Archiv für den Tag 17. März 2022

Neustadt-Jamsession am 22. März um 19 Uhr in der Neustadt 12 in Flensburg

Liebe Musiker, liebe Musikinteressierte,

am kommenden Dienstag, den 22. März treffen wir uns wieder um 19.00 Uhr zum gemeinsamen Musizieren in der Neustadt 12, Eingang zum Stadtteilhaus. Es gilt für die Teilnahme die 3G-Regel.

Wir, das sind Menschen mit unterschiedlichen musikalischen Traditionen und kulturellen Hintergründen.

Wir wollen ohne Leistungsdruck und ohne Auftrittsverpflichtung musizieren, jammen und Songs gemeinsam spielen, die wir alle mögen.
Bringt Eure Instrumente und wenn ihr Freunde und Bekannte habt, die Musik machen möchten, auch die mit. Wenn Ihr Songtexte, Akkorde oder Noten von Eurem Lieblingslied oder Liedern habt, am besten in mehrfacher Kopie ebenso mitbringen.

Uns stehen neben den Musikinstrumenten, die wir mitbringen, auch eine kleine PA mit Mischpult, Micros und ein E-Piano zur Verfügung. Wer also Lust hat in die Tasten zu hauen oder auch mit seinem E-Bass oder seiner E-Gitarre spielen möchte, kann die an die Anlage anschließen.

Nach aktueller Corona-Schutzverordnung ist für die Teilnahme an Veranstaltungen in Innenräumen bei allen Beteiligten der 3G-Nachweis erforderlich. Es gelten zudem die entsprechenden Hygiene-Regeln.

Übrigens finden unsere Treffen regelmäßig jeden 2. und 4. Dienstag im Monat in der Neustadt 12 statt. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Wir freuen uns auf Euer Kommen.

Jan Hinrich Haacke
Jörg Pepmeyer

100 Tage sogenannte ‚Klimaregierung‘: Deutsche Umwelthilfe zieht ernüchternde Bilanz und drängt auf schnelle Nachbesserungen

Berlin, 16.3.2022: Die neue Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP ist am 17. März 100 Tage im Amt. Die Einleitung einer glaubwürdigen Umwelt- und Klimaschutzpolitik ist die Ampelregierung bislang jedoch schuldig geblieben, so die Auffassung der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Ressortübergreifend sieht der Umwelt- und Verbraucherschutz dringenden Nachholbedarf.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „100 Tage nach Amtsantritt der selbsternannten ‚Klimaregierung‘ warten wir immer noch darauf, dass Worten Taten folgen. Die angekündigte Anhebung der Ausbauziele für Erneuerbare Energien reicht nicht. Wir müssen jetzt den Ausstieg aus fossilem Gas vorbereiten und alles dafür tun, dass der vorgezogene Kohleausstieg 2030 wie geplant stattfinden kann. Voraussetzung dafür ist der konsequente Ausbau der Erneuerbaren. Klimaschutz muss außerdem ausreichend im Bundeshaushalt berücksichtigt werden. Neben der bereits von Finanzminister Lindner angekündigten Mittel aus dem Energie- und Klimafonds müssen vor allem für Energieeffizienz und den Einstieg in die grüne Wasserstoffwirtschaft zusätzliche Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Darüber hinaus kann das von Bundesumweltministerin Lemke angekündigte Programm für Natürlichen Klimaschutz zur wichtigen Säule des Klimaschutzes werden. Dafür muss der Naturschutz endlich bundesweit adäquat finanziell und personell ausgestattet werden.“

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: „Die ersten Beschlüsse der neuen Ampel-Regierung zeigen den fortbestehenden Einfluss der Autokonzerne und bedeuten eine Fortsetzung der klimaschädlichen Verkehrspolitik der Vorgängerregierung. Das wurde bereits im Koalitionsvertrag mit der Ablehnung eines generellen Tempolimits deutlich und hat sich kurz nach der Vereidigung bestätigt, als die absurde finanzielle Förderung von Plug-in-Hybriden sowie Diesel- und Benzin-SUV im Eilverfahren verlängert wurde. Im Januar folgte die Absage an ein Verbrenner-Aus ab 2035 und im Februar die Verhinderung verschärfter CO2-Flottengrenzwerte für Pkw-Neuwagen in der EU. Dabei braucht es gerade hier ambitionierte Ziele – sonst bleibt in den nächsten zehn Jahren alles beim Alten und das Ziel von 15 Millionen rein elektrisch betriebenen Pkw rückt in weite Ferne“.

