Archiv für den Tag 5. Oktober 2022

VdK-Präsidentin: „300-Euro-Energiepreispauschale für alle!“

  • Immer noch fallen Personengruppen durchs Raster

  • Bentele fordert Bundestag auf, Flickenteppich zu beseitigen

Berlin, 05.10.2022. Nach der 300-Euro-Energiepreispauschale für Erwerbstätige (EPP) kommt nun die 300-Euro-Energiepreispauschale für Rentner. Das hat das Bundeskabinett heute beschlossen. Das Finanzministerium zahlt die EPP über die Lohnsteuer aus, das Ministerium für Arbeit und Soziales über die Rente.

Verena Bentele – Präsidentin des größten deutschen Sozialverbandes VdK – Foto: © VdK / Marlene Gawrisch

Dazu erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Der VdK begrüßt ausdrücklich, dass Rentnerinnen und Rentner nun auch die 300-Euro-Energiepreispauschale erhalten. Dafür haben wir uns vehement eingesetzt. Allerdings wird diese Rentenbeziehenden-Energiepreispauschale (RentEPP) nicht im Einkommensteuerrecht geregelt, wie die EPP für Erwerbstätige, sondern in einem Einzelgesetz. Dadurch erweitert sich der Flickenteppich. Außerdem fallen immer noch Personengruppen durchs Raster, die die 300 Euro dringend brauchen.“

Dazu gehören nach Berechnungen des VdK folgende Bevölkerungsgruppen:

– Pflegende Angehörige ohne Erwerbstätigkeit und ohne eigene Rente,
– Eltern in Elternzeit, jenseits des Elterngeldbezugs,
– Empfängerinnen und Empfänger von Übergangsgeld und Krankengeld ohne aktives Dienstverhältnis,
– Rentnerinnen und Rentner in der passiven Phase der Altersteilzeit,
– Vorruheständler,
– Rentnerinnen und Rentner, die nur eine Rente nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) oder aus der Unfallversicherung beziehen.

Beispiel Studierende:
Für die 200-Euro-Energiepreispauschale an Studierende gibt es noch keinen Vorschlag. Es fehlt wohl schon eine vollständig Liste aller Universitäten, Hochschule und Fachschulen. Studenten (200 Euro), die einen Nebenjob haben (EPP 300 Euro), Bafög (Heizkostenzuschuss I+II 230 Euro + 345 Euro) und Kindergeld (100 Euro) beziehen und Halbwaisen (RentEPP 300 Euro) sind, kommen auf Einmalzahlungen von 1.475 Euro. Diejenigen, älter als 25 sind und keine Zeit zum Jobben haben, dagegen nur auf 200 Euro.

Beispiel Krankengeld:
1. Wer im September 2022 Krankengeld bezieht und einen ungekündigten Arbeitsvertrag hat, bekommt das Geld ganz normal als Erwerbstätiger vom Arbeitgeber.
2. Wer im September 2022 Krankengeld bezieht und bereits gekündigt wurde, hat es schwerer:
a. Er hat in 2022 noch mindestens einen Tag Gehalt bezogen, dann bekommt er die 300 Euro über die Steuerrückerstattung. Er muss also eine Steuererklärung machen.
b. Er bekommt bereits seit 2021 Krankengeld, dann bekommt er keine 300 Euro.
Dreimal das gleiche Einkommen, dreimal die gleiche finanziell schwierige Situation, drei unterschiedliche Regeln. Wer am wenigsten hat, weil er schon am längsten im Krankengeld ist, bekommt nichts.

Einfache Lösung in der Einkommensteuer:
Wer zwischen dem 1. September 2022 und 1. Dezember 2022 in Rente geht, erhält sowohl die EPP als auch die RentEPP. Gleiches gilt für Rentnerinnen und Rentner mit Nebenjob. Auch die Einmalzahlung in der Grundsicherung von Juli kann zusätzlich zu den beiden Pauschalen bezogen werden.
Der VdK schlägt vor, im Einkommensteuergesetz einen Anspruch auf die EPP für alle unbeschränkt Steuerpflichtigen zu schaffen. Die Erwerbstätigen erhielten sie, wie bereits geschehen, über den Abzug von der Lohnsteuer, die Rentner von der Rentenversicherung. Alle, die jetzt durchs Raster gefallen sind, hätten trotzdem einen Anspruch, den sie dann in der Steuererklärung geltend machen müssen. Dort könnten auch die Einzelfälle der Doppelzahlungen ausgeglichen werden, ohne aufwendigen Datenaustausch.
Mittelfristig brauchen wir einen Auszahlungsmechanismus an alle Bürgerinnen und Bürger, wie für das Klimageld geplant. Eine Verknüpfung mit den Einkommensdaten der Finanzämter würde auch sozial gestaffelte Zahlungen ermöglichen.

