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Fehlende KITA-Plätze könnten teuer für die Stadt Flensburg werden

BGH-Urteil: Kommunen können wegen fehlender Kita-Plätze haftbar gemacht werden

Städte und Kommunen müssen grundsätzlich den Verdienstausfall der Eltern bezahlen, wenn sie zu wenige Betreuungsplätze für Kleinkinder bereitstellen.

Eltern können wegen eines fehlenden Krippenplatzes für ihre Kleinkinder Anspruch auf Schadenersatz haben – das hat der Bundesgerichtshof (BGH) heute entschieden. Mehr dazu auf SPIEGEL-Online unter: http://www.spiegel.de/karriere/bundesgerichtshof-kommunen-koennen-wegen-fehlender-kita-plaetze-haftbar-gemacht-werden-a-1117557.html

Dazu auch eine Analyse von Lisa Erdmann auf SPIEGEL-Online

BGH-Urteil zu Krippenplätzen – Auch Eltern haben einen Anspruch

Nicht nur die Kinder, auch Mütter und Väter haben einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz, urteilten jetzt die obersten Zivilrichter.
Der Bundesgerichtshof hat den Kommunen die Leviten gelesen. Er nimmt die Städte und Gemeinden beim Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz weit mehr in die Verantwortung als bisher – nämlich nicht nur für die Kinder, sondern auch für die Eltern. Weiterlesen unter:
http://www.spiegel.de/karriere/bgh-urteil-zur-krippenplaetzen-analyse-des-urteils-a-1117573.html

Unsere Empfehlung:

Bei mehr als 500 fehlenden KITA-Plätzen in Flensburg und enorm langen Wartelisten sollten betroffene Eltern ihren Anspruch auf einen KITA- bzw. Betreuungsplatz für ihr Kind unbedingt einklagen. Das wär´s doch, 500 Klagen gegen die Stadt. Jede Wette, dass die KITA-Plätze dann plötzlich wie Pilze in Flensburg aus dem Boden sprießen, Genehmigungsverfahren verkürzt werden etc.

Sinnvoll ist es aber bei einer Klage sich unbedingt einen Rechtsbeistand, am besten einen Fachanwalt für Sozial- und Verwaltungsrecht zur Seite zu stellen. Da der Oldensworter Rechtsanwalt Dirk Audörsch als Experte in diesem Rechtsbereich gilt, empfehlen wir allen Klagewilligen mit ihm Kontakt aufzunehmen:

Dirk Audörsch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht

Osterender Chaussee 4
25870 Oldenswort
Fon: 04864-271 88 99
Fax: 04864- 271 75 11
email: info@rechtundschlichtung.de