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Tag der biologischen Vielfalt: Bundesregierung muss Arten und Lebensräume schützen

Durch Umweltzerstörung und Gift gefährdete Insekten: Auch das Tagpfauenauge ist selten geworden – Foto: Jörg Pepmeyer

Zum Internationalen Tag der biologischen Vielfalt am Samstag, den 22. Mai, fordert der Landesverband Schleswig-Holstein des Bund für Umwelt und Naturschutz e. V.  (BUND SH) die Bundesregierung zu konsequentem Naturschutz auf. „Wir müssen endlich handeln und mit gutem Vorbild vorangehen: Geht die biologische Vielfalt verloren, sind nicht nur hierzulande die Lebensgrundlagen bedroht! Der Weltbiodiversitätsrat warnt vor einem ökologischen Kollaps“, mahnt Ole Eggers, Landesgeschäftsführer des BUND SH.

Die Zerstörung der biologischen Vielfalt bedroht die Menschheit mindestens so sehr wie die Klimakrise, so Dr. Claudia Bielfeldt, Landesvorsitzende des BUND SH: „Jeder einzelne von uns ist mitverantwortlich. Würden alle Menschen auf der Welt so leben, wie wir Deutschen, bräuchten wir drei Planeten Erde: Wir verbrauchen zu viele Ressourcen und tragen damit zur Zerstörung der biologischen Vielfalt weltweit bei.“

Der BUND SH fordert, dass die Landes- und die Bundesregierung schnelle und wirksame Maßnahmen gegen den drohenden ökologischen Zusammenbruch umsetzen: Nachhaltigkeit ist wichtiger als ständiges Wirtschaftswachstum.

„Wir brauchen mehr naturfreundliche Rahmenbedingungen: Auch Schleswig-Holstein sollte dazu beitragen, Deutschlands viel zu großen ökologischen Fußabdruck in der Welt zu verkleinern“, resümiert Ole Eggers. „Viele natürliche Lebensräume übernehmen wichtige Aufgaben und können durch ihren Erhalt helfen, die Klimakrise auszubremsen: Moore und Wälder wirken als Kohlenstoffsenke, Wiesen bieten zudem unzähligen schützenswerten Insekten- und Tierarten Zuflucht, Auen fungieren als Hochwasserbarrieren und Filter für die Meere.“

Der BUND-Landesverband fordert von der Landesregierung ein Investitionsprogramm für den Naturschutz. Sie muss wirksame Artenhilfsprogramme und ein engagiertes Qualitätsprogramm bereitstellen. Nur dann können die bestehenden Schutzgebiete endlich ihre volle Schutzwirkung entfalten und ihren Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt leisten. Die kommende Biodiversitätsstrategie muss auf jeden Fall mit ausreichenden Ressourcen ausgestattet werden.

Gemeinsam mit den anderen Landesverbänden und dem Bundesverband hat der BUND SH die Tage vor dem Internationalen Tag der Biodiversität am 22. Mai zur Woche der Biodiversität ernannt und genutzt, um in den sozialen Medien auf zahlreiche Problemfelder hinzuweisen.

 

Neuer Strategieentwurf legt Grundstein für den Erhalt der biologischen Vielfalt in Schleswig-Holstein

Durch Umweltzerstörung und Gift gefährdete Insekten: Auch das Tagpfauenauge ist selten geworden – Foto: Jörg Pepmeyer

Umweltverbände warnen jedoch vor unzureichenden Maßnahmen

Einvernehmlich begrüßen mehrere Umwelt- und Naturschutzorganisationen den vom Umweltministerium unter dem Titel „Kurs Natur 2030“ am 31. März 2021 vorgelegten Arbeitsentwurf für die Biodiversitätsstrategie Schleswig-Holsteins.

Sie fordern jedoch noch einige Nachbesserungen. „Wir begrüßen es sehr, dass das Umweltministerium nun einen Entwurf präsentiert hat, der eine gute Basis für eine fachlich tragfähige und konsequente Biodiversitätsstrategie im Lande bieten kann, und mit dem sich der Artenrückgang zumindest abbremsen lässt. Die Strategie muss nun in gemeinsamer Arbeit weiter konkretisiert werden. Dabei ist es gut, dass das Land allen relevanten Gruppen und Betroffenen die Mitarbeit von Anfang an angeboten hat,“ so Jürgen Leicher, der stellvertretende Landesvorsitzende des Bundes für Umwelt und Naturschutz Schleswig-Holstein e. V. (BUND SH). Auch Dr. Wolfgang Scharenberg, stellvertretender Vorsitzender des Landesnaturschutzverbandes Schleswig-Holstein e.V. (LNV) ist optimistisch: „Fast alle Bundesländer haben bereits eine Biodiversitätsstrategie mit konkreten Zielen und Maßnahmen beschlossen und befinden sich in der Umsetzung. Schleswig-Holstein ist nun auf einem engagierten Weg. Damit es aber nicht nur bei einem guten Papier bleibt, ist jetzt eine spürbare Personalaufstockung in den Behörden, die die Umsetzung begleiten und kontrollieren, ebenso wichtig wie eine engere Vernetzung untereinander.“

Für die Umweltverbände ist entscheidend, dass die Biodiversitätsstrategie einen konkreten Handlungsrahmen aufzeigt und konsequente Maßnahmen beschreibt: Sie müssen verlässlich finanziert, umgesetzt und qualifiziert überwacht werden. Auch sehen die Verbände Nachholbedarf bei einigen Punkten, wie bei den zu hohen Belastungen der Strand- und Dünenlebensräume an den Küsten oder der fehlenden Durchlässigkeit für wandernde Fische an vielen Küstenzuflüssen.

„Wir freuen uns darauf, mit dem Umweltministerium weiter konstruktiv an einer Biodiversitätsstrategie für das Land mitzuarbeiten. Klar sollte dabei allerdings sein, dass am verstärkten und wirksameren Schutz der Arten und Lebensräume kein Weg mehr vorbeiführen kann,“ stellt Joachim Schulz, naturschutzfachlicher Sprecher des Bundesverbands Beruflicher Naturschutz e. V. in Schleswig-Holstein (BBN-SH) fest. Der Wirtschaftsfaktor Tourismus darf nicht zulasten der Natur vorangetrieben werden.

„Die biologische Vielfalt, der Artenreichtum und die Lebensräume fast der Hälfte der Arten sind auch in Schleswig-Holstein massiv bedroht. Um unsere Lebensgrundlagen dauerhaft zu sichern, müssen wir nicht nur den Klimaschutz mit aller Kraft angehen, sondern auch die Biodiversität erhalten und stärken,“ ergänzt Harald Förster, Geschäftsführer der Schutzstation Wattenmeer e.V..

