Blog-Archive
Baustopp am Flensburger Bahnhofswald: Stellungnahme des BUND SH zum Beschluss des Oberverwaltungsgerichts

Aktuell: Sickerquelle und sich neu bildendes Feuchtbiotop auf dem abgeräumten Gelände am ehemaligen Bahnhofswald. Das Wasser läuft in einem breiten Streifen auf den oben zu sehenden Parkplatz. – Foto Günter Strempel, 25. Mai 2023.
Flensburger Bahnhofswald gerettet?
-
Oberverwaltungsgericht bestätigt Baustopp für das geplante Intercity-Hotel am Bahnhof Flensburg bis zum Hauptverfahren
-
Das Gericht hat seine „durchgreifenden Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans geäußert
Flensburg. Am 26. Mai hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig (OVG) in einem Eilverfahren die Beschwerden der Stadt Flensburg und des Investors gegen eine Verfügung eines Baustopps des geplanten Intercity-Hotels nicht nur als unbegründet zurückgewiesen, sondern gleichzeitig schon vor dem Hauptverfahren seine „durchgreifenden Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans geäußert.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e.V. (BUND SH) hatte gegen die im Januar 2021 erteilte Baugenehmigung der Stadt Flensburg zum Bebauungsplan Nr. 303 „Hauptpost“ im November 2021 Klage eingereicht und damit einen vorläufigen Baustopp bewirkt. Da der Projektträger JARA Immobilien GmbH trotzdem illegalerweise mit massiven Erdarbeiten im Bereich des Baufeldes begann, war der BUND SH gezwungen beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht, um einen einstweiligen Rechtsschutz nachzusuchen. Dem folgte das OVG damals und verfügte umgehend eine Baustilllegung. Dagegen legten die Stadt Flensburg sowie JARA am 25. Juli 2022 Beschwerde ein, über die das OVG nun in seinem richtungsweisenden Urteil verfügte.
Denn nach Ansicht des Gerichts ist voraussichtlich schon die zugrundeliegende Bauleitplanung der Stadt Flensburg aus verschiedenen Gründen unwirksam. Im Vordergrund stehen Verstöße gegen den gesetzlichen Biotop- und Artenschutz sowie eklatante Abwägungsfehler. Unabhängig davon erweise sich die angefochtene Baugenehmigung zudem wegen einer defizitären Artenschutzfestsetzungen als voraussichtlich rechtswidrig.
„Mehr geht kaum!“ freut sich Ole Eggers, Landesgeschäftsführer des BUND SH. „In der Begründung zur Ablehnung sind die wesentlichen Rechtszweifel zu der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans, die den BUND SH zur Klageerhebung veranlasst haben, vollumfänglich aufgenommen. Dem anstehenden Hauptverfahren sehen wir nun mit einer gewissen Gelassenheit entgegen“. Weiterhin betont Eggers, dass der Umweltverband trotz der rabiaten Wald- und Biotopvernichtung der JARA im Februar 2021 in der Folgezeit mehrfach das Gespräch mit dem Projektträger gesucht habe, um einen außergerichtlichen Ausgleich zu bewirken.
Christiane Schmitz-Strempel und Günter Strempel von der mit dem BUND SH kooperierenden Bürgerinitiative Bahnhofsviertel Flensburg ergänzen: „Wir sind erleichtert, dass nach den vielen Jahren engagierten Widerstands endlich auch gerichtlich Klarheit über die große Bedeutung des Biotops geschaffen wurde. Wir hoffen, dass die Stadt Flensburg nun ihren B-Plan zurücknimmt und wirkungsvolle Maßnahmen ergreift um das Quellgebiet und ehemaligen Bach zu renaturieren und den für die Stadt so notwendigen Biotopverbund zu sichern.“
Der BUND auf seinen sozialen Medien:
bei Twitter unter @SHBUND, bei Facebook unter @BUNDSchleswigHolstein und bei Instagram unter @bund_sh und auf seiner Website unter: https://www.bund-sh.de/
Weitere Infos der Stadtblog-Redaktion zum Hintergrund der Entscheidung des OVG:

14. Juli 2022: Die Reste des geschützten Quellbiotops werden im Auftrag der Hotel-Investoren Jan Duchkewitz und Ralf Hansen rechtswidrig weggebaggert. – Foto: Günter Strempel
Der BUND und die BI Bahnhofsviertel sammelten bereits seit dem Jahr 2020 Belege dafür, dass sich auf dem vorgesehenen Baugelände eine schützenswerte Sickerquelle befindet. Die Ergebnisse dieser Nachforschungen wurden den Investoren mitgeteilt. Daraufhin gab es Gespräche, die bereits soweit gediehen waren, dass man sich auf einen renommierten Gutachter verständigte, der im Juli 2022 seine Arbeit aufnehmen sollte. Das allerdings wurde am 14. Juli 2022 durch eine Aktion der Investoren unmöglich gemacht, mit der sie offensichtlich Fakten schaffen wollten. Die beauftragten nämlich eine Abbruchfirma, die die Fläche mit dem geschützten Quellbiotop abbaggerte und planierte. Anschließend wurde das Ganze mit einer 50 Zentimeter dicken Sandschicht zugedeckt.

Tatort Bahnhofswald am 16. Juli 2022: Die mit Sand aufgefüllte Fläche des zerstörten und geschützten Quellbiotops – Links am Bildrand die vom Bagger zusammengeschobenen Reste der Biotop-Vegetation – Foto: Jörg Pepmeyer
Schon Monate zuvor hatte der BUND bereits Klage gegen die erteilte Baugenehmigung für das Hotel erhoben. Als Reaktion auf die Vorgänge am 14. Juli 2022 wandten sich der BUND wie auch die BI Bahnhofsviertel noch am gleichen Tag mit einem Eilantrag gegen die (sofortige) Vollziehung der Baugenehmigung an das Verwaltungsgericht in Schleswig und hatten Erfolg: der erkennende Vorsitzende Richter beurteilte die Interessen des BUND an der objektiven Rechtmäßigkeit des Baus, wobei umweltbezogene Rechtsvorschriften des Bundes, des Landes und der EU zu prüfen seien, als vorranging gegenüber dem Vollzugsinteresse der beigeladenen Immobiliengesellschaft. Das Gericht verfügte einen sofortigen Baustopp und legte bei seiner Entscheidung ebenso maßgeblich zugrunde, dass bereits seitens der Stadt Flensburg als Antragsgegnerin ein Baustopp verfügt worden sei.
Mit dem Beschluss vom 26. Mai 2023 bestätigt das Oberverwaltungsgericht nun die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 14. Juli, macht aber in seiner ganz am Ende dieses Beitrags folgenden Pressemitteilung explizit deutlich, dass der Bebauungsplan „Hauptpost“ (303) und die Baugenehmigung für das Hotelprojekt angesichts der naturrechtlichen Verstöße insgesamt rechtswidrig sind und somit nicht umgesetzt werden dürfen.

