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E-Autos: Wie steht es mit Ladestationen im öffentlichen Raum?

Interview mit Frank Axen, Stadt Flensburg

Ein Beitrag von Julia Born VCD Ortsgruppe Flensburg

Wenn der Strom aus erneuerbarer Energie kommt, sind Elektromotoren effizient und verursachen wenig Schadstoffe. Zum Aufladen brauchen E-Autos aber die entsprechende Infrastruktur. Im Interview erläutert Frank Axen, Abteilungsleiter Strategische Projekte, Verkehr und Umwelt, die Pläne der Stadt Flensburg für Lademöglichkeiten im öffentlichen Raum – und empfiehlt Carsharing.

Anfrage der Grünen: Wie steht es mit Ladestationen für E-Autos in Flensburg?

Im Dezember 2020 hatten die Grünen im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (SUPA) beantragt, die Stadtverwaltung solle, gemeinsam mit Stadtwerken und TBZ, Möglichkeiten finden, dass Privatpersonen ihr E-Auto im öffentlichen Raum aufladen können. Denn besonders für Menschen, die in der Altstadt in Geschosswohnungen leben, ist es schwierig, eine Lademöglichkeit für ihr Auto einzurichten.
Geachtet werden sollte dabei auf Wohnsitznähe, Kosten-/Nutzenattraktivität, gewährleistbare Verfügbarkeit, niederschwellige Zugänglichkeit und 100% Ökostrom.

Beim SUPA am 23.03.2021 trug Frank Axen, Abteilungsleiter Strategische Projekte, Verkehr und Umwelt, nun die Ergebnisse vor. Wir haben ihm dazu einige Fragen gestellt.

Frank Axen: Entwicklung schreitet “rasant” voran – Schnellladen kommt

  • Wie Sie beschrieben haben, schreitet die technische Entwicklung in Bezug auf das Aufladen von E-Autos „rasant“ voran. Was heißt denn das genau, was ist aus Ihrer Sicht zu erwarten?

Natürlich möchte jeder sein E-Auto möglichst schnell aufladen. Aber die Ladegeschwindigkeit ist begrenzt: Einerseits hat die Batterie eine bestimmte Kapazität und ist ausgelegt auf eine maximale Ladegeschwindigkeit. Andererseits bringt auch die Ladestation nur eine bestimmte Leistung. Beides bestimmt, wie lange man an einer Ladestation „hängen“ muss.

Nun stagnieren aber die Ladeleistungen mit Wechselstrom bei 11-22 Kilowatt. Die Technik scheint weitgehend ausgereizt. Gleichstrom bietet mehr: Hier steigen die Ladeleistungen stark an. In Verbindung mit den entsprechenden Batterien werden sich weit über 150 Kilowatt durchsetzen. Man rechnet damit, dass „Laden wie Tanken“, z.B. an Tankstellen, normal wird.

Das langfristige Laden an öffentlichen Ladesäulen wird damit zunehmend unattraktiv. Damit steigt die Gefahr, als öffentlicher Anbieter hier Fehlinvestitionen in die Ladeinfrastruktur zu tätigen.
Stattdessen sollten private Anbieter unterstützt werden, die Schnelllademöglichkeiten anbieten wollen. Mittlerweile gibt es dazu erste konkrete Anfragen. Auf Bundesebene hat eine Diskussion begonnen, Tankstellenbetreiber zur Bereitstellung von Schnelllademöglichkeiten zu verpflichten.

Private Ladestation: Einrichtung muss geduldet werden

  • Welche Möglichkeiten hat man denn als Mieter:in oder Besitzer:in einer Wohnung, eine Ladestation vor Ort einzurichten?

Mieter:innen und Eigentümer:innen haben inzwischen das Recht, auf eigene Kosten eine Ladestation einzurichten. Das muss durch die Vermietenden bzw. Eigentümergemeinschaften geduldet werden. Faktisch ist das natürlich dadurch begrenzt, dass eine Anschluss- und Abstellmöglichkeit erforderlich ist (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz und Modernisierung des Wohneigentumgesetzes).

  • Nun gibt es ja in der Altstadt teilweise wenig Möglichkeiten, ein Auto im privaten Raum abzustellen. Kann man denn im öffentlichen Raum solche Ladestationen, z.B. für mehrere Anwohnende, einrichten?

Acht öffentliche Ladestationen im Stadtgebiet, weitere in Vorbereitung

Bis jetzt gibt es im Stadtgebiet an acht Orten öffentlich zugängliche Ladestationen: Neumarkt, ZOB, Nordertor, Twedter Plack, Munketoft, Ochsenmarkt, Neue Straße und Nordergraben. Weitere sind in Planung.
Beim weiteren Ausbau haben wir gerade die Altstadt im Fokus. Diese Ladepunkte würden dann jedermann zur Verfügung stehen. Die elektrische Infrastruktur wird aber nur die oben genannten geringen Ladeleistungen mit Wechselstrom ermöglichen, wenn es mehrere Ladestationen geben soll.

Grundsätzlich ist es vorstellbar, dass auch Privatakteure im öffentlichen Raum frei zugängliche Ladeinfrastruktur an für sie interessanten Punkten im Stadtgebiet schaffen. Eine allgemeine Regelung dafür im Rahmen der Sondernutzung ist in Vorbereitung.

  • Gibt es Pläne, in den Parkhäusern oder andernorts im Nahbereich entsprechende Plätze zu einzurichten?

