Archiv für den Monat Februar 2026
3. Open Data Day mit Workshops und Vorträgen am 5. und 7. März ´26 in Flensburg

Mit offenen Daten – Mit offenen Karten
Was ist der Open Data Day?
Zum dritten Mal nimmt das OK Lab Flensburg am weltweit stattfindenden Open Data Day teil und lädt alle Interessierten zu Workshops, Präsentationen sowie einem offenen Austausch und Networking ein. Wir haben ein vielseitiges Programm zusammengestellt, das am 5. März von 10:00 bis 21:00 Uhr Gelegenheit bietet, Open Data kennenzulernen, mehr über digitale Anwendungen zu erfahren oder einfach einen Einblick in die Arbeit des OK Labs zu bekommen.
Wo findet der Open Data Day statt?
Offener Kanal Flensburg
Sankt-Jürgen-Straße 95
24937 Flensburg
Die Teilnahme ist kostenlos und eine Anmeldung nicht erforderlich. Jede:r kann sich aus dem unten stehenden Programm die Themen aussuchen, die am meisten interessieren. Mittags und nachmittags laden wir zu einem kleinen Mitbring-Buffet ein – wer mag, kann gerne etwas beisteuern.
Bis 18 Uhr Programm und anschließend gemütlicher Ausklang und Netzwerken
Das Programm in der Übersicht:
Donnerstag, 5. März 2026 – Mit offenen Daten
Vorträge rund um Open Data in Verwaltung und Praxis
09:30 – Ankommen
10:00 – 10:45 – Vortrag Thorsten Düwel: Smarte Grenzregion – Zwischen den Meeren
10:45 – 11:30 – Vortrag Dr. Jesper Zedlitz: Staatskanzlei Schleswig-Holstein Open Data in Schleswig-Holstein
11:30 – 12:00 – Kaffeepause und Snacks
12:00 – 12:45 – Vortrag Mark Stuwe: Statistikabteilung Stadt Flensburg Open Data in der kommunalen Verwaltung
12:45 – 13:30 – Vortrag Marten Matzen: Open Data im Kraftfahrt Bundesamt
13:30 – 14:00 – Austausch, Netzwerken
Samstag, 7. März 2026 – Hackathon – Mit offenen Karten
09:30 – Ankommen
10:00 – 10:30 Themenfindung
10:30 – 17:00 Start Hacking
17:30 – 18:00 Präsentation
18:00 – 21:00 Gemütlicher Ausklang, Netzwerken
Alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten.
Alle weiteren Informationen und das vollständige Programm mit den Workshops gibt es auf https://opendataday-flensburg.de/
Feminism & Bookmarks: „Witches, Bitches, IT-Girls“ – Online-Lesung mit Rebekka Endler am 23. Februar ’26
Wie patriarchale Mythen uns bis heute prägen
Eine Veranstaltunfg der Friedrich-Ebert-Stiftung | Montag, 23.02.2026 | 18:00 Uhr | online via Zoom

Mit dem Format „Feminism & Bookmarks“ möchten die Landesbüros der Friedrich-Ebert-Stiftung feministische Themen aufgreifen und reihum aktuelle feministische Literatur online diskutieren. Dabei wird es um Gerechtigkeit in Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur gehen, um praktizierte Demokratie, um Freiheit und Revolution. Wie wollen wir die Zukunft gestalten? Wir laden herzlich dazu ein, sich zu unserer feministischen Lesereihe zuzuschalten.
Nächster Termin: Montag, 23. Februar 2026, 18-19.30 Uhr, Online, Lesung und Gespräch.
Rebekka Endler: Witches, Bitches, It-Girls. Wie patriarchale Mythen uns bis heute prägen
In aller Munde und doch kaum greifbar: Das Patriarchat. Die Autorin Rebekka Endler hat sich in ihrem Buch „Witches, Bitches, It-Girls. Wie patriarchale Mythen uns bis heute prägen“daran gemacht, die Mythen und Geschlechterbilder dahinter aufzudecken. Sie führt unterhaltsam durch die Menschheitsgeschichte und klärt auf, über das Patriarchat und seine Wirkmechanismen von Kunst bis Politik.
Was bringt so viele Frauen heute noch dazu, von einem rettenden Märchenprinzen zu träumen? Warum werben sogenannte Tradwives für ein Leben als Hausfrau und Mutter? Welche Funktion haben Frauenbilder wie Witches, Bitches und It-Girls? Antworten auf diese Fragen gibt es in der Lesung und dem Gespräch mit ihr – und natürlich handfeste Tipps, wie wir das Patriarchat verändern können, wenn wir das System dahinter verstehen und angreifen.

