Archiv für den Monat August 2015

Stammtisch des EES-e.V.: „Dezentrale Energiewende für die Region“ mit CDU-Landtagspolitikern am 02.09.2015 im Borgerforeningen

Mittwoch, 02.09.2015 um 19.00 Uhr
Restaurant Borgerforeningen, Holm 17, 24937 Flensburg

Der Verein Erneuerbare Energie & Speicher e.V. (EES-e.V.) möchte die Energiewende in der deutsch-dänischen Grenzregion mit Unterstützung vieler BürgerInnen und mit grünem Wasserstoff als Energieträger der Zukunft vorantreiben.

„CO2 frei bis 2030“ und „Unsere Region zur „Modellregion“ für eine dezentrale Energiewende ausbauen“ lauten die Forderungen des Vereins.

Mit der Energiewende stellen sich viele Fragen:

Warum gibt es noch keine regionalen Speicherprojekte? Warum wird der Leitungsausbau seitens der Politik so stark befürwortet? Was ist das richtige Konzept, um die Energiewende zu einem Standortvorteil für die Region auszubauen? Besteht im massive Ausbau der Stromtrassen die einzige Alternative für die Energiewende zum Nutzen des Landes Schleswig Holstein? Sollte die hier erzeugte „Grüne Energie“ nicht besser als Standort- und Wertschöpfungsfaktor direkt hier im Lande genutzt werden?

Wie steht die CDU zu unserer Vision einer CO2-freien Region bis 2030, zur konsequenten Umwandlung überschüssigen Stroms in grünen Wasserstoff als Speicher, als Treib-, Brenn- und Rohstoff, zur Priorität für Wertschöpfung in der Region statt des Exports wertvoller, weil günstiger, grüner Elektrizität?

Wie steht die CDU zu den Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag der Landesregierung von 2012?

Was gedenkt der CDU zu tun, um die regionale Energiewende als wirtschaftlichen Standortfaktor schnellstmöglich voranzutreiben?

Die Landtagsabgeordneten Petra Nicolaisen (Landtagsabgeordnete SL-FL) und Jens Magnussen (energiepolitischer Sprecher der Landes-CDU) diskutieren mit Vereinsmitgliedern und interessierten Gästen, wie die CDU die Energiewende in unserem Land voranbringen will und wie der bei uns produzierte grüne Strom dafür am besten genutzt werden kann.
Alle interessierten BürgerInnen der Region sind herzlich zu dieser öffentlichen Veranstaltung eingeladen!
Freuen Sie sich auf eine hochkarätig besetzte und spannende Diskussion!

Eintritt frei und Anmeldung nicht erforderlich! Im Anschluss an die Diskussion besteht die Möglichkeit zum weiteren Gespräch in geselliger Runde.

Weitere Informationen zu dieser Veranstaltung und den Aktivitäten des EES e.V. finden Sie unter: http://ees-ev.de

1,3 Mio. Euro Strafzahlung der Stadt Flensburg an das Land Schleswig-Holstein

Schuld haben immer die anderen

Ein Beitrag von Jörg Pepmeyer

Es ist erstaunlich, wie die Stadt Flensburg über ihren Pressesprecher Clemens Teschendorf die Strafzahlung an das Land Schleswig-Holstein von 1,3 Mio. Euro im Zusammenhang mit der verzögerten Planung und dem Bau der Fördepromenade am westlichen Hafenufer entschuldigt. Da das ganze Projekt zu 90% über das Land gefördert werde, die Mittel aber nicht termingerecht abgerufen bzw. die Planungen nicht vorangeschritten sind, sind jetzt Strafzinsen in der genannten Größenordnung bis Ende 2015 fällig. Teschendorf nahm nun auf Anfrage des Flensburger Tageblattes ausführlich Stellung zu den Hintergründen dieses Vorgangs. In dem heutigen Artikel von Joachim Pohl liest sich das aber auch wie ein gründliches Reinwaschen. Denn Schuld für die Probleme bei der Planung und dem Bau der Promenade haben natürlich die anderen, sprich ein pleite gegangenes Planungsbüros, der schlechte Zustand der Uferbefestigung, fehlende Ansprechpartner beim Land und, und, und.

Nun könnte man angesichts der Umstände vielleicht Nachsicht üben, aber bei 1,3 Mio. Euro, die zusätzlich aus dem allgemeinen Haushalt der ohnehin klammen Stadt gezahlt werden müssen, fällt das Verständnis dafür außerordentlich schwer. Schwer fällt ebenso zu glauben, dass es in der Stadtverwaltung keinen gibt, der die Verantwortung dafür trägt.

Frank Rolfes, der schon sehr früh auf die Fördergeld-Risiken bei nicht zeitgerechter Umsetzung des Beauvorhabens hingewiesen hatte, wurde vor Jahren als Chef der zuständigen Planungsabteilung bzw. des Fachbereichs geschasst, seine Position nimmt nun Dr. Peter Schroeders ein. Offensichtlich hat der die Höhe der möglichen Strafzinsen und Rückzahlung an das Land völlig unterschätzt. Ansonsten hätte er seine Kollegen und die Politik sicherlich auf zügigere Abarbeitung der anstehenden Planungsaufgaben und Entscheidungen gedrängt. Und offensichtlich wurden auch die Kommunalpolitiker über die drohende Höhe einer Strafzahlung nicht ausreichend informiert, andernfalls hätten die sicherlich laut geschlagen und schnelleres Handeln verlangt.

Dass jetzt andere Gründe dafür herhalten müssen, eigene Fehler zu kaschieren, ist weder professionell, noch ein Ausweis besonderer Führungs- und Entscheidungsstärke. Ein Leiter einer städtischen Fachabteilung trägt zudem auch dienstrechtlich die persönliche Verantwortung für die Ausgaben seiner Abteilung. Wenn er eine Strafzahlung von 1,3 Mio. Euro seinem obersten Dienstherren, Oberbürgermeister Simon Faber, seinem Stadtkämmerer und den Mitgliedern der Ratsversammlung derartig begründen kann, ohne dass dies für ihn Folgen hat, stellt sich die berechtigte Frage, über welche Qualifikationen und persönliche Eigenschaften der Leiter eines städtischen Fachbereichs verfügen muss.

Mehr zur Strafzahlung auch in dem Beitrag von Joachim Pohl im Flensburger Tageblatt vom 25.08.2015 Bau Fördepromenade – Flensburg: Hohe Geldstrafe für langsames Bauen auf shz-online unter: http://www.shz.de/lokales/flensburger-tageblatt/flensburg-hohe-geldstrafe-fuer-langsames-bauen-id10536556.html

Zum verantwortungslosen Umgang mit städtischen Geldern und Fördermitteln in Flensburg siehe auch den Beitrag von Jörg Pepmeyer vom 1. Juli 2015 Tarup-Umgehung: Millionen in den Sand gesetzt? unter: https://akopol.wordpress.com/2015/07/01/tarup-umgehung-millionen-in-den-sand-gesetzt/

Informationsveranstaltung zur neuen Flüchtlingsunterkunft am 26.08.2015 in der Paulus Paulsen Schule

Informationsveranstaltung für Anwohnerinnen und Anwohner

Pressemitteilung der Stadt Flensburg. Die Stadt richtet derzeit das zuletzt ungenutzte städtische Gebäude der Paulus Paulsen Schule in der Schloßstraße für eine Wohnnutzung für bis zu 80 Personen her. Die Umbauarbeiten werden in den nächsten Tagen abgeschlossen, der Einzug der ersten Flüchtlinge wird Ende nächster Woche erwartet.

