Nach OVG-Entscheidung zur K8: Flensburger Ratsversammlung soll am 2. Juni über Vorlage der Verwaltung beschließen
Ein Beitrag von Jörg Pepmeyer
Am 5. Mai hat das Oberverwaltungsgericht in Schleswig in einem Normen-Kontrollverfahren entschieden, dass der Bebauungsplan für den 4. Abschnitt der K 8 von 2017 rechtsunwirksam ist. Die bereits fertig gestellte Trasse führt in diesem Abschnitt über die ehemaligen Ländereien von Bauer Ingo Knop, der dagegen Anfang 2018 klagte. Bereits 2017 gab es ein Enteignungsverfahren, das mit der vorläufigen Übertragung der für den Straßenbau benötigten Flächen von Ingo Knop an die Stadt Flensburg endete. Dabei begründete die Enteignungsbehörde in Kiel ihre Entscheidung mit einem allgemeinen öffentlichen Interesse für den Bau der K8 und bezog sich hierbei auch auf den Bebauungsplan. Somit wurde 2018 mit dem Bau des umstrittenen Streckenabschnitts der K8 auf dem Grundstück von Ingo Knop begonnnen. Begleitet allerdings von massiven öffentlichen Protesten.

Rechtsunwirksamer Bebauungsplan „Groß-Tarup – K8“ (Nr. 272): Einmal mittenmang und großspurig durch die Ländereien von Bauer Ingo Knop. Die befinden sich am rechten Ende der Trasse.
Das OVG machte bei seiner Entscheidung am 5. Mai jedoch deutlich, dass dieser Bebauungplan schwerwiegende Abwägungsmängel beinhalte. So seien die privaten Interessen von Bauer Knop gegenüber den öffentlichen Interessen, also was die Notwendigkeit des Straßenbaus angeht, nicht ausreichend berücksichtigt und abgewogen worden. Im Rahmen solch einer Abwägung sei zu klären, wie sind die Zugangsmöglichkeiten zu den verbleibenden Flächen nach dem Bau der Straße und welche Einschränkung bedeutet das für den Eigentümer. Diesen Sachverhalt sah das Gericht nicht ausreichend ermittelt und berücksichtigt. Ebenso forderte das OVG die Aktualisierung der gutachterlichen Bewertungen, z.B. hinsichtlich des Artenschutzes. Das Gericht ließ eine Revision gegen diese Entscheidung nicht zu.
Nun soll mit der Beschlussvorlage Bebauungsplan „Groß-Tarup – K 8“ (Nr. 321) Aufstellungsbeschluss am 2. Juni in der Sitzung der Ratsversammlung ein neuer und rechtsfester Bebauungplan Groß-Tarup K8 (Nr. 321) beschlossen werden, der die vom Gericht kritisierten Mängel beseitigt, und „Planrecht für die Hochfelder Landstraße (K 8) im Abschnitt zwischen der Anbindung Tastruper Weg und der Anbindung an die Landesstraße 21 sowie den Flächen für Ausgleichs- und Immissionsschutzmaßnahmen“ schafft. Gleichzeitig ist für „die beabsichtigte straßenrechtliche Widmung (…) die verbindlich abgeschlossene Eigentumsübertragung erforderlich, die insofern alternativ im Anschluss an ein erfolgreiches Revisionsverfahren oder die Neuaufstellung des Bebauungsplanes erfolgen kann.“ Ebenso soll die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Versammlung hergestellt werden.