Moderation: Selin Arpaz, Mitglied der Bremischen Bürgerschaft, SPD-Fraktionssprecherin für Jugend und für Gleichstellung und Queer
Rebekka Endler ist freie Autorin (u.a. Das Patriarchat der Dinge. Warum die Welt Frauen nicht passt, 2021) Journalistin und Podcasterin (Feminist Shelf Control) aus Köln.
Organisatorisches:
– Die Teilnahme ist kostenfrei.
– Eine Anmeldung ist erforderlich.
– Angemeldete Teilnehmer*innen erhalten von uns am Freitag, den 20. Februar per Mail die Zugangsdaten zur Online-Diskussion sowie technische und Datenschutzhinweise.
Anmeldung zur Lesung und Gespräch am 23.02.2026
Mehr zur Online-Lese-Reihe „Feminism and Bookmarks“ der Friedrich-Ebert-Stiftung mit allen Themen und Termine in der Übersicht.
Lust auf die ganze Reihe? Melden Sie sich gleich für alle Termine an!
Mit freundlichen Grüßen
Team Feminism & Bookmarks der FES
Für eine starke Soziale Demokratie
Viele weitere Veranstaltungen zu aktuellen politischen Themen gibt es auf unserer Internetseite FES Nord. Hier finden Sie Informationen über die FES, unser Engagement und unsere Angebote. Sie können sich zu Veranstaltungen anmelden, FES-Publikationen lesen, unseren Podcast „Friedrichs Flaschenpost“ hören oder auf unserem social media Kanal mitdiskutieren:
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VdK Präsidentin Verena Bentele: Zukunftsfähiger Sozialstaat braucht mutiges Umdenken
Schluss mit der Entsolidarisierung der Bevölkerung
Plädoyer für einen zukunftsfähigen Sozialstaat
Der Sozialverband VdK Deutschland begrüßt das Beschlusspapier der SPD-Bundestagsfraktion zur Jahresauftaktklausur 2026 mit dem Titel „Zusammen ist unsere Stärke“ ausdrücklich.

„Der Sozialstaat muss mutig neu gedacht werden“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Statt die Bürgerinnen und Bürger, die ihn finanzieren, als zu teuer oder faul zu diffamieren, muss Politik Privilegien in den Blick nehmen und darf keinen Generalverdacht schüren. Eine solche Entsolidarisierung gefährdet das Vertrauen in unseren Sozialstaat und damit auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“
Bentele betont, dass es bei echten Strukturreformen nicht um punktuelle Einsparungen bei einzelnen Gruppen gehen darf, sondern um Maßnahmen, die den Sozialstaat insgesamt zukunftssicher und gerechter machen. Nur so könne verhindert werden, dass bestimmte Teile der Bevölkerung als Sündenböcke herhalten müssen.
Sie hebt hervor, dass das Papier ein klares Bekenntnis zu einem menschlichen und solidarischen Sozialstaat enthalte: „Besonders positiv ist die deutliche Verortung sozialer Politik in Bereichen wie Menschen mit Behinderungen, Gesundheit und Pflege. Dies sind Felder, in denen spürbare Politik für viele Menschen direkt im Alltag gefragt ist anstelle von abstrakten Debatten über eine Stunde Mehrarbeit oder Lifestyle.“
„Statt auf Kürzungen zu setzen, braucht es vernetzte Reformen, die Menschen helfen und Vertrauen schaffen. Das ist nicht nur zukunftsfähiger, sondern stärkt auch das demokratische Vertrauen in diesen Staat“, so Bentele weiter.
Der VdK setzt sich seit Jahren für einen starken Sozialstaat ein, der Sicherheit bietet, Teilhabe ermöglicht und solidarisch finanziert wird. Wichtig sei, politische Diskussionen so zu führen, dass sie den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern und nicht untergraben.
Über den VdK:
Der Sozialverband VdK ist mit über 2,1 Millionen Mitgliedern die größte sozialpolitische Interessenvertretung Deutschlands. Er setzt sich seit mehr als 70 Jahren erfolgreich für diejenigen ein, die sonst zu wenig wahrgenommen werden. Der Sozialverband VdK kämpft gegen soziale Ausgrenzung, Armut und ungleiche Chancen und für faire Bezahlung, solidarisches Miteinander und für soziale Gerechtigkeit.
Der VdK bietet außerdem kompetente Sozialrechtsberatung und vertritt seine Mitglieder vor den Sozialgerichten. Die 13 Landesverbände sind mit ihren Geschäftsstellen bundesweit vor Ort präsent und organisieren Hilfe und Beratung, Informationsveranstaltungen und gemeinsame Freizeitaktivitäten.
Weitere Infos unter: www.vdk.de
Workshop „Auf rechte Sprüche eine Antwort finden“ am 28. Februar in der Neustadt 12 in Flensburg

Jetzt anmelden!