Auch der WWF sieht in dem Entwurf der Strategie viel Positives: „Für das Wattenmeer wäre das geplante Ziel, mehr wilde Natur im Nationalpark zuzulassen, ein großer Fortschritt. So könnte dort endlich eine wichtige Anforderung des Bundesnaturschutzgesetzes erfüllt werden“, sagt Dr. Hans-Ulrich Rösner, Leiter des WWF Wattenmeerbüros. „An einigen Stellen springt die Strategie jedoch auch für das Wattenmeer noch zu kurz. Vor allem muss sie die notwendige Klimaanpassung dieses einmaligen Naturraumes stärker berücksichtigen.“

Der vorgelegte Entwurf der Biodiversitätsstrategie findet in großen Teilen den Zuspruch der Naturschutzorganisationen, braucht aber noch Verbesserungen und eine solide Finanzierung. Die Naturschutzorganisationen freuen sich darauf, die Weiterentwicklung der Strategie und ihre Umsetzung tatkräftig zur begleiten.

Landesregierung beschließt Ausweitung der Maskenpflicht

Darstellung des Coronavirus 2019-nCoV-CDC-23312 – © Bild: Gemeinfrei/CDC/ Alissa Eckert, MS; Dan Higgins, MAM

Schärfere Regeln in Gaststätten, im Einzelhandel und auf Wochenmärkten

Änderungen treten ab 24. Oktober in Kraft

KIEL. Das Landeskabinett hat am 22. Oktober wie angekündigt die Ausweitung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) beschlossen. Sie hat sich als wirksames Mittel gegen die Übertragung des Virus erwiesen. Das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt ein generelles Tragen einer MNB in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum als einen wichtigen Baustein, um Risikogruppen zu schützen und die Ausbreitungsgeschwindigkeit von Covid-19 zu reduzieren. Eine Ausweitung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist in der Abwägung zur Verhängung neuerlicher Kontaktbeschränkungen das mildere Mittel und vor dem Hintergrund der steigenden Infektionszahlen geboten.  

Die Coronabekämpfungs-Verordnung wird entsprechend geändert und tritt mit den Änderungen ab Sonnabend, 24. Oktober, in Kraft. Dann wird zur Reduzierung des Infektionsrisikos in folgenden Bereichen neu eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bestehen:

  • in Gaststätten für Gäste und dort Beschäftigte in Bereichen mit Publikumsverkehr innerhalb und außerhalb geschlossener Räume, ausgenommen sind die Gäste während des Aufenthaltes an ihren festen Steh- oder Sitzplätzen;
  • für Beschäftigte in Verkaufs- und Warenausgabestellen des Einzelhandels, in abgeschlossenen Verkaufsständen und in überdachten Verkehrsflächen von Einkaufszentren in den Bereichen mit Publikumsverkehr;
  • auf Wochenmärkten für Marktbeschicker (=das Verkaufspersonal) als auch für Kundinnen und Kunden.

Neu geregelt wird außerdem, dass das Tragen eines Kunststoffvisieres (sogenannte Face Shields) zur Erfüllung der Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung nicht mehr ausreicht. Diese Änderung folgt einer geänderten Empfehlung des RKI, wonach die Verwendung von Visieren nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand nicht als gleichwertige Alternative zur Mund-Nasen-Bedeckung angesehen werden kann, weil das Visier nicht vergleichbar die Verbreitung von Aerosolen verhindert. Ausnahme: Lehrpersonal, bei denen die Erkennbarkeit der Mimik oder die unbeeinträchtigte sprachliche Verständlichkeit der Erreichung eines verfolgten Bildungszwecks dient, kann weiterhin Face Shields nutzen. Personen, die grundsätzlich von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit sind, können weiterhin freiwillig Visiere verwenden. Das betrifft manche Menschen mit Behinderungen, die in der Vergangenheit zum Teil am Betreten von Supermärkten o.Ä. gehindert wurden, weil sie keine Bedeckung trugen, obwohl sie eine Befreiung von der Pflicht hatten. Viele haben trotz Befreiung freiwillig ein Face Shield getragen, um Einlass zu bekommen – dies ist also weiterhin möglich.

Die bisherigen Pflichten zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wie beispielsweise im Einzelhandel und im öffentlichen Personenverkehr bestehen fort. Ausgenommen von der Pflicht sind weiterhin Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können und dies glaubhaft machen können, z.B. durch ein Attest oder einen Schwerbehindertenausweis. Menschen mit Hör- oder mit Sprachbehinderungen dürfen eine Mund-Nasen-Bedeckung auch abnehmen, soweit dies zum Zwecke der Kommunikation mit anderen erforderlich ist.

Die erweiterten Regeln zur Mund-Nasen-Bedeckung gelten landesweit. Über weitergehende Verschärfungen kann ein Kreis/ kreisfreie Stadt regional im Falle bei Überschreiten der Inzidenz 35 bzw. 50/100.000/7 Tage verfügen.

Alle aktuellen Verordnungen sind online verfügbar unter https://schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse

Ministerpräsident Daniel Günther zur Corona-Pandemie: „Wir müssen uns wappnen“

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther stellte die Neuerungen in Kiel vor. Foto: © Staatskanzlei

Maskenpflicht wird ausgeweitet – Schärfere Regeln bei den Sozialkontakten

Kiel 15.10.2020. Nach den Beratungen der Regierungschefs mit der Bundeskanzlerin hat Ministerpräsident Günther an die Menschen in Schleswig-Holstein appelliert.

Die Situation sei vergleichbar mit dem Ausbruch der Corona-Pandemie im Frühjahr, warnte Günther. Wir stehen unmittelbar am Anfang eines ungebremsten exponentiellen Wachstums. Die Landesregierung werde alles dafür tun, um einen weiteren „Lockdown“ zu verhindern, erklärte der Regierungschef. Im Vordergrund stehe dabei aber immer der Schutz der Menschen in Schleswig-Holstein.

Schleswig-Holstein steht gut da

Das konsequente Handeln der Landesregierung in den vergangenen Monaten habe sich bewährt, sagte Günther. Gemeinsam mit Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern sei Schleswig-Holstein bundesweit das Land mit den niedrigsten Infektionszahlen. „Aber wir müssen uns wappnen und unsere Vorkehrungen konsequent umsetzen, dass wir nicht in eine ähnliche Situation wie zum Beispiel in Berlin kommen„, sagte Günther. In einigen Bezirken der Bundeshauptstadt sei die Zahl der Infektionen pro 100.000 Einwohner:innen innerhalb von sieben Tagen – der sogenannte Inzidenzwert – in den vergangenen Tagen auf bis zu 200 angestiegen.

