Archiv für den Tag 26. Januar 2021

Streit um den Bahnhofswald in Flensburg: Dr. Helmreich Eberlein antwortet der Oberbürgermeisterin

„Kein Baum ist egal“: Besetzter Bahnhofswald in Flensburg – Foto: Jörg Pepmeyer

Die Demokratie ist der Teilhabe aller BürgerInnen verpflichtet

In der Einwohnerfragestunde anlässlich der letzten Sitzung der Flensburger Ratsversammlung am 21.1. hatte Dr. Helmreich Eberlein, Mitglied der Bürgerinitiative Bahnhofsviertel Flensburg, zahlreiche Fragen zum Thema Bahnhofswald gestellt. Die Oberbürgermeisterin Simone Lange nahm diese in ihrer Antwort zum Anlass, die Aktivitäten der Bürgerinitiative und der WaldbesetzerInnen scharf zu kritisieren. In einem offenen Brief nimmt nun Dr. Helmreich Eberlein Stellung zu den Ausführungen der Oberbürgermeisterin:

Dr. med. Helmreich Eberlein

Ahornweg 20

24941 Flensburg

Email: h-eberlein@posteo.de


An

Frau Oberbürgermeisterin Simone Lange

Am Pferdewasser  1

24937 Flensburg

Flensburg, den 24.1.2021

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

auf meine Fragen vor der Ratsversammlung vom 21.1.21 haben Sie mir geantwortet (ich verkürze), dass die Demokratie dem Rechtsstaat verpflichtet sei und Sie den durchsetzen müssten. Sie forderten die Baumbesetzer auf (denen Sie zu Unrecht auch das Beschmieren von Autos mit der Drohung, diese anzuzünden, anlasteten), freiwillig den Bahnhofswald zu verlassen, denn der Rechtsstaat schütze auch ihre Interessen.

Ich möchte Ihnen dazu einige Gedanken schreiben und bitte Sie, diesen Brief zu Ende zu lesen.

  1. Selbstverständlich muss die Demokratie dem Rechtsstaat verpflichtet sein. Ich möchte nicht in einem Land leben, in dem der Staat willkürlich handelt, und auch nicht in einem Land, in dem sich diejenigen durchsetzen, die am hemmungslosesten Terror machen. Wir brauchen den Rechtsstaat wegen seiner friedensstiftenden Wirkung.
  2. Aber ist er dafür hinreichend? Offensichtlich nein! Wäre die Demokratie nur dem Rechtsstaat verpflichtet, so wäre sie nicht besser als irgendein Obrigkeitsstaat. Denn Recht ist kein statisches Phänomen, sondern sehr dynamisch: das Baurecht, das Sie meinen durchsetzen zu müssen, haben Sie selber kurz zuvor geschrieben! Deshalb ist es entscheidend wichtig, wie und nach welchen Kriterien das Recht formuliert wird. Die Demokratie ist hier der Teilhabe aller BürgerInnen verpflichtet – das unterscheidet sie vom Obrigkeitsstaat. Nur wenn das tatsächlich und redlich so gehandhabt und erlebt wird, gelingt die friedensstiftende Wirkung. Leider ist das bei dem Projekt am Bahnhofswald nicht geschehen. Ja, es gab einen Meinungsbildungsprozess und die Möglichkeit der Einwendungen. Aber wie der ehem. Ratsherr Sigmund Pfingsten treffend formulierte: die Einwendungen wurden nicht abgewogen, sondern abgewimmelt. Die Abwägungen, die wir erhielten, waren gespickt mit sachlichen Fehlern, irreführenden Behauptungen, Zirkelschlüssen, und dienten offensichtlich nur dem Zweck, das Projekt durchzusetzen, nicht die Bedenken der BürgerInnen (und selbst die der UNB und des Naturschutzbeirats) ehrlich einzubinden oder gar das Projekt prinzipiell in Frage stellen zu lassen. Ein Dialog, in dem der Eine zwar reden darf, der Andere sich aber die Ohren zuhält, verdient den Namen nicht und ist keine Beteiligung. – Dieselbe Erfahrung haben in den letzten Jahren sehr viele Bürger gemacht, die sich an zahlreichen Stellen engagiert haben, deshalb hat sich FLiB gegründet; Sie haben die Klagen bei Ihrem Treffen mit den Vertretern der verschiedenen Initiativen gehört. Das hat dazu geführt, dass die BürgerInnen sich nicht als angemessen gehört erleben und die Entscheidungen nicht als hinreichend legitimiert ansehen, sondern als vorherbestimmt und von anderen Interessen geleitet als dem Wohl Aller.  Und dass die Ratsversammlung das mitmacht, erzeugt einen Unwillen gegen die darin vertretenen Parteien, Wahlenthaltung und ein Desinteresse, das auch mit PR-Maßnahmen nicht verbessert werden kann.
  3. Die Demokratie muss aber unbedingt auch dem Schutz der Lebensgrundlagen verpflichtet sein! In einer zerstörten Welt kann auch kein Geld mehr verdient werden, selbst die Fragen der Machtverteilung verlieren ihre Bedeutung. Unser aller  Lebensgrundlagen sind in der schwersten Krise seit dem Untergang der Saurier – durch Klimakrise, Artensterben, Waldsterben. Wissenschaftler geben der Menschheit noch eine Überlebenschance von 10% (https://www.heise.de/tp/features/Die-Menschheit-hat-eine-zehnprozentige-Wahrscheinlichkeit-des-Ueberlebens-4925936.html). Diese Tatsache ist im geschriebenen Recht noch nicht hinreichend berücksichtigt, sonst wären wir nicht in dieser Krise. Besonders für die jüngeren Generationen, für die die Krise der Lebensgrundlagen ihr künftiges Leben beschreibt, bedeutet das ein Lebensgefühl mit dem Rücken zur Wand. Wie sehr sie auf schnelle Änderungen dringt, kann Ihnen nicht verborgen geblieben sein – Jule Niedrich z. B. schließt jede ihrer Fragen in der Ratsversammlung mit dem Hinweis ab: „Die Uhr tickt!“  Die Fortsetzung des bisherigen Weges ist deshalb demokratisch nicht mehr tolerabel, nicht zu rechtfertigen, führt zwangsläufig in heftige Auseinandersetzungen.