Ob im Kollegium, der Nachbarschaft oder gar dem Freundeskreis – nicht selten sind wir mit rechten und rassistischen Aussagen konfrontiert. Das spontane Argumentieren gegen „Stammtischparolen“ ebenso wie gegen subtile abwertende Äußerungen ist dabei oft herausfordernd – gerade wenn wir Menschen täglich begegnen. Häufig fühlen wir uns überrumpelt, sind sprachlos und wütend – oder es besteht ein Abhängigkeitsverhältnis, das eine klare Positionierung erschwert.
In diesem Workshop wird thematisiert, woran wir diskriminierende bis rechtsextreme Aussagen erkennen und welche Kommunikationsstrategien sich im Umgang mit beidem anbieten. Ebenso soll im Rahmen der Veranstaltung der konkrete Umgang mit menschenfeindliche Äußerungen geübt werden.
erfolgreich engagiert “Auf rechte Sprüche eine Antwort finden”
Samstag, 28. Februar 2026 von 10 bis 16 Uhr
NEUSTADT12, Neustadt 12, 24939 Flensburg
Der Workshop wird von Referent*innen des Regionalen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus Schleswig-Holstein – kurz RBT-SH – gegeben.Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist erforderlich.
Dieses Angebot richtet sich an gesellschaftspolitisch engagierte Menschen aus Schleswig-Holstein, Haupt- oder Ehrenamtliche in Vereine, NGOs, Politik oder Institutionen
Direkte Anmeldung zum Workshop
Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung an, in welchem Bereich Sie engagiert/tätig sind.
Weitere Informationen zum Workshop finden Sie HIER.
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Karenzregelung: Änderung bei der Erstattung der Wohnkosten für Neu-Bezieher*innen von Grundsicherung

Mietwohnungen in der Flensburger Toosbüystraße. Auch in Flensburg sind die Mieten erheblich angestiegen. Für Bürgergeld-Bezieher*innen will die Bundesregierung jedoch zukünftig die Höhe der Erstattung der Wohnkosten deckeln. Dabei mussten bereits schon im Jahr 2024 in Flensburg 427 Bedarfgemeinschaften im Leitungsbezug im Schnitt 165,72 Euro bei den Kosten der Unterkunft aus eigenen Mitteln aufwenden. Dies betrifft vor allem Alleinerziehende. – Foto: Jörg Pepmeyer
Ein Beitrag aus dem Newsletter von Harald Thomé vom 8. Februar 2026
IAB: Bei rund einem Drittel der Neuzugänge in die Grundsicherung liegen die Wohnkosten zu Beginn des Leistungsbezugs über dem ortsüblichen Richtwert
Während der ersten zwölf Monate des Leistungsbezugs im SGB II – der sogenannten Karenzzeit – werden die „kalten“ Wohnkosten in tatsächlicher Höhe vom Jobcenter übernommen. Erst nach Ablauf dieser Frist wird die Angemessenheit der Unterkunftskosten geprüft. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Reform der Grundsicherung sieht vor, die Wohnkosten während der Karenzzeit im Regelfall nur noch bis zum 1 1/2-fachen des ortsüblichen Richtwerts für Unterkunftskosten zu erstatten. Etwa jede fünfzehnte Bedarfsgemeinschaft, die unter die Karenzzeitregelung fällt, wäre von dieser Änderung betroffen.
Kommentar von Harald Thomé: Für diese Personengruppen – das IAB benennt in seiner Untersuchung insbesondere Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften – hätte die geplante Deckelung der Unterkunftskosten auf das Eineinhalbfache der örtlichen Mietobergrenze gravierende Folgen. Dieser Punkt war bereits Bestandteil des Alarmpapiers von Tacheles nach Bekanntwerden der ersten Gesetzentwürfe.
Zum IAB-Papier: https://t1p.de/m26ps
Zum Alarmpapier von Tacheles: https://t1p.de/84ec4
Zusammenfassung des IAB-Papiers in der FR: https://t1p.de/piolq
Zum Thema auch die untenstehenden Stadtblog-Beiträge
Bundesrat macht den Weg frei für mehr Verbraucherschutz bei Onlineverträgen
Ein Beitrag aus BundesratKOMPAKT
Verbraucherinnen und Verbraucher werden zukünftig bei Vertragsabschlüssen im Internet besser geschützt – der Bundesrat hat am 30. Januar 2026 das zugrundeliegende „Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts“ gebilligt. Es setzt mehrere EU-Richtlinien in nationales Recht um.
Widerrufsbutton bei Onlineverträgen
Zukünftig können im Internet geschlossene Verträge einfacher widerrufen werden. Anbieter müssen dafür eine leicht auffindbare, jederzeit verfügbare und einfach nutzbare Schaltfläche bereitstellen. Verträge sollen damit genauso unkompliziert widerrufen werden können, wie sie abgeschlossen worden sind.
