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Flensburger LINKE fordert städtebauliche Neuausrichtung für Hafen-Ost und lehnt Umzug von Jacob Cement ab

Wirtschaftshafen am Ostufer: Die Flensburger LINKE fordert eine Neuausrichtung der Planungen für das Sanierungsprojekt Hafen-Ost und lehnt einen Umzug von Jacob Cement in ein geplantes Gewerbegebiet nahe Wees ab – Foto Jörg Pepmeyer

Nachdem vor wenigen Tagen bekannt wurde, dass die im Rahmenplan Hafen-Ost festgelegten Planungsziele aufgrund fehlender Finanzmittel nicht mehr umgesetzt werden können, fordert der Flensburger LINKE Kreisverband in einer Stellungnahme einen Stopp der gegenwärtigen Planung und eine Neuausrichtung für die zukünftige städtebauliche Entwicklung am Hafen-Ostufer.

Weiter heißt es in der Mittteilung der Flensburger Linkspartei:

Die Flensburger LINKE lehnt dabei eine Verlagerung des Wirtschaftshafens an das Stadtwerke-Ufer kategorisch ab und befürwortet eine erneute Überplanung für das Ostufer mit einem ausgewogenen Nebeneinander von Wohnen, Freizeit, Gewerbe und Wirtschaftshafen. Das bedeutet auch den Erhalt der dort ansässigen Betriebe sowie den Verbleib der Segelvereine mitsamt ihren Winterlagern im Industriehafen. Eine Belastung der Neustadt und der Nordstadt durch zusätzlichen Schwerlastverkehr wäre damit ebenso ausgeschlossen.

Protest der Anwohner des Landschaftsschutzgebiets „Slotten Heck“ gegen das geplante Gewerbegebiet und den Umzug von Jacob Cement- Foto: Alfred Pietza

Die Flensburger LINKE sieht deshalb auch keine Notwenigkeit für einen Umzug von Jacob Cement in ein geplantes Gewerbegebiet nahe Wees, für das ökologisch wichtige Landschaftsflächen überbaut und versiegelt werden sollen.

Die Flensburger LINKE fordert dem Klimawandel ausdrücklich Rechnung zu tragen! In der Flensburger Stadtplanung und bei den Befürwortern des Hafen-Ost Projektes scheint der Klimawandel mit den zu erwartenden Konsequenzen noch nicht angekommen zu sein. Ein schlüssiges Konzept für den Küsten- und Hochwasserschutz, um damit dem Anstieg des Meeresspiegels ausreichend zu begegnen, gibt es nicht.

Die Flensburger LINKE hält es andererseits für enorm wichtig die Planungen für den Bau der neuen Hauptfeuerwache zügiger voranzutreiben und die maroden städtischen Schulgebäude zu erneuern und zu sanieren. Sie hält es nicht für sinnvoll Unsummen öffentlicher Gelder in ein Sanierungsprojekt am Ostufer zu stecken, von dem letztlich nur eine kleine, gutbetuchte Bevölkerungsschicht profitieren würde. Denn ein sozial geförderter Wohnungsbau, so wie ursprünglich geplant, wird aufgrund extrem hoher Baukosten im Gebiet Hafen-Ost kaum zu realisieren sein.

Bei der Entscheidung, welche städtebaulichen Planungs- und Sanierungsvorhaben zukünftig in Flensburg vorrangig umgesetzt werden sollen, steht für die Flensburger LINKE daher unter anderem die Neustadt im Fokus der Bemühungen mehr sozialen und menschenwürdigen Wohnraum neu zu schaffen und das Quartier lebenswerter zu gestalten. Dort gibt es genügend und besser geeignete Flächen als am Hafen-Ostufer und bereits umsetzungsfähige Pläne für den Bau mehrerer hundert Wohnungen.
Die Flensburger LINKE ist ebenso der Auffassung, dass die Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft, die das federführend in die Hand nimmt, nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig ist. Diese neue Wohnungsbaugesellschaft könnte dazu in hohem Maße von öffentlichen Fördergeldern profitieren.

Abschließend befürwortet die Flensburger LINKE ausdrücklich eine Sanierung des Hafen-Ost-Gebietes, eine Entwicklung der Flächen in Erbbaurecht und nach den Suffizienzkriterien, die in der Flensburg Strategie 2030 vor kurzem mit Beschluss der Ratsversammlung festgelegt wurden.

Hinweis zum Thema der Stadtblog-Redaktion:

Politik hält weiter am Umzug von Jacob Cement fest:  Teilfläche eines Landschaftsschutzgebietes soll geopfert werden

Am 23. März wollen die Mitglieder der Ratsversammlung unter TOP 17 den endgültigen Beschluss zur „Neuaufstellung des Landschaftsplanes der Stadt Flensburg“ fassen. Doch der Planentwurf ist  umstritten. Hintergrund ist nicht nur die angedachte Bereitstellung einer Baufläche für die Firma Jacob Cement, die im Rahmen des Hafen-Ost Projektes an einen Standort an der Bundesstraße 199 nahe Wees umziehen soll. Gefährdet ist damit auch ein nahe gelegenes und ökologisch wertvolles Landschaftsschutzgebiet.

Interessierte EinwohnerInnen können die Sitzung ab 16 Uhr im Ratssaal des Rathauses mitverfolgen.

Einlasskarten können im Büro des Stadtpräsidenten bei Frau Frankenberg bestellt werden. Tel.: 852297 oder per E-Mail: stadtpraesident@flensburg.de

Alle Unterlagen und die Beschlussvorlagen zur Sitzung gibt es hier

Mehr zum Thema hier:https://akopol.wordpress.com/2023/03/06/fingers-weg-vun-slotten-heck-keine-zustimmung-zum-landschaftsplan-am-14-marz/

Und der Beitrag im Stadtblog vom 17. März: Großstadtwahnsinn: Planungen für Projekt Hafen-Ost in Flensburg mangels Geld vor dem Aus unter: https://akopol.wordpress.com/2023/03/17/grosstadtwahnsinn-planungen-fur-projekt-hafen-ost-in-flensburg-mangels-geld-vor-dem-aus/

Öffentliche Sitzung der Flensburger Ratsversammlung am 23. März – Nein zum Landschaftsplan und zum Umzug von Jacob Cement!

„Fingers weg vun Slotten Heck!“ – Protest der Anwohner des Landschaftsschutzgebiets „Slotten Heck“ oder auch neudeutsch: Geschlossenheck – Foto: Alfred Pietza

Politik hält weiter am Umzug von Jacob Cement fest:  Teilfläche eines Landschaftsschutzgebietes soll geopfert werden

Am 23. März wollen die Mitglieder der Ratsversammlung unter TOP 17 den endgültigen Beschluss zur „Neuaufstellung des Landschaftsplanes der Stadt Flensburg“ fassen. Doch der Planentwurf ist  umstritten. Hintergrund ist die angedachte Bereitstellung einer Baufläche für die Firma Jacob Cement, die im Rahmen des Hafen-Ost Projektes an einen Standort an der Bundesstraße 199 nahe Wees umziehen soll. Gefährdet ist damit auch ein nahe gelegenes und ökologisch wertvolles Landschaftsschutzgebiet. Nicht nur wegen der gescheiterten Planungen für das Projekt Hafen-Ost aufgrund zu hoher Kosten, ist es jedoch völlig unsinnig  Jacob Cement weiterhin dort ansiedeln zu wollen.

Mehr zum Thema hier: https://akopol.wordpress.com/2023/03/06/fingers-weg-vun-slotten-heck-keine-zustimmung-zum-landschaftsplan-am-14-marz/

Und der aktuelle Beitrag im Stadtblog vom 17. März: Großstadtwahnsinn: Planungen für Projekt Hafen-Ost in Flensburg mangels Geld vor dem Aus unter: https://akopol.wordpress.com/2023/03/17/grosstadtwahnsinn-planungen-fur-projekt-hafen-ost-in-flensburg-mangels-geld-vor-dem-aus/

Interessierte EinwohnerInnen können die Sitzung ab 16 Uhr im Ratssaal des Rathauses mitverfolgen.

