Archiv für den Monat Oktober 2015

Flensburgs neue Flüchtlingskoordinatorin

Flensburg. Um die erforderliche Koordination der Aufgaben im Rahmen der zunehmenden Zahl von Flüchtlingen gut bewältige zu können, hat die Stadt Flensburg im Fachbereich Einwohnerservice und Willkommenskultur eine Koordinierungsstelle für Flüchtlinge eingerichtet.

Diese Stelle wurde zum 01. Oktober mit der 38-jährigen Sozialwissenschaftlerin Diana Gaida besetzt. Während ihres Studiums an der Humboldt-Universität zu Berlin setzte sie sich intensiv mit der deutschen Arbeitnehmermitbestimmung auseinander. Nach ihrem Examen verschlug es die Akademikerin nach Österreich, wo sie beim dortigen Gewerkschaftsbund angestellt war und die österreichische Medienlandschaft aber auch viele Persönlichkeiten aus dem sozialpartnerschaftlichen Umfeld kennenlernte. Zudem arbeitete sie mehrere Jahre in einer in Wien ansässigen Forschungsförderungsorganisation, die Exzellenzforschung auf allen Gebieten der Grundlagenforschung fördert.

2014 kehrte Diana Gaida nach Norddeutschland zurück, um sich über den Umweg Hannover in ihrer neuen Heimat Flensburg niederzulassen.

Hier stellt sich die neue Flüchtlingskoordinatorin den aktuellen Herausforderungen, die im Zusammenhang mit der Betreuung und Integration von Flüchtlingen entstehen. Eines ihrer wichtigen Ziele ist es dabei, das ehren- und hauptamtliche Netzwerk für Flüchtlingsarbeit zu stärken.

„Ich möchte helfen, die vorhandenen städtischen Strukturen auszubauen und die vielen engagierten Initiativen in der Stadtgesellschaft miteinander zu vernetzen.“

Ferner steigt Diana Gaida in die Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Schaffung einer Willkommenskultur ein.

„Die Erarbeitung eines tragfähigen Handlungskonzepts erfordert Offenheit und Begegnung. Willkommenskultur ist kein Schlagwort, sondern ein Prozess, der gestaltbar ist,“ beschreibt sie die kommende Herausforderung.

Diana Gaida ist erreichbar unter: 0461/851653 bzw. per E-Mail unter: gaida.diana@stadt.flensburg.de

Die Berliner Compagnie mit „Stille Macht“ am 03.11.2015 in Schleswig

BERLINER COMPAGNIE zeigt auf ihrer Herbsttournee 2015

STILLE MACHT
Eine Lobbyisten-Komödie mit Evergreens & Schmachtfetzen

am Dienstag, dem 03. November 2015
um 20:00 Uhr – Hotel Hohenzollern, Moltkestr. 41, 24837 S c h l e s w i g,
Kontakt-Tel.: 04621-27388

Nähere Infos zum Stück finden Sie unter:
http://www.berlinercompagnie.de/index.htm

Wenn Sie Zeit und Interesse haben, würden wir uns sehr freuen, Sie und
viele Ihrer Freunde an diesem Abend begrüßen zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Berliner Compagnie
Sybille Sellwig

Veranstaltung des EES e.V. am 04.11.2015: Die Zusammensetzung der Strompreise -Wahrheiten und Halbwahrheiten-

Unter diesem Titel lädt der Verein Erneuerbare Energie & Speicher e.V. herzlich zu seinem 8ten öffentlichen energiepolitischen Stammtisch

am 4. November 2015 um 19:00 Uhr im Restaurant Borgerforeningen in Flensburg ein.

Torge Wendt von Nordgröön, Medelby, führt mit einem Vortrag ins Thema ein und diskutiert im Anschluss mit den Gästen des Stammtischs.

Durch die Erneuerbaren Energien ist der tatsächliche Strompreis an der europäischen Börse auf ein Durchschnittsniveau von ca. 3 – 4 €ct / kWh gesunken, der Rest sind diverse Umlagen. Was verbirgt sich hinter der Zusammensetzung des Strompreises? Welche Interessengruppen haben einen finanziellen Vorteil aus den Umlagen? Sind die erneuerbaren Energien tatsächlich die Preistreiber der Versorgung mit Elektrizität oder handelt es sich um eine bewusste Strompreislüge? Wer zahlt eigentlich die Subventionen für Atom , Kohle und Gaskraftwerke sowie deren Folgekosten aus den entstehenden CO2 Emissionen und dem Rückbau der Atomkraftwerke? Wie können die Schwankungen bei der Erzeugung von Wind- und Sonnenenergie ausgeglichen werden? Wie müsste sich der Strompreis zusammensetzen, um tatsächlich die erneuerbaren Energien zukunftstauglich zu fördern?

Fragen über Fragen. Wir freuen uns auf einen interessanten Vortrag und eine spannende Diskussion. Die Teilnahme am Stammtisch steht allen interessierten BürgerInnen offen!

Axel Wiese

Vorsitzender Erneuerbare Energie & Speicher „EES“ e.V.

Mehr über den Verein unter: www.EES-eV.de EEs e.V.

Steuerzahler müssen mit 6,2 Milliarden Euro für HSH Nordbank bluten

Angesichts eines Beitrages des shz vom 19.10.2015 über die HSH-Nordbank hatte unsere Mitstreiterin Beate Clasen-Liebers einen Leserbrief geschrieben, der im Flensburger Tageblatt jedoch nicht erschien. Wir möchten den AKOPOL-Blog-Lesern ihren Beitrag jedoch nicht vorenthalten.

Ein Beitrag von Beate Clasen-Liebers

Die HSH-Nordbank wird weiter „sozialisiert“.
Dabei vermisse ich sehr die Aufarbeitung der Ursachen dieser Misere. Die Bank hat sich verzockt, ist unkalkulierbare Risiken eingegangen ganz im Sinne von Dieter Hundt: „Moral hat in Finanz- und Wirtschaftsbereichen keine Relevanz!“. Prof. Hans-Werner Sinn vom ifo-Institut ergänzt: „Die Wirtschaft ist keine ethische Veranstaltung. Wer sich ihr mit moralischen Ansprüchen nähert, hat die Funktionsweise der Marktwirtschaft nicht verstanden“.
Als die Zockerei aus dem Ruder lief, musste die HSH (und nicht nur die) vom Staat gerettet werden. Herr Nonnenmacher (und viele andere) konnte wegen Untreue nicht belangt werden. Die Justiz scheint das Strafrecht im Sinne der o. g. Behauptungen auszulegen.
Es gibt den tollen Spruch: „Das Geld ist ja nicht weg, es ist nur wo anders!“ Könnte es sein, dass viele Milliarden aus der Zockerei in Steueroasen gebunkert wird? Wie kann es sein, dass allgemeine Moralvorgaben nur für uns „gewöhnliche“ Bürger gelten. Eine bestimmte Schicht gibt sich ihre eigenen Regeln, sogar mit ausdrücklicher Billigung des „Wittenberg-Zentrums für Globale Ethik“. Die Professoren Karl Homann und Andreas Suchanek formulieren: „Wettbewerb ist solidarischer als Teilen und Egoismus die höchste Form von Solidarität! […] Ökonomik ist Ethik mit […] erweiterten, zusätzlichen Mitteln! […] Langfristige Gewinnmaximierung ist kein Privileg der Unternehmen, sondern sittliche Pflicht. Moralische Intentionen werden durch den Wettbewerb geltend gemacht. Jegliche staatliche Eingriffe aus moralischen Gründen ruinieren die Wirtschaft.“ Also ein Freibrief für Gewinnmaximierung inklusive Absolution von höchster Stelle. Nach dieser These hätten die vom Staat geretteten Banken ja Pleite gehen müssen!!?

