Archiv für den Tag 25. November 2021

Impfungen in der Flensburg Galerie vor Eröffnung der stationären Impfstelle am 26., 27., 29. und 30. November

Anmeldung erforderlich!

Flensburg.
Das Land Schleswig-Holstein bietet landesweit in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung zahlreiche Impfaktionen an.

In Flensburg können Corona-Schutzimpfungen in der Flensburg Galerie am 26., 27., 29. und 30. November im 1. OG jeweils in der Zeit von 10:30 Uhr bis 19:30 Uhr erhalten werden.

Zuvor muss ein Termin gebucht werden.

Um Termine für Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen buchen zu können, stellt das Land Schleswig-Holstein ab dem 25. November am Vormittag eine online-Plattform unter www.impfen-sh.de zur Verfügung.

Die Flensburger stationäre Impfstelle des Landes wird ab dem 1. Dezember montags bis samstags von 10:00 bis 20:00 Uhr im 1. OG in der Flensburg Galerie geöffnet sein. Impfungen ohne Termin werden zunächst nicht möglich sein.

Weitere Informationen stehen unter www.schleswig-holstein.de und beim Robert-Koch-Institut unter www.rki.de zur Verfügung.

Öffentliche Sitzung des Gleichstellungsausschusses am 01.12.2021 im Flensburger Rathaus

Präsenzsitzung: Interessierte EinwohnerInnen können die Sitzung am 1. Dezember ab 16 Uhr im Ratssaal des Rathauses mitverfolgen und sind herzlich willkommen. Es gelten jedoch Corona-bedingte Zugangsbeschränkungen, mehr dazu untenstehend in der Tagesordnung.

Anmeldung erbeten

TOPs unter anderem zu den Themen: Aktionsplan geschlechtergerechte Stadt: Sachstand geplante Maßnahmen und Entwicklungsfelder, Sachstand: Versorgungssituation von Schwangerschaftsabbrüchen, Kommunalwahl 2022: Aktionsprogramm „Frauen in die Politik“, Aktionen zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25.11.2021

 

Stadt Flensburg                                                                                                     Flensburg, 18.11.2021
Die Vorsitzende des Gleichstellungsausschusses

Bekanntmachung
zur 18. Sitzung des Gleichstellungsausschusses
am Mittwoch, 01.12.2021, 16:00 Uhr,
Rathaus, Ratssaal

Die unter „B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil“ aufgeführten Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung des Gleichstellungsausschusses voraussichtlich nichtöffentlich beraten.

Wichtiger Hinweis zur Zugangsbeschränkung:
Auf der Grundlage des für das Rathaus geltenden Hausrechts wird angeordnet, dass der Zugang zur Sitzung nur unter Vorlage eines negativen Corona-Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden), eines nachgewiesenen Impfschutzes oder einer nachgewiesenen Genesung von einer Sars Cov 2-Erkrankung zugelassen wird.

Bitte beachten Sie die nachstehenden Hinweise für die Öffentlichkeit:
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist die Anmeldung für eine Gästeliste erforderlich, da nur begrenzte Kapazitäten an Plätzen für Gäste zur Verfügung stehen. Sollten darüber hinaus noch Plätze frei sein, kann auch unangemeldeten Gästen bis zum Erreichen der Kapazitätsgrenze Einlass gewährt werden. Die Anmeldung erfolgt telefonisch unter 0461/852806 oder per Mail an beck.sandra@flensburg.de. Aus organisatorischen Gründen bitten wir Gäste mit einer Mobilitätseinschränkung um einen Hinweis bei der Anmeldung.

Ferner beachten Sie bitte folgende Hinweise:
– Der Zugang für alle Gäste erfolgt ausschließlich über den Haupteingang „Am Pferdewasser“
– Bitte denken Sie an Ihre Mund-Nasen-Bedeckung!