Verständliche Vertragsbedingungen
Anbieter von Finanzdienstleistungen müssen sicherstellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die angebotenen Produkte und deren Risiken verstehen. Unternehmen sind verpflichtet, Vertragsinhalte klar und verständlich zu erläutern und Kundinnen und Kunden nicht mit juristischen Fachbegriffen zu überfordern. Darüber hinaus können Verbraucherinnen und Verbraucher im Online-Bereich eine direkte persönliche Kontaktaufnahme verlangen.
Eindeutige Frist für Widerruf
Das Gesetz sieht auch begrenzte Fristen beim Widerruf von Verträgen zu Finanzdienstleistungen vor: maximal 12 Monate und 14 Tage, es sei denn, die Verbraucherinnen und Verbraucher wurden nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht informiert. Dies soll die Rechtssicherheit erhöhen, Missbrauch verhindern und die bisher unbegrenzte Widerrufsmöglichkeit klar begrenzen, um langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Anspruch auf Kopie der Behandlungsakte
Das Gesetz bestimmt auch, dass Patientinnen und Patienten künftig einen grundsätzlichen Anspruch auf eine kostenlose erste Kopie ihrer Behandlungsakte haben.
Inkrafttreten
Das Gesetz kann nun von der Bundesregierung gegengezeichnet und vom Bundespräsidenten ausgefertigt werden. Wesentliche Teile des Gesetzes treten am 19. Juni 2026 in Kraft. Für einzelne Bestimmungen gelten gesonderte Fristen.
Rente: Die Kosten sind nicht das Problem
Ein Beitrag von Tom Bauermann aus Böckler-Impuls Ausgabe 02/2026
Das Problem bei der Rente ist nicht die künftige Entwicklung der Beitragssätze, sondern die des Sicherungsniveaus. Das betrifft ältere wie jüngere Beschäftigte gleichermaßen.
22,3 Prozent im Jahr 2070. Auf diesen Wert steigt der Rentenversicherungsbeitrag unter Annahme der gängigen demografischen Prognosen. Auch eine Stabilisierung des Rentenniveaus nach den Plänen aus dem vergangenen Jahr würde nicht zu einem höheren Beitrag führen. 2070 wäre der Beitragssatz in Deutschland immer noch niedriger als heute in Österreich. Dort beträgt er seit 1988 22,8 Prozent, „ohne dass dies zu systemischen Problemen geführt hätte“, heißt es in einer Analyse des IMK.
Mit dem anstehenden Renteneintritt der Babyboomer muss die Alterssicherung zwar einen „Demografie-Berg“ bewältigen, der sich bis in die Jahre 2036 und 2037 erstreckt. Doch auch dies führt laut IMK-Simulation zu keiner Beitragsexplosion. Bis zur Mitte des Jahrhunderts bleibt der Rentenbeitrag deutlich unter 22 Prozent. Die von der Rentenversicherung benötigten Mittel aus dem Bundeshaushalt bleiben bis 2070 unter der Marke von 3,5 Prozent der Wirtschaftsleistung – und damit unterhalb des kurz nach der Jahrtausendwende bereits einmal erreichten Werts.
„Das Problem ist das seit Jahren sinkende Rentenniveau“, so das IMK, „nicht die Finanzierung“. Das Sicherungsniveau fiel von 53,3 Prozent im Jahr 2003 auf heute 48,1 Prozent und sinkt bis Ende der 2030er-Jahre auf 46 Prozent. Ohne die geplante Haltelinie ginge es noch weiter nach unten. „Ein weiteres Absinken würde die Lebensstandardsicherung vieler Menschen ernsthaft gefährden“, schreiben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des IMK. Sie betonen: „Auch die jüngeren Generationen wären vom sinkenden Rentenniveau betroffen, da sie im Rentenalter auch immer weniger Leistungen aus dem Rentensystem erhalten würden.“
Ein sinkendes Rentenniveau erhöht außerdem „die Armutsrisiken im Alter und verlagert das Finanzierungsproblem in andere staatliche Sicherungssysteme, da die Zahl der Grundsicherungsempfänger steigt“. Das gilt besonders für Menschen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien.