Maskenpflicht wird ausgeweitet

Die Landesregierung werde daher weiterhin an ihren sehr strengen Regelungen festhalten, betonte der Regierungschef. Die in Berlin gefassten Beschlüsse würden eins zu eins umgesetzt und in einigen Bereichen sogar verschärft. So werde beispielsweise die Maskenpflicht in der Gastronomie ausgeweitet. Künftig dürfe in Restaurants die Maske nur noch am Tisch abgesetzt werden, in allen anderen Situationen sei sie Pflicht. Auch auf Wochenmärkten sollen künftig Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden.

Beherbergungs-Beschränkung bleibt bestehen

Günther betonte, gemeinsam mit anderen Länderkolleg:innen habe er dafür geworben, Ausreisebeschränkungen für inländischen Hochinzidenzgebiete einzuführen. Für diese Regelung habe sich aber zu seinem Bedauern keine Mehrheit gefunden. „Weil wir aber unsere Bürgerinnen und Bürger schützen wollen, heißt das für uns: Wir werden an der derzeit geltenden Einschränkung der Beherbergung festhalten.

Infektionszahlen im Blick

Künftig sollen in Schleswig-Holstein verschärfte Regeln gelten, wenn der Inzidenzwert 35 beziehungsweise 50 überschreite. So werde beispielsweise die Zahl der Gäste bei Feiern beschränkt. Ab einem Inzidenzwert von 35 dürfen im öffentlichen Raum maximal 25, im privaten Raum höchstens 15 Personen an einer Feier teilnehmen. Überschreitet der Inzidenzwert die Zahl 50, sind maximal zehn Gäste im öffentlichen Raum erlaubt, im privaten Raum dürfen dann maximal zehn Personen aus höchstens zwei Hausständen zusammen feiern. Darüber hinaus werde in Zukunft ab einem Inzidenzwert von 35 in der Gastronomie eine Sperrstunde von 23 Uhr empfohlen, ab einem Wert von 50 sei diese verplichtend, ebenso wie ein Ausschankverbot für Alkohol.

Fridays for Future Flensburg ruft zum Sitzstreik auf der ZOB-Kreuzung am 19.06. auf

Protest im Rahmen eines landesweiten Aktionstages

Treffpunkt:
Freitag, 19.06.2020 um 14.00 Uhr
an der Hafenspitze Flensburg

Warum?

Ende August will der schleswig-holsteinische Landtag in Kiel über neue Klimaziele abstimmen.  Die Umweltaktivisten von Fridays for Future fordern den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 um 80% zu vermindern, um das 1,5 Grad-Ziel und die Vorgaben des Pariser Klimaschutzabkommens einzuhalten. Zurzeit will Schleswig-Holstein bis 2030 aber nur 55% der Treibhausgase einsparen, dabei hat Dänemark gerade eine Reduktion von 70% beschlossen.
Deshalb ist der 19.06. ein landesweiter Aktionstag, bei dem Aufmerksamkeit für das Thema erzeugt und mit dem auf die Landesregierung und den Landtag Druck ausgeübt werden soll, erheblich mehr für den Klimaschutz zu tun und striktere Klimaziele festzulegen.

Dazu finden in vielen Städten Schleswig-Holsteins am kommenden Freitag ganz unterschiedliche Protest-Aktionen statt. So auch in Flensburg, wo sich die Fridays for Future Aktivisten für einen Sitzstreik auf der ZOB-Kreuzung entschieden haben. Mitorganisatorin Paulina Friedrich und ihre Mitstreiter*innen möchten damit auch das Bewusstsein der Autofahrer*innen für das Thema Klimaschutz schärfen und mit ihnen wenn möglich über Alternativen zum Auto sprechen. Treffpunkt ist um 14 Uhr an der Hafenspitze, dann folgt ein kurzer Fußmarsch zur ZOB-Kreuzung, wo eine etwa 20-30minütige Sitzblockade stattfinden wird. Mit den Behörden und der Polizei wurden entsprechende Vereinbarungen getroffen, so dass ein ordnungsgemäßer und sicherer Ablauf der Veranstaltung gewährleistet ist.

Jeder ist willkommen, Paulina Friedrich weist aber daraufin, dass die Corona-Hygieneregeln unbedingt eingehalten werden müssen, das Tragen von Masken und die Einhaltung der Abstandsregeln seien zwingend notwendig. Gleichzeitig soll auf das Rufen von Demosprüchen während der Blockade verzichtet werden.

Sitzblockade auf der ZOB-Kreuzung anlässlich der bundesweiten Klimastreik-Demo von Fridays for Future am 20.09.2019 – Foto: Jörg Pepmeyer

Informationsveranstaltung des SSW: „Entwicklung Hafen Flensburg“ am 13.02.2019 um 19 Uhr im Flensborg Hus

Flensburger Wirtschaftshafen am Ostufer: Im Fadenkreuz der Bau- und Immobilienspekulanten

Wohin soll die Reise gehen?

Informations und Diskussionsveranstaltung rund um den Flensburger Hafen.

SSW Flensburg Centrum West und Nord laden ein.

Mittwoch 13.02.2019 um 19:00 Uhr

Flensborg Hus, Norderstraße 76 in Flensburg 

Alle FlensburgerInnen sind eingeladen. IHR Sanierungsträger stellt das geplante Konzept vor und stellt sich den Fragen und Anregungen der Bürger. Kritische Fragen erwünscht!

Programm:

1. Vorstellung der Leitlinien und Sanierungsziele von Herrn Pahl von IHR Sanierungsträger

2. Præsentation der Planungen für den Stadtspeicher durch Herrn Koch von Bauplan Nord

3. Fragen und Diskussion

 

Dazu ein Beitrag von Jörg Pepmeyer (AKOPOL):

Mögliches Aus für den Flensburger Wirtschaftshafen: Durchsichtige Strategie der CDU

Schon seit Jahren gibt es in Flensburg einen heftigen Streit um die Zukunft des Wirtschaftshafens am Ostufer. Dabei stehen sich zwei Gruppen gegenüber: Zum einen die im Hafen ansässigen Unternehmen, die eine Zukunftsperspektive und Planungssicherheit für sich und ihre Beschäftigten brauchen, zum anderen finanzstarke Investoren und Vertreter der lokalen Immobilien- und Bauwirtschaft. Die würden gerne am Ostufer neu bauen. Was mit den Werftkontor-Häusern und Klarschiff begann, soll sich nach ihren Plänen und in Erwartung üppiger Renditen in den nächsten Jahren schick und teuer bis an die Harniskaispitze fortsetzen. Eine Voraussetzung dafür, die Umwidmung der Hafenflächen.