Über den VdK:

Der Sozialverband VdK ist mit über 2,1 Millionen Mitgliedern die größte sozialpolitische Interessenvertretung Deutschlands. Er setzt sich seit mehr als 70 Jahren erfolgreich für diejenigen ein, die sonst zu wenig wahrgenommen werden. Der Sozialverband VdK kämpft gegen soziale Ausgrenzung, Armut und ungleiche Chancen und für faire Bezahlung, solidarisches Miteinander und für soziale Gerechtigkeit.

Der VdK bietet außerdem kompetente Sozialrechtsberatung und vertritt seine Mitglieder vor den Sozialgerichten. Die 13 Landesverbände sind mit ihren Geschäftsstellen bundesweit vor Ort präsent und organisieren Hilfe und Beratung, Informationsveranstaltungen und gemeinsame Freizeitaktivitäten.
Weitere Infos unter: www.vdk.de

SSW-MdB Stefan Seidler fordert regionale Lösung für Grenzverbindung auf der Schiene

„Da von Bundesseite hier keine Unterstützung zu erwarten ist, muss dies ein Weckruf an die Landesregierung Schleswig-Holstein sein. Landesverkehrsminister Madsen muss ,in die Puschen kommen‘ und alle Beteiligten beiderseits der Grenze an einen Tisch holen!“ fordert der Bundestagsabgeordnete.

Pendlerverbindung muss attraktiv bleiben!

„Berlin hat das Problem der Grenzverbindung auf dem Festland nicht im Blick –  das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf meine Frage. Der Verweis auf die Fehmanbeltquerung hilft den tausenden Grenzpendlerinnen und Grenzpendlern in der Region Schleswig-Sønderjylland nicht weiter. Wir brauchen vor Ort eine Lösung für unsere Grenzregion und nicht für die Metropolen Hamburg und Kopenhagen“, kommentierte SSW-Bundestagsabgeordneter Stefan Seidler die Antwort der Bundesregierung auf seine Frage zur Zukunft des deutsch-dänischen Grenzverkehrs nach der angekündigten Umstellung auf einen elektrischen Fahrzeugbestand seitens der Dänischen Staatsbahnen. Mit dieser Umstellung wird auch die umstiegsfreie Regionalverbindung von Flensburg nach Dänemark wegfallen.

„Durch diese Umstellung wird die Bahn für tausende Pendlerinnen und Pendler noch unattraktiver. Viele von ihnen werden aufs Auto umsteigen und so die angespannte Situation an der Grenze weiter verschlimmern“, so Seidler mit Verweis auf die aktuellen dänischen Grenzkontrollen.

„Da von Bundesseite hier keine Unterstützung zu erwarten ist, muss dies ein Weckruf an die Landesregierung Schleswig-Holstein. Landesverkehrsminister  Madsen muss ,in die Puschen kommen‘ und alle Beteiligten beiderseits der Grenze an einen Tisch holen!“ fordert der Bundestagsabgeordnete.

Frage:
Mit welchen Folgen rechnet die Bundesregierung für den deutsch-dänischen Personenschienenverkehr durch die Umstellung auf einen rein elektrischen Fahrzeugbestand seitens der Dänischen Staatsbahnen bis 2027 (https://avisendanmark.dk/artikel/el-tog-til-20-milliarderkroner-det-skal-du-vide-om-dsb-s-nyindk%C3%B8b#:~:text=De%20f%C3%B8rste%20af%20de%20nye,er%20f%C3%A6rdig%20med%20i%202027)?

Antwort:
Im Zielfahrplan Deutschlandtakt sind bis auf die Schienenpersonennahverkehrsverbindung Niebüll-Tondern alle Personenverkehrsverbindungen mit Dänemark mit Realisierung der Fehmarnbeltquerung inklusive der Hinterlandanbindung Hamburg-Lübeck-Puttgarden elektrifiziert.

Mit Blick auf die überregionalen grenzüberscheitenden Verbindungen sind nach Auffassung des Bundes keine Folgen zu erwarten.