Archiv für den Tag 26. Februar 2021
Baumfällarbeiten auf dem Museumsberg: Zwei Bergahorne und drei Hainbuchen sollen weichen
Sanierung der Fernwärme
Mitteilung der Stadt Flensburg. Die Erneuerung von Energieversorgungsleitungen ist immer dann notwendig, wenn alte Leitungen das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben und die Versorgungssicherheit nur mit einer neuen Leitung sichergestellt werden kann. Dies ist am Museumsberg der Fall.
Die Stadtwerke Flensburg haben darum entschieden, die überalterte Fernwärmeleitung über den Museumsberg zu erneuern, bevor die neuen Wege und Plätze aus dem Förderprojekt „Christiansens Gärten“ auf dem Museumsberg entstehen.
Die Neuverlegung der Fernwärme erfolgt am besten in den Sommermonaten, damit dann die Beeinträchtigungen in der Wärmeversorgung am geringsten sind. Natürlich erhalten alle Haushalte, die mit dieser Leitung versorgt werden, über Umschaltungen auch während der Bauphase Wärme und Heißwasser. Die neue Fernwärmeleitung besteht aus 2 dicken, isolierten Rohren und benötigt eine Arbeitsbreite von mehreren Metern. Zum Schutz der älteren Bäume, unter ihnen auch die alte Eiche vor dem Sauermanhaus, welche sogar ein eingetragenes Naturdenkmal ist, musste ein Weg über den Museumsberg gefunden werden, der möglichst wenig in die Natur eingreift und möglichst viele Bäume erhält.
Trotzdem sind durch die bevorstehende Neuverlegung zwei Bergahorne und drei Hainbuchen betroffen, die im Zuge von genauesten Planungen und zahlreichen Abstimmungen mit Behörden und unter Hilfestellung eines unabhängigen Baumgutachters, zur Fällung vorgesehen wurden. Eine benachbarte Birke wurde aufgrund von Vorschädigungen und ihrer geringen Restlebenserwartung ebenfalls gefällt. Zum Schutz der Brutvögel müssen die unter Aufsicht der unteren Naturschutzbehörde und des Landesamts für Naturschutz begleiteten Arbeiten bis zum 28.02. abgeschlossen sein.
Schon bald wird mit der Erneuerung der alten Leitung begonnen, damit auch die Verschönerungs- und Renovierungsarbeiten auf dem Museumsberg möglichst schnell aufgenommen werden können und vor allem die Flensburger*innen vor den sinkenden Temperaturen im Herbst wieder sicher mit Fernwärme versorgt werden können.
Jahresbericht des Naturschutzbeauftragten der Stadt Flensburg für das Jahr 2020

Abschnitt des Bahnhofstals mit Eignung als Geschützter Landschaftsbestandteil – Illustration aus: Jahresbericht des Naturschutzbeauftragten der Stadt Flensburg für das Jahr 2020, S. 3
Naturschutzbeauftragter schlägt vor, einen Abschnitt des Bahnhofstals als „Geschützten Landschaftsbestandteil“ auszuweisen.
In der kommenden Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses am 9. März steht auch der Jahresbericht des Naturschutzbeauftragten der Stadt Flensburg bzw. des Beirates für Naturschutz für das Jahr 2020 auf der Tagesordnung. Der schlägt in seinem Bericht vor, mehr Grünflächen in der Stadt unter Schutz zu stellen. Spannend ist auch der Vorschlag des Naturschutzbeauftragten Jürgen Uwe Maßheimer, für einen Teil des Bahnhofstals. So heißt es im Bericht auf Seite 3:
Verstärkt sollte eine mögliche Ausweisung von Geschützten Landschaftsbestandteilen als kommunale Verordnung (umgesetzt durch die Untere Naturschutzbehörde) in das Flensburger Planungsgeschehen Eingang finden. Diese sogenannten „GLB‘s“können sowohl ein Instrument des Objektschutzes (z.B. eine markante Baumgruppe) als auch ein Element des größeren Flächenschutzes sein. Eine Maximalgröße wird im Gesetzestext nicht angegeben. Die Schutzintensität ist mit der eines Naturschutzgebietes vergleichbar. Besonders geeignet wäre aus Sicht des Naturschutzbeauftragten weiterhin der östliche Abschnitt des Bahnhofstals zwischen dem früheren Freilandlabor und der Peelwattbrücke (siehe Luftbildausschnitt). Hierbei handelt es sich um einen alten Vorschlag des Naturschutzbeirats aus dem Jahr 2007. Er wurde seinerzeit umfangreich von meinem Vorgänger – Herrn Ulrich Heintze – im SUPA vorgestellt. Auch imJahr 2021 ist hier das Mosaik aus Feuchtbiotopen im schmalen Talgrund und Trockenbiotopen an den steilen Hängen mit entsprechend seltenen Pflanzenarten als Schutzgrund weiterhin vorhanden. Allerdings hat über die Jahre eine freie Sukzession mit umfangreichem, ungehinderten Gehölzwachstum stattgefunden, welches die Biotopqualität teilweise beeinträchtigt. Ziel müsste daher ein Flächenerwerb und die Durchführung der fachlich geeigneten Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sein.
