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Tag der biologischen Vielfalt: Bundesregierung muss Arten und Lebensräume schützen

Durch Umweltzerstörung und Gift gefährdete Insekten: Auch das Tagpfauenauge ist selten geworden – Foto: Jörg Pepmeyer

Zum Internationalen Tag der biologischen Vielfalt am Samstag, den 22. Mai, fordert der Landesverband Schleswig-Holstein des Bund für Umwelt und Naturschutz e. V.  (BUND SH) die Bundesregierung zu konsequentem Naturschutz auf. „Wir müssen endlich handeln und mit gutem Vorbild vorangehen: Geht die biologische Vielfalt verloren, sind nicht nur hierzulande die Lebensgrundlagen bedroht! Der Weltbiodiversitätsrat warnt vor einem ökologischen Kollaps“, mahnt Ole Eggers, Landesgeschäftsführer des BUND SH.

Die Zerstörung der biologischen Vielfalt bedroht die Menschheit mindestens so sehr wie die Klimakrise, so Dr. Claudia Bielfeldt, Landesvorsitzende des BUND SH: „Jeder einzelne von uns ist mitverantwortlich. Würden alle Menschen auf der Welt so leben, wie wir Deutschen, bräuchten wir drei Planeten Erde: Wir verbrauchen zu viele Ressourcen und tragen damit zur Zerstörung der biologischen Vielfalt weltweit bei.“

Der BUND SH fordert, dass die Landes- und die Bundesregierung schnelle und wirksame Maßnahmen gegen den drohenden ökologischen Zusammenbruch umsetzen: Nachhaltigkeit ist wichtiger als ständiges Wirtschaftswachstum.

„Wir brauchen mehr naturfreundliche Rahmenbedingungen: Auch Schleswig-Holstein sollte dazu beitragen, Deutschlands viel zu großen ökologischen Fußabdruck in der Welt zu verkleinern“, resümiert Ole Eggers. „Viele natürliche Lebensräume übernehmen wichtige Aufgaben und können durch ihren Erhalt helfen, die Klimakrise auszubremsen: Moore und Wälder wirken als Kohlenstoffsenke, Wiesen bieten zudem unzähligen schützenswerten Insekten- und Tierarten Zuflucht, Auen fungieren als Hochwasserbarrieren und Filter für die Meere.“

Der BUND-Landesverband fordert von der Landesregierung ein Investitionsprogramm für den Naturschutz. Sie muss wirksame Artenhilfsprogramme und ein engagiertes Qualitätsprogramm bereitstellen. Nur dann können die bestehenden Schutzgebiete endlich ihre volle Schutzwirkung entfalten und ihren Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt leisten. Die kommende Biodiversitätsstrategie muss auf jeden Fall mit ausreichenden Ressourcen ausgestattet werden.

Gemeinsam mit den anderen Landesverbänden und dem Bundesverband hat der BUND SH die Tage vor dem Internationalen Tag der Biodiversität am 22. Mai zur Woche der Biodiversität ernannt und genutzt, um in den sozialen Medien auf zahlreiche Problemfelder hinzuweisen.

 

Neuer Strategieentwurf legt Grundstein für den Erhalt der biologischen Vielfalt in Schleswig-Holstein

Durch Umweltzerstörung und Gift gefährdete Insekten: Auch das Tagpfauenauge ist selten geworden – Foto: Jörg Pepmeyer

Umweltverbände warnen jedoch vor unzureichenden Maßnahmen

Einvernehmlich begrüßen mehrere Umwelt- und Naturschutzorganisationen den vom Umweltministerium unter dem Titel „Kurs Natur 2030“ am 31. März 2021 vorgelegten Arbeitsentwurf für die Biodiversitätsstrategie Schleswig-Holsteins.