Da für die Rente das Verhältnis von Beitragszahlenden zu Rentenbeziehenden entscheidend ist, sieht das IMK den wichtigsten Ansatzpunkt für langfristige Stabilität in der Beschäftigungspolitik. Und andersherum: „Ein stabiles und verlässliches Rentensystem sendet zugleich das wichtige Signal für die Menschen, dass sich Arbeit lohnt.“
Tom Bauermann u. a.: Wirtschaftspolitische Herausforderungen 2026: Deutschlands industriellen Kern modernisieren und Wohlstand steigern – vertane Chancen, Lichtblicke und erforderliche Weichenstellungen(Öffnet in einem neuen Fenster), IMK-Report Nr. 199, Januar 2026
Zeit für ein Machtwort, Herr Merz: VdK fordert Kürzungsvorschlags-Moratorium
VdK-Präsidentin Verena Bentele: Schluss mit unausgegorenen und sozial unterkühlten Kürzungsvorschlägen
Riester-Rente und Teilprivatisierung der Altersvorsorge sind gescheitert
Bundeskanzler Friedrich Merz hat auf dem Jahresempfang der Deutschen Börse einen Paradigmenwechsel in der deutschen Rentenpolitik angekündigt. Künftig sollen private und betriebliche Altersvorsorge eine wesentlich größere Rolle spielen. VdK‑Präsidentin Verena Bentele kritisiert, dass diese Vorschläge als Allheilmittel dargestellt werden, und verlangt ein Machtwort des Bundeskanzlers, damit seine Parteikolleginnen und -kollegen nicht weiter mit Kürzungsvorschlägen die Debatten prägen:

Verena Bentele – Präsidentin des größten deutschen Sozialverbandes VdK – Foto: © VdK / Marlene Gawrisc
„Der VdK fordert ein Moratorium für unausgegorene und sozial unterkühlte Kürzungsvorschläge sowie eine ehrliche Bestandsaufnahme. Statt sich täglich in Kürzungsfantasien zu überbieten, sollten die von der Regierung Merz eingesetzten Kommissionen für Rente, Pflege und Gesundheit in Ruhe sinnvolle, fachlich fundierte und sozial ausgewogene Vorschläge zur Zukunft der Sozialversicherungen erarbeiten.
Die kollektive Absicherung von Risiken wie Arbeitslosigkeit, Pflegebedürftigkeit oder Erwerbsminderung ist volkswirtschaftlich sinnvoll und die einzige Alternative zu einer Gesellschaft, in der Vermögen und Möglichkeiten einer privaten Vorsorge immer ungleicher verteilt sind. Die Tatsache, dass die Rente nicht von den Schwankungen des deregulierten Kapitalmarktes abhängt, sondern direkt aus den Beiträgen der arbeitenden Bevölkerung finanziert wird, ist gerade in Krisenzeiten kein Fluch, sondern ein Segen.
Der Paradigmenwechsel in der Altersvorsorge wurde schon vor 25 Jahren ausgerufen. Wenn Friedrich Merz die Stärkung des Kapitalmarktes für die Altersvorsorge fordert, muss zuerst ehrlich Bilanz gezogen werden. Nur 16 Prozent der Versicherten sorgen heute zusätzlich mit Betriebs‑ und Riester-Renten vor, und die Zahlen sind rückläufig. Riester-Renten bieten weder ausreichenden Schutz bei Erwerbsminderung noch vor Inflation. Die Riester-Rente und die Teilprivatisierung der Altersvorsorge sind gescheitert. Vor allem für Menschen mit niedrigen Einkommen ist die gesetzliche Rente oft die einzige Absicherung im Alter.
Wer eine starke gesetzliche Rente nachhaltig sichern will, muss endlich die brachliegenden Potenziale des Arbeitsmarktes heben, etwa durch bessere Beschäftigung und höhere Löhne. Außerdem sollten hohe Vermögen und Erbschaften stärker an der Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben beteiligt werden, statt die Last nur allein den Beschäftigten aufzubürden.
Es kann außerdem nicht sein, dass Abgeordnete und Beamte besondere Altersbezüge erhalten, die weit über der gesetzlichen Rente liegen. Wir fordern eine Rente für alle und erwarten von der Rentenkommission konkrete, durchgerechnete Vorschläge, wie das umgesetzt werden kann.
Wer wirklich etwas für die Verbreitung von Betriebsrenten tun will, muss die Tarifbindung stärken und Arbeitgeber verpflichten, eine Betriebsrente mit mindestens paritätischer Beteiligung wie im öffentlichen Dienst anzubieten. Und wer die private Zusatzvorsorge stärken will, muss ein einfaches, staatlich organisiertes Standardprodukt mit niedrigen Verwaltungskosten auflegen. Nur so wird die Zusatzvorsorge für alle Beschäftigten lohnenswert und gerecht.“
Über den VdK:
Der Sozialverband VdK ist mit über 2,1 Millionen Mitgliedern die größte sozialpolitische Interessenvertretung Deutschlands. Er setzt sich seit mehr als 70 Jahren erfolgreich für diejenigen ein, die sonst zu wenig wahrgenommen werden. Der Sozialverband VdK kämpft gegen soziale Ausgrenzung, Armut und ungleiche Chancen und für faire Bezahlung, solidarisches Miteinander und für soziale Gerechtigkeit.