Die Stadt möchte den Anwohnerinnen und Anwohnern das Projekt gerne vor Ort vorstellen und lädt daher zu einer Informationsveranstaltung am Mittwoch, den 26.08. um 19:00 Uhr in der Paulus Paulsen Schule, Schloßstr. 28 ein.

Neben Oberbürgermeister Faber stehen weitere städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Fragen zur Verfügung. Zudem besteht die Möglichkeit, die bereits fertiggestellten Räumlichkeiten zu besichtigen.

TK

Flensburg: Neue Fachbereiche Einwohnerservice und Willkommenskultur sowie Sicherheit und Recht gebildet

Neue Struktur der Fachbereiche und neue Fachbereichsleitungen

Flensburg. Zum 01.09.2015 werden die neuen Fachbereiche „Sicherheit und Recht“ sowie „Einwohnerservice und Willkommenskultur“ ihre Arbeit aufnehmen.

Im neuen Fachbereich „Einwohnerservice und Willkommenskultur“ sind die Abteilungen Bürgerbüro, Standesamt sowie das Einwanderungsbüro – immigration office (ehemals Ausländerangelegenheiten) zusammengefasst. Neben der bestehenden Koordinierungsstelle für Integration wird zukünftig auch die Stelle einer Flüchtlingskoordinatorin zum 15.09.2015 geschaffen und im neuen Fachbereich angesiedelt.

Für das Jahr 2016 ist außerdem die Schaffung von zusätzlichen Stellen im Stellenplan angemeldet worden, um der steigenden Arbeitsbelastung in diesem Bereich zu begegnen. Mit der Neustrukturierung und der damit einhergehenden Ressourcenerweiterung ist eine deutliche Stärkung des gesamten Bereiches erfolgt. Der Fachbereich „Einwohnerservice und Willkommenskultur“ wird zukünftig von Uta Weinerdt-Höfer geleitet.

Mit Frau Weinerdt-Höfer (47), die aus Münster/Westfalen stammt, konnte die Stadt eine Persönlichkeit gewinnen, die über ein breites Profil an beruflicher Erfahrung verfügt. Zuletzt in der Unternehmensberatung für Unternehmen im Gesundheitswesen tätig und mit beruflichen Erfahrungen aus verschiedenen Tätigkeiten im Krankenkassenbereich ist Frau Weinerdt-Höfer für die kommende Herausforderung als Leiterin eines motivierten Teams gut aufgestellt.

Neben der Fachbereichsleitung wird Frau Weinerdt-Höfer auch die Leitung des Einwanderungsbüros – immigration office übernehmen. „Der zuschnitt des neuen Fachbereichs macht deutlich, das Flensburg als wachsende Stadt insgesamt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern – sowohl den bereits Ansässigen als auch den Zuzüglern egal welcher Herkunft – einen kompetenten, modernen und zugänglichen Service bieten möchte“, erläutert Oberbürgermeister Simon Faber den Neuzuschnitt.

Mit der Neuordnung der Fachbereiche werden die übrigen Abteilungen aus dem bisherigen Fachbereich Bürgerservice, Schutz und Ordnung in den neu gebildeten Fachbereich Sicherheit und Recht verlagert. Auch die Rechtsabteilung des Rathauses wird zukünftig hier angesiedelt. Fachbereichsleiter ist der ehemalige Leiter des Fachbereichs Bildung, Sport und Kultur, Ulrich Mahler, der den Bereich Bürgerservice, Schutz und Ordnung nach dem altersbedingten Ausscheiden des Vorgängers Dieter Tetzlaff bereits seit einigen Monaten kommissarisch übernommen hatte.

 

Unterbringung von Flüchtlingen in Flensburg

Bundesweite Entwicklung der Flüchtlingszahlen erfordert zügige Entscheidungen vor Ort

Pressemitteilung der Stadt Flensburg. Die bundesweite Entwicklung der Flüchtlingszahlen zeigt sich auch zunehmend in Flensburg. Während zur Jahresmitte noch rund 400 Flüchtlinge in der Stadt untergebracht werden mussten, wird sich die Zahl der Flüchtlinge bis zum Jahresende nahezu verdoppeln. Die weitere Entwicklung in diesem Bereich ist derzeit nicht absehbar.

Dies stellt die Stadt vor große Herausforderungen. Die grundsätzliche Ausrichtung einer dezentralen Unterbringung der Flüchtlinge soll dabei weiterhin im Fokus bleiben. Allerdings hat sich gezeigt, dass der Flensburger Wohnungsmarkt derzeit nicht die Möglichkeit bietet, ausreichend Wohnungen oder Häuser anzumieten, um die hohe Zahl an Flüchtlingen adäquat unterzubringen.

Der Finanzausschuss hat deshalb bereits auf seiner Sitzung am 30.07.2015 beschlossen, Wohncontainer anzumieten und an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet aufzustellen. Die Standorte hierfür werden derzeit geprüft. Doch auch die Beschaffung der Container entwickelt sich aufgrund der Nachfrage im gesamten Bundesgebiet nicht so zügig, wie es erforderlich wäre.

Um die in den nächsten Wochen zu erwartenden Flüchtlinge unterzubringen, wird die Stadt deshalb das derzeit ungenutzte städtische Gebäude der Paulus Paulsen Schule für ein Wohnnutzung für bis zu 80 Personen herrichten. Die Umbauarbeiten werden noch in dieser Woche beginnen, der Einzug der ersten Flüchtlinge wird in der nächsten Woche erwartet.

Neben diesem Standort werden weitere Immobilien für die Unterbringung geprüft werden müssen. Die Stadt legt dabei Wert darauf, dass die Unterbringung von Flüchtlingen über das gesamte Stadtgebiet erfolgt. Nicht zuletzt, um die Integration der Flüchtlinge in unsere Stadt zu erleichtern.

Die Etablierung einer Erstaufnahmeeinrichtung auf dem Campusgelände durch das Land Schleswig-Holstein im Herbst 2016 bleibt von den aktuellen Flensburger Entwicklungen unberührt.

Gold und 4. Platz für 2 Flensburger bei Olympia

Da für den Arbeitskreis Kommunalpolitik die Inklusion von Menschen mit Handicaps auch ein wichtiges politisches Anliegen ist, möchten wir unseren LeserInnen die untenstehende Meldung auf keinen Fall vorenthalten:

Stadtpräsidentin empfängt Flensburger Teilnehmer der Weltspiele der Special Olympics in Los Angeles

Flensburg. Bei den diesjährigen Weltspielen der Special Olympics in Los Angeles (25.07-02.08.), die für Menschen mit geistiger Behinderung ausgerichtet werden, waren auch 2 Flensburger erfolgreich am Start.

Die 33jährige Grietje Kurtzweg (Flensburger Holländerhof), einzige Leichtathletin aus Schleswig-Holstein, trat in den Disziplinen Kugelstoßen, 4×100 m Staffel der deutschen Frauen und im Weitsprung an, wo sie sogar eine Goldmedaille erstritt.

Der 34jährige Patrick Petersen (Mürwiker Werkstätten) konnte als einziges Mitglied des nördlichsten Bundeslands Mitglied im Team der deutschen Handball-Nationalmannschaft den weltweit 4. Platz erkämpfen.

