Archiv für den Tag 29. März 2018

Flensburger Arbeitslosenquote im März 2018 bei 9,1 %

29 Arbeitslose weniger als im Vormonat

Zahl der Flensburger SGB II-Regelleistungsbezieher („Hartz IV“) mit 11.568 Personen auf neuem Höchststand

Arbeitsmarkt:

Im Stadtgebiet Flensburg sank die Zahl der Arbeitslosen nach Angaben der Agentur für Arbeit Flensburg im März 2018 im Vergleich zum Vormonat um 29 (-0,6 Prozent) auf 4.608.  Im Vorjahresvergleich stieg die Zahl der Arbeitslosen um 98 (2,2 Prozent).
Die Arbeitslosenquote sank auf 9,1 Prozent (Vormonat 9,2 Prozent; März 2017: 9,0 Prozent).

19 offene Stellen mehr als im Februar

777 sozialversicherungspflichtige Stellen waren in der Stadt Flensburg zu vergeben, 22 oder 2,9 Prozent weniger als vor einem Jahr, 19 oder +2,5 Prozent gegenüber dem Vormonat. Der größte Bedarf bestand bei den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (176), im Handel (128) sowie im Bereich Erziehung und Unterricht (90).

Ausbildungsstellenmarkt:

Seit Beginn des Berufsberatungsjahres im Oktober 2017 meldeten sich in der Stadt Flensburg 528 Bewerber für Berufsausbildungsstellen, 1,3 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Zugleich gab es 713 Meldungen für Berufs-ausbildungsstellen, ein Plus von 4,2 Prozent.

Top 5 der gemeldeten Ausbildungsstellen:
1. Kaufmann/-frau im Einzelhandel
2. Verkäufer/in
3. Fachmann/-frau für Systemgastronomie
4. Kaufmann/-frau – Büromanagement
5. Handelsfachwirt/in (Ausbildung)

Top 5 der gesuchten Ausbildungsplätze:
1. Verkäufer/-in
2. Kaufmann/-frau – Büromanagement
3. Medizinische/r Fachangestellte/r
4. Kraftfahrzeugmechatroniker – PKW-Technik
5. Kaufmann/-frau im Einzelhandel

Tatsächliche Arbeitslosenquote in Flensburg aufgrund der verdeckten Arbeitslosigkeit bei über 13%

Die genannten Arbeitslosenzahlen der Flensburger Arbeitsagentur beeinhalten jedoch nicht die Menschen, die sich in der sog. verdeckten Arbeitslosigkeit oder Unterbeschäftigung befinden. In der Unterbeschäftigung werden zusätzlich zu den registrierten Arbeitslosen auch die Personen abgebildet, die nicht als arbeitslos gelten, weil sie Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsmarktpolitik oder in einem arbeitsmarktbedingten Sonderstatus sind. Diese Personen werden zur Unterbeschäftigung gerechnet, weil sie für Menschen stehen, denen ein reguläres Beschäftigungsverhältnis fehlt.

Für den gesamten Agenturbezirk Flensburg, also mit den Geschäftsstellenbezirken Flensburg, Husum, Kappeln, Niebüll, Schleswig, Westerland und Tönning, ergibt sich im März 2018 eine Zahl von 16.608 Arbeitslosen (Vormonat  17.683 ), zuzüglich der Unterbeschäftigung sind es jedoch 21.745  (Vormonat 22.593). Nicht inbegriffen in der offiziellen Arbeitslosenstatistik sind auch die Arbeitslosen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder sonstigen Gründen als nicht mehr vermittelbar gelten und/oder vorzeitig zwangsverrentet wurden und in den SGB-XII-Leistungsbereich fallen. Entsprechend sind prozentual auch die tatsächlichen Arbeitslosenzahlen in Flensburg erheblich höher. Mehr dazu im Arbeitsmarktreport für_AA 119 Flensburg_201803 auf bzw. ab Seite 9.