Sie fordern jedoch noch einige Nachbesserungen. „Wir begrüßen es sehr, dass das Umweltministerium nun einen Entwurf präsentiert hat, der eine gute Basis für eine fachlich tragfähige und konsequente Biodiversitätsstrategie im Lande bieten kann, und mit dem sich der Artenrückgang zumindest abbremsen lässt. Die Strategie muss nun in gemeinsamer Arbeit weiter konkretisiert werden. Dabei ist es gut, dass das Land allen relevanten Gruppen und Betroffenen die Mitarbeit von Anfang an angeboten hat,“ so Jürgen Leicher, der stellvertretende Landesvorsitzende des Bundes für Umwelt und Naturschutz Schleswig-Holstein e. V. (BUND SH). Auch Dr. Wolfgang Scharenberg, stellvertretender Vorsitzender des Landesnaturschutzverbandes Schleswig-Holstein e.V. (LNV) ist optimistisch: „Fast alle Bundesländer haben bereits eine Biodiversitätsstrategie mit konkreten Zielen und Maßnahmen beschlossen und befinden sich in der Umsetzung. Schleswig-Holstein ist nun auf einem engagierten Weg. Damit es aber nicht nur bei einem guten Papier bleibt, ist jetzt eine spürbare Personalaufstockung in den Behörden, die die Umsetzung begleiten und kontrollieren, ebenso wichtig wie eine engere Vernetzung untereinander.“

Für die Umweltverbände ist entscheidend, dass die Biodiversitätsstrategie einen konkreten Handlungsrahmen aufzeigt und konsequente Maßnahmen beschreibt: Sie müssen verlässlich finanziert, umgesetzt und qualifiziert überwacht werden. Auch sehen die Verbände Nachholbedarf bei einigen Punkten, wie bei den zu hohen Belastungen der Strand- und Dünenlebensräume an den Küsten oder der fehlenden Durchlässigkeit für wandernde Fische an vielen Küstenzuflüssen.

„Wir freuen uns darauf, mit dem Umweltministerium weiter konstruktiv an einer Biodiversitätsstrategie für das Land mitzuarbeiten. Klar sollte dabei allerdings sein, dass am verstärkten und wirksameren Schutz der Arten und Lebensräume kein Weg mehr vorbeiführen kann,“ stellt Joachim Schulz, naturschutzfachlicher Sprecher des Bundesverbands Beruflicher Naturschutz e. V. in Schleswig-Holstein (BBN-SH) fest. Der Wirtschaftsfaktor Tourismus darf nicht zulasten der Natur vorangetrieben werden.

„Die biologische Vielfalt, der Artenreichtum und die Lebensräume fast der Hälfte der Arten sind auch in Schleswig-Holstein massiv bedroht. Um unsere Lebensgrundlagen dauerhaft zu sichern, müssen wir nicht nur den Klimaschutz mit aller Kraft angehen, sondern auch die Biodiversität erhalten und stärken,“ ergänzt Harald Förster, Geschäftsführer der Schutzstation Wattenmeer e.V..

Auch der WWF sieht in dem Entwurf der Strategie viel Positives: „Für das Wattenmeer wäre das geplante Ziel, mehr wilde Natur im Nationalpark zuzulassen, ein großer Fortschritt. So könnte dort endlich eine wichtige Anforderung des Bundesnaturschutzgesetzes erfüllt werden“, sagt Dr. Hans-Ulrich Rösner, Leiter des WWF Wattenmeerbüros. „An einigen Stellen springt die Strategie jedoch auch für das Wattenmeer noch zu kurz. Vor allem muss sie die notwendige Klimaanpassung dieses einmaligen Naturraumes stärker berücksichtigen.“

Der vorgelegte Entwurf der Biodiversitätsstrategie findet in großen Teilen den Zuspruch der Naturschutzorganisationen, braucht aber noch Verbesserungen und eine solide Finanzierung. Die Naturschutzorganisationen freuen sich darauf, die Weiterentwicklung der Strategie und ihre Umsetzung tatkräftig zur begleiten.

Volksbegehren zum Schutz des Wassers in Schleswig-Holstein

Auch im Bürgerbüro im Flensburger Rathaus kann noch bis  zum 2. März 2020 mit der Abgabe der Unterschrift das Volksbegehren unterstützt werden.

Am 2. September startete ein breites Bündnis das Volksbegehren zum Schutz des Wassers – das erste Volksbegehren in Schleswig-Holstein seit 10 Jahren.

Ziel ist ein besserer Schutz des Wassers vor den Risiken der Gas- und Ölförderung sowie mehr Transparenz durch Aufdeckung von Gefahren. Bereits 98 durch Erdölförderung [in Schleswig-Holstein!] verursachte Schadensfälle, bei denen Boden und Wasser verunreinigt wurden, wurden auf Nachfrage von der Landesregierung eingeräumt.

