Archiv für den Tag 31. Januar 2023

VdK-Präsidentin: „Rentenplus nur ein Tropfen auf den heißen Stein“

  • VdK fordert kurzfristig Einmalzahlungen für arme Rentnerinnen und Rentner

  • Bentele: „Zutiefst ungerecht, dass gesetzliche Rente bei Grundsicherung im Alter vollständig angerechnet wird“

Berlin, 31. Januar 2023. Die Renten sind im vergangenen Jahr so stark gestiegen wie seit Jahren nicht mehr. Laut Statistik der Deutschen Rentenversicherung hätten Rentnerinnen und Rentner seit Juli 2022 im Schnitt 63 Euro netto mehr erhalten. Die Durchschnittsrente sei demnach von 1089 auf 1152 Euro gestiegen. Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

Verena Bentele – Foto: © VdK / Marlene Gawrisch

„Der VdK sieht angesichts der steigenden Preise die Erhöhung um 63 Euro netto als Tropfen auf den heißen Stein. Viele Rentnerinnen und Rentner besitzen Öl- und Gasheizungen und haben mit steigenden Energiekosten zu kämpfen. Zudem sind Lebensmittel immer teurer geworden. Viele Bezieherinnen und Bezieher von kleinen Renten müssen schon lange jeden Cent umdrehen.

Deshalb brauchen Rentnerinnen und Rentner mit geringen Alterseinkünften angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten dringend und kurzfristig zusätzlich Einmalzahlungen. Sie werden strukturell benachteiligt. Es ist zutiefst ungerecht, dass jenen, die Grundsicherung im Alter beziehen, die gesetzliche Rente vollständig angerechnet wird. Rentnerinnen und Rentner, die unterhalb des Existenzminimums leben, müssen aber mehr in der Tasche haben als jene, die nie in die Rentenversicherung eingezahlt haben.“


Über den VdK:

Der Sozialverband VdK ist mit über 2,1 Millionen Mitgliedern die größte sozialpolitische Interessenvertretung Deutschlands. Er setzt sich seit mehr als 70 Jahren erfolgreich für diejenigen ein, die sonst zu wenig wahrgenommen werden. Der Sozialverband VdK kämpft gegen soziale Ausgrenzung, Armut und ungleiche Chancen und für faire Bezahlung, solidarisches Miteinander und für soziale Gerechtigkeit.

Der VdK bietet außerdem kompetente Sozialrechtsberatung und vertritt seine Mitglieder vor den Sozialgerichten. Die 13 Landesverbände sind mit ihren Geschäftsstellen bundesweit vor Ort präsent und organisieren Hilfe und Beratung, Informationsveranstaltungen und gemeinsame Freizeitaktivitäten.
Weitere Infos unter: www.vdk.de

BUND SH, Mehr Demokratie e.V. und andere fordern von Landesregierung Erhalt der politischen Teilhabemöglichkeiten

  • Koalition hat Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften eingebracht

  • Bündnis befürchtet erhebliche Verschlechterung für zivilgesellschaftliche Beteiligungsmöglichkeiten

  • Verheerende Wirkung für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz befürchtet

Kiel. Zahlreiche Verbände treten nach ihrem Offenen Brief vom Dezember 2022 nun mit Stellungnahmen an die Regierungskoalition heran und fordern sie erneut nachdrücklich auf, von den geplanten Einschränkungen der Bürgerbeteiligungsrechte abzusehen. Die Stellungnahmen stimmen darin überein, dass das Ergebnis desaströs wäre: Bürgerbegehren würden in den Kommunen zukünftig weitgehend verhindert. Da viele dieser Verfahren in der Vergangenheit klimaschutz- und flächenverbrauchsrelevante Themen betrafen, wäre diese Entscheidung von besonderer Brisanz. Auch der Kreistag Nordfriesland hat sich mit den Stimmen von SPD, Grünen, SSW, FDP und der Wählergemeinschaft Zukunft als erste Kommunalvertretung gegen das Gesetz ausgesprochen.