Im Dezember 2017 verabschiedete die Ratsversammlung deshalb mit einer Mehrheit von CDU, SPD, FDP und Grünen gegen die Stimmen des SSW, der WiF und der Linken die Beschlussvorlage_RV-160-2017-1 zur Nutzungsänderung am Ostufer und zur Festlegung des Kernbereichs des Wirtschaftshafens. Der Beschluss bedeutet eine massive Verkleinerung des Hafens und beinhaltet für die Rest-Fläche lediglich eine Bestandsgarantie von 5 Jahren (jetzt noch 4 Jahre). Auch für die dort ansässigen Betriebe bedeutet das absehbar das Aus.

Es ist deshalb bemerkenswert, wie engagiert sich vor allem der SSW immer noch für den Erhalt des Flensburger Wirtschaftshafens einsetzt. Im Vordergrund der Bemühungen des SSW steht dabei die Weiterentwicklung des Hafens, die Existenzsicherung der dort ansässigen Betriebe und der Erhalt Hunderter Arbeitsplätze in der Hafenwirtschaft. Der SSW stützt sich dabei auch auf das Hafen-Gutachten der IHK Flensburg vom 27. April 2018, das dem Flensburger Wirtschaftshafen enorme Wachstumspotentiale bescheinigt.
Im Gegensatz dazu steht jedoch das politische und strategische Handeln der CDU Flensburg, die das Aus für den Wirtschaftshafen und die dortigen Unternehmen billigend in Kauf nimmt und am Ende das Ostufer zum Tummelplatz profithungriger Investoren macht. Dafür scheut man sich auch nicht der Öffentlichkeit massiv Sand in die Augen zu streuen und so zu tun, als wolle man tatsächlich etwas für die Hafenwirtschaft und gegen die Wohnungsnot tun.
So trommelte der Vorsitzende der CDU-Ratsfraktion, Arne Rüstemeier, vor zwei Wochen medienwirksam für einen Umzug des Wirtschaftshafens vom Ost- an das Westufer. Das dürfte allerdings aufgrund fehlender Kai-Flächen, notwendiger Um- und Neubauten am Westufer und zeitnah kaum zu bewerkstelligen sein. Ganz davon abgesehen, dass man hierfür enorm viel Geld in die Hand nehmen müsste. Woher das kommen soll, ist völlig unklar. Und auch Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Bernd Buchholz kritisiert in einer Stellungnahme den angedachten Hafen-Umzug. Dazu unten gleich mehr.

Gleichzeitig versprachen Rüstemeier und der planugspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Joachim Schmidt-Skipiol, dass dann am Ostufer Wohnungen für bis zu 2.800 neue EinwohnerInnen gebaut werden könnten. Geradezu irreführend dazu war allerdings der Vorschlag, dass mittels Übertragung von Sozialwohnungskontingenten für jede nicht im neuen Hafen-Ost-Quartier entstehende Sozialwohnung drei Bestandswohnungen (also keine Neubau-Wohnungen) im Stadtgebiet mit einer neuen oder verlängerten Sozialbindung versehen werden sollten. Nur zwingen kann man keinen Hausbesitzer, seine  Mietwohnungen umzuwidmen. Und durch eine (weitere) Sozialbindung wären die Mieten und mögliche Erhöhungen für Jahre gedeckelt. Warum sollte man als Hausbesitzer auf höhere Mieterträge verzichten, wenn der derzeit äußerst angespannte Flensburger Wohnungsmarkt das locker hergibt?
Und das
von Rüstemeier und Schmidt-Skipiol offenbar in´s Auge gefasste und förderrechtlich fragwürdige „Wohnungs-Downgrade für Sozialmieter“ zugunsten der Schaffung hochpreisiger Neubau-Wohnungen war bereits Thema in der Tagespresse (Quelle: https://www.shz.de/18486736 ©2019). Es erntete jedoch viel öffentliche Kritik, so auch durch den Flensburger Mieterverein und dessen Vorsitzenden Rechtsanwalt Detlev Gutsch.
Wie viele wirklich neue und bezahlbare Sozialwohnungen für Geringverdiener denn nun tatsächlich durch das Ostufer-Projekt geschaffen werden sollen, diese Antwort blieben Arne Rüstemeier und sein Fraktionskollege somit der Flensburger Öffentlichkeit schuldig.

Währenddessen scharren die stadtbekannten und üblichen Verdächtigen schon mit den Füßen, um endlich das Okay für den Bau von teuren Büros und Luxuswohnungen am Ostufer zu bekommen, dessen Hafenflächen zum Großteil ja noch in städtischem Besitz sind. Dabei ist es wie bereits dargestellt geradezu unwahrscheinlich, dass es zukünftig an dieser exponierten Stelle eine nennenswerte Zahl von Sozialwohnungen geben wird. Und wenn der Wirtschaftshafen erst einmal verschwunden ist, wird er sicher nicht wieder auferstehen. So bleibt der Verdacht, dass die CDU mit aller Macht und wenig sozialverträglich versucht, das Terrain für ihre Freunde aus der Bau- und Immobilienwirtschaft so schnell wie möglich vorzubereiten. Hierzu auch der Beitrag der Flensborg Avis vom 23.01.2019:

Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Bernd Buchholz lehnt Hafen-„Umzug“ ab

Allerdings steht Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Bernd Buchholz diesem Ansinnen äußerst kritisch gegenüber und warnt nicht zum ersten Mal vor einem Aus für den Flensburger Wirtschaftshafen. Dem von der CDU-Fraktion angedachten „Umzug“ kann er nichts Positives abgewinnen und hält ihn mehr oder weniger für eine Mogelpackung: „Damit würde der Wirtschaftshafen möglicherweise seiner Zukunft beraubt, und langfristig könnte es das Aus für diesbezüglich jegliche Hafenaktivitäten bedeuten“. Und weiter bemängelt er, dass man in Flensburg die Abwicklung und das Ende des Hafens offenbar billigend in Kauf nimmt und sich der Potenziale des Hafens nicht bewusst sei. Der Fokus offenbar eher auf Abwicklung, denn auf Entwicklung liege, so Buchholz in einer Stellungnahme gegenüber der Flensburg Avis.  Mehr dazu in dem untenstehenden Beitrag der Avis vom 23.01.2019:

Zum Beschluss der Ratsversammlung und dem Streit um die Zukunft des Flensburger Wirtschaftshafens auch folgender Beitrag vom 10.01.2018: Scharfe Kritik der IG Ostufer am Beschluss der Ratsversammlung zum Aus des Flensburger Wirtschaftshafens unter: https://akopol.wordpress.com/2018/01/10/scharfe-kritik-der-ig-ostufer-am-beschluss-der-ratsversammlung-zum-aus-des-flensburger-wirtschaftshafens/

Ebenso zum Thema ein Beitrag vom 14.06.2018: Gutachten der IHK zum Flensburger Wirtschaftshafen: Eine Ohrfeige für die Immobilienspekulanten und ihre Helfershelfer unter: https://akopol.wordpress.com/2018/06/14/gutachten-der-ihk-zum-flensburger-wirtschaftshafen-eine-ohrfeige-fuer-die-immobilienspekulanten-und-ihre-helfershelfer/

Informationsveranstaltung „Hafen-Ost“ am 16.01.2019 im Robbe & Berking Yachting Heritage Centre

Wirtschaftshafen am Ostufer – Foto – Jörg Pepmeyer

Flensburg. Der städtische Sanierungsträger FGS lädt am Mittwoch, 16.01.2019 ab 19 Uhr zu einer Informationsveranstaltung zum Thema Hafen-Ost in das Robbe & Berking Yachting Heritage Centre am Industriehafen 5 / Harniskai 13 in Flensburg ein.