Tagesordnung

A. Voraussichtlich öffentlicher Teil

1. Bestätigung der Tagesordnung

2. Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse der letzten Sitzung

3. Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 17. Sitzung vom 03.11.2021

4. Aktionsplan geschlechtergerechte Stadt: Sachstand geplante Maßnahmen und Entwicklungsfelder

5. Mitteilungen, Anfragen und Anregungen
5.1 Sachstand: Versorgungssituation von Schwangerschaftsabbrüchen
5.2 Kommunalwahl 2022: Aktionsprogramm „Frauen in die Politik“
5.3 Aktionen zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25.11.2021

6. Beschlusskontrolle

B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil

7. Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der 17. Sitzung vom 03.11.2021

8. Vergabe von Fördermitteln aus dem Titel „Geschlechterspezifische Projekte und Genderförderung“

9. Mitteilungen, Anfragen und Anregungen

10. Beschlusskontrolle

Für die Richtigkeit:

Dr. Karin Haug
Vorsitzende

Verena Balve
Gleichstellungsbeauftragte

Die Vorlagen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten finden Sie hier

Hartz-IV-Pläne der Ampel-Koalition: Sozialverband VdK erwartet Verbesserungen

VdK-Präsidentin: „Wichtiges Signal, dass Corona-Sonderregelungen weitergeführt werden.“

  • Abschaffung des Vermittlungsvorrangs ist ein Fortschritt
  • Sozialverband VdK kritisiert, dass Regelsätze nicht erhöht werden

Berlin, 25.11.2021. Der Sozialverband VdK begrüßt die Verbesserungen, die die Ampelkoalition für die Grundsicherung und das neue Bürgergeld (bislang Hartz IV) plant: „Es ist ein wichtiges Signal, dass die Corona-Sonderregelungen weitergeführt werden, so dass der Zugang zur Grundsicherung vereinfacht bleibt und es keine Vermögensprüfung gibt. Auch dass die tatsächlichen Wohnkosten voll übernommen werden, begrüßen wir. Es wird das Leben vieler Menschen erleichtern“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele. Sie kritisierte allerdings, dass diese Regelungen nur für die ersten zwei Jahre des Leistungsbezugs gelten und unklar sei, was danach passiert.

Die Koalitionäre planen zudem, den Vermittlungsvorrang zugunsten von Qualifizierung und Weiterbildung abzuschaffen. „Hartz-IV-Empfänger müssen nun nicht mehr um jeden Preis ein Stellenangebot annehmen. Das ist ein großer Fortschritt und wird vielen helfen, langfristig einen Weg in den Arbeitsmarkt zu finden. Um die Sache aber perfekt zu machen, hätte im Koalitionsvertrag noch ein Rechtsanspruch auf Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen verankert werden müssen“, sagte Bentele.

Schlecht sei, dass keinerlei Verbesserungen bei der Höhe der Regelsätze vorgesehen sind. Angesichts der enormen Preissteigerungen und der Tatsache, dass sie schon bisher nicht für eine gesunde Ernährung und zur Deckung der Stromkosten ausreichten, sei das unverantwortlich, so Bentele.

Über den Sozialverband VdK

Der Sozialverband VdK setzt sich mit seinen mehr als 2 Millionen Mitgliedern für soziale Gerechtigkeit ein. VdK-Mitglieder profitieren von der kompetenten Beratung im Sozialrecht. Als größter Sozialverband Deutschlands vertritt der VdK wirksam die sozialpolitischen Interessen aller Bürgerinnen und Bürger: unabhängig – solidarisch – stark. Mehr unter www.vdk.de.

VdK-Präsidentin zu Rentenplänen der Koalition: „Manches positiv, aber kein großer Wurf“

  • Geplante Verbesserungen für Bestands-Erwerbsminderungsrentner großer Erfolg des VdK

  • „Mut zur Einbeziehung aller Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung fehlt“

Berlin, 24.11.2021. Der Sozialverband VdK sieht Positives in den Rentenplänen von SPD, Grünen und FDP, aber auch Kritikwürdiges. „Im Koalitionsvertrag ist manches positiv, etwa, dass die Situation der Bestands-Erwerbsminderungsrentner verbessert werden soll. Dafür hat der VdK lange gekämpft. Jetzt muss aus dem „Wollen“ aber auch noch ein „Werden“ werden“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele.

