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Flensburger Stadtdialog: „Klarmachen zur (Wärme-)Wende!“ am 3. Juli 2024 in der Bürgerhalle des Rathauses

Am 3. Juli 2024 befasst sich der Stadtdialog mit dem Thema „Wärmeplanung“ und dem Transformationsprozess der Stadtwerke Flensburg. Der Beginn ist um 17:00 Uhr in der Flensburger Bürgerhalle.

Die Stadt Flensburg ist gesetzlich dazu verpflichtet, spätestens bis Ende 2024 einen Wärmeplan aufzustellen. So steht es im Energiewende- und Klimaschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein.

Aber was bedeutet das konkret? Es gibt doch bereits einen Transformationsplan der Stadtwerke Flensburg und ein nahezu flächendeckendes Fernwärmenetz?

Richtig, deswegen wird der Wärmeplan der Stadt Flensburg auch anders aussehen, als andere Wärmepläne in Deutschland.

Wir laden Sie herzlich ein zum Stadtdialog „Klarmachen zur (Wärme-)Wende!“ am 3.7.2024 in der Bürgerhalle des Flensburger Rathauses.

Wir möchten…

    • …Sie darüber informieren, mit welchen wesentlichen Schritten des Transformationsplans die Fernwärme in Flensburg fossilfrei wird.
    • …Ihnen erläutern, wie sich der Transformationsplan der Stadtwerke und der Wärmeplan der Stadt Flensburg zueinander verhalten.
    • …mit Ihnen gemeinsam Handlungsansätze entwickeln, mit denen die Stadt Flensburg auch gebäudeseitig weiter fit für die Zukunft gemacht werden kann.

Diskutieren Sie mit Vertreter*innen von Stadtverwaltung, Stadtwerken und Fachöffentlichkeit, wie wir das Ruder immer weiter in Richtung einer nachhaltigen Wärmeversorgung umlegen können.

Untenstehend der Programmflyer.  Weitere Informationen mit der Anmeldung zum Verteiler Stadtdialog Flensburg finden Sie unter www.flensburg.de/stadtdialog.

Flensburger Stadtdialog: „Klarmachen zur (Wärme-)Wende!“ am 3. Juli 2024 in der Bürgerhalle des Rathauses

Am 3. Juli 2024 befasst sich der Stadtdialog mit dem Thema „Wärmeplanung“ und dem Transformationsprozess der Stadtwerke Flensburg. Der Beginn ist um 17:00 Uhr in der Flensburger Bürgerhalle.

Die Stadt Flensburg ist gesetzlich dazu verpflichtet, spätestens bis Ende 2024 einen Wärmeplan aufzustellen. So steht es im Energiewende- und Klimaschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein.

Aber was bedeutet das konkret? Es gibt doch bereits einen Transformationsplan der Stadtwerke Flensburg und ein nahezu flächendeckendes Fernwärmenetz?

Richtig, deswegen wird der Wärmeplan der Stadt Flensburg auch anders aussehen, als andere Wärmepläne in Deutschland.

Wir laden Sie herzlich ein zum Stadtdialog „Klarmachen zur (Wärme-)Wende!“ am 3.7.2024 in der Bürgerhalle des Flensburger Rathauses.

Wir möchten…

    • …Sie darüber informieren, mit welchen wesentlichen Schritten des Transformationsplans die Fernwärme in Flensburg fossilfrei wird.
    • …Ihnen erläutern, wie sich der Transformationsplan der Stadtwerke und der Wärmeplan der Stadt Flensburg zueinander verhalten.
    • …mit Ihnen gemeinsam Handlungsansätze entwickeln, mit denen die Stadt Flensburg auch gebäudeseitig weiter fit für die Zukunft gemacht werden kann.

Diskutieren Sie mit Vertreter*innen von Stadtverwaltung, Stadtwerken und Fachöffentlichkeit, wie wir das Ruder immer weiter in Richtung einer nachhaltigen Wärmeversorgung umlegen können.

Untenstehend der Programmflyer.  Weitere Informationen mit der Anmeldung zum Verteiler Stadtdialog Flensburg finden Sie unter www.flensburg.de/stadtdialog.

Flensburger Stadtdialog: „Wohnraumschutz“ am 29. Mai 2024 in der Bürgerhalle des Rathauses

Was leistet eine Zweckentfremdungssatzung?

Der Fachbereichs Stadtentwicklung und Klimaschutz der Stadt Flensburg lädt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich zum Stadtdialog mit Vortrag und Podiumsdiskussion ein und zwar

am Mittwoch, den 29. Mai 2024 um 16:30 Uhr

in der Bürgerhalle im Rathaus der Stadt Flensburg, Rathausplatz 1, 24937 Flensburg.

Flensburg wächst, zusätzliche Wohnungen werden benötigt. Neben dem Wohnungsneubau und Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ist der Erhalt bestehenden Wohnraums für ein Gleichgewicht auf dem Flensburger Wohnungsmarkt notwendig. Kann eine kommunale Zweckentfremdungssatzung dazu beitragen? Was sind die gesetzgeberischen Voraussetzungen? Und was bedeutet eine solche Satzung in der Praxis?