Den vollständigen Jahresbericht gibt es zum Download hier
Stellungnahme zum Kleingartenentwicklungskonzept
Gleichfalls gibt es eine Stellungnahme des Beirats für Naturschutz zum Kleingartenentwicklungskonzept sowie Vorschläge für die Ausgestaltung der „Flächen für die Entwicklung von Natur und Landschaft“. Dazu der Bericht untenstehend:
Klicke, um auf Stellungnahme_zum_Kleingartenentwicklungskonzept.pdf zuzugreifen
Bahnhofswald: Radio Fratz im Gespräch mit BI-Aktivistin Sabine Scholl
Interview um den Bahnhofswald, die verfehlte Stadtplanung, wie das Bahnhofsviertel früher mal ausgesehen hat und den richtigen Namen der Bürgerinitiative.
Rundfunkbeitrag: Kostenlose Beratung bei der Verbraucherzentrale kann Probleme schnell lösen
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hilft, Probleme mit dem Rundfunkbeitrag (früher GEZ) schnell und einfach zu klären.
Wenn Post vom Beitragsservice kommt, sind viele Menschen unsicher und wissen nicht, wie sie mit den Forderungen umgehen sollen. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein bietet kostenlose telefonische Beratung dazu und beantwortet Fragen zu Anmeldung, Mahngebühren oder Nachzahlungen. Unter anderem erfahren Verbraucher, ob sie eine Befreiung oder Ermäßigung beantragen können. Vor allem Migranten und junge Menschen in der Ausbildung kennen sich mit dem System des Rundfunkbeitrags oft nicht aus und brauchen Unterstützung. In der Coronakrise müssen zudem viele Menschen mit weniger Geld auskommen. Wer keine Sozialleistungen bezieht, aber ein geringes Einkommen hat, kann beim Rundfunkbeitragsservice einen Härtefallantrag stellen. Voraussetzung ist, dass die Einkünfte pro Monat nicht mehr als 17,50 Euro über den sozialrechtlichen Regelsätzen liegen.
Monatliche Zahlung kostet zusätzlich Geld
Grundsätzlich muss sich jeder volljährige Bürger mit eigenem Wohnsitz beim Beitragsservice anmelden und den Rundfunkbeitrag zahlen. Dabei genügt es, wenn sich eine in der Wohnung gemeldete Person anmeldet. Fällig wird ein fester Betrag von 17,50 Euro pro Wohnung und Monat. Ein Problem dabei ist der Zahlungsrhythmus, denn vorgesehen sind nur vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlungen. Einige Verbraucher richten trotzdem einen monatlichen Dauerauftrag ein, weil sie lieber jeden Monat 17,50 Euro zahlen als alle drei Monate 52,50 Euro. In dem Fall kommen acht Euro Mahngebühren pro Vierteljahr hinzu – ärgerlich für die Betroffenen.
Grundsicherung ermöglicht Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Wer Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, BaföG oder Grundsicherung bezieht, kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Voraussetzung ist ein Leistungsbescheid einer Sozialbehörde. Ein geringes Einkommen allein genügt nicht als Grund. Oft kommen ältere Menschen zur Beratung, die von einer kleinen Rente leben. Viele haben Anspruch auf Grundsicherung, wollen aber keine Sozialleistungen beantragen. Den Rundfunkbeitrag müssen sie trotzdem zahlen. In solchen Fällen empfiehlt die Verbraucherzentrale, den Antrag auf Grundsicherung zu stellen. Wird der bewilligt, genügt das für eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Schwerbehinderte können eine Ermäßigung auf 5,83 Euro monatlich beantragen. Befreiungen und Ermäßigungen sind rückwirkend bis zu drei Jahren möglich. Genauso müssen Verbraucher versäumte Zahlungen nachholen. Einen Termin für die kostenlose Beratung können Interessierte direkt unter verbraucherzentrale.sh/beratung-sh/online-terminbuchung oder telefonisch unter der Servicenummer 0431 590 99 40 buchen.
