Archiv für den Tag 19. Januar 2023
2. Jahrestag des UN-Atomwaffenverbotsvertrages
Friedensbewegung fordert Beitritt Deutschlands
Mahnwache am 20. Januar um 11 Uhr auf dem Südermarkt in Flensburg
Am 22. Januar jährt sich das Inkrafttreten des UN-Atomwaffenverbotsvertrags zum zweiten Mal. Aus diesem Anlass finden bundesweit in verschiedenen Städten Protestaktionen statt. Die „Atomwaffenfrei-Kampagne“ fordert von der Bundesregierung den Abzug der Atombomben aus Büchel/Eifel, die Beendigung der nuklearen Teilhabe in der NATO sowie den Beitritt zum Atomwaffenverbotsvertrag.
Etliche der an Aktionen beteiligten Städte sind Mitglied der von Hiroshima ausgehenden Mayor-for-Peace-Bewegung und haben den Städteappell von ICAN (Int. Koalition zur Abschaffung aller Atombomben) unterzeichnet und stehen damit hinter der Forderung, alle Atomwaffen vertraglich zu verbieten. Auch Flensburg hat sich dem Appell durch Ratsbeschluss am 16. Mai 2019 angeschlossen.
Der UN-Atomwaffenverbotsvertrag ist notwendig geworden, weil sich die Atomwaffenstaaten seit über 50 Jahren weigern, der Verpflichtung aus dem Nichtverbreitungsvertrag in Artikel VI. zu vollständiger nuklearer Abrüstung nachzukommen. Hartnäckig hält auch die Bundesregierung an der nuklearen Teilhabe in der NATO fest. In Büchel in der Eifel lagern etwa 20 Atombomben mit einer Sprengkraft von jeweils bis zu 13 Hiroshima-Bomben. Dazu stehen Tornado-Jagdflugzeuge als Trägersysteme bereit. Im Kriegsfall sollen Bundeswehrsoldaten die atomar-tödliche Last in die Ziele fliegen.
Statt abzurüsten, rüstet die Bundesregierung – auch atomar – auf: Büchel wird für 260 Mio. Euro umgebaut. 35 neue US-Tarnkappenbomber wurden bestellt, um die Tornados zu ersetzen. Neue zielgenauere B61-12-Atombomben sollen in Kürze in Büchel stationiert werden. Sie senken die Hemmschwelle zu einem Einsatz und sind zugleich erste Ziele in einem Atomkrieg.
Die Debatten um einen Atomwaffeneinsatz im Kontext des Ukraine-Krieges zeigen, wie fragil die atomare Abschreckung ist. Der Atomkrieg ist jederzeit möglich. Statt aufzurüsten und immer mehr Waffen und Panzer in die Ukraine zu liefern, muss die Bundesregierung auf einen Waffenstillstand und Friedensverhandlungen drängen, um weitere Kriegseskalationen zu vermeiden.
Das Konzept der „nuklearen Teilhabe“ widerspricht dem Völkerrecht. Atomwaffen dürfen gemäß dem Nichtverbreitungsvertrag von Atommächten nicht an Nicht-Atomwaffenstaaten weitergegeben werden. Im Ernstfall werden aber Piloten der Bundeswehr die in Büchel lagernden US-Atombomben an ihre Ziele bringen. Jeder Einsatz von Atomwaffen wäre völkerrechtlich ein Verbrechen. Denn der Internationale Gerichtshof hat schon 1996 in einem von der UNO angeforderten Gutachten erklärt, dass der Einsatz dieser Waffen „generell“ völkerrechtswidrig sei. Atomwaffen können nicht zwischen Kriegsbeteiligten und Zivilist*innen unterscheiden, sie verursachen extreme Qualen, wirken durch die Strahlung unbegrenzt, zerstören die Umwelt, ziehen unbeteiligte Staaten in Mitleidenschaft und bedrohen den gesamten Planeten.
Daher fordert die Kampagne „Büchel ist überall – atomwaffenfrei jetzt!“ erneut den Abzug der Atombomben aus Büchel, den Ausstieg aus der nuklearen Teilhabe in der NATO und den Widerruf des Kaufvertrags der neuen Atombomber F-35!
Eine Übersicht zu den Aktionen rund um den Jahrestag ist hier zu finden.