Standorte für die Ladeinfrastruktur werden mit dem TBZ als Aufgabenträger abgestimmt. Parkhäuser sind in Flensburg aber im Privateigentum oder vom TBZ verpachtet. Hier können wir nur appellieren, Lademöglichkeiten in Parkhäusern anzubieten, und auf Fördermöglichkeiten aufmerksam machen. Die Pachtverträge über die städtischen Parkhäuser ermöglichen den Betreibern, Ladepunkte zu installieren. Es gibt jedoch keine entsprechende Verpflichtung.

Carsharing: Rechnet sich bei Fahrleistung unter 10.000 Kilometer/Jahr

  • Inzwischen stehen an zehn Orten im Flensburger Stadtgebiet Car-Sharing-Autos bereit, an der Schützenkuhle auch ein E-Mobil (Cambio – mehr). Könnte das eine Alternative zum eigenen E-Auto sein? Ist der Ausbau dieses Angebots vorgesehen?

Wir sehen Carsharing als wichtige Alternative zum eigenen Auto. Wenn man weniger als 10.000 Kilometer im Jahr fährt, rechnet sich Car-Sharing nach Angaben der Anbieter auch wirtschaftlich. Gleichzeitig ersetzt ein Carsharing-Fahrzeug bis zu 20 Pkw. Die „Blechmenge“ gerade in der Stadt lässt sich so stark reduzieren.

Der Anbieter Cambio ist aktuell mit zehn Stationen im Stadtgebiet vertreten und hat durchaus Interesse, das Angebot an E-Fahrzeugen in Flensburg auszuweiten. Die Stadt Flensburg unterstützt das. Allerdings muss es sich für den Anbieter auch rechnen. Erweiterungsvorhaben durch Cambio wurden 2020 wegen der durch Corona geringeren Nachfrage vorerst verschoben.

Die Stadt Flensburg begrüßt darüber hinaus grundsätzlich den weiteren Ausbau des privatwirtschaftlich betriebenen Carsharing-Angebots. Zur Stärkung ist z.B. die Verankerung im Rahmen von Mobilitätskonzepten bei Neubauvorhaben (Flensburger Stellplatzsatzung) möglich. Dazu laufen verschiedene Vorgespräche mit Vorhabenträgern.

Weiterlesen

  • Cambio Carsharing: Stationen in Flensburgmehr
  • Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (SUPA), 23.03.2021:
    Antwort und Information der Stadtverwaltung zum Antrag der Grünen, Lademöglichkeiten im öffentlichen Raum zu schaffen (01.12.2020). PDF-Datei – mehr
    – Protokoll-Ausschnitt der anschließenden Diskussionmehr
  • Stadt Flensburg: Elektromobilitätskonzeptmehr

Bahnhofswald Thema in der Flensburger Ratsversammlung und Einwohnerfragestunde am 18.02.2021

Der Flensburger Bahnhofswald aus der Vogelperspektive: Das wertvolle innerstädtische Naturhabitat soll dem Neubau eines Hotels und Parkhauses zum Opfer fallen. Die WiF-Fraktion will zur Rettung des Bahnhofswalds einen Antrag in der Ratsversammlung am 18.2. zur Abstimmung stellen. Sie möchte, dass den Hotelinvestoren J. Duschkewitz und R. Hansen eine alternative Grundstücksfläche im Bahnhofsviertel als Tauschgrundstück angeboten wird. – Foto: Bernd Schütt

Bahnhofswald: WiF mit Antrag auf Grundstückstausch

Fragen von Dr. Helmreich Eberlein zum Bahnhofswald in der Einwohnerfragestunde

Am 18.02. wird in der Flensburger Ratsversammlung auch das Thema Bahnhofswald auf der Tagesordnung stehen. So will die WiF-Ratsfraktion einen Antrag „Konfliktsituation am Bahnhofswald, Grundstückstausch als Kompromiss zur Deeskalation“ zur Abstimmung stellen. Sie möchte, dass den Hotelinvestoren J. Duschkewitz und R. Hansen eine alternative Grundstücksfläche im Bahnhofsviertel als Tauschgrundstück angeboten wird (den Text des Antrages findet man hier).
Gleichzeitig hat Dr. Helmreich Eberlein, Mitglied der BI Bahnhofsviertel Flensburg brisante Fragen für die Einwohnerfragestunde der Ratsversammlung formuliert, die wir untenstehend dokumentieren. Daran anschließend folgt die Einladung zur Ratsversammlung mit Tagesordnung:

Fragen an die Ratsversammlung 18.2.2021

Die Oberbürgermeisterin hat in ihrer Antwort auf meine Fragen auf der letzten Ratsversammlung betont, der Rechtsstaat schütze auch die Interessen der Gegner des Hotelprojekts am Bahnhofswald. Es wäre sehr schön, wenn wir das glauben könnten.

Das Interesse der Gegner des Projektes ist in erster Linie die Erhaltung der Lebensgrundlagen von uns allen in der gegenwärtigen dramatischen Krise des Klimawandels, des Artenschwunds und der Entwaldung.