Der neue Bebauungsplan soll endgültig Rechtssicherheit schaffen
Hinsichtlich der Entscheidung des OVG, das ja eine Revsion nicht zugelassen hat, hofft die Stadt Flensburg mit diesem neuen Bebauungsplan vor allem auf einen Erfolg bei Ihrer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revsion. Sollte der auf Grundlage des neuen Bebauungsplans stattgegeben werden, bestünde für die Stadt die Möglichkeit mit dem neuen und mängelbeseitigtem Bebauungsplan bei einem Revisionsverfahrten vor dem OVG doch noch Recht zu bekommen. Damit wäre auch der Bau der K8 schlussendlich rechtsgültig. Das würde auch bedeuten, dass die „Besitzeinweisung“ durch die Enteignungsbehörde, die 2017 mit der vorläufigen Übertragung der für den Straßenbau benötigten Flächen von Ingo Knop an die Stadt Flensburg erfolgte, ebenso endgültig wäre. Lediglich die Höhe der Entschädigungszahlung an Ingo Knop müsste dann noch geklärt werden.
Es ist daher kaum anzunehmen, dass die Beschlussvorlage in der Ratsversammlung am Donnerstag durchfällt. Dazu steht für die Stadt zu viel auf dem Spiel. Andererseits werden diejenigen Fraktionen, die damals für den Bau der K8 votierten, sich kaum die Blöße geben, ihre Entscheidung von damals zu revidieren. Allerdings dürften die Gegner der K8 am Donnerstag in der Ratsversammlung sicherlich noch mal ihren Standpunkt laut und deutlich vertreten. Kritik wird es da sicherlich auch an der Verhandlungsführung der Oberbürgermeisterin Simone Lange geben.
Und es bleibt abzuwarten, ob bei einer neuerlichen gerichtlichen Prüfung der neue Bebauungsplan dann alle Hürden erfolgreich nimmt. Falls nicht, hätte die Stadt ein echtes Problem. Dann könnte rein theoretisch Ingo Knop einen „Folgenbeseitungsanspruch“ geltend machen, der ebenso theoretisch den Rückbau der K8 auf seinen ehemaligen Ländereien und die Rückübertragung der Flächen bedeuten könnte. Allerdings sehen Verwaltungsrechtsexperten diese Möglichkeit als sehr gering an und gehen nicht davon aus, dass es dazu tatsächlich kommen wird. Eher wird man dann einen finanziellen Ausgleich suchen.
Interessierte EinwohnerInnen, können die Sitzung am Donnerstag, den 2. Juni ab 16 Uhr in der Bürgerhalle des Rathauses mitverfolgen. Während des Aufenthaltes im Rathaus wird jedoch zum Schutz Aller das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen.
Dazu ein Kommentar von Jörg Pepmeyer
Autoritär, undemokratisch und unnötig
Alles in allem dokumentiert der Streit um die K8, wie die Stadt Flensburg und zahlreiche KommunalpolitikerInnen über Jahre hinweg den Protest der BürgerInnen weitgehend ignoriert haben und nicht bereit waren alternative Streckenführungen ins Auge zu fassen. Vorschläge dafür gab es. Stattdessen hat man unter Aushebelung der Beteiligungsrechte der BürgerInnen mit einer Salami-Taktik den Bau der K 8 im Eiltempo voran getrieben. Und ebenso hat das Vorgehen der Stadt vor allem beim Enteignungsverfahren gegen Ingo Knop für einen Vertrauensschwund der Stadt und Politik bei vielen Flensburgern und zu umfangreichen Protesten gefüht. Das alles hätte mit mehr Fingerspitzengefühl, Ehrlichkeit, Dialog- und Kompromissbereitschaft vermieden werden können. Und dies gilt auch für ähnliche Vorhaben in den letzten Jahren in Flensburg.

„Baustopp, Baustopp – ja!“ – 350 Menschen demonstrierten am 24. Februar 2018 auf der Hofkoppel von Bauer Ingo Knop gegen den Weiterbau der K8 und die Enteignungspläne der Stadt Flensburg. – Foto: Henrik Johannsen
Desweiteren wird immer wieder behauptet, die Forderung nach der jetzigen Trassenführung und dem Ausbauvolumen sei aus dem Stadtteil Tarup gekommen. Das ist so nicht richtig, denn als ehemaliges Mitglied des Umwelt- und Planungsausschusses und der Ratsversammlung war ich an den Beratungen und der Entscheidung zur K 8 beteiligt. Ich habe im Übrigen aus guten Gründen keinem der Bebauungspläne zugestimmt.