Einlasskarten können im Büro des Stadtpräsidenten bei Frau Frankenberg bestellt werden. Tel.: 852297 oder per E-Mail: stadtpraesident@flensburg.de

Weitere TOPs unter anderem:

  • Resolution: Die schwarz-grüne Landesregierung darf keinen Demokratieabbau in unseren Kommunen betreiben! Resolution der FDP-Ratsfraktion
  • Umbesetzung von Ausschüssen und Gremien
  • Umbesetzung von Ausschüssen und Gremien; Antrag der CDU-Ratsfraktion
  • Versorgungsstrukturen für Schwangerschaftsabbrüche weiterentwickeln; Antrag der Ratsfraktionen Bündnis Solidarische Stadt, Die Linke
  •  Anlaufstelle für Geschädigte von Pandemie-Wirkungen; Antrag der Ratsfraktion Flensburg WÄHLEN!
  • Schleswig-Holsteinisches Landestheater und Sinfonieorchester GmbH hier: Flensburger Beitrag Antrag der Ratsfraktionen DIE LINKE, Flensburg WÄHLEN!
  • Schleswig-Holsteinisches Landestheater und Sinfonieorchester GmbH (SHLT) hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages
  • Zentren- und Einzelhandelskonzept der Stadt Flensburg
  • Antrag auf Mitgliedschaft im Verein „Bundesvereinigung für City- und Stadtmarketing Deutschland e.V.“
  • Änderung der Satzung der Stadt Flensburg über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger und die Aufwandsentschädigung der Wahlbeamten
  • Neuaufstellung des Landschaftsplanes der Stadt Flensburg Abschließender Beschluss
  • 100. Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogener Bebauungsplan „Nikolaiallee / Friedensweg“ (VB Nr. 50) Aufstellungsbeschluss
  • 1. Änd. des Bebauungsplanes „Lornsendamm“ (Nr. 301) a) Entscheidung über Anregungen b) Satzungsbeschluss RV-74/2023
  • KiTa-Bedarfsplan bis 2023
  • Betrauungsakt Flensburger Hafen Betriebs GmbH
  • Jahresabschluss der Nikolaus Reiser Stiftung 2021
  • Haushalt der Nikolaus Reiser Stiftung 2023
  • MV: Bericht zur Annahme von Spenden gem. § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) für das Jahr 2022

nichtöffentlich:

  • Krankenhausplanung
  • Konzessionsverträge RV-69/2023
  • Vertragsangelegenheit RV-70/2023

Untenstehend die Einladung mit Tagesordnung:

Stadt Flensburg                                                                                                      Flensburg, 15.03.2022
Der Stadtpräsident

Bekanntmachung
zur 46. Sitzung der Ratsversammlung
am Donnerstag, 23.03.2023 um 16:00 Uhr
Rathaus, Ratssaal

Zur Tagesordnung:
Die unter „B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil“ aufgeführten Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung der Ratsversammlung voraussichtlich nichtöffentlich beraten.

Unser Angebot für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen:
Aus organisatorischen Gründen bitten wir Gäste mit einer Mobilitätseinschränkung um eine vorherige Anmeldung unter der Telefonnummer 0461 85 2715 bzw.- der Mailadresse ratsversammlung@flensburg.de.

Tagesordnung:

A. Voraussichtlich öffentlicher Teil

1. Bestätigung der Tagesordnung

2. Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse der letzten Sit-zung

3. Einwohnerfragestunde

4. Aktuelle Stunde

5. Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 45. Sitzung vom 23.02.2023

6. Mitteilungen des Stadtpräsidenten

7. Mitteilungen des Oberbürgermeisters

8. Resolution: Die schwarz-grüne Landesregierung darf keinen Demo-kratieabbau in unseren Kommunen betreiben! Resolution der FDP-Ratsfraktion RV-78/2023

9. Umbesetzung von Ausschüssen und Gremien

9.1 Umbesetzung von Ausschüssen und Gremien; Antrag der CDU-Ratsfraktion RV-79/2023

10. Versorgungsstrukturen für Schwangerschaftsabbrüche weiterentwickeln; Antrag der Ratsfraktionen Bündnis Solidarische Stadt, Die Linke RV-36/2023 1. Ergänzung

11. Anlaufstelle für Geschädigte von Pandemie-Wirkungen; Antrag der Ratsfraktion Flensburg WÄHLEN! RV-80/2023

12. Schleswig-Holsteinisches Landestheater und Sinfonieorchester GmbH hier: Flensburger Beitrag Antrag der Ratsfraktionen DIE LINKE, Flensburg WÄHLEN! RV-72/2023

13. Schleswig-Holsteinisches Landestheater und Sinfonieorchester GmbH (SHLT) hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages RV-39/2023

14. Zentren- und Einzelhandelskonzept der Stadt Flensburg RV-47/2023

15. Antrag auf Mitgliedschaft im Verein „Bundesvereinigung für City- und Stadtmarketing Deutschland e.V.“ RV-73/2023

16. Änderung der Satzung der Stadt Flensburg über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger und die Aufwandsentschädigung der Wahlbeamten RV-1/2023

17. Neuaufstellung des Landschaftsplanes der Stadt Flensburg Abschließender Beschluss RV-62/2023

18. 100. Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogener Bebauungsplan „Nikolaiallee / Friedensweg“ (VB Nr. 50) Aufstellungsbeschluss RV-67/2023

19. 1. Änd. des Bebauungsplanes „Lornsendamm“ (Nr. 301) a) Entscheidung über Anregungen b) Satzungsbeschluss RV-74/2023

20. KiTa-Bedarfsplan bis 2023 RV-68/2023

21. Betrauungsakt Flensburger Hafen Betriebs GmbH RV-77/2023

22. Jahresabschluss der Nikolaus Reiser Stiftung 2021 RV-63/2023

23. Haushalt der Nikolaus Reiser Stiftung 2023 RV-60/2023

24. MV: Bericht zur Annahme von Spenden gem. § 76 Abs. 4 der Ge-meindeordnung Schleswig-Holstein (GO) für das Jahr 2022 RV-65/2023

B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil

25. Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der 45. Sitzung vom 23.02.2023

26. Mitteilungen des Stadtpräsidenten

27. Mitteilungen des Oberbürgermeisters

28. Konzessionsverträge RV-69/2023

29. Vertragsangelegenheit RV-70/2023

30. Krankenhausplanung

Alle Unterlagen und die Beschlussvorlagen zur Sitzung gibt es hier

DIAKO Krankenhaus gGmbH reicht Insolvenzplan ein

Insolventes DIAKO-Krankenhaus: Entschuldung um einen zweistelligen Millionenbetrag geplant. Die Gläubiger müssen dem Insolvenzplan und dem Verzicht auf viel Geld allerdings noch zustimmen. – Foto: Jörg Pepmeyer

DIAKO: „Ende des Sanierungsverfahrens in Eigenverwaltung ist absehbar“

Mitteilung der DIAKO Flensburg, 17.02.2023: Die DIAKO Krankenhaus gGmbH hat heute, am 17. Februar, beim Amtsgericht Flensburg den Insolvenzplan eingereicht, der die Entschuldung der Gesellschaft um einen zweistelligen Millionenbetrag vorsieht. Damit ist die Aufhebung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung in greifbarer Nähe.

Bereits am 15. Februar wurde der Insolvenzplan dem Gläubigerausschuss vorgestellt. Der Gläubigerausschuss ist das vom Amtsgericht eingesetzte Exekutivorgan aller Gläubiger und besteht bei der DIAKO Krankenhaus gGmbH aus fünf Mitgliedern, von denen vier die Verbindlichkeitenstruktur der Gesellschaft abbilden, sowie dem Vorsitzenden der Mitarbeitervertretung.

Der Gläubigerausschuss hat sich einstimmig für den Insolvenzplan ausgesprochen und entsprechende Stellungnahmen abgegeben.

Dr. Tjark Thies, Sachwalter der DIAKO Krankenhaus gGmbH erklärt hierzu: „Das Votum der Mitglieder des Gläubigerausschusses war nicht nur einstimmig, sondern die Mitglieder haben auch die Geschwindigkeit, in der hier die Sanierung der Gesellschaft betrieben wird, um das Krankenhaus wieder schnell aus dem Insolvenzverfahren herauszuführen und damit in ruhiges Fahrwasser zu bringen, hervorgehoben. Diese Einschätzung teile ich. Neben der Entschuldung der Gesellschaft ist der Insolvenzplan auch die beste Lösung für die Gläubiger, um eine möglichst hohe Insolvenzquote zu erhalten.“

Voraussichtlich Anfang April wird die Gläubigerversammlung über die Annahme des Insolvenzplans abstimmen. Stimmen die Gläubiger dem Plan zu, ist dieser vom Gericht zu bestätigen. Im Anschluss ist der Ablauf von Rechtsmittelfristen von zwei Wochen abzuwarten.

Mit der bei planmäßigem Verlauf anstehenden Aufhebung des Insolvenzverfahrens ist ein großer Schritt für die Sanierung der DIAKO Krankenhaus gGmbH getan. „Durch die Entschuldung sowie durch die operativen Sanierungsmaßnahmen hat die Gesellschaft wieder ausreichend Wasser unter dem Kiel. In den nächsten Wochen steht weiterhin die operative Sanierungsarbeit an, zusammen mit der Kommunikation hierüber mit den Chefärzten und der gesamten Belegschaft. Die Kommunikation ist in den Wochen der Insolvenzplanerstellung und der Nachverhandlung von zentralen Verträgen des Krankenhauses zu kurz gekommen“, sagt Stefan Denkhaus, Generalhandlungsbevollmächtigter der Gesellschaft.

Ingo Tüchsen, Geschäftsführer der DIAKO Krankenhaus gGmbH: „Ich bin überzeugt, dass die Gesellschaft mit der bislang schon vollzogenen Umsetzung der leistungswirtschaftlichen Sanierungsmaßnahmen nachhaltig gut aufgestellt ist. Der Versorgungsauftrag wird für die Patientinnen und Patienten im vollem Umfang erfüllt. Für die Kolleginnen und Kollegen ist das DIAKO KH ein zukunftsfähiger und sicherer Arbeitgeber.“

Sitzung der Flensburger Ratsversammlung am 23. Februar: Nix mit Transparenz

Nix mit Transparenz: Sachstandsbericht DIAKO nur im nichtöffentlichen Teil der Ratsversammlung – Foto: Jörg Pepmeyer

Sachstandsbericht zum DIAKO Krankenhaus und Krankenhausplanung lediglich im nichtöffentlichen Teil

Die Ratsversammlung bleibt sich treu: Wie schon seit Monaten will man über die aktuelle Situation des DIAKO-Krankenhauses und über die Planungen für das neue Zentral-Krankenhaus am Peelwatt nur nichtöffentlich diskutieren. Dass die Menschen in Flensburg angesichts der unzureichenden Informationspolitik der DIAKO-Geschäftsführung, der Stadtverwaltung und des neuen Oberbürgermeisters ein Recht darauf haben, über den aktuellen Sachstand aus erster Hand umfänglich unterrichtet zu werden, interessiert den Großteil der Kommunalpolitiker offenbar nicht. Dabei musste DIAKO-Geschäftsführer Ingo Tüchsen  am 16. Februar im Sozialausschuss des Kieler Landtags den Abgeordneten Rede und Antwort stehen. Ein zusammenfassender Bericht darüber und über die Zukunft des DIAKO-Krankenhauses und der Planungen am Peelwatt wäre jederzeit möglich, auch in der Aktuellen Stunde der Ratsversammlung. Da könnte dann auch der neue Oberbürgermeister Dr. Fabian Geyer endlich erklären, was die Stadt zum Erhalt des DIAKO-Krankenhauses und seines medizinischen Versorgungsangebots zu tun gedenkt.

Weitere TOPs unter anderem:

  • Umbesetzung von Ausschüssen und Gremien
  • Solidaritätspartnerschaft mit der Ukraine
  • Straßenumbenennung in Flensburgs Zentrum: Friedensstraße Antrag der Ratsfraktion Flensburg WÄHLEN!
  • Digitalstrategie „Digitale Agenda“ der Stadt Flensburg RV-138/2022
  • Stadtentwicklungsstrategie Flensburg 2030 – Strategische Ziele zu den sieben Handlungsfeldern; Anträge der Ratsfraktionen CDU, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und SPD
  • Zentren- und Einzelhandelskonzept der Stadt Flensburg RV-47/2023

nichtöffentlich:

  • Sachstandsbericht Diako
  • Krankenhausplanung

Interessierte EinwohnerInnen können die Sitzung ab 16 Uhr in der Bürgerhalle des Rathauses mitverfolgen.

Stadt Flensburg                                                                                                      Flensburg, 15.02.2023
Der Stadtpräsident

Bekanntmachung
zur 45. Sitzung der Ratsversammlung
am Donnerstag, 23.02.2023 um 16:00 Uhr
Rathaus, Ratssaal

Zur Tagesordnung:
Die unter „B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil“ aufgeführten Tagesordnungspunkte werden
nach Maßgabe der Beschlussfassung der Ratsversammlung voraussichtlich nichtöffentlich beraten.

Unser Angebot für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen:
Aus organisatorischen Gründen bitten wir Gäste mit einer Mobilitätseinschränkung um eine vorherige Anmeldung unter der Telefonnummer 0461 85 2715 bzw.- der Mailadresse ratsversammlung@flensburg.de.

Tagesordnung:

A. Voraussichtlich öffentlicher Teil

1. Bestätigung der Tagesordnung

2. Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse der letzten Sitzung

3. Einwohnerfragestunde

4. Aktuelle Stunde

5. Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 45. Sitzung vom 27.01.2023

6. Mitteilungen des Stadtpräsidenten

7. Mitteilungen des Oberbürgermeisters

8. Solidaritätspartnerschaft mit der Ukraine Beschlusslage des Hauptausschusses vom 07.02.2023 RV-57/2023 1. Ergänzung

9. Umbesetzung von Ausschüssen und Gremien
9.1 Interreg 6A-Programm: Umbesetzung des Interreg-Ausschusses RV-58/2023
9.2 Vorstand der Region Sønderjylland-Schleswig RV-59/2023

10. Straßenumbenennung in Flensburgs Zentrum: Friedensstraße Antrag der Ratsfraktion Flensburg WÄHLEN! RV-61/2023

11. Digitalstrategie „Digitale Agenda“ der Stadt Flensburg RV-138/2022

12. Stadtentwicklungsstrategie Flensburg 2030 – Strategische Ziele zu den sieben Handlungsfeldern RV-38/2023
12.1 Stadtentwicklungsstrategie Flensburg 2030 – Strategische Ziele zu den sieben Handlungsfeldern; Antrag der Ratsfraktionen CDU und FDP RV-38/2023 1. Ergänzung
12.2 Stadtentwicklungsstrategie Flensburg 2030 – Strategische Ziele zu den sieben Handlungsfeldern; Antrag der Ratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD RV-38/2023 2. Ergänzung
12.3 Stadtentwicklungsstrategie Flensburg 2030 – Strategische Ziele zu den sieben Handlungsfeldern; Antrag der Ratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD RV-38/2023 3. Ergänzung

13. Zentren- und Einzelhandelskonzept der Stadt Flensburg RV-47/2023

14. Schleswig-Holsteinisches Landestheater und Sinfonieorchester GmbH (SHLT) hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages RV-39/2023

15. 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer RV-56/2023

16. Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht der Stadt Flensburg zum 31.12.2021 RV-51/2023

17. Änderung der „Satzung für den Seniorenbeirat der Stadt Flensburg“ RV-45/2023

18. Haushaltsplan der rechtsfähigen Stiftung Söhrnsen-Stift für das Haus-haltsjahr 2023 RV-44/2023

19. Organisationsänderung im Regiebetrieb Kommunale Immobilien RV-64/2023

20. MV: Bericht zur Annahme von Spenden gem. § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) für das Jahr 2022 RV-65/2023

B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil

21. Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der 45. Sitzung vom 27.01.2023

22. Mitteilungen des Stadtpräsidenten

23. Mitteilungen des Oberbürgermeisters

24. Sachstandsbericht Diako

25. Krankenhausplanung

Alle Unterlagen und die Beschlussvorlagen zur Sitzung gibt es hier

Neue Erhaltungssatzung für Duburg? – Es braucht mehr Unterstützung für die Menschen im Quartier!

Erneuerte und umgestaltete Burgstraße auf Duburg Ende April 2020. Mit einer neuen Satzung soll der Erhalt der historischen, städtebaulichen Substanz auf Duburg gesichert werden – Foto: Jörg Pepmeyer

Massive Probleme auf Duburg: Müll, Rattten, Sucht und Gewalt

Am letzten Donnerstag stand auf der Ratsversammlung auch der Beschluss über eine neue Erhaltungssatzung für Duburg an. Mit der Erhaltungssatzung soll die stadtbildprägende, historische Bausubstanz auf Duburg geschützt und erhalten werden.

Allerdings sei sie keine ausreichende Antwort auf die massiven Probleme, die es schon seit längerer Zeit auf Duburg gibt, so der fraktionslose Ratsherr Andreas Zech in seiner Rede vor der Ratsversammlung. Er hatte sich Tage zuvor mit Bewohner*innen des Stadtviertels getroffen und sich über die aktuelle Lage auf Duburg umfänglich informiert. Er forderte angesichts der prekären Situation im Stadtviertel ergänzend zur Erhaltungssatzung ebenso die Erarbeitung und Verabschiedung einer Milieuschutzssatzung, die die Bewohner*innen Duburgs vor drohender Gentrifizierung, Mietwucher und Wohnungsverlust schützen soll. Gleichzeitig mahnte er eine angepasste Strategie und ein neues sozialarbeiterisches Konzept für Duburg an, das den sozialen Problemen unter anderem mit aufsuchender Sozialarbeit und im Viertel präsenten Kontaktpersonen Rechnung trägt.

Wochenlang ein Schandfleck in der Duburger Straße: Ratsherr Pelle Hansen blieb untätig – Foto: Kerstin Wagner

Damit hatte er offenischtlich den Nerv von Pelle Hansen getroffen. Der Ratsherr der Grünen, der ausdrücklich betonte, dass er das Direktmandat auf Duburg bei der letzten Kommunawahl 2018 gewonnen hatte, lieferte sich ein unnötiges Scharmützel mit Andreas Zech, indem er ihm unterstellte, Duburg schlecht zu reden und das Quartier ohne Not zum sozialen Problemgebiet zu erklären.