Deshalb meine Fragen:

  1. Wird die Stadt sicher stellen, dass die gesetzlichen Schutzfristen für die Fledermäuse und Vögel eingehalten werden und keine Ausnahmeerlaubnis erteilt wird zum Fällen von Bäumen nach dem 1. März, in Bezug auf die Habitat-geeigneten Bäume mit mehr als 50 cm Stammdurchmesser schon ab dem 1. Februar, so wie es im Bebauungsplan 303 Hauptpost festgelegt ist, den diese Ratsversammlung erst vor 8 Monaten beschlossen hat? Dabei ist zu beachten, dass es nach Auskunft von Fledermaus-Experten auch für geschulte Biologen nicht möglich ist, die Anwesenheit von Fledermäusen auf einem Baum sicher auszuschließen und damit das Tötungsverbot des §44 BNSchG beim Fällen einzuhalten.
  2. Wenn der Rechtsstaat auch die Projekt-Gegner schützt, wieso tritt die Verwaltung dann deren Informationsrechte mit Füßen und verweigert den Mitgliedern der Bürgerinitiative Bahnhofsviertel und ihrem Anwalt seit Dezember den Einblick in den städtebaulichen Vertrag mit den Investoren sowie seit Wochen auch den Einblick in die Baugenehmigung des Bahnhofshotels, obwohl nach dem Informationszugangsgesetz ein Rechtsanspruch auf Offenlegung innerhalb 4 Wochen besteht und die Oberbürgermeisterin öffentlich immer beteuert, dass im Rathaus totale Transparenz herrsche?
  3. Die Baugenehmigung für das Bahnhofshotel beruht auf einer heimlich erteilten Sondererlaubnis der Unteren Forstbehörde, beim Bau des Bahnhofshotels den gesetzlichen Abstand von 30 m zum Wald zu unterschreiten, ohne dass zuvor der Widerspruch des BUND gegen die Waldumwandlung abschließend beschieden worden wäre. Damit stellt diese Sondererlaubnis einen Eingriff in ein laufendes Verfahren dar. Sie ist rechtswidrig. Und damit ist auch die Baugenehmigung rechtswidrig. Um den Rechtsstaat wieder herzustellen, müsste die Stadt die Baugenehmigung widerrufen. Wird die Stadt das tun?
  4. Nach den Aussagen der Verwaltung im SUPA und vor der Ratsversammlung besteht im Städtebaulichen Vertrag mit den Investoren am Bahnhofswald eine Verpflichtung der Investoren, bei Baugenehmigung für das Hotel auch das Parkhaus zu bauen. Das Parkhaus allerdings kann derzeit wegen der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs des BUND nicht gebaut werden, es ist völlig offen, ob nicht dieser Widerspruch oder eine evtl. nachfolgende Klage dazu führt, dass das Parkhaus gar nicht gebaut werden kann. Wird dadurch nicht auch die Baugenehmigung für das Hotel rechtswidrig, die ja durch den genannten Vertrag mit dem Parkhaus verpflichtend verknüpft ist?

 

Dr. med. Helmreich Eberlein

Ahornweg 20

24941 Flensburg

Weitere Infos und Beiträge zum Thema Hotel- und Parkhausprojekt am Flensburger Bahnhofswald auch hier

 

Interessierte EinwohnerInnen können die Übertragung der Sitzung der Ratsversammlung auch am 18.02. ab 16 Uhr im Europaraum des Rathauses live mitverfolgen und sind herzlich willkommen. Weiterhin kann die Sitzung auf der Homepage der Stadt Flensburg unter www.flensburg.de verfolgt werden und wird durch den Offenen Kanal im Kabelfernsehen übertragen.

Wichtige TOPs der Sitzung unter anderem zum Thema: Konfliktsituation am Bahnhofswald (siehe dazu auch am Ende dieser Einladung die Fragen für die Einwohnerfragestunde), Flensburger Aufruf zur Beendigung der „Corona-Pandemie“, Teilnahme am Förderprogramm SmartCity, Haushalt 2021/2022 – Schlusslesung, Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein, Einrichtung eines Ökokonto Ö 4 „Tarup“, Änderung des Bebauungsplans „Valentinerallee“ und Aufstellungsbeschluss, Änderung des Flächennutzungsplans,  Landschaftsplans, Bebauungsplan „Ringstraße“ (Nr. 317), Krankenhausplanung

 

Stadt Flensburg                                                                                                      Flensburg, 10.02.2021
Der Stadtpräsident

 

Bekanntmachung
zur 25. Sitzung der Ratsversammlung
am Donnerstag, 18.02.2021 um 16:00 Uhr
Digitale Sitzung

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Fallzahlen wird die Sitzung der Ratsversammlung gemäß § 35a Gemeindeordnung Schleswig-Holstein i. V. m. § 12 unserer Hauptsatzung digital abgehalten.

Die unter „B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil“ aufgeführten Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung der Ratsversammlung voraussichtlich nichtöffentlich beraten.

Bitte beachten Sie die nachstehenden Hinweise für die Öffentlichkeit:
Gemäß § 35 Absatz 1 Satz 1 ist die Öffentlichkeit durch zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton in einen öffentlich zugänglichen Raum und durch eine Echtzeitübertragung herzustellen. Eine Übertragung der Sitzung erfolgt auf der Homepage der Stadt Flensburg unter www.flensburg.de . Ferner wird die Sitzung durch den Offenen Kanal im Kabelfernsehen angeboten. Für Personen, die keine entsprechende technische Infrastruktur vorhalten, bieten wir die Möglichkeit an, eine Übertragung im Europaraum des Rathauses zu verfolgen.

Für Ihren Besuch im Rathaus beachten Sie bitte folgende Hinweise:
–  Gemäß der aktuellen Corona-Verordnung sind wir verpflichtet, Ihre Kontaktdaten zu erheben
–  Der Zugang für alle Gäste erfolgt ausschließlich über den Haupteingang „Am Pferdewasser“
–  Beim Fortbewegen in den Räumlichkeiten des Rathauses ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Am Platz darf diese abgelegt werden.