Sie begrüßte die dauerhafte Stabilisierung des Rentenniveaus als „wichtigen Schritt in die richtige Richtung“: „Allerdings müsste das Rentenniveau mindestens bei 50, besser 53 Prozent liegen, um das Vertrauen in die gesetzliche Rente vor allem der Jungen zu stärken.“ „Absolut unverständlich“ sei für den VdK die Wiedereinführung des Nachholfaktors bei der Rentenanpassung: „Dadurch entwickeln sich die Renten nicht mehr automatisch so positiv wie die Löhne, die geplanten Rentenanpassungen reduzieren sich also. Das trifft arme Rentner besonders stark, denn sie sind von den aktuellen Preissteigerungen in vielen Lebensbereichen extrem betroffen.“

Insgesamt vermisst der VdK einen großen Wurf zur Einbeziehung aller in die Rentenversicherung: „Warum werden nicht endlich Selbstständige, Politiker und Beamte in die gesetzliche Rente mit einbezogen? Der Einstieg in die Erwerbstätigenversicherung wäre im Moment wichtiger denn je“, sagte Bentele. Stattdessen soll es einen Einstieg in die Kapitaldeckung bei der Rentenversicherung geben, was der VdK kritisch sieht: „Der geplante Kapitalstock von 10 Milliarden Euro ist viel zu niedrig. Und viele Fragen sind ungeklärt: Wie wird angelegt? In welche Aktien? Was passiert, wenn der Fonds sinkt, wenn das Geld benötigt wird zur Stabilisierung des Rentenniveaus? All das zeigt, wie unsicher dieser Weg ist und warum er in die falsche Richtung weist.“

Über den Sozialverband VdK

Der Sozialverband VdK setzt sich mit seinen mehr als 2 Millionen Mitgliedern für soziale Gerechtigkeit ein. VdK-Mitglieder profitieren von der kompetenten Beratung im Sozialrecht. Als größter Sozialverband Deutschlands vertritt der VdK wirksam die sozialpolitischen Interessen aller Bürgerinnen und Bürger: unabhängig – solidarisch – stark. Mehr unter www.vdk.de.

“Das Glas ist halbvoll”: Der Paritätische kommentiert Koalitionsvertrag der Ampel

Der Paritätische Wohlfahrtsverband

Der Paritätische ist ein Wohlfahrtsverband von eigenständigen Organisationen, Einrichtungen und Gruppierungen der Wohlfahrtspflege, die Soziale Arbeit für andere oder als Selbsthilfe leisten. Der ParitätischeGetragen von der Idee der Parität, das heißt der Gleichheit aller in ihrem Ansehen und ihren Möglichkeiten, getragen von Prinzipien der Toleranz, Offenheit und Vielfalt, will der Paritätische Mittler sein zwischen Generationen und zwischen Weltanschauungen, zwischen Ansätzen und Methoden sozialer Arbeit, auch zwischen seinen Mitgliedsorganisationen. Mehr unter:  https://www.der-paritaetische.de/verband/

Öffentliche Sitzung des Finanzausschusses am 02.12.2021 im Flensburger Rathaus

Interessierte EinwohnerInnen können die Sitzung am 2. Dezember im Europa-Raum (E67) des Rathauses mitverfolgen und sind herzlich willkommen. Es gelten jedoch Corona-bedingte Zugangsbeschränkungen, mehr dazu untenstehend in der Tagesordnung.

