Archiv für den Tag 10. Januar 2018

Scharfe Kritik der IG Ostufer am Beschluss der Ratsversammlung zum Aus des Flensburger Wirtschaftshafens

Flensburger Wirtschaftshafen am Ostufer: Im Blick der Investoren und Immobilienspekulanten – Foto: Jörg Pepmeyer

Mit einer Mehrheit aus CDU, SPD, FDP und Grünen beschloss die Flensburger Ratsversammlung am 7.12.2017 das Ende des Wirtschaftshafens am Ostufer.

Zwar gab man mit der Beschlussvorlage_RV-160-2017-1 dem Hafen noch eine Gnadenfrist von fünf Jahren mit auf den Weg, aber bereits vorab sollen Planungsprojekte von Investoren vorgezogen werden und nur noch ein erheblich reduzierter Hafen-Kernbereich übrig bleiben. Auch für die dort noch ansässigen Betriebe bedeutet das absehbar das Aus. Mehr auch in dem shz-Beitrag: vom 30.11.2017: Beschluss zur Hafen-Zukunft : Das Ende des Flensburger Wirtschaftshafens? 
Ist es das Ende des Flensburger Wirtschaftshafens am Ostufer? Manche sagen ja, zum Beispiel der SSW. Andere sehen in dem jüngsten Beschluss zur Hafen-Zukunft einen wichtigen Schritt zum Erhalt alter Gebäude und zur Schaffung eines attraktiven neuen Quartiers in Wassernähe. – Quelle: https://www.shz.de/18456911 ©2018)

Zu diesem Beschluss erreichte uns nun eine Stellungnahme und ein Forderungskatalog der Flensburger Bürgerinitiative IG Ostufer, die wir untenstehend dokumentieren:

Stellungnahme der IG Ostufer zu den Konversionsplänen der Ratsversammlung am Ostufer des Flensburger Hafens

Am 7. Dezember 2017 verabschiedete die Ratsversammlung mit den Stimmen der CDU, SPD, FDP, und den Grünen die Ratsvorlage 160-/2017 zur Nutzungsänderung am Ostufer und zur Festlegung des Kernbereichs des Wirtschaftshafens für die nächsten 5 Jahre.

Grundsätzlich ist eine Konversion (Umwandlung) des Ostufers notwendig geworden, da in den letzten Jahren die Hafenumschlagszahlen gerechnet in Tonnen zurückgegangen sind. Im Jahr 2017 dagegen sind sie allein am Ostufer schon wieder auf gut 116.000 to angestiegen.
Der Ratsversammlung wurde am 7. Dezember vorgegaukelt, dass dieser Umschlag ans Westufer bzw. nach Apenrade verlagert werden kann, eine Aussage, welche von Fachleuten der Hafenwirtschaft als wirtschaftlich illusorisch bezeichnet wird. Der Transport per Schiff von 3000 to Kies von Norwegen nach Flensburg kostet 8 €/to. Falls in Apenrade gelöscht würde käme noch der Lkw-Transport von über 100.000 to Schüttgut von Apenrade nach Flenburg mit Kosten von 4 €/to und entsprechender CO²-Bilanz und Straßenbelastung hinzu. Die Dänen werden sich bedanken und die Flensburger hätten die Mehrkosten von 50 % zu tragen. In der Ratsvorlage 160-/2017 wurde auch die unwahre Behauptung aufgestellt, dass diese Vorlage im Einvernehmen mit der Hafenwirtschaft erstellt wurde. Davon kann keine Rede sein: Der Geschäftsführer von Christian Jürgensen, Brink &Wölffel, Schiffsmakler und Umschlags GmbH in Flensburg, ist empört über diese Vorlage.

Der Regionalplan Schleswig-Holstein von 2002 sieht auf Seite 40/41 für Flensburg vor, dass die Stadt als Standort überregional wirksamer Einrichtungen… weiter ausgebaut werden soll. Von besonderer Bedeutung für die künftige Entwicklung der Stadt sind (demnach)… Die Sicherung und Fortentwicklung der regionalen und überregionalen Verkehrsinfrastrukturen (unter anderem Hafen, Landeplatz
Schäferhaus, Güterumschlag, Osttangente…) Entsprechend wurde auch 2012/13 die Sanierung der Kaimauer vor dem Stadtspeicher Harniskai 22 vom Wirtschaftsministerium in Kiel bei einer Gesamtsumme von 4,8 Mio € gefördert um den Hafen zukunftsfähig zu machen, Bindung der Fördergelder: 15 Jahre.

Der Ratsbeschluss 160-/2017 sieht dagegen eine Förderung des Stadtumbaus am Ostufer mit Fördergeldern des Innenministeriums in Kiel vor. Bedingung: Sollte der Wirtschaftshafen am Ostufer nach 5 Jahren längerfristig immer noch Bestand haben, so müssen alle Fördergelder (in ungenannter Millionenhöhe) plus Zweckentfremdungszinsen ans Innenministerium zurückgezahlt werden. D.h. entweder bildet die Verwaltung ein entsprechendes Millionenpolster um diese Ansprüche ggf. zu befriedigen oder der Wirtschaftshafen am Ostufer wird nach 5 Jahren zwangsabgewickelt. Das wäre der Exitus für den Wirtschaftshafen Flensburg und diese Stadt wäre damit die einzige Hafenstadt in Deutschland, die ihren Wirtschaftshafen abschafft.
Einmal zerstörte Hafen Infrastruktur werden wir nie wieder zurückbekommen.
Dazu darf es nicht kommen!

Das muss man sich einmal vorstellen: Da fördert in den Jahren 2012/13 das Wirtschaftsministerium in Kiel die Gesamtsumme von 4,8 Mio € für die Sanierung der Kaikante vor dem Stadtspeicher Harniskai 22 um den Hafen zukunftsfähig zu machen. Und jetzt fördert das Innenministerium in Kiel den Stadtumbau des gesamten Ostufers mit einer ungenannten Millionensumme unter der Bedingung, dass nach 5 Jahren der Wirtschaftshafen am Ostufer abgewickelt wird, ansonsten müssten die Fördergelder zurückgezahlt werden! (Auskunft Innenministerium).
Wie kann es sein, dass die Verwaltungsspitze der Stadt Flensburg ohne Mandat durch die Politik oder die Bürgerbeteiligung mit dem Innenministerium in Kiel mit dem Ergebnis verhandelt, dass die Fördermittel an die Abwicklung des Wirtschaftshafens gebunden sind?
Dabei hatten die Workshops zur Hafenentwicklung am Ostufer im Oktober 2016 eindeutig ergeben, dass der Wirtschaftshafen am Ostufer Bestand haben muss.

Beim Umbau der Hafen City in Hamburg wurden die Hafenbetriebe auf andere Hafenflächen umgesiedelt, in Flensburg dagegen werden sie entweder durch die geplante Wegnahme der Hafen Infrastruktur in die Knie gezwungen oder wie beim Silobetrieb Richard Hübsch, es wird einem Investor, der den Silo weiter nutzen wollte, ein Zwischennutzungsvertrag verweigert. Die noch existierenden Betriebe am Ostufer erhalten nur noch Pachtverträge für ein Jahr und damit überhaupt keine Planungssicherheit mehr.
Und was wird aus den beiden Segelvereinen im Industriehafen? Auch deren Pachtverträge mit der Stadt Flensburg müssten in den nächsten Jahren verlängert werden.
In Hamburg dienten die Gewinne aus den Grundstücksverkäufen auf dem Großen Grasbrook (ca. 600 Mio DM) dem Aufbau der Hafen Infrastruktur für das Container Terminal in Altenwerder. In Flensburg ist dagegen vorgesehen, mit den Gewinnen aus den Grundstücksverkäufen die leere Stadtkasse aufzufüllen. Die Wirkung eines solchen Vorgehens kann man sehr schön an den Folgen für den Kollunder Wald feststellen. Auch er wurde nur verkauft um die Stadtkasse aufzufüllen, heute wird er Stück für Stück vom neuen Eigentümer abgeholzt.

Der Sanierungsträger lässt auch keine Zwischennutzung der inzwischen entmieteten Lagerflächen durch den Historischen Hafen zu. Laut Auskunft des Sanierungsträgers besteht die Order von „Ganz Oben“, keine Zwischennutzungen zuzulassen. Allein Robbe & Berking durfte den Teil einer großen Halle dazupachten. Der Historische Hafen wurde nicht einmal eingeladen, seine Pläne, die er vorher bei der OB Simone Lange eingereicht hatte, vorzustellen. Zu der 3. Informationsveranstaltung am 05.10.17 bei Robbe & Berking wurden nur Investoren eingeladen, die ihre Bauprojekte vorstellen durften.
Uns wurde dabei vorgegaukelt, dass in dem Raiffeisen Silokomplex Sozialwohnungen entstehen sollen. Diese Wohnungen werden vermutlich sogar als Sozialwohnungen geplant und gefördert werden, aber es werden kaum Sozialmieter dort einziehen. Kooperationsverträge zwischen der Bauwirtschaft und der Investitionsbank sind dafür verantwortlich, dass diese Wohnungen zwar als Sozialwohnungen gefördert werden,dann aber auf dem freien Wohnungsmarkt zu wesentlich höheren Mieten angeboten werden. Die Sozialmieter werden dafür in renovierte Altbauten eingemietet. Das ist seit 2006 in Flensburg gängige Praxis. Hier werden Fördergelder des Sozialen Wohnungsbaus zweckentfremdet um Wohnungen für den freien Wohnungsmarkt zu fördern. ( Flensburger Tageblatt vom 29.11.2017)