Aber es ging damals bei den Beratungen und Entscheidungen zum K8-Ausbau und der Verlängerung (Bebauungsplan „Groß-Tarup – K8“ Nr. 272) in den Ausschüssen und der Ratsversammlung lediglich darum, eine Lösung zu finden, wie der Stadtteil verkehrlich entlastet und die Neubaugebiete zugleich besser angeschlossen werden könnten. Das war jedoch keine pauschale Zustimmung der Taruper zum Ausbau und zur Trassenführung der K8 in der dann beschlossenen, überdimensionierten und äußerst kostenträchtigen Variante.
Zumal die BürgerInnen und Verbände aufgrund des gewählten Planungsverfahrens auch gar keine Möglichkeiten hatten die Trassenführung und die Art und Weise des Ausbaus mit ihren Anregungen, Widersprüchen und Einwänden wirklich zu beeinflussen. Dazu wurden nämlich im Rahmen einer Salami-Taktik auf Vorschlag der Verwaltung die einzelnen Bauabschnitte alternativlos und ohne ein Planfeststellungsverfahren durch die Ausschüsse und die Ratsversammlung gewunken. Bei einem Planfeststellungsverfahren hätte es nämlich die entsprechenden Rechte der BürgerInnen und Verbände gegeben. Das hätte jedoch erheblich Zeit gekostet. Ebenso hätte sich das Fördermittelprocedere in die Länge gezogen. Das wollte die Mehrheit der Ratsfraktionen und die Verwaltung jedoch vermeiden. Allerdings gegen die Stimmen der WiF, der LINKEN, und anfangs auch gegen die Stimmen der Grünen und der FDP. Ab 2010 kam die AKOPOL-Fraktion als weiterer Gegner der Umgehung dazu.
Dass anschließend für diese Planungsfehler, für die die Verwaltung und die ProK8-Ratsfraktionen verantwortlich waren, Bauer Knop mit der Enteignung seiner Ländereien herhalten musste, empfinde ich als ehemaliger Kommunalpolitiker immer noch als einen nicht hinnehmbaren Skandal.
Zur Geschichte des Streits um die K8 untenstehend entsprechende Links zu Beiträgen und Hintergrundinformationen:
Bauer Knop gewinnt im Streit um die K8
Eine Darstellung der Stadt Flensburg zum Konflikt um die K 8: K8 – Faktencheck unter: https://www.flensburg.de/Startseite/K8.php?object=tx,2306.5&ModID=7&FID=2306.8427.1
Ein Stadtblog-Beitrag vom 25. Februare 2018: K8: „Baustopp, Baustopp – ja!“ – Erfolgreiche Protestaktion und Menschenkette auf der Hofkoppel von Bauer Knop in Tarup unter: https://akopol.wordpress.com/2018/02/25/k8-baustopp-baustopp-ja-erfolgreiche-protestaktion-und-menschenkette-auf-der-hofkoppel-von-bauer-knop-in-tarup/
Ein Beitrag auf Stadtblog Flensburg vom 16. Februar 2018: Neue Homepage der Stadt Flensburg zur K8: Nebelkerzen und postfaktische Wahrheiten? unter: https://akopol.wordpress.com/2018/02/16/neue-homepage-der-stadt-flensburg-zur-k8-nebelkerzen-und-postfaktische-wahrheiten/
Auf der Sitzung der Flensburger Ratsversammlung am 15.02.2018 gabe es eine aktuelle Stunde zum Enteignungsverfahren und dem Streit über den Ausbau der K8. Zur Debatte dort und dem „Faktencheck“ der Stadt auch der Beitrag von Holger Ohlsen auf shz.de: Enteigung von Bauer Knop : K 8: Stadt stellt Faktencheck online vom 19. Februar 2018 – Quelle: https://www.shz.de/19120456 ©2018
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