de/home.html

Ein Kommentar von Flocke Schröder

Ich glaube, dass es zu keiner Abholzung kommt, sondern dass alle noch zur Vernunft kommen werden.
Das Bauvorhaben wird gekippt, die Besetzung kann abbauen und penibel aufräumen und den Wald wieder in Ruhe lassen, wissend, dass er Wald bleiben darf.

Es ist im Prinzip für alle Parteien alternativlos.

Mit der Rodung des Waldes wäre der Ruf von Duschkewitz und Hansen größtenteils auf ewig ruiniert und der Name verbrannt.
Das Image, sich für Flensburg einsetzen zu wollen, selbst ad absurdum geführt, wird ihnen jegliche Glaubwürdigkeit abhanden kommen.
Für ein Steuerbüro und Objektservicefirma, nicht die beste Werbestrategie.

Das Hotel mit dem hässlichsten, stinkendsten Hinterhof Flensburgs, wird höchstens mit Verzweiflungsbuchungen belegt werden und ist vermutbar zur Pleite verurteilt, weil pandemiebedingt überall Insolvenzen in der Branche drohen und schon gegenwärtig angemeldet werden und dadurch Hotels massive Wertverluste erleiden.

Gerade Businessleute werden, eher das neue Hotel in Sonwik ansteuern, um auch Meer zu erleben, wenn sie schon mehr zahlen, statt sich die Nächte mit dem nächtlichen Müllhaldensound von zerbrechenden Flaschen wach um die Ohren hauen. (Die Besetzer*innen können von der Geräuschkulisse dort sicher ein Ständchen singen)

Die Politik wird noch mehr Wähler*innen einbüßen, das ganze Stadtklima vergiftet zusehends und das bunte Flensburg, auf das die jetztige Politik strategisch gebaut hat, wäre demoralisiert, gespalten und am Ende.
Wenn die Investoren hier zurückrudern, wäre es nur ein Zeichen der Stärke und Besonnenheit.

Schwach und töricht wäre es, die Interessen weiter und stur zu verfolgen.
Zumal die Investoren mit einem intakten Biotop in 15 Jahren deutlich reicher, als mit einem mies laufendem Hotel wären,
und ihren Kindern ein tatsächliches Stück gesunde Natur und damit ein Stück Zukunft, statt einen ungesunden Betrieb und moralische Altlasten vererben könnten.

Siehe dazu auch: Brief an die Flensburger Oberbürgermeisterin zum Konflikt um den Bahnhofswald: Simone irrt sich. unter: https://akopol.wordpress.com/2021/01/24/brief-an-die-flensburger-oberbuergermeisterin-zum-konflikt-um-den-bahnhofswald-simone-irrt-sich/

Weitere Infos und Beiträge zum Thema Hotel- und Parkhausprojekt am Flensburger Bahnhofswald auch hier

Brief an die Flensburger Oberbürgermeisterin zum Konflikt um den Bahnhofswald: Simone irrt sich.

Liebe Simone Lange,

Du irrst dich.

Wenn du sagst, der Rechtsstaat schütze auch unsere Interessen, dann müssen wir dir widersprechen. Der aktuelle Rechtsstaat schützt vor allem eins: das Kapital. Das mag für dich nach altbackenem Marxismus klingen, aber jede nüchterne Betrachtung dieser Gesellschaft zeigt, dass alle Bekenntnisse zur Ökologie oder zum Sozialen nur solange Bedeutung haben, wie sie den Interessen der Wirtschaft nicht im Wege stehen.

Wir glauben dir, dass du das anders siehst. Aber wir unterstellen, dass du schlicht viel zu tief in den Verhältnissen gefangen bist, die diesen Planeten gegen die Wand fahren. Der grundlegende Wandel, von dem einhellig nicht nur für dich schräg anmutende Aktivist*innen wie wir, sondern auch Klimaforscher*innen weltweit sprechen, ist eben nicht das symbolische Verteilen von Mehrwegbechern an der Uni oder eine „großzügige“ Ersatzpflanzung von kleinen Bäumchen. Es ist nicht das symbolische Ausrufen eines Klimapaktes oder die Bezeichnung von Fahrradständern am Bahnhof als Klimaschutzprojekt.

Die Dimension an Veränderung, zu der du bereit bist, lässt sich versinnbildlichen am Umstieg der Stadtwerke von Kohle zu Gas: Von einem dreckigen fossilen Energieträger zu einem anderen ebensolchen. Diese Politik hat mit dem Wandel, der global wie lokal nötig wäre, nichts zu tun. Es ist scheinheilig, auf der einen Seite die Räumung der Luftschlossfabrik zu verurteilen, nun aber selbst die Räumung einer Besetzung zu forcieren, statt nach Lösungen zu suchen, die die Bäume erhalten. Es ist verlogen, Fußballvereinen Hilfe bei der Suche nach einem Platz zu versprechen, während gleichzeitig ein voll ausgestatteter Fußballplatz im Bahnhofsviertel abgerissen wird, weil andere Bauten dort rentabler sind.

Eben jener Rechtsstaat, der vermeintlich auch unsere Interessen schützt, ist es, der uns räumen und einsperren wird. Der uns viele Hundertschaften und vielleicht auch die hiesige Hundestaffel auf den Hals hetzen wird. Der täglich Menschen am Bahnhof verhaftet, die vermeintlich „falsche“ Papiere haben. Der auch in Flensburg trotz Pandemie Menschen aus ihren Wohnungen in die Wohnungslosigkeit zwangsräumt. Nein, das sind nicht unsere Interessen.

Du behauptest zudem, mit Klima- und Naturschutz habe unsere Besetzung „nicht im geringsten zu tun“. Uns erscheint deine Argumentation schizophren: Natürlich ist jede Waldbesetzung ein Eingriff in ein Biotop, aber ohne diese Besetzung stünden die Bäume garnichtmehr. Das müsste doch sogar dir auffallen, dass es ein größerer Eingriff ist, Biotope zu vermichten, als sie zu besetzen. Du tust fast so, als würden wir einfach gern im idyllischen Wäldchen leben. Das ist Blödsinn und du weißt es auch. Du versuchst schlicht, uns als die vermeintlichen Umweltzerstörer darzustellen, weil du damit die Grundlage schaffen willst, uns zu räumen. Und da stört es dich, dass uns so viele Menschen in der Stadt mögen. Die Sympathien für uns sind es, die dir Angst machen. Wie wäre es, die Bedenken zu beachten statt mit billiger Hetze Lügen über uns zu verbreiten? Letzteres ist wirklich schäbig.

Einige der Besetzer*innen

Zu finden ist dieser Brief auch auf subtilus.info

Weitere Infos und Beiträge zum Thema Hotel- und Parkhausprojekt am Flensburger Bahnhofswald auch hier