Ehemaliges Quellgebiet und Biotop im Bahnhofswald. Ursprünglich führte sogar eine Bach durch das Gebiet, der später verrohrt wurde. Nach Ansicht der Stadt Flensburg nicht schützenswert. Das sah das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) vollkommen anders und stellte Anfang August 2020 das Quellgebiet unter gesetzlichen Biotopschutz . Foto: Dr. Helmreich Eberlein
Mehr zum Eilantrag des BUND vom 14. Juli 2022 in dem Stadtblog-Beitrag vom 20. Juli 2022: Verwaltungsgericht stoppt Bauarbeiten im Bahnhofswald Flensburg – Eilantrag des BUND erfolgreich! unter: https://akopol.wordpress.com/2022/07/20/verwaltungsgericht-stoppt-bauarbeiten-im-bahnhofswald-flensburg-eilantrag-des-bund-erfolgreich/
Und ebenso in dem Stadtblog-Beitrag vom 15.07.2022: Bahnhofswald Flensburg: Plötzlich rollen die Bagger – BUND hält dagegen! unter: https://akopol.wordpress.com/2022/07/15/bahnhofswald-flensburg-plotzlich-rollen-die-bagger-bund-halt-dagegen/
Planentwurf Bebauungsplan „Hauptpost“ (Nr. 303) https://akopol.files.wordpress.com/2020/07/planentwurf-zur-vorlage-rv-51-2020-.pdf
Spannend auch das Entwässerungsgutachten für das Plangebiet, das auch den ehemaligen Bach erwähnt
Beschluss des Oberverwaltungsgerichts: Hotelvorhaben am Bahnhof Flensburg droht das Aus

Aktuell: Sickerquelle und sich neu bildendes Feuchtbiotop auf dem abgeräumten Gelände am ehemaligen Bahnhofswald. Das Wasser läuft in einem breiten Streifen auf den oben zu sehenden Parkplatz. – Foto Günter Strempel, 25. Mai 2023.
OVG in Schleswig bestätigt Baustopp für das Hotelprojekt am Flensburger Bahnhofswald – Entscheidung des Gerichts nicht anfechtbar
Große Freude bei Umweltschützern und der BI Bahnhofsviertel Flensburg
Ein Beitrag von Jörg Pepmeyer
Der Baustopp für das geplante Intercity Hotel am Flensburger Bahnhof gilt weiter. Heute hat das Oberverwaltungsgericht in Schleswig den Beschluss der 8. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 18. Juli 2022 bestätigt. Die hatte anläßlich eines Eilantrags und der Klage des BUND Schleswig-Holstein gegen die erteilte Baugenehmigung für das geplante Hotelprojekt im Juli letzten Jahres einen sofortigen Baustopp angeordnet (AZ 8 B 54/22).
„Durchgreifende Zweifel“ zur Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans
In der Pressemitteilung des OVG zu seiner Entscheidung von heute heißt es dazu: „Nach umfänglicher Prüfung teilt das Gericht vor allem die natur- und artenschutzrechtlichen Bedenken, die der BUND (als Antragsteller und Kläger), der NABU und eine Bürgerinitiative schon gegen den Bebauungsplan Nr. 303 „Hauptpost“ und gegen die auf dieser Grundlage im Januar 2021 von der Stadt Flensburg erteilte Baugenehmigung erhoben hatten.“ Das Gericht macht deutlich, dass insbesondere an der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans „durchgreifende Zweifel“ bestünden. So heißt es weiter in der Mitteilung: „Er verstoße voraussichtlich gegen den gesetzlichen Biotopschutz – unter anderem deshalb, weil Hinweisen auf die Existenz einer oder gar mehrerer Quellen im Baufeld des geplanten Hotels nicht ausreichend nachgegangen worden sei. Ferner fehle es an ausreichenden Schutzvorkehrungen im Interesse des Artenschutzes, insbesondere der im Stadtgebiet selten vorzufindenden Brutvögel und einiger streng geschützter Fledermausarten, für die das Plangebiet mit teilweise altem Baumbestand als Teil eines innerstädtischen Biotopverbundsystems bedeutsam sei.“ Und geradezu eine Klatsche für die Planungsabteilung des Rathauses und die Stadt Flensburg: „Schließlich sei nicht nachvollziehbar, dass die Stadt das Interesse des Investors an der Errichtung einer Parkpalette und eines Hotels als gewichtiger eingestuft habe als das öffentliche Interesse am Erhalt der im Plangebiet liegenden Waldfläche als hochwertigen Lebensraum für verschiedene, teils streng geschützte Tier- und Pflanzenarten.“ Und abschließend heißt es: „Der heutige Beschluss des OVG zum Baustopp ist nicht anfechtbar.“ – (Die heutige Pressemitteilung des OVG steht ganz am Ende dieses Beitrags zur Ansicht und zum Download bereit)
Große Freude und Genugtuung bei der Bürgerinitiative Bahnhofsviertel Flensburg
Die Entscheidung des Gerichts hat bei den Umweltaktivisten der BI Bahnhofsviertel geradezu Feierlaune ausgelöst. Günter Strempel, Sprecher der BI, in einem Statement am heutigen Abend: „Es herrscht große Freude bei uns, dass das lange Durchhalten und der jahrelange Kampf der Bürgerinitiative gegen das Bauprojekt sich als erfolgreich erwiesen haben. Wir haben das insbesondere auch der Zusammenarbeit mit dem BUND Schleswig-Holstein zu verdanken.“ Christiane Schmitz-Strempel, Sprecherin der BI, ist vor allem von der Begründung des Oberverwaltungsgerichts beeindruckt, das „durchgreifende Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans deutlich machte. Christiane Schmitz-Strempel: „Für uns als BI scheint mit der Entscheidung des OVG eine klare Wegweisung vorgezeichnet, nämlich dass auf diesem Gelände weder ein Hotel, noch ein anderes Bauprojekt realisert werden darf.“ Und Günter Strempel schließt mit einer klaren Forderung an Stadt und Investoren: „Die Natur, deren übergeordnete Bedeutung das Gericht mit seinem Beschluss ausdrücklich anerkennt, sollte zu ihrem Recht kommen. Wir fordern als BI daher, dass das Gelände unter Erhalt der dortigen Quellen renaturiert und unter dauerhaften Schutz gestellt wird.“
Riesenblamage für Investoren und Stadt Flensburg
Für die beiden Flensburger Hotel-Investoren Jan Duschkewitz und Ralf Hansen, wie auch die Stadt Flensburg ist der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts und der weiterhin geltende Baustopp geradezu der SUPER-GAU, denn eine Wiederaufnahme der Bauarbeiten für das Hotelprojekt ist derzeit völlig ausgeschlossen. Entsprechende Planungen der Investoren sind somit obsolet und nicht mehr umsetzbar. Allerdings dürfte dies auch angesichts der veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wohl das endgültige Aus für das geplante Intercity Hotel sein. Das Ganze könnte zudem mit teuren Regressforderungen der Investoren an die Stadt Flensburg enden, denn die hatte das Gelände mit seinem Quellgebiet als nicht schutzwürdig eingestuft und den rechtlich zweifelhaften Bebauungsplan gegen erheblichen Widerstand von etlichen Kommunalpolitikern und zahlreichen Umweltschützern durch die politischen Gremien gepeitscht. Wollte man den Investoren damit einen besonderen Gefallen erweisen? Diese Frage und warum sollte schleunigst von den Beteiligten beantwortet werden.
Weitere Infos zum Hintergrund der heutigen Entscheidung des OVG:

