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Infoabend zur Höhe der Unterkunftskosten (KDU) für „Hartz IV“-Empfänger am 17.06.2015 im FEUERSTEIN in Flensburg

Mietobergrenzen in Flensburg zu niedrig – Stadt spart zum Nachteil von Erwerbslosen und Rentnern bei den Kosten der Unterkunft

Eine wichtige Veranstaltung für alle Empfänger von Grundsicherung nach SGB II („Hartz IV“) und SGB XII in der Stadt Flensburg

Infoabend mit Dirk Audörsch, Fachanwalt für Sozialrecht
am Mittwoch, den 17.06.2015 um 18:30 Uhr
im FEUERSTEIN, Norderstr. 98, 24939 Flensburg

Eintritt: frei

Das Bundessozialgericht hat in mehreren Verfahren deutlich gemacht, dass für die Berechnung und Festlegung der Richtwerte für die Kosten der Unterkunft gemäß SGB II/XII zwingend ein sog. „schlüssiges Konzept“ vorliegen muss. Problem: Die wissenschaftliche Studie und die Datenbasis für das vermeintliche, schlüssige Konzept für Flensburg stammen aus dem Jahr 2009 und sind völlig veraltet. Die jetzt noch gültigen Flensburger KDU-Richtwerte aus dem Jahr 2013 erreichen dabei noch nicht mal den Toleranzwert der Studie aus dem Jahr 2009. Schon aufgrund der Preissteigerung für die Betriebskosten können diese Werte nicht (mehr) angemessen sein. Viel wichtiger: Fehlt es an einem schlüssigen Konzept bzw. an einer „validen“ Datengrundlage für die Ermittlung der KDU-Höchstgrenzen, können nach Rechtsprechung der Sozialgerichte als Grundlage für die Berechnung angemessener Kosten der Unterkunft, die in der Wohngeldtabelle festgelegten und großzügigeren Grenzen herangezogen werden. Ein Grund mehr also, um gegen KDU-Bescheide des Jobcenter in Flensburg zu klagen.

Vor diesem Hintergrund bietet der Arbeitskreis Kommunalpolitik einen Informationsabend zum Thema an. Hierfür ist der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht, Dirk Audörsch als Referent eingeladen worden, um die Frage der Angemessenheit von Unterkunftskosten anhand der aktuellen Rechtsprechungen zu erläutern und um darzustellen, was es mit dem „schlüssigen Konzept“ genauer auf sich hat.

Da Dirk Audörsch bereits zig Mandanten bei entsprechenden Klagen gegen Sozialzentren bzw. Jobcenter vertritt und als Experte in diesem Rechtsbereich gilt, empfehlen wir allen Klagewilligen vor einem Widerspruch oder einer Klage mit ihm Kontakt aufzunehmen:

Dirk Audörsch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht

Osterender Chaussee 4
25870 Oldenswort
Fon: 04864-271 88 99
Fax: 04864- 271 75 11
email: info@rechtundschlichtung.de

Gleichzeitig gibt es hier die gültige Tabelle mit den Miethöchstgrenzen für die Stadt Flensburg: Flensburg: Neue Mietobergrenzen für Empfänger von Grundsicherung („Hartz IV“)
unter: https://akopol.wordpress.com/2011/09/01/flensburg-neue-mietobergrenzen-fur-empfanger-von-grundsicherung-%E2%80%9Ehartz-iv%E2%80%9C/

Studie der KDU-Richtwerteermittlung für das Jobcenter Flensburg: Institut Wohnen und Umwelt – Ermittlung von Richtwerten für Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft für die Stadt Flensburg unter: KDU Flensburg Berechnung

Siehe zum „schlüssigen Konzept“ auch den Beitrag: Ein schlüssiges Konzept erfordert nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, dass die Datenerhebung ausschließlich in dem genau eingegrenzten und über den gesamten Vergleichsraum erfolgt – eine „Ghettobildung“ soll ausgeschlossen werden. unter:
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/10/ein-schlussiges-konzept-erfordert-nach.html

Zum gleichen Thema und zur Veranstaltung ein Bericht von Joachim Pohl vom 16.6.2015 auf shz.de Hartz IV: Kosten fürs Wohnen steigen unter: http://www.shz.de/lokales/flensburger-tageblatt/hartz-iv-kosten-fuers-wohnen-steigen-id9979526.html

Sozialgericht Mainz hält Angemessenheitsregelung bei den Kosten der Unterkunft für SGB II und SGB XII-Empfänger für verfassungswidrig

Auch für Flensburg gilt: Klagen hilft siegen!

Angesichts der aktuellen Debatte in Flensburg zum Thema Wohnungsnot, Gentrifizierung und zur Höhe der sog. Angemessenheitsgrenzen für die Übernahme der Kosten der Unterkunft (KDU) durch das Flensburger Jobcenter möchten wir auf ein spannendes Urteil zum Thema KDU-Angemessenheitsgrenzen besonders hinweisen.

Hartz IV Angemessenheitsregelung verfassungswidrig

Angemessensheitsbegriff bei den Unterkunftskosten verstößt gegen die Verfassung

Laut eines aktuellen Urteils des Sozialgerichts Mainz verstoßen die Angemessensheitsregelungen bei den Kosten der Unterkunft bei Hartz IV und der Sozialhilfe (SGB II und SGB XII) gegen die bundesdeutsche Verfassung (Aktenzeichen: S 17 AS 1452/09). Weiterlesen…

Jetzt haben alle diejenigen SGB II und SGB XII-Leistungsbezieher (fälschlich auch Hartz IV genannt), die aufgrund der Angemessenheitsgrenzen keine menschenwürdige Wohnung in Flensburg finden und bezahlen können, wenn Sie das Jobcenter auf die Übernahme entsprechend höherer Mietkosten verklagen wollen, zumindest schon mal ein Vergleichsurteil, auf das sie sich berufen können. Allerdings muss einschränkend gesagt werden, dass dieses Urteil höchstinstanzlich, also durch ein Landessozialgericht oder das Bundessozialgericht bzw. das Bundesverfassungsgericht noch nicht bestätigt ist. Das vollständige Urteil des Sozialgerichts Mainz gibt es hier zum Nachlesen: http://www.elo-forum.org/unterkunft/100526-sg-mainz-angemessenheitsregelungen-kosten-unterkunft-kdu-verfassungswidrig.html

Ebenso möchten wir in diesem Zusammenhang noch auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Neuruppin hinweisen. Ein Arbeitslosengeld II-Empfänger (“Hartz IV”) aus Hohen Neuendorf (Brandenburg) hatte sich erfolgreich gegen die zu niedrigen Richtwerte für Wohnkosten im Landkreis Oberhavel zu Wehr gesetzt. Vor dem Sozialgericht Neuruppin schlossen das Jobcenter und der Hilfeempfänger im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens einen Vergleich, wonach das Jobcenter dem 44-Jährigen die Unterkunftskosten auf Basis des Wohngeldgesetzes zuzüglich zehn Prozent Sicherheitszuschlag zu gewähren hat. Mehr hierzu in dem AKOPOL-Blog-Beitrag Jobcenter muss höhere Miete für “Hartz IV”-Empfänger zahlen Mietobergrenzen auch in Flensburg zu niedrig? unter: https://akopol.wordpress.com/2012/09/19/jobcenter-muss-hohere-miete-fur-hartz-iv-empfanger-zahlen-mietobergrenzen-auch-in-flensburg-zu-niedrig/

Ebenso möchten wir auf ein wichtiges Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 16.10.2012 hinweisen, das auch für Flensburg von besonderer Bedeutung ist:

Jobcenter muss schlüssiges Konzept zur Festlegung der KDU-Angemessenheitsgrenze nachweisen

Ein schlüssiges Konzept erfordert nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, dass die Datenerhebung ausschließlich in dem genau eingegrenzten und über den gesamten Vergleichsraum erfolgt – eine „Ghettobildung“ soll ausgeschlossen werden.

Sozialgericht Aachen, Urteil vom 16.10.2012, – S 11 AS 620/12 , Berufung zugelassen

Fehlt es an einem schlüssigen Konzept im Sinne der Anforderungen des BSG und lässt sich wegen einer fehlenden validen Datengrundlage keine angemessene Vergleichsmiete bestimmen, kann auf die derzeitigen Tabellenwerte nach § 12 WoGG als absolute Obergrenze der Kosten der Unterkunft zurückgegriffen werden(in diesem Sinne auch SG Aachen, Urteil vom 31.01.2012 – S 14 AS 1061/11, Nichtzulassungsbeschwerde anhängig beim LSG Nordrhein-Westfalen – L 6 AS 415/11 NZB). Weiterlesen unter: http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/10/ein-schlussiges-konzept-erfordert-nach.html

Widerspruch gegen KDU-Bescheide des Jobcenter einlegen – Wichtige Infos und Musteranschreiben auf www.erwerbslosenforum.de

Daher empfiehlt es sich auch bei strittigen KDU-Bescheiden des Jobcenter Flensburg bzw. der Aufforderung zur Senkung für die Kosten der Unterkunft die Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen. Der erste Schritt hierzu ist frist- und formgerecht Widerspruch beim Jobcenter einzulegen. Ein Musteranschreiben von www.erwerbslosenforum.de gibt es hier: Musterwiderspruch zu Kosten für Unterkunft und Heizung  Sollte diesem Widerspruch nicht stattgegeben werden, sollte man auf jeden Fall einen Rechtsbeistand konsultieren (kann man auch schon beim Widerspruch) und ggfs. vor dem Sozialgericht klagen, insbesondere dann, wenn sich das Jobcenter unter dem Stichwort Angemessenheit weigert, bei Mieterhöhungen oder Umzug die KDU-Kosten in voller Höhe zu übernehmen.