Hinter dem Volksbegehren steht ein Bündnis von rund 20 ganz unterschiedlichen Organisationen und Initiativen, wie der Bund für Umweltund Naturschutz Deutschland, die Bürgerinitiative gegen das CO2 Endlager e.V., die Schutzstation Wattenmeer, die Piratenpartei, die SPD und der SSW.

Bis zum 2. März 2020 müssen mindestens 80.000 gültige Unterstützerunterschriften geleistet werden, damit es zum Volksentscheid kommt. Teilnehmer müssen mindestens 16 Jahre alt sein, einen deutschen Pass und seit mindestens 6 Wochen ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben.

Bis zum Ende der obigen Frist kannst auch Du direkt im Bürgerbüro im Flensburger Rathaus dieses Volksbegehren mit Deiner Unterschrift unterstützen. Denn die Abgabe der Unterschrift im Rathaus ist die beste Methode, dieses Begehren zu unterstützen, da Deine Unterschrift dann direkt verifiziert ist – in der Vergangenheit sind Initiativen schon gescheitert, da die Echtheit der Unterschriften angezweifelt wurde.

Rathaus-Finder: http://www.rathausfinder.de/schutz-des-wassers-sh

Mehr Infos: http://www.vi-wasser.de/ und  http://www.vi-wasser.de/files/Folder_VI-Wasser_web.pdf

Auf Facebook: https://www.facebook.com/VolksbegehrenWasser/

Siehe dazu auch den AKOPOL-Beitrag vom 7.9.2019:
Torpedieren die Grünen das Volksbegehren zum Schutz des Wassers in Schleswig-Holstein?
Die Verantwortlichen der Initiative für das Volksbegehren bitten  in einem Offenen Brief die Grüne Landtagsfraktion nachdrücklich, „die Verbreitung alternativer Fakten zum Volksbegehren zu beenden und den Schutz des Wassers und den Einsatz für mehr Transparenz nicht weiter zu bekämpfen.“
unter: https://akopol.wordpress.com/2019/09/07/torpedieren-die-gruenen-das-volksbegehren-zum-schutz-des-wassers-in-schleswig-holstein/

Torpedieren die Grünen das Volksbegehren zum Schutz des Wassers in Schleswig-Holstein?

Die Verantwortlichen der Initiative für das Volksbegehren bitten in einem Offenen Brief die Grüne Landtagsfraktion nachdrücklich, „die Verbreitung alternativer Fakten zum Volksbegehren zu beenden und den Schutz des Wassers und den Einsatz für mehr Transparenz nicht weiter zu bekämpfen.“

Offener Brief an die Landtagsfraktion SH von Bündnis90/Die Grünen

Unterzeichnende Vertrauenspersonen des Volksbegehrens zum Schutz des Wassers
Am Holm 17
24326 Nehmten

Nehmten, den 26.08.2019

Sehr geehrte Damen und Herren der Landtagsfraktion SH von Bündis 90/Die Grünen,

uns wurde der Sprechzettel Ihrer Fraktion zum Volksbegehren zum Schutz des Wassers zugeleitet, verbunden mit der Bitte eines Empfängers um eine detaillierte Antwort. Da dieser Sprechzettel offensichtlich schon weite Kreise gezogen hat, antworten wir in einem offenen Brief.

Die kursiv gestellten Passagen stellen die Behauptungen der Landtagsfraktion dar (kleinere Schreibfehler wurden der besseren Lesbarkeit wegen korrigiert). Unsere Erwiderung folgt jeweils in normaler Schrift.

Bereits am 24.02.2017, also noch vor dem Start der Volksinitiative, nutzte der damalige Minister Dr. Robert Habeck Amt und Rederecht im Landtag, um die Initiatoren der Volksinitiative in einer öffentlichen Versammlung zu verleumden, indem er uns unterstellte, vorsätzlich gegen die Verfassung zu verstoßen (Beweis: Aufnahme der Landtagssitzung vom 24.02.2017 ab ca. 1:52). Dabei wusste er, dass wir die Rechtsauffassung der Landesregierung nicht teilten und bis heute nicht teilen. Ihm musste bekannt sein, dass fünf der sechs Punkte der Volksinitiative zulässig sind und das Frackingverbot im Landeswasserrecht umstritten ist. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hatte in einem Gutachten dargelegt, dass diese Rechtsfrage offen ist. Derzeit wird die Zulässigkeit eines Frackingverbots im Landeswasserrecht vor dem Landesverfassungsgericht in Schleswig verhandelt. Die mündliche Verhandlung ist für den 01.10.2019 um 10 Uhr angesetzt.