Was das mit der Auseinandersetzung um den Bahnhofswald zu tun hat? Eine Menge! An diesem Projekt kulminieren ganz viele Aspekte der Krisen:

  • hier geht es um die Klimakrise (denn die zu fällenden Bäume, auch die nicht von der Baumschutzsatzung geschützten, leisten einen Beitrag gegen die CO2-Verseuchung, und die Ausgleichsmaßnahmen sind  bei Betrachtung der nächsten Jahrzehnte lächerlich: sollte die Klimawirkung dieser zu fällenden 64 Großbäume real ausgeglichen werden, müssten 64 000 – 128 000 neue Bäume gepflanzt werden* – und sollten die Klimawirkungen aller zu fällenden Bäume wirklich ausgeglichen werden, müssten es wohl 200 000 sein). Und da ist die Klimawirkung des Unterholzes, das im offiziellen Waldgebiet entfernt werden soll, noch nicht einmal mitgerechnet.
  • es geht um das Artensterben (niemand kann glauben, dass die Federmäuse durch die Baumaßnahmen nicht vertrieben würden, die Gutachten von BioConsult sind völlig unglaubwürdig – übrigens wird der Firma dasselbe auch an anderen Stellen vorgeworfen; aber auch die geplante Vernichtung des Unterholzes und Totholzes im Waldbereich mit ihrer Biotopwirkung wird nicht ausgeglichen, und bis sich in Wald-Neupflanzungen ein Biotop vergleichbarer Qualität entwickeln kann gehen viele Jahrzehnte ins Land; das Biotop Artenreicher Steilhang wird nicht wieder zu erkennen sein – schauen Sie einmal von der Serpentine hinter das Mehrfamilienhaus südlich des Planungsgebietes, wo der Steilhang sich fortsetzt! Auch die Quelle, die schon durch die vorhandene Dränage in einen traurigen Zustand gebracht wurde, wird den Bau des Hotels nicht überleben);
  • es geht um die Anpassung der Stadt an die Klimakrise (andere Städte pflanzen Innenstadt-nahe kleine Wäldchen, um die Auswirkungen abzumildern, und hier wird ein viel effizienterer alter, gesunder Laubwald in der Innenstadt zerstört, seine Bedeutung geleugnet mit Hinweis darauf, das sei doch ein sehr grünes Gebiet – als könnte der Carlisle-Park der Wald ersetzen und als wären nicht weitere Bauten auf dem Gelände des VfB Nordmark geplant, wo die vorhandenen Einzelbäume auch einen zusammenhängenden Wald keinesfalls ersetzen können!).
  • Es geht auch um eine Auto-zentrierte Verkehrspolitik, die unbedingt das Parkhaus will statt Alternativen zum Auto-Verkehr, was wieder eine Blockierung einer wirksamen Klima-Politik darstellt.
  • Und es geht nicht zuletzt um das Aufeinandertreffen der treibenden Kräfte des bisherigen Weges in die Krisen – die Priorisierung privater Investoren-Interessen und der Autozentrierten Stadt – gegen die Menschen, die verzweifelt einen andern Weg fordern.