Komponenten der Unterbeschäftigung

Arbeitsmarktreport der Agentur für Arbeit Flensburg, März 2018, S. 9

Damit dürfte die Zahl der Arbeitslosen in Flensburg im März 2018 nicht 4.608 betragen haben, sondern lag hochgerechnet bei etwa 6.700 und die tatsächliche Arbeitslosenquote bei über 13%.  Rechnet man noch die Arbeitslosen dazu, die aus dem Leistungsbezug des ALG I rausgefallen sind, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben und als arbeitsuchend gemeldet sind, dürfte die Quote sogar noch erheblich höher liegen. Dies verdeutlichen auch die untenstehenden Zahlen der Arbeitsuchenden.

Zahl der Arbeitsuchenden im Geschäftstellenbereich Flensburg sinkt leicht

Die Zahl der Arbeitsuchenden betrug im März 2018 im Geschäftsstellenbereich Flensburg, der die Stadt Flensburg und Randgemeinden umfasst, 11.478  Personen, im Vormonat waren es 11.601 (siehe Arbeitsmarktreport für_AA 119 Flensburg_201803  S. 20).

Abnahme im Agenturbezirk: Für den gesamten Agenturbezirk Flensburg, also mit den Geschäftsstellenbezirken Flensburg, Husum, Kappeln, Niebüll, Schleswig, Westerland und Tönning, lag im März 2018 die Zahl der Arbeitsuchenden und inklusive der statistisch registrierten Arbeitslosen bei 26.170 Personen und damit um 951 unter der des Vormonats von 27.219 Personen (siehe Arbeitsmarktreport für_AA 119 Flensburg_201803 S. 6). Dies sind im Vergleich zu den offiziell gemeldeten Arbeitslosen 9.562Personen zusätzlich. Darunter fallen unter anderem auch Arbeitslose, deren Arbeitslosengeld I ausgelaufen ist und die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II nach dem SGB II haben oder die auf Inanspruchnahme derartiger Leistungen verzichten. Sie gelten daher nicht als arbeitslos im eigentlichen Sinne und tauchen in der Arbeitslosenstatistik nicht auf.

Zahl der SGB II-Bedarfsgemeinschaften erhöht sich um 29 – Im Jahresvergleich steigt die Zahl der Regelleistungsbezieher um 364 auf einen neuen Höchststand von jetzt 11.568 Personen

Jobcenter:

Das Jobcenter Flensburg betreute im März 2018 3.240 arbeitslose Flensburger (Empfänger von Arbeitslosengeld II); das sind 7 Personen mehr als imVormonat (+0,2%) bzw. 127 Personen (+4,1%) mehr als im Vorjahresmonat.

Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften stieg im März im Vergleich zum Vormonat um 29 auf 6.731 (+ 0,4%); im Vergleich zum Vorjahresmonat erhöhte sie sich um 137 (+2,1%).

Die Zahl der Regelleistungsbezieher erhöhte sich im Vergleich zum Vormonat um 54 auf 11.568 (+0,5%), im Vergleich zum Vorjahresmonat stiegen sie um 364 (+3,2%).

 

Zum politischen Streit um die Schönung der Arbeitslosenzahlen in Schleswig-Holstein auch ein Beitrag von Till H. Lorenz vom 3.10.2016 auf shz.de:
Arbeitsagentur in SH : So viele Menschen sind in Schleswig-Holstein wirklich arbeitslos
Tausende Erwerbslose werden aus der Statistik der Arbeitsagentur herausgerechnet – weil die Politik es so möchte.
unter: http://www.shz.de/deutschland-welt/wirtschaft/so-viele-menschen-sind-in-schleswig-holstein-wirklich-arbeitslos-id14995576.html

Ein Beitrag des ZDF vom 2.11.2017: Eine Million Arbeitslose mehr – Wie die Arbeitslosenzahl schöngerechnet wird

Der Arbeitsmarkt entwickelt sich freundlich. Seit Jahren sinkt die Zahl der Arbeitslosen. Doch viele Arbeitslose werden gar nicht mitgezählt. Unter https://www.zdf.de/nachrichten/heute/arbeitslose-wer-in-der-statistik-nicht-beruecksichtigt-wird-100.html

Und zum gleichen Thema ein Beitrag von correktiv.org vom 31. Mai 2017:

Warum eine Million Arbeitslose in der offiziellen Statistik nicht sichtbar sind
Die am Dienstag vorgestellte Arbeitslosenzahl ist um mindestens eine Million zu niedrig. Die geschönte Zahl kommt durch mehrere Gesetzesänderungen zu Stande. Sogar die Bundesagentur für Arbeit spricht sich für eine neue Berechnungsgrundlage aus, damit die offizielle Arbeitslosenzahl mehr der Wirklichkeit entspricht
https://correctiv.org/recherchen/arbeit/artikel/2017/05/31/zeit-fuer-die-echte-arbeitslosenzahl/

 

DGB warnt Kieler Landesregierung vor Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes

Tariftreue Vergaben im Norden – Landesregierung will Gesetz zerstören

DGB: Jamaika-Pläne sind ein Schlag gegen „Gute Arbeit“ und Sozialstandards

Der DGB Nord warnt die Landesregierung vor einer Zerstörung des Gesetzes über die „Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge“ in Schleswig-Holstein. „Das wäre ein Schlag gegen das, was man „Gute Arbeit“ nennt. Im Land mit den niedrigsten Löhnen des Westens darf es kein Absenken von sozialen Standards geben. Geschäftsmodelle, die auf Ausbeutung und Billiglöhnen basieren, dürfen keine Zukunft haben. Faire Verhältnisse sind auch der beste Beitrag gegen die Fachkräftekrise. Verschlechterungen bei den sozialen und ökologischen Mindestbedingungen unter dem Mäntelchen des „Bürokratieabbaus“ nehmen wir nicht hin“, sagte Uwe Polkaehn, Vorsitzender des DGB Nord. Zuvor war bekannt geworden, dass die Koalition aus CDU, Grünen und FDP offenbar zentrale Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes beseitigen will. Der festgelegte Mindestlohn von 9,99 Euro soll demnach eingefroren werden.

„Alle Erfahrungen zeigen: Das Tariftreue- und Vergabegesetz sichert bessere Arbeitsbedingungen und einen faireren Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Schleswig-Holstein braucht gegen die Welle des Lohndumpings durch Leiharbeit,  Werkverträge, Minijobs und miese Arbeitsbedingungen endlich eine neue Ordnung der Arbeit. Das geltende schleswig-holsteinische Tariftreuegesetz ist bundesweit vorbildlich. Es legt klare Regeln fest und unterbindet so Sozialdumping bei der öffentlichen Auftragsvergabe. Die Auflagen sind maßvoll, umsetzbar und kontrollierbar. Die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) wie etwa das Verbot von Kinderarbeit und Diskriminierung im Beruf müssen gelten – das sind Mindeststandards, an die sich jedes Unternehmen halten sollte. Der festgelegte Mindestlohn von 9,99 Euro muss sich dynamisch nach oben entwickeln. Wenn der Staat mit gutem Beispiel vorangeht, findet dies auch Nachahmer in den privaten Unternehmen“, so Polkaehn: „Das bestehende Tariftreue- und Vergabegesetz belohnt die Arbeitgeber, die faire Preise und Löhne kalkulieren und Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigen. Genau das ist der richtige Mechanismus, er muss verbindlich sein und darf nicht ins Belieben der Kommunen und öffentlichen Auftraggeber gestellt werden.“

Warum das Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holsteins gerettet werden muss

Vergebt! Weiter! Richtig!

Rund 14 Milliarden Euro investieren Gemeinden, Landkreise und das Land jährlich in Schleswig-Holsteins Straßen- und Schulbau, in öffentliche Dienstleistungen, wie den Nahverkehr, aber auch in die Ausstattung von Behörden und Ämtern und in vieles mehr. Eine Menge Geld, mit dem faire Arbeitsbedingungen, soziale und ökologische Nachhaltigkeit gefördert werden können. Darauf wiesen auf einer Veranstaltung des DGB in Flensburg Beschäftigte aus verschiedenen Gewerkschaften hin. Rund 50 Betriebsräte und KommunalpolitikerInnen trafen sich im Gewerkschaftshaus und diskutierten kritisch über die Folgen des jüngsten Gesetzesvorhabens der Landesregierung, das die Abschaffung wichtiger sozialer und ökologischer Vergabekriterien im Tariftreue- und Vergabegesetz vorsieht.

Bislang müssen die öffentliche Vergabestellen darauf achten, dass Unternehmen Standards einhalten. Dazu gehören Internationale Abkommen wie beispielsweise Vereinbarungen gegen Kinder- und Zwangsarbeit und das Recht sich in Gewerkschaften zu organisieren. Dazu gehören aber auch Kriterien des Umweltschutzes und der Energieeffizienz. Auch das Gebot der Gleichbehandlung von Beschäftigten im Betrieb – das auf die Gleichstellung von Leiharbeitnehmern zielt – ist Bestandteil der gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien. Gesetzlich klargestellt ist auch, dass diejenigen Unternehmen bevorzugt werden, die ausbilden und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern. Der Nachweis über die Einhaltung dieser Standards kann unbürokratisch über anerkannte Siegel erbracht werden.

Diese Zeiten sollen nun vorbei sein, wenn es nach der schleswig-holsteinischen Landesregierung geht. Die wichtigsten Passagen im Gesetz sollen ersatzlos gestrichen werden. „Auf Druck der FDP wird hier die Tür wieder weit aufgemacht für Unternehmen, die auf Sozialstandards, Tariftreue und Nachhaltigkeit pfeifen“ sagt Susanne Uhl, Geschäftsführerin der DGB in Schleswig-Holstein Nordwest. Dabei habe das Land hier eines seiner wenigen direkten Einflussmöglichkeiten auf gute Arbeit, faire Wertschöpfungsketten und die ökologische Fortentwicklung des Landes. „Dieses Instrumentarium komplett aus der Hand zu geben hat wenig mit Bürokratieabbau zu tun, aber viel mit dem unbeirrbaren Glauben, dass der Markt es schon selbst richten wird. Dass das quatsch ist, belegt die Wirklichkeit“, so Uhl. „Wer die Vereinfachung von Verfahren und die Beteiligung von kleinen Unternehmen an Ausschreibungsverfahren will, darf die Formulierung von sozialen und ökologischen Standards nicht ins wechselhafte Belieben von Vergabestellen legen. Vereinfachung lebt von Klarheit und Transparenz. Das ist nur dann möglich, wenn Kriterien für alle und grundsätzlich gelten. Und nur in diese Richtung sollte das Gesetz weiterentwickelt werden.“

Wie wichtig die Festlegung ist, dass im Falle eines Betreiberwechsels das Personal zu den bisherigen Lohn- und Arbeitsbedingungen übernommen werden muss machten Betriebsräte eines Busunternehmens deutlich, das Strecken in Nordfriesland und Schleswig bedient. Ohne diesen Betriebsübergang verlieren sie ihre Jobs. Antje Mohr von der Gewerkschaft ver.di forderte auch am Beispiel der Müllentsorgung, dass der Wettbewerb nicht über Lohndumping, sondern über die bessere Qualität der Dienstleistungen stattfinden muss. „Ansonsten ist das doch linke Tasche, rechte Tasche, wenn Kommunen das billigste Ausschreibungsangebot nehmen, um Geld zu sparen, und in der Konsequenz Kolleginnen arbeitslos werden und auf finanzielle Hilfen angewiesen sind“ betonte Mohr.

Viele Argumente, die auch bei den anwesenden KommunalpolitikerInnen auf offene Ohren stießen. Susanne Uhl vom DGB warb um deren Unterstützung in den kommenden Wochen. Denn kein Gesetz müsse so vom Parlament beschlossen werden, wie es von der Landesregierung eingebracht wird.

Mehr zum Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein unter: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/V/vergabekammer/tariftreue.html