Der Müll und ein untätiger Ratsherr

Aber Pelle Hansen, der in der unteren Duburger Straße wohnt, hat dabei offensichtlich übersehen, dass die Probleme Duburgs buchstäblich vor seiner Haustür liegen. Denn von Anfang Dezember bis 7. Januar befand sich ein großer Haufen von illegal abgestelltem Sperrmüll auf dem Fußweg der Duburger, gegenüber vom Kiosk. Es wäre ganz einfach für Pelle Hansen gewesen, für die Beseitigung des Mülls durch einen Anruf bei der Abfallbehörde der Stadt Flensburg zu sorgen. Die hätte dann das TBZ mit der Beseitigung beauftragt, dessen Verwaltungsratsvorsitzender Pelle Hansen sogar ist. Das tat er aus unerfindlichen Gründen nicht, sondern Kerstin Wagner, eine Anwohnerin der Schloßstraße, die sich seit längerem auch um das dortige Müllproblem kümmert und in ständigem Kontakt mit der zuständigen Mitarbeiterin bei der Stadt steht, hatte irgendwann „die Faxen dicke“.

Müll in der Schloßstr. 37 – Foto: Kerstin Wagner

Ebenso gleicht die Burgstraße immer öfter einer wilden Müllkippe, auch dort lag ebenfalls im Dezember wochenlang illegal abgelagerter Sperrmüll und Hausmüll auf den Gehwegen, kümmerten sich ebenfalls engagierte Nachbarn durch Mails und Anrufe bei der Abfallbehörde der Stadt um die Beseitigung.

Dass hier unbedingt eine Lösung gefunden werden muss, zeigt auch die Tatsache, dass der Müll Ratten magisch anzieht. Die bedienen sich vor allem an unsachgemäß abgelegtem Hausmüll, klettern sogar in Mülltonnen und suchen dort nach Fressbarem und vermehren sich dank des reichhaltigen Futterangebots explosionsartig. So gibt es in einem Hauskomplex in der unteren Schloßstraße bereits seit zwei Monaten massiven Ratten- und auch Mäusebefall. Die zuständige städtische Ordnungsbehörde hat deshalb verfügt, dass die Hausverwaltung entsprechende Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung treffen muss. Ein Erfolg ist nach Aussagen der dortigen  Hausbewohner*ìnnen bisher noch nicht sichtbar und einzelne Ratten hätten sich offenbar in den Zwischendecken der Wohnungen eingenistet.

Das dürfte auch für den bald bezugsfertigen Kindergarten in der Burgstraße, der sich unweit vom Epizentrum des Rattenbefalls befindet, nicht ganz unproblematiosch sein. Nicht auszudenken, was los ist, wenn nach Inbetriebnahme auf der rückwärtigen Spiel- und Grünfläche des Kindergartens umherstreifende Nager Kinder attackieren.

Gewalt, Sucht und psychische Verelendung

Aber nicht nur der Müll ist ein Problem auf Duburg, auch der Alkoholmissbrauch und Gewalkonflikte belasten das Zusammenleben. Besonders durch die Folgen der Corona-Epidemie und Wirtschaftskrise sind viele Menschen psychisch überfordert. Nachbarschaftskonlikte häufen sich, die Polizei ist mehr oder weniger regelmäßig Gast im Viertel, muss bei Schlägereien auf offener Straße einschreiten oder eskalierende Streitereien unter Nachbarn schlichten. Da gibt es gelegentlich auch filmreife Situationen, wenn ein Hausbewohner, dessen Nachbarn sich bei ihm nachts über unzumutbaren Lärm beschweren, diese an seiner Wohnungstür im Kettenhemd und mit gezogenem Samurai-Schwert empfängt.

Gleichzeitg muss in diesem Zusammenhang nochmal an den gewaltsamen Tod eines 16-jährigen jungen Mannes am Karfreitag, den 2. April 2021 auf der Aussichtsplattform an der Duborg-Skolen erinnert werden. Der Täter war im Viertel bekannt, psychisch auffällig und stand offenbar unter Drogeneinfluss.

Tatort auf der Aussichtsplattform am Schlosswall gegenüber der Duborg-Skolen – Foto: Jörg Pepmeyer

Die Zahl von psychisch kranken und suchtabhängigen Menschen auf Duburg ist auffallend hoch. Dazu gibt es viele ältere Menschen, die sozial isoliert sind. Allein in der Burgstraße wurden im letzten Jahr innerhalb weniger Monate gleich drei Menschen aufgund richterlicher Anordnung in die Psychatrie eingewiesen. Menschen, deren zum Teil gewalttätig initiierte Konflikte und psychische Erkrankung, oft verbunden mit einer Suchtproblematik, für den nachbarschaftlichen Zusammenhalt im Viertel eine erhebliche Herausforderung darstellen und auf Dauer von den Nachbarschaften nicht aufgefangen werden können. Problematisch ist auch der im Viertel stattfindende Drogenhandel und -konsum, der bereits mehrmals Anlass für größere polizeiliche Maßnahmen war, so im letzten August in der Schloßstraße.

Und eine städtischerseits, fachlich und personell gut aufgestellte und aufsuchende Sozialarbeit und Unterstützung für die dort wohnende Bevölkerung unter Beteiligung der Nachbarschaften findet leider auf Duburg nicht statt. Ebensowenig gibt es dort ein quartiersbezogenes, niedrigschwelliges psychosoziales Beratungs- und Betreuungsangebot für Menschen mit Suchtproblematik und psychischen Problemen. Und es fehlt dort ein entsprechendes Angebot für Migrant*innen, die die deutsche Sprache kaum oder gar nicht beherrschen. (Mehr zu den soziodemografischen Daten Duburgs auch im aktuellen Sozialatlas 2022 der Stadt Flensburg )

Schleichende Gentrifizierung im Viertel

Ein weiterer Aspekt ist der zum Teil äußerst schlechte bauliche Zustand vieler Altbau-Wohnungen im Kernbereich des Quartiers, vor allem in der Burgstraße, Schloßstraße und Teilen der Ritter- und Duburger Straße. Für diese Wohnungen werden von Hausbesitzern und -verwaltungen teilweise völlig überzogene Mieten verlangt. Andererseits wurden auf Duburg Wohnhäuser, sogar in der Schloßstraße vorbildlich saniert, wechselten aber im Zuge der Modernisierungsmaßnahmen auch den Eigentümer.

Verrottendes Haus und spekulativer Leerstand in der Ritterstraße, ohne dass die Stadt eingreift. – Foto: Jörg Pepmeyer

Das betrifft vor allem die „Schokoladenseite“ Duburgs mit den Wohnhäusern am Burgwall und Burgfried, die in erheblicher Zahl von großen Immobiliengesellschaften aufgekauft wurden. Hier mussten etliche Mieter*innen in den letzten Jahren wegen drastischer Mieterhöhungen ausziehen. Sozusagen als Ergebnis einer Gentrifizierung in den Außenbereichen des Viertels, die sich schleichend wie ein Krebsgeschwür auch in den vornehmlich von Menschen mit niedrigem Einkommen bewohnten Innenbereichs des Quartiers ausbreitet. Daneben gibt es aber auch spekulativen und  jahrzehntelangen Leerstand, wie z. B. der ehemaligen Wäscherei in der Ritterstraße.

Treffen mit städtischen Vertreter*innen ohne Ergebnis – Beteiligung ist offenbar nicht gewünscht

All das war bereits Thema von zwei Gesprächen von Bewohner*innen Duburgs mit der städtischen Sozialdezernentin Karen Welz-Nettlau und weiteren Mitarbeiter*innen der Sozialabteilung im Rathaus Ende August und Anfang Oktober letzten Jahres. Aber das letzte Gespräch Anfang Oktober habe nach Ansicht der beteiligten Duburger*ìnnen deutlich gemacht, dass es städtischerseits kein Interesse gibt, an der prekären Situation in Duburg wirklich etwas zu verändern und die Bewohner*nnen tatsächlich zu unterstützen. Eine Beteiligte aus der Burgstraße nannte das Ganze „geradezu demütigend“. Sie sei nicht bereit, sich nochmal auf so ein Gespräch einzulassen.

Andererseits gab es städtischerseits bisher auch kein Angebot den Kommunikationsfaden wieder aufzunehmen. Offensichtlich ist man dort der Meinung, dass das ja wohl alles nicht so schlimm sei und die paar jammernden und motzenden Bewohner*innen Duburgs sowieso keine „Gefahr“ für die Verwaltung und Politik darstellen. Und die mangelnde Bereitschaft der Stadt mit den Bewohner*innen Duburgs gemeinsam und aktiv eine Lösung für die Probleme im Viertel zu suchen, steht offenbar für eine generelle Haltung von Stadt und Politik, vor allem kritische Bürger*innen möglichst nicht an den sie betreffenenden Angelegenheiten zu beteiligen. Außer der öffentliche Druck ist zu groß. Damit werden Erfahrungen anderer Büger*innen in Flensburg eindrucksvoll bestätigt.

