
Seit März 2021 sind E-Tretroller, auch E-Scooter genannt, nun auch im Flensburger Stadtgebiet unterwegs. Knapp 500 sollen es insgesamt werden. Was man über diese Fahrzeuge wissen sollte, ist hier zusammengefasst.
Inhaltsübersicht
- Wer verleiht in Flensburg E-Tretroller?
- Welche Einflussmöglichkeiten hat die Stadt Flensburg?
- Wo findet man die Roller und wo kann man sie abstellen?
- Wie schnell sind die Roller?
- Welche Verkehrsregeln sind zu beachten?
- Thema Sicherheit: Helm und Unfallschutz
- Umwelt- und Klimaschutz: Sind E-Tretroller ein Beitrag zur Verkehrswende?
- Was können Städte und Gemeinden tun, damit es mit den Rollern gut klappt?
- Welche Probleme gab es bisher?
- … und der Datenschutz?
1. Wer verleiht in Flensburg E-Roller?
Zwei Anbieter sind in Flensburg am Start: Zum einen die Firma Tier, Sitz in Berlin, erkennbar an der türkisgrünen Farbe. Tier wurde gegründet 2018, von Personen, die bereits im Online-Bereich aktiv waren. Folgen sollen Roller der Firma Bird, Sitz in Kalifornien, gegründet 2017 von einem ehemaligen Uber-Geschäftsführer. Inzwischen hat noch ein dritter Anbieter Kontakt aufgenommen mit der Stadt Flensburg.
Das Unternehmen Tier gibt Auskunft:
- Aktuell (Anfang April 2021) stehen in Flensburg 250 Fahrzeuge der Firma Tier mit dem einprägsamen grün-schwarzen Design bereit.
- Vereinzelt wurden Beschwerden (Tel. 030 568 386 51, 8-20 Uhr, Mail: flensburg@de.tier-ops.app) gemeldet, die zeitnah behoben wurden. Eine gute Erreichbarkeit und Erledigung wurde auch von Seiten der Stadt Flensburg bestätigt.
- Festangestellte Mitarbeiter vor Ort tauschen leere Batterien direkt durch geladene Batterien aus. So werden die Fahrtwege deutlich reduziert. Falls nötig, werden die E-Tretroller in das zentrale Depot nach Kiel gebracht und dort repariert. Nach eigener Aussage ist ein Lager in Flensburg im Gespräch.
- Zur Lebensdauer der Tier-E-Scooter: Inzwischen sind alle Einzelteile austauschbar. Tier geht aktuell von einer Lebensdauer von mindestens 24 Monaten aus – im Gegensatz zu den Fahrzeugen der ersten Generation in den USA, die nicht für den Verleih konzipiert waren und eine extrem kurze Lebensdauer hatten.
Eine Anfrage an die Firma Bird wurde bislang noch nicht beantwortet.
2. Welche Einflussmöglichkeiten hat die Stadt Flensburg?
Seit im Juni 2019 die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung in Kraft trat, ist der Betrieb erlaubt, auch in Flensburg. Die Möglichkeit für ein Verbot gibt es nicht, die Firmen müssen auch keine Erlaubnis einholen. “Der Verleih von E-Scootern läuft in Deutschland grundsätzlich privatwirtschaftlich. Das heißt, jede Firma kann sich dafür entscheiden, Roller in Flensburg aufzustellen“, wird Verkehrsplanerin Johanna Carstensen in einem Bericht des Flensburger Tageblatts am 16.03.2021 zitiert.
Die beiden Anbieter Tier und Bird sind jedoch freiwillige Vereinbarungen mit der Stadt Flensburg eingegangen. Dabei geht es um “Regelungen zur Verkehrssicherheit, Qualitätsstandards für den Betrieb sowie zum Datenaustausch. Außerdem wurde gemeinsam die Business-Area sowie Verbotszonen festgelegt. Diese umfassen beispielsweise Grünanlagen oder die Fußgängerzonen. Die Zonen werden im laufenden Betrieb weiter angepasst”, so die Information auf der Internetseite der Stadt Flensburg (mehr).
