Archiv für den Tag 24. Januar 2023

Demonstration für den Erhalt des DIAKO-Krankenhauses und seiner Arbeitsplätze am 26. Januar vor dem Rathaus Flensburg

ES GEHT UM UNSER KRANKENHAUS!

Donnerstag, 26.01.2023 , von 15:30 bis 16:00 Uhr

Haupteingang Rathaus Flensburg

Untenstehend der Aufruf der Gewerkschaft ver.di:

Öffentliche Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses am 31. Januar im Rathaus Flensburg

DIE LINKE will Kurzstreckentickets im Flensburger Busverkehr

Mit der Einführung von Kurzstreckentickets im Flensburger Busverkehr zum 1. Juni 2023 will die DIE LINKE-Fraktion der erheblichen Verteuerung der Busfahrpreise durch die neue Tarifstruktur der Aktiv-Bus entgegen wirken. So heißt es im Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE:

Antrag:

Die Verwaltung der Stadt legt den Stadtwerken Flensburg und Aktiv-Bus eine Tarifänderung zur Einführung von Kurzstreckentarifen zur Beschlussfassung vor.
Der Kurzstreckentarif ist für 6 Haltestellen gültig und beträgt 50 Prozent des Preises des Normal-Einzeltickets (derzeit 1,35 €). Für Kinder bis 14 Jahren ist das Kurzstreckenticket zum halben Preis (derzeit 0,85 €) erhältlich. Das Ticket kann nur beim Einstieg in den Bus oder über die Fairtiq-App gekauft werden und berechtigt zu einer Fahrt mit Umstiegsmög-lichkeit für eine Dauer von 30 Minuten.
Eine tageszeitliche Begrenzung der Gültigkeit des Kurzstreckentickets wird nicht vorge-nommen.
Die Kurzstreckentickets werden spätestens am 01.06.2023 eingeführt.

Begründung:

Mit der Eingliederung der Flensburger Aktiv-Bus in das Tarifsystem des Verbundes Nah.sh sind Rückfahrten nicht mehr gestattet. Damit wurde vielen Menschen die Option mit nur einem Einzelfahrschein kurze Besorgungen oder kurze Arztbesuche und einer Rückfahrt nach Hause innerhalb von 60 Minuten zu erledigen, genommen. Für sie bedeutet der doppelte Kauf eines Einzeltickets, das zudem bei der letzten Tariferhöhung vom 01.08.2022 rund 9 Prozent teurer geworden ist, eine erhebliche Verteuerung der Fahrtkosten (um mehr als das Doppelte!) verglichen mit der Zeit vor dem 01.08.2022: Was vorher für 2,30 € möglich war, kostet nun 5,40 €. Dies ist eine unzumutbare finanzielle Mehrbelastung, die es aus sozialpolitischen und anderen Gründen zu beseitigen gilt.

Auch verkehrs- und klimapolitisch ist das derzeitige Verbot einer Hin- und Rückfahrt mit einem Einzelticket eine falsche Entscheidung. Sie schränkt die Mobilität der Aktiv-Bus-Nutzer*innen ein oder hält sie sogar von der Nutzung der Stadtbusse ab. Die durch das geänderte Tarifsystem begründete, deutliche Serviceverringerung ist somit für einen at-traktiven Nahverkehr, der preisliche Anreize braucht und erhebliche Preissteigerungen nicht verträgt, kontraproduktiv.

Die Einführung eines Kurzstreckentickets erfordert nur wenige Maßnahmen:
• Es bedarf einer Einspeisung der neuen Kurzstreckentickets für Erwachsene und Kinder in die Ticketsoftware der Busse sowie in die Fairtiq-App.
• Da schon jetzt beim Kauf im Bus eines „normalen“ Einzeltickets die erste Haltestelle auf dem Ticket erscheint, lassen sich so auch die Zahl der Haltestellen bis zur Erreichung des Fahrziels nachvollziehen (auch für evtl. Fahrscheinkontrollen während der Fahrt).