Stadtpräsidentin Swetlana Krätzschmar nahm dies zum Anlass, die beiden Flensburger Athleten nach Ihrer Rückkehr am heutigen Montag, den 10.08. in ihrem Büro zu empfangen und Ihnen zu Ihren sportlichen Erfolgen zu gratulieren.

Mietobergrenzen (KDU) für „Hartz IV“-Bezieher in Flensburg

Richtwerte des Flensburger Jobcenter für die Leistungen für Unterkunft und Heizung

Für Empfänger von Grundsicherung nach SGB II („Hartz IV“) und SGB XII sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden die Mietobergrenzen in der Stadt Flensburg zum 1.7.2021 angehoben. In Flensburg gelten folgende Kosten der Unterkunft als angemessen (im Ausnahme- und Einzefall können diese Grenzen auch überschritten werden):

Haushalte Angemessenheit* Zahl der Wohnräume Wohnfläche (Orientierungswerte)
Personen Regelfall
1 433,00 € bis zu 50  qm
2 487,00 € 2 oder bis zu 60 qm
3 564,00 € 3 oder bis zu 75 qm
4 717,00 € 4 oder bis zu 90 qm
5 769,00 € 5 oder bis zu 105 qm
jede weitere
Person
weitere 74,00 € 1 weiterer Raum oder weitere 10 qm

Die Angemessenheit bezieht sich dabei auf die Kaltmiete inklusive der Betriebskosten. Die Betriebskosten müssen mindestens 1,30 €/ qm betragen und im Mietangebot gesondert ausgewiesen werden.

Zusätzlich werden die Heizkosten grundsätzlich in tatsächlicher Höhe (als Richtwert gilt 1 €/qm) übernommen. Sollte jedoch ein unwirtschaftliches Verhalten vorliegen, kann eine Begrenzung der Heizkosten erfolgen.

Alle Angaben sowie weitere Infos mit einer Arbeitshilfe zur Berechnung der Kosten der Unterkunft sind zu finden auf der Seite des Jobcenter Flensburg unter: https://jobcenter-flensburg.de/kunden/arbeitslosengeld-ii/kosten-der-unterkunft/

Siehe auch: Stadt Flensburg Fortschreibung des Konzeptes zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft 2019 Bericht vom 06.05.2021
https://www.flensburg.de/PDF/Angemessenheitsgrenzen_der_Stadt_Flensburg_g%C3%BCltig_ab_01_07_2021.PDF?ObjSvrID=2306&ObjID=5210&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1623665300

Bei rechtlichen Fragen immer einen Rechtsbeistand oder zumindest eine entsprechende Beratungsstelle kontakten!

Trotz der Anhebung der Mietobergrenzen gibt es immer wieder Streit um die Angemessenheit der obigen Grenzen. Dies gilt auch bei der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung nach SGB II (Hartz IV) und SGB XII. Bevor es zu ernsthaften Konflikten mit den MitarbeiterInnen der Jobcenter kommt, sollte man im Streitfall entweder eine entsprechende Beratungsstelle oder einen Rechtsbeistand kontakten. Da Rechtsanwalt Dirk Audörsch zahlreiche Mandanten bei Rechtsstreitigkeiten und Klagen gegen Sozialzentren bzw. Jobcenter vertritt und als Sozialrechtsexperte gilt, empfehlen wir allen Betroffenen in solch einem Fall bzw. vor einem Widerspruch oder einer Klage mit ihm Kontakt aufzunehmen. Die Erstberatung in Hartz IV-Angelegenheiten ist im Regelfall kostenfrei:

Dirk Audörsch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht

Osterender Chaussee 4
25870 Oldenswort
Fon: 04864-271 88 99
Fax: 04864- 271 75 11
email: info@rechtundschlichtung.de

Grundsicherung / ALG II (“Hartz IV”)

Regelbedarfe und Beträge

Der Regelbedarf deckt laufende und einmalige Bedarfe pauschal ab. Er berücksichtigt insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Erzeugung von Warmwasser). Zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens gehört auch die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
Mehr hierzu, zu Mehrbedarfe und Einmalleistungen sowie die genaue Höhe der Beträge unter:  https://jobcenter-flensburg.de/kunden/arbeitslosengeld-ii/arbeitslosengeld-ii/

KdU-Tabelle und Mietobergrenzen für den Kreis Nordfriesland

Mit Wirkung ab 01.01.2022 gelten folgende Obergrenzen für die Berücksichtigung von Kosten der Unterkunft (Brutto-Kaltmiete) in Leistungsfällen nach dem SGB II (Hartz IV), dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz. Hier die ab 1.1.2022 gültige Tabelle mit den Mietobergrenzen für den Bereich Husum, Niebüll, Tönning, und Umgebung sowie die Inseln Sylt, Amrum und Föhr:

In den vorstehenden Beträgen sind Betriebskosten für Kabel-TV und für Aufzüge nicht enthalten. Ist die Unterkunft ohne Berücksichtigung dieser Nebenkosten im Rahmen der vorstehenden Tabellenwerte angemessen und ist die Wohnung mit einem Fahrstuhl ausgestattet oder besteht für die Wohnung mietvertraglich ein Anschlusszwang für Kabel-TV (Nachweis erforderlich), werden die Kabelanschlussgebühren und die Betriebskosten für den Fahrstuhl zusätzlich in nachgewiesener tatsächlicher Höhe berücksichtigt.

Mehr auch auf der Website des Kreises Nordfriesland: https://www.nordfriesland.de/Kreis-Verwaltung/Jobcenter-Nordfriesland/Angemessene-Mietobergrenzen/

Streit um KDU-Sätze

So schreibt der Oldensworter Rechtsanwalt und Sozialrechtsexperte Dirk Audörsch auf seiner Homepage:

„Zwar ist eine Anhebung der Mietobergrenzen zu begrüßen, jedoch werden dadurch noch immer nicht die steigenden Mietkosten hireichend berücksichtigt, so dass die Anwaltskanzlei Audörsch auch weiterhin im Falle der Beauftragung für eine höhere Mietkostenübernahme erstreiten wird. Nehmen Sie daher gerne mittels Kontaktformular mit der Anwaltskanzlei Audörsch Kontakt auf.“

Auch hier gilt: Bevor es zu ernsthaften Konflikten mit den MitarbeiterInnen der Jobcenter über die angemessene Höhe der KdU bzw. Übernahme der Mietkosten kommt, sollte man im Streitfall entweder eine entsprechende Beratungsstelle oder einen Rechtsbeistand kontakten. Da Rechtsanwalt Dirk Audörsch zahlreiche Mandanten bei Rechtsstreitigkeiten und Klagen auch gegen Sozialzentren in Nordfriesland  vertritt empfehlen wir in solch einem Fall bzw. vor einem Widerspruch oder einer Klage ebenfalls mit ihm Kontakt aufzunehmen. Kontaktdaten siehe oben.

KdU-Tabelle und Mietobergrenzen für den Kreis Schleswig-Flensburg

Kreis Schleswig

Maßgeblich für die Festlegung und Höhe der Richtwerte von Kosten der Unterkunft im Kreis Schleswig-Flensburg für den Bereich des SGB II und SGB XII ist das Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft, Bericht vom 17.02.2020 (Schlüssiges Konzept) und die 4. Änderung der Richtlinie zur Bestimmung der Richtwerte von Kosten der Unterkunft im Kreis Schleswig-Flensburg für den Bereich des SGB II und SGB XII (Schlüssiges Konzept)

Das Schlüssige Konzept, die Richtlinie, die KdU-Tabelle und weitere Angaben und Informationen zum Thema SGB II und XII-Leistungen finden sich auf der Seite des Kreises Schleswig-Flensburg unter: https://www.schleswig-flensburg.de/Navigation-/Arbeit-/Leistungen/

Übersicht der angemessenen Heizkosten für den Kreis Schleswig-Flensburg ab 01.11.2020

Schleswig-Flensburg Heizkosten

Pauschalisierte Mietobergrenzen für das gesamte Kreisgebiet?

