Blog-Archive

Baustopp am Flensburger Bahnhofswald: Stellungnahme des BUND SH zum Beschluss des Oberverwaltungsgerichts

Aktuell: Sickerquelle und sich neu bildendes Feuchtbiotop auf dem abgeräumten Gelände am  ehemaligen Bahnhofswald. Das Wasser läuft in einem breiten Streifen auf den oben zu sehenden Parkplatz. – Foto Günter Strempel, 25. Mai 2023.

Flensburger Bahnhofswald gerettet?

  • Oberverwaltungsgericht bestätigt Baustopp für das geplante Intercity-Hotel am Bahnhof Flensburg bis zum Hauptverfahren

  • Das Gericht hat seine „durchgreifenden Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans geäußert

Flensburg. Am 26. Mai hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig (OVG) in einem Eilverfahren die Beschwerden der Stadt Flensburg und des Investors gegen eine Verfügung eines Baustopps des geplanten Intercity-Hotels nicht nur als unbegründet zurückgewiesen, sondern gleichzeitig schon vor dem Hauptverfahren seine „durchgreifenden Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans geäußert.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e.V. (BUND SH) hatte gegen die im Januar 2021 erteilte Baugenehmigung der Stadt Flensburg zum Bebauungsplan Nr. 303 „Hauptpost“ im November 2021 Klage eingereicht und damit einen vorläufigen Baustopp bewirkt. Da der Projektträger JARA Immobilien GmbH trotzdem illegalerweise mit massiven Erdarbeiten im Bereich des Baufeldes begann, war der BUND SH gezwungen beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht, um einen einstweiligen Rechtsschutz nachzusuchen. Dem folgte das OVG damals und verfügte umgehend eine Baustilllegung. Dagegen legten die Stadt Flensburg sowie JARA am 25. Juli 2022 Beschwerde ein, über die das OVG nun in seinem richtungsweisenden Urteil verfügte.

Denn nach Ansicht des Gerichts ist voraussichtlich schon die zugrundeliegende Bauleitplanung der Stadt Flensburg aus verschiedenen Gründen unwirksam. Im Vordergrund stehen Verstöße gegen den gesetzlichen Biotop- und Artenschutz sowie eklatante Abwägungsfehler. Unabhängig davon erweise sich die angefochtene Baugenehmigung zudem wegen einer defizitären Artenschutzfestsetzungen als voraussichtlich rechtswidrig.

Ole Eggers, Landesgeschäftsführer des BUND SH

„Mehr geht kaum!“ freut sich Ole Eggers, Landesgeschäftsführer des BUND SH. „In der Begründung zur Ablehnung sind die wesentlichen Rechtszweifel zu der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans, die den BUND SH zur Klageerhebung veranlasst haben, vollumfänglich aufgenommen. Dem anstehenden Hauptverfahren sehen wir nun mit einer gewissen Gelassenheit entgegen“. Weiterhin betont Eggers, dass der Umweltverband trotz der rabiaten Wald- und Biotopvernichtung der JARA im Februar 2021 in der Folgezeit mehrfach das Gespräch mit dem Projektträger gesucht habe, um einen außergerichtlichen Ausgleich zu bewirken.

Christiane Schmitz-Strempel und Günter Strempel von der mit dem BUND SH kooperierenden Bürgerinitiative Bahnhofsviertel Flensburg ergänzen: „Wir sind erleichtert, dass nach den vielen Jahren engagierten Widerstands endlich auch gerichtlich Klarheit über die große Bedeutung des Biotops geschaffen wurde. Wir hoffen, dass die Stadt Flensburg nun ihren B-Plan zurücknimmt und wirkungsvolle Maßnahmen ergreift um das Quellgebiet und ehemaligen Bach zu renaturieren und den für die Stadt so notwendigen Biotopverbund zu sichern.“ 

BUND

Der BUND  auf seinen sozialen Medien:
bei Twitter unter @SHBUND, bei Facebook unter @BUNDSchleswigHolstein und bei Instagram unter @bund_sh und auf seiner Website unter: https://www.bund-sh.de/


Weitere Infos der Stadtblog-Redaktion zum Hintergrund der  Entscheidung des OVG:

14. Juli 2022: Die Reste des geschützten Quellbiotops werden im Auftrag der Hotel-Investoren Jan Duchkewitz und Ralf Hansen rechtswidrig weggebaggert. – Foto: Günter Strempel

Der BUND und die BI Bahnhofsviertel sammelten bereits seit dem Jahr 2020 Belege dafür, dass sich auf dem vorgesehenen Baugelände eine schützenswerte Sickerquelle befindet. Die Ergebnisse dieser Nachforschungen wurden den Investoren mitgeteilt. Daraufhin gab es Gespräche, die bereits soweit gediehen waren, dass man sich auf einen renommierten Gutachter verständigte, der im Juli 2022 seine Arbeit aufnehmen sollte. Das allerdings wurde am 14. Juli 2022 durch eine Aktion der Investoren unmöglich gemacht, mit der sie offensichtlich Fakten schaffen wollten. Die beauftragten nämlich eine Abbruchfirma, die die Fläche mit dem geschützten Quellbiotop abbaggerte und planierte. Anschließend wurde das Ganze mit einer 50 Zentimeter dicken Sandschicht zugedeckt.