Anmeldung erforderlich

Wichtige TOPs unter anderem zu den Themen: Ausweitung des Modellprojektes zum Pooling von Integrationsfachkräften auf alle Flensburger Grundschulen, Einführung einer Benutzungs- und Gebührensatzung für Übergangswohneinrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerber*innen, Spätaussiedler*innen und ausländischen Geflüchteten, EU-Kooperationsprogramm und Mitfinanzierung des INTERREG 6A-Programms „Deutschland-Dänemark“ 2021-2027 durch die Stadt Flensburg, Investitionskostenzuschüsse für Außensportanlagen 2022, Wirtschaftspläne der Sondervermögen, Stellenplan 2022, Investitionskostenzuschuss Freibad Weiche, Teilnahme am Förderprogramm Investitionspakt Sport, Institutionelle Förderung von Kultureinrichtungen, Sachstand 1. Nachtragshaushalt 2022, Finanzierung des Antrags „30er-Zonen vor Kitas und Schulen“, Grundstücksangelegenheiten

 

Stadt Flensburg                                                                                                         Flensburg, 24.11.2021
Der Vorsitzende des Finanzausschusses

Bekanntmachung
zur 39. Sitzung des Finanzausschusses
am Donnerstag, 02.12.2021, 16:00 Uhr,
Rathaus, Europa-Raum (E 67)

Wichtiger Hinweis zu Zugangsbeschränkungen:
In Ausübung des Hausrechts gemäß der §§ 37 und 46 Abs. 12 GO in Verbindung mit § 903 BGB wird durch den Ausschussvorsitzenden angeordnet, dass der Zugang zur Sitzung nur unter Vorlage eines negativen Corona-Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden), eines nachgewiesenen Impfschutzes oder einer nachgewiesenen Genesung von einer Sars-CoV-2-Erkrankung zugelassen wird.
Die geimpften und genesenen Teilnehmer*innen werden zur Sicherheit aller Anwesenden zudem gebeten, vor Beginn der Ausschusssitzung einen Corona-Selbsttest durchzuführen.

RathausBitte beachten Sie die nachstehenden Hinweise für die Öffentlichkeit:
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist die Anmeldung für eine Gästeliste erforderlich, da nur begrenzte Kapazitäten an Plätzen für Gäste zur Verfügung stehen. Sollten darüber hinaus noch Plätze frei sein, kann auch unangemeldeten Gästen bis zum Erreichen der Kapazitätsgrenze Einlass gewährt werden. Die Anmeldung erfolgt telefonisch unter 0461/85 4068 oder per Mail an sameith.lena@flensburg.de. Aus organisatorischen Gründen bitten wir Gäste mit einer Mobilitätseinschränkung um einen Hinweis bei der Anmeldung.

Ferner beachten Sie bitte folgende Hinweise:
– Der Zugang für alle Gäste erfolgt ausschließlich über den Haupteingang „Am Pferdewasser“
– Bitte denken Sie an Ihre Mund-Nasen-Bedeckung!

Die unter „B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil“ aufgeführten Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung des Finanzausschusses voraussichtlich nichtöffentlich beraten.

Tagesordnung
A. Voraussichtlich öffentlicher Teil

1. Bestätigung der Tagesordnung

2. Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 38. Sitzung vom 04.11.2021

3. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen

4. Ausweitung des Modellprojektes zum Pooling von Integrationsfach-kräften auf alle Flensburger Grundschulen RV-147/2021
4.1 Ausweitung des Modellprojektes zum Pooling von Integrationsfach-kräften auf alle Flensburger Grundschulen Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen RV-147/2021 1. Ergänzung
4.2 Ausweitung des Modellprojektes zum Pooling von Integrationsfach-kräften auf alle Flensburger Grundschulen Antrag der CDU-Ratsfraktion RV-147/2021 2. Ergänzung

5. Einführung einer Benutzungs- und Gebührensatzung für Übergangswohneinrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerber*innen, Spätaussiedler*innen und ausländischen Geflüchteten RV-148/2021

6. EU-Kooperationsprogramm und Mitfinanzierung des INTERREG 6A-Programms „Deutschland-Dänemark“ 2021-2027 durch die Stadt Flensburg RV-166/2021

