Archiv für den Tag 19. April 2021
Flensburg nimmt als erstes Gesundheitsamt in Schleswig-Holstein SORMAS in Betrieb
Verarbeitung und Übermittlung von Corona-Daten
Flensburg. Nach längerer Vorbereitungsphase nimmt das Gesundheitsamt Flensburg die Software SORMAS zur Kontaktpersonennachverfolgung am Mittwoch, den 21.04. sukzessive in Echtbetrieb.
Mit dem neuen System können mehrere Aufgaben gebündelt werden und bietet dem Gesundheitsamt eine neue Grundlage für die Verarbeitung von Daten sowie deren Übermittlung an das Robert-Koch-Institut (RKI). SORMAS wurde speziell zur Kontaktpersonennachverfolgung entwickelt und bietet die Möglichkeit, auch die Infektionszahlen zu überwachen. Damit kann die Software zwei Funktionen, die bislang in Flensburg auf mehrere unterschiedliche EDV-Anwendungen verteilt waren, zusammenfassen. Zudem bietet SORMAS die Anbindung an die Luca-App sowie an ein elektronisches Symptomtagebuch, in das Kontaktpersonen ihre Symptome selber eintragen und an das Gesundheitsamt übermitteln können.
In der sehr intensiven Vorbereitungsphase der Umstellung mussten verschiedene vorbereitende Maßnahmen vorgenommen werden. So war u.a. ein weitgehender Datenabgleich der bisher genutzten Systeme an die Zahlen des RKI erforderlich, in dessen Zuge es auch zu Anpassungen gekommen ist, um einen reibungslosen Ablauf des Systems zu gewährleisten. Hierbei erfolgte auch eine Übernahme von vier Altfällen aus dem bisherigen Verlauf in die Flensburger Statistik.
Im Rahmen der Umstellung auf SORMAS erfolgt eine Datenübertragung an das Helmholtz Zentrum für Infektionsforschung in Braunschweig, welches das Verfahren begleitet. Die Umstellung selbst geschieht in mehreren Zwischenschritten, was dazu führt, dass für einen Übergangszeitraum parallel in SORMAS und in den bisherigen Systemen gearbeitet werden muss. Hierdurch werden sich die Corona-Tagesmeldungen nach der Umstellung am 21.04. für einen längeren Zeitraum auf die wesentlichsten Kennzahlen beschränken.
SORMAS steht für Surveillance Outbreak Response Management and Analysis System und wurde vom Helmholtz Zentrum für Infektionsforschung ursprünglich für die Bekämpfung der Ebola-Pandemie 2014 in Nigeria entwickelt. Es ist Wunsch der Bundesregierung und der Länder, dass SORMAS in allen Gesundheitsämtern in Deutschland zur Kontaktpersonennachverfolgung im Rahmen der Corona-Pandemie eingesetzt werden soll. Flensburg nimmt als erstes Gesundheitsamt in Schleswig-Holstein SORMAS produktiv in Echtbetrieb.
Mehr zur Software auf der Seite https://www.sormas-oegd.de/ wie auch in dem Video
Umweltministerium stellt Landesprogramm zum Biologischen Klimaschutz vor
Bis 2030 sollen Moore und Wälder jährlich 717.500 Tonnen CO2 mehr speichern
Umweltminister Jan Philipp Albrecht: „Schleswig-Holstein ist reich an Moorböden, die große Mengen Kohlenstoff speichern können.“
KIEL/GLÜCKSBURG 19.04.2021. Umweltminister Jan Philipp Albrecht hat heute im Glücksburger Wald das Landesprogramm zum Biologischen Klimaschutz vorgestellt. Vor allem auf Moor- und Waldflächen sollen ansteigend bis zum Jahr 2030 jährlich 717.500 Tonnen CO2 –Äquivalente (t CO₂eq) festgelegt werden. Für dieses Ziel stellt die Landesregierung 10 Mio. Euro allein im Jahr 2021 bereit.
