Archiv für den Tag 22. Januar 2023

Gestiegene Krankenkassenbeiträge: Was bedeutet das für Rentner?

Ein Beitrag des VdK

Anfang 2023 haben viele gesetzliche Krankenkassen ihre Beiträge erhöht. Allerdings gab es diesmal keine schriftliche Information darüber, die Versicherten müssen sich selbst informieren, ob sie betroffen sind.

Eine aktuelle Liste der Krankenkassen und der jeweiligen Zusatzbeiträge bietet der GKV-Spitzenverband online an.

Renten sinken durch die Erhöhung

Die Erhöhung der Beiträge macht sich nicht nur auf der Gehaltsabrechnung von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bemerkbar, sondern auch bei den Rentnerinnen und Rentnern. Bei ihnen fällt die ausgezahlte Rente niedriger aus. Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung der Rentner beträgt derzeit einheitlich für alle Krankenkassen 14,6 Prozent. Dieser Beitrag wird zur Hälfte von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) getragen, die andere Hälfte tragen die Versicherten. Auch der Zusatzbeitrag, den die Krankenkassen individuell festlegen können, wird je zur Hälfte von der DRV und den Versicherten getragen. Durch den erhöhten Zusatzbeitrag sinken also die ausgezahlten Renten. Allerdings wird sich dies zum größten Teil erst ab März 2023 bemerkbar machen, da die Rentenversicherungsträger mit der Neuberechnung des Abzugs und Zuschusses zum Krankenkassenbeitrag nicht hinterher kommen.

Krankenkasse wechseln: Wie geht das?

Hat die Versicherung den Beitrag erhöht, haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht. Bis Ende Januar 2023 kann gewechselt werden.

Wichtig zu wissen: „Auch wenn die Frist für die Sonderkündigung Ende Januar verstrichen ist, kann man noch wechseln, wenn man mindestens zwölf Monate Mitglied in der Krankenkasse war. Die Kündigung wird zum Ende des übernächsten Monats wirksam, gerechnet vom letzten Tag des Monats, in dem die Kündigung erfolgte“, erklärt VdK-Gesundheitsexperte Frank Weniger.

Wer die gesetzliche Krankenkasse wechselt, muss die alte Krankenkasse übrigens nicht explizit kündigen – die neue Krankenversicherung informiert die bisherige Kasse über den Wechsel.

Der Versicherte erkundigt sich am besten bei der Krankenkasse seiner Wahl, ob er dort Mitglied werden kann und welches Formular er dafür online oder schriftlich ausfüllen muss. Denn einige Krankenkassen sind nur für Bewohner bestimmter Bundesländer oder Beschäftigte von bestimmten Betrieben offen. Die neue Krankenkasse bestätigt dann den Wechsel. Beschäftigte müssen noch den Arbeitgeber informieren, damit die Sozialversicherungsbeiträge auch an die neue Krankenkassen als Einzugsstelle gehen. Ein formloses Schreiben oder eine Kopie der Bestätigung reichen dafür aus.

Bei der Wahl der Krankenkasse ist es ratsam, neben dem Zusatzbeitrag auch andere Kriterien wie zum Beispiel Zusatzleistungen oder die Zufriedenheit mit Ansprechbarkeit und Service der Krankenkasse zu bedenken.

Über den VdK:

Der Sozialverband VdK ist mit über 2,1 Millionen Mitgliedern die größte sozialpolitische Interessenvertretung Deutschlands. Er setzt sich seit mehr als 70 Jahren erfolgreich für diejenigen ein, die sonst zu wenig wahrgenommen werden. Der Sozialverband VdK kämpft gegen soziale Ausgrenzung, Armut und ungleiche Chancen und für faire Bezahlung, solidarisches Miteinander und für soziale Gerechtigkeit.