Wozu das geführt hat, mussten wir ganz besonders im vergangenen Jahr zur Kenntnis nehmen (!). Neben der HSH ganz besonders die tausendfachen Strafanzeigen gegen die Deutsche Bank. Die Commersbank und die Hypovereinsbank kommen offenbar auch mit einem Deal davon. Und was ist mit der HypoRealEtstate. Die Story ist noch längst nicht zu Ende (für den Steuerzahler). Dazu die ganzen Skandale um Swiss-Leaks, Lux-Leaks etc. Wird danach substanziell etwas geändert? Nach meiner Ansicht mischt sich hier die Anmaßung, moralfrei agieren zu können mit erheblicher krimineller Energie.

Nur zum Vergleich: Einem Harz IV-Empfänger kann die Leistung auf Null gekürzt werden (also unter das vom GG garantierte Existenzminimum), wenn er einen Termin verpasst. „Gleiches Recht für alle!“ so sagt es unser GG!

Ist es nicht allerhöchste Zeit, dass diese Missstände – und die eigentlichen Ursachen – endlich umfassend diskutiert werden? Bevor unsere Gesellschaftsstrukturen gänzlich erodieren? Die Anfänge werden doch schon sichtbar. Ich nenne diese Vorgänge moralische Anarchie, auch wenn man mich dafür als Moralisten beschimpfen wird. Sei es drum!

Diese Situation ist nicht vom Himmel gefallen, sie ist von Menschen entwickelt worden.
Wir könnten sie also auch wieder ändern!

Hier geht´s zum Beitrag des shz vom 19. Oktober 2015: Einigung über Zukunft – HSH Nordbank wird teilweise verkauft
„Nach der Einigung darf sich die Bank von acht Milliarden Euro faulen Schiffskrediten trennen. Davon sollen bis zu 6,2 Milliarden Euro an die Länder gehen.“ (D. h. bezahlen dürfen das die Steuerzahler….)
mehr unter: http://www.shz.de/schleswig-holstein/wirtschaft/hsh-nordbank-wird-teilweise-verkauft-id10994541.html

Flensburg: Kehrtwende in der Wohnungsbaupolitik?

Wohnungsbaugesellschaften wollen mehr preiswerten Wohnraum schaffen

Ein Beitrag von Jörg Pepmeyer

In einem sehr ausführlichen Artikel berichtet das Flensburger Tageblatt heute über die derzeit prekäre Situation auf dem Flensburger Wohnungsmarkt. Offensichtlich ist das auch bei den Wohnungsunternehmen angekommen, die nun versichern, in größerem Umfang als bisher auch preiswerte Wohnungen bauen zu wollen. Es ist jedoch erstaunlich, dass Raimund Dankowski, Vorsitzender des Selbsthilfe-Bauvereins erst jetzt darauf kommt, dass die Situation auf dem Wohnungsmarkt in dieser Stadt dramatisch ist und vor allem Wohnungen für Bezieher niedriger Einkommen fehlen. Jetzt spricht er selber von einem zusätzlichen Bedarf von 1.000 Wohnungen zu den bereits geplanten bzw. notwendigen 5.000 Wohnungen bis 2023. Seltsam, denn Dankowski hatte vor noch nicht allzu langer Zeit öffentlich und im Umwelt- und Planungsausschus behauptet, dass es keinen Engpass gäbe und der Markt genügend Wohnungen zur Verfügung stellen könne, auch für Bezieher kleinerer Einkommen.

Offensichtlich bereitet die Ankündigung der Flensburger LINKEN einen Antrag zur Gründung einer neuen kommunalen Wohnungsbaugesellschaft Mitte November im Hauptausschuss und in der Ratsversammlung zur Abstimmung zu stellen, den Verantwortlichen der Wohnungsgesellschaften jedoch erhebliche Kopfschmerzen. Anscheinend geht bei ihnen die Angst um, bei neuen, staatlich geförderten Wohnungsbauprojekten in der Stadt künftig leer auszugehen. Dabei haben der SBV, der FAB und andere über Jahre hinweg die prekäre Situation auf dem Flensburger Wohnungsmarkt regelrecht ignoriert, stand der Neubau von Mehrgeschosswohnungen auch nicht annähernd im Verhältnis zum prognostizierten Bedarf, ging vor allem der Bestand an Sozialwohnungen immer mehr zurück. Allein 2014 fielen so 800 Wohnungen aus der Mietpreisbindung. Preiswerte Wohnungen wurden somit immer weniger.

Zudem weigerten sich die Kommunalpolitiker mehrheitlich beharrlich von den Wohnungsunternehmen feste Kontingente für den Neubau von Sozialwohnungen einzuverlangen. Das, obwohl bereits im August 2012 und im April 2013 die AKOPOL-Fraktion angesichts der schwierigen Situation auf dem Flensburger Wohnungsmarkt gefordert hatte, den forcierten Bau von Mehrgeschosswohnungen mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaus auf die politische Agenda zu setzen. Insbesondere die Zahlen der vom Planungsausschuss in Auftrag gegebenen „Zielgruppenorientierten Wohnungsmarktanalyse für Flensburg“ aus dem Jahr 2013 machten die Dringlichkeit der Forderungen von AKOPOL deutlich. Die Flensburger Ratsparteien hatten aber bis auf DIE LINKE kein Interesse daran, in der Wohnungsbaupolitik eine wirkliche Kehrtwende zu vollziehen und setzten weiter auf die Ausweisung neuer Baugebiete für Eigenheime und den Bau hochpreisiger Mietwohnungen für die gut verdienende Mittelschicht. Gleichzeitig wurden wertvolle städtische Flächen für den Bau von Eigenheimsiedlungen vergeudet und stehen dem Wohnungsbau nicht mehr zur Verfügung.

Trotzdem bleibt zu hoffen, dass die Kommunalpolitiker sich jetzt angesichts der zugespitzten Lage für den vermehrten Bau von preiswerten Mehrgeschosswohnungen und Sozialwohnungen in Flensburg in kommunaler Regie entscheiden. Eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft könnte dies vorzüglich bewerkstelligen.

Hier geht es zum oben erwähnten Beitrag von Holger Ohlsen vom 26.10.2015 auf shz.de Zu wenig günstiger Wohnraum – Der Druck wächst unter: http://www.shz.de/lokales/flensburger-tageblatt/der-druck-waechst-id11043281.html

Dass das Wohnungsproblem in Flensburg nicht neu ist, zeigt der untenstehende AKOPOL-Beitrag vom 6.4.2013: Zielgruppenorientierte Wohnungsmarktanalyse Flensburg: Immer weniger Wohnungen für Menschen mit kleinen Einkommen Zukünftig dramatische Verschärfung der Situation auf dem Flensburger Wohnungsmarkt – Studie fordert mehr Engagement im sozialen Wohnungsbau unter: https://akopol.wordpress.com/2013/04/06/zielgruppenorientierte-wohnungsmarktanalyse-flensburg-immer-weniger-wohnungen-fur-menschen-mit-kleinen-einkommen/

Zum Thema Neugründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft siehe den AKOPOL-Beitrag vom 23.10.2015 DIE LINKE in Flensburg beantragt Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft Finanzausschuss und Ratsversammlung sollen im November über Gründung entscheiden https://akopol.wordpress.com/2015/10/23/die-linke-in-flensburg-beantragt-gruendung-einer-kommunalen-wohnungsbaugesellschaft/

Ebenso zum gleichen Thema auch der AKOPOL-Beitrag vom 6.10.2015 Flensburg: Kommunale Wohnungsbaugesellschaft gründen! – Dramatische Situation auf dem Wohnungsmarkt zwingt zum Handeln unter: https://akopol.wordpress.com/2015/10/06/flensburg-kommunale-wohnungsbaugesellschaft-gruenden/

In dem Beitrag auf shz.de vom 6.10.2015 Kampf um bezahlbaren Wohnraum Wohnungen in SH: Gemeinden suchen dringend Unterkünfte für Flüchtlinge unter http://www.shz.de/schleswig-holstein/wirtschaft/wohnungen-in-sh-gemeinden-suchen-dringend-unterkuenfte-fuer-fluechtlinge-id10884521.html

In dem Beitrag auf shz.de von Holger Ohlsen vom 03.04.2015 Ende der Mietpreisbindung – Flensburg: Sozialwohnungen werden knapp unter: http://www.shz.de/lokales/flensburger-tageblatt/flensburg-sozialwohnungen-werden-knapp-id6181621.html

Wie auch ein Beitrag in der taz vom 8.8.2015 Neugründung Wohnungsbaufirma – Dresden baut staatlich unter: http://www.taz.de/!5218576/

Wie man es von Anfang an richtig machen kann, zeigt der Beitrag auf tagesschau.de Vorbild „Wiener Modell“ Suchst du noch oder wohnst du in Wien?
Wohnungsnot? Nicht in Wien. Die Stadt an der Donau ist der größte Immobilienbesitzer Europas und setzt seit Jahrzehnten auf soziales Wohnen. https://www.tagesschau.de/ausland/wohnen-in-wien-101.html

DIE LINKE in Flensburg beantragt Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft

Hauptausschuss und Ratsversammlung sollen am 17. und 19.  November über Gründung entscheiden

Schon seit Jahren geht die Zahl der Sozialwohnungen in Flensburg drastisch zurück, gleichzeitig hält der Neubau von Wohnungen mit der Bevölkerungsentwicklung auch nicht andeutungsweise Schritt. Das hat mittlerweile für einen beängstigenden Wohnungsengpass in Flensburg gesorgt. Besonders davon betroffen sind vor allem Menschen mit kleineren Einkommen.

Die Fraktion DIE LINKE in Flensburg will deshalb jetzt Nägel mit Köpfen machen. Am 17. und 19.  November will sie im Hauptausschuss und in der Ratsversammlung mit einer Beschlussvorlage die Gründung einer neuen kommunalen Wohnungsbaugesellschaft durchsetzen. Hier die Beschlussvorlage_LINKE_RV-119-2015

In einer Pressemitteilung begründet DIE LINKE ihr Ansinnen und kritisiert, dass die Stadt Flensburg vor Jahren ihren eigenen Wohnungsbestand an den SBV verkauft habe, um Haushaltslücken zu schließen. Aus dem selben Grund seien jahrelang städtische Filetgrundstücke an Investoren der Immobilien- und Wohnungswirtschaft verkauft worden, die dann mit günstigen Krediten lediglich Renditeobjekte erstellt hätten. Fördermittel im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus seien hierbei so gut wie nie in Anspruch genommen worden, da das eine Mietbindung und somit einen Renditeverlust bedeutet hätte. Schon im April letzten Jahres habe die Verwaltung deshalb die Ratsfraktionen in Kenntnis gesetzt, dass die Zahl der Sozialwohnungen in Flensburg dramatisch zurückgehe, ohne dass durch Neubau ein Ausgleich geschaffen werde. So heißt es denn auch in der damaligen Beschlussvorlage RV-35/2014: „Aufgrund des derzeitigen historisch niedrigen Zinsniveaus und der aktuellen Wohnungsnachfrage werden in Flensburg zurzeit kaum Vorhaben im geförderten Wohnungsbau realisiert. Selbst die Wohnungsbaugenossenschaften bauen überwiegend freifinanziert. Beantragte und reservierte Kontingente aus den Programmen für den sozialen Wohnungsbau werden zurückgegeben. In der Folge verringert sich die Anzahl der mietpreisgebundenen Wohnungen.“ Allein im Jahr 2014 fielen so in Flensburg 800 Sozialwohnungen aus der Mietbindung.

Im Ergebnis, so DIE LINKE, seien die Mieten im Vergleich zu anderen Kommunen in der Region überproportional gestiegen. Selbst kleine und bezahlbare Wohnungen seien am Markt kaum noch zu bekommen.
Und die Prognosen (Sozialatlas 2014, Zielgruppenorientierte Wohnungsmarktanalyse 2013, Wachstumsprognose) würden eine weitere Verschärfung der Situation voraussagen.