Aktion in Flensburg am 20. Januar:
UN-Atomwaffenverbotsvertrag endlich unterzeichnen! – Mahnwache am 20. Januar auf dem Südermarkt
Liebe Friedensfreundinnen und Friedensfreunde,
Die nächste Friedensmahnwache wird am Freitag, 20. Januar 2023 ab 11.00 Uhr auf dem Südermarkt stattfinden.
68 Staaten dieser Erde haben sich für Menschlichkeit und Vernunft ausgesprochen – die Bundesrepublik Deutschland ist nicht dabei
Am 22. Januar vor zwei Jahren trat der UN-Atomwaffenverbotsvertrag in Kraft, er ist jetzt bereits von 68 Staaten ratifiziert worden. Weiterlesen
VdK zu steigenden Pflegeheimkosten: Nächstenpflege endlich stärken
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VdK-Präsidentin Bentele: Kosten in der Pflege zu Hause haben sich ebenso drastisch erhöht
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Lang versprochene Pflegegelderhöhung muss jetzt kommen
Berlin, 19.1.2023 Pflegebedürftige Menschen in Heimen müssen immer höhere Eigenanteile zahlen, das hat eine Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen ergeben. Der VdK mahnt dazu an, dass die Situation der zu Hause Gepflegten in der Debatte um steigende Pflegekosten nicht länger ignoriert werden darf. VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärt dazu:
„Die Debatte um die gestiegenen Pflegekosten geht an der größten Gruppe der Pflegebedürftigen knallhart vorbei, nämlich an den zu Hause Gepflegten. Dort haben sich die Kosten aufgrund der Anhebung der Pflegelöhne ebenso drastisch erhöht. Das kriegt aber kaum einer mit, weil der Fokus schon immer zu stark auf die Pflegeheime gerichtet wurde, weil die Politik das Problem aussitzt und weil die Betroffenen erprobt darin sind, eigene Lösungen finden zu müssen. Uns liegen Rechnungen unserer Mitglieder vor, die bis zu 25 Prozent mehr als im letzten Jahr für den Pflegedienst zuzahlen müssen. Die Betroffenen schränken sich bei der Pflege ein, bestellen den Pflegedienst nicht mehr so oft ein. Alles, weil sie sich die Pflege nicht mehr leisten können.
Mehr als eine Million Menschen werden zu Hause von ambulanten Pflegediensten versorgt, das sind weitaus mehr Menschen, als in Heimen gepflegt werden. Wir warnen eindringlich davor, die Situation der Pflege zu Hause weiter totzuschweigen. Wir müssen den Fokus dahin lenken, wo 84 Prozent der Pflegebedürftigen versorgt werden und wo die meisten auch gepflegt werden wollen: zu Hause. Dort brauchen wir endlich mehr Entlastung, Geld, Unterstützung, Wertschätzung. Konkret bedeutet das, dass die lang versprochene Pflegegelderhöhung und die Anhebung der ambulanten Pflegesachleistung, der Verhinderungspflege, der Tagespflege jetzt kommen muss. Seit Jahren gab es keine wirklichen Verbesserungen für die Menschen, die zu Hause pflegen und gepflegt werden, auf echte Reformen warten unsere über 2,1 Millionen Mitglieder viel zu lang. Die zu Hause Gepflegten müssen in der Debatte endlich auch stattfinden.“
Über den VdK:
Der Sozialverband VdK ist mit über 2,1 Millionen Mitgliedern die größte sozialpolitische Interessenvertretung Deutschlands. Er setzt sich seit mehr als 70 Jahren erfolgreich für diejenigen ein, die sonst zu wenig wahrgenommen werden. Der Sozialverband VdK kämpft gegen soziale Ausgrenzung, Armut und ungleiche Chancen und für faire Bezahlung, solidarisches Miteinander und für soziale Gerechtigkeit.
Der VdK bietet außerdem kompetente Sozialrechtsberatung und vertritt seine Mitglieder vor den Sozialgerichten. Die 13 Landesverbände sind mit ihren Geschäftsstellen bundesweit vor Ort präsent und organisieren Hilfe und Beratung, Informationsveranstaltungen und gemeinsame Freizeitaktivitäten.
Weitere Infos unter: www.vdk.de
Der Energiewende fehlen die Fachkräfte: Hochschule informiert über Studiengänge
Das Netzwerk #StudyGreenEnergy wirbt für Studiengänge zum Thema erneuerbare Energien. Die Hochschule Flensburg beteiligt sich auch bei der zweiten Auflage der virtuellen Infoveranstaltung am 26. Januar.