14. Juli 2022: Die Reste des geschützten Quellbiotops werden im Auftrag der Hotel-Investoren Jan Duchkewitz und Ralf Hansen rechtswidrig weggebaggert. – Foto: Günter Strempel
Der BUND und die BI Bahnhofsviertel sammelten bereits seit dem Jahr 2020 Belege dafür, dass sich auf dem vorgesehenen Baugelände eine schützenswerte Sickerquelle befindet. Die Ergebnisse dieser Nachforschungen wurden den Investoren mitgeteilt. Daraufhin gab es Gespräche, die bereits soweit gediehen waren, dass man sich auf einen renommierten Gutachter verständigte, der im Juli 2022 seine Arbeit aufnehmen sollte. Das allerdings wurde am 14. Juli 2022 durch eine Aktion der Investoren unmöglich gemacht, mit der sie offensichtlich Fakten schaffen wollten. Die beauftragten nämlich eine Abbruchfirma, die die Fläche mit dem geschützten Quellbiotop abbaggerte und planierte. Anschließend wurde das Ganze mit einer 50 Zentimeter dicken Sandschicht zugedeckt.

Tatort Bahnhofswald am 16. Juli 2022: Die mit Sand aufgefüllte Fläche des zerstörten und geschützten Quellbiotops – Links am Bildrand die vom Bagger zusammengeschobenen Reste der Biotop-Vegetation – Foto: Jörg Pepmeyer
Schon Monate zuvor hatte der BUND bereits Klage gegen die erteilte Baugenehmigung für das Hotel erhoben. Als Reaktion auf die Vorgänge am 14. Juli 2022 wandten sich der BUND wie auch die BI Bahnhofsviertel noch am gleichen Tag mit einem Eilantrag gegen die (sofortige) Vollziehung der Baugenehmigung an das Verwaltungsgericht in Schleswig und hatten Erfolg: der erkennende Vorsitzende Richter beurteilte die Interessen des BUND an der objektiven Rechtmäßigkeit des Baus, wobei umweltbezogene Rechtsvorschriften des Bundes, des Landes und der EU zu prüfen seien, als vorranging gegenüber dem Vollzugsinteresse der beigeladenen Immobiliengesellschaft. Das Gericht verfügte einen sofortigen Baustopp und legte bei seiner Entscheidung ebenso maßgeblich zugrunde, dass bereits seitens der Stadt Flensburg als Antragsgegnerin ein Baustopp verfügt worden sei.
Mit dem Beschluss vom 26. Mai 2023 bestätigt das Oberverwaltungsgericht nun die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 14. Juli, macht aber explizit deutlich, dass der Bebauungsplan „Hauptpost“ (303) und die Baugenehmigung für das Hotelprojekt angesichts der naturrechtlichen Verstöße insgesamt rechtswidrig sind und somit nicht umgesetzt werden dürfen.

Ehemaliges Quellgebiet und Biotop im Bahnhofswald. Ursprünglich führte sogar eine Bach durch das Gebiet, der später verrohrt wurde. Nach Ansicht der Stadt Flensburg nicht schützenswert. Das sah das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) vollkommen anders und stellte Anfang August 2020 das Quellgebiet unter gesetzlichen Biotopschutz . Foto: Dr. Helmreich Eberlein
Mehr zum Eilantrag des BUND vom 14. Juli 2022 in dem Stadtblog-Beitrag vom 20. Juli 2022: Verwaltungsgericht stoppt Bauarbeiten im Bahnhofswald Flensburg – Eilantrag des BUND erfolgreich! unter: https://akopol.wordpress.com/2022/07/20/verwaltungsgericht-stoppt-bauarbeiten-im-bahnhofswald-flensburg-eilantrag-des-bund-erfolgreich/
Und ebenso in dem Stadtblog-Beitrag vom 15.07.2022: Bahnhofswald Flensburg: Plötzlich rollen die Bagger – BUND hält dagegen! unter: https://akopol.wordpress.com/2022/07/15/bahnhofswald-flensburg-plotzlich-rollen-die-bagger-bund-halt-dagegen/
Planentwurf Bebauungsplan „Hauptpost“ (Nr. 303) https://akopol.files.wordpress.com/2020/07/planentwurf-zur-vorlage-rv-51-2020-.pdf
Spannend auch das Entwässerungsgutachten für das Plangebiet, das auch den ehemaligen Bach erwähnt
Verwaltungsgericht stoppt Bauarbeiten im Bahnhofswald Flensburg – Eilantrag des BUND erfolgreich!
Durch Bauarbeiten im Wurzelwerk stark beschädigte Bäume im Bahnhofswald
Baubeginn des Flensburger Bahnhofshotels verzögert sich weiter
Der Baubeginn für das geplante Intercity Hotel am Flensburger Bahnhof wird sich weiter verzögern, nachdem die 8. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts in einem Beschluss vom 18. Juli 2022 die aufschiebende Wirkung der Klage des BUND Schleswig-Holstein gegen die erteilte Baugenehmigung für das geplante Hotelprojekt im Bahnhofswald angeordnet hat (AZ 8 B 54/22).
Am Morgen des 14. Juli hatten der BUND Schleswig-Holstein und die Bürgerinitiative Bahnhofsviertel, erfahren, dass auf dem möglichen Baugelände des aus Naturschutzgründen heftig umstrittenen Bahnhofshotels Baggerarbeiten im Gange sind. Daraufhin wandte sich der BUND mit einem Eilantrag gegen die (sofortige) Vollziehung der Baugenehmigung an das Verwaltungsgericht in Schleswig und hatte Erfolg: der erkennende Vorsitzende Richter beurteilte die Interessen des BUND an der objektiven Rechtmäßigkeit des Baus, wobei umweltbezogene Rechtsvorschriften des Bundes, des Landes und der EU zu prüfen seien, als vorranging gegenüber dem Vollzugsinteresse der beigeladenen Immobiliengesellschaft. Hierbei legte das Gericht maßgeblich zugrunde, dass bereits seitens der Stadt Flensburg als Antragsgegnerin ein Baustopp verfügt worden sei.
Die Verfügung hatte die Stadt neben verfahrensrechtlichen Gründen auf die Nichteinhaltung naturschutzrechtlicher Auflagen gestützt. Da der Sachverhalt aufgrund der Kürze der Zeit nicht weiter aufgeklärt werden könne und selbst die Stadt Flensburg derzeit davon ausgehe, dass die durchgeführten Bauarbeiten gegen umweltbezogene Vorschriften bzw. hierauf gestützte Auflagen verstoßen, erscheine es angebracht, die aufschiebende Wirkung der Klage anzuordnen, so das Gericht. Die Beigeladene hat gegen den Beschluss vom 18. Juli 2022 (8 B 54/22) bereits Beschwerde beim Schleswig–Holsteinischen Oberverwaltungsgericht eingelegt.
Damit hat die Entscheidung, wie eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts auf Anfrage des Stadtblog mitteilte, ebenfalls bindenden Charakter, darf auf dem Gelände mindestens bis zu einer Entscheidung des OVG über den Widerspruch der Investoren nicht gebaut werden.
Sollte das Oberverwaltungsgericht den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom Montag zudem bestätigen, was noch eine Weile dauern kann, sähe es für die Investoren ganz schlecht aus. Dann würde auch bis zu einer Entscheidung des OVG im Hauptsacheverfahren, also der im letzten Jahr erhobenen Klage des BUND gegen die Baugenehmigung für das Hotelprojekt (AZ 8 A 208/21), nicht weitergebaut werden dürfen. Bis zu einer Verhandlung dieser Klage vor dem OVG könnte es allerdings noch ein bis zwei Jahre dauern.
Für die Investoren sind der Spruch des Verwaltungsgerichts, wie auch die Baustopp-Verfügung der Stadt eine richtige Klatsche, denn eine Wiederaufnahme der Bauarbeiten für das Hotelprojekt ist derzeit völlig ausgeschlossen. Entsprechende Planungen der Investoren sind somit erstmal auf Eis gelegt.
Mehr zum Eilantrag des BUND in dem Stadtblog-Beitrag vom 15.07.2022: Bahnhofswald Flensburg: Plötzlich rollen die Bagger – BUND hält dagegen! unter: https://akopol.wordpress.com/2022/07/15/bahnhofswald-flensburg-plotzlich-rollen-die-bagger-bund-halt-dagegen/
Siehe auch den Stadtblog-Beitrag: Bahnhofswald Flensburg: Mehrere geschützte Bäume durch Bauarbeiten stark beschädigt unter: https://akopol.wordpress.com/2022/07/19/bahnhofswald-flensburg-mehrere-geschutzte-baume-durch-bauarbeiten-stark-beschadigt/
Mehr zu den Vorgängen am 14. Juli auf dem Gelände im Bahnhofswald auch in dem Stadtblog-Beitrag vom 15. Juli 2022: Bahnhofswald Flensburg: Investoren lassen geschütztes Quellbiotop wegbaggern und planieren unter: https://akopol.wordpress.com/2022/07/14/bahnhofswald-flensburg-investoren-lassen-geschutztes-quell-biotop-wegbaggern-und-planieren/
Zum Hintergrund:
Der BUND und die BI Bahnhofsviertel sammelten in den letzten Monaten Belege dafür, dass sich auf dem vorgesehenen Baugelände eine schützenswerte Sickerquelle befindet. Ergebnisse dieser Nachforschungen wurden den Investoren mitgeteilt. Daraufhin gab es Gespräche, die bereits soweit gediehen waren, dass man sich auf einen renommierten Gutachter verständigte, der noch in diesem Monat seine Arbeit aufnehmen sollte. Das allerdings wurde durch die Aktion der Investoren am letzten Donnerstag unmöglich gemacht.
Und bereits vor Monaten hat der BUND Klage gegen die erteilte Baugenehmigung für das Hotel erhoben. Als Reaktion auf die aktuellen Vorgänge stellte der BUND beim Verwaltungsgericht in Schleswig nun einen Eilantrag auf sofortige Einstellung der Arbeiten.

