Gefaktes Schreiben „Milieuschutzsatzung“ Norderstr. /Duburg

Spekulativer Leerstand auf Duburg – Foto: Jörg Pepmeyer

Stadt Flensburg: Urkundenfälschung ist kein Aprilscherz!

Mitteilung der Stadt Flensburg. Am 1. April wurde in mehreren Haushalten im Bereich Norderstr./Duburg ein Schreiben verteilt, in dem der Erlass einer „Milieuschutzsatzung“ in Aussicht gestellt wurde. Das Schreiben sollte den Eindruck erwecken, dass die Stadt Flensburg die Absenderin ist. Dies ist jedoch nicht der Fall. Stattdessen handelt es sich tatsächlich um eine Urkundenfälschung, die einen Straftatbestand darstellt. Die Stadt Flensburg prüft deshalb weitere rechtliche Schritte.
Bei der Betrachtung des Datums könnte angenommen werden, dass es sich um einen Aprilscherz handeln sollte. Der zuständige Dezernent Stephan Kleinschmidt zeigt sich verärgert: „Wenn es sich hierbei um einen Aprilscherz handeln sollte, dann ist dieser deutlich misslungen. Urkundenfälschung ist kein Kavaliersdelikt und die Tatsache, dass hier mit den Sorgen der Bürgerinnen und Bürger gespielt wird ist inakzeptabel! Mit der besonderen Situation des Viertels um die Norderstraße ist die Stadtverwaltung bereits seit längerem befasst und die dortigen Probleme verlangen nach Lösungen, nicht nach Fake News“.

Das von der Stadt kritisierte Fake-Schreiben – Foto: subtilus.info

Die Stadtverwaltung befasst sich bereits seit längerem mit den verschiedenen Aspekten des Themas Wohnen im Bereich Duburg/Norderstr., da hier eine sehr dynamische Entwicklung vorliegt. Es existiert dort bereits eine Erhaltungssatzung, die jedoch in erster Linie das Ziel hat, die städtebauliche Gestalt zu schützen. Derzeit wird geprüft, welche zusätzlichen Maßnahmen zur Stabilisierung des Quartiers an der Norderstraße und darüber hinaus in der Altstadt möglich sind.

Neben einem Ausschluss der Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen kommen auch weitergehende städtebauliche Instrumente zum Schutz der Wohnfunktion in Betracht, denen jedoch verschiedene Untersuchungen vorausgehen müssen. „Hier möchte die Stadt gerne ansetzen, um den Menschen vor Ort Perspektiven geben zu können, statt Fehlinformationen zu verbreiten. Die Norderstraße und ihr Umfeld ist ein lebenswertes Quartier, das wir gerne weiterhin stabilisieren möchten“, so Kleinschmidt weiter.

Ein Kommentar dazu von Jörg Pepmeyer

Warum nicht eine Milieuschutzsatzung für Duburg und die Norderstraße?

Ich wohne seit über 25 Jahren auf Duburg, was da in Richtung Gentrifizierung und falsch verstandener Stadterneuerung abläuft, ist äußerst bedenklich. Ebenso wie das auf dem Foto abgebildete und seit Jahren leerstehende Gebäude, in dem ehemals eine Wäscherei untergebracht war. Seit mehreren Jahren tut sich da so gut wie gar nichts und die Stadt kriegt es nicht gebacken dem Hauseigentümer endlich Dampf zu machen, damit die Immobilie saniert wird und im Viertel dringend benötigter Wohnraum zur Verfügung steht. Und ein Milieuschutzsatzung für Duburg und die Norderstraße wäre tatsächlich eine außerordentlich vernünftige Sache, da sie schärfer wirkt, als eine reine Erhaltungssatzung

Milieuschutzsatzung
 
Die Milieuschutzsatzung soll unerwünschte Veränderungen der Einwohnerstruktur eines Wohnviertels durch massenhaften Wegzug der bisherigen Bevölkerung verhindern. Sie ist eine Variante der Erhaltungssatzung und ist in § 172 Abs.1 Satz 1 Nr.2 Baugesetzbuch geregelt. Festgelegt werden können verschiedene Auflagen, z.B.:
  • Genehmigungspflicht für Umbauten, Modernisierungen etc.,
  • Einschränkungen für die Umwandlung von Miet – in Eigentumswohnungen (oder auch Ferienwohnungen),
  • zeitlich begrenzte Mietobergrenzen für modernisierte Wohnungen.

Eine Genehmigung kann u.a. davon abhängig gemacht werden, dass der Eigentümer des Hauses sich verpflichtet, die durch Begründung von Wohnungseigentum entstandenen Eigentumswohnungen innerhalb von 7 Jahren nur an Mieter zu veräußern. Damit soll einer Verdrängung der ursprünglich ansässigen Bevölkerung entgegengewirkt werden. Die Genehmigungspflicht kann ins Grundbuch eingetragen werden.

Wie generell bei der Erhaltungssatzung können auch bei der Milieuschutzsatzung, z.B. bei ungenehmigten Modernisierungen, Geldbußen fällig werden. So weist das Sozialreferat der Stadt München in seiner Internetpräsenz auf die Existenz von allein 18 Erhaltungssatzungen in München hin, mit denen der Zweck verfolgt werde, die ortsansässige Bevölkerung vor Verdrängung zu schützen. Alle Modernisierungsmaßnahmen, die zu einem überdurchschnittlichen Standard der Wohnungen in den betreffenden Gebieten führten, würden nicht genehmigt. Verstöße seien bußgeldbewehrt. (Aus: lexikon.immobilien-fachwissen.de/ )

Dazu auch ein zwar schon älterer, aber spannender Stadtblog-Beitrag: Zerstörung von Wohnraum im Flensburger Stadtteil Duburg – Sanierung ausschließlich für Spekulanten und Investoren? unter: https://akopol.wordpress.com/2016/04/16/zerstoerung-von-wohnraum-im-flensburger-stadtteil-duburg-sanierung-ausschliesslich-fuer-spekulanten-und-investoren/

 

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Veröffentlicht am 9. April 2021 in Bürgerbeteiligung, Daten und Zahlen, Flensburg News, Rat & Ausschüsse, Soziales, Stadtplanung und mit , , , , , , , , , , , getaggt. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink. 3 Kommentare.

  1. Kerstin Wagner

    Also , wenn dadurch der Plan von Herrn Schröders noch gestoppt werden könnte, wäre das top. Hier in der Schloßstraße ist ja schon Einiges unumkehrbar.

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