Deshalb ist der Kampf um den Bahnhofswald zu einem Symbol geworden für den Kampf um den Entwicklungsweg der Stadt überhaupt, um die Bedeutung von Naturschutz und der genannten Menschheitskrisen in der Stadtplanung.

Vollends unhaltbar würde die Situation, wenn Sie – wie Gerüchte behaupten – den Investoren am Bahnhofswald eine Sondergenehmigung geben würden, auch nach dem 1. März Bäume zu fällen, und damit die Naturschutzgesetze für dieses Projekt außer Kraft setzen würden. Können Sie sich vorstellen, was für ein fatales Signal das an all die Menschen sendet, denen unsere Lebensgrundlagen am Herzen liegen? Glauben Sie, das würde die Überzeugung fördern, dass „auch ihre Interessen vom Rechtsstaat geschützt werden“, wie sie sagten? Ich denke, es würde im Gegenteil die Überzeugung fördern, dass der Rechtsstaat ihre lebenswichtigen Interessen mit Füßen tritt, dass selbst die unzureichenden Schutzgesetze für die Investoren nicht gelten und dass die Menschen den Schutz ihrer Lebensgrundlagen deshalb in die eigene Hand nehmen müssten. Mit allen Mitteln. Dass die Gesetze auch für sie nicht gelten könnten, wenn sie für die Investoren nicht gelten. Ich kann Ihnen nur raten: tun Sie’s nicht! Man verteidigt die friedensstiftende Wirkung des Rechtsstaates nicht, indem man ihn einseitig auslegt. Und Macht allein ist schon immer ein ganz schlechtes Argument gewesen.

Ich möchte Ihnen nahelegen, als gesichtswahrende Sofort-Lösung die erteilte Baugenehmigung außer Kraft zu setzen, bis der Hang selbst – auch auf dem Gelände der Nachbarn – geologisch untersucht ist und die Gefahr eines Hangrutsches ernsthaft geprüft wurde. Untersuchungen im Baugrund wie bisher reichen dafür nicht. Ohne dass solche Untersuchungen vorliegen den Bau zu beginnen, löst bei jedem Unbeteiligten ungläubiges Kopfschütteln aus. Die gewonnene Zeit bis zum Herbst sollte für eine Mediation genutzt werden, in der nochmal alle Optionen auf den Tisch kommen, einschließlich einer Verlegung des Bauprojektes. Naturschutz muss in der künftigen Stadtplanung grundsätzlich oberste Priorität bekommen. Und um Zweifel diesbezüglich auszuräumen, möchte ich Sie persönlich bitten, die Leitung der UNB abzugeben in andere, fachkundige Hände, damit nicht mehr die ständige Besorgnis besteht, dass die Stellungnahmen der UNB durch Weisungen von Ihnen aufgrund fachfremder Interessen bestimmt sind.

Mit freundlichen Grüßen

(Eberlein)

* »Die Grünen-Kreistagsfraktion hat das Thema in den Ausschuss für Umwelt und Planung (von Rothenburg a.d. Wümme – Anmerkung von mir) gebracht, der sich am Dienstag, 4.  Juni, damit befasst. Ihren Angaben zufolge habe eine 100 Jahre alte Buche im Laufe ihres Lebens „einen ökologischen Gesamtwert von 230 000 Euro“. Um ihre ökologische Leistung zu ersetzen, müssten 2000 Jungbäume gepflanzt werden….. «  https://www.weser-kurier.de/region/wuemme-zeitung_artikel,-kritik-an-baumfaellungen-_arid,1833246.html

Weitere Infos und Beiträge zum Thema Hotel- und Parkhausprojekt am Flensburger Bahnhofswald auch hier

Bahnhofswald in Flensburg: Offener Brief an Oberbürgermeisterin Simone Lange

Bahnhofswald in Flensburg: Das ökologisch wertvolle Biotop soll einem Hotelneubau weichen – Foto: Bernd Schütt

Ein offener Brief von Rebekka Marder von der Aktionsgruppe KLIMA Flensburg       

Flensburg, 20.01.2021

Sehr geehrte Frau Lange,   

zuerst möchte ich Ihnen ein Jahr 2021 wünschen, in dem Sie  viel Gutes für  Flensburgs Bürger und Bürgerinnen bewegen können.