Umweltminister Jan Philipp Albrecht. „Wir haben uns für den biologischen Klimaschutz ambitionierte Ziele gesetzt. Schleswig-Holstein ist reich an Moorböden, die große Mengen Kohlenstoff speichern können. Damit übernehmen wir in Deutschland eine Vorreiterrolle. Die Kooperation der Landesforsten und der Stiftung Naturschutz, wie hier in den moorigen Wäldern auf Holnis, ist ein starkes politisches Signal für den Klima- und Naturschutz in Schleswig-Holstein.“
Die beiden großen Flächeneigentümer, die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten und die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, wollen dafür eng zusammenarbeiten. Das Programm umfasst drei Schwerpunkte: die Wiedervernässung trockengelegter Moore, hier liegt mit 700.000 Tonnen CO₂-Äquivalenten pro Jahr das größte Potenzial, die Neuwaldbildung und den Waldumbau sowie die Umwandlung von Acker in Grünland (5.000 Tonnen CO₂-Äquivalente pro Jahr). 12.500 Tonnen CO₂-Äquivalente pro Jahr sollen die Waldmoore liefern. Insgesamt entspricht diese jährliche CO2-Speicherung circa einem durchschnittlichen CO2-Verbrauch von 23.440 Haushalten. Der Biologische Klimaschutz ist zugleich ein zentraler Baustein der zukünftigen Biodiversitätsstrategie für Schleswig-Holstein. Es sollen erheblichen Synergieeffekte vor allem für Biodiversität sowie für den Natur- und Artenschutz erzielt werden.
Aktuell liegt eine Studie „Waldmoore in Schleswig-Holstein“ von Professor Joachim Schrautzer, CAU Kiel, vor, die von der Stiftung Naturschutz beauftragt wurde. Hierin wird landesweit die Klimawirksamkeit der Waldmoore untersucht. Die Studie zeigt: Waldmoore nehmen in Schleswig-Holstein eine Gesamtfläche von rund 15.000 Hektar ein. Das sind etwa 12 Prozent der landesweiten Moorfläche und rund 9 Prozent der gesamten Waldfläche. Der überwiegende Anteil der Waldmoore ist entwässert und weist heute eine ungünstige Klimabilanz auf. Wird der Wasserstand in diesen Waldmooren wieder erhöht, können bis zu 80 Prozent der Emissionen eingespart werden. Auch wenn der überwiegende Teil dieser Wälder anderen Eigentümern gehört, für die Naturwälder der Stiftung Naturschutz berechnet die Studie ein Reduktionspotential von 10. bis 13.000 Tonnen CO2-Äquivalenten pro Jahr. Für die Wälder der Landesforsten gibt die Studie mit 31. bis 32.000 Tonnen CO2-Äquivalenten pro Jahr ein etwa doppelt so großes Potenzial an.
Neben Neuwaldbildung und Waldumbau ist der aktive Moorschutz von überragender Bedeutung in der „Drei-Säulen-Strategie“ des biologischen Klimaschutzes. Umweltminister Albrecht: „Wirklich wegweisend ist unsere Kooperationen zwischen den Schleswig-Holsteinischen Landesforsten, der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein und dem Ministerium. Gemeinsam werden wir das große Klimaschutz-Potenzial des Moorschutzes ausschöpfen.“
Dazu bündelt die Stiftung Naturschutz ihre rund 40-jährige Erfahrung in der Moorvernässung in einem neu gegründeten „Zentrum für biologischen Klimaschutz“. Von diesem gebündelten Knowhow sollen alle profitieren. Das Potenzial des Biologischen Klimaschutzes lässt sich nur mit allen öffentlichen und privaten Flächeneigentümern im Land gemeinsam voll ausschöpfen.