Tatort Bahnhofswald am 16. Juli 2022: Die mit Sand aufgefüllte Fläche des zerstörten und geschützten Quellbiotops – Links am Bildrand die vom Bagger zusammengeschobenen Reste der Biotop-Vegetation – Foto: Jörg Pepmeyer

Schon Monate zuvor hatte der BUND bereits Klage gegen die erteilte Baugenehmigung für das Hotel erhoben. Als Reaktion auf die Vorgänge am 14. Juli  2022 wandten sich der BUND wie auch die BI Bahnhofsviertel noch am gleichen Tag mit einem Eilantrag gegen die (sofortige) Vollziehung der Baugenehmigung an das Verwaltungsgericht in Schleswig und hatten Erfolg: der erkennende Vorsitzende Richter beurteilte die Interessen des BUND an der objektiven Rechtmäßigkeit des Baus, wobei umweltbezogene Rechtsvorschriften des Bundes, des Landes und der EU zu prüfen seien, als vorranging gegenüber dem Vollzugsinteresse der beigeladenen Immobiliengesellschaft. Das Gericht verfügte einen sofortigen Baustopp und legte bei seiner Entscheidung ebenso  maßgeblich zugrunde, dass bereits seitens der Stadt Flensburg als Antragsgegnerin ein Baustopp verfügt worden sei.

Mit dem Beschluss vom 26. Mai 2023 bestätigt das Oberverwaltungsgericht nun die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 14. Juli, macht aber in seiner ganz am Ende dieses Beitrags folgenden Pressemitteilung explizit deutlich, dass der Bebauungsplan „Hauptpost“ (303) und die Baugenehmigung für das Hotelprojekt angesichts der naturrechtlichen Verstöße insgesamt rechtswidrig sind und somit nicht umgesetzt werden dürfen.

Ehemaliges Quellgebiet und Biotop im Bahnhofswald. Ursprünglich führte sogar eine Bach durch das Gebiet, der später verrohrt wurde. Nach Ansicht der Stadt Flensburg nicht schützenswert. Das sah das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) vollkommen anders und stellte  Anfang August 2020 das Quellgebiet unter gesetzlichen Biotopschutz .  Foto: Dr. Helmreich Eberlein

Mehr zum Eilantrag des BUND vom 14. Juli 2022 in dem Stadtblog-Beitrag vom 20. Juli 2022: Verwaltungsgericht stoppt Bauarbeiten im Bahnhofswald Flensburg – Eilantrag des BUND erfolgreich! unter: https://akopol.wordpress.com/2022/07/20/verwaltungsgericht-stoppt-bauarbeiten-im-bahnhofswald-flensburg-eilantrag-des-bund-erfolgreich/

Und ebenso in dem Stadtblog-Beitrag vom 15.07.2022: Bahnhofswald Flensburg: Plötzlich rollen die Bagger – BUND hält dagegen! unter: https://akopol.wordpress.com/2022/07/15/bahnhofswald-flensburg-plotzlich-rollen-die-bagger-bund-halt-dagegen/

Die Beschlussvorlage (RV-51/2020) und alle weiteren Unterlagen zum Bebauungsplan Hauptpost (303) findet man hier 

Der Planentwurf Bebauungsplan „Hauptpost“ (Nr. 303) https://akopol.files.wordpress.com/2020/07/planentwurf-zur-vorlage-rv-51-2020-.pdf

Spannend auch das Entwässerungsgutachten für das Plangebiet, das auch den ehemaligen Bach erwähnt

 

Beschluss des Oberverwaltungsgerichts: Hotelvorhaben am Bahnhof Flensburg droht das Aus

Aktuell: Sickerquelle und sich neu bildendes Feuchtbiotop auf dem abgeräumten Gelände am  ehemaligen Bahnhofswald. Das Wasser läuft in einem breiten Streifen auf den oben zu sehenden Parkplatz. – Foto Günter Strempel, 25. Mai 2023.

OVG in Schleswig bestätigt Baustopp für das Hotelprojekt am Flensburger Bahnhofswald – Entscheidung des Gerichts nicht anfechtbar

Große Freude bei Umweltschützern und der BI Bahnhofsviertel Flensburg

Ein Beitrag von Jörg Pepmeyer

Der Baustopp für das geplante  Intercity Hotel am Flensburger Bahnhof gilt weiter. Heute hat das Oberverwaltungsgericht in Schleswig den Beschluss der 8. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts  vom 18. Juli 2022 bestätigt. Die hatte  anläßlich eines Eilantrags und der Klage des BUND Schleswig-Holstein gegen die erteilte Baugenehmigung für das geplante Hotelprojekt  im Juli letzten Jahres einen sofortigen Baustopp angeordnet (AZ 8 B 54/22). 

„Durchgreifende Zweifel“ zur Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans

In der Pressemitteilung des OVG zu seiner Entscheidung von heute heißt es dazu: „Nach umfänglicher Prüfung teilt das Gericht vor allem die natur- und artenschutzrechtlichen Bedenken, die der BUND (als Antragsteller und Kläger), der NABU und eine Bürgerinitiative schon gegen den Bebauungsplan Nr. 303 „Hauptpost“ und gegen die auf dieser Grundlage im Januar 2021 von der Stadt Flensburg erteilte Baugenehmigung erhoben hatten.“ Das Gericht macht deutlich, dass  insbesondere an der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans  „durchgreifende Zweifel“ bestünden. So heißt es weiter in der Mitteilung: „Er verstoße voraussichtlich gegen den gesetzlichen Biotopschutz – unter anderem deshalb, weil Hinweisen auf die Existenz einer oder gar mehrerer Quellen im Baufeld des geplanten Hotels nicht ausreichend nachgegangen worden sei. Ferner fehle es an ausreichenden Schutzvorkehrungen im Interesse des Artenschutzes, insbesondere der im Stadtgebiet selten vorzufindenden Brutvögel und einiger streng geschützter Fledermausarten, für die das Plangebiet mit teilweise altem Baumbestand als Teil eines innerstädtischen Biotopverbundsystems bedeutsam sei.“ Und geradezu eine Klatsche für die Planungsabteilung des Rathauses und die Stadt Flensburg: „Schließlich sei nicht nachvollziehbar, dass die Stadt das Interesse des Investors an der Errichtung einer Parkpalette und eines Hotels als gewichtiger eingestuft habe als das öffentliche Interesse am Erhalt der im Plangebiet liegenden Waldfläche als hochwertigen Lebensraum für verschiedene, teils streng geschützte Tier- und Pflanzenarten.“  Und abschließend heißt es: „Der heutige Beschluss des OVG zum Baustopp ist nicht anfechtbar.“ (Die heutige Pressemitteilung des OVG steht ganz am Ende dieses Beitrags zur Ansicht und zum Download bereit)

Große Freude und Genugtuung bei der Bürgerinitiative Bahnhofsviertel Flensburg

Die Entscheidung des Gerichts hat bei den Umweltaktivisten der BI Bahnhofsviertel geradezu Feierlaune ausgelöst. Günter Strempel, Sprecher der BI, in einem Statement am heutigen Abend: „Es herrscht große Freude bei uns, dass das lange Durchhalten und der jahrelange Kampf der Bürgerinitiative gegen das Bauprojekt sich als erfolgreich erwiesen haben. Wir haben das insbesondere auch der Zusammenarbeit mit dem BUND Schleswig-Holstein zu verdanken.“ Christiane Schmitz-Strempel, Sprecherin der BI, ist vor allem von der Begründung des Oberverwaltungsgerichts beeindruckt, das „durchgreifende Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans deutlich machte.  Christiane Schmitz-Strempel: „Für uns als BI scheint mit der Entscheidung des OVG eine klare Wegweisung vorgezeichnet, nämlich dass auf diesem Gelände weder ein Hotel, noch ein anderes Bauprojekt realisert werden darf.“ Und Günter Strempel schließt mit einer klaren Forderung an Stadt und Investoren: „Die Natur, deren übergeordnete Bedeutung das Gericht mit seinem Beschluss ausdrücklich anerkennt, sollte zu ihrem Recht kommen.  Wir fordern als BI daher, dass das Gelände unter Erhalt der dortigen Quellen renaturiert und unter dauerhaften Schutz gestellt wird.“

Riesenblamage für Investoren und Stadt Flensburg

Für die beiden Flensburger Hotel-Investoren Jan Duschkewitz und Ralf Hansen, wie auch die Stadt Flensburg ist der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts und der weiterhin geltende Baustopp geradezu der SUPER-GAU, denn eine Wiederaufnahme der Bauarbeiten für das Hotelprojekt ist derzeit völlig ausgeschlossen. Entsprechende Planungen der Investoren sind somit obsolet und nicht mehr umsetzbar. Allerdings dürfte dies auch angesichts der veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wohl das endgültige Aus für das geplante Intercity Hotel sein. Das Ganze könnte zudem mit teuren Regressforderungen  der Investoren an die Stadt Flensburg enden, denn die hatte das Gelände mit seinem Quellgebiet als nicht schutzwürdig eingestuft und den rechtlich zweifelhaften Bebauungsplan gegen erheblichen Widerstand von etlichen Kommunalpolitikern und zahlreichen Umweltschützern durch die politischen Gremien gepeitscht.  Wollte man den Investoren damit einen besonderen Gefallen erweisen? Diese Frage und warum sollte schleunigst von den Beteiligten beantwortet werden.

Weitere Infos zum Hintergrund der heutigen Entscheidung des OVG:

14. Juli 2022: Die Reste des geschützten Quellbiotops werden im Auftrag der Hotel-Investoren Jan Duchkewitz und Ralf Hansen rechtswidrig weggebaggert. – Foto: Günter Strempel

Der BUND und die BI Bahnhofsviertel sammelten bereits seit dem Jahr 2020 Belege dafür, dass sich auf dem vorgesehenen Baugelände eine schützenswerte Sickerquelle befindet. Die Ergebnisse dieser Nachforschungen wurden den Investoren mitgeteilt. Daraufhin gab es Gespräche, die bereits soweit gediehen waren, dass man sich auf einen renommierten Gutachter verständigte, der im Juli 2022 seine Arbeit aufnehmen sollte. Das allerdings wurde am 14. Juli 2022 durch eine Aktion der Investoren unmöglich gemacht, mit der sie offensichtlich Fakten schaffen wollten. Die beauftragten nämlich eine Abbruchfirma, die die Fläche mit dem geschützten Quellbiotop abbaggerte und planierte. Anschließend wurde das Ganze mit einer 50 Zentimeter dicken Sandschicht zugedeckt.