Ehemaliges Quellgebiet und Biotop im Bahnhofswald. Ursprünglich führte sogar eine Bach durch das Gebiet, der später verrohrt wurde. Nach Ansicht der Stadt Flensburg nicht schützenswert. Das sah das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) vollkommen anders und stellte Anfang August 2020 das Quellgebiet unter gesetzlichen Biotopschutz . – Foto: Dr. Helmreich Eberlein
Bahnhofswald Flensburg: Mehrere geschützte Bäume durch Bauarbeiten stark beschädigt

Beschädigungen im Wurzelwerk bedrohen Existenz mehrerer Bäume im Bahnhofswald: In der Mitte des Bildes, am Rand der mit Sand aufgefüllten Fläche ein 30-40 Jahre alter Ahornbaum, der bei den Bauarbeiten in Mitleidenschaft gezogen wurde. Auf der linken Seite eine Birke, deren Wurzeln und Stamm beschädigt wurden.
Massive Verstöße der Hotel-Investoren gegen Vorgaben und Auflagen der Stadt und gegen rechtliche Bestimmungen für den Baumschutz
Ein Beitrag von Jörg Pepmeyer
Wie bereits im Stadtblog berichtet, hat die Stadt Flensburg am letzten Donnerstag einen vorläufigen Stopp der Bauarbeiten für das Hotelprojekt der beiden Investoren Jan Duschkewitz und Ralf Hansen im Bahnhofswald verfügt. Begründet wurde dies damit, dass im Rahmen der Bauarbeiten massiv gegen die Vorgaben des Bebauungsplans und die in der Baugenehmigung festgelegten Auflagen verstoßen wurde, die zwingend bei Baubeginn einzuhalten sind. (Mehr Infos zum Baustopp hier)
Verstoßen wurde auch gegen die Bestimmungen der aktuell gültigen Normen und Regelwerke für den Baumschutz auf Baustellen. Die entsprechenden Schutzmaßnahmen sind in der verbindlichen Richtlinie RAS-LP 4 (Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen) und der DIN 18920 vorgeschrieben. Dazu gehört beispielsweise die Errichtung eines ortsfesten 2 Meter hohen Baumschutzzauns. Außerdem gilt die gesamte Kronentraufe, also der von der Baum-Krone überdeckte Bereich zuzüglich 1,50 Meter als Wurzelbereich und ist für Baumaßnahmen absolut tabu. Das können vom Stamm aus gerechnet, je nach Baumgröße, locker 10 Meter und mehr sein. Ebenso müssen in diesem Bereich die Verdichtung und Versiegelung des Bodens, Bodenauf- und Abtrag sowie Belastungen, wie Ablagerung, Aufstellen von Maschinen und Material, Befahrung und Verunreinigung unbedingt vermieden werden.

Mit grüner Farbe markierte Bäume, darunter eine stattliche Buche, deren Erhalt gesichert schien, aber deren Wurzelwerk durch die Bauarbeiten stark beschädigt wurde. Mit lila Farbe wurden die Schäden gekenzeichnet.
Weder findet sich auf dem Gelände der entsprechende Zaun, dessen verpflichtende Errichtung die Investoren der Stadt verbindlich zugesichert hatten, im vorgeschriebenen Abstand von den Bäumen, noch sind bei den Bauarbeiten, bei denen auch das geschützte Quellbiotop vernichtet wurde, diese Abstände eingehalten worden.
So wurde mit dem Bagger metertief, und wie die Fotos dokumentieren, teilweise unmittelbar am Stamm der Bäume die Muttererde ausgehoben und anschließend das Ganze mit Sand verfüllt.
Dabei wurde das Wurzelwerk etlicher großer Bäume, darunter auch ein 30-40 Jahre alter Ahornbaum und eine stattliche Buche, großflächig und unwiederbringlich beschädigt. Teilweise so stark, dass einzelne Bäume auch in ihrer Statik gefährdet sind und in absehbarere Zeit gefällt werden müssen. Obwohl sie im Rahmen der Bauplanungen gar nicht dafür vorgesehen waren. Die entsprechend geschützten Bäume am Rand der Baufläche waren deshalb frühzeitig mit grüner Farbe markiert worden. Dennoch bedeutet das für eine Birke wohl jetzt schon das Aus. Auch für den bereits genannten großen Ahornbaum und die Buche stehen die Chancen nicht besonders gut. Betroffen sind aktuell mindestens 5-6 stattliche Bäume.
Allerdings dürfte sich die Zahl wohl noch erhöhen, da viele Schäden noch unter dem Sand verborgen sind. Dazu muss der Wurzelbereich etlicher Bäume mit entsprechender Tiefe vom Sand befreit werden, um genauer sagen zu können, mit welchem Schadensumfang zu rechnen ist und ob geschädigte Bäume noch gerettet werden können. Derartige Untersuchungen sollen aber wohl in Kürze stattfinden, heißt es aus dem Rathaus.