Eingefärbt der Geltungsbereich der neuen Erhaltungssatzung  Klicke, um auf Geltungsbereich_der_Erhaltungssatzung_Duburg.pdf zuzugreifen

Nicht anders bei der Erhaltungssatzung für Duburg, die ohne Beteiligung der Bewohner*innen am Ende mit einer Gegenstimme und vier Enthaltungen am Donnerstag von der Ratsversammlung mehrheitlich beschlossen wurde. Auch wenn baugesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben, hätte die Stadt eine Einwohner*innenversammlung auf Duburg abhalten können, um die Erhaltungssatzung und das Anliegen von Politik und Verwaltung den Menschen auf Duburg vorzustellen, um gemeinsam über den Sinn und Inhalt sowie über die aktuellen Situation im Quartier zu sprechen. Da hätte dann auch erläutert werden können, warum bei den festgelegten Grenzen in der Erhaltungssatzung einzelne Bereiche des Stadtviertels ausgenommen sind, ganz anders als im Rahmenplan von 2019. Nun ist die Satzung über die Köpfe der Betroffenen hinweg beschlossen und eine Chance absichtlich vertan worden.

Passend dazu ebenso das Richtfest für das Gebäude des neuen Kindergartens in der Burgstraße, zu dem die umliegende Nachbarschaft im Spätsommer trotz einer ersten Zusicherung nicht eingeladen wurde, während Vertreter*innen der Stadtverwaltung, Kommunalpolitiker*innen und die Bauleute sich bei Bier und Würstchen vergnügten.

Und die Ignoranz, Überheblichkeit und Untätigkeit des Duburger Grünen-Ratsherren Pelle Hansen rundet dieses Bild ab. Vertrauensbildend und respektvoll ist dieser Umgang von Verwaltung und Politik mit der Bevölkerung auf Duburg auf keinen Fall und sorgt für Verdruss bei den Menschen im Quartier. Allerdings regt sich trotz allem Widerstand.

Es braucht mehr als nur eine neue Erhaltungssatzung für Duburg!

Bei allen Bemühungen von Verwaltung und Politik die historische, städtebauliche Substanz auf Duburg zu erhalten, muss konstatiert werden, dass dies lediglich ein erster Schritt sein kann, um die Lebenqualität im Quartier zu erhalten oder sogar zu verbessern. Nur Duburg und seine Bevölkerung kämpfen wie oben vorgestellt mit vielen Problemen. Insofern ist die Forderung von Ratsherr Andreas Zech nach einer neuen Strategie und einem neuen Konzept für die Sozialarbeit auf Duburg richtig. Und ebenso bedarf es hierbei einer viel stärkeren Beteiligung  der Bewohner*innen und Nachbarschaften auf Duburg. Und in diesem Zusammenhang ist es ebenso notwendig ernsthaft über eine Milieuschutzsatzung für Duburg nachzudenken, die vor allen der Bevölkerung die Angst nehmen sollte, ihre Wohnung nicht mehr bezahlen zu können oder sie ganz zu verlieren, weil die Vermieter über Wohnungs-Modernisierungen oder anderweitig die Miete unbezahlbar machen.

DIE LINKE will die Menschen auf Duburg unterstützen

Zumindest DIE LINKE hat die Zeichen der Zeit und die Probleme auf Duburg erkannt. Auf der Mitgliederversammlung in der letzten Woche wurde das Thema mit Bewohner*innen Duburgs ausführlich diskutiert. Teilweise zeigten sich die Anwesenden regelrecht schockiert über die beschriebenen Zustände nur wenige Schritte entfernt vom LINKEN-Büro in der Norderstraße. Der Flensburger LINKE-Kreisverband  will sich deshalb zukünftig verstärkt darum kümmern und die Bevölkerung auf Duburg in ihrem Anliegen aktiv unterstützen.

P.S.:

Und den Grünen und Pelle Hansen sei auf den Weg gegeben: Nur weil in Euren Augen nicht sein kann, was nicht sein darf, heißt es noch lange nicht, dass Duburg kein sozialer Brennpunkt und ein Problemviertel ist.  Und die Augen davor zu verschließen, heißt sich der Realität zu verschließen. Das kann gelegentlich richtig ins Auge gehen, spätestens bei der Kommunalwahl am 14. Mai.

Mehr zum Thema Milieuschutzsatzung

Die Milieuschutzsatzung soll unerwünschte Veränderungen der Einwohnerstruktur eines Wohnviertels durch massenhaften Wegzug der bisherigen Bevölkerung verhindern. Sie ist eine Variante der Erhaltungssatzung und ist in § 172 Abs.1 Satz 1 Nr.2 Baugesetzbuch geregelt. Festgelegt werden können verschiedene Auflagen, z.B.:

  • Genehmigungspflicht für Umbauten, Modernisierungen etc.,
  • Einschränkungen für die Umwandlung von Miet – in Eigentumswohnungen (oder auch Ferienwohnungen),
  • zeitlich begrenzte Mietobergrenzen für modernisierte Wohnungen.

Eine Genehmigung kann u.a. davon abhängig gemacht werden, dass der Eigentümer des Hauses sich verpflichtet, die durch Begründung von Wohnungseigentum entstandenen Eigentumswohnungen innerhalb von 7 Jahren nur an Mieter zu veräußern. Damit soll einer Verdrängung der ursprünglich ansässigen Bevölkerung entgegengewirkt werden. Die Genehmigungspflicht kann ins Grundbuch eingetragen werden.

Wie generell bei der Erhaltungssatzung können auch bei der Milieuschutzsatzung, z.B. bei ungenehmigten Modernisierungen, Geldbußen fällig werden. So weist das Sozialreferat der Stadt München in seiner Internetpräsenz auf die Existenz von allein 18 Erhaltungssatzungen in München hin, mit denen der Zweck verfolgt werde, die ortsansässige Bevölkerung vor Verdrängung zu schützen. Alle Modernisierungsmaßnahmen, die zu einem überdurchschnittlichen Standard der Wohnungen in den betreffenden Gebieten führten, würden nicht genehmigt. Verstöße seien bußgeldbewehrt. ( Mehr dazu hier:  https://nds.rosalux.de/news/id/42894/soziale-erhaltungssatzung-milieuschutzsatzung )

Öffentliche Sitzung der Flensburger Ratsversammlung am 26. Januar – Erhaltungssatzung für Duburg soll beschlossen werden

Erneuerte und umgestaltete Burgstraße auf Duburg Ende April 2020. Mit einer Satzung soll der Erhalt der historischen, städtebaulichen Substanz auf Duburg gesichert werden – Foto: Jörg Pepmeyer

Erhaltungssatzung für Duburg steht in der Ratsversammlung zur Debatte und Abstimmung an – Allerdings ohne Beteiligung der EinwohnerInnen

Ziel ist der Erhalt der historischen, städtebaulichen Substanz

So heißt es in dem Antragstaxt der Beschlussvorlage: „Der anliegende Entwurf einer Satzung der Stadt Flensburg über die Erhaltung baulicher Anlagen nach § 172 des Baugesetzbuches (BauGB) für den Bereich Duburg (Erhaltungssatzung Nr. 16) wird beschlossen.“ Zur Zielsetzung heißt es in der Begründung: „Die Satzung soll die Erfolge, die in der Zeit der förmlichen Festlegung als Sanierungsgebiet im Sinne der Erhaltung und Erneuerung eines historischen Stadtquartiers erzielt worden sind, sichern und in der Zukunft ein Instrument darstellen, mit dem das Anliegen der Bewahrung der städtebaulichen Eigenart weiterverfolgt werden kann. (…) Für Duburg wurde bislang weder ein Bebauungsplan aufgestellt noch eine Erhaltungssatzung erlassen. Mit den vorhandenen Instrumentarien des § 34 BauGB oder der Baugestaltungssatzung Duburg lassen sich städtebauliche Erhaltungssziele nicht verfolgen. Denkmalschutz gilt im Plangebiet nur für einige wenige Einzelobjekte. Um die im Sanierungsprozess erreichten Erfolge zu sichern und den Erhalt städtebaulichen Eigenart aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt zu garantieren, ist die Aufstellung einer Erhaltungssatzung erforderlich.“ Und abschließend heißt es in der Begründung: „Ohne eine Erhaltungssatzung gäbe es kein wirksames Instrumentarium, einem drohenden Verlust stadtbildprägender Bausubstanz, soweit sie nicht denkmalgeschützt ist, vorzubeugen oder im Falle von Neubauten eine Einfügung in die besondere städtebauliche Struktur zu gewährleisten. Außerdem wären mit dem Einsatz von Städtebauförderungsmitteln erreichte Ziele gefährdet.“

Keine Beteiligung der Bevölkerung auf Duburg

Ein Kommentar dazu von Jörg Pepmeyer, Einwohner auf Duburg

Schade nur, dass es im Vorfeld dieses Antrags, auch wenn es gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben ist, keine EinwohnerInnenversammlung auf Duburg gegeben hat, um die Erhaltungssatzung und das Anliegen von Politik und Verwaltung den BewohnerInnen auf Duburg vorzustellen und mit ihnen daüber zu diskutieren, was so eine Erhaltungssatzung bedeutet und welche Möglichkeiten sich damit für das Stadtquartier und seine BewohnerInnen ergeben. Eine Satzung, die mehr oder weniger über die Köpfe der Menschen hinweg beschlossen wird. Vertrauensbildend und respektvoll ist das nicht.