Auch mit diesen Mietobergrenzen droht weiterhin Streit, denn bis Oktober 2015 gab es für die einzelnen Orte im Kreis Schleswig-Flensburg gesonderte Festlegungen (die alten Mietobergrenzen findet man hier KdU-Schleswig-Flensburg-Kreis—01.09.2013). Wie der Kreis  seine pauschalisierten Mietobergrenzen trotz „schlüssigem Konzept“ weiterhin im Falle sozialgerichtlicher Auseinandersetzungen begründen will, ist fraglich, denn in den traditionellen Urlaubsorten im Kreis Schleswig-Flensburg sind die Wohnungen teurer, als beispielsweise in Schleswig. Auch allgemein gibt es im Kreis ein ganz erhebliches Mietpreisgefälle. Bei neuen KDU-Bescheiden und Aufforderung zum Wohnungswechsel bzw. Senkung der Mietkosten daher auf jeden Fall einen Rechtsanwalt konsultieren! Auch hier empfehlen wir den bereits oben genannten Rechtsanwalt Dirk Audörsch.

KdU-Tabelle und Mietobergrenzen für den Kreis Dithmarschen

Die für den Raum Dithmarschen ab 01.11.2019 bzw. 01.01.2021 angemessenen Bruttokalt-Mieten (Kaltmiete inkl. Betriebskosten ohne Heizkosten) sowie die Betriebskosten (kalt) entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Übersicht:

Dithmarschen 1

Mietkategorie I = Norderdithmarschen (Amt Eider, Amt Heider Umland, Amt Wesselburen – ohne altes Amt Büsum)
Mietkategorie II = altes Amt Büsum (Büsum, Büsumer Deichhausen, Hedwigenkoog, Österdeichstrich, Westerdeichstrich,
Warwerort)
Mietkategorie III = Stadt Brunsbüttel
Mietkategorie IV = Stadt Heide
Mietkategorie V = Süderdithmarschen (Amt Burg-Sankt Michaelisdonn, Amt Marne-Nordsee, Amt Mitteldithmarschen)

Insbesondere ab einer Haushaltsgröße ab 5 Personen ist die Besonderheit des Einzelfalls zu beachten. Die Prüfung sollte dann durch den Sachbearbeiter / die Sachbearbeiterin erfolgen.

Übersicht über kalte Betriebskosten, sofern diese 65,00 € insgesamt unterschreiten

Dithmarschen

Für Personen, die Leistungen nach dem SGB XII beziehen, können andere Miethöchstbeträge anerkannt werden. Dieses gilt insbesondere für dauerhaft voll er-werbsgeminderte Personen oder Personen, die die Altersgrenze nach § 41 SGB XII erreicht haben, da die allgemeine Belastbarkeit geringer sein dürfte, als bei jüngeren oder erwerbsfähigen Personen. Die anerkennungsfähigen Beträge dürfen die Höchstbeträge plus 10 % der jeweiligen Mietstufe gemäß Anlage 1 zu § 12 Absatz 1 Wohngeldgesetz (WOGG) nicht übersteigen.

Mehr dazu und die Durchführungshinweise des Jobcenter Dithmarschen unter: KdU Dithmarschen – 01.01.2021-2

Das sind die Hartz IV Regelsätze 2022

Soziale Grundsicherung

Regelsätze werden angepasst

Ab 1. Januar 2022 erhalten Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 0,76 Prozent mehr Geld. Mit der Anpassung sollen die Regelsätze auch im kommenden Jahr ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleisten.

Diese Regelsätze gelten ab Januar 2022 (Veränderung gegenüber 2021 in Klammern)

Neben den Leistungen für die Erwachsenen steigen auch die Sätze für Kinder und Jugendliche. Sie erhöhen sich um zwei bzw. drei Euro auf 311 und 376 Euro. Für Kinder bis zu sechs Jahren steigt der Satz um zwei Euro auf dann 285 Euro. Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf erhöht sich im ersten Schulhalbjahr von 103 Euro auf 104 Euro und für das zweite Schulhalbjahr von 51,50 Euro auf 52,00 Euro.

Der Bundesrat hat der Verordnung der Bundesregierung zugestimmt. Am 1. Januar 2022 soll die Verordnung in Kraft treten.

Jährliche Fortschreibung der Regelbedarfe

Grundlage der Fortschreibung für 2022 sind die Bedarfssätze aus dem Jahr 2021. Das Statistische Bundesamt errechnet die sogenannte Fortschreibung der Regelbedarfe jährlich anhand eines Mischindex. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen.

Grundsätzlich festgelegt werden die Regelsätze auf Basis einer Einkaufs- und Verbraucherstichprobe (EVS). Diese wird alle fünf Jahre durchgeführt, zuletzt 2018. In den Jahren, in denen keine EVS durchgeführt wird, ist eine Fortschreibung der Regelbedarfsstufen vorgesehen.

Die Preisentwicklung wird ausschließlich aus regelbedarfsrelevanten Waren und Dienstleistungen ermittelt. Dazu gehören neben Nahrungsmitteln und Kleidung etwa auch Fahrräder und Hygieneartikel. Kosten für Zeitungen und Friseurbesuche fließen ebenso in die Berechnung ein. Die Nettolohnentwicklung wird auf Grundlage der durchschnittlichen Lohn- und Gehaltsentwicklung berechnet.

Laut Anlage zu § 28 SGB XII gelten die vorgenannten Regelbedarfe für folgende Personen:
Regelbedarfsstufe 1:
Für eine erwachsene leistungsberechtigte Person, die als alleinstehende oder alleinerziehende Person einen eigenen Haushalt führt; dies gilt auch dann, wenn in diesem Haushalt eine oder mehrere weitere erwachsene Personen leben, die der Regelbedarfsstufe 3 zuzuordnen sind.

Regelbedarfsstufe 2:
Für jeweils zwei erwachsene Leistungsberechtigte, die als Ehegatten, Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führen.

Regelbedarfsstufe 3:
Für eine erwachsene leistungsberechtigte Person, die weder einen eigenen Haushalt führt, noch als Ehegatte, Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führt.

Regelbedarfsstufe 4:
Für eine leistungsberechtigte Jugendliche oder einen leistungsberechtigten Jugendlichen vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Regelbedarfsstufe 5:
Für ein leistungsberechtigtes Kind vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.

Regelbedarfsstufe 6:
Für ein leistungsberechtigtes Kind bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.

Die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen zum 1. Januar 2022 wirkt sich darüber hinaus auf die Bedarfssätze der Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie auf die so genannten Analogleistungen aus. Dabei findet die Veränderungsrate bei der Fortschreibung der Bedarfssätze der Grundleistungen nach § 3a AsylbLG Anwendung.

Bedarfsätze der Grundleistungen nach § 3a AsylbLG ab 2022 in Euro je Monat

Neue Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Die für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2022 geltenden Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden durch das BMAS bekannt gegeben.