Kulturministerin Karin Prien startet Soforthilfe Kultur III: 13,5 Mio. Euro stehen als Soforthilfe in Schleswig-Holstein zur Verfügung
Prien: „Kultureinrichtungen und Kulturvereine in Schleswig-Holstein brauchen weiterhin unsere Unterstützung“
Förderanträge jetzt stellen
KIEL 19.04.2021. Gemeinnützige Einrichtungen der Kultur und der Minderheiten erhalten weitere finanzielle Hilfen vom Land Schleswig-Holstein. „Wir sind immer noch mitten in der Corona-Pandemie und nach wie vor sind Kultureinrichtungen von den Einschränkungen stark betroffen. Sie können laufende Ausgaben nicht durch Veranstaltungseinnahmen decken und brauchen daher Unterstützung, um ihre Existenz zu sichern. Deshalb starten wir jetzt mit der Soforthilfe Kultur III“, sagte Kulturministerin Karin Prien heute (19. April) in Kiel. Insgesamt rund 13,5 Millionen Euro stehen dafür zur Verfügung.
Das neue Programm folgt auf die ersten beiden Soforthilfe-Runden in 2020, in denen rund 6,5 Millionen Euro bereitgestellt worden waren. Ministerin Prien: „Die bisherige Bilanz ist positiv: Kleine Vereine ebenso wie größere Kultureinrichtungen sind dankbar, dass sie dank der Soforthilfen nicht in existenzielle Not gekommen sind.“ Mit der Soforthilfe Kultur III werde dieser Weg fortgesetzt. „Das Land leistet gerne seinen Beitrag zum Erhalt der vielfältigen Kulturlandschaft in Schleswig-Holstein. Insgesamt sind gut 46 Millionen dafür zur Verfügung gestellt worden und dazu gehört auch, dass die Soforthilfe nun auf das gesamte Jahr 2021ausgedehnt wird“, betonte sie.
Antragsberechtigt für die Soforthilfe Kultur III sind:
- Gemeinnützige, überregional wirkende Einrichtungen aus den Bereichen Kultur, kulturelle Weiterbildung, Minderheiten und Volksgruppen, die nicht in Trägerschaft einer Kommune sind.
- Kulturelle Vereine mit maximal einer / einem geringfügig Beschäftigten, die nur regional wirken (in begrenztem Umfang)
- Einrichtungen, die institutionelle Förderung aus der Kulturabteilung des Landes Schleswig-Holstein erhalten oder in den Jahren 2016-2021 Fördermittel aus der Kulturabteilung erhalten haben.
Die Soforthilfe Kultur III soll Liquiditätsengpässe von Kultureinrichtungen und -vereinen abmildern. Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn die Ausgaben höher sind als die Einnahmen und nur noch wenige liquide Mittel zur Deckung von laufenden Kosten vorhanden sind. Kosten für Veranstaltungen und Investitionen werden jedoch nicht übernommen. Auch Projekte, die überwiegend durch Drittmittel finanziert werden und die dafür nötigen Mittel werden nicht berücksichtigt.
Bevor die Soforthilfe Kultur III beantragt wird, müssen Bundeshilfen, insbesondere die Überbrückungshilfe III, genutzt werden. Davon ausgenommen sind Kulturvereine, die eine Soforthilfe von weniger als 1.500 Euro beantragen.
Antragsschluss für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 ist der 31. Juli 2021. Ein weiterer Bewilligungszeitraum ist für Juli bis Dezember 2021 geplant, der Antragsschluss dafür ist dann am 31. Januar 2022.
Unter https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/corona_kultur.html sind die wichtigsten Fragen und Antworten zum Antragsverfahren genauso zu finden, außerdem das Antragsformular und eine Service-Adresse für Nachfragen.
Online Workshops „Diversitätssensible Veranstaltungsplanung“ am 26.04./03.05. und 10.05.2021
Jetzt anmelden
Wer nimmt an Veranstaltungen teil? Wer nicht? Und woran könnte das liegen? In unserer Workshop-Reihe beschäftigen wir uns mit der Frage, wie es kommt, dass oft dieselben Menschen zu Veranstaltungen kommen und andere wiederum gar nicht.
Gemeinsam schauen wir uns anhand von drei verschiedenen Schwerpunktthemen an, wo sich ansetzen lässt, um die eigene Veranstaltungspraxis inklusiver zu gestalten. Ihr könnt frei wählen, an wie vielen Workshops ihr teilnehmen wollt, d.h. sie bauen nicht aufeinander auf.