7. Investitionskostenzuschüsse für Außensportanlagen 2022 RV-167/2021

8. Wirtschaftspläne der Sondervermögen
8.1 Sondervermögen Kommunale Immobilien; hier: Wirtschaftsplan 2022 FA-70/2021
8.2 Sondervermögen Infrastruktur; hier: Wirtschaftsplan 2022 FA-72/2021
8.2.1 Sondervermögen Infrastruktur hier: Investitionsplan 2022 Änderung des Investitionsplanes im Rahmen des Wirtschaftsplanes SV IS 2022 Antrag der Flensburger Ratsfraktion FDP FA-77/2021 1. Ergänzung

9. Stellenplan 2022
9.1 Anpassung der Kapazitäten im Stellenplan zum Nachtragshaushalt 2022 und Vorgriffsbesetzung FA-83/2021
9.2 Sondervermögen Kommunale Immobilien: hier: Vorgriffsbesetzung zum Stellenplan 2022 FA-74/2021

10. Investitionskostenzuschuss Freibad Weiche FA-81/2021

11. Teilnahme am Förderprogramm Investitionspakt Sport FA-87/2021

12. Institutionelle Förderung von Kultureinrichtungen FA-75/2021

13. Mitteilungen und Anfragen
13.1 Sachstand 1. Nachtragshaushalt 2022
13.2 Finanzierung des Antrags „30er-Zonen vor Kitas und Schulen“ (SU-PA-67/2021) Anfrage der FDP-Ratsfraktion vom 18.11.2021 AF-88/2021

14. Beschlusskontrolle

B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil

15. Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der 38. Sitzung vom 04.11.2021

16. Grundstücksangelegenheit FA-85/2021

17. Grundstücksangelegenheit RV-168/2021

18. Mitteilungen und Anfragen
18.1 Grundstücksangelegenheit AF-85/2021

19. Beschlusskontrolle

C. Voraussichtlich öffentlicher Teil

20. Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse

 

Für die Richtigkeit:

Christian Schweckendieck, Vorsitzender
Henning Dunken, Fachbereichsleitung Finanzen

Alle Unterlagen und die Beschlussvorlagen zur Sitzung gibt es hier

Spenden für soziale Projekte: Erbsensuppenstand auf dem Flensburger Weihnachtsmarkt

Erbsensuppenstand 2021 des Standortältesten am Standort Flensburg-Glücksburg

Flensburg. Nachdem der Weihnachtsmarkt in 2020 coronabedingt nicht durchgeführt werden konnte, stehen drei Tage vor dem ersten Advent die Soldatinnen und Soldaten am Tresen des Erbsensuppenstandes auf dem diesjährigen Weihnachtsmarkt in Flensburg. Im Auftrag des Standortältesten, Kapitän zur See Kurt Leonards, geben sie donnerstags bis samstags an allen vier Adventswochenenden traditionell Erbsensuppe an Flensburgerinnen und Flensburger, sowie Touristen und Gäste aus.
Doch in diesem Jahr ist einiges anders. Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen wird die Erbsensuppe nicht wie in den Vorjahren verkauft, sondern gegen freiwillige Spenden ausgegeben. Damit kann also jede Person entscheiden, wieviel ihr oder ihm die Portion wert ist und die Spende in die Spendenbox legen. Der Erlös wird nach Abschluss an die Stadt Flensburg und die Stadt Glücksburg übergeben, um in den beiden Städten Projekte zu fördern.
Seit 1977 konnten über 800.000 € Spendenmittel erzielt und an soziale Einrichtungen und für Projektideen vergeben werden. Neben dem Soldatenhilfswerk, dem Bundeswehr-Sozialwerk, dem Volksbund deutscher Kriegsgräberfürsorge, dem Spendenparlament Flensburg und Umgebung und der Stadt Glückburg, wird auch die Stadt Flensburg seit vielen Jahren als Empfängerin berücksichtigt. 2019 konnte die Stadt Flensburg 15.000 € in Empfang nehmen und 14 Projekte mit entsprechenden Teilbeträgen fördern.
Wer also die Erbsensuppe der Truppenküche vom Standort Flensburg-Mürwik und Jagel genießt, trägt zum Gemeinwohl bei und tut sich selbst und anderen etwas Gutes.
Mit dem diesjährigen Spendenanteil, wird die Stadt Flensburg im kommenden Jahr Projekte fördern, die das Motto „Gemeinsam statt einsam – stark machen gegen Vereinsamung im Quartier“ erfüllen. Voraussetzung ist, dass mindestens zwei Akteure ein Projekt gestalten und gemeinsam durchführen und den Antrag bis zum 31.12.2021 einreichen.
 