Aber DIE LINKE verweist darauf, dass es auch anders geht. So hätten andere Kommunen bereits reagiert. Leipzig etwa, oder Hamburg mit der SAGA. Dort habe man verstanden, dass eine eigene kommunale Wohnungsbaugesellschaft kein Geld kostet, sondern Geld in die klammen Kassen spült. Die Stadt Flensburg würde damit nicht nur Mieteinnahmen generieren, die die aufgenommenen Baukredite bedienen, sie sammle dann auch wieder einen Teil von den über 20 Millionen Euro ein, die die Stadt jedes Jahr für die Kosten der Unterkunft (KDU) ausgibt. Kommunale Handlungsspielräume würden mit einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft nicht nur erhalten, sondern auch erweitert. Wohnungssuchende, von Wohnungslosigkeit Bedrohte, Schutzsuchende bei häuslicher Gewalt, oder einfach „Neu-Flensburger/innen“ fänden wieder bezahlbaren und angemessenen Wohnraum.
Zudem könne ein potenter kommunaler Wohnungsanbieter mit einem umfassenden und bezahlbaren Wohnungsangebot die „Mietvorstellungen“ der privaten Wohnungswirtschaft in die Schranken weisen und wirke als Regulativ und Korrektiv auf dem Wohnungsmarkt.
Es sei daher, so DIE LINKE, auch von größter Bedeutung, die immer knapper werdenden Flächen in Flensburg, die überhaupt noch für Wohnungsbau in Frage kommen, zu sichern und einem dem Gemeinwohl verpflichteten Zweck zuzuführen. Die Flächen müssten ebenso von der Stadt selber bewirtschaftet werden. Die neu gegründete kommunale Wohnungsbaugesellschaft könne zudem Städtebaufördermittel, Bundes- Landes- und EU-Zuschüsse einsammeln und damit neue Mehrfamilienhäuser bauen, den vorhandenen Bestand sanieren und gleichzeitig mit den Überschüssen aus der Bewirtschaftung neue Objekte erwerben, die von privater Hand verkauft werden. Mit anderen Worten, sie würde wachsen.

Nichtsdestotrotz erwartet DIE LINKE starke Widerstände aus dem Dunstkreis der privaten Wohnungsbaugesellschaften. Denn schließlich untergrabe der Antrag der LINKEN deren Geschäftsmodelle. Aber Frank Hamann, Mitglied für DIE LINKE im Umwelt und Planungsausschuss gibt sich kämpferisch: „Jetzt gilt es standhaft zu bleiben und die anderen Ratsfraktionen davon zu überzeugen, weitsichtig und ihrem eigenen Wahlprogramm verpflichtet zu entscheiden. Ich erwarte einen Hagelsturm von Anfeindungen seitens der privaten Wohnungswirtschaft. Aber wir sind den Einwohner/innen verpflichtet und nicht dem Portemonnaie einiger weniger!“

Mehr zum Thema in dem AKOPOL-Beitrag auf vom 6.10.2015 Flensburg: Kommunale Wohnungsbaugesellschaft gründen! – Dramatische Situation auf dem Wohnungsmarkt zwingt zum Handeln unter: https://akopol.wordpress.com/2015/10/06/flensburg-kommunale-wohnungsbaugesellschaft-gruenden/

In dem Beitrag auf shz.de vom 6.10.2015 Kampf um bezahlbaren Wohnraum Wohnungen in SH: Gemeinden suchen dringend Unterkünfte für Flüchtlinge unter http://www.shz.de/schleswig-holstein/wirtschaft/wohnungen-in-sh-gemeinden-suchen-dringend-unterkuenfte-fuer-fluechtlinge-id10884521.html

In dem Beitrag auf shz.de von Holger Ohlsen vom 03.04.2015 Ende der Mietpreisbindung – Flensburg: Sozialwohnungen werden knapp unter: http://www.shz.de/lokales/flensburger-tageblatt/flensburg-sozialwohnungen-werden-knapp-id6181621.html

Wie auch ein Beitrag in der taz vom 8.8.2015 Neugründung Wohnungsbaufirma – Dresden baut staatlich unter: http://www.taz.de/!5218576/

Wie man es von Anfang an richtig machen kann, zeigt der Beitrag auf tagesschau.de Vorbild „Wiener Modell“ Suchst du noch oder wohnst du in Wien?
Wohnungsnot? Nicht in Wien. Die Stadt an der Donau ist der größte Immobilienbesitzer Europas und setzt seit Jahrzehnten auf soziales Wohnen. https://www.tagesschau.de/ausland/wohnen-in-wien-101.html

Und dass das Wohnungsproblem in Flensburg nicht neu ist, zeigt der untenstehende AKOPOL-Beitrag vom 6.4.2013: Zielgruppenorientierte Wohnungsmarktanalyse Flensburg: Immer weniger Wohnungen für Menschen mit kleinen Einkommen Zukünftig dramatische Verschärfung der Situation auf dem Flensburger Wohnungsmarkt – Studie fordert mehr Engagement im sozialen Wohnungsbau unter: https://akopol.wordpress.com/2013/04/06/zielgruppenorientierte-wohnungsmarktanalyse-flensburg-immer-weniger-wohnungen-fur-menschen-mit-kleinen-einkommen/

Stadt Flensburg fordert vom Land angemessene Beteiligung an den Kosten für die humanitäre Betreuung der Transitreisenden

Stadt erwartet bis zum Jahresende Ausgaben von 520.000 Euro und für das erste Halbjahr 2016 von 900.000 Euro

Kosten der Betreuung der Transitreisenden auf der Tagesordnung der Finanzausschuss-Sitzung vom 22.10.2015

Pressemitteilung der Stadt Flensburg. Am Flensburger Bahnhof kommen seit Anfang September zahlreiche Flüchtlinge an, die nach kurzem Aufenthalt ihre Reise über Dänemark nach Schweden fortsetzen.

In einem beispiellosen Akt humanitärer Hilfe werden sie am Flensburger Bahnhof von ehrenamtlichen Helfern betreut, die binnen kurzer Zeit eine Essensausgabe, eine Kleiderkammer, einen Informationstresen und andere Angebote geschaffen und zunehmend ausgebaut und verbessert haben. Diese Angebote bestehen mittlerweile seit 6 Wochen rund um die Uhr.

Parallel zu diesen Angeboten hat auch die Stadtverwaltung zeitgleich Strukturen geschaffen, um die Arbeit der ehrenamtlichen Helfer zu unterstützen und zu ergänzen. Ab dem ersten Tag wurde der Leitungsdienst der Berufsfeuerwehr als Ansprechpartner benannt, der 24 Stunden am Tag für die Helferinnen und Helfer vor Ort erreichbar ist.

Des Weiteren konnte bereits ab dem ersten Tag, an dem viele Flüchtlinge den Flensburger Bahnhof erreichten, eine kurzfristige nächtliche Unterbringung in einer Schulturnhalle ermöglicht werden. Diese Möglichkeit wird seitdem regelmäßig von bis zu mehreren hundert Flüchtlingen genutzt.

Das DRK hat mit ehrenamtlichen Helfern jeden Abend die erforderliche Zahl an Betten aufgestellt und die Versorgung vor Ort eingerichtet sowie am nächsten Morgen den Rückbau durchgeführt.

Inzwischen sind in vielen Bereichen hauptamtlich Kräfte im Einsatz, da die anfallenden Aufgaben durch ehrenamtliches Engagement allein nicht mehr gestemmt werden können:

Das gilt sowohl für den Bettenauf- und –abbau als auch für die Dolmetschertätigkeit in den Turnhallen genauso wie für den Sanitätsdienst, der ebenfalls seit vielen Wochen von ASB, DRK sowie den Maltesern gestellt wird und am Bahnhof präsent ist. Die Kosten der hauptamtlichen Hilfskräfte trägt die Stadt Flensburg.