Die Workshops richten sich sowohl an Menschen, die zum ersten Mal eine Veranstaltung planen wollen, als auch an Menschen mit Organisationserfahrung. Es sind darüber hinaus Menschen aus allen Kontexten willkommen, egal ob ihr im ehrenamtlichen, aktivistischen oder beruflichen Rahmen aktiv seid.
Der Workshop ist kostenfrei und wird über Zoom stattfinden, den Link erhaltet ihr mit der Anmeldung. Er ist auf maximal 20 Teilnehmende ausgerichtet, deshalb meldet euch bitte bis spätestens einen Tag vor Beginn des jeweiligen Workshops per Mail an, um euch einen Platz zu sichern. Bitte teile uns bei der Anmeldung mit, aus welchem Bundesland du kommst.
Teilt uns auch gerne mit, falls ihr bestimmte Bedarfe habt (z.B. Untertitel, Übersetzung, techn. Unterstützung) und wir werden unser möglichstes tun, darauf einzugehen.
Alle Workshops auf einen Blick
Barrieren & Raumgestaltung
Datum: Montag, 26.04.2021
Dauer: 18:00 – 20:00 Uhr
In diesem Workshop schauen wir uns an, was für Barrieren bei der Teilnahme an Veranstaltungen für Menschen existieren können und wie der Zugang erleichtert werden kann.
Text & Bild
Datum: Montag, 03.05.2021
Dauer: 18:00 – 20:00 Uhr
In dem Workshop schauen wir uns an, worauf beim Schreiben von Veranstaltungstexten und der Bildauswahl für Werbung geachtet werden kann.
Finanzierung & gerechte Entlohnung
Datum: Montag, 10.05.2021
Dauer: 18:00 – 20:00 Uhr
In diesem Workshop schauen wir uns an, wie eine gerechte Verteilung von finanziellen Mitteln aussehen und kommuniziert werden kann.
Bei Fragen wendet euch gern an uns:
Email: junges-engagement@bei-sh.org
Tel.: 0176 207 073 46
Wir freuen uns auf euch!
Carla Stempel, Charlotte Dase & Laurel Chougourou
P.S. Wenn ihr an dem besagten Datum keine Zeit, aber grundsätzlich Interesse an dem Workshop habt, schreib uns ebenfalls eine Mail, damit wir euch informieren können, wenn es wieder so weit ist.
Die Workshops werden vom Jungen Engagement Schleswig-Holstein organisiert und sind Teil des Programms „Bildung Trifft Entwicklung“ beim Bündnis Eine Welt SH e.V.: https://www.bei-sh.org/BtE-Junges-Engagement
Wenn ihr über unsere Aktivitäten auf dem Laufenden bleiben wollt, abonniert doch unseren Newsletter: https://t1p.de/JESH
Neuer Strategieentwurf legt Grundstein für den Erhalt der biologischen Vielfalt in Schleswig-Holstein

Durch Umweltzerstörung und Gift gefährdete Insekten: Auch das Tagpfauenauge ist selten geworden – Foto: Jörg Pepmeyer
Umweltverbände warnen jedoch vor unzureichenden Maßnahmen
Einvernehmlich begrüßen mehrere Umwelt- und Naturschutzorganisationen den vom Umweltministerium unter dem Titel „Kurs Natur 2030“ am 31. März 2021 vorgelegten Arbeitsentwurf für die Biodiversitätsstrategie Schleswig-Holsteins.