Auf der rechten Seite die bereits erwähnte Birke mit Beschädigungen am Stamm und Wurzelwek und den mit lila Farbe gekenzeichneten Schäden. Die Standfestigkeit ist derart gefährdet, dass dem Baum die Fällung droht.
Die Investoren können sich auf keinen Fall herausreden, sie hätten von den Vorgaben der Stadt, den gültigen und rechtsverbindlichen Normen und Regelungen zum Baumschutz nichts gewusst, denn diese Regelungen sind gleichsam verpflichtendes Wissen für jeden Bauherrn, erst recht bei solch einem Projekt. Und da Investor Jan Duschkewitz bei den Bauarbeiten persönlich vor Ort war, liegt es in seiner Verantwortung, dass gegen die Vorgaben der Stadt und die Bestimmungen zum Baumschutz massiv verstoßen und geltendes Recht gebrochen wurde. Aber da die Investoren offensichtlich mit allen Mitteln Fakten schaffen wollten, wird ihn dieser Vorwurf wahrscheinlich wenig jucken. Umso mehr bedarf es jetzt scharfer Sanktionen und der Verhängung saftiger Geldbußen durch die Ordnungsbehörden.
Und bei der Planungsabteilung der Stadt sollte man dringendst über einen längerfristigen Baustopp und eine Aussetzung der Baugenehmigung für das Bauprojekt der beiden Investoren nachdenken. Es wäre ebenfalls sinnvoll, das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses zu setzen. Vielleicht finden sich ja noch in den Sommerferien Ratsfraktionen zusammen, um einen entsprechenden Antrag für die kommende Sitzung vorzubereiten.
Weitere Infos und Beiträge zum Thema Hotel- und Parkhausprojekt am Flensburger Bahnhofswald auch hier
Hotelprojekt am Bahnhof: Zukunft ungewiss
Flensburger Hotelprojekt nicht mehr mit voraussichtlichem Eröffnungstermin auf der Website der Deutschen Hospitality gelistet
Ein Beitrag von Jörg Pepmeyer
Die beiden Flensburger Investoren Ralf Hansen und Jan Duschkewitz wollen auf dem Gelände des Bahnhofswalds in Flensburg ein Hotel mit 152 Zimmern bauen. In der Öffentlichkeit und Kommunalpolitik wurde zeitweise kolportiert, es handele sich dabei um ein neues Steigenberger-Hotel, wobei mit dem überaus klangvollen Namen hohe Erwartungen verknüpft waren.
Allerdings wurde sehr schnell klar, dass am Bahnhof kein Hotel im Luxus-Segment enstehen soll, sondern lediglich ein Hotel im unteren Mittelklasse-Bereich. Betreiber des Hotels und Pächter des Gebäudes soll die Deutsche Hospitality Hotelgruppe werden, die unter acht verschiedenen Marken 120 Hotels in ganz Europa betreibt (siehe unter: https://www.deutschehospitality.com/marken). Sie befindet sich seit 2020 im Besitz der in Shanghai (VR China) ansässigen Huazhu Group. Im Jahr 2019 erzielte die Deutsche Hospitality in Europa mit ihren 120 Hotels und 23.533 Hotelzimmern einen Umsatz von 829,3 Mio. Euro und zählte 10.742 Mitarbeitende. Das zukünftige Hotel in Flensburg soll von der Deutschen Hospitality aber nicht unter der ebenfalls zur Hotelgruppe zählenden Marke “Steigenberger Hotels und Ressorts” betrieben werden, sondern unter der Marke “IntercityHotel” und damit qualitativ ganz erheblich unter dem Standard der „Steigenberger“-Hotels, vergleichbar mit einem Hotel garni.
Die IntercityHotels der Deutschen Hospitality-Gruppe sind nicht nur vom Preis (Beispiel IntercityHotel Kiel: Übernachtungspreis Standardzimmer p. P. um die 70 Euro) in der unteren bis mittleren Kategorie angesiedelt, sondern auch hinsichtlich der Architektur, der Ausstattung und des Service-Angebots. Sie sind vor allem für vielreisende Geschäftsleute gedacht und weniger für gutbetuchte Touristen und Urlauber mit hohen Ansprüchen. Das bedeutet ebenso, dass die Zahl der zukünftig im Flensburger IntercityHotel arbeitenden Beschäftigten recht überschaubar wäre.
Und angesichts anderer Hotelprojekte in Flensburg dürften die Marktchancen für das neue InterCityHotel in Flensburg eher verhalten sein, zumal in unmittelbarer Nähe bereits der Neubau des Central-Hotels in konkreter Planung und Bauvorbereitung ist.
Auch einen bereits gültigen “Mietvertrag”, wie von den Investoren vor einiger Zeit in der Presse behauptet, gibt es so nicht. Denn es gelten besondere vertragliche Regelungen, wenn Investoren und eine Hotelkette sich zusammen tun. Die werden zumeist erst dann wirksam, wenn die Realisierung des Hotel-Gebäudes tatsächlich steht. Dies gilt insbesondere auch für die Aufteilung der sog. FF&E (Fixture, Furniture & Equipment) Kosten, die bei den Intercity-Hotels der Deutschen Hospitality mit 10.000 Euro pro Zimmer angegeben werden, zu den Gesamtinvestitionskosten gerechnet werden und letztlich die Kalkulation des Projektes für den Investor und den Hotel-Betreiber mitbestimmen. ( Mehr dazu hier: https://www.hotelbau.de/download/downloadarchiv/hotelbau_FFE-Teil12.pdf ) Entsprechende vertragliche Vereinbarungen, Vorausplanungen und Kalkulationen mitsamt Ertragserwartungen dürften angesichts der enorm gestiegenen Bau- und Energiekosten sowie der steigenden Zinsen am Kapitalmarkt jedoch Schnee von gestern sein.
Noch vor wenigen Monaten teilte ein Sprecher der Deutschen Hospitality, Christoper Sparkes, auf Anfrage dem Stadtblog mit, dass die Eröffnung in Flensburg im Herbst 2023 (4. Quartal) geplant sei. Das dürfte ebenfalls Makulatur sein. Und auf der neugestalteten Homepage der Deutschen Hospitality ist für die in Planung befindlichen Hotelprojekte der Marke IntercityHotel kein voraussichtlicher Eröffnungstermin mehr für das Flensburger IntercityHotel eingetragen, ebensowenig ist das Flensburger Hotelprojekt dort noch als in Planung befindlich aufgelistet. Unter https://www.deutschehospitality.com/de/marken/intercityhotel gibt es zu den geplanten Hoteleröffnungen in Deutschland nur einen Eintrag zum IntercityHotel Herford mit Q4/2022. Lediglich auf einer älteren Unter-Seite der Deutschen Hospitality befindet sich unter https://www.deutschehospitality.com/de/development noch ein vergessen wirkender Eintrag für den Eröffnungstermin des IntercityHotels Flensburg mit Q4/2022. (Nachtrag vom 28.11.2022: Der wurde jetzt offenbar aktualisiert, nun steht dort als Eröffnungstermin Q4 2024. Auch dieser Termin dürfte angesichts der noch ausstehenden Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts über den verhängten Baustopp wohl kaum zu halten zu sein)
Dass das Flensburger Hotelprojekt nicht mehr auftaucht, könnte daran liegen, dass die Deutsche Hospitality ihre Geschäfts- und Investitionsstrategie aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie geändert hat. Zwar beabsichtigt die Deutsche Hospitality, so ihr Chef Marcus Bernhardt Mitte Februar in einem Interview mit der Zeitschrift Capital, zeitlich gestreckt weiter zu expandieren und ihre Premium-Marke Steigenberger zu stärken, allerdings will sie ebenso mit neuen Lifestylemarken wachsen und unter der Dachmarke Steigenberger mit einem Luxusprojekt im Porsche-Design ein neues Hotelformat kreieren. Der Fokus für neue Hotels liege jedoch, so Bernhardt, im Bereich Mittelklasse und Economy, wo die Deutsche Hospitality mit ihrer Low-Budget-Marke „Zleep“ punkten will, mit der sie bereits in Skandinavien stark vertreten ist.
Somit stellt sich abschließend die Frage, wird es unter den gegebenen Umständen in Flensburg in absehbarer Zeit tatsächlich ein neues IntercityHotel am Bahnhof geben? Oder suchen die offenbar völlig überforderten Hotel-Investoren angesichts der aktuellen Konflikte und Schwierigkeiten einen mehr oder weniger eleganten Weg, um möglichst gesichtswahrend aus dem Projekt aussteigen zu können?
Mehr zum Eigentümer der Deutschen Hospitility auch hier: https://www.ahgz.de/hotellerie/news/huazhu-kauft-deutsche-hospitality-272108
Weitere Infos und Beiträge zum Thema Hotel- und Parkhausprojekt am Flensburger Bahnhofswald auch hier
Polizei räumt Flensburger Bahnhofswald