Der VdK bietet außerdem kompetente Sozialrechtsberatung und vertritt seine Mitglieder vor den Sozialgerichten. Die 13 Landesverbände sind mit ihren Geschäftsstellen bundesweit vor Ort präsent und organisieren Hilfe und Beratung, Informationsveranstaltungen und gemeinsame Freizeitaktivitäten.
Weitere Infos unter: www.vdk.de

Freie Fahrt für Balkonkraftwerke – Förderung durch das Land Schleswig-Holstein

Verbraucherzentrale begrüßt vereinfachte Vorgaben

Das Wichtigste in Kürze:

  • In einem Positionspapier schlägt der Verband der Elektrotechnik (VDE) als Normierungsgremium weitreichende Erleichterungen für die Installation von Stecker-Solargeräten vor.
  • Der Anschluss soll zukünftig auch ohne Zählerwechsel und Anmeldung beim Netzbetreiber mit normalem Schuko-Stecker der Norm entsprechen.
  • Die maximale Einspeiseleistung soll von 600 auf 800 Watt erhöht werden.
  • Das Land Schleswig-Holstein fördert zudem Anschaffung und Installation von Stecker-Solaranlagen mit bis zu 200 Euro.
  • Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) empfiehlt dringend eine zeitnahe Übernahme des Vorschlags in Gesetzen, Normen und Förderprogrammen durch Bund bzw. Land.

Formale Hindernisse, teure Voraussetzungen und begrenzte Einspeisemöglichkeiten – Wer zuhause ein Balkonkraftwerk installieren möchte, sieht sich schnell einigen Herausforderungen ausgesetzt. Durch eine geplante Änderung bei einer VDE-Norm könnten es Verbraucherinnen und Verbraucher bald leichter haben. Und günstiger: Das Land Schleswig-Holstein fördert seit dem 16. Januar zudem die Anschaffung von Stecker-Solargeräten.

Welche Änderungen schlägt der VDE vor?

In einem Positionspapier schlägt der VDE umfassende Erleichterungen für die Installation von Stecker-Solargeräten vor. Der Verband ist unter anderem für die elektronische Normung in Deutschland zuständig und erarbeitet Normen und Sicherheitsbestimmungen für die Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik. In der Vergangenheit forderte die VDE-Norm für einen sicheren Betrieb einen besonderen Stecker und eine spezielle Einspeisesteckdose. Künftig soll der Anschluss einer solchen Mini-PV-Anlage mit einem üblichen Schuko-Stecker über die normale Steckdose möglich sein. Außerdem soll der Zählerwechsel entfallen, selbst wenn noch ein alter mechanischer Zähler, ein sogenannter Ferraris-Zähler, im Haus vorhanden ist, der teilweise nicht über eine Rücklaufsperre verfügt. Eine Meldung beim Netzbetreiber soll nicht mehr erforderlich sein, lediglich eine Registrierung im Marktstammdatenregister. Die zulässige Höchstleistung soll statt bisher 600 Watt 800 Watt betragen.
„Dieser Richtungswechsel des Normungsgremiums war längst überfällig. Endlich werden die Stolpersteine und formale Hindernisse für Privathaushalte aus dem Weg geräumt“, so Sascha Beetz, Photovoltaikexperte der VZSH. „Es ist erfreulich, dass die Bundesnetzagentur diesem Vorhaben den Rücken stärkt und damit die langjährigen Forderungen der Verbraucherzentrale unterstützt.“ Sobald diese Neuerungen umgesetzt sind, können sich Privatpersonen mit einer Minianlage an der Energiewende beteiligen, ohne von ihrem Netzbetreiber durch teure Voraussetzungen zum Teil rechtswidrig ausgebremst zu werden. Sollte der Entwurf wie derzeit geplant in die Praxis umgesetzt werden, fordern die Verbraucherzentralen eine zügige Umsetzung der geplanten Änderungen in Normen, Gesetzen und Verordnungen. So auch in Schleswig-Holstein.

Förderung durch das Land Schleswig-Holstein

Im Rahmen des Förderprogramms „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ fördert die Landesregierung seit dem 16. Januar 2023 PV-Balkonanlagen und Heizungssysteme auf der Grundlage erneuerbarer Energien. Die Anschaffung und Installation von Photovoltaik-Balkonanlagen wird mit maximal 200 Euro gefördert. Allerdings ist die Förderung noch an die aktuelle VDE-Norm geknüpft. „Anhand dieser neuen Vorschläge sollten die Förderrichtlinien des Landesprogramms zeitnah angepasst werden. Eine aktualisierte VDE-Norm im Zusammenspiel mit einer angepassten Förderrichtlinie würde den Ausbau erneuerbarer Energien in Schleswig-Holstein beschleunigen und den Privathaushalten eine unkomplizierte und erschwingliche Beteiligung an der Energiewende ermöglichen“, so Energieexperte Beetz. 