Sollten die zur Miete zur Verfügung gestellten E-Tretroller zum Beispiel Gehwege oder Zugänge derart blockieren, dass die Sicherheit von anderen Verkehrsteilnehmenden beeinträchtigt werde, müssten diese umgehend von den Anbietern entfernt werden.
- Hotlines und Meldung
- TIER Mobility GmbH, Tel.: +49 30 568 386 51, 8-20 Uhr, E-Mail: flensburg@de.tier-ops.app
- E-Roller.com: “Service Telefon Hotlines von TIER, VOI, LIME, Bird oder Circ” – mehr
3. Wo findet man die Roller und wo kann man sie abstellen?
Die Roller können beliebig abgestellt und mitgenommen werden, es gibt keine festen “Parkplätze”. Starten kann man, wo ein Roller zu sehen ist und – laut App – frei ist. Beenden kann man die Fahrt nur in den angezeigten Zonen. Nicht erlaubt ist das Abstellen z.B. in der Fußgängerzone, am Hafen und in den Parks.
Die Roller dürfen, wie auch Fahrräder, auf Gehwegen geparkt werden, wenn die verbleibende Gehwegbreite mindestens 2,50 Meter beträgt. Eine solche Gehwegbreite dürfte in Flensburg allerdings eher die Ausnahme sein. Wichtig: Gehbehinderte Personen oder Personen mit Kinderwagen müssen den Gehweg weiterhin nutzen können. Ist der Gehweg zu schmal, muss der Roller an einer anderen Stelle abgestellt werden.
Für die Kontrolle sind die Verleihfirmen verantwortlich. Nach eigenen Angaben beschäftigt die Verleihfirma Tier in Flensburg mehrere Mitarbeitende, die jeden Tag unterwegs sein sollen, um die Gefährte richtig aufzustellen oder aus Gebieten wie Parks oder Grünanlagen zu entfernen. Die Mitarbeitenden, die – laut Vereinbarung mit der Stadt – festangestellt sein sollen, kümmern sich auch um Wartung und Akkuwechsel bzw. Aufladen. In französischen Städten und in Norwegen gibt es übrigens obligatorische Parkzonen, die von der Stadt festgelegt wurden.
Die “rechtmäßige Nutzung … im fließenden Verkehr” wird die Polizei “in ihren regulären Abläufen” kontrollieren, so die Information der Stadt Flensburg.
4. Wie schnell sind die Roller?
Die Roller sind begrenzt auf 20 Stundenkilometer. Der Akku soll für etwa 45-50 Kilometer reichen.
5. Welche Verkehrsregeln sind zu beachten?
- Mindestalter für die Ausleihe: 18 Jahre
- Die Roller müssen Fahrradwege bzw. die Straße benutzen. Fahren auf dem Gehsteig ist nicht erlaubt. Auf gemeinsamen Geh-und Radwegen hat der Fußverkehr Vorrang und darf weder behindert noch gefährdet werden.
- Es darf nur eine Person mit dem Roller fahren.
- Wer alkoholisiert unterwegs ist, riskiert – genau wie im Auto – seinen Führerschein zu verlieren und bekommt einen Bußgeldbescheid.
- E-Tretroller müssen ausgestattet sein mit Betriebserlaubnis und Haftpflicht-Versicherungsplakette. Denn den Schaden bei Unfällen zahlt der Verursacher.
6. Thema Sicherheit: Helm und Unfallschutz
Sicherheit: Die Roller müssen alle verkehrsgerecht ausgestattet sein. Es wird dringend empfohlen, einen Helm zu tragen, um Kopfverletzungen zu vermeiden. Ein Teil der Roller in Flensburg ist damit ausgestattet.
Denn was für Fußgänger meist ungefährlich ist, kann E-Scooter-Fahrern in einer brenzligen Situation zum Verhängnis werden: Kopfsteinpflaster, Gehsteigkanten, Bahnschienen und Nässe können zu Stürzen und Unfällen führen. Wichtig ist es, bei Dämmerung und Dunkelheit darauf zu achten, dass man gut gesehen wird. Viele Unfälle passieren auch, weil kein Handzeichen bzw. Blinker beim Abbiegen gegeben wird (Helvetia Versicherung: Ratgeber Unfälle – mehr).