Sie fordern jedoch noch einige Nachbesserungen. „Wir begrüßen es sehr, dass das Umweltministerium nun einen Entwurf präsentiert hat, der eine gute Basis für eine fachlich tragfähige und konsequente Biodiversitätsstrategie im Lande bieten kann, und mit dem sich der Artenrückgang zumindest abbremsen lässt. Die Strategie muss nun in gemeinsamer Arbeit weiter konkretisiert werden. Dabei ist es gut, dass das Land allen relevanten Gruppen und Betroffenen die Mitarbeit von Anfang an angeboten hat,“ so Jürgen Leicher, der stellvertretende Landesvorsitzende des Bundes für Umwelt und Naturschutz Schleswig-Holstein e. V. (BUND SH). Auch Dr. Wolfgang Scharenberg, stellvertretender Vorsitzender des Landesnaturschutzverbandes Schleswig-Holstein e.V. (LNV) ist optimistisch: „Fast alle Bundesländer haben bereits eine Biodiversitätsstrategie mit konkreten Zielen und Maßnahmen beschlossen und befinden sich in der Umsetzung. Schleswig-Holstein ist nun auf einem engagierten Weg. Damit es aber nicht nur bei einem guten Papier bleibt, ist jetzt eine spürbare Personalaufstockung in den Behörden, die die Umsetzung begleiten und kontrollieren, ebenso wichtig wie eine engere Vernetzung untereinander.“
Für die Umweltverbände ist entscheidend, dass die Biodiversitätsstrategie einen konkreten Handlungsrahmen aufzeigt und konsequente Maßnahmen beschreibt: Sie müssen verlässlich finanziert, umgesetzt und qualifiziert überwacht werden. Auch sehen die Verbände Nachholbedarf bei einigen Punkten, wie bei den zu hohen Belastungen der Strand- und Dünenlebensräume an den Küsten oder der fehlenden Durchlässigkeit für wandernde Fische an vielen Küstenzuflüssen.
„Wir freuen uns darauf, mit dem Umweltministerium weiter konstruktiv an einer Biodiversitätsstrategie für das Land mitzuarbeiten. Klar sollte dabei allerdings sein, dass am verstärkten und wirksameren Schutz der Arten und Lebensräume kein Weg mehr vorbeiführen kann,“ stellt Joachim Schulz, naturschutzfachlicher Sprecher des Bundesverbands Beruflicher Naturschutz e. V. in Schleswig-Holstein (BBN-SH) fest. Der Wirtschaftsfaktor Tourismus darf nicht zulasten der Natur vorangetrieben werden.
„Die biologische Vielfalt, der Artenreichtum und die Lebensräume fast der Hälfte der Arten sind auch in Schleswig-Holstein massiv bedroht. Um unsere Lebensgrundlagen dauerhaft zu sichern, müssen wir nicht nur den Klimaschutz mit aller Kraft angehen, sondern auch die Biodiversität erhalten und stärken,“ ergänzt Harald Förster, Geschäftsführer der Schutzstation Wattenmeer e.V..
Auch der WWF sieht in dem Entwurf der Strategie viel Positives: „Für das Wattenmeer wäre das geplante Ziel, mehr wilde Natur im Nationalpark zuzulassen, ein großer Fortschritt. So könnte dort endlich eine wichtige Anforderung des Bundesnaturschutzgesetzes erfüllt werden“, sagt Dr. Hans-Ulrich Rösner, Leiter des WWF Wattenmeerbüros. „An einigen Stellen springt die Strategie jedoch auch für das Wattenmeer noch zu kurz. Vor allem muss sie die notwendige Klimaanpassung dieses einmaligen Naturraumes stärker berücksichtigen.“
Der vorgelegte Entwurf der Biodiversitätsstrategie findet in großen Teilen den Zuspruch der Naturschutzorganisationen, braucht aber noch Verbesserungen und eine solide Finanzierung. Die Naturschutzorganisationen freuen sich darauf, die Weiterentwicklung der Strategie und ihre Umsetzung tatkräftig zur begleiten.
Für Klimaschutz, Gesundheit und Lebensqualität: Zehn Verbände fordern Mobilitätswende
Ein Beitrag von Julia Born VCD Ortsgruppe Flensburg
Barrierefreiheit, gut getakteter öffentlicher Verkehr, sichere Fuß- und Radwege und für das Auto „eine kleinere Rolle als bislang“. Das fordert das Bündnis „Sozialverträgliche Mobilitätswende“ – ein noch nie dagewesener Zusammenschluss aus Sozial- und Umweltverbänden, Gewerkschaften und der Evangelischen Kirche in Deutschland – bei der Bundespressekonferenz am 15. April 2021. Die zehn Verbände, die viele Millionen Bürger:innen in Deutschland vertreten, rufen auf, dringend zu handeln.
“Das heutige Mobilitätssystem ist nicht mit Klima- und Nachhaltigkeitszielen vereinbar … Der Verkehr von Menschen und Waren, wie er sich in den vergangenen 50 Jahren entwickelt hat, muss sich deutlich verändern“, so eine Kernaussage des gemeinsam erarbeiteten Leitfadens.
Mobilitätswende: Barrierefreiheit, Sicherheit und Gesundheit
Gefordert wird eine Mobilitätswende: Mobilität muss sozial ausgerichtet werden und alle Gruppen in der Gesellschaft mitnehmen. Dazu gehören Barrierefreiheit, guter öffentlicher Verkehr, eine sichere Infrastruktur für Fuß- und Radverkehr, die Senkung von Schadstoff- und Lärmemissionen und Verkehrsberuhigung. “Verkehrsflächen müssen zugunsten von Fußverkehr, Radverkehr und öffentlichem Verkehr neu aufgeteilt werden.”
Auch strategische Ziele sollen dazu beitragen: Die Transformation des Automobilsektors muss aktiv begleitet werden, das Verkehrsministerium muss seine Ausgaben an Klimazielen und sozialen Belangen ausrichten, Stadt- und Verkehrsplanung müssen für lebenswerte Wohnviertel sorgen.
Aufruf zum Handeln
“Ich war beeindruckt”, so Regina Bunge, stellvertretende Landesvorsitzende des VdK Nord, die die Online-Pressekonferenz verfolgt hatte, “wie viele Verbände diese Forderungen unterstützen. Das zeigt, dass es dafür einen breiten gesellschaftlichen Rückhalt gibt. Der Aufruf zum Handeln gilt Politik, Verwaltungen, Unternehmen und Organisationen – und letztlich uns allen.”
Die zehn Verbände im Bündnis – DGB, IG Metall, Ver.di, SoVD, VdK, AWO, BUND, VCD, die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und NABU – haben in dem Leitfaden “Wie wir das Klima schützen und eine sozial gerechte Mobilitätswende umsetzen können” jeweils ihre unterschiedlichen Perspektiven eingebracht.
Weiterlesen
- Bündnis sozialverträglich Mobilitätswende: “Wie wir das Klima schützen und eine sozial gerechte Mobilitätswende umsetzen können” (April 2021). PDF-Datei – mehr
Öffentliche (digitale) Sitzung des Flensburger Hauptausschusses am 27.04.2021 um 16:00 Uhr
Interessierte EinwohnerInnen können die Übertragung der Hauptausschuss-Sitzung am 27. April auch ab 16 Uhr in der Bürgerhalle des Rathauses live mitverfolgen und sind herzlich willkommen. Weiterhin kann die Sitzung auf der Homepage der Stadt Flensburg unter www.flensburg.de verfolgt werden und wird durch den Offenen Kanal im Kabelfernsehen übertragen.
Anmeldung erbeten
Wichtige TOPs unter anderem zum Thema: Aktionsplan geschlechtergerechte Stadt, Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die Oberbürgermeisterin, Flensburger Engagementstrategie, Änderung der „Satzung für das Stadtarchiv Flensburg“, Änderung der Richtlinie Ausnahmegenehmigung Parken für Ehrenamtliche, Sachstand Förderprojekt Digitale Modellkommune, Corona-Pandemie, Stand des Strafverfahrens gegen Unbekannt wegen des Anfangsverdachts des Geheimnisverrats
Stadt Flensburg Flensburg, 16.04.2021
Der Vorsitzende des Hauptausschusses
Bekanntmachung
zur 47. Sitzung des Hauptausschusses
am Dienstag, 27.04.2021, 16:00 Uhr
Digitale Sitzung
Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Fallzahlen wird die Sitzung des Hauptausschusses gemäß § 35a Gemeindeordnung Schleswig-Holstein i. V. m. § 12 unserer Hauptsatzung digital abgehalten.