Ausführliche Informationen rund um Stecker-Solarmodule bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite. Hier finden Sie auch Informationen, was Mieter und Eigentümer in Wohneigentumsgesellschaften bereits vor der Anschaffung beachten sollten.

Verlegung eines Stolpersteins am 26. Januar in Harrislee und Gedenken am Mahnmal Grenzübergang Harrislee/Padborg

„Verfolgt – vertrieben – ermordet“ Vortrag von Dr. Bettina Goldberg am 25. Januar im Bürgerhaus Harrislee

Mittwoch 25. Januar | 19:30 Uhr | Bürgerhaus Harrislee | Süderstraße 101

Einladung zu einem Vortrag anlässlich des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 25. Januar um 19.30 Uhr im Bürgerhaus Harrislee.

Die Referentin Dr. Bettina Goldberg legt den Schwerpunkt auf die jüdische Minderheit im nördlichen Schleswig-Holstein während der NS-Zeit.

Es wird ein musikalisches Rahmenprogramm geben, der Eintritt ist frei.

Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten, die Gemeinde Harrislee und die Arbeitsgruppe Harrislee Bahnhof laden anläßlich des Tags des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus zu folgenden Veranstaltungen ein:

Verlegung eines Stolpersteins für

Ferdinand Janns

am Donnerstag, 26. Januar 2023 um 10.00 Uhr in der Süderstraße 23 in Harrislee

Zu den Todesopfern der Nazi-Gewaltherrschaft gehörte auch Ferdinand Janns, ein junger Mann aus Harrisleefeld, der Mitglied der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) war. Er wurde 1934 verhaftet, weil er Flugblätter gegen das faschistische Gewaltregime illegal aus Dänemark geschmuggelt hatte. Er wurde wegen des Vorbereites zum Hochverrat angeklagt und verurteilt.

ln der Anklageschrift heißt es u. a., dass er in den Jahren 1933 bis 1934 „das hochverräterische Unternehmen, die Verfassung des Deutschen Reiches gewaltsam zu ändern, vorbereitet durch die selbe Handlung es unternommen habe, den organisatorischen Zusammenhalt einer anderen Partei als der NSDAP aufrechtzuerhalten …“

Während seiner Haftstrafe, die er zum Teil im Gefängnis Neurnünster verbüßte, wurde er 1943 in das als Todesbataillon berüchtigte Strafbataillon 999 zwangsverpflichtet und kehrte niemals zurück.

Um an das Unrecht an Ferdinand Janns zu erinnern, laden die Gemeinde Harrislee,die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten (VVN/BdA) und die AG „Harrislee-Bahnhof‘ alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zur Verlegung eines Stolpersteins auf dem Gehweg vor dem Haus Süderstraße 23 im Rahmen einer Feierstunde ein. Es war der Wohnort von Ferdinand Janns bis zu seiner Verhaftung.

Gedenken am 26. Januar um 11.30 Uhr am Mahnmal Grenzübergang Harrislee/Padborg

Programm:

Begrüßung durch die Gemeinde Harrislee

Ansprache der Arbeitsgruppe Harrislee-Bahnhof

Beiträge von Schülerinnen und Schülern der Duborg-Skolen und der Zentralschule Harrislee

Kranzniederlegung am Mahnmal

Mahnmal am Grenzübergang Padborg:

Was sind Stolpersteine, und warum werden sie verlegt?

Der Künstler Gunter Demnig verlegte 1996 (damals noch illegal, später legalisiert) in Berlin-Kreuzberg den ersten Stolperstein, einen kleinen, quadratischen, gravierten Gedenkstein aus Messing in den Maßen 96 mm x 96 mm x 100 mm in das Gehwegpflaster, um namentlich an die ermordeten Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft zu erinnen. „Ein Mensch ist erst vergessen, wenn sein Name vergessen ist“, zitiert Gunter Demnig den Talmud. Seitdem sind in ganz Deutschland und europaweit Stolpersteine vor Gebäuden von Gunter Demnig selbst oder im Auftrage verlegt worden, an dem die Opfer ihren letzten selbstgewählten Wohnort hatten.

Ein aufschlussreicher Beitrag mit weiteren ausführlichen Informationen zum Thema: Verlegung von Stolpersteinen am 21.11.2019 in Flensburg unter: https://akopol.wordpress.com/2019/11/16/verlegung-von-stolpersteinen-am-21-11-2019-in-flensburg/