Die Stadt Flensburg kümmert sich des Weiteren um die Reinigung des Bahnhofs, die Beförderung der Flüchtlinge mit dem Bus zur und von der Übernachtungsstätte und um die Anschaffung von Betten und Decken in erheblichem Umfang. Hinzu kommen die Verpflegung von Flüchtlingen und Helfern sowie die Kosten für die Bereitstellung einer längerfristig nutzbaren Immobilie als Alternative zur derzeitigen Turnhallennutzung, um die Transitflüchtlinge unterzubringen, die über Nacht in Flensburg bleiben.

Insgesamt werden sich die Kosten, die der Stadt seit September für die Ergreifung dieser Maßnahmen entstehen, zum Jahresende auf rund 520.000 € belaufen. Für das erste Halbjahr 2016 rechnet die Stadt mit Ausgaben von 900.000 €.

Im Rahmen der Vorlage der überplanmäßigen Ausgaben informierte die städtische Finanzabteilung den Finanzausschuss über diese Ausgaben für die humanitäre Betreuung der Transitreisenden am Bahnhof und appellierte an das Land, die Grenzlage Flensburgs zu berücksichtigen und sich angemessen an den humanitären Leistungen für Transitreisende zu beteiligen.

Neue KdU-Tabelle und Mietobergrenzen für den Kreis Nordfriesland ab 1.1.2022

[Achtung, siehe für ausführlichere Tipps und Hinweise auch den AKOPOL-Beitrag: Mietobergrenzen für Empfänger von Grundsicherung („Hartz IV“) in Flensburg, im Kreis Nordfriesland und Schleswig-Flensburg ]

KdU-Tabelle und Mietobergrenzen für den Kreis Nordfriesland

Mit Wirkung ab 01.01.2022 gelten folgende Obergrenzen für die Berücksichtigung von Kosten der Unterkunft (Brutto-Kaltmiete) in Leistungsfällen nach dem SGB II (Hartz IV), dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz. Hier die ab 1.1.2022 gültige Tabelle mit den Mietobergrenzen für den Bereich Husum, Niebüll, Tönning, und Umgebung sowie die Inseln Sylt, Amrum und Föhr:

In den vorstehenden Beträgen sind Betriebskosten für Kabel-TV und für Aufzüge nicht enthalten. Ist die Unterkunft ohne Berücksichtigung dieser Nebenkosten im Rahmen der vorstehenden Tabellenwerte angemessen und ist die Wohnung mit einem Fahrstuhl ausgestattet oder besteht für die Wohnung mietvertraglich ein Anschlusszwang für Kabel-TV (Nachweis erforderlich), werden die Kabelanschlussgebühren und die Betriebskosten für den Fahrstuhl zusätzlich in nachgewiesener tatsächlicher Höhe berücksichtigt.

Mehr auch auf der Website des Kreises Nordfriesland: https://www.nordfriesland.de/Kreis-Verwaltung/Jobcenter-Nordfriesland/Angemessene-Mietobergrenzen/

Streit um KDU-Sätze

So schreibt der Oldensworter Rechtsanwalt und Sozialrechtsexperte Dirk Audörsch auf seiner Homepage:

„Zwar ist eine Anhebung der Mietobergrenzen zu begrüßen, jedoch werden dadurch noch immer nicht die steigenden Mietkosten hireichend berücksichtigt, so dass die Anwaltskanzlei Audörsch auch weiterhin im Falle der Beauftragung für eine höhere Mietkostenübernahme erstreiten wird. Nehmen Sie daher gerne mittels Kontaktformular mit der Anwaltskanzlei Audörsch Kontakt auf.“

Auch hier gilt: Bevor es zu ernsthaften Konflikten mit den MitarbeiterInnen der Jobcenter über die angemessene Höhe der KdU bzw. Übernahme der Mietkosten kommt, sollte man im Streitfall entweder eine entsprechende Beratungsstelle oder einen Rechtsbeistand kontakten. Da Rechtsanwalt Dirk Audörsch zahlreiche Mandanten bei Rechtsstreitigkeiten und Klagen auch gegen Sozialzentren in Nordfriesland  vertritt empfehlen wir in solch einem Fall bzw. vor einem Widerspruch oder einer Klage ebenfalls mit ihm Kontakt aufzunehmen:

Dirk Audörsch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht

Osterender Chaussee 4
25870 Oldenswort
Fon: 04864-271 88 99
Fax: 04864- 271 75 11
email: info@rechtundschlichtung.de

Das sind die Hartz IV Regelsätze 2022

Soziale Grundsicherung

Regelsätze werden angepasst

Ab 1. Januar 2022 erhalten Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 0,76 Prozent mehr Geld. Mit der Anpassung sollen die Regelsätze auch im kommenden Jahr ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleisten.

Diese Regelsätze gelten ab Januar 2022 (Veränderung gegenüber 2021 in Klammern)

Neben den Leistungen für die Erwachsenen steigen auch die Sätze für Kinder und Jugendliche. Sie erhöhen sich um zwei bzw. drei Euro auf 311 und 376 Euro. Für Kinder bis zu sechs Jahren steigt der Satz um zwei Euro auf dann 285 Euro. Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf erhöht sich im ersten Schulhalbjahr von 103 Euro auf 104 Euro und für das zweite Schulhalbjahr von 51,50 Euro auf 52,00 Euro.

Der Bundesrat hat der Verordnung der Bundesregierung zugestimmt. Am 1. Januar 2022 soll die Verordnung in Kraft treten.

Jährliche Fortschreibung der Regelbedarfe

Grundlage der Fortschreibung für 2022 sind die Bedarfssätze aus dem Jahr 2021. Das Statistische Bundesamt errechnet die sogenannte Fortschreibung der Regelbedarfe jährlich anhand eines Mischindex. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen.

Grundsätzlich festgelegt werden die Regelsätze auf Basis einer Einkaufs- und Verbraucherstichprobe (EVS). Diese wird alle fünf Jahre durchgeführt, zuletzt 2018. In den Jahren, in denen keine EVS durchgeführt wird, ist eine Fortschreibung der Regelbedarfsstufen vorgesehen.

Die Preisentwicklung wird ausschließlich aus regelbedarfsrelevanten Waren und Dienstleistungen ermittelt. Dazu gehören neben Nahrungsmitteln und Kleidung etwa auch Fahrräder und Hygieneartikel. Kosten für Zeitungen und Friseurbesuche fließen ebenso in die Berechnung ein. Die Nettolohnentwicklung wird auf Grundlage der durchschnittlichen Lohn- und Gehaltsentwicklung berechnet.

Laut Anlage zu § 28 SGB XII gelten die vorgenannten Regelbedarfe für folgende Personen:
Regelbedarfsstufe 1:
Für eine erwachsene leistungsberechtigte Person, die als alleinstehende oder alleinerziehende Person einen eigenen Haushalt führt; dies gilt auch dann, wenn in diesem Haushalt eine oder mehrere weitere erwachsene Personen leben, die der Regelbedarfsstufe 3 zuzuordnen sind.

Regelbedarfsstufe 2:
Für jeweils zwei erwachsene Leistungsberechtigte, die als Ehegatten, Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führen.

Regelbedarfsstufe 3:
Für eine erwachsene leistungsberechtigte Person, die weder einen eigenen Haushalt führt, noch als Ehegatte, Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führt.

Regelbedarfsstufe 4:
Für eine leistungsberechtigte Jugendliche oder einen leistungsberechtigten Jugendlichen vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Regelbedarfsstufe 5:
Für ein leistungsberechtigtes Kind vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.

Regelbedarfsstufe 6:
Für ein leistungsberechtigtes Kind bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.

Die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen zum 1. Januar 2022 wirkt sich darüber hinaus auf die Bedarfssätze der Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie auf die so genannten Analogleistungen aus. Dabei findet die Veränderungsrate bei der Fortschreibung der Bedarfssätze der Grundleistungen nach § 3a AsylbLG Anwendung.

Bedarfsätze der Grundleistungen nach § 3a AsylbLG ab 2022 in Euro je Monat

Neue Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Die für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2022 geltenden Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden durch das BMAS bekannt gegeben.

Um die Höhe der Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) an der bundesdurchschnittlichen Entwicklung der Preise und der Nettolöhne auszurichten, werden die Geldbeträge für den notwendigen Bedarf und den notwendigen persönlichen Bedarf nach dem AsylbLG entsprechend der jährlichen Fortschreibung der Regelbedarfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) jährlich angepasst, sofern keine gesetzliche Neuermittlung zu erfolgen hat. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt die fortgeschriebenen Beträge gemäß § 3a Absatz 4 AsylbLG im Bundesgesetzblatt bekannt.

Diese Bekanntgabe der für das Jahr 2022 geltenden Beträge erfolgte am 18. Oktober 2021 im Bundesgesetzblatt (siehe BGBl. I 2021 S. 4678). Die Beträge für den notwendigen Bedarf und den notwendigen persönlichen Bedarf ab dem 1. Januar 2022 sind wie folgt:

Bis zum 31. Dezember 2021 gelten die Leistungssätze gemäß § 3a Absatz 1, 2 und 2a AsylbLG.

Die Regelsätze decken künftig neben den Kosten für Festnetztelefon und Internet auch die Verbrauchskosten für die Mobiltelefonie ab. Sie halten so mit den gesellschaftlichen und technischen Veränderungen Schritt.

Welche Leistungen erhalten die Berechtigten darüber hinaus?

Als weitere staatliche Unterstützung werden die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen, soweit sie angemessen sind. Die Leistungen orientieren sich am Niveau der Mieten auf dem örtlichen Wohnungsmarkt.

Welche weiteren Leistungen wurden neu festgesetzt?

Die Geldleistungen im Asylbewerberleistungsgesetz werden mit dem Gesetzentwurf zum Regelbedarfsermittlungsgesetz ebenfalls zum 1. Januar 2022 neu festgesetzt.

Wie werden die Regelsätze berechnet?

Zur Berechnung der Regelsätze zieht das Statistische Bundesamt die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe heran.

Außerdem fließen die Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter sowie die Preisentwicklung sogenannter regelbedarfsrelevanter Güter und Dienstleistungen in die Berechnung ein. Das sind Güter und Dienstleistungen, die wichtig sind, um ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern; etwa Lebensmittel, Bekleidung und Drogeriewaren.

Was ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe?

Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ist eine Haushaltsbefragung. Sie liefert unter anderem statistische Informationen über die Ausstattung mit Gebrauchsgütern, die Einkommens-, Vermögens- und Schuldensituation sowie die Konsumausgaben privater Haushalte. Einbezogen werden Haushalte aller sozialen Gruppierungen. Die EVS bildet damit ein repräsentatives Bild der Lebenssituation nahezu der Gesamtbevölkerung in Deutschland ab.

Das Statistische Bundesamt führt die Befragung alle fünf Jahre durch. Rund 60.000 private Haushalte in Deutschland nehmen regelmäßig freiwillig daran teil.

Warum werden die Daten der einkommensschwächsten Haushalte genutzt?

Würden für die Berechnung der Regelbedarfe auch mittlere Einkommen berücksichtigt, bestünde die Gefahr, dass Leistungsberechtigte über ein höheres monatliches Budget verfügen könnten als Menschen, die im Mindestlohnbereich arbeiten und damit selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen.

Wann werden die Regelsätze jeweils angepasst?

Die Regelsätze für Sozialleistungsempfänger werden jährlich angepasst. Alle fünf Jahre, wenn die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorliegen, ist der Gesetzgeber verpflichtet, die Sätze neu zu ermitteln und im Regelbedarfsermittungsgesetz neu festzulegen. In den Jahren dazwischen werden die Regelsätze anhand der Lohn- und Preisentwicklung fortgeschrieben.

Kritik an der Festsetzung der Höhe der neuen Regelsätze:

Hartz IV: Paritätischer kritisiert geplante Anpassung der Regelsätze um drei Euro als “lächerlich gering” und warnt vor realen Kaufkraftverlusten

Berlin, 26.08.2021. Der Hartz IV Regelsatz soll 2022 um lediglich drei Euro angehoben werden. Das gleicht nicht einmal die Inflation aus, kritisiert der Paritätische scharf.

Die für 2022 angekündigte Hartz IV-Regelsatz-Erhöhung um zwei Euro für Kinder unter 14 und drei Euro für Jugendliche und Erwachsene kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband als “blanken Hohn”, viel zu niedrig und bitter für alle Betroffenen. Faktisch gleiche die “lächerlich geringe” Anpassung von weniger als einem Prozent nicht einmal die Inflation aus und komme somit sogar einer Kürzung gleich, kritisiert der Verband. Der Verband fordert die Bundesregierung auf, umgehend dafür zu sorgen, dass die Fortschreibungsformel für die Regelsätze in der Grundsicherung so angepasst wird, dass Preissteigerungen immer mindestens ausgeglichen werden. Davon unabhängig kritisiert der Paritätische die Regelsätze als grundsätzlich nicht bedarfsdeckend und fordert eine zügige Erhöhung auf mindestens 600 Euro.

“Es ist nicht zu fassen, dass die Bundesregierung die Armen wieder einmal im Regen stehen lässt. Es war bereits seit Monaten absehbar, dass sich die Grundsicherungsleistungen zu Beginn nächsten Jahres noch weiter vom tatsächlichen Bedarf der Menschen entfernen, wenn bei dem im Gesetz verankerten Fortschreibungsmechanismus nicht nachjustiert wird“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Der Paritätische hatte bereits im Frühjahr davor gewarnt, dass angesichts der Entwicklung der Löhne in der Pandemie nicht nur die Renten im kommenden Jahr eine Nullrunde erfahren werden, sondern voraussichtlich auch Beziehenden von Hartz IV und Altersgrundsicherung ein realer Kaufkraftverlust droht. “Es ist ein Trauerspiel, wie wenig die Bundesregierung im wahrsten Sinne des Wortes für arme Menschen übrig hat”, so Schneider.