Tagesordnung

A. Voraussichtlich öffentlicher Teil

1. Bestätigung der Tagesordnung

2. Einwohnerfragestunde

3. Aktuelle Stunde

4. Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 24. Sitzung vom 21.01.2021

5. Mitteilungen des Stadtpräsidenten

6. Mitteilungen der Oberbürgermeisterin

7. Resolution – Agenda 2030: Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen in Flensburg umsetzen. Antrag der Flensburger Ratsfraktionen RV-21/2021

8. Konfliktsituation am Bahnhofswald; Antrag der Ratsfraktion Flensburg WÄHLEN! RV-24/2021
8.1 Grundstückstausch als Kompromiss zur Deeskalation; Antrag der WiF-Ratsfraktion RV-24/2021 1. Ergänzung

9. Flensburger Aufruf zur Beendigung der „Corona-Pandemie“ angesichts der Fakten; Antrag der Ratsfraktion Flensburg WÄHLEN ! RV-26/2021

10. Teilnahme am Förderprogramm SmartCity im Rahmen eines Regionalverbundes mit den Nachbarkreisen Schleswig-Flensburg und Nordfriesland RV-22/2021

11. Haushalt 2021/2022 – Schlusslesung RV-15/2021

12. Flensburger Qualitätsoffensive für die Kindertagesbetreuung – Anpassung aufgrund des neuen KitaG (ersetzt die Beschlussvorlage RV-157/2020) RV-16/2021

13. Sondervermögen Kommunale Immobilien hier: Anpassung der Strategischen Ausrichtung sowie der Geschäftsordnung RV-9/2021

14. 2. Entwurf (2020) der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010 (LEP) Stellungnahme der Stadt Flensburg im Rahmen des zweiten förmlichen Beteiligungsverfahrens des Landes RV-5/2021

15. Einrichtung eines Ökokonto Ö 4 „Tarup“ RV-17/2021

16. 6. Änderung des Bebauungsplans „Valentinerallee“ (Nr. 84) Aufstellungsbeschluss RV-1/2021

17. 89. Änderung des Flächennutzungsplans, 55. Änderung des Landschaftsplans, Bebauungsplan „Ringstraße“ (Nr. 317) Aufstellungsbeschluss RV-2/2021

B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil

18. Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der 24. Sitzung vom 21.01.2021

19. Mitteilungen des Stadtpräsidenten

20. Mitteilungen der Oberbürgermeisterin

21. Krankenhausplanung

Alle Unterlagen und die Beschlussvorlagen zur Sitzung gibt es hier

 

Bahnhofswald Flensburg: Stellungnahme der BI Bahnhofsviertel zu den Falschbehauptungen der Hotel-Investoren

Der Flensburger Bahnhofswald aus der Vogelperspektive: Das wertvolle innerstädtische Naturhabitat soll dem Neubau eines Hotels und Parkhauses zum Opfer fallen – Foto: Bernd Schütt

Ein Beitrag der Bürgerinitiative Bahnhofsviertel Flensburg vom 8.2.2021

Presseerklärung – Richtigstellung

Betrifft: Die Investoren drohen der Stadt mit Regress

Am 6.2.21 veröffentlichte das Flensburger Tageblatt ein Interview mit den beiden Bahnhofshotel Investoren, in dem sie von der Stadt mit unverhohlenen Drohungen fordern, noch im Februar eine Räumung des Bahnhofswaldes durchzuführen. Ab März sei der Bau des Hotels bis zum Oktober nicht möglich, das wäre das Ende der gesamten geplanten Investition. Sie drohen Regressforderungen in Millionenhöhe an.

Dieses Interview ist so voller Falschbehauptungen, dass wir uns wundern, dass die Stadt nicht längst selber eine Richtigstellung veröffentlicht hat.

Falsch ist z.B. dass die Investoren seit Juni 2020 alle Genehmigungen beisammen hätten. Der Bauantrag wurde unseres Wissens erst im September gestellt! Im Juni wurde z. B. die Quelle noch verleugnet, die mittlerweile vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) unter gesetzlichen Biotopschutz gestellt wurde und berücksichtigt werden muss. Und selbst heute sind noch nicht alle Unterlagen beisammen: Es fehlen immer noch die geforderten hydrogeologischen Untersuchungen des Hanges auf dem Gelände der Nachbarn, die notwendig sind, um die Gefahr eines Hangrutsches einzuschätzen. Sie wurden „in der Phase des Bauantrags“ versprochen. Es fehlen die Ersatzquartiere für die geschützten Fledermäuse, ein klares und öffentlich kommuniziertes Konzept für den Schutz der Quelle, und es fehlt eine rechtssichere Baugenehmigung!

Die am 14. Januar ausgesprochene Baugenehmigung ist nicht rechtssicher, denn die Sondergenehmigung zur Unterschreitung des Waldabstands hätte von der Unteren Forstbehörde nicht ohne einen Bescheid über den Widerspruch des BUND gegen die Waldumwidmung ausgesprochen werden dürfen. Und ohne diese Sondergenehmigung kann das Hotel nicht gebaut werden.

Falsch ist, dass die Bäume erst ab 1. März nicht gefällt werden dürfen. Vielmehr ist bereits seit 1. Februar das Fällen aller Bäume mit mehr als 50 cm Stammdurchmesser verboten. Schon jetzt kann aufgrund gesetzlicher Schonfristen nicht gebaut werden. Der Druck läuft also völlig ins Leere.