Wir haben diesen Angriff damals nicht öffentlich kommentiert, da wir uns nicht auf ein so tiefes Niveau begeben wollten.

In der Kurzfassung eines Schreibens von Nina Schneider vom 27.06.2019 werden nachweislich unwahre Behauptungen aufgestellt:

1. Von den 4 Anliegen der Volksinitiative (VI) soll nun 1 Punkt mit einem Volksbegehren durchgesetzt werden. Dieser betrifft die Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, wenn es um relevante Informationen z.B. in Bezug auf Fracking geht. Im April 2019 gab es dazu einen mit der Initiative geeinten Kompromiss wegen erheblicher rechtlicher Bedenken an der ursprünglichen Formulierung der VI. Die Koalition hat diesen Kompromiss aufgrund rechtlicher Hinweise aus der Anhörung von Sachverständigen in zwei kleinen Punkten verändert. Diese Änderungen sind in einem Punkt lediglich klarstellend und stärken außerdem den Rechtsschutz der Betroffenen. Diese minimale Änderung des Kompromisses will die Volksinitiative trotz der Hinweise aus der Anhörung nicht mitgehen. Die VI muss nun ihre ursprüngliche Formulierung verwenden, gegen die erhebliche rechtliche Bedenken bestehen. Aus diesem Grund und weil wir die Forderung inhaltlich weitestgehend umgesetzt haben, sollten wir die Volksinitiative nicht unterstützen.

Tatsache ist, dass nicht 4, sondern 6 Anliegen mit der Volksinitiative verfolgt werden.

Wie der auch den Grünen bekannten Bekanntmachung der Landesregierung vom 02. Juli 2019 zum Start des Volksbegehrens zum Schutz des Wassers zu entnehmen ist, hat der Landtag fünf Punkte des Volksbegehrens für zulässig erklärt, einschließlich des Punktes zur Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Auch das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Landtages hatte diesen Punkt als zulässig erachtet. Die Behauptung erheblicher rechtlicher Bedenken, ohne die Stellungnahmen und ihre jeweiligen Verfasser vollständig mitzuteilen, ist daher unzutreffend. Vielmehr gibt es von Seiten der Koalition massiven Widerstand dagegen, dass auskunftspflichtige Stellen von sich aus im überwiegenden öffentlichen Interesse Geheimnisse offenbaren dürfen. Es ist auch unwahr, dass nur zwei kleine Punkte verändert worden seien und es sich dabei um minimale Änderungen handeln würde. Vielmehr ist der Zweck der Gesetzesänderung mit den Änderungen weitgehend aufgegeben worden.

2. Im Einzelnen:

1)

Was wollte die Volksinitiative ursprünglich? Die VI verfolgte insgesamt 3 Änderungen im Landeswassergesetz und 1 Änderung im Landesverwaltungsgesetz.

Tatsache ist, dass insgesamt 5 Änderungen im Landeswassergesetz und eine Ergänzung im Landesverwaltungsgesetz angestrebt werden.

3. a) Klarstellung, dass unter Grundwasser i.S.d. Landeswassergesetzes auch das sog. „tiefe Grundwasser“ (z.B. Sole) gemeint ist. Diesbezüglich besteht nach Auffassung des wissenschaftlichen Dienst des Landtags keine Gesetzgebungsbefugnis des Landes, weil diese grundsätzliche Begriffsbestimmung dem Bundeswassergesetz vorbehalten ist. Der Landtag hat die Volksinitiative daher in diesem Punkt als unzulässig abgelehnt. Dagegen hat die VI das Landesverfassungsgericht zur Klärung angerufen.

Diese Darstellung ist falsch. Diese Gesetzesergänzung ist als zulässig anerkannt worden und Teil des vom Landtag genehmigten Volksbegehrens. Sie ist Bestandteil eines auch von Bündnis90/Die Grünen getragenen Antrags auf Änderung des Landeswassergesetzes (Umdruck 19/2253). Eine Anrufung des Landesverfassungsgerichts wegen diese Punktes hat nicht stattgefunden. Wir haben das Landesverfassungsgerichts wegen des von uns geforderten Frackingverbots im Landeswasserrecht angerufen. Die Landtagsverwaltung hat bisher weder Kosten noch Mühen gescheut, um ein Frackingverbot im Landeswasserrecht zu verhindern.