Weitere Informationen:
Die Stadt, der Wald und das Geld: Täuschen, tricksen und Vertrauen zerstören

Dem Erdboden gleichgemacht: Ehemaliges Quellgebiet und Feuchtbiotop im Bahnhofswald – Die Stadt Flensburg bestritt die Existenz einer Quelle und berief sich auf eigene Gutachten. Das sah das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) vollkommen anders und stellte das Quellgebiet am 5. August 2020 unter gesetzlichen Biotopschutz (Das entsprechende Schreiben gibt es hier: https://akopol.files.wordpress.com/2020/08/quelle_erfassungsbogen-und-lage.pdf ). – Foto: Dr. Helmreich Eberlein, Anfang Mai 2020
Ein Beitrag und Leserbrief von Cordelia Feuerhake, Flensburg
Zum Artikel „ Jeder Baum rechtmässig gefällt“ und „Ich fühle mich hinters Licht geführt“,
Flensburger Tageblatt vom 25.2.2021
Nach der entsetzlichen Verwüstung einer bewaldeten Naturfläche, die am Freitag am Bahnhofswald begann und am Montag mit der Fertigstellung einer „Baufläche“ endete, hergestellt durch brutale Rodung des Gehölzes am Hang der Bahnhofstraße und auf der wasserführenden Sohle der Schlucht, die sich Baugrundstück nennen darf, seit die Politik und Verwaltung sie dazu ernannt hat, durch die Ausrottung des Biotops mit Stumpf und Stiel, ja –
nun beginnt die allseitige Rechtfertigung der Agierenden, die aber nur Spiegelfechterei ist und das
wahre Problem weiterhin verschleiert:
Politik und Verwaltung haben sich im gegenseitigen Einvernehmen und Weitertreiben der Planung seit 2017, verschärft seit 2019 mit Aufstellung des Bebauungsplans, gegen Naturbewahrung, gegen örtlichen Klimaschutz, gegen Alternativvorschläge, gegen die Interessen der Anliegenden und gegen die vielen Einwände und Anregungen der KritikerInnen entschieden nach dem Motto: „in der repräsentativen Demokratie entscheidet jedenfalls nicht die Bevölkerung“.
Und es wurden anscheinend unlautere taktische Methoden angewendet:
Der Bauantrag wurde im Sommer 2020 gestellt. Obwohl immer mal mit einzuhaltenden Fristen gedroht wurde ….
Genehmigt wurde er erst Mitte Januar 2021 – und nicht mit dem eigentlichen Inhalt, nämlich Bau von Hotel und Parkhaus, sondern als Teilgenehmigung nur für das Hotel. Der Antrag auf Waldumwandlung ist nämlich bis heute nicht beschieden. Der BUND hat (in Zusammenarbeit mit der BI) einen Widerspruch gegen die Genehmigung zur Waldumwandlung eingelegt, schon im Oktober 2020 – bis heute hat die Stadt diesen Widerspruch weder angenommen noch abgewiesen – dafür die Baugenehmigung verändert, so dass sie für das Hotel schon mal besteht, ohne Waldumwandlung bzw, mit diesem Detail am Rande: Mit einem kleinen “Extra“, weil an einer Stelle doch ein Stückchen Waldumwandlung erforderlich gewesen wäre, dafür gibts – na, was? –
eine Ausnahmegenehmigung. 🙂
Übrigens auch für das Fällen geschützter bzw. von Habitat-Bäumen – die dürfen nach dem 31.1. nicht mehr gefällt werden laut Bundes-Naturschutzgesetz – Lösung? Genau,
Ausnahmegenehmigung. :-))
Die Klage gegen die Baugenehmigung vom 15.1.2021 wurde vom BUND ( in Zusammenarbeit mit der BI) eingelegt, sobald das möglich war, nämlich letzten Freitag. Warum so spät, wird gefragt? Dem Recht auf Akteneinsicht gemäß Informationszugangsgesetz, das sofort Mitte Januar bei der Bauordnung beantragt wurde , wurde leider erst letzten Freitag stattgegeben dh. die Einwände gegen die Baugenehmigung konnten erst vor ein paar Tagen formuliert werden. Das Recht ist also da, wurde uns aber seitens der Behörde erst sehr verzögert zugestanden. Taktik, um Tatsachen schaffen zu können??
