Archiv für den Tag 8. Januar 2021

Flensburger Ratsversammlung stellt auf digitalen Sitzungsbetrieb um

Premiere im Finanzausschuss

Flensburg. Mit der Sitzung des Finanzausschusses am 14.01.2021 um 16:00 Uhr wird der digitale Sitzungsbetrieb der Gremien der Stadt Flensburg aufgenommen.

Bereits im vergangenen Jahr konnte der Sitzungsbetrieb der Flensburger Ratsversammlung und der zugehörigen Ausschüsse nur unter durch die Corona-Pandemie vorgegebenen Sicherheits- und Hygienebedingungen stattfinden. Das hatte unter anderen eine Verlegung der Sitzungen der Ratsversammlung in das Deutsche Haus zur Folge.

Premiere am 14.1. für den digitalen Sitzungsbetrieb im Flensburger Rathaus

„Wir können nicht von den Menschen in unserer Stadt erwarten, dass sie den vorgeschriebenen Kontaktbeschränkungen nachkommen und uns selbst dann alle zu Sitzungen in einem begrenzten Raum versammeln. Darum mussten Wege gefunden werden, die Rats- und Ausschusssitzungen zukünftig digital als Videokonferenzen durchzuführen“, stellt Stadtpräsident Hannes Fuhrig fest.

Die Verwaltung hat jetzt unter Federführung der Stabsstelle E-Government unter Leitung von CDO Dr. Marcus Ott entsprechende Sitzungsverfahren erarbeitet. Diese gewährleisten allen Gremiumsmitgliedern einen uneingeschränkten Zugang, ermöglichen der/dem Vorsitzenden eine einwandfreie Sitzungsleitung und erlauben es der Öffentlichkeit die Sitzung mitzuverfolgen.
„Die Pandemie bedingt, dass wir in unseren Abläufen und Verfahren neue Wege beschreiten müssen. Das ist mit dem neuen digitalen Format der Fall und laut Gemeindeordnung für Notfälle zugelassen. Ich freue mich, dass wir die Krise dazu nutzen Fortschritte zu erzielen, die uns auch in Zukunft zu Gute kommen können, wenn es erforderlich ist. Die Durchführung von Sitzungen in Präsenzform bleibt aber auch weiterhin das Standardformat“, so Flensburgs Oberbürgermeisterin Simone Lange.
In mehreren Simulationsrunden ist gemeinsam mit dem Stadtpräsidenten das neue Sitzungsverfahren erfolgreich getestet worden.

Interessierte EinwohnerInnen können die Live-Übertragung der Finanzausschuss-Sitzung auch am 14.1. ab 16 Uhr im Europaraum des Rathauses verfolgen und sind herzlich willkommen. Weiterhin kann die Sitzung auf der Homepage der Stadt Flensburg unter www.flensburg.de verfolgt werden und wird durch den Offenen Kanal im Kabelfernsehen übertragen.

Wichtige TOPs unter anderem zu den Themen: Digitale Bildungsplattformen an Flensburger Schulen, Qualitätsoffensive für die Kindertagesbetreuung, städtischer Haushalt 2021/2022, Sachstand finanzwirtschaftliche Auswirkungen der Corona-Krise für die Stadt Flensburg, Bußgelder und Kontrollen/Corona-Pandemie, Ertüchtigung des Freibads Weiche.

Alle Unterlagen und die Beschlussvorlagen zur Sitzung gibt es hier

Sozial- und Gesundheitsausschuss am 18.01.2021 fällt aus

Flensburg. Die 23. Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 18.01.2021 wird hiermit im Namen des Ausschussvorsitzenden abgesagt.
Da keine dringlichen Beschlussfassungen anstehen, kann diese Sitzung ausfallen.
Zu der nächstfolgenden Sitzung am 15.02.2021 wird rechtzeitig eingeladen.

Urlaub planen trotz Corona – am besten kurzfristig und mit kostenloser Stornierung

Tipps der  Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

Ein Mittel gegen Langeweile im Lockdown sind Urlaubspläne für das kommende Jahr. Wer Reisen lange im Voraus bucht, riskiert allerdings, bei weiteren Ausfällen auf den Kosten sitzen zu bleiben. Die sicherste Strategie ist es deshalb, flexibel zu bleiben und auf genau formulierte und günstige Stornierungsbedingungen zu achten.