Tatort Bahnhofswald am 16. Juli 2022: Die mit Sand aufgefüllte Fläche des zerstörten und geschützten Quellbiotops – Links am Bildrand die vom Bagger zusammengeschobenen Reste der Biotop-Vegetation – Foto: Jörg Pepmeyer

Schon Monate zuvor hatte der BUND bereits Klage gegen die erteilte Baugenehmigung für das Hotel erhoben. Als Reaktion auf die Vorgänge am 14. Juli  2022 wandten sich der BUND wie auch die BI Bahnhofsviertel noch am gleichen Tag mit einem Eilantrag gegen die (sofortige) Vollziehung der Baugenehmigung an das Verwaltungsgericht in Schleswig und hatten Erfolg: der erkennende Vorsitzende Richter beurteilte die Interessen des BUND an der objektiven Rechtmäßigkeit des Baus, wobei umweltbezogene Rechtsvorschriften des Bundes, des Landes und der EU zu prüfen seien, als vorranging gegenüber dem Vollzugsinteresse der beigeladenen Immobiliengesellschaft. Das Gericht verfügte einen sofortigen Baustopp und legte bei seiner Entscheidung ebenso  maßgeblich zugrunde, dass bereits seitens der Stadt Flensburg als Antragsgegnerin ein Baustopp verfügt worden sei.

Mit dem Beschluss vom 26. Mai 2023 bestätigt das Oberverwaltungsgericht nun die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 14. Juli, macht aber explizit deutlich, dass der Bebauungsplan „Hauptpost“ (303) und die Baugenehmigung für das Hotelprojekt angesichts der naturrechtlichen Verstöße insgesamt rechtswidrig sind und somit nicht umgesetzt werden dürfen.

Ehemaliges Quellgebiet und Biotop im Bahnhofswald. Ursprünglich führte sogar eine Bach durch das Gebiet, der später verrohrt wurde. Nach Ansicht der Stadt Flensburg nicht schützenswert. Das sah das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) vollkommen anders und stellte  Anfang August 2020 das Quellgebiet unter gesetzlichen Biotopschutz .  Foto: Dr. Helmreich Eberlein

Mehr zum Eilantrag des BUND vom 14. Juli 2022 in dem Stadtblog-Beitrag vom 20. Juli 2022: Verwaltungsgericht stoppt Bauarbeiten im Bahnhofswald Flensburg – Eilantrag des BUND erfolgreich! unter: https://akopol.wordpress.com/2022/07/20/verwaltungsgericht-stoppt-bauarbeiten-im-bahnhofswald-flensburg-eilantrag-des-bund-erfolgreich/

Und ebenso in dem Stadtblog-Beitrag vom 15.07.2022: Bahnhofswald Flensburg: Plötzlich rollen die Bagger – BUND hält dagegen! unter: https://akopol.wordpress.com/2022/07/15/bahnhofswald-flensburg-plotzlich-rollen-die-bagger-bund-halt-dagegen/

Planentwurf Bebauungsplan „Hauptpost“ (Nr. 303) https://akopol.files.wordpress.com/2020/07/planentwurf-zur-vorlage-rv-51-2020-.pdf

Spannend auch das Entwässerungsgutachten für das Plangebiet, das auch den ehemaligen Bach erwähnt

Verwaltungsgericht stoppt Bauarbeiten im Bahnhofswald Flensburg – Eilantrag des BUND erfolgreich!

Durch Bauarbeiten im Wurzelwerk stark beschädigte Bäume im Bahnhofswald

Baubeginn des Flensburger Bahnhofshotels verzögert sich weiter

Der Baubeginn für das geplante Intercity Hotel am Flensburger Bahnhof wird sich weiter verzögern, nachdem die 8. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts  in einem Beschluss vom 18. Juli 2022 die aufschiebende Wirkung der Klage des BUND Schleswig-Holstein gegen die erteilte Baugenehmigung für das geplante Hotelprojekt im Bahnhofswald angeordnet hat (AZ 8 B 54/22).

Am Morgen des 14. Juli hatten der BUND Schleswig-Holstein und die Bürgerinitiative Bahnhofsviertel, erfahren, dass auf dem möglichen Baugelände des aus Naturschutzgründen heftig umstrittenen Bahnhofshotels Baggerarbeiten im Gange sind. Daraufhin wandte sich der BUND mit einem Eilantrag gegen die (sofortige) Vollziehung der Baugenehmigung an das Verwaltungsgericht in Schleswig und hatte Erfolg: der erkennende Vorsitzende Richter beurteilte die Interessen des BUND an der objektiven Rechtmäßigkeit des Baus, wobei umweltbezogene Rechtsvorschriften des Bundes, des Landes und der EU zu prüfen seien, als vorranging gegenüber dem Vollzugsinteresse der beigeladenen Immobiliengesellschaft. Hierbei legte das Gericht maßgeblich zugrunde, dass bereits seitens der Stadt Flensburg als Antragsgegnerin ein Baustopp verfügt worden sei.

Geschütztes Quellbiotop: Abgegraben, planiert und zugedeckt mit Sand

Die Verfügung hatte die Stadt neben verfahrensrechtlichen Gründen auf die Nichteinhaltung naturschutzrechtlicher Auflagen gestützt. Da der Sachverhalt aufgrund der Kürze der Zeit nicht weiter aufgeklärt werden könne und selbst die Stadt Flensburg derzeit davon ausgehe, dass die durchgeführten Bauarbeiten gegen umweltbezogene Vorschriften bzw. hierauf gestützte Auflagen verstoßen, erscheine es angebracht, die aufschiebende Wirkung der Klage anzuordnen, so das Gericht. Die Beigeladene hat gegen den Beschluss vom 18. Juli 2022 (8 B 54/22) bereits Beschwerde beim SchleswigHolsteinischen Oberverwaltungsgericht eingelegt.

Damit hat die Entscheidung, wie eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts auf Anfrage des Stadtblog mitteilte, ebenfalls bindenden Charakter, darf auf dem Gelände mindestens bis zu einer Entscheidung des OVG über den Widerspruch der Investoren nicht gebaut werden.