4. b) 2 weitere von der VI gewünschte Änderungen im Landeswassergesetz (Haftung für Eingriffe ins Grundwasser und Meldepflicht bei unvorhergesehener Erschließung von Grundwasser) sind in der laufenden Novellierung des Landeswassergesetzes aufgenommen worden, also VI diesbezüglich erfolgreich. Der Gesetzentwurf befindet sich aktuell in der Anhörung. Es ist nicht zu erwarten, dass diesbezüglich Änderungsbedarf entsteht.

Es ist richtig, dass vier Punkte aus der Volksinitiative auf der Tagesordnung des Landtags stehen (Umdruck 19/2253). Allerdings standen diese Punkte Anfang des Jahres bei Behandlung der Volksinitiative schon einmal auf der Tagesordnung des Landtages und wurden dann ohne Begründung einfach wieder abgesetzt. Aufgrund des bisherigen Verhaltens der Regierungskoalition besteht kein Vertrauen unsererseits mehr auf die vollständige Umsetzung. Nur in dem Druck des Volksbegehrens sehen wir eine Absicherung dafür, dass es nicht wieder zu einer Absetzung dieser Punkte von der Tagesordnung kommt. Erfolgreich ist eine Volksinitiative erst, wenn das Gesetz beschlossen worden ist, nicht schon bei unverbindlichen und bereits in der Vergangenheit mehrfach gebrochenen Versprechungen und Anträgen.

5. c) Über das Thema Wasser hinaus, forderte die VI, dass in Fällen eines überwiegenden öffentlichen Interesses, Behörden Informationen auch dann veröffentlich können, wenn Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse tangiert wären. § 88 a LVwG SH – Geheimhaltung Die Beteiligten haben Anspruch darauf, daß ihre Geheimnisse, insbesondere die zum persönlichen Lebensbereich gehörenden Geheimnisse sowie die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, von der Behörde nicht unbefugt offenbart werden. „Das gilt nicht, wenn das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt.“ (Ergänzung der VI unterstrichen)

2) Was hat die Koalition nun beschlossen?

1. a) Im Gemeinsamen Arbeitskreis wurde gemeinsam mit der Volksinitiative der ursprüngliche Vorschlag der VI wegen rechtlicher Bedenken des MILI modifiziert. Der geeinte Vorschlag wurde zur Anhörung in den Innenausschuss eingereicht. Dieser lautete sodann: 12 Absatz 5 IZG SH:

„(5) Unbeschadet anderer Vorschriften können informationspflichtige Stellen nach § 2 Absatz 3 Nummer 1 dieses Gesetzes Geheimnisse Verfahrensbeteiligter (§ 88a des Landesverwaltungsgesetzes) offenbaren, soweit dies nach den Umständen zur Wahrung überwiegender öffentlicher Interessen oder zum Schutz höher zu bewertender Rechtsgüter der Allgemeinheit erforderlich ist.“

b)

In der schriftlichen Anhörung gab es relevante Hinweise darauf, die beabsichtigte Gesetzesformulierung dahingehend zu ergänzen, dass Umweltinformationen nach Abs. 1 und 4 des § 12 IZG handelt und dass in der Regel vor einer Offenbarung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen eine Anhörung der Betroffenen durchzuführen ist. Der Gesetzentwurf wurde daher vor allem auf Wunsch der FDP ergänzt. Die Volksinitiative konnte sich den Anregungen der Anzuhörenden nicht öffnen und beharrte auf dem ursprünglich gefundenen Kompromiss.

c)