Wer sich für einen Studiengang im Bereich der erneuerbaren Energien entscheidet, investiert in die Zukunft. „Das lohnt sich“, ist sich Prof. Dr. Klaus Vajen, Präsident der International Solar Energy Society (ISES) und Sprecher des Hochschulnetzwerks #StudyGreenEnergy, sicher: „Man kann damit bei einer ganz großen Sache dabei sein – nämlich beim Umbau des fossilen zu einem regenerativen Energiesystem.“ Auch die Hochschule Flensburg informiert daher bei einem digitalen Info-Event am 26. Januar um 16 Uhr online über die verschiedenen Studienangebote in Sachen regenerativer Energie.
Klaus Russell-Wells, Betreiber des preisgekrönten YouTube-Kanals „Joul“, auf dem er wissenschaftliche Themen rund um erneuerbare Energien in Videos aufbereitet, führt in der Veranstaltung Interviews mit Ingenieur*innen, die von ihren Erfahrungen in der Branche berichten. Warum sollte man erneuerbare Energien studieren? Wie ist die aktuelle Situation in der Energieversorgung? Wie läuft so ein Studium eigentlich ab? Welche Aufgabenbereiche übernimmt man damit später – und wie sehen die Jobchancen generell aus? Diese und weitere Fragen beantwortet #StudyGreenEnergy. Per Kommentarfunktion können Fragen zudem direkt in den Chat gestellt werden. Im Anschluss informieren die beteiligten Hochschulen über ihre individuellen Angebote in offenen Online-Konferenzen, so auch die Hochschule Flensburg.
Dass die Bekämpfung des Klimawandels keinen Aufschub duldet, ist allen bewusst. „Aber“, sagt Ilja Tuschy, Professor für Energietechnik an der Hochschule Flensburg, „wir brauchen auch die Fachkräfte, die in fünf, sechs Jahren die technischen Lösungen, an denen wir heute arbeiten, in die Tat umsetzen.“ Expert*innen auszubilden, die den Übergang zu erneuerbaren Energien gestalten, sei eine wichtige Aufgabe. „Dass die Transformation technisch und wirtschaftlich machbar ist, haben wir nachgewiesen. Wir brauchen nun auch das nötige Personal“, sagt Tuschy. Er und seine Kolleg*innen informieren in der lokalen Veranstaltung insbesondere über Regenerative Energietechnik, Elektrische Energiesystemtechnik sowie Energie- und Umweltmanagement und Wind Engineering. „Die Absolvent*innen unserer Studiengänge können in aller Regel zwischen mehreren sehr spannenden und verantwortungsvollen Jobs auswählen, bei hervorragenden Aufstiegs- und Verdienstmöglichkeiten“, so Tuschy.
Weitere Informationen zu dem Aktionstag findet man online unter: https://www.studygreenenergy.eu/und https://hs-flensburg.de/node/7563
Zur Info: Das Netzwerk #StudyGreenEnergy setzt sich aus Mitgliedern der Hochschulgruppe der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS) zusammen. Neben der Hochschule Flensburg sind die Uni Kassel, die Hochschule Düsseldorf, die Technische Hochschule Ingolstadt, die FH Münster, die Fachhochschule Erfurt, die Hochschule Stralsund, die OTH Amberg-Weiden, die Hochschule Nordhausen, die Fachhochschule Südwestfalen, die TH Aschaffenburg, die Hochschule Hamm-Lippstadt, der Umwelt-Campus Birkenfeld, die Hochschule Osnabrück, die HAW Hamburg, die Hochschule Ruhr West, die Berner Fachhochschule, die Hochschule Biberach, die Hochschule Trier, die Technische Hochschule Ulm und viele andere beteiligt.