Die Kurzstreckentickets sollen in erster Linie eine Fahrt zum nahegelegenen Einkaufs-/Nahversorgungszentrum oder zu einem medizinischen Ärztehaus bzw. Orten mit mehreren Arztpraxen (z.B. Ärztehaus Nord, Twedter Plack, ZOB, Südermarkt, Waldstr., Citti-Park) sowie zu einer Apotheke ermöglichen und unter Einbeziehung des Kaufs eines weiteren Kurzstreckentickets für die Rückfahrt preislich etwa auf dem Niveau eines normalen Einzeltickets ohne Rückfahrgültigkeit, die am 01.08.2022 abgeschafft wurde, liegen.

Hier dazu einige Beispiele:
• Linie 11: Gartenstadtallee (Weiche) – Citti-Park >>> 6 Haltestellen
• Linie 10: Am Ochsenmarkt (Westl. Höhe) – Südermarkt >>> 6 Haltestellen
• Linie 3/7: Bohlberg (Fruerlund) – ZOB >>> 6 Haltestellen
• Linie 7: Tremmerup – Twedter Plack >>> 5 Haltestellen
• Linie 1/7: Am Lachsbach – Bau‘er Landstr. (Ärzteh. Nord) >>> 5 Haltestellen

Finanzierung:

Der Stadt Flensburg entstehen keine Mehrkosten. – Für Aktiv-Bus bedeutet die Einführung von Kurzstreckentickets überwiegend nur die tarifliche Rückkehr zum Zustand vor dem 01.08.2022, als Hin- und Rückfahrten mit einem Einzelticket (innerhalb von 60 Minuten) eine Option für kurze Busfahrten noch möglich war. In Bezug auf den früheren Zustand entstehen Aktiv-Bus keine tariflichen Mehrkosten.

Interessierte EinwohnerInnen können die Sitzung ab 16 Uhr im Ratssaal des Rathauses mitverfolgen.

Wichtige TOPs zum Thema:

  • Überteuerte Busfahrpreise verhindern: Einführung von Kurzstreckenti-ckets im Flensburger Busverkehr; Antrag der Ratsfraktion Die Linke RV-46/2023
  • Vorstellung der Planung für einen neuen Betriebshof von Aktivbus
  • Vorstellung des Gutachtens zur Strandsicherung
  • Sanierungsgebiet Neustadt, sozialer Zusammenhalt Neustadt 4 und 6: Einsatz von Städtebauförderungsmitteln zum Abbruch der rückwärtigen Bebauung hier: Mehrkosten SUPA-2/2023

nichtöffentlich:

  • Hotel am Rathausplatz

 

Stadt Flensburg                                                                                                                   Flensburg, 20.01.2023
Der Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt,
Planung und Stadtentwicklung

Bekanntmachung
zur 84. Sitzung des Ausschusses für
Umwelt, Planung und Stadtentwicklung
am Dienstag, 31.01.2023, 16:00 Uhr,
Rathaus, Ratssaal

Die unter „B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil“ aufgeführten Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung des Ausschusses voraussichtlich nichtöffentlich beraten.

Unser Angebot für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen:
Aus organisatorischen Gründen bitten wir Gäste mit einer Mobilitätseinschränkung um eine vorherige Anmeldung unter der Telefonnummer 0461 – 85 28 86 bzw.- der Mailadresse planungsausschuss@flensburg.de .