Reiseplanung in Corona-Zeiten ist eine Herausforderung. Wann uneingeschränktes Reisen wieder möglich sein wird, kann niemand voraussagen. Wenn gebuchte und bezahlte Reisen aufgrund von Grenzschließungen, Reisewarnungen oder Beherbergungsverboten in der Pandemie ausfallen müssen, ist es für Betroffene erfahrungsgemäß schwierig, Erstattungen durchzusetzen. Viele Verbraucher sind verärgert und verunsichert, weil sie seit dem vergangenen Jahr vergeblich auf Rückzahlungen für ausgefallene Reisen warten. Nach den Schilderungen von Betroffenen haben einige Fluggesellschaften und Reiseveranstalter ihren Kunden Rückzahlungen vorenthalten oder nur Gutscheine oder Umbuchungsoptionen angeboten. Teilweise seien sogar Stornokosten ohne rechtliche Grundlage verlangt worden.

101 Abmahnungen gegen Reiseunternehmen

„Einige Reiseunternehmen haben das Vertrauen ihrer Kunden mit diesem Verhalten womöglich verspielt“, sagt Michael Herte, Referatsleiter für Verbraucherrecht und Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. „Nach diesen Erfahrungen sehen wir als Verbraucherschützer die Vorauszahlungen bei Reisebuchungen sehr kritisch.“ Gegen dieses Vorleistungsrisiko hilft auch der bei Pauschalreisen übliche Reisesicherungsschein nicht. Dieser soll Kunden gegen eine Insolvenz des Veranstalters absichern. Die Verbraucherzentralen und ihr Bundesverband (vzbv) kämpfen darum, die Rechte von Verbrauchern in der Pandemie durchzusetzen. Seit März 2020 gab es bereits 101 Abmahnungen gegen Reiseveranstalter und Fluggesellschaften.

Vorauszahlungen vermeiden
Wer bei der Urlaubsplanung für das kommende Jahr sicher gehen und Verluste vermeiden will, bucht besser spontan – ohne Vorauszahlung und mit einer klaren schriftlichen Regelung für den Fall eines Lockdowns, Beherbergungsverbots oder einer Ausgangssperre. Bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein haben sich im vergangenen Jahr viele Betroffene beschwert, weil Ferienhausanbieter trotz geschlossener Grenzen bis zu 80 Prozent des gesamten Mietpreises verlangten. Durch klare Vereinbarungen lassen sich solche unerwarteten Kosten vermeiden.

Absichern gegen Insolvenz bei Pauschalreisen und Flügen
Ein weiteres Risiko für Verbraucher sind mögliche Insolvenzen von Reiseveranstaltern und Airlines. Wer eine Pauschalreise bucht, ist in diesem Fall besser abgesichert als bei Einzelbuchungen. Reiseveranstalter müssen gegen Insolvenz und Zahlungsunfähigkeit versichert sein und dies mit einem Sicherungsschein nachweisen. „Diesen Sicherungsschein erhalten Verbraucher bei der Buchung. Veranstalter oder Reisebüros dürfen erst dann eine Anzahlung verlangen, wenn sie diesen zur Verfügung gestellt haben“, so Michael Herte. Wer einen Flug buchen will, tut dies am besten direkt bei der Airline und zahlt per Kreditkarte. So besteht im Fall einer Insolvenz eher die Chance, das Geld von der Bank der Airline erstattet zu bekommen, wenn die eigene Kreditkartengesellschaft ein Chargeback Verfahren anbietet.

Reiserücktrittsversicherung hilft nicht bei Corona-Stornierungen
Bei der Reiserücktrittskostenversicherung geht es um Fälle, in denen Urlauber selbst krank werden oder wegen Todesfällen in der Familie, Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder aus ähnlichen Gründen nicht wie geplant reisen können. Sie greift nicht bei Krisen im Urlaubsland. Einige Versicherer geben an, dass Schäden, Erkrankungen und Tod infolge von Pandemien nicht versichert sind. Im Zweifel gibt ein Blick in die Bedingungen des Versicherungsvertrags Aufschluss.

Ansprechpartner für Betroffene
Die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale nehmen Beschwerden auf, sammeln Fälle und unterstützen Verbraucher mit Informationen, Musterbriefen und persönlicher Beratung.

Weitere Informationen: