Infoabend zur Höhe der Unterkunftskosten (KDU) für „Hartz IV“-Empfänger am 17.06.2015 im FEUERSTEIN in Flensburg

Mietobergrenzen in Flensburg zu niedrig – Stadt spart zum Nachteil von Erwerbslosen und Rentnern bei den Kosten der Unterkunft

Eine wichtige Veranstaltung für alle Empfänger von Grundsicherung nach SGB II („Hartz IV“) und SGB XII in der Stadt Flensburg

Infoabend mit Dirk Audörsch, Fachanwalt für Sozialrecht
am Mittwoch, den 17.06.2015 um 18:30 Uhr
im FEUERSTEIN, Norderstr. 98, 24939 Flensburg

Eintritt: frei

Das Bundessozialgericht hat in mehreren Verfahren deutlich gemacht, dass für die Berechnung und Festlegung der Richtwerte für die Kosten der Unterkunft gemäß SGB II/XII zwingend ein sog. „schlüssiges Konzept“ vorliegen muss. Problem: Die wissenschaftliche Studie und die Datenbasis für das vermeintliche, schlüssige Konzept für Flensburg stammen aus dem Jahr 2009 und sind völlig veraltet. Die jetzt noch gültigen Flensburger KDU-Richtwerte aus dem Jahr 2013 erreichen dabei noch nicht mal den Toleranzwert der Studie aus dem Jahr 2009. Schon aufgrund der Preissteigerung für die Betriebskosten können diese Werte nicht (mehr) angemessen sein. Viel wichtiger: Fehlt es an einem schlüssigen Konzept bzw. an einer „validen“ Datengrundlage für die Ermittlung der KDU-Höchstgrenzen, können nach Rechtsprechung der Sozialgerichte als Grundlage für die Berechnung angemessener Kosten der Unterkunft, die in der Wohngeldtabelle festgelegten und großzügigeren Grenzen herangezogen werden. Ein Grund mehr also, um gegen KDU-Bescheide des Jobcenter in Flensburg zu klagen.

Vor diesem Hintergrund bietet der Arbeitskreis Kommunalpolitik einen Informationsabend zum Thema an. Hierfür ist der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht, Dirk Audörsch als Referent eingeladen worden, um die Frage der Angemessenheit von Unterkunftskosten anhand der aktuellen Rechtsprechungen zu erläutern und um darzustellen, was es mit dem „schlüssigen Konzept“ genauer auf sich hat.

Da Dirk Audörsch bereits zig Mandanten bei entsprechenden Klagen gegen Sozialzentren bzw. Jobcenter vertritt und als Experte in diesem Rechtsbereich gilt, empfehlen wir allen Klagewilligen vor einem Widerspruch oder einer Klage mit ihm Kontakt aufzunehmen:

Dirk Audörsch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht

Osterender Chaussee 4
25870 Oldenswort
Fon: 04864-271 88 99
Fax: 04864- 271 75 11
email: info@rechtundschlichtung.de

Gleichzeitig gibt es hier die gültige Tabelle mit den Miethöchstgrenzen für die Stadt Flensburg: Flensburg: Neue Mietobergrenzen für Empfänger von Grundsicherung („Hartz IV“)
unter: https://akopol.wordpress.com/2011/09/01/flensburg-neue-mietobergrenzen-fur-empfanger-von-grundsicherung-%E2%80%9Ehartz-iv%E2%80%9C/

Studie der KDU-Richtwerteermittlung für das Jobcenter Flensburg: Institut Wohnen und Umwelt – Ermittlung von Richtwerten für Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft für die Stadt Flensburg unter: KDU Flensburg Berechnung

Siehe zum „schlüssigen Konzept“ auch den Beitrag: Ein schlüssiges Konzept erfordert nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, dass die Datenerhebung ausschließlich in dem genau eingegrenzten und über den gesamten Vergleichsraum erfolgt – eine „Ghettobildung“ soll ausgeschlossen werden. unter:
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/10/ein-schlussiges-konzept-erfordert-nach.html

Zum gleichen Thema und zur Veranstaltung ein Bericht von Joachim Pohl vom 16.6.2015 auf shz.de Hartz IV: Kosten fürs Wohnen steigen unter: http://www.shz.de/lokales/flensburger-tageblatt/hartz-iv-kosten-fuers-wohnen-steigen-id9979526.html

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Veröffentlicht am 20. Mai 2015 in Bürgerbeteiligung, Bildung, Daten und Zahlen, Flensburg News, Hartz IV und Bürgergeld, Inklusion und Integration, Soziales, Veranstaltungstipps und mit , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , getaggt. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink. 2 Kommentare.

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