Nach einem Grußwort der Oberbürgermeisterin Simone Lange informiert IHR Sanierungsträger als beauftragter Gutachter der Stadt Flensburg über die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen und stellt den Entwurf des Entwicklungskonzeptes vor.

Im Rahmen der Veranstaltung wird die „Hafenentwicklung Flensburg: Zukunft kleinerer Regionalhäfen“ von Hr. Dr. Lars Stemmler, bremenports GmbH & Co. KG vorgetragen. Dazu ergänzend wird Herr Dr.-Ing. Kai Steffens, BDO Technik- und Umweltconsulting GmbH, zum Thema Kosten-Nutzen-Analyse zur Entwicklung des Hafen-Ostufers referieren.

Zu der Veranstaltung sind alle Interessierten, alle Eigentümer/-innen, Bewohner/-innen und Gewerbetreibenden des Gebiets herzlich eingeladen.
Weitergehende Informationen können auf der Homepage des städtischen Sanierungsträgers unter www.ihrsan.de/Hafen-Ost.html eingesehen werden.
Darüber hinaus möchte die Stadt und IHR Sanierungsträger darauf hinweisen, dass es ebenfalls unter der oben angegebenen Adresse den sogenannten Ideenmerker gibt, der es allen Interessierten zu jedem Zeitpunkt – unabhängig von Terminen zur Öffentlichkeitsbeteiligung – ermöglicht, Anregungen und Ideen zum Thema Hafen-Ost zu platzieren.

„Vor 50 Jahren: Prager Frühling“ – Vortrag und Diskussion mit Andreas Bachmann am 23.08.2018 im Gewerkschaftshaus Flensburg

Bewegung für einen „Sozialismus mit menschlichem Antlitz“

In der Nacht zum 21. August 1968 beendete der Einmarsch der Truppen des Warschauer Paktes die demokratische Reformbewegung in der Tschechoslowakei, vorausgegangen war der „Prager Frühling“ eine Bewegung für einen „Sozialismus mit menschlichem Antlitz“.
Der Prager Frühling war Teil einer Art „globalem 1968“, das die gesamte Welt umspannte. Von Tokio über Paris, Frankfurt, San Francisco und natürlich Prag gingen Menschen auf die Straße: gegen autoritäre Strukturen und für eine radikale Demokratisierung.

Welche Menschen und Ideen die Debatten des Prager Frühlings prägten, darüber wollen wir diskutieren mit

Andreas Bachmann, der für die Kurt und Herma Römer Stiftung
eine Tagung zum Prager Frühling gestaltet hat.

Wir freuen uns auf euer, auf lhr Kommen!

V.i.S.d.P.: Susanne Uhl, DGB Schleswig-Holstein Nordwest, Rote Straße 1, Flensburg. flensburg@dgb.de

Gutachten der IHK zum Flensburger Wirtschaftshafen: Eine Ohrfeige für die Immobilienspekulanten und ihre Helfershelfer

Wirtschaftshafen am Ostufer: Laut IHK-Gutachten zukunfts- und entwicklungsfähig – Foto: Jörg Pepmeyer

Streit um den Flensburger Wirtschaftshafen

Schon seit Jahren gibt in Flensburg einen heftigen Streit um die Zukunft des Flensburger Wirtschaftshafen am Ostufer. Dabei stehen sich zwei Gruppen gegenüber. Zum einen die im Hafen ansässigen Unternehmen, die eine Zukunftsperspektive und Planungssicherheit für sich und für die in der Hafenwirtschaft beschäftigten ArbeitnehmerInnen brauchen, zum anderen Investoren und Vertreter der lokalen Immobilien- und Bauwirtschaft. Die würden gerne am Hafen hochpreisige Wohnungen und Büros bauen. Was mit Klarschiff begann, soll sich nach ihren Plänen in den nächsten Jahren bis an die Harniskaispitze fortsetzen.

Der Großteil des Hafengeländes befindet sich jedoch im Besitz der Stadt Flensburg. Anfang Dezember letzten Jahres verabschiedete die Ratsversammlung auf Drängen von Investoren und Akteuren der Immobilienwirtschaft mit einer Mehrheit von CDU, SPD, FDP und Grünen gegen die Stimmen des SSW, der WiF und der Linken die Ratsvorlage 160-/2017 zur Nutzungsänderung am Ostufer und zur Festlegung des Kernbereichs des Wirtschaftshafens, die eine massive Verkleinerung des Hafens bedeutet. Und selbst für diese Rest-Fläche gibt es lediglich eine Bestandsgarantie von 5 Jahren. (Den zugehörigen Text kann man hier nachlesen: Beschlussvorlage_RV-160-2017-1)

Faktisch bedeutet dieser Beschluss eine Abwicklung des Wirtschaftshafens und das Aus zahlreicher Hafenbetriebe mitsamt ihrer Arbeitsplätze in den nächsten fünf Jahren. Gleichzeitig wird damit die Möglichkeit eröffnet, das Hafengelände bis an die Wasserkante großflächig zu bebauen. Konkrete Pläne hierfür gibt es bereits. (Die und weitere Artikel zum Thema sind ganz am Ende dieses Beitrages zu finden.)

Die Entscheidung der Ratsversammlung sorgte aber nicht nur für massiven Protest der Hafenwirtschaft. Auch Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Bernd Buchholz warnte öffentlich vor einer Schließung des Flensburger Hafens. Ebenso wurde von verschiedener Seite kritisiert, dass es keine überzeugende und datenfeste Prüfung zur wirtschaftlichen Bedeutung des Flensburger Hafens, zur Zukunftsfähigkeit und zu den Möglichkeiten der Weiterentwicklung gegeben hätte.

Das hat die IHK Flensburg bewogen, bei der CPL Competence in Ports and Logistics GmbH ein Gutachten in Auftrag zu geben, das genau darüber Auskunft geben soll. Das Ergebnis der Analyse ist eindeutig und klar.

Dazu untenstehend die Pressemitteilung der IHK Flensburg. Daran folgend ein Kommentar von Jörg Pepmeyer (AKOPOL).

IHK Flensburg

Flensburger Hafen: Gutachten sieht Umschlagpotenziale von bis zu 400.000 t pro Jahr

Die Hafenexperten von CPL Competence in Ports and Logistics GmbH halten mittelfristig ein Umschlagvolumen im Flensburger Wirtschaftshafen von bis zu 400.000 t pro Jahr für realistisch. Das geht aus einer von der IHK Flensburg in Auftrag gegeben Studie hervor. Die Güterarten, die Umschlagpotenziale bieten, sind Kies, Splitt, Sand sowie Düngemittel und Zellulose. „Die zukünftige Positionierung Flensburgs als „Baustoffhafen“ basiert auf der durchgeführten Marktanalyse sowie den Einschätzungen lokaler Wirtschaftsakteure“, so Jobst Schlennstedt, Geschäftsführer von CPL.
Zwingende Voraussetzung zur Aktivierung der Potenziale sei ein klares Bekenntnis der Politik zugunsten eines dauerhaften Erhalts des Gewerbehafens am Ostufer. Die fehlende Planungssicherheit trägt nach Auffassung der Wirtschaft erheblich zu den tendenziell rückläufigen Umschlägen bei. Im Rahmen der Expertengespräche zur Potenzialerhebung erklärte beispielsweise das Unternehmen Mitsubishi HiTec Paper Europe GmbH, die Stagnation im Prozess um den Fortbestand des Hafens habe entscheidend zur Verlagerung des Zellulose-Empfangs nach Glückstadt beigetragen.
IHK-Hauptgeschäftsführer Björn Ipsen erinnerte daran, dass auch Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz vor einem Rückbau des Hafens massiv gewarnt habe. Die Landesregierung könne kommunale Entscheidungen zwar nicht verhindern, dennoch habe Buchholz sich bei seinen jüngsten Besuchen in der Fördestadt sehr besorgt darüber gezeigt, einem funktions- und zukunftsfähigen Hafen und den dort ansässigen Unternehmen jegliche Planungs- und Investitionssicherheit zu nehmen. „Ich bin mit dem Minister einer Meinung, dass die ständigen Diskussionen um andere Nutzungen oder um Fristen, innerhalb derer sich der Hafen ,bewähren‘ soll, Gift für den Wirtschaftsstandort sind“, sagte Ipsen.
Den Hafen aufzugeben, unterstreicht die CPL-Studie, sei eine unumkehrbare Entscheidung, und wird daher von der IHK strikt abgelehnt. Die Region Flensburg würde das Alleinstellungsmerkmal Hafeninfrastruktur als wichtigen Standortfaktor für Unternehmensansiedlungen verlieren.
Dazu Jan Thordsen, Geschäftsführer von ATR Landhandel: „Da unsere aktuelle Düngemisch- und Big Bag-Anlage in Busdorf zu klein ist, verlagern wir die Station nach Flensburg. Die Nähe zu einem Ostseehafen, der mit 3.000-Tonnern anlaufbar ist, war ausschlaggebend für unsere Standortentscheidung. Eine Schließung des Hafens wäre eine Katastrophe.“
Um die Kaianlagen am Hafen-Ostufer zukünftig stärker zu nutzen, schlägt das Beratungsunternehmen eine Modernisierung der Betriebsstruktur der Hafen GmbH vor. „Auch wenn die Infrastruktur öffentlich ist, muss der Hafen wie ein privates Unternehmen geführt werden. Zum Geschäft gehören neben dem Umschlag an sich auch wettbewerbsfähige Umschlag- und Liegegebühren, ein offensives Marketing und die Konzepte zur langfristigen Unternehmensentwicklung. Das ist in der aktuellen Struktur schwierig, wie die jüngste Diskussion um die Pachtpreise der Europawiese zeigt. Kurz: Um erfolgreich zu sein, braucht ein Hafenunternehmen Freiheit zur Gestaltung“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Björn Ipsen.
Ferner rät CPL dazu, die Flächen des Wirtschaftshafens neu zuzuschneiden. „Gewerbeflächen müssen von solchen deutlich abgegrenzt werden, die für die Stadtentwicklung nötig sind. Nutzungskonflikte hätten für die Flensburger Schiffbau Gesellschaft existenzielle Konsequenzen“, so Werft-Geschäftsführer Rüdiger Fuchs dazu gegenüber der IHK.
Ein zentrales Kriterium zur Hebung der aufgezeigten Potenziale sei außerdem die dauerhafte Sicherstellung der wasserseitigen Erreichbarkeit. Dazu Gutachter Schlennstedt: „Mit dem von der Hafen GmbH und der Firma Machulez Transport GmbH kürzlich neu erstellten Peilplan werden zumindest Unsicherheiten bezüglich der Wassertiefen sowie maximaler Schiffsgrößen ausgeräumt.“
Der Peilplan sichert die Erreichbarkeit des Hafens für Schiffe mit einem Tiefgang von etwa neun Metern und einer Tonnage von bis zu 12.000 t. Problematisch sei nach Angaben des CPL-Geschäftsführers hingegen die fehlende Verfügbarkeit von Lotsen vor Ort. Diese müssen aktuell, auch für Kreuzfahrtschiffe, kostenintensiv aus Kiel angefordert werden.
Im Segment der Kreuzschifffahrt ergeben sich für Flensburg nach Erkenntnissen der Untersuchung bei erfolgreicher Positionierung am Markt sowie in Kooperation mit Partnerhäfen Potenziale von acht bis zwölf Anläufen mit insgesamt etwa 10.000 Passagieren pro Jahr. Wie für den Hafenumschlag auch sind die Kreuzfahrer jedoch zwingend auf einen gesicherten ISPS-Bereich angewiesen.
IHK-Hauptgeschäftsführer Ipsen abschließend: „Wir bringen mit den Ergebnissen der Potenzialstudie wichtige Argumente, Daten und Fakten für den Erhalt des Wirtschaftshafens in die Diskussion ein.“

Hier geht´s zum Hafen-Gutachten der IHK Flensburg
https://www.ihk-schleswig-holstein.de/standortpolitik/verkehrsinfrastruktur/studie-hafen-flensburg/4095596

Ein Kommentar dazu von Jörg Pepmeyer

Eine Ohrfeige für die Immobilienspekulanten und ihre Helfershelfer!

Mit Vehemenz wurde von unterschiedlichen Akteuren der Flensburger Kommunalpolitik, Verwaltung und Immobilienwirtschaft seit mehr als 10 Jahren die Zukunft des Flensburger Wirtschaftshafens in düsteren Farben gemalt und der Hafen systematisch schlecht geredet. Offensichtlich aus ziemlich durchsichtigen Motiven. Denn die von der IHK in Auftrag gegebene Analyse  gibt auch nicht andeutungsweise Anlass Schlimmstes für den Hafen anzunehmen, wenn die in dem Gutachten beschriebenen Chancen konsequent genutzt werden.