Sollte das Oberverwaltungsgericht den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom Montag zudem bestätigen, was noch eine Weile dauern kann, sähe es für die Investoren ganz schlecht aus. Dann würde auch bis zu einer Entscheidung des OVG im Hauptsacheverfahren, also der im letzten Jahr erhobenen Klage des BUND gegen die Baugenehmigung für das Hotelprojekt (AZ 8 A 208/21), nicht weitergebaut werden dürfen. Bis zu einer Verhandlung dieser Klage vor dem OVG könnte es allerdings noch ein bis zwei Jahre dauern.

Für die Investoren sind der Spruch des Verwaltungsgerichts, wie auch die Baustopp-Verfügung der Stadt eine richtige Klatsche, denn eine Wiederaufnahme der Bauarbeiten für das Hotelprojekt ist derzeit völlig ausgeschlossen. Entsprechende Planungen der Investoren sind somit erstmal auf Eis gelegt.

Mehr zum Eilantrag des BUND in dem Stadtblog-Beitrag vom 15.07.2022: Bahnhofswald Flensburg: Plötzlich rollen die Bagger – BUND hält dagegen! unter: https://akopol.wordpress.com/2022/07/15/bahnhofswald-flensburg-plotzlich-rollen-die-bagger-bund-halt-dagegen/

Siehe auch den Stadtblog-Beitrag: Bahnhofswald Flensburg: Mehrere geschützte Bäume durch Bauarbeiten stark beschädigt unter: https://akopol.wordpress.com/2022/07/19/bahnhofswald-flensburg-mehrere-geschutzte-baume-durch-bauarbeiten-stark-beschadigt/

Mehr zu den Vorgängen am 14. Juli auf dem Gelände im Bahnhofswald auch in dem Stadtblog-Beitrag vom 15. Juli 2022: Bahnhofswald Flensburg: Investoren lassen geschütztes Quellbiotop wegbaggern und planieren unter: https://akopol.wordpress.com/2022/07/14/bahnhofswald-flensburg-investoren-lassen-geschutztes-quell-biotop-wegbaggern-und-planieren/

Zum Hintergrund:

Der BUND und die BI Bahnhofsviertel sammelten in den letzten Monaten Belege dafür, dass sich auf dem vorgesehenen Baugelände eine schützenswerte Sickerquelle befindet. Ergebnisse dieser Nachforschungen wurden den Investoren mitgeteilt. Daraufhin gab es Gespräche, die bereits soweit gediehen waren, dass man sich auf einen renommierten Gutachter verständigte, der noch in diesem Monat seine Arbeit aufnehmen sollte. Das allerdings wurde durch die Aktion der Investoren am letzten Donnerstag unmöglich gemacht.

Und bereits vor Monaten hat der BUND Klage gegen die erteilte Baugenehmigung für das Hotel erhoben. Als Reaktion auf die aktuellen Vorgänge stellte der BUND beim Verwaltungsgericht in Schleswig nun einen Eilantrag auf sofortige Einstellung der Arbeiten.

Ehemaliges Quellgebiet und Biotop im Bahnhofswald. Ursprünglich führte sogar eine Bach durch das Gebiet, der später verrohrt wurde. Nach Ansicht der Stadt Flensburg nicht schützenswert. Das sah das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) vollkommen anders und stellte  Anfang August 2020 das Quellgebiet unter gesetzlichen Biotopschutz . – Foto: Dr. Helmreich Eberlein

 

Bahnhofswald Flensburg: Mehrere geschützte Bäume durch Bauarbeiten stark beschädigt

Beschädigungen im Wurzelwerk bedrohen Existenz mehrerer Bäume im Bahnhofswald: In der Mitte des Bildes, am Rand der mit Sand aufgefüllten Fläche ein 30-40 Jahre alter Ahornbaum, der bei den Bauarbeiten in Mitleidenschaft gezogen wurde. Auf der linken Seite eine Birke, deren Wurzeln und Stamm beschädigt wurden.

Massive Verstöße der Hotel-Investoren gegen Vorgaben und Auflagen der Stadt und gegen rechtliche Bestimmungen für den Baumschutz

Ein Beitrag von Jörg Pepmeyer

Wie bereits im Stadtblog berichtet, hat die Stadt Flensburg am letzten Donnerstag einen vorläufigen Stopp der Bauarbeiten für das Hotelprojekt der beiden Investoren Jan Duschkewitz und Ralf Hansen im Bahnhofswald verfügt. Begründet wurde dies damit, dass im Rahmen der Bauarbeiten massiv gegen die Vorgaben des Bebauungsplans und die in der Baugenehmigung festgelegten Auflagen verstoßen wurde, die zwingend bei Baubeginn einzuhalten sind. (Mehr Infos zum Baustopp hier)

Verstoßen wurde auch gegen die Bestimmungen der aktuell gültigen Normen und Regelwerke für den Baumschutz auf Baustellen. Die entsprechenden Schutzmaßnahmen sind in der verbindlichen Richtlinie RAS-LP 4 (Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen) und der DIN 18920 vorgeschrieben. Dazu gehört beispielsweise die Errichtung eines ortsfesten 2 Meter hohen Baumschutzzauns. Außerdem gilt die gesamte Kronentraufe, also der von der Baum-Krone überdeckte Bereich zuzüglich 1,50 Meter als Wurzelbereich und ist für Baumaßnahmen absolut tabu. Das können vom Stamm aus gerechnet, je nach Baumgröße, locker 10 Meter und mehr sein. Ebenso müssen in diesem Bereich die Verdichtung und Versiegelung des Bodens, Bodenauf- und Abtrag sowie Belastungen, wie Ablagerung, Aufstellen von Maschinen und Material, Befahrung und Verunreinigung unbedingt vermieden werden.

Mit grüner Farbe markierte Bäume, darunter eine stattliche Buche, deren Erhalt gesichert schien, aber deren Wurzelwerk durch die Bauarbeiten stark beschädigt wurde. Mit lila Farbe wurden  die Schäden gekenzeichnet.

Weder findet sich auf dem Gelände der entsprechende Zaun, dessen verpflichtende Errichtung die Investoren der Stadt verbindlich zugesichert hatten, im vorgeschriebenen Abstand von den Bäumen, noch sind bei den Bauarbeiten, bei denen auch das geschützte Quellbiotop vernichtet wurde, diese Abstände eingehalten worden.
So wurde mit dem Bagger metertief, und wie die Fotos dokumentieren, teilweise unmittelbar am Stamm der Bäume die Muttererde ausgehoben und anschließend das Ganze mit Sand verfüllt.

Dabei wurde das Wurzelwerk etlicher großer Bäume, darunter auch ein 30-40 Jahre alter Ahornbaum und eine stattliche Buche, großflächig und unwiederbringlich beschädigt. Teilweise so stark, dass einzelne Bäume auch in ihrer Statik gefährdet sind und in absehbarere Zeit gefällt werden müssen. Obwohl sie im Rahmen der Bauplanungen gar nicht dafür vorgesehen waren. Die entsprechend geschützten Bäume am Rand der Baufläche waren deshalb frühzeitig mit grüner Farbe markiert worden. Dennoch bedeutet das für eine Birke wohl jetzt schon das Aus. Auch für den bereits genannten großen Ahornbaum und die Buche stehen die Chancen nicht besonders gut. Betroffen sind aktuell mindestens 5-6 stattliche Bäume.

Allerdings dürfte sich die Zahl wohl noch erhöhen, da viele Schäden noch unter dem Sand verborgen sind. Dazu muss der Wurzelbereich etlicher Bäume mit entsprechender Tiefe vom Sand befreit werden, um genauer sagen zu können, mit welchem Schadensumfang zu rechnen ist und ob geschädigte Bäume noch gerettet werden können. Derartige Untersuchungen sollen aber wohl in Kürze stattfinden, heißt es aus dem Rathaus.

Auf der rechten Seite die bereits erwähnte Birke mit Beschädigungen am Stamm und Wurzelwek und den mit lila Farbe gekenzeichneten Schäden. Die Standfestigkeit ist derart gefährdet, dass dem Baum die Fällung droht.

Die Investoren können sich auf keinen Fall herausreden, sie hätten von den Vorgaben der Stadt, den gültigen und rechtsverbindlichen Normen und Regelungen zum Baumschutz nichts gewusst, denn diese Regelungen sind gleichsam verpflichtendes Wissen für jeden Bauherrn, erst recht bei solch einem Projekt. Und da Investor Jan Duschkewitz bei den Bauarbeiten persönlich vor Ort war, liegt es in seiner Verantwortung, dass gegen die Vorgaben der Stadt und die Bestimmungen zum Baumschutz massiv verstoßen und geltendes Recht gebrochen wurde. Aber da die Investoren offensichtlich mit allen Mitteln Fakten schaffen wollten, wird ihn dieser Vorwurf wahrscheinlich wenig jucken. Umso mehr bedarf es jetzt scharfer Sanktionen und der Verhängung saftiger Geldbußen durch die Ordnungsbehörden.

Und bei der Planungsabteilung der Stadt sollte man dringendst über einen längerfristigen Baustopp und eine Aussetzung der Baugenehmigung für das Bauprojekt der beiden Investoren nachdenken. Es wäre ebenfalls sinnvoll, das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses zu setzen. Vielleicht finden sich ja noch in den Sommerferien Ratsfraktionen zusammen, um einen entsprechenden Antrag für die kommende Sitzung vorzubereiten.

Weitere Infos und Beiträge zum Thema Hotel- und Parkhausprojekt am Flensburger Bahnhofswald auch hier

Hotelprojekt am Bahnhof: Zukunft ungewiss

Flensburger Hotelprojekt nicht mehr mit voraussichtlichem Eröffnungstermin auf der Website der Deutschen Hospitality gelistet

Ein Beitrag von Jörg Pepmeyer

Die beiden Flensburger Investoren Ralf Hansen und Jan Duschkewitz wollen auf dem Gelände des Bahnhofswalds in Flensburg ein Hotel mit 152 Zimmern bauen. In der Öffentlichkeit und Kommunalpolitik wurde zeitweise kolportiert, es handele sich dabei um ein neues Steigenberger-Hotel, wobei mit dem überaus klangvollen Namen hohe Erwartungen verknüpft waren.