Auch die Drohung mit Regressansprüchen ist völlig leer. In einer Pandemiesituation, die als „Höhere Gewalt“ offiziell anerkannt ist, und in der für Alle zahlreiche Grundrechte eingeschränkt sind, haben diese beiden Herren keinen Anspruch darauf, dass ihre finanziellen Privatinteressen absoluten Vorrang genießen würden gegenüber der Gefahr, durch einen unsinnigen Räumungseinsatz für die ganze Stadt einen Superspreading Event mit der hochansteckenden britischen Variante zu veranstalten, dadurch viele Menschen schwer erkranken und evtl. sogar sterben zu lassen, die ganze Wirtschaft unnötig lange lahmzulegen und möglicherweise die gesamte Polizeiarbeit für Wochen in Quarantäne stillzulegen!

Glücklicherweise können in Deutschland selbst Investoren einer Stadt nicht diktieren, was zu tun ist, und Ultimaten setzen. Sie können nicht die Klärung der Rechtsfragen überspringen. Wenn die in China beheimateten Besitzer:innen der Deutschen Hospitality, die heute die Marke Steigenberger betreibt, darüber „fassungslos“ sind, müssen sie wohl begreifen, dass anders als in China die Bürger die Städte und die Natur hier Rechte haben. Und glücklicherweise fühlen sich die Verantwortlichen dieser Stadt auch noch anderen Werten verpflichtet als nur den finanziellen Vorteilen zweier Investoren. Nicht genug, aber immerhin.

Aber vielleicht geht es den Herren Investoren ja in Wirklichkeit nur darum, bei einer bevorstehenden Aufgabe der Pläne den Schwarzen Peter der Stadt zuzuschieben und noch etwas dabei rauszuholen?

Günter Strempel – Christiane Schmitz Strempel, Sprecher*in der Bürgerinitiative Bahnhofsviertel Flensburg

Weitere Infos und Beiträge zum Thema Hotel- und Parkhausprojekt am Flensburger Bahnhofswald auch hier

Der an der Universität Flensburg lehrende Soziologe Prof. Dr. Hauke Brunkhorst rechnet mit Merkels Politik ab

In einem bemerkenswerten Aufsatz der Blätter für deutsche und internationale Politik (Ausgabe Juli 2017) rechnet der international renommierte Soziologe Hauke Brunkhorst unter dem Titel „Europa am Abgrund: Zwölf Jahre Merkel“ überaus scharf mit der Politik der deutschen Bundeskanzlerin ab. Hauke Brunkhorst, der auch an der Europa-Universität Flensburg lehrt, macht insbesondere Angela Merkel für den derzeitigen Zustand der Europäischen Union mitverantwortlich. In seiner Analyse betrachtet er nicht nur die ungleichförmige soziale und wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre in Europa, sondern auch den Aufstieg der rechten Parteien. Sein Fazit ist dabei recht eindeutig, Merkels Politik habe gerade zielführend diese Entwicklung, wenn nicht in Gang gesetzt, so doch maßgeblich beschleunigt, mit allen Gefahren für die Zukunft der europäischen Länder und der dort lebenden Menschen. Dennoch sieht er auch Alternativen. Ein wirklich lesenswerter Aufsatz!

Europa am Abgrund: Zwölf Jahre Merkel

von Hauke Brunkhorst

Die Kanzlerin geht gegen die neoimperiale „America first“-Strategie Donald Trumps in die Offensive. Völlig zu Recht fordert sie die Emanzipation Europas von den Vereinigten Staaten: „Die Zeiten, in denen wir uns auf andere völlig verlassen konnten, die sind ein Stück vorbei. […] Wir Europäer müssen unser Schicksal in die eigene Hand nehmen.“[1] Doch Angela Merkel übersieht dabei eines allzu gerne: Die Europäische Union liegt heute schon fast in Trümmern – und zwar nicht zuletzt infolge der deutschen Politik der letzten Dekade, die von ihr selbst betrieben wurde. Weiterlesen unter https://www.blaetter.de/archiv/jahrgaenge/2017/juli/europa-am-abgrund-zwoelf-jahre-merkel

Weiterhin möchten wir noch einen zwar älteren aber dennoch zum Thema passenden Vortrag von ihm allen LeserInnen wärmstens ans´s  Herz legen.

Spannender Vortrag von Hauke Brunkhorst und Vorstellung seines neuen Buches  „Das doppelte Gesicht Europas – Zwischen Kapitalismus und Demokratie“

Der auch an der Europa-Universität Flensburg lehrende Soziologe Hauke Brunkhorst hat ein bemerkenswertes Buch zur aktuellen EU- und Demokratie-Krise veröffentlicht. Trotz seiner kritischen Analyse gibt es nach seiner Ansicht sehr wohl Hoffnung auf eine politische, soziale und ökonomische  Neukontextuierung der EU und ihrer Institutionen. Hierzu auch der Verlagstext:
„Die Entwicklung der EU wird oft als Verfallsgeschichte erzählt: Aus einem visionären Projekt wurde ein technokratisches Monstrum; angesichts der Eurokrise scheint die Stunde des kollektiven Bonapartismus gekommen zu sein, der den Kontinent mit einem Austeritätsregime überzieht. Hauke Brunkhorst präsentiert eine andere Lesart: Wie Dr. Jekyll und Mr. Hyde sind Vision und Technokratie aufeinander bezogen, die utopischen Anfänge sind in Gesetzen konserviert, der Europäische Gerichtshof stärkt die Rechte der Unionsbürger. Das europäische Projekt bleibt ein offener Prozess, der erneut in eine emanzipatorische Richtung gelenkt werden kann – etwa durch eine Mobilisierung der hochqualifizierten, aber prekär beschäftigen jungen Menschen in Spanien, Griechenland und anderen Mitgliedsstaaten der EU.“
Das doppelte Gesicht Europas – Zwischen Kapitalismus und Demokratie. Erschienen bei edition suhrkamp 2676, Preis 16,00 €