Sie sind bestimmt sehr gefordert in dieser Coronazeit, und die Lage entspannt sich ja leider noch nicht wirklich.

Was mir aber zur Zeit am meisten auf der Seele brennt, das ist der Bahnhofswald.

Ganz klar distanziere ich mich von jeder Gewalt.

Natürlich ist es ein demokratischer Beschluss, dass der Wald einem Hotel samt Parkhaus weichen soll.

Leider wurden aber immer wieder Tatsachen ignoriert (Quelle, Einspruch vom BUND, Probebohrungen sind sinnvoll vor der Genehmigung…) und keine Einsicht gewährt. Jetzt gibt es plötzlich eine Ausnahmegenehmigung nur für den Hotelbau, damit es losgehen kann mit der Rodung. Warum gibt es Regeln, wenn dann, wenn es die Stadt möchte, Ausnahmen gemacht werden?  Jede Ausnahme verringert Verständnis und Toleranz in der Bevölkerung.

Ich glaube, Sie müssen ständig einen Spagat zwischen Bürgerwohl und Investoreninteressen machen. Leider geht die Entscheidung oft zu Gunsten der Einzelinteressen reicher Investoren aus , da Sie Angst haben, diese zu verlieren.

Sie sind für alle Bürger verantwortlich! Handeln Sie gemeinwohlorientiert! Für alle Bürger ist es wichtig, dass gute klimatische Bedingungen in der Stadt sind.

Uns ist Gesundheit sehr wichtig. Deshalb halten wir uns selbstverständlich an alle Coronaregeln. Aber nach Corona ist ein innerstädtischer Wald weiter hilfreich für die Gesundheit von Menschen.

Da finde ich es komisch, wenn Sie Baumpflanzungen unterstützen und einen gewachsenen Wald in der Stadt fällen lassen für ein Parkhaus, das noch mehr Autos in das Bahnhofsviertel locken wird. Und wer sagt, dass nach Corona der Bedarf für ein weiteres Hotel besteht? Wenn es leer bleibt, gibt es auch keine Arbeitsplätze.

Ich bin mir sicher, dass dieser Beschluss korrigiert werden sollte. Dazu braucht es Mut, aber es wäre  zum Wohl der Flensburger Bürger, Flensburgs Artenvielfalt und Flensburgs Klima!

Deshalb finde ich es auch legitim, gegen den Irrsinn mit Baumhäusern und Mahnwachen zu protestieren.

Ich hoffe auf Ihre Einsicht- bevor es zu spät ist!

Mit freundlichen Grüßen,

Rebekka Marder         

Aktionsgruppe KLIMA Flensburg         

 

Weitere Infos und Beiträge zum Thema Hotel- und Parkhausprojekt am Flensburger Bahnhofswald auch hier

 

Öffentliche (digitale) Sitzung des Flensburger Hauptausschusses am 02.02.2021 um 16:00 Uhr

Interessierte EinwohnerInnen können die Übertragung der Hauptausschuss-Sitzung am 2. Februar auch ab 16 Uhr im Europaraum des Rathauses live mitverfolgen und sind herzlich willkommen. Weiterhin kann die Sitzung auf der Homepage der Stadt Flensburg unter www.flensburg.de verfolgt werden und wird durch den Offenen Kanal im Kabelfernsehen übertragen.