Der ParitätischeNach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle hätte ein sachgerecht ermittelter Regelsatz für einen alleinlebenden Erwachsenen bereits jetzt mindestens 644 Euro statt den geltenden 446 Euro betragen müssen. In einer breiten Allianz mit Gewerkschaften, anderen Wohlfahrtsverbänden und weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen fordert der Verband eine Anhebung der Regelsätze auf mindestens 600 Euro und hatte den im Mai ausgezahlten einmaligen Corona-Zuschuss als allenfalls einen „Tropfen auf den heißen Stein” kritisiert.

Zum Hintergrund: Die Höhe der aktuellen Regelsätze wurde im sogenannten Regelbedarfsermittlungsgesetz zum 1.1.2021 festgelegt. Der Paritätische kritisiert, dass der Gesetzgeber hier einmal mehr die verfassungsrechtlich eingeräumten gesetzgeberischen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Ermittlung der Regelbedarfe ausschließlich zur Kürzung genutzt hat. Die Regelsätze sind im Ergebnis zu niedrig und nicht bedarfsdeckend. Die allgemeine Inflationsrate lag im Juli diesen Jahres bei 3,8 Prozent. Die jährliche Fortschreibung der Regelsätze zum 1. Januar erfolgt jedoch nach dem Sozialgesetzbuch XII auf Basis eines Mischindexes, der zu 70 Prozent die regelsatz-spezifische Preisentwicklung und zu 30 Prozent die Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter berücksichtigt. Nach aktuellen Medienberichten soll der Regelsatz für Jugendliche und Erwachsene zum 1.1.2022 um drei Euro und für Kinder unter 14 um um zwei 2 Euro angehoben werden.

Hartz IV Rechner – Berechnung Arbeitslosengeld II

Mit dem folgenden Hartz IV Rechner können Sie das Arbeitslosengeld II direkt online berechnen. Dabei wird im Rechner der Basis-Regelsatz von 449 € ab 01.01.2022 berücksichtigt, der maßgeblich für die gesamte Berechnung der Leistungen ist. Der Onlinerechner für die Ermittlung des Ihnen zustehenden Arbeitslosengeldes berücksichtigt noch die aktuellen Regelsätze für 2021. Der Rechner wird angepasst, sobald die Bedarfe für 2022 in Kraft treten. Hier geht´s zum Hartz IV Rechner http://www.hartziv.org/hartz-iv-rechner.html

Hartz IV-Regelsatz: Wichtige Aufschlüsselung

Regelbedarf Hartz IV – Regelsatz 2022

Zur offiziell festgelegten Zusammensetzung, Aufschlüsselung und Höhe des Regelsatzes bzw. Regelbedarfs siehe auch Regelbedarf Hartz IV – Regelsatz 2022 unter: http://www.hartz-iv.info/ratgeber/regelbedarf.html

Infos zum SGB II auf wikipedia: Zweites Buch Sozialgesetzbuch – Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende in der Bundesrepublik Deutschland. http://de.wikipedia.org/wiki/Zweites_Buch_Sozialgesetzbuch

Merkblatt (jeweils auf deutsch und türkisch)
Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Bundesagentur für Arbeit August 2018

Aus dem Vorwort:

Dieses Merkblatt zum Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) informiert Sie über die wichtigsten Voraussetzungen und die notwendigen Schritte, um Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu erhalten.

Es erläutert Ihnen die Stationen im Jobcenter, Besonderheiten für den Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II und auch das, was Sie beachten und befolgen sollten, wenn Sie Leistungen beantragt haben.
Das Merkblatt gibt Ihnen einen Überblick über den wesentlichen Inhalt der gesetzlichen Regelungen. Lesen Sie es bitte genau durch, damit Sie über Ihre Rechte und Pflichten unterrichtet sind.

Auf jede Einzelheit kann das Merkblatt natürlich nicht eingehen. Nähere Auskünfte erhalten Sie in Ihrem Jobcenter.

Die Broschüre in deutscher Sprache zum Herunterladen als PDF-Datei:  https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/Merkblatt-ALGII_ba015397.pdf

Die Broschüre in türkischer Sprache zum Herunterladen als PDF-Datei:  https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/SGB2-Merkblatt-tr_ba015625.pdf

Hartz IV-Broschüre mit hilfreichen Tipps und Hinweisen

Die im April 2017 aktualisierte und überarbeitete Broschüre der LINKEN-Fraktion im Bundestag ist ein Ratgeber für alle, die mit dem System Hartz IV zu tun haben – entweder als Betroffene oder aber als Teil der Öffentlichkeit, die sich gegen dieses System wendet.

Die Broschüre will über die rechtlichen Möglichkeiten im System Hartz IV informieren und Hinweise geben  auf Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner auf der lokalen Ebene.

Bestellungen bitte über das Versandportal der Fraktion DIE LINKE http://versand.linksfraktion.net

Bestellungen von Initiativen, Vereine usw. bitte mit Lieferadresse an: versand@linksfraktion.de

Die Broschüre zum Herunterladen als PDF-Datei:
https://www.linksfraktion.de/fileadmin/user_upload/Broschuere_HartzIV_2017.pdf

Datenschutz-Bruschüre ULDDatenschutz und Persönlichkeitsrechte bei Bezug von Sozialhilfe, Grundsicherung und Arbeitslosengeld II (Hartz IV)

Broschüre des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein beantwortet die häufigsten Fragen

Da es oftmals Unsicherheit über die Frage gibt, welche datenschutzrechtlichen Bestimmungen für Bezieher von Sozialhilfe, Grundsicherung und Arbeitslosengeld II bzw. “Hartz IV” gelten und welche Rechte nicht nur Teilnehmer an sog. Integrationsmaßnahmen der Jobcenter hinsichtlich der Dokumentation und Weitergabe ihrer persönlichen Daten haben, möchten wir auf eine entsprechende Broschüre “Sozialhilfe, Grundsicherung und Arbeitslosengeld II – die häufigsten Fragen zum Datenschutz ” (Stand Mai 2016) des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hinweisen. Die Broschüre des ULD ist kostenfrei abzurufen unter: https://www.datenschutzzentrum.de/uploads/blauereihe/blauereihe-alg2.pdf

Siehe zum Thema Mietobergrenzen und “schlüssiges Konzept” auch den AKOPOL-Beitrag Flensburg: Neue Mietobergrenzen für Empfänger von Grundsicherung („Hartz IV“)
unter: https://akopol.wordpress.com/2011/09/01/flensburg-neue-mietobergrenzen-fur-empfanger-von-grundsicherung-%E2%80%9Ehartz-iv%E2%80%9C/

Vortrag und Diskussion mit Dr. Thore Prien: „Landgrabbing – Die neue Welle der Enteignung“ am 28.10.2015 in der Kulturwerkstatt Kühlhaus Flensburg

Landgrabbing, Finanzkrise, Neoliberalismus: Die Fabrik des verschuldeten Menschen und das globale Ackerland