Räumung des Bahnhofswalds: Hunderte UnterstützerInnen der BesetzerInnen bringen lautstark ihren Protest zum Ausdruck – Foto: Jörg Pepmeyer
Polizeisprecherin: Räumung der letzten besetzten Baumhäuser wird voraussichtlich bis weit in die Abendstunden dauern
Ein Beitrag von Jörg Pepmeyer
Entgegen des vor zwei Tagen gegebenen Versprechens der Oberbürgermeisterin die drei verbliebenen Baumhäuser nicht räumen zu lassen, begann heute Morgen der letzte Akt der Tragödie um den Bahnhofswald. Am späten Samstagabend hatte die Oberbürgermeisterin ein Amtshilfeersuchen an die Polizei für die Räumung des Bahnhofswalds gestellt. Begründet wurde das Ersuchen mit der Pandemie-Lage in Flensburg und den bereits einen Tag zuvor per Allgemeinverfügung erlassenen Kontaktbeschränkungen sowie der Weigerung der BaumbesetzerInnen ihre Baumhäuser freiwillig zu verlassen. Ebenfalls am Samstagabend untersagte die Oberbürgermeisterin durch eine Allgemeinverfügung die Fortführung einer angemeldeten Mahnwache ab 0 Uhr, die sich in unmittelbarer Nähe des Walds im Carlisle-Park befand.
Hunderte PolizistInnen sperrten dann heute Morgen das Gelände um den ehemaligen Bahnhofswald ab, während auf der anderen Seite im Carlisle-Park hunderte WaldschützerInnen und Sympathisanten der BesetzerInnen lautstark ihren Protest zum Ausdruck brachten.
„Wer hat uns verraten? – Simone Lange, Politiker und Bürokraten!“

Katrine Hoop, Nicolas Jähring, Luca Grimminger und Daniela Bollman vom Kreisvorstand DIE LINKE im Gespräch mit Ralf Kock, Leiter des 2. Polizeireviers – Foto: Jörg Pepmeyer
Großes Unverständnis herrschte bei den Protestierenden über die Entscheidung von Simone Lange. Viele Menschen im Carlisle-Park warfen ihr Wortbruch und Verrat vor. Die Glaubwürdigkeit der Oberbürgermeisterin, der KommunalpolitikerInnen und der Verwaltung ist bei den Protestierenden angesichts der Ereignisse am Freitag und des heutigen Vorgehens gegen die BaumbesetzerInnen auf dem Nullpunkt angelangt. Und dass die Investoren vor zwei Tagen ohne Wissen der Stadt, der Politik und der Oberbürgermeisterin, geschützt von einer Privatarmee, mit illegalen Rodungsarbeiten im Bahnhofswald beginnen konnten, bezweifeln die meisten.
Lebhafte Diskussionen gab es auch mit dem Leiter des 2. Polizeireviers Flensburg, Ralf Kock, der eigentlich für seine moderate und umsichtige Art allgemein geschätzt wird. Er musste sich den Vorwurf gefallen lassen, dass sich die Polizei zum Helfershelfer der Investoren machen lasse und sie die Rechtsbrüche am Freitag während der Rodungsaktion nicht konsequent verhindert habe.
„Entzug der Baugenehmigung!“
Auch die SprecherInnen der Bürgerinitiative Bahnhofsviertel, Christiane Schmitz-Strempel und Günter Strempel, zeigten sich zutiefst enttäuscht von der Entscheidung der Oberbürgermeisterin. Die Bürgerinitiative will aber trotzdem weiter versuchen, auf dem Rechtsweg gegen die Investoren und die Stadt vorzugehen. Gleichzeitig will die BI, dass den Investoren aufgrund der Ereignisse am Freitag und der menschengefährdenden Rechtsbrüche die Baugenehmigung für ihr Hotel-Projekt entzogen wird.
Ähnlich hat sich auch DIE LINKE Flensburg in einer Stellungnahme von gestern positioniert. Sie fordert: „den Hotelinvestoren Hansen und Duschkewitz die Baugenehmigungen wegen Selbstjustiz und Gefährdung von Menschenleben zu entziehen.“
In einem Tweet auf Twitter hat Rasmus Andresen, Flensburger und Abgeordneter der Grünen im Europa-Parlament die Stadt Flensburg aufgefordert, die Zusammenarbeit mit den Hotelinvestoren zu beenden: „Egoistische Investoren, die Geschäftsinteressen skrupellos über den Schutz der Flensburger*innen vor Covid & dem Allgemeinwohl stellen, sollten keine Baupartner der Stadt Flensburg sein. Die Stadt sollte die Reißleine ziehen.“
Helmreich Eberlein, Mitstreiter der Bürgerinitiative, hatte gestern in einem Offenen Brief an Ralf Neuendorf von der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) Flensburg massive Verstöße der Investoren gegen den Arten- und Umweltschutz beklagt und fordert harte Sanktionen gegen Ralf Hansen und Jan Duschkewitz.