Verkehrsregeln: Eine Umfrage des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) ergab, dass die Verkehrsregeln für E-Tretroller den Fahrenden oft nicht bekannt sind und häufig nicht eingehalten werden. Der DVR kooperiert daher mit großen Anbietern. Diese statten ihre Roller schrittweise mit Stickern und Lenkerschildern aus, auf denen die Regeln durch Piktogramme und kurze Texte veranschaulicht werden.
Aktuelle Unfallzahlen: Über die Unfallzahlen für 2020 im Bereich E-Roller berichtet das Statistische Bundesamt Destatis (26.03.2021 – mehr). Demnach sind letztes Jahr in Deutschland fast 2300 Menschen in Verbindung mit den Tretroller-Unfällen verletzt und 5 getötet worden. Rund drei Viertel der Unfälle hatten die Rollernutzer:innen verursacht. Hauptgründe: Alkoholkonsum, vorschriftswidriges Befahren von Gehwegen und Fahrbahn oder zu hohe Geschwindigkeit. Fast jeder zweite Unfall mit Personenschaden war ein Alleinunfall, d.h. ohne Unfallpartner.
Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer (UDV), warnt außerdem: “Bei 21 Prozent der E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden ist der Verunglückte nicht der Fahrer, sondern ein anderer Verkehrsteilnehmer.” Bei Fahrradunfällen liege dieser Wert nur bei fünf Prozent, so der Unfallforscher im SPIEGEL (07.01.2021 – mehr).
Elf Vorschläge, wie das Fahren mit den Rollern sicherer werden kann, haben der Deutsche Verkehrssicherheitsrat DVR und DEKRA entwickelt (24.06.2020) – mehr
Info- und Unterrichtsmaterialien
- DVR Kampagne “Roll ohne Risiko” – mehr
- Bundesverkehrsministerium:
– “Neue Roller erobern die Stadt”- Tipps und Hinweise. Was ist erlaubt, was verboten? Infobroschüre zum Herunterladen. PDF-Datei – mehr
– Videos: “E-Scooter: So rollt man sicher”- mehr
7. Umwelt- und Klimaschutz: Sind E-Roller ein Beitrag zur Verkehrswende?
Die Roller sind überwiegend Spaßfahrzeuge, so eine repräsentativen Umfrage im August 2020 im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR: mehr). Weit überwiegend werden sie zum Zeitvertreib oder für Ausflüge genutzt, nur etwas mehr als jede zehnte Person nutzte sie zum Einkaufen oder für den Arbeits- bzw. Schulweg.
Die Menge der bei der Produktion verwendeten Rohstoffe für den Lithium-Ionen-Akku und das Aluminium für den Rahmen ist zwar im Vergleich zu einem Pkw deutlich geringer. Doch mit Bus, Rad und zu Fuß kommt man trotzdem erheblich klimafreundlicher voran.
Sind E-Roller also ein Beitrag zum Klimaschutz?
- Ja, wenn sie Autos ersetzen, die sonst mit Benzin oder Diesel betrieben werden.
- Ja, wenn sie dazu dienen, Haltestellen des ÖPNV besser zu erreichen.
- Nein, wenn sie als zusätzliches Fahrzeug für Strecken genutzt werden, die man sonst zu Fuß, mit dem Rad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen würde. Dann entstehen dadurch höhere CO2-Emissionen.
Ein Beitrag zur Verkehrswende sind sie bislang also eher nicht, sagt das Umwelt-Bundesamt:
“Als Leihfahrzeug in Innenstädten, wo ÖPNV-Netze gut ausgebaut und die kurzen Wege gut per Fuß & Fahrrad zurückzulegen sind, bringen die Roller eher Nachteile für die Umwelt – und drohen als zusätzlicher Nutzer der bereits unzureichend ausgebauten Infrastruktur das Zufußgehen und Fahrradfahren unattraktiver zu machen.”