Die unter „B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil“ aufgeführten Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung des Hauptausschusses voraussichtlich nichtöffentlich beraten.
Bitte beachten Sie die nachstehenden Hinweise für die Öffentlichkeit:
Gemäß § 35 Absatz 1 Satz 1 ist die Öffentlichkeit durch zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton in einen öffentlich zugänglichen Raum und durch eine Echtzeitübertragung herzustellen. Eine Übertragung der Sitzung erfolgt auf der Homepage der Stadt Flensburg unter www.flensburg.de . Ferner wird die Sitzung durch den Offenen Kanal im Kabelfernsehen angeboten. Für Personen, die keine entsprechende technische Infrastruktur vorhalten, bieten wir die Möglichkeit an, eine Übertragung in der Bürgerhalle des Rathauses zu verfolgen.
Für Ihren Besuch im Rathaus beachten Sie bitte folgende Hinweise:
– Gemäß der aktuellen Corona-Verordnung sind wir verpflichtet, Ihre Kontaktdaten zu erheben
– Der Zugang für alle Gäste erfolgt ausschließlich über den Haupteingang „Am Pferdewasser“
– Bitte denken Sie an Ihre Mund-Nasen-Bedeckung!
A. Voraussichtlich öffentlicher Teil
1. Bestätigung der Tagesordnung
2. Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 46. Sitzung vom 16.03.2021
3. Mitteilungen
4. Änderung der „Satzung für das Stadtarchiv Flensburg“; Antrag der Ratsfraktion Flensburg WÄHLEN ! RV-47/2021
5. Aktionsplan geschlechtergerechte Stadt RV-38/2021
5.1 Aktionsplan geschlechtergerechte Stadt RV-38/2021 1. Ergänzung
6. Flensburger Engagementstrategie; Abschluss Öffentlichkeitsbeteiligung Bezug: HA-77/2019; Entwurfsbeschluss vom 25.02.2020 HA-23/2021
7. 2. Änderung der Richtlinie Ausnahmegenehmigung Parken für Ehrenamtliche HA-21/2021
8. GOES Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen mbH hier: Änderung des Gesellschaftsvertrags RV-51/2021
9. MV: Sachstand Förderprojekt Digitale Modellkommune / Digitale Agenda Flensburg HA-22/2021
10. Handlungsfelder der zukünftigen Gestaltung der Arbeitsplätze in der Verwaltung – mdl. Bericht
11. Entscheidungsreife Ratsvorlagen einschl. Einwohnerfragestunde – öffentlicher Teil
12. Anfragen/Anregungen
12.1 Anfrage der CDU-Fraktion an die Verwaltung zum Stand des Strafverfahrens gegen Unbekannt wegen des Anfangsverdachts des Geheimnisverrats AF-38/2021 1. Ergänzung
12.2 Flensburgs Gesundheitsamt in der zweiten Corona-Welle Anfrage der Flensburger FDP Ratsfraktion AF-42/2021
12.3 Corona-Pandemie; Diverse Fragen zur Pandemie-Berichterstattung; von Ratsherr Arne Rüstemeier vom 02.03.2021 AF-43/2021
12.4 Corona-Pandemie; Diverse Fragen zur Pandemie-Test-Strategie; von Ratsfrau Cyntia Kienaß vom 04.03.2021 AF-44/2021
13. Beschlusskontrolle
B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil
14. Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der 46. Sitzung vom 16.03.2021
15. Mitteilungen
16. Vertragsangelegenheiten RV-50/2021
17. Personalangelegenheit
17.1 Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die Oberbürgermeisterin
18. Bericht und Vorlagen der Beteiligungssteuerung
19. Entscheidungsreife Ratsvorlagen – nichtöffentlicher Teil
20. Anfragen/Anregungen
Für die Richtigkeit:
Arne Rüstemeier, Vorsitzender
Edgar Nordmann, Protokollführer
Alle Unterlagen und die Beschlussvorlagen zur Sitzung gibt es hier