Vortrag von Thore Prien

am Mittwoch, den 28. Oktober um 19:00 Uhr
in der Kulturwerkstatt Kühlhaus
Mühlendamm 25, 24937 Flensburg

In den wenigen Jahren seit 2006 ist so viel Ackerland afrikanischer, asiatischer und lateinamerikanischer Staaten an Fonds, Konzerne und Staaten des reichen Nordens verpachtet worden, dass viele bereits von einem neuen Kolonialismus sprechen. Der Motor dieser neuen Landnahme ist dabei die Finanzkrise (oder besser: die Akkumulationskrise des Kapitals). Was ihr zugrunde liegt, ist die Ideologie des Neoliberalismus mit Ihrer Produktion von Kredit, Blasen und Schulden. Die Finanzwirtschaft dehnt unter dieser Ideologie ihre Herrschaft aus: So wird Natur in dem Maße „finanzialisiert“ wie Rente und Sozialstaat privatisiert werden. Der Blick darauf zeigt, dass die vertriebenen Kleinbäuer*innen des Südens, die globalen Investor*innen und die, die bei uns knietief im Dispo (Fehlfarben) stecken, viel enger verbunden sind, als es offensichtlich ist. Der Abend zielt darauf, genau diese untergründigen Zusammenhänge von Landgrabbing, Finanzkrise und neoliberaler Ideologie freizulegen und fragt schließlich: Gibt es Ausgänge aus der Fabrik des verschuldeten Menschen (Maurizio Lazzarato)?
Dr. Thore Prien, Lehrkraft für besondere Aufgaben am Seminar für Soziologie der Europa Universität Flensburg, promovierte mit einer Arbeit über die Demokratie in der Weltgesellschaft und arbeitet zur Zeit über Neoliberalismus und Landgrabbing.

Mehr zur Veranstaltung auch auf Facebook unter: https://www.facebook.com/events/977944052267972/

und unten ein Dokumentarfilm zum Thema

Netzwerk raus aus Hartz IV – Treffen am 24.10.2015 im Flensburger Stadtteilhaus Neustadt 12

Netzwerk raus aus Hartz IV – Austausch, kreative Ideen und Alternativen

Treffen: jeden letzten Samstag im Monat um 11 – 13 Uhr im Stadtteilhaus Neustadt 12, Flensburg Austausch und ggf. gemeinsames Mittagessen – Kinderspielmöglichkeit im Hof vorhanden.

E I N L A D U N G zum Treffen 24. Oktober 2015 um 11 Uhr

Liebe Betroffene und Interessierte,

Am 24.10.15 trifft sich das Netzwerk das nächste Mal, aus Termingründen diesmal am vorletzten Samstag.
Beim letzten Treffen haben wir bereits eine konkrete Idee für eine Veranstaltung/ein Projekt erörtert, dass wir weiterentwickeln wollen. Weitere Teilnehmende sind herzlich willkommen, um sich zu vernetzen und weitere Aktionen zu planen.
Bis dahin, Netzwerk „raus aus Hartz IV“

Eure Ulrike, E-Mail: moeller-loko@web.de oder 0176-30375362

Mehr auf Facebook unter: https://www.facebook.com/groups/1562117387384153/

Informations- und Einstiegsveranstaltung von attac am 27.10.2015 in Flensburg

attac stellt sich vor IAttac Flensburg lädt herzlich ein zu einer Informations- und Einstiegsveranstaltung

am Dienstag den 27.10.15 um 19:00 Uhr
im Tableau Kulturcafé (Kurze Str. 1, 24937 Flensburg).

Was ist Attac eigentlich genau, wie arbeitet Attac und wäre das etwas für mich? Ein Mitglied des bundesweiten Attac-Rates wird das globalisierungskritische Netzwerk und die Arbeitsweise von Attac-Regionalgruppen vorstellen.

Im Anschluss an den Informationsteil sollen die nächsten Aktionen der Gruppe geplant werden. Auch dabei sind alle Interessierten herzlich eingeladen, Vorschläge zu machen, mitzudiskutieren und mitzuarbeiten.

Wer zu diesem Termin keine Zeit hat, aber künftig gerne bei Attac Flensburg mitmachen möchte, kann sich einfach per Mail bei regionalgruppen@attac.de melden.

Mehr auf Facebook unter:
https://www.facebook.com/events/1710373605859333/

Stadtpräsidentin Swetlana Krätzschmar und Oberbürgermeister Simon Faber verurteilen den Brandanschlag auf zukünftige Asylbewerberunterkunft

Diskussion und Meinungsäußerungen ja – Gewalt und Brandanschläge nein.

Flensburg. Mit großer Bestürzung haben Stadtpräsidentin Swetlana Krätzschmar und Oberbürgermeister Simon Faber heute die Nachricht erhalten, dass in der Nacht von Donnerstag auf Freitag ein Brandanschlag auf eine zukünftige Asylbewerberunterkunft in der Travestr. verübt wurde. Noch am Nachmittag informierten sie sich vor Ort gemeinsam mit Staatssekretärin Manuela Söller-Winkler über das Schadensausmaß und ließen sich von der Polizei eine aktuelle Einschätzung der Situation und des Tathergangs geben.

„Als Flensburger Stadtpräsidentin verurteile ich den Brandanschlag auf die geplante Flüchtlingsunterkunft in der Travestraße am 16. Oktober 2015 und hoffe, dass dieser schnell aufgeklärt wird. Damit derartige Anschläge keine Nachahmungstäter finden, müssen wir als Politiker offen und ehrlich mit den Bürgerinnen und Bürgern über Probleme und Ängste im Zusammenhang mit der Flüchtlingssituation in unserer Stadt sprechen. Es bleibt zu hoffen, dass die gestern und heute beschlossenen Änderungen zu den Asylregelungen in Deutschland zu einer Entspannung in der Flüchtlingsproblematik führen. Auf Hilfe anderer Länder der EU werden wir aber vergeblich hoffen“, kommentiert Stadtpräsidentin Swetlana Krätschmar die Geschehnisse.

Auch Oberbürgermeister Simon Faber findet deutliche Worte: „Über die derzeitige Flüchtlingspolitik der Bundesregierung kann man geteilter Meinung sein. Über die Einstellung zu kriminellen Handlungen jedoch keinesfalls. Straftaten dürfen kein geeignetes Mittel der politischen Willensbildung sein. Die Flüchtlingsunterbringung ist eine Aufgabe, der wir uns in Flensburg gemeinschaftlich stellen müssen. Ich bin mir auch sicher, dass uns dies gut gelingen wird. Als Konsequenz aus den Vorkommnissen in der Travestr. habe ich heute veranlasst, dass zukünftig eine ständige Bewachung von Flüchtlingsunterkünften erfolgt“.

Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen im Gebäude werden die Brandschäden in der Travestr. in den kommenden Tagen beseitigt, so dass die Unterkunft Ende des Monats bezogen werden kann.