Interessierte EinwohnerInnen können die Sitzung ab 16 Uhr im Ratssaal des Rathauses mitverfolgen.

Weitere TOPs unter anderem:

  • Umbesetzung von Ausschüssen und Gremien
  • Resolution zur Situation zum DIAKO Krankenhaus Flensburg RV-49/2023
  • Sonderbudget zur Abmilderung sozialer Härten und zur Umsetzung des Rahmenkonzepts der Sozialstrategie Flensburg 2023 FA-73/2022 1. Ergänzung
  • Haushalt 2023/2024 – Schlusslesung RV-42/2023
  • Änderung des Verfahrens der öffentlichen amtlichen Bekanntmachungen; Antrag der Ratsfraktion Die Linke, WiF, Bündnis solidarische Stadt
  • Satzung über den Ausschluss von Kindertageseinrichtungsträgern von der Förderfähigkeit

nichtöffentlich:

  • Krankenhausplanung
  • Vertragsangelegenheit RV-43/2023

 

Stadt Flensburg                                                                                                      Flensburg, 18.01.2022
Der Stadtpräsident

Bekanntmachung
zur 44. Sitzung der Ratsversammlung
am Donnerstag, 26.01.2023 um 16:00 Uhr
Rathaus, Ratssaal

Zur Tagesordnung:
Die unter „B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil“ aufgeführten Tagesordnungspunkte werden
nach Maßgabe der Beschlussfassung der Ratsversammlung voraussichtlich nichtöffentlich beraten.

Unser Angebot für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen:
Aus organisatorischen Gründen bitten wir Gäste mit einer Mobilitätseinschränkung um eine vorherige Anmeldung unter der Telefonnummer 0461 85 2715 bzw.- der Mailadresse ratsversammlung@flensburg.de.

Tagesordnung:

A. Voraussichtlich öffentlicher Teil

1. Bestätigung der Tagesordnung

2. Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse der letzten Sitzung

3. Einwohnerfragestunde

4. Aktuelle Stunde

5. Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 43. Sitzung vom 09.01.2023

6. Mitteilungen des Stadtpräsidenten

7. Mitteilungen des Oberbürgermeisters

8. Resolution zur Situation zum DIAKO Krankenhaus Flensburg RV-49/2023

9. Umbesetzung von Ausschüssen und Gremien
9.1 Umbesetzung von Ausschüssen und Gremien; Aufsichtsrat Wirtschafts- und Regionalentwicklungsgesellschaft Flensburg/ Schleswig mbH (WiREG) RV-40/2023
9.2 Umbesetzung von Ausschüssen und Gremien; Wahl eines weiteren sachkundigen Mitglieds des Verwaltungsrats der Nord-Ostsee Sparkasse (NOSPA) RV-41/2023
9.3 Benennung von Mitgliedern für den Regionalbeirat der Digitalagentur Smarte Grenzregion GmbH RV-140/2022
9.4 Berufung eines beratenden Mitglieds für den Jugendhilfeausschuss aus dem Kreis der Kindertagespflegepersonen RV-137/2022

10. Sonderbudget zur Abmilderung sozialer Härten und zur Umsetzung des Rahmenkonzepts der Sozialstrategie Flensburg 2023 FA-73/2022 1. Ergänzung

11. Haushalt
11.1 Haushalt 2023/2024 – Schlusslesung RV-42/2023
11.2 Allgemeine Freigabe von Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltes 2023 im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung RV-35/2023

12. Änderung des Verfahrens der öffentlichen amtlichen Bekanntmachungen; Antrag der Ratsfraktion Die Linke, WiF, Bündnis solidarische Stadt RV-141/2022

13. Satzung über den Ausschluss von Kindertageseinrichtungsträgern von der Förderfähigkeit RV-125/2022

14. Satzung der Stadt Flensburg über die Erhaltung baulicher Anlagen nach § 172 BauGB für den Bereich Duburg (Erhaltungssatzung Nr. 16) RV-128/2022B.

B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil

15. Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der 43. Sitzung vom 09.01.2023

16. Mitteilungen des Stadtpräsidenten

17. Mitteilungen des Oberbürgermeisters

18. Vertragsangelegenheit RV-43/2023

19. Krankenhausplanung

Alle Unterlagen und die Beschlussvorlagen zur Sitzung gibt es hier

Sondersitzung der Flensburger Ratsversammlung am 9. Januar mit der Ernennung des neuen Oberbürgermeisters Dr. Fabian Geyer

Interessierte EinwohnerInnen können die Sitzung ab 17 Uhr im Ratssaal des Rathauses mitverfolgen.
(Anmeldung zur Gästeliste erforderlich)

Stadt Flensburg                                                                                                                          Flensburg, 27.12.2022
Der Stadtpräsident

Bekanntmachung
zur 43. Sitzung der Ratsversammlung
am Montag, 09.01.2023 um 17:00 Uhr
Rathaus, Ratssaal

Einlasskarten:
Einlasskarten sind erforderlich und können vormittags im Büro des Stadtpräsidenten unter der Tel-Nr. 0461/85 2297 angefordert werden.

Unser Angebot für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen:
Aus organisatorischen Gründen bitten wir Gäste mit einer Mobilitätseinschränkung um eine vorherige Anmeldung unter der Telefonnummer 0461 85 2715 bzw.- der Mailadresse ratsversammlung@flensburg.de.

Tagesordnung:

A. Voraussichtlich öffentlicher Teil

1. Bestätigung der Tagesordnung

2. Einwohnerfragestunde

3. Ernennung Oberbürgermeister Dr. Fabian Geyer

Beschlüsse der Flensburger Ratsversammlung vom 01.12.2022 – Stadtwerke sollen bis 2035 CO²-neutral werden

Transformationspfad der Stadtwerke Flensburg GmbH: Die Stadtwerke werden Flensburgs Energieversorgung vor allen gesetzlichen Vorgaben dekarbonisieren und CO2-neutral stellen. Basis ist ein Transformationsplan, in dem alle geplanten technischen Maßnahmen für die Umstellung angeführt und exakt beschrieben sind. Foto: Jörg Pepmeyer

Kommunalpolitik in Flensburg

Flensburg. Die Ratsversammlung der Stadt Flensburg hat in ihrer 42. Sitzung am 01. Dezember 2022 zu den folgenden ausgewählten Tagesordnungspunkten die nachstehenden Beschlüsse gefasst:

9. Dekarbonisierung bei der Stadtwerke Flensburg GmbH – RV-124/2022

Die Ratsversammlung beschließt die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Flensburg GmbH anzuweisen, in den von dem Unternehmen betriebenen Heizkraftwerken fossile Brennstoffe zur Produktion von Wärme und Strom derart zu reduzieren, dass ab 2028 nur noch max. 50 %, ab 2032 noch max. 25% und ab 2035 0% der CO²-Mengen von 2019 ausgestoßen werden, wobei die Stadtwerke Flensburg GmbH die dadurch wegfallenden Leistungen durch CO²-freie erneuerbare Energien ersetzt.

Bei 4 Enthaltungen einstimmig angenommen.

10. Transformationspfad der Stadtwerke Flensburg GmbH – RV-123/2022

Ergänzender Beschluss zu TOP 9

Einstimmig angenommen.

13. Region Sønderjylland-Schleswig: Neues Strategiepapier und Anpassung der Vereinbarung – RV-130/2022

Das Strategiepapier und die Kooperationsvereinbarung für die Region Sønderjylland-Schleswig werden aktualisiert.

Einstimmig angenommen.

16. Gesamtabschluss und Gesamtjahresbericht der Stadt Flensburg zum 31.12.2020 – RV-127/2022

Die Ratsversammlung beschließt den Gesamtabschluss 2020 mit einer Bilanzsumme von 1.072.603.904,84 € und einem Gesamtüberschuss von 37.928.267,66 € und nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2020 zur Kenntnis. 

Bei 1 Enthaltung einstimmig angenommen.

21.1 Rahmenplan des Sanierungsgebietes „Hafen-Ost“ als Fortschreibung des Entwicklungskonzeptes Hafen-Ost vom 21.02.2019 – RV-110/2022 3. Ergänzung

Die Ratsversammlung beschließt den Rahmenplan des Sanierungsgebietes „Hafen-Ost“ ergänzt durch eine im SUPA am 21.11.2022 beschlossenen Änderung.

Angenommen bei 21 Ja-Stimmen und 11 Nein-Stimmen.

22.1. 97. Änd. Des Flächennutzungsplanes und 57. Änd. Des Landschaftsplanes „Gewerbegebiet Nordstraße/Wees“ und vorhabenbezogener Bebauungsplan „Baustoffhandel Nordstraße“ (VB Nr. 52) – Aufstellungsbeschluss – Antrag der Flensburger Ratsfraktionen CDU, SPD, FDP, Linke – RV-99/2022 1. Ergänzung

Eine Formulierung in der Ratsvorlage RV-99/2022 wird geändert.

Angenommen bei 21 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung.