SGB-II und XII-Leistungsempfänger (“Hartz IV”) können zudem Prozesskostenhilfe beantragen (mehr hierzu unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe ) Und Achtung: Immer darauf achten, die entsprechenden Fristen einzuhalten. Weitere wichtige Infos, Urteile und Musteranschreiben findet man zudem im Download-Bereich von erwerbslosenforum.de unter: http://www.erwerbslosenforum.de/downloads.htm

Entscheidungsdatenbanken des Bundessozialgerichts, der Landessozialgerichte und Sozialgerichte mit Urteilen und Entscheidungen – auch zum Rechtsbereich SGB II und SGB XII

Allen Klagewilligen möchten wir in diesem Zusammenhang ebenso die untenstehenden Entscheidungsdatenbanken mit Sozialgerichtsurteilen (auch zu KDU) im Rechtsbereich des SGB II und SGB XII empfehlen:

Entscheidungsdatenbank des Bundessozialgerichts (BSG): http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bsg&Art=en

Komplette Urteile des Bundessozialgerichts, der  Landessozialgerichte und Sozialgerichte mit Begründungen und nach Datum und Aktenzeichen sortiert findet man auf der Seite Sozialgerichtsbarkeit Bundesrepublik Deutschland unter https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/index.php

Gemeinsame Rechtssprechungsdatenbank des Landes Berlin und Brandenburg – Berlin.de: Das Informationsangebot der Gerichte ist deutlich erweitert worden:
Jetzt steht Ihnen eine Auswahl von Urteilen und Beschlüssen aller Gerichte aus Berlin und Brandenburg zur Verfügung. Auch Entscheidungen der Sozialgerichte und des Landessozialgerichts sind enthalten.

Angesichts der zahlreichen Klagen von „Hartz-IV“-Empfängern bei den Sozialgerichten wegen zu niedriger Regelsätze und des Streits um die Übernahme von Wohnungs- bzw. Mietkosten im Rahmen der Kosten der Unterkunft (KDU) durch die Jobcenter möchten wir auch die untenstehende Meldung von http://www.gegen-hartz.de allen Betroffenen zum Lesen wärmstens empfehlen.

Hartz IV-Regelsatz-Klage: Wichtige Aufschlüsselung

Aufteilung der Hartz IV Regelbedarfe 2011 – 2012 – 2013

13.11.2012

In Deutschland sind derzeit mehrere Klagen gegen die verfassungswidrig zu niedrig bemessene Hartz IV Regelbedarfe anhängig. Rüdiger Böker, bestellter Gutachter beim Bundesverfassungsgericht zur Regelsatzentscheidung vom 9. Februar 2010 und Sachverständiger vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages hat ein aktuelles Papier veröffentlicht, in dem er die Zusammensetzung der Hartz IV Regelsätze/Regelbedarfe 2011/2012/2013 aufschlüsselt.

Harald Thomé von Tacheles e.V. in Wuppertal, schreibt dazu in seinem Newsletter: „Das Papier ist dann wichtig, wenn geprüft werden soll, in welcher Höhe Strom im Regelsatz enthalten ist, Fahrtkosten oder auch Ernährung und Hygiene. Auch spannend ist, darin zu sehen, wie viel zum Leben und zur Teilhabe die Politik den Hartz IV-/SGB XII-Leistungsbeziehern zuerkennt.“ Weiterlesen unter: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-regelsatz-klage-wichtige-aufschluesselung-9001190.php

Übrigens, den Newsletter von Harald Thomé kann man über diesen Link abonnieren: http://www.harald-thome.de/newsletter.html

Zur offiziell festgelegten Zusammensetzung, Aufschlüsselung und Höhe des Regelsatzes bzw. Regelbedarfs siehe auch Regelbedarf Hartz IV unter: http://www.hartz-iv.info/ratgeber/regelbedarf.html

Zur Höhe der KDU-Sätze in Flensburg siehe auch den AKOPOL-Blog-Artikel: Flensburg: Neue Mietobergrenzen für Empfänger von Grundsicherung („Hartz IV“) unter: https://akopol.wordpress.com/2011/09/01/flensburg-neue-mietobergrenzen-fur-empfanger-von-grundsicherung-%e2%80%9ehartz-iv%e2%80%9c/

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