Design-Beispiel für die Lobby des neuen IntercityHotel in Flensburg – Foto: Deutsche Hospitality

Allerdings wurde sehr schnell klar, dass am Bahnhof kein Hotel im Luxus-Segment enstehen soll, sondern lediglich ein Hotel im unteren Mittelklasse-Bereich. Betreiber des Hotels und Pächter des Gebäudes soll die Deutsche Hospitality Hotelgruppe werden, die unter acht verschiedenen Marken 120 Hotels in ganz Europa betreibt (siehe unter: https://www.deutschehospitality.com/marken). Sie befindet sich seit 2020 im Besitz der in Shanghai (VR China) ansässigen Huazhu Group. Im Jahr 2019 erzielte die Deutsche Hospitality in Europa mit ihren 120 Hotels und 23.533 Hotelzimmern einen Umsatz von 829,3 Mio. Euro und zählte 10.742 Mitarbeitende. Das zukünftige Hotel in Flensburg soll von der Deutschen Hospitality aber nicht unter der ebenfalls zur Hotelgruppe zählenden Marke “Steigenberger Hotels und Ressorts” betrieben werden, sondern unter der Marke “IntercityHotel” und damit qualitativ ganz erheblich unter dem Standard der „Steigenberger“-Hotels, vergleichbar mit einem Hotel garni.

Die IntercityHotels der Deutschen Hospitality-Gruppe sind nicht nur vom Preis (Beispiel IntercityHotel Kiel: Übernachtungspreis Standardzimmer p. P. um die 70 Euro) in der unteren bis mittleren Kategorie angesiedelt, sondern auch hinsichtlich der Architektur, der Ausstattung und des Service-Angebots. Sie sind vor allem für vielreisende Geschäftsleute gedacht und weniger für gutbetuchte Touristen und Urlauber mit hohen Ansprüchen. Das bedeutet ebenso, dass die Zahl der zukünftig im Flensburger IntercityHotel arbeitenden Beschäftigten recht überschaubar wäre.

Und angesichts anderer Hotelprojekte in Flensburg dürften die Marktchancen für das neue InterCityHotel in Flensburg eher verhalten sein, zumal in unmittelbarer Nähe bereits der Neubau des Central-Hotels in konkreter Planung und Bauvorbereitung ist.

Auch einen bereits gültigen “Mietvertrag”, wie von den Investoren vor einiger Zeit in der Presse behauptet, gibt es so nicht. Denn es gelten besondere vertragliche Regelungen, wenn Investoren und eine Hotelkette sich zusammen tun. Die werden zumeist erst dann wirksam, wenn die Realisierung des Hotel-Gebäudes tatsächlich steht. Dies gilt insbesondere auch für die Aufteilung der sog. FF&E (Fixture, Furniture & Equipment) Kosten, die bei den Intercity-Hotels der Deutschen Hospitality mit 10.000 Euro pro Zimmer angegeben werden, zu den Gesamtinvestitionskosten gerechnet werden und letztlich die Kalkulation des Projektes für den Investor und den Hotel-Betreiber mitbestimmen. ( Mehr dazu hier: https://www.hotelbau.de/download/downloadarchiv/hotelbau_FFE-Teil12.pdf ) Entsprechende vertragliche  Vereinbarungen, Vorausplanungen und Kalkulationen mitsamt Ertragserwartungen dürften angesichts der enorm gestiegenen Bau- und Energiekosten sowie der steigenden Zinsen am Kapitalmarkt jedoch Schnee von gestern sein.

Noch vor wenigen Monaten teilte ein Sprecher der Deutschen Hospitality, Christoper Sparkes, auf Anfrage dem Stadtblog mit, dass die Eröffnung in Flensburg im Herbst 2023 (4. Quartal) geplant sei. Das dürfte ebenfalls Makulatur sein. Und auf der neugestalteten Homepage der Deutschen Hospitality ist für die in Planung befindlichen Hotelprojekte der Marke IntercityHotel kein voraussichtlicher Eröffnungstermin mehr für das Flensburger IntercityHotel eingetragen, ebensowenig ist das Flensburger Hotelprojekt dort noch als in Planung befindlich aufgelistet. Unter https://www.deutschehospitality.com/de/marken/intercityhotel gibt es zu den geplanten Hoteleröffnungen in Deutschland nur einen Eintrag zum IntercityHotel Herford mit Q4/2022. Lediglich auf einer älteren Unter-Seite der Deutschen Hospitality befindet sich unter https://www.deutschehospitality.com/de/development noch ein vergessen wirkender Eintrag für den Eröffnungstermin des IntercityHotels Flensburg mit Q4/2022. (Nachtrag vom 28.11.2022: Der wurde jetzt offenbar aktualisiert, nun steht dort als Eröffnungstermin Q4 2024. Auch dieser Termin dürfte angesichts der noch ausstehenden Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts über den verhängten Baustopp wohl kaum zu halten zu sein)

Dass das Flensburger Hotelprojekt nicht mehr auftaucht, könnte daran liegen, dass die Deutsche Hospitality ihre Geschäfts- und Investitionsstrategie aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie geändert hat. Zwar beabsichtigt die Deutsche Hospitality, so ihr Chef Marcus Bernhardt Mitte Februar in einem Interview mit der Zeitschrift Capital, zeitlich gestreckt weiter zu expandieren und ihre Premium-Marke Steigenberger zu stärken, allerdings will sie ebenso mit neuen Lifestylemarken wachsen und unter der Dachmarke Steigenberger mit einem Luxusprojekt im Porsche-Design ein neues Hotelformat kreieren. Der Fokus für neue Hotels liege jedoch, so Bernhardt, im Bereich Mittelklasse und Economy, wo die Deutsche Hospitality mit ihrer Low-Budget-Marke „Zleep“ punkten will, mit der sie bereits in Skandinavien stark vertreten ist.

Somit stellt sich abschließend die Frage, wird es unter den gegebenen Umständen in Flensburg in absehbarer Zeit tatsächlich ein neues IntercityHotel am Bahnhof geben? Oder suchen die offenbar völlig überforderten Hotel-Investoren angesichts der aktuellen Konflikte und Schwierigkeiten einen mehr oder weniger eleganten Weg, um möglichst gesichtswahrend aus dem Projekt aussteigen zu können?