Alle Unterlagen und die Beschlussvorlagen zur Sitzung gibt es hier

Öffentliche Sitzung der Flensburger Ratsversammlung am 1. Dezember

Sanierungsgebiet Hafen-Ost: Rahmenplan als TOP in der Ratsversammlung

Rahmenplan für das Sanierungsgebiet „Hafen-Ost“ steht in der Ratsversammlung zur Debatte und Abstimmung an

Weitere TOPs unter anderem:

  • Umbesetzung von Ausschüssen und Gremien
  • CO2-Neutral bis 2035; Antrag der SPD-Ratsfraktion
  • Dekarbonisierung bei der Stadtwerke Flensburg GmbH
  • Transformationspfad der Stadtwerke Flensburg GmbH
  • Einsetzung eines „Rings politischer Jugend“ Antrag der SPD-Ratsfraktion
  • MV: Umgang mit Gemeindevertretern bei der Solidaritätsdemo für die Jüdische Gemeinde; Mitteilungsvorlage der Ratsfraktion Flensburg WÄHLEN !
  • Satzungsbeschlüsse
    Satzungsänderungen Technisches Betriebszentrum
    Nachtragssatzung zur Abwassergebührensatzung
    Nachtragssatzung zur Abfallwirtschaftssatzung
    Nachtragssatzung zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung
    Nachtragssatzung zur Straßenreinigungssatzung
    Nachtragssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung
    Satzung über den Ausschluss von Kindertageseinrichtungsträgern von der Förderfähigkeit
  • Region Sønderjylland-Schleswig: Neues Strategiepapier und Anpassung der Vereinbarung
  • MV: Tätigkeitsbericht des kommunalen Klimaschutzmanagements für die Jahre 2020 und 2021
  • Auswirkungen des neuen § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) auf die Stadt Flensburg hier: Verlängerung der Frist für die Umsetzung bis zum 31.12.2024
  • Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht der Stadt Flensburg zum 31.12.2020
  • Flensburger Friedhöfe AöR (FF) hier: Strategie 2023-2027
  • Vorabbekanntmachung der Vergabe des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Flensburg an die AktivBus Flensburg GmbH ab 01.06.2025
  • Widmung von Straßen
  • Satzungen über die Ausübung des besonderen Vorkaufsrechtes gemäß § 25 BauGB
  • Rahmenplan des Sanierungsgebietes „Hafen-Ost“ als Fortschreibung des Entwicklungskonzepts Hafen-Ost vom 21.02.2019
  • 97. Änd. des Flächennutzungsplanes und 57. Änd. des Landschafts-planes „Gewerbegebiet Nordstraße / Wees“ und vorhabenbezogener Bebauungsplan „Baustoffhandel Nordstraße“ (VB Nr. 52) Aufstellungsbeschluss

nichtöffentlich:

  • Krankenhausplanung

Interessierte EinwohnerInnen können die Sitzung ab 16 Uhr in der Bürgerhalle des Rathauses mitverfolgen.

Stadt Flensburg                                                                                                      Flensburg, 23.11.2022
Der Stadtpräsident

Bekanntmachung
zur 42. Sitzung der Ratsversammlung
am Donnerstag, 01.12.2022 um 16:00 Uhr
Rathaus, Bürgerhalle

Zur Tagesordnung:
Die unter „B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil“ aufgeführten Tagesordnungspunkte werden
nach Maßgabe der Beschlussfassung der Ratsversammlung voraussichtlich nichtöffentlich beraten.

Unser Angebot für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen:
Aus organisatorischen Gründen bitten wir Gäste mit einer Mobilitätseinschränkung um eine vorherige Anmeldung unter der Telefonnummer 0461 85 2715 bzw.- der Mailadresse ratsversammlung@flensburg.de.

Tagesordnung:

A. Voraussichtlich öffentlicher Teil

1. Bestätigung der Tagesordnung

2. Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse der letzten Sitzung

3. Einwohnerfragestunde

4. Aktuelle Stunde

5. Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 41. Sitzung vom 03.11.2022

6. Mitteilungen des Stadtpräsidenten

7. Mitteilungen der Oberbürgermeisterin

8. Umbesetzung von Ausschüssen und Gremien
8.1 Bestellung von städtischen Vertretungen Beirat der Nikolaus-Reiser-Stiftung RV-129/2022

9. CO2-Neutral bis 2035; Antrag der SPD-Ratsfraktion RV-124/2022

10. Dekarbonisierung bei der Stadtwerke Flensburg GmbH RV-131/2022

11. Transformationspfad der Stadtwerke Flensburg GmbH RV-123/2022

12. Einsetzung eines „Rings politischer Jugend“ Antrag der SPD-Ratsfraktion RV-71/2022 1. Ergänzung
12.1 Einsetzung eines „Rings politischer Jugend“ RV-71/2022 2. Ergänzung

13. MV: Umgang mit Gemeindevertretern bei der Solidaritätsdemo für die Jüdische Gemeinde; Mitteilungsvorlage der Ratsfraktion Flensburg WÄHLEN ! RV-136/2022

14. Satzungsbeschlüsse
14.1 Satzungsänderungen Technisches Betriebszentrum
14.1.1 6. Nachtragssatzung zur Abwassergebührensatzung RV-111/2022
14.1.2 4. Nachtragssatzung zur Abfallwirtschaftssatzung RV-112/2022
14.1.3 8. Nachtragssatzung zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung RV-113/2022
14.1.4 1. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungssatzung RV-114/2022
14.1.5 2. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung RV-115/2022
14.2 Satzung über den Ausschluss von Kindertageseinrichtungsträgern von der Förderfähigkeit RV-125/2022

15. Region Sønderjylland-Schleswig: Neues Strategiepapier und Anpassung der Vereinbarung RV-130/2022

16. MV: Tätigkeitsbericht des kommunalen Klimaschutzmanagements für die Jahre 2020 und 2021 RV-121/2022

17. Auswirkungen des neuen § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) auf die Stadt Flensburg hier: Verlängerung der Frist für die Umsetzung bis zum 31.12.2024 RV-133/2022

18. Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht der Stadt Flensburg zum 31.12.2020 RV-127/2022

19. Flensburger Friedhöfe AöR (FF) hier: Strategie 2023-2027 RV-91/2022

20. Vorabbekanntmachung der Vergabe des öffentlichen Personennah-verkehrs (ÖPNV) in Flensburg an die AktivBus Flensburg GmbH ab 01.06.2025 RV-101/2022

21. Widmung von Straßen RV-135/2022

22. Satzungen über die Ausübung des besonderen Vorkaufsrechtes ge-mäß § 25 BauGB RV-119/2022

23. Rahmenplan des Sanierungsgebietes „Hafen-Ost“ als Fortschreibung des Entwicklungskonzepts Hafen-Ost vom 21.02.2019 RV-110/2022 1. Ergänzung
23.1 Rahmenplan des Sanierungsgebietes „Hafen-Ost“ als Fortschreibung des Entwicklungskonzepts Hafen-Ost vom 21.02.2019 RV-110/2022 3. Ergänzung

24. 97. Änd. des Flächennutzungsplanes und 57. Änd. des Landschafts-planes „Gewerbegebiet Nordstraße / Wees“ und vorhabenbezogener Bebauungsplan „Baustoffhandel Nordstraße“ (VB Nr. 52) Aufstellungsbeschluss RV-99/2022
24.1 97. Änd. des Flächennutzungsplanes und 57. Änd. des Landschafts-planes „Gewerbegebiet Nordstraße / Wees“ und vorhabenbezogener Bebauungsplan „Baustoffhandel Nordstraße“ (VB Nr. 52) Aufstellungsbeschluss Antrag der Flensburger Ratsfraktionen CDU, SPD, FDP, Linke RV-99/2022 1. Ergänzung

B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil

25. Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der 41. Sitzung vom 03.11.2022

26. Mitteilungen des Stadtpräsidenten

27. Mitteilungen der Oberbürgermeisterin

28. MV: Kulturpreis der Stadt Flensburg 2022 RV-109/2022

29. Grundstücksangelegenheit RV-122/2022

30. Krankenhausplanung

Alle Unterlagen und die Beschlussvorlagen zur Sitzung gibt es hier

Anmerkungen zum Freispruch für Bahnhofswald-Aktivisten

Solidaritätskundgebung am 7.11. für den Bahnhofswald-Aktivisten und Baumbesetzer vor dem Amtsgericht in Flensburg. Das Verfahren endet mit einem überraschenden Freispruch. – Foto: Günter Strempel

Zum Freispruch eines Bahnhofswald-Aktivisten und Baumbesetzers am 7.11. vor dem Flensburger Amtsgericht ein Kommentar von Boje Maaßen

Anmerkungen zum Freispruch für Baumbesetzer

Auffassungen,  dass die Klimabewegung härter angefasst werden müsse oder gar, dass sie demokratiefeindlich sei, weil sie den motorisierten Individualverkehr oder die Interessen von Investoren behindere, kann ich nicht nachvollziehen. Geht man davon aus, dass der Klimawandel mehr als eine bedrohliche Realität ist,  sondern letztlich die Erdzerstörung zur Folgen haben wird, ist der angemessene Einsatz für die Natur ein Muß, auch wenn er wie im Fall der Baumbesetzer bestehendes Recht verletzt. Sklaverei, Kinderarbeit und Frauenunterdrückung, die wohl keiner zurückwünscht, waren zu ihrer Zeit ebenfalls rechtens. Andererseits ist das Recht ein hohes Gut, das wissen wir aus der dunkelsten Zeit der deutschen Geschichte. Bestehendes Recht darf nur in den Fällen verändert werden, wenn es schweres Unrecht schützt. Selbstverständlich müssen die Methoden des Protests human sein – was ja von den Baumbesetzern eingehalten wurde. Kein Mensch, bis auf die Interessen der Investoren und ihrer Unterstützer, wurde in seiner Freiheit und in seinen Bewegungsmöglichkeiten eingeschränkt.