Grüne Position: Wir hätten eine Beibehaltung der mit der Volksinitiative geeinten Textfassung präferiert. Aus Sicht der Anzuhörenden war eindeutig, dass aus der Systematik des IZG und des weiteren Absätze von § 12 bereits ohne ausdrückliche Nennung mit dem Gesetzentwurf nur Umweltinformationen gemeint sein können. Das Anliegen der FDP sollte daher im Wesentlichen zur Klarstellung dienen, dem haben wir uns letztlich angeschlossen. Die Volksinitiative sieht in der Beschränkung auf Umweltinformationen eine Beschränkung des Anwendungsbereichs. Auch die grundsätzliche Anhörungsverpflichtung der Behörden gegenüber Betroffenen ergibt sich bereits aus dem Gesetzen ((IZG, LVwG) und letztlich aus dem im Grundgesetz garantierten Recht auf Rechtsschutz und ein faires Verfahren. Insbesondere hatten wir das Anhörungsrecht so gestaltet, dass es in eiligen Fällen zu Gunsten des Schutzes der Öffentlichkeit auch entfallen kann. Deswegen war auch diese Ergänzung letztlich für die Intention der VI völlig unschädlich. Das jetzt von der VI eingeleitete Volksbegehren (mindestens 80.000 Unterschriften erforderlich) muss sich auf den ursprünglichen Text der Volksinitiative beziehen. Zu diesem bestehen erhebliche rechtliche Bedenken. Insoweit sollte das Volksbegehren also vom Landesverband nicht weiter unterstützt werden. Den mit der Initiative getroffenen Kompromiss haben wir aus unserer Sicht umgesetzt und hinsichtlich der Anhörungsrechte rechtsstaatlich ergänzt.

Die Behauptung, bei der von uns geforderten Ergänzung des Landesverwaltungsgesetzes respektive dem dazu vereinbarten Kompromiss ginge es nur um Umweltinformationen, ist unwahr. Das Gegenteil ist den Grünen auch wiederholt und nachdrücklich von den Vertrauenspersonen des Volksbegehrens mitgeteilt worden. Ziel der Regierungskoalition bei der kurzfristigen Änderung des vereinbarten Kompromisses sollte daher keinesfalls im Wesentlichen eine „Klarstellung“ sein, sondern zentrale Folgen der Gesetzesergänzung wurden aushebelt. Die Änderungen waren weder mit den Initiatoren der Volksinitiative abgesprochen worden, noch den anderen Landtagsfraktionen ausreichend frühzeitig zur Kenntnis gebracht worden. Das undemokratische und unredliche Vorgehen der Regierungskoalition war ein wesentlicher Grund dafür, dass sich SPD und SSW dem Volksbegehren angeschlossen haben.

Die Vertrauenspersonen fordern deshalb die Landtagsfraktion Bündnis90/Die Grünen auf, weitere unwahre Tatsachenbehauptungen zu unterlassen.

Insbesondere sind folgende oder vergleichbare Aussagen, die hier zusammenfassend bzw. exemplarisch dargestellt wurden, gegenüber allen bisherigen Empfängern dieser Behauptungen deutlich als unwahr klarzustellen:

  1. Die Initiatoren des Volksbegehrens hätten mit der Volksinitiative vorsätzlich gegen die Verfassung verstoßen.
  2. Die von der Regierungskoalition vorgenommenen Änderungen des Kompromisses zum Informationsgesetz seien in einem Punkt lediglich klarstellend und stärkten außerdem den Rechtsschutz der Betroffenen. Diese seien minimale Änderung des Kompromisses, die den Zielen der Volksinitiative nicht entgegenstehen.
  3. Unter Grundwasser i.S.d. Landeswassergesetzes sei auch das sog. „tiefe Grundwasser“ (z.B. Sole) gemeint ist. Diesbezüglich besteht nach Auffassung des wissenschaftlichen Dienst des Landtags keine Gesetzgebungsbefugnis des Landes, weil diese grundsätzliche Begriffsbestimmung dem Bundeswassergesetz vorbehalten sei. Der Landtag habe die Volksinitiative daher in diesem Punkt als unzulässig abgelehnt. Dagegen habe die VI das Landesverfassungsgericht zur Klärung angerufen.
  4. Die VI verfolgte insgesamt 3 Änderungen im Landeswassergesetz und 1 Änderung im Landesverwaltungsgesetz.

Wir bitten die Landtagsfraktion nachdrücklich, die Verbreitung alternativer Fakten zum Volksbegehren zu beenden und den Schutz des Wassers und den Einsatz für mehr Transparenz nicht weiter zu bekämpfen.

 

Die Vertrauenspersonen:                       Die Vertreter der Vertrauenspersonen:

Dr. Reinhard Knof

Dr. Patrick Breyer                                  Frank Tietgen

Klaus Schöllhorn

Anhänge: 

2019_Bekanntmachung Ges-entwurf u Begr des Volksbegehrens

umdruck-19-02253

umdruck-19-02253-1

WD 3-049-17

Mehr zum Volksbegehren:

Unterstütze das Volksbegehren zum Schutz des Wassers in Schleswig-Holstein! – Auch im Bürgerbüro im Flensburger Rathaus kann bis zum 2. März 2020 mit der Abgabe der Unterschrift das Volksbegehren unterstützt werden.
unter https://akopol.wordpress.com/2019/09/02/unterstuetze-das-volksbegehren-zum-schutz-des-wassers-in-schleswig-holstein/

Süddeutsche Zeitung vom 2.9.2019: Volksinitiative zum Schutz des Wassers im Clinch mit Grünen unter: https://www.sueddeutsche.de/wissen/umwelt-kiel-volksinitiative-zum-schutz-des-wassers-im-clinch-mit-gruenen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-190902-99-713288

Weitere Infos: http://www.vi-wasser.de/ und der Infoflyer: http://www.vi-wasser.de/files/Folder_VI-Wasser_web.pdf

Auf Facebook: https://www.facebook.com/VolksbegehrenWasser/

 

Unterstütze das Volksbegehren zum Schutz des Wassers in Schleswig-Holstein!

Auch im Bürgerbüro im Flensburger Rathaus kann bis zum 2. März 2020 mit der Abgabe der Unterschrift das Volksbegehren unterstützt werden.

Am 2. September startete ein breites Bündnis das Volksbegehren zum Schutz des Wassers – das erste Volksbegehren in Schleswig-Holstein seit 10 Jahren.

Ziel ist ein besserer Schutz des Wassers vor den Risiken der Gas- und Ölförderung sowie mehr Transparenz durch Aufdeckung von Gefahren. Bereits 98 durch Erdölförderung [in Schleswig-Holstein!] verursachte Schadensfälle, bei denen Boden und Wasser verunreinigt wurden, wurden auf Nachfrage von der Landesregierung eingeräumt.

Hinter dem Volksbegehren steht ein Bündnis von rund 20 ganz unterschiedlichen Organisationen und Initiativen, wie der Bund für Umweltund Naturschutz Deutschland, die Bürgerinitiative gegen das CO2 Endlager e.V., die Schutzstation Wattenmeer, die Piratenpartei, die SPD und der SSW.

Bis zum 2. März 2020 müssen mindestens 80.000 gültige Unterstützerunterschriften geleistet werden, damit es zum Volksentscheid kommt. Teilnehmer müssen mindestens 16 Jahre alt sein, einen deutschen Pass und seit mindestens 6 Wochen ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben.

Bis zum Ende der obigen Frist kannst auch Du direkt im Bürgerbüro im Flensburger Rathaus dieses Volksbegehren mit Deiner Unterschrift unterstützen. Denn die Abgabe der Unterschrift im Rathaus ist die beste Methode, dieses Begehren zu unterstützen, da Deine Unterschrift dann direkt verifiziert ist – in der Vergangenheit sind Initiativen schon gescheitert, da die Echtheit der Unterschriften angezweifelt wurde.

Rathaus-Finder: http://www.rathausfinder.de/schutz-des-wassers-sh

Mehr Infos: http://www.vi-wasser.de/ und  http://www.vi-wasser.de/files/Folder_VI-Wasser_web.pdf

Auf Facebook: https://www.facebook.com/VolksbegehrenWasser/

Siehe dazu auch den AKOPOL-Beitrag vom 7.9.2019:
Torpedieren die Grünen das Volksbegehren zum Schutz des Wassers in Schleswig-Holstein?
Die Verantwortlichen der Initiative für das Volksbegehren bitten  in einem Offenen Brief die Grüne Landtagsfraktion nachdrücklich, „die Verbreitung alternativer Fakten zum Volksbegehren zu beenden und den Schutz des Wassers und den Einsatz für mehr Transparenz nicht weiter zu bekämpfen.“
unter: https://akopol.wordpress.com/2019/09/07/torpedieren-die-gruenen-das-volksbegehren-zum-schutz-des-wassers-in-schleswig-holstein/

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