Das Bündnis fordert die Regierungsfraktionen daher auf, ihren Gesetzentwurf zurückzuziehen oder weitgehend neu zu formulieren, um Bürger*innen in Schleswig-Holstein zu ermutigen, ihre Beteiligung an demokratischen Prozessen wahrzunehmen. Falls dies nicht geschieht, erwägt das Bündnis eine Volksinitiative zu starten.

Bürgerbeteiligung ist Chance, nicht Störfaktor

„Notwendig ist eine kommunale Beteiligungskultur, bei der Einwände aus der Bevölkerung nicht als störend empfunden, sondern als Teil der Lösung begrüßt werden“, so Dr. Claudia Bielfeldt, Landesverbands-Vorsitzende des BUND SH. „Bürgerbegehren bieten die Möglichkeit für eine frühzeitige, ergebnisoffene und transparente Bürgerbeteiligung auf Augenhöhe.“

„Dass die CDU nun mit Macht dieses Instrument zerstören möchte, passt nicht in eine Zeit, in der ohnehin viele Bürger*innen nicht mehr an eine funktionierende Demokratie glauben. Es ist bedauerlich, dass die Grünen hier nachgegeben haben“, so Bielfeldt weiter . In den letzten Jahren haben dagegen andere Bundesländer die Gesetzgebung zu Bürgerbegehren durchweg bürgerfreundlicher gestaltet. Auch in Niedersachsen und NRW wurde dies in den aktuellen Koalitionsverträgen vereinbart.  Jochen Rathjen, Sprecher für Attac, sieht die Entwicklung ebenfalls kritisch: „Schleswig-Holstein will und soll ein Vorbild der politischen Teilhabe bleiben und kein Negativbeispiel für Demokratie sein.“

Drohende Verschlechterung der Demokratie in Schleswig-Holstein

Claudine Nierth, Bundesvorstandssprecherin vom Verein Mehr Demokratie e.V., sieht in den bisherigen Beteiligungsmöglichkeiten kein Problem für die Politik: „Bürgerbegehren sind die Lösung für Interessenskonflikte und nicht das Problem. Im Durchschnitt werden nur 22 Begehren in Schleswig-Holstein pro Jahr eingereicht von denen wiederum mehr als die Hälfte vorab beendet werden, weil ein Konsens zwischen Initiator*innen und Gemeinde- bzw. Stadtrat erzielt werden konnte. Das heißt, es kommt regelmäßig zu einem Dialog und die Zufriedenheit der Bürger*innen mit der Gemeindepolitik verbessert sich.“

Nach den Plänen der Regierung sollen Bürgerbegehren bei Beschlüssen der kommunalen Selbstverwaltung in Zukunft untersagt werden, sofern sie mit Zweidrittelmehrheit gefasst wurden. Dies ist jedoch gerade in den kleineren Gemeinden die Regel und würde zukünftig die allermeisten Begehren formal verhindern. Darüber hinaus sollen die zu sammelnden Unterschriften gegen Gemeinderatsbeschlüsse innerhalb von drei – anstatt wie bisher sechs – Monaten zusammengetragen werden. Dies führt zusammen mit dem zukünftig höheren Unterschriftenanteil und der verpflichtenden kommunalen Kostenprüfung vorab zu einer kaum zu bewältigenden Erschwernis. Außerdem soll eine Sperrfrist von drei Jahren eingeführt werden, in der kein erneutes Bürgerbegehren durchgeführt werden darf. Dies steht im absoluten Missverhältnis dazu, dass die Gemeinde- oder Stadtvertretung ein Bürgerbegehren nach nur zwei Jahren mit einfacher Mehrheit kippen darf.