Tagesordnung

A. Voraussichtlich öffentlicher Teil

1. Bestätigung der Tagesordnung

Rathaus2. Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 83. Sitzung vom 17.01.2023

3.  Überteuerte Busfahrpreise verhindern: Einführung von Kurzstreckenti-ckets im Flensburger Busverkehr; Antrag der Ratsfraktion Die Linke RV-46/2023

4. Vorstellung der Planung für einen neuen Betriebshof von Aktivbus

5. Vorstellung des Gutachtens zur Strandsicherung

6. Sanierungsgebiet Neustadt, sozialer Zusammenhalt Neustadt 4 und 6: Einsatz von Städtebauförderungsmitteln zum Abbruch der rückwärtigen Bebauung hier: Mehrkosten SUPA-2/2023

7. Mitteilungen

8. Beschlusskontrolle

9. Beantwortung früherer Anfragen

10. Anfragen/Anregungen

B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil

11. Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der 83. Sitzung vom 17.01.2023

12. Mitteilungen
12.1 Hotel am Rathausplatz

13. Beschlusskontrolle

14. Beantwortung früherer Anfragen

15. Anfragen/Anregungen

 

Für die Richtigkeit:

Axel Kohrt, Vorsitzender
Carsten Barz, Protokoll

Alle Unterlagen und die Beschlussvorlagen zur Sitzung gibt es hier

Gedenkdemonstration zum Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz am 28.01.2023 in Flensburg

Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus

Foto vom Torhaus des KZ Auschwitz-Birkenau, Aufnahme kurz nach der Befreiung 1945. Aufnahme Stanisław Mucha – Quelle: wikimedia commons Bundesarchiv, B 285 Bild-04413 / Stanislaw Mucha / CC-BY-SA 3.0

Am 27. Januar 1945 befreite die Rote Armee das Konzentrationslager Auschwitz. Seither wird alljährlich an diesem Datum der Opfer des Nationalsozialismus gedacht.

In *Gedenken* an diesen Tag werden wir am *Samstag, den 28. Januar ab 12:00* Uhr in Flensburg daran erinnern und demonstrieren, dass wir nicht vergeben und nicht vergessen.

Wir treffen uns im Carlisle-Park und enden am Denkmal für die Opfer des NS-Regimes (Norderhofenden).

27. Januar 1945

Beider Zurückdrängung der deutschen Wehrmacht in Polen stößt eine ukrainische Einheit der sowjetischen Infanterie nach Auschwitz vor. Was sie dort vorfindet, ist ein von den deutschen Faschisten verlassenes Lager, angefüllt mit Leichen und von Folter und Nahrungsentzug gezeichneten Gefangen. Weitere Insass*innen waren bereits zwecks Verlegung in andere Lager zu einem Fußmarsch gezwungen worden, den viele nicht überlebten.

Die 3-fach umzäunten Baracken und Kasernen zeugen bis heute von der Deportation, Ausbeutung und Ermordung vor allem von Jüd*innen. Allein in Polen wurden ca. drei Millionen von den noch im September1939 dort lebenden 3,4 Mio. Jüd*innen von den Nazis ermordet.

Viele Verantwortliche für diese Verbrechen sind leider ihrer gerechten Strafe entgangen. Jene, die es geschafft hatten die Entnazifizierungsbemühungen der Siegermächte schadlos zu überstehen, brachten alsbald ihre ehemaligen Nazi-Mitstreiter in Schlüsselpositionen bei Polizei, Justiz, Geheimdiensten und Bundeswehr unter. 1954 hatten rund 6.000 ehemalige Angehörige des öffentlichen Dienstes aus der NS-Zeit wieder Beschäftigung im Land Schleswig-Holstein gefunden.

Wen wundert es da, wenn Polizei und Justiz antisemitische Straftaten häufig gar nicht als solche erkennen, wie die „Süddeutsche Zeitung“ am 2. August 2019 schreibt? Im Jahr 2021 wurden in Deutschland 3.028 antisemitische Straftaten verübt. Das ist der höchste jemals gemessene Wert seit Beginn der Erfassung in der polizeilichen Kriminalstatistik.


Der 27. Januar ist seit 1996 offizieller, staatlich verankerter Gedenktag in der Bundesrepublik Deutschland. Er wurde am 3. Januar 1996 durch den damaligen Bundespräsidenten Roman Herzog proklamiert und auf den 27. Januar festgelegt.
Zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust wurde der 27. Januar von den Vereinten Nationen im Jahr 2005 erklärt.

VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Deutschlandticket nur mit Sozialtarif“

  • Bentele: „Menschen mit kleinen Einkommen dürfen nicht abgehängt werden“

  • VdK: Tickets müssen auch am Bahnschalter erhältlich sein

Berlin, 24.01.23. Das Deutschlandticket soll laut Bundesverkehrsminister Volker Wissing zum 1. Mai eingeführt werden. Der Verband deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) signalisierte heute bei seiner Jahrespressekonferenz, dass die Branche startklar für das 49-Euro-Ticket ist. Dazu erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

Verena Bentele – Foto: © VdK / Marlene Gawrisch

„Das Deutschlandticket für 49 Euro hilft vor allen Dingen Pendlerinnen und Pendlern und trägt somit zur Mobilitätswende bei. Doch für Menschen mit geringen Einkommen brauchen wir dringend einen bundesweit gültigen Sozialtarif für maximal 29 Euro. Diese Menschen dürfen durch ein zu teures Deutschlandticket nicht abgehängt werden.

Bundesländer wie Bremen, Hessen, das Saarland und Bayern gehen mit guten Beispielen voran und haben bereits Pläne für einen Sozialtarif angekündigt. Ziel muss nun sein, dass es nach einer raschen Einführung des Deutschlandtickets keinen föderalen Flickenteppich gibt. Andere Bundesländer müssen den Vorreitern folgen und Sozialtarife für Menschen mit geringen Einkommen anbieten.

Ganz wichtig ist für uns, dass Fahrgäste unabhängig vom Wohnort ihr Ticket in ganz Deutschland nutzen können und niemand von der Nutzung des Tickets ausgeschlossen wird. Menschen, die kein Smartphone besitzen, müssen das Ticket auch am Bahnschalter kaufen können, beispielsweise als Chipkarte. Solange es diese Lösung noch nicht gibt, sollten Tickets in Papierform erhältlich sein.

Außerdem fordern wir, dass die Barrieren in Bussen und Bahnen beseitigt werden, damit Menschen mit Behinderungen von attraktiven Preisen im öffentlichen Nahverkehr endlich auch profitieren können.“

Über den VdK:

Der Sozialverband VdK ist mit über 2,1 Millionen Mitgliedern die größte sozialpolitische Interessenvertretung Deutschlands. Er setzt sich seit mehr als 70 Jahren erfolgreich für diejenigen ein, die sonst zu wenig wahrgenommen werden. Der Sozialverband VdK kämpft gegen soziale Ausgrenzung, Armut und ungleiche Chancen und für faire Bezahlung, solidarisches Miteinander und für soziale Gerechtigkeit.

Der VdK bietet außerdem kompetente Sozialrechtsberatung und vertritt seine Mitglieder vor den Sozialgerichten. Die 13 Landesverbände sind mit ihren Geschäftsstellen bundesweit vor Ort präsent und organisieren Hilfe und Beratung, Informationsveranstaltungen und gemeinsame Freizeitaktivitäten.
Weitere Infos unter: www.vdk.de

Vortrag: „Zeesenboote – die letzten segelnden Schleppnetzfischerboote auf dem Bodden“ am 26. Januar im Borgerforeningen in Flensburg

Zeesenboot auf dem Darßer Bodden bei Wustrow; Fotograf: Darkone Wikimedia Commons

Der Nautische Verein Flensburg lädt zu einem bebilderten Vortrag „Zeesenboote – die letzten segelnden Schleppnetzfischerboote auf dem Bodden“ ein.

Zeesboote sind 2 mastige flachgehende Fischerboote, die speziell  für die flachen Boddengewässer gebaut wurden. Bis in die 50er Jahre wurden diese Arbeitsboote in der DDR zum Fischfang eingesetzt.

Dabei ist die Zeese das Schleppnetz und wird erstmals im Jahre 1315 erwähnt. Über einen sehr langen Klüverbaum und eine Spiere am Heck wird das Schleppnetz gefahren. Bei aufgeholtem Schwert und backgeholter Fock schleppt das Zeesenboot die Zeese quer zum Wind über den Grund.