Mehr zum Eigentümer der Deutschen Hospitility auch hier: https://www.ahgz.de/hotellerie/news/huazhu-kauft-deutsche-hospitality-272108

Weitere Infos und Beiträge zum Thema Hotel- und Parkhausprojekt am Flensburger Bahnhofswald auch hier

Steigenberger-Hotel in Flensburg – Märchenstunde der Investoren?

Ein Beitrag von Jörg Pepmeyer

Die beiden Flensburger Investoren Ralf Hansen und Jan Duschkewitz wollen bekanntermaßen auf dem Gelände des Bahnhofswalds in Flensburg ein Hotel bauen. Vielfach wurde in der Öffentlichkeit und Kommunalpolitik kolportiert, es handele sich dabei um ein neues Steigenberger-Hotel, wobei natürlich mit dem überaus klangvollen Namen hohe Erwartungen verknüpft sind.

Design-Beispiel für die Lobby des neuen IntercityHotel in Flensburg – Foto: Deutsche Hospitality

Auch die Hotel-Investoren haben mehrfach den Eindruck erweckt, es handele sich bei dem geplanten Hotel-Neubau um ein Projekt für Steigenberger. Das ist allerdings nicht richtig. Betreiber des Hotels und Pächter des Gebäudes wird die Deutsche Hospitality Hotelgruppe sein, die unter fünf verschiedenen Marken 120 Hotels in ganz Europa betreibt (siehe unter: https://www.deutschehospitality.com/marken). Sie befindet sich seit 2020 im Besitz der in Shanghai (VR China) ansässigen Huazhu Group. 2019 erzielte die Deutsche Hospitality mit ihren 120 Hotels und 23.533 Hotelzimmern einen Umsatz von 829,3 Mio. Euro und zählte 10.742 Mitarbeitende. Das zukünftige Hotel in Flensburg wird von der Deutschen Hospitality aber nicht unter der ebenfalls zur Hotelgruppe zählenden Marke “Steigenberger Hotels und Ressorts” betrieben, sondern unter der Marke “IntercityHotel”. Vergleichbar mit einem Hotel garni, also qualitativ erheblich unter dem Standard der meisten „Steigenberger“-Hotels.

Ein Sprecher der Deutschen Hospitality, Christoper Sparkes, teilte zudem mit, dass die Eröffnung im Herbst 2023 (4. Quartal) geplant ist.Auf der Homepage der Deutschen Hospitality ist jetzt auch ein aktualisierter Eröffnungstermin für Flensburg eingetragen, aber eben nicht unter der Marke „Steigenberger“, sondern „IntercityHotel“.

Auch einen bereits gültigen “Mietvertrag”, wie von den Investoren in der Presse behauptet, gibt es so nicht. Denn es gelten besondere vertragliche Regelungen, wenn Investoren und eine Hotelbetreiberkette sich zusammen tun. Die werden zumeist erst dann wirksam, wenn die Realisierung des Hotel-Gebäudes tatsächlich steht. Dies gilt insbesondere auch für die Aufteilung der sog. FF&E (Fixture, Furniture & Equipment) Kosten, die bei den Intercity-Hotels der Deutschen Hospitality mit 10.000 Euro pro Zimmer angegeben werden, zu den Gesamtinvestitionskosten gerechnet werden und damit letztlich die Kalkulation des Projektes für den Investor und den Betreiber bestimmen. ( Mehr dazu hier: https://www.hotelbau.de/download/downloadarchiv/hotelbau_FFE-Teil12.pdf )

Die IntercityHotels der Deutschen Hospitality-Gruppe sind eher in der unteren bis mittleren Kategorie angesiedelt, nicht nur vom Preis her (Beispiel IntercityHotel Kiel: Übernachtungspreis Standardzimmer p. P. um die 64 Euro), sondern auch hinsichtlich der Architektur, der Ausstattung und des Service-Angebots. Sie sind vor allem für vielreisende Geschäftsleute gedacht und weniger für gutbetuchte Touristen und Urlauber mit hohen Ansprüchen. Das bedeutet ebenso, dass die Zahl der zukünftig dort beschäftigten Hotel-Mitarbeitenden recht überschaubar sein wird.

Und als Tagungshotel dürften die Marktchancen für das neue CityHotel in Flensburg zukünftig eher verhalten sein, denn das Bauverfahren für das geplante Hotel am Rathaus, das von der Hilton-Gruppe betrieben werden soll, läuft laut einem Artikel von Julian Heldt (Flensburger Tageblatt, 20. Mai 2019) weiterhin. Und das neue Central-Hotel befindet sich gleichfalls noch in der Pipeline. Das wären dann drei neue Hotels mit mehreren hundert Zimmern in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs. Angesichts der durch die Corona-Pandemie veränderten Rahmen-Bedingungen ist das ein hohes wirtschaftliches Risiko für Hotel-Investoren und Betreiber. Warum dafür der Bahnhofswald geopfert werden soll, ist nicht nachvollziehbar.

Mehr zum Eigentümer der Deutschen Hospitility auch hier: https://www.ahgz.de/hotellerie/news/huazhu-kauft-deutsche-hospitality-272108

Weitere Infos und Beiträge zum Thema Hotel- und Parkhausprojekt am Flensburger Bahnhofswald auch hier

%d Bloggern gefällt das: