Archiv für den Tag 17. Januar 2018
Türkische Vizekonsulin zu Besuch bei Oberbürgermeisterin Simone Lange
Flensburg. Oberbürgermeisterin Lange empfing Vizekonsulin Meral Akbilek Koray im Dezember. Die Vizekonsulin, die im Konsulat der Türkei in Hamburg ihren Schreibtisch hat, war im Gespräch mit der Oberbürgermeisterin besonders an einem Austausch zum Thema muttersprachlicher Unterricht interessiert. Die Oberbürgermeisterin unterstrich, dass dieses Thema auch für Flensburg von Bedeutung ist. Hier leben schließlich seit Jahrzehnten viele türkisch-stämmige Flensburgerinnen und Flensburger, deren Kultur zu Flensburg gehört. In der bunten Stadt Flensburg wird der kulturelle Austausch sehr gepflegt und unterstützt.
Dazu gehört auch der muttersprachliche Unterricht. Die Einführung dieses Unterrichts geht zurück auf einen Breschluss der Kultusministerkonferenz von 1971 und wird auf der Basis einer EG-Richtlinie vom 27. Juli 1977 (77/486/EWG) erteilt. Mit dieser Richtlinie ist seinerzeit die schulische Betreuung der Kinder von „Wanderarbeitnehmern“ geregelt: Verantwortlich für den muttersprachlichen Sprachunterricht ihrer Landeskinder sollen demnach grundsätzlich die jeweiligen Konsulate sein. Beim muttersprachlichen Türkisch-Unterricht in Schleswig-Holstein entscheidet das türkische Generalkonsulat in Hamburg über die Qualifizierung und Auswahl der Lehrkräfte sowie über die Lehrinhalte und Unterrichtsmaterialien. Das Bildungsministerium hat weder eine Fach- noch Dienstaufsicht. Die Schulträger stellen Räumlichkeiten zur Verfügung. Daraus erwächst für die Schulleitung das Hausrecht, sodass sie sich jederzeit einen Eindruck vom Unterrichtsgeschehen machen können.
Die Vizekonsulin und die Flensburger Oberbürgermeisterin waren sich darin einig, dass besonders in Zeiten mit belasteten zwischenstaatlichen Beziehungen, in denen es sehr unterschiedliche politische Auffassungen gibt, der Dialog auf den verschiedenen Ebenen nicht abreißen sollte, gerade weil die in Deutschland lebenden türkisch-stämmigen Menschen davon immer mittelbar betroffen sind, weil sie ihre Wurzeln, aber vor allem ihre Familien in der Türkei haben, auch wenn sie oft bereits deutsche Staatsbürger sind.
Die Oberbürgermeisterin machte gegenüber der Konsulin deutlich: „Für mich sind die in Flensburg lebenden Menschen türkischer Herkunft ungeachtet aller aktuellen zwischenstaatlichen Differenzen die Flensburgerinnen und Flensburger, die sie immer waren.“