Um die Höhe der Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) an der bundesdurchschnittlichen Entwicklung der Preise und der Nettolöhne auszurichten, werden die Geldbeträge für den notwendigen Bedarf und den notwendigen persönlichen Bedarf nach dem AsylbLG entsprechend der jährlichen Fortschreibung der Regelbedarfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) jährlich angepasst, sofern keine gesetzliche Neuermittlung zu erfolgen hat. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt die fortgeschriebenen Beträge gemäß § 3a Absatz 4 AsylbLG im Bundesgesetzblatt bekannt.

Diese Bekanntgabe der für das Jahr 2022 geltenden Beträge erfolgte am 18. Oktober 2021 im Bundesgesetzblatt (siehe BGBl. I 2021 S. 4678). Die Beträge für den notwendigen Bedarf und den notwendigen persönlichen Bedarf ab dem 1. Januar 2022 sind wie folgt:

Bis zum 31. Dezember 2021 gelten die Leistungssätze gemäß § 3a Absatz 1, 2 und 2a AsylbLG.

Die Regelsätze decken künftig neben den Kosten für Festnetztelefon und Internet auch die Verbrauchskosten für die Mobiltelefonie ab. Sie halten so mit den gesellschaftlichen und technischen Veränderungen Schritt.

Welche Leistungen erhalten die Berechtigten darüber hinaus?

Als weitere staatliche Unterstützung werden die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen, soweit sie angemessen sind. Die Leistungen orientieren sich am Niveau der Mieten auf dem örtlichen Wohnungsmarkt.

Welche weiteren Leistungen wurden neu festgesetzt?

Die Geldleistungen im Asylbewerberleistungsgesetz werden mit dem Gesetzentwurf zum Regelbedarfsermittlungsgesetz ebenfalls zum 1. Januar 2022 neu festgesetzt.

Wie werden die Regelsätze berechnet?

Zur Berechnung der Regelsätze zieht das Statistische Bundesamt die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe heran.

Außerdem fließen die Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter sowie die Preisentwicklung sogenannter regelbedarfsrelevanter Güter und Dienstleistungen in die Berechnung ein. Das sind Güter und Dienstleistungen, die wichtig sind, um ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern; etwa Lebensmittel, Bekleidung und Drogeriewaren.

Was ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe?

Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ist eine Haushaltsbefragung. Sie liefert unter anderem statistische Informationen über die Ausstattung mit Gebrauchsgütern, die Einkommens-, Vermögens- und Schuldensituation sowie die Konsumausgaben privater Haushalte. Einbezogen werden Haushalte aller sozialen Gruppierungen. Die EVS bildet damit ein repräsentatives Bild der Lebenssituation nahezu der Gesamtbevölkerung in Deutschland ab.

Das Statistische Bundesamt führt die Befragung alle fünf Jahre durch. Rund 60.000 private Haushalte in Deutschland nehmen regelmäßig freiwillig daran teil.

Warum werden die Daten der einkommensschwächsten Haushalte genutzt?

Würden für die Berechnung der Regelbedarfe auch mittlere Einkommen berücksichtigt, bestünde die Gefahr, dass Leistungsberechtigte über ein höheres monatliches Budget verfügen könnten als Menschen, die im Mindestlohnbereich arbeiten und damit selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen.

Wann werden die Regelsätze jeweils angepasst?

Die Regelsätze für Sozialleistungsempfänger werden jährlich angepasst. Alle fünf Jahre, wenn die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorliegen, ist der Gesetzgeber verpflichtet, die Sätze neu zu ermitteln und im Regelbedarfsermittungsgesetz neu festzulegen. In den Jahren dazwischen werden die Regelsätze anhand der Lohn- und Preisentwicklung fortgeschrieben.

Kritik an der Festsetzung der Höhe der neuen Regelsätze:

Hartz IV: Paritätischer kritisiert geplante Anpassung der Regelsätze um drei Euro als “lächerlich gering” und warnt vor realen Kaufkraftverlusten

Berlin, 26.08.2021. Der Hartz IV Regelsatz soll 2022 um lediglich drei Euro angehoben werden. Das gleicht nicht einmal die Inflation aus, kritisiert der Paritätische scharf.

Die für 2022 angekündigte Hartz IV-Regelsatz-Erhöhung um zwei Euro für Kinder unter 14 und drei Euro für Jugendliche und Erwachsene kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband als “blanken Hohn”, viel zu niedrig und bitter für alle Betroffenen. Faktisch gleiche die “lächerlich geringe” Anpassung von weniger als einem Prozent nicht einmal die Inflation aus und komme somit sogar einer Kürzung gleich, kritisiert der Verband. Der Verband fordert die Bundesregierung auf, umgehend dafür zu sorgen, dass die Fortschreibungsformel für die Regelsätze in der Grundsicherung so angepasst wird, dass Preissteigerungen immer mindestens ausgeglichen werden. Davon unabhängig kritisiert der Paritätische die Regelsätze als grundsätzlich nicht bedarfsdeckend und fordert eine zügige Erhöhung auf mindestens 600 Euro.

“Es ist nicht zu fassen, dass die Bundesregierung die Armen wieder einmal im Regen stehen lässt. Es war bereits seit Monaten absehbar, dass sich die Grundsicherungsleistungen zu Beginn nächsten Jahres noch weiter vom tatsächlichen Bedarf der Menschen entfernen, wenn bei dem im Gesetz verankerten Fortschreibungsmechanismus nicht nachjustiert wird“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Der Paritätische hatte bereits im Frühjahr davor gewarnt, dass angesichts der Entwicklung der Löhne in der Pandemie nicht nur die Renten im kommenden Jahr eine Nullrunde erfahren werden, sondern voraussichtlich auch Beziehenden von Hartz IV und Altersgrundsicherung ein realer Kaufkraftverlust droht. “Es ist ein Trauerspiel, wie wenig die Bundesregierung im wahrsten Sinne des Wortes für arme Menschen übrig hat”, so Schneider.

Der ParitätischeNach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle hätte ein sachgerecht ermittelter Regelsatz für einen alleinlebenden Erwachsenen bereits jetzt mindestens 644 Euro statt den geltenden 446 Euro betragen müssen. In einer breiten Allianz mit Gewerkschaften, anderen Wohlfahrtsverbänden und weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen fordert der Verband eine Anhebung der Regelsätze auf mindestens 600 Euro und hatte den im Mai ausgezahlten einmaligen Corona-Zuschuss als allenfalls einen „Tropfen auf den heißen Stein” kritisiert.

Zum Hintergrund: Die Höhe der aktuellen Regelsätze wurde im sogenannten Regelbedarfsermittlungsgesetz zum 1.1.2021 festgelegt. Der Paritätische kritisiert, dass der Gesetzgeber hier einmal mehr die verfassungsrechtlich eingeräumten gesetzgeberischen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Ermittlung der Regelbedarfe ausschließlich zur Kürzung genutzt hat. Die Regelsätze sind im Ergebnis zu niedrig und nicht bedarfsdeckend. Die allgemeine Inflationsrate lag im Juli diesen Jahres bei 3,8 Prozent. Die jährliche Fortschreibung der Regelsätze zum 1. Januar erfolgt jedoch nach dem Sozialgesetzbuch XII auf Basis eines Mischindexes, der zu 70 Prozent die regelsatz-spezifische Preisentwicklung und zu 30 Prozent die Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter berücksichtigt. Nach aktuellen Medienberichten soll der Regelsatz für Jugendliche und Erwachsene zum 1.1.2022 um drei Euro und für Kinder unter 14 um um zwei 2 Euro angehoben werden.

Hartz IV Rechner – Berechnung Arbeitslosengeld II

Mit dem folgenden Hartz IV Rechner können Sie das Arbeitslosengeld II direkt online berechnen. Dabei wird im Rechner der Basis-Regelsatz von 449 € ab 01.01.2022 berücksichtigt, der maßgeblich für die gesamte Berechnung der Leistungen ist. Der Onlinerechner für die Ermittlung des Ihnen zustehenden Arbeitslosengeldes berücksichtigt noch die aktuellen Regelsätze für 2021. Der Rechner wird angepasst, sobald die Bedarfe für 2022 in Kraft treten. Hier geht´s zum Hartz IV Rechner http://www.hartziv.org/hartz-iv-rechner.html

Hartz IV-Regelsatz: Wichtige Aufschlüsselung

Regelbedarf Hartz IV – Regelsatz 2022

Zur offiziell festgelegten Zusammensetzung, Aufschlüsselung und Höhe des Regelsatzes bzw. Regelbedarfs siehe auch Regelbedarf Hartz IV – Regelsatz 2022 unter: http://www.hartz-iv.info/ratgeber/regelbedarf.html

Entscheidungsdatenbanken des Bundessozialgerichts, der Landessozialgerichte und Sozialgerichte mit Urteilen und Entscheidungen – auch zum Rechtsbereich SGB II und SGB XII

Allen Klagewilligen möchten wir in diesem Zusammenhang ebenso die untenstehenden Entscheidungsdatenbanken mit Sozialgerichtsurteilen (auch zu KDU) im Rechtsbereich des SGB II und SGB XII empfehlen:

Entscheidungsdatenbank des Bundessozialgerichts (BSG): http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bsg&Art=en

Komplette Urteile des Bundessozialgerichts, der  Landessozialgerichte und Sozialgerichte mit Begründungen und nach Datum und Aktenzeichen sortiert findet man auf der Seite Sozialgerichtsbarkeit Bundesrepublik Deutschland unter https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/index.php

Gemeinsame Rechtssprechungsdatenbank des Landes Berlin und Brandenburg – Berlin.de: Das Informationsangebot der Gerichte ist deutlich erweitert worden:
Jetzt steht Ihnen eine Auswahl von Urteilen und Beschlüssen aller Gerichte aus Berlin und Brandenburg zur Verfügung. Auch Entscheidungen der Sozialgerichte und des Landessozialgerichts sind enthalten.

Weitere Tipps und wichtige Informationen zum Thema SGB II/XII (Hartz IV) und KdU

Ganz besonders möchten wir in diesem Zusammenhang die äußerst hilfreiche Site von Harald Thomé (Referent für Arbeitslosen- und Sozialrecht) mit ausgezeichneten Hinweisen und Beiträgen zum Thema SGB II und XII/Hartz IV und KDU empfehlen: http://www.harald-thome.de/ . Geradezu eine Fundgrube für jeden Sozialrechts-Laien und Interessierten ist auch sein immer wieder aktualisierter Folienvortrag ALG II,  gleich am Anfang seiner Startseite als PDF-Datei zu finden. Übrigens, den Newsletter von Harald Thomé kann man über diesen Link abonnieren: http://www.harald-thome.de/newsletter.html

Hilfreiche Informationen hierzu auch unter folgendem Link: http://www.erwerbslos.de/rechtshilfen/534-absolut-empfehlenswert-ratgeber-hartz-iv-tipps-und-hilfen-des-dgb.html

Hartz IV Ratgeber: Eingliederungsvereinbarung bei Hartz IV

Hilfreiche Hinweise zum Umgang mit Hartz IV Eingliederungsvereinbarungen
unter: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-ratgeber-eingliederungsvereinbarung-563.php

Hartz IV: Ohne Verhandlung keine EGV

LSG Mainz: ohne vorherige Verhandlung kein Verwaltungsakt

17.05.2016

(jur). Jobcenter und Hartz-IV-Bezieher müssen über eine Eingliederungsvereinbarung auch tatsächlich eine Vereinbarung anstreben und über die einzelnen Punkte vorher verhandeln. Ohne Verhandlungen zumindest angeboten zu haben darf die Behörde eine Eingliederungsvereinbarung nicht einfach per Bescheid durchsetzen, entschied das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 9. Mai 2016 (Az.: L 6 AS 181/16 B ER). Weiterlesen unter: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-ohne-verhandlung-keine-egv.php

Widerspruch gegen KdU-Bescheide des Jobcenters oder Sozialzentrums  einlegen – Wichtige Infos und Musteranschreiben

Angesichts zahlreicher Klagen zur Höhe der sog. Angemessenheitsgrenzen bei der Übernahme der Kosten der Unterkunft (KdU) durch die Jobcenter bzw. Sozialzentren empfiehlt es sich im Zweifelsfall bei strittigen KdU-Bescheiden bzw. der Aufforderung zur Senkung der Kosten der Unterkunft, die Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen. Der erste Schritt hierzu ist frist- und formgerecht Widerspruch beim Jobcenter oder Sozialzentrum einzulegen. Ein Musteranschreiben von www.erwerbslosenforum.de gibt es hier: Musterwiderspruch zu Kosten für Unterkunft und Heizung  Sollte diesem Widerspruch nicht stattgegeben werden, sollte man einen Rechtsbeistand konsultieren (kann man auch schon beim Widerspruch) und ggfs. vor dem Sozialgericht klagen, insbesondere dann, wenn sich das Jobcenter unter dem Stichwort Angemessenheit weigert, bei Mieterhöhungen oder Umzug die Kosten der Unterkunft in voller Höhe zu übernehmen. SGB-II und XII-Leistungsempfänger (“Hartz IV”) können zudem Prozesskostenhilfe beantragen (mehr hierzu unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe ) Und Achtung: Immer darauf achten, die entsprechenden Fristen einzuhalten. Weitere wichtige Infos, Urteile und Musteranschreiben findet man im Download-Bereich von erwerbslosenforum.de unter: http://www.erwerbslosenforum.de/downloads.htm

Aufgrund der zahlreichen Klagen von SGB II und SGB XII-Leistungsbeziehern gegen die Jobcenter und Sozialzentren vor den Sozialgerichten wegen der Übernahme und Höhe  der KdU möchten wir die untenstehenden Meldungen auf sozialrechtsexperte.blogspot.de und http://www.gegen-hartz.de allen klagewilligen Betroffenen ebenfalls zum Lesen wärmstens empfehlen.

Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 16.10.2012:

Jobcenter muss schlüssiges Konzept zur Festlegung der KdU-Angemessenheitsgrenze nachweisen

Ein schlüssiges Konzept erfordert nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, dass die Datenerhebung ausschließlich in dem genau eingegrenzten und über den gesamten Vergleichsraum erfolgt – eine “Ghettobildung” soll ausgeschlossen werden.