Zur Zeit gibt es noch ca. 90 Zeesenboote, von denen ca. 50 aktiv sind. Der Referent ist Besitzer eines Zees- Bootes und hat die Leidenschaft für diesen Bootstyp und seine Geschichte entdeckt.

Donnerstag 26. Januar 2023 um 19.30 Uhr 

Vortragsabend des Nautische Vereins Flensburg e.V.

„Zeesenboote – die letzten segelnden Schleppnetzfischerboote“ 

Referent:  Dr. Ludwig Schroeder

Borgerforeningen, Holm 17, 24937 Flensburg

Ab 19:00 Uhr ist Zeit und Raum fürs Kennenlernen und den maritimen Austausch.

Die Veranstaltung ist kostenlos!

Ungereimtheiten um Krankenhausprojekt in Flensburg – Transparenz, Klarheit und Öffentlichkeit jetzt schaffen!

Sachstand DIAKO soll in Ausschuss-Sitzung am 30. Januar lediglich nichtöffentlich beraten werden

Auch im Zusammenhang mit dem vorläufigen Aus für das Zentralklinikum am Peelwatt soll am Montag, den 30 Januar, in der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses der TOP 14 Sachstand Diako nichtöffentlich beraten werden. Die Verwaltung hat die Fraktionen gebeten, jeweils fünf Fragen zum obigen TOP einzureichen, die in der Sitzung beantwortet werden sollen.

Nun besteht in der Öffentlichkeit angesichts der Ereignisse der letzten Wochen ein berechtigtes Interesse und dringendes Bedürfnis über den aktuellen Stand der Dinge ebenfalls ausreichend informiert zu werden. Dies betrifft nicht nur die Frage des Abbaus von Arbeitsplätzen und die Zukunft des im Insolvenzverfahren befindlichen DIAKO-Krankenhauses, sondern auch die vertraglichen Regelungen, die zwischen der Stadt, und den beiden Krankenhausträgern von DIAKO und Franziskus für den Neubau des Zentralklinikums bisher rechtlich verbindlich vereinbart wurden. Dazu gehört auch die Frage, wie es mit dem Krankenhaus-Projekt und Grundstück am Peelwatt jetzt weitergehen soll. Ebenso ist es zwingend erforderlich, dass Ungereimtheiten, die sich hinsichtlich unterschiedlicher Darstellungen zum Prozessablauf für das Projekt, wie aber auch zur gemeinsamen Trägergesellschaft von DIAKO und Franziskus für das neue Zentralklinikum in den letzten Monaten ergeben haben, in der Sitzung aufgeklärt werden.

Es gibt angesichts der öffentlichen Veranstaltung des DGB vor wenigen Tagen und den Ausführungen von DIAKO-Chef Ingo Tüchsen sowie der bereits erfolgten Bericherstattung der Medien und Tagespresse zum Thema DIAKO keinen Grund den TOP 14 in der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses nichtöffentlich zu beraten. Insofern wäre es daher sinnvoll und angemessen, wenn die Ausschussmitglieder beschließen, diesen TOP im öffentlichen Teil der Sitzung zu beraten.

Hinsichtlich der Ungereimtheiten und als Erinnerungsstütze für mögliche Fragen in der Ausschuss-Sitzung möchte die Stadtblog-Redaktion den bereits am 27. Mai 2022 im Stadtblog veröffentlichten und immer noch aktuellen Beitrag von Jörg Pepmeyer allen Beteiligten und Interessierten dringend als Lektüre empfehlen:

Künftiges Zentralklinikum in Flensburg: Mehr Transparenz, Klarheit und Öffentlichkeit jetzt schaffen!

Ein Beitrag von Jörg Pepmeyer

Angesichts der  Beschlussvorlage der LINKE-Fraktion für die Ratsversammlung am 2. Juni zum Thema Schwangerschaftsabbrüche im neuen  Zentralklinikum und ihrer Forderung nach Aussetzung des Grundstücksverkaufs am Peelwatt gibt es erheblichen Klärungsbedarf.