Weitere Informationen

www.bund-sh.de/publikationen/detail/publication/stellungnahme-zum-entwurf-eines-gesetzes-zur-aenderung-kommunalrechtlicher-vorschriften-2023/

www.mehr-demokratie.de/fileadmin//pdf/2023/2023_01_31_MD_Stellungnahme_Bu__rgerbegehren_Landtag.pdf

www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2023/2023_01_31_Stellungnahme_des_Kreises_Nordfriesland_Buergerbegehren_Schleswig-Holstein.pdf

Teilnehmende Verbände und Institutionen

Aktionsgruppe KLIMA Flensburg
attac
Betreuungsverein Liether Moor
BI Zukunft Eiderstedt
BUND Landesverband Schleswig-Holstein e. V.
Bündnis fossilfreies Flensburg
BürgerBegehren Klimaschutz
Bürgerinitiative für Naturschutz im Speicherkoog
Fraktion Solidarische Stadt
Klimabegehren Flensburg
Mehr Demokratie
Merret reicht´s – Aus Liebe zu Sylt
Merret reicht‘s Föhr
Naturfreunde SH
Open Petition
Parents for Future Nordfriesland
SPD
SSW
VCD Landesbüro SH
Zero Waste Itzehoe e.V.

Foodsharing Frühstück am 5. Februar in der Bergmühle Flensburg

Foodsharing Flensburg lädt ein zum gemeinsamen Frühstück am Sonntag, den 5.2.2023 von 10.30 – 13 Uhr in der Bergmühle, An d. Bergmühle 7, 24939 Flensburg

Wir verstehen uns als umwelt- und bildungspolitische Bewegung, die sich gegen den achtlosen Umgang mit Ressourcen und für ein nachhaltiges Ernährungssystem einsetzt. Unser langfristiges Ziel ist es, die Verschwendung von genießbaren Lebensmitteln zu beenden. Darum werden wir vor Ort aktiv: Wir retten Lebensmittel in privaten Haushalten sowie von Betrieben, stehen im Dialog mit der Politik und tragen unsere Vision in die Welt hinaus.

Wir möchten zusammen frühstücken und bei leckeren geretteten Brötchen, üppigem Buffet und fair gehandeltem Kaffee uns über Lebensmittelverschwendung und Lösungen austauschen.

Für den Kaffee und die Raumnutzung sind wir auf Spenden angewiesen und empfehlen 2-3€.

Wir freuen uns auf Euch!

DIE LINKE will Kurzstreckentickets im Flensburger Busverkehr

In der heutigen, öffentlichen Sitzung des Umwelt und Planungsausschusses um 16 Uhr im Ratssaal des Rathauses steht auch der Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE zur Einführung eines Kurstreckentickets zur Beschlussfassung an. Mit der Einführung von Kurzstreckentickets im Flensburger Busverkehr zum 1. Juni 2023 will die DIE LINKE-Fraktion der erheblichen Verteuerung der Busfahrpreise durch die neue Tarifstruktur der Aktiv-Bus entgegen wirken.

„Ein Kurzstreckenticket ist generell eine gute Sache für Menschen, die nur kurze Strecken mit dem Bus fahren“, erklärt Herman U. Soldan-Parima, sozialpolitischer Sprecher der Linksfraktion, „doch in Flensburg erklärt sich die Notwendigkeit eines solchen Tickets aus einem ganz anderen Grund: Denn mit der Eingliederung der Aktiv-Bus in den schleswig-holsteinischen Nah.sh-Tarif fiel am 01.08.2022 plötzlich die Option der Hin- und Rückfahrt auf einem 60-Minuten-Ticket weg. Und genau das stellt eine mehr als 100-prozentige Preiserhöhung dar. Das ist für die Menschen nicht zumutbar. Daher setzen wir mit unserem Antrag auf ein unkompliziertes Kurzstreckenticket.“

Waren vor der Tarifumstellung mit nur einem Ticket noch kurze Hin- und Rückfahrten zum nächsten Einkaufsladen oder zum schnellen Arzt- oder Apothekenbesuch in der Nähe für den Preis von 2,50 Euro möglich, kostet der Wegfall dieser Möglichkeit nun bei erhöhten Buspreisen 5,40 Euro für zwei Tickets. – Die Linksfraktion will nun diese erhebliche und unsoziale Kostensteigerung stoppen, indem ein Kurzstreckenticket für 1,35 (ermäßigt 0,85) Euro für jeweils eine Fahrt von 30 Minuten Dauer für eine Strecke von bis zu 6 Haltestellen eingeführt werden soll.

„Unser Antrag setzt auf Fairness im Flensburger Busverkehr“, sagt der Fraktionsvorsitzende Frank Hamann. „Die immense Preiserhöhung für kurze Hin- und Rückfahrten kam unangekündigt, sie wurde nicht kritisch hinterfragt, und sie stellt eine unnötige Belastung dar. Wir müssen aufpassen, dass wir beim Nahverkehr die Menschen, die auf ihn angewiesen sind, im Blick haben – und nicht gegen sie handeln. Beim Sozialticket können wir doch erleben, wie wichtig und erfolgreich die Beschlüsse sind, die das Busfahren für mehr Leute ermöglichen und nicht verhindern!“

Die Linksfraktion weist in ihrem Antrag darauf hin, dass die Einführung eines Kurzstreckentickets keine Mehrausgabe für Aktiv-Bus oder die Stadtkasse darstellt, wenn man es mit dem Zustand vor dem 01.08.2022 vergleicht. Die Umsetzung soll ebenfalls einfach und unkompliziert sein: Das neue Ticket soll nur im Bus oder über die Fairtiq-App erhältlich sein. Da auf allen Einstiegshaltestellen der Name der Haltestelle auf dem Fahrschein vermerkt ist, lässt sich die Nutzung der Kurzstrecke auch einfach kontrollieren.

„Manchmal sind es eben auch die ‚kleinen Dinge‘, die zur Attraktivität und Akzeptanz unserer Flensburger Busse beitragen können und nicht viele Kosten auslösen“, ergänzt Herman U. Soldan-Parima. „So etwas ist gute Eigenwerbung und damit auch ein Schritt hin zur immer noch sehr notwendigen Verkehrswende.“ – Und Frank Hamann fügt abschließend hinzu: „Wir sind uns sicher, dass das Kurzstreckenticket letztendlich auch wieder mehr Menschen in die Busse bringt – und genau darauf muss es uns in der Kommunalpolitik und bei Aktiv-Bus doch ankommen. Busse und Fahrkarten, die nicht attraktiv sind, sind teuer und halten die Finanzierbarkeit des Nahverkehrs in der Negativspirale. Davon müssen wir wegkommen!“

Alle Unterlagen und die Beschlussvorlagen zur Sitzung gibt es hier

GRÜNE Flensburg verabschieden Programm und wählen Kandidat*innen zur Kommunalwahl 2023

Die Kandidierenden der Listenplätze 1.-10.

Der Kreisverband Flensburg von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat bei einer Wahlversammlung in der Jugendherberge Flensburg  ihr Wahlprogramm mit dem Titel „Flensburg. Gemeinsam. Gestalten.“ verabschiedet und ihre Kandidat*innen zur Kommunalwahl am 14. Mai 2023 gewählt.

Die Versammlung zählte knapp 60 Teilnehmende und es gab Grußworte sowohl von Anke Erdmann (Landesvorsitzende, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein) und Michael Schmidt (1. Bevollmächtigter, IG Metall Flensburg).

Das Wahlprogramm wird zeitnah innerhalb der nächsten Tage auf der Grünen-Webseite https://gruene-flensburg.de hochgeladen.

Als Spitzen-Duo wurden Katja Claussen (Listenplatz 1, 32 Jahre alt) und Leon Bossen (Listenplatz 2, 21 Jahre alt) gewählt. Auf den weiteren Plätzen folgen Julia Döring, Pelle Hansen, Marlene Langholz-Kaiser, Stefan Thomsen, Irene Zeppenfeld, Tobias Lentz, Louisa Fries und Sven Gebhardt. Die gesamte Liste sowie die Wahlkreiskandidierenden sind hier zu finden: https://gruene-flensburg.de/2023/01/24/unsere-kandidatinnen/

Die gesamte Liste bis einschl. Platz 30 wurde quotiert (also mit mind. 50 Prozent Frauen) besetzt. Gleiches gilt für die Wahlkreise.

Zur Kommunalwahl am 14. Mai 2023 wollen die GRÜNEN in Flensburg stärkste Kraft werden und mindestens zehn Personen in die nächste Ratsversammlung schicken.