Hier der Vortrag von Hauke Brunkhorst:

DEMOKRATIE RELOADED | Kuratiert von Isolde Charim
Dienstag, 20. Mai 2014, 19.00 Uhr — Bruno Kreisky Forum für internationalen Dialog

„Die Wohnungsnot ist politisch gemacht worden“ – Auch in Flensburg

Ein Beitrag von Jörg Pepmeyer

Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum vor allem in den Großstädten und auch in Flensburg nimmt weiterhin dramatisch  zu. Der Wohnungsbauexperte Volker Eichener hält das Problem für von der Politik verschuldet. Er forderte in einem Interview mit dem Deutschlandfunk eine Lockerung der Bauvorschriften. Und er beschreibt eine Erkenntnis, die auch für Flensburg gilt: „Ja nun, es ist eine ganz, ganz alte Erkenntnis, dass der Markt es allein nicht schafft, den nötigen Wohnungsbedarf zu decken. Das ist schon seit über 100 Jahren der Fall und deshalb gibt es auch schon seit über 100 Jahren eine staatliche und vor allen Dingen auch eine kommunale Wohnungspolitik, beispielsweise indem man eigene Wohnungsbaugesellschaften gründet, indem man den Wohnungsbau fördert.“ Das ganze Gespräch mit Volker Eichener  und Tobias Armbrüster im Deutschlandfunk unter: http://www.deutschlandfunk.de/wohnungsbau-die-wohnungsnot-ist-politisch-gemacht-worden.694.de.html?dram%3Aarticle_id=390298

Kaum Neubau von Sozialwohnungen in Flensburg – Wohnungsnot ist politisch gewollt

Auch die von der Flensburger Ratsversammlung vor einiger Zeit aktualisierten Leitlinien für den Wohnungsbau in Flensburg nützen den wohnungsuchenden Familien, Alleinerziehenden, RentnerInnen und Singles mit kleinen Einkommen nichts. Da heißt es in den Leitlinien: „Vom Sozialen Wohnungsbau werden mietpreisdämpfende Wirkungen erwartet, die auch auf nichtgeförderte Bestände ausstrahlen.“ Aber: „Voraussetzung ist eine ausreichend große Quote an geförderten Wohnungen, die nicht unter 10% aller Mietwohnungen in der Stadt (z.Z. ca. 30.000) fallen sollte. Auslaufende Bindungen sollen bei Modernisierungen und Neubauten ersetzt werden.“

Gebundener Wohnraum in FlensburgImmer weniger Sozialwohnungen in Flensburg: Oben die Prognose bis 2045. Achtung, der in der Grafik genannte prozentuale Anteil über den gebundenen Wohnraum bezieht sich auf a l l e Wohneinheiten in Flensburg, also inklusive Eigentumswohnungen und Eigenheime. Mehr als 2500 Sozial-Wohnungen in Flensburg müssten bis 2030 neu geschaffen werden, um die zu ersetzen, die bis dahin aus der Sozialbindung fallen und diejenigen, die zusätzlich aufgrund des Bevölkerungswachstums in der Stadt notwendig sind. – Quelle: Ziegruppenorientierte Wohnungsmarktanalyse Flensburg 2012, S. 30

Es droht weiter massive Wohnungsnot vor allem für Rentner und Geringverdiener

Offensichtlich hat die neue Landesregierung in Kiel begriffen, dass in Schleswig-Holstein und damit auch in Flensburg erheblich mehr Sozial-Wohnungen gebaut werden müssen. Stellt sich nur die Frage, was will sie dafür tun?

Aber im Gegensatz zum Jahr 2004, in dem es bei einer erheblich geringeren Bevölkerungszahl in Flensburg knapp 4.200 geförderte Wohnungen gab, ist die in den Leitlinien genannte Quote von 10% nicht ausreichend und wird die Verschärfung der Wohnungssituation für Rentner, Geringverdiener und Zufluchtsuchende nicht aufhalten. Und für das Leitlinien-Ziel von 8.000 neuen Wohnungen in Flensburg bis 2030 hieße es, selbst um die 10%-Quote zu erreichen, dass bis dahin mehr als 1.800 neue Sozialwohnungen entstehen müssten. Tatsächlich müssten aber sogar mehr als 2500 Sozial-Wohnungen in Flensburg bis 2030 neu geschaffen werden, um die zu ersetzen, die bis dahin aus der Sozialbindung fallen und diejenigen, die zusätzlich aufgrund des Bevölkerungswachstums in der Stadt notwendig sind. Beim derzeitigen Bautempo und dem mangelnden Interesse von Investoren und Wohnungswirtschaft sind die oben geannten Zahlen auch nicht annähernd zu erreichen. Aber es ist nicht zu erkennen, dass den Mitgliedern der Ratsversammlung mehrheitlich die besondere Dringlichkeit klar ist. Und angesichts der vielen Fürsprecher, die die private Wohnungswirtschaft in der Ratsversammlung und Stadtverwaltung hat, will man offensichtlich keine höhere und zwingende Mindestquote bei den Sozialwohnungen festlegen, damit der Druck auf dem Wohnungsmarkt erhalten bleibt. Damit wird die private Bau- und Wohnungswirtschaft einseitig bevorteilt und kann ordentlich Kasse machen. Das dokumentieren auch die derzeitigen Wohnungsbauvorhaben in Flensburg, bei denen eben nicht im notwendigen Umfang die Wohnungen ersetzt werden, die aus der Sozialbindung bereits gefallen sind oder in den nächsten Jahren herausfallen, sondern vor allem hochpreisige Miet- und Eigentumswohnungen gebaut werden, mit Netto-Quadratmeter-Mieten von 9 Euro und darüber. Die können sich aber selbst Normalverdiener mit ihren Familien nicht leisten.

Es braucht daher dringend die Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft, die den Bau von Sozialwohnungen federführend in die Hand nimmt. Und es braucht den politischen Willen aller in der Flensburger Ratsversammlung vertretenen Parteien genau das zu beschließen. Ansonsten wird sich die Wohnungssituation in Flensburg weiter verschärfen. Aber am 6. Mai 2018 sind ja wieder Kommunalwahlen, vielleicht ist das ja Motivation.

Die bereits genannten Leitlinien gibt es für alle Interessierten hier  Entwurf_Grundsaetze_-_Leitlinien_Steuerung_Wohnungsbau

Wie man es von Anfang an richtig machen kann, zeigt der Beitrag von Susanne Kippenberger im Tagesspiegel vom 25.02.2016: Wohnungsbau in Wien: Das Mieter-Paradies
In Deutschland wurde der soziale Wohnungsbau praktisch eingestellt – in Wien hat man munter weiter gebaut. Die Devise: nicht nur günstig, sondern gut. Eine Exkursion.
unter: http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/sonntag/wohnungsbau-in-wien-das-mieter-paradies/12989410.html

Und dass das Wohnungsproblem in Flensburg nicht neu ist, zeigt der untenstehende AKOPOL-Beitrag mit den Ergebnissen der Zielgruppenorientierten Wohungsmarktanalyse vom 6.4.2013: Zielgruppenorientierte Wohnungsmarktanalyse Flensburg: Immer weniger Wohnungen für Menschen mit kleinen Einkommen Zukünftig dramatische Verschärfung der Situation auf dem Flensburger Wohnungsmarkt – Studie fordert mehr Engagement im sozialen Wohnungsbau unter: https://akopol.wordpress.com/2013/04/06/zielgruppenorientierte-wohnungsmarktanalyse-flensburg-immer-weniger-wohnungen-fur-menschen-mit-kleinen-einkommen/

Siehe hierzu auch den AKOPOL-Beitrag vom 28.11.2015 Kehrtwende in der Flensburger Wohnungsbaupolitik? Nichts anderes als propagandistische Weißwäscherei!
unter: https://akopol.wordpress.com/2015/11/28/kehrtwende-in-der-flensburger-wohnungsbaupolitik-nichts-anderes-als-propagandistische-weisswaescherei/

Hier geht es zu einem Beitrag von Holger Ohlsen vom 26.10.2015 auf shz.de Zu wenig günstiger Wohnraum – Der Druck wächst unter: http://www.shz.de/lokales/flensburger-tageblatt/der-druck-waechst-id11043281.html

Zum Thema Neugründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft siehe den AKOPOL-Beitrag vom 23.10.2015 DIE LINKE in Flensburg beantragt Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft Finanzausschuss und Ratsversammlung sollen im November über Gründung entscheiden https://akopol.wordpress.com/2015/10/23/die-linke-in-flensburg-beantragt-gruendung-einer-kommunalen-wohnungsbaugesellschaft/

Ebenso zum gleichen Thema auch der AKOPOL-Beitrag vom 6.10.2015 Flensburg: Kommunale Wohnungsbaugesellschaft gründen! – Dramatische Situation auf dem Wohnungsmarkt zwingt zum Handeln unter: https://akopol.wordpress.com/2015/10/06/flensburg-kommunale-wohnungsbaugesellschaft-gruenden/

Wie auch ein Beitrag in der taz vom 8.8.2015 Neugründung Wohnungsbaufirma – Dresden baut staatlich unter: http://www.taz.de/!5218576/

Ein Beitrag auf shz.de vom 6.10.2015 Kampf um bezahlbaren Wohnraum Wohnungen in SH: Gemeinden suchen dringend Unterkünfte für Flüchtlinge unter http://www.shz.de/schleswig-holstein/wirtschaft/wohnungen-in-sh-gemeinden-suchen-dringend-unterkuenfte-fuer-fluechtlinge-id10884521.html

Ein Beitrag auf shz.de von Holger Ohlsen vom 03.04.2015 Ende der Mietpreisbindung – Flensburg: Sozialwohnungen werden knapp unter: http://www.shz.de/lokales/flensburger-tageblatt/flensburg-sozialwohnungen-werden-knapp-id6181621.html

Vortrag und Diskussion mit Prof. Hauke Brunkhorst am 29.04.2015 in der Ossietzky-Buchhandlung Flensburg

Vortrag und Diskussion von und mit
Prof. Hauke Brunkhorst über
„Das doppelte Gesicht Europas“

Prof. Dr. Hauke Brunkhorst, seit 1995 Professor für Soziologie an der Europa-Universität Flensburg, hat eine Bestandsaufnahme von Geschichte und Gegenwart der europäischen Union vorgelegt.

…. Und gerade jetzt, wo es Mr. Hyde gelingt, aus der EU eine reine Wirtschaftsverfassung zu machen, ist es um so nötiger, an das andere Gesicht zu erinnern und dessen verschlungene Wege nachzuzeichnen. Dr. Jekyll – das ist jener Kantianer, jene republikanische Haltung, die den Ursprung des europäischen Projekts gebildet hat. Wobei der Autor deutlich macht, dass dieses verdrängte emanzipatorische Potenzial sich keineswegs in feierlichen Erklärungen und in kitschiger Friedensrhetorik erschöpft, sondern republikanischen Widerstand meint.

Mittwoch, den 29. April 2015 um 19.30 Uhr
in der Werkstatt der Ossietzky-Buchhandlung, Große Str. 34, Flensburg

Das doppelte Gesicht Europas – Zwischen Kapitalismus und Demokratie. Erschienen bei edition suhrkamp 2676, Preis 16,00 €

Als Appetitmacher für die Veranstaltung in Flensburg: DEMOKRATIE RELOADED | Kuratiert von Isolde Charim – Bruno Kreisky Forum für internationalen Dialog 20. Mai 2014

 

Spannender Vortrag von Prof. Hauke Brunkhorst zur aktuellen EU- und Demokratie-Krise

Spannender Vortrag von Prof. Hauke Brunkhorst und Vorstellung seines neuen Buches  „Das doppelte Gesicht Europas – Zwischen Kapitalismus und Demokratie“

12676Der auch an der Europa-Universität Flensburg lehrende Soziologe Hauke Brunkhorst hat ein bemerkenswertes Buch zur aktuellen EU- und Demokratie-Krise veröffentlicht. Trotz seiner kritischen Analyse gibt es nach seiner Ansicht sehr wohl Hoffnung auf eine politische, soziale und ökonomische  Neukontextuierung der EU und ihrer Institutionen. Hierzu auch der Verlagstext:
„Die Entwicklung der EU wird oft als Verfallsgeschichte erzählt: Aus einem visionären Projekt wurde ein technokratisches Monstrum; angesichts der Eurokrise scheint die Stunde des kollektiven Bonapartismus gekommen zu sein, der den Kontinent mit einem Austeritätsregime überzieht. Hauke Brunkhorst präsentiert eine andere Lesart: Wie Dr. Jekyll und Mr. Hyde sind Vision und Technokratie aufeinander bezogen, die utopischen Anfänge sind in Gesetzen konserviert, der Europäische Gerichtshof stärkt die Rechte der Unionsbürger. Das europäische Projekt bleibt ein offener Prozess, der erneut in eine emanzipatorische Richtung gelenkt werden kann – etwa durch eine Mobilisierung der hochqualifizierten, aber prekär beschäftigen jungen Menschen in Spanien, Griechenland und anderen Mitgliedsstaaten der EU.“
Das doppelte Gesicht Europas – Zwischen Kapitalismus und Demokratie. Erschienen bei edition suhrkamp 2676, Preis 16,00 €

Hier der Vortrag von Hauke Brunkhorst:

DEMOKRATIE RELOADED | Kuratiert von Isolde Charim
Dienstag, 20. Mai 2014, 19.00 Uhr — Bruno Kreisky Forum für internationalen Dialog

 

Kathrin Hartmann und ihr Buch: Wir müssen leider draußen bleiben – Die neue Armut in der Konsumgesellschaft

„Die Reichen sind die wahren Sozialschmarotzer“ – Kathrin Hartmann im Gespräch mit Reinhard Jellen über Hartz IV, Super-Gentrifizierung und die Politik der Tafeln

Kathrin HartmannNicht nur angesichts der schwierigen materiellen und sozialen Situation vieler FlensburgerInnen möchten wir als Lektüre-Tipp zum Wochenende allen AKOPOL-Blog-LeserInnen das nebenstehende Buch von Kathrin Hartmann wärmstens empfehlen.

Die zunehmende Rücknahme der zivilisatorischen Elemente in der ausgereiften bürgerlichen Gesellschaft schildert Kathrin Hartmann in ihrem Buch Wir müssen leider draussen bleiben. Das ist im Blessing-Verlag erschienen und ist im Buchhandel zum Preis von € 18,95 erhältlich. Auf heise.online bzw. „Telepolis“ gibt es zudem ein Interview nachzulesen, das Reinhard Jellen mit der Autorin führte. Ein sehr aufschlussreiches Gespräch mit ihr über Hartz IV, Super-Gentrifizierung und die Politik der Tafeln. Mehr unter: http://www.heise.de/tp/artikel/36/36823/1.html

Rezension zum Buch von Kathrin Hartmann

Thorsten Hild hat eine sehr lesenswerte Rezension zum Buch von Kathrin Hartmann verfasst, die gibt´s zum Nachlesen hier: http://www.wirtschaftundgesellschaft.de/?p=3684

Auch sonst lohnt sich ein Blick in www.wirtschaftundgesellschaft.de Hier gibt es ausgezeichnete und fundierte Beiträge zum Thema Wirtschaft und Gesellschaft. Herausgeber und Autoren sind unter anderem Ursula Engelen-Kefer, Heiner Flassbeck und Manfred Maurenbrecher. 2005 online gegangen, 2011 mit neuem Gesicht und erweiterten Möglichkeiten neu erschienen, finden sich neben Eigen- auch eine zunehmende Zahl von Gastbeiträgen renommierter Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler, Politiker, Theaterregisseure und anderer Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens.

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