Der VdK bietet außerdem kompetente Sozialrechtsberatung und vertritt seine Mitglieder vor den Sozialgerichten. Die 13 Landesverbände sind mit ihren Geschäftsstellen bundesweit vor Ort präsent und organisieren Hilfe und Beratung, Informationsveranstaltungen und gemeinsame Freizeitaktivitäten.
Weitere Infos unter: www.vdk.de
Veranstaltungsreihe für die Soziale Arbeit mit Rechtsanwalt Dirk Audörsch in Flensburg
Veranstaltungen zu den rechtlichen Aspekten der Sozialen Arbeit am 26.02. und 25.03.
Jetzt zur kostenfreien Teilnahme anmelden!
Dirk Audörsch, Fachanwalt für Sozialrecht und Strafrecht in Flensburg, bietet im ersten Quartal 2026 noch zwei Veranstaltungen zu den rechtlichen Aspekten der Sozialen Arbeit an. Stattfinden werden die jeweils von 17:30 bis 20.00 Uhr am 26.02. und 25.03.2026 im Johanniskirchhof 19. Bereits am 27. Januar gab es mit dem Titel Strafrecht für die Soziale Arbeit im Überblick die erste von drei Veranstaltungen. Wer die versäumt hat, kann sich dennoch für die beiden Veranstaltungen im Februar und März noch anmelden und daran teilnehmen.
Gedacht sind sie für alle, die beruflich oder auch ehrenamtlich im Bereich der Sozialen Arbeit tätig sind. Die Veranstaltungen können auch einzeln besucht werden.
Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung unter den unten angegebenen Kontaktdaten.
Mehr zu den Veranstaltungen in der Einladung:
Einladung zur kostenfreien Veranstaltungsreihe für die Soziale Arbeit in 2026
Hiermit lade ich Sie recht herzlich zu folgenden Veranstaltungen ein:
Do, 26.02.2026 – Materielles Sozialrecht im Überblick
Mi, 25.03.2026 – Sozialverwaltungsrecht im Überblick
jeweils 17:30–20:00 Uhr
Veranstaltungsort: Flensburg, Johanniskirchhof 19 / 19a (kleiner Saal, Erdgeschoss).
Kostenfrei
Die Veranstaltungen können auch einzeln besucht werden.
Den Veranstaltungsflyer als Postkarte gibt es zum Download hier

Anmeldung unter: info@mitrecht.org
Als Fachanwalt für Strafrecht und Sozialrecht sowie Referent für die Soziale Arbeit bin ich neu in Flensburg und möchte mich Ihnen gerne vorstellen sowie zur Vernetzung beitragen, so dass ich mich über Ihr Interesse sowie Ihre Anmeldung sehr freuen würde.
Viele Grüße
Dirk Audörsch, Rechtsanwalt
Bismarckstraße 46 – 24943 Flensburg ·
Mobil: 0176 219 255 40
Mehr über Dirk Audörsch und seine Anwaltskanzlei auch in dem untenstehenden Flyer zur Ansicht und zum Download:
Interreligiöser Dialog am 12. Februar auf dem Museumsberg Flensburg
Früchte und andere Speisen – Verführung und religiöse Bedeutungen
Der Museumsberg Flensburg lädt am Donnerstag, den 12. Februar um 18 Uhr zum interreligiösen Dialog ein.
Kunst im Interreligiösen Dialog ist ein Veranstaltungsformat, das die Kunsthistorikerin und -vermittlerin Marion Koch seit 2010 an verschiedenen Museen in Norddeutschland durchführt. Nun findet es zum dritten Mal in Flensburg statt. Drei Referierende aus unterschiedlichen religiösen Traditionen und Gemeinden Flensburgs sind ins Museum eingeladen.
Dieses Mal nehmen sie ein Gemälde aus der Sonderausstellung „Unterschätzt! Starke Frauen der Künstlerkolonie Ekensund“ sowie ein Werk aus der Sammlung der Kunsthalle zu Kiel – die aktuell mit zwölf Kunstwerken auf dem Museumsberg zu Gast ist – zum Anlass für ihren Dialog. Im Gespräch geht es um religiöse und kulturelle Bedeutungen von Speisen und die damit verbundenen Speisevorschriften oder Speisetraditionen. Das Publikum ist zum Gespräch eingeladen.
Referierende:
- Rebecca Lenz, Pröpstin im Kirchenkreis Schleswig-Flensburg, zuständig für die Propstei Flensburg;
- Soraya Al-Janabi, Flüchtlingshilfe Flensburg, Moderner Islamischer Kulturverein;
- Gershom ben Abraham Jessen, Geschäftsführer der Jüdischen Gemeinde Flensburg
Moderation: Marion Koch, M.A., Kunsthistorikerin und freie Kunstvermittlerin, Initiatorin des Projekts
Begrüßung: Madeleine Städtler, M.A., Kuratorin, stellv. Leiterin, Museumsberg Flensburg, und Andrea Fuest, M.A., Leitung Bildung und Vermittlung, Kunsthalle zu Kiel
Ort: Museumsberg Flensburg, Museumsberg 1 24937 Flensburg
Zeit: Donnerstag, 12. Februar 2026, um 18 Uhr
Kosten: Der Eintritt ist kostenfrei zum Museumseintritt
Eine Veranstaltung in Kooperation mit dem Musuemsberg Flensburg, der Kunsthalle zu Kiel und Marion Koch, Kunstdialoge. Gefördert von der Carl Lambertz-Maria Reese-Stiftung
Aktuelle Öffnungszeiten: 10.00 – 17.00 Uhr, täglich außer montags
Museumsberg
Museumsberg 1
24937 Flensburg
Tel.: 0461 – 852956
museumsberg@flensburg.de
https://www.museumsberg-flensburg.de
„Krimi trifft Geschichte“ am 13. Februar in der Bücherei Harrislee
Jetzt anmelden!
Die Bücherei Harrislee lädt zu einer Veranstaltung von Flensburger und Wahl-Glücksburger Autoren:
Wenn Krimi auf Geschichte trifft ist Spannung garantiert. Dann geht es nicht ohne Tote und Verbrechen ab, nicht ohne Blut und Tränen, egal ob kriminell motiviert oder politisch, religiös oder ideologisch begründet.
Am Freitag, 13. Februar, wird das in Harrislee live zu erleben sein, wenn Anja Gust und Manfred Ertel zu Gast sind und ihre neuen Bücher vorstellen.
Manfred Ertel, Ex-Journalist, investigativer Reporter und Skandinavien-Korrespondent beim SPIEGEL erzählt in seinem biografischen Roman eine wahre Geschichte: „Grethe und der Deutsche“. Eine junge, knapp 18jährige Dänin lernt im Spätsommer 1940, kurz nach dem deutschen Überfall auf Dänemark, einen Deutschen kennen. Doch Kurt ist nicht als Freund gekommen, sondern als Besatzungssoldat der deutschen Kriegsmarine. Grethe kämpft um ihre große Liebe – gegen Widerstände und Racheaktionen im eigenen Land, gegen die Nazis und gegen den Verrat der Schweden, die Kurt nach dem Krieg gegen alle internationalen Konventionen an die Russen ausliefern. Grethe heiratet Kurt sogar im Kriegsgefangenenlager – die einzige historisch dokumentierte Hochzeit in einem Internierungslager. Am Ende schreibt Grethe buchstäblich Geschichte, aber der Preis dafür ist hoch. Der biografische Roman erzählt zugleich ein Stück bislang unerzählte Geschichte der Besatzung Dänemarks.
Anja Gust, Autorin aus Flensburg und damit Lokalmatadorin sowie Mitglied im Kieler „Krimi Kartell“, liest aus: „FANGFRISCHE KÜSTENKRIMIS – SO WEIT DAS BÖSE REICHT“ – eine Sammlung von maritimen Kurzkrimis, mit Geschichten so salzig wie das Meer und so dreckig wie die übelste Hafenspelunke. In ihrem Fall geht es um den kleinen Jungen Onno Onnen, der leidenschaftlich gern Autonummern sammelt und sich wegen seines Hobbys plötzlich im Zentrum eines Verbrechens wiederfindet. Die Vergangenheit erwacht und öffnet alte, längst verdrängte Abgründe.
Freitag, 13. Februar 2026, Bücherei Harrislee, Vor der Koppe 3.
Beginn: 19.00 Uhr (Einlass 18.30 Uhr)
Eintritt frei – ein Hut geht rum.
Anmeldung erbeten unter: Tel: 0461 94023537, Fax: 0461 94023538, buecherei@gemeinde-harrislee.de

Duburger Straße: Denkmäler gerettet und Wohnraum geschaffen

Stadtentwicklungsprojekt in der Flensburger Neustadt
Flensburg. Mancher erinnert sich noch an die Künstler, die vor Jahren in der Alten Schule in der Duburger Straße residierten und in ehemaligen Klassenräumen arbeiteten und ausstellten. Sie waren die letzten Nutzer des historischen Gebäudes mit der Hausnummer 14, bevor die Modernisierung begann.