Und fordert: “Städte sollten daher die Anzahl der Autos und der zur Verfügung gestellten Parkplätze deutlich reduzieren, um in den Innenstädten mehr Platz für sichere Fuß- und Radwege zu schaffen. Verleiher sollten E-Scooter statt in Innenstädten besser in den Außenbezirken aufstellen.”
Umwelt-Bundesamt: “E-Scooter momentan kein Beitrag zur Verkehrswende” (05.11.2020) – mehr
8. Was können Städte und Gemeinden tun, damit es mit den E-Rollern gut klappt?
Für die Kommunen haben das Umwelt-Bundesamt und der Deutsche Städtetag einige Tipps:
- grundsätzlich eine rad-, fuß- und rollerverkehrsfreundliche Infrastruktur schaffen
- die Mitnahme von privaten E-Scootern im öffentlichen Verkehr ermöglichen
- feste Abstellbereiche für E-Roller festlegen im Rahmen des Parkraummanagement und Pkw-Stellflächen zu Stellplätzen für Fahrräder und E-Scooter umwidmen
- die zulässige Anzahl an Fahrzeugen pro Aufstellpunkt begrenzen. In Berlin etwa sind vier E-Tretroller pro Standort zulässig. Sind es mehr, wird von einer Überbeanspruchung des Verkehrsraums und von einer Sondernutzung ausgegangen.
- Verleihstationen dort festlegen, wo sie nachhaltige Fortbewegung unterstützen, z.B. in den Außenbezirken zur Anbindung an den ÖPNV und zum Schaffen von Querverbindungen zwischen ÖPNV-Halten
- für Meldemöglichkeit sorgen bei umgefallenen oder störenden Fahrzeugen, z.B. durch Hinweis auf Telefonhotline des Anbieters, und schnelle Reaktionszeiten vereinbaren
- Sperrzonen ausweisen
- Vereinbarung treffen für Umweltkriterien: austauschbarer Akku, Reparatur, garantierte Lebenserwartung, klimafreundlicher Strom für das Aufladen
- Maximalzulassungszahlen vorgeben
- regelmäßige Berichterstattung vereinbaren über die Nutzung als Grundlage für künftige Verkehrsplanung.
Lesetipp: Agora Verkehrswende: E-Tretroller im Stadtverkehr. Handlungsempfehlungen für deutsche Städte und Gemeinden zum Umgang mit stationslosen Verleihsystemen (August 2019).
Handlungsempfehlungen des Deutschen Städtetags zum Herunterladen – mehr
9. Welche Probleme gab es bisher?
Noch konnte man in Flensburg wenig Erfahrungen sammeln mit E-Rollern im öffentlichen Raum. Einige Beschwerden schlugen jedoch schon auf:
- “Ich trat aus einem Tor auf den Gehweg. Fast hätte mich ein junger E-Scooter-Fahrer erwischt, der dort vorschriftswidrig vorbeisauste. Hinter ihm auf dem Gefährt stand seine Freundin. Die beiden hatten Spaß, ich musste mich erst von meinen Schreck erholen.”
- “Ich kam vom Einkaufen, mein Rad war voll beladen. Da stand ein E-Roller quer auf dem Gehweg. Ich versuchte, mit der einen Hand mein Fahrrad festzuhalten und mit anderen den Roller beiseite zu stellen. Dabei fiel mein Fahrrad mit den ganzen Einkäufen um. Zum Glück kam dann jemand, der mir half!”
- “Wenn man im Rollstuhl oder mit Rollator unterwegs ist, kann man nicht einfach hingehen und einen E-Scooter zur Seite stellen oder aufheben! Da braucht man jemand, der einem hilft und das Fahrzeug aus dem Weg räumt. Es muss an die Rücksichtnahme appelliert werden.”
10. … und der Datenschutz?
Beim Verleih von E-Scootern fallen Bewegungsprofile und persönliche Daten im Rahmen der Bezahlung an. Dies ermöglicht den Weiterverkauf der Datensammlungen und personalisierte Werbung.