Der Stadtdialog möchte gemeinsam mit Ihnen über Antworten auf diese Fragen diskutieren. Als Impulse dienen Vorträge von Dr. Maik Krüger, Leiter des Referats für Wohnraumförderung, Recht des Wohnungswesens, Wohngeld im Innenministerium Schleswig-Holsteinund von Gregor Jekel, Leiter der Fachbereichs Wohnen, Arbeit und Integration der Landeshauptstadt Potsdam.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich

Programm

16:30 Uhr      Ankommen in der Bürgerhalle

17:00 Uhr      Anmoderation

Bele Anders-Brockmöller, BIG Städtebau

Einführung und Überblick

Malte Gräve, Stadt Flensburg: Die Ausgangssituation in Flensburg

17:15 Uhr      Wohnraumschutzgesetz für Schleswig-Holstein

Dr. Maik Krüger, Land Schleswig‑Holstein: Inhalte, Befugnisse und Grenzen des Landesgesetzes

17:40 Uhr      3 Jahre Zweckentfremdungssatzung für Potsdam

Gregor Jekel, Landeshauptstadt Potsdam: Beitrag und Angemessenheit zum Erhalt von Wohnungen in der Praxis

18:15 Uhr      Podiumsdiskussion

Gorm Casper, Tourismus Agentur Flensburger Förde

Gregor Jekel, Landeshauptstadt Potsdam

Dr. Maik Krüger, Land Schleswig‑Holstein

Malte Gräve, Stadt Flensburg: Dialog auf dem Podium und mit dem Publikum

Moderation: Bele Anders-Brockmöller, BIG Städtebau

18:55 Uhr      Abmoderation

Bele Anders-Brockmöller, BIG Städtebau

19:00 Uhr      Ende der Veranstaltung

Untenstehend der Programmflyer.  Weitere Informationen mit der Anmeldung zum Verteiler Stadtdialog Flensburg finden Sie unter www.flensburg.de/stadtdialog.

Flensburger Stadtdialog: „Wohnraumschutz“ am 29. Mai 2024 in der Bürgerhalle des Rathauses

Was leistet eine Zweckentfremdungssatzung?

Der Fachbereichs Stadtentwicklung und Klimaschutz der Stadt Flensburg lädt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich zum Stadtdialog mit Vortrag und Podiumsdiskussion ein und zwar

am Mittwoch, den 29. Mai 2024 um 16:30 Uhr

in der Bürgerhalle im Rathaus der Stadt Flensburg, Rathausplatz 1, 24937 Flensburg.

Flensburg wächst, zusätzliche Wohnungen werden benötigt. Neben dem Wohnungsneubau und Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ist der Erhalt bestehenden Wohnraums für ein Gleichgewicht auf dem Flensburger Wohnungsmarkt notwendig. Kann eine kommunale Zweckentfremdungssatzung dazu beitragen? Was sind die gesetzgeberischen Voraussetzungen? Und was bedeutet eine solche Satzung in der Praxis?

Der Stadtdialog möchte gemeinsam mit Ihnen über Antworten auf diese Fragen diskutieren. Als Impulse dienen Vorträge von Dr. Maik Krüger, Leiter des Referats für Wohnraumförderung, Recht des Wohnungswesens, Wohngeld im Innenministerium Schleswig-Holsteinund von Gregor Jekel, Leiter der Fachbereichs Wohnen, Arbeit und Integration der Landeshauptstadt Potsdam.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich

Programm

16:30 Uhr      Ankommen in der Bürgerhalle

17:00 Uhr      Anmoderation

Bele Anders-Brockmöller, BIG Städtebau

Einführung und Überblick

Malte Gräve, Stadt Flensburg: Die Ausgangssituation in Flensburg

17:15 Uhr      Wohnraumschutzgesetz für Schleswig-Holstein

Dr. Maik Krüger, Land Schleswig‑Holstein: Inhalte, Befugnisse und Grenzen des Landesgesetzes

17:40 Uhr      3 Jahre Zweckentfremdungssatzung für Potsdam

Gregor Jekel, Landeshauptstadt Potsdam: Beitrag und Angemessenheit zum Erhalt von Wohnungen in der Praxis

18:15 Uhr      Podiumsdiskussion

Gorm Casper, Tourismus Agentur Flensburger Förde

Gregor Jekel, Landeshauptstadt Potsdam

Dr. Maik Krüger, Land Schleswig‑Holstein

Malte Gräve, Stadt Flensburg: Dialog auf dem Podium und mit dem Publikum

Moderation: Bele Anders-Brockmöller, BIG Städtebau

18:55 Uhr      Abmoderation

Bele Anders-Brockmöller, BIG Städtebau

19:00 Uhr      Ende der Veranstaltung

Untenstehend der Programmflyer.  Weitere Informationen mit der Anmeldung zum Verteiler Stadtdialog Flensburg finden Sie unter www.flensburg.de/stadtdialog.