Gerade haben die ersten Mieter ihre Wohnungsschlüssel bekommen. Mit dem Vorhaben Skolegaarden (heute Skolehaven) ist in der Flensburger Neustadt ein zentrales Stadtentwicklungsprojekt erfolgreich verwirklicht worden. Auf dem Gelände der ehemaligen Schulgebäude am Fuße der Duburger Straße wurde neuer Wohnraum geschaffen und gleichzeitig die Grundlage für den langfristigen Erhalt zweier bedeutender Baudenkmäler gelegt.
Ausgangspunkt war der bundesweite Wettbewerb im Jahr 2008 mit dem Titel „Zukunft planen: „kostengünstiges, klimagerechtes Bauen und Wohnen im Bestand“.

Nach intensiven planerischen Diskussionen und langer Investorensuche beschloss die Ratsversammlung 2014, das nicht denkmalgeschützte Gebäude in der Duburger Straße 8 abzubrechen und Skolegaarden mit der Gewoba Nord Baugenossenschaft eG als Projektträgerin umzusetzen. Dieser Schritt erwies sich als goldrichtig.
Markus Pahl, Geschäftsführer des Sanierungsträgers Ihrsan, sieht in dem Projekt nach der Walzenmühle eine weitere Initialzündung im Stadtteil, weil sich Investoren nun zunehmend für die Neustadt interessierten.
Das Gebäude Duburger Straße 8 wurde 2015 abgebrochen; noch im Dezember desselben Jahres war Spatenstich für den Neubau. Entlang der Gartenstraße entstanden 95 Wohneinheiten.
Parallel zum Neubau verliefen die Vorbereitungen zur Modernisierung der denkmalgeschützten Gebäude in der Duburger Straße 10 bis 12 und 14 – mit dem Ziel, die geschichtsträchtigen und stark sanierungsbedürftigen Häuser denkmalgerecht zu restaurieren. 18 Wohneinheiten wurden geschaffen; in der alten Schule außerdem Gemeinschaftsräume für die Mieter. Das Gebäude Duburger Straße 14 wurde 1880 vollendet als Knabenschule im Stil der Neugotik.
Das niedrigere Nachbarhaus ist das zweitälteste Gebäude Flensburgs. 1797 wurde es als Wohnhaus für den Königlichen Zollkontrolleur im klassizistischen Stil errichtet. 1936 wurde es zur dänischen Gemeindeschule umgebaut und nach dem zweiten Weltkrieg als Sprachheilgrundschule genutzt.

Man habe versucht, die Raumstruktur zu erhalten, erklärt Burkhard Grote, Architekt und Geschäftsführer von „pmp projekt“. Das heißt, dass in der Regel aus einem Klassenzimmer eine Wohnung wurde. Vor allem die Einheiten in der Nummer 10 bis 12 zeichnen sich durch ganz individuelle Zuschnitte aus und durch Details wie sichtbares Holz des Dachstuhls.
Unter anderem das Treppenhaus in der Nummer 14 wiederum macht den Anspruch sichtbar, Ursprüngliches aufzuarbeiten und zu erhalten. So sind hier beispielsweise die originalen Schultreppenstufen und Bodenfliesen ansehnlich verbaut.
Herausforderungen bei den Arbeiten im Bestand gab es einige. Architekt Grote spricht etwa von Höhenunterschieden von bis zu 15 Zentimetern, die ausgeglichen werden mussten.
Manche Überraschungen führten zu Abweichungen vom ursprünglichen Zeitplan, darunter erst während der Arbeiten festgestellte Schadstoffbelastungen und notwendige Neugründungen. Daraus resultierten während der Ausführung der Modernisierung Mehrkosten, auf die der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Planung reagierte. Um den Erhalt der Denkmäler mit privaten Mitteln zu ermöglichen, war von Beginn an der Einsatz von Städtebaufördermitteln erforderlich. Die Gebäude Duburger Straße 10 bis 12 wurden damit mit einem Zuschuss von rund 3,6 Millionen Euro und die Nummer 14 mit rund 4,1 Millionen Euro gefördert. Der städtische Anteil beschränkt sich jeweils auf den Komplementäranteil im Rahmen der Städtebauförderung. Der politische Beschluss sorgte dafür, dass die Baumaßnahme verwirklicht werden konnte.
Erstmals werden Städtebaufördermittel und Mittel der sozialen Wohnraumförderung kombiniert eingesetzt. Jede vierte Wohnung in der Hausnummer 10 bis 12 ist sozial gefördert, in der Nummer 14 sind es sogar 70 Prozent. Angesichts der überzeugenden Ergebnisse des langen Planungs- und Bauprozesses, habe sich die Hartnäckigkeit gelohnt, resümiert Markus Pahl.


































