Sozialgericht Aachen, Urteil vom 16.10.2012, – S 11 AS 620/12 , Berufung zugelassen

Fehlt es an einem schlüssigen Konzept im Sinne der Anforderungen des BSG und lässt sich wegen einer fehlenden validen Datengrundlage keine angemessene Vergleichsmiete bestimmen, kann auf die derzeitigen Tabellenwerte nach § 12 WoGG als absolute Obergrenze der Kosten der Unterkunft zurückgegriffen werden(in diesem Sinne auch SG Aachen, Urteil vom 31.01.2012 – S 14 AS 1061/11, Nichtzulassungsbeschwerde anhängig beim LSG Nordrhein-Westfalen – L 6 AS 415/11 NZB). Weiterlesen unter: http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/10/ein-schlussiges-konzept-erfordert-nach.html

Trotz “schlüssigem Konzept” Anspruch auf mehr Geld. Siehe hierzu den dpa-Beitrag vom 07.08.2014:

Mietobergrenzen bei Hartz-IV –  Gutachten kann falsch sein

Hartz-IV-Bezieher haben Anspruch auf die Erstattung angemessener Unterkunftskosten. Welche Mietobergrenze gilt, muss sorgfältig ermittelt werden. Neben der Durchschnittmiete muss dabei auch der Standard der Wohnung berücksichtigt werden. Weiterlesen unter: https://www.aachener-nachrichten.de/ratgeber/recht/gutachten-fuer-mietobergrenzen-fuer-hartz-iv-empfaenger-kann-falsch-sein-1.888387

Klagen hilft siegen!

Ähnlich dem oben dokumentierten Rechtsstreit hat es eine vergleichbare und erfolgreiche Klage eines Flensburger Leistungsbeziehers auf Übernahme von höheren Mietkosten durch das Jobcenter vor dem Sozialgericht und Landessozialgericht in Schleswig ebenfalls schon gegeben. Die endete mit erheblichen Nachzahlungen durch das Flensburger Jobcenter. Dabei orientierte sich das Gericht ebenfalls an den Richtwerten der Wohngeldtabelle, die damals erheblich höher lagen, als die KdU-Richtwerte in Flensburg. Das Sozialgericht begründete dies damit, dass es in Flensburg kein schlüssiges Konzept zur Ermittlung der sog. KdU-Richtwerte bzw. Mietobergrenzen für SGB II und SGB XII-Leistungsbezieher gäbe. Die Stadt Flensburg hat nach diesem Urteil dann entsprechend reagiert und eine Studie zur Richtwerteermittlung der KDU-Höchstgrenzen in Auftrag gegeben und anschließend ihre KdU-Richtwerte angepasst. Die genannte Studie gibt es untenstehend einzusehen. Für den Kreis Nordfriesland fehlt dieses sog. “schlüssige Konzept” jedoch. Weshalb es sich lohnt, im Zweifelsfall gegen den Kreis NF zu klagen, falls es Streit mit dem Sozialzentrum um die Höhe der zu übernehmenden Miete bzw. Kosten der Unterkunft gibt.

Studie der KdU-Richtwerteermittlung für das Jobcenter Flensburg: Institut Wohnen und Umwelt – Ermittlung von Richtwerten für Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft für die Stadt Flensburg unter: KDU Flensburg Berechnung

Spannendes Urteil des Sozialgerichts Berlin – Bericht der taz vom 12.3.2013:

Arme dürfen teurer wohnen

Fast 600.000 Hartz-IV-EmpfängerInnen bekommen zu wenig Geld, entscheidet das Sozialgericht. Der Senat hofft, dass höhere Instanzen das Urteil wieder kassieren. Weiterlesen unter: http://www.taz.de/!112634/

Erwerbslosenverein Tacheles

Informationen rund um SGB II, Sozialrecht, soziale Ausgrenzung und Gegenwehr: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/

Tacheles Rechtsprechungsticker für jede Kalenderwoche mit den aktuellen Sozialgerichtsurteilen auf der rechten Seite der Tacheles-Homepage unter Newsticker oder die Entscheidungsdatenbank im Tickerarchiv unter: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/

Tacheles Adressverzeichnis

Hier finden Sie Rechtsanwälte, Beratungsstellen, Erwerbslosen- und Sozialinitiativen, die Beratung und Unterstützung zum Arbeitslosen- und Sozialhilferecht mit den Schwerpunkten Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Arbeitslosenrecht nach dem SGB III oder allgemeine Existenzsicherung anbieten. Ebenfalls finden Sie hier Organisationen oder Personen, die Ihnen beim Gang zur Behörde Beistand und Schutz als Ämterbegleitung anbieten: http://www.my-sozialberatung.de/adressen

Weiter Infos zum SGB II

Die Infoplattform SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bietet Zugänge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozioökonomischen Hintergründen und Auswirkungen.

Infos zum SGB II auf wikipedia: Zweites Buch Sozialgesetzbuch – Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende in der Bundesrepublik Deutschland. http://de.wikipedia.org/wiki/Zweites_Buch_Sozialgesetzbuch

Merkblatt (jeweils auf deutsch und türkisch)
Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Bundesagentur für Arbeit August 2018

Aus dem Vorwort:

Dieses Merkblatt zum Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) informiert Sie über die wichtigsten Voraussetzungen und die notwendigen Schritte, um Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu erhalten.

Es erläutert Ihnen die Stationen im Jobcenter, Besonderheiten für den Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II und auch das, was Sie beachten und befolgen sollten, wenn Sie Leistungen beantragt haben.
Das Merkblatt gibt Ihnen einen Überblick über den wesentlichen Inhalt der gesetzlichen Regelungen. Lesen Sie es bitte genau durch, damit Sie über Ihre Rechte und Pflichten unterrichtet sind.

Auf jede Einzelheit kann das Merkblatt natürlich nicht eingehen. Nähere Auskünfte erhalten Sie in Ihrem Jobcenter.

Die Broschüre in deutscher Sprache zum Herunterladen als PDF-Datei:  https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/Merkblatt-ALGII_ba015397.pdf

Die Broschüre in türkischer Sprache zum Herunterladen als PDF-Datei:  https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/SGB2-Merkblatt-tr_ba015625.pdf

Hartz IV-Broschüre mit hilfreichen Tipps und Hinweisen

Die im April 2017 aktualisierte und überarbeitete Broschüre der LINKEN-Fraktion im Bundestag ist ein Ratgeber für alle, die mit dem System Hartz IV zu tun haben – entweder als Betroffene oder aber als Teil der Öffentlichkeit, die sich gegen dieses System wendet.

Die Broschüre will über die rechtlichen Möglichkeiten im System Hartz IV informieren und Hinweise geben  auf Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner auf der lokalen Ebene.

Bestellungen bitte über das Versandportal der Fraktion DIE LINKE http://versand.linksfraktion.net

Bestellungen von Initiativen, Vereine usw. bitte mit Lieferadresse an: versand@linksfraktion.de

Die Broschüre zum Herunterladen als PDF-Datei:
https://www.linksfraktion.de/fileadmin/user_upload/Broschuere_HartzIV_2017.pdf

Datenschutz-Bruschüre ULDDatenschutz und Persönlichkeitsrechte bei Bezug von Sozialhilfe, Grundsicherung und Arbeitslosengeld II (Hartz IV)

Broschüre des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein beantwortet die häufigsten Fragen

Da es oftmals Unsicherheit über die Frage gibt, welche datenschutzrechtlichen Bestimmungen für Bezieher von Sozialhilfe, Grundsicherung und Arbeitslosengeld II bzw. “Hartz IV” gelten und welche Rechte nicht nur Teilnehmer an sog. Integrationsmaßnahmen der Jobcenter hinsichtlich der Dokumentation und Weitergabe ihrer persönlichen Daten haben, möchten wir auf eine entsprechende Broschüre “Sozialhilfe, Grundsicherung und Arbeitslosengeld II – die häufigsten Fragen zum Datenschutz ” (Stand Mai 2016) des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hinweisen. Die Broschüre des ULD ist kostenfrei abzurufen unter: https://www.datenschutzzentrum.de/uploads/blauereihe/blauereihe-alg2.pdf

Immer mehr Menschen in Flensburg beziehen Sozialleistungen – Altersarmut nimmt rasant zu

In Flensburg steigt die Zahl der Bezieher von Sozialleistungen insbesondere nach dem SGB II und XII (“Hartz IV”) immer stärker an. Ganz bedrohlich wird ebenso die Lage für diejenigen Menschen, die von Altersarmut betroffen sind bzw. für diejenigen, die in den kommenden Jahren in Flensburg davon betroffen sein werden.