Wichtige TOPs unter anderem zum Thema: Bericht des Pandemiemanagements, Konstituierung des Wirtschaftsbeirats, Attraktivierung des Parkplatzes Exe für Innenstadtbesucher, Social Media Strategie der Stadt Flensburg, Kommunales Maßnahmenpaket zur Eindämmung der Corona-Pandemie, Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein

Stadt Flensburg                                                                                                 Flensburg, 25.01.2021
Der Vorsitzende des Hauptausschusses

Bekanntmachung
zur 43. Sitzung des Hauptausschusses
am Dienstag, 02.02.2021, 16:00 Uhr
Digitale Sitzung

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Fallzahlen wird die Sitzung des Hauptausschusses gemäß § 35a Gemeindeordnung Schleswig-Holstein i. V. m. § 12 unserer Hauptsatzung digital abgehalten.

Die unter „B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil“ aufgeführten Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung des Hauptausschusses voraussichtlich nichtöffentlich beraten.

Bitte beachten Sie die nachstehenden Hinweise für die Öffentlichkeit:
Gemäß § 35 Absatz 1 Satz 1 ist die Öffentlichkeit durch zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton in einen öffentlich zugänglichen Raum und durch eine Echtzeitübertragung herzustellen. Eine Übertragung der Sitzung erfolgt auf der Homepage der Stadt Flensburg unter www.flensburg.de . Ferner wird die Sitzung durch den Offenen Kanal im Kabelfernsehen angeboten. Für Personen, die keine entsprechende technische Infrastruktur vorhalten, bieten wir die Möglichkeit an, eine Übertragung im Europaraum des Rathauses zu verfolgen.
Für Ihren Besuch im Rathaus beachten Sie bitte folgende Hinweise:
– Gemäß der aktuellen Corona-Verordnung sind wir verpflichtet, Ihre Kontaktdaten zu erheben
– Der Zugang für alle Gäste erfolgt ausschließlich über den Haupteingang „Am Pferdewasser“
– Bitte denken Sie an Ihre Mund-Nasen-Bedeckung!

Tagesordnung

A. Voraussichtlich öffentlicher Teil

1. Bestätigung der Tagesordnung

2. Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 42. Sitzung vom 19.01.2021

3. Mitteilungen
3.1 Bericht des Pandemiemanagements
3.2 Daten zur Covid-19-„Pandemie“ 2020; Mitteilung der Ratsfraktion Flensburg WÄHLEN ! HA-8/2021

4. Konstituierung des Wirtschaftsbeirats
4.1 Konstituierung des Wirtschaftsbeirats; Antrag der Ratsfraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen, WiF, FDP, DIE LINKE HA-4/2021 1. Ergänzung
4.2 Konstituierung des Wirtschaftsbeirats; Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen HA-4/2021 2. Ergänzung
4.3 Konstituierung des Wirtschaftsbeirats; Antrag der SPD Ratsfraktion HA-4/2021 3. Ergänzung

5. Attraktivierung des Parkplatzes Exe für Innenstadtbesucher Antrag der Ratsfraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen HA-1/2021

6. Social Media Strategie der Stadt Flensburg Antrag der Ratsfraktionen SSW und SPD HA-6/2021

7. Initiativantrag – Kommunales Maßnahmenpaket zur Eindämmung der Corona-Pandemie; Antrag der SPD-Ratsfraktion RV-13/2021

8. 2. Entwurf (2020) der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010 (LEP) Stellungnahme der Stadt Flensburg im Rahmen des zweiten förmlichen Beteiligungsverfahrens des Landes RV-5/2021

9.  41. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 29. Juni 2021 bis 1. Juli 2021 in Erfurt HA-5/2021

10. MV: Beteiligungsbericht 2021 HA-3/2021

11. MV: Vorlagencontrolling – Vereinheitlichung der Angaben zu Finanzierung und Folgekosten in Beschlussvorlagen HA-7/2021

12. Beantwortung früherer Anfragen

13. Anfragen/Anregungen

14. Beschlusskontrolle

B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil

15. Bericht und Vorlagen der Beteiligungssteuerung
15.1 Schleswig-Holsteinisches Landestheater und Sinfonieorchester GmbH (SHLT) hier: Weisung zum Jahresabschluss 2020 HA-81/2020

16. Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der 42. Sitzung vom 19.01.2021

17. Mitteilungen

18. Beantwortung früherer Anfragen

19. Anfragen/Anregungen

20. Beschlusskontrolle

C. Voraussichtlich öffentlicher Teil

21. Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse

Für die Richtigkeit:
Arne Rüstemeier, Vorsitzender
Edgar Nordmann, Protokollführer

Alle Unterlagen und die Beschlussvorlagen zur Sitzung gibt es hier

%d Bloggern gefällt das: