Stadt Flensburg fordert BesetzerInnen per Allgemeinverfügung ultimativ zum Verlassen des Bahnhofswalds auf

Besetzter Bahnhofswald in Flensburg: Stadt fordert BesetzerInnen per Verfügung ultimativ zum Verlassen des Geländes auf
Stadt droht mit „unmittelbaren Zwang“ und weiteren rechtlichen Konsequenzen, falls die BesetzerInnen den Bahnhofswald nicht verlassen – Polizeiliche Räumung noch im Februar?
Ein Beitrag von Jörg Pepmeyer
Im Rahmen einer Allgemeinverfügung mit Datum 29.01.2021 fordert die Stadt Flensburg die BaumbesetzerInnen im Bahnhofswald auf, binnen drei Tagen ab Bekanntgabe der Verfügung, die Baumhäuser und das Gelände zu verlassen. Falls dieser Aufforderung nicht nachgekommen wird, droht die Stadt den Vollzug mit „unmittelbaren Zwang“ durchzusetzen. Etwas irritierend ist das Erstellungs-Datum der Allgemeinverfügung im Kopf des Schreibens: 29.01.2020, während allerdings am Ende des Schreibens, unterschrieben von Stadtrat Stephan Kleinschmidt, der 29.01.2021 richtigerweise steht. Nicht bekannt ist, ob den BaumbesetzerInnen der Inhalt dieser Allgemeinverfügung mit der Aufforderung zum Verlassen des Bahnhofswald bereits mitgeteilt bzw. ihnen die Allgemeinverfügung schon zugestellt wurde.
Tatsächlich würde sich die Stadt damit die Option für eine Räumung des Geländes, voraussichtlich noch im Februar, offenhalten. Auf der anderen Seite würde das bedeuten, dass jetzt auch rechtlich die BesetzerInnen stärker zur Verantwortung gezogen werden könnten. Dabei lautet der juristische Vorwurf in der Begründung der Allgemeinverfügung, dass die WaldbesetzerInnen mit ihren Baumhäusern gegen die Landesbauordnung verstoßen und die öffentliche Sicherheit nach § 218 Abs. 1 LVwG gefährden würden. Ebenso sei ein Strafantrag des Eigentümers nach § 123 Abs. 1 StGB (Hausfriedensbruch) bei der Staatsanwaltschaft gestellt worden. Die BesetzerInnen könnten sich damit nicht auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit berufen, da es sich bei dem Gelände um ein Privatgrundstück handele.
Die Stadt bzw. die Oberbürgermeisterin bedient sich somit des Verwaltungs- und Ordnungsrechts, um die Räumung zu erzwingen. Das hatt sie bereits schon nach Aussetzung der angedachten polizeilichen Räumung Mitte Januar angekündigt. Andererseits ist das auch eine klare Entscheidung zugunsten der Investoren, die auf dem Gelände ein Hotel und Parkhaus bauen wollen, ohne dass diese selber aktiv werden müssen.
Trotzdem besteht für die BesetzerInnen die Möglichkeit mit einem Rechtsbeistand gegen diese Allgemeinverfügung noch binnen drei Wochen Widerspruch einzulegen. Allerdings entbindet der Widerspruch, so die Stadt in ihrer Rechtsbehelfsbelehrung, nicht von der Verpflichtung, die Verfügung zu befolgen. Sollte die Stadt diesen Widerspruch ablehnen, bliebe den BesetzerInnen noch der Gang vor das Verwaltungsgericht.
Untenstehend nun der Text der Allgemeinverfügung:
Stadt Flensburg – Die Oberbürgermeisterin
24931 Flensburg – Rathausplatz 1
Aktenzeichen 630-2020/0817
Datum 29.01.2020
lm Wege einer Allgemeinverfügung gem. § 106 Abs. Landesverwaltungsgesetz (LVwG) in Verbindung mit § 110 Abs. 2 LVwG wird folgendes verfügt:
- Hiermit wird auf dem Grundstück Flurstück 763, Flur 44, Gemarkung Flensburg-G, tatsächlich begrenzt im Osten durch die Bahnhofsstraße, im Süden durch die Wohnbebauung am Bahnhof, im Westen durch die Wohngrundstücke Schleswiger Straße und im Norden durch das Betriebsgelände der Deutschen Post, die Nutzung derjenigen baulichen Anlagen, die in einer Höhe von mehr als 2,00 m über dem Erdboden errichtet sind, ab sofort untersagt.
- Das in Ziffer 1 bezeichnete Grundstück ist von sämflichen sich dort aufhaltenden Personen zu verlassen und darf nicht wieder betreten werden.
- Die sofortige Vollziehung der Verfügungen zu Ziffer 1 und 2 wird hiermit angeordnet.
- Es wird zur Befolgung der Verfügung zu Ziffer 1 und 2 eine Frist von 3 Tagen ab Bekanntgabe gesetzt. Für den Fall, dass dem nicht nachgekommen wird, wird jeweils der Vollzug durch unmittelbaren Zwang angedroht.
Den vollständigen Text mit der Begründung zum Nachlesen gibt es hier
Baumbesetzer*innen legen Widerspruch ein
Siehe dazu auch den Beitrag im Stadtblog Flensburg vom 09.02.2021:
Bahnhofswald Flensburg: Baumbesetzer*innen legen Widerspruch gegen die Allgemeinverfügung der Stadt ein unter:
https://akopol.wordpress.com/2021/02/09/bahnhofswald-flensburg-baumbesetzerinnen-legen-widerspruch-gegen-die-allgemeinverfuegung-der-stadt-ein/
Siehe dazu auch den Beitrag der Waldbesetzer*innen aus dem „Böömdörp“, ebenso erschienen auf subtilus.info am 7. Februar 2021: Bahnhofswald in Flensburg akut räumungsbedroht!
unter: https://akopol.wordpress.com/2021/02/08/bahnhofswald-in-flensburg-akut-raeumungsbedroht/
Weitere Infos und Beiträge zum Thema Hotel- und Parkhausprojekt am Flensburger Bahnhofswald auch hier
Veröffentlicht am 7. Februar 2021 in Ökologie, Bahnhofsviertel, Bahnhofswald Flensburg, Bürgerbeteiligung, Daten und Zahlen, Flensburg News, Rat & Ausschüsse, Soziales, Stadtplanung, Wirtschaft und mit Allgemeinverfügung, B-Plan Hauptpost, Bahnhof, Bahnhofsviertel, Baugenehmigung, Bürgerinitiative Bahnhofsviertel Flensburg, Die Grünen, Flensburg, Flensburger Bahnhofswald, Genehmigung, Hotel, Jörg Pepmeyer, Neubau, Oberbürgermeisterin, Parkhaus, Pepmeyer, Plan, Planskizze, Räumung, Schleswig-Holstein, Stadt Flensburg, Stephan Kleinschmidt, Verwaltung, Wald, Widerspruch getaggt. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink. Hinterlasse einen Kommentar.
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