Die Investoren haben vollkommen recht, wenn sie sagen, die BUND-Klage sei jetzt der richtige Rahmen. Sie hätte allerdings – wenn das Recht auf Akteneinsicht nicht verzögert worden wäre -, die Rodung des Grundstücks verhindern können. Für die geforderten Gutachten zur Quelle und zur Hangstabilität wäre nicht das Abholzen der Bäume erforderlich gewesen.
Und warum wurde nicht schon im letzten Herbst ein Räumungsersuchen gestellt? Nicht wegen „goodwill“ der Investoren mit einem „Mediationsverfahren“ , sondern, weil noch keine Baugenehmigung vorlag. Diese mußte ja – s.o. – erstmal „neugestrickt“ und den Erfordernissen taktisch angepasst als Teilbaugenehmigung abgeändert werden….
Und wenn das Parkhaus nicht gebaut wird, weil tatsächlich der Wald nicht umgewandelt wird, tja …. Es gibt da zwar einen städtebaulichen Vertrag, der beides als Einheit definiert, aber Verträge wie auch Gesetze lassen sich ändern – mit einfacher politischer Mehrheit bzw. mit einer – na, was?
– Ausnahmegenehmigung. :-)))
Außerdem glaube ich fest daran, dass die Waldumwandlung genehmigt werden wird! Unsere OB hat sich so sehr – unter Abwägung aller ……. – dafür eingesetzt, sogar an höherer Stelle in Kiel. Es lebe Flensburg, fast schon Großstadt und mit einem vorbildlichen Klimapakt!!
Bitte mehr Stoffbeutel und keinen Müll auf die Straße werfen!!
Bahnhofswald-Review: Ein ausgezeichneter Beitrag von Timo Essner auf Freitag
Wir möchten all unseren Blog-LeserInnen wärmstens einen Beitrag von Timo Essner ans Herz legen. Ausgezeichnet geschrieben, mit einer Analyse des ganzen Geschehens um den Bahnhofswald herum und einer profunden Kenntnis der Verhältnisse in Flensburg:
Beobachterbericht zum Bahnhofswald
Wirtschaft vor Gesundheit – Der Bahnhofswald in Flensburg wurde geräumt. Es ist gleichzeitig Höhe- wie Tiefpunkt einer Geschichte, die so vielschichtig ist, dass es eine Bestandsaunahme erfordert. VonTimo Essner | Community | Zum Beitrag von ihm geht es hier: https://www.freitag.de/autoren/timo-essner/beobachterbericht-zum-bahnhofswald
Timo Essner ist Flensburger Jung, zweisprachig aufgewachsen, dritter Sohn von Literaten. Karikaturist und freier Redakteur in diversen Publikationen on- und offline.
Weitere Infos und Beiträge zum Thema Hotel- und Parkhausprojekt am Flensburger Bahnhofswald auch hier
Unehrlichkeit schadet dieser Stadt am meisten
Ein Beitrag von Sabine Scholl, Flensburg
Bereits 2019 gab es Pressemeldungen, Flensburg wolle „mit höchstmöglichem Tempo“ zur klimaneutralen Stadt werden. So wurde es gesagt. Bei den Taten hapert es noch. Grünflächen scheinen weiterhin lediglich noch nicht bebaute zu sein, und neuerdings soll wohl schnell noch gefällt werden, was sich fällen lässt. In diesem Zuge wurde aktuell unter dem Schutz eines historischen Polizeiaufgebots und entgegen vorheriger Äußerungen die weitgehende Zerstörung eines innerstädtischen Waldes durchgesetzt. Am Museumsberg wurden ein Dutzend gesunde Bäume gefällt, weil der Ort „verschönert“ werden soll, und die Motorsägen der städtischen Grünflächenpflege entfernen in dieser Saison mehr Gehölz denn je. Das will nicht richtig zusammenpassen mit den öffentlich dargestellten Klimazielen der Stadt.
Zu den Widersprüchen gehört, dass es ausgerechnet ein „illegaler Ort“ war, an dem es bei weitem am ehrlichsten zuging: das Baumdorf der Besetzer*innen. Die Motivation dieser Waldschützer*innen ist aufrichtig und ohne eigenen Vorteil, ihre gelebte Solidarität ist echt. Hier passen Worte und Taten zusammen!
Und ausgerechnet sie sind es, die von offiziellen Stellen der Stadt am meisten getäuscht wurden.