Archiv für den Tag 23. März 2018
Neubesetzung des Gestaltungsbeirats der Stadt Flensburg
Sachverständige für Flensburger Baukultur gesucht!
Flensburg. Für bestmögliche Empfehlungen für Planungen und Bauvorhaben in Flensburg braucht es einen unabhängigen Blick von außen gepaart mit örtlicher Fachkenntnis. Das hat die Flensburger Ratsversammlung im Dezember 2017 beschlossen und mit der neuen Geschäftsordnung den Flensburger Gestaltungsbeirat auf neue Füße gestellt.
Zu den damit nur noch fünf stimmberechtigten Mitgliedern, die nicht in Flensburg ansässig sein dürfen, sollen sich in Zukunft auch bis zu vier Flensburger Mitglieder gesellen, die insbesondere Kenntnisse über die Baugeschichte, über die Baukultur und das Stadtbild Flensburgs haben.
Dabei sind die vier ortsansässigen Mitglieder nicht stimmberechtigt, sollen sich aber als Experten oder Sachverständige in die Diskussion einbringen. Hierfür werden sie durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Umwelt (SUPA) in den Gestaltungsbeirat berufen werden.
Damit der neue Gestaltungbeirat noch in diesem Frühjahr seine Arbeit aufnehmen kann, möchte die Stadt jetzt mit der personellen Besetzung beginnen und ruft in diesem Zusammenhang örtliche Verbände und Vereine, die sich mit Fragen des Stadtbilds und der Stadtgestaltung beschäftigen, dazu auf, Personen vorzuschlagen, die als diese örtlichen, nicht stimmberechtigten Sachverständigen Mitglieder des Beirats werden können und wollen.
Diese Vorschläge können unter Angabe einer Begründung ab sofort bis zum 20. April bei der Stadt Flensburg, Fachbereich Stadtentwicklung und Klimaschutz, Denkmalschutz und Stadtbildpflege, Am Pferdewasser 14, 24937 Flensburg, eingereicht werden. Oder per Email an Eiko Wenzel unter der Adresse: wenzel.eiko@stadt.flensburg.de.
Flensburg gehört zu den Städten, die früh einen Gestaltungsbeirat eingerichtet haben (1992). Mit der Neufassung der Geschäftsordnung soll die Arbeit des Beirates auf eine neue Grundlage gestellt werden. Während die Beratung bislang nichtöffentlich war, sollen die vier bis sechsmal im Jahr stattfindenden Sitzungen zukünftig in der Öffentlichkeit stattfinden. Dies trägt dem Anspruch Rechnung, dass Baugestaltung ein in hohem Maße öffentliches Thema ist, das alle berührt.