Aber wirklich Mühe, den Wirtschaftshafen zu erhalten, haben sich in der Vergangeheit gerade mal zwei bis drei Fraktionen in der Flensburger Ratsversammlung gemacht. Der mehrheitliche Rest war offensichtlich d’accord mit den Interessen der Immobilienlobby und fungierte mehr oder weniger absichtlich als Helfershelfer für eben diese zum Teil stadtbekannten Akteure.

Ich finde es außerordentlich bedenklich, dass Entscheidungen in der Ratsversammlung, wie beim Hafen ohne ausreichende Expertise getroffen werden. Noch deutlicher, es ist offensichtlich gewollt, genau diese Expertisen nicht einzuholen, weil bestimmte Interessengruppen ein Auge auf das Hafengelände geworfen haben und politisch gut vernetzt sind. Da wird dann vorauseilend alles getan, um diesen Leuten zu gefallen, selbst in dem man Daten und Argumente präsentiert, die der Wirklichkeit nicht standhalten.

So darf es nicht weitergehen! Alle Argumente, Fakten und Alternativen müssen jetzt auf den Tisch. Die betroffenen Betriebe, die IHK, aber auch die interessierte Öffentlichkeit, die Stadteilforen, die IG Ostufer müssen ernsthaft eingebunden werden in einen transparenten Diskussions- und Entscheidungsprozess zur Zukunftssicherung und Weiterentwicklung des Flensburger Hafens.

Die Kernforderung lautet daher: Rücknahme des Beschlusses der Ratsversammlung vom 07.12.2017 (RV-160/2017), kein Moratorium für den Flensburger Hafen, sondern eine klare Ansage der Politik zum dauerhaften Erhalt und Ausbau des Flensburger Wirtschaftshafens!

 

Es gibt bereits schon konkrete Planungen von Investoren, Bau- und Immobilienunternehmen. Hier geht´s zu den sog. „Ideenvorschlägen“ (im Anhang der RV-Beschlussvorlage vom 7.12.) :

Ideenvorschlag_1

Ideenvorschlag_2

Ideenvorschlag_3

Ideenvorschlag_4

Ideenvorschlag_5

Ideenvorschlag_6

Ideenvorschlag_7

sowie

Anlage 2 Luftbild_mit_Kernbereich_des_Wirtschaftshafens

Hier gibt es weitere Beiträge zum Streit um die Zukunft des Flensburger Wirtschaftshafen

Hafen Flensburg : „410 000 Tonnen sind möglich!“ – Von der IHK beauftragtes Gutachten zur Hafenentwicklung prognostiziert gute Wachstums-Chancen – Quelle: https://www.shz.de/20116262 ©2018

Flensburger Hafen : Riskanter Poker um die Europawiese – Norddeutsche Unternehmergruppe will Zusatzumschlag im Stadthafen generieren – aber die Verwaltung bremst – Quelle: https://www.shz.de/20065917 ©2018

Zum Beschluss der Flensburger Ratsversammlung der shz-Beitrag: vom 30.11.2017: Beschluss zur Hafen-Zukunft : Das Ende des Flensburger Wirtschaftshafens? – Quelle: https://www.shz.de/18456911 ©2018

Ein AKOPOL-Beitrag vom 11.12.2017: Flensburger Wirtschaftshafen: Ratsversammlung beschließt Ende auf Raten unter https://akopol.wordpress.com/2017/12/11/flensburger-wirtschaftshafen-ratsversammlung-beschliesst-ende-auf-raten/

Die IG Ostufer hatte vor Jahren im Streit um das geplante Hotel am Ballastkai eine Ideenskizze für eine bürgerfreundliche Gestaltung des Ostufers vorgelegt, sie wäre eine Blaupause auch für eine zukünftige und bürgerfreundliche Planung am Hafen-Ostufer: IG Ostufer Plan-Entwurf Ballastkai

 

DGB warnt Kieler Landesregierung vor Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes

Tariftreue Vergaben im Norden – Landesregierung will Gesetz zerstören

DGB: Jamaika-Pläne sind ein Schlag gegen „Gute Arbeit“ und Sozialstandards

Der DGB Nord warnt die Landesregierung vor einer Zerstörung des Gesetzes über die „Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge“ in Schleswig-Holstein. „Das wäre ein Schlag gegen das, was man „Gute Arbeit“ nennt. Im Land mit den niedrigsten Löhnen des Westens darf es kein Absenken von sozialen Standards geben. Geschäftsmodelle, die auf Ausbeutung und Billiglöhnen basieren, dürfen keine Zukunft haben. Faire Verhältnisse sind auch der beste Beitrag gegen die Fachkräftekrise. Verschlechterungen bei den sozialen und ökologischen Mindestbedingungen unter dem Mäntelchen des „Bürokratieabbaus“ nehmen wir nicht hin“, sagte Uwe Polkaehn, Vorsitzender des DGB Nord. Zuvor war bekannt geworden, dass die Koalition aus CDU, Grünen und FDP offenbar zentrale Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes beseitigen will. Der festgelegte Mindestlohn von 9,99 Euro soll demnach eingefroren werden.

„Alle Erfahrungen zeigen: Das Tariftreue- und Vergabegesetz sichert bessere Arbeitsbedingungen und einen faireren Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Schleswig-Holstein braucht gegen die Welle des Lohndumpings durch Leiharbeit,  Werkverträge, Minijobs und miese Arbeitsbedingungen endlich eine neue Ordnung der Arbeit. Das geltende schleswig-holsteinische Tariftreuegesetz ist bundesweit vorbildlich. Es legt klare Regeln fest und unterbindet so Sozialdumping bei der öffentlichen Auftragsvergabe. Die Auflagen sind maßvoll, umsetzbar und kontrollierbar. Die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) wie etwa das Verbot von Kinderarbeit und Diskriminierung im Beruf müssen gelten – das sind Mindeststandards, an die sich jedes Unternehmen halten sollte. Der festgelegte Mindestlohn von 9,99 Euro muss sich dynamisch nach oben entwickeln. Wenn der Staat mit gutem Beispiel vorangeht, findet dies auch Nachahmer in den privaten Unternehmen“, so Polkaehn: „Das bestehende Tariftreue- und Vergabegesetz belohnt die Arbeitgeber, die faire Preise und Löhne kalkulieren und Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigen. Genau das ist der richtige Mechanismus, er muss verbindlich sein und darf nicht ins Belieben der Kommunen und öffentlichen Auftraggeber gestellt werden.“

Warum das Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holsteins gerettet werden muss

Vergebt! Weiter! Richtig!