Neue Berechnung der Deutschen Umwelthilfe belegt: Klimaschutzwirkung von Tempolimit 100/80/30 viel größer als bisher angenommen

  • Berechnung der DUH zeigt: Mit Tempo 100 auf der Autobahn und 80 außerorts lassen sich pro Jahr 11,1 Millionen Tonnen CO2 einsparen – ohne Kosten und sofort umsetzbar  

  • Im Verkehrssektor droht Überschreitung der festgelegten CO2-Emissionen um mehr als 271 Millionen Tonnen bis 2030: Sofortiges Tempolimit allein füllt diese Lücke zu einem Drittel

  • DUH fordert Ampelkoalition auf, ab dem 1. März 2023 ein Tempolimit 100/80/30 einzuführen – für Klimaschutz und Verkehrssicherheit

Berlin, 30.1.2023: Das CO2-Einsparpotenzial durch ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen, 80 km/h außerorts und 30 km/h innerorts ist wesentlich höher als bisher angenommen. Das ergibt sich aus einer aktuellen Berechnung der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Demnach lassen sich mit einem Tempolimit 100/80/30 jährlich 11,1 Millionen Tonnen CO2 einsparen. Die Berechnungen basieren auf mehreren Studien des Umweltbundesamtes (UBA) aus diesem und den vergangenen Jahren.

Jürgen Resch – Foto: © DUH/Steffen Holzmann

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Während die Klimakrise immer weiter eskaliert, verfällt die Ampel in Regungslosigkeit und gar in Autobahn-Neubauphantasien. Dabei liegt das Tempolimit als einzige kurzfristig umsetzbare und wirksame Klimaschutzmaßnahme direkt vor ihrer Nase. Die Faktenlage ist eindeutig: Ohne die jährlichen Einsparungen durch das Tempolimit von 11,1 Millionen Tonnen CO2 werden wir es nicht schaffen, die gewaltige Lücke zu schließen, die im Verkehrssektor klafft. Wir sind davon überzeugt, dass uns spätestens im Sommer das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bezüglich unserer Klagen zum unzureichenden Klimaschutz im Verkehrssektor Recht geben wird und wir damit das Tempolimit durchsetzen werden. Das Tempolimit muss und wird kommen! Jetzt ist das Jahr, um das Ruder herumzureißen und endlich wirkliche Klimaschutzmaßnahmen anstelle von Scheinlösungen einzuleiten.“

Bis 2030 droht im Verkehrssektor eine Überschreitung der im Klimaschutz-Sofortprogramm festgelegten CO2-Emissionen um mehr als 271 Millionen Tonnen. Ein sofortiges Tempolimit 100/80/30 könnte demnach bis 2030 knapp ein Drittel dieser Lücke schließen. Es ist die effektivste und am schnellsten wirkende Einsparmaßnahme von CO2 im Verkehr. Außerdem ist das Tempolimit kostengünstig umsetzbar und sorgt nachweislich für weniger Verkehrstote und Verletzte, bessere Luft und weniger Lärm.

Hintergrund:

Für die Berechnung der DUH wurden Daten aus mehreren Studien des Umweltbundesamtes herangezogen. Dazu zählt die vor ein paar Tagen veröffentlichte Studie, wonach Tempo 120 auf Autobahnen mehr als doppelt so viel CO2 einspart als bisher angenommen: jährlich 6,7 Millionen Tonnen anstatt 2,6 Millionen Tonnen. Hinzu kommt eine Studie aus dem Jahr 2020, die die Wirkung von Tempo 100 auf Autobahnen untersucht. Nicht eingeflossen sind die Ergebnisse der aktuellen UBA-Studie, die zeigen, dass Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts einen deutlich positiven Einfluss auf die Treibhausgasemissionen hat. Da laut UBA das CO2-Einsparpotenzial von Tempo 30 je nach Stadt zwischen -0,5 Prozent und -5,5 Prozent variiert, wurde durch die DUH keine durchschnittliche Wirkung einbezogen. Damit ist das berechnete Einsparpotenzial von 11,1 Millionen Tonnen CO2 das Ergebnis einer konservativen Rechnung.

Links:

Mehr auch auf https://www.duh.de/

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