Tempo 20 und Tempo 30 in der Rathausstraße und dem Nordergraben

Umsetzung der ersten Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan

Flensburg. Nachdem die Ratsversammlung den aktuellen Lärmaktionsplan im Dezember mit großer Mehrheit beschlossen hat, folgen nun die ersten Umsetzungsschritte. Im Nordergraben wird eine Tempo-30-Zone, in der Rathausstraße ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich (Tempo-20-Zone) angeordnet. Die genannten Straßen werden im Lärmaktionsplan mit erster Priorität aufgrund der hohen Verkehrslärm-Betroffenheit aufgeführt, in diesem Fall jedoch nur nachrichtlich, da die schon geplante verkehrsrechtliche Anordnung der Verkehrsbehörde aufgrund der besonderen örtlichen Gegebenheiten (Wohngebiet, Fußgängerzone; hohe Querungszahlen durch zu Fuß Gehende) erfolgen wird. Wäre eine Umsetzung aus diesen Gründen nicht möglich gewesen, hätte eine Anordnung mit der Begründung Lärmschutz gegriffen; im Ergebnis verschiedene Wege mit einer vergleichbaren Wirkung.
Analog war auch das Vorgehen in der Straße Neustadt, wo bereits im November die Tempo-30-Zone aufgrund des Charakters als Wohn- und Geschäftsgebiet umgesetzt wurde. Auch diese Straße ist im Lärmaktionsplan aufgrund der hohen Lärmbelastung durch Straßenverkehr genannt.
Die weitere Umsetzung der Geschwindigkeitsreduzierung zum Schutz der Anwohner*innen vor Lärm beginnt in den kommenden Monaten, genauso wie die Prüfung und evtl. der Einbau von lärmminderndem Asphalt.
Weitere Informationen zum Thema Lärm und zur Lärmaktionsplanung sowie die Lärmkarten finden Sie im Internet auf www.flensburg.de/lap.

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Veröffentlicht am 28. Januar 2021, in Ökologie, Daten und Zahlen, Flensburg News, Stadtplanung. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink. Ein Kommentar.

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