Rund 14 Milliarden Euro investieren Gemeinden, Landkreise und das Land jährlich in Schleswig-Holsteins Straßen- und Schulbau, in öffentliche Dienstleistungen, wie den Nahverkehr, aber auch in die Ausstattung von Behörden und Ämtern und in vieles mehr. Eine Menge Geld, mit dem faire Arbeitsbedingungen, soziale und ökologische Nachhaltigkeit gefördert werden können. Darauf wiesen auf einer Veranstaltung des DGB in Flensburg Beschäftigte aus verschiedenen Gewerkschaften hin. Rund 50 Betriebsräte und KommunalpolitikerInnen trafen sich im Gewerkschaftshaus und diskutierten kritisch über die Folgen des jüngsten Gesetzesvorhabens der Landesregierung, das die Abschaffung wichtiger sozialer und ökologischer Vergabekriterien im Tariftreue- und Vergabegesetz vorsieht.

Bislang müssen die öffentliche Vergabestellen darauf achten, dass Unternehmen Standards einhalten. Dazu gehören Internationale Abkommen wie beispielsweise Vereinbarungen gegen Kinder- und Zwangsarbeit und das Recht sich in Gewerkschaften zu organisieren. Dazu gehören aber auch Kriterien des Umweltschutzes und der Energieeffizienz. Auch das Gebot der Gleichbehandlung von Beschäftigten im Betrieb – das auf die Gleichstellung von Leiharbeitnehmern zielt – ist Bestandteil der gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien. Gesetzlich klargestellt ist auch, dass diejenigen Unternehmen bevorzugt werden, die ausbilden und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern. Der Nachweis über die Einhaltung dieser Standards kann unbürokratisch über anerkannte Siegel erbracht werden.

Diese Zeiten sollen nun vorbei sein, wenn es nach der schleswig-holsteinischen Landesregierung geht. Die wichtigsten Passagen im Gesetz sollen ersatzlos gestrichen werden. „Auf Druck der FDP wird hier die Tür wieder weit aufgemacht für Unternehmen, die auf Sozialstandards, Tariftreue und Nachhaltigkeit pfeifen“ sagt Susanne Uhl, Geschäftsführerin der DGB in Schleswig-Holstein Nordwest. Dabei habe das Land hier eines seiner wenigen direkten Einflussmöglichkeiten auf gute Arbeit, faire Wertschöpfungsketten und die ökologische Fortentwicklung des Landes. „Dieses Instrumentarium komplett aus der Hand zu geben hat wenig mit Bürokratieabbau zu tun, aber viel mit dem unbeirrbaren Glauben, dass der Markt es schon selbst richten wird. Dass das quatsch ist, belegt die Wirklichkeit“, so Uhl. „Wer die Vereinfachung von Verfahren und die Beteiligung von kleinen Unternehmen an Ausschreibungsverfahren will, darf die Formulierung von sozialen und ökologischen Standards nicht ins wechselhafte Belieben von Vergabestellen legen. Vereinfachung lebt von Klarheit und Transparenz. Das ist nur dann möglich, wenn Kriterien für alle und grundsätzlich gelten. Und nur in diese Richtung sollte das Gesetz weiterentwickelt werden.“

Wie wichtig die Festlegung ist, dass im Falle eines Betreiberwechsels das Personal zu den bisherigen Lohn- und Arbeitsbedingungen übernommen werden muss machten Betriebsräte eines Busunternehmens deutlich, das Strecken in Nordfriesland und Schleswig bedient. Ohne diesen Betriebsübergang verlieren sie ihre Jobs. Antje Mohr von der Gewerkschaft ver.di forderte auch am Beispiel der Müllentsorgung, dass der Wettbewerb nicht über Lohndumping, sondern über die bessere Qualität der Dienstleistungen stattfinden muss. „Ansonsten ist das doch linke Tasche, rechte Tasche, wenn Kommunen das billigste Ausschreibungsangebot nehmen, um Geld zu sparen, und in der Konsequenz Kolleginnen arbeitslos werden und auf finanzielle Hilfen angewiesen sind“ betonte Mohr.

Viele Argumente, die auch bei den anwesenden KommunalpolitikerInnen auf offene Ohren stießen. Susanne Uhl vom DGB warb um deren Unterstützung in den kommenden Wochen. Denn kein Gesetz müsse so vom Parlament beschlossen werden, wie es von der Landesregierung eingebracht wird.

Mehr zum Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein unter: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/V/vergabekammer/tariftreue.html

flurgespräche: Vergebt! Weiter! Richtig! – Veranstaltung des DGB am 28.03.2018 im Gewerkschaftshaus Flensburg – jetzt anmelden!

Warum das Tariftreue- und Vergabegesetz unbedingt erhalten bleiben muss!

flurgespräche…

erhellen oft mehr als offizielle Termine. Zum Kennennenlernen und Austauschen für Streitbares und Versöhnliches.

Und ein Thema in Kurzbeiträgen – diesmal:

„Vergebt! Weiter! Richtig! Warum das Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holsteins unbedingt erhalten bleiben muss!“ Oder:
„Hey Landesregierung! Finger weg von sozialen Errungenschaften!“

Selbstverständlich gehört dazu – wie immer – ein Mittagsimbiss.

Wir freuen uns auf Sie und Euch!

Um Anmeldung wird gebeten, per E-Mail: flensburg@dgb.de oder Telefon unter: 0461-1444010.

Diese Veranstaltung berechtigt eine Freistellung nach § 37(2) BetrVG und nach § 37(2) MBG Schl-H..

V.i.S.d.P.: Susanne Uhl, DGB Schleswig-Holstein Nordwest, Rote Straße 1, Flensburg.

Was ist das für ein Gesetz? Mehr zum Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein unter: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/V/vergabekammer/tariftreue.html

flurgespräche: 100 Tage schwarz-gelb-grün – Veranstaltung des DGB mit Uwe Polkaehn am 05.10.2017 im Gewerkschaftshaus Flensburg

flurgespräche…

erhellen oft mehr als offizielle Termine. Zum Kennennenlernen und Austauschen für Streitbares und Versöhnliches.

Und ein Thema in Kurzbeiträgen – diesmal:

100 Tage im Amt – was tut die schwarz-gelb-grüne Landesregierung für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Schleswig-Holstein?

Mit Uwe Polkaehn, Vorsitzender des DGB Nord

Selbstverständlich gehört dazu – wie immer – ein Mittagsimbiss.
Wir freuen uns auf Sie und Euch !

Um Anmeldung wird gebeten, per E-Mail: flensburg@dgb.de oder Telefon unter: 0461-1444010.

Diese Veranstaltung berechtigt eine Freistellung nach §37(2) BetrVG und nach §37(2) MBG Schl-H.

V.i.S.d.P.: Susanne Uhl, DGB Schleswig-Holstein Nordwest, Rote Straße 1, Flensburg.

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