Mehr dazu auch in dem Stadtblog-Beitrag vom 7.11.:

Freispruch am Amtsgericht in Flensburg – Waldbesetzung fällt unter Rechtfertigenden Notstand 

Das Flensburger Amtsgericht sorgte heute für eine ziemliche Überraschung und sprach einen Aktivisten aus dem Kontext des Bahnhofswaldes frei. Als Begründung zog die Richterin den § 34 StGB heran, den rechtfertigenden Notstand. Weiterlesen

Zur Frage der Legitimität von kalkulierten Rechtsübertretungen im Rahmen des zivilgesellschaftlichen Protests auch ein Stadtblog-Beitrag vom 7. Oktober 2019: Hausbesetzung und Stadtwerke-Blockade: Was darf der zivilgesellschaftliche Protest in Flensburg? unter: https://akopol.wordpress.com/2019/10/07/hausbesetzung-und-stadtwerke-blockade-was-darf-der-zivilgesellschaftliche-protest-in-flensburg/

Freispruch für Bahnhofswald-Aktivisten

Solidaritätskundgebung am heutigen Montagvormittag für den Bahnhofswald-Aktivisten vor dem Amtsgericht in Flensburg – Foto: Günter Strempel

Freispruch am Amtsgericht in Flensburg – Waldbesetzung fällt unter Rechtfertigenden Notstand 

Das Flensburger Amtsgericht sorgte heute für eine ziemliche Überraschung und sprach einen Aktivisten aus dem Kontext des Bahnhofswaldes frei. Als Begründung zog die Richterin den § 34 StGB heran, den rechtfertigenden Notstand.

Der Person wurde vorgeworfen auf dem Grundstück der Firma JARA Immobilien einen Hausfriedensbruch begangen zu haben. Dies bestätigte die Richterin Fr. Buchenau, hielt das Mittel der Besetzung und den damit verbundenen Hausfriedensbruch allerdings für angemessen, um sich gegen den Klimawandel und die Vernichtung eines innenstädtischen Waldes einzusetzen, und urteilte nach knapp 3 ½ Stunden Verhandlung mit einem Freispruch. Sie fügte allerdings auch schon hinzu, dass die Staatsanwaltschaft wohl in Berufung gehen werde. Diese hatte 15 Tagessätze gefordert.

Im Herbst 2020 war ein kleines Waldstück am Flensburger Bahnhof besetzt worden, um dort den Bau eines Parkhauses und eines Hotels zu verhindern. Der Wald sollte erhalten, das unnötige Bauvorhaben gestoppt werden.

Räumung und Rodung des Bahnhofswalds am 19. Februar 2021: Polizisten und von den Hotelinvestoren angeheuerte private Sicherheitsleute versuchen Baum-Besetzer vom Gelände zu vertreiben – Foto: Jörg Pepmeyer

Im Februar 2021 wurde das Gelände schlussendlich geräumt, nachdem eine private Sicherheitsfirma im Auftrag der Investoren den Wald umzäunt hatte, um Baumfällern das Ansägen und Fällen der Bäume zu ermöglichen. Dabei befanden sich zum Teil noch Menschen in den Baumhäusern. Auch die Gefahr für die Sicherheitskräfte der engagierten Firma fiel neben der Profitgier der Investoren nicht weiter ins Gewicht. Nachdem die Polizei die Fällarbeiten erst unterbunden hatte, räumte sie einen Tag später das Gelände selbst und berief sich dabei auf den Verstoß gegen eine für die Woche geltende Ausgangssperre.

Der heutige Freispruch berief sich auch auf das Bundesverfassungsgericht, welches der Bekämpfung des Klimawandels Verfassungsrang einräumte. Das Urteil in Flensburg stellt sich gegen die immer lauter werdenden Stimmen, der Aktivismus der Klimagerechtigkeitsbewegung müsse härter bestraft werden. Eine Richterin, die der Meinung ist, die Regierung tue zu wenig für das Klima und eine Besetzung sei eine legitime Protestform, ist zwar kein Grund in ausschweifenden Jubel auszubrechen, aber trotzdem ist das Urteil ein unerwartetes Zeichen für mehr Klimaschutz.

Dazu auch ein Kommentar von Boje Maaßen

Anmerkungen zum Freispruch für Baumbesetzer

Auffassungen,  dass die Klimabewegung härter angefasst werden müsse oder gar, dass sie demokratiefeindlich sei, weil sie den motorisierten Individualverkehr oder die Interessen von Investoren behindere, kann ich nicht nachvollziehen. Geht man davon aus, dass der Klimawandel mehr als eine bedrohliche Realität ist,  sondern letztlich die Erdzerstörung zur Folgen haben wird, ist der angemessene Einsatz für die Natur ein Muß, auch wenn er wie im Fall der Baumbesetzer bestehendes Recht verletzt. Sklaverei, Kinderarbeit und Frauenunterdrückung, die wohl keiner zurückwünscht, waren zu ihrer Zeit ebenfalls rechtens. Andererseits ist das Recht ein hohes Gut, das wissen wir aus der dunkelsten Zeit der deutschen Geschichte. Bestehendes Recht darf nur in den Fällen verändert werden, wenn es schweres Unrecht schützt. Selbstverständlich müssen die Methoden des Protests human sein – was ja von den Baumbesetzern eingehalten wurde. Kein Mensch, bis auf die Interessen der Investoren und ihrer Unterstützer, wurde in seiner Freiheit und in seinen Bewegungsmöglichkeiten eingeschränkt.

Beschlüsse der Flensburger Ratsversammlung vom 3. November 2022

Altbaubestand und Mietshäuser in der Toosbüystraße: Ab 1. Januar 2024 soll ein qualifizierter Mietspiegel durch festgelegte Mindeststandards für mehr Transparenz bei den ortsüblichen Vergleichsmieten und mehr Rechtssicherheit bei Mietstreitigkeiten sorgen. – Foto: Jörg Pepmeyer

Ratsversammlung stimmt für qualifizierten Mietspiegel und beschließt mit knapper Mehrheit keine Public Viewings im Rahmen der Fußball-WM in Quatar in Flensburg zu genehmigen

Kommunalpolitik in Flensburg

Flensburg.

Die Ratsversammlung der Stadt Flensburg hat in ihrer 41. Sitzung am 03. November 2022 zu den folgenden ausgewählten Tagesordnungspunkten die nachstehenden Beschlüsse gefasst:

11. #BoycottQatar2022 – Keine Public Viewings von Spielen der Fußball WM in Katar – RV-107/2022

Antrag der Ratsfraktion FDP

Die Ratsversammlung stimmt nach kontroverser Diskussion mit 14 zu 13 (bei 8 Enthaltungen) für den Antrag, im Rahmen der Fußball WM in Katar keine Public Viewings zu genehmigen.

14. Aktionsplan Kinderfreundliches Flensburg – RV-80/2022

Die Ratsversammlung lobt den Aktionsplan Kinderfreundliches Flensburg und die darin enthaltenen Maßnahmen und stimmt diesem ohne Gegenstimmen zu.

15. Beratung und Beschlussfassung über den 2. Regionalen Nahverkehrsplan des Planungsraumes I (Stadt Flensburg, Kreis Schleswig-Flensburg und Kreis Nordfriesland) für den Zeitraum 2022-2026 – RV-96/2022

Die Ratsversammlung lobt und beschließt einstimmig (bei 1 Enthaltung) den Gemeinsamen Teil (Flensburg – Schleswig-Flensburg – Nordfriesland), sowie den Regionalen Teil Flensburg des 2. Regionalen Nahverkehrsplanes 2022-2026

16. Jahresabschluss und Lagebericht der Stadt Flensburg zum 31.12.2021 – RV 97/2022

Die Ratsversammlung beschließt den Jahresabschluss und nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 zur Kenntnis-

Einstimmig bei 2 Enthaltungen angenommen.

17. Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für die Stadt Flensburg – RV 100/2022

Die Ratsversammlung beschließt, die Verwaltung mit der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels auf Grundlage des Mietspiegelreformgesetzes zum 01.01.2024 zu beauftragen.

Alle Unterlagen und die Beschlussvorlagen zur Sitzung gibt es hier

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