Spezialkräfte der Polizei mit Kletterausrüstung versuchen BesetzerInnen aus Baumhaus heraus zu holen. Foto: Jörg Pepmeyer
Auf dem fast völlig gerodeten Gelände des ehemaligen Bahnhofswalds waren währenddessen Polizisten damit beschäftigt, die BewohnerInnen aus den drei letzten besetzten Baumhäusern heraus zu holen. Bereits am frühen Nachmittag verließen zwei BesetzerInnen nach Verhandlungen mit der Polizei über eine Leiter freiwillig ihr Baumhaus. Die Polizei nahm lediglich ihre persönlichen Daten auf, und erteilte Ihnen Platzverbot. Die Räumung der letzten beiden Baumhäuser dürfte sich nach Einschätzung einer Sprecherin der Polizei wohl noch bis weit in die Abendstunden hinziehen, die Polizei agiere vorsichtig und wolle die BaumhausbesetzerInnen nicht durch unnötige Gewaltanwendung gefährden. Sie setze zudem auf das Gespräch und die Einsicht der BesetzerInnen, doch noch freiwillig die Baumhäuser zu verlassen.
Es gab zudem im Tagesverlauf keine Konflikte zwischen Protestierenden und der Polizei, keine Festnahmen oder Anzeigen. Die Polizei-Sprecherin bezeichnete die Atmosphäre um das heutige Geschehen am Bahnhofswald herum als „friedlich und entspannt“. Eine polizeiliche Beendigung der Protest-Versammlung im Carlisle-Park sei ebenso nicht beabsichtigt. Es habe auch kein Ersuchen der Stadt gegeben aufgrund der Pandemie-Lage und der Kontaktbeschränkungen die Menschen aufzufordern, den Carlisle-Park und den Bahnhofsvorplatz zu verlassen.
Nachtrag: Am späten Nachmittag entschied die Polizei aufgrund der einbrechenden Dunkelheit die Räumung am Montagmorgen fortzusetzen.
Rodung des Flensburger Bahnhofswalds: Massive Verstöße gegen den Artenschutz durch die Investoren
In einem Brief an Ralf Neuendorf von der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) Flensburg beklagt Dr. Helmreich Eberlein, Mitglied der Bürgerinitiative Bahnhofsviertel, massive Verstöße gegen den Artenschutz und fordert Sanktionen gegen die Hotel-Investoren. Untenstehend der Text des Briefs:
Ahornweg 20
24941 Flensburg
Flensburg, 20.2.2021
Sehr geehrter Herr Neuendorf,
ich wende mich an Sie als die Person, die in der Stadtverwaltung für den Artenschutz zuständig ist. Sie haben natürlich mitbekommen, was für eine illegale Aktion die Investoren am Bahnhofswald gestern gemacht haben. Diese hat viele Aspekte, von der Missachtung des Gewaltmonopols über die Gefährdung von Leib und Leben zahlreicher Menschen u.v.m. Unter dem Aspekt des Artenschutzes sind aber 2 Themen beunruhigend:
Bei der Aktion wurden in einem langen Abschnitt entlang der Bahnhofstraße sämtliche Bäume gefällt bzw. so stark angesägt, dass sie anschließend gefällt werden mussten. Darunter waren auch die Bäume (Ziffern laut Baumkataster) 117,112, 111, 101, die laut Baumkataster mehr als 50 cm Stammdurchmesser in 1m Höhe hatten und deshalb laut B-Plan 303 Hauptpost seit 1. Februar nicht hätten gefällt werden dürfen, um Verstöße gegen §44 BNSchG (Tötungsverbot geschützter Arten, hier Fledermäuse) zu vermeiden. Ich hatte selbst am Morgen die Arbeiter auf diese Rechtslage per Megaphon hingewiesen, darüber hinaus trugen diese Bäume Schilder mit einem Warnhinweis: „Fällung vor Dezember illegal!“. Es geschah also keinesfalls in Unkenntnis.
Die drei eingefügten Bilder belegen den Verstoß; sie zeigen die heutige Situation.
Ich möchte Sie fragen: wird dieser Verstoß sanktioniert werden, und wie?
Vermutlich wurden diese Bäume zunächst nur „geringelt“ und dann im Laufe des Nachmittags gefällt. Hat es dabei eine Fällbegleitung durch eine*n Fledermaus-Experten*in gegeben? Und sind die Bäume auf vorhandene Fledermäuse abgesucht worden? Falls nein, ist das auch ein Verstoß durch die Institutionen und Personen, die an der endgültigen Fällung beteiligt waren. Wird das sanktioniert werden?
Dass die Bäume in der kurzen Zeit, die die Investoren hatten, bis die Polizei einschritt und die Fällungen unterband, zur größten Teil nicht gefällt, sondern geringelt wurden, zeugt einmal vom Unrechtsbewusstsein: man war sich im Klaren darüber, dass die Aktion ganz schnell gestoppt werden würde, und wollte inzwischen möglichst viel Schaden anrichten, um vollendete Tatsachen zu schaffen. Dies belegt auch eine hohe kriminelle Energie.
Darüber hinaus ist die Quelle bei der Aktion gestern zertrampelt und erst verspätet geschützt worden, siehe das nächste Bild. Sie hat es zum Glück überlebt, aber dies zeigt noch einmal, dass der Schutz der Biotope in den Händen dieser Investoren nicht gut aufgehoben ist.
Meiner Meinung nach müsste den Investoren, die sich gestern mit ihrer Aktion als derart wenig vertrauenswürdig herausgestellt haben, die Baugenehmigung entzogen werden. Die Stadt Neumünster, wo ein vergleichbares Verhalten eines Investors kürzlich stattfand (allerdings ohne eine Gefährdung von Menschenleben!), hat laut Presseberichten erklärt, sie erwäge, wegen des Vertrauensverlustes keine Baugenehmigung zu erteilen. Ein solches Verhalten darf nicht Erfolg haben und sich nicht rechnen. Die Vielzahl der illegalen Waldrodungen in den letzten Monaten an ganz vielen Orten (auch in Flensburg am Wasserturm und bei der FFG!) zeigt, dass dahinter Methode steckt und ein effektiver Riegel vorgeschoben werden muss.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Helmreich Eberlein
Der Wald im Herbst 2020 – Foto: Bernd Schütt 01.11.2020