Mehr in dem AKOPOL-Beitrag Sozialatlas 2016 für Flensburg liegt vor
Zahl der Leistungsempfänger/innen im Bereich SGB II („Hartz IV“), III und XII sinkt leicht – Mehr Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter
https://akopol.wordpress.com/2016/12/06/sozialatlas-2016-fuer-flensburg-liegt-vor-altersarmut-nimmt-weiter-zu/

Dazu auch der AKOPOL-Beitrag Sozialatlas 2015 für Flensburg liegt vor – Altersarmut nimmt rasant zu unter: https://akopol.wordpress.com/2015/11/25/sozialatlas-2015-fuer-flensburg-liegt-vor-altersarmut-nimmt-rasant-zu/

Ebenso auch der AKOPOL-Beitrag Sozialatlas 2014 für Flensburg liegt vor – Armut in der Stadt nimmt weiter zu unter:
https://akopol.wordpress.com/2014/11/11/sozialatlas-2014-fur-flensburg-liegt-vor-armut-in-der-stadt-nimmt-weiter-zu/

Zukünftig dramatische Verschärfung der Situation auf dem Flensburger Wohnungsmarkt – Studie fordert mehr Engagement im sozialen Wohnungsbau

Ebenso dramatisch spitzt sich auch die Wohnungssituation für viele Empfänger von Sozialleistungen und Geringverdiener in Flensburg zu. Eine von der Stadt und Kommunalpolitik in Auftrag gegebene Studie fordert mehr Engagement im sozialen Wohnungsbau und prognostiziert ebenso für Flensburg einen dramatischen Anstieg der Altersarmut
Zielgruppenorientierte Wohnungsmarktanalyse Flensburg: Immer weniger Wohnungen für Menschen mit kleinen Einkommen unter:
https://akopol.wordpress.com/2013/04/06/zielgruppenorientierte-wohnungsmarktanalyse-flensburg-immer-weniger-wohnungen-fur-menschen-mit-kleinen-einkommen/

Zur schleswig-holsteinischen Wohnungsmarkt- und Mietenentwicklung von 2007 bis einschl. 2012 (Zahlen für Flensburg auf S. 104-108) siehe auch das
Mietgutachten für das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein
Ergebnisbericht zur Wohnungsmarkt- und Mietenentwicklung
Bearbeitung: Jürgen Veser (IfS) Renate Szameitat (GEWOS) Thomas Thrun (IfS) Dr. Johannes Promann (GEWOS)
im Auftrag des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein
17. Juni 2013 unter: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/W/wohnen/Downloads/Wohnraum/mietgutachten.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Mehr zum Thema KDU und Wohnungssituation auch im AKOPOL-Blog:

Wohnungsmängel: Als Mieter nicht jammern, sondern handeln!

Angesichts des teilweise recht desolaten Zustandes des Wohnungsbestandes in Flensburg und zahlreicher Konflikte von Mietern mit ihren Vermietern oder Hausverwaltungen wegen Wohnungsmängeln möchten wir einen sehr hilfreichen AKOPOL-Beitrag vom 06.08.2016 und Link allen Flensburger Mietern wärmstens an´s Herz legen: Maroder Wohnungsbestand in Flensburg: Mietminderung bei Wohnungsmängeln unter: https://akopol.wordpress.com/2016/08/06/maroder-wohnungsbestand-in-flensburg-mietminderung-bei-wohnungsmaengeln/

WICHTIG: Mieter sollten bei Mängeln in der Wohnung handeln und sich von Vermietern nicht alles gefallen lassen. Deshalb untenstehend der Link auf eine sehr ausführliche Mietminderungstabelle mit über 200 Entscheidungen der Gerichte zur Mietminderung. Als Mietminderungstabelle wird eine inoffizielle Sammlung von Gerichtsurteilen bezeichnet, die sich mit der Frage befassen, in welcher Höhe die Minderung der Kaltmiete im Falle eines Mangels der Mietsache angemessen ist. Mehr in dem Beitrag Mietminderungstabelle – Höhe einer Mietminderung bestimmen unter: http://www.mietrecht-hilfe.de/miete/mietminderungstabelle.html

Infoportal mietminderung.net: Gleichzeitig hat der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. das Portal www.mietminderung.net ins Leben gerufen. Ziel ist es, eine umfassende Informationsplattform zu schaffen, über die sich interessierte Bürgerinnen und Bürger bezüglich häufigen Mietminderungsgründen, sowie allgemeinen Mietrechtsangelegenheiten informieren können.

Mieterverein Flensburg: Und ansonsten empfiehlt es sich Mitglied im Flensburger Mieterverein zu werden, wo man Beratung und rechtliche Unterstützung bekommt www.mieterverein-flensburg.de

Jobcenter muss höhere Miete für “Hartz IV”-Empfänger zahlen – Mietobergrenzen auch in Flensburg zu niedrig? unter: https://akopol.wordpress.com/2012/09/19/jobcenter-muss-hohere-miete-fur-hartz-iv-empfanger-zahlen-mietobergrenzen-auch-in-flensburg-zu-niedrig/

Aktuelles Urteil: Sozialgericht Mainz hält Angemessenheitsregelung bei den Kosten der Unterkunft für SGB II und SGB XII-Empfänger für verfassungswidrig – Auch für Flensburg gilt: Klagen hilft siegen unter: https://akopol.wordpress.com/2012/08/19/aktuelles-urteil-sozialgericht-mainz-halt-angemessenheitsregelung-bei-den-kosten-der-unterkunft-fur-sgb-ii-und-sgb-xii-empfanger-fur-verfassungswidrig/

AKOPOL fordert mehr bezahlbare Wohnungen und einen qualifizierten Mietspiegel für Flensburg – Wohnen und Wohnungsnot in Flensburg unter: https://akopol.wordpress.com/2011/09/11/akopol-fordert-mehr-bezahlbare-wohnungen-und-einen-qualifizierten-mietspiegel-fur-flensburg/und

Debatte um die Fortschreibung der „Grundsätze und Leitlinien für die Steuerung des Wohnens in Flensburg“ – Neubau von Wohnungen nur für den Mittelstand? unter: https://akopol.wordpress.com/tag/wohnen/

Mehr zum Thema Kosten der Unterkunft, sowie Tipps und Hinweise für mögliche Klagen im Bereich “Hartz IV” auch in dem AKOPOL-Beitrag Flensburg: Neue Mietobergrenzen für Empfänger von Grundsicherung („Hartz IV“) unter: https://akopol.wordpress.com/2011/09/01/flensburg-neue-mietobergrenzen-fur-empfanger-von-grundsicherung-%E2%80%9Ehartz-iv%E2%80%9C/