So hat der Vorsitzende der Flensburger LINKE-Ratsfraktion, Frank Hamann, heute in einem Facebook-Kommentar mitgeteilt, dass DIAKO und Malteser es entgegen allgemeiner Annahme bisher noch nicht geschafft haben, eine gemeinsame Trägergesellschaft für das neue Zentralklinikum zu gründen. So schreibt Frank Hamman in einem Kommentar in der Facebook-Gruppe Flensburg Ahoi: „Sie haben auch noch keine gemeinsame Trägerschaft gegründet. Es gibt seit 5 Jahren nichts, was die Träger erreicht haben! Deshalb ist der Kaufvertrag auch noch nicht unterzeichnet.“ Allerdings wurde in der Öffentlichkeit von beiden Seiten ein anderes Bild vermittelt. So hatten DIAKO und Malteser in zwei Pressemitteilungen vom 17.10.2019 und 5.8.2020 den Eindruck erweckt, dass die Gründung der gemeinsamen Trägergesellschaft bereits in trockenen Tüchern sei und das Bundeskartellamt die geplante Zusammenführung des Malteser Krankenhaus St. Franziskus-Hospitals, Flensburg, und des somatischen Bereichs des Diakonissenkrankenhauses, Flensburg, in gemeinsamer Trägerschaft genehmigt habe. Was Voraussetzung auch für das neue gemeinsame Zentralklinikum ist.

Seit über zweieinhalb Jahren Streit um Schwangerschaftsabbrüche im künftigen Zentral-Klinikum am Peelwatt: Protestaktion am 18.11.2019 vor dem Flensburger Rathaus während der Runde Tisch nichtöffentlich tagte – Archivfoto: Nicolas Jähring

Gleichzeitig hat die Ratsversammlung am 27. Januar 2022 dem Verkauf des Grundstücks am Peelwatt für einen Krankenhausneubau in nicht-öffentlicher Sitzung zugestimmt. Die Frage stellt sich dann allerdings: An wen, wenn es noch gar keine rechtsfähige gemeinsame Trägergesellschaft von DIAKO und Maltesern für das neue Zentralklinikum gibt? Dann wäre der Beschluss der Ratsversammlung lediglich zu verstehen als eine Absichtserklärung einem Verkauf in absehbarer Zeit zuzustimmen, da es ja noch gar keinen rechtsfähigen Vertragspartner gibt. Das würde dann aber nicht bedeuten, dass der Verkauf bereits getätigt und rechtlich bereits abgewickelt wurde, sondern das Ganze noch im Prozess ist.

Somit gibt es zahlreiche Fragen, die zügig beantwortet werden müssen. Deshalb ist die Geheimniskrämerei der Verwaltung und von Teilen der Politik enorm ärgerlich. Denn für die nächste Ratsversammlung soll unter TOP 20 das Thema Krankenhausplanung wieder einmal nichtöffentlich beraten werden. Es ist deshalb unbedingt notwendig, nicht nur um Missverständnisse zu vermeiden, dass die Verwaltung der Öffentlichkeit und den nicht mit den Verhandlungen befassten Kommunalpolitikern am 2. Juni im öffentlichen Teil der Ratsversammlung reinen Wein einschenkt und sie über den aktuellen Stand der Dinge und über die bisherigen Verhandlungsergebnisse informiert. Das betrifft auch den angedachten Verkaufspreis für die städtischen Flächen am Peelwatt.

Daher kann man der LINKE-Ratsfraktion nur dankbar sein für ihre Beschlussvorlage und für ihr Bemühen mehr Transparenz in dieser Angelegenheit zu schaffen.

Mehr zum Thema auch im Stadtblog-Beitrag vom 21. Januar 2023: 

Neues Zentralklinikum in Flensburg: Aus der Traum?