Angesichts der Klima- und Sicherheitskrise drängt die DUH auf die schnelle Umsetzung von Sofortmaßnahmen zur Energie- und Rohstoff-Einsparung.

Dazu Resch: „Anstatt konkrete ordnungsrechtliche Maßnahmen zur Energieeinsparung zu beschließen, verzichtet die neue Bundesregierung auf kurzfristig mögliche Rohstoff- und Öleinsparungen. Einwegplastik-Verbot oder Sanierungsprogramm für Kindergärten und Schulgebäude? Fehlanzeige. Besonders absurd ist das Festhalten an einer Dienstwagenförderung mit bis zu 80.000 Euro pro Serienfahrzeug – wobei die finanzielle Förderung auch noch steigt, je höher der Spritverbrauch ist. Es reicht nicht, Verbraucherinnen und Verbrauchern Heiztipps zu geben. Wir brauchen einen sofortigen Stopp jeglicher Förderung und steuerliche Abzugsfähigkeit energetisch ineffizienter Produkte und Fahrzeuge. Außerdem brauchen wir ein Tempolimit mit denselben Höchstgeschwindigkeiten wie 1973 bei der ersten Ölkrise: Tempo 100 auf Autobahnen und Tempo 80 außerorts.“

Neue Corona-Regeln für Schleswig-Holsteins Schulen

Maskenpflicht für Schulen endet am 2. April – Bildungsministerin Prien: „Wir gehen behutsam die nächsten Schritte zurück in die Unterrichtsnormalität“

KIEL, 17.03.2022. Bildungsministerin Karin Prien erläuterte heute (17. März) die neuen Corona-Regeln für die Schulen, die sich aus den von der Landesregierung beschlossenen Maßnahmen ergeben. „Wir werden wie angekündigt jetzt behutsam die nächsten Schritte zurück in die Unterrichtsnormalität gehen. Die Maskenpflicht endet am 2. April. Das heißt nach den Osterferien gibt es an den Schulen im Land keine allgemeine Maskenpflicht mehr“, sagte die Ministerin und betonte: „Das heißt nicht, dass man keine Maske mehr tragen darf.“ Selbstverständlich dürften Kinder und Jugendliche auch weiterhin eine Maske tragen, wenn sie sich und andere schützen wollten.

Ab der kommenden Woche entfallen zudem die Pflichttests an den Schulen in Schleswig-Holstein. Prien: „Damit folgen wir auch den Empfehlungen der Wissenschaftler, die das anlasslose Testen im bisherigen Umfang für nicht sinnvoll erachten.“ Analog zum Beschluss der Landesregierung, dass Pflichttests ab der kommenden Woche keine Zugangsvoraussetzung mehr für die Teilnahme an weiten Teilen des gesellschaftlichen Lebens sein sollten, werde das auch für den Präsenzunterricht gelten.

Die Ministerin erläuterte weiter: „Schülerinnen und Schüler bekommen aber zwei Tests pro Woche für eine freiwillige Testung zur Verfügung gestellt. Die Tests finden nicht mehr in der Schule statt.“ Die erforderlichen Tests würden den Schülerinnen und Schülern Ende der Woche in Packungen mit fünf Einzeltests zur Verfügung gestellt. „Damit sind die beiden verbliebenen Wochen bis zu den Osterferien abgedeckt, und wir bitten die Schülerinnen und Schüler und natürlich auch alle Lehrkräfte, am Abend oder Morgen, bevor sie nach den Ferien wieder in die Schule gehen, einen Test zu machen.“ Auch nach den Ferien solle den Schülerinnen und Schülern weiterhin die Möglichkeit gegeben werden, sich bei Bedarf kostenlos selbst zu testen. Die Ministerin appellierte in diesem Zusammenhang ausdrücklich an die Eigenverantwortung. „Weiterhin gilt der Schnupfenplan. Wer Symptome zeigt, gehört nicht in die Schule.

Prien betonte: „Kinder und Jugendliche haben in besonderer Weise unter den Einschränkungen ihres schulischen und außerschulischen Lebens während der Pandemie und den damit verbundenen Eingriffen in ihre soziale Teilhabe gelitten.“ Auch der Expertenrat der Bundesregierung habe ausdrücklich die besondere Berücksichtigung des Kindeswohls in der Pandemie angemahnt. Zudem sei die Impfquote in Schleswig-Holstein unter den Schülerinnen und Schülern sehr hoch und trotz hoher Infektionszahlen sei die Hospitalisierungsinzidenz bei Kindern und Jugendlichen in den vergangenen Wochen weiter gesunken und liege jetzt bei 2,7 im Alter von 0 bis 9 Jahren und 0,4 im Alter von 10 bis 19.

Geflüchtete aus der Ukraine

Ministerin Prien ging außerdem auf die Situation an den Schulen in Bezug auf geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine ein. „Wir haben seit dieser Woche eine Taskforce aus allen Abteilungen des Bildungsministeriums eingesetzt, die die Anstrengungen aus Schule, Wissenschaft und Kultur koordiniert, um die zu uns geflohenen Menschen aus der Ukraine zu unterstützen.“ Besonders Augenmerk liege dabei auf der psychosozialen Betreuung der Kinder und Jugendlichen. „Wir beraten aktuell, wie wir die Strukturen zur psychologische Unterstützung ausbauen und besser vernetzen können“, sagte die Ministerin.

Aktuell sind an den Schulen in Schleswig-Holstein nach Priens Angaben 340 Schülerinnen und Schüler angekommen. Zusätzlich sind 143 Schülerinnen und Schüler in den Landesunterkünften angekommen. Insgesamt 13 Kinder sind in den Jahrgangsstufen 9 und 11, würden also normalerweise in diesem Jahr in der Ukraine ihren Abschluss machen. „Wir haben gute Strukturen im Land, die sich schon in der Flüchtlingskrise 2015 bewährt haben“, sagte die Ministerin weiter. Grundsätzlich könnten Kinder und Jugendliche aus der Ukraine im Rahmen des bewährten Systems beschult werden. Sobald Kinder und Jugendliche in einer Schule angemeldet seien, werde im nächsten Schritt der Bedarf für eine Förderung in Deutsch als Zweitsprache ermittelt. Daran anschließend erfolge der entsprechende Unterricht in der DaZ-Basisstufe oder DaZ-Aufbaustufe.

Kurzfristig können aus dem Vertretungsfonds direkt in den Schulen zusätzliche Kräfte finanziert werden. Durch einen Nachtragshaushalt sollen darüber hinaus Stellen geschaffen werden können, um die ukrainischen Kinder und Jugendliche gut zu betreuen. Nach Aussage von Prien koordinieren die Länder zudem ihre Anstrengungen, um zum Beispiel auf die Unterstützung von ukrainischen Lehrkräften zurückgreifen zu können, die nach Deutschland geflohen sind. Es werde auch geprüft, inwiefern ukrainischen Schülerinnen und Schüler im Abschlussjahrgang durch Online-Unterricht ihren ukrainischen Schulabschluss ablegen können.

Sie hierzu auch den Stadtblog-Beitrag vom 16. März 2022: Landesregierung stellt neue Corona-Regelungen für Schleswig-Holstein vor unter: https://akopol.wordpress.com/2022/03/16/landesregierung-stellt-neue-corona-regelungen-fur-schleswig-holstein-vor/

Öffentliche/digitale Sitzung der Flensburger Ratsversammlung am 24. März

Wichtige TOPs unter anderem:

  • Umbesetzung von Ausschüssen und Gremien
  • Vollständige Datenerfassung vor Aktivierung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht; Antrag der Ratsfraktion Flensburg WÄHLEN!
  • Bericht zur Lage der dänischen Minderheit in Flensburg 2022
  • Nikolaus Reiser Stiftung
  • Änderung der Fernwärmesatzung RV-24/2022
  • 15. Bebauungsplan „Eckenerstraße 28“ (Nr. 269) Erneuter Aufstellungsbeschluss
  • 2. Änderung des Bebauungsplanes „Östliche Altstadt – St. Johannis“ (Nr. A 3.3) a) Entscheidung über Anregungen b) Satzungsbeschluss
  • 98. Änd. des Flächennutzungsplanes, 59. Änd. des Landschaftsplanes und Bebauungsplan „Solarfeld Deponie Husumer Straße II“ (Nr. 320) Aufstellungsbeschluss

nichtöffentlich:

  • Krankenhausplanung

Eine Übertragung der Sitzung in Echtzeit erfolgt auf der Homepage der Stadt Flensburg unter www.flensburg.de. Interessierte EinwohnerInnen, die keine entsprechende Infrastruktur vorhalten, können die Übertragung der Sitzung ab 16 Uhr im Eingangsbereich vor dem Ratssaal des Rathauses mitverfolgen. Es gelten jedoch Corona-bedingte Zugangsbeschränkungen (3G), mehr dazu untenstehend in der Tagesordnung.

Stadt Flensburg                                                                                                      Flensburg, 16.03.2022
Der Stadtpräsident

Bekanntmachung
zur 35. Sitzung der Ratsversammlung
am Donnerstag, 24.03.2022 um 16:00 Uhr
Digitale Sitzung

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Fallzahlen wird die Sitzung der Ratsversammlung gemäß § 35a Gemeindeordnung Schleswig-Holstein i. V. m. § 12 unserer Hauptsatzung digital abgehalten.

Die unter „B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil“ aufgeführten Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung der Ratsversammlung voraussichtlich nichtöffentlich beraten.

Bitte beachten Sie die nachstehenden Hinweise für die Öffentlichkeit:
Gemäß § 35 Absatz 5 Satz 1 ist die Öffentlichkeit durch zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton in einen öffentlich zugänglichen Raum und durch eine Echtzeitübertragung herzustellen. Eine Übertragung der Sitzung erfolgt auf der Homepage der Stadt Flensburg unter www.flensburg.de. Für Personen, die keine entsprechende technische Infrastruktur vorhalten, bieten wir die Möglichkeit an, eine Übertragung  im Eingangsbereich vor dem Ratssaal des Rathauses zu verfolgen.

Für Ihren Besuch im Rathaus beachten Sie bitte folgende Hinweise:
– Der Zugang für alle Gäste erfolgt ausschließlich über den Haupteingang „Am Pferdewasser“
– Beim Fortbewegen in den Räumlichkeiten des Rathauses ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Am Platz darf diese abgelegt werden.
– Bitte halten Sie Ihren Nachweis für die 3G-Regelung und Ihr Ausweisdokument (Personal-ausweis oder Reisepass) am Eingang zum Rathaus für die Einlasskontrolle bereit.

Tagesordnung:

A. Voraussichtlich öffentlicher Teil

1. Bestätigung der Tagesordnung

2. Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse der letzten Sitzung

3. Einwohnerfragestunde

4. Aktuelle Stunde

5. Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 34. Sitzung vom 24.02.2022

6. Mitteilungen des Stadtpräsidenten

7. Mitteilungen der Oberbürgermeisterin

8. Umbesetzung von Ausschüssen und Gremien
8.1 Umbesetzung von Ausschüssen und Gremien; Antrag der Ratsfraktion Flensburg WÄHLEN! RV-32/2022
8.2 Umbesetzung von Ausschüssen und Gremien; Antrag der Ratsfraktion Bündnis solidarische Stadt RV-34/2022
8.3 Umbesetzung von Ausschüssen und Gremien; Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen RV-35/2022

9. Vollständige Datenerfassung vor Aktivierung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht; Antrag der Ratsfraktion Flensburg WÄHLEN! RV-33/2022

10. MV: Bericht zur Lage der dänischen Minderheit in Flensburg 2022 RV-31/2022

11. Jahresabschluss der Nikolaus Reiser Stiftung 2020 RV-20/2022

12. Haushalt der Nikolaus Reiser Stiftung 2022 RV-21/2022

13. Bestellung von städtischen Vertretungen Gesellschafterversammlung der Digitalagentur Smarte Grenzregion GmbH RV-30/2022

14. Änderung der Fernwärmesatzung RV-24/2022

15. Bebauungsplan „Eckenerstraße 28“ (Nr. 269) Erneuter Aufstellungsbeschluss RV-9/2022

16. 2. Änderung des Bebauungsplanes „Östliche Altstadt – St. Johannis“ (Nr. A 3.3) a) Entscheidung über Anregungen b) Satzungsbeschluss RV-23/2022

17. 98. Änd. des Flächennutzungsplanes, 59. Änd. des Landschaftsplanes und Bebauungsplan „Solarfeld Deponie Husumer Straße II“ (Nr. 320) Aufstellungsbeschluss RV-10/2022

B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil

18. Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der 34. Sitzung vom 24.02.2022

19. Mitteilungen des Stadtpräsidenten

20. Mitteilungen der Oberbürgermeisterin

21. Krankenhausplanung

Alle Unterlagen und die Beschlussvorlagen zur Sitzung gibt es hier

Wärmewende anpacken – BUND SH fordert zur Landtagswahl soziale Gerechtigkeit

Rasant steigende Gas- und Heizölpreise, und nicht zuletzt der Krieg in der Ukraine, haben uns unsere Abhängigkeit von Erdgas und Heizöl für die Erzeugung von Wärme in unseren Häusern und Wohnungen vor Augen geführt. Bisher lag der Schwerpunkt der Maßnahmen zum Klimaschutz auf der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien. Obwohl Heizung und Warmwasser rund 40 Prozent des Gesamtenergiebedarfs verbrauchen, wurde die Wärmewende bisher vernachlässigt. 

„Die Sanierungsquote der Bestandsgebäude liegt bei rund einem Prozent pro Jahr. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, benötigen wir eine Quote von mindestens vier Prozent“, stellt Carl-Heinz Christiansen vom Arbeitskreis Energiewende des BUND für Umwelt- und Naturschutz Landesverbands Schleswig-Holstein fest. Um Klimaneutralität zu erreichen, müssen wir den Wärmebedarf deutlich reduzieren und schnell zu Heizungen auf Basis der erneuerbaren Energien wechseln. In energieeffizienten Gebäuden kann die benötigte Wärme über Wärmepumpen bereitgestellt werden. Nah- und Fernwärmenetze, die Abwärme nutzen oder über Großwärmepumpen gespeist werden, bieten sich für eine Wärmeversorgung bei einer verdichteten Bebauung an. Schließlich kann auch die Solarthermie einen relevanten Beitrag zur klimaneutralen Wärmeversorgung beitragen.

Ein weiterer wichtiger Beitrag zur Klimaneutralität kann die Genügsamkeit im Gebäudebereich sein: Der anhaltende Trend des wachsenden Wohnraumbedarfs pro Kopf muss durch intelligente und flexible Nutzungsformen gestoppt und umgekehrt werden. So ist die Pro-Kopf-Wohnfläche von 35 Quadratmetern in 1990 auf 47 Quadratmeter im Jahr 2018 gestiegen. Neben dem steigenden Flächen- und Ressourcenverbrauch bedeutet dies auch mehr zu beheizende Wohnfläche

Um die Wärmewende voran zu bringen bedarf es eines Mixes aus finanzieller Förderung, gesetzlichen Vorgaben sowie Beratung und Information. Die energetische Sanierung von Gebäuden ist eine kostenintensive Aufgabe und erfordert erhebliche öffentliche Zuschüsse. Eine sozial gerechte, wirkungsvolle CO2-Bepreisung kann dabei eine wichtige, unterstützende Rolle spielen. Haushalte mit geringem Einkommen können durch Transferleistungen – Stichwort Energiegeld – finanziell entlastet werden.

Flächendeckende kommunale Wärmepläne mit klaren Aussagen für die perspektivische Umstellung auf CO2-freie Heizsysteme können für Planungssicherheit sorgen. Um die energetische Sanierungsrate deutlich zu erhöhen, bedarf es auch einer Aus- und Weiterbildungsoffensive im Handwerk. Eine sparsame und effiziente Nutzung von Energie ist die Grundlage für eine kostengünstige und sozialverträgliche Versorgung mit erneuerbaren Energien in der Zukunft.

Landtagswahl am 8. Mai: Zehn Forderungen des BUND SH an die Politik

Aus Anlass der Landtagswahl hat der BUND zehn Forderungen an die Politik formuliert: Auf seiner Website unter bund-sh.de/landespolitik bietet der BUND den Bürger*innen die Möglichkeit sich über diese Forderungen zu informieren und ab April auch direkt die Kandidat*innen mit den Fragen zu kontaktieren.

Jede Woche präsentiert der BUND Themen zudem leicht verständlich in Bild und Video auf seinen sozialen Medien: bei Twitter unter @SHBUND, bei Facebook unter @BUNDSchleswigHolstein und bei Instagram unter @bund_sh