Aus der Quelle in der Mitte des Rodungs-Fotos tritt weiterhin Wasser aus und läuft in dem dunkelbraunen Streifen bis auf den Postparkplatz. Wer will, kann auf das Bild zwei Mal klicken, um es zu vergrößern und die Baumstümpfe zählen…. – Foto: Bernd Schütt 24.02.2021
Europabgeordneter Rasmus Andresen zum Bahnhofswald: Egoistische Investoren sollten keine Baupartner der Stadt Flensburg sein
„Die Stadt sollte die Reißleine ziehen.“
In einem Tweet auf Twitter hat Rasmus Andresen, Flensburger und Abgeordneter der Grünen im Europa-Parlament angesichts des Konflikts um den Bahnhofswald die Stadt Flensburg aufgefordert, die Zusammenarbeit mit den Hotelinvestoren zu beenden. Er schreibt: „Egoistische Investoren, die Geschäftsinteressen skrupellos über den Schutz der Flensburger*innen vor #Covid & dem Allgemeinwohl stellen, sollten keine Baupartner der Stadt #Flensburg sein. Die Stadt sollte die Reißleine ziehen. #FL1902#BaWableibt„
Ähnlich hat sich auch DIE LINKE Flensburg in einer Stellungnahme von heute positioniert. Sie fordert: „den Hotelinvestoren Hansen und Duschkewitz die Baugenehmigungen wegen Selbstjustiz und Gefährdung von Menschenleben zu entziehen.“
Für die Flensburger Grünen dürfte ein weiteres Festhalten an der politischen Unterstützung der Investoren erheblich schwieriger werden, denn sie hatten am 25.06.2020 dem Projekt und der Abholzung des Bahnhofswalds mehrheitlich in der Ratsversammlung zugestimmt. Angesichts der gestrigen Ereignisse im Bahnhofswald ist auch die Grünen-Basis in Flensburg schockiert und erbost und etliche Grünen-Mitglieder unterstützen die Forderung von Rasmus Andresen.
Weitere Infos und Beiträge zum Thema Hotel- und Parkhausprojekt am Flensburger Bahnhofswald auch hier
DIE LINKE zum Flensburger Bahnhofswald: Hotelinvestoren Baugenehmigung entziehen!

Protestierende WaldschützerInnen und die von den Hotel-Investoren angeheuerte Privatarmee stehen sich während der Rodungsarbeiten am 19.02.2021 im Bahnhofswald gegenüber – Foto Jörg Pepmeyer
Aus der Ohnmacht darf keine Gleichgültigkeit werden!
Nach den traumatischen Eindrücken des gestrigen Tages am Bahnhofswald, fordert der Kreisvorstand der Partei DIE LINKE. Flensburg, den Hotelinvestoren Hansen und Duschkewitz die Baugenehmigungen wegen Selbstjustiz und Gefährdung von Menschenleben zu entziehen.
»Die Stadt muss jetzt handeln um noch einen Rest an Glaubwürdigkeit zu erhalten«, unterstreicht Kreissprecher Luca Grimminger. »Während die Stadt in einer gemeinsamen Kraftanstrengung gegen das mutierte Corona Virus kämpft, setzten sich die Hotelinvestoren mit ihrer Privatarmee über sämtliche Regeln und Gesetze hinweg. Selbstjustiz darf nicht belohnt werden!«
»Hansen und Duschkewitz werben mit dem Spruch: „Uns liegt Flensburg am Herzen“, gefährden mit ihrem Handeln aber vorsätzlich Menschenleben und sorgen leichtfertig für eine Verschärfung der Pandemie und weitere Restriktionen in der Stadt«, ergänzt Schriftführer Nicolas Jähring.
Das Vorgehen der Investoren ist sowohl von der Gewerkschaft der Polizei und der Innenministerin des Landes scharf kritisiert. Auch Politik und Verwaltung der Stadt haben sich deutlich von dem Angriff distanziert.
»Die vielen Distanzierungen sind löblich. Die Einsicht kommt aber leider zu spät, der Biotop ist unwiederbringlich verloren«, sagt Kreissprecherin Katrine Hoop. »Nun gilt es sicherzustellen, dass sich solche Situationen in Zukunft nicht widerholen können. Wer Profitinteressen vor Menschenleben kann keinen Beitrag zu einer gemeinwohlorientierten Stadtentwicklung liefern.«
Weitere Infos und Beiträge zum Thema Hotel- und Parkhausprojekt am Flensburger Bahnhofswald auch hier
Illegale Baumzerstörungen im Bahnhofswald


Wir sind über 28 Jahre alt und 16 m hoch.
Wir haben bereits 1200 kg CO2 aus der Luft entnommen.
Wir sind nicht mehr.
Geschützt durch eine Privatarmee haben von den Kapitalisten Duschkewitz und Hansen angeheuerte Vandalen am frühen Morgen des 19.2.2021 zahlreiche Bäume des Bahnhofswaldes angesägt und ermordet. Darunter waren auch solche Bäume, die Baumhäuser trugen, die auch bewohnt waren.


Durch das Ansägen dieser Bäume nahmen die Kapitalisten Duschkewitz und Hansen den Absturz der Baumhausbewohner, deren Verletzungen oder Tod billigend in Kauf. Bevor die Polizei eingreifen und die Sägerei stoppen konnte, waren die Bäume entlang der Bahnhofstraße bereits tot, geschätzt mehr als die Hälfte des Bahnhofswaldes. Damit waren Fakten geschaffen. Auch die Bürgerinitiative und die Besetzer des Bahnhofswaldes können die toten Bäume nicht mehr zum Leben erwecken.


Nun können…
Ursprünglichen Post anzeigen 695 weitere Wörter
Formal im Recht zu sein, heißt noch lange nicht, das Recht zu haben, Menschen zu gefährden!
Die Vorsitzenden des Kreisverbandes der Flensburger Grünen, Marlene Langholz-Kaiser und Benita von Brackel-Schmidt, verurteilen das Vorgehen der Investoren am Bahnhofswald scharf:
„Wir finden das Vorgehen der Investoren unverantwortlich! Dass sie, entgegen der gestrigen Zusage der Oberbürgermeisterin, wegen der derzeitigen Pandemielage in Flensburg vorerst NICHT zu räumen, jetzt mit Hilfe eines privaten Sicherheitsdienstes einfach Tatsachen zu schaffen versuchen, finden wir unglaublich. Es ist absolut inakzeptabel, einen privaten Sicherheitsdienst in solche sensiblen Situationen hineinzuschicken, der nicht, wie die Polizei, für solche Situationen ausgebildet ist. Das kann nur zu zusätzlicher Gefährdung aller Beteiligten führen! Uns empört das eigenmächtige Vorgehen der Investoren, für dessen Intransparenz die mit Sichtschutz versehenen Bauzäune, die errichtet wurden, symptomatisch sind. Sie führen so sowohl die Stadt vor, die zugesagt hatte, NICHT zu räumen, gefährden in unverantwortlicher Weise Menschenleben und eskalieren, statt zu deeskalieren und noch einmal in Verhandlungen zu gehen. So verspielen sie die bisher teilweise in der Öffentlichkeit vorhandene Akzeptanz ihres Projektes selber.“
Weitere Infos und Beiträge zum Thema Hotel- und Parkhausprojekt am Flensburger Bahnhofswald auch hier