Antragsunterlagen können bei der Stadt Flensburg (soziales@flensburg.de oder unter 0461-85 2522) angefordert und eingereicht werden. Die Antragsformulare stehen ebenfalls unter www.flensburg.de und www.engagiert-in-flensburg.de zum Download bereit.

Stationäre Impfstelle öffnet am 1. Dezember in der Flensburg Galerie


Flensburg. Erst-, Zweit- und Booster-, also Auffrischungsimpfungen, werden ab dem 1. Dezember in der stationären Impfstelle in der Flensburg Galerie angeboten. Die Stadt Flensburg hat im Auftrag des Landes Schleswig-Holstein in kürzester Zeit Räumlichkeiten im ersten Obergeschoss der Flensburg Galerie hergerichtet. Hier können in den kommenden Monaten zwei Impflinien betrieben werden. Ärztliches Personal der KVSH und Mitarbeitende des DRK Flensburg werden dort rund 450 Corona-Schutzimpfungen täglich bzw. 9.600 Impfungen monatlich durchführen können. Zuvor ist eine Terminbuchung unter www.impfen-sh.de erforderlich und soll unter anderem dazubeitragen, dass sich möglichst keine Warteschlange bildet. In der Zeit vom 25.11. bis 2.12.21 werden sich, nach Angaben des Landes, nur Menschen, die älter als 60 Jahre sind, anmelden können. Ab dem 2.12.21 steht allen Menschen die Terminbuchung offen. Dabei sind die Termine bis Februar 2022 verfügbar. Ohne vorherige Terminvereinbarung wird eine Impfung nicht möglich sein.

Die stationäre Impfstelle ist mit dem Fahrstuhl und der Rolltreppe erreichbar und somit barrierearm. Dort angekommen, ist die Aufnahme persönlicher Daten an der Anmeldung der erste Schritt und dann erfolgt ein ärztliches Aufklärungsgespräch. Anschließend – nach ärztlicher Zustimmung – erfolgt die Impfung. Die Einhaltung einer Nachbeobachtungszeit von mindestens 15 Minuten wird empfohlen. Nach dieser Zeit ist der Ausdruck des digitalen Impfzertifikats kostenfrei erhältlich. Zur Impfung sollten Personalausweis/Reisepass und Impfpass mitgebracht werden. Um eine möglichst geringe Wartezeit für alle zu ermöglichen, ist es von Vorteil die erforderlichen Unterlagen für mRNA-Impfstoffe (Anamnese, Einwilligung, Aufklärungsmerkblatt) ebenfalls ausgefüllt mitzubringen. Es werden die Impfstoffe der Firmen Moderna und BioNTech/Pfizer gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und Verfügbarkeit verabreicht werden. In der Impfstelle besteht durchgehend die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

Weitere Informationen stehen unter www.schleswig-holstein.de und beim Robert-Koch-Institut unter www.rki.de zur Verfügung.

Öffnungszeiten:

Montag bis Samstag 10:00 bis 20:00 Uhr (Impfungen in der Zeit von 10:30-19:30 Uhr).

Flensburg Galerie, 1. OG (die stat. Impfstelle ist barrierefrei).