Wichtig ist die Substanzerhaltung der denkmalgeschützten Speicher. Hier ist unbedingt Handlungsbedarf geboten, denn alle 3 Speicher (Harniskai 5, Harniskai 22, Ballastkai 10) werden nicht instand gehalten. Hier müssen dringend sinnvolle Umnutzungen angeschoben werden.
Wichtig ist auch, dass bei allen zukünftig notwendigen Konversionsmaßnahmen am Ostufer zum Wohn- bzw. Mischgebiet die Kernfunktion des Wirtschaftshafens nicht gefährdet wird.
Genauso dürfen die Industriebetriebe auf der Hafen Westseite (Werft, FWN, FFG und Stadtwerke) nicht durch diese Konversionsmaßnahmen gefährdet werden.
Gegen ihre Emissionen, vorwiegend Lärm, würden Wohnungsinhaber auf der Hafen Ostseite Klagen anstrengen, die sie auch gewinnen würden. Die Werft dürfte nachts keine Probefahrten mehr durchführen, die FFG ihre Panzermotoren nicht mehr testen. Da stehen Hunderte von Arbeitsplätzen auf dem Spiel! Das Theater hatten wir schon bei den Hotelplänen in der Galwik. Diese sind dann aber glücklicherweise zurückgenommen worden.

Daraus ergibt sich:

1. Die 3 denkmalgeschützten Silos müssen vorrangig an Investoren verkauft oder verpachtet werden um den Gebäudeverfall zu stoppen. Die Sanierung muss unter Berücksichtigung der Denkmalschutzvorgaben erfolgen. Die Grundstücke der Silos werden nicht verkauft, sondern auf Erbpacht für 99 Jahre vergeben. Mit so einem Verfahren hat Hamburg seine denkmalgeschützte Speicherstadt saniert.

2. Parallel dazu muss europaweit ein städtebaulicher Ideenwettbewerb für das Ostufer ausgeschrieben werden mit der Bedingung, dass die Workshop Ergebnisse von Oktober 2016 berücksichtigt werden müssen. Die dann vorliegenden Gestaltungsvorschläge müssen von einer Jury aus Politik, Verwaltung und Bürgerforen beurteilt werden. Die 3 besten Vorschläge werden öffentlich vorgestellt und diskutiert. Dann wird der beste Vorschlag durch die Ratsversammlung beschlossen.
Es muss auf jeden Fall vermieden werden, dass Investoren mit Einzelprojekten, die nicht in das Gesamtbild passen (wie z.B. Klarschiff), bestehende Betriebe verdrängen oder die Gesamtplanung stören.

3. Danach wird ein Investorenwettbewerb für die entsprechenden Einzelobjekte ausgeschrieben.

4. Die Existenz des Wirtschaftshafens und der vorhandenen Betriebe und Vereine auf der Ostseite dürfen durch die dann entstehenden Objekte nicht gefährdet werden.

5. Die Verwaltung der Stadt Flensburg muss eine Millionenrücklage bilden für den zu erwartenden Fall, dass die Fördergelder für den Stadtumbau Ost an das Innenministerium zurückgezahlt werden müssen weil die Verlagerung des Wirtschaftshafens Ost ans Westufer oder nach Apenrade wirtschaftlich nicht tragbar umsetzbar ist.

Für den Vorstand und
mit freundlichen Grüßen

Gerd Strufe

Mehr zur IG Ostufer auch in dem SHZ-Beitrag vom 19.01.2018: Hafen Flensburg : Ein Forum für das Ostufer – Quelle: https://www.shz.de/18856496 ©2018

Die IG Ostufer hatte vor Jahren im Streit um das geplante Hotel am Ballastkai eine Ideenskizze für eine bürgerfreundliche Gestaltung des Ostufers vorgelegt, sie wäre eine Blaupause auch für eine zukünftige und bürgerfreundliche Planung am Hafen-Ostufer: IG Ostufer Plan-Entwurf Ballastkai

Und schon jetzt gibt es konkrete Planungen von Investoren, Bau- und Immobilienunternehmen. Hier geht´s zu den sog. „Ideenvorschlägen“ (im Anhang der RV-Beschlussvorlage vom 7.12.) :

Ideenvorschlag_1

Ideenvorschlag_2

Ideenvorschlag_3

Ideenvorschlag_4

Ideenvorschlag_5

Ideenvorschlag_6

Ideenvorschlag_7

sowie

Anlage 2 Luftbild_mit_Kernbereich_des_Wirtschaftshafens

 

Flensburg fürs Kühlhaus – Vier Bands und ein Songwriter rocken am 20.01.2018 das Kühlhaus

Samstag, 20. Januar ab 19:00 Uhr

Kulturwerkstatt Kühlhaus Mühlendamm 25, 24937 Flensburg

Gastgeber: Flensburger Musikerstammtisch

Bürgerversammlung zur Einzelhandelsentwicklung in der unteren Angelburger Straße am 16.01.2018 im Technischen Rathaus

Flensburg. Die Stadt Flensburg lädt zur öffentlichen Bürgerinformation am Dienstag, 16. Januar um 18 Uhr im Technischen Rathaus, Schützenkuhle 26, Paul-Ziegler-Zimmer ein.

Die Fa. Sinnerup ist seit Eröffnung der Flensburg Galerie einer der drei Ankermieter und beabsichtigt, den Standort Flensburg durch Einrichtung eines eigenständigen Geschäftsstandortes in unmittelbarer Nachbarschaft zur Galerie zu stärken.

Für die Grundstücke Angelburger Straße 9 – 15 liegt ein Konzept vor, das die Raumanforderungen eines Handelsunternehmens und die baulichen Rahmenbedingungen der Gebäude berücksichtigt. Dabei ist vorgesehen, die beiden rückwärtigen und bisher öffentlich nicht wahrnehmbaren Höfe einzubeziehen. Durch den mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmten Abriss eines Gebäudes und einen Teilneubau entsteht ein in das Nutzungskonzept eingebundener Hof.

Der bestehende Bebauungsplan setzt sehr enge bauliche Grenzen um den Gebäudebestand, die sich auch auf die beiden Höfe beziehen. Die Änderung der Gebäudestruktur berührt die Grundzüge der Planung und erfordert daher die Änderung des Bebauungsplanes.

Vorgestellt und diskutiert werden sollen die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung und sich wesentlich unterscheidende Lösungen. Allen Anwesenden wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Die Leitung der Bürgerversammlung erfolgt durch Herrn Andree Nitsch vom Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung.
Der Eingang (barrierefrei) erfolgt vom Hof aus, in dem einige Parkplätze zur Verfügung stehen. Die Pläne können bereits ab 17.45 Uhr eingesehen werden.

Kritik der imperialen Lebensweise – Vortrag und Diskussion mit Prof. Markus Wissen am 18.01.2018 Universität Kiel

Donnerstag, 18. Januar 18:00 – 20:00
Universität Kiel, Cap 3, Hörsaal 1,
Christian Albrechts Platz 3

Warum fahren Menschen mit hohem Umweltbewusstsein SUV? Warum fliegen Grünen-WählerInnen häufiger als die Anhänger anderer Parteien? Warum bewegt sich gesellschaftlich und politisch trotz eines zunehmenden Wissens um die ökologische Krise so wenig? – Der Begriff der „imperialen Lebensweise“ will diese Paradoxa erklären. Er beleuchtet die vorherrschenden Produktions- und Konsummuster, die auf der Aneignung von Arbeitskraft und Natur andernorts beruhen und gleichzeitig die zerstörerischen Wirkungen dieser Aneignung unsichtbar machen. Er erklärt mithin, wie die sozial-ökologische Zerstörung im Alltag, in den gesellschaftlichen Kräfteverhältnissen und vermittelt über die staatlichen Institutionen normalisiert wird. Gleichzeitig will er die Widersprüche aufzeigen, die sich dabei auftun und an denen emanzipatorisches Handeln im Sinne einer solidarischen Lebensweise ansetzen kann.

Der Referent, Markus Wissen, ist Prof. für Sozialwissenschaften mit dem Schwerpunkt sozial-ökologische Transformationsprozesse an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin; Mitglied der PROKLA-Redaktion; lange Zeit in der BUKO aktiv

Wir danken dem AStA der Uni Kiel (Referat für politische Bildung) für die Kooperation bei der Veranstaltung

Gastgeber: Rosa Luxemburg-Stiftung Schleswig-Holstein