Übereilte nächste Schritte in Stade und Brunsbüttel auch ohne Gasmangel: Deutsche Umwelthilfe fordert Denkpause bei LNG-Ausbau und Abschaffung des Beschleunigungsgesetzes
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In Brunsbüttel soll LNG-Terminalschiff „Höegh Gannet“ am Freitag in Empfang und später ohne Genehmigungsprozess in Betrieb genommen werden
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In Stade erster Rammschlag für dortige LNG-Infrastruktur am Freitag, obwohl Frist für Einwendungen noch nicht abgelaufen ist
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Deutsche Umwelthilfe: Gasmangellage als Begründung des Terminal-Ausbaus nicht gegeben, LNG-Beschleunigungsgesetz muss abgeschafft werden
Berlin, 19.1.2023: Bei zwei weiteren Flüssigerdgasprojekten in Deutschland werden an diesem Freitag übereilt Fakten geschaffen. In Stade wird der erste Rammschlag für die dort geplante Import-Infrastruktur für verflüssigtes Erdgas (LNG) feierlich begangen, obwohl die Frist für Einwendungen noch nicht abgelaufen ist. In Brunsbüttel soll das schwimmende LNG-Terminalschiff (FSRU) „Höegh Gannet“ am Freitag von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck in Empfang genommen werden. Der Betrieb des Schiffs soll dann ohne Genehmigung erfolgen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verurteilt das überstürzte Handeln von Bundes- und Landesregierungen und fordert eine sofortige Denkpause für Planung und Bau von LNG-Terminals. Die Begründung einer vermeintlichen Gasmangellage hält der Überprüfung mit aktuellen Zahlen nicht stand. Damit muss auch das LNG-Beschleunigungsgesetz als Grundlage der vorschnellen und gefährlichen Planungen so schnell wie möglich wieder abgeschafft werden.
Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer: „Nach den notwendigen aber schmerzhaften Notfallmaßnahmen nach dem russischen Angriff auf die Ukraine muss das neue Jahr 2023 ein Jahr des Klimaschutzes werden. Doch statt Klimaschutz werden mit den LNG-Terminals in Brunsbüttel und Stade überstürzt weitere fossile Milliardenprojekte vorangetrieben. Die Bundesnetzagentur hat erst kürzlich deutlich gemacht, dass in diesem Winter keine Gasmangellage zu erwarten ist. Der Beteiligungsprozess in Stade erscheint als Feigenblatt. In Brunsbüttel hat man auf einen Genehmigungsprozess gänzlich verzichtet. Dieses Vorgehen ist ein herber und ernstzunehmender Rückschlag nicht nur für den Klimaschutz, sondern für sämtliche zivilgesellschaftliche Errungenschaften, die durch den Wegfall demokratischer Beteiligungsprozesse und Umweltverträglichkeitsprüfungen weitestgehend zunichtegemacht werden.“
Bau und Planung von LNG-Terminalprojekten wurden 2022 durch das neue LNG-Beschleunigungsgesetz massiv vereinfacht und beschleunigt. Begründung für das Gesetz war eine drohende Gasmangellage im aktuellen Winter. Aus einem im Dezember bekannt gewordenen internen Papier des Bundeswirtschaftsministeriums wurde jedoch deutlich, dass die Errichtung von LNG-Infrastruktur auf gravierenden Fehleinschätzungen zur bestehenden LNG-Importkapazität aus Nachbarländern beruht. So ist der mögliche Gasimport über LNG-Terminals aus den Nachbarländern mit 40 Milliarden Kubikmetern im Jahr deutlich höher als zuvor angenommen. Zudem sind die Speicher weiterhin gut gefüllt und auch die Bundesnetzagentur geht für den laufenden Winter nicht mehr von einem Gasmangel aus. Damit ist das Eiltempo bei Bau und Planung von weiteren LNG-Terminals aus Sicht der DUH nicht mehr begründbar.
Constantin Zerger, DUH-Leiter Energie und Klimaschutz: „Der derzeitige LNG-Ausbau zeigt deutlich, welche Gefahren das LNG-Beschleunigungsgesetz mit sich bringt: Für den Aufbau einer neuen fossilen Infrastruktur werden völlig falsche Zahlen herangezogen und Beteiligungsrechte zurückgefahren. Wir fordern deshalb eine sofortige Denkpause: Bevor mit dem eiligen Bau von LNG-Projekten weiter Fakten geschaffen werden, müssen erst einmal die Zahlengrundlage überprüft und die Klimafolgen abgeschätzt werden. Ansonsten drohen wir auf Basis des LNG-Beschleunigungsgesetzes eine unnötige fossile Infrastruktur zu bauen, die die Erreichung der Klimaziele unmöglich macht. Das LNG-Beschleunigungsgesetz gehört deshalb dringend abgeschafft.“
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